21. Rodenkirchener Gespräch zum Thema: Digitaler Wandel Mit Highspeed in die (Steuer-)Zukunft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "21. Rodenkirchener Gespräch zum Thema: Digitaler Wandel Mit Highspeed in die (Steuer-)Zukunft"

Transkript

1 21. Rodenkirchener Gespräch zum Thema: Digitaler Wandel Mit Highspeed in die (Steuer-)Zukunft

2 Digitaler Wandel mit Highspeed in die (Steuer-)Zukunft 1. Digitalisierung und Datenübermittlung an die Finanzverwaltung durch wen? Wie? 2. Digitale Finanzbuchhaltung einschl. vorgelagerter Systeme 3. Digitale Betriebsprüfung

3 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.1 Notare: Alles, was beurkundet wird Grunderwerbsteuer, Beurkundungen, Zeugnisse und Anordnungen, die für die Festsetzung einer Erbschaftsteuer von Bedeutung sein können, Gründung, Kapitalerhöhung oder herabsetzung Umwandlung oder Auflösung von Kapitalgesellschaften oder Verfügung über Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer. 1.2 Standesämter sind verpflichtet, jeden Sterbefall dem Finanzamt zu melden. 3

4 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.3 Banken und Sparkassen Vorbemerkung: Was bedeutet Bankgeheimnis? = Verpflichtung, Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Informationen zu wahren, die dem Kreditinstitut im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden. ABER: KEINE GESETZLICHE REGELUNG d.h. die Verletzung des Bankgeheimnisses ist nicht unter Strafe gestellt! (im Ausland ist das bislang anders!) 4

5 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.3 Banken und Sparkassen Geregelt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Auskunftsersuchen der Finanzämter an Kreditinstitute sind ausdrücklich zugelassen, 30 a Abs. 5 AO. (Voraussetzung: Ermittlung beim Steuerpflichtigen hat nicht zum Ziel geführt oder verspricht keinen Erfolg). BZSt sammelt Bestandsdaten zu den Konten- und Depotverbindungen (Kontonummer, Datum der Konto-/Depoteröffnung bzw. Auflösung, Name und Geburtsdatum des Inhabers bzw. abweichend des wirtschaftlichen Berechtigten), keine Abfrage von Kontenbewegungen oder Kontenständen. Der Kontenabruf steht im Ermessen der Finanzbehörde. 5

6 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.3 Banken und Sparkassen Meldepflicht: Sind verpflichtet, dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Sterbefalls anzuzeigen, welche Vermögenswerte für den Erblasser verwahrt werden und welche Forderungen der Erblasser gegen das Kreditinstitut hatte, Kontenabrufverfahren, Meldung der tatsächlichen in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge betreffend Kapitalerträgen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), 6

7 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.3 Banken und Sparkassen Meldepflicht: Anmeldung und Abführung der Kapitalertragsteuer, seit % mit Abgeltungswirkung, ab automatischer Einbehalt der Kirchensteuer und Weiterleitung an die steuererhebende Religionsgemeinschaft (vorher: Abruf der Religionszugehörigkeit des Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern). 7

8 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.3 Banken und Sparkassen / Internationaler Zugriff auf Bankkonten durch den Fiskus Seit melden Banken in EU-Mitgliedsstaaten Identität und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers der Guthaben, Name und Anschrift der Bank, Kontonummer, Auskunft über die Höhe der Zinszahlungen. Belgien nimmt seit an diesem Informationsaustausch teil. Luxemburg nimmt ab am automatischen Informationsaustausch teil. 8

9 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.3 Banken und Sparkassen / Internationaler Zugriff auf Bankkonten durch den Fiskus Österreich nimmt ebenfalls ab am Meldeverfahren der Zinserträge an die Steuerbehörden in der Heimat teil (EU-Gipfel vom ). EU-Kommission hat durchgesetzt, bis Ende 2015 mit Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra zu verhandeln, mit dem Ziel: diese Staaten sollen ebenfalls am Informationsaustausch teilnehmen. 9

10 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.4 Versicherungen Haben, bevor sie eine Versicherungssumme einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen, dem Finanzamt Anzeige zu erstatten, Mitteilung der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Mitteilung der Beiträge zu Riester und Rürup-Rentenversicherungen, Rentenbezugsmitteilungen an BZSt (gilt auch für Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtungen usw.). 10

11 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.5 Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten 1.6 Gemeinde Gibt Informationen über Gewerbeanmeldung an das Finanzamt weiter. 1.7 Der Steuerpflichtige selbst e-steuererklärung e-bilanz 11

12 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.8 Vorausgefüllte Steuererklärung und Vollmachtsdatenbank Über das ElsterOnline-Portal werden dem Steuerpflichtigen folgende Steuerdaten zur Verfügung gestellt Die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, die Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen die Beiträge zu Riester und Rürup, Name, Adresse und weitere Stammdaten, wie beispielsweise die Bankverbindung. 12

13 1. Digitalisierung und Datenübermittlung 1.8 Vorausgefüllte Steuererklärung und Vollmachtsdatenbank Steuerberater erfassen die Mandatsverhältnisse und die dazugehörenden Vollmachten in einer kostenpflichtigen Datenbank. Zugriff des Steuerberaters am 37. Tag nach Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Steuerverwaltung (vorher erhält der Mandant eine Mitteilung mit 14-tägiger Widerspruchsfrist). 13

14 2. Digitale Buchführung GOBD Früher GoB: Amerikanisches Journal 14

15 2. Digitale Buchführung GOBD Heute GoBD: Datentransfer über Schnittstellen Datentransfer über Banking Datenerkennung und Analyse durch Scannen Datentransfer durch Eingabehilfen Fazit: Datenerfassung erfolgt digital Kontrollmechanismen müssen ausgeweitet werden 15

16 2. Digitale Buchführung GOBD HEUTE: Scannen, Buchen, Einlesen, Archivieren, Die notwendigen technischen Voraussetzungen sind mit dem Soft- und Hardwarepartner zu klären. Abstimmung der durchzuführenden Maßnahmen mit Steuerberater und EDV-Partner. Frage: Wann ist die FiBu beim Einsatz von IT ordnungsgemäß? -> vgl. GoBD (BMF-Schreiben vom ) 16

17 2. Digitale Buchführung GOBD Zeitgerechte Erfassung Bargeschäfte sind täglich zu erfassen! 8-Tage-Regel für Kontokorrentverhältnisse unbare Geschäfte sind innerhalb von 10 Tagen zu erfassen Achtung: werden Verbindlichkeiten nicht innerhalb von 8 Tagen beglichen, sollten a. händische Listen geführt werden bzw. a. revisionssichere Programme eingesetzt werden 17

18 2. Digitale Buchführung Kommunikation zwischen Mandant und Berater Mandantenportal / Startseite 18

19 2. Digitale Buchführung Kommunikation zwischen Mandant und Berater Auswertungen online 19

20 2. Digitale Buchführung GDPdU / GOBD digitale BP Kommunikation zwischen Mandant und Berater Kasse 20

21 2. Digitale Buchführung GOBD Ordnungsgemäße IT gestützte FiBu: Alle Steuerlich relevanten Daten aus Vorsystemen müssen maschinell auswertbar sein. 21

22 2. Digitale Buchführung GOBD Was sind steuerlich relevante Daten? Keine Definition im Gesetz! = alle Daten, die für die Besteuerung bedeutsam sein können! Mindestens: Lohn-, Finanz- und Anlagenbuchhaltung Daneben: im Einzelfall zu bestimmen! Zum Beispiel: Office-Anwendungen Zeiterfassungen Warenwirtschaftssysteme -Programm Dokumenten-Management-Systeme Sonstige kaufmännische Software 22

23 2. Digitale Buchführung GOBD WAS sind steuerrelevante Daten? Beispiele (Einzelfallprüfung): Finanzbuchhaltung: Buchungsjournale, Kontenlisten und Kontenschreibungen, Offene-Posten-Listen Anlagebuchhaltung: Anlagestammdaten, AfA-Tabellen/Listen, Inventarverzeichnisse Personalbuchhaltung, Personalzeiterfassung: Stammdaten Mitarbeiter inkl. Bankverbindung, Lohn- & Gehaltsabrechnungen Fakturierung, Materialwirtschaft: Stammdaten, Debitoren, Ausgangsrechnungen inkl. Artikelpreise & -mengen, Lagerzu- & Abgangsprotokolle, Inventurlisten, Fahrtenschreiberscheiben, Speisekarten u. ä. 23

24 2. Digitale Buchführung GOBD WAS sind steuerrelevante Daten? Beispiele (Einzelfallprüfung): Kosten- & Leistungsrechnung Dokumenten-Management-System Auftrags- und Bestellunterlagen Aus- und Einfuhrunterlagen Preisverzeichnisse, Speise- und Getränkekarten Mahnvorgänge betriebliche Konto- und Depotauszüge Registrierkassenstreifen, Kassenzettel, Bons, Kassenlochstreifen Betriebsanleitungen von eingesetzten Geräten 24

25 2. Digitale Buchführung GOBD WAS sind steuerrelevante Daten? Folgende IT Systeme und Porzesse als Vorsysteme sind betroffen: Lohnbuchhaltungssysteme Anlagenbuchhaltungssysteme PC und Registrierkassensysteme Warenwirtschaftssysteme Zahlungsverkehrssysteme Taxameter MS-Office (mail, word, excel) Zeiterfassung Archivsysteme z.b. DMS 25

26 2. Digitale Buchführung GOBD Vertrauliches oder Privates auf Praxiscomputern? -Verkehr mit dem Steuerberater? Korrespondenz mit der Bank? Speziell bei Unternehmen mit Sensiblen Daten: Rechnungen von Ärzten an Privatpatienten? Patienten-/Kundenkartei? 26

27 2. Digitale Buchführung GOBD WAS heißt maschinell auswertbar? Maschinell auswertbar sind Daten, wenn sie im DV-System oder mittels zusätzlicher Software gefiltert, sortiert, miteinander verglichen oder verknüpft werden können, z. B.: Daten der Finanz-, Anlagen-, Bestandsoder Lohnbuchführung Daten der elektronischen Registrierkassen Daten aus elektronisch erfolgten Inventuren Daten aus dem Warenwirtschaftssystem 27

28 2. Digitale Buchführung GDPdU / GOBD digitale BP Neues Schreiben der Finanzverwaltung (GoBD) vom 14. November 2014 Alter Wein aus neuen Schläuchen? Zusammenfassung aller bereits seit Jahren bestehenden Grundsätze: Zeitgerechte Erfassung Belegprinzip Datensicherheit, Unveränderbarkeit bzw. Protokollierung Datenzugriff Dient als Leitfaden für die Prüfer. 28

29 3. Digitale Betriebsprüfung GDPdU / GOBD digitale BP Neue Prüfungsmethoden: bisher: Belegprüfung neu: seit 1. Januar 2002 digitaler Zugriff auf (elektronische) Buchführung durch den Betriebsprüfer; dabei Bereitstellung von Daten Auswertung von Daten Bereitstellung von Hardware durch den Steuerpflichtigen Bereitstellung von Personal durch den Steuerpflichtigen 29

30 3. Digitale Betriebsprüfung 200 AO Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erläuterungen zu geben und die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse nach 147 Abs. 6 zu unterstützen. Sind der Steuerpflichtige oder die von ihm benannten Personen nicht in der Lage, Auskünfte zu erteilen, oder sind die Auskünfte zur Klärung des Sachverhalts unzureichend oder versprechen Auskünfte des Steuerpflichtigen keinen Erfolg, so kann der Außenprüfer auch andere Betriebsangehörige um Auskunft ersuchen. 93 Absatz 2 Satz 2 gilt nicht. (2) Die in Absatz 1 genannten Unterlagen hat der Steuerpflichtige in seinen Geschäftsräumen oder, soweit ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Geschäftsraum nicht vorhanden ist, in seinen Wohnräumen oder an Amtsstelle vorzulegen. Ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. (3) Die Außenprüfung findet während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit statt. Die Prüfer sind berechtigt, Grundstücke und Betriebsräume zu betreten und zu besichtigen. Bei der Betriebsbesichtigung soll der Betriebsinhaber oder sein Beauftragter hinzugezogen werden. 30

31 3. Digitale Betriebsprüfung 147 AO Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (6) Sind die Unterlagen nach Absatz 1 mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Sie kann im Rahmen einer Außenprüfung auch verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten trägt der Steuerpflichtige. 31

32 3. Digitale Betriebsprüfung GDPdU / GOBD digitale BP Zugriffsmöglichkeiten unmittelbarer Zugriff mittelbarer Zugriff Datenträgerüberlassung 32

33 3. Digitale Betriebsprüfung GDPdU / GOBD digitale BP Steuerlich relevante Daten elektronisch erhalten oder selbst erzeugt maschinell auswertbar 6 bzw. 10 Jahre aufbewahren (auch) elektronisch aufbewahren Auswertung durch Prüfer 33

34 Unternehmen Steuerberater steuerlich prüfungsrelevante Daten im EDV-System Archivierung der Buchhaltung nach GoBD Aufbereitung weiterer prüfungsrelevanter Daten zur Archivierung CD Rechenzentrum spezieller Zugang digitale Prüfung durch FA Softwarelieferant oder sonstige Anbieter CD spezieller Zugang 34

35 3. Digitale Betriebsprüfung GDPdU / GOBD digitale BP Veränderungen Herkömmliche BP regelmäßig Stichprobenprüfung individuelle Auswahl von Prüfgebiet und Prüfschritten durch den Prüfer verfügbare Zeit begrenzt die Anzahl und die Durchführung einzelner Prüfschritte; nur Stichproben Hoher Anteil manueller Prüfungstätigkeiten Begrenzter Einblick in die Buchhaltung Digitale BP Vollumfängliche Prüfung möglich Prüfgebiete und Prüfschritte sind (teil-)standardisiert und (teil-) automatisiert (Teil-)Automation ermöglicht nahezu lückenlose Prüfung Geringerer Anteil manueller Prüfungstätigkeiten Tieferer Einblick in die Buchhaltung 35

36 3. Digitale Betriebsprüfung GDPdU / GOBD digitale BP Analysen durch BP Prüfsoftware IDEA Mittels spezieller Software werden die digitalen Daten maschinell ausgewertet = analysiert! Beispiele für Analysen Abgleich der Datenübernahme mit den der Besteuerung zugrunde gelegten Daten Filterung und Selektion großer Datenbestände Sortieren, Bildung neuer Datenzuordnungen Altersstrukturanalysen Lückensuche Feststellung der Vollständigkeit der Einnahmen Ermittlung von Lagerbeständen und Abschreibungen 36

37 Grundsätze zur Durchführung der Prüfung digitaler Unterlagen 37

38 2. Digitale Betriebsprüfung Kennen Sie diese Formel? T = k ( h e ) i i 2 i= 1 e i Chi-Quadrat-Test Lieblingszahlen-Test 38

39 2. Digitale Betriebsprüfung Prüfungsmethode Chi²-Test m a n u e l l 587,39 628,27 125,69 365,48 128,57 123,67 865,40 323,00 254,65 289,14 546, ,36 257,58 953,21 762,71 632,51 687,42 358,92 451, ,91 586,45 287,43 697,40 243,25 653,27 987,42 824,53 427,59 397,00 158,92 586,33 754,28 Z u f a l l 405,00 588,71 927,03 620,43 472, ,88 460,20 812,71 588,71 835,30 683, ,35 540, ,40 509,15 301,46 927,03 848,35 898,26 996, ,20 977,40 461,97 235,69 620,43 933,83 401, ,79 576,86 739, , ,07 39

40 3. Digitale Betriebsprüfung Prüfungsmethode Chi²-Test Eigene Zahlen Zufallszahlen

41 3. Digitale Betriebsprüfung GDPdU / GOBD digitale BP Grenzen der Prüfsoftware IDEA Weder Chi-Quadrat-Test noch Newcomb-Benford-Law sind von der Rechtsprechung anerkannte Beweis-Methoden Lediglich Indiz-Funktion Zahlreiche Möglichkeiten die statistische Wahrscheinlichkeit durch die tatsächlichen Gegebenheiten zu widerlegen 41

42 3. Digitale Betriebsprüfung GDPdU / GOBD digitale BP Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinräumung des Datenzugriffs wegen unzureichender Speicherung nicht (nicht mehr) hinreichend verarbeitungsfähig nicht (nicht mehr) vorhandener Daten Speicherung auf anderem (unzureichendem) Medium (Ausdruck, Mikroverfilmung) Verweigerung des Datenzugriffs Verletzung von Mitwirkungspflichten Zwangsgeld bis EUR Schätzungsbefugnis durch Finanzamt 42

43 3. Digitale Betriebsprüfung GDPdU / GOBD digitale BP Auftrags-Buchführung durch StB-Kanzlei: = Erfüllung gesetzlicher Anforderungen notwendige Daten auf Daten-CD Abdeckung der Standardfälle bisherige Prüfungsfälle ohne Probleme bei zusätzlich eingesetzten Systemen im Mandanten-Betrieb müssen ggf. weitere steuer-relevante Daten bestimmt werden Mandantenlösung! Eigene Buchführung: Notwendige Maßnahmen sind zu ergreifen, um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen 43

44 Kontakt WP/ StB Gert Nacken Nacken Hillebrand Partner Oststr , Köln Telefon: 0221 / Telefax: 0221 / gert.nacken@nhp.de WP/ StB Christoph Hillebrand Nacken Hillebrand Partner Oststr , Köln Telefon: 0221 / Telefax: 0221 / christoph.hillebrand@nhp.de 44

45 Kontakt StB / vbp Matthias Lamprecht Nacken Hillebrand Partner Oststr , Köln Telefon: 0221 / Telefax: 0221 / matthias.lamprecht@nhp.de 45

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

19. Rodenkirchener Gespräch zum Thema: Der gläserne Bürger. Big Data für Banken und Finanzämter

19. Rodenkirchener Gespräch zum Thema: Der gläserne Bürger. Big Data für Banken und Finanzämter 19. Rodenkirchener Gespräch zum Thema: Der gläserne Bürger Big Data für Banken und Finanzämter Big Data für Banken und Finanzämter I. Austausch über Rating und Scoring bei den Kreditgenehmigungsprozessen

Mehr

DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG

DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis Winfried Ayl Finanzamt Trier, 26.01.2011 Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 1 Rechtsgrundlagen 193 bis 207 AO und 42 f

Mehr

S.M. Hartmann GmbH IT Solutions

S.M. Hartmann GmbH IT Solutions S.M. Hartmann GmbH 82008 Unterhaching Prager Straße 7 www.smhsoftware.de S.M. Hartmann GmbH IT Solutions Software für den modernen Handel Modul IDEA-Schnittstelle gemäß GDPdU Version V5.0 Funktionsüberblick

Mehr

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07. Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der

Mehr

Digitale Betriebsprüfung

Digitale Betriebsprüfung Veranstaltungsreihe 2008 Zu Gast bei: ecomm Berlin Digitale Betriebsprüfung GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) Matthias Krüger Geschäftsführender Gesellschafter

Mehr

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153

Mehr

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht

Mehr

MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Für die Überprüfung der Kassen(buch)führung stellt diese Checkliste lediglich

Mehr

Working for. your. future. ...wherever. you are

Working for. your. future. ...wherever. you are GDPdU Working for your future...wherever you are Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben... Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Diplom Kaufmann Walter Mock Steuerberater Koblenz GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen

Mehr

DAS MANDANTEN I MERKBLATT

DAS MANDANTEN I MERKBLATT Thomas Schelly STEUERBER ATER Stand: 04.2014 DAS MANDANTEN I MERKBLATT Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens Hier müssen insbesondere

Mehr

GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker

GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker Folie 1 12.11.2015 GoBS + GDPdU + FAQ = GoBD Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS; BMF- Schreiben vom

Mehr

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff

Mehr

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Nicht jeder Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift berechtigt automatisch zur Schätzung.

Mehr

3. Pflegetag. GMB Beratung StB GmbH. 14. November 2012

3. Pflegetag. GMB Beratung StB GmbH. 14. November 2012 Aktuelle Steueränderungen 3. Pflegetag GMB Beratung StB GmbH 14. November 2012 E Elektronische L St A M Lohn Steuer Abzugs Merkmale L Referent: 2 Ziel Verfahren: AG meldet AN mit Tätigkeitsbeginn elektronisch

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

Digitale Betriebsprüfung

Digitale Betriebsprüfung Digitale Betriebsprüfung 1 Digitale Betriebsprüfung Warum digitale Betriebsprüfung: Die digitale Betriebsprüfung ergänzt die bisherige Form der Betriebsprüfung. Seit dem 01.01.2002 sind alle Unternehmen,

Mehr

Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse

Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Die Regelungen gelten

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange

Mehr

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange

Mehr

Bereitstellen der Buchungsdaten für das Finanzamt (GDPdU) Arbeiten mit CIPKOM

Bereitstellen der Buchungsdaten für das Finanzamt (GDPdU) Arbeiten mit CIPKOM Bereitstellen der Buchungsdaten für das Finanzamt (GDPdU) Arbeiten mit CIPKOM Anleitung 11_0 152 Stand: April 2012 Impressum Herausgeber Bayerischer Jugendring Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.)

Mehr

Betriebsprüfung. 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Betriebsprüfung. 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Betriebsprüfung 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Bei wem kann eine Betriebsprüfung stattfinden? a) Ohne spezielle Begründung bei Gewerbetreibenden,

Mehr

ELSTER für Steuerberaterinnen und Steuerberater. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. www.elster.de

ELSTER für Steuerberaterinnen und Steuerberater. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. www.elster.de ELSTER für Steuerberaterinnen und Steuerberater ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. www.elster.de ELSTER die elektronische Steuererklärung Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Steuerberaterinnen

Mehr

Digitale Betriebsprüfung

Digitale Betriebsprüfung Digitale Betriebsprüfung Neue Instrumente der Finanzverwaltung Stand: 08/2011 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61 / 94 06-0, Fax 0 59 61 / 9406-29 Email:

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund

Mehr

Digitale Betriebsprüfung

Digitale Betriebsprüfung ecomm- Veranstaltungsreihe 2007 Digitale Betriebsprüfung GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) Klaus Pooch Geschäftsführer connect consulting OHG 08.11.2007 connect

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD)

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) 1. Allgemeine Erläuterungen Das Bundesfinanzministerium

Mehr

Stuttgarter Lebensversicherung a.g.

Stuttgarter Lebensversicherung a.g. Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,

Mehr

Buchführung der Zukunft

Buchführung der Zukunft Buchführung der Zukunft Einfacher Datenaustausch & automatische Kassenführung Warum kompliziert...... wenn es einfach geht? Kennen Sie das? Keinen Zugriff auf die aktuellen Buchführungsbelege. Keine zeitnahe

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

voks: Datenübernahme STEUERN

voks: Datenübernahme STEUERN voks: Datenübernahme STEUERN Bereich: Allgemein - Info für Anwender Nr. 6235 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 2.1. Programmstand 2.2. Installation von Agenda 2.3. Mandanten-Adressdaten 3.

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland

Verlagerung der Buchführung ins Ausland Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrte Damen und Herren Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Sehr geehrte Damen und Herren das Schlagwort GoBD

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten

Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten "GDPdU und raus bist Du?" Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten Es kann teuer für Sie werden, wenn Ihre Buchführung mit Ihrem digitalen Kassensystem

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

GOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung

GOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung GOBD Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung Das Rad wurde nicht neu erfunden! Wen geht es an? - Jeden der nach gesetzlichen Vorschriften Bücher führen muss. - Also auch Aufzeichnungen,

Mehr

Leitfaden zur Nutzung des System CryptShare

Leitfaden zur Nutzung des System CryptShare Leitfaden zur Nutzung des System CryptShare 1. Funktionsweise und Sicherheit 1.1 Funktionen Die Web-Anwendung CryptShare ermöglicht den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen. Von

Mehr

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -)

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -) Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN 1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

ERP-System WYM Handbuch. Finanzbuchhaltung Sonderprogramme

ERP-System WYM Handbuch. Finanzbuchhaltung Sonderprogramme ERP-System WYM Handbuch Finanzbuchhaltung Sonderprogramme Inhaltsverzeichnis Finanzbuchhaltung - Sonderprogramme Inhaltsverzeichnis Finanzbuchhaltung - Sonderprogramme...1 Kassenbuch...2 Zusammenfassende

Mehr

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Jan Bischoff Bremer Software & Beratungs GmbH Fahrenheitstraße 10 28359 Bremen Web: www.bsb.net Email: info@bsb.net Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Inhalt: - Allgemeine

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

IHK-Steuerforum am 03.09.2015. Betriebsprüfung 4.0, wenn der Betriebsprüfer mit dem Laptop zur Prüfung erscheint

IHK-Steuerforum am 03.09.2015. Betriebsprüfung 4.0, wenn der Betriebsprüfer mit dem Laptop zur Prüfung erscheint IHK-Steuerforum am 03.09.2015 Betriebsprüfung 4.0, wenn der Betriebsprüfer mit dem Laptop zur Prüfung erscheint Ansprechpartner Doris Zur Mühlen Diplom-Betriebswirtin Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

Mehr

Vertretungsvollmacht

Vertretungsvollmacht Vertretungsvollmacht Vollmacht, mich (uns) in allen Steuerangelegenheiten vor den hierfür zuständigen Behörden zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben,

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr

S Sparkasse Hattingen

S Sparkasse Hattingen Tipps zum Umgang mit Ihrem Elektronischen Postfach Sie finden Ihr Elektronisches Postfach (epostfach) im geschützten Online-Banking-Bereich. Im Prinzip funktioniert es wie ein Briefkasten. Wir legen Ihnen

Mehr

Fragebogen für das Abschlussgespräch

Fragebogen für das Abschlussgespräch Fragebogen für das Abschlussgespräch Einleitung und rechtliche Grundlagen Durch die Änderung der Abgabenordnung (AO) in den 146, 147, 200 wird den Finanzbehörden erstmals ausdrücklich das Recht eingeräumt,

Mehr

Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen. Stand 05/2014

Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen. Stand 05/2014 Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen Stand 05/2014 Einstieg und Grundprinzip... 2 Buchungen erfassen... 3 Neue Buchung eingeben... 4 Sonstige Buchungen erfassen... 8 Bestehende Buchungen bearbeiten

Mehr

Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22. Inhaltsverzeichnis. 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC...

Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22. Inhaltsverzeichnis. 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC... Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22 Inhaltsverzeichnis 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC... 2 1a. Programm 257: Auflösen Vorschlag Telebanking... 2 1b. Programm 254:

Mehr

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht Prenzlauer Allee 39 / Marienburger Str.1, 10405 Berlin Telefon: 030 / 44 36 99 0, Fax: 030 / 44 36 99 24, Email: mail@ franz-naether.de Internet: www.franz-naether.de Informationen zu den Grundsätzen zur

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

Dialogik Cloud. Die Arbeitsumgebung in der Cloud

Dialogik Cloud. Die Arbeitsumgebung in der Cloud Dialogik Cloud Die Arbeitsumgebung in der Cloud Seite 2 Diagramm Dialogik Cloud Cloud Box unterwegs im Büro Dialogik Cloud Anwendungen, welche über das Internet zur Verfügung stehen. unterwegs Zugriff

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

Elektronischer Kontoauszug

Elektronischer Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre

Mehr

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Guide Agentursoftware

Guide Agentursoftware Guide Agentursoftware Fachbeitrag zum Thema Digitale, GDPdU konforme Archivierung Was die GDPdU für Ihr Unternehmen bedeuten und was eine digitale Archivierungslösung können sollte Autor: Ulrich Koch ARA

Mehr

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn

Mehr

Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuerkanzlei Marcus Schieritz Diplom Finanzwirt (FH) Steuerberater Hennefer Str. 8a 53757 Sankt Augustin Inhaltsübersicht

Mehr

Betriebsprüfung: Digitale Daten (GDPdU) Agenda FIBU und ANLAG

Betriebsprüfung: Digitale Daten (GDPdU) Agenda FIBU und ANLAG Betriebsprüfung: Digitale Daten (GDPdU) Agenda FIBU und ANLAG Bereich: FIBU/ANLAG - Info für Anwender Nr. 6075 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Welche Daten werden exportiert?

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

GDPdU Export. Modulbeschreibung. GDPdU Export. Software-Lösungen. Stand: 21.02.2012. Seite 1

GDPdU Export. Modulbeschreibung. GDPdU Export. Software-Lösungen. Stand: 21.02.2012. Seite 1 Seite 1 Inhalt... 3 Allgemeines... 3 Vorteile... 3 Handhabung... 3 Seite 2 Allgemeines Mit der so genannten GDPdU-Schnittstelle (GDPdU steht für Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler

Mehr

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Lindenstrasse 137 Postfach 245 9016 St. Gallen Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard

Mehr

Zusatzmodul Belegerfassung

Zusatzmodul Belegerfassung Erfassung, Berechnung, Auswertung von Ludwig Schwarz, Steuerberater Wolfgang Schwarz, Software-Entwickler Leistungsbeschreibung KONTEX Gesellschaft für Datenund Abrechnungstechnik m.b.h Nassenerfurther

Mehr

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach 1. Einleitung Die Web-Anwendung CryptShare ermöglicht den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater 24. Windenergietage 10. 12. November 2015 Digitale Buchführung gesetzliche Neuerungen. technische Möglichkeiten. Anwendungsbeispiele Digitale Buchführung

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Leitfaden Kontenrahmenumstellung

Leitfaden Kontenrahmenumstellung Inhalt 1. Kontenrahmenumstellung über den Fremdkontenrahmen 3 2. Manuelle Kontenrahmenumstellung 6 3. Änderungen im Mandantenstammblatt 6 Dokument: Leitfaden Kontenrahmen.doc Seite: 1 von 8 Glossar Folgende

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Ordnungsgemäße Kassenführung Vermeiden Sie Umsatzzuschätzungen durch den Prüfer! In enger Zusammenarbeit mit DATEV eg 90329 Nürnberg Telefon

Mehr

BEO-Sanktionsprüfung Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung.

BEO-Sanktionsprüfung Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung. BEO-Sanktionsprüfung Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung. BEO GmbH Hennengärtli Endingen Tel.: 0 / 00-0 Fax: 0 / 00- info@beo-software.de www.beo-software.de Sanktionsprüfung

Mehr

Elektronischer Kontoauszug

Elektronischer Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre

Mehr

Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10.

Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10. Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung Teil 2: Digitalisierung der Buchführung Unternehmen-Online 28.10.2010 Schustergasse

Mehr

Eine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden.

Eine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden. Arbeitsanweisungen 1 Prüfung und Erfassung eines Kunden Für die langfristige Kundenbindung sollen möglichst alle Kunden in der Kundenverwaltung gespeichert werden. Termine im Kalender können nur gespeichert

Mehr

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist

Mehr

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD Aktuelle Mandanteninformation GoBD Mit Wirkung zum 1.1.2015 hat die Finanzverwaltung die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DÄNEMARK

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DÄNEMARK 446 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprachfassung (Normativer Teil) 1 von 8 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DÄNEMARK UND

Mehr

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr