Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 1. Oktober I C /1/2014/2015 Tel.: 9013 (913)

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1 Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 1. Oktober 2013 und Verbraucherschutz Bearb.: Herr Kothe I C /1/2014/2015 Tel.: 9013 (913) Hartmut.Kothe@senjust.berlin.de An den Vorsitzenden des Unterausschusses für Produkthaushalt und Personalwirtschaft über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei G Sen 11. Sitzung des Ausschusses für Produkthaushalt und Personalwirtschaft vom 3. September 2013 hier: Berichtsaufträge zum Haushaltsplanentwurf 2014/2015 zur 2. Lesung am 15. Oktober 2013 Anlagen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich die Antworten zu den Berichtsaufträgen aus der 1. Lesung des UA PHPW vom 3. September 2013 und bitte damit meine Berichtspflicht als erledigt anzusehen. Soweit es sich in Bezug auf die Sammelvorlage SenJustV I C vom 10. September 2013 (rote Nr. 1114) um inhaltsgleiche Fragen handelt, die dem Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung bereits zur 2. Lesung am 18. September 2013 sowie dem Hauptausschuss zur 1. Lesung am 20. September 2013 zur Beratung vorlagen, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf diesen Bericht verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz

2 Inhaltsverzeichnis Nr. Seite im Entwurf HHPL Kapitel Titel Bezeichnung Fraktion Seite Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben kapitelübergreifend titelübergreifend Ausbildungssituation Unterschiede im monatlichen Durchschnittseinkommen zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten Einsatz von Richterinnen und Richtern insbesondere in Staatsschutzstrafsachen titelübergreifend titelübergreifend Rahmenkonzept zur Personalentwicklung in den Justizvollzugsanstalten Auslastung des Justizvollzugskrankenhauses und die Personaleinsparungen im Zusammenhang mit der Fusion der drei Anstalten zur neuen JVA Plötzensee Analyse des Personalbestandes und Personaleinsatzes bei den Justizvollzugsanstalten unter Berücksichtigung der Personaleinsparungen LINKE 2 GRÜNE, LINKE 3 GRÜNE 8 GRÜNE 9 LINKE 12 GRÜNE 13 CDU

3 Kapitel Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Titel Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben Berichtsantragsnummer 1 (Die Linke) SenJustV wird gebeten, dem UA PHPW zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 15. Oktober 2013 einen Bericht zu den in 2014 und 2015 geplanten Maßnahmen vorzulegen, in deren Folge der durch den Senat beschlossene Vollzeitäquivalent-Abbau bis 2016 realisiert werden soll. Im Hinblick auf die Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Realisierung der bestehenden Einsparvorgabe wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Ausführungen zur Berichtsantragsnummer 1 (vgl. S. 11ff.) der Sammelvorlage vom (rote Nr. 1114) Bezug genommen. Am 25. Juni 2013 hat der Senat die Fortschreibung des Personalbedarfskonzepts bis 2016 beschlossen und für den Einzelplan 06 die Streckung des VZÄ-Abbaus bis zum Jahr 2018 verbindlich festgelegt (vgl. rote Nr. 954; Anlage 1, Seite 7, vorletzter Absatz). Damit sind die Voraussetzungen für die Übernahme aller sich derzeit in Ausbildung befindenden Nachwuchskräfte entsprechend ihrer Eignung geschaffen worden. Zugleich kann die Ausbildung künftig bedarfsorientiert fortgesetzt werden. Hierfür ist mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2014/2015 Vorsorge getroffen worden, indem ausreichend Beschäftigungspositionen für die Einstellung von Nachwuchskräften veranschlagt wurden (vgl. Kapitel 06 15; Titel und für den Bereich der Rechtspflege sowie Kapitel 06 68, Titel für den Bereich des Justizvollzuges)

4 Kapitel Kammergericht Kapitel JVA Tegel Titel Bezüge der Anwärter/innen Titel Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte) Berichtsantragsnummer 2 (GRÜNE, DIE LINKE) SenJustV wird gebeten, dem UA PHPW zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 15. Oktober 2013 einen kapitelübergreifenden Bericht zur Ausbildungssituation im Justizbereich vorzulegen, in dem u.a. folgende Fragen beantwortet werden: 1. Gibt es Maßnahmen, um die Attraktivität der Ausbildungsplätze zu erhöhen und/oder die Zugangsbedingungen zu den Ausbildungsplätzen zu verändern? 2. Können die 70 vorgesehenen Ausbildungsplätze für Justizfachangestellte besetzt werden, und falls nicht, welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Besetzung nachzuholen? 3. Wie viele Praktikanten/-innen und Volontäre/-innen werden zu welchen Bedingungen beschäftigt, und wie viele haben einen Migrations hintergrund? In der folgenden Darstellung der Ausbildungssituation in der Justiz werden die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, für die die Präsidentin des Kammergerichts (Kapitel 06 15) zentrale Ausbildungsbehörde ist, und der Bereich des Justizvollzuges, für den die Ausbildungspositionen zentral im Kapitel JVA Tegel - veranschlagt sind, jeweils gesondert betrachtet. I. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden: Zu 1. In den vergangenen Jahren war es in der Regel möglich, bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ausscheidende Dienstkräfte im Wege einer bedarfsorientierten Nachwuchsplanung zu ersetzen. Die Auswirkungen des demografischen Wandels stellen die Justiz in diesem Bereich jedoch in einem zunehmenden Maße vor Herausforderungen. Den steigenden Zahlen altersbedingter Abgänge stehen rückläufige Bewerberzahlen gegenüber. Seit dem Jahr 2009 sind im - 3 -

5 gehobenen Dienst der Rechtspflege als auch bei den Justizfachangestellten die Bewerberzahlen jeweils um rd. 30 % zurückgegangen. Ein wesentlicher Grund für diesen Rückgang dürfte die fehlende Übernahmegarantie gewesen sein, die eine Reaktion auf die von der Justiz zu erbringenden Personaleinsparungen gewesen ist. Nunmehr ist mit der Fortschreibung des Personalbedarfskonzeptes durch den Senat und der Streckung der Einsparvorgabe für die Justiz bis zum Jahr 2018 die notwendige Planungssicherheit geschaffen worden, um entsprechende Zusagen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bestenauslese künftig wieder geben zu können. Neben den rückläufigen Bewerbungszahlen ist auch die Qualität der Bewerbungseingänge abnehmend. Diese Entwicklung ist bereits seit mehreren Jahren zu beobachten und hat dazu geführt, dass die Zugangsvoraussetzungen (Noten in den Kernfächern Deutsch und Mathematik) für eine Ausbildung zum Justizfachangestellten abgesenkt wurden. Der demographische Wandel führt nicht nur dazu, dass sich die Ausscheidenszahlen auf hohem Niveau konsolidieren, er prägt auch den Ausbildungsmarkt. Die Justiz als Arbeitgeber wird sich den wandelnden Rahmenbedingungen stellen, um junge Menschen zu gewinnen und auch Quereinsteigern, wie z.b. Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen/-gehilfen den Zugang zu eröffnen. Der Sicherung und Entwicklung attraktiver Ausbildungsangebote in der Justiz kommt daher entscheidende Bedeutung zu. In einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, der Präsidentin des Kammergerichts, der gerichtlichen Praxis und der Beschäftigtenvertretungen sollen Handlungsempfehlungen für eine Reform der Ausbildung in der Justiz erarbeitet werden. Zu den drängenden Fragen, denen sich die Arbeitsgruppe widmen wird, gehören der Wandel des Berufsbildes und der Arbeitsbedingungen etwa durch den verstärkten Einsatz von IT-Lösungen, die Veränderung der Ausbildungsinhalte, die Verbesserung der Kommunikation und des Ausbildungsmarketings durch Nutzung der neuen Medien und eine bessere Vernetzung mit anderen Akteuren auf dem Ausbildungsmarkt sowie die Erhöhung der Ausbildungsqualität

6 Große Bedeutung wird auch der Entwicklung von Perspektiven für eine bessere Personalentwicklung zukommen, um Nachwuchskräfte langfristig an die Justiz zu binden. Denn bisher sind die Aufstiegsmöglichkeiten für ausgebildete Justizfachangestellte innerhalb der Justiz beschränkt. Hier gilt es, auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Modellprojekt Richterassistenz bei dem Sozialgericht, in den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Zu 2. Von den 70 Ausbildungsplätzen konnten insgesamt 61 besetzt werden. Eine Nachbesetzung in dem bereits begonnenen Ausbildungsgang ist nicht möglich. Weitere Einstellungen könnten frühestens im Laufe des Doppelhaushalts 2014/2015 erfolgen. Bei der Bemessung des bedarfsgerechten Ausbildungskontingents wurde eine Sicherheitsmarge von rd. 7% (= 5 Ausbildungsplätze) eingerechnet, um den Nichtantritt oder dem Abbruch der Ausbildung durch Auszubildende zu begegnen. Zu den Maßnahmen, die kurzfristig ergriffen werden, um die Anwerbung von Auszubildenden zu verbessern, gehört die Verbesserung des Internetauftritts des Ausbildungsdezernats der Präsidentin des Kammergerichts, die verstärkte Präsenz auf Jugend- und Ausbildungsmessen und die Vernetzung mit anderen Ausbildungsbehörden sowohl innerhalb des Landes Berlin als auch überregional, um auf deren Bewerberpool zugreifen zu können. Es ist zu erwarten, dass auch die Fortschreibung des Personalbedarfskonzepts und die dadurch eröffnete Aussicht auf eine Übernahme der Nachwuchskräfte nach Abschluss der Ausbildung einen positiven Effekt auf die Zahl der Bewerbungen haben werden. Zu 3. In dem Zeitraum Juli 2012 bis Juni 2013 wurden folgende Praktika durchgeführt: 184 Schülerpraktika (10 Tage bis drei Wochen). Die Schüler/innen kommen aus allen Bereichen der heutigen Schulvarianten, die Mehrzahl von den Gymnasien. Ihr Einsatz erfolgt überwiegend in den Serviceeinheiten der Gerichte

7 297 Studienpraktika, ganz überwiegend im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaft (vier bis sechs Wochen). Ein Migrationshintergrund wird regelmäßig nicht erfasst. Auch bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz werden in verschiedenen Formen Schul- und Studienpraktika durchgeführt. Mangels statistischer Erhebungen können hierzu allerdings keine zahlenmäßigen Angaben gemacht werden. Im Bereich des Verbraucherschutzes sind seit September 2012 drei Praktikanten im Einsatz, die im Rahmen ihrer universitären Ausbildung ihre Pflichtpraktika ableisten. Alle drei haben einen Migrationshintergrund. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden generell unentgeltlich tätig

8 II. Justizvollzug Zu 1. Für den Berliner Justizvollzug werden vornehmlich berufs- und lebenserfahrene Bewerber/ -innen gesucht. Die Beweggründe für eine Bewerbung im Justizvollzug sind vielfältig und je nach Lebenssituation sehr individuell. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz weist seit Jahren darauf hin, dass die Arbeit im Justizvollzug hohe Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber stellt. Mit eigenen Werbeaktionen wird auf die Attraktivität des Berufes, den gesetzlichen Auftrag und die interessanten Berufsperspektiven hingewiesen. Die Bildungsstätte Justizvollzug ist zudem seit 2009 Partnerin der Senatskampagne Berlin braucht Dich!. Es besteht ein enger Kontakt zum Beruflichen Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten (BQN Berlin). Etwaige Stellenausschreibungen für den Allgemeinen Vollzugsdienst werden seitdem auch auf der Website veröffentlicht. Das gute Ausbildungsmarketing und die hohe Ausbildungsqualität tragen dazu bei, dass die Nachwuchskräfte nachhaltig an den Justizvollzug gebunden werden. Es kommt so gut wie nie vor, dass Auszubildende unmittelbar nach dem Ende der Ausbildung abspringen oder die Ausbildung gar nicht erst antreten. Zu 2. Die Frage berührt nur den Bereich der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. Zu 3. Im Bereich des Justizvollzuges werden keine Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigt

9 EPL Justiz titelübergreifend Berichtsantragsnummer 3 (GRÜNE) SenJustV wird gebeten, dem UA PHPW zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 15. Oktober 2013 zu berichten, welche Bemühungen unternommen werden, um den Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen auszugleichen Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Antwort zur Berichtantragsnummer 7 (vgl. Seite 25) der Sammelvorlage vom (rote Nr. 1114) verwiesen

10 Kapitel Alle Gerichte Kapitel Titel Bezüge der planmäßigen Richter/Richterinnen Berichtsantragsnummer 4 (GRÜNE) SenJustV wird gebeten, dem UA PHPW zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 15. Oktober 2013 gerichtsübergreifend zu berichten, 1. nach welchen Kriterien Richter/-innen und Staatsanwälte/-innen bei welchen Gerichten eingesetzt werden; 2. aus welchen Richtern/-innen sich der neue Senat für Staatsschutzangelegenheiten zusammen setzt, insbesondere, ob es dadurch in anderen Bereichen zu einer Mangelbesetzung kommt; 3. welche Vereinbarungen in Staatsverträgen für die Fälle getroffen worden sind, in denen Berlin Staatsschutzverfahren anderer Bundesländer übernimmt. Zu 1. Die Zuordnung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden erfolgt auf der Grundlage des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB Y. PEBB Y ist ein bundesweites System zur Berechnung des Personalbedarfs in der Justiz auf empirisch-analytischer Grundlage. Einmal jährlich wird auf der Grundlage der Geschäftszahlen des Vorjahres der Personalbedarf der einzelnen Gerichte und Strafverfolgungsbehörden errechnet. Aufgrund des so ermittelten Bedarfs erfolgt der Personaleinsatz unter Berücksichtigung weiterer statistischer Daten, insbesondere der aktuellen Eingangsentwicklung in den wesentlichen Geschäftsfeldern, und der rechtspolitischen Schwerpunktsetzung zugunsten der Strafverfolgungsbehörden, der Strafgerichte und der Familiengerichte. Die Personalsteuerung erfolgt im Wesentlichen durch die Zuordnung von Proberichter/innen. Zu 2. Aufgrund der Geschäftsentwicklung hat das Präsidium des Kammergerichts mit Beginn des Jahres 2013 einen weiteren Senat mit einer originären Zuständigkeit für - 9 -

11 Staatsschutzsachen eingerichtet. Insgesamt ist die Personalsituation in der Berliner Gerichtsbarkeit und den Strafverfolgungsbehörden angespannt, gegenüber dem nach PEBB Y anerkannten Bedarf besteht eine Unterdeckung. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit erscheinen aber aufgrund des dort teilweise zu verzeichnenden Rückgangs an Eingängen Stellenverlagerungen zugunsten des Kammergerichts vertretbar. Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurden bei den Planstellen für Richter/innen die nachfolgenden Veränderungen vorgenommen, die unter anderem zur Einrichtung des Staatsschutzstrafsenats beim Kammergericht genutzt wurden: Kapitel Bezeichnung Stellenzugänge/ Begründung -abgänge Kammergericht + 3,000 Einrichtung eines weiteren Staatsschutzstrafsenats AG + 1,000 Erhöhte Geschäftsbelastung Charlottenburg AG Lichtenberg - 3,000 Rückläufige Geschäftsbelastung (vgl. Antwort zur Berichtsauftragsnummer 90 der Sammelvorlage - rote Nr ) AG Mitte + 4,750 Steigende Geschäftsbelastung infolge der Verlagerung Zuständigkeit für Zivilsachen vom AG Tiergarten (vgl. Antwort zur Berichtsauftragsnummer 91 der Sammelvorlage - rote Nr ) AG Pankow- - 1,000 Rückläufige Geschäftsbelastung Weißensee AG Tiergarten - 8,235 Verlagerung von Zuständigkeiten für Zivilsachen zum AG Mitte sowie Geschäftsrückgang im strafrechtlichen Bereich (vgl. Antwort zur Berichtsauftragsnummer 103 der Sammelvorlage - rote Nr ) Die nach der vorstehenden Darstellung im Saldo verfügbaren Planstellen wurden verwendet, um die höherwertigen Planstellen des Kammergerichts zu finanzieren und das Sozialgericht Berlin personell zu verstärken. Anzumerken bleibt, dass die erhöhte Geschäftsbelastung bei dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts ausnahmslos auf Verfahren zurückzuführen ist, für die eine originäre Berliner Zuständigkeit bestand

12 Zu 3. Bei dem Kammergericht waren in den vergangenen Jahren durchschnittlich drei Anklageerhebungen pro Jahr zu verzeichnen. Im Jahr 2012 ist Zahl der Anklageerhebungen deutlich angestiegen und hat sich auf sechs Verfahren verdoppelt. Da diese Verfahren regelmäßig sehr langwierig und arbeitsintensiv sind, sah sich die Präsidentin des Kammergerichts mit Beginn des Jahres 2013 dazu veranlasst, den seit langem vorgehaltenen Auffangsenat für jene Staatsschutzsachen, die aufgrund einer auf 354 Abs. 2 Satz 2 StPO beruhenden Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof erneut zu verhandeln gewesen wären, zu einem weiteren Senat mit einer originären Zuständigkeit für Staatsschutzsachen umzugestalten. Die mit dem Haushaltsplanentwurf 2014/2015 haushaltsneutral geschaffenen Stellen sollen der dauerhaften stellenplanmäßigen Absicherung dieses zusätzlichen Senats dienen. Für die genannten Verfahren bestand fast ausnahmslos eine originäre Zuständigkeit des Kammergerichts. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts in Staatsschutzstrafsachen richtet sich nach den 7 ff. der Strafprozessordnung. Anknüpfungspunkt für eine Bestimmung des Gerichtsstands können demnach der Tatort, der Wohnort des Angeschuldigten oder der Ort seiner Ergreifung sein. Bei Staatsschutzdelikten bestehen häufig mehrere Tatorte nebeneinander (z.b. bei der Beteiligung an einer terroristische Vereinigung oder dem Werben für eine solche terroristische Vereinigung ist Tatort jeder Ort, an dem eine entsprechende Handlung vorgenommen wurde). Zwischen diesen Gerichtsständen hat der Generalbundesanwalt als Anklagebehörde die Wahl. Bislang hat es nur einen Fall gegeben, in dem Zuständigkeit des Kammergerichts aus dem Staatsvertrag abgeleitet wurde. Ohne die staatsvertragliche Regelung wäre das Land Sachsen-Anhalt zuständig gewesen. Soweit das Kammergericht aufgrund des Staatsvertrages mit den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt für Staatschutzsachen aus diesen Ländern zuständig ist, hat das Land, das ohne den Staatsvertrag zuständig wäre, die Verfahrenskosten, Auslagen von und für Verfahrensbeteiligte oder Entschädigungen sowie die Personalvollkosten (einschl. eines Versorgungszuschlag bzw

13 Arbeitgeberanteils an den Sozial- und Zusatzversicherungen) für alle eingesetzten Berliner Justizbediensteten je Verhandlungstag zu tragen. In dem erwähnten Fall, für den das Land Sachsen-Anhalt zuständig gewesen wäre, betrug die Kostenerstattung 7.216,

14 Kapitel Alle Justizvollzugsanstalten Kapitel titelübergreifend Berichtsantragsnummer 5 (LINKE) SenJustV wird gebeten, dem UA PHPW 1. das Rahmenkonzept Personalentwicklung in Justizvollzugsanstalten nach Möglichkeit bereits zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 15. Oktober 2013 zur Verfügung zu stellen; 2. zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 15. Oktober 2013 zu berichten, mit welchen Argumenten der Gesamtpersonalrat der ursprünglich geplanten Dienstvereinbarung nicht zugestimmt hat. Zu 1. Der Entwurf des Rahmenkonzeptes Personalentwicklung in den Justizvollzugsanstalten und den Sozialen Diensten der Justiz - Gerichtshilfe und Bewährungshilfe - des Landes Berlin ist als Anlage 1 beigefügt. Er wurde mit den Behördenleitungen der Justizvollzugsanstalten und der Sozialen Dienste der Justiz abgestimmt und soll in Kürze von allen Behördenleitungen unterzeichnet werden. Eine Information der örtlichen Beschäftigtenvertretungen sowie der Gesamtbeschäftigtenvertretungen wird der Unterzeichnung vorangestellt. Zu 2. Der ursprünglich geplante Entwurf einer Dienstvereinbarung zur Personalentwicklung in den Justizvollzugsanstalten und bei den Sozialen Diensten der Justiz wurde dem Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz am 15. Mai 2012 vorgestellt und der darin aufgeführte Inhalt ausführlich erläutert. Nach eingehender Diskussion signalisierte der Gesamtpersonalrat, den Entwurf nicht mittragen zu können. Die Gründe für diese Entscheidung wurden der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht näher erläutert

15 Kapitel JVA Plötzensee titelübergreifend Berichtsantragsnummer 6 (GRÜNE) SenJustV wird gebeten, dem UA PHPW zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 15. Oktober die Auslastung des Vollzugskrankenhauses zu erläutern; 2. titelübergreifend zu berichten, welche Einsparungen durch die Verschmelzung der ehemaligen Justizvollzugsanstalten Charlottenburg und Plötzensee sowie des Justizvollzugskrankenhauses Berlin zur Justizvollzugsanstalt Plötzensee erzielt werden konnten, und welche Kosten dadurch entstanden sind. Zu 1. Das Justizvollzugskrankenhaus war im Jahr 2012 bei einer Gesamtkapazität von 116 Betten durchschnittlich mit 71,84 Gefangenen belegt. Zu 2. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Antwort zur Berichtantragsnummer 117 (vgl. Seite 151f.) der Sammelvorlage vom (rote Nr. 1114) verwiesen

16 Kapitel Alle Justizvollzugsanstalten Kapitel Titel Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen Titel Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Berichtsantragsnummer 7 (CDU) SenJustV wird gebeten, dem UA PHPW zur 2. Lesung des Einzelplans 06 am 15. Oktober 2013 titelübergreifend einen Bericht vorzulegen, in dem folgende Fragen beantwortet werden: 1. Wie viele Vollzeitäquivalente gibt es zurzeit im Justizvollzug? 2. Wie verteilen sich diese auf die Justizvollzugsanstalten und weiteren Dienst stellen bitte aufschlüsseln nach Teilanstalten. 3. Welche Dienstposten werden dort pro Schicht mit wie viel Personal besetzt? 4. Wie viel Personal steht pro Tag/Justizvollzugsanstalt für Ausführungen zur Verfügung? 5. Mit wie viel Personal werden pro Justizvollzugsanstalt der Außenbereich und die Eingangsbereiche bewacht? 6. Wie viel Personal gibt es in den Arbeitsbereichen? 7. Wie wird es eingesetzt bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten. 8. Wie ist der Personalschlüssel im Verhältnis zu den Inhaftierten bitte auf schlüsseln nach Teilanstalten. 9. Entspricht dies den Vorgaben? 10. Wie verteilt sich das bis 2016 ausscheidende Personal im Justizvollzug auf die Justizvollzugsanstalten/Teilanstalten? 11. Welche dieser Stellen werden eingespart und welche werden nachbesetzt? 12. Wie beabsichtigt die Justizverwaltung die Personaleinsparung im Vollzug umzusetzen bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten/ Teilanstal ten / Sonstiges)? Zu 1., 2., 5., 6., 7., 8. und 10.: Die gewünschten Daten sind aus den nachstehenden Tabellen ersichtlich. Zu 5.: In der Gesamttabelle sind in der Spalte Davon für Sicherheit zuständig und in den Einzeltabellen unter der Spalte Sicherheit die Bediensteten erfasst, die u.a. in den Pforten, Alarmzentralen und den Außenbereichen für die Sicherheit zuständig sind

17 Zu 8.: Der Personalschlüssel wurde aus dem Verhältnis der eingesetzten Mitarbeiter/innen je Gefangenen am Belegungstag 11. September 2013 berechnet. Er ist im Anstaltsvergleich jedoch nicht aussagekräftig, da die Anzahl der VZÄ u.a. von der Vollzugsform, von der Bauweise der Anstalten und von der Anzahl der Standorte abhängig ist. Weiterhin gibt es in den einzelnen Anstalten zentrale Zuständigkeiten, die eine vergleichende Betrachtung unmöglich machen (z. B. sind in der JVA Plötzensee die Fahrbereitschaft, die Zentrale IT-Stelle und das Justizvollzugskrankenhaus angesiedelt). Zu 10.: Die altersbedingte Fluktuation bis 2013 lässt sich nur anstaltsweise darstellen, da eine Erfassung unterteilt nach Teilanstalten nicht erfolgt

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19 Zu 3: Die Justizvollzugsanstalten arbeiten mit verschiedenen Dienstplänen. So gibt es z.b. in der JVA für Frauen Berlin - Bereich Pankow - sowohl Schichten mit 8 Stunden als auch mit 12 Stunden. Grundsätzlich wird an 365 Tagen überwiegend im Drei

20 Schichtsystem (Früh/Spät/Nacht) gearbeitet. In einigen Fällen wird nach Bedarf ein Zwischendienst eingesetzt. Für bestimmte Funktionsaufgaben gibt es außerdem den sogenannten Dienstposten R5, der eine feste Arbeitszeit an fünf Tagen die Woche leistet. Alle Dienste bewegen sich innerhalb der Rahmendienstvereinbarung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugs- und Krankenpflegedienstes im Schicht- und Wechselschichtdienst vom Oktober Zu 4. Grundsätzlich erfolgen die Ausführungen nach Bedarf durch Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die im Schichtdienst tätig sind. Gesonderte Dienstposten sind für Ausführungen nicht vorgesehen. Zu 9. Es gibt keine Vorgaben, auch nicht im Ländervergleich. Zu 11. und 12: Es wird auf die Antwort zur Berichtantragsnummer 1 (vgl. Seite 11ff.) der Sammelvorlage vom (rote Nr. 1114) verwiesen. Sowohl die Ergebnisse der darin genannten Organisationsbetrachtung als auch die weiteren Ergebnisse der Arbeitsaufträge aus dem Workshop vom 19. und 20. August 2013 sind Grundlage für die zu erbringende Einsparung von 205 VZÄ. In welchen Bereichen konkret eingespart wird, lässt sich derzeit noch nicht genau beziffern. Mögliche Einsparpotenziale lassen sich in jedem Fall durch verschiedene Baumaßnahmen in der JVA Plötzensee erschließen, die im Anschluss an die organisatorische Verschmelzung der JVA Charlottenburg mit der JVA Plötzensee und dem JVK Berlin eingeleitet worden sind (u. a. im Bereich der Pforten, Einrichtung einer gemeinsamen Alarmzentrale)

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