Weil ich richtig handeln will, falls ich falsch behandelt wurde. Ratgeber zum Thema Behandlungsfehler. Stark fürs Leben. SBK Behandlungsfehler 1

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1 Weil ich richtig handeln will, falls ich falsch behandelt wurde. Ratgeber zum Thema Behandlungsfehler. Stark fürs Leben. SBK Behandlungsfehler 1

2 Darum können Sie bei uns Unterstützung erwarten, die man eigentlich nicht erwartet. Die medizinische Versorgung in Deutschland steht auf einem sehr hohen Niveau. Fast alle Behandlungen verlaufen unproblematisch. Doch leider können menschliche Fehlleistungen nie vollkommen ausgeschlossen werden. Behandlungsfehler sind ein heikles und komplexes Thema. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen den Einstieg erleichtern: Wir möchten Ihnen aufzeigen, wann ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie als Betroffener haben und wie wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können. Als Ihre Krankenkasse legen wir größten Wert darauf, dass Sie immer die optimale Versorgung erhalten. Sollten Sie einmal das Gefühl haben, falsch behandelt worden zu sein, stehen wir Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Im Falle eines Behandlungsfehlers beraten wir Sie, damit Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen können. Außerdem unterstützen wir Sie dabei, die gesundheitlichen Folgen eines Behandlungsfehlers bestmöglich zu mildern. Als besonderen Service bieten wir Ihnen das persönliche Gespräch mit unseren rechtskundigen Experten: Einfach anrufen, und Sie erhalten kostenlos professionelle Unterstützung. Inhalt Das SBK Behandlungsfehlertelefon (gebührenfrei*) Kompetente, persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. * Innerhalb Deutschlands; aus dem Ausland erreichen Sie uns unter zu den üblichen Telefongebühren. Einleitung Seite 3 Behandlungsfehler Seite 4 Rahmenbedingungen Seite 8 Unterstützung Seite 9 Entschädigung Seite 12 Guter Rat Seite 14 2 SBK Behandlungsfehler SBK Behandlungsfehler 3

3 Die Pflichten des Arztes und die Rechte des Patienten. Die Pflicht zur Behandlung Wichtig: Der Arzt schuldet Ihnen nicht den Behandlungserfolg, sondern lediglich die Behandlung nach dem anerkannten und gesicherten Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Therapie. Der Arzt muss sich bemühen, die Behandlung einfach, schnell, angemessen und schonend anzulegen. Das gilt ebenso für Diagnose, Beratung und Aufklärung. Darin liegt zum Beispiel ein wesentlicher Unterschied zu einem Vertrag im Bauwesen, bei dem der erfolgreiche Bauabschluss geschuldet wird. So führt eine schiefe Trägermauer beim Hausbau in der Regel zu Schadensersatzforderungen. Anders beim Vertrag mit Ihrem Arzt: Hier stellt eine erfolglose Schmerzbehandlung noch keinen Behandlungsfehler dar, da kein Anspruch auf erfolgreiche Heilung besteht. Weil ich... wissen will, was als Behandlungsfehler bezeichnet wird. Wenn Sie einen Arzt aufsuchen, schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit ihm ab. Für den Arzt entstehen dadurch zwei Pflichten: die Pflicht zur Behandlung und die Pflicht zur Aufklärung. Kommt der Arzt diesen Pflichten mangelhaft oder nicht nach, kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Mit anderen Worten: Als Behandlungsfehler bezeichnet man ärztliche Maßnahmen, die nach dem Standard der medizinischen Wissenschaft die gebotene Sorgfalt vermissen lassen und darum unsachgemäß erscheinen. Darunter fallen auch notwendige Behandlungen, die nicht durchgeführt wurden. Die Pflicht zur Aufklärung Die schriftliche Form der Aufklärung mit Merkblättern ist zwar in letzter Zeit vor allem bei Operationen im Krankenhaus populärer geworden sie ersetzt aber nicht die Verpflichtung des Arztes, Sie in einem persönlichen Gespräch über folgende Punkte umfassend aufzuklären. Die Diagnoseaufklärung soll Ihnen den medizinischen Befund erläutern. Die Verlaufsaufklärung informiert über Art, Umfang und Durchführung der Behandlung. Die Risikoaufklärung stellt die Gefahren der einzelnen Behandlungsmethoden vor. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Operation ins Krankenhaus kommen, wird Sie der behandelnde Arzt über Verlauf und Risiko des Eingriffs aufklären und sich dies in der Regel auch unterschreiben lassen. Selbst wenn Sie bei einem ambulanten Arzt- oder Zahnarztbesuch keine Unterschrift leisten müssen, hat Ihr Arzt dennoch Aufklärungspflicht. Deshalb sollten Sie fragen, wenn Sie Fragen haben. Denn Sie haben das Recht auf eine gewissenhafte Antwort. Man unterscheidet verschiedene Arten von Behandlungsfehlern: Fehlerhafte Behandlung und mangelhafte Versorgung Aufklärungs-, Diagnose- und Dokumentationsfehler Entscheidend für die Beurteilung ist immer der aktuelle medizinische Stand zum Zeitpunkt der Behandlung. Oft entscheiden jedoch Nuancen darüber, ob es sich um einen Behandlungsfehler handelt oder nicht. 4 SBK Behandlungsfehler SBK Behandlungsfehler 5

4 Behandlungsfehler oder nicht? Mit den folgenden vier Beispielen möchten wir Ihnen verdeutlichen, wann ein Behandlungsfehler vorliegt und wann nicht. Bei allen Fällen handelt es sich um Behandlungen mit ähnlichen Folgen, aber unterschiedlichen Bewertungen seitens der Gutachter. Das zeigt: Entscheidend sind immer die Begleitumstände des einzelnen Falles, selbst wenn der Sachverhalt vergleichbar scheint. Fehlerhafte Behandlung: Aufklärungsfehler: + + 1A. Nach einer Injektion ins Kniegelenk bekam Frau D. heftige Schmerzen. Es wurde eine bakterielle Infektion festgestellt, die zur Versteifung des Kniegelenks führte. Die Injektion selbst entsprach aber dem medizinischen Standard. Die Patientin stand jetzt vor der schwierigen Aufgabe zu beweisen, dass die Injektion trotzdem Ursache der Infektion war und diese zur Kniegelenkversteifung geführt hatte, dass also während der Behandlung gegen die gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen wurde. Im Gerichtsprozess konnte der Nachweis erbracht werden, dass die Sprechstundenhilfe des Arztes die Spritze aus der Verpackung genommen hatte, ohne sich vorher die Hände zu waschen und ohne später sterile Handschuhe zu verwenden. Ergebnis zu Gunsten von Frau D.: ,76 Euro Schmerzensgeld plus Schadensersatz. 1B. Nach einer Operation am Kniegelenk litt Frau G. an Lähmungserscheinungen im rechten Bein. Für sie lag der Grund dafür in einer unsachgemäßen Anästhesie, denn der behandelnde Narkosearzt hatte, nachdem die Patientin sofort über Schmerzen klagte, den ersten Versuch einer Spinalanästhesie (lokale Betäubung durch eine Spritze in den unteren Lendenwirbelbereich) abgebrochen und eine Vollnarkose durchgeführt. Im Gutachten wurde festgestellt, dass neurologische Komplikationen bei Spinalpunktionen auftreten können. Das heißt, trotz größtmöglicher Sorgfalt, Standardtechnik und Beachtung der anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft können diese Beschwerden auftreten. Da es sich hier also nicht um einen Behandlungsfehler handelt, hat die Patientin keinen Anspruch auf Schadensersatz. 2A. Frau L. bekam eine Hüftgelenksprothese implantiert mittels einer neuen Behandlungsmethode. Bei solchen medizinischen Neulandverfahren müssen Ärzte ihre Patienten vorher darauf hinweisen, dass die neue Methode möglicherweise unbekannte Risiken birgt, damit die Patienten zwischen dem herkömmlichen Verfahren und dem neuen Verfahren abwägen können. Frau L. wurde jedoch nur über alle mit dem herkömmlichen Verfahren verbundenen Risiken aufgeklärt. Bei der Operation wurde ein Nerv beschädigt, Frau L. verlangte Schadensersatz. Im Prozess wurde entschieden, dass Frau L. keinen Schadensersatz erhält. Denn im vorliegenden Fall hatte die Verletzung des Nervs nichts mit der neuen Behandlungsmethode zu tun, sondern war schon bei bewährter Methode ein anhaftendes Risiko. Da Frau L. hierüber aufgeklärt worden ist, kann sie sich nicht auf einen Aufklärungsfehler berufen und somit keinen Schadensersatz verlangen. 2B. Eine Bandscheibenoperation hatte für Herrn K. böse Folgen: Bei der Operation kam es zu einer Verletzung der Wirbelsäule, die zu einer kompletten Querschnittslähmung führte. Seitdem ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Herr K. beanstandete vor Gericht, dass er vor der Operation nicht über Verlauf des Eingriffs, die Erfolgsaussichten und seine Risiken und Gefahren im Großen und Ganzen aufgeklärt wurde. Vom Gericht wurde Herrn K Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zwar hatte er ein allgemeines Formular zur Einwilligung unterzeichnet, der angemessene Umfang der Aufklärung richtet sich jedoch nach der Schwere der Erkrankung, also der Dringlichkeit des Eingriffs und der Größe des Risikos. Herr K. konnte dem Gericht plausibel machen, dass er bei Kenntnis des Risikos einer Querschnittslähmung die Operation nicht zwingend hätte durchführen lassen, da er zuvor lediglich Schmerzen beim Treppensteigen hatte. 6 SBK Behandlungsfehler SBK Behandlungsfehler 7

5 Weil ich... meine Ansprüche geltend machen will. Weil ich... mehr über die Rahmenbedingungen erfahren will. Bevor ein Arzt wegen eines Behandlungsfehlers zur Verantwortung gezogen werden kann, müssen zunächst einige Rahmenbedingungen erfüllt sein: 1. Ein Behandlungsfehler muss festgestellt worden sein. Aber: Ein nachgewiesener Behandlungsfehler allein reicht für einen Haftungsanspruch nicht aus. Der Arzt haftet nur, wenn er gegen die allgemeinen anerkannten Regeln, also den aktuellen medizinischen Standard, verstoßen hat, und wenn der Fehler vermeidbar gewesen wäre. 2. Ein Schaden muss vorliegen. Zu den Voraussetzungen für einen Haftungsanspruch zählt auch, dass dem Körper oder der Gesundheit geschadet wurde. 3. Der Behandlungsfehler muss direkte Ursache für den Schaden sein. Einen Haftungsanspruch können Sie Ihrem Arzt gegenüber nur geltend machen, wenn der Schaden seinen ursächlichen Grund in der fehlerhaften Behandlung hat. Der Nachweis dieser Kausalität fällt oft besonders schwer, da meist auch die Möglichkeit besteht, dass der Schaden selbst bei einer ordnungsgemäßen Behandlung hätte entstehen können. Die SBK ist in jedem Fall für Sie da - selbstverständlich auch im Fall eines Behandlungsfehlers. Schließlich liegt auch uns daran, lückenlos über Ihren Fall informiert zu sein. Nur so können wir Sie bestmöglich beraten und etwaige eigene Ansprüche, zum Beispiel wegen zusätzlicher Arzt- und Krankenhauskosten, aus dem Behandlungsfehler geltend machen. Was wir für Sie tun können: Die Experten beim SBK Behandlungsfehlertelefon stehen Ihnen von Anfang an beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, wie im Sozialgesetzbuch vorgesehen. So profitieren Sie von der vielfältigen Erfahrung, die die SBK in diesem Bereich sammeln konnte. Wir kümmern uns um die Einholung Ihrer medizinischen Behandlungsunterlagen, was oft mit umfangreichem Schriftwechsel mit Ärzten und Krankenhäusern verbunden ist. Gemeinsam mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beurteilen wir die Unterlagen und schätzen die zu erwartenden Erfolgsaussichten ein. Anders als bei einer privaten Prüfung entstehen Ihnen durch diesen Service keine Kosten. Sollte sich der Verdacht erhärten, beauftragen wir für Sie ein Gutachten beim MDK und senden es Ihnen zu. Wenn Sie es wünschen, finden wir für Sie die zuständige Haftpflichtversicherung heraus oder vermitteln Ihnen einen auf Arzthaftung spezialisierten Anwalt. 4. Die dreijährige Verjährungsfrist muss eingehalten werden. Alle Behandlungsfehler verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis oder ab grob fahrlässiger Unkenntnis. Diese liegt vor, wenn zum Beispiel trotz eines sich aufdrängenden Verdachts auf einen Behandlungsfehler jahrelang nichts unternommen wird. Spätestens 30 Jahre nach der Verletzungshandlung oder der Pflichtverletzung verjähren diese Ansprüche unabhängig von Kenntnis und Anspruchsentstehung. 5. Der Behandlungsfehler muss bewiesen werden. Der Betroffene hat fast immer die Beweispflicht. Er muss den Behandlungsfehler also das Verschulden des Arztes und den Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden beweisen. Einzige Ausnahme: Bei groben Behandlungsfehlern muss der Arzt belegen, dass der Schaden nicht durch sein Handeln eingetreten ist. Ein solcher Fehler liegt vor, wenn ein Arzt deutlich gegen bewährte Behandlungsregeln und gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat, und der dabei entstandene Fehler so unverständlich erscheint, dass er unter keinen Umständen passieren darf. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) Der MDK ist der sozialmedizinische Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bei vermuteten Behandlungsfehlern klärt er im Auftrag der Krankenkasse die medizinischen Fragen des Falles. Häufig kann schon in einem ersten Vorgespräch zwischen MDK-Gutachter und Sachbearbeiter der Kasse entschieden werden, ob es sinnvoll ist, die Angelegenheit weiterzuverfolgen oder nicht. Im positiven Fall wird anhand der vorliegenden Behandlungsunterlagen der Sachverhalt rekonstruiert und umfassend geprüft. Das medizinische Gutachten des MDK stellt keine rechtliche Bewertung des Falls da. Doch wer seine Klage auf ein MDK-Gutachten stützen kann, hat vor Gericht bessere Möglichkeiten, einen Ersatz für den entstandenen Schaden zu erreichen. 8 SBK Behandlungsfehler SBK Behandlungsfehler 9

6 Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Geben Sie dem behandelnden Arzt in einem Gespräch die Chance, seine Sichtweise des Falles darzulegen. Weil ich... die Übersicht behalten will. Wenn Ihr Verdacht dabei nicht ausgeräumt werden konnte: Besprechen Sie den Sachverhalt und das weitere Vorgehen mit den Beratern am SBK Behandlungsfehlertelefon. Um Ihnen einen Überblick über den Prozessablauf bei Behandlungsfehlern und zugleich eine nützliche Handlungsanleitung an die Hand zu geben, haben wir hier die einzelnen Stationen schematisch dargestellt vom ersten Verdacht bis zur eventuell nötigen Klage. Sie erhalten von uns hilfreiche Vordrucke für die Schweigepflichtentbindungserklärung und für ein Gedächtnisprotokoll. Es ist sinnvoll, von allen Vorgängen möglichst genaue Aufzeichnungen zu machen und Zeugenaussagen festzuhalten. Schicken Sie die ausgefüllten Papiere an die SBK. So können wir für Sie alle erforderlichen Behandlungsunterlagen anfordern und eine erste medizinische Stellungnahme vom MDK einholen. Wird der Verdacht eines Behandlungsfehlers vom MDK bestätigt, können Sie mit dem erstellten Gutachten beim behandelnden Arzt bzw. bei dessen Haftpflichtversicherung einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Auf Wunsch ermitteln wir Ihnen die zuständige Versicherung. Eine Alternative zum Gerichtsverfahren: die gütliche Einigung. Wer Recht hat, bekommt vor Gericht nicht automatisch Recht. Die Beweislage ist oft schwierig. Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass mit den Haftpflichtversicherungen auch eine außergerichtliche Einigung möglich ist. So können Sie einen oft langwierigen Prozess und eine mögliche Niederlage vor Gericht vermeiden. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden nicht oder es kann kein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden. Sie führen mit Zustimmung des behandelnden Arztes ein kostenfreies Verfahren bei der Schlichtungsstelle durch. Sie schalten die Schlichtungsstelle nicht ein oder der behandelnde Arzt lehnt das Verfahren ab. Schlichtungs- und Gutachterstellen Bei den Ärztekammern der Länder sind Schlichtungs- und Gutachterstellen eingerichtet, die sich aus Ärzten und Juristen zusammensetzen. Das Verfahren ist freiwillig und findet nur statt, wenn Sie und Ihr Arzt einwilligen. Schlichtungsstellen bemühen sich um eine endgültige außergerichtliche Klärung des Falles. Es handelt sich aber nicht um eine Entscheidung, die für ein Gericht bindend wäre. Sie können also auch bei gegenteiliger Empfehlung der Schlichtungsstelle ein Gerichtsverfahren anstrengen. Bei den Gutachterstellen wird festgestellt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Das Verfahren vor den Schlichtungs- und Gutachterstellen ist für den Geschädigten kostenfrei. Liegt ein positives Ergebnis der Schlichtungsstelle vor, zeigt sich die Haftpflichtversicherung in der Regel regulierungsbereit. Kommt die Schlichtungsstelle zu einem negativen Ergebnis, muss entschieden werden, ob eine Klage sinnvoll erscheint. Wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen (z.b. Einschalten eines Anwalts, Klage). Entscheidend sind: die Beweislage das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung die Verjährungsfristen Bei hinreichenden Erfolgsaussichten klagen Sie auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld. Sie können sich selbstverständlich jederzeit an uns wenden. Wir dürfen zwar keine Verhandlungen oder Prozesse für Sie führen, können Ihnen aber in vielerlei Hinsicht weiterhelfen zum Beispiel, einen auf Arzthaftung spezialisierten Rechtsanwalt zu finden. 10 SBK Behandlungsfehler SBK Behandlungsfehler 11

7 Weil ich... wissen will, womit ich rechnen kann. Ob Sie im Falle eines Behandlungsfehlers Ihre Ansprüche geltend machen können, hängt von vielen Faktoren ab. Ähnlich hohe Entschädigungssummen wie in den USA sollten Sie allerdings nicht erwarten: Die dort gezahlten Gelder sind meist Globalbeträge, mit denen dann alle Kosten abgedeckt werden müssen, unter anderem das Anwaltshonorar von bis zu 50% der Summe. In Deutschland unterscheidet man zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Schadensersatz deckt alle vermögensrechtlichen Schäden ab, zum Beispiel Umbaukosten für eine behindertengerechte Wohnung, Verdienstausfall oder Zuzahlungsgebühren für die ärztliche Behandlung. Das Schmerzensgeld hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für Schäden, die über den materiellen Anspruch hinausgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass Körper oder Gesundheit verletzt sind. Kein Schmerzensgeld gibt es für Verletzungen, die das Allgemeinempfinden gering und nur vorübergehend beeinflusst haben. Die Höhe der zugesprochenen Schmerzensgeldsummen hat sich heute zu Gunsten der Patienten verändert. Natürlich liegt jeder Fall individuell anders. Folgende Beispiele dokumentieren die Bandbreite der Schmerzensgeldzuerkennung in Deutschland. Wie hoch ist das Schmerzensgeld ungefähr? Fehlgeschlagene Sterilisation Verbrennung infolge falscher Handhabung medizinischer Geräte Fremdkörper zurückgelassen Sterilisation ohne Einwilligung Knieversteifung Funktionsverlust der Niere Geburtsfehler Allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass der Weg zum Schmerzensgeld langwierig und zudem streng an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Wer trägt die Gerichtskosten? Die Gerichtskosten orientieren sich an der Höhe des Streitwerts. Und je höher der Streitwert also die Höhe der eingeklagten Forderungen ist, desto höher sind auch die Verfahrenskosten. Die Kosten trägt die unterliegende Partei. Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen Sicherheit für den Fall einer Niederlage. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann das Gericht Ihnen unter Umständen Prozesskostenhilfe zusagen. Bei Forderungen bis einschließlich Euro sind grundsätzlich die Amtsgerichte zuständig, bei höheren Summen die Landgerichte. Dort müssen Sie von einem Anwalt vertreten werden. 12 SBK Behandlungsfehler SBK Behandlungsfehler 13

8 Weil ich... mich in Zukunft sicherer fühlen will. Ein Patentrezept zur Vermeidung von Behandlungsfehlern gibt es leider nicht. Der nützlichste Rat lautet: Werden Sie ein aktiver und informierter Patient. Die Welt der Medizin gibt zwar jedem hin und wieder Rätsel auf, aber lassen Sie sich davon nicht abschrecken: Fragen Sie genau nach! Gibt es auf Ihrer Seite Unklarheiten, zum Beispiel, weil Sie einen medizinischen Fachausdruck nicht verstehen? Oder weil Ihnen eine Therapiemethode zu radikal erscheint? Dann sprechen Sie Ihren Arzt darauf an, denn für Fragen zu Ihrer Gesundheit muss einfach Zeit sein. Wichtig ist, dass Sie einen Arzt Ihres Vertrauens wählen. Einen Arzt, der sich für Sie Zeit nimmt, Ihnen zuhört und Sie eingehend über seine Behandlungsweise informiert. Auch die medizinischen Berater vom SBK Gesundheitstelefon stehen Ihnen für Ihre Fragen oder zur Einholung einer Zweitmeinung jederzeit zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach Ärzten und nach Therapiemöglichkeiten. Auf Wunsch erarbeiten die Experten vom Gesundheitstelefon mit Ihnen ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Heilverfahren. Bei der SBK sind Sie immer in guten Händen. Wir unterstützen Sie nicht nur dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen wir helfen Ihnen auch, die körperlichen und seelischen Folgen eines Behandlungsfehlers in den Griff zu bekommen. Damit Sie so schnell wie möglich wieder gesund werden. SBK Gesundheitstelefon rund um die Uhr für Sie erreichbar (gebührenfrei*) * Innerhalb Deutschlands; aus dem Ausland erreichen Sie uns unter zu den üblichen Telefongebühren. 14 SBK Behandlungsfehler SBK Behandlungsfehler 15

9 Stark fürs Leben. SBK Postfach München SBK Behandlungsfehlertelefon (gebührenfrei*) * innerhalb Deutschlands

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