V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

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1 Lfd.Nr. 04 Jahr 2003 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s der Gemeinde Neukirchen an der Enknach am 07. Juli 2003, Tagungsort: Gemeindeamt - Sitzungszimmer A n w e s e n d e : 1. Bgm. Wimmer Karl als Vorsitzender 2. Vbgm. Leimer Alois 14. GR Riedler Wilhelm 3. GR Daxecker Johann 15. GR Putta Werner 4. GR Gatterbauer Elfriede 16. GR Spitzer Johann 5. GR Schreiner Georg 17. GR Spitzer Hermann 6. GR Spitaler Franz 18. GRE Stopfner Johann 7. GR Leimhofer Georg 19. GR Mühlbauer Franz 8. GR Piehringer Hermann 20. GR Spitzwieser Johann 9. GR Humer Martin 21. GR Sporrer Franz 10. GR Leimer Johann 22. GR 11. GR Rothenbuchner Johann 23. GR 12. GR Rothenbuchner Gerhard 24. GR 13. GR Mag. Prillhofer Johann 25. GR Ersatzmitglieder: GRE Stopfner Johann für GR Fürböck Johann Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Rosenhammer Josef Sonstige Personen ( 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): Fraktionsvertreter mit beratender Stimme in Ausschüssen ( 33 Abs. 7 bzw. 55 Abs. 4 letzter Satz OÖ. GemO 1990):......

2 E s f e h l e n : entschuldigt GR Reschenhofer Josef GR Kupfner Franz GR Pöttinger Roman GRE Spitaler Erika GRE Perschl Herbert GRE Fankhauser Hubert GRE Schümann Christine GRE Prilhofer Hermann unentschuldigt GR Huber Herbert Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 OÖ. GemO 1990): AL Rosenhammer Josef Der Vorsitzende eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde; b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 27. Juni 2003 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12. Mai 2003 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: 2

3 Tagesordnung; Beratungsverlauf und Beschlüsse: 1. Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni 2003 AZ: 014 Berichterstatter: GR Werner Putta, Obmann des Prüfungsausschusses Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis gebracht. Die durchgeführte Kassenprüfung hat eine Übereinstimmung zwischen Kassen-Istbestand und Kassen-Sollbestand ergeben. Die Belege Nr. 590/03 bis einschließlich Nr. 1261/03 wurden stichprobenweise geprüft und für in Ordnung befunden. Der Punkt I.6. Sonstige Prüfungsbemerkungen wird verlesen. GR Werner Putta dankt abschließend Al Josef Rosenhammer und Buchhalterin Ingeborg Geisberger für ihre sehr gute Unterstützung des Prüfungsausschusses. K e i n e Den vorliegenden Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis nehmen. 2. Anträge auf Gewährung von Bedarfszuweisungen im Jahr 2004 für a) Hauptschulsanierung AZ: eig.o. Berichterstatter: Bgm Karl Wimmer mit Al Josef Rosenhammer Für die Sanierung des Hauptschulgebäudes wurden bereits in den Vorjahren Bedarfszuweisungsanträge eingebracht. Im Rahmen des ersten Bauabschnittes wurde eine erste Bauetappe Biomasse-Fernwärmeheizung-Anschluss und Baumaßnahmen nach dem Sturmschadenereignis im Februar 2002 im Vorjahr abgeschlossen. Weitere, von Schulleiter W. Eitzlmair als vordringlich eingestufte Sanierungsmaßnahmen es handelt sich im wesentlichen um die wärmetechnische Sanierung der Fassade einschließlich Erneuerung der Fenster sollen wenn möglich im Jahr 2004, jedenfalls aber noch im lfd. Schulbauprogramm des Landes, realisiert werden. Entsprechende Zusagen von LR. Dr. W. Aichinger und LR J. Ackerl liegen der Gemeinde vor. 3

4 Die für den gesamten ersten Bauabschnitt erstellte Kostenaufstellung mit Finanzierungsvorschlag (Beilage zur Verhandlungsschrift) wird zur Kenntnis gebracht. Der Gemeindevorstand empfiehlt die BZ-Antragstellung mit dem zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsvorschlag. Zum BZ-Antrag und Finanzierungsvorschlag werden nur zustimmende Wortmeldungen vorgebracht. Für die Sanierung des Hauptschulgebäudes erster Bauabschnitt die Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel im Jahr 2004 mit dem zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsvorschlag beantragen. b) Straßensanierung AZ: 612 eig. Abteil Berichterstatter: Bgm Karl Wimmer mit Al Josef Rosenhammer Für die vordringliche Sanierung von Gemeindestraßen/Straßenabschnitten wurde bereits im Vorjahr ein Bedarfszuweisungsantrag eingebracht. Von der Straßenmeisterei Uttendorf (Straßenmeister J. Grünwald) liegt eine Kostenschätzung vom vor, die für die Sanierung Gesamtkosten in der Höhe von ,00 ausweist. Im Rahmen eines 3- Jahresplanes soll die Sanierung der Gemeindestraßen/Straßenabschnitte realisiert werden. Die für das Sanierungsvorhaben erstellte Kostenaufstellung mit Finanzierungsvorschlag (Beilage zur Verhandlungsschrift) wird zur Kenntnis gebracht. Der Gemeindevorstand empfiehlt die BZ-Antragstellung mit dem zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsvorschlag. Zum Straßensanierungsprogramm (einschließlich Kostenaufstellung mit Finanzierungsvorschlag) werden nur zustimmende Wortmeldungen vorgebracht. 4

5 Für die vordringliche Sanierung von Gemeindestraßen bzw. Gemeindestraßenabschnitten die Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel im Jahr 2004 mit dem zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsvorschlag beantragen. c) Großen Kommunaltraktor AZ: 617 eig.o. Berichterstatter: Bgm Karl Wimmer mit Al Josef Rosenhammer Für die Anschaffung eines großen Kommunalfahrzeuges wurde bereits im Vorjahr ein Bedarfszuweisungsantrag eingebracht. Das derzeit eingesetzte Kommunalfahrzeug hat bisher sehr hohe Reparaturkosten verursacht. Dieses Fahrzeug muss sicherlich demnächst ersetzt werden. Von der Fa. Eidenhammer liegen Angebote für einen JCB-FASTRAC 2135 Turbo Kommunalausführung samt Kommunallader und Schneepflug und für einen FE- Tandemdreiseitenkipper mit 16 T Gesamtgewicht vor. Die Gesamtkosten betragen ,00 inkl. MWSt. Die für den Ankauf der Kommunalfahrzeugkombination erstellte Kostenaufstellung mit Finanzierungsvorschlag (Beilage zur Verhandlungsschrift) wird zur Kenntnis gebracht. Der Gemeindevorstand empfiehlt die BZ-Antragstellung mit dem zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsvorschlag. Die Beantragung von BZ-Mittel mit dem zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsvorschlag findet die Zustimmung der GV-Mitglieder. Für die Anschaffung eines großen Kommunalfahrzeuges samt erforderlicher Kommunalausstattung (einschließlich Kipper) die Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel im Jahr 2004 mit dem zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsvorschlag beantragen. 5

6 3. Gemeindezeitung: Festlegung der Finanzierung AZ: Berichterstatter: GR Johann Daxecker In der GV-Sitzung am wurde unter dem Tagesordnungspunkt Allfälliges h) die Finanzierung der Gemeindezeitung besprochen. Folgende Finanzierung wurde damals für die Zukunft ins Auge gefasst bzw. für das Jahr 2002 ausgemacht: Ab dem Jahr 2002 werden die Kosten der Herstellung der Gemeindezeitung durch die Werbeeinnahmen finanziert. Die Gemeinde übernimmt die Portokosten für die Postwurfsendung. Die adressierten Gemeindezeitungen werden von den Vereinen und der Gemeinde getragen. Hiefür wurden die adressierten EmpfängerInnen den Vereinen bzw. der Gemeinde zugeordnet und in einer Liste zusammengefasst. Die Gemeindezeitung hat in der Zwischenzeit einen Umfang angenommen, der einerseits sehr positiv beurteilt wird, der andererseits aber auch zu höheren Herstellungskosten geführt hat. Es ist dadurch lt. GR Johann Daxecker ein Abgang entstanden, der von der Gemeinde übernommen werden soll. Eine Entscheidung über diese Abgangsdeckung soll nach Vorlage der Jahresabrechnung 2002 herbeigeführt werden. GR Johann Daxecker plädiert außerdem dafür, dass zukünftig die Herstellungskosten von der Gemeinde vorfinanziert werden sollen. Die Werbeeinnahmen, die wie bisher vorgeschrieben und eingehoben werden sollen, könnten ½ jährlich abgerechnet und an die Gemeinde überwiesen werden. Im Gemeindevorstand wurde vereinbart, die polit. Parteien und Vereinen zu einem Gespräch einzuladen. Im Rahmen dieses Gespräches sollen die polit. Parteien und Vereine dazu motiviert werden, Inserate zu bewerben. Die Attraktivität von Werbeeinschaltungen in der Gemeindezeitung soll dabei besonders hervorgehoben werden. Es soll aber auch darauf hingewiesen werden, dass der Wegfall von Anzeigeneinnahmen evt. die Beteiligung an den Herstellungskosten der Gemeindezeitung nach sich zieht. Der Gemeindevorstand kann sich die zur Kenntnis gebrachte Finanzierung durchaus vorstellen. Einvernehmlich haben sich die GV-Mitglieder auch dafür ausgesprochen, in der Gemeindezeitung keinen Wahlkampf zu führen. Es soll lediglich das Ergebnis der Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in der dritten Ausgabe 2003 abgedruckt werden. Der zur Kenntnis gebrachte Vorschlag stößt auf breite Unterstützung. Die Gemeindezeitung wird, dass bestätigten Wortmeldungen, von der Gemeindebevölkerung sehr gerne gelesen. 6

7 Die Veröffentlichung der Gemeindezeitung auf der homepage der Gemeinde wird vorerst noch nicht in Erwägung gezogen. Nach Ansicht des Al ist die Gemeindezeitung dafür zu umfangreich (öffnen pdf-datei dauert noch zu lange). Die Herstellungskosten der Gemeindezeitung zukünftig durch die Gemeinde vorfinanzieren. Die Werbeeinnahmen Vorschreibung und Einhebung wie bisher müssen ½ jährlich abgerechnet und an die Gemeinde überwiesen werden. 4. Lieferung elektrischer Energie für Gemeindeanlagen: Abschluss eines Energieliefervertrages Sammelanlage (XL-Profi Energie) mit der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH & CoKG, Böhmerwaldstraße 3, 4021 Linz AZ: Berichterstatter: Bgm K. Wimmer Der von der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH & CoKG vorgelegte neue Energieliefervertrag (Beilage zur Verhandlungsschrift) wird zur Kenntnis gebracht. Dieser Vertrag soll den bestehenden Vertrag aus dem Jahr 2000 ersetzen. Lt. Standortliste Gemeindeanlagen Neukirchen rechnerische Ermittlung bringt das mit dem neuen Vertrag angebotene Produkt XL Profi Energie eine Jahresersparnis von 64,18. Der Gemeindevorstand spricht sich für den Abschluss des Vertrages aus. Es werden keine Einwände vorgebracht. Den vorliegenden Energielieferungsvertrag mit der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH & CoKG, Böhmerwaldstraße 3, 4021 Linz, abschließen. 7

8 5. Flächenwidmungsplan Nr. 3: Entscheidung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens: Änderung Nr. 7, im Bereich der ldw. Liegenschaft Dorf Nr. 2 (Antragsteller: Priewasser Herbert; Projektleiterin: Leutgeb Gerda) AZ: Berichterstatter: GR Johann Daxecker, Obmann des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung Die von Priewasser Herbert und Leutgeb Gerda, beide wohnhaft in Neukirchen an der Enknach, Dorf Nr. 2, eingereichten Unterlagen werden zur Kenntnis gebracht. In der Zwischenzeit liegt auch eine positive ortsplanerische Stellungnahme der Arbeitsgruppe Raumplanung (arp), erstellt von DI M. Sigl, vor. Diese Stellungnahme (v ) einschließlich der planlichen Darstellung der Änderung wird ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Im Gemeindevorstand wurden folgende Punkte angesprochen: Folgewirkungen (Anlass/Beispiel für Bauland- und Sondergebietswidmungen im Außenbereich) Einschränkung der normalen Landwirtschaft (Gülleausbringung, Lärm ldw. Maschinen u. Geräte, Arbeitszeit) Entwicklung der normalen Landwirtschaft Dorf Nr. 2 und des Seminarbauernhofes Abwasserentsorgung Diese Punkte, die zukünftig evt. Probleme bereiten könnten, reichen im konkreten Fall nach Ansicht des Gemeindevorstandes aber nicht dazu aus, die Änderung abzulehnen. Bzgl. der Abwasserentsorgung wurde die Gemeinde von Fr. Leutgeb in der Vorwoche telefonisch davon in Kenntnis gesetzt, dass lt. Ing. Zaussinger von der OÖ. LWK überhaupt keine Probleme hinsichtlich Abwasserqualität und quantität zu erwarten sind. Aufgrund der Angaben, die Ing. Zaussinger von Fr. Leutgeb erhalten hat, müsste so Fr. Leutgeb nicht einmal eine eigene flüssigkeitsdichte Senkgrube errichtet werden. Der Gemeindevorstand plädiert für die Einleitung eines FWP-Änderungsverfahrens aus. GR Mag. Johann Prillhofer sagt, er selbst ist zwar für die FWP-Änderung, er gibt aber zu bedenken, dass in der Ortschaft Dorf vor einigen Jahren eine FWP-Änderung (Baulandwidmung für ein Wohnhaus) abgelehnt wurde. Weiters ist vor einigen Jahren in der Ortschaft Engelberg eine Sonderwidmung für eine heilpädagogische Betreuungseinrichtung nicht zustande gekommen. GR Johann Daxecker und GR Mag. Johann Prillhofer sind der Ansicht, dass eine Abtrennung des Sondergebietes von der ldw. Liegenschaft Dorf Nr. 2 nicht möglich ist. 8

9 Vom Al kann das nicht bestätigt werden. Er geht davon aus, dass grundsätzlich eine Abtrennung mögliche wäre. Allerdings soll durch die genau definierte Sonderausweisung Seminarbauernhof eine andere Verwendung verhindert werden. GR Hermann Spitzer vertritt die Meinung, dass die Sonderausweisung auch Folgekosten für die Gemeinde nach sich ziehen wird. Durch das damit verbundene höhere Verkehrsaufkommen wird die Gemeindestraße stärker beansprucht. Evt. muss zusätzlich zur Straßeninstandhaltung auch eine Straßenverbreiterung vorgenommen werden. Die Einleitung eines Verfahrens zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes gemäß dem vorliegenden Änderungsprojekt (Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 7) beschließen. Die Abstimmung erbringt folgendes Ergebnis: 18 Stimmen für den Antrag 1 Gegenstimme (GR W. Putta) 2 Gegenstimmen durch Enthaltung (GR H. Spitzer und GRE J. Stopfner) 6. INN-SALZACH-EUREGIO; Euregio Studienzentrum: Schreiben v. 12. Juni 2003 bzgl. Mitgliedschaft im Förderverein AZ: Berichterstatter: GR Elfriede Gatterbauer, Obfrau des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten Das Schreiben vom 12. Juni 2003 wird verlesen. Grundsätzlich befürwortet der Gemeindevorstand einen Beitritt zum Förderverein Euregio Studienzentrum vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zu den Statuten. Als Mitgliedsbeitrag wird ein Betrag von 210,20 (= 0,10 pro EW lt. VZ 2001) pro Jahr vorgeschlagen. GR Georg Leimhofer fragt an, ob es bereits Interessenten für ein Hochschul-Fernstudium gibt. Vom Al wird dazu mitgeteilt, dass laut Information der INN-SALZACH-EUREGIO Unternehmen (Industriebetriebe aus der Region) dieses Projekt unterstützen. Aus diesen Unternehmen (z.b. AMAG) heraus ist die Anregung zu einem Hochschul-Fernstudium gekommen. Zielsetzung dieses Projektes ist es, berufsbegleitend eine virtuelle akademische Ausbildung in der Region anzubieten bzw. zu ermöglichen. 9

10 Dem Förderverein Euregio Studienzentrum mit dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates zu den Statuten als Mitglied beitreten. Als Mitgliedsbeitrag soll ein Betrag von 210,20 (= 0,10 pro EW lt. VZ 2001) pro Jahr beschlossen werden. 7. Kindergartengebäude: Entscheidung bzgl. Durchführung der Unterhaltsreinigung Vergabe an eine Reinigungsfirma ab AZ: Berichterstatter: Bgm Karl Wimmer mit Al Josef Rosenhammer Bgm K. Wimmer berichtet, dass die für die Reinigung des Kindergartens zuständige Gemeindebedienstete Gabriele Vötter mit 31. August 2003 ihren Dienst beenden wird. Die Gemeinde hat daher die KG-Reinigung neu zu regeln. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. Dazu führt der Al aus: Gerade beim Kindergartengebäude würde sich die Vergabe der Reinigungsarbeiten an eine Fremdfirma wirtschaftlich rechnen. Begründung: Beim Kindergartengebäude kann die Gemeinde den vollen Vorsteuerabzug geltend machen Optimale Übersicht durch klare Abtrennung Kostenvergleich Fremdvergabe/Personaleinstellung Zum Kostenvergleich Fremdvergabe/Personaleinstellung im Detail: Personalkosten für KG-Reinigung im Jahr 2002 lt. Buchhaltung ,00 Personalkosten für Vertretung im Jahr ,00 Reinigungsgeräte und mittel geschätzt 200, ,00 Nicht berücksichtigt sind ein Ansatz für die Abfertigung (anteilsmäßig p.a) und der Verwaltungsaufwand Unterhaltsreinigung lt. Angebot der Fa. Schmidt Gebäude-Reinigungs-Service aus Ried i. I. v ,00 Nicht berücksichtigt ist ein Ansatz für die Fensterreinigung. Lt. Hrn. Weinberger von der Fa. Schmidt sind dafür rd. 120,00 netto pro Durchführung anzusetzen. 10

11 Der angebotene Werkvertrag entspricht grundsätzlich dem mit der Fa. Schmidt für die Musikschule abgeschlossenen Werkvertrag. Auf den Punkt 4, letzter Satz, des Werkvertrages wird besonders hingewiesen: Es wird ausdrücklich vereinbart nur Personal mit Wohnsitz in Neukirchen / Enknach einzusetzen. Das Leistungsverzeichnis und die Kalkulation basieren auf einer Besichtigung des Kindergartengebäudes durch die Fa. Schmidt (Hr. Weinberger) vor Ort und auf den genehmigten Bauplänen, die der Fa. Schmidt zur Verfügung gestellt wurden. Der Gemeindevorstand plädiert dafür, die Unterhaltsreinigung an die Fa. Schmidt Gebäude- Reinigungs-Service, die, darauf wird abschließend noch hingewiesen, bisher die Unterhaltsreinigung in der Musikschule zur Zufriedenheit der Gemeinde/ Musikschulleitung/Musikkapellen durchführt, zu vergeben. GR Johann Spitzer fragt sich, wie weit die Auslagerung von Arbeiten noch gehen wird. Andere Unternehmen haben Verträge mit Reinigungsfirmen aufgekündigt und stellen selbst wieder ArbeitnehmerInnen für Reinigungsarbeiten ein. GR Gerhard Rothenbuchner schließt sich dieser Wortmeldung nicht an. Er sagt, es gibt auch Unternehmen, die mit Reinigungsfirmen sehr zufrieden sind. Die Unterhaltsreinigung des Kindergartengebäudes ab an die Fa. Schmidt, Gebäude-Reinigung-Service, aus Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 68a, zu den Konditionen des Angebotes vom unter Abschluss des vorliegenden Werkvertrages vergeben. 8. Auflassung öffentlicher Straßen (Straßenteilstücke, Verkehrsflächen der Gemeinde) in der KG Apfenthal: Grundstück Nr und Teilfläche aus Grundstück Nr. 1270/1 (Anm.: Im vorliegenden Wegenetzplan, erstellt vom Land Oö., Agrarbezirksbehörde Gmunden, rot eingezeichnet) AZ: a und b Berichterstatter: Bgm K. Wimmer In der GR-Sitzung am 12. Mai 2003 wurde darüber informiert, dass die Agrarbezirksbehörde Gmunden in der KG Apfenthal eine Agrarstrukturbereinigung (Flächentausch/Grundzusammenlegung) durchführt. 11

12 Im Zuge dieser Arbeiten könnten auch das Grundstück Nr und eine Teilfläche aus Grundstück Nr. 1270/1, bei beiden Flächen handelt es sich um öffentliche Straßen/Straßenteilstücke der Gemeinde, aufgelassen werden, weil diese öffentlichen Straßen/Straßenteilstücke nicht mehr dem Gemeingebrauch dienen. Die Agrarbezirksbehörde würde die Vermessung bzw. Grundstücksauflösung ohne Verrechnung von Kosten durchführen. Die Gemeinde (der Gemeinderat) müsste die Zustimmung dafür geben und diese Straßen auflassen. Im Gegenzug würde der Gemeinde eine andere Grundfläche als öffentliches Gut abgetreten werden und zwar im Bereich der Liegenschaften Kottingauerbach Nr. 2 und Nr. 6. Der Gemeinderat hat am 12. Mai 2003 die Auflassung der in Rede stehenden öffentlichen Straßen befürwortet und die Einleitung eines entsprechenden Auflassungsverfahrens beschlossen. Gemäß 11 (3) OÖ. Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 idf 131/1997, ivm 40 (2) Z 4 und 43 (1) OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgf wurde bereits öffentlich kundgemacht, dass die Planunterlagen zur Auflassung der in Rede stehenden Straßen zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt Neukirchen an der Enknach während der Amtsstunden aufliegen. Diese Kundmachungen werden zur Kenntnis gebracht. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auflage keine schriftlichen Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt eingebracht wurden. Die vorbereiteten Verordnungen über die Auflassung der gegenständlichen Straßen (Beilagen zur Verhandlungsschrift) werden daraufhin zur Kenntnis gebracht. Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Auflassung der gegenständlichen öffentlichen Straßen beschließen und die entsprechenden Verordnungen erlassen. 9. Betriebsbaugrundstück der Gemeinde in der Ortschaft Händschuh: a) Abschluss eines Vertrages (Zustimmungsvertrages) mit dem Land Oö., Landesstraßenverwaltung betr. Anschluss an die B 156 Lamprechtshausener Straße AZ: Berichterstatter: Bgm K. Wimmer Mit Schreiben vom 30. Mai 2003, AZ: /jr/03, wurde die Bewilligung einer Ausfahrt vom Grundstück Nr. 967/3, KG Neukirchen, auf die B 156 Lamprechtshausener Straße beantragt. Die Abteilung Straßenbau (Straßenmeisterei Uttendorf) des Landes Oö. hat hiefür mit Schreiben vom 12. Juni 2003, AZ: StM-UT Rew, einen Vertrag in zweifacher Ausfertigung vorgelegt. 12

13 Dieser Vertrag (Beilage zur Verhandlungsschrift) und der Katasterplanausschnitt, auf dem die Ausfahrt eingezeichnet ist, werden zur Kenntnis gebracht. Der Gemeindevorstand plädiert für den Abschluss des vorliegenden Vertrages (Zustimmungsvertrag) mit dem Land Oberösterreich. GR Martin Humer meint, dass eine Einbiegespur erforderlich sein wird. Bgm K Wimmer weist darauf hin, dass keine Einbiegespur geplant ist und eine solche von der Landesstraßenverwaltung auch nicht verlangt wurde. Den vorliegenden Vertrag (Zustimmungsvertrag) mit dem Land Oö., Landesstraßenverwaltung, betr. Anschluss des Betriebsbauareals in der Ortschaft Händschuh an die B 156 Lamprechtshausener Straße abschließen. b) Entscheidung über die Verwertung dieses Areals (Hinweis: In der GR-Sitzung am 17. März 2003 wurde unter dem Pkt. Allfälliges a) bereits vorinformiert.) AZ: Berichterstatter: Bgm K. Wimmer Von den Interessenten (Johann und Josef Wurhofer, Richard Kreuzwirth und Christian Schmölz) wurde für das Betriebsbaugrundstück erst unmittelbar vor Ausschreibung der GV- Sitzung auf unsere Nachfrage hin mitgeteilt, dass sie sich nunmehr definitiv dazu entschlossen haben, ihr Projekt in der GR-Sitzung am 17. März 2003 wurde unter Punkt Allfälliges a) darüber vorinformiert zu realisieren. Am Freitag, den 20. Juni 2003, haben die Interessenten diesbzgl. mit dem Bgm und dem Al auch ein Gespräch geführt. Vom Al wurde dabei darauf aufmerksam gemacht, dass in der GR-Sitzung am 07. Juli 2003 über die Übergabe des Betriebsbaugrundstückes aller Voraussicht nach noch keine Entscheidung gefällt werden kann, da bisher keine Details (Verkauf / Verkaufspreis; Vermietung / Miete / gewinnabhängige Miete; Aufschließung / Kostentragung; Vertragserrichtung; usw.) erörtert wurden und für diese Detailerörterung, die ja eigentlich zu einem einvernehmlichen Ergebnis im Bezug auf die Übergabe des Grundstückes führen sollte, bis zur GR-Sitzung seiner Meinung nach zu wenig Zeit bleibt. Die Interessenten haben im Rahmen der Besprechung die Projekteinreichung mit dem Hinweis auf EU-Fördermittel in ca. 1 Monat angekündigt. Bgm und Al haben die Interessenten darauf hingewiesen, dass sie darin ein (zeitliches) Problem sehen. Von der Gemeinde wurde zum Gegenstand zwar eine Anfrage an die Steuerberatungskanzlei Leitner + Leitner gestellt und liegt die Anfragebeantwortung bereits vor. 13

14 Diese Anfragebeantwortung dient aber nur als Hilfestellung/Orientierung für die Gemeinde, eine konkrete Empfehlung, wie das Grundstück übergeben bzw. überlassen werden soll, findet sich darin nicht. Soll das Areal verkauft werden, oder soll ein gewinnabhängiger Bestandsvertrag gemacht werden? Das sind Punkte, über die im Gemeindevorstand eine Grundsatzdiskussion geführt wurde. Von den Interessenten ist bisher noch kein konkreter Vorschlag bzgl. Übergabe des Betriebsbaugrundstückes gemacht worden. Bei der Besprechung am 20. Juni 2003 haben die Interessenten dem Bürgermeister lediglich Skizzen (Grundrisse KG und EG und Schrägansichten) des geplanten Objektes übergeben. Der Gemeindevorstand spricht sich dafür aus, von den Interessenten ein ausführliches schriftliches Konzept zu verlangen. Dieses Konzept, das auch hinsichtlich der Grundstücksübergabe eine Aussage enthalten soll, kann dann in den Gemeindegremien als eine Grundlage für konkretere Beratungen dienen. Zur Forderung (Konzeptvorlage durch die Interessenten) des Gemeindevorstandes werden nur zustimmende Wortmeldungen vorgebracht. Es wird kein Beschluss gefasst. 10. Allfälliges a) Ökostaffel 2003 fair und quer durch Österreich: Bei der Tour für Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird auch unsere Gemeinde dabei sein. Am 30. August 2003 wird in Neukirchen Station gemacht. Das Staffelholz kommt voraussichtlich mit einer Reitergruppe aus Braunau zu uns und wird dann mit einer Neukirchner Fahrradgruppe weiter nach Mattighofen transportiert. Der genaue Ablauf der Veranstaltung wird noch festgelegt. Die Neukirchner Gemeindebevölkerung wird mit einem Postwurf (u. Plakaten) über die Ököstaffel 2003 informiert. b) Aufbau eines Wireless Lan Breitbandinternet durch das Techno-Z Braunau: Vom Bgm wird darüber informiert, dass in der demnächst erscheinenden Ausgabe der Gemeindezeitung diesbzgl. das Techno-Z einen Artikel bringen wird. 14

15 c) Information über Arztpraxis und Gemeindearzt: Die ab heute geltenden Ordinationszeiten von Dr. G. Roitner werden zur Kenntnis gebracht. Bzgl. der ausgeschriebenen Gemeindearztstelle informiert der Bgm über Telefonate mit Dr. Gargitter, Direktor des OÖ. Gemeindebundes, und Fr. Haider von der Sanitätsrechtsabteilung des Landes Oö. Weiters berichtet der Bgm, dass Dr. G. Roitner am 10. Juli 2003 als Leichenbeschauer für den Sanitätsgemeindeverband Neukirchen a.d.e. angelobt wird. d) Österreichischer Zivilinvalidenverband Bezirksgruppe Braunau; Dankschreiben vom für die gewährte finanzielle Unterstützung Das Dankschreiben wird zur Kenntnis gebracht. e) Union Raiffeisen Neukirchen a.d.e., Sektion Asphaltstockschützen Überdachung von drei Asphaltbahnen; Dankschreiben und Kostenaufstellung: Das Dankschreiben wird verlesen und die Kostenaufstellung zur Kenntnis gebracht. f) Dreharbeiten für den Film Augenleuchten des bekannten Regisseurs Wolfram Paulus in Neukirchen a.d.e.: Der AV vom wird zur Kenntnis gebracht. Ergänzend wird vom Bgm mitgeteilt, dass er heute mit Wolfram Paulus wieder eine Besichtigungstour (Häuserbesichtigung) unternommen hat. Vom Bgm wird auch mitgeteilt, dass Wolfram Paulus vom Amtsgebäude mit der Musikschule (u. seiner Fassade) besonders angetan ist. g) Vorinformation über Enknachbegehung am 12. Juni 2003: Bgm K. Wimmer beurteilt die Begehung sehr positiv. Mit den Enknachanrainern konnten konstruktive Gespräche geführt werden. Wo dringender Handlungsbedarf besteht werden vom Gewässerbezirk sofort Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen gesetzt. Im Rahmen eines Betreuungskonzeptes, das erst zu erstellen ist, sollen kostenintensivere Maßnahmen mit Bundes- und Landesmitteln realisiert werden. Von der Enknachbegehung erhält die Gemeinde vom Gewässerbezirk bzw. von der Wasserrechtsabt. der Bezirkshauptmannschaft im Laufe der nächsten Wochen noch ausführliche Unterlagen (Ergebnisse der Begehung mit Fotodokumentation). h) 120 jähriges Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen an der Enknach Einladung : Die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen an der Enknach lädt die Mitglieder des Gemeinderates zu ihrem 120 jährigen Gründungsfest ( August 2003) recht herzlich ein. 15

16 i) Letzte GR-Sitzung dieser Legislaturperiode: Die letzte GR-Sitzung der auslaufenden Legislaturperiode findet am Montag, den 08. September 2003, statt. Die GR-Mitglieder erhalten die Tagesordnung zeitgerecht mittels Rsb-Zustellung. Der Bürgermeister kündigt an, dass vor der Sitzung (um ca Uhr) vom Gemeinderat ein Foto gemacht wird. j) Fa. Mepura Metallpulver GesmbH Anfrage von GR Georg Schreiner wegen erfolgter Baumschlägerungen: Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, dass die Fa. Mepura Metallpulver GesmbH eine eigene Betriebsausfahrt errichtet und deshalb eine (bewilligte) Rodung von der B 156 Lamprechtshausener Straße bis zum Betriebsgelände vorgenommen hat. Für den beabsichtigten Bau eines Betriebsgebäudes durch die Fa. Alulight GmbH auf gewidmeten Betriebsbau- und Industriegebiet der Fa. Mepura Metallpulver GesmbH erfolgt ebenfalls eine (bewilligte) Rodung. Der Bürgermeister wünscht abschließend den Mitgliedern des Gemeinderates einen erholsamen Urlaub und den LandwirtInnen zudem ein schönes Erntewetter. 16

17 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12. Mai 2003 wurden keine Einwendungen erhoben. Zur Unterfertigung der Verhandlungsschrift wurden GR Johann Daxecker, GR Mag. Prillhofer Johann und GR Johann Spitzwieser bestimmt. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um Uhr (Vorsitzender) (Gemeinderat) (Gemeinderat) (Gemeinderat)... (Schriftführer) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom... keine Einwendungen erhoben wurden; über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Neukirchen/E., am... Der Vorsitzende:... 17

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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Lfd.Nr. 06 Jahr 2003 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s der Gemeinde Neukirchen an der Enknach am 16. September 2003, Tagungsort: Gemeindeamt

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