Landesregierung beschließt Haushaltseckwerte 2017 und bringt Eckwerte der Finanzplanung auf den Weg

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1 Medien-Information 15. März 2016 Sperrfrist: Dienstag, 15. März Uhr Solide Belastbar Verfassungskonform Landesregierung beschließt Haushaltseckwerte 2017 und bringt Eckwerte der Finanzplanung auf den Weg Finanzministerin Monika Heinold: Wir schaffen eine gute und belastbare Grundlage für die Finanzplanung sowie für den Haushalt Die Landesregierung arbeitet erneut mit großen Risikopuffern und einem erkennbaren Abstand zur Verfassungsgrenze. Wir schneiden die Budgets eng und konzentrieren uns auf eine klare Schwerpunktsetzung: Humanitäre Hilfe, Stärkung der Bildung und Investitionen in innere Sicherheit. Unruhige Zeiten erfordern eine Planung mit ruhiger Hand. Dafür stehe ich. Kiel. Die Landesregierung hat heute die Eckwerte für den Haushalt 2017, für die Finanzplanung und für die Finanzplanfortschreibung beschlossen. Die zentrale Herausforderung ist auch diesmal die nicht planbare Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Im Zusammenhang damit stehen eine weitere Stärkung des Bildungssystems und notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit. Die Eckdaten beinhalten mit neuen Stellen in Schulen und Justiz auch einen Vorgriff auf den Nachtragshaushalt, der im April 2016 vorgelegt wird. Der Landesregierung ist bewusst, dass niedrige Zinsen und gute Steuereinnahmen helfen, die außergewöhnlich hohen Ausgaben für Asyl und Flüchtlinge zu bewältigen. Umso wichtiger ist es, dass die Finanzplanung in ihrer Struktur solide aufgestellt ist. Die Schuldenbremse wird eingehalten, das strukturelle Defizit wird abgebaut In den Jahren wird das strukturelle Defizit planmäßig weiter abgebaut. Liegt das strukturelle Defizit 2016 noch bei 423 Mio. Euro, so beträgt es 2017 nur noch 295 Mio. Euro. Die strukturelle schwarze Null ist für 2020 geplant. 1

2 Die geplante Neuverschuldung liegt vor der Mai-Steuerschätzung - bei 258 Mio. Euro. Sie sinkt gegenüber 2016 mit 273 Mio. Euro nur gering aufgrund der weiterhin auf hohem Niveau vorgesehenen Ausgaben für Flüchtlinge. Für 2018 plant das Land mit 127 Mio. Euro Neuverschuldung, ab 2019 ist der Haushalt konjunkturell ausgeglichen. Der Abstand zur Verfassungsgrenze liegt nach der Finanzplanung im Durchschnitt bei ca. 90 Mio. Euro. Die Vorgaben des Stabilitätsrates werden eingehalten (Anlage 1). Finanzministerin Monika Heinold: Zwar rückt mit der neuen Finanzplanung die schwarze Null von 2017 nach 2019, aber die Zeiten haben sich geändert. Wenn wir heute nicht in Integration investieren, zahlen wir morgen einen weitaus höheren Preis. Die beabsichtigte Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 ist noch nicht berücksichtigt, da es bisher kein Einvernehmen der Länder mit dem Bund gibt. Die Verständigung unter den Ministerpräsidenten vom würde zu einer finanziellen Stärkung des Landes in Höhe von 256 Mio. Euro führen. Davon sind 76 Mio. Euro als Kompensation für die 2019 wegfallenden Entflechtungsmittel anzusehen. Da das Land davon ausgeht, dass es auch zukünftig zumindest einen finanziellen Ausgleich für die Entflechtungsmittel geben wird, sind 76 Mio. Euro auch über 2019 hinaus als dauerhafte globale Mehreinnahme eingeplant und zweckgebunden für Verkehr, Wohnungs- und Hochschulbau reserviert. Finanzministerin Monika Heinold: Ich appelliere an den Bund, die Hängepartie bei der strukturellen Stärkung der Länder zügig zu beenden. Die Länder haben einen guten Vorschlag vorgelegt. Jetzt geht es darum, den Weg für eine faire Lösung freizumachen. Mit den vorgelegten Eckwerten: steigen die bereinigten Einnahmen im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 um 372 Mio. Euro (3,45 Prozent) auf Mio. Euro, steigen die bereinigten Ausgaben im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 um 357 Mio. Euro (3,23 Prozent) auf Mio. Euro, steigen die um den KFA bereinigten Ausgaben gegenüber dem Jahr 2016 um 180 Mio. Euro (1,88 Prozent) auf Mio. Euro, sinkt die Neuverschuldung im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 um rund 14 Mio. Euro auf rund 258 Mio. Euro, sinkt das strukturelle Defizit nach den Maßstäben des 6 Gesetz zu Ausführung von Art. 61 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein im Jahr 2017 von rund 423 Mio. Euro in 2016 um rund 128 Mio. Euro auf 295 Mio. Euro. Die Investitionsquote liegt bei 6,1%. Sie wird sich mit dem Haushaltsentwurf 2017 erhöhen, wenn die Maßnahmen veranschlagt sind, die aus dem Sondervermögen IMPULS 2030 finanziert werden. 2

3 Der mit dem Stabilitätsrat vereinbarte Abbau von 498 Stellen wird umgesetzt. Der insbesondere durch die hohen Flüchtlingszahlen entstandene Stellenmehrbedarf wird mit dem nächsten Bericht an den Stabilitätsrat transparent ausgewiesen. Die Personalausgaben entwickeln sich wie folgt: Jahr Personalausgaben (aktiv) Versorgungsausgaben in Mio. Euro Tarifvorsorge Beihilfe Gesamt * *inklusive jährlich 2% Tarif- und Besoldungsanpassungen Ausgaben für Asyl und Flucht werden auf hohem Niveau fortgeschrieben Wie bereits 2015 und 2016 sind die Flüchtlingsausgaben die große Herausforderung der Finanzplanung des Landes. Die prognostizierte Zugangszahl für die Jahre 2016 und 2017 beträgt bundesweit jeweils , das entspricht Menschen, die in Schleswig-Holstein ankommen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Werkverträge sind 419 Mio. Euro vorgesehen. Unter Berücksichtigung von Sondereffekten sinken die Ausgaben für diesen Bereich rechnerisch um rund 146 Mio. Euro. Einschließlich eines Risikopuffers von 132 Mio. Euro liegt die Landesregierung bei den Ausgaben in etwa auf dem Vorjahresniveau von 432 Mio. Euro. Für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge hat die Landesregierung in 2017 rund 121 Mio. Euro vorgesehen. Das ist gegenüber 2016 eine Steigerung um rund 55 Mio. Euro (Risikopuffer). Für 2017 rechnet das Land insgesamt für Geflüchtete mit Ausgaben von rund 822 Mio. Euro, für 2018 und 2019 jeweils mit rund 780 Mio. Euro. Schleswig-Holstein wird die Einnahmeseite auf Basis der Erfahrungen aus dem Vorjahr fortschreiben. Finanzministerin Monika Heinold: Mit dem Haushalt 2017 planen wir eine Einnahme vom Bund in Höhe von 90 Mio. Euro, die wir auch für die folgenden Jahre in die Finanzplanung übernommen haben. 3

4 Investitionen in Bildung bestimmen die Finanzplanung 2017 kommt der nächste Schritt zur strukturellen Stärkung der Kinderbetreuung. Für die Betreuung der unter Dreijährigen (U3) stehen dann 80 Mio. Euro mehr zur Verfügung als Hinzu kommen Mittel für Sprachförderung in 2017 in Höhe von 6 Mio. Euro. Ab dem werden Familien in Höhe von bis zu 100 Euro monatlich von den Krippengebühren entlastet; dies macht für das Land 23 Mio. Euro an zusätzlichen Ausgaben pro Jahr. Insbesondere um den wachsenden Flüchtlingszahlen gerecht zu werden, wird bei den Lehrerstellen erneut nachgesteuert. Bereits zum sollen zusätzlich zu den schon bereitgestellten Lehrerstellen 200 Stellen eingerichtet werden, die mit dem Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung gestellt werden sollen. In 2017 werden 240 Stellen, die ursprünglich nur bis zum vorgesehen waren, entfristet. 200 neue Stellen werden zum eingerichtet. Außerdem werden 50 neue Stellen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst geschaffen. Hinzu kommen weitere 200 Stellen, finanziert aus den freiwerdenden BAföG-Mitteln. Unberührt davon bleibt der Abbau von insgesamt 365 Stellen in 2017 nach dem mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Personalabbaupfad. Daneben werden den Hochschulen mit dem Hochschulpakt von 2017 bis 2023 insgesamt rund 450 Mio. Euro (Bund und Land) zur Verfügung gestellt, in ,3 Mio. Euro und weiter ansteigend bis zum Jahr 2019 auf dann 90,6 Mio. Euro. Nach der Anhebung des Hochschulbudgets in 2016 um 10 Mio. Euro folgen nun die nächsten Schritte: 2017, 2018 und 2019 werden jeweils 5 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Mit dem Haushalt 2019 wird eine strukturelle Stärkung von insgesamt 25 Mio. Euro umgesetzt sein. Finanzministerin Monika Heinold: Die Küstenkoalition hat in dieser Legislaturperiode kräftig in Bildung und Wissenschaft investiert. Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen sind gestärkt, Familien werden entlastet. Für ein Konsolidierungsland ist das ein Kraftakt, der sich sehen lassen kann. 4

5 Die innere Sicherheit wird gestärkt Mit dem für April 2016 geplanten Nachtrag und mit den heute beschlossenen Eckwerten begegnet Schleswig-Holstein den anstehenden Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit. Die Anforderungen an Polizei und Justiz sind durch die hohe Zahl an Geflüchteten und durch andere Handlungsfelder deutlich erhöht. Polizei: Der ursprünglich vorgesehene Stellenabbau von 224 Stellen ab 2017 mit einem Volumen von 6 Mio. Euro wird zurückgenommen. Justiz (Nachtrag 2016): Mit dem Nachtrag 2016 sollen vorübergehend 20 Stellen bei der Justiz für Großprozesse geschaffen werden. Hinzu kommen 10 Stellen bei der Staatsanwaltschaft, darunter 7 für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Hierfür werden bereits vorhandene Referendarstellen umgewandelt und mit dem notwendigen Budget ausgestattet. Justiz (Eckwerte 2017): Mit dem Haushalt 2017 werden, befristet bis 2019, 8 Stellen für die Einrichtung einer weiteren Asylkammer am Verwaltungsgericht bereitgestellt. Darüber hinaus wird die ordentliche Gerichtsbarkeit flüchtlingsbedingt mit 13 Stellen temporär gestärkt. Finanzministerin Monika Heinold: Das Ringen um die Personalausstattung wird auch in den nächsten Jahren weitergehen. Aber ich sehe auch, dass mehr Kinder mehr Lehrerinnen und Lehrer brauchen und dass wir Justiz und Polizei besser ausstatten müssen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Bildung als Schwerpunkt dieser Regierung und die weiter hohen Ausgaben für Asyl und Flucht bestimmen weiterhin die Eckwerte. Auf dieser Grundlage wird die Regierung bis zum Sommer den Haushaltsentwurf für 2017 erstellen. Finanzministerin Monika Heinold: Die Koalition hat in dieser Legislaturperiode zwei von drei Haushalten schuldenfrei hinbekommen. Das ist eine sehr gute Leistungsbilanz, die uns Ansporn ist, weiter solide zu wirtschaften. Mit den Eckwerten ist trotz aller Unwägbarkeiten eine gute Grundlage geschaffen. Die Schwerpunktsetzung ist klar. Verantwortlich für diesen Pressetext: Eugen Witte Finanzministerium Düsternbrooker Weg 64, Kiel Telefon Telefax pressestelle@fimi.landsh.de Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter 5

6 Anlage 1 Eckwerte MFP

7 Anlage 2 Finanzplanung Ist Soll MFP MFP MFP MFP FP FP FP FP FP FP Steuereinnahmen ohne LFA/BEZ Konjunkturkomponente Sonstige Erträge Außerordentliche Einnahmen, LFA/ BEZ Allgemeine Deckungsmittel strukturelles Defizit Finanzielle Transaktionen Konsolidierungshilfen Ausgabengrenze Zinsausgabenergebnis (Zinsausgaben) Kommunaler Finanzausgleich Zuweisungen und Zuschüsse von Dritten, Darlehensrückflüsse Gesamtbudget Budget Personal und Verwaltung Budget Zuweisungen Zuschüsse Investitionen davon InfrastrukturModernisierungsProgramm zulässiges strukturelles Defizit zulässiges Defizit tatsächliches Defizit strukturelles Defizit Kreditaufnahme Unter (-)/ Überschreitung (+) der VerfGrenze gem. EW Ist/ Plan

8 Haushaltsdaten Eckwerte MFP Anlage 3 Soll 2015 Ist 2015 Soll 2016 EW-Soll 2017 EW-Soll 2018 EW-Soll 2019 EW-Soll 2020 in Mio. Euro bereinigte Einnahmen Anstieg bereinigte Einnahmen ggü. Vorjahr Anstieg bereinigte Einnahmen ggü. Vorjahr in % 10,7% 5,8% 3,45% 3,60% 3,06% 1,63% bereinigte Ausgaben Anstieg bereinigte Ausgaben ggü. Vorjahr Anstieg bereinigte Ausgaben ggü. Vorjahr in % 7,1% 6,6% 3,23% 2,34% 1,85% 1,31% bereinigte Ausgaben ohne KFA Anstieg bereinigte Ausgaben ohne KFA ggü. Vorjahr Anstieg bereinigte Ausgaben ohne KFA ggü. Vorjahr in % 6,7% 7,9% 1,88% 2,70% 1,70% 0,91% Finanzierungssaldo Nettokreditaufnahme struktureller Finanzierungssaldo Obergrenze Abstand zur VerfGrenze: Unter (-)/ Überschreitung (+) Steuereinnahmen (inkl. LFA/ BEZ) Personalausgaben Personalausgabenquote 37,0% 35,6% 36,15% 36,23% 36,24% 36,37% 36,47% Zinsausgaben Kommunaler Finanzausgleich Budget Budget Investitionsausgaben Investitionsquote 7,9% 7,1% 7,2% 6,1% 6,8% 6,6% 6,3%

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