Aspekte der Unternehmens- Nachfolge
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- Erich Armbruster
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1 Aspekte der Unternehmens- Nachfolge Frank Lumma, IHK Lippe zu Detmold 2017 Seite 1
2 Vor- und Nachteile einer Unternehmensnachfolge Vorteile: Das Unternehmenskonzept wird bereits gelebt. Standort, Produkte und Kundenstamm sind bereits vorhanden. Die mühsame Startphase einer Neugründung entfällt. Das Risikopotential lässt sich schärfer eingrenzen. Übernahmen werden finanziell gefördert wie Neugründungen. (Beratung: z. B. IHK Lippe) Seite 2
3 Nachteile: Subjektiv-gefärbte Wertvorstellungen des Übergebers Das Unternehmen ist geprägt von seinem bisherigen Inhaber. Evtl. Übernahme verkrusteter Strukturen Notwendige Veränderungen in der Unternehmensstruktur sind mitunter mühsam. Seite 3
4 Der Klassiker Nr. 1: Nachfolge innerhalb der Familie z. B: Friedrichs GmbH Barntrup Seite 4
5 Der Klassiker Nr. 2: Nachfolge innerhalb des Unternehmens z. B. Poslednik GmbH Lage Seite 5
6 Der Klassiker Nr. 3: Nachfolge von außerhalb Jascha Hofmann, Markant-Markt in Bad Salzuflen. Seite 6
7 v. l.: Reiner Krug ist neuer geschäftsführender Gesellschafter der Bernholz Verpackungen GmbH, Bad Sallzuflen. Alexander Maaß ist Nachfolger im SUBARU-Autohaus in Schieder-Schwalenberg. Horst Mahlmann, Inhaber der neu gegründeten Krisch GmbH, übernahm einen Schrottplatz in Horn-Bad Meinberg.
8 Suche nach Angeboten Hilfestellung durch die IHK und andere: - Unternehmensbörse nexxt-change - IHK-Nachfolgeclub Lippe Seite 8
9
10 Im Club versucht die IHK Lippe, über persönliche Vorstellungen der Nachfolgeinteressenten und persönliche Unternehmensbesuche die passenden Paare zu finden. Diskretion und Vertraulichkeit werden gewahrt. Gespräch mit dem Nachfolgeinteressenten: Kurze Darstellung der Beweggründe, ein fremdes Unternehmen fortzuführen Bisherige Aktivitäten, ein übergebenden Unternehmen zu finden Gesuchte Branchen Gesuchtes Unternehmen, einschl. - Angaben z. B. zur Größe nach Umsatz und Mitarbeiterzahl - zum Standort [ggf. auch außerhalb des Kreises Lippe] - zu den Ausscheidungskriterien [kein Sanierungsfall, keine Kapitalgesellschaft etc.] Wünsche an übergebene(n) Altunternehmer(in); z. B. bzgl. - Einarbeitung/Einführung - Teilhaberschaft Kaufpreisrahmen Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. durch - Verfügbares Eigenkapital - Kreditnahme, Sicherheiten Seite 10
11 Unternehmensbewertung Überblick über die gesamte wirtschaftliche Information des Unternehmens verschaffen: Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Inventarliste Einnahme-Überschussrechnungen Übersicht der Verbindlichkeiten Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt und der Sozialversicherungsträger Seite 11
12 Informationen über das Unternehmen Informationen über Inhaber/Gesellschafter, Stammkapital Jahresabschlüsse Experten hinzuziehen: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Gutachter, ö. b. u. v. Sachverständige (Verzeichnis bei der IHK Lippe) Seite 12
13 Unternehmenswertermittlung Der Gemeine Wert des Betriebes/der GmbH-Anteile richtet sich am Ertragswert aus. Ertragswert ist der mit dem Betriebsvermögen zukünftig erzielbare Jahresertrag multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor (Multiplikator). Seite 13
14 Vorgehensweise: Ermittlung des künftig erzielbaren Jahresertrages: Ermittlung der Gewinne der letzten drei Jahre Bereinigung um außerordentliche und nicht betriebsnotwendige Erträge und Aufwendungen Berücksichtigung von angemessenem Unternehmerlohn/ Anpassung des GF-Gehaltes, evtl. des Ehegattengehaltes Evtl. Berücksichtigung angemessener Miete Ermittlung des Multiplikators Ermittlung der unternehmerischen Risikofaktoren Seite 14
15 Ermittlung des erzielbaren Jahresertrages am Beispiel eines kleinen Einzelunternehmens Gewinn Hinzurechnungen/Kürzungen /.Angemessener Unternehmerlohn = Korr. Ergebnis Durchschnittlicher Jahresertrag Ø Seite 15
16 Bildung des Multiplikators zum Zwecke des Verkaufs Für Kleinunternehmen beträgt der Multiplikator meist zwischen 4 bis 6 in Abhängigkeit von Unternehmensgröße Inhaberabhängigkeit Kundenabhängigkeit Wettbewerbsfähigkeit und Standort Innovationskraft Produkt- und Leistungsangebot Umfang und Alter der Betriebsausstattung Seite 16
17 Welcher Multiplikator? Aktuelle Branchenfaktoren unter: Seite 17
18 Multiplikatorenmethode
19 Durchschnittlicher Jahresertrag x Muliplikator = Unternehmenswert Beispiel: x 5 = Seite 19
20 Formen der Kaufpreiszahlung - Verkauf gegen Einmalzahlung - Verkauf gegen Kaufpreisraten - Verkauf gegen Renten Man unterscheidet zwischen Leib- und Zeitrente. - Verkauf gegen dauernde Last - Pacht statt Kauf Seite 20
21 Haftungsfragen Steuerliche Situation: Haftung des Betriebsübernehmers aus 75 Abgabenordnung (Umsatz-, Lohn- und Gewerbesteuer)!!! Seite 21
22 75 AO (1) Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, so haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge, vorausgesetzt, dass die Steuern seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahrs entstanden sind und bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebs durch den Erwerber festgesetzt oder angemeldet werden. Die Haftung beschränkt sich auf den Bestand des übernommenen Vermögens. Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. (2) Absatz 1 gilt nicht für Erwerbe aus einer Insolvenzmasse und für Erwerbe im Vollstreckungsverfahren. Auskunft des Finanzamtes vorlegen lassen, Freistellungsvereinbarung im Kaufvertrag aufnehmen! Seite 22
23 Haftung für zivilrechtliche Alt-Verbindlichkeiten (z. B. Garantien, Gewährleistungen, offene Rechnungen) Nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende und GbR: Keine Haftung des Käufers Eingetragene Kaufleute und persönlich haftende Gesellschafter von OHG und KG: Haftung nur bei Firmenfortführung, aber es kann ein Haftungsausschluss im Handelsregister eingetragen werden GmbH share deal: Nur das Gesellschaftsvermögen haftet, keine persönliche Haftung des Anteilskäufers Seite 23
24 Vertragsüberleitung? (insbes. bei Dauerschuldverhältnissen) GmbH: share deal: Vertragsüberleitung ohne Zustimmung des Vertragspartners eingetragene Kaufleute, OHG, KG: Auch bei Firmenfortführung: Zustimmung des Vertragspartners notwendig (strittig) Kleingewerbetreibende, GbR: Zustimmung des Vertragspartners immer notwendig In jedem Fall Übergang der Arbeitsverhältnisse nach 613a BGB! Haftung für Gehälter! Seite 24
25 Steuern Wer ein Unternehmen kauft, kann den Preis dafür steuerlich geltend machen (Abschreibungen). Dauernde Lasten und Renten als Vorsorgeleistungen zu Gunsten des Übertragenden sind abziehbare Sonderausgaben des Übernehmers. Muss der Nachfolger einen Kredit aufnehmen, um den neuen Betrieb zu kaufen, kann er die Kreditzinsen steuerlich geltend machen. Beim Kauf von Immobilien sind 6,5 % des Verkaufspreises als Grunderwerbssteuer fällig (in NRW) Seite 25 Geschäftsveräußerungen im Ganzen unterfallen nicht der Umsatzsteuer.
26 Erbschaft- und Schenkungsteuer Verwandtschaftsgrad Freibetrag in Euro Steuerklasse I Ehepartner, eingetr. Lebenspartner Kinder (Stief-, Adoptiv-) Enkel, Urenkel Eltern, Großeltern Steuerklasse II Eltern und Großeltern (bei Schenkungen) und Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehegatten Steuerklasse III übrige Verwandte und alle anderen Seite 26
27 Erbschaft- und Schenkungsteuer Steuertarife zwischen 7 und 50 Prozent, in Abhängigkeit vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbes und der Steuerklasse. Seite 27
28 Erbschaft- und Schenkungssteuer: Auch nach der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer bleibt eine Verschonung von der Steuer möglich - bei Fortführung des Betriebes und Beibehaltung der Lohnsumme. Grundkonzept (begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. Euro) Bewertung des Unternehmenswertes (z. B. vereinfachtes Ertragswertverfahren mit Kapitalisierungsfaktor 13,75) Abzug des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens Abschlag bis max. 30 Prozent bei Einhalten bestimmter Verfügungsvoraussetzungen Einhalten von Lohnsummenhaltefristen (mehr als 5 AN): 5 Jahre > Abschlag 85 Prozent, 7 Jahre Abschlag > 100 Prozent (Lohnsummenstaffelung bis 15 AN) Seite 28
29 Ihre Ansprechpartner in der IHK Lippe zu Detmold: Geschäftsbereich Starthilfe und Unternehmensförderung: Karolina Tiessen Tel.: Frank Lumma Tel.: Seite 29
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