PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden

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1 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNSCHE UNTERSUCHUNG - gemäß DN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - Stand zur Offenlage BEBAUUNGSPLAN NR. 137 Wohngebiet Meddingheide Stadt Coesfeld - Ortsteil Lette Erläuterungsbericht erstellt im Auftrag der: Stadt Coesfeld 60-Planung, Bauordnung, Verkehr Markt Coesfeld FON / FAX / durch: Projekt-Nr. : / 15 Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstraße Senden FON / FAX / info@pbfls.de bearbeitet: Dipl.-ng. Andreas Timmermann aufgestellt: Senden, im April 2016

2 U n t e r l a g e n v e r z e i c h n i s der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide S tadt Coesfeld Ortsteil Lette Nr. der Bezeichnung der Unterlage Maßstab Unterlage 1 Erläuterungsbericht 2 Übersichtslageplan 1 : Lageplan 1 : Zusammenstellung der Beurteilungspegel Verkehrslärm.1 mit Überprüfung der Anspruchsgrundvoraussetzung gem. DN Schallschutz im Städtebau - Verkehrslärm.2 mit Gegenüberstellung der Lärmbelastungen Straßenverkehrslärm ohne / mit Neuverkehr (Summenpegel) 5 Schematischer Verkehrsbelastungsplan (Prognose PLANfall 2025) Verkehrslärm 6 Rasterlärm- / sophonenkarte.1 /.2 Verkehrslärm 1 : /.4 Gewerbelärm 1 : K:\aoffice\70233\70233-v2.doc Stand: April 2016

3 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide S tadt Coesfeld Ortsteil Lette Gliederung 1 Allgemeines 1.1 Situation 1.2 Aufgabe 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien 2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Verkehrslärm Straße Schiene 3.2 Gewerbelärm Anwendung des Abstandserlasses NRW Detaillierte mmissionsprognose (DP) 4 Emissionen 4.1 Verkehrslärm Straße Schiene 4.2 Gewerbelärm Anwendung des Abstandserlasses NRW Detaillierte mmissionsprognose (DP) 5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse

4 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 1 Allgemeines 1.1 Situation Die Stadt Coesfeld beabsichtigt im Ortsteil Lette den Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich des Ortsteils Lette der Stadt Coesfeld und umfasst die Flächen südwestlich und nordöstlich der Straße Meddingheide sowie einen noch auszubauenden Wirtschaftweg von der Coesfelder Straße zum südlich gelegenen Gewerbegebiet Lette Süd. Die innerhalb des Planungsbereiches befindlichen Grundstücke bzw. die exakten Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind seinem zeichnerischen Teil zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der umgebenden und im Geltungsbereich (Planungsbereich) vorgesehenen Strukturen wird die Art der baulichen Nutzung als WA - allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) festgesetzt. Der Geltungsbereich umfasst auch einen Straßenbereich von der Straße Meddingheide bis zur Coesfelder Straße. Der bestehende westliche Teil des Wirtschaftsweges soll nach der Hofstelle Ahlmer ergänzend bis zur Coesfelder Straße ausgebaut werden. Damit kann das Gewerbegebiet Lette Süd, dass heute zum Großteil über die Wohngebietsstraße Kreuzstraße angefahren wird, zukünftig vor allem durch den landwirtschaftlichen Verkehr anbaufrei und verkehrssicherer erreicht werden. Die Erschließung des Planungsbereiches erfolgt über die Meddingheide und dem Peilsweg, die im Norden an die Kreuzstraße angebunden sind. Über diese Straße besteht weiterführend über die Coesfelder Straße (OD) im Osten an der Ortsumgehung Lette (B 474) eine Verknüpfung zum übergeordneten Straßennetz sowie Verbindungen zur nnenstadt in Coesfeld. Der Geltungsbereich liegt damit im Einwirkungsbereich der Coesfelder Straße als Ortsdurchfahrt in Lette, dem umliegenden Straßennetz (u. a. Meddingheide) und dem Haltepunkt Lette mit der Bahnstrecke Nr. 412 was den Verkehrslärm betrifft. Des Weiteren befindet sich an den Geltungsbereich angrenzend der Bebauungsplan Nr. 73 Gewerbegebiet Lette Süd sowie in südlicher Richtung die Zimmerei / Dachdeckerei Horstmöller (Liegenschaft Stripperhook 16) was den Gewerbelärm betrifft. m Umfeld dieses Betriebs sieht der Flächennutzungsplan weitere Gewerbeflächen vor.

5 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 1.2 Aufgabe Die Aufgabe besteht darin, die von den vorhandenen Verkehrswegen der Coesfelder Straße und dem umliegenden Straßennetz sowie der Bahnstrecke 412 (Dortmund-Enschede) ausgehenden Lärmemissionen zu ermitteln und die zu erwartende Lärmbelastung an den im Geltungsbereich festgesetzten Baugrenzen über einen Einzelpunktnachweis (EPS) sowie flächenhaft über Rasterlärmkarten (RLK) zu berechnen. Die Berechnungen der Verkehrslärmemissionen und -immissionen erfolgen auf der Grundlage der RLS-90 (Straße) und der SCHALL 03 (Schiene). Die Verkehrsbelastungen im Zuge der zu berücksichtigenden Straßen (Sammel- und Hauptstraßennetz) ist der Verkehrsuntersuchung der Stadt Coesfeld (aufgestellt durch den Fachbereich 60 mit Stand April 2016) zu entnehmen. Die Streckenbelastung der Bahnstrecke 412 ist beim Zweckverband SPNV Münsterland bzw. der DB AG einzuholen. Auf der Grundlage der berechneten mmissionsbelastungen (Beurteilungspegel) an den Baugrenzen (Baufenster) bzw. innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind bei Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte der DN 18005/07.02 Beiblatt 1 zu Teil 1 die Lärmpegelbereiche nach DN 4109/ Tabelle 8 zu bestimmen und Vorschläge für die planungsrechtlichen Festsetzungen zum passiven Lärmschutz zu erarbeiten, soweit das Plangebiet bzw. die darin möglichen Bauvorhaben durch aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend geschützt werden können. Grundlage für die schalltechnische Beurteilung des Bebauungsplanes Nr. 137 ²Wohngebiet Meddingheide ² ist die - mit Teil 1 - Grundlagen und Hinweise für die Planung Beiblatt 1 zu Teil 1 - Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Teil 2 - Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Ergänzend zu den im Plangebiet einwirkenden Verkehrslärm sind auch die durch den geplanten Aus- und Neubau des Wirtschaftsweges zur Coesfelder Straße verursachten Lärmimmissionen innerhalb und außerhalb des Planungsbereichs über einen Einzelpunktnachweis nach RLS-90 zu berechnen und gemäß der 16. BmSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zu beurteilen. Der Planungsbereich liegt im Einwirkungsbereich gewerblicher Anlagen im Sinne der TA Lärm, hier ist zum einen die Anwendung des Abstandserlass zu prüfen und des Weiteren sind auf der Grundlage einer detaillierten mmissionsprognose (DP) die zu erwartenden Lärmbelastungen im westlichen Planungsbereich nach TA Lärm zu ermitteln und zu bewerten.

6 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien DN 4109 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, November 1989 DN Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Teil 1, Juli 2002 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Beiblatt 1 zu Teil 1, Mai 1987 Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Teil 2, September 1991 DN/SO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Allgemeines Berechnungsverfahren, Teil 2, Oktober 1999 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen BMV, Ausgabe 1992 RBLärm-92 Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen BMV, Ausgabe Korrigierte Fassung 1992 SCHALL 03 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) Bundesministerium für Verkehr und digitale nfrastruktur, Referat LA 18 vom 13. Februar 2015 TA Lärm 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-mmissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom 26. August 1998

7 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte DN 18005/ Schallschutz im Städtebau Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen richtet sich nach den schalltechnischen Orientierungswerten für die städtebauliche Planung der DN 18005/ Beiblatt 1 zu Teil 1. Danach sind maßgebend: reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) tags 40 db(a) bzw. 35 db(a) nachts allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) tags 45 db(a) bzw. 40 db(a) nachts Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (M) 60 db(a) tags 50 db(a) bzw. 45 db(a) nachts Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) tags 55 db(a) bzw. 50 db(a) nachts ndustriegebiet (G) -- db(a) tags -- db(a) nachts Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für ndustrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts der Zeitraum von Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt werden.

8 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 16. BmSchV - Verkehrslärmschutzverordnung Gemäß 2 der Verkehrslärmschutzverordnung ist beim Bau einer öffentlichen Straße sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der nachfolgenden mmissionsgrenzwerte nicht überschreitet: mmissionsgrenzwert Gebietsausweisung tags nachts Uhr Uhr db(a) db(a) Krankenhaus, Schulen, Altenheime reine und allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Die mmissionsgrenzwerte sind in Abhängigkeit vom Grad der Schutzbedürftigkeit bestimmter baulicher Anlagen und bestimmter Gebietsarten festgelegt, die der Baunutzungsverordnung entnommen sind und in den Bebauungsplänen festgesetzt werden. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der mmissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. Künftig wird der Wirtschaftsweg über das angeschlossene Straßennetz die Nutzungen im Gewerbegebiet Lette Süd erschließen. Aus diesem Grund ist der Wirtschaftsweg aufgrund seiner zukünftigen Funktion, vor allem für den landwirtschaftlichen Verkehr im Coesfelder enetz als Verbindungsstraße einzustufen. Die Funktionsänderung einer reinen Anliegerstraße (< 50 Kfz/h), die bisher ein zu vernachlässigendes Verkehrsaufkommen aufwies, zu einer neuen Verbindungsstraße (965 Kfz/h) wird als ein Sonderfall behandelt. Dieser Sonderfall - Funktionsänderung einer Straße - liegt für den Abschnitt des Wirtschaftsweges zwischen der Coesfelder Straße und dem Wulferhooksweg vor, so dass in diesem Bereich nur die Überschreitung der mmissionsgrenzwerte der 16. BmSchV als Anspruchsgrundvoraussetzung auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen ist. Die schädlichen Auswirkungen im baulich nicht geänderten Streckenbereich sind ausbaubedingte Folgwirkungen und durch keine anderen Umstände als das Bauvorhaben hervorgerufen. n diesem Fall erstreckt sich der räumliche Bereich des Lärmschutzes so weit, wie eine Veränderung der Verkehrszunahme eben durch andere Umstände als die Baumaßnahme ausgeschlossen werden kann. Die ist regelmäßig der Fall für den Streckenabschnitt bis zu, d. h. nicht einschließlich, der nächsten Verknüpfung mit einer anderen Straße mit nicht nur untergeordneter Verkehrsbedeutung.

9 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Die Anforderungen an die Geräusche gewerblicher Anlagen werden im mmissionsschutzrecht für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. BmSchV durch die TA Lärm/08.98 unter Nummer 6.1 konkretisiert. Die TA Lärm/08.98 gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BmSchG) unterliegen. Ausnahmen finden sich unter Nummer 1 TA Lärm. n der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-mmissionsschutzgesetz werden die nachfolgenden mmissionsrichtwerte genannt, die von den Geräuschen gewerblicher Anlagen nicht überschritten werden dürfen: mmissionsrichtwerte Gebietsausweisung Buch- tags nachts stabe Uhr Uhr db(a) db(a) Reines Wohngebiet WR e) Allgemeines Wohngebiet WA d) Mischgebiet M c) Gewerbegebiet GE b) ndustriegebiet G a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die mmissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten - Nummer 6.1 TA Lärm. Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 TA Lärm betragen die mmissionsrichtwerte nach Nummer 6.3 für den Beurteilungspegel für mmissionsorte außerhalb vom Gebäude in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b bis f 70 db(a) tags 55 db(a) nachts Die mmissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten: Uhr tags Uhr nachts Maßgebend für die Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B bis Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.

10 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Verkehrslärm Straße Die Verkehrsmengen im Zuge der Straßen, in dessen Einwirkungsbereich der Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide liegt, wurde der Verkehrsuntersuchung der Stadt Coesfeld zur Wohnbauentwicklung Meddingheide (aufgestellt durch den Fachbereich 60 mit dem Stand April 2016) entnommen. Der Prognosehorizont der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurde mit Bezug auf die Verkehrsuntersuchung auf das Jahr 2025 festgelegt. Die in den zugehörigen Tabellen (Seite 4 und 7) der Verkehrsuntersuchung enthaltenen Verkehrsbelastungen dokumentieren bereits den DTV als durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h. Nach Erfahrungswerten liegt der DTV ca % unter dem DTV-W Wert. W steht gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen als ndex für alle Werktage (Mo Sa) außerhalb der Schulferien des betreffenden Landes und dokumentiert demnach den werktäglichen DTV. Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke M berechnet sich straßenklassifizierungsabhängig nach Tab. 3 der RLS-90. Für den maßgebenden Lkw-Anteil p (Tags / Nacht) wurden in der Verkehrsuntersuchung keine Aussagen getroffen, die Lkw-Anteile sind projektbezogen als 24 h-wert dokumentiert und wurden daher für die vorliegende schalltechnische Untersuchung nach RBLärm-92 auf den Tag und die Nacht umgerechnet. Für die Sammel- und Hauptstraßen wurde die Straßengattung ²Gemeindestraße² berücksichtigt. Die Verkehrsmenge im Prognose-Planfall 2025 wurde im Zuge der Coesfelder Straße westlich der Ortsumgehung Lette (B 474) mit einem DTV in Höhe von Kfz/24h über die aktuelle Zählung 2015 ermittelt. Für die Ortsumgehung ergab die amtliche Straßenverkehrszählung 2010 einen DTV von Kfz/24h im nördlichen Abschnitt und Kfz/24h im südlichen Abschnitt. Bis zum Prognosehorizont 2025 wurde für die Ortsumgehung (B 474) eine jährliche Steigerung von 0,4 % und damit eine Gesamtsteigerung von 6 % berücksichtigt. Der DTV wurde auf volle 100 Kfz aufgerundet. Das geplante Vorhaben (Plangebiet) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verursacht eine zusätzliche Verkehrsbelastung von 576 Kfz/24h - Neuverkehr. Die Verteilung der Verkehre im Zuge des Sammel- und Hauptstraßennetzes kann der Abbildung auf Seite 7 der Verkehrsuntersuchung entnommen werden.

11 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Für die rechnerische Ermittlung der im Planungsbereich zu erwartenden Lärmbelastungen ist die Prognoseverkehrsmenge (inkl. ²Neuverkehr²) im Bezugsjahr 2025 zu berücksichtigen. Nachfolgende Verkehrsmengen wurden den schalltechnischen Berechnungen zugrunde gelegt: Straße Straßenabschnitt DTV 2025 p T p N Nr. Klassifi. [Kfz/24h] [%] [%] Ortsumgehung Lette (B 474) nördlich Coesfelder Straße 1.1 B ,5 15,6 südlich Coesfelder Straße 1.2 B ,6 17,9 Coesfelder Straße westlich B G ,4 5,0 Kreuzstraße Ost 3.1 G ,1 2,4 West 3.2 G 686 2,3 0,7 Meddingheide 4.1 G ,3 7,6 im Plangebiet 4.2 G 343 5,3 1,6 Peilsweg Nord 5.1 G 406 3,1 0,9 Süd 5.2 G 370 5,3 1,6 Wulferhooksweg 6.1 G ,7 4,1 Erläuterungen: DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge. p T/N : maßgebender Lkw-Anteil in % - Tag / Nacht Anteil der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t in Prozent der maßgebenden Verkehrsstärke. Anmerkung: Bei dem Lkw-Anteil p bezieht sich der Begriff maßgebend allein auf die schalltechnischen Berechnungen; für Untersuchungen im Bereich der Straßenverkehrstechnik gelten andere Definitionen. B : Bundesstraße G : Gemeindestraße Das im Süden gelegene Gewerbegebiet verursacht insgesamt Fahrten mit einem Lkw- Anteil von 23,9 % pro Tag. Zur Anbindung des Gewerbegebietes wird der vorhandene Wirtschaftsweg ausgebaut und bis zur Coesfelder Straße verlängert (Neubau). Für die Ermittlung der zukünftigen Verkehrsbelastung wird davon ausgegangen, dass 75 % des Gesamtverkehrs (1.286 Kfz/d) über den Wirtschaftsweg abgewickelt werden. Damit fahren zukünftig 965 Kfz/24h über diesen Wirtschaftsweg s. auch Abschnitt 4.1 (Meddingheide) der o. a. Tabelle.

12 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Schiene Grundlage der schalltechnischen Berechnungen zur Berücksichtigung der Streckenbelegungen, sind Aussagen, die vom Zweckverband SPNV Münsterland in Abstimmung mit der DB Netz AG übergeben wurden. Der Belastungsfall wurde dem aktuellen Jahresfahrplan 2014/2015 entnommen. Die Streckengeschwindigkeit beträgt in dem maßgebenden Streckenabschnitt maximal 100 km/h. Nachfolgende Streckenbelastung wurde für den Streckenabschnitt zugrunde gelegt: Zuggattung Anzahl der Züge Geschw. Summe beider Richtungen tags nachts V [Z] [Z] [km/h] Strecke 412 / Streckenabschnitt: RB51 Westmünsterland-Bahn - Dortmund - Enschede VT 643 (Talent) *) Das Fahrzeugkonzept sieht ausschließlich den VT 643 (Talent) vor. Für die Ausbreitungsberechnungen wurde die werktägliche Streckenbelegung von Montag bis Freitag in Ansatz gebracht. Damit liegt auch für den Schienenverkehr der worst case Fall zugrunde. Die Anzahl der Züge fällt Samstags und Sonntags geringer aus. Die Züge verkehren in der Regel mit zwei Dieseltriebwagen (Zuglänge ca. 98 m). Zu Spitzenzeiten Mo.-Fr. fahren Züge mit drei Dieseltriebwagen (Zuglänge ca. 147 m). m Früh- und Abendverkehr verkehren auch Züge mit nur einem Dieseltriebwagen (Zuglänge ca. 49 m), darunter auch alle Züge zwischen und Uhr). Ein Ausbau der Strecke (Schienen, Unterbau, Zweigleisigkeit) ist aktuell nicht beabsichtigt.

13 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 3.2 Gewerbelärm Anwendung des Abstandserlasses NRW 1998 An den Geltungsbereich im Südwesten angrenzend ist der Bebauungsplan Nr. 73 Gewerbegebiet Lette Süd vorhanden. Die Art der baulichen Nutzung wurde in diesem Plangebiet als GE - Gewerbegebiet (gem. 8 BauNVO) festgesetzt. Des Weiteren fand der Abstandserlass NRW vom Anwendung. Der Abstandserlass beinhaltet Abstände zwischen ndustrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den mmissionsschutz bedeutsame Abstände (Schutzabstände). Gemäß Festsetzung sind in den Gewerbegebieten (GE) Anlagen der Abstandsklasse bis V unzulässig. Anlagen der Abstandsklasse V sind dann zulässig, wenn gutachtlich nachgewiesen wird, dass der mmissionsschutz an benachbarten Wohnnutzungen sichergestellt ist. n dem mit B gekennzeichneten Bereichen sind gewerbliche Anlagen der Abstandsklasse V nur zulässig, wenn der mmissionsschutz an den benachbarten Wohnnutzungen sichergestellt ist. Betriebe der Abstandsklasse V müssen einen Schutzabstand von mind. 200 m, Betriebe der Abstandsklasse V einen Mindestabstand von 100 m aufweisen. Der Abstand ist gemäß Nr des Abstandserlass NRW zu messen an der geringsten Entfernung zwischen der Umrisslinie der emittierenden Anlage und der Begrenzungslinie von Wohngebieten. Unter Umrisslinie ist die Linie im Grundriss (Vertikalprojektion) der Anlage zu verstehen, die ringsum die Emissionsquellen (z. B. Schornsteine, Auslässe, Tankfelder, Klärbecken, schallabstrahlende Wände oder Öffnungen) umfasst. Bei mehreren Anlagen auf einem Werksgelände ist für die Bemessung des notwendigen Abstandes regelmäßig die Anlagenart mit dem größten erforderlichen Abstand gemäß Abstandsliste maßgebend. Geringfügige Unterschreitungen der Abstände sind akzeptabel. Mit Anwendung des Abstandserlasses erfolgte eine Gliederung innerhalb des Gewerbegebiet Lette Süd.

14 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Detaillierte mmissionsprognose (DP) Westlich des Plangebietes sind bereits gewerbliche Nutzungen (Vorbelastung) vorhanden, in dessen Einwirkungsbereich schutzwürdige Wohnbauflächen mit der Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden sollen. Der Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 db(a) unter dem für diese Fläche maßgebenden mmissionsrichtwert liegt. Als maßgebliche Vorbelastung wurden in Abstimmung mit der Stadt Coesfeld nachfolgende Betriebe (Anlagen) festgelegt: Raiffeisen Maria-Veen - Lette e. G., Wulferhooksweg 33 Voss Liegenschaftsgesellschaft GmbH & Co. KG, Wulferhooksweg 31 Herrmann Brocks Sanitär- und Heizungsinstallation, Wulferhooksweg 43 Bauunternehmung Klüsener, Wulferhooksweg 45 Mit Ausnahme der Betriebe am Standort Wulferhooksweg 43 und 45 in Coesfeld-Lette liegen für die weiteren Betriebe mmissionsprognosen zur Genehmigung der Betriebe vor, aus denen eine Vorbelastung entsprechend der Genehmigung übernommen werden kann. Raiffeisen Maria-Veen - Lette e. G. Schallimmissionsprognose zur Erweiterung des Standortes Lette der Raiffeisen Maria-Veen - Lette e. G. mit Datum vom (aufgestellt durch: Uppenkamp und Partner, Sachverständige für mmissionsschutz, Ahaus) Voss Liegenschaftsgesellschaft GmbH & Co. KG Schalltechnische Stellungnahme zur Nutzung Wulferhooksweg 31 mit Datum vom (aufgestellt durch: Uppenkamp und Partner, Sachverständige für mmissionsschutz, Ahaus)

15 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Für die beiden Betriebe am Standort Wulferhooksweg 43 und 45 wurden die Geräuschquellen und Ereignishäufigkeiten auf der Grundlage der Betriebsbeschreibung definiert. Herrmann Brocks Sanitär- und Heizungsinstallation Die Betriebszeit ist an Werktagen von Uhr als 1-Schicht Betrieb vorgegeben. An Sonn- und Feiertagen wird nicht gearbeitet. Für den Arbeitsablauf wurden nur Zuschnitt und Vorbereitungsarbeiten definiert. Alle weiteren Arbeitsabläufe erfolgen auf den Baustellen. Zum Lärm am Arbeitsplatz wurden keine Angaben gemacht. Demzufolge finden auf dem Betriebsgelände lediglich geringe Fahrzeugbewegungen der Mitarbeiter statt. Zuschnitt und Vorbereitung erfolgt in der Werkhalle. Bauunternehmung Klüsener Die Betriebszeit an Werktagen ist von Uhr als 1-Schicht Betrieb vorgegeben. An Sonn- und Feiertagen wird nicht gearbeitet. Für den Arbeitsablauf erfolgte der Eintrag ²entfällt². Zu den Geräuschen auf dem Betriebsgelände (z. B. durch Anlagen, Tätigkeiten, Fahrzeugverkehr auf dem Grundstück) wurde auf die Be- und Entladung von Lkw und Pkw mit Staplern über 2-3 Stunden am Tag hingewiesen. Der Betrieb wurde mit Datum vom genehmigt.

16 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 4 Emissionen 4.1 Verkehrslärm Maßgebendes Regelwerk für die schalltechnische Untersuchung sind die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" - Ausgabe RLS-90, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr. Die Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege erfolgte nach der SCHALL 03 in der aktuellen Fassung vom 13. Februar Die Berechnungen wurde unter Verwendung des Rechenprogramms "SoundPLAN" der SoundPLAN GmbH, Etzwiesenberg 15 in Backnang in der Version 7.4 vom durchgeführt. Die Ergebnisse (Beurteilungspegel) sind in den Berechnungsunterlagen als Einzelpunktnachweise (EPS) Unterlage 4 - und Rasterlärmkarten (RLK) Unterlage 6 - dokumentiert Straße n der DN 18005/ ²Schallschutz im Städtebau Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung² - wird die Ermittlung der Schallimmissionen der verschiedenen Arten von Schallquellen nur sehr vereinfacht dargestellt. Für die Abschätzung der zu erwartenden Schallimmissionen werden im Anhang Diagramme angegeben. Genauere Verfahren können anderen Regelwerken entnommen werden, so z. B. den ²Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90² oder den Richtlinien DN /10.99 und VD 2720/03.97, Blatt 1. Aufgrund dieses Hinweises der DN 18005/07.02 erfolgten die schalltechnischen Berechnungen für den Straßenverkehrslärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90. Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Verkehrsmengen den Berechnungen der Emissionspegel zugrunde. D v Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw wurde im Zuge der berücksichtigten Straßen mit den derzeit zulässigen Geschwindigkeiten wie folgt in Ansatz gebracht: Straßenabschnitt zul. Höchstgeschwindigkeit Pkw/Lkw [km/h] Ortsumgehung Lette (B 474) 70 / 70 Coesfelder Straße 50 / 50 bzw. 70 / 70 (zukünftig) statt 100 / 80 Wirtschaftweg 70 / 70 Sammelstraßen (z. B.) Kreuzstraße 30 / 30

17 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Da die Straßenoberfläche der berücksichtigten Straßen aus Asphaltbeton besteht, geht nach RLS-90 - Tabelle 4 bzw. Ergänzung der Tabelle 4 - der Korrekturwert für unterschiedliche Straßenoberflächen wie nachfolgend in die Berechnungen ein: bzw. D StrO = 0,0 db(a) D StrO = -2,0 db(a) (v zul. > 60 km/h) D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle Die Längsneigungen aller in die schalltechnischen Berechnungen aufgenommenen Straßen liegen unter 5 %. Ein Zuschlag D Stg für Steigungen und Gefälle kam daher nicht in Betracht. D E Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Der Korrekturwert zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen wurde nicht in die Berechnung der Emissionspegel aufgenommen, sondern an anderer Stelle in die Berechnungen mit dem EDV-Programm ²SoundPLAN² eingebunden. Ein Zuschlag K nach RLS-90 - Tabelle 2 - für lichtsignalanlagengeregelte Kreuzungen und Einmündungen war im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung nicht zu berücksichtigen. Der Einwirkungsbereich einer Lichtsignalanlage ist auf 100 m begrenzt. Eine Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion im Zuge der berücksichtigten d. h. emittierenden Straßen wurde dann in die Berechnungen aufgenommen, wenn die in den RLS-90 unter Abschnitt genannten Bedingungen erfüllt waren. Vorhandene Gebäude außerhalb und innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, soweit nicht überplant, wurden aus dem digitalen amtlichen Liegenschaftskataster (ALKS) übernommen. Mit der Ausbreitungsberechnung auf der Grundlage der Rasterlärmkarte (RLK) wurde die mit dem Vorhaben überplante Bestandsbebauung innerhalb des Planungsbereiches nicht als abschirmendes oder reflektierendes Hindernis berücksichtigt.

18 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Schiene Die Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege erfolgte nach der Schall 03 in der aktuellen Fassung vom 13. Februar Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Streckenbelastungen den Berechnungen des Beurteilungspegels für Schienenwege zugrunde: Fahrzeugarten Nach Kap. 4.1 der Schall 03 wurden als Fahrzeugarten für Eisenbahnen eingeführt: Fahrzeugart HGV Triebkopf, Mittelwagen, Triebzug, Neigezug E-Triebzug und S-Bahn Dieseltriebzug E-Lok Diesel-Lok Reisezugwagen und Güterwagen Diesen Fahrzeugen wurden - soweit vorhanden für die Geräuscharten Rollgeräusche, Aerodynamische Geräusche, Aggregatgeräusche und Antriebsgeräusche als akustische Kennwerte die Schallleistungspegel für eine Bezugsgeschwindigkeit von 100 km/h zugeordnet. Schallquellenarten Nach Kap. 4.2 der Schall 03 werden vier Arten von Schallquellen nach ihrer unterschiedlichen Geschwindigkeitsabhängigkeit unterschieden. Am genauesten untersucht sind Rollgeräusche und aerodynamische Geräusche. Aggregat- und Antriebsgeräusche sind häufig für den Fahrbetrieb von geringerer Bedeutung und werden in der Schall 03 nur näherungsweise angegeben. K L Einfluss der Geschwindigkeit v nach Kapitel 4.3 Schall 03 m Bereich von Bahnhöfen werden bei der Berechnung der Schallimmissionen die Streckengeschwindigkeiten, mindestens jedoch eine Geschwindigkeit von 70 km/h berücksichtigt. Die tatsächliche Geschwindigkeit der Züge in Bahnhofsbereichen liegt meist weit unter diesen Geschwindigkeiten. Durch die daraus resultierende Überbewertung der Schallimmissionen werden die Geräusche aus den Aggregat- und Antriebsgeräuschen stehender Züge, aus den Geräuschen ein- und aussteigender Fahrgäste (Unterhaltung, Türenschlagen) und Transportkarren zur Versorgung der Züge berücksichtigt. Darin nicht enthalten sind Lautsprecherdurchsagen s. Kap. 4.3 der Schall 03.

19 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide K Fb Einfluss der Fahrbahnart nach Kapitel 4.4 Schall 03 Zur Berücksichtigung des Einflusses der Fahrbahnart nach Kap. 4.4 der Schall 03 werden als maßgebliche Fahrbahnarten das Schwellengleis im Schotterbett, die feste Fahrbahn sowie Bahnübergänge berücksichtigt. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Holzschwellen und Betonschwellen, da aktuelle Messungen keinen Unterschied in der Schallabstrahlung zeigten. Für die betrachteten Streckenabschnitte wurde das Schwellengleis im Schotterbett mit den durchgeführten Berechnungen berücksichtigt. K Bü Einfluss von Schallminderungstechniken am Gleis nach Kapitel 4.5 Schall 03 Der Einfluss der Schallminderungstechnik nach Kap. 4.5 der Schall 03 war im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung nicht zu berücksichtigen. Für Maßnahmen zur Reduzierung der Rollgeräusche, wie das besonders überwachte Gleis (büg), Schienenstegdämpfer und Schienenstegabschirmungen wird eine Korrektur vorgenommen. Neben dem besonders überwachten Gleis (büg) können als Lärmschutzmaßnahme Schienenstegdämpfer (SSD) und Schienenstegabschirmungen (SSA) vorgesehen werden. Die sich aus technischen Zulassungen ggf. ergebenden Anwendungseinschränkungen von SSD und SSA sind zu beachten. K Br Einfluss von Brücken nach Kapitel 4.6 Schall 03 Der Einfluss von Brücken erfolgt nach Kap. 4.6 der Schall 03 durch eine Korrektur als Summenpegel und beinhaltet die erhöhte Schallabstrahlung und Lästigkeitswirkung durch die tieffrequente Schallabstrahlung. Neben der Korrektur für die erhöhte Schallabstrahlung werden auch Korrekturen für Minderungsmaßnahmen angegeben. Die Korrektur wird nunmehr für 4 Brückenarten entsprechend deren Konstruktion (Stahl-, Betonbrücken) und Schienenauflagerung (direkt, Schwellengleis im Schotterbett und feste Fahrbahn) angegeben. K L Einfluss der Kurven Bei engen Kurvenradien r < 300 m und in Rangieranlagen verbleiben auch bei Ansatz von Minderungsmaßnahmen Zuschläge, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass durch die Maßnahmen in diesen Situationen alle zusätzlichen Geräusche vermieden werden können.

20 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 4.2 Gewerbelärm Anwendung des Abstandserlasses NRW 1998 Wenn bei der Ausweisung eines Gewerbegebietes mit vergleichbarer Nutzung bekannt ist, welche Arten von Anlagen dort untergebracht werden sollen, kann die zu erwartende Schallimmission durch Messungen an vergleichbaren Anlagen ermittelt werden, die schalltechnisch dem Stand der Technik entsprechen. Stattdessen können auch Angaben aus einschlägigen VD-Richtlinien zugrunde gelegt werden, wobei gegebenenfalls Ton- und mpulszuschläge zu berücksichtigen sind. Wenn die Art der in einem Gebiet unterzubringenden Anlagen nicht bekannt ist, kann für die Berechnungen von Mindestabständen oder zur Feststellung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen von einem flächenbezogenen A-Schallleistungspegel - tags und nachts - von L W = 65 db für G-Gebiete und L W = 60 db für GE-Gebiete ausgegangen werden. Nicht ausreichende Abstände zwischen neu auszuweisenden ndustrie- und Gewerbegebieten und schutzbedürftigen Nutzungen können auch durch planungsrechtliche Festsetzungen ausgeglichen werden. m Allgemeinen sollte den Festsetzungen des Abstandserlasses der Vorzug eingeräumt werden, was für den Bebauungsplan Nr. 73 Gewerbegebiet Lette Süd erfolgt ist. m vorliegenden Fall fand der Abstandserlass des Landes NRW Anwendung. Der Erlass wurde mit Datum vom novelliert (RdErl. V B MBl. NW S. 744). Zur Berücksichtigung des Lärmschutzes basiert die Festsetzung der Abstände auf den mmissionsrichtwerten, wie sie in der TA Lärm für Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind entsprechend reine Wohngebieten (WR) im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) -, angegeben sind (s. Nr des RdErl.). Der Abstand darf bei mit *) gekennzeichneten Anlagen um eine Abstandsklasse verringert werden, wenn es sich bei dem zu schützenden Gebiet um ein allgemeines oder besonderes Wohngebiet oder ein Kleinsiedlungsgebiet handelt (vgl. Nr des RdErl.). Bei Anwendung der Abstandsliste zur Festsetzung der Abstände zwischen ndustrie- oder Gewerbegebieten einerseits und Misch-, Kern-, oder Dorfgebieten andererseits können bei mit *) gekennzeichneten Betriebsarten die Abstände der übernächsten Abstandsklasse zugrunde gelegt werden. Falls ein Mindestabstand von 100 m nicht eingehalten werden kann, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die vorh. Zimmerei / Dachdeckerei Horstmöller (Liegenschaft Stripperhook 16) ist der Abstandsklasse V mit einem Abstand von 200 m zuzuordnen Lfd.Nr. 184 Zimmereien.

21 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Detaillierte mmissionsprognose (DP) Auf Grundlage der Genehmigung der unter Pkt genannten Betriebe wurden die Emissionsansätze der zugehörigen und dem Planungsbüro für Lärmschutz vorliegenden mmissionsprognosen unverändert übernommen. Damit ist auch sichergestellt, dass die an den maßgeblichen mmissionsorten ermittelten Beurteilungspegel als ²bekannte² Vorbelastung in die Bewertung der Gesamtbelastung für das Plangebiet eingehen können. Mit Bezug auf die vorliegenden mmissionsprognosen der Betriebe (Anlieger) Raiffeisen Maria-Veen - Lette e. G., Wulferhooksweg 33 Voss Liegenschaftsgesellschaft GmbH & Co. KG, Wulferhooksweg 31 ist festzustellen, dass die maßgeblichen mmissionsorte im direkten Einwirkungsbereich der Anlagen festgelegt wurden. Für die Nachweise der Anlagen in der Liegenschaft ²Wulferhooksweg 31² wurde nur das Wohnhaus Wulferhooksweg ausgewählt. Vor der Ermittlung der Lärmbelastung im Plangebiet erfolgte eine ²Eichung² des Ausbreitungsmodells mit der Überprüfung der Lärmbelastung an den maßgeblichen mmissionsorten der Gutachten zur Genehmigung und dem Vergleich mit den vorliegenden Ergebnissen. Für das Bauunternehmen Klüsener wurden 3 Lkw/Tag mit einem Schallleistungspegel von 63 db(a)/m berücksichtigt, die gegen den Uhrzeigersinn die Halle umfahren und auf der Nordwest- oder Nordostseite mittels Gabelstapler be- oder entladen werden. Der Gabelstapler wurde mit einem Betriebsbereich nordwestlich und nordöstlich der Halle über insgesamt 3 Stunden mit einem Schalleistungspegel von 102 db(a) in Ansatz gebracht. Des Weiteren erfolgte die Berücksichtigung eines Mitarbeiterparkplatzes. Der Betrieb Brocks Sanitär- und Heizungsinstallation wurde lediglich mit dem Ansatz eines Mitarbeiterparkplatzes in die Berechnungen aufgenommen, da der vorliegenden Betriebsbeschreibung keine weiteren Lärmquellen zu entnehmen waren.

22 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide 5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nach DN 18005/07.02 von 55/45 bzw. 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete (WA) durch die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm, sind zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DN 4109/11.89 zu beachten. Rührt die Geräuschbelastung von mehreren (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel aus den einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegeln, die gem. Punkt der DN 4109/11.89 zu überlagern sind. Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Verkehrslärm - ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Die maximalen Beurteilungspegel sind im Nahbereich zum Wirtschaftsweg als Verknüpfung des Gewerbegebiet Lette Süd zur Coesfelder Straße und weiter zur Ortsumgehung Lette (B 474) mit 58 db(a) tags 48 db(a) nachts O 11 zu erwarten. Damit beträgt die Überschreitung der Orientierungswerte, die für allgemeine Wohngebiete (WA) mit 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts zu berücksichtigen sind, bis zu 3 db(a) tags 3 db(a) nachts An den untersuchten mmissionsorten der Bauflächen innerhalb des Geltungsbereiches ist festzustellen, dass die Überschreitung im Beurteilungszeitraum Tag und Nacht nur im Nahbereich zum Wirtschaftsweg durch den Straßenverkehrslärm gegeben ist s. Unterlage 6.1 und 6.2. Für das weitere Plangebiet ist eine Überschreitung der Orientierungswerte nicht nachzuweisen. Damit ist die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes bzw. der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt. Die Anordnung einer Lärmschutzeinrichtung ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Anforderungen an eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes und/oder durch Grundrissgestaltung gewährleistet sind und im Lärmschatten gelegene Bereiche noch angemessenen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die jedenfalls dort Wohnen und/oder Schlafen bei gelegentlich geöffnetem Fenster noch zulässt. Die Anforderungen an den passiven Lärmschutz (Lärmpegelbereiche) sind im nachfolgenden beschrieben.

23 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Verkehrslärm - mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen Variante Mit einer 2,5 m hohen Lärmschutzwand im Verlauf des Wirtschaftsweges könnte die Einhaltung der maßgeblichen Orientierungswerte von 55 db(a) tags bzw. 45 db(a) nachts im Plangebiet gewährleistet werden. Hinsichtlich der möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist zwischen dem angestrebten Schutzniveau sowie den bestehenden städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuwägen. Aus schalltechnischer Sicht hat eine Lärmschutzwand Pegelminderungen zur Folge. Sie ist jedoch zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse nicht zwingend erforderlich, wenn die unten aufgezeigten passiven Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Außenwerte (Orientierungswerte) können abwägend geringfügig überschritten werden. n jedem Fall muss ein zumutbarer nnenpegel (z. B. durch passiven Schallschutz) gewährleistet sein. nsoweit ist nach der Rechtsprechung eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude bei nnenpegeln von 40 db(a) am Tag ( Flüstersprache ) und 30 db(a) in der Nacht (leichtes Blätterrauschen) noch gewahrt. Die geringfügige Überschreitung der im Beiblatt 1 der DN 18005/07.02 aufgeführten bzw. genannten Orientierungswerte im Einwirkungsbereich der Verkehrswege um bis zu 3 db(a) liegt damit noch im Bereich der abwägungsgerechten Akzeptanz ohne das Erfordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen. Da nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in Mischgebieten Wohnnutzung uneingeschränkt zulässig ist, kann angenommen werden, dass gesunde Wohnverhältnisse und ausreichende Wohnruhe grundsätzlich auch dann noch gewahrt sind, wenn lediglich die für Mischgebiete gelten Richtwerte von 60 db(a) tags bzw. 50 db(a) nachts eingehalten werden. Des Weiteren ist bei der Beurteilung der mmissionssituation zu berücksichtigen, dass die festgestellte Überschreitung des Orientierungswertes maßgeblich nur für das an den Wirtschaftsweg direkt angrenzende Baufenster (südlich der Planstraßen 2 und 3) zu dokumentieren ist. Da die maximalen Lärmbelastungen in der Nacht mehr als 45 db(a) betragen können, ist der Einbau einer schallgedämmten Lüftung in Schlafräumen zu bedenken, die innerhalb der Abgrenzung des Lärmpegelbereiches (LPB ) liegen und eine Ausrichtung der Fenster zum südlich verlaufenden Wirtschaftsweg haben. Hierzu führt die DN 18005/07.02 im Beiblatt 1 aus, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist.

24 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Die Aussagen zu erforderlichen Ausweisungen von Lärmpegelbereichen infolge der erwarteten Verkehrslärmbelastungen berücksichtigen die zukünftige Verkehrsführung über den Aus- bzw. Neu zu bauenden Wirtschaftsweg zwischen dem Gewerbegebiet Lette Süd und der Coesfelder Straße mit der zukünftigen Verkehrsbelastung im Bezugsjahr (Prognosehorizont) Kann der Planungsbereich durch die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen nicht geschützt werden, ist die Ausweisung passiver Lärmschutzmaßnahmen Festsetzung von Lärmpegelbereichen notwendig. Verkehrslärm - passive Lärmschutzmaßnahmen Eine Ausweisung von Lärmpegelbereichen erfolgt grundsätzlich dann, wenn der Orientierungswert überschritten wird. Die Mindestwerte der Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Wand, erforderlichenfalls Dach, Fenster) oder der resultierenden Schalldämmung ist der DN 4109/11.89 (Tabellen 8, 9 und 10) zu entnehmen. Unter Berücksichtigung des berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels innerhalb eines zugewiesenen Lärmpegelbereiches können die Mindestwerte des bewerteten Schalldämm - Maßes R' w (für Außenwände) bzw. R' w (für Fenster) oder des resultierenden Schalldämm - Maßes des Gesamtaußenbauteils R' w, res. entnommen werden. Aus der notwendigen Schalldämmung ergeben sich die Schallschutzklassen für die Fenster. n Einzelfällen kann es wegen der unterschiedlichen Raumgrößen, Tätigkeiten und nnenraumpegel in Büroräumen und bestimmten Unterrichtsräumen (z. B. Werkräume) zweckmäßig oder notwendig sein, die Schalldämmung der Außenwände und Fenster gesondert festzulegen. Die Lärmpegelbereiche sind Grundlage für die Festlegung der Außenbauteildämmung nach DN 4109/11.89 und dienen allgemein einer einprägsamen Kennzeichnung der äußeren Lärmbelastung. Nach DN 4109/11.89 wird für den Verkehrslärm ein maßgeblicher Außenlärmpegel lediglich für die Tageszeit zwischen und Uhr ermittelt. Für die weitergehende Betrachtung der Ergebnisse nach DN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau und DN 4109/11.89 Schallschutz im Hochbau wird nachfolgende Empfehlung ausgesprochen.

25 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Es wird folgende planungsrechtliche Festsetzung empfohlen: "nnerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DN 4109/11.89 Schallschutz im Hochbau Tabelle 8 erfüllt werden. Nach außen abschließende Umfassungsbauteile sind so auszuführen, dass sie entsprechend den Lärmpegelbereichen folgende Schalldämm-Maße aufweisen: Lärmpegel- maßgeblicher erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß bereich Außenlärmpegel der Außenbauteile nach DN 4109 La [db(a)] erf. R w,res. [db(a)] Wohnräume Büroräume Die geringfügigen Anforderungen an die Schalldämm-Maße im Lärmpegelbereich zeigen auf, dass diese bereits mit der Standardausführung bzw. durch die Anforderungen der EnEV-UVO erfüllt werden. Es sind daher keine erhöhten Anforderungen an den Schallschutz zu stellen. Für alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume sind bei Gebäudefronten mit Überschreitung der Orientierungspegel (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum Nacht schallgedämmte Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und Türen bei Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Für die gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche wird daher folgende Festsetzung empfohlen: n den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen des Lärmpegelbereiches (LPB ) mit Ausrichtung zum Wirtschaftsweg sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn nur oder zusätzliche Fenster in den seitlichen Fassaden (Giebel) liegen.

26 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Gewerbelärm Anwendung des Abstandserlasses NRW 1998 Hinsichtlich der Berücksichtigung des mmissionsschutzes unter Bezugnahme auf den Gewerbelärm bieten sich 2 Verfahren an. Wenn die Art der in einem Gebiet unterzubringenden Anlagen nicht bekannt ist, kann für die Berechnungen von Mindestabständen oder zur Feststellung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen von einem flächenbezogenen A-Schallleistungspegel - tags und nachts - von L W = 65 db für G-Gebiete und L W = 60 db für GE-Gebiete ausgegangen werden. m Allgemeinen sollte den Festsetzungen des Abstandserlasses der Vorzug eingeräumt werden, jedoch ist eine Abstandsverringerung in besonderen Fällen auch durch Festsetzungen von Emissionskontingenten nach DN 45691/12.06 möglich, sofern der Abstand überwiegend durch Geräuschemissionen bestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse zum N 6.88 und vom NB 3.97). m vorliegenden Fall fand im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 73 Gewerbegebiet Lette Süd die Anwendung der Abstandsliste Berücksichtigung. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 73 sind eindeutig bestimmt auf die entsprechenden Abstandsklassen ist zu verweisen. Es besteht somit die Notwendigkeit der Nutzungsbeschränkung. Gemäß Festsetzung in dem Bebauungsplan sind in den Gewerbegebieten die Abstandsklassen bis V unzulässig, d. h. die Anlagen müssen einen Mindestabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung von 200 m aufweisen. n dem mit B gekennzeichneten Bereich sind gewerbliche Anlagen der Abstandsklasse V nur zulässig, wenn der mmissionsschutz an den benachbarten Wohnnutzungen sichergestellt ist. Anlagen der Abstandsklasse V müssen einen Mindestabstand von 100 m aufweisen. Die vorh. Zimmerei / Dachdeckerei Horstmöller (Liegenschaft Stripperhook 16) ist der Abstandsklasse V mit einem Abstand von 200 m zuzuordnen Lfd.Nr. 184 Zimmereien. n Bezug auf die überbaubaren Flächen des Bebauungsplanes Nr. 137 ist festzustellen, dass die Mindestabstände der Abstandsklassen V und V für den Geltungsbereich östlich der Meddingheide in jedem Fall eingehalten werden. Auch in Bezug auf den vorhandenen Gewerbebetrieb Horstmöller ist der Mindestabstand von 200 m gewährleistet.

27 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Für weitergehende Planverfahren für die im FNP ausgewiesenen Gewerbeflächen sind die Festsetzungen analog des Bebauungsplanes Nr. 73 Gewerbegebiet Lette Süd anzuwenden. Damit ist der mmissionsschutz für den Bereich Meddingheide sichergestellt. Detaillierte mmissionsprognose Da die Mindestabstände der Abstandsklassen V und V in Bezug auf die Wohnbauflächen westlich Meddingheide nicht gewährleistet werden können, erfolgte der erforderliche Nachweis zu erwartender Lärmbelastungen über eine detaillierte mmissionsprognose. Wie der Unterlage 6.3 entnommen werden kann, werden im westlichen Plangebiet (westlich der Straße Meddingheide) die Richtwerte der TA Lärm mit 55 db(a) tags für allgemeine Wohngebiete überschritten. Die Berechnung erfolgt durchgängig für eine mmissionsorthöhe mit 6,0 m über Grund, was einem Stockwerk über dem Erdgeschoss, d. h. dem Dachgeschoss entspricht. Die maßgebliche Lärmbelastung wird dabei durch die Bauunternehmung Klüsener und die Lagerplätze für Baustoffe in der Liegenschaft Wulferhooksweg 31 verursacht. Um die Einhaltung des o. a. zulässigen Richtwertes an den nächstgelegenen Baufenstern sicherzustellen, wurde am westlichen Plangebietsrand ein aktiver Lärmschutz in der Ausführung als Lärmschutzwall vorgesehen. Neben den baulichen Anlagen ist auch der Außenwohnbereich entsprechend zu schützen. n Abstimmung mit der Stadt Coesfeld sollte eine städtebaulich und den Platzverhältnissen verträgliche Höhe des Lärmschutzwalles ermittelt werden. Soweit der Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3,0 m über Gelände berücksichtigt wird, ist die Einhaltung bzw. Unterschreitung des Richtwertes von 55 db(a) tags für die baulichen Anlagen im Erdgeschoss und die Freiflächen des Grundstücks (u. a. Außenwohnbereiche/Terrassen) gewährleistet. Für ein über dem Erdgeschoss liegendes Dachgeschoss ist auch noch mit Anordnung des 3 m hohen Lärmschutzwalls die Überschreitung der Richtwerte gegeben. Damit ist für die 1. Gebäudereihe der zukünftigen Wohnbebauung neben dem Gewerbegebiet Lette-Süd die Geschossigkeit der Wohnbebauung auf 1 zu beschränken. Damit wird dem Grundsatz des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme und eine ausreichende Prognosesicherheit gefolgt.

28 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Verkehrslärm - vorhabenbezogener Verkehr (Neuverkehr) Die vorhabenbedingte Verkehrszunahme führt im Zuge der unmittelbar der Erschließung des Plangebietes dienenden Sammelstraßen zu einer weitergehenden Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DN 18005/07.02 im Beurteilungszeitraum Tag und Nacht. m Verlauf der Kreuzstraße südlich der Coesfelder Straße werden die Orientierungswerte tags und nachts bereits im Bestand überschritten. Die durch den Verkehrslärm verursachten Beurteilungspegel werden aufgrund der vorhabenbedingten Verkehrszunahme um 1,9 db(a) erhöht. Dies ist im Ergebnis im Zuge der Kreuzstraße und der Straße Wulferhooksweg festzustellen. Die kritischen Schwellenwerte von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts werden jedoch mit Abstand nicht erreicht. Die vorhabenbedingten Pegelerhöhungen gegenüber dem Prognose 0 Fall (ohne Neuverkehre) liegen mit 0,1 bis 1,9 db(a) unterhalb bzw. im Bereich der bei 2 db(a) liegenden Schwelle zur Wahrnehmbarkeit durch das menschliche Gehör. Weitere Ergebnisse können der Unterlage 4.2 entnommen werden. n Bezug auf die geringe Erhöhung der Lärmbelastung durch die vorhabenbedingten Verkehre sowie die ermittelten Lärmbelastungen, ist die Wirkung der Verkehrszunahme in Verbindung mit dem Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide unbedenklich. Für die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm wurde eine Trendprognose berücksichtigt, die von einer weiteren Zunahme der Verkehrsmenge bis zum Jahre 2025 ausgeht. Die Prognose der zu erwartenden Lärmbelastung ist damit an der zu erwartenden Verkehrsentwicklung orientiert.

29 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 137 Wohngebiet Meddingheide Verkehrslärm - Aus- und Neubau des Wirtschaftsweges (16. BmSchV) Auch ohne eine unmittelbare bauliche Änderung ist im besonderen Ausnahmefall einer Funktionsänderung von reinen Anliegerstraßen (hier: Wirtschaftsweg) Lärmschutz nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge für diese baulich nicht geänderten Streckenbereiche vorzusehen. Die Funktionsänderung einer reinen Anliegerstraße, die bisher ein zu vernachlässigendes Verkehrsaufkommen aufwies, zu einer neuen Verbindungsstraße wird ebenso wie der nicht ausgebaute Bereich als ein Sonderfall behandelt. Dieser Sonderfall liegt für den Abschnitt des Wirtschaftsweges zwischen der Coesfelder Straße und dem Wulferhooksweg vor, so dass in diesem Bereich nur die Überschreitung der mmissionsgrenzwerte der 16. BmSchV zu prüfen ist. Für die Bestandbebauung Peilsweg 12 und 12a sowie Stripperhook 14 wurden die zu erwartenden Lärmbelastungen nach dem Aus- und Neubau des Wirtschaftsweges und der Aufnahme des Verkehrs (75 %) des Gewerbegebiets Lette Süd wie folgt ermittelt: 60 db(a) tags 49 db(a) nachts Peilsweg 12/12a und 63 db(a) tags 52 db(a) nachts Stripperhook 14 Die zulässigen Grenzwerte von 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts für Gebäude im Außenbereich werden eingehalten bzw. nicht überschritten. Auch im Plangebiet ergibt sich mit maximalen Lärmbelastungen von 58 db(a) tags 48 db(a) nachts O 11 die Einhaltung der für Wohngebiete zulässigen mmissionsgrenzwerte von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts. Damit besteht kein Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen in Verbindung mit dem Aus- und Neubau des Wirtschaftsweges und der daraus resultierenden Funktionsänderung. Bearbeitet: Senden, April 2016 (Dipl.-ng. A. Timmermann) Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Tel / Fax

30 Stadt Coesfeld 137 Erläuterung: räumlicher Geltungsbereich Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr Bebauungsplannummer Übersichtslageplan M. 1 : Unterlage: 2 Blatt: 1

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