Schallschutzprüfstelle Beratende Ingenieure VBI

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1 Ingenieurgesellschaft für Akustik, Thermische Bauphysik, Immissionsschutz Schallschutzprüfstelle Beratende Ingenieure VBI Dipl.-Ing. Walter Körner Bau- und Raumakustik Thermische Bauphysik Schallschutzprüfstelle DIN 4109 VMPA-SPG /HE im bauaufsichtlichen Schallschutz Gewerblicher Schallimmissionsschutz Schallschutz am Arbeitsplatz Anschrift: Pirminstraße Reichenau Telefon: ( ) Telefax: ( ) Büro Mitte: Jahnstraße Hohenstein Telefon: (06120) Telefax: (06120) info@gsa-koerner.de G U T A C H T L I C H E S T E L L U N G N A H M E Sachbearbeiter: Walter Körner Datum: 13. Januar 2014 P VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN VBB KASERNENSTRAßE - STEIßLINGER STRAßE RADOLFZELL, KASERNENSTRAßE GERÄUSCHEMISSIONEN ÖFFENTLICHER VERKEHRSWEGE GERÄUSCHEMISSIONEN PARKIERUNGSVERKEHR (TIEFGARAGENEIN- UND -AUSFAHRT, OBERIRDISCHE KURZZEITSTELLPLÄTZE) AUFTRAGGEBER: ARCHITEKTEN: LANDSCHAFTS- ARCHITEKTEN: Rosenegg Wohnbau GmbH Schaudt Architekten BDA Planstatt Senner Neugasse 15 Hafenstraße 10 Breitlestraße Rielasingen-Worblingen Konstanz Überlingen Geschäftsführer: Walter Körner Amtsgericht Freiburg, HRB

2 Seite 2 zur Gutachtlichen Stellungnahme P I N H A L T S V E R Z E I C H NI S SEITE 1. ZUSAMMENFASSUNG 3 2. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 4 3. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 5 4. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN, UNTERSUCHUNGSVERFAHREN BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN 7 5. UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE GERÄUSCHIMMISSIONEN ÖFFENTLICHER VERKEHRSWEGE GERÄUSCHIMMISSIONEN TIEFGARAGENZUFAHRT, 18 KURZZEITSTELLPLÄTZE 6. PROGNOSEUNSICHERHEITEN 28

3 Seite 3 zur Gutachtlichen Stellungnahme P ZUSAMMENFASSUNG Die Rosenegg Wohnbau GmbH, Rielasingen-Worblingen, betreibt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kasernenstraße - Steißlinger Straße in der Großen Kreisstadt Radolfzell. Mit der Planaufstellung sind die Landschaftsarchitekten Planstatt Senner, Überlingen, beauftragt. Die Hochbauplanung wird von dem Architekturbüro Schaudt Architekten BDA, Konstanz, erarbeitet. Das Planungsgebiet liegt östlich der Steißlinger Straße und südwestlich der Kasernenstraße. Das Plangebiet ist insbesondere durch die Geräuschimmissionsanteile der Steißlinger Straße beaufschlagt. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen in städtebaulich vertretbarer Höhe kann sichergestellt werden, dass die Wohnungen im Erdgeschoss sowie die Freibereiche weitestgehend einer Geräuschimmissionsbelastung ausgesetzt sind, die unter den schalltechnischen Orientierungswerten nach DIN liegen. Für die Obergeschosse der Wohnbebauung wurden unter Anwendung der Technischen Baubestimmung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau passive Schallschutzmaßnahmen dimensioniert. Für die Fensteranlagen resultieren demnach Planungsanforderungen für Fensteranlagen der Schallschutzklasse 2 und 3. Für die geplante Hochbebauung und das mehrgeschossige Eckgebäude Steißlinger Straße / Kasernenstraße mit Nutzung als Hotel und Kindergarten wird eine großflächige Tiefgarage im Untergeschoss errichtet. Die Ein- und Ausfahrt befindet sich im Nahbereich des Gebäudes Kasernenstraße 89 auf Flurstück 1365/16. In Form einer Geräuschimmissionsprognose wird der Nachweis geführt, dass die Geräuschimmissionen des Fahrverkehrs zwischen Kasernenstraße und Tiefgarage zu keiner Überschreitung der anzuwendenden Immissionsrichtwerte für Mischgebiet sowohl während der Tages- wie auch während der Nachtzeit führt.

4 Seite 4 zur Gutachtlichen Stellungnahme P SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Landschaftsarchitekten Planstatt Senner, Überlingen, betreiben im Auftrag der Rosenegg Wohnbau GmbH, Rielasingen-Worblingen, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VbB Kasernenstraße - Steißlinger Straße in der Großen Kreisstadt Radolfzell. Das Planungsgebiet liegt östlich der Steißlinger Straße und in etwa südwestlich der Kasernenstraße. Das Planungsgebiet soll gemäß Baunutzungsverordnung die Widmung Mischgebiet erhalten. Im mittleren und südlichen Bereich wird bevorzugt Wohnbebauung errichtet. Im nördlichen Bereich, im Kreuzungsbereich Steißlinger Straße / Kasernenstraße, ist die Errichtung eines mehrgeschossigen Hotels vorgesehen. In den unteren Geschossen soll ein Kindergarten integriert werden. Im Zuge der Planaufstellung ist zu untersuchen, mit welcher Geräuschbelastung durch die Straßenverkehrswege vor der schutzwürdigen Bebauung zu rechnen ist. Nach Möglichkeit soll durch die Realisierung von aktiven Schallschutzmaßnahmen längs der Steißlinger Straße sichergestellt werden, dass die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN Schallschutz im Städtebau eingehalten werden. Die aktiven Schallschutzanlagen müssen in städtebaulicher Hinsicht verträglich sein. Soweit die schalltechnischen Orientierungswerte überschritten werden, sind passive Schallschutzmaßnahmen nach der Technischen Baubestimmung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau festzusetzen. Eine großflächige Tiefgarage soll für die Hochbebauung zur Verfügung stehen. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt zur Kasernenstraße im Nahbereich des Anwesen Kasernenstraße 89 auf Flurstück 1365/16. Für das zu erwartende Verkehrsaufkommen ist in Form einer Geräuschimmissionsprognose die Geräuschimmissionsbelastung sowohl vor dem schutzwürdigen Gebäude Kasernenstraße 89 wie auch vor den nächstgelegenen geplanten schutzwürdigen Wohnräumen zu ermitteln.

5 Seite 5 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN Für die Ausarbeitung dieser Gutachtlichen Stellungnahme standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kasernenstraße - Steißlinger Straße, Große Kreisstadt Radolfzell, Planverfasser: Planstatt Senner, Überlingen - Bebauungsplan, Maßstab 1 : 500, Fassung: Textteil/örtliche Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Fassung: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Fassung: Plansatz Wohnquartier Kasernenhöfe, Radolfzell, Kasernenstraße Planverfasser: Schaudt Architekten BDA, Konstanz hergegeben per am Lageplan 500, Entwurfsplanung, Maßstab 1 : 500, datiert auf den Grundriss UG-100, Entwurfsplanung, Maßstab 1 : 200, datiert auf den Grundriss EG-100, Entwurfsplanung, Maßstab 1 : 200, datiert auf den Grundriss OG-100, OG-200, Entwurfsplanung, Maßstab 1 : 200, datiert auf den Grundriss OG-300, OG-400, OG-500, OG-600, OG-700, OG-800, Entwurfsplanung, Maßstab 1 : 200, datiert auf den Ansicht West Steißlinger Straße 100, Ansicht Nord Kasernenstraße Hotel 100, Entwurfsplanung, Maßstab 1 : 200, datiert auf den Schnitt längs 100, Schnitt quer 100, Entwurfsplanung, Maßstab 1 : 200, datiert auf den Höhenplan, Gemarkung Radolfzell, Bauvorhaben auf Flurstück 1365/9, Maßstab 1 : 500 Planverfasser: Vermessungsbüro Obergfell, Radolfzell Planfassung: Flächenberechnung Wohn- und Geschäftsquartier Kasernenhöfe, Radolfzell Verfasser: Schaudt Architekten BDA, Konstanz hergegeben per per am , Planfassung:

6 Seite 6 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Folgende Normen und Richtlinien wurden für die Bearbeitung herangezogen: DIN 18005, Teil 1 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 TA Lärm DIN 4109 Beiblatt 1 zur DIN 4109 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise Ausgabe November 1989 Schallschutz im Hochbau, Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren Ausgabe BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung-16. BImSchV) vom RLS-90 ZTV-Lsw 06 Parkplatzlärmstudie Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen Ausgabe 2006 Untersuchungen von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. vollständig überarbeitete Auflage, 2007 Soweit darüber hinaus Normen und Richtlinien zur Anwendung kommen, sind diese im Text genannt und gegebenenfalls erläutert.

7 Seite 7 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN, UNTERSUCHUNGSVERFAHREN 4.1 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN Bauleitplanung Schalltechnische Orientierungswerte Für die Berücksichtigung des Schallimmissionsschutzes im Zuge der Bauleitplanung gibt die DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren", wertvolle Hinweise. Beiblatt 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" beinhaltet die sog. schalltechnischen Orientierungswerte, getrennt für die Tages- und Nachtzeit in Abhängigkeit der schutzwürdigen Baugebiete. Dabei wird während der besonders schutzbedürftigen Nachtzeit unterschieden zwischen Geräuschimmissionen von Straßenverkehrswegen (höhere Werte nach Tabelle 1) einerseits und von Geräuschimmissionsanteilen für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche vergleichbarer öffentlicher Betriebe andererseits. Die nachfolgende Tabelle 1 gibt einen Auszug. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 DIN Einwirkungsort Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA) Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Schalltechnische Orientierungswerte Tag Nacht db(a) 50 40/ /40 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 60 50/ /50 Im Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, wird ausdrücklich vermerkt, dass die Orientierungswerte bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbauten Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden sollen. Beiblatt 1 zur DIN enthält jedoch auch den Hinweis, dass die Belange des Schallschutzes bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen ist. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei überwiegend anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen.

8 Seite 8 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Weiter wird ausgeführt, dass der Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden sollen. Die DIN weist weiter darauf hin, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume -) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden Geräuschimmissionen von Straßenverkehrswegen Gemäß den Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV - ist die Berechnung des Beurteilungspegels nach der dortigen Anlage 1 oder ersatzweise nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, durchzuführen. Auf eine wiederholende Darstellung der Untersuchungsverfahren wird an dieser Stelle verzichtet. Soweit nicht die schalltechnischen Orientierungswerte nach Pos heranzuziehen sind, sind die erarbeiteten Beurteilungspegel mit den Immissionsgrenzwerten nach 2 der 16. BImSchV abzugleichen. Diese betragen Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV, 2 Einwirkungsort Immissionsgrenzwerte Kerngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet tags 64 db(a) nachts 54 db(a) Reines und Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet tags 59 db(a) nachts 49 db(a)

9 Seite 9 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Gewerbliche Geräuschimmissionen 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm - in der Fassung vom 26. August 1998, benennt im Abschnitt 6 Immissionsrichtwerte für die Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in unterschiedlichen Baugebieten bzw. an unterschiedlichen Einwirkungsorten. Die nachfolgende Aufstellung gibt die Zahlenwerte auszugsweise wieder. Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 Einwirkungsort Baugebiet Immissionsrichtwert "außerhalb von Gebäuden" nach TA-Lärm Tag Nacht* Industriegebiet 70 db(a) 70 db(a) Gewerbegebiete 65 db(a) 50 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 db(a) 45 db(a) Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 db(a) 40 db(a) Reine Wohngebiete 50 db(a) 35 db(a) * Für die Nachtzeit gilt jeweils die sogenannte ungünstigste Stunde. Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich nach der TA- Lärm aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Fehlt diese Festsetzung oder aber sind für bestimmte Einrichtungen und Gebiete keine Festsetzungen getroffen, ist die Beurteilung nach der Schutzbedürftigkeit vorzunehmen. Die TA Lärm enthält den zusätzlichen Hinweis, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten dürfen. Für seltene Ereignisse, definiert als voraussehbare Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage, die in seltenen Fällen auftreten oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten, werden erhöhte Immissionsrichtwerte wie folgt benannt: tags nachts 70 db(a) 55 db(a) Diese erhöhten Immissionsrichtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen am Tage um nicht mehr als 20 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 10 db(a) überschritten werden. Dabei wird nach TA Lärm vorausgesetzt, dass die Anlage dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend betrieben wird. Die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz beschreibt detailliert das Untersuchungsverfahren zur Ermittlung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Bewertung.

10 Seite 10 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Unterschieden wird in der Verwaltungsvorschrift zwischen genehmigungsbedürftigen Anlagen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Soweit im letztgenannten Falle keine spezifische Regelung erfolgt ist, wird auf die Regelungsmechanismen für genehmigungsbedürftige Anlagen zurückgegriffen. Die Werte gemäß Tabelle 3 und Tabelle 1 sind für gewerbliche Geräuschimmissionsanteile identisch. Die Untersuchungsverfahren unterscheiden sich jedoch teilweise. Im Prozess der Bauleitplanung sind die Untersuchungen nach DIN beizuziehen. Der Gewerbetreibende innerhalb oder außerhalb des Planungsgebietes unterliegt jedoch auch den Vorgaben der TA Lärm.

11 Seite 11 zur Gutachtlichen Stellungnahme P UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE 5.1 GERÄUSCHIMMISSIONEN ÖFFENTLICHER VERKEHRSWEGE Eingangsdaten Die Anlage 1 gibt eine Übersicht über das Planungsgebiet. Die Anlage 1 zeigt neben der geräuschemittierenden Verkehrswegen, der Steißlinger Straße und der Kasernenstraße, die Lage der Immissionspositionen vor schutzwürdiger Wohnbebauung. Dabei handelt es sich bei den Immissionspositionen 1-9 um die geplante Hochbebauung, bei den Immissionspositionen 10 und 11 um ein Bestandsgebäude außerhalb des Planungsgebietes. In der nachfolgenden Tabelle 4 sind die Eingangsparameter für die rechnerische Ermittlung der Emissionspegel für Straßenverkehrswege nach dem Untersuchungsverfahren der RLS-90 wiedergegeben. Tabelle 4: Straßenverkehrswege, Eingangsdaten Bezeichnung Lme genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Tag Nacht M p (%) Pkw Abst. Dstro Art db(a) db(a) Tag Nacht Tag Nacht (km/h) (db) (%) Steißlinger Straße 62,7 54, ,2 2,9 2,9 70 RQ < 5 Kasernenstraße 52,0 44, ,1 1,0 1,0 30 RQ < Berechnungsverfahren Die Schallausbreitungsberechnungen sowie die Bestimmung der Schallimmissionspegel vor den Einzelberechnungspunkten einerseits und der flächigen Belastung im Planungsgebiet andererseits wurden unter Maßgabe der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzt (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) nach dem Untersuchungsverfahren der RLS-90 durchgeführt.

12 Seite 12 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Berechnungsergebnisse Geräuschimmissionsbelastung ohne aktiven Schallschutzmaßnahmen Die Geräuschbelastungssituation im Planungsgebiet ist getrennt für die Tages- und Nachtzeit für die unterschiedlichen Gebäude und Gebäudehöhen bzw. Geschossigkeit errechnet worden. Für die Immissionspositionen bzw. Einzelpunktberechnungen beinhaltet die nachfolgende Tabelle 5 die errechneten Beurteilungspegel für Straßenverkehr, getrennt für die Tages- und Nachtzeit. Die Arbeitsergebnisse sind den schalltechnischen Orientierungswerten für Mischgebiet nach Beiblatt 1 zur DIN für Straßenverkehr gegenübergestellt. Tabelle 5: Berechnungsergebnisse, Beurteilungspegel Straßenverkehrswege Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IP1 EG 63,5 54,7 60,0 50,0 2,60 r 693, ,10 405,60 IP1 1.OG 64,4 55,6 60,0 50,0 5,70 r 693, ,10 408,70 IP1 2.OG 64,4 55,7 60,0 50,0 8,80 r 693, ,10 411,80 IP1 3.OG 64,3 55,5 60,0 50,0 11,90 r 693, ,10 414,90 IP2 EG 66,0 57,2 60,0 50,0 2,60 r 686, ,33 405,60 IP2 1.OG 66,2 57,4 60,0 50,0 5,70 r 686, ,33 408,70 IP2 2.OG 65,9 57,2 60,0 50,0 8,80 r 686, ,33 411,80 IP2 3.OG 65,5 56,8 60,0 50,0 11,90 r 686, ,33 414,90 IP3 EG 63,4 54,7 60,0 50,0 2,60 r 689, ,96 405,60 IP3 1.OG 64,3 55,6 60,0 50,0 5,70 r 689, ,96 408,70 IP3 2.OG 64,4 55,6 60,0 50,0 8,80 r 689, ,96 411,80 IP3 3.OG 64,2 55,5 60,0 50,0 11,90 r 689, ,96 414,90 IP4 EG 63,9 55,3 60,0 50,0 4,30 r 685, ,67 407,30 IP4 1.OG 64,2 55,5 60,0 50,0 7,80 r 685, ,67 410,80 IP4 2.OG 64,1 55,4 60,0 50,0 11,30 r 685, ,67 414,30 IP4 3.OG 63,8 55,1 60,0 50,0 14,80 r 685, ,67 417,80 IP4 4.OG 63,5 54,8 60,0 50,0 18,30 r 685, ,67 421,30 IP4 5.OG 63,1 54,4 60,0 50,0 21,80 r 685, ,67 424,80 IP4 6.OG 62,7 54,0 60,0 50,0 25,30 r 685, ,67 428,30 IP4 7.OG 62,3 53,6 60,0 50,0 28,80 r 685, ,67 431,80 IP5 EG 59,9 52,1 60,0 50,0 4,30 r 703, ,02 407,30 IP5 1.OG 59,8 51,8 60,0 50,0 7,80 r 703, ,02 410,80 IP5 2.OG 59,4 51,3 60,0 50,0 11,30 r 703, ,02 414,30 IP5 3.OG 59,0 50,8 60,0 50,0 14,80 r 703, ,02 417,80 IP5 4.OG 58,7 50,4 60,0 50,0 18,30 r 703, ,02 421,30 IP5 5.OG 58,4 50,0 60,0 50,0 21,80 r 703, ,02 424,80 IP5 6.OG 58,0 49,6 60,0 50,0 25,30 r 703, ,02 428,30 IP5 7.OG 57,7 49,3 60,0 50,0 28,80 r 703, ,02 431,80 IP6 EG 53,1 45,6 60,0 50,0 4,30 r 708, ,84 407,30 IP6 1.OG 53,2 45,8 60,0 50,0 7,80 r 708, ,84 410,80 IP6 2.OG 52,9 45,5 60,0 50,0 11,30 r 708, ,84 414,30 IP6 3.OG 52,2 44,8 60,0 50,0 14,80 r 708, ,84 417,80 IP6 4.OG 51,7 44,3 60,0 50,0 18,30 r 708, ,84 421,30 IP6 5.OG 51,4 44,0 60,0 50,0 21,80 r 708, ,84 424,80 IP6 6.OG 50,6 43,3 60,0 50,0 25,30 r 708, ,84 428,30 IP6 7.OG 50,8 43,3 60,0 50,0 28,80 r 708, ,84 431,80

13 Seite 13 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Fortsetzung Tabelle 5 Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IP7 EG 53,3 45,5 60,0 50,0 2,60 r 724, ,39 405,60 IP7 1.OG 54,9 47,1 60,0 50,0 5,70 r 724, ,39 408,70 IP7 2.OG 55,4 47,4 60,0 50,0 8,80 r 724, ,39 411,80 IP7 3.OG 55,6 47,5 60,0 50,0 11,90 r 724, ,39 414,90 IP8 EG 57,1 49,5 60,0 50,0 2,60 r 747, ,71 405,60 IP8 1.OG 56,9 49,3 60,0 50,0 5,70 r 747, ,71 408,70 IP8 2.OG 56,4 48,8 60,0 50,0 8,80 r 747, ,71 411,80 IP8 3.OG 55,8 48,2 60,0 50,0 11,90 r 747, ,71 414,90 IP9 EG 53,4 46,0 60,0 50,0 2,60 r 749, ,99 405,60 IP9 1.OG 53,7 46,3 60,0 50,0 5,70 r 749, ,99 408,70 IP9 2.OG 53,5 46,0 60,0 50,0 8,80 r 749, ,99 411,80 IP9 3.OG 53,0 45,6 60,0 50,0 11,90 r 749, ,99 414,90 IP10 EG 56,7 49,3 60,0 50,0 2,60 r 771, ,63 405,60 IP11 EG 46,5 38,8 60,0 50,0 2,60 r 762, ,30 405,60 Die vergleichende Beurteilung der Beurteilungspegel für die Straßenverkehrswege zeigt auf, dass die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiet an den Immissionspositionen längs der Steißlinger Straße sowohl während der Tages- wie auch während der Nachtzeit nicht eingehalten werden können. Dies gilt entsprechend für die Immissionsposition 4, an der Nordseite des geplanten Eckgebäudes. An allen übrigen Immissionspositionen werden die schalltechnischen Orientierungswerte sowohl während der Tages- wie auch während der Nachtzeit eingehalten und überwiegend deutlich unterschritten. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurde die Empfehlung ausgesprochen längs der Steißlinger Straße eine Schallschutzanlage in Form einer Wallanlage geringer Höhe mit aufgesetzter Schallschutzwand zu realisieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass zumindest die Freibereiche sowie die Wohnbereiche im Erdgeschoss weitestgehend einer Geräuschimmissionsbelastung unterhalb der schalltechnischen Orientierungswerte ausgesetzt sind Geräuschimmissionsbelastung mit aktiven Schallschutzmaßnahmen Die Anlage 1 zeigt neben der geräuschemittierenden Verkehrswegen, der Steißlinger Straße und der Kasernenstraße, die Lage der Immissionspositionen vor schutzwürdiger Wohnbebauung. Dabei handelt es sich bei den Immissionspositionen 1-9 um die geplante Hochbebauung, bei den Immissionspositionen 10 und 11 um ein Bestandsgebäude außerhalb des Planungsgebietes. Des Weiteren zeigt die Anlage 1 die Lage der aktiven Schallschutzanlage längs der Steißlinger Straße mit einer Höhe h = 3,0 m über Oberkante Fahrbahn. Für die Immissionspositionen bzw. Einzelpunktberechnungen beinhaltet die nachfolgende Tabelle 6 die errechneten Beurteilungspegel für Straßenverkehr, getrennt für die Tages- und Nachtzeit. Die Arbeitsergebnisse sind den schalltechnischen Orientierungswerten für Mischgebiet nach Beiblatt 1 zur DIN für Straßenverkehr gegenübergestellt.

14 Seite 14 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Tabelle 6: Berechnungsergebnisse, Beurteilungspegel Straßenverkehrswege Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IP1 EG 58,4 49,6 60,0 50,0 2,60 r 693, ,10 405,60 IP1 1.OG 61,2 52,5 60,0 50,0 5,70 r 693, ,10 408,70 IP1 2.OG 64,4 55,7 60,0 50,0 8,80 r 693, ,10 411,80 IP1 3.OG 64,3 55,5 60,0 50,0 11,90 r 693, ,10 414,90 IP2 EG 56,6 47,8 60,0 50,0 2,60 r 686, ,33 405,60 IP2 1.OG 66,1 57,4 60,0 50,0 5,70 r 686, ,33 408,70 IP2 2.OG 65,9 57,2 60,0 50,0 8,80 r 686, ,33 411,80 IP2 3.OG 65,5 56,8 60,0 50,0 11,90 r 686, ,33 414,90 IP3 EG 55,1 46,4 60,0 50,0 2,60 r 689, ,96 405,60 IP3 1.OG 59,7 51,0 60,0 50,0 5,70 r 689, ,96 408,70 IP3 2.OG 64,4 55,6 60,0 50,0 8,80 r 689, ,96 411,80 IP3 3.OG 64,2 55,5 60,0 50,0 11,90 r 689, ,96 414,90 IP4 EG 62,7 54,2 60,0 50,0 4,30 r 685, ,67 407,30 IP4 1.OG 64,0 55,4 60,0 50,0 7,80 r 685, ,67 410,80 IP4 2.OG 64,1 55,4 60,0 50,0 11,30 r 685, ,67 414,30 IP4 3.OG 63,8 55,1 60,0 50,0 14,80 r 685, ,67 417,80 IP4 4.OG 63,5 54,8 60,0 50,0 18,30 r 685, ,67 421,30 IP4 5.OG 63,1 54,4 60,0 50,0 21,80 r 685, ,67 424,80 IP4 6.OG 62,7 54,0 60,0 50,0 25,30 r 685, ,67 428,30 IP4 7.OG 62,3 53,6 60,0 50,0 28,80 r 685, ,67 431,80 IP5 EG 59,7 52,0 60,0 50,0 4,30 r 703, ,02 407,30 IP5 1.OG 59,6 51,7 60,0 50,0 7,80 r 703, ,02 410,80 IP5 2.OG 59,4 51,3 60,0 50,0 11,30 r 703, ,02 414,30 IP5 3.OG 59,0 50,8 60,0 50,0 14,80 r 703, ,02 417,80 IP5 4.OG 58,7 50,4 60,0 50,0 18,30 r 703, ,02 421,30 IP5 5.OG 58,4 50,0 60,0 50,0 21,80 r 703, ,02 424,80 IP5 6.OG 58,0 49,6 60,0 50,0 25,30 r 703, ,02 428,30 IP5 7.OG 57,7 49,3 60,0 50,0 28,80 r 703, ,02 431,80 IP6 EG 53,1 45,6 60,0 50,0 4,30 r 708, ,84 407,30 IP6 1.OG 53,2 45,8 60,0 50,0 7,80 r 708, ,84 410,80 IP6 2.OG 52,9 45,5 60,0 50,0 11,30 r 708, ,84 414,30 IP6 3.OG 52,2 44,8 60,0 50,0 14,80 r 708, ,84 417,80 IP6 4.OG 51,7 44,3 60,0 50,0 18,30 r 708, ,84 421,30 IP6 5.OG 51,4 44,0 60,0 50,0 21,80 r 708, ,84 424,80 IP6 6.OG 50,6 43,3 60,0 50,0 25,30 r 708, ,84 428,30 IP6 7.OG 50,8 43,3 60,0 50,0 28,80 r 708, ,84 431,80 IP7 EG 52,3 44,7 60,0 50,0 2,60 r 724, ,39 405,60 IP7 1.OG 53,6 46,0 60,0 50,0 5,70 r 724, ,39 408,70 IP7 2.OG 53,7 46,1 60,0 50,0 8,80 r 724, ,39 411,80 IP7 3.OG 54,2 46,4 60,0 50,0 11,90 r 724, ,39 414,90 IP8 EG 56,9 49,4 60,0 50,0 2,60 r 747, ,71 405,60 IP8 1.OG 56,7 49,2 60,0 50,0 5,70 r 747, ,71 408,70 IP8 2.OG 56,1 48,6 60,0 50,0 8,80 r 747, ,71 411,80 IP8 3.OG 55,5 47,9 60,0 50,0 11,90 r 747, ,71 414,90 IP9 EG 53,4 46,0 60,0 50,0 2,60 r 749, ,99 405,60 IP9 1.OG 53,7 46,2 60,0 50,0 5,70 r 749, ,99 408,70 IP9 2.OG 53,4 46,0 60,0 50,0 8,80 r 749, ,99 411,80 IP9 3.OG 52,9 45,5 60,0 50,0 11,90 r 749, ,99 414,90 IP10 EG 56,7 49,3 60,0 50,0 2,60 r 771, ,63 405,60 IP11 EG 46,3 38,6 60,0 50,0 2,60 r 762, ,30 405,60

15 Seite 15 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Während für die oberen Geschosse der Wohnbebauung längs der Steißlinger Straße aufgrund der endlichen Höhe der Schallschutzanlage bzw. der begrenzten Schirmwirkung die Teilbeurteilungspegel für den Straßenverkehrsweg Steißlinger Straße gegenüber der Untersuchungsvariante ohne Schallschutzanlage im Wesentlichen unverändert sind zeigt sich, dass die in Vorschlag gebrachte aktive Schallschutzmaßnahme für die Wohnungen im Erdgeschoss und die Freibereiche eine konsequente Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiet sowohl während der Tageszeit wie auch während der Nachtzeit sicherstellt. An allen übrigen Immissionspositionen werden die schalltechnischen Orientierungswerte sowohl während der Tages- wie auch während der Nachtzeit eingehalten und überwiegend deutlich unterschritten. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurde die Empfehlung ausgesprochen längs der Steißlinger Straße eine Schallschutzanlage in Form einer Wallanlage geringer Höhe mit aufgesetzter Schallschutzwand zu realisieren Passive Schallschutzmaßnahmen Die Technische Baubestimmung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau behandelt unter Abschnitt 5 Schutz gegen Außenlärm; Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen die Festlegung von passiven Schallschutzmaßnahmen. Die baurechtlichen Vorgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen. Die Technische Baubestimmung DIN 4109, Abschnitt 5 Schutz gegen Außenlärm; Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen, beinhaltet Mindestanforderungen für die Luftschalldämmung. In Abhängigkeit der Außengeräuschbelastungssituation, gekennzeichnet durch die maßgeblichen Außenlärmpegel, wird ein sogenannter Lärmpegelbereich definiert und hiernach das resultierende erforderliche Bau-Schalldämm-Maß erf. R w,res bestimmt. Die nachfolgende Tabelle 7 gibt die Pegelbereichsklassen sowie die hieraus resultierenden erforderlichen resultierenden Bau-Schalldämm-Maße wieder.

16 Seite 16 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Tabelle 7: Maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 Resultierendes erforderliches Bauschalldämm-Maß für Büroräume u.ä. sowie Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen u.ä. (Auszug aus DIN 4109, Tabelle 8) Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Resultierendes erforderliches Bau-Schalldämm-Maß erf. R w,res für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungs- Büroräume u.ä. räume in Beherbergungsstätten, Unterrichtungsräume u.ä. I bis 55 db(a) 30 db -- II db(a) 30 db 30 db III db(a) 35 db 30 db IV db(a) 40 db 35 db V db(a) 45 db 40 db Die Zuordnung zu den maßgeblichen Außenlärmpegeln ist auf Grundlage der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr während der Tageszeit (06.00 Uhr bis Uhr) rechnerisch zu bestimmen. Zu den Berechnungswerten sind sodann jeweils pauschal 3 db(a) zu addieren. Nach dem Berechnungsverfahren der DIN 4109 ist sodann das erforderliche Schalldämm-Maß für die Wand- und Fensterflächen in Abhängigkeit der Fensterflächenanteile nach der nachfolgenden Tabelle 8 zu bestimmen. (Die Tabelle 8 gilt unter Berücksichtigung eines Korrekturwertes von L = -2 db für das Verhältnis Außenwandfläche Aufenthaltsraum/Grundfläche Aufenthaltsraum.) Tabelle 8: Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern (Auszug aus DIN 4109, Tabelle 10) Spalte Zeile erf. R w,res in db Schalldämm-Maße für Wand/Fenster in...db/...db bei folgenden Fensterflächenanteilen in % nach Tabelle 8 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % /25 30/25 35/25 35/25 50/25 30/ /30 40/25 40/32 45/30 35/30 40/35 35/32 40/30 45/35 40/30 45/35 40/32 50/30 40/37 60/35 45/32 40/37 Der Nachweis eines ausreichenden Schallschutzes gegen Außenlärm ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. Dabei ist das detaillierte Nachweisverfahren nach DIN 4109 anzuwenden. Die Anlagen 2-7 geben für das Plangebiet die Lärmpegelbereiche für den maßgeblichen Außenlärmpegel geschossweise wieder.

17 Seite 17 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Planungsempfehlungen Für die Lärmpegelbereiche I (dunkelgrün), Lärmpegelbereich II (hellgrün) und Lärmpegelbereich III (orange) darf davon ausgegangen werden, dass die hieraus resultierenden Anforderungen nach der Technischen Baubestimmung DIN 4109 an die Luftschalldämmung der Fensteranlagen bereits bei Einhaltung der ohnehin zu erbringenden konstruktiven Fensteranlagen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) einzubauen sind. Dies trifft für die Erdgeschossebene nahezu für sämtliche Gebäude zu. Für die Obergeschosse trifft diese Situation nahezu vollständig für alle zurückliegenden Gebäude bzw. Gebäudeteile zu. Die Gebäude längs der Steißlinger Straße bilden dabei einen Schutzriegel für die weiter östlich gelegene Bebauung. Für die Westfassaden der geplanten Gebäude längs der Steißlinger Straße ist überwiegend der maßgebliche Außenlärmpegel mit dem Lärmpegelbereich IV ermittelt worden. Für alle Fassadenflächen, die mit dem Lärmpegelbereich IV (rot) gekennzeichnet sind, wird die Empfehlung ausgesprochen festzusetzen, dass im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis zur Einhaltung der Planungsanforderungen nach der Technischen Baubestimmung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise einzuhalten ist. Die dort hinterlegten Untersuchungsverfahren sind anzuwenden.

18 Seite 18 zur Gutachtlichen Stellungnahme P GERÄUSCHIMMISSIONEN TIEFGARGENZUFAHRT, KURZZEITSTELLPLÄTZE Eingangsdaten Die Anlage 1 zeigt die Lage und Anordnung der Zufahrt zur Tiefgarage von der Kasernenstraße. Im Norden des Planungsgebietes ist darüber hinaus die Lage der Kurzzeitstellplätze zu erkennen. In der nachfolgenden Tabelle 9 sind die Eingangsparameter für die rechnerische Ermittlung der Emissionsansätze nach dem Untersuchungsverfahren der sogenannten Bayerischen Parkplatzlärmstudie wiedergegeben. Tabelle 9: Parkierungsverkehr, Eingangsdaten Bezeichnung Schallleistung L WA Zähldaten / Ansätze Straßenoberfläche Tag Nacht Kstro Art db(a) db(a) (db) Tiefgarage Hotel 80,2 72,8 80 Betten 0 Asphaltierte Fahrgasse Tiefgarage Wohnhäuser 84,1 75,3 108 Stellplätze 0 Asphaltierte Fahrgasse Die Berechnungsansätze entstammen der Bayerischen Parkplatzlärmstudie. Im Sinne einer strengen Bewertung wurde die Parkplatzart mit P+R-Parkplatz mit hohen Umschlagszahlen gewählt. Hieraus resultieren in der Zusammenfassung folgende Fahrthäufigkeiten: Tageszeit Nachtzeit 41,2 Fahrten/h 5,9 Fahrten/h Für den Zufahrtsbereich von der Kasernenstraße zur Tiefgarage ergeben sich sodann folgende Eingangswerte gemäß Tabelle 10: Tabelle 10: Zufahrt Tiefgarage, Eingangsdaten Bezeichnung Lme genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Tag Nacht M p (%) Pkw Abst. Dstro Art db(a) db(a) Tag Nacht Tag Nacht (km/h) (db) (%) Zufahrt Tiefgarage, Teilstrecke 1 44,7 36,3 41,2 5, RQ 3, Zufahrt Tiefgarage, Teilstrecke 2 50,6 42,2 41,2 5, RQ 3, ,9 Zufahrt Tiefgarage, Teilstrecke 3 50,6 42,2 41,2 5, RQ 3, ,9

19 Seite 19 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Zusätzlich wurde die Schallleistung aus der Öffnung des Tiefgaragenbereiches bzw. für die Fahrtätigkeit innerhalb der Tiefgarage berücksichtigt. Die Tabelle 11 zeigt die Eingangswerte. Tabelle 11: Parkierungsverkehr, Eingangsdaten, Öffnung Tiefgarage Bezeichnung Schallleistung L WA Schalleistung, flächenbezogen, L WA Schalldämmung R w Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db Öffnung Tiefgarage 78,0 69,6 66,1 57, Berechnungsverfahren Tiefgaragenein- und -ausfahrt Die Berechnung erfolgt analog dem Untersuchungsverfahren für Straßenverkehr (siehe Pos ) Kurzzeitstellplätze Die schalltechnischen Untersuchungen für die Kurzzeitstellplätze im Norden des Planungsgebietes wurden nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie durchgeführt Vertikale Flächenquelle (Öffnung Tiefgarage) Die Schallausbreitungsberechnungen wurden nach dem Untersuchungsverfahren DIN 18005, Teil 1, Fassung 2002, ausgeführt.

20 Seite 20 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Berechnungsergebnisse Tiefgaragenzufahrt Die Geräuschbelastungssituation im Planungsgebiet ist getrennt für die Tages- und Nachtzeit für die unterschiedlichen Gebäudehöhen bzw. Geschossigkeit errechnet worden. Für die Immissionspositionen beinhaltet die nachfolgende Tabelle 12 die errechneten Beurteilungspegel für die Tiefgaragenzufahrt inklusive der Einfahrtsöffnung. Tabelle 12: Berechnungsergebnisse, Beurteilungspegel Straßenverkehrswege Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IP1 EG 9,9 1,5 60,0 50,0 2,60 r 693, ,10 405,60 IP1 1.OG 10,6 2,1 60,0 50,0 5,70 r 693, ,10 408,70 IP1 2.OG 11,6 3,2 60,0 50,0 8,80 r 693, ,10 411,80 IP1 3.OG 13,2 4,8 60,0 50,0 11,90 r 693, ,10 414,90 IP2 EG 12,2 3,8 60,0 50,0 2,60 r 686, ,33 405,60 IP2 1.OG 13,4 5,0 60,0 50,0 5,70 r 686, ,33 408,70 IP2 2.OG 15,0 6,6 60,0 50,0 8,80 r 686, ,33 411,80 IP2 3.OG 18,1 9,7 60,0 50,0 11,90 r 686, ,33 414,90 IP3 EG 15,6 7,2 60,0 50,0 2,60 r 689, ,96 405,60 IP3 1.OG 16,4 8,0 60,0 50,0 5,70 r 689, ,96 408,70 IP3 2.OG 17,7 9,3 60,0 50,0 8,80 r 689, ,96 411,80 IP3 3.OG 21,7 13,3 60,0 50,0 11,90 r 689, ,96 414,90 IP4 EG 11,2 2,8 60,0 50,0 4,30 r 685, ,67 407,30 IP4 1.OG 11,3 2,9 60,0 50,0 7,80 r 685, ,67 410,80 IP4 2.OG 11,9 3,5 60,0 50,0 11,30 r 685, ,67 414,30 IP4 3.OG 12,0 3,6 60,0 50,0 14,80 r 685, ,67 417,80 IP4 4.OG 12,2 3,8 60,0 50,0 18,30 r 685, ,67 421,30 IP4 5.OG 12,5 4,1 60,0 50,0 21,80 r 685, ,67 424,80 IP4 6.OG 12,8 4,4 60,0 50,0 25,30 r 685, ,67 428,30 IP4 7.OG 13,5 5,1 60,0 50,0 28,80 r 685, ,67 431,80 IP5 EG 23,1 14,7 60,0 50,0 4,30 r 703, ,02 407,30 IP5 1.OG 23,7 15,3 60,0 50,0 7,80 r 703, ,02 410,80 IP5 2.OG 24,0 15,6 60,0 50,0 11,30 r 703, ,02 414,30 IP5 3.OG 15,2 6,8 60,0 50,0 14,80 r 703, ,02 417,80 IP5 4.OG 15,5 7,0 60,0 50,0 18,30 r 703, ,02 421,30 IP5 5.OG 15,8 7,4 60,0 50,0 21,80 r 703, ,02 424,80 IP5 6.OG 16,7 8,3 60,0 50,0 25,30 r 703, ,02 428,30 IP5 7.OG 20,6 12,2 60,0 50,0 28,80 r 703, ,02 431,80 IP6 EG 26,0 17,6 60,0 50,0 4,30 r 708, ,84 407,30 IP6 1.OG 26,8 18,4 60,0 50,0 7,80 r 708, ,84 410,80 IP6 2.OG 27,6 19,2 60,0 50,0 11,30 r 708, ,84 414,30 IP6 3.OG 26,3 17,9 60,0 50,0 14,80 r 708, ,84 417,80 IP6 4.OG 26,6 18,2 60,0 50,0 18,30 r 708, ,84 421,30 IP6 5.OG 27,3 18,8 60,0 50,0 21,80 r 708, ,84 424,80 IP6 6.OG 28,0 19,6 60,0 50,0 25,30 r 708, ,84 428,30 IP6 7.OG 29,1 20,6 60,0 50,0 28,80 r 708, ,84 431,80

21 Seite 21 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Fortsetzung Tabelle 12 Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IP7 EG 24,5 16,1 60,0 50,0 2,60 r 724, ,39 405,60 IP7 1.OG 25,0 16,6 60,0 50,0 5,70 r 724, ,39 408,70 IP7 2.OG 25,4 17,0 60,0 50,0 8,80 r 724, ,39 411,80 IP7 3.OG 26,4 17,9 60,0 50,0 11,90 r 724, ,39 414,90 IP8 EG 27,1 18,7 60,0 50,0 2,60 r 747, ,71 405,60 IP8 1.OG 28,0 19,6 60,0 50,0 5,70 r 747, ,71 408,70 IP8 2.OG 28,8 20,4 60,0 50,0 8,80 r 747, ,71 411,80 IP8 3.OG 30,3 21,8 60,0 50,0 11,90 r 747, ,71 414,90 IP9 EG 51,9 43,5 60,0 50,0 2,60 r 749, ,99 405,60 IP9 1.OG 52,4 43,9 60,0 50,0 5,70 r 749, ,99 408,70 IP9 2.OG 52,5 44,1 60,0 50,0 8,80 r 749, ,99 411,80 IP9 3.OG 51,5 43,1 60,0 50,0 11,90 r 749, ,99 414,90 IP10 EG 49,4 41,0 60,0 50,0 2,60 r 771, ,63 405,60 IP11 EG 50,6 42,1 60,0 50,0 2,60 r 762, ,30 405,60 Die tabellarische Aufstellung zeigt auf, dass an keiner Immissionsposition sowohl während der Tages- wie auch Nachtzeit die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiet deutlich eingehalten und unterschritten werden. Werden im Sinne einer strengen Bewertung die Teilbeurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten nach der Technischen Anleitung zur Schutz gegen Lärm (TA Lärm) tags 60 db(a) nachts 45 db(a) abgeglichen (um den gewerblichen Anteil durch den Hotelbetrieb zu berücksichtigen), ergibt sich ebenfalls an allen Immissionspositionen die Einhaltung und Unterschreitung der Immissionsrichtwerte sowohl während der Tages- wie auch während der Nachtzeit.

22 Seite 22 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Kurzzeitstellplätze Die Geräuschbelastungssituation durch die Kurzzeitparkplätze im Norden des Planungsgebietes ist getrennt für die Tages- und Nachtzeit für die unterschiedlichen Gebäudehöhen bzw. Geschossigkeit errechnet worden. Für die Immissionspositionen beinhaltet die nachfolgende Tabelle 13 die errechneten Beurteilungspegel für die Kurzzeitstellplätze. Die Arbeitsergebnisse sind den schalltechnischen Orientierungswerten für Mischgebiet nach Beiblatt 1 zur DIN für Straßenverkehr gegenübergestellt. Tabelle 13: Berechnungsergebnisse, Beurteilungspegel Straßenverkehrswege Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IP1 EG -2,0-9,0 60,0 50,0 2,60 r 693, ,10 405,60 IP1 1.OG -2,0-8,9 60,0 50,0 5,70 r 693, ,10 408,70 IP1 2.OG -1,9-8,9 60,0 50,0 8,80 r 693, ,10 411,80 IP1 3.OG -0,5-7,5 60,0 50,0 11,90 r 693, ,10 414,90 IP2 EG 1,7-5,3 60,0 50,0 2,60 r 686, ,33 405,60 IP2 1.OG 1,8-5,2 60,0 50,0 5,70 r 686, ,33 408,70 IP2 2.OG 1,8-5,2 60,0 50,0 8,80 r 686, ,33 411,80 IP2 3.OG 3,4-3,6 60,0 50,0 11,90 r 686, ,33 414,90 IP3 EG 7,1 0,1 60,0 50,0 2,60 r 689, ,96 405,60 IP3 1.OG 7,5 0,5 60,0 50,0 5,70 r 689, ,96 408,70 IP3 2.OG 8,0 1,0 60,0 50,0 8,80 r 689, ,96 411,80 IP3 3.OG 10,6 3,6 60,0 50,0 11,90 r 689, ,96 414,90 IP4 EG 9,6 2,6 60,0 50,0 4,30 r 685, ,67 407,30 IP4 1.OG 10,2 3,2 60,0 50,0 7,80 r 685, ,67 410,80 IP4 2.OG 10,5 3,5 60,0 50,0 11,30 r 685, ,67 414,30 IP4 3.OG 10,3 3,3 60,0 50,0 14,80 r 685, ,67 417,80 IP4 4.OG 10,1 3,1 60,0 50,0 18,30 r 685, ,67 421,30 IP4 5.OG 9,8 2,8 60,0 50,0 21,80 r 685, ,67 424,80 IP4 6.OG 9,5 2,5 60,0 50,0 25,30 r 685, ,67 428,30 IP4 7.OG 9,2 2,2 60,0 50,0 28,80 r 685, ,67 431,80 IP5 EG 23,3 16,3 60,0 50,0 4,30 r 703, ,02 407,30 IP5 1.OG 23,1 16,1 60,0 50,0 7,80 r 703, ,02 410,80 IP5 2.OG 22,7 15,7 60,0 50,0 11,30 r 703, ,02 414,30 IP5 3.OG 22,3 15,3 60,0 50,0 14,80 r 703, ,02 417,80 IP5 4.OG 21,8 14,9 60,0 50,0 18,30 r 703, ,02 421,30 IP5 5.OG 21,4 14,4 60,0 50,0 21,80 r 703, ,02 424,80 IP5 6.OG 20,9 13,9 60,0 50,0 25,30 r 703, ,02 428,30 IP5 7.OG 20,7 13,7 60,0 50,0 28,80 r 703, ,02 431,80 IP6 EG 40,4 33,4 60,0 50,0 4,30 r 708, ,84 407,30 IP6 1.OG 39,6 32,6 60,0 50,0 7,80 r 708, ,84 410,80 IP6 2.OG 38,5 31,6 60,0 50,0 11,30 r 708, ,84 414,30 IP6 3.OG 37,5 30,5 60,0 50,0 14,80 r 708, ,84 417,80 IP6 4.OG 36,6 29,6 60,0 50,0 18,30 r 708, ,84 421,30 IP6 5.OG 35,6 28,7 60,0 50,0 21,80 r 708, ,84 424,80 IP6 6.OG 34,7 27,8 60,0 50,0 25,30 r 708, ,84 428,30 IP6 7.OG 33,9 26,9 60,0 50,0 28,80 r 708, ,84 431,80

23 Seite 23 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Fortsetzung Tabelle 13 Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IP7 EG 42,6 35,6 60,0 50,0 2,60 r 724, ,39 405,60 IP7 1.OG 41,7 34,7 60,0 50,0 5,70 r 724, ,39 408,70 IP7 2.OG 40,4 33,4 60,0 50,0 8,80 r 724, ,39 411,80 IP7 3.OG 39,1 32,1 60,0 50,0 11,90 r 724, ,39 414,90 IP8 EG 34,9 27,9 60,0 50,0 2,60 r 747, ,71 405,60 IP8 1.OG 35,7 28,7 60,0 50,0 5,70 r 747, ,71 408,70 IP8 2.OG 35,5 28,5 60,0 50,0 8,80 r 747, ,71 411,80 IP8 3.OG 35,2 28,2 60,0 50,0 11,90 r 747, ,71 414,90 IP9 EG 12,4 5,4 60,0 50,0 2,60 r 749, ,99 405,60 IP9 1.OG 13,6 6,6 60,0 50,0 5,70 r 749, ,99 408,70 IP9 2.OG 13,7 6,7 60,0 50,0 8,80 r 749, ,99 411,80 IP9 3.OG 13,8 6,8 60,0 50,0 11,90 r 749, ,99 414,90 IP10 EG 15,6 8,6 60,0 50,0 2,60 r 771, ,63 405,60 IP11 EG 9,8 2,8 60,0 50,0 2,60 r 762, ,30 405,60 Die tabellarische Aufstellung zeigt auf, dass an allen Immissionsposition sowohl während der Tages- wie auch Nachtzeit die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiet deutlich eingehalten und unterschritten werden. Werden im Sinne einer strengen Bewertung die Teilbeurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten nach der Technischen Anleitung zur Schutz gegen Lärm (TA Lärm) tags 60 db(a) nachts 45 db(a) abgeglichen (um den gewerblichen Anteil durch den Hotelbetrieb zu berücksichtigen), ergibt sich ebenfalls an allen Immissionspositionen die Einhaltung und Unterschreitung der Immissionsrichtwerte sowohl während der Tages- wie auch während der Nachtzeit.

24 Seite 24 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Summenpegel Tiefgaragenzufahrt und Kurzzeitparker Die Geräuschbelastungssituation durch die Tiefgaragenzufahrt und die Kurzzeitparker ist in der nachfolgenden Tabelle 14 wiedergegeben. Die Arbeitsergebnisse sind den schalltechnischen Orientierungswerten für Mischgebiet nach Beiblatt 1 zur DIN für Straßenverkehr gegenübergestellt. Tabelle 14: Berechnungsergebnisse, Beurteilungspegel Straßenverkehrswege Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IP1 EG 10,2 1,9 60,0 50,0 2,60 r 693, ,10 405,60 IP1 1.OG 10,8 2,5 60,0 50,0 5,70 r 693, ,10 408,70 IP1 2.OG 11,8 3,4 60,0 50,0 8,80 r 693, ,10 411,80 IP1 3.OG 13,4 5,0 60,0 50,0 11,90 r 693, ,10 414,90 IP2 EG 12,6 4,3 60,0 50,0 2,60 r 686, ,33 405,60 IP2 1.OG 13,7 5,4 60,0 50,0 5,70 r 686, ,33 408,70 IP2 2.OG 15,2 6,9 60,0 50,0 8,80 r 686, ,33 411,80 IP2 3.OG 18,2 9,9 60,0 50,0 11,90 r 686, ,33 414,90 IP3 EG 16,2 8,0 60,0 50,0 2,60 r 689, ,96 405,60 IP3 1.OG 16,9 8,7 60,0 50,0 5,70 r 689, ,96 408,70 IP3 2.OG 18,2 9,9 60,0 50,0 8,80 r 689, ,96 411,80 IP3 3.OG 22,1 13,8 60,0 50,0 11,90 r 689, ,96 414,90 IP4 EG 13,5 5,7 60,0 50,0 4,30 r 685, ,67 407,30 IP4 1.OG 13,8 6,1 60,0 50,0 7,80 r 685, ,67 410,80 IP4 2.OG 14,2 6,5 60,0 50,0 11,30 r 685, ,67 414,30 IP4 3.OG 14,3 6,5 60,0 50,0 14,80 r 685, ,67 417,80 IP4 4.OG 14,3 6,5 60,0 50,0 18,30 r 685, ,67 421,30 IP4 5.OG 14,4 6,5 60,0 50,0 21,80 r 685, ,67 424,80 IP4 6.OG 14,5 6,6 60,0 50,0 25,30 r 685, ,67 428,30 IP4 7.OG 14,9 6,9 60,0 50,0 28,80 r 685, ,67 431,80 IP5 EG 26,2 18,6 60,0 50,0 4,30 r 703, ,02 407,30 IP5 1.OG 26,4 18,7 60,0 50,0 7,80 r 703, ,02 410,80 IP5 2.OG 26,4 18,7 60,0 50,0 11,30 r 703, ,02 414,30 IP5 3.OG 23,1 15,9 60,0 50,0 14,80 r 703, ,02 417,80 IP5 4.OG 22,7 15,5 60,0 50,0 18,30 r 703, ,02 421,30 IP5 5.OG 22,5 15,2 60,0 50,0 21,80 r 703, ,02 424,80 IP5 6.OG 22,3 15,0 60,0 50,0 25,30 r 703, ,02 428,30 IP5 7.OG 23,6 16,0 60,0 50,0 28,80 r 703, ,02 431,80 IP6 EG 40,5 33,5 60,0 50,0 4,30 r 708, ,84 407,30 IP6 1.OG 39,8 32,7 60,0 50,0 7,80 r 708, ,84 410,80 IP6 2.OG 38,9 31,8 60,0 50,0 11,30 r 708, ,84 414,30 IP6 3.OG 37,8 30,8 60,0 50,0 14,80 r 708, ,84 417,80 IP6 4.OG 37,0 29,9 60,0 50,0 18,30 r 708, ,84 421,30 IP6 5.OG 36,2 29,1 60,0 50,0 21,80 r 708, ,84 424,80 IP6 6.OG 35,6 28,4 60,0 50,0 25,30 r 708, ,84 428,30 IP6 7.OG 35,1 27,8 60,0 50,0 28,80 r 708, ,84 431,80

25 Seite 25 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Fortsetzung Tabelle 14 Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IP7 EG 42,7 35,7 60,0 50,0 2,60 r 724, ,39 405,60 IP7 1.OG 41,8 34,8 60,0 50,0 5,70 r 724, ,39 408,70 IP7 2.OG 40,5 33,5 60,0 50,0 8,80 r 724, ,39 411,80 IP7 3.OG 39,3 32,2 60,0 50,0 11,90 r 724, ,39 414,90 IP8 EG 35,5 28,4 60,0 50,0 2,60 r 747, ,71 405,60 IP8 1.OG 36,4 29,2 60,0 50,0 5,70 r 747, ,71 408,70 IP8 2.OG 36,3 29,1 60,0 50,0 8,80 r 747, ,71 411,80 IP8 3.OG 36,4 29,1 60,0 50,0 11,90 r 747, ,71 414,90 IP9 EG 51,9 43,5 60,0 50,0 2,60 r 749, ,99 405,60 IP9 1.OG 52,4 43,9 60,0 50,0 5,70 r 749, ,99 408,70 IP9 2.OG 52,5 44,1 60,0 50,0 8,80 r 749, ,99 411,80 IP9 3.OG 51,5 43,1 60,0 50,0 11,90 r 749, ,99 414,90 IP10 EG 49,4 41,0 60,0 50,0 2,60 r 771, ,63 405,60 IP11 EG 50,6 42,1 60,0 50,0 2,60 r 762, ,30 405,60 Die tabellarische Aufstellung zeigt auf, dass an allen Immissionsposition sowohl während der Tages- wie auch Nachtzeit die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiet deutlich eingehalten und unterschritten werden. Werden im Sinne einer strengen Bewertung die Teilbeurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten nach der Technischen Anleitung zur Schutz gegen Lärm (TA Lärm) tags 60 db(a) nachts 45 db(a) abgeglichen (um den gewerblichen Anteil durch den Hotelbetrieb zu berücksichtigen), ergibt sich ebenfalls an allen Immissionspositionen die Einhaltung und Unterschreitung der Immissionsrichtwerte sowohl während der Tages- wie auch während der Nachtzeit.

26 Seite 26 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Kurzzeitige Geräuschspitzen Eingangsdaten Die Untersuchung zur Bestimmung kurzzeitiger Geräuschspitzen beim Verlassen der Tiefgarage über die Tiefgaragenzu- und -ausfahrt wurde unter Zuhilfenahme der Eingangsdaten gemäß Pos durchgeführt Berechnungsverfahren Die Untersuchung wurde nach dem Verfahren der Bayerischen Parkplatzlärmstudie durchgeführt. Dabei wurden aufgrund der unterschiedlichen Neigungsgrade der Fahrstrecke insgesamt drei unterschiedliche Steilstücke mit den Bezeichnungen Flachstück, Mittelstück und Steilstück überprüft. Die Untersuchungen erfolgten an den kritischst gelegenen Immissionspositionen Berechnungsergebnisse Für die drei unterschiedlichen Steilstücke der Tiefgaragenzu- und -ausfahrt errechnen sich für den Fahrweg Ausfahrt die in der Tabelle 15 dokumentierten Spitzenpegel. Tabelle 15: Tiefgaragenausfahrt Kurzzeitige Geräuschspitzen IP- Nr. Fahrbahnsteilstück Kurzzeitige Geräuschspitzen in db(a) 9 Flachstück 61,5 9 Mittelstück 62,6 9 Steilstück 63,0 10 Flachstück 62,4 10 Mittelstück 64,3 10 Steilstück 44,7 11 Flachstück 51,2 11 Mittelstück 62,8 11 Steilstück 64,6

27 Seite 27 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Im Sinne einer strengen Bewertung wird für die Beurteilung der Pkw-Ein- und - Ausfahrt von der Tiefgarage der gewerbliche Teil für den Hotelbetrieb in Ansatz gebracht. Nach der 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Pos. 6.1, dürfen einzelne Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Zieht man ebenfalls unter Berücksichtigung der strengen Beurteilung den Immissionsrichtwert für Mischgebiet heran, resultieren hieraus maximale kurzzeitige Geräuschspitzen während der Tageszeit von 90 db(a) und während der Nachtzeit von 65 db(a). Wie die Tabelle 15 aufzeigt, wird den Anforderungen an allen Immissionspositionen genüge getan.

28 Seite 28 zur Gutachtlichen Stellungnahme P PROGNOSEUNSICHERHEITEN Fehler können durch die verwendeten Ausbreitungsalgorithmen entstehen. Bei der Ausbreitungsrechnung wird nach DIN ISO für Abstände von 100 m < d < 1000 m und mittleren Höhen von 5 m < h < 30 m eine Genauigkeit von 3 db erreicht und für Abstände bis 100 m 1 db (d: Abstand Quelle - Immissionsort; h: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort). Die Angaben basieren auf Situationen ohne Reflexionen und Abschirmung. Die Prognosesicherheit der Abweichungen nach oben beträgt bei den vorliegenden Untersuchungen aufgrund der Sicherheiten bei den Emissionsansätzen L 1 db. Es können sich Abweichungen der Beurteilungspegel nach oben von maximal L = 1 db ergeben. Abweichungen nach unten sind möglich. DIESE GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME UMFASST 28 SEITEN UND 9 ANLAGEN. REICHENAU, DEN 13. JANUAR 2014/KÖ/GÜ GSA Körner GmbH Beratende Ingenieure VBI Ingenieurgesellschaft für Akustik, Thermische Bauphysik, Immissionsschutz Körner

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