Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR

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1 Ingenieurbüro für Umweltplanung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum geplanten Repowering (Abbau von acht Windenergieanlagen / Errichtung und Betrieb von elf Windenergieanlagen) bei Wohlbedacht im Stadtgebiet von Bad Wünnenberg, Kreis Paderborn, NordrheinWestfalen 3. Fassung Im Auftrag der Windpark Wohlbedacht GmbH & Co. KG

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3 Ingenieurbüro für Umweltplanung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum geplanten Repowering (Abbau von acht Windenergieanlagen / Errichtung und Betrieb von elf Windenergieanlagen) bei Wohlbedacht im Stadtgebiet von Bad Wünnenberg, Kreis Paderborn, NordrheinWestfalen 3. Fassung Auftraggeber: Windpark Wohlbedacht GmbH & Co. KG Teichweg Paderborn Auftragnehmer: Lehrte, den Bearbeitung: Dipl.Ing. Günter Ratzbor Dipl.Umweltwiss. Till Fröhlich Ingenieurbüro für Umweltplanung Im Bruche Lehrte, OT Aligse Tel.: (05132) Fax: (05132) Erfassung: Dirk Grote, Hans Dudler und Daniel Lühr und Daniel Telaar (forna Kartierungsbüro)

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5 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Einleitung Rechtliche Grundlagen Räumliche Situation Artenbestand Verfügbare Informationen zu Vögeln und Fledermäusen Hinweise Dritter zu Vögeln und Fledermäusen Vorliegende Untersuchungen zu Vögeln Ergebnisse aus dem Genehmigungsverfahren zum angrenzenden Windpark Himmelreich Aktionsraumanalyse zur Wiesenweihe aus Untersuchungen in 2016 zum RepoweringProjekt Windpark Meerhof und Windpark Wohlbedacht bzw. weiterer angrenzender Windenergieprojekte im Kreis Paderborn Zug und Rastvogelerfassung Brutvogelerfassung, Raumnutzungsanalyse und herbstliches Zuggeschehen von Limikolen Methode Untersuchungsgebiet Ergebnisse der Bestandserfassung in Horstsuche Revierkartierung Raumnutzungskartierung Herbstzug Vorliegende Untersuchungen zu Fledermäusen Allgemeine Auswirkungen der Windenergienutzung und Empfindlichkeit der erfassten Arten Avifauna Auswirkungen Empfindlichkeit Kollisionen Meideverhalten Empfindlichkeit der von dem Vorhaben betroffenen Vogelarten Vögel der Wälder (ohne Groß und Greifvögel)...61

6 Vögel des (mehr oder weniger) strukturierten Offenlandes (ohne Groß und Greifvögel) Groß und Greifvögel Fledermäuse Auswirkungen Empfindlichkeiten Kollisionen Meideverhalten Empfindlichkeiten der von dem Vorhaben betroffenen Fledermausarten Fledermäuse der Wälder (Gleaner) Fledermäuse, die Struktur gebunden sowie im offenen Luftraum jagen (QCFArten) Ermittlung der relevanten Arten Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung Allgemein ArtfürArtBetrachtung Goldregenpfeifer Kiebitz Kranich Mornellregenpfeifer Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Schwarzstorch Wachtel Wachtelkönig Wiesenweihe Nordfledermaus Breitflügelfledermaus Kleiner Abendsegler Großer Abendsegler Rauhautfledermaus Mückenfledermaus Quellen und Literatur Anlagen Karte 1: Hinweise Dritter zu Vögeln Karte 2: Fledermäuse

7 Karte 3: WEAempfindliche Vogelarten (Brutperiode 2013) Karte 4: WEAempfindliche Vogelarten (Zugperiode Herbst 2013) Karte 5: WEAempfindliche Vogelarten (Zugperiode Frühjahr 2015) Karte 6: WEAempfindliche Vogelarten (Nachkartierung 2015) Karte 7: WEAempfindliche Vogelarten (Zugperiode Frühjahr 2016) Karte 8: Vogelkartierung 2016 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des geplanten RepoweringProjektes südöstlich von Bad Wünnenberg...11 Abbildung 2: Rotmilane beim Sammeln auf der Hochspannungsfreileitung vor dem Einflug in die Schlafplätze im Fürstenberger Wald...28 Abbildung 3: Durchschnittlich gemessene Flughöhen...30 Abbildung 4: Prozentualer Anteil der Flüge in Höhenklassen...30 Abbildung 5: Nistplatz der Wiesenweihe in 2015 im Bereich des bestehenden Windparks Meerhof...32 Abbildung 6: Beobachtungspunkte zur Aktionsraumanalyse...33 Abbildung 7: Darstellung der in 2016 erfassten Horste...41 Abbildung 8: Darstellung der Ergebnisse einer Abfrage zum Herbstdurchzug des Mornellregenpfeifers bei ornitho.de...50 Abbildung 9: Flughöhen und Flugverhalten der Rohrweihe (nach Bergen & Loske (2012))...68 Abbildung 10: Untersuchte WEA und registrierte Kollisionsopfer des Rotmilan in Brandenburg (Daten nach Dürr unveröffentlicht)...70 Abbildung 11: Rotmilanbestand im Kreis Paderborn nach der Biologischen Station und bestehende WEA...74 Abbildung 12: Untersuchungen von Rotmilanen in SachsenAnhalt...76 Abbildung 13: Flughöhen und Flugverhalten des Rotmilans nach Bergen & Loske (2012)...77 Abbildung 14: Schematische Darstellung der zu erwartenden Veränderung der Kollisionsgefahr bei größeren WEA beim Rotmilan Bergen & Loske (2012)...78 Abbildung 15: Flughöhen und Flugverhalten der Wiesenweihe nach Bergen & Loske (2012)...85 Abbildung 16: Übersicht über die Anzahl der Fledermaustotfunde an WEA zwischen 2000 bis 2016, geordnet nach Anzahl je Art (n. Dürr (2016c))...87 Abbildung 17: Übersicht über die Anzahl an Totfunden ausgewählter Fledermausarten an WEA in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2014 (Stand: ) sowie der Anzahl an OnshoreWEA...88 Abbildung 18: Übersicht über die Verteilung an FledermausTotfunden an WEA nach Dekaden in den Jahren 2000 bis 2014, dargestellt sind die sieben Arten mit den meisten

8 Meldungen (nach Dürr (2015a))...89 Abbildung 19: Gegenüberstellung der Entwicklung einer Abendseglerkolonie sowie der Anzahl an WEA (nach Blohm & Heise (2009))...90 Abbildung 20: Fledermausregistrierungen in Gondelhöhe (blau) und bodennah (grün) (nach Göttsche & Matthes (2009))...91 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Allgemein planungsrelevante Fledermaus und Vogelarten für die vier Quadranten...12 Tabelle 2: Erfasste Brut und Gastvogelarten im mumfeld...16 Tabelle 3: Erfasste Fledermausarten im mumfeld...19 Tabelle 4: Übersicht über die erfassten Zug und Rastvogelarten Tabelle 5: Übersicht über die erfassten Zug und Rastvogelarten Tabelle 6: Ergebnisse der Aktionsraumanalyse der Wiesenweihe Tabelle 7: Verteilung der beobachteten Flughöhen der Wiesenweihen während der Aktionsraumanalyse Tabelle 8: Kartiertermine Tabelle 9: Übersicht über die erfassten Zug und Rastvogelarten im Frühjahr Tabelle 10: Kartiertermine zur Avifauna Tabelle 11: Erfasste Brutvogelarten 2016 und Status der Roten Liste NRW (2009)...42 Tabelle 12: Raumnutzung des Rotmilans an den zehn Beobachtungsterminen in Tabelle 13: Raumnutzung weitere WEAempfindlicher Vogelarten an den zehn Beobachtungsterminen in Tabelle 14: Entwicklung der Rotmilanreviere im Kreis Paderborn nach der Biologischen Station Paderborn...73 Tabelle 15: Fundraten von Fledermausschlagopfern in Bezug zum Abstand der WEA zu Gehölzen...92

9 Zusammenfassung Im Rahmen des vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrags wurden für das RepoweringProjekt Windpark Wohlbedacht, hinsichtlich der Avifauna und Fledermäuse, verschiedene Datenquellen mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad ausgewertet. Nach den ausgewerteten Daten sind im weiteren Umfeld des Vorhabens als WEAempfindliche Vogel und Fledermausarten Goldregenpfeifer, Kiebitz, Kranich, Kormoran, Korn, Rohr und Wiesenweihe, Mornellregenpfeifer, Rotund Schwarzmilan, Schwarzstorch, Wachtel, Wachtelkönig, Weißstorch sowie Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Mückenfledermaus zu erwarten. Bei den übrigen erfassten Arten handelt es sich meist um Vogel und Fledermausarten der allgemein häufigen und / oder ungefährdeten Arten. Auf Grund ihrer Häufigkeit und / oder geringen Empfindlichkeit gegenüber Windenergievorhaben treffen in der Regel die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht zu. Insofern wird im Sinne einer Regelvermutung davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote bei den nicht WEAempfindlichen Vogel und Fledermausarten bei WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. Nur bei ernstzunehmenden Hinweisen auf besondere Verhältnisse könnten in Einzelfällen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. Es liegen keine ernst zu nehmenden Hinweise vor, dass die Regelvermutung im vorliegenden Fall nicht zu trifft. Auf der Grundlage der vorhandenen Daten von Vögeln und Fledermäusen wurden unter Berücksichtigung möglicher Wirkungen von WEA und der bekannten Empfindlichkeit der erfassten WEAempfindlichen Arten sowie deren voraussichtlicher zeitlicher und räumlicher Verteilung mögliche Konflikte prognostiziert und die Auswirkungen des Projekts artenschutzrechtlich bewertet. Fortpflanzungs und/oder Ruhestätten werden nach derzeitigem Planungsstand durch das Vorhaben, weder beim Bau noch im Betrieb, zerstört oder beschädigt. Ebenfalls kann eine erhebliche Störung von Vögeln oder Fledermäusen auf Grund des kleinräumigen bis nicht vorhandenen Meideverhaltens bei den meisten Arten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand und aktueller wissenschaftlicher Literatur sowie dem Leitfaden zur Umsetzung des Artenund Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen (Stand ) des MKULNV / LANUV, kann ein kleinräumiges Meideverhalten auf brütende Schwarzstörche, Wachteln und Wachtelkönige sowie auf rastende Goldregenpfeifer, Kiebitze, Kraniche und Mornellregenpfeifer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des Goldregenpfeifers, Kiebitzes, Kranich, Mornellregenpfeifer und Wachtelkönigs sind keine aktuellen Vorkommen im artspezifischen Radius für eine vertiefende Prüfung bekannt. Im Ergebnis ist bei keiner der genannten störungsempfindlichen Vogelarten eine erhebliche Störung unter Berücksichtigung der vorliegenden Untersuchungen sowie der Hinweise Dritter zu erwarten. Zudem ist der Abstand der Brut und Rastvorkommen zu den bestehenden WEA geringer, als der Abstand der geplanten WEAStandorte zu den Vorkommen der genannten WEAempfindlichen Vogelarten. Des Weiteren bestehen an den bestehenden WEA keine artenschutzrechtlichen Konflikte und durch das Repowering sind auch keine neuen Konflikte zu erwarten. Insofern ist eine erhebliche Störung im Sinne des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes auf Grund der konkreten räumlichen Situation in Folge des Vorhabens nicht zu besorgen. Bezüglich des Schwarzstorchs lässt sich aus den Untersuchungen in 2016 und den Hinweisen Dritter sowie der ergänzenden Nahrungshabitatsanalyse keine erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeiten im Nahbereich der geplanten WEA, nicht mehr als seltene Überflüge der Anlagenstandorte oder auf Seite 1

10 Grund der Anzahl der Überflüge Anhaltspunkte für eine intensive Nutzung des Vorhabensgebietes ableiten. So ergibt sich aus den Sachverhalten, wie beispielsweise der tatsächlichen Raumnutzung durch Schwarzstörche oder der Lage potenzieller Nahrungshabitate zu den geplanten WEAStandorten keine dem Vorhaben entgegenstehende Gefährdung von Schwarzstörchen. Die vermutlichen Brutbereiche liegen in über 1,65 km Entfernung zu den geplanten WEAStandorten. Diese Entfernung ist unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstandes ausreichend, so dass eine Brutplatzaufgabe nicht zu besorgen ist. Auch eine Barrierewirkung werden die geplanten WEA auf Grund der räumlichen Situation nicht entfalten. Insofern ist eine erhebliche Störung, welche eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population verursacht, nicht zu erwarten. Auch eine Zerstörung oder Beschädigung einer Fortpflanzungs und/oder Ruhestätte ist ausgeschlossen. Hinsichtlich der Wachtel kann auf Grund der konkreten räumlichen Situation eine leichte Verschiebung oder Verdichtung von Revierzentren der Wachtel nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das aus 2016 bekannte Wachtelrevierzentrum liegt etwa 180 m südwestlich von der nächstgelegenen geplanten WEA 08 entfernt. Das RepoweringProjekt hat auf die räumliche Verteilung von Rufern oder Brutplätzen einen untergeordneten Einfluss, solange die standortspezifische Revierdichte nicht überschritten ist. Die Kapazitätsgrenze ist zwar nicht eindeutig zu bestimmen. Jedoch ist davon auszugehen, dass eine deutliche Verdichtung der Revierzentren möglich wäre. Davon unabhängig wird gemäß des Leitfadens zur Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher erforderlicher Maßnahmen in NordrheinWestfalen die Anlage von attraktivem Lebensraum auf einer Fläche von mind. 1 ha vorgesehen. Insofern wurden vorsorglich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des 44 Abs. 5 BNatSchG vorgesehen. Die Details sind dem Maßnahmenkonzept von (2017L) zu entnehmen. Darüber hinaus sind keine erheblichen Auswirkungen zu besorgen. Laut dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen (Stand ) des MKULNV / LANUV, kann bei den sogenannten WEAempfindlichen Arten durch den Betrieb von WEA das Tötungsverbot erfüllt sein. Dies wurde unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Kenntnisstands, aktueller wissenschaftlicher Literatur und der konkreten räumlichen Situation sowie des arttypischen Verhaltens der erfassten WEAempfindlichen Arten näher geprüft. Die während der Brutzeit als WEAempfindlich angesehene Kornweihe, Kormoran und Weißstorch wurden lediglich während der Zugzeit erfasst. Entsprechend liegen keine ernst zunehmenden Hinweise auf Brutplätze bzw. Brutkolonien in den in Anhang 2 des Artenschutzleitfadens genannten Radien vor. Insofern ist hier eine vertiefende Prüfung nicht erforderlich. Hinsichtlich der nachgewiesenen kollisionsgefährdeten WEAempfindlichen Vogelarten (Rohrweihe und Schwarzmilan) wird weder der mradius zur vertiefenden Prüfung zwischen WEA und Brutplätzen noch der bzw mradius als erweiterter Prüfbereich nach den vorliegenden Untersuchungen unterschritten. Bezüglich der Wiesenweihe liegen zwar ebenfalls keine ernst zu nehmenden Hinweise auf entsprechende Brutvorkommen im mradius zur vertiefenden Prüfung vor, jedoch auf Brutplätze im erweiterten Prüfbereich (6.000 mradius). Eine hohe Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Individuen ist nicht zu prognostizieren, welches zu einem überdurchschnittlich häufigem auslösen von Kollisionen führen könnte. Insofern ist eine signifikante Erhöhung der Tötungs oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus nicht zu erwarten. Beim Rotmilan wird der mradius zur vertiefenden Prüfung zwischen den geplanten WEAStandorten und den aktuellen Brutplätzen nicht unterschritten. Lediglich Ansiedlungsversuche liegen aus den letzten Jahren (seit 2013) vor. Der letzte Brutnachweis laut Hinweisen Dritter gelang Seite 2

11 2012 innerhalb des mumfeldes. Es befinden sich jedoch mehrere Gemeinschaftsschlafplätze an Feldgehölzen und Hochspannungsmasten im mradius. Die durchgeführte Raumnutzungsanalyse zeigt im Ergebnis bezüglich des Rotmilans sowie der anderen WEAempfindlichen Großund Greifvogelarten keine erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Bereich der geplanten WEAStandorte. Davon unabhängig werden, auch wenn sich aus der vorliegenden Bewertung nach den aus der Rechtsprechung angenommenen Schwellenwerten eine Überschreitung der Relevanzoder Signifikanzschwelle nicht herleiten lässt, vorsorglich nach dem Artenschutzleitfaden des MKULNV & LANUV (2013) entsprechende Vermeidungs und Schadensbegrenzungsmaßnahmen empfohlen, so dass die Kollisionsgefahr unterhalb der Gefahrenschwelle verbleibt, die im Naturraum immer gegeben ist. Bisher liegen auch keine ernst zu nehmenden Hinweise auf Konflikte zwischen den bestehenden WEA sowie dem Rotmilan vor. Da hier ein Repowering stattfindet, ist ebenfalls zu prüfen, ob das Vorhaben zu einer erheblichen Steigerung der Häufigkeit von Kollisionen führen könnte. Eine solche Steigerung ist in der konkreten räumlichen Situation nicht anzunehmen. Zwar wird sich durch das Repowering die Anlagenanzahl von acht auf elf erhöhen. Auch haben die neuen WEA eine deutlich höhere Nabenhöhe (135 bis 149 m) und Rotordurchmesser (115 bis 141 m) als die bestehenden WEA (Nabenhöhe von 98 und Rotordurchmesser von 66 m) und somit eine wesentlich größere vom Rotor überstrichene Fläche 1. Jedoch wird der freie Luftraum unter den sich drehenden Rotoren ebenfalls deutlich größer. So beträgt dieser bei den bestehenden WEA ca. 65 m (ENERCON E66) sowie bei den geplanten WEA etwa 59 m (1 x ENERCON E141), 72 m (7 x ENERCON E126) bzw. 92 m (3 x ENERCON E115). Da sich Rotmilane überwiegend in Höhen bis 60 m aufhalten, wird das denkbare Konfliktpotenzial deutlich verringert (vgl. Collision Risk Model auf Seite 77). Insofern sinkt die Eintrittswahrscheinlichkeit von Kollisionen. Einzelne Kollisionen können zwar nie völlig ausgeschlossen werden, eine nennenswerte Zunahme von Kollisionen ist jedoch nicht zu erwarten. Im Ergebnis ist eine signifikante Erhöhung der Tötungs oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus bei keiner der vorkommenden WEAempfindlichen Vogelart zu erwarten. Bezogen auf kollisionsgefährdete WEAempfindliche Fledermäuse (hier: Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Mückenfledermaus) wird im Allgemeinen und nach der aktuellen Rechtsprechung erst bei überdurchschnittlichen Fledermausaktivitäten in Bodennähe von einem erhöhten Gefährdungspotenzial durch Windenergieanlagen ausgegangen. Im konkreten Fall liegen keine ernstzunehmenden Hinweise vor, dass hier dieser Sachverhalt vorliegt. So wurde die Art in der Umgebung nur vereinzelt bzw. nicht mit überdurchschnittlichen Aktivitäten erfasst. Ernst zu nehmende Hinweise auf Quartiere oder auf ein überdurchschnittliches herbstliches Zuggeschehen, in dessen Umfeld nach dem Leitfaden in NRW bei den WEAempfindlichen Fledermausarten ein erhöhtes Konfliktpotenzial angenommen wird, liegen für die Arten nicht vor. Des Weiteren bestehen an den WEA im Windpark Wohlbedacht keine artenschutzrechtlichen Konflikte und durch das Repowering sind auch keine neuen Konflikte zu erwarten. Zwar wird sich durch das Repowering die Anlagenanzahl von acht auf elf erhöhen. Auch haben die neuen WEA eine deutlich höhere Nabenhöhe (135 bis 149 m) und Rotordurchmesser (115 bis 141 m) als die bestehenden WEA (Nabenhöhe von 98 und Rotordurchmesser von 66 m) und somit eine wesentlich größere vom Rotor überstrichene Fläche2. Jedoch wird der freie Luftraum unter den sich drehenden Rotoren ebenfalls deutlich größer. So beträgt dieser bei den bestehenden WEA ca. 65 m (ENERCON E66) sowie bei den geplanten WEA etwa 59 m (1 x ENERCON E141), 72 m (7 x ENERCON E126) bzw. 92 m (3 x ENERCON E115). Da sich die kollisionsgefährdeten WEAempfindlichen Fledermausarten vor allem in geringer Höhe aufhalten, wird das denkbare 1 Im Vergleich hat eine ENERCON E66 eine Rotorfläche von m² zu m² bei einer ENERCON E126 2 Im Vergleich hat eine ENERCON E66 eine Rotorfläche von m² zu m² bei einer ENERCON E126 Seite 3

12 Konfliktpotenzial deutlich verringert. Zudem ist ein Risikomanagement vorgesehen, dass die Ergebnisse aus Gondelmonitorings der Umgebung berücksichtigt. Damit ergeben sich keine Besorgnis tragenden Hinweise, dass es zu einer relevanten Zunahme von Kollisionen durch das geplante Vorhaben kommen könnte. Einzelne Kollisionen sind zwar nicht vollständig auszuschließen, eine signifikante Erhöhung der Kollisionswahrscheinlichkeit ist jedoch insgesamt unwahrscheinlich. Insgesamt kommt der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zu dem Ergebnis, dass keiner der Tatbestandsmerkmale der Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG beim Bau oder beim Betrieb der geplanten WEA nach derzeitigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der Vermeidungs und Schadensbegrenzungsmaßnahmen erfüllt wird. Seite 4

13 1 Einleitung Die Windpark Wohlbedacht GmbH & Co. KG beabsichtigt, den Abbau von acht Windenergieanlagen (WEA) sowie die Errichtung und den Betrieb von elf WEA im Windpark Wohlbedacht im südöstlichen Stadtgebiet von Bad Wünnenberg im Kreis Paderborn, Regierungsbezirk Detmold, in NordrheinWestfalen, zu realisieren. In der aktuellen Planung ist der Ersatz von acht WEA des Anlagentyps ENERCON E66 mit einer Gesamthöhe von ca. 131 m durch drei WEA des Anlagentyps ENERCON E115 mit einer Gesamthöhe von ca. 207 m, sieben WEA des Anlagentyps ENERCON E126 mit einer Gesamthöhe von ca. 199 m und eine WEA des Anlagentyps ENERCON E141 mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m vorgesehen. Die WEAStandorte befinden sich innerhalb der im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bad Wünnenberg ausgewiesenen Konzentrationszone östlich Gut Wohlbedacht. Da die geplanten Windenergieanlagenstandorte an naturnahe Waldgebiete angrenzen und die umgebende Kulturlandschaft einer vielfältigen Avifauna einen (Teil) Lebensraum bietet, könnte das Vorhaben die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote berühren. Insofern bedarf es einer artenschutzrechtlichen Prüfung. Die dazu notwendigen Unterlagen werden mit dem vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag als Bestandteil der Antragsunterlagen zusammengestellt. Das Büro Schmal und Ratzbor wurde beauftragt, auf Grundlage aktueller Erfassungen zum benachbarten, genehmigten Projekt der Windpark Himmelreich GmbH & Co. KG, weitere Windenergieprojekte im angrenzenden Kreis Paderborn und der vorliegenden Informationen Dritter sowie der konkreten örtlichen Situation artenschutzfachlich zu beurteilen, ob das Vorhaben die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote berühren könnte. Der vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst die Beurteilung möglicher Auswirkungen des geplanten Vorhabens hinsichtlich der besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Vögel und Fledermäuse. Weitere Artengruppen werden von dem Vorhaben nicht berührt, so dass es diesbezüglich keiner artenschutzrechtlichen Betrachtung bedarf. Ergänzend zu dem hier vorliegenden artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurden eine Nahrungshabitatsanalyse für den Schwarzstorch (vgl. (2017K)) sowie ein separates Maßnahmenkonzept (vgl. SCHMAL + RATZBOR (2017L)) erstellt. 2 Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung gehen auf die Richtlinie des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ( EUVogelschutzrichtlinie ) (2009/147/EG VSRL (kodifizierte Fassung)) sowie die Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ( FloraFaunaHabitatRichtlinie ) (92/43/EWG FFHRL) zurück. Weitere Richtlinien regeln das Besitz, Vermarktungs und Verkehrsverbot. Allerdings sind in Hinsicht auf eine Anlagengenehmigung nur die Zugriffsverbote relevant. Während sich die VSRL auf alle europäischen Vogelarten bezieht, beschränken sich die Zugriffsverbote der FFHRL nur auf solche Arten, die in Anhang IV gelistet sind. Für Arten die in anderen Anhängen aufgeführt sind, ergeben sich jeweils andere Rechtsfolgen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen nicht relevant sind. Seite 5

14 Die Umsetzung der europäischen Richtlinien in unmittelbar geltendes Bundesrecht erfolgte durch das Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Prüfung ist aus den Zugriffsverboten bzw. Regelungen der 44 Abs. 1, 5 u. 6 sowie 45 Abs. 7 BNatSchG abzuleiten. Formalrechtliche Anforderungen benennt das Naturschutzgesetz nicht. Gemäß 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die nur national geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs und Zulassungsverfahren freigestellt. Daher konzentriert sich der vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFHRL und auf die europäischen Vogelarten nach der VRL. Alle übrigen Tier und Pflanzenarten werden im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt. Sowohl im Rahmen der Zulassungsentscheidung nach 30 Abs. 1 BauGB (BPlan) als auch nach 35 Abs.1 BauGB (Außenbereich) ist gegebenenfalls zu prüfen, ob und inwieweit die Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzrechtes unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben berührt sind. In den Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier und Pflanzenarten des Bundesnaturschutzgesetzes ( 44 ff BnatSchG), sind neben Vermarktungs und Besitz auch Zugriffsverbote benannt. Danach ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzten oder zu töten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten während bestimmter Lebenszyklen erheblich zu stören sowie Fortpflanzungs und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören ( 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BNatSchG). Nach der Rechtsprechung sind die Zugriffsverbote nach 44 Abs. 1 BNatSchG eng auszulegen. Zu berücksichtigen ist [...], dass der Verbotstatbestand bußgeldbewehrt ist [...]. Daraus sind Anforderungen an seine Bestimmtheit abzuleiten [...], die möglicherweise nicht mehr erfüllt wären, wenn durch eine Generalklausel das Verbreitungsgebiet, der Lebensraum oder sämtliche Lebensstätten einer Tierart in das Beschädigungs und Zerstörungsgebot einbezogen würden. (BVerwG B 19.06) Sollte sich im Einzelfall ergeben, dass gegen ein Zugriffsverbot durch ein Windkraftvorhaben verstoßen wird, so ist das Vorhaben grundsätzlich nicht zulässig. Nur in einem Abweichungsverfahren nach 67 BNatSchG können unter bestimmten und sehr eingeschränkten Bedingungen bestimmte Befreiungen von den Verbotstatbeständen erteilt werden. Tötungsverbot Gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sind alle Formen des Fangens oder des Tötens wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten verboten. Die Regelung wird für das mit der Errichtung von Windkraftanlagen verbundene Vogelschlagrisiko nicht regelmäßig zutreffend sein. Dies folgt aus den einschlägigen Auslegungsvorgaben der Europäischen Union und der Rechtsprechung. So führt die Kommission der EU zur FFHRichtlinie, die Grundlage des 44 BNatSchG ist, aus: Dieses Verbot ist wichtig, da es auch mit der Population einer Art (ihrer Größe, Dynamik usw.) verknüpft ist, die in Artikel 1 Buchstabe i) (Anm.: der FFHRichtlinie) als eines der Kriterien für die Bewertung des Erhaltungszustands einer Art genannt wird. Fänge und Tötungen können zu einem direkten (quantitativen) Rückgang einer Population führen oder sich auf andere indirektere (qualitative) Weise negativ auswirken. Das (Anm.: europarechtliche) Verbot erstreckt sich auf den absichtliseite 6

15 chen Fang und die absichtliche Tötung, nicht auf unbeabsichtigte Fänge oder unbeabsichtigte Tötungen, die unter Artikel 12 Absatz 4 (Anm.: der FFHRichtlinie) fallen (GDU (2007) RN. 30). Nach Ansicht der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission zur Auslegung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen, die im Leitfaden zum strengen Schutz für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFHRichtlinie 92/43/EWG vom Februar 2007 (GDU (2007)) in Kap. II.3.6. Ziff. 83 ausgeführt sind, fallen die an Windturbinen getöteten oder überfahrenen Tiere unter die Reglung des Art. 12 Abs. 4 FFHRL und nicht unter das Tötungsverbot nach 12 Abs. 1 Lit. a. Insofern liegt die Verantwortung bei Kollisionen besonders oder streng geschützter Arten an Windenergieanlagen bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei dem einzelnen Vorhabenträger. Dies ist gerade in Hinsicht auf die Erwägungsgründe von Vogelschutz und FFHRichtlinie, deren Begriffsdefinitionen, Zielsetzungen und ihrer räumlichen Wirkung auch angemessen und naturschutzfachlich notwendig. Die aktuelle Rechtsprechung konkretisiert, dass nicht nur ein aktives Tun, sondern auch das bewusste Zulassen des passiven Vogel oder Fledermausschlags eine verbotsbewehrte Handlung sein kann. Dies setzt u.a. voraus, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Kollision mit WEA in signifikanter Weise erhöht wird: Das Tötungsverbot ist dabei individuenbezogen zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v A 14.07, BVerwG 131, 274). Dass einzelne Exemplare besonders geschützter Arten durch Kollisionen mit Windenergieanlagen zu Schaden kommen können, dürfte indes bei lebensnaher Betrachtung nie völlig auszuschließen sein. Solche kollisionsbedingten Einzelverluste sind zwar nicht 'gewollt' im Sinne eines zielgerichteten 'dolus directus', müssen aber wenn sie trotz aller Vermeidungsmaßnahmen doch vorkommen als unvermeidlich ebenso hingenommen werden wie Verluste im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens (vgl. BVerwG, Urt. v a.a.o.). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( ) ist daher, wenn das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Hindernis für die Realisierung von Vorhaben werden soll, zur Erfüllung des Tatbestandes des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. ferner BVerwG, Urt. v A 3.06, NuR 2008, 633, Rdnr. 219) (Zitiert aus OVG Lüneburg, Beschluss. v ME 274/10). Bezogen auf die Planung und Genehmigung von WEA ergibt sich daraus Folgendes. Im Rahmen der hier einschlägigen 6 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG, 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Nr. 5 BauGB gilt dagegen der Grundsatz, dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn (u.a.) artenschutzrechtliche Verbote nicht entgegenstehen. Die Einhaltung der Vorschriften muss sichergestellt sein. Sichergestellt ist die Erfüllung der bestehenden Pflichten bereits dann, wenn sie auf Grund der vorliegenden Unterlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann. Vgl. VG Minden, U. v. 10. März K 53.09, NuR 2010, 891 = ZNER 2010, S (VG Arnsberg, U. v K 2633/10 S.10) Das Verwaltungsgericht leitet aus der Rechtsprechung des BVerwG konkrete Anforderungen an die Qualität der Darlegungen ab. Von Seiten der Genehmigungsbehörden sei eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen, aus der sich ein signifikant erhöhtes Verletzungs und Tötungsrisiko herleiten ließe. Es genüge nicht die allgemeine Feststellung, dass Greifvögel generell und in besonderem Maße der Rotmilan mit Windkraftanlagen kollidieren und dadurch zu Tode kämmen und bestimmte Vogelarten im Vorhabensgebiet regelmäßig anzutreffen seien. Es müsse sich aus der naturschutzfachlichen Stellungnahme vielmehr ergeben, wie hoch die Verletzungs und Todesrate der betroffenen Vögel nor Seite 7

16 malerweise in etwa sei und dass sich diese Rate durch den Betrieb der Windkraftanlage spürbar erhöhen würde (VG Arnsberg, U. v K 2633/10 S.11). Weiter führt das Verwaltungsgericht aus, dass zum Rotmilan das Verwaltungsgericht Minden im Urteil vom 10. März 2010, ausführlich begründet habe, dass sich die Annahme eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos aufgrund artenspezifischer Besonderheiten statistisch nicht belegen lasse, obwohl der Rotmilan neben dem Mäusebussard mit Abstand zu den Vogelarten gehört, die statistisch am häufigsten an Windkraftanlagen verunglückten. Neuere naturschutzfachliche Stellungnahmen, aus denen sich andere Schlüsse ziehen ließen, lägen nicht vor. Unter Bezugnahme auf die Studie Windkraft und Greifvögel des MichaelOttoInstituts im NABU, Bergenhusen verweist das Gericht auf ein Teilprojekt Modellrechnungen zur Risikoabschätzung für Individuen und Populationen von Greifvögeln aufgrund der Windkraftentwicklung" von RASRAN, MAMMEN und GRAJETZKY (abrufbar unter Als Ergebnis sei dort dargestellt, dass bei den betrachteten Greifvogelarten (Rotmilan und Seeadler) ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Populationsschwankungen auf Monitoringflächen und dem Aufbau von Windkraftanlagen nicht nachgewiesen werden konnte, allerdings steigere die Anwesenheit von Windkraftanlagen innerhalb der engeren homerange" um einen Horst die Kollisionsgefahr beträchtlich (VG Arnsberg, U. v K 2633/10 S.12). Andere Schlüsse ließen sich auch nicht aus den aktuellen, im Internet veröffentlichten Daten, zur Anzahl der Totfunde von Rotmilanen und Anzahl von Windkraftanlagen ziehen (VG Arnsberg, U. v K 2633/10 S.12), (siehe zentralen Fundkartei Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, aktueller Stand 19. Dezember 2012 (veröffentlicht auf der Seite Diese Aufstellung zeige, dass es auch bezüglich anderer Arten statistisch nicht zu belegen sei, dass einer dieser Vögel mit mehr als nur geringer Wahrscheinlichkeit an einer Windkraftanlage ums Leben komme. Es lägen soweit ersichtlich keine wissenschaftlichen Untersuchungen vor, aus denen sich ergäbe, dass sich durch Windkraftanlagen generell die Mortalitätsrate dieser Vogelarten signifikant erhöht. Allein aus dem Umstand, dass es zu einzelnen Todesfällen gekommen sei, ließe sich eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos nicht herleiten (VG Arnsberg, U. v K 2633/10 S.13 und 14). Aus dem VG Arnsberg sind aus den rechtlichen Anforderungen klare naturschutzfachliche Prüfschritte abzuleiten. Es sind anhand wissenschaftlicher Maßstäbe und vorhandener Erkenntnisse entsprechende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Dazu sind die vorhandenen Erkenntnisse darzustellen. Insbesondere ist die normale Verletzungs und Todesrate abzuschätzen und die voraussichtliche Erhöhung zu beurteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnislage ein Zusammenhang zwischen Bestandsschwankungen und der Errichtung von WEA nicht feststellbar ist, ein statistischer Beleg von Kollisionen mit mehr als nur gering wahrscheinlicher sich nicht führen lässt und keine wissenschaftlichen Untersuchungen bis November 2012 bekannt sind, aus denen sich ergibt, dass sich durch Windkraftanlagen generell die Mortalitätsrate dieser Vogelarten signifikant erhöht. Seite 8

17 Mit der Entscheidung des VG Arnsberg sind nicht nur die zu klärenden Sachfragen bestimmt. Es sind auch klare Anforderungen an die Qualität der gutachterlichen Aussage gestellt. Störungsverbot Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten dürfen in bestimmten Entwicklungsphasen laut 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erheblich gestört werden. Diese Regelung kann für WindenergieVorhaben von Relevanz sein, wobei zu beachten ist: Auch wenn Störungen (z. B. Lärm, Lichtquelle) nicht unbedingt die körperliche Unversehrtheit von einzelnen Tieren direkt beeinträchtigen, so können sie sich doch indirekt nachteilig auf die Art auswirken (z. B. weil die Tiere sehr viel Energie aufwenden müssen, um zu fliehen. Wenn Fledermäuse z. B. im Winterschlaf gestört werden, heizen sie ihre Körpertemperatur hoch und fliegen davon, so dass sie aufgrund des hohen Energieverlustes weniger Chancen haben, den Winter zu überleben). Somit sind die Intensität, Dauer und Frequenz der Störungswiederholung entscheidende Parameter für die Beurteilung der Auswirkungen von Störungen auf eine Art. Verschiedene Arten sind unterschiedlich empfindlich oder reagieren unterschiedlich auf dieselbe Art von Störung (GDU (2007) RN. 37). Um eine Störung zu bewerten, sind ihre Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art auf Populationsebene in einem Mitgliedstaat zu berücksichtigen (a.a.o. RN. 39) (siehe auch Kapitel III.2.3.a der FFHRichtlinie zum Bewertungsmaßstab ). Eine verbotsbewehrte erhebliche Störung liegt nur dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Eine Population ist ein Kollektiv von Individuen einer Art, die gemeinsame genetische Gruppenmerkmale aufweisen und folglich im Austausch zueinander stehen. Diese Austauschbeziehungen geben die Ausdehnung der lokalen Bezugsebene vor. Es sei erwähnt, dass der Begriff der 'lokalen Population' artenschutzrechtlich weder durch das Bundesnaturschutzgesetz noch die Rechtsprechung konkretisiert ist. Im Zweifel ist dies nach den oben genannten Vorgaben der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission die biogeografische Ebene. Zerstörungsverbot Das Zerstörungsverbot nach 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG bezieht sich allein auf Fortpflanzungs und Ruhestätten von Tieren einer besonders geschützten Art. Angesichts der Ziele der Richtlinie kann jedoch der Grund, weshalb die Fortpflanzungs und Ruhestätten streng geschützt werden müssen, darin liegen, dass sie für den Lebenszyklus der Tiere von entscheidender Bedeutung sind und sehr wichtige, zur Sicherung des Überlebens einer Art erforderliche Bestandteile ihres Gesamthabitats darstellen. Ihr Schutz ist direkt mit dem Erhaltungszustand einer Art verknüpft. Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe d) (Anm.: der FFHRichtlinie) sollte deshalb so verstanden werden, dass er darauf abzielt, die ökologische Funktionalität von Fortpflanzungs und Ruhestätten zu sichern (a.a.o. RN. 53). Sollte es zu einer Zerstörung von Fortpflanzungs und Ruhestätten kommen können, liegt zudem ein Verstoß gegen das Zerstörungsverbot dann nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird ( 44 Abs. 5 BNatSchG). Der vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag orientiert sich, wie vom WindenergieErlass vom NRW Rd. Nr zum Artenschutz vorgesehen, an dem Leitfaden zur Umsetzung Seite 9

18 des Arten und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen (Stand ) des MKULNV / LANUV. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen beziehen sich auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFHRL und auf die europäischen Vogelarten nach der VRL. Alle europäischen Vogelarten sind auch besonders geschützte Arten nach 7 Abs. 1 Nr. 13 BNatSchG. Dadurch ergeben sich jedoch grundlegende Probleme für die Planungspraxis. So müssten bei einer Planung nach geltendem Recht auch Irrgäste oder sporadische Zuwanderer berücksichtigt werden. Des Weiteren gelten die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bei den Vögeln auch für zahlreiche Allerweltsarten (z.b. für Amsel, Buchfink, Kohlmeise). Aus diesem Grund hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung in Planungs und Zulassungsverfahren im Sinne einer artbezogenen Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind.3 Diese Arten werden in NordrheinWestfalen planungsrelevante Arten genannt. Demnach gelten 57 von 234 Arten der streng geschützten Arten inkl. FFHAnhangIVArten sowie 132 von ~ 250 Arten der europäischen Vogelarten als planungsrelevante Arten.4 In NordrheinWestfalen können als WEAempfindliche Vogel und Fledermausarten die Arten, die in Anhang 4 des Leitfadens vom MKULNV & LANUV (2013) genannt werden, angesehen werden. Bei den übrigen erfassten Arten handelt es sich meist um Vogel und Fledermausarten der allgemein häufigen und / oder ungefährdeten Arten. Auf Grund ihrer Häufigkeit und / oder geringen Empfindlichkeit gegenüber Windenergievorhaben treffen in der Regel die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht zu, da davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion ihrer Fortpflanzungs und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt bzw. keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen zu erwarten ist. Die Kollisionsgefahr ist für diese Arten zudem nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand und auf Grund ihres Flugverhaltens sowie nach Auswertung der oben genannten Schlagopferkarteien von Dürr als sehr gering zu bewerten. Eine signifikante Erhöhung der Tötungs oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus ist nicht zu erwarten. Insofern wird im Sinne einer Regelvermutung davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote bei den nicht WEAempfindlichen Vogel und Fledermausarten bei WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. Nur bei ernstzunehmenden Hinweisen auf besondere Verhältnisse könnten in Einzelfällen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. 3 Räumliche Situation Die elf geplanten WEA liegen im Offenland an der südöstlichen Gemeindegrenze von Bad Wünnenberg angrenzend an bestehende/genehmigte Windparks und einer in Südost Nordwest Richtung verlaufenden Nieder/ und Mittelspannungsfreileitung (siehe Abbildung 1). Die WEA sollen in der Gemarkung Fürstenberg auf etwa 400 m ü.nn errichtet und betrieben werden. Der Raum ist geprägt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, Einzelgehöfte, Verkehrswege, den bestehenden Windparks Meerhof Elisenhof und Körtge mit über 50 Windenergieanlagen (WEA), dem Windpark Wohlbedacht mit elf WEA und weiteren Einzelanlagen sowie den Nieder/ und Mittel3 Eine aktuelle Liste findet sich unter: 4 Eine aktuelle Liste findet sich unter: Seite 10

19 spannungsfreileitungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Betreiber des Windparks Meerhof diesen repowern wollen. Es ist vorgesehen, 29 WEA durch 23 WEA zu ersetzen. Des Weiteren wurde direkt östlich im angrenzenden Gemeindegebiet der Stadt Marsberg der Windpark Himmelreich mit elf WEA genehmigt. Dieser befindet sich derzeit im Bau. Darüber hinaus strukturieren Baumreihen und Hecken die Landschaft. In der weiteren Umgebung sind neben Acker und größeren Waldflächen zum Teil Grünlandbereiche vorhanden. Die Wälder der weiteren Umgebung bestehen sowohl aus Nadelhölzern sowie aus Kahlschlagsflächen und Mischwäldern. Sie umfassen zum Teil Schutzgebiete verschiedener Art und beinhalten neben jüngeren auch ältere Laub und Mischwaldbestände. Abbildung 1: Lage des geplanten RepoweringProjektes südöstlich von Bad Wünnenberg Insgesamt ist der Raum durch die großflächige Ackernutzung, den Infrastruktureinrichtungen und den vorhandenen WEA eine technisch geprägte, moderne Kulturlandschaft. Strukturreiche Land Seite 11

20 schaften mit Grünlandflächen und schutzwürdigen Waldbereichen sind zwar in der Umgebung vorhanden, jedoch meist deutlich durch die Hang und Tallagen von dem Projektgebiet abgegrenzt. 4 Artenbestand 4.1 Verfügbare Informationen zu Vögeln und Fledermäusen Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV NRW)5 hat eine Liste der geschützten Arten in NordrheinWestfalen zusammengestellt. Erfasst sind alle nach 1990 nachgewiesenen, allgemein planungsrelevanten Arten, basierend auf dem Fundortkataster NRW und ergänzenden Daten aus Publikationen. Die räumliche Verteilung orientiert sich an den Messtischblättern bzw. den jeweiligen Quadranten. Die geplanten WEAStandorte liegen im Bereich des Messtischblattes 4418 Bad Wünnenberg bzw. in dem Quadranten 4418/4 und im Bereich des Messtischblattes 4518 Madfeld bzw. in dem Quadranten 4518/2 in der kontinentalen Region. Das mumfeld umfasst im Osten auch Teile der Quadranten 4419/3 (Kleinenberg) und 4519/1 (Marsberg). Innerhalb dieser vier Quadranten der vier Messtischblätter erfassten, allgemein planungsrelevanten Arten, deren Status und ihr Erhaltungszustand in NordrheinWestfalen können wie folgt zusammengefasst werden: Tabelle 1: Allgemein planungsrelevante Fledermaus und Vogelarten für die vier Quadranten Art Messtischblatt bzw. Quadrant Status Erhaltungszustand in NordrheinWestfalen Fledermäuse Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 4519/1 Art vorhanden günstig Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 4519/1 Art vorhanden schlecht Myotis dasycneme Teichfledermaus 4519/1 Art vorhanden günstig Myotis daubentonii Wasserfledermaus 4418/4, 4518/2, 4519/1 Art vorhanden günstig Myotis myotis Großes Mausohr 4518/2, 4519/1 Art vorhanden ungünstig Myotis myatacinus Kleine Bartfledermaus 4418/4, 4519/1 Art vorhanden günstig Myotis nattereri Fransenfledermaus 4518/2, 4519/1 Art vorhanden günstig Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 4518/2 Art vorhanden ungünstig Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 4519/1 Art vorhanden günstig Plecotus auritus Braunes Langohr 4518/2, 4519/1 Art vorhanden günstig Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 4519/1 Art vorhanden günstig Vögel Wissenschaftlicher Name Deutscher Name 5 Im Internet: Seite 12

21 Art Messtischblatt bzw. Quadrant Status Erhaltungszustand in NordrheinWestfalen Accipiter gentilis Habicht 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Accipiter nisus Sperber 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Aegolius funereus Raufußkauz 4518/2 sicher brütend ungünstig Alauda arvensis Feldlerche 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend ungünstig Alcedo atthis Eisvogel 4519/1 sicher brütend günstig Anthus pratensis Wiesenpieper 4518/2 sicher brütend schlecht Anthus trivialis Baumpieper 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend ungünstig Asio otus Waldohreule 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Bubo bubo Uhu 4519/1 sicher brütend günstig Buteo buteo Mäusebussard 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Charadrius morinellus Mornellregenpfeifer 4419/3, 4519/1 rastend Ciconia nigra Schwarzstorch 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Coturnix coturnix Wachtel 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend ungünstig Crex crex Wachtelkönig 4418/4 sicher brütend schlecht Cuculus canorus Kuckuck 4419/3, 4519/1 sicher brütend ungünstig Delichon urbica Mehlschwalbe 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Dendrocopos medius Mittelspecht 4418/4, 4419/3, 4518/2 sicher brütend günstig Dryobates minor Kleinspecht 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Dryocopus martius Schwarzspecht 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Falco peregrinus Wanderfalke 4419/3 sicher brütend ungünstig Falco tinnunculus Turmfalke 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Glaucidium passerinum Sperlingskauz 4518/2 sicher brütend günstig Hirundo rustica Rauchschwalbe 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Lanius collurio Neuntöter 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend ungünstig Lanius excubitor Raubwürger 4518/2, 4519/1 sicher brütend schlecht Locustella naevia Feldschwirl 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig unbekannt Seite 13

22 Art Messtischblatt bzw. Quadrant Status Erhaltungszustand in NordrheinWestfalen Milvus milvus Rotmilan 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend ungünstig Passer montanus Feldsperling 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend ungünstig Perdix perdix Rebhuhn 4418/4, 4519/1 sicher brütend ungünstig Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz 4418/4, 4519/1 sicher brütend ungünstig Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Picus picus Grauspecht 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend ungünstig Scolopax rusticola Waldschnepfe 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Streptopelia turtur Turteltaube 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend ungünstig Strix aluco Waldkauz 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Tyto alba Schleiereule 4418/4, 4419/3, 4518/2, 4519/1 sicher brütend günstig Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen In NordrheinWestfalen sind als WEAempfindliche Vogelarten die in Anhang 4 des Leitfadens vom MKULNV & LANUV (2013) genannten 32 Vogelarten (Baum und Wanderfalke, Bekassine, Flussund Trauerseeschwalbe, Gold und Mornellregenpfeifer, Grauammer, Großer Brachvogel, Haselhuhn, Kiebitz, Kormoran, Korn, Rohr und Wiesenweihe, Kranich, nordische Wildgänse, Rohrund Zwergdommel, Rot und Schwarzmilan, Rotschenkel, Schwarz und Weißstorch, Sing und Zwergschwan, Sumpfohreule, Uferschnepfe, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig und Ziegenmelker) anzusehen. Hinsichtlich der Fledermäuse sind in NordrheinWestfalen zur Betrachtung der als WEAempfindlich geltenden Fledermausarten die in Anhang 4 des Leitfadens vom MKULNV & LANUV (2013) genannten sechs Arten (Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus) anzusehen. Unter Berücksichtigung der oben genannten Messtischblätter bzw. der jeweiligen Quadranten kann mit dem Vorkommen von sieben WEAempfindlichen Vogelarten (Mornellregenpfeifer, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig und Wanderfalke) sowie von zwei WEAempfindlichen Fledermausarten (Breitflügelfledermaus und Kleiner Abendsegler) im Umfeld des Plangebietes ausgegangen werden. Hinweise auf mögliche Gastvögel sind den Messtischblättern nur bedingt zu entnehmen. Hier ist lediglich der Mornellregenpfeifer aufgeführt. Nach dem Energieatlas in NordrheinWestfalen 6 liegt das Vorhaben innerhalb eines Schwerpunktvorkommens vom Rotmilan welches sich im Westen bis hinter Anröchte und im Nordosten bis fast nach Detmold erstreckt. Zudem liegt im Südwesten ab einer Entfernung von etwa 2 km ein Schwerpunktvorkommen des Schwarzstorchs sowie im Osten ab einer Entfernung von etwa 800 m ein Schwerpunktvorkommen vom Mornellregenpfeifer. Weitere Schwerpunktvorkommen im mumfeld des Vorhabens sind nicht verzeichnet. 6 Abrufbar im Internet unter: Seite 14

23 4.2 Hinweise Dritter zu Vögeln und Fledermäusen Folgend werden Hinweise Dritter hinsichtlich möglicher Vorkommen von planungsrelevanten und insbesondere von WEAempfindlichen Vogel und Fledermausarten herangezogen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu dem Windpark Meerhof wurden in den Jahren 2000 bis 2002 avifaunistische Erhebungen vor und nach Errichtung des Windparks durchgeführt. Im Untersuchungsgebiet wurden 21 Brutvogelarten (Amsel, Bachstelze, Buchfink, Dorngrasmücke, Feldlerche, Feldsperling, Goldammer, Hänfling, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mäusebussard, Neuntöter, Rabenkrähe, Rebhuhn, Ringeltaube, Singdrossel, Star, Sumpfrohrsänger, Turmfalke und Wiesenpieper) sowie 19 Nahrungsgäste (Blaumeise, Eichelhäher, Graureiher, Grünfink, Haussperling, Kolkrabe, Kohlmeise, Mauersegler, Mehlschwalbe, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schafstelze, Stieglitz, Tannenmeise, Wachtel, Zaunkönig und ZilpZalp) erfasst. Das Artenspektrum umfasste insgesamt vor allem sogenannte Offenlandarten sowie Arten des Offenlandes mit Waldrändern und Feldgehölzen. Von den sogenannten WEAempfindlichen Vogelarten wurden Graureiher, Rotmilan und die Wachtel als Nahrungsgäste erfasst. Darüber hinaus fand eine Gastvogelkartierung über drei Zugperioden von 2000 bis 2003 statt. Dabei konnten die meisten rastenden Vögel zwischen Ende Februar und Ende März erfasst werden. Die häufigsten der 85 erfassten Gastvögel waren demnach Feldlerchen, Wacholderdrosseln, Buchfinken und Stare. Im Ergebnis wurde von LOSKE (2006) in der UVS zum Windpark Meerhof die Raumempfindlichkeit in Bezug auf Gastvögel als gering eingestuft. Von den sogenannten WEAempfindlichen Vogelarten wurden Goldregenpfeifer und Kiebitze erfasst. In Bezug auf Fledermäuse liegen ebenfalls Informationen für das Plangebiet und seine Umgebung vor. Bei der oben genannten Umweltverträglichkeitsstudie von LOSKE (2006) wurde theoretisch von maximal fünf Fledermausarten (Großes Mausohr, Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus) im damaligen Untersuchungsgebiet zum Windpark Meerhof ausgegangen. Da das damalige UG als naturferne, stark vorbelastete Landschaft eingestuft wurde und ergiebige Jagdgebiete für Fledermäuse an naturnahen Landschaften mit Wiesen, Hecken, Gewässern und Wiesen erwartet wurden, wurde das UG als suboptimal oder gar ungeeignet für Fledermäuse bewertet. Die vorliegenden Informationen zum bestehenden Windpark Meerhof sind älter als sieben Jahre und geben somit im Sinne des Kapitels 6.5 Leitfadens in NRW zur Datenaktualität zwar wichtige Hinweise zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Fragestellungen, sind aber nicht als hinreichend aktuell und aussagekräftig zu bewerten. Des Weiteren liegen Informationen für einen Großteil des mumfeld des geplanten Windparks aus dem Kreis Paderborn von LEDERER ET AL. (2012) für die Flächennutzungsplanung der Stadt Bad Wünnenberg zu Vögel und Fledermäusen sowie aus der mehrjährigen Studie der BIOLOGISCHEN STATION PADERBORN ((BIOLOGISCHE STATION (2010), BIOLOGISCHE STATION (2011), BIOLOGISCHE STATION (2012), BIOLOGISCHE STATION (2013A), BIOLOGISCHE STATION (2014), BIOLOGISCHE STATION (2015) und BIOLOGISCHE STATION (2016)) zum Rot und Schwarzmilan vor. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum angrenzenden Windpark Himmelreich fand vorbereitend und zur Einschätzung des Plangebietes und dessen Umfeld am 25. März 2013 eine Begehung und ein Gespräch mit dem zuständigen Revierförster des Fürstenberger Waldes statt. Der Revierförster bestätigt Vorkommen von Mäusebussard und Rotmilan im westlichen Bereich des Fürstenberger Waldes. Zudem habe bis vor ein paar Jahren ein Schwarzstorch im Fürstenberger Wald gebrütet. Der Horst wurde aber aufgegeben, nachdem ein sogenannter Naturfreund wohl zu häufig die Nähe des Nestes aufgesucht hätte. Darüber hinaus gäbe es Waldkäuze und Waldohreulen im Seite 15

24 Waldbereich sowie vermutlich eine Wiesenweihe im Umfeld des Plangebietes. Ob die Wiesenweihe im Umfeld des Projektgebietes brütet, war ihm nicht bekannt. Weiterhin erfolgte in 2013 ein Besuch bei Herrn Wilfried Limpinsel. Herr Limpinsel betreibt seit Jahrzehnten eine Vogelauffangstation in der Essenthoer Mühle, dort werden überwiegend Greif und Großvögel abgegeben, die verletzt oder geschwächt aufgefunden werden. Herr Limpinsel kennt sich daher sehr gut in der Vogelwelt der Umgebung aus und wohnt in geringer Entfernung zum Projektgebiet. Herr Limpinsel wies ebenfalls auf die vorkommenden Rotmilane hin und bestätigte die Nutzung eines Horstes am Nordostrand des Fürstenberger Waldes. Weiterhin sind ihm natürlich auch die Vorkommen von Mäusebussard und Turmfalke bekannt. Ein Nest des Mäusebussards befindet sich am Hang quasi direkt über seiner Station. Etwas weiter südöstlich, im Bereich des Mühlenbergs, ca. 4 km südlich des Projektgebietes, befand sich in den letzten Jahren ein regelmäßig genutztes Revier des Wespenbussards. Auch komme ein Wanderfalkenbrutpaar im Umfeld vor. Die Tiere brüten auf einem Brückenpfeiler der A 44 am Apfelbaumgrund, etwa 2,2 km östlich des Projektgebietes. Der Brutplatz war seiner Kenntnis nach 2013 besetzt. Im weiteren Umfeld des Projektgebietes sind/waren ihm außerdem vier Brutplätze des Schwarzstorches bekannt. Zumindest ein Exemplar kommt häufig in das Tal, das sich südöstlich von der Essenthoer Mühle erstreckt. Nach seinen Beobachtungen kommt der Schwarzstorch aus Richtung Süden. Weiterhin wies er darauf hin, dass am Wegedreieck In den Dieken, angrenzend an das Projektgebiet, in den letzten Jahren ein Wachtelkönig gerufen hätte. Zusätzlich stellten die Naturschutzverbände (ABU und VNV) im Sommer 2015 Informationen aus den vergangenen Jahren zur Verfügung. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um eine Stellungnahme vom 21. Februar 2014 und eine vom 27. August Daneben liegt eine Stellungnahme des VNV aus dem Mai 2015 zu einem Projekt in dem Bereich vor. Demzufolge wird auf Vorkommen von 13 Vogelarten (Gold und Mornellregenpfeifer, Großer Brachvogel, Kiebitz, Korn, Rohr und Wiesenweihe, Kranich, Mäusebussarde, Rot und Schwarzmilan, Wachtel und Wachtelkönig) hingewiesen. Ebenfalls die vom ABU veröffentlichten herbstlichen Schlafplatzansammlungen von Rot und Schwarzmilanen am Haarstrang und auf der Paderborner Hochfläche für die Jahre 2009 bis 2012 wurden berücksichtigt (JOEST ET AL. (2012)). Zudem wurden beim LANUV die vorliegenden Informationen zum Schwerpunktvorkommen des Mornellregenpfeifers abgefragt. Diese bestehen aus Informationen vom ABU, welche im Oktober 2015 dem LANUV übermittelt wurden, aus den Jahren 2008 bis In der folgenden Tabelle 2 sind die Erfassungsergebnisse der genannten Untersuchungen hinsichtlich der Brut und Gastvögel zusammenfassend für den 3 kmradius um das Projektgebiet dargestellt. Details sind den Gutachten und Stellungnahmen zu entnehmen. Insgesamt kommen 16 Vogelarten bzw. zwölf WEAempfindliche Vogelarten in der Umgebung des Vorhabens vor. Die räumliche Verteilung der Erfassungsergebnisse sind der Karte 1 im Anhang zu entnehmen. Tabelle 2: Erfasste Brut und Gastvogelarten im mumfeld Art Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) Seite 16 Bevorzugter Lebensraum BEZZEL, E. (1996) offene Landschaften, v.a. in den Niederungen größerer Flussläufe, großräumige Feuchtgrünlandbereiche und Bördelandschaften Status Bestand (Brutpaare / Anzahl) Rastvogel nach dem ABU

25 Art Bevorzugter Lebensraum BEZZEL, E. (1996) Status Bestand (Brutpaare / Anzahl) Großer Brachvogel (Numenius arquata) offene Flächen ohne Sichthindernisse; früher v.a. auf Feuchtflächen und Mooren; heute auf Streuwiesen, z.t. Weideland, Mähwiesen Rastvogel nach dem ABU Kiebitz (Vanellus vanellus) auf offenen und baumarmen Flächen mit fehlender oder kurzer Vegetation, aber auch auf Schlammbänken an Seen, Flüssen und Teichen Rastvogel nach dem ABU Kornweihe (Circus cyaneus) weiträumig offene Moor und Nahrungsgast/ Heidelandschaften sowie großräumige Rastvogel Bördenlandschaften, als Schlafplätze dienen größere Schilfröhrichte vereinzelt nach dem ABU Kranich (Grus grus) Als Rastplätze während des Zugs werden weithin offene Flächen bevorzugt. Rastvogel nach dem ABU Mäusebussard (Buteo buteo) offene Landschaften mit Baumgruppen, aufgelockerte Waldungen Brutvogel x Brutpaare nach Herrn Limpinsel Nahrungsgast/ Rastvogel nach dem ABU Mornellregenpfeifer offenes Gelände (Charadrius morinellus) Rastvogel Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplar Neuntöter (Lanius collurio) offene Buschlandschaften, an Waldrändern, in Schonungen Brutvogel Brutrevier nach LEDERER ET AL. (2012) Rohrweihe (Circus aeruginosous) offene Landschaft, vor allem in der Nähe von Wasser mit Schilf Nahrungsgast/ Rastvogel nach dem ABU Rotmilan (Milvus milvus) offene Landschaften, Bruthabitat am Waldrand Brutvogel x Brutnachweis, 1 x Nichtbrüter nach ROTMILANSTUDIE 2016 Brutvogel x Brutnachweis, 1 x Revier ohne Brutnachweis, 1 x Revieraufgabe, nach ROTMILANSTUDIE 2015 Brutvogel x Brutnachweis, 1 x Revier ohne Brutnachweis nach ROTMILANSTUDIE 2014 Brutvogel x Revier ohne Brutnachweis, 1 x Nichtbrüter nach ROTMILANSTUDIE 2013 Brutvogel x Brutnachweis, 1 x Revierverdacht nach ROTMILANSTUDIE 2012 Seite 17

26 Art Bevorzugter Lebensraum BEZZEL, E. (1996) offene Landschaften, Schlafplätze in kleinen Gehölzen, am Waldrand und an Masten Status Bestand (Brutpaare / Anzahl) Brutvogel x Brutrevier nach LEDERER ET AL. (2012) Brutvogel x Brutnachweis, 1 x Revierverdacht nach ROTMILANSTUDIE 2011 Brutvogel x Revierstandort nach ROTMILANSTUDIE 2010 Brutvogel/ Nahrungsgast nach dem ABU Rastvogel Gemeinschaftsschlafplätze nach ROTMILANSTUDIE 2014 Rastvogel 2010/ Gemeinschaftsschlafplätze nach LEDERER ET AL. (2012) Rastvogel Gemeinschaftsschlafplatz nach JOEST ET AL. (2012) Rastvogel Gemeinschaftsschlafplatz nach dem ABU Nahrungsgast/ Rastvogel nach dem ABU Brutvogel Brutreviere nach dem ABU Schwarzmilan (Milvus migrans) Horste meist an Waldrändern, jagt über Offenland, gern mit Gewässer Wachtel (Cotrunix coturnix) offene Agrarlandschaften sowie Grünland und Ruderalfluren Wachtelkönig (Crex crex) offene Agrarlandschaften v.a. Grünland und Ruderalfluren mit dichtem Bewuchs Brutvogel rufende Männchen nach dem ABU Wiesenpieper (Anthus pratensis) feuchte Wiesen, Weiden, Moore, Heiden etc. im Winter auch an Flüssen und Schlammbänken Brutvogel Brutrevier nach LEDERER ET AL. (2012) Wiesenweihe (Circus pygargus) Jagdgebiete über offenen Flächen, Wiesen und Äckern etc. und brütet auf feuchten Wiesen; Verlandungszonen von Gewässern Brutvogel nach dem ABU Seite 18

27 In der folgenden Tabelle 3 sind die Erfassungsergebnisse der genannten Untersuchungen hinsichtlich der Fledermäuse zusammenfassend für den 2 kmradius um das Projektgebiet dargestellt. Details sind den Gutachten zu entnehmen. Insgesamt kommen bis zu zehn Fledermausarten bzw. drei WEAempfindliche Vogelarten in der Umgebung des Vorhabens vor. Die räumliche Verteilung der Erfassungsergebnisse sind der Karte 2 im Anhang zu entnehmen. Tabelle 3: Erfasste Fledermausarten im mumfeld Art Detektorerfassung (2.000 mumfeld) Horchboxenerfassung Rufsequenzen (Horchboxennummer bzw. Anzahl Horchboxen) % Anteil 1 Nachweis 1,52 % Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) 1 (2) =1 2,44 % Großes Mausohr (Myotis myotis) 4 (2) =4 9,76 % unbestimmte Myotis8 (Myotis spec.) 2 (1) =2 4,88 % unbestimmte Nyctaloid9 (Nyctaloid spec.) 3 (2) =3 7,32 % Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 5 (2) =5 12,2 % Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 65 Nachweise 98,48 % 16 (1); 6 (2) = 22 53,66 % unbestimmte Pipistrellus10 (Pipistrellus spec.) 3 (1) =3 7,32 % Langohrfledermäuse11 (Myotis brandtii/mystacinus) 1 (2) =1 2,44 % 66 Nachweise 41 Rufsequenzen Bartfledermäuse7 (Myotis brandtii/mystacinus) Gesamt An den zwei Horchboxen wurden Rufsequenzen aufgezeichnet. Insgesamt war die Zwergfledermaus mit etwa 98 % der Kontakte bei der Detektorbegehung sowie ca. 54 % der Rufsequenzen beim Einsatz der Horchboxen die häufigste erfasste Fledermausart in der Umgebung. Zu ähnlichen Ergebnissen für das gesamte Stadtgebiet Bad Wünnenberg kommt LEDERER ET AL. (2012) in seinem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Demnach waren es hinsichtlich der Zwergfledermaus etwa % bei den Detektorbegehungen und 66 % beim Horchboxeneinsatz. Ebenfalls die Tendenzen bezüglich der relativ häufig erfassten Fledermausarten der Gattung Myotis stimmen überein. Daneben konnten die anderen Fledermausarten nur vereinzelt nachgewiesen werden. 7 Das Artenpaar (Kleine und Große Bartfledermaus) ist nicht unterscheidbar. 8 Dabei kann es sich grundsätzlich um die Nymphenfledermaus, Kleine / Große Bartfledermaus, Bechsteinfledermaus, Teichfledermaus, Wimperfledermaus, Wasserfledermaus, Großes Mausohr oder Fransenfledermaus handeln. 9 Dabei kann es sich grundsätzlich um die Gattungen Nyctalus (Kleinen / Großen Abendsegler und Riesenabendsegler), Vespertilio (Zweifarbfledermaus), Eptesicus (Nordfledermaus und Breitflügelfledermaus) oder Tadarida (Bulldogfledermaus) handeln. 10 Dabei kann es sich grundsätzlich um die Weißrandfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus oder Mückenfledermaus handeln. 11 Das Artenpaar (Braunes und Graues Langohr) ist nicht unterscheidbar. Seite 19

28 Insgesamt werden verschiedene Bereiche regelmäßig als Flugstraße und Jagdhabitat laut dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag von Fledermäusen genutzt. Eines dieser verzeichneten Habitate (regelmäßig genutztes Jagdhabitat und Flugstraße) befindet sich nordwestlich des Vorhabens am Körtgegrund ab ca. 1,5 km Entfernung zum Vorhaben. Quartiere von Fledermäusen sind im mradius nicht bekannt. Jedoch könnten sich Quartiere von Zwergfledermäusen in dem Siedlungsbereich von Essentho ab etwa 1,2 km Entfernung zum Vorhaben befinden. 4.3 Vorliegende Untersuchungen zu Vögeln Ergebnisse aus dem Genehmigungsverfahren zum angrenzenden Windpark Himmelreich Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum angrenzenden Windpark Himmelreich wurde der in Hinsicht auf die Planung beachtenswerte Brut, Zug und Rastvogelbestand des durch das Vorhaben betroffenen Raums nach Abstimmung mit der ULB des Hochsauerlandkreises in 2013 erhoben und bewertet. Die Details zur Methodik und den Ergebnissen können dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag von (2014Y) sowie der Umweltverträglichkeitsstudie von SCHMAL + RATZBOR (2015M)entnommen werden. Bei der im Frühjahr 2013 durchgeführten Horstsuche und der im Sommer anschließenden Horstkontrolle wurden insgesamt zehn Horste, von denen drei von Mäusebussarden besetzt waren, gefunden (siehe Karte 3 im Anhang). Ein besetzter und vier unbesetzte Horste lagen im an das Vorhaben nördlich angrenzenden Fürstenberger Wald, zwei besetzte und zwei unbesetzte in dem Waldbereich östlich von Essentho und ein unbesetzter am Waldrand nordwestlich von Essentho. Zudem wurden bei der Horstkontrolle zwei besetzte Nester einer nordwestlich von Essentho und einer am Schürenbusch erfasst. Im Rahmen der Revierkartierung in 2013 konnten 92 Reviere der Feldlerche, 5 Reviere vom Mäusebussard, 4 Reviere vom Rotmilan, 4 Reviere vom Turmfalken, 8 Reviere der Wachtel, 4 rufende Wachtelkönige, 1 Revier vom Waldkauz sowie 2 Reviere vom Waldlaubsänger abgegrenzt werden. Zudem konnten Flugbewegungen von Kolkrabe, Rohr und Wiesenweihe festgestellt werden. Als WEAempfindliche Vogelarten während der Brutzeit sind nach dem Artenschutzleitfaden Rohrweihe, Rotmilan, Wachtel, Wachtelkönig und Wiesenweihe zu bewerten (siehe Karte 3 im Anhang). Während der Rast und Zugvogelerfassung im Herbst 2013 wurden an acht Erfassungsterminen rund rastende bzw. überfliegende Individuen aus 32 unterschiedlichen Vogelarten (Amsel, Bachstelze, Bergfink, Bluthänfling, Buchfink, Braunkehlchen, Feldlerche, Feldsperling, Gimpel, Goldammer, Grünfink, Hausrotschwanz, Kiebitz, Kolkrabe, Kormoran, Kornweihe, Mäusebussard, Neuntöter, Rabenkrähe, Raubwürger, Rebhuhn, Ringeltaube, Rohrweihe, Rotdrossel, Rotmilan, Singdrossel, Star, Steinschmätzer, Turmfalke, Turteltaube, Wacholderdrossel und Wiesenpieper) innerhalb des UG erfasst. Als WEAempfindliche Vogelarten während der Zugzeit sind nach dem Artenschutzleitfaden Kiebitz und Rotmilan zu bewerten (siehe Karte 4 im Anhang). Des Weiteren wurden Korn und Rohrweihen, welche während der Brutzeit als WEAempfindlich gelten, vereinzelt beobachtet. Alle erfassten Arten, ihre Anzahl an nachgewiesenen Individuen insgesamt, ihre Tageshöchstzahlen und die dazugehörigen Flächen sowie die Anzahl an Beobachtungstagen sind der nachfolgenden Tabelle 4 zu entnehmen. Seite 20

29 Tabelle 4: Übersicht über die erfassten Zug und Rastvogelarten 2013 Art Anzahl Individuen insgesamt Tageshöchstzahl an Individuen Dazugehörige Fläche(n) Anzahl Beobachtungstag e Amsel (Turdus merula) , 35 2 Bachstelze (Motacilla alba) , 6, 7, 8, 12, 18 22, 32 2 Bergfink (Fringilla montifringilla) , 29 2 Bluthänfling (Carduelis cannabina) , 24, 31, 32 3 Buchfink (Fringilla coelebs) , 12, 18, 20, 24, 26, 32, 34 5 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) , 25 1 Feldlerche (Alauda arvensis) , 22 2 Feldsperling (Passer montanus) , 18, 19, 22, 24, 26, 32 6 Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) Goldammer (Emberiza citrinella) , 12, 15, 18, 21, 26, 27, 34 6 Grünfink (Carduelis chloris) Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) , 35 1 Kiebitz (Vanellus vanellus) Kolkrabe (Corvus corax) (Überflug) 40 (Überflug) 1 Kornweihe (Circus cyaneus) Mäusebussard (Buteo buteo) Rabenkrähe (Corvus corone) , 4, 5, 16, 18, 22, 27, 33, 35 7 Raubwürger (Lanius excubitor) Rebhuhn (Perdix perdix) Ringeltaube (Columba palumbus) , 16, 17, 18, 23, 30 4 Rohrweihe (Circus aeruginosus) Rotdrossel (Turdus iliacus) , 34, Singdrossel (Turdus philomelos) , 12 2 Star (Accipiter nisus) , 14, 18, 19, 26, 35 5 Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) , 12, 21, 22, 24, 27 3 Turmfalke (Falco tinnunculus) Turteltaube (Streptopelia turtur) Kormoran (Phalacrocorax carbo) Rotmilan (Milvus milvus) 7 Seite 21

30 Art Anzahl Individuen insgesamt Tageshöchstzahl an Individuen Dazugehörige Fläche(n) Anzahl Beobachtungstag e Wacholderdrossel (Turdus pilaris) , 11, 19, 26, 32, 34, 35 4 Wiesenpieper (Anthus pratensis) , 30 1 Anmerkung: fett (Spalte 4) = Fläche mit der höchsten Anzahl an Individuen der entsprechenden Art Die Mehrzahl der erfassten Vogelarten (acht) wurde an nur einem der acht Erfassungstage im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Besonders regelmäßig wurden Mäusebussarde und Rabenkrähen (an 7 von 8 Tagen) nachgewiesen. An immer noch sechs von acht Kartiertagen wurden Feldsperling und Goldammern beobachtet. Alle weiteren Arten traten an zwei bis vier Tagen im UG auf. Die größte Anzahl an Individuen wurden vom Buchfink (n=657); Star (n=479) und Rabenkrähe (n=311) nachgewiesen. Oft konzentrierten sich die Mehrzahl der Beobachtungen dabei auf nur einen Tag (z.b : 392 Buchfinken; : 300 Stare). Die folgende Tabelle 5 gibt einen Überblick über die gesamten Erfassungsergebnisse, bezogen auf die einzelnen Flächen, auf denen Rastvögel kartiert wurden und die innerhalb und außerhalb des m Umkreises um das Projektgebiet liegen. Die räumliche Zuordnung ist über die Flächennummer in der Karte 3 im Anhang möglich. Tabelle 5: Übersicht über die erfassten Zug und Rastvogelarten 2013 FlächenNr. Art der Fläche Datum Anzahl Art 1 Acker Bachstelze (Motacilla alba) 2 Acker Rabenkrähe (Corvus corone) Rabenkrähe (Corvus corone) 3 Gebüsch Goldammer (Emberiza citrinella) 4 Acker Rabenkrähe (Corvus corone) 5 Acker Rabenkrähe (Corvus corone) 6 Acker Bachstelze (Motacilla alba) 7 Acker Bachstelze (Motacilla alba) 8 Acker Turteltaube (Streptopelia turtur) Buchfink (Fringilla coelebs) Bachstelze (Motacilla alba) 9 Acker Ringeltaube (Columba palumbus) 0 Hecke Wacholderdrossel (Turdus pilaris) Wacholderdrossel (Turdus pilaris) Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) Singdrossel (Turdus philomelos) 1 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) 20 Bluthänfling (Carduelis cannabina) Wacholderdrossel (Turdus pilaris) Feldsperling (Passer montanus) Seite 22 Kohlfeld Acker

31 FlächenNr. Art der Fläche Datum Anzahl Art 15 Singdrossel (Turdus philomelos) 15 Buchfink (Fringilla coelebs) 1 Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) 4 Kiebitz (Vanellus vanellus) 2 Feldlerche (Alauda arvensis) 230 Buchfink (Fringilla coelebs) 23 Bachstelze (Motacilla alba) 5 Goldammer (Emberiza citrinella) 13 Acker Star (Accipiter nisus) 14 Wiese Star (Accipiter nisus) 15 Gebüsch Goldammer (Emberiza citrinella) 16 Acker Rabenkrähe (Corvus corone) Rabenkrähe (Corvus corone) 8 Ringeltaube (Columba palumbus) Rabenkrähe (Corvus corone) Rabenkrähe (Corvus corone) Rabenkrähe (Corvus corone) 17 Leitung Ringeltaube (Columba palumbus) 18 Acker und Hecken Ringeltaube (Columba palumbus) Bachstelze (Motacilla alba) 100 Buchfink (Fringilla coelebs) 40 Goldammer (Emberiza citrinella) 15 Feldsperling (Passer montanus) Rabenkrähe (Corvus corone) Rabenkrähe (Corvus corone) 4 Star (Accipiter nisus) 4 Rabenkrähe (Corvus corone) 2 Kolkrabe (Corvus corax) 2 Goldammer (Emberiza citrinella) 20 Star (Accipiter nisus) 6 Feldsperling (Passer montanus) Acker Hecke Buchfink (Fringilla coelebs) 21 Acker Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) Goldammer (Emberiza citrinella) Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) Bachstelze (Motacilla alba) Feldlerche (Alauda arvensis) 22 Acker Seite 23

32 FlächenNr. Art der Fläche Datum Anzahl Art 21 Rabenkrähe (Corvus corone) 1 Rebhuhn (Perdix perdix) 15 Feldsperling (Passer montanus) 3 Rabenkrähe (Corvus corone) 3 Feldsperling (Passer montanus) 23 Acker Ringeltaube (Columba palumbus) 24 Acker Feldsperling (Passer montanus) Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) 7 Goldammer (Emberiza citrinella) 50 Buchfink (Fringilla coelebs) 8 Bergfink (Fringilla montifringilla) 150 Bluthänfling (Carduelis cannabina) Acker Braunkehlchen (Saxicola rubetra) 26 Gebüsch Buchfink (Fringilla coelebs) 5 Goldammer (Emberiza citrinella) 20 Feldsperling (Passer montanus) 50 Star (Accipiter nisus) 80 Wacholderdrossel (Turdus pilaris) Buchfink (Fringilla coelebs) Amsel (Turdus merula) 10 Buchfink (Fringilla coelebs) 4 Rotdrossel (Turdus iliacus) Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) Goldammer (Emberiza citrinella) Rabenkrähe (Corvus corone) Blühstreifen/Brache Grünfink (Carduelis chloris) Grünfink (Carduelis chloris) Acker Wiesenpieper (Anthus pratensis) Bergfink (Fringilla montifringilla) Ringeltaube (Columba palumbus) Wiesenpieper (Anthus pratensis) Bluthänfling (Carduelis cannabina) Goldammer (Emberiza citrinella) Bachstelze (Motacilla alba) 150 Buchfink (Fringilla coelebs) 30 Feldsperling (Passer montanus) 10 Bluthänfling (Carduelis cannabina) Seite 24 Acker Acker Acker Acker und Hecken

33 FlächenNr. Art der Fläche Datum Anzahl Art Buchfink (Fringilla coelebs) 1 Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) Wacholderdrossel (Turdus pilaris) 33 Acker Rabenkrähe (Corvus corone) 34 Hecke Buchfink (Fringilla coelebs) 5 Goldammer (Emberiza citrinella) 10 Wacholderdrossel (Turdus pilaris) Buchfink (Fringilla coelebs) Buchfink (Fringilla coelebs) Buchfink (Fringilla coelebs) 10 Rotdrossel (Turdus iliacus) 10 Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) Rabenkrähe (Corvus corone) Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) 1 Raubwürger (Lanius excubitor) Raubwürger (Lanius excubitor) Amsel (Turdus merula) Amsel (Turdus merula) 5 Rotdrossel (Turdus iliacus) 30 Wacholderdrossel (Turdus pilaris) 35 Anmerkung: Wiesen und Hecken 5 Star (Accipiter nisus) fett (Spalte 4) = Fläche mit der höchsten Anzahl an Individuen der entsprechenden Art Die maximal nachgewiesen rastenden Truppgrößen je Fläche innerhalb des UG liegen bei 300 Staren, 230 Buchfinken, 150 Bluthänflingen, 120 Bergfinken und 100 Feldsperlingen. Wiederholungen der Truppgrößen auf einzelnen Flächen traten nicht auf. Beim Scopingtermin am zum Windpark Himmelreich wurden weitere Erhebungen zum Wachtelkönig und zum Frühjahrszug, insbesondere bezüglich des Kiebitzes und Goldregenpfeifers, vereinbart (vgl. (2015M) Kapitel ). Dabei konnten während des Frühjahrszuges 2015 Kiebitz, Kranich und Rotmilan als WEAempfindliche Zug und Rastvogelarten sowie einzelne Schwarzmilane, Korn und Rohrweihen erfasst werden (siehe Karte 5 im Anhang). Zudem wurden bei den Begehungen zum Wachtelkönig Exemplare dieser Art im Sommer 2015 dokumentiert (siehe Karte 6 im Anhang). Zusätzlich wurden unter Berücksichtigung der bisherigen Erfassungsergebnisse die bekannten Horste auf eine Besetzung in 2015 kontrolliert, sowie das Gebiet nach möglichen Weihenvorkommen an zwei Terminen Ende Juni/Anfang Juli untersucht (siehe Karte 6 im Anhang). Seite 25

34 Im folgenden werden die Ergebnisse hinsichtlich der WEAempfindlichen (Kiebitz, Korn Rohrund Wiesenweihe, Kranich, Rot und Schwarzmilan, Wachtel und Wachtelkönig) ausführlicher dargestellt. Kiebitze konnten während der Zug und Rastvogelkartierungen einmalig im Herbst 2013 am 09. September mit vier Exemplaren auf einer Ackerfläche im bestehende Windpark Meerhof, ca. 50 bis 200 m von einer bestehenden WEA entfernt, erfasst werden. Während des Frühjahrszuges konnten an drei Terminen zwischen Mitte bis Ende März 2015 zwei, fünf und 53 rastende Kiebitze östlich des Vorhabens ab einer Entfernung von ca. 900 m beobachtet werden. Eine weibliche Kornweihe konnte am am Bösenberg im Bereich des bestehenden Windparks Wohlbedacht sehr ausdauernd jagend beobachtet werden. Im Frühjahr 2015 hielten sich überwinternde Kornweihen in geringer Höhe (0 40 m) im Offenland südlich der L 636 auf. Überfliegende Kraniche konnten in zwei Trupps (ca. 25 und 60 Exemplare) in Flughöhen von ca. 300 m von Südwest nach Nordost Mitte Februar / Anfang März 2015 über den Windpark Wohlbedacht beobachtet werden. Die Rohrweihe konnte während der Revierkartierung in 2013 lediglich an zwei Terminen als Nahrungsgast beobachtet werden. Es handelte sich dabei jeweils um ein weibliches Exemplar. Während der herbstlichen Zugperiode konnten Rohrweihen an drei Terminen (27.08., und 09.09) im südlichen Bereich des bestehenden Windparks Meerhof sowie den südlich angrenzenden Flächen erfasst werden. Dabei handelte es sich jeweils um ein Männchen und ein Weibchen, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass es jeweils die gleichen Tiere sind. Die Beutesuchflüge fanden großflächig statt und die Schlafplätze der Rohrweihen befanden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in zwei Weidelgrasfeldern nördlich der L 636, in die abendliche Einflüge beobachtet werden konnten. Im Frühjahr 2015 hielten sich im April Rohrweihen in geringer Höhe (0 40 m) im Offenland südlich der L 636 bzw. vor allem östlich des Windparks Wohlbedacht auf, wobei einzelne Flüge auch im Bereich des Windparks stattfanden. Bei der Weihenkontrolle in 2015 ( und ) konnten am 05. Juli ein paar jagende Rohrweihen beobachtet werden. Das intensive Jagdverhalten könnte auf fütternde Altvögel hinweisen. Ein Brutplatz konnte aber nicht eindeutig bestimmt werden, da es mehrere Landungen auf unterschiedlichen Ackerflächen mit längerer Verweildauer gab. Eine längere Verweildauer würde auf der einen Seite für junge Jungvögel, dessen Nahrung noch zerteilt wird, oder aber auf Eigenverzehr hindeuten. Größere Jungvögel können die Nahrung meist unzerteilt verschlucken. In der Regel endet die Jungenaufzucht im Juli, so dass davon ausgegangen werden kann, dass im Umfeld entweder eine Brut aufgegeben wurde, sich ein Nachgelege befindet oder um ein Revierpaar handelt. Es konnten während der Revierkartierung in 2013 vier Reviere von Rotmilanen im mumfeld des Projektgebietes abgegrenzt werden, die folgend im Einzelnen beschrieben werden: Das erste Revier liegt nordöstlich des Vorhabens ab etwa der L 636 im Norden und dem Bereich In den Dieken im Süden. Es war sowohl von der Größe als auch von den Strukturen her suboptimal und umfasste fast nur Ackerflächen. Das Revier war bis zum besetzt. Danach wurden dort keine Rotmilane mehr beobachtet, was auf eine erfolglose Brut hindeutet. Einflüge dieses PaaSeite 26

35 res erfolgten am östlichen Waldrand des Fürstenberger Waldes, wo möglicherweise ein neues Nest gebaut wurde. Ein Horst konnte aber nicht erfasst werden. In dem Bereich ca. 800 m nördlich der nächstgelegenen geplanten WEA 01 wurde von der Biologischen Station Paderborn für 2014 ein Revier ohne Brutnachweis und für 2015 eine Revieraufgabe vermerkt. Die Kontrolle in 2015 ergab im nördlichen Teil des an das Vorhaben angrenzenden Bereichs des Fürstenberger Waldes eine erfolgreiche Brut (drei Jungvögel) des Rotmilans. Der Horst liegt am nordöstlichen Waldrand ca m nördlich des Vorhabens bzw. etwa 400 m südlich der nächstgelegenen bestehenden WEA entfernt. Im Norden des mradius um den Horst liegen sieben weitere bestehende WEA. Dieser Brutplatz wurde 2015 auch erstmals von der Biologischen Station als Revier mit Brutnachweis dokumentiert. Das zweite Revier der Rotmilane liegt südlich des Vorhabens und reicht bis an den Windpark Wohlbedacht heran. Es erstreckte sich vom Rand des Karpkeberges im Westen bis fast nach Oesdorf und umfasste viele strukturierte Hanglagenbereiche. Vor allem westlich von Essentho waren die Rotmilane häufig zu beobachten, weil sich dort ausgedehnte Wiesen befinden, die eine gute Nahrungsgrundlage boten. Einflüge erfolgten in den Waldbereich des Karpkeberges ca. 800 m südwestlich des Vorhabens. Hier wurde von der Biologischen Station Paderborn in 2013 ein Nichtbrüterrevier vermerkt. Die Kontrolle in 2015 konnte einen Rotmilanbrutplatz nicht bestätigen. Das dritte Revier liegt nordwestlich des Vorhabens und umfasste die Flächen südlich der L 636 zwischen dem Fürstenberger Wald, Bad Wünnenberg und Gut Wohlbedacht. Nach Norden hin wurde kein Flug nördlich der L 636 beobachtet. Hauptaktivitätsraum für die Rotmilane dieses Reviers sind die Hangwiesenbereiche am Körtgegrund und Röhrergrund, wo die zwei Rotmilane fast immer zu finden waren. Die Masten der durchgehenden Hochspannungsleitung wurden gerne als Ruheplatz aufgesucht. Das Projektgebiet selbst ist kein Bestandteil des Reviers. Der am Nordostrand des Fürstenberger Waldes (Schürenbusch) nach Hinweisen Dritter bekannte Brutplatz in ca. 1,75 km Entfernung zum Vorhaben wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit 2013 benutzt. In diesem Bereich konnte keine Nestersuche durchgeführt werden, da der Bereich von einem hohen Zaun umgeben ist. Es erfolgten jedoch Einflüge genau dorthin, die auf eine Nutzung schließen lassen. Hier wurde von der Biologischen Station Paderborn in 2010 ein Revierstandort, in 2011 und 2012 ein Brutnachweis, 2013 ein Revier ohne Brutnachweis sowie 2014 und 2015 ein Brutnachweis vermerkt. Die Kontrolle in 2015 ergab, dass der bekannte und 2013 sowie nach der Biologischen Station Paderborn langjährig genutzte Rotmilanbrutplatz beim Schürenbusch in 2015 aus unklaren Gründen aufgegeben wurde. Nordöstlich des Vorhabens befindet sich das vierte Revier von Rotmilanen. Es umfasst Meerhof und die angrenzenden Flächen und erstreckt sich entlang der L 817 bis nordöstlich der A 44. Das Projektgebiet selbst ist kein Bestandteil des Reviers. Das nach Hinweisen Dritter bekannte Nest befindet sich in einer Buche ca. 5,6 km nordöstlich des Vorhabens und wurde 2013 mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt. Hier wurde von der Biologischen Station Paderborn in 2010 ein Revierstandort sowie von 2011 bis 2015 ein Brutnachweis vermerkt. Zudem ist auffällig, dass in 2015 erstmals von der Biologischen Station Paderborn ein zweites Revier am Waldrand nördlich von Meerhof ca. 3,65 km nordöstlich des Vorhabens dokumentiert wurde. Die Erfassung während des herbstlichen Zuggeschehens zum Rotmilan in 2013 ergab, dass Rotmilane das gesamte untersuchte Offenland durchgehend zur Nahrungssuche nutzten. Die Vögel kreisten in ihrer arttypischen Weise über den unterschiedlichen Flächen und überflogen dabei große Bereiche. Die Maximalzahlen von Rotmilanen an den vier Kartierterminen im August/September 2013 betrug im mradius um den Windpark Himmelreich am Individuen, am nur drei Exemplare, am Rotmilane und am 9.9. acht Individuen. Seite 27

36 Gegen Abend (ab ca Uhr) erhöhte sich jeweils die Anzahl der Rotmilane durch Einflüge in den Bereich am Nordosteck des Fürstenberger Waldes (Schürenbusch). Die Vögel kamen dabei aus allen Richtungen, um ihre Schlafplätze aufzusuchen. Viele sammelten sich zunächst auf den Masten der Hochspannungsleitungen, die dem Fürstenberger Wald direkt vorgelagert sind (siehe Abbildung 2). Die Einflüge zu den Schlafplätzen erfolgten ab ca Uhr. Es gab aber auch später ankommende Trupps, die direkt ihre Schlafplätze anflogen, nachdem sie noch einige Kreise über dem Gebiet gedreht hatten. Als Schlafplätze genutzt wurden die randständigen alten Buchen, Einflüge in das Innere des Waldes gab es nicht. Abbildung 2: Rotmilane beim Sammeln auf der Hochspannungsfreileitung vor dem Einflug in die Schlafplätze im Fürstenberger Wald Das Sammeln und Einfliegen in den Fürstenberger Wald erfolgte beispielhaft am wie folgt. Bereits um Uhr waren 24 Rotmilane in die Buchen eingeflogen, 42 weitere saßen noch auf den Masten oder kreisten über dem Bereich. In der Folgezeit kamen weitere Rotmilane dazu, sodass um Uhr bereits 69 im Wald waren, während 36 auf den Masten saßen oder noch kreisten. Um Uhr waren dann bereits 103 Rotmilane in den Wald eingeflogen, fünf weitere saßen noch auf den Masten, sodass die Gesamtzahl von 108 erreicht wurde. Am Ende waren ca. 80 Exemplare in den Ostrand sowie 23 in den Nordrand des Fürstenberger Waldes eingeflogen. Seite 28

37 Diese beiden, in der Karte 4 im Anhang eingezeichneten, Bereiche waren 2013 eindeutig die wichtigsten Schlafplätze der Rotmilane in der Umgebung. In den anderen markierten Gehölzen bzw. Einzelbäumen wurden deutlich weniger Individuen (bis zu 15) beobachtet. Zudem liegt aus dem angrenzenden Windpark Körtge, im Stadtgebiet Bad Wünnenberg, ein Monitoring durch die Biologische Station des Kreises Paderborn mit einer Erfassung der Raumnutzung mittels Höhenmessungen während des herbstlichen Schlafplatzgeschehens vor. Dieses Schlafplatzmonitoring wurde im Genehmigungsbescheid zum Windpark Körtge zunächst für die Dauer von fünf Jahren festgelegt. Es findet eine Kontrolle an zwei Terminen in mindestens 14tägigem Abstand zwischen dem 25. August und dem 10. Oktober statt. Des Weiteren hält sich die Genehmigungsbehörde ein Auflagenvorbehalt vor, der nach Auswertung der Ergebnisse eine Abschaltung der WEA in der 2. und 3. Stunde nach Sonnenaufgang und in der 2. und 3. Stunde vor Sonnenuntergang beinhaltet. Die Beobachtungspunkte in 2015 lagen ca. 3 km nördlich des Vorhabens an der Kreisgrenze. Die Höhe der Rotmilanflüge wurde punktuell erfasst und einem Verhalten (Thermikflug, Suchflug oder Streckenflug) zugeordnet. Die Suchflüge fanden durchschnittlich in Höhen von ca. 39 m, der Streckenflug in etwa 81 m und der Thermikflug in ca. 116 m statt (siehe Abbildung 3). Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Flugtypen wird deutlich, dass der Suchflug bei dem in der Fachwelt insbesondere ein erhöhtes Kollisionsrisiko angenommen wird in über 90 % der Flüge in Höhen von unter 90 m stattfindet (siehe Abbildung 4). Beim Streckenflug sind es etwa 64 % und beim Thermikflug ca. 44 % der Flüge, die unterhalb der sich drehenden Rotoren der WEA erfolgen. Das Umweltamt des Kreises Paderborn kommt auf Grund der Ergebnisse aus 2015 zu dem Ergebnis, dass derzeit keine artenschutzrechtlichen Verbote im Sinne des 44 BNatSchG durch den Betrieb der vier WEA (E82 freier Luftraum ca. 97 m) im Windpark Körtge ausgelöst werden. Eine Abschaltung der WEA ist aus artenschutzrechtlicher Notwendigkeit nicht notwendig. Dieses Ergebnis kann mit hinreichender Prognosesicherheit auf das hier gegenständliche Vorhaben übertragen werden. Seite 29

38 Durchschnittlich gemessene Flughöhen zwischen Mitte September und Anfang Oktober 200 Thermikflug Suchflug Streckenflug Höhe in m , , , Flughöhen Rotmilan Abbildung 3: Durchschnittlich gemessene Flughöhen Prozentualer Anteil der Flüge in Höhenklassen 70,00 Thermikflug 60,00 Anteil der Flüge in % 50,00 Suchflug Streckenflug 50,00 40,00 36,36 31,25 30,00 20,35 20,00 15,15 13,75 12,12 10,00 18,58 19,47 15,93 12,12 9,09 5,31 2,50 0, m m m m 7,96 6,06 0,00 0, m m 7,08 6,06 2, m 5,31 3,03 0,00 > 211 m Flughöhen Rotmilan Abbildung 4: Prozentualer Anteil der Flüge in Höhenklassen Seite 30

39 Der Schwarzmilan konnte während der Revierkartierung in 2013 sowie der Untersuchungen während des herbstlichen Zuggeschehens 2013 nicht erfasst werden. Im Frühjahr 2015 wurde einmalig ein Schwarzmilan in der offenen Feldflur nordöstlich des Vorhabens bzw. südlich des bestehenden Windparks Meerhof beobachtet. Die Wachtel konnte während der Revierkartierung in 2013 mit acht Revieren in den Ackerflächen des damaligen UG (500 mumfeld Windpark Himmelreich ) erfasst werden. Es wurde eine Siedlungsdichte ca. 0,11 Reviere auf 10 ha im Offenland12 UG ermittelt. Beim Einsatz der Klangattrappen während der Revierkartierung in 2013 ( ) konnten im 500 mumfeld des Windparks Himmelreich keine Wachtelkönige erfasst werden. Am gleichen Tag erfolgte eine Kontrolle in den Wiesen westlich von Essentho. Hier konnten am Abend, nach dem am Nachmittag bereits zwei Wachtelkönige riefen, vier eindeutig rufende Männchen in über 1,3 km Entfernung zum Vorhaben nachgewiesen werden. Beim ScopingTermin am zum Windpark Himmelreich wurde der Wachtelkönig vertiefend thematisiert und es wurde vereinbart, dass weitere Erhebungen zum Wachtelkönig durchgeführt werden. Daher erfolgte unter Berücksichtigung der Methodenstandards von SÜDBECK et al. (2005)13 an fünf Terminen zwischen Mitte Mai und Ende Juni 2015 eine erneute Erfassung des Wachtelkönigs. Im Ergebnis bestätigten die fünf Begehungen in 2015 zum Wachtelkönig die Ergebnisse aus 2013 insofern, dass westlich von Essentho auf der gleichen Fläche am zwei rufende Männchen verhört wurden. Zusätzlich konnte an zwei Terminen ( und ) jeweils ein rufendes Männchen im Bereich des Körtgebergs ca. 2,5 km nordwestlich des RepoweringProjektes erfasst werden. Die Wiesenweihe konnte während der Revierkartierung in 2013 lediglich an zwei Terminen (Ende Mai bzw. Anfang Juni) als Nahrungsgast im Offenland beobachtet werden. Es handelte sich dabei jeweils um ein weibliches Exemplar. Am flog das Weibchen nach Süden über Hoheloh ab, so dass sich mit hoher Wahrscheinlichkeit das Revier in Richtung der Diemel erstreckt, wo sich vermutlich auch der Brutplatz in 2013 befindet. Bei der Weihenkontrolle in 2015 ( und ) konnte an beiden Terminen eine immature Weihe beobachtet werden, dessen Artzugehörigkeit nicht eindeutig bestimmt werden kann. Dabei dürfte es sich jeweils um das selbe Tier gehandelt haben. Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich um ein übersommerndes Exemplar einer einjährigen Kornweihe. Junge Kornweihen ziehen mit ihren Eltern in die Überwinterungsgebiete (überwinternde adulte Kornweihen konnten hier beobachtet werden). Wenn die Alttiere im Frühjahr dann in ihre Brutgebiete ziehen, bleiben die Jungvögel des letzten Jahres dort und wechseln im Sommer ihr Jugendgefieder in das Federkleid der adulten Tiere. Zu dieser Zeit kann es zu Verwechslungen mit Wiesenweihen desselben Alters kommen. Aber die Größe des weißen Bürzelstreifens und der kompaktere Gesamteindruck sprechen für eine Kornweihe. Das Geschlecht des Tieres lässt sich erst im zweiten Jahr bestimmen. Jedoch kam es in 2015 Mitte Juli zu einer sehr späten Weihenbrut im Bereich des Windparks Meerhof auf einen Wintergetreideschlag Auf der Körtge direkt angrenzend (ca. 50 m) zu einer bestehenden WEA (ENERCON E70 mit 98m Nabenhöhe). Die Brut wurde vom Weihenbeauftragten des Kreises Soest betreut und verlief erfolgreich (siehe Abbildung 5) Reviere auf 732 ha im Offenland des UG 13 siehe Fußnote 3 Seite 31

40 Abbildung 5: Nistplatz der Wiesenweihe in 2015 im Bereich des bestehenden Windparks Meerhof Seite 32

41 4.3.2 Aktionsraumanalyse zur Wiesenweihe aus 2014 Im Rahmen eines WindenergieProjekte im Kreis Paderborn fand in 2014 eine Aktionsraumanalyse der Wiesenweihe durch das Büro LOSKE (2014) statt. Das Untersuchungsgebiet umfasste den mradius um den damals geplante WEAStandort, so dass das Untersuchungsgebiet den östliche Teil des geplanten RepoweringProjektes bzw. die geplanten WEAStandorte 01 und 08 beinhaltete. Die Beobachtung der Raumnutzung der Wiesenweihe erfolgte von zwei Beobachtungspunkten aus (siehe Abbildung 6). Die Beobachtungen fanden an 13 Beobachtungstagen über jeweils 2 Stunden Beobachtungszeit zwischen dem und dem statt. Die Details zur Methodik und den Ergebnissen können dem Gutachten von LOSKE (2014) entnommen werden. Abbildung 6: Beobachtungspunkte zur Aktionsraumanalyse Seite 33

42 Während der Aktionsraumanalyse konnte eine erfolgreiche Brut in einem Winterweizen schlag beobachtet werden (vgl. auch Kapitel 4.2 bzw. Tabelle 2 oder Karte 1 im Anhang). So konnten am zwei bereits sicher fliegende Jungtiere auf einem Feldweg unweit des Nestes gesichtet werden. Zuletzt hielten sich die Jungvögel am im Gebiet auf. Im Rahmen der Aktionsraumanalyse gelangen an neun der 13 Termine insgesamt 44 Beobachtungssequenzen14 (BS) bzw. 624 Sichtungen15 (SI) a 30 Sekunden (siehe Tabelle 6). Insofern konnten über 312 Minuten Wiesenweihen im Untersuchungsgebiet beobachtet werden. Unter Berücksichtigung der Gesamtbeobachtungsdauer von Minuten wurde eine Aufenthaltsdauer von ca. 20 % im Untersuchungsgebiet erfasst. Während der Reviergründungsphase lag die Aufenthaltsdauer bei ca. 10,1 %, in der Brutzeitphase bei 17,42 % und während der Jungenversorgung bei 66,25 %. Im Ergebnis nahm die Aufenthaltsdauer im UG zu und lag während der Jungenversorgung am höchsten. Hier konnten mehr als die Hälfte aller Sichtungen dokumentiert werden. Tabelle 6: Ergebnisse der Aktionsraumanalyse der Wiesenweihe 2014 Nr. Datum Uhrzeit Wetter BS SI Reviergründungsphase/Eiablage :00 12: C, sonnig, SE :30 14: C bewölkt, NE :30 18:30 18 C heiterwolkig, NW :00 10: C sonnig, windstill 4 58 Brutzeitphase: Juni/Juli :30 16: C, heiterwolkig, SW :45 14:45 20 C, stark diesig, SW :45 15:45 15 C., bewölkt, NE :15 15: C, bewölkt, Niesel, windstill, SW :30 16: C, heiterwolkig, SW Jungenversorgung: August/September :30 18:30 23 C., bewölkt, Nieselregen, windstill :30 15: C, heiterwolkig, SW :45 15:45 16 C, heiterwolkig, SW :15 16:15 16 C, bewölkt, z.t. Nebel, windstill Termine 26 Stunden Die Flugaktivitäten am ersten Termin (25.04.) erfolgten ausschließlich im nordöstlichen Teil des UG. Auch am wurden drei Sichtungen nordöstlich außerhalb des eigentlichen UG sowie eine Flugbewegung im Zentrum des UG beobachtet. Insofern kam es während der Reviergründungsphase in 2014 zu keiner beobachteten Flugbewegung im 500 mradius der geplanten WEA. Ebenfalls während der Brutzeitphase fanden fast alle Flugaktivitäten im nordöstlichen Teil in größerer Entfernung zum Vorhaben statt. Es konnte nur eine Beobachtungssequenz im Bereich des Windparks Wohlbedacht gesichtet werden. Zudem näherte sich lediglich ein Flug am bis auf ca. 14 Eine Beobachtungssequenz begann laut LOSKE (2014) sobald ein Tier gesichtet wurde und endete mit dem entfernen des Tieres oder durch sichtverstellende Elemente. 15 Bei den Sichtungen handelt es sich laut LOSKE (2014) um jeweils 30 Sekunden Intervalle. Seite 34

43 350 m an die nächstgelegene geplante WEA 01 an. Insofern fanden während der Brutzeitphase nur zwei von 17 Flugaktivitäten im 500 mradius des RepoweringProjektes statt. An den ersten beiden Terminen während der Jungenversorgung wurden keine Beobachtungssequenz im 500 mradius der geplanten WEAStandorte dokumentiert. Lediglich am wurden drei Flüge im zentralen UG bzw. ab ca. 400 m Entfernung zu den nächstgelegenen geplanten WEA 01 und 08 dokumentiert. Insofern fanden während der Brutzeitphase nur drei von 18 Flugaktivitäten im mradius des RepoweringProjektes statt. Zusammenfassend wurden in 26 Stunden Gesamtbeobachtungszeit lediglich eine (von insgesamt 44 BS) Beobachtungssequenz im Bereich der geplanten WEAStandorte beobachtet. Hinsichtlich des Verhaltens der beobachteten Wiesenweihe wurden von LOSKE (2014) jeweils etwa 37 % der Verhaltenskategorie Nahrungssuchflug/Jagdflug und Ruhen/Sitzen zugeordnet (siehe Tabelle 7). Als dritt häufigste Verhaltenskategorie wurde mit ca. 28,6 % das Kreisen/Gleitflug in Verbindung mit dem Balzspielen gefolgt vom Streckenflug mit etwa 5,1 % und lediglich 3 % Interaktionen sowie 2 % Beuteübergaben. Etwa 94 % der Sichtungen erfolgten in Flughöhen bis 30 m (siehe Tabelle 7). Weitere rund 4,5 % wurden in Höhen von 3160 m dokumentiert. Lediglich zehn Sichtungen (ca. 1,5 %) stammen aus Höhen von 6190 m. Aktivitäten in über 90 m wurden nicht beobachtet. Tabelle 7: Verteilung der beobachteten Flughöhen der Wiesenweihen während der Aktionsraumanalyse 2014 Flughöhen / Verhaltenskategorie 0m 030 m 3160 m 6190 m Jagd/Suchflug Streckenflug 16 4 Kreisen/Gleitflug Beuteübergabe 12 Interaktionen Ruhen >90 m Bei der Bewertung der Aktionsraumanalyse folgert LOSKE (2014) das die Stetigkeit im UG unter Berücksichtigung der erfolgreichen Brut recht gering sei. Zudem läge der Aktivitätsschwerpunkt auf den nordöstlichen Teil des UG in Nestnähe. Im späteren Jahresverlauf weiteten sich die Aktivitäten aus und die Gras und Feldwege sowie die Dächer von Scheunen dienten als Sitzwarten. Die als konfliktbeladen angenommen Flugaktivitäten der Beuteübergabe und der Feindabwehr wurden im konkreten Fall unter 30 m beobachtet. Auch die ebenfalls als konfliktreich angenommenen Flugbalz fand überwiegend in geringer Höhe statt. So wurden maximal 7 % der entsprechenden Flugtypen in Höhen von über 30 m dokumentiert. Im Ergebnis ergebe sich laut LOSKE (2014) für die damals geplante WEA kein deutliches Konfliktpotenzial mit dem Schutz der Wiesenweihe. Es sei mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen, dass sich das Kollisionsrisiko für die Wiesenweihe durch den Betrieb der WEA signifikant erhöhe. Seite 35

44 4.4 Untersuchungen in 2016 zum RepoweringProjekt Windpark Meerhof und Windpark Wohlbedacht bzw. weiterer angrenzender Windenergieprojekte im Kreis Paderborn Zug und Rastvogelerfassung Im Frühjahr 2016 wurde zwischen Mitte Februar und Ende April an sechs bzw. sieben Terminen der Bereich des RepoweringProjektes hinsichtlich der Zug und Rastvogelvorkommen untersucht (siehe Tabelle 8). Die Erfassung erfolgte auf den Offenlandflächen zwischen der A 44 (Norden), Meerhof (Osten), Essentho (Süden) und dem Fürstenberger Wald bzw. dem Körtgeberg (Westen), wobei sich die genaue Abgrenzung an den vorhandenen Strukturen orientierte (siehe Karte 7 im Anhang). Das Untersuchungsgebiet wurde in zwei Teile (Nord und Süd) entlang der L 636 aufgeteilt. Dabei wurde das gesamte Untersuchungsgebiet befahren und begangen, oder es wurde von exponierten Punkten aus erfasst. Die beobachteten Vogeltrupps ausgewählter Vogelarten, welche dem Rast bzw. Zuggeschehen zuzuordnen waren, wurden mit Art und Anzahl dokumentiert und räumlich zugeordnet. Ebenfalls wurden die im Zeitraum der Kartierung beobachteten, überfliegenden Zugvögel mit Art, Anzahl sowie geschätzter Flughöhe notiert und die Ergebnisse für jeden Kartiertermin in einer Karte eingetragen. Tabelle 8: Kartiertermine 2016 Datum Uhrzeit UG Temp. in C Witterungsbedingungen :00 16:00 Nord 6 2 trocken, 75% Sonne, 01 Bft. aus NO :00 16:00 Süd 6 2 trocken, 75% Sonne, 01 Bft. aus NO :00 16:00 Nord 5 20% leichter Regen, 20% Sonne, 4 Bft. aus SWW :00 16:00 Süd 5 20% leichter Regen, 20% Sonne, 4 Bft. aus SWW :00 17:00 Nord 4 9 trocken, 5% Sonne, 34 Bft. aus NO :00 17:00 Süd 4 9 trocken, 5% Sonne, 34 Bft. aus NO :00 17:00 Nord % Regen, 5% Sonne, 01 Bft. aus NO :00 17:00 Süd % Regen, 5% Sonne, 01 Bft. aus NO :00 15:00 Süd :30 16:30 Nord 3 13 trocken, 80% Sonne, 02 Bft. aus NO :00 15:00 Süd 4 7 5% Regen, 0% Sonne, 6 Bft. aus NO :00 19:00 Nord trocken, 95% Sonne, 2 Bft. aus NW :00 17:00 Süd 6 trocken, 40% Sonne, 5 Bft. aus NW 5% Regen, 30% Sonne, 34 Bft. aus W Im Untersuchungsgebiet (UG) wurden 25 Zug und Rastvogelarten (Baumpieper/Wiesenpieper, Bergfink, Blässgans, Bluthänfling, Buchfink, Feldsperling, Feldlerche, Kiebitz, Goldammer, Gimpel, Graureiher, Habicht, Kolkrabe, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Rohrammer, Rohrweihe, Rotdrossel, Rotmilan, Silberreiher, Sperber, Schwarzmilan, Turmfalke, Weißstorch und Wacholderdrossel) überwiegend in kleinen Gruppen oder als Einzeltiere festgestellt. Die folgende Tabelle 9 fasst die Kartierergebnisse der erfassten Arten, ihre Anzahl an nachgewiesenen Individuen der einzelnen Erfassungstage auf einzelnen Flächen bzw. Trupps zusammen. Die räumliche Verteilung der erfassten Arten ist in Karte 7 im Anhang dargestellt. Seite 36

45 Tabelle 9: Übersicht über die erfassten Zug und Rastvogelarten im Frühjahr 2016 Art Anzahl Individuen insgesamt Tageshöchstzahl an Individuen Anzahl Beobachtungen rastend überfliegend rastend überfliegend rastend überfliegend Baumpieper/Wiesenpieper Bergfink Blässgans Schwarm Schwarm 1 Feldsperling Feldlerche Gimpel Goldammer Graureiher Habicht 2 Kiebitz Kolkrabe Mäusebussard Rauchschwalbe Rohrammer Rohrweihe Rotdrossel Rotmilan Silberreiher Sperber Schwarzmilan Turmfalke Weißstorch Bluthänfling Buchfink Wacholderdrossel 2 1 Die erfassten Greifvogelarten (Habicht, Mäusebussard, Rohrweihe, Rot und Schwarzmilan sowie Turmfalken) konnten als Nahrungsgäste während der Zugzeit im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Dabei sind insbesondere beim Habicht, Mäusebussard, Rot und Schwarzmilan sowie Turmfalken auch etliche Flugbewegungen dabei, die bereits der Brutperiode zugerechnet werden müssen. Die Greifvögel nutzten die umgebrochenen Ackerflächen zur Jagd auf Mäuse und / oder Aas. Ebenfalls die erfassten Rasttrupps der anderen Vogelarten nutzten die abgeernteten Ackerflächen zur Nahrungsaufnahme sowie als Schlafplätze. Die beobachteten Blässgänse zogen dagegen im Norden des UG in einer Höhe von ca m lediglich über das Gebiet in Richtung Nordosten hinweg. Lediglich ein Rastvogeltrupp von einer während der Zug und Rastphase WEAempfindlichen Vogelart wurde im UG erfasst. Dabei handelte es sich um 42 nahrungssuchende Kiebitze, welche im südöstlichen Teil des UG ca. 1,5 km östlich des Vorhabens aktiv waren. Seite 37

46 4.4.2 Brutvogelerfassung, Raumnutzungsanalyse und herbstliches Zuggeschehen von Limikolen Im Rahmen der WindenergieProjekte im Kreis Paderborn sowie im Hochsauerlandkreis fand in 2016 eine erneute Erfassung des Brutvogelbestandes, inkl. Raumnutzungsanalyse, sowie des herbstlichen Zuggeschehens von Limikolen statt Methode Die Methodik der Erfassung des Brutvogelbestandes orientierte sich an dem Kapitel 6.1 und 6.3 des Leitfadens zur Umsetzung des Arten und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen (MKULNV & LANUV (2013)) genannten Methodenstandards. Demzufolge unterliegt das zu untersuchende Artenspektrum, die Anzahl der Begehungen sowie die Erfassungsmethode den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und hängt im Einzelfall von der naturräumlichen Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen ab. Die Brutvogelerfassung orientierte sich an dem zu erwartenden Artenspektrum nach Kapitel 4.2 und 4.3 im Untersuchungsgebiet (UG). Demzufolge liegt das Vorhaben im Bereich von Brutvorkommen der WEAempfindlichen Vogelarten Rotmilan, Wachtel und Wachtelkönig sowie Wiesenweihe. Des Weiteren ist mit dem Auftreten von Rohrweihen als Nahrungsgäste zu rechnen. Die Brutvogelerfassungen wurden nach SÜDBECK ET AL. (2005) (nach den Maßstäben des Dachverbandes deutscher Avifaunisten) an neun Terminen, wobei vier auch in die Nachtstunden je nach Witterung zwischen Mitte/Ende März und Ende Juni reichten, durchgeführt. In der Abenddämmerung bis maximal vier Stunden nach Sonnenuntergang fand die Kartierung singender bzw. rufender Spechte, Eulenvögel, Wachteln und Wachtelkönigen unter Verwendung von Klangattrappen statt. Die Revierkartierung ausgewählter Brutvögel fand von Mitte März bis Ende Juni statt. Dabei wurde das gesamte Untersuchungsgebiet in regelmäßigen Abständen begangen bzw. befahren. Zur Abgrenzung von Revieren wurde revieranzeigendes Verhalten (Flug mit Nistmaterial, Balzflüge, Luftkämpfe, Futterübergabe, etc.) dokumentiert. Des Weiteren wurde in den Bereichen, in denen auf Grund der Habitatausstattung Horste relevanter Großvögel zu erwarten sind, eine Horstsuche während der unbelaubten Zeit Mitte/Ende März und eine Horstkontrolle durchgeführt. Hierzu wurden vorzugsweise relevante Waldränder nach Horsten abgesucht. Dabei wurden die bekannten Horstbereiche in der Umgebung überprüft. Im Offenland wurden vorhandene Baumgruppen bzw. lineare Gehölzbereiche ebenfalls auf Nester relevanter Arten kontrolliert. Die Raumnutzungskartierung WEAempfindlicher Vogelarten orientierte vor allem an den Hauptaktivitätszeiten und phasen des Rotmilans. Daher erfolgen die Kartierungen der Raumnutzung von WEAempfindlichen Vogelarten während der Brutzeit (April Juli) sowie der herbstlichen Hauptrastzeit (August bis September). Unter Berücksichtigung des arttypischen Verhaltens wird der Schwerpunkt auf den April und Mai (3 Termine), Juni und Juli (4 Termine) sowie im August und September (3 Termine) gelegt. Die Erfassung der Raumnutzung erfolgte von vier Beobachtungspunkten mit jeweils zwei Beobachtern gleichzeitig aus über jeweils etwa ca. 3 Stunden vor allem während der täglichen Hauptaktivitätszeiten (SA 12 Uhr und 16 Uhr SU) bei günstigen Witterungsverhältnissen. Die Beobachtung der Raumnutzung erfolgte von geeigneten Standorten (Bergkuppen, Hanglagen, Freiflächen) aus. Seite 38

47 Zudem wurde das herbstliche Zuggeschehen von Limikolen, insbesondere von Kiebitz und Mornellregenpfeifer, erfasst. Hierzu fand an sechs Terminen zwischen Mitte August und Mitte Oktober eine Begehung des Untersuchungsgebietes statt. Die einzelnen Termine und die vorherrschenden Witterungsbedingungen sind der folgenden Tabelle 10 zu entnehmen. Tabelle 10: Kartiertermine zur Avifauna 2016 Datum Zeitraum Witterungsbedingungen :30 16:00 7 C, trocken, bedeckt Horstsuche 19:00 01:00 3 C, trocken, bedeckt Brutvögel (Abend/Nacht) :00 15:30 8 C, trocken, bedeckt Horstsuche :00 07:30 11 C, trocken, bedeckt Brutvögel (Abend/Nacht) :30 11:30 21 C, trocken, bedeckt Raumnutzungsanalyse BP 1 und 2 01:30 14:30 Methodik Raumnutzungsanalyse BP 3 und :30 14:00 12 C, trocken, sonnig Brutvögel :15 10:20 13 C, trocken, sonnig Raumnutzungsanalyse BP 3 und 4 10:20 13:30 Raumnutzungsanalyse BP 1 und :00 14:00 21 C, trocken, sonnig Brutvögel :00 14:00 21 C, trocken, bedeckt Brutvögel :30 11:30 22 C, trocken, sonnig Brutvögel :15 14:30 22 C, trocken, teilweise sonnig Brutvögel 06:15 10:20 22 C, trocken, teilweise sonnig Raumnutzungsanalyse BP 2 und 3 10:20 14: Raumnutzungsanalyse BP 1 und 4 20:00 00:30 16 C, trocken Brutvögel (Abend/Nacht) 12:00 15:00 22 C, trocken, sonnig Raumnutzungsanalyse BP 2 und 3 15:00 18: Raumnutzungsanalyse BP 1 und 4 20:15 00:15 17 C, trocken Brutvögel (Abend/Nacht) 14:00 17:00 23 C, trocken, teilweise sonnig Raumnutzungsanalyse BP 1 und 4 17:00 20: :00 12:10 Raumnutzungsanalyse BP 2 und 3 21 C, trocken, teilweise sonnig 12:10 15: :30 11:30 Raumnutzungsanalyse BP 1 und 3 25 C, trocken, sonnig 11:30 14: :00 12:10 Raumnutzungsanalyse BP 2 und 4 Raumnutzungsanalyse BP 1 und 4 Raumnutzungsanalyse BP 2 und 3 23 C, trocken, teilweise sonnig 12:10 13:00 Raumnutzungsanalyse BP 3 und 4 Raumnutzungsanalyse BP 1 und :30 14:30 17 C, trocken, sonnig Zug und Rastvögel (Limikolen) :00 17:00 21 C, trocken, bedeckt Raumnutzungsanalyse BP 2 und 4 17:00 20:00 Raumnutzungsanalyse BP 1 und :15 14:15 21 C, trocken, sonnig Zug und Rastvögel (Limikolen) :30 11:30 27 C, trocken, sonnig Raumnutzungsanalyse BP 1 und 3 Seite 39

48 Datum Zeitraum Witterungsbedingungen 11:30 14:30 Methodik Raumnutzungsanalyse BP 2 und 4 19:00 21:30 23 C, trocken, sonnig Schlafplatzansammlungen :30 14:30 17 C, trocken, sonnig Zug und Rastvögel (Limikolen) :30 14:30 11 C, trocken, teilweise sonnig Zug und Rastvögel (Limikolen) :00 15:00 8 C, trocken, teilweise sonnig Zug und Rastvögel (Limikolen) :45 14:45 9 C, trocken, bedeckt Zug und Rastvögel (Limikolen) Untersuchungsgebiet Der Leitfaden zur Umsetzung des Arten und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen (Stand ) des MKULNV & LANUV (2013) gibt bezogen auf WEAempfindliche Vogelarten in Anhang 2 die Abgrenzung der Untersuchungsgebiete für eine vertiefende Prüfung vor. Unter Berücksichtigung des bekannten und zu erwartenden Artenspektrums während der Brutperiode ist ein 500 mradius um die geplanten WEA bei der Wachtel und dem Wachtelkönig sowie ein mradius um die geplanten WEA bezüglich des Rotmilans und der Wiesenweihe vertiefend zu untersuchen. Vor dem Hintergrund der konkreten räumlichen Situation erfolgte die Erfassung auf den Offenlandflächen zwischen der A 44 (Norden), Meerhof bzw. der B1 (Osten), Essentho (Süden) und dem Fürstenberger Wald bzw. dem Körtgeberg (Westen), wobei sich die genaue Abgrenzung an den vorhandenen Strukturen orientierte (siehe Karte 7 im Anhang). Das Untersuchungsgebiet beinhaltet neben den großflächigen landwirtschaftlich genutzten Hochflächen auch größere mehr oder weniger zusammenhängende Waldbereiche Ergebnisse der Bestandserfassung in 2016 Horstsuche Zur unbelaubten Zeit im März 2016 wurden die relevanten Waldränder zur Erfassung der Horststandorte abgegangen sowie die bekannten Horstbereiche WEAempfindlicher Vogelarten in der Umgebung überprüft. Darüber hinaus wurden Horste dokumentiert, die im Rahmen der Revierkartierung zusätzlich erfasst wurden. Insgesamt wurden 39 Horste, von denen drei von Mäusebussarden und zwei von Rotmilanen besetzt waren, gefunden (siehe Abbildung 7). Die anderen Horste waren 2016 unbesetzt. Sieben der Horste, darunter auch ein besetzter Rotmilanhorst, wurden weiter östlich außerhalb des in Abbildung 7 dargestellten Bereichs erfasst. Zusammenfassend befanden sich die gefundenen Horste vor allem südlich der geplanten WEA an bzw. nahe der Waldränder sowie im Bereich der Feldgehölze und Baumreihen im UG. Seite 40

49 Abbildung 7: Darstellung der in 2016 erfassten Horste Revierkartierung Im Untersuchungsgebiet konnten sowohl Reviere von Offenlandarten (Feldlerche, Schafstelze und Wachtel) als auch von typischen Waldbewohnern (Grünspecht, Schwarzspecht, Waldkauz und Waldohreule) sowie von Groß und Greifvögeln (Mäusebussard, Rotmilan und Schwarzstorch) abgegrenzt werden (siehe Tabelle 11). Zudem konnten Korn und Rohrweihen als auch Wiesenweihen als Nahrungsgäste erfasst werden. Insgesamt konnten 21 Reviere, von denen drei als WEAempfindliche Vogelarten (Fett gedruckt) angesehen werden, erfasst werden. Seite 41

50 Tabelle 11: Erfasste Brutvogelarten 2016 und Status der Roten Liste NRW (2009) Art Reviere Bevorzugter Lebensraum BEZZEL, E. (1996) RL NRW Feldlerche (Alauda arvensis) 6 Reviere offene Landschaften, hauptsächlich Äcker und Wiesen 3 Grünspecht (Picus viridis ) 2 Reviere Waldränder (Laub/Mischwälder), Parks, Villenvierteln, Streuostwiesen, Feldgehölze oder in Wäldern mit größeren Lichtungen Höhlenbrüter. Nahrungsgast/ Durchzügler weiträumig offene Moor und Heidelandschaften sowie großräumige Bördenlandschaften, 0 3 Reviere offene Landschaften mit Baumgruppen, aufgelockerte Waldungen offene Landschaft, vor allem in der Nähe von Wasser im Schilf. Meist über Feuchtgebieten und schilfreichen Seeufern auf der Jagd 3 Kornweihe (Circus cyaneus) Mäusebussard (Buteo buteo) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Nahrungsgast/ Durchzügler Rotmilan (Milvus milvus) 2 Reviere offene Landschaften, Bruthabitat am Waldrand 3 Schafstelze (Motacilla flava) 2 Reviere Wiesen und Weiden, bevorzugt feucht oder in Wassernähe, Heiden Moore, seltener auch Äcker; Bodennest in offenem Gelände Schwarzspecht (Dryocopus martius) 1 Revier große Altholzbestände, v.a. aus Buche, als Nahrungsgebiete auch Nadel und Mischwälder, Höhlenbrüter Schwarzstorch (Ciconia ciconia) 1 Revier Naturnahe, ungestörte Wälder mit Feuchtwiesen, Teichen, Bächen; großer Horst auf Bäumen (oder Felsen) 3 Wachtel (Cotrunix coturnix) 1 Revier offene Agrarlandschaften sowie Grünland und Ruderalfluren 2 Waldkauz (Strix aluco) 2 Reviere reich strukturierte Landschaften, lückige Altholzbestände, Parklandschaften, Höhlenbrüter Waldohreule (Asio otus) 1 Reviere offenes Gelände mit Baumgruppen, Feldgehölzen etc. 3 Nahrungsgast/ Überflieger Jagdgebiete über offenen Flächen, Wiesen und Äckern etc. und brütet auf feuchten Wiesen; Verlandungszonen von Gewässern 1 Wiesenweihe (Circus pygargus) RL NRW: Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten NordrheinWestfalens (SUDMANN ET AL. (2009)): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Extrem selten, V = Vorwarnliste In der Karte 8 im Anhang sind die Revierzentren der im Jahr 2016 erfassten Vogelarten dargestellt. Die Feldlerche wurde vereinzelt im Ackerbereich südwestlich von Meerhof in ca. 500 m bis 2,1 km Entfernung zum Vorhaben erfasst. Der Grünspecht wurde mit zwei Revieren im zentralen Waldbereich des UG in ca. 500 m und 1 km Entfernung zum Vorhaben erfasst. Die Kornweihe wurde mit einem Überflug bzw. Nahrungssuchflug im UG erfasst (siehe Kapitel ). Der Mäusebussard wurde mit drei Revierzentren vor allem im Süden im UG erfasst. Innerhalb des mradius um die geplanten WEAStandorte liegt kein Mäusebussardrevierzentrum. Das Seite 42

51 nächstgelegene befindet sich im zentralen Waldbereich des UG in ca. 1,4 km Entfernung zum Vorhaben. Die Rohrweihe wurde mit einem Überflug bzw. Nahrungssuchflug im UG erfasst. Der Nahrungssuchflug wurde am Vormittag des über drei Minuten in einer Höhe von 1 bis 30 m erfasst. Es konnten zwei Brutplätze des Rotmilans erfasst werden, wobei es sich bei dem einen um einen Brutabbruch gehandelt hat. Der zweite Brutplatz befindet sich in über 8 km Entfernung zum Vorhaben östlich von Meerhof. Die Raumnutzung des Rotmilans wird in Kapitel ausführlich beschrieben. Die Schafstelze wurde mit zwei Revieren im zentralen südlichen Ackerbereich nördlich von Essentho in ca. 500 m Entfernung zum Vorhaben erfasst. Der Schwarzspecht wurde mit einem Revier im zentralen Waldbereich des UG in ca. 800 m Entfernung zum Vorhaben erfasst. Der Schwarzstorch wurde mit zwei Überflügen im UG erfasst. Die Flüge erfolgten im Zentrum des UG von Nordost nach Südwest über 3 bis 4 Minuten in ca. 40 bis 60 m Höhe Mitte Mai und Anfang Juni. Nach Hinweisen der Biologischen Station des Kreises Paderborn kam es in 2016 zu einer Brut der Art im Fürstenberger Wald in über 1,65 km Entfernung. Unter Berücksichtigung der besonderen Störungsempfindlichkeit der Art wurde auf eine gezielte Suche des Brutplatzes verzichtet. Die Wachtel wurde mit einem Revier im zentralen südlichen Ackerbereich nördlich von Essentho in ca. 180 m Entfernung zur nächstgelegenen geplanten WEA 08 erfasst. Der Waldkauz wurde mit zwei Revieren im UG erfasst. Eins der Reviere befindet sich im zentralen Waldbereich des UG in über 700 m Entfernung zum Vorhaben. Das zweite Revier wurde nordwestlich von Essentho im Fürstenberger Wald in ca. 250 m Entfernung zur nächstgelegenen geplanten WEA 05 dokumentiert. Die Waldohreule wurde mit einem Revier im Fürstenberger Wald im Bereich Schürenbusch südwestlich des Vorhabens in über 1,5 km Entfernung zum Vorhaben erfasst. Die Wiesenweihe wurde mit jeweils zwei Nahrungssuchflügen während der Raumnutzungsanalyse (siehe Kapitel ) sowie der Brutvogelkartierung im UG erfasst. Die beiden Nahrungssuchflüge während der Brutvogelkartierung erfolgten am in geringer Höhe (<30 m) im Bereich westlich von Essentho. Insgesamt wird das unterschiedlich strukturierte Untersuchungsgebiet entsprechend seiner Eignung als Lebensraum für Vögel genutzt. Die typischen Offenlandarten brüten in einiger Entfernung zu den vertikalen Strukturen auf den Ackerflächen. Ebenfalls Greifvögel nutzen für die Jagd die Offenlandbereiche. Die geschlossenen kleinen Waldflächen und die Waldränder sowie die Feldgehölze werden als Horststandorte in Anspruch genommen. Die großen geschlossenen Waldflächen des Untersuchungsgebietes haben für die erfassten Greifvögel keine Bedeutung als Nahrungshabitat und wurden auch von diesen Arten nur selten überflogen. Diese Waldbereiche wurden durch die typischen Waldarten (Spechte, Käuze und Eulen) genutzt. Die waldbewohnenden Arten sind grundsätzlich an die spezifischen Eigenarten des Waldlebensraumes gebunden. Seite 43

52 Raumnutzungskartierung An den zehn Beobachtungsterminen von April bis Juli 2016 konnten insgesamt 13 zusammenhängende Flugbewegungen/Aktivitäten von 13 Individuen von WEAempfindlichen Vogelarten festgestellt werden. Dabei handelte es sich um Rotmilan, Schwarzstorch, Korn, Rohr und Wiesenweihe. Bei den Beobachtungsterminen wurde die Anzahl der Individuen, die Dauer des Fluges, die Flughöhen und die Bewegungsart aufgenommen. Die nachfolgende Tabelle 12 gibt einen Überblick über die beobachteten Flugbewegungen des Rotmilans und in der Tabelle 13 sind die Flüge der anderen erfassten WEAempfindlichen Vogelarten aufgeführt. In der Karte 8 im Anhang sind die einzelnen Flugbewegungen dargestellt. Tabelle 12: Raumnutzung des Rotmilans an den zehn Beobachtungsterminen in 2016 Datum Nr. 101 Beobachtungszeitraum 10:03 10:23 Summe: :27 12:41 Summe: :49 10:04 Summe: Flughöhe in m min. max. Nahrungssuchflug 5 50 Nahrungssuchflug 0 4 Nahrungssuchflug Nahrungssuchflug :07 17: Nahrungssuchflug Nahrungssuchflug Nahrungssuchflug :23 16: :19 10:31 Summe: Verhalten 13:09 13:28 Summe: Anz. Ind. 401 Summe: Dauer in Min :32 09: Nahrungssuchflug :53 13: Nahrungssuchflug Summe: Gesamtsumme: Tabelle 13: Raumnutzung weitere WEAempfindlicher Vogelarten an den zehn Beobachtungsterminen in 2016 Datum Nr. Beobachtungszeitraum Dauer in Min. Anz. Ind. Kw01 09:47 09: Ww01 09:11 09:14 5 Ww02 13:28 13:31 Summe: Sst01 17:22 17:26 Summe: Verhalten Flughöhe in m min. max. Nahrungssuchflug Nahrungssuchflug Nahrungssuchflug Überflug Abkürzungen in der Spalte 2 der Tabelle 13: Kw = Kornweihe; Sst = Schwarzstorch; Ww = Wiesenweihe Seite 44

53 Bei der Gesamtbetrachtung der erfassten Flugaktivitäten des Rotmilans im Jahr 2016 wird deutlich, dass sich die Aktivitäten über den Jahresverlauf deutlich verschieben. Es konnten an den ersten sieben Beobachtungsterminen vereinzelte Flugaktivitäten des Rotmilans dokumentiert werden. An den folgenden Terminen ab August wurden keine Rotmilane mehr im UG gesichtet. Die Erfassung fand an 10 Kartierterminen von je 4 Beobachtungspunkten aus mit zwei Beobachtern über 6 bis 8 Stunden statt. Dies entspricht 3 bis 4 Stunden je Beobachtungspunkt. Insofern beträgt die Beobachtungszeit pro Beobachtungspunkt 31 Stunden bzw Minuten. Da jeweils aber zwei Beobachtungspunkte zeitgleich besetzt waren, beträgt die Gesamtbeobachtungsdauer je Beobachtung 62 Stunden bzw Min. sowie pro Beobachtungstermin zusammen 124 Stunden bzw Minuten. Dieses Verfahren zur Berechnung der Gesamtbeobachtungsdauer entspricht der Realität, da zwei Beobachter einen größeren Untersuchungsraum abdecken und ggf. auch zwei parallel erfolgte Flüge dokumentieren können. Hier ist zu unterscheiden zwischen der Beobachtungszeit und der Gesamtbeobachtungsdauer. So stellt auch der neue Artenschutzleitfaden für Niedersachsen fest: Für eine belastbare Raumnutzungsanalyse sind erfahrungsgemäß in der Regel drei zeitgleich besetzte Dauerbeobachtungspunkte erforderlich. Entsprechend ergibt sich bei 6 Stunden Beobachtungszeit pro Beobachtungspunkt und 14 Beobachtungstagen eine Gesamtbeobachtungszeit von 252 Stunden. Insofern wird hier die Gesamtbeobachtungszeit wie folgt berechnet: (14*6)*3 = 252 Stunden. Insgesamt konnten in ca. 141 Minuten Flüge von Rotmilanen beobachtet werden. Dies entspricht bei einer Gesamtbeobachtungsdauer von ca Min. etwa 1,9 %. Bei den Flugbewegungen handelt es sich um Nahrungssuchflüge verteilt in den Offenlandbereichen des UG. Dabei wurden zwei Flüge im 500 mumfeld der geplanten WEAStandorte beobachtet. Alle erfassten Flüge fanden im freien Luftraum unterhalb der sich drehenden Rotoren, welche beim vorgesehen Anlagentyp sich in Höhenbereichen von 92 bis 207 m bzw. 73 bis 199 m und 59 bis 200 m drehen, statt. Acht der 13 individualisierten Flüge erfolgten ausschließlich in Höhen von unter 50 m und fünf weitere fanden in Höhen von maximal 70 m statt. Eine reine Beschreibung der Raumnutzung, wie sie oben erfolgt ist, ist als einzige Bewertungsgrundlage unzulänglich. Für eine sach und fachgerechte Bewertung muss einem Kriterium ein Maßstab zugeordnet werden. Dabei hat sich die Maßstabsbildung an an den fachgesetzlichen, hier insbesondere den artenschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen zu orientieren. Hinweise auf geeignete Kriterien und Maßstäbe gibt der Leitfaden zur Umsetzung des Arten und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen des MKULNV & LANUV (2013). Nach den Hinweisen zu den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten in Kapitel 4 des Leitfadens ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko dann anzunehmen, wenn nicht nur einzelne Individuen einer WEAempfindlichen Art gefährdet sind, sondern zumindest die betroffene lokale Population. Bei häufigen und weit verbreiteten Arten führen kollisionsbedingte Verluste einzelner Individuen im Regelfall nicht zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot. ( ) Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko ist auf Individualebene darüber hinaus gegeben, wenn ein Vorhaben aufgrund seiner Lage unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen geeignet ist, Kollisionen WEAempfindlicher Arten überdurchschnittlich häufig auszulösen. Insofern benennt der Leitfaden das überdurchschnittlich häufige Auslösen von Kollisionen als Bewertungsmaßstäbe für das Überschreiten der Relevanz oder Signifikanzschwelle. Daraus kann sich als Kriterium die Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Individuen WEAempfindlicher Arten im Bereich der geplanten Anlage ableiten. Die Aufenthaltswahrscheinlichkeit ist die in die Zu Seite 46

54 kunft gerichtete Aussage (Prognose) zur Häufigkeit des Aufenthaltes in einer bestimmten Zeitspanne. Als Bewertungsmaßstäbe für das Überschreiten der Relevanz oder Signifikanzschwelle wird das überdurchschnittlich häufige Auslösen von Kollisionen bzw. die Aufenthaltswahrscheinlichkeit herangezogen. Diese Maßstabsbildung ist für die einzelfallbezogene Anwendung nicht hinreichend operationalisiert, da die Kriterienausprägung weder mittelbar noch unmittelbar zu erfassen ist. Es sind unbestimmte Begriffe, die noch zu konkretisieren sind. In Hinsicht auf den Raumbezug kann hier auf die gute fachliche Praxis der Umweltplanung zurückgegriffen werden. Das Grundprinzip der Risikoanalyse ist die Überlagerung der Wirkzone eines Vorhabens mit der Empfindlichkeit betroffener Schutzgüter. Bezogen auf den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand Töten ist als Wirkzone einer WEA der Bereich zu betrachten, in dem ein Tier zu Tode kommen kann. Dies ist der Bereich des Rotors und gefährdender Luftverwirbelungen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein Individuum möglicherweise ab einer bestimmten Annäherung nicht mehr reagieren kann und so unausweichlich kollidieren würde. Da keine näheren Informationen oder Kenntnisse zu solchen Reaktionsabständen von Greifvögeln, insbesondere dem Rotmilan, vorliegen, wird vorsorglich ein Nahbereich von 250 m Abstand um die zu bewertende WEA angenommen. Bei Unterschreitung dieses Abstandes wird es aber nicht unausweichlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kritischen Situationen kommen. Vielmehr ist damit nur räumlich bestimmt, in welchem Bereich es überhaupt zu Wirkungen von WEA kommen könnte. Dies ist bei der Gewichtung dieses Aspektes zu beachten. Ob es durch solche möglichen Wirkungen tatsächlich zu einer Kollision kommen könnte, ist vor allem von dem Ausweichverhalten des jeweiligen Individuums, das voraussichtlich artspezifisch ausgeprägt ist, abhängig. Dieser Punkt soll hier aber nicht weiter diskutiert werden. Unabhängig von der Reaktionsfähigkeit ist die Gefährdung im unmittelbaren Rotorbereich einer WEA weitaus größer als im Wirkbereich. Der Rotorbereich ist die vertikale Scheibe, die vom Rotor überstrichen wird, einschließlich der gefährdenden Wirbelschleppen an den Flügelspitzen. Je nach Windrichtung hat sie eine andere Ausrichtung zur Himmelsrichtung. Zwar gibt es Hauptwindrichtungen und Bereiche, aus denen der Wind selten kommt. Um diesen Bereich planerisch handhabbar zu machen, wird vereinfachend die vom Rotor insgesamt überstrichene Bodenfläche als Rotorbereich angenommen. Bei einer WEA vom Typ ENERCON E115 mit einem Rotordurchmesser von 115 m beträgt die vom Rotor überstrichene Bodenfläche 57,5 m um die WEA. Vorsorglich wird ein Gefahrenbereich von 115 m Abstand bzw. dem doppelten Rotorbereich angenommen. Bei einer WEA vom Typ ENERCON E82 mit einem Rotordurchmesser von 82 m beträgt die vom Rotor überstrichene Bodenfläche 41 m um die WEA. Vorsorglich wird ein Gefahrenbereich von 82 m Abstand bzw. dem doppelten Rotorbereich angenommen. Ob es im angenommenen Rotorbereich tatsächlich zu Kollisionen kommen könnte, ist wiederum vom artspezifischen Ausweichverhalten abhängig. Eine weitere Betrachtung dieses Punktes ist für die konkrete Fragestellung aber nicht relevant, wohl aber bei der Gewichtung des Aspektes zu berücksichtigen. Zudem ist aus dem Umstand, dass ein geplanter Standort überflogen wird, nicht abzuleiten, dass es zu solchen Überflügen auch nach Errichtung der geplanten WEA kommen wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass in 95% bis 98% aller Fälle ein sich der WEA nähernder Vogel dem sich drehenden Rotor oder unbeweglichen Bauteilen ausweichen wird (siehe dazu auch imperia/md/images/bergenhusen/bmuwindkraftundgreifwebsite/modellrechnungen_band_fl che_r asran.pdf Folie 20). Diesem Umstand ist bei der Maßstabsbildung bereits Rechnung getragen worden. Seite 47

55 Anders als die räumliche Zuordnung ist die mengenmäßige Ausprägung des Kriteriums Aufenthaltswahrscheinlichkeit nicht über die gute fachliche Praxis herzuleiten. Die Begriffe höher, häufiger oder selten sind relative Mengenangaben, die in einem Bezug zu einer Grundmenge stehen. Diese Grundmenge, die beispielsweise als durchschnittliche Überflughäufigkeit verstanden werden könnte, ist nicht bekannt und nicht ohne weiteres zu ermitteln. Alternativ können als Maßstäbe bzw. Schwellenwerte aus der aktuellen Rechtsprechung abgeleitet werden. In Bezug auf die Nutzung bestimmter Räume hat das OVG Magdeburg festgestellt, dass ein Gebiet intensiv durchflogen bzw. als Nahrungshabitat genutzt wird, wenn dort GreifvogelPlanbeobachtungen ergeben, dass je Stunde im Mittel zwischen 1,5 und 5 Flüge von Rotmilanen durch das Eingriffsgebiet beobachtet werden. Gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine solche intensive Nutzung, lässt sich ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko auch dann nicht begründen, wenn Nahrungsflüge beobachtet wurden (siehe OVG Magdeburg, Beschluss vom AZ.: 2 M 154/12 Zif unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Magdeburg vom AZ.: 2 L 6/09). Einen etwas anderen Ansatz verfolgt das VG Würzburg. Maßstab bzw. Schwellenwert ist demnach der Anteil der Beobachtungszeit der Zielart im Gefahrenbereich (bzw. Nahbereich) von WEA von 10 % der Gesamtbeobachtungsdauer (siehe VG Würzburg vom AZ.: W 4 K 371/10). Im UG konnten in ca. 141 Minuten Flüge von Rotmilanen beobachtet werden. Demzufolge wurden bei einer Gesamtbeobachtungsdauer von ca Min. etwa 1,9 % der Gesamtbeobachtungszeit fliegende Rotmilane erfasst. Die elf geplanten WEAStandorte waren vom Beobachtungspunkt 1 aus einsehbar, so dass die Beobachtungszeit bezogen auf die elf geplanten WEAStandorte Minuten beträgt. In dieser Zeitspanne wurden zwei Flüge über 39 Minuten dokumentiert. Dies entspricht bei einer Beobachtungszeit von ca Min. einer Beobachtungszeit von ca. 2,01 %. Der zeitliche Anteil im Nah und Gefahrenbereich ist dabei nach einer überschlägigen Schätzung über die jeweilige Flugbahnlänge noch deutlich geringer. Die Anzahl der Überflüge je Stunde beträgt bezogen auf die elf geplanten WEAStandorte und deren 500 mumfeld bei zwei Flügen in 31 Stunden Beobachtungszeit 0,06 Flüge pro Stunde. Hinsichtlich der einzelnen Beobachtungstermine ergeben sich auch keine Hinweise auf zeitliche oder räumliche Aktivitätsschwerpunkte. Insofern kam es im Bereich der geplanten zwei WEAStandorte unter Berücksichtigung der erfassten Flughöhen während der Raumnutzungskartierung in 2016 bei 31 Stunden Beobachtungszeit zu keiner Flugaktivität bei der es zu einer Kollision hätte kommen können. Der vom OVG Magdeburg angenommene Grenzwert von 1,5 bis 5 Durchflügen im Stundenmittel wird im Bereich der geplanten Erweiterung des Windparks Körtge nicht erreicht. Der berechnete Mittelwert liegt bei 0,06 Durchflügen pro Stunde. Ebenfalls der angenommene Schwellenwert (Aufenthalt im Gefahrenbereich über 10 % der Gesamtbeobachtungsdauer) des VG Würzburgs vom (W 4 K ) wird nicht überschritten. Der berechnete mittlere Aufenthaltswert im Umfeld der geplanten WindparkRepowering bei 2,01 % der Beobachtungszeit bzw. bei 1,9 % der Gesamtbeobachtungsdauer bezogen auf das gesamte UG. Folglich sind die aus dem Leitfaden NordrheinWestfalens des MKULNV & LANUV (2013) abzuleitenden Bewertungsmaßstäbe für das Überschreiten der Relevanz oder Signifikanzschwelle (das überdurchschnittlich häufige Auslösen von Kollisionen bzw. die Aufenthaltswahrscheinlichkeit ) an den geplanten WEAStandorten nicht überschritten. Seite 48

56 Herbstzug Die Kartierung des herbstlichen Durchzugs diente vor allem der Frage, ob ein bedeutendes Rastgeschehen von Limikolen, insbesondere von Kiebitzen und Mornellregenpfeifern auf den Offenlandflächen vorherrscht und ob es zu bedeutenden Rotmilanansammlungen kommt. Nach der aktuellen Rechtsprechung des VG Minden sind Rotmilanansammlungen von mehr als 25 Exemplaren als bedeutend anzusehen. Im Ergebnis konnte an den sechs Terminen zwischen Mitte August und Mitte Oktober sowie während der Termine zur Raumnutzungsanalyse WEAempfindlicher Groß und Greifvogelarten kein bedeutendes Rastgeschehen beobachtet werden. Lediglich an einem Termin am wurden ca. 15 rastende Kiebitze im südlichen Teil des UG nördlich von Essentho erfasst (siehe Karte 8 im Anhang). Der Herbstdurchzug des Mornellregenpfeifers findet nach dem LANUV zwischen Mitte August und Mitte September statt. Auch die bisherigen Sichtungen aus den Jahren 2008 bis 2014 im Offenland des UG umfassen den Zeitraum zwischen Mitte August und Mitte September. Eine Abfrage bei ornitho.de am 12. September 2016 ergab auch keine ernst zu nehmenden Hinweise auf ein Rastgeschehen des Mornellregenpfeifers im Bereich des Vorhabens (siehe Abbildung 8). Rastansammlungen wurden weiter westlich in Richtung Hellwegbörde sowie weiter östlich in Hessen dokumentiert. Seite 49

57 Abbildung 8: Darstellung der Ergebnisse einer Abfrage zum Herbstdurchzug des Mornellregenpfeifers bei ornitho.de Seite 50

58 4.5 Vorliegende Untersuchungen zu Fledermäusen Im Rahmen der Erhebungen des Fledermausbestandes zum Windpark Himmelreich konnten in 2013 im Rahmen der Detektorbegehungen im Untersuchungsgebiet (1.000 mradius) Bartfledermäuse16, Große Abendsegler, Rauhaut und Zwergfledermäuse sowie zwei nur auf Gattungsniveau bzw. Gattungsgruppe einzuordnende Artengruppen (unbest. Myotis17 und unbest. Nyctaloid18) nachgewiesen werden. Die Umgebung wird von den vorkommenden Fledermausarten als Jagd und Transfergebiet in unterschiedlicher Intensität genutzt. Dabei wurden insbesondere Zwergfledermäuse (215 der 250 Rufe), gefolgt von den unbest. Nyctaloid (27 der 250 Rufe) erfasst. Die anderen Arten bzw. Artengruppen wurden mit ein bis drei Rufen nur sehr vereinzelt aufgezeichnet. Ebenfalls beim Einsatz von Horchboxen wurden überwiegend Zwergfledermäuse (175 der 217 Rufe) erfasst. Die unbest. MyotisArten wurden mit 13 sowie die anderen erfassten Arten (Großes Mausohr, Großer Abendsegler, unbest. Nyctaloid und Rauhautfledermaus) mit 3 bis sechs Rufen aufgezeichnet. Die räumliche Verteilung der untersuchten Transekten und Horchboxenstandorten sind der Karte 2 im Anhang zu entnehmen. Im Ergebnis wird das Untersuchungsgebiet regelmäßig und überwiegend von der Zwergfledermaus (84,54 % der Kontakte) als Lebensraum genutzt. Deutlich seltener sind die nicht genauer differenzierten Rufe der Artengruppen unbestimmten Myotis (4,83 %) und unbest. Nyctaloid (2,9 %) sowie die Arten Großer Abendsegler (2,47 %), Rauhautfledermaus (2,47 %) und Großes Mausohr (1,45 %) im UG vertreten. Details sind dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag von SCHMAL + RATZBOR (2014Y) in Kapitel 4.2 zu entnehmen. Die Untersuchungen in 2013 stufen das UG aus Sicht der Fledermausfauna hinsichtlich des Artenreichtums als unterdurchschnittlich ein. Die flächigen und linearen Gehölzbiotope, insbesondere die Baumallee an der L 636, sowie die halboffene mit Gehölzen kleinräumig strukturierte Kulturlandschaft südöstlich der L 636 wurden regelmäßig von Fledermäusen genutzt. Weiterhin wurden auch für die an das UG angrenzenden Siedlungsbiotope und deren Randbereiche (Meerhof, Oesdorf, Essentho) höhere Fledermausaktivitäten nachgewiesen. Hinweise auf Wochenstuben oder Paarungsquartiere sowie auf intensiv genutzte Zugrouten liegen nicht vor. Die zentral gelegene offene Agrarlandschaft wird nach den vorliegenden Untersuchungen nur sporadisch und unspezifisch genutzt. Die durchschnittliche Anzahl an Rufsequenzen an den Horchboxenstandorten, die mehrheitlich im Offenland positioniert waren, lag bei 2,21 pro Stunde, so dass das UG insgesamt eine geringe Bedeutung für Fledermäuse hat. Es konnten an keinem Horchboxstandort sowohl artunabhängig als artabhängig hohe Fledermausaktivitäten erfasst werden. Insofern wurden keine überdurchschnittlichen Fledermausaktivitäten einer Fledermausart oder gruppe erfasst. Insofern weise das Umfeld des Windparks Himmelreich insgesamt auf Grund des Artenbestandes, der Fledermausaktivität sowie den fehlenden Hinweisen auf intensive genutzte Flugrouten und Quartiere eine unterdurchschnittliche bzw. geringe Bedeutung als Lebensraum für Fledermäuse auf. Des Weiteren liegen die Ergebnisse von Monitorings in Gondelhöhe aus dem Windpark Körtge (vier ENERCON E82 WEA mit jeweils 138 m Nabenhöhe) ca. 3 km nördlich des Vorhabens sowie aus dem ca. 6 km nördlich gelegenen Windpark Kittelbusch (zwei ENERCON E115 und eine 16 Das Artenpaar Große / Kleine Bartfledermaus ist mittels der angewendeten Methoden nicht zu trennen. 17 unbest. Myotis = Kleine / Große Bartfledermaus, Wasserfledermaus oder evtl. auch Fransenfledermaus oder Bechsteinfledermaus 18 unbest. Nyctaloid = Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus oder Zweifarbfledermaus Seite 51

59 ENERCON E101 mit jeweils 149 m Nabenhöhe) auf dem Stadtgebiet von Bad Wünnenberg, Kreis Paderborn, vor. Im neu errichteten Windpark Körtge wurde von Ende Juni bis Anfang November bzw. Ende September bis Anfang November 2014 sowie von Anfang August bis Ende Oktober 2015 ein Gondelmonitoring durchgeführt. Dieses Monitoring fand an den WEA KÖ 01 und KÖ 04, zwei von vier neu errichteten Windenergieanlagen, statt. Im neu errichteten Windpark Kittelbusch wurde von Mitte März bis Anfang November 2015 ein Gondelmonitoring durchgeführt. Dieses Monitoring fand an den WEA KIT 03, einer von drei neu errichteten Windenergieanlagen, statt. Ergebnisse Gondelmonitoring WP Körtge 2014 Die WEA KÖ 01 und KÖ 04 wurden entsprechend nach ihrer Errichtung und vor Inbetriebnahme mit einem Batcorder zur kontinuierlichen Überwachung der Fledermausaktivitäten im Rotorbereich ausgestattet. Die im Zeitraum 25. Juni bis 09. November 2014 an der WEA KÖ 01 und vom 26. September bis 12. November 2014 an der WEA KÖ 04 aufgezeichneten Daten wurden hinsichtlich entsprechender Fledermausrufsequenzen ausgewertet. Insgesamt wurden über den Zeitraum betrachtet 186 (WEA KÖ 01) bzw. 26 (WEA KÖ 04) Rufsequenzen von Fledermäusen aufgenommen. Die meisten Rufsequenzen an beiden WEA stammen aus dem September, es folgen an der WEA KÖ 01 der August und Juli sowie an der WEA KÖ 04 der Oktober. Die Fledermausrufe konnten fünf Arten (Nordfledermaus, Kleinabendsegler, Großer Abendsegler, Zwerg und Rauhautfledermaus) sowie einer Gattung (Nyctalus) zugeordnet werden. Es konnten u.a. keine Rufe der Gattungen Barbastella, Hypsugo, Myotis, Plecotus oder Vespertilio aufgezeichnet werden. Die Nachweise der einzelnen Rufsequenzen sowie Arten verteilen sich dabei unterschiedlich über die Erfassungszeiträume sowie die Nachtphasen. Der Hauptanteil der Nachweise lag bei den beiden WEA von 20 bis 1 Uhr nachts. An der WEA KÖ 01 ist der Kleinabendsegler mit 86 Rufsequenzen (46,2 %) die am häufigsten nachgewiesene Fledermausart. Als zweithäufigste Art wurde an der WEA mit 39 Rufsequenzen (21 %) die Zwergfledermaus, gefolgt von der Rauhautfledermaus mit 30 Rufsequenzen (16,1 %) sowie dem Großen Abendsegler mit 22 Rufsequenzen (11,8 %) aufgezeichnet. Zudem konnte einmalig eine Rufsequenz von der Nordfledermaus erfasst werden. Acht Rufsequenzen (4,3 %) konnten keiner NyctalusArt zugeordnet werden. Demgegenüber war an der WEA KÖ 04 die Zwergfledermaus mit 11 Rufsequenzen (42,3 %) die am häufigsten nachgewiesene Fledermausart. Als zweithäufigste Art wurde an der WEA mit 7 Rufsequenzen (26,9 %) der Kleinabendsegler, gefolgt von der Rauhautfledermaus mit 5 Rufsequenzen (19,2 %) sowie dem Großen Abendsegler mit 3 Rufsequenzen (11,5 %) aufgezeichnet. Die Bewertung der Fledermausaktivitäten erfolgte in fünf Bewertungskategorien19: Bewertungskategorie I: keine oder sehr geringe Fledermausaktivitäten (05 Rufe pro Stunde) Bewertungskategorie II: geringe Fledermausaktivitäten (>510 Rufe pro Stunde) Bewertungskategorie III: mittlere Fledermausaktivitäten (>1015 Rufe pro Stunde) 19 Anmerkung: Es gibt derzeit keine allgemein anerkannten Schwellenwerte für die Einstufungen von aufgezeichneten Fledermausrufsequenzen, die zu rechtsverbindlichen Konsequenzen bei der Planung oder dem Betrieb von WEA führen. Die registrierten Fledermausaktivitäten werden innerhalb von definierten Referenzräumen in die oben genannten Bewertungskategorien eingeteilt, die auf eigenen Erhebungs sowie Erfahrungswerten des Fledermauserfassers hinsichtlich akustischer Bodenuntersuchungen beruhen. Zur Einteilung von Aktivitäten im Gondelbereich gibt es keine entsprechenden Bewertungskategorien. Seite 52

60 Bewertungskategorie IV: hohe Fledermausaktivitäten (>1520 Rufe pro Stunde) Bewertungskategorie V: sehr hohen Fledermausaktivitäten (>20 Rufe pro Stunde) Bei den relativen Werten, d.h. der Anzahl an Fledermausrufen bzw. rufsequenzen pro Nachtphase, schwanken an der WEA KÖ 01 die Werte zwischen zwischen 0,0 (also keinen aufgezeichneten Rufen) und im Schnitt maximal 2,03 Aktivitäten (Rufsequenzen) pro Nachtstunde. In keiner Nacht waren geringe und damit mehr als sehr geringe Fledermausaktivitäten zu verzeichnen. In vielen Nächten wurden überhaupt keine Fledermausaktivitäten wahrgenommen. Bei den relativen Werten, d.h. der Anzahl an Fledermausrufen bzw. rufsequenzen pro Nachtphase, schwanken an der WEA KÖ 04 die Werte zwischen zwischen 0,0 (also keinen aufgezeichneten Rufen) und im Schnitt maximal 1,06 Aktivitäten (Rufsequenzen) pro Nachtstunde. In keiner Nacht waren geringe und damit mehr als sehr geringe Fledermausaktivitäten zu verzeichnen. In vielen Nächten wurden überhaupt keine Fledermausaktivitäten wahrgenommen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Mehrzahl der Aktivitäten an der WEA KÖ 01 im Zeitraum 3. Augustdekade bis 3. Septemberdekade zwischen 20 und 1 Uhr bei Windgeschwindigkeiten bis vorwiegend 5 m/s auftraten. An den fünf Tagen mit der größten Anzahl an Rufsequenzen lag die mittlere nächtliche Windgeschwindigkeit unterhalb von 4,83 m/s. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Mehrzahl der Aktivitäten an der WEA KÖ 04 in der 3. Septemberdekade zwischen 19 und 0 Uhr bei Windgeschwindigkeiten vorwiegend unter 4 m/s auftraten. An den zwei Tagen mit der größten Anzahl an Rufsequenzen, lag die mittlere nächtliche Windgeschwindigkeit unterhalb von 2,26 m/s. Im Verhältnis zu akustischen Bodenuntersuchungen wurden ausschließlich sehr geringe Aktivitäten aufgezeichnet. Geringe, mittlere oder hohe Aktivitäten konnten nicht festgestellt werden. Ein allgemein anerkanntes Bewertungsverfahren für die Einstufung von aufgezeichneten Fledermausrufsequenzen, die zu rechtsverbindlichen Konsequenzen bei der Planung und dem Betrieb von WEA führen, liegt für NordrheinWestfalen derzeit nicht vor. Daher wurden als Bewertungsansätze der aus der Anlage 3 der TAK (2011)20 für Brandenburg sowie ein aus dem Forschungsvorhaben von BRINKMANN et al. (2011)21 abgeleitetes herangezogen. Nach der Anlage 3 der TAK (2011)22 sind für Brandenburg die gemessenen Höhenaktivitäten zu addieren und auf die Rotorlänge hochzurechnen. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Anlagentyps und der angewendeten Erfassungstechnik sowie des erfassten Artenspektrums ist von folgenden gemittelten Hörweiten auszugehen: Nordfledermaus 70 m Großer Abendsegler 135 m Kleinabendsegler 85 m Zwergfledermaus 35 m Rauhautfledermaus 55 m 20 MINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG (2011): Tierökologische Abstandskriterien (TAK) für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg. Stand BRINKMANN, R., BEHR, O., NIERMANN, I. & REICH, M. (2011): Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an OnshoreWindenergieanlagen. Schriftenreihe Institut für Umweltplanung, Leibniz Universität Hannover 22 Siehe Fußnote 20 Seite 53

61 Im vorliegenden Fall wird überschlägig bei einem Rotorradius von 41 m die Anzahl der erfassten Rufsequenzen der Gattung Nyctalus halbiert und die der Gattung Pipistrellus sowie Eptesicus in ihrer Gesamtanzahl berücksichtigt. Zudem sind nach der TAK (2011) 23 nur die Aktivitäten zwischen dem 11. Juli bis zum 20. Oktober heranzuziehen. Da an der WEA KÖ 01 der Betrachtungszeitraum mit einem viertägigen Ausfall beprobt, werden die erfassten Rufsequenzen extrapoliert. Insofern wurden an der WEA KÖ 01 im betreffenden Zeitraum 60 Rufsequenzen der Nyctalus und 72 Rufsequenzen der Pipistrellus / Eptesicus aufgezeichnet. Insofern werden in der Bewertungsmatrix 24 insgesamt 132 Rufsequenzen berücksichtigt. Dies entspricht einer geringen Aktivität von Fledermäusen in Gondelhöhe. Bezüglich der WEA KÖ 04 wurden innerhalb des Betrachtungszeitraumes nur wenige Nächte beprobt, so dass hier die erfassten Rufsequenzen zwar extrapoliert werden, diese jedoch nur eine geringe Aussagekraft haben. Insofern wurden im betreffenden Zeitraum 20 Rufsequenzen der Nyctalus und 65 Rufsequenzen der Pipistrellus aufgezeichnet. Insofern werden in der Bewertungsmatrix insgesamt 85 Rufsequenzen berücksichtigt. Dies entspricht einer sehr geringen Aktivität von Fledermäusen in Gondelhöhe. Im Ergebnis sind nach der TAK (2011)25 für sehr geringe, geringe und mittlere Aktivitäten keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass abweichend von der Einschätzung der TAK (2011)26 die Zwergfledermaus in NordrheinWestfalen als nicht WEAempfindlich gilt. Insofern würde eine entsprechende Herausrechnung der Rufsequenzen der Zwergfledermaus die zu berücksichtigenden Aktivitäten weiter reduzieren. Werden die gemessenen Aktivitäten pro Nacht herangezogen, so ist ersichtlich, dass innerhalb des Beprobungszeitraumes maximal absolute Aktivitäten von insgesamt 25 (WEA KÖ 01) bzw. 13 (WEA KÖ 04) Rufaufzeichnungen gemessen wurden. Wird diese Anzahl an Aktivitäten mit den bei BRINKMANN ET AL. (2011)27 dargestellten Anzahl an verunglückten Fledermäusen verglichen (mixturemodell: M~Akt identitylink Funktion) 28, so ist festzustellen, dass die erfassten Aktivitäten pro Nacht im Anfangsbereich der Darstellung bei etwa 0,1 Schlagopfern liegen und somit vernachlässigbar sind. In dem Forschungsvorhaben wird bei dieser Schätzung ein Mittelwert von 12 Schlagopfern pro Anlage und Jahr (bei einer Spannweite von 0,4 20,5) angegeben (BRINKMANN ET AL. (2011)29, S. 347). Insofern liegt die hier an der WEA KÖ 01 zu schätzende Anzahl an Schlagopfern deutlich unter dem Mittelwert im unteren Bereich der angegebenen Spannweite und die Gefahr einer Kollision ist entsprechend als sehr gering einzuschätzen. Wie die Ergebnisse des Gondelmonitoring zeigen, sind die erfassten Aktivitäten im Gefahrenbereich der WEA sehr gering bis gering. Ein nicht zu unterschätzender Anteil der wenigen Flugbewegungen findet dann statt, wenn von der untersuchten WEA auf Grund der geringen Windgeschwindigkeit 23 Siehe Fußnote Bewertungsmatrix: 0 bis 100 Aktivitäten = sehr gering; 101 bis 200 Aktivitäten = gering; 201 bis 300 Aktivitäten = mittel; 301 bis 400 Aktivitäten = hoch; 401 bis 500 Aktivitäten = sehr hoch; 25 Siehe Fußnote Siehe Fußnote Siehe Fußnote Die Anzahl an verunglückten Fledermäusen wird in der Abb. 5 (unten rechts) auf Seite 337 bei BRINKMANN et al. dargestellt. Demzufolge ist bei etwa 200 Rufsequenzen pro Nacht von einem Schlagopfer auszugehen. 29 Siehe Fußnote 19 Seite 54

62 keine Gefahr ausgeht. Insgesamt sind nach den angewendeten Bewertungsansätzen keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist laut dem Kreis Paderborn eine temporäre Abschaltung der Windenergieanlagen nicht erforderlich. Ergebnisse Gondelmonitoring WP Körtge 2015 Die WEA KÖ 01 und KÖ 04 wurden mit einem Batcorder zur kontinuierlichen Überwachung der Fledermausaktivitäten im Rotorbereich ausgestattet. Die aufgezeichneten Daten wurden hinsichtlich entsprechender Fledermausrufsequenzen ausgewertet. An den untersuchten WEA wurden über 3 Monate 422 bzw. 913 Rufsequenzen von Fledermäusen aufgezeichnet. Trotz dieser wenigen Rufe gibt es eine klare Schwerpunktbildung an beiden WEA in der 2. und 3. Augustdekade. Etwa 63 % aller Fledermausrufe wurden in diesem Zeitraum aufgezeichnet. In den Nächten mit der jeweils höchsten Anzahl an aufgezeichneten Rufsequenzen (mehr als 10 Rufaufzeichnungen) lag die gemessene mittlere Windgeschwindigkeit an der WEA KÖ 01 bei 3,88 m/s sowie an der WEA KÖ 04 bei 3,85 m/s. Da die WEA erst bei einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s anlaufen, finden über die Hälfte der Flugbewegungen dann statt, wenn die WEA still stehen oder trudeln. In diesem Betriebszustand geht keine Gefahr für Fledermäuse von den WEA aus. Etwa 50 % der Aufnahmen wurden als Nyctaloid bestimmt, überwiegend vertreten durch die Arten N. noctula (Großer Abendsegler 27,8 %), V. murinus (Zweifarbfledermaus 13,8 %), N. leisleri (Kleiner Abendsegler 0,6 %) und E. serotinus (Breitflügelfledermaus 0,3 %). Der Anteil der nicht bis auf Artniveau bestimmbaren Rufe lag bei 32,8 % der Gruppe Nycmi (Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zweifarbfledermaus) und 23,2 % Nyctaloiden (hier vermutlich: Gattung Abendsegler, Zweifarbfledermäuse, Breitflügelfledermäuse) sowie 1,5 % der Gruppe Nyctief (hier vermutlich: Großer Abendsegler). CA. 31 % der Aufnahmen gehörten zur Artengruppe Pipistrelloid, es überwiegen Nachweise von P. pipistrellus (Zwergfledermaus 21,3 %), ergänzt von P. nathusii (Rauhautfledermaus 7,8 %) sowie von der P. pygmeaus (Mückenfledermaus 0,2 %). Der Anteil nicht bis auf Artniveau bestimmbarer Rufe lag dabei bei 56,4 % der Pipistrelloid (hier vermutlich: Gattung Zwergfledermäuse), bei 13,5 % der Gruppe Pmid (hier vermutlich: Rauhautfledermaus) sowie bei 0,7 % der Gruppe Ptief (hier vermutlich: Rauhautfledermaus). Die restlichen 19,4 % der Aufnahmen wurden als nicht weiter bestimmbare Fledermäuse eingenordet. An WEAempfindliche Arten gemäß des Leitfadens (MKULNV & LANUV (2013)), also solchen Arten, die potenziell von Kollisionen betroffen sein könnten, wurden im Untersuchungsgebiet Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmeaus) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) nachgewiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Fledermausaktivitäten dabei vor allem im August 2015 zwischen Sonnenuntergang und Mitternacht bzw. bis 3 Uhr bei Windgeschwindigkeiten von unter 3 m/s und Temperaturen von über 15 C stattfanden. Nach den Bewertungsansätzen zu akustischen Bodenuntersuchungen überwiegen sehr gering, in einzelnen Nächten auch geringe (3x), mittlere (2x) und hohe (2x) Aktivitäten. Sehr hohe Aktivitäten konnten nicht festgestellt werden. Aus den Bewertungsansätzen der Anlage 3 der TAK (2011) für Brandenburg sowie einem aus dem dem Forschungsvorhaben von BRINKMANN ET AL. (2011) abge Seite 55

63 leiteten30, wurden für 2015 an der WEA KÖ 04 hinsichtlich des Bewertungsansatzes aus Brandenburg hohe Fledermausaktivitäten erfasst. Ansonsten wurden an der WEA KÖ 01 und KÖ 04 sehr geringe bis mittlere Fledermausaktivitäten aufgezeichnet. Vor diesem Hintergrund ist laut dem Kreis Paderborn eine temporäre Abschaltung der Windenergieanlagen vom sowie eine erneute Beprobung der beiden WEA erforderlich. Ergebnisse Gondelmonitoring WP Kittelbusch 2015 Die WEA KIT 03 wurde entsprechend nach ihrer Errichtung und Inbetriebnahme mit einem Batcorder zur kontinuierlichen Überwachung der Fledermausaktivitäten im Rotorbereich ausgestattet. Die im Zeitraum 16. März bis 05. November 2015 aufgezeichneten Daten wurden hinsichtlich entsprechender Fledermausrufsequenzen ausgewertet. Insgesamt wurden über den Zeitraum betrachtet 401 Rufsequenzen von Fledermäusen aufgenommen. Die meisten Rufsequenzen stammten an der WEA aus dem August und September. Neben Fledermausrufen ohne spezielle Artzuordnung, konnten die verbleibenden Rufsequenzen sechs Arten (Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Zweifarbfledermaus) sowie sieben Artengruppen (Nyctaloid, Nycmi, Nyctief, Pipistrelloid, Pmid und Ptief) zugeordnet werden. Am stärksten vertreten unter den Rufsequenzen waren Rufe der Zwergfledermaus (ca. 19 %), des Großen Abendseglers und der Rauhautfledermaus (jeweils ca. 10 %). Die drei Arten Breitflügelfledermaus, Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus wurden nur vereinzelt bzw. bis maximal 4 % der Rufsequenzen aufgezeichnet. Von den nicht näher zuordenbaren Fledermausrufen wurden etwa 24 % der Rufe der Gruppe Nyctaloiden (Nyctaloid, Nycmi, Nyctief) und ca. 17 % der Rufe der Gruppe Pipistrelloiden (Pipistrelloid, Pmid und Ptief) nachgewiesen. Es konnten u.a. keine Rufe der Gattungen Barbastella, Myotis oder Plecotus verzeichnet werden. Die Nachweise der einzelnen Rufsequenzen sowie Arten verteilen sich dabei unterschiedlich über die Erfassungszeiträume sowie die Nachtphasen. Der Hauptanteil der Nachweise lag bei der WEA von 20 bis 23 Uhr sowie zwischen 0 und 3 Uhr. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Mehrzahl der Aktivitäten an der WEA KIT 03 im Zeitraum 2 Augustdekade bis 3. Septemberdekade bei Windgeschwindigkeiten bis vorwiegend 6 m/s und Temperaturen von über 10 C auftraten. In den 13 Nächten mit der größten Anzahl an Rufsequenzen lag die mittlere nächtliche Windgeschwindigkeit bei 3,80 m/s und die mittlere nächtliche Temperatur bei 15,03 C. Ein allgemein anerkanntes Bewertungsverfahren für die Einstufung von aufgezeichneten Fledermausrufsequenzen, die zu rechtsverbindlichen Konsequenzen bei der Planung und dem Betrieb von WEA führen, liegt für NordrheinWestfalen derzeit nicht vor. Daher wurden als Bewertungsansätze der aus der Anlage 3 der TAK (2011) für Brandenburg sowie das aus dem Forschungsvorhaben von BRINKMANN ET AL. (2011) abgeleitete herangezogen31. Im Verhältnis zu akustischen Bodenuntersuchungen wurden durchgängig sehr geringe Aktivitäten aufgezeichnet. Geringe, mittlere, hohe oder sehr hohe Aktivitäten konnten nicht festgestellt werden. Nach dem Bewertungsansatz aus der Anlage 3 der TAK (2011) wurden mittlere Aktivitäten sowie aus dem aus dem Forschungsvorhaben von BRINKMANN ET AL. (2011) eine geringe Schlagopfergefährdung abgeleitet. 30 Hinsichtlich der Bewertungsansätze wird auf die Ausführungen oben zu den Ergebnissen zum WP Körtge aus 2014 verwiesen 31 Hinsichtlich der Bewertungsansätze wird auf die Ausführungen oben zu den Ergebnissen zum WP Körtge aus 2014 verwiesen Seite 56

64 Im Ergebnisse sind die erfassten Aktivitäten im Gefahrenbereich der WEA als sehr gering bis mittel einzustufen. Insgesamt sind nach den angewendeten Bewertungsansätzen keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. 5 Allgemeine Auswirkungen der Windenergienutzung und Empfindlichkeit der erfassten Arten In Folge möglicher Auswirkungen des geplanten Vorhabens könnten sowohl in Hinsicht auf Brut, Zug und Rastvögel, als auch in Hinsicht auf Fledermäuse Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzes betroffen sein. Ob die Verbotstatbestände erfüllt werden, ist, neben den generellen Wirkungen von Windenergieanlagen und den daraus resultierenden speziellen Auswirkungen am konkreten Standort, im Wesentlichen davon abhängig, über welche Verhaltensmuster Tiere auf WEA reagieren. Überprägen die Reaktionen generelle Verhaltensmuster im üblichen Lebenszyklus von Tieren, ist von einer Empfindlichkeit gegenüber der auslösenden Wirkung auszugehen. Werden generelle Verhaltensmuster nicht überprägt oder nur geringfügig modifiziert, ist eine Empfindlichkeit nicht gegeben. Die Ausprägung von Verhaltens und Reaktionsmuster sind das Ergebnis der evolutionären Anpassung an die Nutzung bestimmter ökologischer Nischen unter Ausdifferenzierung der Arten. Insofern sind Verhaltensmuster und damit auch Empfindlichkeiten immer artspezifisch, auch wenn eine geringe individuelle Variabilität besteht. Die Unterschiede zwischen den Arten sind gering, wenn sie ähnliche Nischen in ähnlicher Weise nutzen und um so größer, je unterschiedlicher die jeweiligen Überlebensstrategien sind. 5.1 Avifauna Auswirkungen Baubedingt könnte es je nach Baubeginn und dauer zu unterschiedlich starken Auswirkungen kommen, zum einen durch direkte Zerstörung des Nestbereiches auf Grund der Errichtung von Bauzuwegungen, Lagerflächen, Mastfundamenten und Umspannwerk, zum anderen durch Störungen des Brutablaufes auf Grund der Bautätigkeiten (Baulärm, Bewegungsaktivitäten) in Nestnähe. Bei besonders störanfälligen Brutvogelarten ist mit der Aufgabe der Bruten zu rechnen. Anlage und betriebsbedingt sind zwei generelle Auswirkungen von WEA auf Vögel denkbar: Kollisionen von Vögeln infolge von Anflug gegen die Masten, die Rotoren sowie der Verlust oder die Entwertung von Brut und Nahrungshabitaten durch Überbauung bzw. Vertreibungswirkungen. Nicht alle diese Auswirkungen unterliegen dem Regelungsumfang des besonderen Artenschutzrechtes, da dieses nicht allumfassend durch eine Generalklausel das Verbreitungsgebiet, den Lebensraum oder sämtliche Lebensstätten einer Tierart in die Verbotstatbestände einbezieht. Seite 57

65 5.1.2 Empfindlichkeit Alle im Umfeld des Standortes vorkommenden Vogelarten sind aufgrund ihres Status als europäische Vogelarten nach Art. 1 EUVogelschutzRichtlinie in ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben zu betrachten. Die Empfindlichkeit von Vögeln hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen besteht nach vorherrschender Meinung zum einen in der Möglichkeit, dass Individuen mit WEA bzw. deren sich drehenden Flügeln kollidieren und zum anderen in möglichen Habitatverlusten auf Grund ihres Meideverhaltens. Aus dem spezifischen Meideverhalten kann sich eine Störungsempfindlichkeit begründen Kollisionen Wurde die Gefahr, dass es zu Kollisionen kommt, früher als sehr hoch eingeschätzt (u.a. auf Grund von Hochrechnungen nach KARLSSON 1983, zitiert in CLAUSAGER & NØHR (1995)), kann man inzwischen nach vielfältigen Untersuchungen die Wahrscheinlichkeit einer Kollision eines Vogels mit WEA überwiegend als sehr gering ansehen (EO (2001), REHFELDT ET AL. (2001), ARSU (2003), und HÖTKER ET AL. (2004)). Brutvögel bleiben eher unterhalb des Rotorbereiches und in der Regel weichen die Vögel derartigen Hindernissen aus. Probleme können aber entstehen bei Vogelarten, die sich über längere Zeiträume im Höhenbereich der Rotoren aufhalten, wie beispielsweise manche Greifvögel (z.b. Rotmilan, Seeadler) oder bei solchen, die immer wiederkehrend beim Wechsel von Nahrungsraum und Horst die Rotorenbereiche durchfliegen. Insgesamt erwies sich bei einer Vielzahl von Untersuchungen des Vogelschlags an bestehenden Windparks im europäischen, aber auch nordamerikanischen Raum, dass mit Kollisionsraten von einzelnen Tieren pro Anlage und Jahr gerechnet werden muss (ARSU (2003) & BIO CONSULT (2005)). In den überwiegenden Fällen lag die Kollisionsrate unter 1, Windparks entlang der Küstenlinie oder innerhalb wichtiger Vogelrastflächen hatten teilweise höhere Raten von 2,1 bis 3,6, einmalig von 7,4 getöteten Tieren / WEA / Jahr. Die Verluste sind nicht so hoch, dass dies zu einem wesentlichen Rückgang der betroffenen Vogelbestände führen würde. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam bereits VAUK (1990) bei Untersuchungen an verschiedenen Windparks im deutschen Küstenraum. Dennoch sind einige spezifische Empfindlichkeiten der Vögel gegenüber Kollisionen mit Windenergieanlagen bekannt. Bei Schlechtwetterlagen wurden bei Möwenarten Kollisionen in einem Windpark beobachtet (STILL ET AL (1996) ). Insbesondere wurde vermutet, dass die befeuerten großen Windkraftanlagen im Küstenbereich ähnlich den Leuchtfeuern bei widrigen Wetterlagen als Orientierung der Vögel dienen könnten, direkt angeflogen würden und auf diese Weise bedeutsame Verluste hervorgerufen werden könnten. Diese Besorgnis hat sich innerhalb von mehr als zwölf Jahren nicht bestätigt. Die Häufigkeit von Kollisionen ist artabhängig. Seitens der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg wird etwa seit 2000 eine bundesweite zentrale Fundkartei Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland geführt (DÜRR (2016A)). Mit Datum vom , also in einem Zeitraum von etwa 17 Jahren, sind insgesamt Totfunde im Nahbereich von WEA registriert worden. Aus der artbezogenen Auflistung wird deutlich, dass anders als bei Klein und Singvögeln, Großvögel, insbesondere die Arten Rotmilan (324 Ex.), Mäusebussard (421 Ex.) und Seeadler (126 Ex.) besonders häufig aufgefunden werden. Andere Großvogelarten, wie Graureiher, Schwarzstorch, Singschwan, Gänse, Fischadler, Habicht, Sperber, Raufuß und Wespenbussard, Wiesen, Rohr und Kornweihen, Wander und Baumfalke, Merlin, Kranich, Kiebitz, Eulenvögel sowie Spechte sind daseite 58

66 gegen nicht oder nur sehr vereinzelt gefunden worden. Offensichtlich besteht aber bei bestimmten Vögeln, die wie die genannten Großvögel in der Regel kein Meideverhalten gegenüber den WEA zeigen (also in diesem Sinne unempfindlich gegenüber WEA sind), eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Kollisionen. Einige Greifvögel, speziell der Rotmilan, verunglücken in Relation zu ihrer Bestandsgröße besonders häufig an Windparks in weiträumigen Agrarlandschaften des östlichen Binnenlandes, während Totfunde in Mittelgebirgen relativ selten sind (beispielsweise für den Rotmilan: Brandenburg 75, SachsenAnhalt 65, Hessen 34, Niedersachsen 27, Thüringen 24, Sachsen 24, NordrheinWestfalen 23, MecklenburgVorpommern 16, RheinlandPfalz 13, BadenWürttemberg 11 und SchleswigHolstein 5 sowie Bayern und Saarland jeweils 1). Es wird vermutet, dass Rand strukturen und eine verbesserte Nahrungssituation am Fuße der WEA (Ruderalfluren und Schotterflächen) eine hohe Attraktivität auf die Tiere ausüben. Da sie keine Scheu vor den Anlagen haben, kann es zu Kollisionen kommen, wenn sie Beute suchend in ihrer Aufmerksamkeit auf den Boden fixiert sind und im Wirkbereich der Rotoren fliegen. Mit zunehmender Nabenhöhe moderner Anlagen und damit einem höheren freien Luftraum unter den sich drehenden Rotoren, könnte sich die Konfliktlage entschärfen. In dem Zusammenhang spielt auch die Verwendung von Gittermasten als Risikofaktor für Greifvögel eine Rolle, da diese solche Strukturen als Ansitzwarte nutzen und deshalb durch den Gefahrenbereich abfliegen könnten. Auch in diesem Zusammenhang können größere Nabenhöhen konfliktvermeidend oder zumindest mindernd wirken. Eine Zusammenstellung von Vogelarten mit besonderer Empfindlichkeit bzw. größeren Mortalitätsraten findet sich im BirdlifeReport HÖTKER ET AL. (2004) haben Angaben über Mortalitätsraten von Vögeln durch Windkraftanlagen aus diversen Gutachten zusammengetragen. Es wird darüber berichtet, dass sich nur in wenigen Studien Angaben darüber befinden, in welchem Maße Kollisionen an WEA die jährlichen Mortalitätsraten der betroffenen Populationen erhöhen. Nach WINKELMAN (1992, in HÖTKER ET AL. (2004)) liegt die Wahrscheinlichkeit für einen Vogel, beim Flug durch den von ihr untersuchten Windpark zu verunglücken, bei 0,01 % 0,02 %. Nach der guten fachlichen Praxis der Umweltplanung wäre die Ereigniswahrscheinlichkeit als unwahrscheinlich (Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen 0 % und 5 %) (SCHOLLES in FÜRST & SCHOLLES (HRSG. 2008)) zu klassifizieren. HÖTKER ET AL. (2004) zufolge scheint in den USA die Sterblichkeit von Vögeln durch Kollisionen mit Windkraftanlagen nach derzeitigem Kenntnisstand unbedeutend zu sein. Eine Ausnahme bildet die Steinadlerpopulation am AltamontPass. Im Rahmen einer Untersuchung wurde festgestellt, dass dort in drei Jahren mindestens 20 % der subadulten Vögel und mindestens 15 % der nichtterritorialen Altvögel durch WEA umkamen. Vergleichbar hohe Kollisionsraten gibt es in Deutschland nicht. Um die Bedeutung der Opferzahl für die Mortalitätsraten abschätzen zu können, führen HÖTKER ET AL. (2004) zwei Beispielrechnungen auf. In Deutschland brüten ca Rotmilanpaare und ca. 490 Seeadlerpaare. Unter Hinzuziehung von Jungvögeln und anderen, nicht brütenden Individuen kann von einer Population von ca Rotmilan und ca Seeadlerindividuen in Deutschland ausgegangen werden. Unter der Annahme, dass in Deutschland jährlich ca. 100 Rotmilane und ca. 10 Seeadler verunglücken zwischen 1998 und 2015 wurden 324 Schlagopfer des Rotmilan und somit etwa 19 pro Jahr gemeldet (DÜRR (2016A)), ergibt sich eine additive Erhöhung der jährlichen Mortalität um 0,35 % bei Rotmilanen und 0,8 % bei Seeadlern mit entsprechend langfristigen Folgen für die Bestandsgröße. Die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen und Gesetzmäßigkeiten bei der Populationsentwicklung, aber auch die Berechnungen selber, stehen im Widerspruch zu dem durch E.O. Wilson bereits vor 1973 publizierten, ökologischen Wissensstand. Nach WILSON & BOSSERT (1973) haben Populationen grundsätzlich erst einmal ein exponentielles Wachstum. Das Wachstum der Populationen kann sich nur unter sehr speziellen Bedingungen und nur während einer kurzen Zeitspanne gemäß der Exponentialfunktion verhalten. Ansonsten würden Seite 59

67 sich die Populationen selbst bei sich langsam vermehrenden Arten relativ schnell gigantisch vergrößern. Tatsächlich schwanken Populationsgrößen (N = Anzahl der Individuen einer Population zu einem bestimmten Zeitpunkt) bei unveränderten Ausgangsvoraussetzungen um einen bestimmten Wert. Jedes vorübergehende Ansteigen wird früher oder später durch ein kompensierendes Absinken ausgeglichen. Anfänglich exponentiell wachsende Populationen nähern sich ihrer Wachstumsgrenze in der Regel gemäß der logistischen Wachstumskurve (siehe Abb. 3.1 aus Wilson/BossertBossert 1973). Dabei steigt die Population bei kleiner Ausgangsgröße erst einmal exponentiell an, um bei der Annäherung an die Wachstumsgrenze ein zunehmend geringeres Wachstum aufzuweisen. Die Wachstumsgrenze wird auch Kapazität der Umwelt genannt. Dabei sind die Zuwachsrate (r = Zuwachs Abgang) und die Kapazität der Umwelt (K) unabhängige Variablen. Daraus folgt, dass sich bei stabiler Kapazität der Umwelt Bestandsrückgänge immer wieder ausgleichen werden. In der Realität werden sich Bestandsveränderungen aber auch durch Kapazitätsveränderungen der Umwelt ergeben. Bei Arten mit großer Zuwachsrate erfolgt die Bestandsauffüllung bis zur Wachstumsgrenze schneller, bei kleiner Zuwachsrate langsamer. Populationen, die bis auf die halbe Kapazität der Umwelt abgesunken sind, haben die größte Vermehrung und ermöglichen somit einen optimalen Ertrag. Da die Folgen von Windenergieanlagen nur Einfluss auf die Sterblichkeits und darüber mittelbar auf die Vermehrungsrate haben, die Zuwachsrate aber unabhängig von der Kapazität der Umwelt ist, werden Windenergieanlagen keinen maßgeblichen Einfluss auf die Populationsgröße haben können. Problematisch werden extreme Bestandsrückgänge (beispielsweise durch Bekämpfung, beiläufige Vergiftung usw.), wenn die Populationsgröße einer Art dadurch extrem gering wird. Nach der Theorie müsste sich diese Art dann exponentiell vermehren (dies ist zur Zeit bei den Rotmilanbeständen in Wales, England und Schottland sowie beim Seeadler in Deutschland der Fall). Es ist jedoch bekannt, dass Individuen einer Populationen unter solchen Bedingungen auch verschiedenste Schwierigkeiten haben können (erschwerte Partnerfindung/Vermehrung, Inzuchtfolgen usw.), die im Ergebnis die Vermehrung drastisch verlangsamen oder verhindern bzw. zum Aussterben eines Bestandes, einer Population oder der Art führen können (beispielsweise Flussperl und Bachmuschel in Deutschland). Folglich gibt es eine Mindestpopulationsgröße (M), unterhalb derer kein eigenständiges Populationswachstum mehr möglich ist. Die insbesondere durch Jagd, Bekämpfung und Pestizide dezimierten Greifvogelbestände haben sich in den letzten Jahrzehnten gut erholt, insofern waren die Mindestpopulationsgrößen bisher nie unterschritten und die bekannten Mindestbestände immer noch auf der sicheren Seite. In Deutschland hat die Größe der Population des Rotmilans heute vermutlich ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Wie die aktuellen Bestandszahlen zeigen, ist der Populationsanstieg beendet. Eine Arealausdehnung oder die Zunahme der Anzahl von Brutpaaren findet nicht mehr statt. Geschlechtsreife Rotmilane brüten, anders als in anderen Verbreitungsgebieten, erst im vierten Lebensjahr. Setzt man die erfassten Vogelverluste an WEA in Deutschland (DÜRR (2016A)) ins Verhältnis zu den Brutbeständen der jeweiligen Arten, ergibt ein Vergleich zwischen Seeadler und Rotmilan mit relativ kleinen Brutbeständen, aber vergleichsweise hohen Kollisionsverlusten auf der einen Seite und anderen Vogelarten mit sehr viel größeren Brutbeständen, aber geringen Kollisionsverlusten auf der anderen Seite, für diese Arten sehr viel geringere Mortalitätsraten durch WEA, als sie für Seeadler und Rotmilan gelten. Insofern ist auch für die übrigen erfassten Arten nicht damit zu rechnen, dass sich die jährlichen Mortalitätsraten durch die Vorhaben wesentlich erhöhen. Seite 60

68 Vogelverluste durch Kollisionen an WEA sind damit in der Regel nicht populationswirksam. Ausnahmen können im Einzelfall auftreten. Dazu müssen aber bestimmte standörtliche Situationen vorliegen und entsprechend empfindliche Arten auftreten Meideverhalten Als mittelbare Wirkung sind Meidungen von Überwinterungs, Rast, Mauser, Brut oder Nahrungshabitaten in Folge der vertikalen Struktur und der sich bewegenden Elemente der WEA möglich. Vögel werden möglicherweise durch die sich bewegenden Rotoren und die dadurch entstehenden Schlagschatten plötzlich aufgescheucht, wenn vorher besonnte Habitate im Laufe der Zeit vom Rotorschatten überstrichen werden. Ähnliche Störwirkungen können auch die Zufahrtswege entfalten, wenn Montage und Servicetrupps, aber auch Erholungssuchende und Besucher der WEA in ein bis dahin weitgehend ruhiges Gebiet regelmäßig oder häufig eindringen. Dies kann zu wiederholten Fluchtbewegungen und damit zu negativen Auswirkungen auf den Bruterfolg führen. Je nach Standortbedingungen, Lebensraumansprüchen, Verhaltensweisen und Gewohnheiten kann das Meide und Fluchtverhalten der einzelnen Arten bzw. Artengruppen in Intensität und räumlicher Ausprägung sehr unterschiedlich sein Empfindlichkeit der von dem Vorhaben betroffenen Vogelarten Vögel der Wälder (ohne Groß und Greifvögel) Die Kenntnis über das Verhalten von typischen Waldbewohnern gegenüber WEA ist gering. Dies liegt einerseits daran, dass bisher WEA ganz überwiegend im Offenland errichtet wurden. Andererseits sind waldbewohnende Arten grundsätzlich an die spezifischen Eigenarten des Waldlebensraumes gebunden (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007)), so dass sie einen nur extrem eingeschränkten Kontakt mit den Wirkbereichen von WEA haben können. Dieser liegt selbst bei Standorten innerhalb von Wäldern immer weit über dem eigentlichen Kronendach und damit außerhalb des Lebensraums Wald. Im Umfeld wurden folgende Waldarten nach den vorliegenden Untersuchungen (vgl. Kapitel 4.3 und 4.4) kartiert: Grün und Schwarzspecht, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule. Den Hinweise Dritter (vgl. Kapitel 4.2) sind keine ernst zu nehmenden Hinweise auf weiteren Waldarten im Umfeld des Vorhabens zu entnehmen. Die Arten werden bisher maximal mit einzelnen Exemplaren als Kollisionsopfer in der zentralen Funddatei der Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland bei der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landesumweltamtes Brandenburg (DÜRR (2016A)) aufgeführt. Die Arten des mehr oder weniger geschlossenen Waldes sind kaum untersucht, in ihrer Lebensweise aber fast vollständig auf den Wald beschränkt. Sowohl Nahrungs als auch Fortpflanzungs und Ruhestätten finden sich dort. Die Arten bleiben als Jahresvogel auch im Winter meist innerhalb der Wälder, auch wenn einzelne Individuen bestimmter Arten, möglicherweise zunehmend, Siedlungsstrukturen nutzen. Aus ihrer Lebensweise sind keine Empfindlichkeiten gegenüber Windenergieanlagen abzuleiten. Seite 61

69 Vögel des (mehr oder weniger) strukturierten Offenlandes (ohne Großund Greifvögel) Bei den Vögeln des Offenlandes handelt es sich zum einen um reine Offenlandarten und um Arten der größeren Feldgehölze, des reich strukturierten Offenlandes und zusammenhängender, mehr oder weniger strukturreicher Wälder. Die wissenschaftliche Erkenntnislage deutet darauf hin, dass die Arten meist kleinräumig auf WEA reagieren und eher selten an WEA kollidieren. Im Umfeld wurden folgende Waldarten nach den vorliegenden Untersuchungen (vgl. Kapitel 4.3 und 4.4) kartiert: Feldlerche, Neuntöter, Schafstelze, Wachtel und Wachtelkönig. Weiterhin wurden die Arten Amsel, Bachstelze, Baumpieper, Berg, Buch und Grünfink, Bluthänfling, Braunkehlchen, Feldsperling, Gimpel, Goldammer, Hausrotschwanz, Kiebitz, Rabenkrähe, Raubwürger, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Ringel und Turteltaube, Rohrammer, Rot, Sing und Wacholderdrossel, Star, Steinschmätzer und Wiesenpieper als Rastvögel registriert. Unter Berücksichtigung der Hinweise Dritter (vgl. Kapitel 4.2) ist zudem mit dem Wiesenpieper als Brutvogel und Goldregenpfeifer, Große Brachvögel und Mornellregenpfeifer als Rastvögel zu rechnen. Die Ergebnisse der Gutachten Konfliktthema Windkraft und Vögel, 6. Zwischenbericht (REICHENBACH ET AL. (2007)) bzw. Windkraft Vögel Lebensräume (STEINBORN ET AL. (2011)) und die mehrjährigen Untersuchungen in zwischenzeitlich errichteten Windparks in Brandenburg (MÖCKEL & WIESNER (2007)) machen deutlich, dass die Empfindlichkeit verschiedener Brutvogelarten gegenüber WEA deutlich geringer ist, als dies bisher allgemein angenommen wurde. Zudem ist sie artspezifisch unterschiedlich und kann nicht pauschal angegeben werden. So stellten MÖCKEL & WIESNER (2007) keine negativen Veränderungen beim VorherNachherVergleich des Brutvogelbestandes fest. Brutreviere der Singvögel wurden bis an den Mastfuß sowie bei Großvögeln in Abständen von 100 m nachgewiesen. Nur bei wenigen Arten war eine Entfernung von über 200 m die Regel. Bei Gastvögeln wurde hingegen ein differenzierteres Ergebnis präsentiert. So zeigten manche Vogelarten wie Singvögel und einige Großvogelarten keine Scheu und andere, wie z.b. Gänse, ein Meideverhalten von 250 bis 500 m bzw. Kraniche von m. Auch STEINBORN ET AL. (2011) konnten keine negativen Auswirkungen der WEA auf den Bruterfolg feststellen. In Bezug auf die Gastvögel wurde ebenfalls eine stärkere Scheuchwirkung beobachtet. Bei der umfassenden Auswertung durchgeführter Untersuchungen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel von HÖTKER (2006) wird dargelegt, dass die meisten Brutvögel eine geringe bis sehr geringe Empfindlichkeit gegenüber dem Betrieb von WEA verfügen, bei Rastvögeln ist die Empfindlichkeit im Allgemeinen höher, aber deutlich geringer als vorsorglich angenommen. Zusammenfassend kann zwar davon ausgegangen werden, dass Rastvögel empfindlicher gegenüber hohen Bauwerken und sich bewegenden Körpern sind als Brutvögel. Das Ausmaß einer Meidung ist aber von den sonstigen Rahmenbedingungen, wie Attraktivität des Nahrungsangebotes, Vorhandensein alternativer Flächen in der Nähe, artspezifischer Empfindlichkeit, Witterungsbedingungen und ähnlichen Einflussfaktoren abhängig. Erkennbare BarriereEffekte konnten bei einer zweijährigen Vor und zweijährigen Nachuntersuchung durch REICHENBACH (2005 & 2006) auf den Vogelzug durch WEA nicht festgestellt werden. Diese Ergebnisse werden durch die gutachterliche Stellungnahme von BIO CONSULT (2010) zum Einfluss von WEA auf den Vogelzug auf der Insel Fehmarn bestätigt. Demnach hängt die Barrierewirkung von der Zughöhenverteilung, den Anlagenabständen und dem Verhalten der Vögel ab. Beim Verhalten der Vögel wird zwischen niedrig ziehenden Vögeln kleiner Trupps sowie größeren Seite 62

70 Vogelschwärmen unterschieden. Erstere setzen meist ohne große Ausweichbewegungen zwischen den WEA ihren Vogelzug fort, wogegen bei letzteren vermehrt Ausweichbewegungen durch Umoder Überfliegen beobachtet wurden. Im Ergebnis gebe es keine Hinweise auf ein großes Konfliktpotenzial zwischen der Windenergienutzung und dem Vogelzug. Ebenfalls die mehrjährigen Untersuchungen zu Gastvögeln im Bereich des Wybelsumer Polders ( (2011C)) kommen zum Ergebnis, dass die vorkommenden Arten über eine geringe Empfindlichkeit gegenüber der Scheuchwirkung durch die WEA verfügen. Dies ergibt sich aus ihrem Vorkommen in den Bereichen, die sich vollständig in der Nähe bestehender Windenergieanlagen oder z. T. direkt im Windpark befinden. Alle Gewässer im Wybelsumer Polder liegen innerhalb eines 500 m Umkreises um vorhandene WEA. Trotzdem wurden hier Rastvögel in Truppgrößen mit überregionaler Bedeutung erfasst32. Insgesamt zeigen die Untersuchungen, dass Zugvögel kein Meideverhalten gegenüber WEA haben, sondern den Anlagen kleinräumig ausweichen. Zugvögel passen zwar ihr Verhalten im Nahbereich von WEA an, dies führt aber nicht zu nachteiligen Auswirkung auf den Lebensraum dieser Arten, deren Zugverhalten oder deren Sterblichkeit. Im Folgenden wird auf die WEAempfindlichen Brutvogelarten (Wachtel und Wachtelkönig) sowie Rast und Zugvogelarten (Goldregenpfeifer, Kiebitz und Mornellregenpfeifer) näher eingegangen. Brutvögel im Umfeld des Vorhabens Frühere Untersuchungen ergaben Hinweise auf eine gewisse Empfindlichkeit und ein Meideverhalten von Wachteln gegenüber der Anlage bzw. dem Betrieb von WEA (MÜLLER & ILLNER (2001) & SINNING (2004A)). Auch BERGEN (2001A) beobachtetet Abnahmen in der Siedlungsdichte nach Errichtung eines Windparks. Anscheinend meidet die Art aufgrund der von den Anlagen verursachten Geräusche die Anlagennähe, da diese ihre eigenen Revierrufe überlagern. REICHENBACH ET AL. (2004) beobachtete ein Fehlen der Art in Anlagennähe, erste Reviere wurden erst in m Entfernung festgestellt. Dies scheint auf eine aktive Meidung der Anlagen hinzudeuten. In der Zwischenzeit wurden bei weiteren Untersuchungen REICHENBACH ET AL. (2007) im Zuge nächtlicher Kartierungen die Erwartungswerte bis zu einer Entfernung von 100 m um die Anlagen unterschritten. So konnten zwei Nachweise innerhalb dieses Radius gemacht werden, insgesamt wurden sechs von zehn Tieren zwischen m Entfernung beobachten, die restlichen vier waren > 500 m entfernt. In mehrjährigen Untersuchungen in zwischenzeitlich errichteten Windparks in Brandenburg MÖCKEL & WIESNER (2007) wurde festgestellt, dass die Wachtelbestände stark schwanken, aber auch nach Errichtung von Windenergieanlagen keine Meidung von Windparks festzustellen war. Die Revierzentren von Wachteln wurden im Mittel in 160 m Entfernung, im Minimum in geringerer Entfernung als 50 m zur nächstgelegenen Windenergieanlage kartiert. Einer der untersuchten Windparks wies vor seiner Errichtung 2002 drei Brutpaare (BP) und in 2003 kein BP auf, nach Errichtung des Windparks wurden in 2004 mind. ein BP und in 2005 sieben BP innerhalb des Windparks mit Minimalabständen der Revierzentren von 120 m bzw. 170 m zur nächsten WEA nachgewiesen (a.a.o. S. 95). Möglicherweise hat sich die Erhöhung der Strukturvielfalt durch den Bau von geschotterten Zuwegungen und Aufstellflächen mit ruderaler Vegetation bestandsfördernd ausgewirkt. Bislang ist ein Kollisionsopfer mit WEA in Deutschland aus dem Jahr 2000 aus Brandenburg bekannt (DÜRR (2016A)). Im Brutgebiet sind Wachteln überwiegend zu Fuß unterwegs und fliegen bei Störungen nur auf, wenn sie wirklich keinen anderen Ausweg mehr sehen. 32 Vgl. auch Seite 63

71 Beim Wachtelkönig wird die Gefahr der Meidung entsprechender Flächen mit WEA bzw. die Aufgabe des Brutplatzes auf Grund von WEA angenommen. MÜLLER & ILLNER (2001) beobachteten eine dauerhafte Meidung bei dieser Vogelart. Die Ursache dafür könnte in der Geräuschentwicklung der Anlagen liegen, welche die innerartliche Kommunikation (Balz und Revierrufe) der Tiere überlagert. Inwieweit Wachtelkönige in ihrer akustischen Kommunikation durch Windenergieanlagen erheblich beeinträchtigt werden, ist nicht genauer bekannt. Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkungen von Verkehrslärm auf Wachtelkönige von GARNIEL ET AL. (2007) und GARNIEL & MIERWALD (2010) können erste Hinweise geben. Demnach gehört der Wachtelkönig zu den zwölf Brutvogelarten, bei denen der Lärm den Wirkfaktor mit der größten Reichweite darstellt bzw. er verfügt über eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Straßenverkehrslärm. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse ist aber auf Grund der unterschiedlichen Schalleigenschaften nur bedingt geeignet. Bei akustischen Signalen von WEA handelt es sich um Punktquellen, die im Gegensatz zu Linienquellen (Verkehrsgeräusche), über eine andere Ausbreitungsgeometrie verfügen. Dies bedeutet, dass sich die Lärmemissionen von WEA pro Abstandsverdoppelung doppelt so stark wie der Verkehrslärm abschwächt bzw. im Umkehrschluss reichen Verkehrsgeräusche mit dem gleichen Schalldruckpegel wie eine WEA doppelt so weit. Des Weiteren wird bei Verkehrsmaßnahmen der Mittelungspegel zur Betrachtung, im Gegensatz zum maximalen Schallleistungspegel bei WEA, herangezogen. Nach FÉGEANT (1999) und VAN DEN BERG (2006) bauen WEA jedoch eine Schallkulisse auf, die auf Grund ihrer Beständigkeit ein relativ hohes Maskierungspotenzial besitzen. Der ermittelte kritische Schallpegel liegt beim Wachtelkönig nach GARNIEL & MIERWALD (2010) bei ca. 47 db(a). Bezogen auf eine WEA würde diese bei einem Schalldruckpegel (Ursache) von 103 db33 und einem Abstand von 300 m einen Schalldruckpegel (Wirkung) von 42,4 db verursachen. Die Rufe des Wachtelkönigs sind hauptsächlich zu Beginn der Fortpflanzungszeit mitunter stundenlang zu hören. Der Gesang wird meist vom Boden oder von erhöhten Plätzen sowie seltener auch im Flug vorgetragen. Die Ruffolgen können bis zu sieben Stunden ohne wesentliche Unterbrechung erfolgen, wobei eine ununterbrochene Rufreihe bis zu Rufe in 25 min. umfasst. Die Rufaktivitäten sind vor allem in der Dämmerung sowie nachts zu hören und finden in der Regel in windstillen und warmen Nächten statt (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2007)). Dabei werden bis zu 110 db von den rufenden Wachtelkönigen erreicht. Damit sind die Rufer zwar sehr laut, für die Wirksamkeit ist jedoch vor allem die Reichweite entscheidend (GARNIEL ET AL. (2007)). In Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit und weiteren Geräuschquellen in der Umgebung sowie der konkreten räumlichen Situation kann scheinbar nicht von einer generellen Meidung von mit WEA bestandenen Flächen ausgegangen werden. In der zentralen Funddatei der Staatlichen Vogelschutzwarte im LUGV Brandenburg ist kein Kollisionsopfer dieser Art aufgeführt (DÜRR (2016A)). Auf Grund des Flugverhaltens der Art ist die eigentliche Kollisionsgefahr als sehr gering einzuschätzen. Zug und Rastvögel im Umfeld des Vorhabens Die Auswertung von mehrjährigen Untersuchungen durch HÖTKER (2006) hinsichtlich negativer Auswirkungen von WEA auf Vögel ergab bezüglich des Goldregenpfeifers acht Fälle mit positiven Auswirkungen und 23 Fälle mit negativen Auswirkungen. Dabei wurde ein Mittelwert eines Meideabstandes von 175 m angegeben. Im Ergebnis wurde zwar überwiegend negativen Effekte festgestellt, aber keine Barrierewirkung (HÖTKER ET AL. (2004)). Die gutachterliche Stellungnahme von 33 Beispielhaft für eine moderne große WEA Seite 64

72 BIO CONSULT (2010) zum Einfluss von WEA auf den Vogelzug auf der Insel Fehmarn stellte regen Kleinvogelzug, insbesondere vom Goldregenpfeifer, auch innerhalb der Windparks fest. Dabei wurde der Nahbereich der WEA bis ca. 100 m gemieden. Da Außerhalb der Windparks sich aber meist mehr Individuen aufhielten als innerhalb der Windparks kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass sich beim Goldregenpfeifern vertikale und horizontale Ausweichmöglichkeiten gegenüber Windparks andeuten. Ebenfalls MÖCKEL & WIESNER (2007) stellten ein Meideverhalten bzw. Meideabstände von m beim Goldregenpfeifer fest. Es werden aber auch immer wieder rastende Goldregenpfeifer in geringer Distanz zu WEA beobachtet (HANDKE ET AL. (2004A) und BERGEN & LOSKE (2012)). Bislang sind 25 Kollisionsopfer des Goldregenpfeifers bekannt (DÜRR (2016A)). In NordrheinWestfalen ist kein Kollisionsopfer gefunden worden. Im Rahmen eines dreijährigen Brut und Gastvogelmonitorings konnten WALTER & BRU (1999) keine Auswirkungen der in Betrieb befindlichen WEA auf die Brutplatzwahl von Kiebitzen feststellen. Auch im Nahbereich der Anlage wurden Kiebitzbruten kartiert. Die Untersuchungen von BACH ET AL. (1999) bestätigten dies für brütende Kiebitze. (2003) ermittelten brütende Kiebitze in geringer Entfernung als 100 m zur nächstgelegenen Windenergieanlage eines großen Windparks. Zur gleichen Zeit ging REICHENBACH (2003) von einer möglicherweise mittleren Empfindlichkeit aufgrund vorliegender Angaben zur Meidedistanz aus. In einer einjährigen Untersuchung in einem Windpark in Ostfriesland verglichen HANDKE ET AL. (2004) die aufgefundenen Kiebitzbrutplätze mit ihrer durchschnittlich oder zu erwartenden Verteilung im Raum. Sie stellten eine abweichende Raumnutzung durch brütende Kiebitze in den unterschiedlichen Entfernungsdistanzen fest. Dabei wurde der Erwartungswert sowohl unter als auch überschritten. Eine kausale Wirkung von Windenergieanlagen ließ sich daraus nicht ableiten. Es war jedoch festzustellen, dass auch das Umfeld bis 100 m um Windenergieanlagen zur Brut genutzt wurde. Als Ergebnis einer sechsjährigen Untersuchung (SINNING (2004A)) zwei Jahre vor und vier Jahre nach Errichtung des Windparks zur Bestandsentwicklung von Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel in einem Windpark im Emsland wurde festgestellt, dass der Kiebitzbestand in dem Vorjahr sowie den drei Jahren nach Errichtung der Anlagen konstant blieb. Vom zweiten auf das erste Jahr vor Errichtung der Anlagen sowie im vierten Jahr des Betriebes der Anlagen war ein erheblicher Bestandsrückgang zu verzeichnen. Beide Ereignisse hatten keinen Zusammenhang mit dem Windpark selbst, sondern resultierten aus Veränderungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Die Brutplätze selbst wurden in der Regel nicht im unmittelbaren Umfeld der Anlagen oder Wege dahin wie auch nicht im unmittelbaren Umfeld der landwirtschaftlichen Wege oder der Gehölzstrukturen angelegt. Junge führende Elterntiere wurden aber auch im unmittelbaren Umfeld der Anlagen auf Nahrungssuche beobachtet, so dass insgesamt aus der sechsjährigen Untersuchung deutlich wurde, dass die Kiebitze den Windpark vollständig genutzt haben und keinerlei negative Auswirkung aus dem Betrieb der WEA resultierte. Bei der Brutplatzwahl wurde zu den Anlagen, wie zu allen anderen Strukturen des Gebietes, in der Regel ein gewisser Abstand gehalten, was aber bei den üblichen Abständen der WEA innerhalb eines Windparks keine Einschränkung bedeutet. In einer weiteren Langzeituntersuchung im norddeutschen Raum haben STEINBORN ET AL. (2011) von 2001 bis 2007 u.a. Kiebitz und Großen Brachvogel in einem Areal mit WEA untersucht. Dabei wurden die tatsächlich erfassten Bestände mit einem Erwartungswert abgeglichen. Der Erwartungswert waren die Bestandsdichten, die in dem Gebiet voraussichtlich vorhanden gewesen wären, wenn keine WEA dort betrieben worden wäre. Die Ergebnisse zeigten, dass die Bestände in der ers Seite 65

73 ten Entfernungsklasse zu WEA (0 bis 100 m) zwar geringer waren, als zu erwarten. Bereits in der nächsten Entfernungsklasse (100 bis 200 m) lag der tatsächliche Wert deutlich über dem Erwartungswert, auch wenn man den Minderwert der ersten Entfernungsklasse auf den Erwartungswert der zweiten aufaddierte, so dass sich die nachteiligen Wirkungen in der Fläche kompensieren. Insgesamt betrachtet, wurde die Nähe der Windenergieanlagen nicht vollständig gemieden, wie die nachgewiesenen Bruten im Nahbereich belegten. Eine mögliche Scheuchwirkung reiche aber bis 200 m. Weiter wurde festgestellt, dass beispielsweise die landwirtschaftliche Nutzung auf die Verteilung der Kiebitzreviere einen wesentlich größeren Einfluss gehabt zu haben scheint. Annähernd deckungsgleiche Ergebnisse wurden in anderen Untersuchungen erzielt (REICHENBACH, M. & H. STEINBORN (ARSU GMBH) (2008)). Die zentrale Fundkartei zu Vogelverlusten an Windenergieanlagen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg (DÜRR (2016A)) führt 18 Nachweise der Art als Schlagopfer von Windenergieanlagen in SchleswigHolstein (3) aus dem Jahr 2004, in Thüringen (1 = 2011) und in Niedersachsen (1 = 2013) sowie zwölf weitere aus Norddeutschland ohne weitere Angaben. Keines der Tiere wurde während der Brutzeit gefunden. In NordrheinWestfalen rastet der Mornellregenpfeifer nach dem LANUV schwerpunktmäßig bzw. fast ausschließlich in dem Vogelschutzgebiet Hellwegbörde. Hinsichtlich des seltenen und nur in großräumig strukturfreien Agrarräumen in Trupps mit sehr wenigen Individuen zu beobachtende Mornellregenpfeifers liegen keine Hinweise auf Meideverhalten vor. Er ist kein Gegenstand einschlägiger Untersuchungen bezüglich Windkraft und Vögel (HÖTKER ET AL. (2004), HÖTKER (2006), MÖCKEL & WIESNER (2007), STEINBORN ET AL. (2011) und LANGGEMACH & DÜRR (2015)). Bislang ist ein Kollisionsopfer des Mornellregenpfeifers aus Norddeutschland bekannt (DÜRR (2016A)) Groß und Greifvögel Die Groß und Greifvögel gelten vielfach als empfindlich und sind überwiegend als planungsrelevante Arten LANUV NRW (2014) aufgeführt. Darüber hinaus handelt es sich bei den WEAempfindlichen Arten nach dem MKULNV & LANUV (2013) fast ausschließlich um Groß und Greifvogelarten. Im Umfeld wurden folgende Waldarten nach den vorliegenden Untersuchungen (vgl. Kapitel 4.3 und 4.4) kartiert: Mäusebussard, Rohr und Wiesenweihe, Rotmilan, Schwarzstorch, Turmfalke und Wespenbussard. Weiterhin wurden die Arten: Blässgans, Graureiher, Habicht, Kolkrabe, Kormoran, Kornweihe, Kranich, Silberreiher, Sperber, Schwarzmilan und Weißstorch als Zug und Rastvogel bzw. als Durchzügler registriert. Den Hinweise Dritter (vgl. Kapitel 4.2) sind keine weiteren Hinweise auf Vorkommen von Großund Greifvogelarten zu entnehmen. Wie die bereits erwähnte zentrale Fundkartei Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland (DÜRR (2016A)) zeigt, verunglücken einige Greifvögel, speziell der Rotmilan, relativ häufiger an Windenergieanlagen als andere Vogelarten. Doch zeigt diese Auflistung nur eine Rangfolge der Seite 66

74 Kollisionshäufigkeit von Vögeln, also welche Vogelarten am seltensten und welche am häufigsten kollidieren, nicht jedoch ob 'häufig' auch 'viel' ist. Für eine solche Beurteilung bietet weder die Rangfolge noch die zugrunde liegende zentrale Fundkartei irgendwelche Hinweise. Selbst die absoluten Zahlen der Fundkartei sind, da sie sich auf unklare Zeiträume beziehen, irreführend und nur emotional erfassbar. Orientierende bzw. relativierende Vergleichszahlen fehlen. Aus den veröffentlichten Funddaten ist nur abzuleiten, dass es zu Kollisionen, also zu Folgen kommt, nicht jedoch, welche Auswirkungen diese Folgen haben. Eine fach und sachgerechte Beurteilung von Kollisionen hat vor allem zu berücksichtigen, 1. wie wahrscheinlich es ist, dass es zu einer Kollision kommt, 2. wie häufig es zu Kollisionen in einer bestimmten Zeitspanne bei einem bestimmten Vorhaben kommen kann und 3. in welchem Verhältnis die Anzahl der Kollisionen an WEA zu anderen Todesursachen steht. Hinsichtlich der während der Zug und Rastzeit WEAempfindlichen Blässgans als nordische Gans liegen weder ernst zunehmenden Hinweise auf Schlafplätze im m noch im mradius um das RepoweringProjekt vor. Insofern ist eine vertiefende Betrachtung gemäß Anhang 2 des Artenschutzleitfadens nicht erforderlich. Ebenfalls wurden die während der Brutzeit als WEAempfindlichen angesehene Kornweihe, Kormoran und Weißstorch lediglich während der Zugzeit erfasst. Entsprechend liegen keine ernst zunehmenden Hinweise auf Brutplätze bzw. Brutkolonien in den in Anhang 2 des Artenschutzleitfadens genannten Radien vor. Insofern ist auch hier eine vertiefende Betrachtung nicht erforderlich. Folgend wird auf die WEAempfindlichen Vogelarten (Kranich, Rohr und Wiesenweihe, Rotund Schwarzmilan) näher eingegangen. Aus der allgemeinen Literatur über Kraniche ergeben sich keine Hinweise, dass die Windenergienutzung an sich ein relevantes Problem für die Vogelart Kranich sein könnte. Allerdings zeigen spezielle Untersuchungen, dass anthropogene Störquellen zu Verhaltensänderungen bei Kranichen bzw. unter bestimmten Rahmenbedingungen zu lokalen Beeinträchtigungen von (Teil)Lebensräumen dieser Art führen können. Die wesentlichen Ergebnisse dieser speziellen Literatur (PRANGE (1989) GEORGE (1993), BECKER ET AL. (1997), BRAUNEIS (1999), KAATZ (1999), RICHARZ (2001B), STÜBING (2001), ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001), STÜBING & KORN (2006), MÖCKEL & WIESNER (2007), ISSELBÄCHER (2007), GRUNWALD ET AL. (2007), ALBRECHT ET AL. 2008, REICHENBACH ET AL. (2008), (2011F)) lassen die Schlussfolgerung zu, dass für den Kranich offensichtlich kein erhöhtes Kollisionsrisiko mit WEA besteht. Des Weiteren entfalten WEA keine erkennbare Barrierewirkung, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Zug haben könnte. Die zentrale Fundkartei zu Vogelverlusten an Windenergieanlagen in Deutschland (DÜRR (2016A)) listet bei einem Bestand jährlich ziehender Kraniche von ca Tiere bisher nur 15 Kollisionsopfer (WP Ehlersdorf/Ostholstein im November 2006 in SchleswigHolstein, WP Parstein im September 2007 und WP Kleeste Juli 2016 sowie WP Wittstock April 2011 und März 2015 in Branden burg, WP Engelau/Euskirchen im November 2010 in NordrheinWestfalen, WP Lixfeldt/MarburgBiedenkopf im November 2012 und WP MeichesGoldener Steinrück/Gießen im November 2014 in Hessen, 2 x WP Riedbach / VorpommernRügen im Oktober 2013 und WP Groß Mitzow im März 2014 in MecklenburgVorpommern, WP Diepholzer Moorniederung/Diepholz im Oktober 2013 und Seite 67

75 WP Krempel/Cuxhaven im März 2015 in Niedersachsen sowie zwei weitere aus Norddeutschland ohne weitere Angaben) im Bereich von WEA auf. Nach der mehrjährigen Untersuchung von SCHELLER & VÖLKER (2007) nutzen Rohrweihen auch die Flächen zwischen den WEA zur Jagd. Zusammenfassend stellt SCHELLER (2009) fest, dass im Nahbereich der Anlagen bis 200 m Entfernung die Brutplatzwahl der Rohrweihe beeinträchtigt wurde, darüber hinaus aber keine Beeinträchtigungen der Rohrweihe festzustellen waren. Von MÖCKEL & WIESNER (2007) wurde beobachtet, dass die gesamte Windparkfläche intensiv für die Jagd genutzt wurde. Die Neststandorte befanden sich in einer Entfernung von 185 m bzw. 370 m zu den jeweils nächstgelegenen WEA. BERGEN (2001B) beobachtete nach Errichtung eines Windparks höhere Nutzungsintensitäten der Flächen als vorher, eine Barrierewirkung der Anlagen war auszuschließen. Im Windfeld Nackel (Brandenburg) wurde zur Brutzeit von KAATZ (2006) eine intensive Nutzung des Windparks als Jagdgebiet beobachtet, wobei die Vögel im bodennahen Suchflug, aber auch in Höhen um ca. 30 m über Grund, zwischen den entlang eines Weges linear angeordneten Anlagen sogar hindurchflogen. Der RepoweringStudie in der Hellwegbörde von BERGEN & LOSKE (2012) ist zu entnehmen, dass ein Großteil der Flugbewegungen der Rohrweihe unterhalb von 30 m stattfinden (siehe Abbildung 9). Die Untersuchungen beinhalteten acht Windparks im Kreis Soest mit zwei bis 14 WEA. Die Flughöhen wurden von Beobachtungspunkten aus ermittelt. Im Allgemeinen ist die Ermittlung der Flughöhen von fliegenden Greifvögeln sehr problematisch. Da bei der vorliegenden Studie die Flughöhensichtbeobachtungen in einem definierten Gebiet mit festen Höhenmarken, wie beispielsweise farbig markierte WEA, durchgeführt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Entfernung der Beobachtung und die Flughöhe ausreichend zu bestimmen ist, um die Flugbewegung in die Höhenklassen einzuteilen. Abbildung 9: Flughöhen und Flugverhalten der Rohrweihe (nach BERGEN & LOSKE (2012)) Seite 68

76 Die Ergebnisse aus dem Collision Risk Model von BERGEN & LOSKE (2012) hinsichtlich der abnehmenden Kollisionswahrscheinlichkeit des Rotmilans bei modernen WEA gelten auch für die Rohrweihe (siehe S. 77). Die Ergebnisse der Untersuchungen von RASRAN ET AL. (2008 & 2010) bezüglich eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Populationsentwicklung und dem Ausbau der Windenergienutzung in Deutschland (siehe Seite 71) gelten für die Rohrweihe entsprechend. Es konnten keine signifikanten Korrelationen zwischen der Entwicklung der Windenergienutzung und dem Bestand, der Bestandsdichte und dem Bruterfolg der Rohrweihe festgestellt werden. Kollisionen einzelner Individuen an WEA oder andere Auswirkungen der Windenergienutzung haben insofern keinen nachweisbaren negativen Einfluss auf die untersuchten Arten, welcher mit wissenschaftlichen Methoden feststellbar wäre. Trotz diverser intensiver Nachsuchen und der Sammlung von Zufallsfunden seit 1995 wurden nach DÜRR (2016A) bisher deutschlandweit 25 Schlagopfer der Rohrweihe registriert. Aus NordrheinWestfalen sind zwei Kollisionsopfer aus dem RheinErftKreis bekannt. In der wissenschaftlichen Literatur, aber auch in anderen Berichten und Ausarbeitungen finden sich keine Hinweise darauf, dass Rotmilane WEA bei der Nahrungssuche meiden oder sich von diesen vertreiben lassen. Auch Brutstandorte finden sich regelmäßig in der Nähe von WEAStandorten (MAMMEN (2007), MAMMEN & MAMMEN (2008) & MÖCKEL & WIESNER (2007)). Insofern ist eine Störung oder Vertreibung nicht zu besorgen. Dieser Kenntnisstand findet sich auch in der laufenden Rechtsprechung wieder. Es sei von der Annahme auszugehen,... dass von den Windenergieanlagen für den Rotmilan (anders als für andere Vogelarten) keine Scheuchwirkung ausgeht oder sich Abschreckung und Anlockung etwa durch andere Kollisionsopfer als Nahrung die Waage halten (OVG Thüringen AZ: 1 KO 1054/03 RZ: 53). Die Kartei der Vogelverluste an Windenergieanlagen (DÜRR (2016A)) weist mit Stand seit etwa dem Jahr tote Rotmilane aus. Rotmilane gelten damit neben Seeadlern als die im Verhältnis zur Bestandsgröße am häufigsten an WEA kollidierende Vogelart. Für eine Beurteilung der Bedeutung dieser Todesursache ist sie jedoch ins Verhältnis zu anderen Todesursachen zu setzen. Beim Vergleich mehrerer Veröffentlichungen zu den Todesursachen bei Rotmilanen (LANGGEMACH ET AL., zitiert in ABBO (2001), S. 161; DÜRR (2012A), hier Stand 2007; CARDIEL (2007)) wird deutlich, dass Abschuss/Vergiftung, Freileitungsanflug/Stromtod, Verkehr und Prädation die häufigsten Ursachen sind. Nur die Auswertung der zentralen Fundkartei Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland für Brandenburg führt entsprechend der Zweckbestimmung der Datensammlung zusätzlich als wesentliche Ursache WEA auf, welche in den beiden anderen Studien mit 1,8 und 0,8 % nachrangig ist. Etwa seit 2004, möglicherweise auch erst seit 2006 werden Totfunde an Freileitungen sowie im Straßen und Schienenverkehr nicht mehr zielgerichtet erhoben. Insofern sind Vergleiche zwischen den Todesursachen schwierig geworden. Würde der in Brandenburg festgestellte höhere Anteil an Windenergieopfern auf eine besondere Empfindlichkeit des Rotmilans gegenüber WEA zurückzuführen sein, müssten die jährlich festgestellten Kollisionen an WEA, zumindest hinsichtlich der Zufallsfunde, mit der Zahl der WEA zunehmen. Die Zahl der nach systematischer Suche gefundenen Schlagopfer müsste zumindest mit der Anzahl der abgesuchten WEA steigen. Dies ist tatsächlich nicht der Fall. Vielmehr ist die Zahl der gefundenen Kollisionsopfer ab 2004 deutlich abgesunken und dies obwohl das fachöffentliche Problembewusstsein auf die Windenergie Seite 69

77 nutzung gerichtet ist und eine Vielzahl systematischer Untersuchungen und Nachsuchen an verschiedenen Windparks durchgeführt worden sind (siehe Abbildung 10). Abbildung 10: Untersuchte WEA und registrierte Kollisionsopfer des Rotmilan in Brandenburg (Daten nach Dürr unveröffentlicht) Die Gründe für die Bestandszunahme in den 1980er Jahren in Deutschland sind unklar, der Rotmilan hat aber offenbar im Gegensatz zu anderen Arten von den modernen Formen der Landbewirtschaftung eher profitiert; daneben mag auch der weitgehende Wegfall menschlicher Verfolgung eine Rolle spielen. Regionale Bestandsrückgänge in den 90er Jahren dürften im wesentlichen auf geänderte Formen der Landbewirtschaftung, insbesondere den starken Rückgang des Anbaus von Futtergetreide (Anm.: gemeint ist der Rückgang des Feldfutteranbaus, insbes. Luzerne) zurückzuführen sein, hier waren die Siedlungsdichten aber auch extrem hoch (ABBO (2001), S. 161). Als Konsequenz dieser Veränderungen in der landwirtschaftlichen Wirtschaftsweise wird auch der Zusammenbruch der Hamsterbestände in Thüringen gesehen, der wiederum als wesentlicher Teil der Nahrung des Rotmilans dessen Ernährungssituation erheblich verschlechterte (TLUG (2008), S. 46f). MAMMEN (1998) hebt als Ursache für deutliche Rückgänge beim Bruterfolg der Rotmilane seit 1990 neben veränderten landwirtschaftlichen Produktionsweisen auch das Abdecken von Mülldeponien hervor. Nach LANGGEMACH (2006) lässt sich dies v.a. durch die nach 1990 schlagartig auftretenden Veränderungen in der Landwirtschaft Ostdeutschlands erklären (a.a.o., S. 59). Aus einem Vergleich der langfristigen Bestandsentwicklungen des Rotmilans in SachsenAnhalt und der gesamten Bundesrepublik Deutschland wird deutlich, dass der deutsche Bestandsrückgang überwiegend aus den erheblichen Bestandseinbrüchen in SachsenAnhalt resultiert (MAMMEN (2007)). Der Bestandsrückgang in Thüringen seit den 1990er Jahren trägt ebenfalls, wenngleich in deutlich geringerem Maß, dazu bei (TLUG (2008), S. 46). Seite 70

78 Auch für Niedersachsen ist für den Zeitraum ein Bestandsrückgang dokumentiert (KLEIN ET AL. (2009)). Drastische Einbrüche des Rotmilanbestandes sind aber gerade dort festzustellen, wo keine Windenergieanlagen vorhanden sind. So nennt BRUNKEN (2009) als ausschließliche Ursache für den Rückgang im Vogelschutzgebiet V19Unteres Eichsfeld Nahrungsmangel, der eine für den Populationserhalt notwendige Reproduktionsrate nicht einmal annähernd zu gewährleisten vermag (a.a.o. S. 165) als Folge geänderter Landnutzung. Auch NICOLAI ET AL. (2009) nennen als wesentliche Ursachen für den Bestandseinbruch im Dichtezentrum im nördlichen Harzvorland ausschließlich Faktoren veränderter Landnutzung (a.a.o. S. 73). Der seit 2009 stark ausgeweitete Anbau von Energiepflanzen (Mais und Raps), deren Kulturen keine Bedeutung als Nahrungsräume für Greifvögel besitzen, insbesondere auch in zusammenhängenden, ehemaligen Grünlandgebieten, wird diese Entwicklung vermutlich weiter verstärkt haben. Für Hessen folgert die HGON aus einem Forschungsprojekt, dass die Voraussetzungen für einen arterhaltenden Bruterfolg auf Grund des rückläufigen Grünlandanteils ungünstig sind (HGON (2010)). In der Statusdarstellung des Rotmilanbestandes seitens der IUCN (2007) wird als hauptsächliche Bedrohung des Bestandes eine direkte oder indirekte Vergiftung, insbesondere in den Überwinterungsgebieten, und die Reduzierung der Nahrungsgrundlagen durch Veränderungen der landwirtschaftlichen Anbauweisen benannt. Weiterhin spielen Elektroleitungsverluste, Jagd und Fallen, Entwaldung, Eiersammeln und vielleicht auch eine Verdrängung durch den konkurrenzstärkeren Schwarzmilan eine Rolle. Die Schlagopfer bei Windkraftanlagen sind dort nicht angesprochen und fallen nicht unter die hauptsächlichen Bedrohungen des Bestandes. Der von der EUROPÄISCHEN KOMMISSION (2010) veröffentlichte Species action plan für den Rotmilan nennt Vergiftungen als Hauptgefährdungsursache für die Art in Europa. Die größte Rolle mit einem als kritisch bewerteten Gefahrenpotenzial spielen Vergiftungen durch das illegale Auslegen von vergifteten Kadavern zur Bekämpfung von Prädatoren, wie Füchsen und Wölfen. Daneben stellen sekundäre Vergiftungen durch den Verzehr von legal zur Bekämpfung ausgelegter vergifteter Nagetiere eine als hoch bewertete Bedrohung für die Rotmilanpopulation dar. Als weitere, mit mittlerem Einfluss bewertete Gefährdungen werden direkte Verfolgung durch Abschuss und Fallen, Habitatveränderungen durch Nutzungsintensivierung, insbesondere Rückgang der Weidenutzung und Nahrungsverfügbarkeit aus Tierkadavern genannt. Als gering wird die aus der Verwendung von Bleimunition und anderen Schwermetallquellen resultierende Bedrohung bewertet, ebenso Stromschlag an Leitungstrassen und Eisenbahnlinien sowie lokale Störungen am Brutplatz durch Forstwirtschaft und Erholungsnutzung. Als gering, aber möglicherweise zukünftig wachsend wird das Gefahrenpotenzial durch Kollisionen mit Windenergieanlagen bewertet. Offensichtlich hat die drastische Zunahme der Windenergieanlagen, sowohl in ihrer Anzahl als auch hinsichtlich ihrer Höhe und Nennleistung bislang nicht zu einer Gefährdung des Rotmilanbestandes geführt. Diese Einschätzung deckt sich mit der Tatsache, dass dem Ausbau der Windenergie in Deutschland seit etwa 1997 mit geringer Variabilität konstante Bestandszahlen des Rotmilans gegenüber stehen. Um die Frage zu klären, welche Auswirkung die Windenergienutzung insgesamt auf die Bestände von Greifvögeln in Deutschland hat, haben RASRAN ET AL. (2008 & 2010) im Zuge des MEROSProgramms34 ermittelten Daten zur Bestandsgröße von Greifvögeln und Eulen in Beziehung gesetzt mit der Veränderung der Anzahl von Windenergieanlagen und Windparks in bestimmten Gebieten 35. Während die Anzahl der WEA in dem Zeitraum von 1991 bis 2006 erheblich anstieg, blieben die 34 Monitoring of European Raptors and Owls, veröffentlicht unter (Aktuelle Abfrage ). Seite 71

79 Bestandsgröße, die Bestandsdichte und der Bruterfolg der betrachteten Greifvögel in diesem Zeitraum relativ stabil. Die bisherigen Forschungsergebnisse belegen, dass hinsichtlich der untersuchten Greifvogelarten kein Zusammenhang (signifikante Korrelation) zwischen der Entwicklung der Anzahl von Windenergieanlagen in Deutschland und der Entwicklung der Bestandsgröße, der Bestandsdichte und des Bruterfolgs feststellbar ist. Die nachgewiesenen Schwankungen der Populationsgröße z.b. des Wespenbussards von 5 % pro Jahr, hat verschiedene Ursachen und konnte nicht in Verbindung mit der Entwicklung der Windenergienutzung gebracht werden. Kollisionen einzelner Individuen an WEA oder andere Auswirkungen der Windenergienutzung haben insofern keinen nachweisbaren negativen Einfluss auf die untersuchten Arten, welcher mit wissenschaftlichen Methoden feststellbar wäre. Auf Grund der fachöffentlichen Diskussion um das Kollisionsrisiko von Rotmilanen wurden spezifische Untersuchungen hinsichtlich Horstplätze und deren Abstand zu WEA durchgeführt. Eine erste Kontrolle erfolgte in Brandenburg. Dabei wurden 14 Nester innerhalb eines mumkreises zu WEA ein Jahr lang beobachtet. Drei Horste wurden aufgegeben. Eine Aufgabe ist sicher auf die tödliche Kollision eines Brutvogels zurück zu führen. Die nicht aufgegebenen Horste lagen im Mittel näher an WEA als die aufgegebenen (DÜRR, mündlich 2006). Eine erste systematische Untersuchung wurde 2005 an einem der Windparks auf der Querfurter Platte durchgeführt. Die Untersuchung umfasste ein 2 kmumfeld eines Windparks mit 30 WEA, wo vier Brutpaare des Rotmilans in 418 m, 495 m oder größerer Entfernung zur nächsten WEA erfasst wurden. Mit sehr intensiver Nachsuche wurden in dem Jahr drei tote Rotmilane festgestellt (MAMMEN ET AL. (2006)). Ein Kollisionsopfer gehörte zu dem 495 m entfernten Horst. Das zweite Opfer nutzte einen etwa m entfernten Neststandort. Das dritte Opfer konnte als durchziehendes Tier keinem Horst zugeordnet werden. Hinweise auf die Aufgabe von Horsten finden sich in der Veröffentlichung nicht. Im Rahmen des Forschungsprojektes Greifvögel und Windkraftanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge wurde 2007 das Vorläuferprojekt ausgeweitet. Es wurden vier Windparks in SachsenAnhalt südlich von Magdeburg in die Untersuchung einbezogen. Im Umfeld von insgesamt 112 WEA wurden 23 Rotmilan und 19 Schwarzmilanhorste erfasst. Die Neststandorte waren in 440 m, 730 m, 293 m, 730 m, 300 m, 769 m, 769 m und m Entfernung zur jeweils nächstgelegenen WEA. Fünf Altvögel wurden mit Sendern versehen und deren Raumnutzung dokumentiert (Telemetrie). Das Verhalten der Brutvögel wurde beobachtet. Weiterhin fand eine intensive Schlagopfersuche in allen Windparks mit insgesamt Kontrollen statt. Es wurde eine regelmäßige und intensive Nutzung der Windparkflächen durch die Rotmilane festgestellt. Teilweise wurde hauptsächlich im Windpark selbst oder seiner unmittelbaren Umgebung, teilweise nur am Rande von Windparks, gejagt. In einem der vier untersuchten Windparks wurden zwei kollidierte Individuen gefunden (HÖTKER ET AL. (2008)). Unter Berücksichtigung eines weiteren Kollisionsopfers, das 2006 gefunden wurde, ohne dass in diesem Jahr eine systematische Nachsuche durchgeführt wurde, ist von durchschnittlich zwei Kollisionsopfern pro Jahr auszugehen. Die Rate verunglückter Rotmilane pro WEA und Jahr ermittelt sich damit für den betroffenen Windpark mit 34 Anlagen auf 0,058 (Eintrittswahrscheinlichkeit 1:17), für die nicht betroffenen Windparks auf 0. Bei der gemeinschaftlichen Betrachtung aller untersuchter Anlagen ergibt sich die Rate von 0,018 Schlagopfer pro WEA und Jahr (Eintrittswahrscheinlichkeit 1:56). MAMMEN rechnet die Anzahl der tatsächlich gefundenen Schlagopfer auf Grundlage der von ihm eingeschätzten Sucheffizienz hoch. Dies ist auf Grund des geringen Stichprobenumfangs möglicherweise Ergebnis verfälschend. Unter Berücksichtigung einer 35 Die Untersuchung umfassten 225 Monitoringflächen die über das gesamte Bundesgebiet verteilt liegen. Es wurden die Bestandsdaten von Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler, Mäusebussard, Wespenbussard, Baumfalke, Turmfalke, Habicht, Sperber und Rohrweihe erhoben. Seite 72

80 solchen Dunkelziffer ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für den betroffenen Windpark von MAMMEN mit 1:6 bis 1:10 ermittelt worden. Weitere, in die Untersuchungen einbezogene Anlagen, an denen es nicht zu Kollisionen kam, wurden bei der Wahrscheinlichkeitsermittlung nicht berücksichtigt. Laut MAMMEN ist im Umfeld des untersuchten Windparks trotz der Eintrittswahrscheinlichkeit von 1:6 bis 1:10 für tödliche Kollisionen von Rotmilanen mit WEA in den Jahren 2003 bis 2006 keine Veränderung des örtlichen Bestandes festzustellen (MAMMEN & MAMMEN (2008)). Eine anders gelagerte Untersuchung ist von MÖCKEL & WIESNER (2007) veröffentlicht worden. Erstmals wurden an elf Windparks langjährige Erfassungen vor und nach Errichtung von WEA verglichen. So konnte festgestellt werden, dass es trotz bestimmter Wirkungen (beispielsweise kollidierte ein Rotmilan an einer WEA) zu keinen nachteiligen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Brutgebietes kam. Vielmehr kam es sogar in unmittelbarer Nähe von WEA zu erfolgreichen Neuansiedlungen durch den Rotmilan. Für den Kreis Paderborn, der ein Schwerpunktvorkommen des Rotmilans darstellt, wurde 2009 ein Bestand von Revierpaaren angegeben. Unter Berücksichtigung der Zahlen der BIOLOGISCHEN STATION ist von 2010 bis 2016 von einem stabilen Bestand für den Kreis Paderborn auszugehen. So gab es 2010 einen Rotmilanbestand von 66 Revieren (und 11 mal Revierverdacht), 2011 gab es 54 Reviere (und 12 mal Revierverdacht), 2012 waren es 78 Reviere (und 9 mal Revierverdacht), 2013 waren es 85 Reviere (und 11 mal Revierverdacht), 2014 waren es 65 Reviere (und 14 mal Revierverdacht) und 2015 waren es 68 Reviere (und 14 mal Revierverdacht). Für 2016 waren es 72 Reviere (und 4 mal Revierverdacht). Einen Einfluss der im Kreis betriebenen WEA auf die Revieranzahl und Revierverteilung ist nicht zu erkennen. Die Rotmilanreviere mit WEA im Umfeld zeigen eine ähnliche Entwicklung wie der Gesamtbestand im Kreis (siehe Tabelle 14 und Abbildung 11). Tabelle 14: Entwicklung der Rotmilanreviere im Kreis Paderborn nach der BIOLOGISCHEN STATION PADERBORN Rotmilanreviere insgesamt mit WEA bis zum mumkreis (3)* 14 (9)* 17 (13)* 19 (8)* mit WEA bis zum mumkreis (4)* 26 (17)* 32 (12)* 30 (10)* ohne WEA im Nahbereich * (in Klammern = Anzahl der Reviere in der Nähe von genehmigten und in Planung befindlichen WEA) alle Reviere bis m, also auch die im mumkreis Seite 73

81 Abbildung 11: Rotmilanbestand im Kreis Paderborn nach der BIOLOGISCHEN STATION und bestehende WEA Die Untersuchungen zeigen, dass es Windparks gibt, in denen mehr Kollisionsopfer gefunden werden, als in anderen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es Standorte gibt, in denen das Kollisionsrisiko weit unter dem Durchschnitt liegt. Da die tatsächliche Raumnutzung der Vögel auch von anderen Faktoren abhängt, die kaum erfassbar oder stark wechselnd sind, wird es immer Windparks geben, die zwar theoretische Risikofaktoren aufweisen, in denen aber trotzdem real keine oder unterdurchschnittlich wenige Kollisionen auftreten. Demgegenüber wird es in anderen Parks, in denen zwar die Risikofaktoren fehlen, trotzdem regelmäßig zu Kollisionen kommen. Zudem wurden Kollisionen von brüteten Rotmilanen festgestellt, deren Horst einen größeren Abstand als m zur benachbarten WEA hatte. Rotmilane, die innerhalb des m Radius um WEA brüten und den Windpark regelmäßig zur Nahrungssuche nutzen, kommen nicht automaseite 74

82 tisch darin um. Genauso können aber auch Vögel, die außerhalb der Tabuzonen brüten, dennoch an den WEA verunglücken. Unstrittig ist, dass es in Folge von Kollisionen zur Aufgabe von Bruten und von Horststandorten kommen kann. Sollte ein Revier verwaisen, wird der Horst wieder besetzt. Dabei ist es unerheblich, ob dies unmittelbar durch die Populationsreserve oder durch andere Brutpaare erfolgt. Eine Vergrämung von Rotmilanen durch WEA findet nicht statt. Die bisherigen Forschungsergebnisse belegen, dass hinsichtlich der relevanten Greifvögel, einschließlich des Rotmilans, keine Folgen von Kollisionen einzelner Individuen an WEA oder andere Auswirkungen der Windenergienutzung auf Bestand und Bruterfolg dieser Arten mit wissenschaftlichen Methoden feststellbar sind. Zudem sind auch Bruten des Rotmilans in Windparks langjährig erfolgreich. Für das Forschungsprojekt Greifvögel und Windenergieanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge wurden im Teilprojekt Rotmilan insgesamt fünf Rotmilane mit Horststandorten nahe Windparks auf der Querfurter Platte (nahe Halle/Saale) und am Druiberg (nahe Badersleben, SachsenAnhalt) telemetriert und ihre Flugbewegungen ausgewertet (NABU (2008)). Dabei zeigte es sich, dass gleichmäßige, um den Horststandpunkt nahezu kreisförmige Raumnutzungen grundsätzlich nicht stattfinden. Keines der Überfluggebiete war auch nur annähernd kreisförmig mit einem mittig liegenden Horst. Vielmehr wichen die sehr unterschiedlich geformten Nutzungsflächen alle sehr deutlich von der idealisierten Kreisform ab. Dabei sind auch die Abstände, in denen die meisten Flugbewegungen stattfinden in Abhängigkeit von der Größe der genutzten home range (4,65 km², 4,99 km², 9,39 km², 73,3 km² und 76,3 km²) sehr unterschiedlich. Ob ein überrepräsentatives Futterangebot in den Windparks einzelne Tiere (Arthur und Ramona) veranlasste, diese Flächen besonders intensiv zu nutzen, war nicht zu klären. Ein Einfluss der Anlagenstandorte auf die Raumnutzung durch Rotmilane wurde bei der Untersuchung ebenfalls nicht deutlich. Keines der untersuchten Tiere, die alle einen wesentlichen Teil ihres Nahrungshabitates in Windparks hatten, ist mit WEA kollidiert. Allerdings ist Arthur außerhalb seines Brutreviers in der Zugperiode 2008/2009 verendet. Die Ursachen sind nicht bekannt (MAMMEN mündlich 2009). Dagegen scheint die Art der landwirtschaftlichen Bodennutzung eine entscheidende Rolle auf das Beuteangebot bzw. die Jagdbarkeit der Beute und damit auf die Raumnutzung durch die Rotmilane zu spielen. Zumindest in der Hellwegbörde hat die Art der landwirtschaftlichen Bodennutzung einen größeren Einfluss auf die Raumnutzung als Windenergieanlagen (BERGEN & LOSKE (2012)). WALZ (2008) dokumentierte bei seiner mehrjährigen Raumnutzungsbeobachtung nicht nur jährliche sondern auch im jahreszeitlichen Verlauf variierende Größen der Aktionsräume. Diese seien im Wesentlichen von Nahrungsverfügbarkeit und bedarf abhängig. So vergrößert sich der Aktionsraum durch den erhöhten Nahrungsbedarf während der Jungenaufzucht. Da in dieser Phase (Juni Juli) im Allgemeinen die Vegetation fortgeschritten ist, führe dies vor allem zu vermehrten Suchflügen über Grünlandflächen und anderen geeigneten Nahrungshabitaten. Die von Rotmilanen genutzten Höhenbereiche über Grund sind von zentraler Bedeutung zur Einschätzung der Kollisionswahrscheinlichkeit. Die Kollisionswahrscheinlichkeit ist um so geringer, je seltener sich Rotmilane, insbesondere während der Brutzeit, in der Höhenlage des Wirkbereichs von Windenergieanlagen, also dem Rotorbereich, aufhalten. In der Literatur sind für unterschiedliche Aktivitäten von Rotmilanen bei unterschiedlichen Autoren unterschiedliche Flughöhen angegeben. Seite 75

83 Während der Jagd nutzt der Rotmilan nach HÖTKER (zitiert in UKÖB (2005)) den Luftraum in 20 bis 25 m Höhe über der Erdoberfläche. SCHELLER U. KÜSTERS (1999, zitiert in KORN & STÜBING (2003)) geben für Nahrungsflüge eine Höhe von 50 m im Mittel (Median) an. AEBISCHER (2009) beschreibt, dass der eigentliche Suchflug in Höhen unter 50 m stattfindet. DÜRR (zitiert in VG Berlin 2008)37 gibt Flughöhen von 40 bis 80 m an. Die folgende Abbildung 12 zeigt die beobachtete Flughöhe von Rotmilanen bei Untersuchungen in SachsenAnhalt (HÖTKER (2009)). Der Darstellung ist zu entnehmen, dass über zwei Drittel der beobachteten Flugbewegungen unterhalb von 50 m stattfanden. Die roten Balken geben den Gefahrenbereich bei einer WEA mit einer Nabenhöhe von 100 m bzw. einen freien Luftraum unterhalb der sich bewegenden Rotoren von 50 m wieder. Abbildung 12: Untersuchungen von Rotmilanen in SachsenAnhalt Im Detail leicht abweichende Ergebnisse wurden von BERGEN & LOSKE (2012) bei der RepoweringStudie in der Hellwegbörde präsentiert (Abbildung 13). Die Untersuchungen beinhalteten acht Windparks im Kreis Soest mit zwei bis 14 WEA. Die Flughöhen wurden von Beobachtungspunkten aus ermittelt. Im Allgemeinen ist die Ermittlung der Flughöhen von fliegenden Greifvögeln sehr problematisch. Da bei der vorliegenden Studie die Flughöhensichtbeobachtungen in einem definierten Gebiet mit festen Höhenmarken, wie beispielsweise farbig markierte WEA, durchgeführt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Entfernung der Beobachtung und die Flughöhe ausreichend zu bestimmen ist, um die Flugbewegung in die Höhenklassen einzuteilen. Die Flughöhe wurde in Relation zum Flugverhalten gesetzt, wobei angenommen wurde, dass mögliche Kollisionen vor allem während der Nahrungssuche und dem Suchflug stattfinden. 37 VG BERLIN (Verwaltungsgericht Berlin, 2008): Urteil vom , AZ 10 A Seite 76

84 Abbildung 13: Flughöhen und Flugverhalten des Rotmilans nach BERGEN & LOSKE (2012) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Collision Risk Model (Abbildung 14) mit der Annahme, dass das Ausweichverhalten unabhängig vom Anlagentyp ist, kommen BERGEN & LOSKE (2012) zu der Schlussfolgerung, dass die Kollisionswahrscheinlichkeit für Rotmilane 38 an moderneren höheren WEA trotz der doppelten Rotorfläche auf Grund der geringen Aufenthaltswahrscheinlichkeit mit größerer Höhe sowie der verringerten Umdrehungsgeschwindigkeit größerer Rotoren deutlich geringer ist. 38 Die Ergebnisse hinsichtlich des Rotmilans gelten auch für den Schwarzmilan sowie für Weihen. Seite 77

85 Abbildung 14: Schematische Darstellung der zu erwartenden Veränderung der Kollisionsgefahr bei größeren WEA beim Rotmilan BERGEN & LOSKE (2012) Bei der Balz werden Flughöhen bis zu 200 m erreicht (A.A.O., SCHELLER U. KÜSTERS). Für Spätsommer und Herbst geben SCHELLER U. KÜSTERS (a.a.o.) Höhen von bis zu 500 m an. GOTTSCHALK (1995, zitiert in KORN & STÜBING (2003)) gibt für ziehende Rotmilane eine durchschnittliche Flughöhe von 100 bis 300 m an. Im August/September sowie im März/April erreichen Rotmilane Zughöhen bis zu 300 m (LANGE & HILD (2003)). Bei Pendelflügen zwischen Schlafplätzen, die traditionell nach Aufgabe der Brutreviere und vor Abzug in die Winterquartiere genutzt werden, und Nahrungs bzw. Ruheflächen sind die Flughöhen durchschnittlich geringer als im Sommerlebensraum (BERGEN & LOSKE (2012)). Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist festzustellen, dass sich Rotmilane während der Brutzeit ganz überwiegend im Höhenbereich bis 50 m, vereinzelt auch bis 80 m Höhe über Grund aufhalten. Im Vorfeld der Brutzeit während der Balz sowie im Spätsommer mit beginnendem Zugverhalten werden größere Höhenbereiche genutzt, die während der Zugperiode oberhalb der Wirkzone von WEA liegen. Nach gegenwärtigem Wissenstand ist davon auszugehen, dass die Entwicklung der Anlagentechnik, die zu größeren Nabenhöhen geführt hat, zu einer Verringerung der Kollisionswahrscheinlichkeit beiträgt. Dies ist insbesondere bei neu zu errichtenden oder zu repowernden Anlagen relevant. Zwar drehen sich die Flügel der Mehrzahl der heute betriebenen WEA in einer Höhe über Grund, die auch vom Rotmilan auf seinen Jagdflügen genutzt wird. Allerdings erreichen die modernsten Anlagen eine solche Höhe, dass die üblichen Flughöhen des jagenden Milans nicht mehr im Seite 78

86 Wirkbereich der Anlagenflügel liegen. Hohe Anlagentypen werden zukünftig nahezu ausschließlich errichtet werden. In Brandenburg wurde diesen aktuellen Erkenntnissen Rechnung getragen. In den Tierökologischen Abstandskriterien (MUGV (2012)) werden keine pauschalen Abstandsradien um Rotmilanbrutplätze genannt. Hinsichtlich des Rotmilans ermittelt sich die Kollisionswahrscheinlichkeit mit WEA bundesweit und unter Berücksichtigung einer Dunkelziffer durch die Verzehnfachung der gefundenen Unfallopfer auf etwa 1:200. Wird bei der Einschätzung der Dunkelziffer nicht HÖTKER ET AL. (2004) sondern MAMMEN & MAMMEN (2008) gefolgt (siehe oben), so erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit auf 1:100. MAMMEN wendet zu Recht ein, dass in den östlichen Bundesländern SachsenAnhalt (2.000 bis BP), MecklenburgVorpommern (1.400 bis BP) und Brandenburg (1.100 bis BP) der Rotmilanbestand deutlich höher ist, als in den anderen Flächenbundesländern (jeweils ca. 800 bis BP) und dass deshalb die Kollisionswahrscheinlichkeit für diese Länder gesondert auf 1:35 ermittelt werden müsse. Folglich ist für NordrheinWestfalen eine Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 1:200 oder 0,005 bzw. 0,5 % anzunehmen. Nach der guten fachlichen Praxis der Umweltplanung wäre diese Ereigniswahrscheinlichkeit als unwahrscheinlich (Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen 0 % und 5 %) (FÜRST & SCHOLLES (HRSG. 2008)) zu klassifizieren. Eine Hochrechnung von BELLEBAUM ET AL. (2012) zur geschätzten Anzahl an Kollisionsopfern des Rotmilans in Brandenburg basiert auf einer geringen Stichprobe. Der Auswertung ist zu entnehmen, dass von drei gefunden Kollisionsopfern (2011) auf geschätzte 304 Vögel hochgerechnet wurde. Das ist eine Extrapolation auf %. Andere Untersuchungen, wie beispielsweise Fledermausschlagopfernachsuchen, geben keine Hinweise auf eine % Dunkelziffer. Bei einem Bestand von WEA in Brandenburg wäre nach BELLEBAUM ET AL. (2012) folglich eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1:9,4 oder 0,106 bzw. 10 % anzunehmen. Demnach würde es in Brandenburg alle 9,4 Jahre zu einer Kollision eines Rotmilans an einer WEA kommen. Die tatsächliche Fundzahl von zwei Rotmilanen an 617 WEA abgesuchten WEA sowie eines Zufallfundes, der in einem anderen Windpark in Brandenburg gefunden wurde, entspräche einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 1:206 bzw. es kommt alle 206 Jahre zu einer Kollision eines Rotmilans an einer WEA. Bei der RepoweringStudie in der Hellwegbörde fand eine Schlagopfernachsuche in fünf Windparks statt (BERGEN & LOSKE (2012)). Nach den Autoren lag eine hohe Antreffwahrscheinlichkeit und eine gute Absuchbarkeit vor, so dass verunglückte Greifvögel mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich gefunden werden würden. Die ermittelten Schlagopferzahlen könnten daher nach Meinung der Autoren realistisch sein. An den insgesamt fünf abgesuchten Windparks wurden zwei tote Rotmilane gefunden. Dies entspricht bei 148 WEA/a einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 1:74 oder 0,0135 bzw. 1,35 %. Demnach würde es in der Hellwegbörde alle 74 Jahre zu einer Kollision eines Rotmilans an einer WEA kommen. Bestände mit großer Populationsreserve werden durch Minimumfaktoren in ihrem Lebensraum beschränkt. Aus den Ursachen der Bestandsveränderung des Rotmilans ist herzuleiten, dass nachdem die direkte Bejagung als limitierender Faktor entfallen war insbesondere die Änderung der landwirtschaftlichen Bodennutzung die Nahrungsgrundlage für örtliche Bestände in erheblichem Umfang verschlechtert hat. Daraus folgt, dass der Minimumfaktor für den Rotmilan in Deutschland die Reviere sind. Genau genommen sind es die sicheren Brutplätze mit hinreichenden Nahrungsressourcen in ausreichender Nähe. Dies betrifft vor allem die Jungenaufzucht während der Nestlingszeit. Die artspezifische Variabilität im Territorialverhalten des Rotmilans beinhaltet ökologische Mechanismen, die in der Regel eine den Bruterfolg schädigende Überbesiedlung einer Region durch Seite 79

87 Verdrängung verhindern. Das Verhalten wird durch Umweltfaktoren, insbesondere das Nahrungsoder Brutplatzangebot, bestimmt. Dabei setzen sich meist erfahrene Brutvögel durch. Das Ergebnis dieses Mechanismus ist die Populationsreserve, aus der heraus, als weiteres Ergebnis, verwaiste Reviere wieder besiedelt werden. Insofern wirken sich Individualverluste im Regelfall nicht unmittelbar auf den Brutbestand aus. Erst wenn die Sterblichkeit nicht mehr vom Bestandszuwachs in Deutschland werden jährlich etwa Tiere geschlechtsreif bzw. kommen brütende Individuen hinzu ausgeglichen werden kann, sinkt das Alter, in dem erstmalig gebrütet wird. Dieses Phänomen tritt auch auf, wenn neue Lebensräume erschlossen werden. Rotmilane werden im zweiten Lebensjahr geschlechtsreif. In Deutschland brüten sie in der Regel im vierten Lebensjahr. In der Schweiz, in der in den letzten Jahren die ursprünglichen Lebensräume wieder besiedelt wurden, brüten sie im dritten Lebensjahr. In England, Schottland und Wales, wo Rotmilane sich zur Zeit sehr stark ausbreiten, brüten sie bereits im zweiten Lebensjahr. Erst wenn die Populationsreserve aufgezehrt ist, sinkt der Brutbestand bzw. verkleinern sich die Brutareale (NNA (2007)). Eine zusammenfassende Untersuchung über den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und den Bestand an Gast und Brutvögeln ist von MÖCKEL & WIESNER (2007) veröffentlicht worden. An elf Windparks in der Uckermark in Brandenburg wurden langjährige Erfassungen vor und nach Errichtung von WEA verglichen. Schwarzmilane sind in mehreren Windparks als Nahrungsgäste oder Durchzügler beobachtet worden. Sie jagten häufig inmitten der Anlagen und zeigten in ihrem Verhalten keine Scheu (a.a.o. S. 111). Hinsichtlich durchziehender oder Nahrung suchender Schwarzmilane wurde kein Meideverhalten gegenüber Windkraftanlagen festgestellt. Bei entsprechender Eignung (Nahrungsangebot) der Flächen nutzten sie auch die Räume zwischen den einzelnen Anlagen eines Windparks zur Jagd. Bei Untersuchungen in Österreich besaß der Schwarzmilan mit die höchste Raumnutzungsfrequenz in der Windparkfläche (TRALER ET AL. (2004)). Angesichts der weiten Verbreitung der Schwarzmilane und ihrer geringen Scheu gegenüber den Anlagen sind Kollisionen mit WEA zwar nicht ausgeschlossen, die Wahrscheinlichkeit ist aber als gering zu erachten. Sie wird durch die Verwendung aktueller Anlagentypen des Binnenlandes mit hohen Türmen und größerem freien Luftraum zwischen den Rotoren und dem Boden weiter reduziert werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen von RASRAN ET AL. (2008 & 2010) bezüglich eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Populationsentwicklung und dem Ausbau der Windenergienutzung in Deutschland (siehe Seite 71) gelten für den Schwarzmilan entsprechend. Es konnten keine signifikanten Korrelationen zwischen der Entwicklung der Windenergienutzung und dem Bestand, der Bestandsdichte und dem Bruterfolg des Schwarzmilans festgestellt werden. Kollisionen einzelner Individuen an WEA oder andere Auswirkungen der Windenergienutzung haben insofern keinen nachweisbaren negativen Einfluss auf die untersuchten Arten, welcher mit wissenschaftlichen Methoden feststellbar wäre. Die Ergebnisse aus dem Collision Risk Model von BERGEN & LOSKE (2012) hinsichtlich der Abnehmenden Kollisionswahrscheinlichkeit des Rotmilans bei modernen WEA gelten auch für den Schwarzmilan (siehe S. 77). Als Schlagopfer auf Grund von Kollisionen mit Windkraftanlagen sind bislang 38 Schwarzmilane gefunden worden (DÜRR (2016A)). In NordrheinWestfalen ist kein Kollisionsopfer bekannt. In keinem Jahr wurden bundesweit mehr als fünf Tiere, in einigen Jahren wurde gar kein Tier als Schlagopfer aufgefunden. Seite 80

88 Im Zuge der Maßnahmen zum Schutz des Schwarzstorchs wurde offensichtlich, dass diese Tierart zu den besonderen störungsempfindlichen gehört. Dabei zeigte sich die Störungsempfindlichkeit insbesondere am Horst. Störungswirkungen können aber auch im Nahrungshabitat oder beim Flug zwischen Horst und Nahrungshabitaten auftreten. Zur Empfindlichkeit dieser Art gegenüber den Wirkungen von Windenergieanlagen gibt es einige konkrete Hinweise. Die Grundlagen bildet die Literatur, die sich primär mit der Ökologie bzw. der Verbreitung der Art befasst und daraus allgemeine Schlüsse zieht. Dazu gehören insbesondere RICHARZ (2001B) sowie HORMANN 2000 in JANSSEN ET AL. (2004)). Daneben gibt es Quellen, die sich im Besonderen mit Situationen oder Konflikten befassen und diese verallgemeinernd beschreiben. Dies sind u.a. BRAUNEIS (1999), ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001), KORN & STÜBING (2003) und STÜBING & KORN (2006), MÖCKEL & WIESNER (2007) oder KORN (2011). RHODE (2010) hat die Raumnutzung im Tiefland umfassend beobachtet und daraus, ohne das Verhalten gegenüber WEA beobachtet zu haben unmittelbar Schlüsse in Hinsicht auf eine vorsorgende Planung von WEA abgeleitet. Dagegen gibt es einige Raumnutzungsbeobachtungen im Bereich von WEA, von denen zwei Untersuchungen ausgewertet werden konnten (BRIELMANN ET AL. (2005) sowie GUTSCHKER DONGUS (2011). Eine systematische Beurteilung von Einzelbeobachtungen wurde bisher nur von BRINKMANN, R. ET AL. (2009) als gerichtsbestellter Gutachter durchgeführt. Die aktuellsten Quellen sind Veröffentlichungen der Vogelschutzwarten Brandenburg (LANGGEMACH & DÜRR (2012)) und Hessen (VSW HESSEN (2012)), die jedoch im Wesentlichen auf bekannte Quellen zurückgreifen, neu bewerten und Schlüsse daraus ziehen. Aus ihrer Lebensweise ist eine allgemein hohe Empfindlichkeit gegenüber jeglichen Störungen durch den Menschen ableitbar. Dagegen werden technische Einrichtungen (bspw. gesicherte Fischzuchteinrichtungen, Gewässer in Siedlungen u. ä.) ohne Menschen nicht gemieden. Dies betrifft auch Windenergieanlagen, wobei von der regelmäßigen Wartung der Anlagen eine Störung ausgehen kann (s. a.: RICHARZ (2001B), HORMANN 2000 in JANSSEN ET AL. (2004)). Der Schwarzstorch ist im näheren Umfeld des Horstes allgemein sehr störungsempfindlich. Wenn während der Brutzeit im Umkreis des Horstes von weniger als einem Kilometer Forstarbeiten durchgeführt werden, gibt er seinen Horst vermutlich auf. Ähnliche Störungen verursachen auch Spaziergänger, Radfahrer, Fotografen oder Naturbeobachter in Horstnähe (bis etwa 100 bis 150 m Entfernung zum Horstbaum) oder Angler an den Nahrungsgewässern. Der Kenntnisstand zum Einfluss von WEA auf Brutplätze ist in einem Verwaltungsstreitverfahren vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht am von dem gerichtsbestellten Gutachter DR. BRINKMANN umfassend dargestellt worden. BRINKMANN führt drei bekannte Beobachtungen von Brutplatzaufgaben in zeitlichem Zusammenhang mit der Errichtung von WEA an. Diese drei zitierten Beobachtungen geben Hinweise, dass Schwarzstörche möglicherweise durch die Errichtung von WEA im Nahbereich (<1 km) gestört werden. Ebenso könnte die Brutaufgabe oder die Verlagerung des Neststandortes aber auch auf andere, im Rahmen der Untersuchung nicht ermittelte Faktoren zurückzuführen sein. Weiterhin wird nicht deutlich, ob Störeinflüsse hier potenziell von der Anlage selbst ausgehen oder z.b. indirekt durch eine höhere Frequenz menschlicher Aktivitäten (Bauphase, Wartung der Anlagen) im Nahbereich des Horstes entstanden sein könnten (BRINKMANN, R. ET AL. (2009), S. 14). Auf eine dauerhafte Besiedlung der Umgebung von WEA gibt eine Untersuchung in der Niederlausitz erste Hinweise. Im Umfeld eines Windparks wurde der Brutplatz eines Schwarzstorchs festgestellt. Seinem Horst treu blieb auch der Schwarzstorch (Abstand zur nächsten WKA knapp 3 km; Abb. 23). In den Jahren 1999 bis 2002, also vor Errichtung der 19 hohen WKA bei Duben, brütete er in drei von vier Jahren erfolgreich (1999: 3 juv., 2000 und 2002: je 2 juv.). Lediglich 2001 war die Brut erfolglos. Unmittelbar nach Aufstellung der WKA (2003) blieb der Bruterfolg zunächst Seite 81

89 aus. In den Jahren 2004 und 2005 flogen aber wieder ein bzw. drei Jungstörche aus (MÖCKEL & WIESNER (2007), S. 31). In RheinlandPfalz wurde die Neuansiedlung einer Schwarzstorchbrut in m Entfernung zu einem langjährig bestehenden Windpark festgestellt. Das Brutpaar hatte im Jahr 2010 mit drei oder vier und im Jahr 2011 mit fünf flüggen Jungvögeln einen deutlich höheren Bruterfolg, als im Durchschnitt mit 2,38 flüggen Jungvögeln zu erwarten ist (GUTSCHKER DONGUS (2011)). Auf mehreren Neuansiedlungen von Schwarzstörchen in der Nähe von Windparks weist KORN (2011) unter Bezug auf GRUNWALD (briefl.) hin: gibt es für den Schwarzstorch eine Reihe von Beispielen, bei denen es in den vergangenen Jahren zu Neuansiedlungen und erfolgreichen Bruten im näheren Umfeld von bestehenden WEA gekommen ist. So konnten in RheinlandPfalz in den Jahren 2009 und 2010 z.b. im Hunsrück, in der Eifel sowie im Nordpfälzer Bergland drei Neuansiedlungen in Entfernungen von 600m, 900m und 1.500m zu bestehenden WEAStandorten mit jeweils mehreren Anlagen festgestellt werden (GRUNWALD (briefl.) in (KORN (2011), S. 8). GRUNWALD (mit Schreiben vom ) konkretisiert und ergänzt die von Korn zitierten Hinweise wie folgt: (...) Daten der Schwarzstörche, die sich in RheinlandPfalz in der Nähe bestehender bzw. in Betrieb befindlicher Anlagen angesiedelt haben. 1. Hunsrück: Abstand zur nächsten Anlage = 550 m, Brutjahr 2010; 1 Jungvogel; WEAStandort: 6 Anlagen älteren Typs mit ca. 60 m Nabenhöhe; Abstände insg. Zwischen 550 m und 900 m. 2. Hunsrück: Abstand zur nächsten Anlage = 320 m, Brutjahr 2012; 1 + x Jungvögel; WEAStandort: 4 Anlagen mit Nabenhöhen um 100 m; Abstände insg m. 3. Eifel: Abstand zur nächsten Anlage = 900 m; Brutjahr (danach nicht mehr kontrolliert); Jungvögel 13; 4 Anlagen neueren Typs mit ca. 100 m Nabenhöhe; Abstände insg. 900 m bis 1250 m. 4. Nordpfälzer Bergland: Abstand zur nächsten Anlage= m, Brutjahr 2010; 3 Jungvögel; 4 Anlagen (Typ älter, wohl rund 60m Nabenhöhe, bin hier aber nicht ganz sicher); Abstände gesamt m. Das Artenhilfskonzept für den Schwarzstorch in Hessen (VSW HESSEN (2012)) führt folgendes zur Störungsempfindlichkeit des Schwarzstorchs am Horst aus: In der Studie von MÖCKEL & WIESNER (2007) befand sich ein Horst drei Kilometer von einem Windpark entfernt. Im ersten Jahr nach der Errichtung blieb der Bruterfolg aus, in den darauffolgenden Jahren stellte sich der Bruterfolg wieder ein (MÖCKEL & WIESNER (2007)). Zudem näherte sich der Schwarzstorch in den späteren Jahren den Anlagen während der Nahrungsflüge immer weiter an ein Windpark wurde nach vier Jahren in einer Höhe von 50 m überflogen (Gesamthöhe der WEA: 120 m, Möckel & Wiesner (2007)). Die wenigen Studien lassen den Schluss zu, dass die Art zunächst sehr störungsempfindlich ist, in den Jahren nach Errichtung der Anlagen aber einen Gewöhnungseffekt zeigt. (a.a.o.) Das die bisher angenommenen hohe Störungsempfindlichkeit von Schwarzstörchen am Brutplatz möglicherweise generell nicht mehr zutrifft, bestätigt auch das LUGV Brandenburg in einem Schriftsatz vom Weiterhin ist anzumerken, dass in Südbrandenburg mehrere Schwarzstorchhorste existieren, die nach menschlichem Ermessen völlig ungeeignet erscheinen, jedoch regelmäßige Brut und Reproduktionserfolge nachweisbar sind. Voraussetzung ist Ruhe direkt unter dem Horst. Solch ein Horst liegt z.b. im Landkreis SpreeNeiße mit einem Nestabstand zu einem Seite 82

90 Radweg von 190 m und zur Wohnbebauung von 360 m. (LUGV S. 13) Ähnliche Situationen sind auch in anderen Bundesländern bekannt. Eine Störung von Arealen, die der Nahrungssuche dienen, ist nicht belegt. Ein Nachweis dürfte auch nur schwer möglich sein, da die Nahrungssuche im Verborgenen erfolgt. Zudem weisen die präferierten Nahrungshabitate Fließgewässer, Stillgewässer und feuchte bis nasse Wiesen Strukturen auf, die grundsätzlich eine schlechte Baugrundeignung und ungünstige Windverhältnisse haben, so dass solche Nahrungshabitate regelmäßig nicht von Vorhaben der Windenergienutzung berührt sein dürften. Da aber geeignete Nahrungsgewässer bis in Siedlungsrandzonen hinein genutzt werden ( (2011H)), ist ist zu schlussfolgern, das auch WEA keine unüberwindlichen Hindernisse darstellen. Ebenso gibt es trotz des großen Aktionsradius von bis zu 20 km nur wenige Hinweise auf Reak tionen des Schwarzstorchs bei Pendelflügen zwischen Nahrungshabitat und Horst. Allerdings lassen Flugbeobachtungen an anderen Hindernissen wie Freileitungen oder Vogelabwehreinrichtungen an Fischgewässern auf eine gute Situationseinschätzung und Reaktionsfähigkeit schließen. Beim Wechsel von einem Nahrungsgewässer zum anderen werden auch durch technische Infrastrukturen und gewerbliche Nutzung (Freileitungen, Verkehrstrassen, Bodenabbau, Deponien) geprägte Bereiche am unmittelbaren Stadtrand überflogen ( (2011H)) Die Tendenz solcher Einzelfallbeobachtungen bestätigt die Vogelschutzwarte Hessen. Mögliche Scheuchwirkungen gegenüber fliegenden Schwarzstörchen gehen nach den derzeit vorliegenden Beobachtungen nicht über einen Bereich von 1 km hinaus. Meidungsabstände von deutlich weniger als m wurden mehrfach beobachtet. ((VSW HESSEN (2012) S. 72) Bislang wurde am ein kollidierter Schwarzstorch in Hessen (Vogelsbergkreis Ulrichstein) und ein Exemplar am in NordrheinWestfalen (Kreis Höxter WP GroßenbredenHohehaus bestehend aus kleineren WEA seit 1995 bis 2002) gefunden (DÜRR (2016A)). In den letzten fünfzehn Jahren des starken Ausbaus der Windenergie sind trotz vielfältiger Monitoringprogramme keine weiteren Kollisionen oder sonstige Hinweise auf Verluste von Schwarzstörchen mit WEA bekannt geworden. Dennoch ist dieser Fund Grundlage für die Einschätzung einer hohen Empfindlichkeit gegenüber Kollisionen mit WEA (vgl. ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001)). Andere Sachverhalte sind der Fachliteratur nicht zu entnehmen. Insgesamt geht von Windenergieanlagen auf Schwarzstörche nur eine geringe Scheuchwirkung aus. Offensichtlich können die Tiere, insbesondere im Flug, die von den WEA ausgehenden Wirkungen sicher und angemessen einschätzen und ihr individuelles Verhalten darauf einstellen. Selbst unerfahrene Jungvögel können auf WEA wesentlich besser reagieren als beispielsweise auf Freileitungen. Bei Windenergieanlagen in einem ausreichenden Abstand (1 km) zum Horst ist weder eine Aufgabe von Brutplätzen noch eine erhöhte Kollisionsgefahr zu besorgen, wenn in den sich daran anschließenden Gebieten die Hauptflugkorridore zu den Nahrungsgebieten, die Nahrungsgebiete selber sowie die bevorzugt genutzten Thermik oder Aufwindbereiche frei von WEA sind (s. a. RHODE (2010)). Das auch im Verhalten gegenüber sonstigen Umweltreizen gut ausgeprägte Situationseinschätzungsvermögen des sehr scheuen Vogels ermöglicht dem jeweiligen Individuum ein frühzeitiges und vorsorgliches Reagieren. Potenzielle Störungen bei der Nahrungssuche werden umgangen, bevor diese Spontanreaktionen hervorrufen, wie es bei anderen Vogelarten üblich ist. Insofern ist eine 39 Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd: Widerspruchsbescheid vom im Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid des Landesumweltamtes Brandenburg vom Nr /06/0106.2/RS. Seite 83

91 Vertreibungswirkung nur innerhalb der unmittelbaren Horstnähe bei direktem Sichtkontakt anzunehmen. Im Landkreis Prignitz (Brandenburg) wurden zur Brutzeit von KAATZ (2006) vier erfolgreiche relativ dicht beieinander liegende Wiesenweihenbruten in Getreidefeldern entdeckt. Die Anzahl der WEA entwickelte sich seit 1991 sprunghaft von einer WEA auf 144 WEA in Seitdem wurden weitere WEA errichtet. Trotz dieser bereits landschaftsprägenden Dichte von WEA siedelten sich die vier Wiesenweihenpaare im Zentrum der regionalen Windkraftnutzung an, 2 Brutpaare davon innerhalb des 2 km Umkreises eines Windparks, wobei von den Altvögeln die Terrains des benachbarten Windparks mit für die Jagdflüge genutzt wurden. Bei der Analyse der Nistplatzwahl der Wiesenweihe in der Hellwegbörde (NordrheinWestfalen) durch JOST U. RASRAN (2010) wurden in dem Gebiet mit etwa 256 WEA, ca. 35 BP der Wiesenweihe und Daten zu ca. 525 Neststandorten der Art zwischen 1993 und 2007 ausgewertet. Insgesamt war festzustellen, dass im Zeitraum 2005 bis 2007 von 45 Nestern ~ 29 % in m, ~ 18 % in m und je ~ 13 % in bzw m Abstand zur nächsten WEA gefunden wurden. Die restlichen Nester verteilen sich auf Entfernungen zwischen und m. Die mittlere Entfernung nachgewiesener Nester lag zwischen 2005 und 2007 bei bis m. Der Minimalabstand lag im Mittel über die drei Jahre bei 326 m. Innerhalb des BMUProjektes Greifvögel und Windkraft wurde das Teilprojekt Wiesenweihe von GRAJETZKY ET AL. (2010) bearbeitet, wo sie u.a. zu dem Ergebnis kamen, dass Wiesenweihen kein Meideverhalten an WEA zeigen. Die Flugaktivitäten fanden sowohl bei Männchen als auch bei Weibchen zu ca. 90 % unterhalb von 20 m, also unterhalb des Rotorbereiches, statt. In Verbindung mit dem Flugverhalten wurde festgestellt, dass die kritischen Flugaktivitäten überwiegend in Abständen von 200 bis 500 m um den Horststandort stattfinden und somit die Entfernung zwischen dem Horst und WEA ein entscheidender Faktor ist. Aus den Ergebnissen der Untersuchung ließen sich keine Kollisionsraten ableiten. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse aus dem Küstenbereich auf das Binnenland hat BERGEN (2011) betrachtet. Er kommt zum Fazit, dass zwar der Aktionsradius im Binnenland größer ist aber die Streckenflüge im Mittel unterhalb des Gefahrenbereiches liegen und somit die Kollisionsgefahr auf das Umfeld des Brutplatzes in Zusammenhang mit dem Verhalten (Beuteübergabe, Balzflug) beschränkt ist. Der RepoweringStudie in der Hellwegbörde von BERGEN & LOSKE (2012) ist zu entnehmen, dass ein Großteil der Flugbewegungen der Wiesenweihe unterhalb von 30 m stattfinden (siehe Abbildung 15). Die Untersuchungen beinhalteten acht Windparks im Kreis Soest mit zwei bis 14 WEA. Die Flughöhen wurden von Beobachtungspunkten aus ermittelt. Im Allgemeinen ist die Ermittlung der Flughöhen von fliegenden Greifvögeln sehr problematisch. Da bei der vorliegenden Studie die Flughöhensichtbeobachtungen in einem definierten Gebiet mit festen Höhenmarken, wie beispielsweise farbig markierte WEA, durchgeführt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Entfernung der Beobachtung und die Flughöhe ausreichend zu bestimmen ist, um die Flugbewegung in die Höhenklassen einzuteilen. Seite 84

92 Abbildung 15: Flughöhen und Flugverhalten der Wiesenweihe nach BERGEN & LOSKE (2012) Die Ergebnisse aus dem Collision Risk Model von BERGEN & LOSKE (2012) hinsichtlich der Abnehmenden Kollisionswahrscheinlichkeit des Rotmilans bei modernen WEA gelten auch für die Wiesenweihe (siehe S. 77). Aktuell sind laut DÜRR (2016A) fünf Kollisionsopfer der Wiesenweihe unter WEA belegt, ein Schlagopfer aus 2010 aus SchleswigHolstein und vier aus Niedersachsen (2010, 2 x 2014 und Hinzu kommen drei Funde von Wiesenweihen in deutschen Windparks bis 2009, wo aber die Verletzungs/Todesursache nicht geklärt werden konnte. 5.2 Fledermäuse Auswirkungen Windenergieanlagen stellen mechanische Hindernisse in der Landschaft dar. Damit ähneln sie grundsätzlich Strukturen wie Bäumen, Masten, Zäunen oder Gebäuden, wobei WEA in der Regel höher sind und eine Eigenbewegung haben. Grundsätzlich sind solche mechanischen Hindernisse für alle Fledermausarten beherrschbar, auch wenn es bei kurzfristigen Änderungen zu Kollisionen oder wenn Hindernisse entfallen zu unnötigen Ausweichbewegungen kommen kann. Beim Betrieb von WEA handelt es sich jedoch um bewegte Hindernisse, bei denen die Rotoren Flügelspitzengeschwindigkeiten bis zu 250 km/h erreichen. Obwohl Ausweichbewegungen gegenüber Seite 85

93 sich schnell nähernden Beutegreifern beobachtet wurden, sind Objekte, die sich schneller als etwa 60 km/h bewegen, durch das Ortungssystem der Fledermäuse vermutlich nur unzulänglich erfassbar. Dadurch kann es zu Kollisionen mit den sich bewegenden Rotoren kommen. Zusätzlich entstehen beim Betrieb von WEA durch die Bewegung der Rotoren turbulente Luftströmungen. Damit ähnelt die Wirkung von WEA der Wirkung von schnellem Straßen und Bahnverkehr, die jedoch in der Aktivitätsphase der Fledermäuse hell weiß beleuchtet sind. Die Luftverwirbelungen können sich auf den Flug der Fledermäuse bzw. den Flug ihrer Beutetiere auswirken. Verwirbelungen mit hoher Intensität können Fledermäuse möglicherweise direkt töten, was einer Kollision gleichzusetzen wäre. Unter Berücksichtigung von Analogien folgt daraus, dass es durch die Summe der Wirkungen auch zu Scheuchwirkungen kommen könnte. Tiere weichen den WEA aus oder meiden den bekannten Raum. Schlimmstenfalls werden Transferflüge verlegt (Barrierewirkung) oder Jagdgebiete vom Aktivitätsraum abgeschnitten (Auswirkung einer Barriere) bzw. seltener oder nicht mehr aufgesucht (Vertreibung oder Habitatentwertung). Solche potenziellen Auswirkungen greifen jedoch nur dann, wenn sich der jeweilige Wirkraum mit dem Aktivitätsraum von Fledermäusen überschneidet. Dies ist nur für wenige Fledermausarten anzunehmen. Die meisten Arten jagen Struktur gebunden und deutlich unter 30 m, nur wenige meist bis 50 m über Gelände. Allerdings sind Flüge einzelner Arten in größeren Höhen (bis zu 500 m über Gelände) und im freien Luftraum bekannt. Zudem sind arttypische Flughöhen und Flugverhalten in der Migrationsphase (Schwarmphase und Zug) nicht hinreichend bekannt, um sichere Rückschlüsse zu ermöglichen Empfindlichkeiten Alle im Umfeld des Standortes vorkommenden Fledermausarten sind aufgrund ihres Status als Anhang IVArten nach der FFHRichtlinie in ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben zu betrachten. Die Empfindlichkeit von Fledermäusen hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen besteht nach vorherrschender Meinung zum einen in der Möglichkeit, dass Individuen mit WEA bzw. deren sich drehenden Flügeln kollidieren, und zum anderen in möglichen Habitatverlusten auf Grund ihres Meideverhaltens. Aus dem spezifischen Meideverhalten kann sich eine Störungsempfindlichkeit begründen Kollisionen Für jagende, umherstreifende oder ziehende Fledermäuse stellen die sich drehenden Rotoren von Windenergieanlagen Hindernisse dar, welche nicht immer sicher erkannt werden können, was insbesondere die sich mit hoher Geschwindigkeit bewegenden Flügelspitzen betrifft. Verschiedene Untersuchungen aus mehreren Bundesländern und auch internationale Studien belegen, dass vor allem Fledermausarten des Offenlandes sowie ziehende Arten als Schlagopfer unter Windenergieanlagen gefunden werden. Sowohl Meldungen über zufällig als auch im Rahmen besonderer Forschungsvorhaben und Monitoringuntersuchungen aufgefundene Schlagopfer werden durch die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg in einer Schlagopferkartei gesammelt (DÜRR (2016C)). Abbildung 16 gibt einen Überblick über den Anteil der einzelnen Arten an den Kollisionsopferfunden. Seite 86

94 Anzahl der Totfunde an WEA von /16 nach Arten Bartfledermaus spec. Mopsfledermaus Alpenfledermaus Große Bartfledermaus Kleine Bartfledermaus Großes Mausohr Teichfledermaus Nordfledermaus Graues Langohr Wasserfledermaus Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Pipistrellus spec. Fledermaus spec. Mückenfledermaus Zweifarbfledermaus Kleiner Abendsegler Zwergfledermaus Rauhautfledermaus Anzahl der Totfunde Großer Abendsegler Abbildung 16: Übersicht über die Anzahl der Fledermaustotfunde an WEA zwischen 2000 bis 2016, geordnet nach Anzahl je Art (n. DÜRR (2016C)) Die DürrListe mit Stand zählt für Deutschland bisher Schlagopferfunde des Großen Abendseglers auf, davon allein 549 in Brandenburg. Die überwiegende Zahl aller Meldungen bezieht sich auf die Jahre , also einen Zeitraum von elf Jahren, was einer durchschnittlichen Quote von etwa 77 Schlagopfern / Jahr für ganz Deutschland entspricht. Von den 855 (Stand: ) in der DürrKartei aufgeführten Schlagopfern der Rauhautfledermaus, wurden 289 in Brandenburg gefunden. Dagegen weist die dritte der relativ häufig kollidierenden Arten, die Zwergfledermaus mit 133 von insgesamt 593 gefundenen Schlagopfern ihren Schwerpunkt in BadenWürttemberg auf. Die Entwicklung der Schlagopferzahlen ist abhängig von der Anzahl der Anlagen, angesichts der schwierigen Auffindbarkeit der Fledermäuse aber auch von der Anzahl der darauf ausgerichteten Untersuchungen. Für die hier relevanten Fledermausarten ist über den Zeitraum 2002 bis 2015 keine besondere Steigerung der Schlagopferzahlen festzustellen (siehe Abbildung 17). Seite 87

95 Anzahl Totfunde Anzahl WEA Anzahl Totfunde an WEA in den Jahren 2000 bis 2015 und Anzahl WEA (Stand ) in Deutschland Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Zwergfledermaus Rauhautfledermaus Breitflügelfledermaus Zweifarbfledermaus Mückenfledermaus Anzahl WEA Abbildung 17: Übersicht über die Anzahl an Totfunden ausgewählter Fledermausarten an WEA in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2014 (Stand: ) sowie der Anzahl an OnshoreWEA Unter Berücksichtigung der Populationsgröße und Fundhäufigkeit gelten die folgenden Fledermausarten als potenziell von Kollisionen betroffen (relevante Arten): Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus). Seite 88

96 Anzahl Totfunde an WEA nach Dekaden in den Jahren 2000 bis Anzahl II III Dez I II III Nov I II III Okt I II III Sep I II III Aug I II III Jul I II III Jun I II III Mai I II III Apr I II III Mrz I II III Feb I II Jan I 0 III 50 Dekaden Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Zwergfledermaus Breitflügelfledermaus Zweifarbfledermaus Mückenfledermaus Rauhautfledermaus Abbildung 18: Übersicht über die Verteilung an FledermausTotfunden an WEA nach Dekaden in den Jahren 2000 bis 2014, dargestellt sind die sieben Arten mit den meisten Meldungen (nach DÜRR (2015A)) Bei näherer Auswertung der Datensammlung Fledermausverluste an Windenergieanlagen (DÜRR (2015A)) wird deutlich, dass während des Heimzuges im Frühjahr und während der Reproduktionszeit (im Sommerlebensraum) nur verhältnismäßig wenige Tiere verunglücken. Erst mit Auflösung der Wochenstuben bzw. dem Beginn des Herbstzuges, also von der dritten JuliDekade bis zur zweiten Dekade des Oktobers, steigt die Zahl der Verluste an (siehe Abbildung 18). Daraus folgt, dass nur in einer bestimmten Zeitphase bzw. nur in einem Lebenszyklus eine relevante Kollisionswahrscheinlichkeit besteht. Etwa 90 % der Kollisionsopfer werden in diesem Zeitraum festgestellt. Welche Auswirkungen diese erhöhte Kollisionswahrscheinlichkeit auf die Art, die jeweilige Population oder den örtlichen Bestand im Umfeld des geplanten Vorhabens hat, ist weitgehend unbekannt. Hinweise auf nachteilige Auswirkungen fehlen. Bei einer Einzelbetrachtung der Arten ergeben sich weitere zeitliche Begrenzungen der Kollisionshäufigkeit. Die Zwergfledermaus wurde als Kollisionsopfer vor allem in der Zeit der dritten Julidekade bis zur zweiten Septemberdekade gefunden. Weitere, aber deutlich weniger Kollisionsopfer wurden in der zweiten Julidekade sowie der dritten September und ersten Oktoberdekade gefunden. Seite 89

97 Die überwiegende Zahl der Großen Abendsegler kollidierte im Zeitraum erste bis dritte Augustdekade. Aber auch die Dekaden davor (III/Juli) und danach (I + II/September) dokumentieren mit jeweils über 50 Schlagopfer eine deutliche Kollisionshäufigkeit. Wenige weitere Schlagopfer wurden in der ersten und zweiten Julidekade sowie der dritten September und ersten Oktoberdekade gefunden. In anderen Zeiträumen gab es nur sehr vereinzelte Kollisionsopfer. Neben der artabhängigen, zeitlichen Differenzierung weisen die festgestellten Kollisionen eine unterschiedliche räumliche Verteilung auf. Während der überwiegende Teil der kollidierten Zwergfledermäuse im südwestlichen Deutschland gefunden wird, werden die Schlagopfer des Großen Abendseglers meist im Nordosten festgestellt. Beide Arten sind in beiden Teilgebieten Deutschlands anzutreffen. Hinsichtlich der möglichen Auswirkungen einzelner Schlagopfer auf den lokalen Bestand wurde bei langjährigen Untersuchungen des Großen Abendseglers deutlich (BLOHM & HEISE (2009), siehe Abbildung 19), dass auch mit Errichtung mehrerer Windenergieanlagen im Umfeld eines Großen AbendseglerSommerquartiers keine Einbußen des lokalen Bestandes auftraten. Vielmehr hat sich der beobachtete Bestand deutlich positiv entwickelt. Abbildung 19: Gegenüberstellung der Entwicklung einer Abendseglerkolonie sowie der Anzahl an WEA (nach BLOHM & HEISE (2009)) Neuste Studien deuten an, dass die in Deutschland unter WEA gefundenen Schlagopfer zum Großteil wahrscheinlich nicht aus den lokalen, sondern aus weiter entfernten Populationen stammen. So untersuchten VOIGT ET AL. (2012) die Herkunft von 47 Fledermauskadavern aus fünf unterschiedlichen Windparks. Die Ergebnisse zeigten, dass v.a. die Arten Rauhautfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler möglicherweise zum Großteil aus weiter östlich und nördlich gelegenen Sommer Seite 90

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