Herausforderungen. Vorgehensweisen. IDD - Webinare, Uhr. 1. Erweiterter Geltungsbereich sowie Qualifizierung und Weiterbildung
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- Nora Hochberg
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1 Herausforderungen IDD - Webinare, Uhr 1. Erweiterter Geltungsbereich sowie Qualifizierung und Weiterbildung Vorgehensweisen 2. Vergütung & Interessenkonflikte
2 Zahlen Daten Fakten Als führende Business- und IT-Beratung ist Q_PERIOR weltweit erfolgreich tätig. 130 UMSATZ 2016 [MIO. ] 100% 11 STANDORTE WELTWEIT Deutschland, Schweiz, Österreich, Großbritanien, USA, Kanada, Bosnien-Herzegowina 24 NATIONEN DER MITARBEITER WACHSTUM MITARBEITER Seite 2
3 Branchenexperte für Erst- und Rückversicherungen Mit über 250 Branchenexperten unterstützen wir unsere Kunden im DACH Raum und weltweit. Weitere Kernbranchen sind Banken, Automotive sowie Travel & Logistik 320+ ERFOLGREICHE PROJEKTE PRO JAHR 30+ JAHRE ERFAHRUNG INNOVATION FACH- UND IT- EXPERTISE 250+ BRANCHEN EXPERTEN KUNDEN PROJEKTE EXPERTISE MITARBEITER KUNDEN INNOVATION SAP Lösungen in unterschiedlichen Branchen erfolgreich umgesetzt. Langjährige Erst- und Rückversicherungserfahrung > 9 Jahre SAP Special/ Recognized Expertise Partner Erfahrene Versicherungsexperten mit individuellen Themenschwerpunkten 50+ Top Erstversicherungen, Top 5 Rückversicherungen weltweit Insurance Prozessmodell Innovative Finanz- und Risikoarchitekturen Seite 3
4 Unsere Referenzen Übersicht von Referenzen im regulatorischen Kontext Regulierung IDD IDD VVG IMD IDD IMD2 (IDD) Verhaltenskodex LVRG VVG (IMD) IMD Kunde Top 20 Erstversicherer Deutschland Kompositversicherer Deutschland Top 10 Lebensversicherer Deutschland Top 3 Versicherungskonzern Österreich Top 5 ÖVU Deutschland Top 5 Direktversicherer Deutschland Top 10 Versicherungsgruppe Deutschland VKB Maklerversicherer Deutschland Inhalt Vorstudie IDD Fachliche und methodische Begleitung Vorstudie IDD anhand des Q-PERIOR Process Models Projektinitialisierungsworkshop IDD Know-How-Transfer, Betroffenheitsanalyse auf Prozessbasis, Entwurf eines Vorgehensmodell Umsetzung VVG-Reform (IMD) Umsetzung VVG-Reform für das Neu- und Bestandsgeschäft in der Lebensversicherung Vorstudie IDD Implikationsanalyse für Versicherer (Gap-Analyse, Festlegung von Handlungsfeldern und Aufwandschätzung) Vorstudie IMD2 (IDD) Identifikation von Handlungsbedarfen durch IMD2 unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen Umsetzung GDV Verhaltenskodex Analyse der Anforderungen aus gut beraten und GDV Verhaltenskodex sowie Umsetzungsplanung Einführung neues Vergütungsmodell nach LVRG Konzeption neues Vergütungsmodell nach LVRG und Simulation der Auswirkungen auf Vertriebspartnerebene Umsetzung VVG-Reform (IMD) Umsetzung VVG-Reform/ Informationspflichtenverordnung (Teilprojektleitung KV) Umsetzung IMD Analyse Handlungsbedarfe und Anpassung Beratungsprozesse, Dokumentation und Produktauswahl Seite 4
5 Agenda IDD Deep Dive Webinar 8. September 2017, bis Uhr 10:00 10:15 Begrüßung und Vorstellung 10:15 10:35 Handlungsfeld Erweiterter Geltungsbereich mit Qualifikation & Weiterbildung mit Einleitung und anschließender Q&A Session 10:35 11:00 Handlungsfeld Vergütung & Interessenkonflikte mit Einleitung und anschließender Q&A Session Seite 5
6 Aktueller Umsetzungsstand IDD Für Deutschland zeichnet sich ein Handlungsrahmen ab, wesentliche Verordnungen fehlen jedoch noch BaFin-Journal EIOPA Vorbereitende Leitlinien POG IDD-Richtlinie Regierungsentwurf EIOPA - Entwurf RTS für IPID EU-Entwurf POG EU-Entwurf für IBIPs Versicherungsanlageprodukte Verabschiedung im Bundestag Bundesratsbeschluss PRIIP-Leitlinien Inkrafttreten auf nationaler Ebene BaFin-Vermittlerrundschreiben EU-Durchführungsverordnung für VAP EU-Durchführungsverordnung für POG VVG-Informationspflichtenverordnung Versicherungsvermittlungsverordnung Weitere Veröffentlichungen von Leitlinien, Durchführungsverordnungen und technischen Standards Jun. Aug Seite 6 Historie Planung
7 Herausforderungen 1. Handlungsfeld Erweiterter Geltungsbereich sowie Qualifizierung und Weiterbildung Vorgehensweisen
8 IDD-Herausforderungen Erweiterter Geltungsbereich sowie Qualifizierung und Weiterbildung Mit dem erweiterten Geltungsbereich der IDD wurden gleichzeitig Qualifizierungs- und Weiterbildungsanforderungen auf europäischer Ebene formuliert Erweiterter Geltungsbereich generell Erweiterter Geltungsbereich personell Qualifikation ( 48, 2 VAG/ 34 d, 6 GewO) Geschäftsorganisation ( 48, 2a VAG) Regulierung sämtlicher Vertriebswege und mit dem Vertrieb beauftragter Personen Geltungsbereich umfasst dann auch z. B. Portalanbieter, Bankberater etc. Einheitliche Beratungsdokumentation für alle Vertriebswege notwendig Wie bisher: Vermittler (Ausschließlichkeit/ Mehrfachagenten/ Makler), Angestellter Außendienst Neu: Vertriebliche Mitarbeiter im Versicherungsunternehmen (Innendienst/ Service Center), Leitungspersonal (maßgeblich am Vertrieb Beteiligte) Vermittler: Für die Vermittlung der jeweiligen Versicherung muss die sachgerechte Qualifikation vorhanden sein Versicherer: Die Angemessenheit der Qualifikation orientiert sich an den vertriebenen Produkten Versicherer stellen in der Geschäftsorganisation sicher, dass die Anforderungen erfüllt, überwacht und dokumentiert werden (falls nicht durch das Erlaubnisverfahren nach GewO abgedeckt) Erlass entsprechender interner Leitlinien, angemessener Verfahren und einer Sicherungsfunktion Seite 8
9 IDD-Herausforderungen Erweiterter Geltungsbereich sowie Qualifizierung und Weiterbildung Für den deutschen Markt steht die Beantwortung der Frage aus, wie die IDD-Vorgaben und die freiwilligen Vorgaben aus dem Verhaltenskodex synchronisiert werden können. 5 Weiterbildungspflichten ( 34 d, 9 GewO) Vermittler, Versicherungsberater und bei der Beratung mitwirkende Beschäftige/ 15 Stunden p.a. Angemessene Zahl von Personen mit Aufsicht genügt Ausgenommen sind so genannte Annexvermittler (nebenberuflich tätig) Gültigkeit der Weiterbildungsinitiative Gut beraten nicht geklärt 6 Aktueller Stand Reduzierung des bisherigen Weiterbildungsziels bei Gut beraten (200 * 45 Min. in 5 Jahren) Insgesamt Konkretisierung durch Versicherungsvermittlungsordnung ausstehend Seite 9
10 Fragen IDD Webinar Erweiterter Geltungsbereich und Qualifizierung und Weiterbildung Antworten
11 Herausforderungen 2. Handlungsfeld Vergütung und Interessenkonflikte Vorgehensweisen
12 IDD-Herausforderungen Vergütung und Interessenkonflikte (1/3) Die EU strebt mit der IDD zur Verbesserung des Verbraucherschutzes neue Vergütungssystematiken an, um die Vertriebssteuerung über Vergütungsanreize zu ändern und Fehlanreize zu vermeiden Anpassung der Vergütungspolitik Vermeidung von Interessenkonflikten Weitere Verordnung (IDD Art. 28) Vergütungspolitik darf nicht verhindern, dass im besten Interesse der Kunden gehandelt wird Eine auf Verkaufsziele gestützte Vergütung darf keinen Anreiz für Produktempfehlungen bieten Vergütung sind alle monetären oder nichtmonetären Zahlungen/ Vorteile/ Anreize im Vertrieb Strategien und Verfahren entwickeln, um nachteilige Auswirkungen für den Kunden zu vermeiden Schaffung von Transparenz durch weitere vorvertragliche Informationspflichten Konfliktvermeidung für alle im Vertrieb möglichen Konstellationen der Beteiligten EU-Kommission kann weitere Verordnung erlassen, um Maßnahmen zu bestimmen, Konflikte zu erkennen, zu vermeiden, zu regeln und offenzulegen Kriterien zu definieren, anhand derer Konflikttypen bestimmt werden können Seite 12
13 IDD-Herausforderungen Vergütung und Interessenkonflikte (2/3) Nach den zunächst geplanten Hard- bzw. Soft Disclosure und möglichen Provisionsverboten für Lebensversicherungen, sind nun noch einige weichere Regelungen übrig geblieben Vergütung und Interessenkonflikte ( 48a. 1 VAG) Regelungen für Interessenkonflikte ( 48a VAG) Offenlegung der Vergütung ( 7a & 7b VVG) Die Vergütung darf nicht mit dem bestmöglichen Kundeninteresse kollidieren Die Vergütung, Verkaufsziele etc. dürfen nicht auslösen, bestimmte Produkte zu empfehlen, wenn ein anderes besser geeignet wäre Organisatorische und verwaltungsmäßige Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten Können Interessenkonflikte nicht vermieden werden, sind diese dem Kunden offenzulegen Bei Querverkäufen sind ggf. Kosten und Gebühren auszuweisen Bei VAP sind angemessene Informationen sämtlicher Kosten und Gebühren in zusammengefasster Form vorzulegen und der VN kann eine Aufstellung der Kosten und Gebühren verlangen Seite 13
14 IDD-Herausforderungen Vergütung und Interessenkonflikte (3/3) Mit dem Provisionsabgabeverbot und dem Durchleitungsgebot hat der deutsche Gesetzgeber die IDD erweitert und will die Honorarberatung stärken Vergütung für Vermittler Vergütung für Vers.- Berater ( 34 d, 2 GewO) Sondervergütungs- / Provisionsabgabeverbot ( 48b VAG) Durchleitungsgebot ( 48cc VAG) Vermittler/ Makler dürfen bei Verbrauchern durch den Auftraggeber (Honorare) und den Versicherer (Provisionen) vergütet werden Makler dürfen Unternehmen gegen gesondertes Entgelt rechtlich beraten Der Berater darf von keinem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten Die Tätigkeit darf ausschließlich durch den Auftraggeber vergütet werden Wird ein Produkt vermittelt, das Zuwendungen enthält, sind diese an den VN auszukehren Keine Sondervergütungen an Versicherungsnehmer, versicherte Personen oder Bezugsberechtigte Sondervergütungen sind Provisionen, Sach- oder Dienstleistungen und Rabattierungen Ausnahme: Geringwertige Belohnungen von 15 p.a. und Versicherungsverhältnis Vers.-Berater muss den Versicherer bei der Vermittlung eines Bruttotarifs informieren Auskehrung der Zuwendung (80%) als Prämiengutschrift an den Versicherungsnehmer Zuwendungen sind Provisionen, Gebühren, sonstige Geldleistungen und alle geldwerten Vorteile Seite 14
15 Fragen IDD Webinar Vergütung & Interessenkonflikte Antworten
16 Ansprechpartner Lokal und International für Sie tätig. Uta Niendorf Associate Partner Frank Hammer Manager Q_PERIOR Am Sandtorkai Hamburg Deutschland Mobile: Q_PERIOR Baseler Straße Frankfurt am Main Deutschland Office: Mobile: HAMBURG l FRANKFURT l MÜNCHEN l ROSENHEIM l ZÜRICH l BERN l WIEN l LONDON l NEW YORK l TORONTO l SARAJEVO Seite 16
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