Referat für Bildung und Sport RBS-KBS

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1 Telefon: Telefax: Referat für Bildung und Sport RBS-KBS Seite 1 Schulentwicklungsplanung für die Münchner öffentlichen Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren Beschleunigung des Ausbaus gebundener Ganztagszüge an Grund- und Mittelschulen Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid vom Grundschule am Hachinger Bach Antrag Nr / A von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Christiane Hacker, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Oliver Belik, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Regina Salzmann vom Schulbedarf am Nockherberg nach der Absiedelung von Paulaner Antrag Nr / A von Herrn StR Georg Schlagbauer, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom Schulversorgung im Baugebiet Hochäckerstraße Antrag Nr / A von Frau StRin Beatrix Burkhardt, Herrn StR Hans Podiuk vom Frühzeitige Schulbauplanung an der Hochstraße Antrag Nr / A von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Oliver Belik, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Christiane Hacker, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Bettina Messinger, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Regina Salzmann, Frau StRin Jutta Koller, Frau StRin Gülseren Demirel, Frau StRin Sabine Krieger, Herrn StR Dr. Florian Roth vom Generalinstandsetzung der Grundschule an der Camerloherstraße 110 Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Mechthilde Wittmann, Herrn StR Otto Seidl, Herrn StR Johann Stadler vom Aktuelle Planungen für die Entwicklung von Schulen in München Antrag Nr / A von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Oliver Belik, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Christiane Hacker, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Regina Salzmann, Frau StRin Jutta Koller, Frau StRin Sabine Krieger, Herrn StR Dr. Florian Roth vom Prüfauftrag für eine dritte Grundschule in Berg am Laim Antrag Nr / A von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Oliver Belik, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Christiane Hacker, Herrn StR Christian

2 Seite 2 Müller, Frau StRin Regina Salzmann, Frau StRin Beatrix Zurek vom Den Standort für eine dritte Grundschule in Berg am Laim jetzt suchen und sichern! Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL-Fraktion vom Die Schulraumnot in Berg am Laim beenden und damit einen Beitrag zur Bildungszukunft der Kinder leisten Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Eva Caim vom Schulversorgung im Stadtbezirk Ramersdorf/Perlach Antrag Nr / A von Herrn StR Hans Podiuk, Frau StRin Beatrix Burkhard vom Schulraumversorgung in Berg am Laim Antrag Nr / A von Frau StRin Eva Caim vom Raumprobleme an der Grundschule und Mittelschule Fürstenrieder Straße 30 lösen Antrag Nr / A von Frau StRin Beatrix Burkhardt, Frau StRin Dr. Manuela Olhausen, Frau StRin Heike Kainz vom Kurzfristige Verbesserung der Eingangsklassensituation in Münchner Osten an den weiterführenden Schulen / Prognoseplanung für die kommenden vier Jahre BA-Antrag Nr / B des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf vom Bebauungsplan Nr Stellungnahme zur Grundschulversorgung BA-Antrag Nr / B des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom Untersuchung Betreuungsbedarf Volksschule an der Weilerstraße BA-Antrag Nr / B des 05. Stadtbezirkes Au vom Prüfungsantrag zur Dreizügigkeit der Grundschule an der Leibengerstraße von Beginn an BA-Antrag Nr / B des 15. Stadtbezirkes Trudering vom Entwicklung der Tagesheimschule an der Hochstraße; Schnellstmögliche Koordination zwischen Stadt, Tagesheimschule und Elternbeirat BA-Antrag Nr / B des 05. Stadtbezirkes Au vom Grundstück Griechische Schule und mögliche Schulsprengel-Änderung BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom Bedarfsprüfung von Grundschulplätzen an der Grundschule An der Schäferwiese BA-Antrag Nr / B des 21. Stadtbezirkes Pasing vom Anfrage zu den Annahmekriterien für den Besuch der Grund- und Mittelschule an der Hochstraße

3 Seite 3 BA-Antrag Nr / B des 05. Stadtbezirkes Au vom Planung einer weiteren Grundschule mit Ganztagesklassen und Hort im Bereich westlich der Würm BA-Antrag Nr / B des 23. Stadtbezirkes Allach vom Mitteilung des aktuellen Sachstands zur Schule an der Hochstraße BA-Antrag Nr / B des 05. Stadtbezirkes Au vom Bebauungsplanänderung in der Messestadt im Zentrum Ost (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2065); Nr. 2) Grundschul-Mehrbedarf in der Messestadt Ost darstellen BA-Antrag Nr / B des 15. Stadtbezirkes Trudering vom Anpassung der Infrastrukur bei Bauvorhaben durch Nachverdichtung; hier: Infrastruktur Schulen BA-Antrag Nr / B des 22. Stadtbezirkes Aubing vom Schulcampus für die Messestadt West BA-Antrag Nr / B des 15. Stadtbezirkes Trudering vom Bessere Schulversorgung im Stadtbezirk Bogenhausen BA-Antrag Nr / B des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom Darstellung der zukünftigen Planung für Schulhauserweiterungen der Grundschulen in Moosach BA-Antrag Nr / B des 10. Stadtbezirkes Moosach vom Eine Grundschule für den 5. Bauabschnitt in der Messestadt- Arrondierung Kirchtrudering? BA-Antrag Nr / B des 15. Stadtbezirkes Trudering vom Grundschule an der Feldmochinger Str. 251: Unterbringung der zu erwartenden Schüler aus dem neuen Wohngebiet "Am Schnepfenweg" BA-Antrag Nr / B des 24. Stadtbezirkes Feldmoching vom Grundschule an der Waldmeisterstr. 38: Unterbringung der zu erwartenden Schüler aus den neuen Wohngebieten "Am Oberwiesenfeld" und ggf. "Waldmeisterstr. 11" BA-Antrag Nr / B des 24. Stadtbezirkes Feldmoching vom Erstellung eines auf den Prognosen der Schülerzahlen basierenden Schulmasterplan für den Stadtbezirk 6 Sendling BA-Antrag-Nr / B des 06. Stadtbezirkes Sendling vom Zusätzliche Räume für Grundschule an der Tumblingerstraße (Ziffer 1) BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt am

4 Seite 4 Adäquate Ersatzräume für Berufsschule Tumblingerstraße (Ziffer 2) BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt am Überarbeitung des Schulsprengels im Hinblick auf die Entwicklung des Gebiets Nockherberg/Au/Bernbacher (Ziffer 1 des Antrags) BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au am Erhalt der Tagesheimschule an der Hochstraße mit ihrem Modellcharakter zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Erhalt der Grünflächen BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au am Erhalt des Lern- und Betreuungskonzepts der Grund- und Mittelschule an der Hochstraße; keine Bebauung der Grünfläche; Beteiligung der Schule an der weiteren Planung BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au am Absiedlung Paulaner und Nachnutzung / Grund- und Mittelschule mit Tagesheim an der Hochstraße: mehr Transparenz in der Planung, Festschreibung des Erhalts in der derzeitigen Form, des Ausschlusses der zu einer Teilung des Schulgeländes führenden Planungsvariante, sowie der Prüfung vorrangiger Alternativen zum Schulhausbau auf dem Gelände Hochstraße 31 in der Stadtratsvorlage, frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten, frühzeitige vorausschauende Planung weiterführender Schulen BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au am Absiedlung Paulaner und Nachnutzung: Untersuchung und Bericht noch vor Beschlussfassung im Stadtrat im Oktober 2012 über Argumente gegen eine Errichtung der Schule auf dem bedarfsauslösenden Gelände, den materiellen Vorteil für und den materiellen Ausgleich durch den Planungsbegünstigten für die Verdichtung auf städtischem Schulgrund (Ziffer 2 des Antrages) BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au am Die Berufsfachschule in der Tumblingerstr. erhält bis zum Umzug in die Poccistr. angemessene Ersatzräume. Ausbau der Grundschule vierzügig, gemeinsame Mensa mit zu schaffendem Tagesheim BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt am Nutzungsänderungen in der Grundschule in der Tumblingerstr. zur Verpflegung der Kinder der Mittagsbetreuung und der Ganztagsklassen BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt am

5 Seite 5 Raumbedarf der Grundschule in der Tumblingerstr., Bereitstellung zusammenhängender Räume für die Berufsfachschule BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt am Raumnot in der Grundschule an der Tumblingerstraße BV-Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt am Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Bildungsausschusses des Stadtrates vom (VB) Öffentliche Sitzung

6 Seite 6 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage Leitgedanken der Münchner Schulentwicklungsplanung Bisherige Beschlüsse zur Schulentwicklungsplanung in München Aktionsprogramm 2020 und Schulentwicklungsplanung 8 2. Die Bedarfsplanung für den Bereich der Münchner öffentlichen Grundund Mittelschulen sowie Förderzentren Datengrundlagen und methodische Hinweise Grundschulen und Mittelschulen Förderzentren Neu: Datenblätter Methodische Weiterentwicklung Prognose: Planung im Dialog Verbesserung der Planungsgrundlagen Art und Umfang der Möglichkeiten von Maßnahmen zur Versorgung der Münchner Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren bis 2030 aus prognostischer Sicht Art der möglichen Maßnahmen Umfang der möglichen Maßnahmen Lernhäuser / Ganztag und Inklusion Übergangsklassen Erforderliche Baumaßnahmen aus Sicht der Schulentwicklungsplanung Grundschulen Mittelschulen Sonderpädagogische Förderzentren Zusammenfassung Von der Schulentwicklungsplanung zum Bauprogramm Personalforderungen Kosten und Nutzen Finanzierung Vorläufige Haushaltsführung nach Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 BayGO und Unabweisbarkeit im Einzelfall nach Art. 66 Abs. 1 BayGO Anträge Stellungnahme des Personal- und Organisationsreferats Stellungnahme des Bezirksausschusses 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Stellungnahme des Bezirksausschusses 05 Au-Haidhausen 59

7 Seite 7 I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangslage In der bundesdeutschen Stadtentwicklungsdiskussion wird zunehmend die bedeutende Rolle der kommunalen Bildungslandschaft für die Stadt- und Quartiersentwicklung wahrgenommen. Auch die Perspektive München hat 2010 mit der Leitlinie Bildung wegweisende Akzente für die Ausgestaltung der Münchner Bildungslandschaft gesetzt. 1 Ein wesentliches Augenmerk bei der Schulentwicklungsplanung liegt deshalb bei der Frage der Standortentwicklung, die eng verbunden ist mit - der Stadt der kurzen Wege und - der Stärkung benachteiligter Quartiere, aber auch mit - der Qualität der Bildung, insbesondere mit der Frage der qualifizierenden Abschlüsse und der Sicherung des Fachkräftepotentials, sowie - den Integrationsfunktionen von Bildungsstandorten und ihrer Vernetzung im Stadtteil. Insofern stehen die hier zu treffenden Entscheidungen in engem Zusammenhang mit der Stadtentwicklung in München und mit den Perspektiven in den alten und neuen Wohnquartieren. 1.1 Leitgedanken der Münchner Schulentwicklungsplanung Aufgabe der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist es, erforderlichen Schulraumbedarf zu artikulieren, um in der Folge Schulraum bedarfs- und zeitgerecht bereit zu stellen und die schulische Infrastruktur weiter auszubauen. Folgende Leitgedanken bzw. Planungsgrundsätze liegen der Schulentwicklungsplanung in München hauptsächlich zugrunde: - wohnortnahe Versorgung im Grundschulbereich - flächensparsame (d.h. mehrgeschossige) Planung von Schulbauten - Deckung des Raumangebots im Zuge des quantitativen und qualitativen Ganztagsausbaus - Umsetzung des Lernhauskonzepts - Berücksichtigung von Erfordernissen der Inklusion - Berücksichtigung der Erkenntnisse des Bildungsmonitorings 1 Der Stadtrat hat am beschlossen, dass die Leitlinie Bildung als Bestandteil in das Stadtentwicklungskonzept PERSPEKTIVE MÜNCHEN aufgenommen wird (Sitzungsvorlage Nr / V 04485).

8 Seite Bisherige Beschlüsse zur Schulentwicklungsplanung in München Der Stadtrat fasste in jüngster Zeit folgende Beschlüsse zur Schulentwicklungsplanung in München: (1) für die Realschulen und Gymnasien: Schulbauoffensive (SBO) 2013/2030 Räumliche Bedarfsplanung für die Münchner öffentlichen Realschulen und Gymnasien in München (Sitzungsvorlage Nr / V 12217, Vollversammlung am ), (2) für die beruflichen Schulen: Raumbedarfsplanung für die beruflichen Schulen in München Schulentwicklungsplanung Berufliche Schulen Grundsatzbeschluss (Sitzungsvorlage Nr / V 13710, Vollversammlung am ). Mit der in diesem Beschluss vorgestellten Schulentwicklungsplanung für die Münchner öffentlichen Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren 2 legt das Referat für Bildung und Sport dem Stadtrat die Schulentwicklungsplanung für alle öffentlichen Münchner Schulen innerhalb von 20 Monaten zur Beschlussfassung vor. 1.3 Aktionsprogramm 2020 und Schulentwicklungsplanung Dem Stadtrat wurde bereits mehrmals die demografische Herausforderung durch den außergewöhnlich hohen Anstieg der Einwohner- und damit der Schülerzahlen in München dargestellt, zuletzt ausführlich im Beschluss Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020 (Sitzungsvorlage Nr / V 01640, Vollversammlung am ) 3. Im Jahr 2013 ist die Einwohnerzahl Münchens um und im Jahr 2014 um (jeweils +1,76%) gestiegen. Die Landeshauptstadt München muss auf den weiterhin verstärkten Bevölkerungsanstieg in einem bisher nicht bekannten Ausmaß mit zahlreichen Schulbauten (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) reagieren. Wie der Demografiebericht München Teil 1. Analyse und Bevölkerungsprognose 2011 bis 2030 (Sitzungsvorlage Nr / V 10686, Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am ) bestätigt, wird die Bevölkerung Münchens von heute 1,46 Mio. bis 2020 auf 1,58 Mio. Einwohner anwachsen, d.h. 10 Jahre früher, als die bisherigen Prognosen vorhergesagt haben. Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 1,65 Mio. Menschen in München leben. Die Anzahl der durchzuführenden Baumaßnahmen sowohl für Neubauten und Erweiterungen als auch für Sanierungen bei Schulen liegt weit über dem bisher in vergleichbaren Zeiträumen realisierten Volumen. 2 In München bestehen elf Sonderpädagogische Förderzentren sowie zwei Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung bzw. emotionale Entwicklung. Im Folgenden wird kurz von Förderzentren gesprochen, außer es handelt sich ausdrücklich um ein Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ). 3 Im Folgenden kurz: Aktionsprogramm 2020.

9 Seite 9 Das Aktionsprogramm 2020 beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die das Verfahren beim Neubau und bei Erweiterungen beschleunigen. Der gewaltige Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsbedarf im Bereich des Schulwesens kann nur dann erfolgreich bewältigt werden, wenn eine Vielzahl von Bauvorhaben gleichzeitig gesteuert und koordiniert wird. Eine wichtige Beschleunigungsmaßnahme ist der grundsätzliche Ersatz von Einzelbeschlüssen durch Bauprogrammbeschlüsse. Dem Stadtrat wird in der Regel nicht mehr wie bisher jede einzelne Baumaßnahme zur Entscheidung vorgelegt, vielmehr beschließt der Stadtrat zukünftig ein Bauprogramm, in dem die einzelnen Maßnahmen genannt sind, das den Finanzierungsrahmen vorgibt und über dessen Abwicklung die Verwaltung dem Stadtrat regelmäßig Bericht erstattet. Als Teil des Aktionsprogramms 2020 hat der Stadtrat erstmals ein Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2015/16 beschlossen. Das Bauprogramm für Schulpavillonanlagen wird jährlich fortgeschrieben. Daneben werden noch im Kalenderjahr 2015 weitere Bauprogramme folgen. Die Schulentwicklungsplanung für die Münchner öffentlichen Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren ist Voraussetzung für die Bauprogramme für Erweiterungsbauten sowie für Schulpavillonanlagen, soweit Standorte mit Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren betroffen sind. Erst wenn aus prognostischer Sicht der Raumbedarf, der einen Schulneubau bzw. eine Erweiterung an einem Standort auslöst, festgestellt wird und das Raumprogramm erstellt ist, kann mit der Planung der konkreten Baumaßnahmen begonnen werden. 2. Die Bedarfsplanung für den Bereich der Münchner öffentlichen Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren 2.1 Datengrundlagen und methodische Hinweise Die vorliegende Bedarfsermittlung basiert auf der vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung im zweijährigen Turnus erstellten kleinräumigen Einwohner- und Kinderprognose. Die letzte gesamtstädtische Prognose stammt vom November 2012, eine Aktualisierung zum Stand November 2014 wird dem Stadtrat demnächst vorgelegt werden. Gleichwohl fußen die Bedarfsermittlungen für alle 132 öffentlichen Grundschulen bereits auf (dem Referat für Bildung und Sport vorab zugeleiteten) kleinräumigen Prognosen, die auf der neuen gesamtstädtischen Prognose 2014 basieren. In die Prognose fließen die bis dahin bekannten Bauvorhaben schulsprengelscharf ein. Darüber hinaus erfolgen bei Bedarf Teilprognosen für besonders dynamische Stadtgebiete, welche die aktuellen Entwicklungen zeitnah abbilden. Nichtsdestotrotz kann es bei der derzeitigen Dynamik Münchens zu kurzfristigen demografischen Spitzen kommen, welche die Prognose naturgemäß nicht abbilden kann, da sie sich dem Einflussbereich der städtischen Planung entziehen (Wahl der Wohnungsgrößen, Zeitpunkt der Bebauung

10 Seite 10 etc.). Die Bedarfsermittlung basiert auf den aktuellen Schülerständen 2014/15 und orientiert sich an aktuellen Trends in Bezug auf die Schulwahl. Die Angaben zu den Raumkapazitäten (Regelklassen) berücksichtigen die Angaben des Staatlichen Schulamtes wie eigene Erhebungen und dienen als plausible Grundlage. Nach Vorlage der Machbarkeitsstudie ist ein standortscharfer Abgleich der räumlichen Ist-Situation mit den Standardraumprogrammen notwendig. Im Kontext dieser vertieften Betrachtung können sich Modifikationen ergeben. Nach Abgleich und Vorlage des Nutzerbedarfsprogramms kann mit der Planung des konkreten Bauprojektes begonnen werden Grundschulen und Mittelschulen Bei den Grundschulprognosen wird der Anteil der im Sprengel gemeldeten Kinder im Verhältnis zu den wirklich an der einzelnen Schule eingeschriebenen Kindern berücksichtigt. Außerdem werden die geplanten Siedlungsbauvorhaben und zu erwartenden Attraktivitätssteigerungen, z.b. durch Ganztagsangebote, bei einzelnen Schulen abgebildet, was zu höheren Schülerprognosen führt. Diese Prognosen werden im Bedarfsfall (Änderungen bei Siedlungsbauvorhaben) vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung fortgeschrieben und an neue Siedlungsvorhaben angepasst. Für Mittelschulen wird auf Grundlage von Übertrittsquoten und Prognosen für die Grundschulen im Mittelschulsprengel im Bedarfsfall Einschätzungen über die künftige Entwicklung des Mittelschulverbunds erarbeitet. Auf diese Prognosen wird eine Abschätzung der Entwicklung von M-Klassen und P-Klassen sowie V-Klassen 4 addiert. Übergangsklassen, die nicht sprengelgebunden sind, müssen bei Grund- und Mittelschulen ebenfalls berücksichtigt werden. In früheren Jahren wurden Übergangsklassen dort gebildet, wo freie Räume an einzelnen Schulen vorhanden waren. Durch die Tatsache, dass die Zahl der Übergangsklassen von Jahr zu Jahr ansteigt (von 2008/09 bis 2014/15 von 13 auf 24 Klassen im Bereich der Grundschulen und von 22 auf 56 Klassen im Bereich der Mittelschulen mit Stand vom ), muss künftig die Versorgung mit Übergangsklassen an festzulegenden Standorten auch bei der Planung berücksichtigt werden Förderzentren Für die 11 Sonderpädagogischen Förderzentren in München liegen Prognosedaten nicht unmittelbar vor. Insofern ihnen die jeweils umliegenden Grund- und Mittelschulsprengel zugeordnet sind, sind sie gewissermaßen sprengelgebunden. Prognosen für die Förder- 4 M-Klassen führen zur Mittleren Reife, P-Klassen sind Förderklassen für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Leistungsrückständen, V-Klassen sind Vorbereitungsklassen (9+2-Modell).

11 Seite 11 zentren sind also nur mittelbar aus der Entwicklung der Schülerzahlen der ihnen zugeordneten Grund- und Mittelschulen ableitbar. Hinzu kommt, dass die Förderzentren Angebotsschulen sind, d.h. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbarf können, müssen aber nicht ein Förderzentrum besuchen. Sie können sich ebenso für den Besuch einer Regelschule entscheiden (siehe Ziffer 3.5). Rückblickend lag der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen bei 3 bis 5 % der Schülerzahlen an Grundschulen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Förderzentren in München zum größten Teil in den Gebäuden der Grund- und Mittelschulen untergebracht sind. Sobald wegen des Anstiegs der Schülerzahlen sich ein erhöhter Raumanspruch bei Grund- und Mittelschulen manifestiert, ergibt sich die Notwendigkeit, neue Standorte für Förderzentren zu finden. Erweiterungen, Um- und Neubauten von Förderzentren sollen so ausgelegt sein, dass die Raumkonzepte eine Nutzung durch andere Schularten ermöglichen. Das Lernhauskonzept ist hierfür eine praktikable und flexible Lösung. 2.2 Neu: Datenblätter Mit diesem Beschluss legt das Referat für Bildung und Sport eine neue Darstellung bezüglich der Entwicklung des prognostischen Bedarfs an einem Schulstandort vor. In Form eines Datenblatts sind alle wichtigen Informationen der Schulbedarfsplanung an einem Schulstandort zusammengefasst. Auf diese Weise werden wichtige Planungsdaten der Schulleitung, der Schulaufsicht, den Bezirksausschüssen, dem Stadtrat und darüber hinaus auch der interessierten Öffentlichkeit transparent gemacht. Die Datenblätter für alle Grundschulen (siehe Anlage 1) und alle Mittelschulen und Förderzentren (siehe Anlage 2) sind wie folgt gegliedert: a) grafische Darstellungen der Entwicklung der Schülerzahlen und der Entwicklung des Raumbedarfs, bezogen auf die Anzahl der Klassenzimmer In den Grafiken ist die Entwicklung der nächsten fünf Jahre jährlich (kurzfristige Entwicklung), danach im 5-Jahres-Abstand (mittelfristige Entwicklung) dargestellt. b) eine kurze Beschreibung der prognostischen Entwicklung der Schülerzahlen und des Raumbedarfs, bezogen auf die Anzahl der Klassenzimmer Entwicklungen, wie sie aus den beiden Grafiken ablesbar sind, werden als Ergebnis schriftlich festgehalten. c) eine sich daraus ergebende Grundlage für die weitere Planung aus prognostischer Sicht, um Schulraum zeit- und bedarfsgerecht sicher zu stellen

12 Seite 12 Die Grundlage für die weitere Planung berücksichtigt zunächst die Anzahl der Regelklassen und aufgrund der prognostischen Steigerung der Schülerzahlen den dazu korrelierenden zusätzlichen Raumbedarf. Im Planungsprozess selbst müssen weitere Gesichtspunkte (Abstimmung der Nutzerbedarfe, Soll-Ist-Vergleich mit dem Raumprogramm, Fachräume, Sport, Ganztag, Inklusion, Übergangsklassen, Bauzustand der Immobilie, Machbarkeitsstudie mit Baurechtsprüfung) geprüft werden, bis der über den Bedarf an Regelklassen liegende Raumbedarf insgesamt in einem konkreten Bauvorhaben realisiert wird (siehe hierzu Ziffer 5: Von der Schulentwicklungsplanung zum Bauprogramm). d) die Datengrundlagen für die Prognose. Datengrundlage ist grundsätzlich die Prognose des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, die durch das Referat für Bildung und Sport plausibilisiert wird. 2.3 Methodische Weiterentwicklung Prognose: Planung im Dialog Der kontinuierlichen Beteiligung der Schulleitungen, die ihren Standort aus unmittelbarer Erfahrung einzuschätzen vermögen, wird eine hohe Priorität eingeräumt. Hierzu werden die Schulleitungen regelmäßig in das Referat für Bildung und Sport eingeladen, um Hochrechnungen aus der prognostischen Entwicklung eines Schulstandortes auf der Basis der Prognose des Referats für Stadtplanung und Bauordnung im Dialog mit den Beteiligten abzustimmen. Stadtteile entwickeln sich dynamisch, so dass sich binnen eines Jahres neue Herausforderungen für einen Schulstandort ergeben können. Das Ergebnis fließt in die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren mit ein, die dem Stadtrat zukünftig turnusmäßig vorgestellt wird. Im Vorlauf zu dieser Beschlussvorlage wurden die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse in das Referat für Bildung und Sport eingeladen, um ihnen die Datenblätter der Schulen ihres Stadtbezirkes im Entwurf vorzustellen. Ebenso wurde den Schulleitungen der Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren ihr jeweils eigenes Datenblatt zugeleitet mit der Bitte um Rückmeldung, falls die prognostizierte Entwicklung ihres Schulstandortes von ihrer Einschätzung abweicht. Diese Vorgehensweise, in welche auch die Schulaufsicht (Staatliches Schulamt für die Grund- und Mittelschulen sowie Regierung von Oberbayern für die Förderzentren) eingebunden war, fand sowohl bei den Bezirksausschüssen als auch bei den Schulleitungen große Anerkennung. Den Beteiligten wurde verständlich gemacht, dass bei der Fülle der Prognosedaten und angesichts der dynamischen Entwicklung der Stadtteile Münchens Änderungen bzw. Korrekturen der Datenblätter zu erwarten sind.

13 Seite 13 Als Serviceleistung hat das Referat für Bildung und Sport eine eigene -Adresse für Rückfragen an die Schulbedarfsplanung eingerichtet. Unter beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulbedarfsplanung Fragen bezüglich der prognostischen Entwicklung des Schulstandortes und des daraus abgeleiteten Raumbedarfs. Diese Kundenorientierung führt bereits jetzt zu mehr Transparenz der Prognoseentwicklung mit ersten Planungsgrundlagen für die betroffenen Schulleitungen Verbesserung der Planungsgrundlagen Laut Auskunft des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom wurde mittlerweile das Prognoseinstrumentarium dahingehend erweitert, dass nun mittelschulverbundsprengelscharfe Einwohnerprognosen erstellt werden können. Die Umrechnung von Einwohnerinnen und Einwohnern auf Schülerinnen und Schüler und die Hochrechnungen der Schülerzahlen für die Mittelschulverbünde werden vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Referat für Bildung und Sport zukünftig gemeinsam erstellt. Prognosen für die Entwicklung der Förderzentren beinhalten eine gewisse Unschärfe, nicht nur weil die Förderzentren Angebotsschulen sind (siehe Ziffer 2.1.2), sondern auch weil der Anteil der Kinder, die zunächst eine Privatschule besuchen und dann nach Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs an ein staatliches Förderzentrum wechseln, derzeit nicht erhoben wird. Da gerade im Primarbereich das Privatschulwesen sehr ausgeprägt ist, wirkt sich diese Größe auf die Entwicklung der Schülerzahlen an Förderzentren aus. Das Referat für Bildung und Sport ist deshalb bestrebt, Daten über den Übergang von Privatschulen an Förderzentren vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zu erhalten. Eigentlich kann nur aus der Retrospektive die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen an Förderzentren unter Vorbehalt eigentlich nicht (im Sinne einer methodischen Vorgehensweise) prognostiziert, sondern nur abgeschätzt werden. 3. Art und Umfang der Möglichkeiten von Maßnahmen zur Versorgung der Münchner Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren bis 2030 aus prognostischer Sicht Im Folgenden werden die Planungsergebnisse vorgestellt. Ausgehend von der Anzahl der Klassen im Schuljahr 2014/15, der Angabe des Jahres, in dem ein Raumbedarf für zusätzliche Klassenzimmer entsteht, der Anzahl der verfügbaren Klassenzimmer im Bestand und der Anzahl der zusätzlich erforderlichen Klassenzimmer (immer bezogen auf die Anzahl der Regelklassen) wird die erste Grundlage für das Bauprogramm 2014/2030 formuliert.

14 Seite Art der möglichen Maßnahmen Um die zukünftigen Bedarfe, die sich aus der steigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler ergeben, zu decken, gibt es drei Möglichkeiten: a) Errichtung einer Pavillonanlage - als Interimsmaßnahme bis zur Fertigstellung eines Neu- oder Erweiterungsbaus oder - zur Abdeckung vorübergehender Bedarfe oder - als langfristiger Ersatz für einen Festbau Die aus Modulen zusammengesetzten Schulpavillonanlagen weisen im Hinblick auf den räumlichen, baulichen und energetischen Standard sowie die Ausstattung eine hohe Aufenthaltsqualität auf. Der Vorteil des Einsatzes solcher Schulpavillonanlagen liegt darin, dass der Planungs- und Realisierungszeitraum je nach Größe, technischer Ausstattung (z.b. mit oder ohne Mensa, mit oder ohne Fachlehrsäle) der Anlage und der Komplexität der baurechtlichen Fragen nur zwischen 9 und 18 Monaten liegt. Der laufende Schulbetrieb wird während der Baumaßnahmen i.d.r. nur geringfügig beeinträchtigt. b) Erweiterung des Schulstandorts in Festbauweise c) Errichtung einer neuen Schule Herausforderungen und Bedarfe einzelner Schulen, die schulorganisatorisch gelöst werden können, sind hier nicht aufgeführt, werden aber im dynamischen Prozess der Schulbedarfsplanung kontinuierlich beobachtet. Die Fachabteilung 4 für Grund-, Mittel- und Förderschulen des Referats für Bildung und Sport berät hierbei die Schulleitungen. 3.2 Umfang der möglichen Maßnahmen Lernhäuser / Ganztag und Inklusion Das Lernhauskonzept ist grundsätzlich Planungsgrundlage für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalinstandsetzungen von allgemeinbildenden Schulen. Maßstab für den Ganztagsausbau sind die Standardraumprogramme für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien, welche auch die Erfordernisse der Inklusion berücksichtigen. Das Referat für Bildung und Sport legt demnächst die Standardraumprogramme für die genannten Schularten dem Stadtrat zur Entscheidung vor.

15 Seite Übergangsklassen Wurden Übergangsklassen an Grund- und Mittelschulen bisher überwiegend von Schülerinnen und Schülern europäischer Länder ohne deutsche Sprachkenntnisse besucht, deren Eltern vorübergehend in München arbeiten, kommen seit einigen Jahren immer mehr Kinder und Jugendliche als sog. begleitete bzw. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus den verschiedenen Krisenregionen der Welt nach München. Wie der öffentlichen Diskussion zu entnehmen ist, ist nicht zu erwarten, dass die Zahl der Flüchtlinge, die Ende des Jahres 2014 einen neuen Höchststand erreicht hat, in den folgenden Jahren sinken wird. Für die Flüchtlinge, die in München hilfesuchend ankommen, ist ebenso geeigneter Schulraum vorzuhalten. Die Anzahl der hierzu erforderlichen Übergangsklassen kann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht sicher angegeben werden. Gleichwohl wurden schon jetzt in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt an geeigneten Standorten Übergangsklassen zusätzlich geplant. Wenn es von der Anzahl der gebildeten Übergangsklassen und am Standort baulich möglich ist, werden auch die Übergangsklassen im Lernhauscluster beschult. Die künftigen Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanung werden sich mit der Flüchtlingsproblematik und der damit verbundenen Schaffung von Räumen für Übergangsklassen näher befassen. 4. Erforderliche Baumaßnahmen aus Sicht der Schulentwicklungsplanung Der Bedarfsauslöser für eine Baumaßnahme kann verschieden sein. Eine Baumaßnahme kann prognostisch, gebäudewirtschaftlich-bautechnisch, pädagogisch, sportfachlich oder aus sonstigen Gründen verursacht sein. Die Schulentwicklungsplanung beschäftigt sich ausschließlich mit den prognostischen Bedarfen. 4.1 Grundschulen Das Referat für Bildung und Sport wurde im Beschluss Schulbauoffensive (SBO) 2013/2030 Räumliche Bedarfsplanung für die Münchner öffentlichen Realschulen und Gymnasien in München (Sitzungsvorlage Nr / V 12217, Vollversammlung am ) damit beauftragt, die Auswirkungen der Schülerprognosen auf die Versorgungssituation im öffentlichen Grundschulwesen zu analysieren und diese dem Stadtrat vorzustellen. Diesem Auftrag entsprechend hat das Referat für Bildung und Sport alle 132 Grundschulen bezüglich der vorhandenen Raumressourcen im Vergleich zu den prognostizierten Klassen bis 2030 überprüft. In der folgenden Tabelle sind sowohl die Bedarfe für Schulpavillonanlagen sowie Schulerweiterungen und -neubauten bis 2030 aus prognostischer Sicht und soweit bereits

16 Seite 16 bekannt 5 die Planungen bzw. der Umfang der konkreten Baumaßnahmen im Ergebnis 6 dargestellt (Stand: Februar 2015) 7 : 5 Die in der folgenden Grundschultabelle genannten Daten wurden in der Task Force (Unterarbeitsgruppe der AG Schulbauoffensive) mit den mitzeichnenden Referaten (Baureferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Kommunalreferat, Stadtkämmerei) abgestimmt. 6 Im Einzelnen siehe die Datenblätter der Grundschulen Anlage 1. 7 Dabei ist zu beachten, dass nur die Anzahl der Klassenzimmer und - soweit bekannt - die Anzahl der Übergangsklassen genannt werden. Den Planungen liegt jedoch in der Regel das Lernhauskonzept mit zusätzlichen Räumen für Differenzierungsunterricht bzw. Ganztag und Inklusion zugrunde. Entsprechend erhöht sich die Anzahl der tatsächlich zu errichtenden Räume. Das Standardraumprogramm für Grundschulen wird dem Stadtrat demnächst zur Entscheidung vorgelegt. Hinzu kommen nach Soll-Ist-Vergleich des Standardraumprogramms Fachlehrsäle und eventuell zusätzliche Sporthallen.

17 Seite 28 1) im Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2015/16 bereits beschlossen, siehe Beschluss Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020 (Sitzungsvorlage Nr / V 01640, Vollversammlung am ) 2) im Bauprogramm zum Erwerb und zur Errichtung von Schulpavillonanlagen für das Schuljahr 2016/17 enthalten 3) Erläuterung siehe Datenblätter 4) überzählige Kapazitäten für Ganztag 5) dadurch Ganztag an GS Dieselstraße möglich; ggf. Umsprengelungen von GS Gertrud-Bäumer- / bzw. GS Dom-Pedro-Straße dorthin 6) Versorgt ggf. auch GS Margarethe-Danzi-Straße 7) Ausbau Ganztag 8) inkl. Ganztag-Bedarf 9) Planungsgröße: große GS Bedarf wird später noch überprüft 10) gebaut werden 2 vollständige Cluster 8 Klassenzimmer 11) überzählige Kapazitäten für Übergangsklassen 12) gebaut wird 1 vollständiges Cluster 4 Klassenzimmer 13) Ersatz für alten Pavillon 14) Davon 4 Klassenzimmer für Auslagerung während Festbaubaumaßnahme 15) Davon 8 Klassenzimmer für Auslagerung während Festbaubaumaßnahme 16) Ggf. plus 2 Übergangsklassen 17) Inkl. Ersatz zweier Ganztag-Räume 18) Pavillon erweiterbar 19) Später ggf. Abbau und Umnutzung von Klassenzimmern zu Tagesheimgruppenräumen 20) siehe Datenblatt GS Bernaysstraße

18 Seite Mittelschulen An den Münchner Mittelschulen ist die Versorgung aktuell als zufriedenstellend zu bezeichnen. Durch die massiven Planungen zur Schaffung neuer Wohnungen in München sowie durch demographische Entwicklungen ist aber damit zu rechnen, dass in einigen Bereichen der Stadt die Kapazitäten der Mittelschulen erweitert werden müssen. In der folgenden Tabelle sind sowohl die Bedarfe für Schulpavillonanlagen sowie Schulerweiterungen und -neubauten bis 2030 aus prognostischer Sicht und soweit bereits bekannt 8 die Planungen bzw. der Umfang der konkreten Baumaßnahmen im Ergebnis 9 dargestellt (Stand: Februar 2015) 10 : Stadtbezirk Mittelschule Anzahl der verfügbaren Klassenzimmer im Bestand Maximale Anzahl der zusätzlich erforderlichen Klassenzimmer (In Klammern: Ausbauziel) Raumbedarf für zusätzliche Klassenzimmer ab Vorschlag für das Bauprogramm 11 MS Bernaysstraße 11 MS Schleißheimer Straße MS Torquato- Tasso-Straße MS Situlistraße MS Nordost (Neubau) 15 MS Feldbergstraße; hier soll die für die MS Lehrer-Wirth- Straße notwendige Erweiterung 24 3 (5 Züge Regelklassen + 2 V- klassen) 19 8 (4-zügig + 2 Ü- Klassen + 1 P- Klasse + 1 M-Zug) 2020 Erweiterung in Festbauweise 2021 Erweiterung in Festbauweise 11 4 (3-zügig) Ab 2020 Erweiterung in Festbauweise 18 6 (4 Züge Regelklassen + M-Zug) MS Lehrer- Wirth- Straße: 12 Ca. 28 (4 Züge Regelklassen + 2 M-Züge) 10 (4 Züge Regelklassen + 2 Klassen) Ab 2021 mit SEM 11 Nordost planen Erweiterung in Festbauweise (Überprüfung ob zusätzlich GS möglich ist). Neubau 2019 Erweiterung in Festbauweise 8 Die in der folgenden Mittelschultabelle genannten Daten wurden in der Task Force (Unterarbeitsgruppe der AG Schulbauoffensive) mit den mitzeichnenden Referaten (Baureferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Kommunalreferat, Stadtkämmerei) abgestimmt. 9 Im Einzelnen siehe die Datenblätter der Mittelschulen in Anlage Dabei ist zu beachten, dass nur die Anzahl der Klassenzimmer und - soweit bekannt - die Anzahl der Übergangsklassen genannt werden. Den Planungen liegt jedoch in der Regel das Lernhauskonzept mit zusätzlichen Räumen für Differenzierungsunterricht bzw. Ganztag und Inklusion zugrunde. Entsprechend erhöht sich die Anzahl der tatsächlich zu errichtenden Räume. Das Standardraumprogramm für Mittelschulen wird dem Stadtrat demnächst zur Entscheidung vorgelegt. Hinzu kommen nach Soll-Ist- Vergleich des Standardraumprogramms Fachlehrsäle und eventuell zusätzliche Sporthallen. 11 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, kurz SEM

19 Seite 30 erfolgen 19 MS Zielstattstraße 21 MS Peslmüllerstraße 22 MS Wiesentfelserstraße 24 MS Eduard- Spranger-Str (5 Züge Regelklassen + 1 M-Zug) 2020 Erweiterung in Festbauweise Pavillon als Dauereinrichtun g 12 (auch für Grundschule) 11 9 bzw. 14 (4- bzw. 5-zügige MS) 24 5 (5 Züge Regelklassen + 1 M-Zug) Ab 2018 Ab 2020 Umbau und Erweiterung nach Auszug der GS. Ggf. zusätzlich neuer MS- Schulstandort. Nach Abriss und Neubau GS Eduard- Spranger-Str. 15 MS- Abriss und Neubau mit Erweiterung 4.3 Sonderpädagogische Förderzentren Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz garantiert im Hinblick auf die bestmögliche Förderung von jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwei Wege, die sich in strategischer Weise ergänzen: Zum Einen ist nach Art. 2 Abs. 2 BayEUG inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen. Darüber hinaus ist die inklusive Schule... ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen (Art. 30b Abs. 1 BayEUG). Das bedeutet, dass gemeinsamer Unterricht an allen Schularten eingerichtet und individuelle Lernziele bzw. Abschlüsse auch innerhalb eines differenzierten Schulsystems ermöglicht werden müssen. Zum Anderen soll Kindern und Jugendlichen der Besuch einer geeigneten Förderschule ermöglicht werden, wenn der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion nicht hinreichend gedeckt werden [kann] und... die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet [ist] (Art. 41 Abs. 5 Nr. 1 BayEUG). Dabei ist festzuhalten, dass für die Eltern grundsätzlich Wahlfreiheit besteht, für sich zu entscheiden, ob ihr Kind an einer Regelschule oder einer Förderschule die optimale Förderung erhält (Art. 41 Abs. 1 Satz 1 BayEUG). Die Förderschule ist Angebotsschule, deren Besuch durch den sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes gerechtfertigt sein muss. Die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen soll im Unterricht 12 Derzeit genehmigt bis

20 Seite 31 und im Schulleben besonders gefördert werden. Sie wird unterstützt durch eine überörtliche Planung durch die Regierungen (Art. 30a Abs. 6 Satz 1f. BayEUG). In diesem Sinne hat die Regierung von Oberbayern im Jahr 2010 mit 11 Mal stark für München ein neues Konzept der Sonderpädagogischen Förderzentren als Kompetenzzentren mit stationären und mobilen Organisationsformen vorgelegt, das ein umfassendes und wohnortnahes Angebot an speziellen Hilfen im weitgehend gemeinsamen Unterricht gewährleisten kann. 11 Sonderpädagogische Förderzentren in München bieten Vorschulkindern und Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des Lernens, der Sprache und der emotional-sozialen Entwicklung differenzierte Bildungs- und Förderangebote. Alle 11 Sonderpädagogische Förderzentren sind staatlich, die Landeshauptstadt München ist Sachaufwandsträgerin. Die Sonderpädagogischen Förderzentren in München haben überwiegend mehrere Standorte. Sie sind meist nicht solitär, sondern teilen sich die Schulhäuser bzw. Schulanlagen mit Grund- oder Mittelschulen, so dass integrative und inklusive Elemente grundsätzlich verwirklicht werden können. Im Schuljahr 2014/15 ist an drei Sonderpädagogischen Förderzentren die gebundene Ganztagsschule in der Grundschulstufe und an zwei Sonderpädagogischen Förderzentren die gebundene Ganztagsschule in der Hauptschulstufe eingeführt. Außerdem machen sechs Sonderpädagogische Förderzentren offene Ganztagsangebote mit 10 Gruppen. Da jedes Sonderpädagogische Förderzentrum wegen der schulspezifischen Besonderheiten für sich als Einzelfall betrachtet werden muss, gibt es kein Standardraumprogramm für Förderzentren (wie bei Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien). Deshalb können die baulichen Maßnahmen im Falle von Förderzentren nicht Bestandteil eines Bauprogrammbeschlusses sein. Die dem Stadtrat demnächst zur Entscheidung vorzulegenden Standardraumprogramme für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien werden die Regelschule dazu ertüchtigen, Inklusion zu verwirklichen. Die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems ist ein langjähriger und sehr wichtiger Prozess. Auf diesem Weg müssen die Sonderpädagogischen Förderzentren erhalten bleiben, solange die notwendigen Rahmenbedingungen für Inklusion nur von ihnen erfüllt werden.von daher müssen auch die Standorte der Sonderpädagogischen Förderzentren in München im Bedarfsfall ausgebaut werden. Im Folgenden werden in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern als Schulaufsicht für die Förderzentren in München die Planungen für Schulerweiterungen und -neubauten dargestellt (Stand: Februar 2015) 13 : Förderzentrum / Mathilde-Eller-Schule, Klenzestraße 27 (Stadtbezirk 02) An dem Förderzentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie der Städt. Heilpädagogischen Tagesstätte an der Klenzestraße 27 besteht ein erheblicher Raumbedarf. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat festgelegt, dass zur Entlastung des Standorts Klenzestraße 27 im zweiten Bauabschnitt am Standort Margarethe-Danzi-Straße (Grundschule mit Tagesheim) ein Förderzentrum vorgesehen ist. Die Inbetriebnahme des neuen 13 Die Planungen für die Förderzentren wurden in der Task Force (Unterarbeitsgruppe der AG Schulbauoffensive) mit den mitzeichnenden Referaten (Baureferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Kommunalreferat, Stadtkämmerei) abgestimmt.

21 Seite 32 Standorts ist für September 2016 geplant. Sonderpädagogisches Förderzentrum München Süd, Boschetsrieder Straße (Stadtbezirke 19), Stielerstraße (Stadtbezirke 02) und Königswieser Straße (Stadtbezirke 19) Das Förderzentrum mit den Standorten Boschetsrieder Straße, Stielerstraße und Königswieser Straße ist geprägt vom stetigen Wachstum der Grundschule Boschetsrieder Straße. Damit die Grundschule Boschetsrieder Straße ausgebaut werden kann, muss der verbliebene Teil des SFZ Boschetsrieder Straße verlagert werden. Der zweite Teil des SFZ, der an den Standort Königswieser Straße ausgelagert ist, soll in diesem Zuge wieder mit dem Teil des SFZ Boschetsrieder Straße zusammengefügt werden. Wünschenswert wäre eine Zusammenfassung des gesamten SFZ München Süd an einem gemeinsamen Standort. Aktuell wird deshalb untersucht, wie diese drei Schulstandorte am Standort Allescherstraße durch den Bau eines neuen SFZ München Süd zusammengeführt werden können. Damit entstünden Freiräume an der Stielerstraße, die ggf. von dem Förderzentrum an der Dachauer Straße 96 genutzt werden könnten (siehe nächste Schule). Förderzentrum Prof.-Otto-Speck-Schule, Dachauer Straße 96 (Stadtbezirk 03) und Allescherstraße (Stadtbezirk 19) Durch den o.g. geplanten Neubau eines Förderzentrums an der Allescherstraße könnte der Teil des SFZ Prof.-Otto-Speck-Schule in der Stielerstraße untergebracht werden und somit sehr nahe an die Stammschule an der Dachauer Straße heran rücken. Sonderpädagogisches Förderzentrum München Mitte 2/ an der Isar, Herrnstraße (Stadtbezirke 01) und Kirchenstraße (Stadtbezirke 05) Die beiden Schulen an der Kirchenstraße und der Herrnstraße, die das SFZ München Mitte 2/ an der Isar bilden, erwarten einen Anstieg der Schülerzahlen. Der im Bau befindliche Erweiterungsbau an der Kirchenstraße kann den Sprengel der Grundschule Kirchenstraße versorgen. Die Grundschule Herrnstraße entwickelt sich seit dem Schuljahr 2014/15 in eine Zweizügigkeit. Eine Zusammenlegung der beiden Standorte des Förderzentrums würde die Situation für alle beteiligten Schulen verbessern. Deshalb wird ein neuer Standort für das SFZ gesucht. Sonderpädagogisches Förderzentrum München Nord-Ost, Rothpletzstraße (Stadtbezirk 11) und Gertrud-Grunow-Straße (Stadtbezirk 12) Das SFZ München Nord-Ost ist aktuell am Standort Rothpletzstraße und am Standort des Interimsschulbaus Gertrud-Grunow-Straße untergebracht. Der frühere Standort Fröttmaninger Straße und der Interimsstandort Burmesterstraße stehen wegen steigender Grundschulbedarfe nicht mehr zur Verfügung. Das Referat für Bildung und Sport hat einen Standort für ein neues SFZ auf dem Gelände der früheren Bayernkaserne angemeldet. Nach ersten Abstimmungsgesprächen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist geplant, das neue SFZ gemeinsam mit einer der dort notwendigen neuen Grundschulen zu errichten.

22 Seite 33 Sonderpädagogisches Förderzentrum München Nord, Paulckestraße (Stadtbezirk 24) und Heinrich-Braun-Weg (Stadtbezirk 24) Im Rahmen der sog. Task Force der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive 2013/ wurde Baurecht am Standort Heinrich-Braun-Weg 11 festgestellt. Es ist beabsichtigt, das am Standort Paulckestraße 10 situierte Förderzentrum in einen Erweiterungsbau am Standort Heinrich-Braun-Weg 11 zu verlagern und somit das gesamte Förderzentrum an einem Standort zusammenzuführen. Vorab ist die Aufstellung eines Pavillons (Lernhauscluster) für September 2016 am Standort Heinrich-Braun-Weg oder Paulckestraße geplant. Dies entspannt die Situation an der Grundschule Paulckestraße. Sonderpädagogisches Förderzentrum München Nord-West, Rothwiesenstraße (Stadtbezirk 24) Das SFZ München Nord-West ist in den vergangenen Jahren von 9 auf 12 Klassen angewachsen, es wurden zwei SVE 15 -Gruppen und der gebundene Ganztag eingerichtet. Der vorhandene Raumbestand ist dafür nicht ausreichend. Die Schule hat bereits die beiden SVE- Gruppen in die Grundschule am Amphionpark ausgelagert. Es wird eine zunehmende Nachfrage erwartet, da die Schülerzahlen der dem SFZ zugeordneten Sprengelschulen weiter ansteigen. Aus bau- und planungsrechtlichen Gründen ist die gewünschte Erweiterung des SFZ am Standort Rothwiesenstraße nicht möglich. Es muss mittels eines Gesamtkonzeptes eine Lösung gefunden werden. Sonderpädagogisches Förderzentrum München West, Schererplatz (Stadtbezirk 21) Wegen akuter Raumprobleme am Standort Schererplatz (die am selben Standort bestehende Grundschule und das Förderzentrum haben erhebliche Raumprobleme, so dass die Räume zum Realisieren von Ganztagsangeboten nicht ausreichend sind) wurde als Ersatz für das SFZ ein Standort auf dem Bildungscampus Freiham geplant. Diese Schule soll nach heutigem Planungsstand 2018 fertiggestellt sein. Grundsätzlich ist festzustellen, dass mittel- bis langfristig versucht wird, neue Standorte für die Sonderpädagogischen Förderzentren zu finden, die es ermöglichen, die teilweise auf bis zu drei Standorten verteilten Förderzentren an einem Standort zusammenzuführen, was die pädagogische Qualität der Arbeit an diesen Schulen sehr fördert. 4.4 Zusammenfassung Aufgrund der demografischen Entwicklung Münchens ergeben sich bis 2030 erhebliche Raumbedarfe insbesondere an Grundschulen. Nur um die vorgestellte Größenordnung richtig einschätzen zu können, sei erwähnt, dass in den letzten 20 Jahren in München 13 neue Grundschulen errichtet wurden, um die Schulversorgung zu sichern. Seit 1993 wurden 18 Erweiterungsmaßnahmen an Münchens öffentlichen Grundschulen durchgeführt. In der Summe ergibt sich für den Bereich der Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren folgendes Bauvolumen bis 2030 aus prognostischer Sicht: 14 Zum Auftrag der Arbeitsgruppe Schulbauoffensive 2013/2030 und der Task Force als Unterarbeitsgruppe siehe ausführlich Aktionsprogramm SVE: Schulvorbereitende Einrichtung

23 Seite 34 Schulart Schulpavillonanlagen Erweiterungen in Festbau Grundschulen Mittelschulen Förderzentren 36 Standorte als Interimsmaßnahme 16 3 Standorte als Ersatz für Festbau 17 1 Standort als Ersatz für Festbau 21 1 Standort Heinrich-Braun-Weg oder Paulckestraße (SFZ München Nord) Neubau 36 Standorte Neubaumaßnahmen: - 3 Standorte mit Abriss und Neubau 19, - 17 Standorte mit Neubau bis 2020, - weitere 7 Standorte mit Neubau nach Standorte bis , weitere 3 Standorte nach Standort Heinrich-Braun- Weg (SFZ München Nord) Summe Standort mit Abriss und Neubau 24, 2 Standorte mit Neubau nach Bis 2020 sollen 3 Schulneubauten für Förderzentren in Betrieb gehen Das gesamte SFZ München Süd soll am Standort Allescherstr. in einem Neubau zusammengefasst werden. - Für das SFZ München Mitte 2 wird ein neuer Standort gesucht. 5. Von der Schulentwicklungsplanung zum Bauprogramm Zum Zeitpunkt der Bedarfsfeststellung können noch keine verbindlichen Aussagen über konkrete Baumaßnahmen im Detail getroffen werden. Ausgehend von den aktuellen Prognoseergebnissen müssen standortspezifisch neben den örtlichen Gegebenheiten (Abstimmung der Nutzerbedarfe, Soll-Ist-Vergleich mit dem Raumprogramm, Fachlehrsäle, Sport, Ganztagsangebote und Mensa) auch Inklusion, ggf. die Raumbedarfe für Übergangsklassen, der Bauzustand der Immobilie und die Möglichkeit der Baurechtsschaffung berücksichtigt werden. Erst wenn die aus diesen Gesichtspunkten sich ergebenden zusätzlichen Bedarfe geklärt sind und eine Machbarkeitsstudie vorliegt, können die Baumaßnahmen in das Bauprogramm aufgenommen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies gilt auch in Verbindung von Baurechtsschaffungen mit neuen Bebauungsplänen. An Standorten mit mehreren Schulen müssen zunächst die verschiedenen Nutzerbedarfe abgestimmt werden. Im einfachsten Fall können die Bedarfe aller Nutzer berücksichtigt werden 16 Davon sind an 8 Standorten Übergangsklassen geplant, sofern im Pavillon überzählige Kapazitäten vorhanden sind. 17 GS Konrad-Celtis-Straße, GS Peslmüllerstraße, GS Schubinweg 18 Davon sind am Standort Stuntzstraße Übergangsklassen geplant. 19 GS Camerloher Straße, GS Eduard-Spranger-Straße, GS Karl-Marx-Ring 20 Bayernkaserne II, Moosanger, Schubinweg, Eversbuschstraße; Standortsuche in Mittersendling und Entwicklungsgebiet Nordisten; Standortsuche für Sprengel Hugo-Wolf-Straße 21 MS Pelsmüllerstraße 22 MS Bernaysstraße, MS Feldbergstraße, MS Zielstattstraße, MS Wiesentfelser Straße 23 MS Schleißheimer Straße, MS Torquato-Tasso-Straße, MS Situlistraße; davon sind am Standort Schleißheimer Straße Übergangsklassen geplant 24 MS Eduard-Spranger-Straße 25 MS Nordost, neuer zusätzlicher Standort für MS Wiesentfelserstraße 26 SFZ München West, SFZ München Nord-Ost, FZ / Mathilde-Eller-Schule

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