Prüfungen von Aufzügen nach der BetrSichV 2015

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1 Aufzugsanlagen.

2 Prüfungen von Aufzügen nach der BetrSichV 2015 In Kraft getreten am 1. Juni 2015!!! Nach dem Inverkehrbringen einer Aufzugsanlage (CE-Zeichen und Konformitätserklärung) ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme nach BetrSichV erforderlich. Die Hauptprüfung (wiederkehrende Prüfung) ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Alle Prüfungen im Betrieb einer Aufzugsanlage sind von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen 2

3 Prüfung vor Inbetriebnahme nach BetrSichV Inhalt der Prüfung vor erster Inbetriebnahme 1. Ordnungsprüfung (Auszug) Konformitätserklärung vorhanden und gültig Übersicht aufzugsexterner Sicherheitseinrichtungen (Schnittstellen zu Überdruckbelüftung, Be- und Entlüftungsanlagen, Notstromversorgung, Brandfallsteuerung, Evakuierungssteuerung. Funktionen des Feuerwehraufzugs) Notfallplan und Notbefreiungsanleitung Ggf. Schutzmaßnahmen bei Abweichungen zur Norm Ermittelte Prüffristen (maximal alle zwei Jahre eine Hauptprüfung plus eine Zwischenprüfung) 3

4 Prüfung vor Inbetriebnahme nach BetrSichV 2. Prüfungen am Betriebsort (Auszug) Prüfung des Notrufsystems (Wirksamkeit, Beschaffenheit und Organisation) Prüfung des Notfallplanes und der Notbefreiungsanleitung Prüfung der aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen Zusammenwirkung mit der Aufzugsanlage (Schnittstellen) Prüfung vorhandener Bescheinigungen oder Prüfberichte Prüfung des Zugangs und der Umgebung des Aufzugs und des Triebwerksraums 4

5 Prüfung von aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen Anwendungsbereich und Ziel (Abschnitt 2 Aufzugsanlagen der BetrSichV 2015) Die Prüfungen sind mit dem Ziel durchzuführen, den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Zur Prüfung gehören auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Verwendung der Aufzugsanlage erforderlich sind, wie Überdrucklüftungsanlage oder Notstromversorgung von Feuerwehraufzügen. Mitteilung des Betreibers über vorhandene externe Sicherheitseinrichtungen vor der Prüfung erforderlich: Übersicht der aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen mit Angaben zu Prüfungen sind: Überdruckbelüftungsanlage, Notstromversorgung, Schnittstelle zur Brandfallsteuerung, Schnittstelle zur Evakuierungssteuerung, Funktionen Feuerwehraufzug Zeitweise verschlossene Be- und Entlüftungseinrichtungen, 5

6 Prüfung von aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen Beispiel zur Prüfung einer Brandfallsteuerung 6

7 Beispiele von aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen 7

8 Notrufmanagement Notfallplan - Notbefreiungsanleitung Zu jeder Aufzugsanlage ist ein Notfallplan anzufertigen mit folgendem Inhalt: - Standort der Aufzugsanlage - Verantwortlicher Arbeitgeber - Personen, die Zugang zur Anlage haben - Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können - Kontaktdaten der Personen, die erste Hilfe leisten können - Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage (Nachrüstverpflichtung bis zum ) Im Fahrkorb muss ein wirksames Zweiwege- Kommunikationssystem installiert sein, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. (Nachrüstverpflichtung bis zum ) 8

9 Weitere Neuerungen durch BetrSichV Die Hauptprüfung (wiederkehrende Prüfung) ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen (monatsgenau) In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Alle Prüfungen im Betrieb einer Aufzugsanlage sind von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen Überfällige Prüfungen werden durch die Bezirksregierung nachverfolgt Bußgelder drohen!!! In der Kabine von Aufzugsanlagen muss eine Kennzeichnung (z.b. in Form einer Prüfplakette) deutlich sichtbar und dauerhaft angebracht sein, aus der sich: - Monat und Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie - die festlegende Stelle ergibt. 9

10 Diskussion. 10

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