Umsetzung der BetrSichV in der betrieblichen Praxis auf Kläranlagen: - Elektrotechnische Arbeiten -

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1 7. IFWW-Fachkolloquium Fachkolloquium Aus der Praxis für die Praxis am in Haltern Umsetzung der BetrSichV in der betrieblichen Praxis auf Kläranlagen: - Elektrotechnische Arbeiten - Dr.-Ing. Joachim Reichert Niersverband

2 Überblick 1. Einführung 2. Grundlagen der BetrSichV 3. Auswirkungen der BetrSichV für die Anlagenbetreiber 4. Gefährdungsbeurteilung 5. Prüfmanagement 6. Elektrotechnische Routinearbeiten 7. Haftungsfragen 8. Praktische Konsequenzen

3 1. Einführung Inkraftsetzung der BetrSichV zum Vorurteile: kostet viel Geld, bringt aber nichts zeitaufwendig und überreguliert Betätigungsfeld von Prüfinstituten, Sachverständigen und Juristen betrifft mich als Betreiber nicht notwendiges Übel Schwelbrand in einer Elektroschaltanlage Aber richtig umgesetzt: Erhöhung der Arbeitssicherheit Gewährleistung der Anlagenverfügbarkeit mehr Freiheit für Betreiber

4 2. Grundlagen der BetrSichV (1) Status: Rechtsverordnung mit unmittelbarer Durchschlagskraft im Gegensatz zu UVV (versicherungsrechtliche Aspekte) Umsetzung europäischer Vorgaben in dt. Recht: EG-Vertrag Art. 137/138 (Ex-Art. 118 a): Richtlinie mit Mindestvoraussetzungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz abgeleitet aus ArbSchG (v ) Neuordnung des staatlichen Arbeitsrechts Zusammenführung von Rechtsgrundlagen der überwachungsbedürftigen Anlagen und von BG-Regelungen - Druckgeräte - Aufzugsanlagen - Anlagen im Ex-Bereich - Lageranlagen, Füllstellen, Tankanlagen Überwachungsbedürftige Anlagen

5 3. Auswirkungen der BetrSichV für die Anlagenbetreiber Anwendungsbereich: alle relevanten Arbeitsmittel (Beispiele) Werkzeuge (Bohrmaschinen, Sägen, sonstiges) Geräte (kraftbetätigte Garagentore, Dampfstrahler, PC, u.v.m.) Maschinen (Pumpen, Rechengutpressen usw.) Anlagen (Entwässerungsanlage mit Zentrifugen, Trocknungsanlagen) mehr Freiheit für die Betreiber, da zielorientierte Vorgaben mit Möglichkeit zur individuellen Ausgestaltung - mehr Unsicherheit in der Umsetzung, da (derzeit) kaum konkrete Vorgaben zur Ausführung zentrale Stellung einer Gefährdungsbeurteilung Verpflichtung zur Entwicklung eines durchgängigen Prüfmanagements Erweiterung der Betreiberverantwortung /-pflichten bei Fremdvergabe von Prüfaufträgen Erweiterte Strafrechtliche Konsequenzen bis hin zum Freiheitsentzug

6 4. Gefährdungsbeurteilung (1) Bezug: 3 BetrSichV (analog, aber detaillierter als 5 ArbSchG) räumliche Abgrenzung des Arbeitsmittels Erkennen von Gefährdungen / Risiken Gefährdungsfaktoren Berücksichtigung - mechanischealler Betriebszustände - elektrische Gefährdungsbewertung Gefährdungen = Eintrittswahrscheinlichkeit - durch Gefahrstoffe Schadensausmaß - Brand- und Explosionsgefahr Entwicklung von Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung Umsetzung der Maßnahmen Durchführung Wirksamkeit durch: der Maßnahmen Prüfungen auf Zugelassene Einhaltung der Fristen Überwachungsstelle (ZÜS) Organisatorische Aspekte Fachunternehmen / Sachverständige mit formaler Befähigung

7 4. Gefährdungsbeurteilung (2) TIPP zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen: meist: Fremdvergabe an Fachunternehmen nur im Ausnahmefall: eigenes Personal Referenzen vergleichbarer Aufträge anfordern und überprüfen Vergabeverantwortung!!! Betreuungsaufwand einkalkulieren gerichtsfeste Dokumentation erforderlich

8 5. Prüfmanagement (1) 5.1. Prüfungen für elektrische Arbeitsmittel gem. 10 BetrSichV Erstprüfungen: vor Erstinbetriebnahme elektrische Geräte ohne Prüfsiegel (VDE-Zeichen, GS-geprüft ) Anlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (Schaltanlagen) nach wesentlichen Änderungen / Erweiterungen nach großen Reparaturen Wiederkehrende Prüfungen in definierten Fristen

9 5.1. Prüfungen für elektrische Arbeitsmittel gem. 10 BetrSichV (2) Festlegung der Prüffristen Grundlage: Gefährdungsbeurteilung keine starren Vorgaben individuelle Festlegung Kriterien: Art / Zweck des Arbeitsmittels Alter / Zustand Zertifikate / Dokumentation Übereinstimmung der Schutzart mit Anwendung Allgemeine Eignung für Einsatzzweck regelmäßige spezifische Unterweisungen der MA Häufigkeit der Nutzung Arbeitsumgebung (Betrieb / Baustelle) Gefährdungsklasse (hoch / mittel / gering) geräteindividuelle Prüffristen

10 5.1. Prüfungen für elektrische Arbeitsmittel gem. 10 BetrSichV (3) Weitere Kriterien für Prüffristen Vorgaben der Feuerversicherer insbesondere für elektrische Installationen Voraussetzungen für Prüfmanagement vollständige Inventarisierung der ortsfesten elektrischen Installationen (Schaltanlagen, EMSR, PLT) meist vorhanden (Anlagenkennzeichnungssystem AKZ) vollständige Inventarisierung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ( Elektrogeräte ) meist noch nicht vorhanden (Inventarisierung aller Betriebsmittel) Beispiel: Inventarisierung Prüffristermittlung Dokumentation zentrale Instandhaltungssoftware / Datenbank

11 Exkurs: Inventarisierung / Prüffristermittlung von Betriebsmitteln I. Arten von Betriebsmitteln / Gerätegruppe Arbeitshilfsmittel Aufzüge Bürogeräte Druckbehälter Datenverarbeitung Fahrzeuge Haushaltsgeräte Krane/Hebezeuge Laborgeräte Kabeltrommel Ladegerät Lastenaufzug Verlängerungskabel Personenaufzüge Anrufbeantworter Montageleuchten Aktenvernichter mobil Netzteile Elektrischer Brieföffner... Diktiergerät Frankiergerät Heizgerät... Leitern u. Tritte Lagerung wassergefährdender Stoffe...

12 II. Inventarisierungssystem ortsveränderlicher Betriebsmittel Stelle 1+2: Ort Stelle 3+4: Betriebsmittelgruppe Stelle 5+6: Betriebsmittel Stelle 7-10: lfd. Nummer ZV WZ BO 0001 Zentrale Viersen Werkzeug Bohr-Schrauber Laufende Nummer

13 III. Prüffristermittlung Abschätzung des Gefährdungspotentials: gering mittel hoch Prüfintervalle in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential und Einsatzbereich: Gefährdungspotential Gering Mittel Hoch Einsatzbereich Innen Außen 4 a 2 a 2 a 1 a 1 a 0,5 a

14 IV. Prüfung Erstellung eines Prüfprogramms mit einer Datenbank BST Abteilung Aufstellort: Geräte Inventarnummer SAP-Ident-Nr Seriennummer: ZV Viersen AE Zi 255 Kaffeemaschine ZVHGKM0003 S ZV Viersen AE Zi 255 Wasserkocher ZVHGWKP007 S GX A ZV Viersen AE Zi 257 Wasserkocher ZVHGWKP008 ZV Viersen AE Zi 257 Wasserkocher ZVHGWK ZV Viersen AV Zi 002 Bohrschrauber, Akku- ZVWZBO0001 J Kaufdatum Preis Gefährdungsklasse1 Gefährdungspotential Prüfintervall Erstprüfung Prüfstelle Prüfer Folgeprüfung1 1 Gering befähigte Person Mittel befähigte Person Mittel befähigte Person Mittel befähigte Person ,95 3 Mittel befähigte Person

15 V. Dokumentation Stamm- und Arbeitsblatt

16 5.2. Anforderungen an Prüfer (gem. BetrSichV / TRBS 1203) Kriterien Berufsausbildung Berufserfahrung (Qualifikation) Zeitnahe praktische Tätigkeit Konkretisierung einschlägige Berufsabschlüsse (z.b. Elektriker, Techniker, Mechatroniker, Elektro-Ingenieur usw.) Nachweis eines praktischen Umgangs mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln über einen bestimmten Zeitraum Praktische Übung in der Prüfung und einschlägige Weiterbildung Interne Prüfer / externe Prüfer formale Befähigung gemäß Checkliste prüfen schriftliche Beauftragung (Prüfpflichten, Weisungsfreiheit) kontinuierliche Weiterbildung sicherstellen vollständige Dokumentation der o.g. Schritte

17 5.3. Prüfungen von elektrischen Arbeitsmitteln im Ex-Bereich gem. 14 / 15 BetrSichV Prüfung (Wann/Umfang/Frist) Vor Erstinbetriebnahme / wesentlichen Änderungen ( 14, Abs. 1, 2) bezüglich: Montage, Installation Aufstellbedingungen Funktion nach Instandsetzung ( 14, Abs. 6) von Geräten i.s. der EG-RL 94/9 Wiederkehrende Prüfung ( 15, Abs. 1) Prüffrist max. 36 Monate Durchführung ZÜS befähigte Person gemäß TRBS 1203, Teil 1 ( Typ A ) *), falls Anlage ausschließlich aus Geräten i.s. der EG-RL 94/9 besteht ZÜS behördlich anerkannte befähigte Person Typ B ZÜS befähigte Person gemäß TRBS 1203, Teil 1 ( Typ A ) *) TRBS 1203, Teil 1 ( Typ A ): deutlich höhere / konkretere Anforderungen gegenüber TRBS 1203

18 6. Elektrotechnische Routinearbeiten 6.1 Qualifikationen im Bereich der Elektrotechnik Elektrofachkräfte Elektrotechnisch befähigte Personen Elektrotechnisch unterwiesene Personen Elektrotechnische Laien Anforderungen an Ausbildung Umfang der zugelassenen Tätigkeiten

19 6.1 Qualifikationen im Bereich der Elektrotechnik - Tätigkeitsfreigaben (Positivlisten) - Elektrotechnische Laien Wechseln von Glühlampen und Leuchtstoffröhren in abgeschalteten Elektrotechnisch unterwiesene Personen Lichtstromkreisen - elektrotechnisch Auswechseln Sicherungen qualifizierte Personen Weitere begrenzte Tätigkeiten unter - bzw. Schalten Elektrofachkräfte von Reparaturschaltern, für begrenzte ständiger Aufsicht einer Leistungsschaltern und NH- Tätigkeiten Sicherungslasttrennern und Örtlichkeiten Elektrofachkraft... (<63 A) - Elektrofachkräfte Betätigen Wie elektrotechnisch von Steuerschaltern unterwiesene von Bedientastaturen, Personen, von Prüftasten für Alarm, aber zusätzlich: Störung oder Lampen prüfen, von Messgeräten nach - Rücksetzen Betriebsorganisation von Sicherungsautomaten, / Erfahrung differenziert: Auswechseln von Teilen, sofern diese 1:1 FI-Schutzschaltern, ausgetauscht werden: Überstromrelais,Motorschutzschaltern, z.b. alle elektrotechnischen Schütze, Schalter, Relais, Arbeiten Messgeräte, im Niederspannungsbereich Thermorelais, Beleuchtungskörper, - Auswechseln Arbeiten Ab- und Anklemmen im Mittelspannungsbereich von Lampen von Motoren, - Einstellung Reparieren Arbeiten im von und Explosionsgefährdeten Zeitrelais, Auswechseln Impuls-Pausen-Relais, von Anschlussleitungen Bereich... Grenzwertschaltern, und - Überprüfung Steckvorrichtungen von Messwertgebern ( Stecker ), auf Funktion / Plausibilität... Wartung und Wechseln von Batterieanlagen...

20 6.2 Prüfung elektrotechnischer Routinetätigkeiten (1) Tätigkeit Einfachste Arbeiten/Bedienvorgänge (z.b. von elektrisch unterwiesenen Personen) Einfache Arbeiten (z.b. von elektrisch qualifizierten Personen) Geringfügige Arbeiten an Schaltanlagen oder Reparaturen einfacher elektrischer Betriebsmittel (ausgeführt von Elektrofachkräften) Überprüfung / formale Prüfung Keine Überprüfung notwendig Keine anschließende Überprüfung notwendig, ggf. unregelmäßige Kontrollen durch formal befähigte Elektrofachkräfte Keine anschließende Überprüfung notwendig, da Facharbeiter (Kompetenz und Erfahrung)

21 6.2 Prüfung elektrotechnischer Routinetätigkeiten (2) Tätigkeit Umfangreiche Arbeiten an Schaltanlagen oder Reparaturen aufwendiger elektrischer Betriebsmittel (ausgeführt von Elektrofachkräften) ohne Auswirkung auf die Sicherheit und außerhalb von Ex-Bereichen Arbeiten an Schaltanlagen oder Reparaturen aufwendiger elektrischer Betriebsmittel (ausgeführt von Elektrofachkräften) mit möglicher Auswirkung auf die Sicherheit 1:1 Austausch von Ex- Komponenten Überprüfung / formale Prüfung Prüfung nach dem vier Augen- Prinzip durch die formal befähigte verantwortliche Elektrofachkraft (z.b. Meister oder Techniker) incl. Dokumentation und Freigabeschein an den Betreiber Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen nach dem vier Augen-Prinzip durch die formal befähigte verantwortliche Elektrofachkraft (z.b. Meister oder Techniker) incl. Dokumentation und Freigabeschein an den Betreiber Elektrofachkraft mit formaler Befähigung Typ A

22 7. Haftungsfragen Ordnungswidrigkeiten ( 25) (Zuwiderhandlungen gegen...) keine Prüfung vor Inbetriebnahme, in regelmäßigen Fristen... ( 10) direkter Vorsatz: keine Unfall- bzw. Schadensanzeige bei Unfällen mit Personenschaden... ( 18) Wenn der Täter die Umstände weiß oder als sicher annimmt, deren Vorliegen den objektiven Straftatbestand verwirklicht. Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage trotz Mängel ( 12 Abs. 5) keine erstmalige oder Prüfung nach Änderungen ( 14 Abs. 1, 2) Eventualvorsatz: Betrieb ohne Erlaubnis ( 13) Wenn der Täter das Vorliegen der Umstände, eine überwachungsbedürftige die den objektiven Anlage.. nicht, nicht richtig,.. oder nicht Straftatbestand verwirklichen, für rechtzeitig zu prüfen möglich ( 15 Abs. hält 1 und Satz diese 1) oderbilligend in Kauf nimmt. eine... angeordnete Prüfung nicht...zu veranlassen ( 16 Abs. 3). Alle Anlagen: Ordnungswidrigkeit / Straftat Straftaten ( 26) Wer durch eine... vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet Wer durch eine... vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet Wer eine in 25 Abs. 3 (Nrn. 3 7) bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche Handlung Leben oder Gesundheit eines Anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet Überwachungsbedürftige Anlagen: Ordnungswidrigkeit / Straftat

23 8. Praktische Konsequenzen für Anlagenbetreiber Praktische und formale Umsetzung der BetrSichV erforderlich! Aufgaben: Entwicklung eines durchgängigen Prüfmanagements für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel Gefährdungsbeurteilungen (Betriebsmittel / Exschutz-Dokumente) Regelanwendung der Prüfungen Organisatorische Festlegungen für die praktische Arbeit (u.a. Tätigkeitsbeschreibungen) Dokumentation!! Hoher personeller, technischer und finanzieller Aufwand: schrittweise Umsetzung Festlegung von Prioritäten hoher Stellenwert von überwachungsbedürftigen Anlagen (Haftung)!

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr.-Ing. Joachim Reichert Niersverband Am Niersverband Viersen Tel.: Fax:

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