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1 Leitfaden zu Nationalen Aktionsplänen zu Wirtschaft und Menschenrechten Erstellt von der UN-Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten, November 2014 Dies ist eine inoffizielle Übersetzung des Business & Human Rights Resource Centre. Originalversion (nur in Englisch verfügbar): Zusammenfassung Dieser Leitfaden der UN-Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten (UNWG) enthält Empfehlungen zur Entwicklung, Implementierung und Aktualisierung der Nationalen Aktionspläne (NAPs) zu Wirtschaft und Menschenrechten. Das Dokument dient als Referenz und Leitfaden für alle Beteiligten in NAP-Prozessen. Es basiert auf dem Ansatz, dass es kein allgemeines, einheitliches Konzept für NAPs gibt. Definition und wesentliche Kriterien Auf dem Gebiet der Wirtschaft und Menschenrechte wird ein NAP als eine sich entwickelnde politische Strategie der Staatsregierung, definiert,die zum Ziel hat, vor Menschenrechtsverletzungen seitens Wirtschaftsunternehmen in Übereinstimmung mit den UN-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten zu schützen. Die UNWG erachtet vier wesentliche Kriterien als unverzichtbar für effektive NAPs. Als Erstes müssen NAPs auf den UNGPs basieren. Um die UNGPs als Instrument umsetzen zu können, sollten NAPs angemessen die Pflichten eines Staates unter dem internationalen Menschenrechtsgesetz widerspiegeln, um vor Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen zu schützen und wirksame Abhilfe zu bieten. Darüber hinaus soll ein NAP die Achtung der Menschenrechte in Unternehmen fördern, u. a. durch Due- Diligence-Prozesse. Außerdem sollten sich NAPs auf die maßgeblichen Menschenrechtsprinzipien der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung stützen. Zum Zweiten sollten NAPs kontextspezifisch sein und die gegenwärtigen und potentiellen Menschenrechtsverletzungen in Unternehmen des Landes thematisieren. Regierungen sind dazu angehalten, zielgerichtete und reelle Maßnahmen zu definieren, die Verstöße so effektiv wie möglich verhindern bzw. beheben. Drittens sollten NAPs in umfassenden und transparenten Prozessen entwickelt werden. Interessierten Stakeholder muss es möglich sein, sich an der Entwicklung und der Aktualisierung der NAPs zu beteiligen, und ihre Ansichten sollten berücksichtigt werden. Während sämtlicher Stadien des Prozesses sollten Informationen transparent zugänglich gemacht werden. Viertens sollten NAP-Prozesse regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dabei sollten die Inhalte sind stetig angeglichen werden und ein kumulativer Fortschritt ist anzustreben. Richtlinien zum NAP-Prozess Die UNWG empfiehlt Regierungen, einem 5-Phasen-Modell zu folgen, der aus 15 Schritten besteht. Phasen 1-3 beschreiben die Entwicklung eines ersten NAP. Phasen 4 und 5 beinhalten den fortwährenden Zyklus der Implementierung, Überwachung und Aktualisierung nachfolgender Versionen des NAP.

2 Phase 1: Initiierung 1. Finden und Formulieren einer formalen regierungsseitigen Verpflichtung 2. Erstellen eines Formats für ministerienübergreifende Zusammenarbeit und Führungsbildung 3. Erstelleneines Formats für die Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Akteuren 4. Entwicklung und Veröffentlichung eines Arbeitsplans und Zuweisung angemessener Ressourcen Phase 2: Prüfung und Konsultation 5. Bewusstseinsentwicklung gegenüber Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen 6. Identifizierung von Lücken in der Umsetzung der UNGPs durch Staat und Unternehmen 7. Konsultation mit Interessenvertretern und Identifizierung der Kernthemen Phase 3: Ausarbeitung des ersten NAP 8. Entwerfen des ersten NAPs 9. Diskussion des Entwurfs mit interessierten Akteuren und Stakeholdern 10. Fertigstellung und Einführung des ersten NAPs Phase 4: Umsetzung 11. Umsetzung der Maßnahmen und Fortsetzen der ministerien-übergreifenden Zusammenarbeit 12. Monitoring der unterschiedlichen Interessenvertreter und Stakeholder Phase 5: Aktualisierung 13. Bewertung der Auswirkungen des vorangegangenen NAPs und Identifizierung von Lücken 14. Beratung mit Interessenvertretern sowie Stakeholdern zuridentifizierung der Kernthemen 15. Aktualisierung des Entwurfs des NAPs, Konsultation, Fertigstellung und Einführung des NAPs Leitfaden zum Inhalt des Nationalen Aktionsplans StrukturDie UNWG empfiehlt den Regierungen, ihre NAPs gemäß den folgenden vier Abschnitten zu gliedern. In einem Einführungsteil sollte die Regierung ihre Verpflichtung zum Schutz vor Menschenrechtsverstößen in Unternehmen darlegen. Sie sollte auch ihre Erwartungen bezüglich der Beachtung von Menschenrechten seitens Wirtschaftsunternehmen in Übereinstimmung mit den UNGPs einschließlich der Umsetzung einer Menschenrechts-Due-Diligence sowie einer Sicherstellung von Abhilfemaßnahmen bei Verstößen darlegen. Regierungen sollten dabei auf die Bedeutsamkeit der im NAP dargelegten Richtlinien und Maßnahmen zur Umsetzung der Unternehmensverantwortung im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte im privatwirtschaftlichen Sektor eingehen. Ein zweiter Abschnitt sollteden Kontext des NAP veranschaulichen. Die Regierungen können eine kurze Einführung in die UNGPs geben, die Beziehung des NAP zu anderen ähnlichen Bereichen der politischen Leitlinie der Regierungaufzeigen und einige maßgebliche Herausforderungen hinsichtlich der nationalen Wirtschaft und Menschenrechten skizzieren. In einem dritten Abschnitt sollten Regierungen ihre Prioritäten im Bezug auf Menschenrechtsverstöße hervorheben und gegenwärtige sowie geplante Maßnahmen zu jeder der Richtlinien für Staaten (Richtlinien 1-10, 25-28, 30 und 31) diskutieren. Für jede geplante Aktivität sollten Regierungen die Modalitäten der Implementierung einschließlich klarer Verantwortlichkeiten der relevanten Instanzen sowie einen zeitlichen Rahmen und Indikatoren zur Erfolgsbewertung klären (siehe Anhang II). In einem vierten Abschnitt sollten die Regierungen die Modalitäten zum Monitoring und der Aktualisierung spezifizieren. Dies kann u. a. die Gründung einer Gruppe mehrerer Akteure zur Überprüfung sein, die regelmäßig Regierungsberichte erhält und kommentiert. Des Weiteren sollten die Regierungen einen Zeitpunkt für die nächste Überarbeitung des NAPs festlegen.

3 Grundlegende Prinzipien für die Reaktion seitens Regierungen Der dritte Abschnitt der vorgeschlagenen NAP-Struktur, der auf die Reaktion der Regierungen auf Menschenrechtsverletzungen in Unternehmen eingeht, ist der Kernbestandteil eines NAPs. Die UNWG empfiehlt Regierungen vier grundlegende Prinzipien bei der Identifizierung ihrer Verpflichtungen. Zuerst sollten alle Verpflichtungen im NAP sowie im Gesamtkonzept auf die Vermeidung, Verminderung und Abhilfe gegenwärtiger und potentieller Verstöße abzielen. Sollten Regierungen Prioritäten setzen müssen, so sollten sie Verstöße im Hinblick auf deren Ausmaß, Umfang und irreversiblen Charakter selektieren, sowie solche, bei denen sie den größten Einfluss auf Situationen vor Ort haben. Zweitens sollten die UNGPs genutzt werden, um zu erkennen, wie gegen Verstöße vorgegangen werden kann. Regierungen sollten bei der Formulierung ihrer Strategie und konkreten Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen in Unternehmen die auf Richtlinien für Staaten in den Pfeilern I und III der UNGPs beachten. Bei der Ausarbeitung ihrer Maßnahmen sollten die Regierungen auch auf die Richtlinien hinsichtlich der zu befolgenden Unternehmensverantwortung gemäß der Pfeiler II und III der UNGPs eingehen. Insbesondere sollten sie für das Konzept der Menschenrechts-Due- Diligence Fürsprache in Form eines roten Fadens leisten, welcher Kohärenz in Regierungsmaßnahmen gewährleistet. Anhang III zu diesem Leitfaden enthält eine ergänzbare Liste von Themen, die in Bezug zu jeder der relevanten Richtlinien zu beachten sind. Drittens sollten die Regierungen einen Smart Mix - sprich eine intelligente Mischung - aus verpflichtenden und freiwilligen, internationalen und nationalen Maßnahmen ausarbeiten. Dies impliziert, dass Regierungen alle möglichen Maßnahmen gegenüber Menschenrechtsverletzungen in Unternehmen berücksichtigen und die Kombination der Verpflichtungen hervorheben, die am effektivsten den Schutz von Einzelnen und Gemeinschaften verbessern, sowie Abhilfemaßnahmen für Betroffene bieten. Viertens sollten Regierungen Unterschiede in der Behandlung von Frauen und Männern bzw. Mädchen und Jungen berücksichtigen und sicherstellen, dass die in ihrem NAP niedergelegten Maßnahmen eine effektive Vermeidung, Verminderung und Abhilfe solcher Verletzungen beinhalten. Die UNWG ermutigt die Regierungsvertreter, bei der Erstellung und der Ausarbeitung der NAPs die Empfehlungen dieses Leitfadens zu befolgen. Nichtregierungs-Akteure sollten ihre Regierungen dazu auffordern, NAPs gemäß dieses Leitfadens zu entwickeln, und diese bei ungerechtfertigten Abweichungen von den in diesem Dokument aufgeführten Empfehlungen zur Rechenschaft ziehen. Dieser Leitfaden der UN-Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten (UNWG) vermittelt ein gemeinsames Verständnis darüber, was National Action Plans (NAPs) sind, und bietet Empfehlungen für NAP-Prozesse und -Inhalte. Ziel dieses Dokuments ist es, effektive NAPs zu stärken und Unterstützungsarbeit bei der Überzeugung weiterer Regierungen zum Engagement für NAP-Prozesse zu leisten. Die wesentlichen Komponenten dieses Leitfadens sind: - eine Definition von NAPs einschließlich vier wesentlicher Kriterien für effektive NAP-Prozesse (Abschnitt 2); - ein 15-Stufen-Modell für einen Prozess der Entwicklung, Umsetzung und regelmäßigen Aktualisierung eines NAPs (Abschnitt 3); - die Definition von vier allgemeinen Abschnitten zur Bestimmung der Gesamtstruktur und des Inhalts eines NAPs sowie vier Grundprinzipien für die Definition der Regierungsreaktionen bei Menschenrechtsverstößen in Unternehmen (Abschnitt 4); - ein kommentiertes Modell für ein Inhaltsverzeichnis eines NAP (Anhang I); - ein Vorschlag für die Zusammenfassung der verschiedenen Aktivitäten und Modalitäten der Umsetzung (Anhang II); und

4 - eineliste mit Beispielen möglicher Maßnahmen für jede der relevanten Richtlinien (Anhang III). Bei allen diesen Elementen berücksichtigt dieser Leitfaden in angemessener Weise die Besonderheiten nationaler Bestimmungen. Er basiert auf der grundlegenden Auffassung, dass sowohl Prozess als auch Struktur der NAPs nationale Bestimmungen erfüllen müssen und zwischen mehreren Akteuren zu verhandeln sind. Zugleich ist die UNWG davon überzeugt, dass NAPs effektiver sein können, wenn die in diesem Leitfaden aufgeführten Empfehlungen beachtet werden. Die UNWG ermutigt alle Akteure, diesen Leitfaden bei ihrem Engagement für NAP-Prozesse zu nutzen. Regierungsvertreter sollten die Empfehlungen bei der Ausgestaltung des Prozesses und der Entwurffassung des NAPs befolgen. Nichtregierungsakteure sollten ihre Regierungen dazu auffordern, NAPs gemäß dieses Leitfadesn zu entwickeln, und diese bei ungerechtfertigten Abweichungen von den in diesem Dokument aufgeführten Empfehlungen zur Rechenschaft ziehen.

5 Anhang I: Modell-Inhaltsverzeichnis für NAPs Dieser Anhang skizziert die Empfehlungen der UNWG, wie die NAPs strukturiert werden können, und hebt die unter jedem Abschnitt und Unterabschnitt anzuführenden Schlüsselelemente hervor. I. Verpflichtungserklärung Explizite Verpflichtung durch die Regierung, vor Menschenrechtsverstößen zu schützen und Abhilfemaßnahmen zu treffen; Klärung der Erwartung, dass Unternehmen Menschenrechte achten; Hinweis auf UNGPs als das maßgebende Dokument, auf dem der NAP basieren sollte; unterzeichnet vom Staatsoberhaupt und/oder relevanten Regierungsangehörigen II. Hintergrund und Kontext Kurze Einführung in die UNGPs, Klärung, wie der NAP sich auf andere bestehende Leitlinien bezieht wie z.b. nationale Entwicklungspläne, CSR-Strategien oder weiter gefasste NAPs zu Menschenrechten, Zusammenfassung der maßgeblichen Herausforderungen zu Menschenrechten wie in den Schritt 5 bzw. 13 dargelegt III. Maßnahmen der Regierung Klärung dahingehend, wie die Regierung gegen Verstöße vorgeht bzw. vorgehen will A. Hauptbereiche und strategische Ausrichtung Definition der Hauptbereiche und maßgeblicher strategischer Linien; Zusammenfassung der Ergebnisse aus Schritt 7 bzw. 14 B. Gegenwärtige und geplante Maßnahmen Diskussion über gegenwärtige und geplante Maßnahmen seitens der Regierung zu jedem der an die Staaten gerichteten Leitprinzipien (Prinzipien 1-10, 25-28, 30 und 31) Leitprinzip 1 Klärung von bestehenden und künftigen Regierungsmaßnahmen zu jedem der relevanten Leitprinzipien i. Text des Leitprinzips Geben Sie den Text des jeweiligen Leitprinzips in der/den relevanten Sprache(n) an ii. Gegenwärtige Maßnahmen Skizzieren Sie die gegenwärtigen Aktivitäten in Bezug zum Leitprinzip; Zusammenfassung der Bewertung aus Schritt 6 bzw. 13 iii. Geplante Maßnahmen Skizzieren Sie die geplanten Aktivitäten in Bezug zum Leitprinzip (dieselbe Struktur für alle an die Staaten gerichteten Leitprinzipien (Leitprinzipien 1-10, 25-28, 30 und 31, siehe auch Anhang III) C. Zusammenstellung von Aktivitätspunkten und Modalitäten der Umsetzung Zusammenstellung aller identifizierten Aktivitätspunkte; Klärung von: 1) dem spezifischen Ziel, 2) durchzuführenden Aktivitäten, 3) einer Zuweisung klarer Verantwortlichkeiten an die jeweiligen Instanzen, 4) einem Zeitrahmen für die Implementierung der Maßnahmen, 5) Leistungsindikatoren zur Bewertung der Implementierung der Wirkung der Maßnahmen (siehe Anhang II) IV. Überwachung und Aktualisierung Spezifizierung der Überwachungs- und Aktualisierungsmechanismen; Klärung 1) des Datums der nächsten NAP-Aktualisierung, 2) der Modalitäten zur Überwachung (siehe Schritt 12), 3) der Schwerpunkte der Regierung

6 Anhang II: Modellaufbau von NAP-Abschnitt III.C (Zusammenstellung von Handlungsmaßnahmen und Modalitäten der Implementierung) Dieser Anhang stellt eine beispielhafte Struktur für die Zusammenstellung von Handlungsmaßnahmen und ihren Modalitäten der Implementierung in Abschnitt III.C des NAP-Modellinhaltsverzeichnisses (siehe Anhang I) dar. Er spiegelt bewährte Verfahren hinsichtlich der NAP-Entwicklung zu anderen Fragen wider und entspricht weitestgehend dem jeweiligen Vorschlag des Handbuchs zum Nationalen Aktionsplan zu Menschenrechten, das vom Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (Seite 75) erstellt wurde. Leitprinzip 1 Ziel Maßnahmen Relevante Regierungsinstanz Fälligkeitsdatum Leistungsindikatoren Leitprinzip 2 Ziel Maßnahmen Relevante Regierungsinstanz Fälligkeitsdatum Leistungsindikatoren [Dieselbe Struktur wird für alle Richtlinien für Staaten empfohlen (Richtlinien 1-10, 25-28, 30 und 31).]

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