Landeshauptstadt München Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt 01. Oktober 2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landeshauptstadt München Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt 01. Oktober 2008"

Transkript

1 Landeshauptstadt München Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt 01. Oktober 2008 Rundschreiben Nr. 17 nach Verteiler St. Schulverteiler I d, II f, h, IV a, b, V a, b, VI a, b, VII, VIII und X Aufbewahrungsfristen für Kassen- und Rechnungsunterlagen des Gemeindehaushalts und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Allgemeines Nach 82 Abs. 2 der bis anzuwendenden KommHV-Kameralistik bzw. nach 69 Abs. 2 der ab anzuwendenden KommHV-Doppik sind die Bücher 10 Jahre und die Belege 6 Jahre aufzubewahren. Ergeben sich Zahlungsgrund und Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte nicht aus den Büchern, sind die Belege so lange wie die Bücher aufzubewahren. Gutschriften und Lastschriften der Kreditinstitute sind wie Belege aufzubewahren. Die Fristen beginnen am 01. Januar des der Aufstellung der Jahresrechnung bzw. des Jahresabschlusses (sie ist innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen) folgenden Haushaltsjahres. Die Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe) treffen unter Anpassung an ihre Buchführungsvorschriften eigene Regelungen, wobei nach 83 KommHV-Kameralistik bzw. 94 KommHV-Doppik bzw. 10 Absatz 1 EBV die Aufbewahrungsvorschriften des 82 Abs. 2 KommHV-Kameralistik bzw. des 69 Abs. 2 KommHV-Doppik anzuwenden sind, so dass grundsätzlich die gleichen Aufbewahrungsfristen gelten. Darüber hinaus sind die nachstehenden Sondervorschriften (s. Ziff. 3) zu beachten, nach denen sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben können. Dies gilt insbesondere für die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten und die Regelungen bei Förderfällen. Die Entlastung hat für die Aufbewahrungsfristen keine praktische Bedeutung mehr. Entgegen der früheren Praxis ist nach Änderung des Art. 102 GO die Entlastung durch die Vollversammlung des Stadtrats nicht mehr abhängig vom Abschluss der überörtlichen Rechnungsprüfung. Sie erfolgt nun zusammen mit der Feststellung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse bereits nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung. Mittlerweile hat die Vollversammlung des Stadtrats in mehreren Beschlüssen die Entlastung für den gesamten Hoheitsbereich, die Stiftungen und die Eigenbetriebe bis einschl. HJ 2006 erteilt.

2 2. Aufbewahrungsfristen Soweit Sondervorschriften (s. Ziff. 3) nicht entgegenstehen, ergeben sich nunmehr - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen für Belege (s. Erläuterung (1) unterhalb der Tabelle ) - für den Bereich des Gemeindehaushalts und der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen Stiftungen für Bücher und Belege nach 82 Absatz 2 KommHV- Kameralistik bzw. nach 69 Abs. 2 KommHV-Doppik grundsätzlich folgende Aufbewahrungsfristen: Die Aufbewahrungsfrist endet für Bücher Belege Belege Jahr (10 Jahre) (10 Jahre) (1) (6 Jahre) (1) mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des (1) Bei den Belegen (Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise, sowie begründende Unterlagen) wird in eine 10-jährige und in eine 6-jährige Aufbewahrungspflicht unterschieden. Belege sind dann solange wie Bücher aufzubewahren, wenn sich Zahlungsgrund und Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte nicht aus den Büchern ergeben. Unter Beachtung der Ziff. 3 (Sondervorschriften) und Ziff. 4 können somit derzeit Bücher und Belege des HJ 1996 (und früher) - und wenn sich Zahlungsgrund und Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte aus den Büchern ergeben, auch Belege des HJ 2000 (und früher) - ausgesondert und vernichtet werden. Mit Ablauf des dann die Bücher und Belege des Haushaltsjahres 1997 (ggf. auch Belege des HJ 2001) usw.... Für Belege und begründende Unterlagen, die auf elektronische Speichermedien oder auf Bildträger übernommen werden, gelten besondere Aufbewahrungsfristen ( 71 Abs. 2, 82 Abs. 3 KommHV-Kameralistik bzw. 67 Abs. 2, 69 Abs. 3 KommHV-Doppik), die mit der Stadtkämmerei und dem Revisionsamt abzustimmen sind. 2

3 3. Sondervorschriften Sondervorschriften, nach denen sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben können, bleiben von der getroffenen Fristenregelung gemäß Ziff. 2 unberührt. Vor allem sind hier steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten und Regelungen bei Förderfällen zu nennen. 3.1 Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht Nachfolgende Ausführungen zu den steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelten insbesondere für die Betriebe gewerblicher Art der Stadt, die rechtlich unselbständigen Stiftungen, die von der Stadt verwalteten rechtlich selbständigen Stiftungen sowie alle anderen Bereiche der Stadt, soweit sich dort steuerrechtlich relevante Daten befinden. Durch den in 69 Abs. 2 KommHV-Doppik eingefügten Satz 147 Abs. 3 AO bleibt unberührt sind die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen nun auch nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften über die Aufbewahrung von Kassen- und Rechnungsunterlagen unmittelbar zu beachten. Die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten sind dabei hinsichtlich der aufzubewahrenden Unterlagen und der Aufbewahrungsfristen zum Teil weiter gefasst als die haushaltsrechtlichen Vorschriften: Art des Schriftgutes Aufbewahrung auf Datenträger möglich Steuerrecht 147 Abs. 3 AO Haushaltsrecht Bilanzen Nein 10 Jahre Dauernd Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Lageberichte, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen (z.b. Programmund Systemdokumentationen Ja 10 Jahre 10 Jahre Buchungsbelege Ja 10 Jahre 6 bzw. 10 Jahre Rechnungen Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe * Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe * Sonstige Unterlagen, soweit für die Besteuerung von Bedeutung * Ja 10 Jahre ( 14 b UStG) 6 bzw. 10 Jahre Ja 6 Jahre 6 bzw. 10 Jahre Ja 6 Jahre 6 bzw. 10 Jahre Ja 6 Jahre 6 bzw. 10 Jahre *) Aufbewahrung nach Haushaltsrecht, soweit es sich um begründende Unterlagen zu Buchungen handelt ( 71 Abs. 1 KommHV-Kameralistik, 67 Abs. 1 KommHV-Doppik). 3

4 Die steuerliche Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Sie läuft nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die aufzubewahrenden Unterlagen sind für die gesamte Aufbewahrungsfrist in Papierform, auf einem Bildträger oder auf einen anderen Datenträger bereitzuhalten. Werden Bücher oder sonst erforderliche Aufzeichnungen auf Datenträgern geführt, müssen die auf Datenträger aufbewahrten Unterlagen während der gesamten Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar gemacht und im Hinblick auf den Datenzugriff maschinell ausgewertet werden können. Originär digitale Unterlagen, z.b. auch elektronische Rechnungen, dürfen nur auf maschinell verwertbaren Datenträgern archiviert werden. Zu weiteren Einzelheiten bezüglich der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen wird auf die diesbezüglichen Informationen der Stadtkämmerei verwiesen. Diese finden Sie auch im Basisangebot des Intranets unter folgender Rubrik: Finanzen / Sonstige Finanzthemen / Steuern / Digitale Archivierung. Steuerrechtlich relevante Daten dürften wohl in fast allen Bereichen der Stadtverwaltung vorhanden sein, es wäre deshalb zu begrüßen, wenn im Rahmen der Buchhaltungssysteme und der Buchungsbelege generell eine einheitliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren eingehalten würde. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Zitzelsberger von der Stadtkämmerei - HA I/4, Tel.-Nr.: jederzeit gerne zur Verfügung. 3.2 Förderfälle Die Aufbewahrungsfristen von allen in Zusammenhang mit Förderanträgen stehenden Unterlagen richten sich nicht nur nach den Vorschriften für die Aufbewahrung von Kassen- und Rechnungsunterlagen, sondern auch nach den jeweiligen Förderrichtlinien bzw. den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. In der Regel betragen diese 5 Jahre ab dem Datum des Verwendungsnachweises, oder - z.b. in der Krankenhausförderung - 5 Jahre nach Bestandskraft des Schlussbescheids, sofern nicht nach anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen bestimmt sind. Dies erfordert jedoch, dass die erforderlichen Unterlagen bereits ab Beginn der Maßnahme (einschließlich Planungszeitraum) und während der gesamten Dauer des Förderverfahrens grundsätzlich vor Ort zur Verfügung stehen müssen. Daraus kann sich in der Praxis eine wesentlich höhere Verwahrdauer der Unterlagen ergeben. Bei Förderprojekten ist zudem der Stadtratsbeschluss vom 13./ (Finanzausschuss/Vollversammlung) zu beachten, wonach der Oberbürgermeister unter Hinzuziehung des Revisionsamtes sicherzustellen hat, dass in Zukunft bei Förderfällen alle Vorgänge lückenlos und für mindestens 40 Jahre dokumentiert werden. Diese Dokumentationspflicht umfasst investive und nichtinvestive Fördervorhaben. 4

5 Die Originale der Kassenanordnungen (in der Regel mit den Rechnungen) werden vom Kassen- und Steueramt - Kreditorenbuchhaltung entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Bei geförderten Projekten erfolgt die anschließende Aufbewahrung dieser Unterlagen bis zum Ablauf der in Abs. 1 genannten Prüfungsfristen durch die die Förderung beantragende Dienststelle. Die Kassenanordnungen sind rechtzeitig beim Kassen- und Steueramt - Kreditorenbuchhaltung anzufordern. Die weiteren begründenden Unterlagen sind von dem jeweiligen Referat bzw. Eigenbetrieb in eigener Zuständigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bzw. mindestens gemäß den o.g. Fristen aufzubewahren bzw. zu dokumentieren. Eine Vernichtung der Original-Kassenanordnungen und der weiteren begründenden Unterlagen erfolgt bei geförderten Vorhaben nur nach Rücksprache mit der Stadtkämmerei - HA II/22. Sollten sich durch die Einführung neuer Techniken im Bereich der Belegarchivierung (z.b. digitale Dokumentenerfassung) Auswirkungen auf diese Verfahrensweise ergeben, werden diese Vorgaben den aktuellen Erfordernissen angepasst. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Helmlinger von der Stadtkämmerei - HA II/22, Tel.-Nr , jederzeit gerne zur Verfügung. 3.3 Zahlakten für laufende Personalausgaben Für die Aufbewahrung dieser Zahlakten sind die staatlichen Aufbewahrungsbestimmungen (Ziff. 2.5 der Anlage 2 zu den VV zu Art. 71 BayHO), bei Unterlagen für Kindergeldleistungen die Regelungen der Bundesanstalt für Arbeit sinngemäß anzuwenden. 3.4 Dienstanweisung AktO Zu beachten ist auch die Dienstanweisung für die Verwaltung von Akten und sonstigen Unterlagen der Stadtverwaltung München - Aktenordnung (AktO) vom Sie ersetzt die MüAktO aus dem Jahre Daneben ist seit eine gesonderte Dienstanweisung zur Aktenaussonderung bei der Landeshauptstadt München in Kraft. 4. Vernichtung Die Aussortierung der vernichtungsreifen Unterlagen hat im Einvernehmen mit dem Stadtarchiv zu erfolgen. Bei Förderprojekten sowie in Bereichen, in denen steuerliche Belange zu beachten sind, ist zusätzlich noch die Zustimmung der Stadtkämmerei einzuholen. Bei der Vernichtung muss ein unrechtmäßiger Gebrauch der Unterlagen ausgeschlossen sein. Die Schutzbestimmungen der Abgabenordnung (Steuergeheimnis), des Sozialgesetzbuches (Schutz der Sozialdaten) und der Datenschutzgesetze sind zu beachten. 5

6 5. Gebräuchliche Bücher und Belege Eine Aufstellung über die gebräuchlichsten Bücher und Belege liegt diesem Rundschreiben bei (s. Anlage). Es handelt sich hierbei um keine erschöpfende, sondern lediglich um eine beispielhafte Aufzählung von Kassen- und Rechnungsunterlagen. In Zweifelsfällen ist davon auszugehen, dass alle Nachweise, die Buchungs- bzw. Zahlungsvorgänge belegen und die zum ordnungsgemäßen Nachvollzug hinsichtlich Rechtsgrund, Art und Umfang der Forderungen oder Leistungen notwendig sind, als aufbewahrungspflichtige Belege angesehen werden müssen. Bei Bedarf können Abdrucke des Rundschreibens beim Kassen- und Steueramt - Kassenaufsicht, Tel.-Nr bzw bezogen werden. Es steht Ihnen auch im Intranet unter >>Basisangebote/Publikationen/Finanzen<< zur Verfügung. Ebenso erteilt Ihnen Herr Ostner vom Kassen- und Steueramt - Kassenaufsicht unter der Tel.-Nr jederzeit gerne Auskunft. Das Rundschreiben Nr. 137 vom wird hiermit aufgehoben. In Vertretung Reiter Anlage: beispielhafte Auflistung von Büchern und Belegen und sonstigen Unterlagen 6

7 Anlage zum Rundschreiben Nr. 17 der Stadtkämmerei vom 01. Oktober 2008 über Aufbewahrungsfristen für Kassen- und Rechnungsunterlagen Bücher Zeitbuch Vorbücher zum Zeitbuch einschließlich Maschinenbuchungsstreifen Tagesabschlussbücher Sachbücher für Haushalte Vorbücher zu den Sachbüchern einschließlich Soll-Listen, Sollregister, Sollabsetzungslisten, Buchungskarteien, Kontenkarteien Sachbücher für Vorschüsse und Verwahrgelder Sachbücher für das Vermögen Kontogegenbücher einschließlich Durchschriften zu den Überweisungsaufträgen Schecküberwachungsbuch Bestandsnachweise und -verzeichnisse Stahlkammerbestandsbuch Stückverwahrungsbuch Pfandbuch Quittungsbestandsbuch Werttransportbuch Wertezeitbuch Wertesachbuch Wertzeichenbestandsbuch sonstige Hilfsbücher Dokumentationsunterlagen von ADV-Verfahren im Sinne der 37, 62 KommHV-Kameralistik bzw. der 33, 58 KommHV-Doppik für die, Buchführung oder Rechnungslegung Belege Rechnungsunterlagen Einwilligungen in über- und außerplanmäßige Ausgaben, Ansatzberichtigungen, Freigaben, Verfügungen, usw. Zahlungsanordnungen einschließlich begründender Unterlagen wie - Rechnungen (Originale) - Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen - Bestell- und Bedarfsscheindurchschriften 7

8 - Vertragsunterlagen - Lieferscheine - Ausführungs- und Berechnungsunterlagen - Reisekostenabrechnungen - Abrechnungen für personaleigene Kfz, Fahrtenbücher Unterlagen über Niederschlagungen, Stundungen und Erlässe Unterlagen über Aufrechnungen, Absetzungen, Konkurse, Zwangsvollstreckungen, usw. Nachweise der Erfassung und Sollstellung Zwischen- und Verwendungsnachweise Kassenunterlagen Buchungsanordnungen sonstige Belege zu den unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist fallenden Bücher, insbesondere - Gutschrift- und Lastschriftbelege - Kontoauszüge - Quittungen, Quittungsblöcke - sonstige Hilfslisten Kontoauszüge des Kassen- und Steueramtes für Kassenkonten und Vorschusskonten Belege über Ein- und Auszahlungen bei städt. Kasseneinrichtungen Vermögensbelege Ein- und Auslieferungsanordnungen Verwahrungsbescheinigungen Auslieferungsnachweise Belege über Sicherheitsleistungen und deren Freigabe Sonstige Unterlagen (wie Belege zu behandeln) Lagereingangsbuch Lagerkartei Lagerbestandskonten Verlang- und Rücklieferungsscheine Absetzungsverfügungen sonstige Zugangsbelege Dokumentationsunterlagen von ADV-Verfahren im Sinne der 37, 62 KommHV-Kameralistik bzw. der 33, 58 KommHV-Doppik für die Berechnung, Festsetzung, Anordnung oder Zahlbarmachung von Zahlungen 8

Aufbewahrungspflichten

Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Stichwort zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, sabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten (siehe Organisationsunterlagen) Aufzeichnungen

Mehr

Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht

Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Aufbewahrungspflichten

Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Stichwort Aufbewahrung nach Handelsrecht nach Steuerrecht Arbeitsanweisungen zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen

Mehr

Organisation der Buchführung (Die Belegorganisation)

Organisation der Buchführung (Die Belegorganisation) Organisation der Buchführung (Die Belegorganisation) KEINE BUCHUNG OHNE BELEG! Einer der wichtigsten Sätze des Rechnungswesens lautet: "Keine Buchung ohne Beleg". Diese Aussage ist durchaus berechtigt,

Mehr

Aufbewahrungsfristen aktuell (ab 1.1.2014)

Aufbewahrungsfristen aktuell (ab 1.1.2014) Fit im Office Aufbewahrungsfristen aktuell (ab 1.1.2014) Ab dem ersten Januar können Sie wieder eine ganze Reihe Unterlagen getrost entsorgen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist abgelaufen

Mehr

Aufbewahrungsfristen. Steuerrecht

Aufbewahrungsfristen. Steuerrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 8008 en Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet alle Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ( 257 HGB). Vor allem aber

Mehr

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren ( 147 Abgabenordnung).

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren ( 147 Abgabenordnung). Aufbewahrungsfristen Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren ( 147 Abgabenordnung). Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren.

Mehr

Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen.

Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen. E-Mail-Archivierung Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen. Dipl. Ing. Detlev Bonkamp E-Mail-Archivierung: Motivation Gesetzliche Vorgaben GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit

Mehr

Österreich Rechtliche Grundlagen im Rahmen der elektronischen Archivierung

Österreich Rechtliche Grundlagen im Rahmen der elektronischen Archivierung Österreich Rechtliche Grundlagen im Rahmen der elektronischen Archivierung 1 Speicherung der archivierten Belege mit HABEL Zur Speicherung der archivierten Belege mit HABEL können verschiedene Speichergeräte

Mehr

Anlage zu Nr. 16.1 zu 71

Anlage zu Nr. 16.1 zu 71 Anlage zu Nr. 16.1 zu 71 Bestimmungen über die Aufbewahrung von Informationen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest -) Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeines

Mehr

Ablauf von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für betriebliche und steuerrelevante Unterlagen zum Jahreswechsel 2014/2015

Ablauf von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für betriebliche und steuerrelevante Unterlagen zum Jahreswechsel 2014/2015 Ablauf von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für betriebliche und steuerrelevante Unterlagen zum Jahreswechsel 2014/2015 Moers, im Oktober 2014 Die handels- und steuerrechtlich geltenden Aufbewahrungspflichten

Mehr

Keine Probleme bei der Betriebsprüfung durch optimale Archivierung von Belegen

Keine Probleme bei der Betriebsprüfung durch optimale Archivierung von Belegen RENTROP & PARTNER Prüfung, Steuern, Beratung Deutschland Keine Probleme bei der Betriebsprüfung durch optimale Archivierung von Belegen Dipl. Betriebswirtin(FH) Christina Schweitzer Steuerberaterin RENTROP

Mehr

Rechtliche Aspekte der Elektronischen Archivierung

Rechtliche Aspekte der Elektronischen Archivierung Kanzlei am Münster Dr. Krähe & Lindner Rechtsanwälte Dr. Christian Krähe 1 Ulrika Lindner 2 alle Amts- und Landgerichte RA Dr. Krähe auch Oberlandesgerichte Münsterplatz 5 D-78462 Konstanz 1 Standort Konstanz

Mehr

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Welche Unterlagen können in 2013 vernichtet werden?

Welche Unterlagen können in 2013 vernichtet werden? Welche Unterlagen können in 2013 vernichtet werden? Jedes Jahr fallen in ihren Betrieben eine Unmenge von Unterlagen an, die in Ordner ihr Dasein fristen. Und mit jedem Ordner mehr wird bei manchen Unternehmern

Mehr

Aufbewahrungsfristen von A bis Z

Aufbewahrungsfristen von A bis Z RECHT UND STEUERN Aufbewahrungsfristen von A bis Z Stand: November 2011 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen

Mehr

Aufbewahrungsfristen: Welche Unterlagen dürfen ab dem 1. Januar 2014 vernichtet werden?

Aufbewahrungsfristen: Welche Unterlagen dürfen ab dem 1. Januar 2014 vernichtet werden? - Büro Weissenberger Dipl.-Kfm. Michael Weissenberger Zeisigweg 11 61130 Nidderau-Ostheim Tel. 06187-99 41 84 Fax 06187-99 43 56 Betriebsberatung Digitale Belegarchivierung Sortieren, Kontieren Erfassen,

Mehr

E-MAIL-ARCHIVIERUNG GESETZLICHE VORGABEN UND RECHTLICHE PROBLEME

E-MAIL-ARCHIVIERUNG GESETZLICHE VORGABEN UND RECHTLICHE PROBLEME E-MAIL-ARCHIVIERUNG GESETZLICHE VORGABEN UND RECHTLICHE PROBLEME Rechtsanwalt Dr. jur. Walter Felling Dipl.-Betriebswirt Referent: Rechtsanwalt Dr. jur. Walter Felling Dipl.-Betriebswirt Ausbildung: Industriekaufmann;

Mehr

Anlage 5 zu Nr. 4.7 der. Verwaltungsvorschriften für. Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung. ( 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO) der

Anlage 5 zu Nr. 4.7 der. Verwaltungsvorschriften für. Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung. ( 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO) der Anlage 5 zu Nr. 4.7 der Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung ( 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO) der Freien und Hansestadt Hamburg VV-ZBR Anlage 5-1 (Aufbewahrungsbestimmungen

Mehr

Aufbewahrungsfristen für Aktenpapiere

Aufbewahrungsfristen für Aktenpapiere Aufbewahrungsfristen für Aktenpapiere 76287 Rheinstetten Daimler-Benz-Str. 8 Tel.: 07242/9382-0 Fax:07242/9382-34 email: info@suedroh.com Allgemeines 10 Jahre aufzubewahren sind Geschäftsbücher, Inventare,

Mehr

Vorwort 6. Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Vorwort 6. Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Inhaltsverzeichnis Vorwort 6 Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Überblick 8 Woraus ergeben sich Aufbewahrungspflichten? 8 Wer ist für die Einhaltung der jeweiligen Pflichten verantwortlich? 9

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 2014 Petitionsausschuss 30.10.2013 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 1550/2012, eingereicht von Herrn Hammann, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen der Euro Media

Mehr

Merkblatt zu Aufbewahrungsfristen Allgemeine Informationen

Merkblatt zu Aufbewahrungsfristen Allgemeine Informationen Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Folgendes Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht

Mehr

Aufbewahrungsfristen. Allgemeines

Aufbewahrungsfristen. Allgemeines Aufbewahrungsfristen Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 Allgemeines Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Mehr

Aufbewahrungsfristen 2015 Seite 1 von 5

Aufbewahrungsfristen 2015 Seite 1 von 5 Aufbewahrungsfristen 2015 Seite 1 von 5 Bezeichnung der Unterlagen Frist erstellt oder mit letztem Eintrag aus dem Jahr Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion

Mehr

FINANZSTATUT der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Beschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2005

FINANZSTATUT der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Beschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2005 FINANZSTATUT der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Beschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2005 1/10 Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin hat in der Sitzung am 7. Dezember 2005 gemäß 3

Mehr

Aufbewahrungspflichten für Unterlagen

Aufbewahrungspflichten für Unterlagen Aufbewahrungspflichten für Unterlagen Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen nach Handelsrecht 257 HGB und Steuerrecht 140, 147ff. AO über einen bestimmten Zeitraum - sechs oder zehn

Mehr

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn

Mehr

Aufbewahrungsfristen 2011: Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2011

Aufbewahrungsfristen 2011: Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2011 Aufbewahrungsfristen 2011: Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2011 Bezeichnung Frist Vernichtbare Unterlagen mit letztem Eintrag aus oder erstellt in den Jahren Abkürzungsverzeichnis, allgemein

Mehr

Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1

Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Telefon 16-9 25 50 Telefax 16-2 52 41 Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Verwaltungskostenpauschale für die Bezirksausschüsse 19 BA-GeschO Anlagen Beschluss des Verwaltungs-

Mehr

Mit Wirkung vom 01.05.2007 tritt die anliegende neue Dienstanweisung über die Annahme und Behandlung von Schecks in Kraft.

Mit Wirkung vom 01.05.2007 tritt die anliegende neue Dienstanweisung über die Annahme und Behandlung von Schecks in Kraft. Datum: 20.03.2007 Telefon 233-26379 Telefax 233-20890 Herr Wolfgang Roßberger E-Mail: ka.kasta.ska@muenchen.de wolfgang.rossberger@muenchen.de Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt Zahlungsverkehr Rundschreiben

Mehr

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Teil I Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Überblick Woraus ergeben sich Aufbewahrungspflichten? Aufbewahrungspflichten ergeben sich aus dem Handelsrecht, dem Steuerrecht und aus spezialgesetzlichen Regelungen

Mehr

FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation

FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation Nr. Frage Antwort 1 Befasst sich die Musterverfahrensdokumentation (MVD) auch mit der Behandlung elektronischer Dokumente (E-Rechnung, elektronische Kontoauszüge,

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Buchführung. Trachtenvereine. StB Konrad Viehbeck 07.10.12

Buchführung. Trachtenvereine. StB Konrad Viehbeck 07.10.12 Buchführung Trachtenvereine 1 Überblick Einführung Rechnungswesen Steuerliche Grundlagen 2 Überblick Einführung Rechnungswesen Steuerliche Grundlagen Buchführungsarten Von der Inventur zur Bilanz Haushaltsplanung

Mehr

- GoBD - BMF-Schreiben vom 14.11.2014

- GoBD - BMF-Schreiben vom 14.11.2014 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - GoBD - BMF-Schreiben vom 14.11.2014 Patrick Mersch GoBD

Mehr

ABC der Aufbewahrungsfristen

ABC der Aufbewahrungsfristen m.d.t. Linn GmbH digitale und analoge Archivierung. Postfach 3131. 53831 Troisdorf ABC der Aufbewahrungsfristen Das Verzeichnis listet beispielhaft in alphabetischer Reihenfolge die wesentlichen Schriftgutarten

Mehr

zum Vortrag am 08.12.2010

zum Vortrag am 08.12.2010 Herzlich Willkommen zum Vortrag am 08.12.2010 Josef Nießl Änderungen in der KommHV-Kameralistik Überblick: Wahlrecht zwischen Kameralistik und doppelter kommunaler Buchführung Einsatz moderner Technologien

Mehr

Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung

Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung Leitfaden zur rechtssicheren bietet nicht nur zahlreiche technische und wirtschaftliche Vorteile, sie stellt für Unternehmen zudem eine zwingende Notwendigkeit dar. Geltende rechtliche Anforderungen können

Mehr

Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2012

Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2012 Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2012 Bezeichnung Frist Vernichtbare Unterlagen mit letztem Eintrag aus oder erstellt in den Jahren Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Email Archivierung Whitepaper. Whitepaper. Copyright 2006, eulink GmbH, Gießen www.eulink-software.com Seite 1

Email Archivierung Whitepaper. Whitepaper. Copyright 2006, eulink GmbH, Gießen www.eulink-software.com Seite 1 Email Archivierung Whitepaper Seite 1 Inhalt Thematik - Email Archivierung:...3 Recht der Email-Kommunikation:...3 1. Vertragsabschluss...3 2. Beweispflicht...3 3. Spam / Private E-Mail Nutzung...4 Email

Mehr

Aufbewahrungsfristen 2014

Aufbewahrungsfristen 2014 Aufbewahrungsfristen 2014 Welche Schriftstücke und Unterlagen dürfen ab 2014 vernichtet werden? Das nachfolgende Verzeichnis listet in alphabetischer Reihenfolge die wesentlichen Schriftstücke und Unterlagen

Mehr

Aufbewahrungsfristen / /

Aufbewahrungsfristen / / Seite 1 von 1 1 Einleitung / / Aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Schreiben des Bundesfinanzministeriums ergeben sich Pflichten zur Aufbewahrung von Unterlagen. I. Handels- und Steuerrecht

Mehr

27.02.2015. GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, Alzenau. Vorweg

27.02.2015. GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, Alzenau. Vorweg 27.02.2015 GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, Alzenau Vorweg Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) wurden von der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012 Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Sehr geehrte Damen und Herren, auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen werden rückwirkend ab 1. 7.

Mehr

Archivierung: Verzeichnis vernichtbare Unterlagen (Jahr 2009)

Archivierung: Verzeichnis vernichtbare Unterlagen (Jahr 2009) Bezeichnung Frist Vernichtbare Unterlagen mit letztem Eintrag aus oder erstellt in den Jahren Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u.ä. Abrechnungsunterlagen,

Mehr

Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen

Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Inhalt 1. Definition... 2 2. Pflicht zur Rechnungsstellung... 2 3. Allgemeine Formvorschriften... 2 4. Notwendige Angaben auf einer Rechnung... 2 5. Rechnungen

Mehr

Übersicht über im Jahr 2014 vernichtbare Unterlagen

Übersicht über im Jahr 2014 vernichtbare Unterlagen Bezeichnung Frist Vernichtbare Unterlagen mit letztem Eintrag aus oder erstellt in den Jahren Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u.ä. Abrechnungsunterlagen,

Mehr

Aufbewahrungsfristen. > Hinweise zur Aufbewahrung/Archivierung von geschäftlichen E-Mails > Anhang: Aufbewahrungsfristen für Geschäftspapiere von A-Z

Aufbewahrungsfristen. > Hinweise zur Aufbewahrung/Archivierung von geschäftlichen E-Mails > Anhang: Aufbewahrungsfristen für Geschäftspapiere von A-Z HBE PRAXISWISSEN Aufbewahrungsfristen Handelsverband Bayern Der Einzelhandel e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Dipl.-Bw. Alexander Spickenreuther Telefon 089 55118-140 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2011

Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2011 Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2011 Unternehmen Fotos: Mister Vertilger / photocase.com Abkürzungsverzeichnis, allgemein 6 2004 und früher Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion

Mehr

Compliance im Rechnungswesen Anforderungen an die IT

Compliance im Rechnungswesen Anforderungen an die IT Information Risk Management Compliance im Rechnungswesen Anforderungen an die IT Dietmar Hoffmann Köln, 3. Mai 2007 ADVISORY Inhalt 1 Überblick 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Auswirkungen 4 Prüfungen

Mehr

Stadtkämmerei Hauptabteilung 1/2

Stadtkämmerei Hauptabteilung 1/2 Telefon: 0233-92519 Telefax: 0 233-24948 Stadtkämmerei Hauptabteilung 1/2 Aufhebung der steuerlichen Zuordnung städtischer Darlehen an Betriebe gewerblicher Art (BgA); Zuordnung der Darlehen zum allgemeinen

Mehr

Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2006

Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2006 Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2006 Bezeichnung Frist Vernichtbare Unterlagen mit letztem Eintrag aus oder erstellt in den Jahren Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit

Mehr

EGSZ Datenrevision GmbH Analyse Beratung Schulung

EGSZ Datenrevision GmbH Analyse Beratung Schulung Aufbewahrungsfristen Bü cher, Aufzeichnungen, Belege und andere Buchhaltungsunterlagen sind nicht nur herzustellen und zu sammeln. Sie sind auch aufzubewahren, solange sie für den kaufmännischen Geschäftsverkehr

Mehr

Warum digitalisieren?

Warum digitalisieren? Warum digitalisieren? Dokumente sind sofort verfügbar und einsehbar. Gleichzeitige Akteneinsicht, Zugriffsschutz durch eindeutige Identifikation und Autorisation (Administrator erforderlich. Schnelle und

Mehr

Aufbewahrungspflichten

Aufbewahrungspflichten Merkblatt Nr. 39 Aufbewahrungspflichten Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21 06-103 info@akbw.de www.akbw.de

Mehr

Elektronische Archivierung gesetzliche und normative Anforderungen. Bremen, 31. Mai 2012

Elektronische Archivierung gesetzliche und normative Anforderungen. Bremen, 31. Mai 2012 Elektronische Archivierung gesetzliche und normative Anforderungen Bremen, 31. Mai 2012 Inhalt A. Vorstellung FIDES Gruppe B. Ausgangssituation C. Gesetzliche und normative Anforderungen D. Definition

Mehr

Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung SVRV)

Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung SVRV) Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung SVRV) vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627) Erster Abschnitt

Mehr

Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen Aufbewahrungsfristen In dem 1999 erschienen "Rechtshandbuch für Ingenieure und Architekten" (Herausgeber Sangenstedt, Alberts u. a., Verlag C. H. Beck, München, 1399 Seiten, EUR 95,-) werden die für die

Mehr

Vom 13. August 1985 (KABl. S. 117)

Vom 13. August 1985 (KABl. S. 117) Aufbewahrungsfristen für die Personalabrechnung 623 Verwaltungsbestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für die Personalabrechnung aufgrund von Systemen der Kirchlichen Gemeinschaftsstelle für elektronische

Mehr

Dienstanweisung zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Technischen Universität Clausthal Vom 3.

Dienstanweisung zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Technischen Universität Clausthal Vom 3. Verwaltungshandbuch Dienstanweisung zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Technischen Universität Clausthal Vom 3. Dezember 2013 (Mitt. TUC 2014, Seite 20) 1.Allgemeines

Mehr

Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung in Österreich

Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung in Österreich Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung in Österreich Die Archivierung von E-Mails bietet nicht nur zahlreiche technische und wirtschaftliche Vorteile, sie stellt für Unternehmen zudem eine zwingende

Mehr

Aufbewahrungsfrist für Dokumente

Aufbewahrungsfrist für Dokumente Aufbewahrungsfrist für Dokumente Schriftgut Aufbewahrungsfrist (Jahre) Abrechnungsunterlagen Abtretungserklärungen, soweit erledigt Änderungsnachweise der EDV-Buchführung Akkreditive Aktenvermerke, wenn

Mehr

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005)

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Die Rz 1557 lautet: 1557 Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein

Mehr

Archivordnung für das Stadtarchiv der Stadt Naunhof

Archivordnung für das Stadtarchiv der Stadt Naunhof Archivordnung für das Stadtarchiv der Stadt Naunhof Abschnitt I 1 Geltungsbereich (1) Die Stadt Naunhof unterhält ein Stadtarchiv. (2) Durch diese Satzung wird die Archivierung von Unterlagen sowie die

Mehr

PKF FASSELT SCHLAGE 1

PKF FASSELT SCHLAGE 1 PKF FASSELT SCHLAGE 1 Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung Die rechtlichen Grundsätze zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung ergeben sich aus der Abgabenordnung (AO). Hier insbesondere

Mehr

TH. MÜLLER Aktenaufbewahrung, Vernichtung und Entsorgung Aktenaufbewahrungsdepot Th. Müller

TH. MÜLLER Aktenaufbewahrung, Vernichtung und Entsorgung Aktenaufbewahrungsdepot Th. Müller TH. MÜLLER Aktenaufbewahrung, Vernichtung und Entsorgung Aktenaufbewahrungsdepot Th. Müller Tel.: 0341 / 3 51 01 70 Fax: 0341 / 8 77 50 10 Mobil: 0177 / 1 59 48 00 Aufbewahrungsfristen für Ihre Unterlagen:

Mehr

Stadtkämmerei HA 1/4 - Steuern

Stadtkämmerei HA 1/4 - Steuern Telefon: 0233-25761 Telefax: 0 233-24981 Stadtkämmerei HA 1/4 - Steuern Nachweis des Zinsaufwandes für den Betrieb gewerblicher Art Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 03219 Beschluss des Finanzausschusses vom

Mehr

Übersicht über im Jahr 2011 vernichtbare Unterlagen

Übersicht über im Jahr 2011 vernichtbare Unterlagen Bezeichnung Frist Vernichtbare Unterlagen mit letztem Eintrag aus oder erstellt in den Jahren Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u.ä. Abrechnungsunterlagen,

Mehr

Arbeitskreise der Frühstarter. Organisation des Rechnungswesens. Güstrow, 17. Juni 2010

Arbeitskreise der Frühstarter. Organisation des Rechnungswesens. Güstrow, 17. Juni 2010 Arbeitskreise der Frühstarter Organisation des Rechnungswesens Güstrow, 17. Juni 2010 Inhalt Rechtsgrundlagen Rechnungswesen Dienstanweisungen Gliederung des Rechnungswesens Finanzbuchführung Geschäftsbuchführung

Mehr

Aufbewahrungsfristen von A Z

Aufbewahrungsfristen von A Z MERKBLATT Aufbewahrungsfristen von A Z Stand 09/2015 1. Wer muss Aufbewahrungspflichten beachten?......1 2. Was ist aufzubewahren?......2 3. Wie lange ist aufzubewahren?...3 3 4. In welcher Form müssen

Mehr

Aufbewahrungsfristen - Räumen Sie Ihre Ablage!

Aufbewahrungsfristen - Räumen Sie Ihre Ablage! Aufbewahrungsfristen - Räumen Sie Ihre Ablage! 10 Jahre aufzubewahren sind Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Belege für

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Referat für Arbeit und Wirtschaft

Seite Landeshauptstadt München Referat für Arbeit und Wirtschaft Seite Landeshauptstadt 1 München Referat für Arbeit und Wirtschaft I. Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft Herzog-Wilhelm-Str. 15, 80331 München Frau Stadträtin Dagmar Henn Rathaus

Mehr

Dieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung.

Dieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung. MERKBLATT Recht und Steuern DIE DIGITALE STEUERPRÜFUNG WIE KANN MAN SICH VORBEREITEN? Dieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung. Inhalt: Digitale Steuerprüfung...

Mehr

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb der Großen Kreisstadt Dachau Stadtwerke Dachau

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb der Großen Kreisstadt Dachau Stadtwerke Dachau vom 10.11.1995 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Großen Kreisstadt Dachau Stadtwerke Dachau Bekanntmachung: 07.12.1995 (Dachauer Neueste) Änderungen: 21./22.07.2001 (Dachauer Nachrichten) 27.12.2002

Mehr

Fristen in Jahren Frist abgelaufen für Unterlagen aus:

Fristen in Jahren Frist abgelaufen für Unterlagen aus: I. Aufbewahrungsfristen (Stand Januar 2009) Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen ACHTUNG: Seit 01.01.2002 müssen alle Buchungsbelege, die Grundlage für eine Buchung waren, statt bisher 6 nunmehr 10 Jahre

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011 Wirtschaft und Verwaltung Steuern Veröffentlichungen zu Steuerarten Umsatzsteuer Veröffentlichungen zu Steuerarten 19.04.2011 Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank

Mehr

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD Aktuelle Mandanteninformation GoBD Mit Wirkung zum 1.1.2015 hat die Finanzverwaltung die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher

Mehr

Kurzinformation Nr. 2 Steuern und Finanzamt

Kurzinformation Nr. 2 Steuern und Finanzamt Kurzinformation Nr. 2 Steuern und Finanzamt Kann ich ohne Steuernummer selbständig sein bzw. bereits starten? Offiziell geht das nicht, da jede Rechnung, die ein Unternehmer stellt, eine Steuernummer enthalten

Mehr

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke Welche Vorschriften und Bestimmungen müssen Sie bei der E-Mail-Archivierung beachten? Mein Gastautor, Herr Dirk R. Neumann von Firma weichwerk.de, www.weichwerk.de hat Ihnen im Dezember detailliert eine

Mehr

Unterlagen die im Jahr 2014 vernichtet werden können

Unterlagen die im Jahr 2014 vernichtet werden können Bezeichnung Aufbewahrungsfrist Vernichtbare Unterlagen aus den Jahren bzw. mit letztem Eintrag im Jahr Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u.ä.

Mehr

Aufbewahrungsfristen 2016 von A - Z

Aufbewahrungsfristen 2016 von A - Z Datenschutzbeauftragte & IT-Sicherheitsberater Aufbewahrungsfristen 2016 von A - Z Jahr aus dem die Unterlagen 2016 vernichtet werden können Gesetzliche Aufbewahrungsfrist in Jahren A 2016 Abhängigkeitserklärungen

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten. Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten

Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten. Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten vom 28.11.2007 (Coburger Amtsblatt Nr. 45 vom 30.11.2007 S. 155) Auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten Vom 16. Dezember 2004 *) Nds. GVBl. 2004, 616. Gültig ab 01.01.2005

Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten Vom 16. Dezember 2004 *) Nds. GVBl. 2004, 616. Gültig ab 01.01.2005 Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten Vom 16. Dezember 2004 *) Nds. GVBl. 2004, 616 Gültig ab 01.01.2005 Letzte berücksichtigte Änderung: 10 und 15 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes

Mehr

Informationsbrief Januar 2014

Informationsbrief Januar 2014 Informationsbrief Januar 2014 Inhalt 1. E-Bilanz 4. Aussonderung von Unterlagen a) Der Start a) Fristberechnung b) Der Übertragungsweg b) 10-jährige Aufbewahrungspflicht c) Die betroffenen Unternehmen

Mehr

Rechnungswesen. Rechnungswesen

Rechnungswesen. Rechnungswesen Rechnungswesen Rechnungswesen Petra Grabowski Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH) Hagdornstr. 8, 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 911 331 Fax: (0 21 03) 911 332 www.petra-grabowski.de steuerberatung@petra-grabowski.de

Mehr

12 Regeln zum GoBD-konformen Austausch elektronischer Rechnungen

12 Regeln zum GoBD-konformen Austausch elektronischer Rechnungen 12 Regeln zum GoBD-konformen Austausch elektronischer Rechnungen 07. Mai 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Mit der Änderung durch

Mehr

Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1) beschliesst:

Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1) beschliesst: Kanton Zug Vorlage Nr. 08. (Laufnummer 066) Antrag des Regierungsrates vom. Januar 00 Archivgesetz vom... Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Bst. b der Kantonsverfassung ) beschliesst:. Abschnitt

Mehr

Merkblatt Aufbewahrungsfristen

Merkblatt Aufbewahrungsfristen Merkblatt Aufbewahrungsfristen Allgemeines Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und

Mehr

Fit für Spitzenleistungen

Fit für Spitzenleistungen Fit für Spitzenleistungen Betriebsprüfung im Gastgewerbe Dipl.-Kfm./ Dipl. BW Dirk Ellinger Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen e.v. 1 Grundlagen Buchführung und Aufzeichnung Inhalte der Buchführungspflichten

Mehr

Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes für das Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes für das Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes für das Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Vom 27. November 2003 Die Landessynode der Evangelischen Kirche

Mehr

1 Grundlagen der Buchführung

1 Grundlagen der Buchführung 3 1 Grundlagen der Buchführung Das betriebliche Rechnungswesen ist das Kernstück des Informationssystems in einer Unternehmung. Ein modernes Unternehmen kann ohne ein reibungslos funktionierendes Rechnungswesen

Mehr

Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de

Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de BFH Urteil vom 19.8.2002 (VIII R 30/01) BStBl. 2003 II S. 131 Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,

Mehr

beschlossen in der 185. Sitzung des Präsidiums am 18.10.2012 AMBl. der Universität Osnabrück Nr. 02/2013 vom 13.02.2013, S. 59

beschlossen in der 185. Sitzung des Präsidiums am 18.10.2012 AMBl. der Universität Osnabrück Nr. 02/2013 vom 13.02.2013, S. 59 DIENSTANWEISUNG ZUR AUFBEWAHRUNG, AUSSONDERUNG, ARCHIVIERUNG UND VERNICHTUNG VON SCHRIFTGUT DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK beschlossen in der 185. Sitzung des Präsidiums am 18.10.2012 AMBl. der Universität

Mehr