Vorstellung des Kommunalberichts 2015

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1 Speyer, den 30. Juni 2015 Sperrfrist: 30. Juni 2015, 10:30 Uhr Vorstellung des Kommunalberichts 2015 Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legt seinen Kommunalbericht 2015 vor. Der aktuelle Bericht befasst sich mit der Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände. Außerdem enthält er Fachbeiträge zu verschiedenen Themen aus der Prüfungspraxis des Rechnungshofs. Der Bericht dient der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung sowie der Unterstützung der Kommunalverwaltungen und der kommunalen Vertretungsorgane bei der Erledigung ihrer Aufgaben. Der Kommunalbericht 2015 steht am 30. Juni 2015, 10:30 Uhr, im Internet unter als pdf-datei bereit. Auskünfte erteilt: Herr Peter Feigel, Telefon: / , Poststelle@rechnungshof.rlp.de.

2 Pressemitteilung Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände weiterhin besorgniserregend Den rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbänden gelang es in der Gesamtbetrachtung auch 2014 nicht, ihre Haushalte auszugleichen. Trotz um 425 Mio. gestiegener Einnahmen betrug die Deckungslücke fast 0,4 Mrd.. Damit schließen die kommunalen Haushalte seit einem Vierteljahrhundert mit Finanzierungsdefiziten ab. Das Defizit entsprach einer Finanzierungslücke von 92 je Einwohner. Im Vergleich der Flächenländer wiesen nur die saarländischen Kommunen ein höheres Pro-Kopf-Defizit aus. Im Durchschnitt erzielten die Kommunen der anderen Flächenländer Finanzierungsüberschüsse von 9 je Einwohner. Das hohe Defizit in Rheinland-Pfalz trug zu einem weiteren Anstieg der Haushaltsverschuldung bei. Ende 2014 betrug der Schuldenstand insgesamt 12,2 Mrd.. Die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen lag mit um mehr als 83 % über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer (1.668 je Einwohner). Lediglich die Kommunen im Saarland waren höher verschuldet. Von der Gesamtverschuldung entfielen 5,7 Mrd. auf Investitionskredite und 6,5 Mrd. auf Kredite zur Liquiditätssicherung. Letztere werden entgegen den rechtlichen Vorgaben in beträchtlichem Umfang zur Finanzierung konsumtiver Zwecke verwendet. Die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen aus Liquiditätskrediten überstieg mit den Durchschnittswert der anderen Flächenländer (601 ) um fast das 1,7-fache. Die Kennzahlen verdeutlichen, dass es erheblicher Anstrengungen zur nachhaltigen Konsolidierung der kommunalen Haushalte bedarf. Das derzeitige Wirtschaftswachstum und das damit verbundene zunehmende Steueraufkommen, die vom Bund und Land angekündigten zusätzlichen Finanzhilfen sowie das historisch niedrige Zinsniveau dürfen nicht dazu verleiten, dringend notwendige Konsolidierungsmaßnahmen zu vernachlässigen. So stehen den vorgenannten Positionen steigende Ausgaben u. a. für Personal und soziale Leistungen gegenüber. Darüber hinaus ist das verdeckte Finanzierungsdefizit aufgrund zurückgestellter

3 - 2 - Investitionen und unterlassener Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, zum Beispiel im Bereich der kommunalen Straßen und Brücken, zu berücksichtigen. Die kommunale Finanzkrise erfordert, wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom Februar 2012 zum kommunalen Finanzausgleich ausgeführt hat, ein entschlossenes und zeitnahes Zusammenwirken aller Ebenen. Ob die vom Bund für dringende Investitionen in besonders armen Städten und Landkreisen in Rheinland-Pfalz zugesagten 253 Mio. wesentlich zum Abbau des erheblichen Investitionsstaus beitragen können, bleibt abzuwarten. Dies gilt angesichts der Normenkontrollanträge mehrerer Gemeinden und Landkreise auch für die Frage, ob die aus originären Landesmitteln ab 2014 zusätzlich bereitgestellten 50 Mio. jährlich eine effektive und deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung im Sinne der vorgenannten Entscheidung darstellen. Auch die Kommunen müssen - so der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz - ihre Kräfte größtmöglich anspannen. Dazu sind sie gehalten, ihre Möglichkeiten zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und zur Begrenzung der Ausgabenbelastungen auch durch eine permanente Aufgabenkritik und den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit konsequent zu nutzen. Unabhängig hiervon kann das Land für verbesserte Rahmenbedingungen sorgen, indem es durch eine zeitnahe und umfassende Kommunalreform die Voraussetzungen für dauerhaft leistungsfähige Strukturen schafft. Ohne diese Maßnahmen werden die kommunalen Herausforderungen kaum zu bewältigen sein.

4 - 3 - Ergänzende Informationen Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände 1. Finanzierungsdefizit wieder gestiegen S. 14 Im Jahr 2014 blieben die Einnahmen im 25. Jahr in Folge hinter den Ausgaben zurück. Die letztendlich durch weitere Kredite zu schließende Finanzierungslücke betrug 375 Mio.. Das waren 68 Mio. mehr als im Jahr zuvor. Im langjährigen Durchschnitt lag die Unterdeckung bei fast 350 Mio.. Alle Gebietskörperschaftsgruppen waren defizitär. Bei den kreisfreien Städten fehlten 188 Mio., bei den Landkreisen 25 Mio. und den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden 161 Mio. zum Ausgleich. 2. Auch 2014 deutliche Einnahmezuwächse S. 25 Die kommunalen Einnahmen stiegen 2014 um insgesamt 425 Mio. auf Mio.. Die Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände erreichten Mio., was einem Plus von fast 2 % entsprach. 60 Mio. mehr wurden beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erzielt. Die Gewerbesteuereinnahmen (netto) gingen hingegen im Vergleich zum Vorjahr um 39 Mio. zurück. S. 26 S. 27 S. 29 Ungeachtet des Zuwachses lagen die Pro-Kopf-Einnahmen aus Steuern im Flächenländervergleich um 13 % unter dem Durchschnitt. Je Einwohner fehlten 141 zum Vergleichswert. Stark unterdurchschnittlich waren die Einnahmen aus Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer). Im Jahr betrugen die Pro-Kopf-Einnahmen 590. Demgegenüber vereinnahmten die Kommunen der anderen Flächenländer 678 je Einwohner. Mit ursächlich hierfür waren die in Rheinland-Pfalz trotz zahlreicher Erhöhungen nach wie vor geringen Hebesätze der Realsteuern, insbesondere bei den kreisfreien Städten. Diese Gebietskörperschaftsgruppe belegte im Ländervergleich den letzten Platz bei den Hebesätzen der Grundsteuer B und den vorletzten Platz bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer. Da 2014 keine rheinland-pfälzische 1 Für den Ländervergleich lagen noch keine Angaben des Jahres 2014 vor.

5 - 4 - kreisfreie Stadt ihre Hebesätze erhöht hatte, ist davon auszugehen, dass auch in diesem Jahr Einnahmepotenziale ungenutzt blieben. Es ist daher erforderlich, dass vor allem die kreisfreien Städte mehr als bisher ihre Hebesätze dem Länderdurchschnitt angleichen. Sie hätten dadurch - rein rechnerisch - Mehreinnahmen von 112 Mio. generieren können. Damit wäre ihr Gesamtdefizit deutlich geringer ausgefallen. S. 33, 34 Stark gestiegen sind die kommunalen Einnahmen aus laufenden Zuweisungen. Von dem Einnahmeplus von 469 Mio. entfielen 204 Mio. auf Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen. 3. Ausgabenanstieg übertrifft Einnahmezuwachs S. 37 S. 38 S. 43, 44 S. 41 S. 44 Die Gesamtausgaben, im Wesentlichen Ausgaben für Personal, Sozialleistungen, Sachaufwand und Investitionen, erhöhten sich 2014 gegenüber dem Vorjahr um 494 Mio. auf Mio.. Von dem Zuwachs entfielen 121 Mio. auf Personalausgaben (2.649 Mio. ). Die Mehrausgaben sind vor allem auf Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie Personalmehrungen infolge des Ausbaus der Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder zurückzuführen. So hat sich die Zahl der Kräfte (Vollzeitäquivalente) in Tageseinrichtungen für Kinder im Vergleich der Jahre 2004 und 2013 um 64 % erhöht, in den übrigen Bereichen der Kommunalverwaltungen hingegen nur um 2 %. Die Ausgaben für soziale Leistungen nahmen um 138 Mio. auf Mio. zu. Der Anstieg war vor allem auf die Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen mit einem Ausgabenplus von 50,1 Mio. und die Leistungen an Asylbewerber mit zusätzlich 36,1 Mio. zurückzuführen. Die kommunalen Ausgaben für Asylbewerber haben sich damit innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppelt. Nicht damit Schritt gehalten haben die Erstattungen des Landes an die Kommunen. Im Jahr 2014 standen Leistungsausgaben von 93,2 Mio. Landeserstattungen von 41,3 Mio. gegenüber. Im Vergleich der Gebietskörperschaftsgruppen wendeten die kreisfreien Städte 823 je Einwohner und der Landkreisbereich 578 je Einwohner für Soziales auf. Die Zinsausgaben gingen 2014 auf 298 Mio. und damit im sechsten Jahr in Folge zurück. Dies ist jedoch dem günstigen Zinsniveau zuzuschreiben und nicht rückläufigen Schulden. Die Pro-Kopf-Ausgaben

6 - 5 - für Zinsen übertrafen den Durchschnitt der anderen Flächenländer um fast 70 %. S. 46 Die kommunalen Investitionsausgaben stiegen 2014 erstmals seit Jahren wieder an. Im Vorjahresvergleich wurden mit 996 Mio. insgesamt 25 Mio. mehr für Baumaßnahmen und Vermögenserwerb ausgegeben. 4. Nach wie vor kein Schuldenabbau in Sicht S. 48 S. 51 S. 54 S. 57 S. 44 Ende 2014 hatten die rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände Schulden aus Investitions- und Liquiditätskrediten von insgesamt Mio. angehäuft. Was dieser Betrag bedeutet, wird im Ländervergleich erkennbar. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug Sie lag deutlich über dem Durchschnittswert der anderen Flächenländer von je Einwohner. Nur die saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände waren je Einwohner höher verschuldet. Bereits im Jahr zuvor lagen - bezogen auf die Schulden je Einwohner - fünf der bundesweit am höchsten verschuldeten Städte in Rheinland-Pfalz. Im Zehnjahresvergleich stiegen die Schulden aus Investitionskrediten um 20 %. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um lediglich 3 %. Nach dem moderaten Zuwachs im Jahr 2013 sind die Schulden aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 2014 wieder kräftig gestiegen. Sie erreichten mit Mio. (+ 248 Mio. ) einen neuen Höchststand. Fast 60 % der Verschuldung aus Liquiditätskrediten entfiel auf die kreisfreien Städte. Besonders betroffen waren Pirmasens und Kaiserslautern mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von und Auch wenn derzeit eine deutliche Erhöhung des Zinsniveaus nicht absehbar ist, sind mit der Verschuldung große Haushaltsrisiken verbunden. Ein Anstieg der Durchschnittsverzinsung um einen Prozentpunkt wäre rechnerisch mit zusätzlichen Zinsausgaben von bis zu 122 Mio. jährlich verbunden. 5. Umfassende Kommunalreform notwendig S. 61 Rheinland-Pfalz hat im Ländervergleich die mit Abstand kleinteiligsten Kommunalstrukturen. Abhilfe schaffen kann das Land mit einer Kommunalreform, die alle Gebietskörperschaftsgruppen einbezieht,

7 - 6 - und damit zur Haushaltskonsolidierung bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden beiträgt. Die bisher unternommenen Schritte auf der Ebene von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden reichen hierfür nicht aus. Insoweit ist es zu begrüßen, dass nach dem Willen der Landesregierung eine zweite Reformstufe auch die Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigen soll. Abwicklung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland- Pfalz (KEF-RP) S. 67 Die mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds beabsichtigte Nettotilgung kommunaler Schulden aus Liquiditätskrediten ist im Wesentlichen noch nicht erreicht worden. Dies ist eine der Erkenntnisse aus einer Querschnittsprüfung zur Umsetzung des Fonds im Aufsichtsbereich von acht Kreisverwaltungen. Es ist daher erforderlich, dass sich die Aufsichtsbehörden und Kommunen mehr als bisher am Gebot des Haushaltsausgleichs orientieren. Dabei ist es nicht vertretbar, dass Teilnehmer am Entschuldungsfonds die vereinbarten Konsolidierungsergebnisse nicht erreichen und dennoch an stark unterdurchschnittlichen Hebesätzen der Realsteuern festhalten. Vermögensschäden durch dolose Handlungen S. 73 S. 79 Eine Auswertung von 14 dem Rechnungshof bekannt gewordenen Fällen doloser Handlungen in Kommunalverwaltungen hat gezeigt, dass oftmals tragende Prinzipien der Kassensicherheit und grundlegende Sicherheitsstandards missachtet wurden. Dies betrifft etwa den Erlass von Dienstanweisungen, den Passwortschutz beim Einsatz von IT-Verfahren in der Finanzbuchhaltung sowie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei Zahlungsanweisung und -abwicklung. Außerdem waren Berechtigungen im Finanzwesen zum Teil zu großzügig vergeben. Die Vorfälle führten zu Vermögensschäden von insgesamt wenigstens 0,7 Mio.. Als anfällig erwiesen sich insbesondere Zahlstellen mit Bargeldverkehr, zum Beispiel zur Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Durch sachgerechte Quittierung von Zahlungen, zeitnahe Ablieferung der Bestände und IT-gestützte Plausibilitätsprüfungen hätte ein Teil der Vorkommnisse erschwert, wenn nicht gar verhindert werden können.

8 - 7 - Einsatz der Informationstechnik bei Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten S. 94 S. 92 S. 102 Ohne eine IT-Ausstattung, die sich den stetig wandelnden Anforderungen anpasst, ist eine Kommunalverwaltung nicht mehr funktionsfähig. Zu den diesbezüglichen Anforderungen an die IT-Organisation, die Nutzerbetreuung, den Serverbetrieb sowie an den Personalbedarf hat der Rechnungshof im diesjährigen Kommunalbericht Empfehlungen veröffentlicht. Sie basieren auf Erhebungen bei 19 Landkreisen und Städten. Bei der Beschaffung und Unterhaltung von Servern sind Kostenvorteile zu erzielen, wenn Server mehr als bisher virtualisiert würden. Die geprüften Gebietskörperschaften könnten dadurch einmalig 0,6 Mio. und fortlaufend mehr als 0,1 Mio. jährlich beim IT-Aufwand einsparen. Deutliche Unterschiede zeigten sich bei der Ausstattung mit Druckern. Einige Kommunen konnten durch Beschaffung von Multifunktionsgeräten die Zahl der Arbeitsplatzdrucker erheblich reduzieren und damit Kostenvorteile erzielen. Zum Teil war nur unzureichend Vorsorge gegen die Folgen des Ausfalls von IT-System getroffen worden. Mit dem Beitrag wird den Kommunen ein Anhaltswert für die Bemessung des Personalbedarfs für zentrale IT-Leistungen an die Hand gegeben. Hilfen zur Gesundheit und Übernahme von Beiträgen zu Krankenund Pflegeversicherungen S. 111, 112 S. 118, 123, 126 In dem Beitrag wird aufgezeigt, dass vielfach Leistungen der Sozialhilfe in Form von Hilfen zur Gesundheit oder durch Übernahme von Krankenund Pflegeversicherungsbeiträgen gewährt wurden, obwohl vorrangig Krankenversicherungsschutz bestand oder zumindest möglich war. Bei etwa 200 geprüften Fällen - 5 % des gesamten Fallbestands in Rheinland-Pfalz - betrug die auf fehlerhafte Sachbearbeitung zurückzuführende Schadenshöhe überschlägig 2,0 Mio.. Aus Sicht des Rechnungshofs muss daher eine ausreichende Qualifikation der mit der Krankenhilfe befassten Kräfte sichergestellt werden. Die Sozialämter unterließen es zum Teil, ablehnende Entscheidungen von Krankenkassen bezüglich des Krankenversicherungsschutzes zu hinterfragen. Dies galt auch für Fälle, in denen Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft waren. Nicht selten blieben die Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung, des gesonderten Versicherungsschutzes für Rentner sowie der Familienversicherung ungenutzt.

9 - 8 - S. 131, 132 S. 140 Einige Sozialämter übernahmen im Rahmen der Sozialhilfe höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als erforderlich, da Fehler bei der Beitragsfestsetzung durch die Krankenkassen nicht erkannt wurden. Nach wie vor sind bestimmte Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII im Gegensatz zu Leistungsberechtigten nach dem SGB II von Krankenversicherungsschutz ausgenommen. Die sachgerechte Abgrenzung zwischen Sozialhilfe und Krankenversicherung ist mit einem vergleichsweise hohen Verwaltungsaufwand verbunden und beschäftigt Sozialämter, Krankenkassen sowie die Sozialgerichte. Nach Auffassung des Rechnungshofs sollte sich das Land daher im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII in die Krankenversicherung einbezogen werden. Personalwirtschaft kommunaler Unternehmen S. 141 ff. Auch kommunale Unternehmen können zur Konsolidierung der Kommunalhaushalte beitragen, indem durch wirtschaftliches Verhalten entweder Spielräume für Gewinnausschüttungen an die kommunalen Gesellschafter geschaffen oder Verlustabdeckungen durch die Kommunen vermieden werden. Von besonderer Relevanz ist hierbei der Personalaufwand der Unternehmen. Dementgegen entsprachen Unternehmensentscheidungen zur Vergütung des Personals nicht immer dem Tarifrecht. Dies betraf sowohl Eingruppierungen als auch sonstige Leistungen, wie Zulagen und Zuschläge. Zum Teil bestanden zumindest Zweifel an der Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen. Weitere Fachbeiträge im Kommunalbericht befassen sich mit - Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen, - der Absicherung von Darlehen kommunaler Unternehmen durch Kommunalbürgschaften sowie - der Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe durch kommunale Unternehmen.

10 - 9 - Anhang Diagramme Defizit Überschuss Finanzierungssalden im Ländervergleich - je Einwohner - Durchschnitt westliche Flächenländer (ohne RLP) Rheinland-Pfalz -300 Die Grafik veranschaulicht die überdurchschnittlich hohen Finanzierungsdefizite der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände. Einnahmen 2014 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Mio. Laufende Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Mio. Laufende Zuweisungen und Zuschüsse von Bund, Kommunen u.a. (einschl. Umlagen) Mio. Steuern und steuerähnliche Einnahmen Mio. Sonstiges 45 Mio. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 443 Mio. Erlöse aus Vermögensveräußerungen 185 Mio. Das Diagramm zeigt die Größenordnung der Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 2014.

11 Gewogene Durchschnittshebesätze 2013 Grundsteuer B und Gewerbesteuer der kreisfreien Städte Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Flächenländer (ohne Rheinland-Pfalz) Grundsteuer B (%) Gewerbesteuer (%) 631 Aus dem Diagramm sind die vergleichsweise niedrigen Hebesätze bei der Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz ersichtlich. Mio Entwicklung der wesentlichen Ausgaben Personalausgaben Sozialleistungen Sachaufwand Sachinvestitionen Das Diagramm zeigt den Verlauf der wesentlichen Ausgaben im Zehnjahresvergleich. Danach stiegen die Personalausgaben um 33 %, die Sozialleistungen und der Sachaufwand jeweils um 55 % und die Sachinvestitionen um 5 %.

12 Zinsausgaben im Ländervergleich - je Einwohner Rheinland-Pfalz Flächenländer (ohne RLP) Das Diagramm zeigt die im Ländervergleich hohen Zinsausgaben je Einwohner in Rheinland-Pfalz. Saarland Rheinland-Pfalz Hessen Nordrhein-Westfalen Durchschnitt (ohne RLP) Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Bayern Thüringen Brandenburg Sachsen Baden-Württemberg Pro-Kopf-Verschuldung 2014 im Ländervergleich - je Einwohner Liquiditätskredite Investitionskredite Die Grafik zeigt die überdurchschnittliche Verschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu den anderen Flächenländern.

13 Deutsche Städte mit der höchsten Pro-Kopf- Verschuldung je Einwohner - Pirmasens, Rheinland-Pfalz Oberhausen, Nordrhein-Westfalen Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz Offenbach am Main, Hessen Zweibrücken, Rheinland-Pfalz Hagen, Nordrhein-Westfalen Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz Mülheim an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen Trier, Rheinland-Pfalz Remscheid, Nordrhein-Westfalen Das Diagramm veranschaulicht die prekäre Schuldensituation (Investitionskredite, Wertpapierschulden und Liquiditätskredite) einiger kreisfreier Städte in Rheinland-Pfalz Liquiditätskredite der Kommunen im Ländervergleich - je Einwohner Rheinland-Pfalz 600 Durchschnitt Flächenländer (ohne RLP) Das Diagramm verdeutlicht die überdurchschnittliche Höhe und den starken Anstieg der Liquiditätskredite in Rheinland-Pfalz.

14 Pro-Kopf-Beträge an Liquiditätskrediten 2014 nach Gebietskörperschaftsgruppen Landkreise 484 Große kreisangehörige Städte Verbandsfreie Gemeinden 226 Verbandsgemeinden 373 Kreisfreie Städte Die Grafik veranschaulicht die unterschiedliche Pro-Kopf-Verschuldung aus Liquiditätskrediten nach Gebietskörperschaftsgruppen. Kredite zur Liquiditätssicherung der kreisfreien Städte - je Einwohner - Pirmasens Kaiserslautern Zweibrücken Ludwigshafen am Rhein Durchschnitt Mainz Worms Trier Frankenthal (Pfalz) Speyer Landau in der Pfalz Koblenz Neustadt a. d. Weinstraße Die Grafik veranschaulicht die Höhe der Kredite zur Liquiditätssicherung je Einwohner der kreisfreien Städte für 2013 und 2014.

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