Dennis Dierker Handbuch zur neuen betrieblichen Altersversorgung Das Alterseinkünftegesetz 2005
|
|
- Mona Kalb
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dennis Dierker Handbuch zur neuen betrieblichen Altersversorgung Das Alterseinkünftegesetz 2005
2 Bibliographische Information: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diesen Titel in der Deutschen Nationalbibliografie. Bibliografische Daten sind unter dnb.ddb.de verfügbar. Dierker, Dennis Handbuch zur neuen betrieblichen Altersversorgung Das Alterseinkünftegesetz Auflage 2006 ISBN: X CT Salzwasser-Verlag GmbH & Co. KG, Bremen, 2006 ( Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags. Druck und Herstellung: Hohnholt Reprografischer Betrieb GmbH, Bremen ( Printed in Germany. Dieses Druckwerk unterliegt dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung von Verlagserzeugnissen (BGBl. I Nr. 63 vom 5. September 2002) 2
3 3
4 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 8 2. Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung Begriffe Die drei Säulen der Alterssicherung Erfordernisse der demographischen Entwicklung Die fünf Durchführungswege der bav Die Pensionskasse Der Pensionsfonds Die Direktversicherung Die Unterstützungskasse Die Direktzusage (Pensionszusage) Die Finanzierung Arbeitgeberfinanzierte bav Entgeltumwandlung Bisherige steuerrechtliche Regelungen in der bav Steuersystematische Grundsätze Das Alterseinkünftegesetz Das Zustandekommen des AltEinkG Die Entscheidung des BVerfG Die parlamentarische Umsetzung Ziele des Gesetzgebers Der Systemwechsel Wesentliche Inhalte im Überblick Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Förderung privater Altersvorsorge Betriebliche Alterssicherung Steuerliche Änderungen in der bav Steuerfreiheit nach 3 Nr.63 EStG Besteuerung der Beiträge Steuerfreier Höchstbetrag Steuerfreier Zusatzbetrag Arbeitgeberwechsel Beendigung des Dienstverhältnisses Mitteilungspflicht Lohnsteuerpauschalierung nach 40b EStG Wegfall für Neuzusagen ab Unterscheidung von Alt- und Neufällen Übergangsregelungen bei Altzusagen 56 4
5 Direktversicherungen Pensionskassen Die Besteuerung der Leistungen Unterstützungskasse und Direktzusage Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse Änderungen im Betriebsrentengesetz Betriebsschließungen Arbeitgeberwechsel (Portabilität) Weitere Änderungen Sonstige Fälle der Übertragung Steuerliche Behandlung des Arbeitnehmers Steuerliche Behandlung des Arbeitgebers Bewertung der Neuregelung Aus steuersystematischer Sicht Vorteilhaftigkeitsüberlegungen Zweifelsfragen und Ausblick Gesamtüberblick über die Durchführungswege Schlussbetrachtung Anhang Literaturverzeichnis Rechtsquellen 115 5
6 Wichtige Abkürzungen AiB AltEinkG AltvDV ARB-RB AuR AVmG bav BB BetrAVG BFH BGBl. BMF DB DStR ESTB EStDV EStG FR GmbH GmbH-R GRV INF JfNS LStDV SGB VAG Arbeitsrecht im Betrieb Alterseinkünftegesetz (Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen) Altersvorsorge-Durchführungsverordnung Arbeits-Rechtsberater Arbeit und Recht Altersvermögensgesetz betriebliche Altersversorgung Betriebs-Berater Betriebsrentengesetz (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) Bundesfinanzhof Bundesgesetzblatt Bundesministerium der Finanzen Der Betrieb Deutsches Steuerrecht Der Ertrags-Steuer-Berater Einkommensteuer- Durchführungsverordnung Einkommensteuergesetz Finanz-Rundschau Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH-Rundschau gesetzliche Rentenversicherung Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik Lohnsteuer-Durchführungsverordnung Sozialgesetzbuch Versicherungsaufsichtsgesetz 6
7 7
8 1. Einführung Die Zukunft der Alterssicherung gehört zu den beherrschenden Themen unserer Zeit. Die betriebliche Altersversorgung leistet dabei als eigenständiges System neben der Privatvorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung einen wichtigen Beitrag. Durch das Alterseinkünftegesetz vom , das mit Wirkung zum in Kraft getreten ist, schafft der Gesetzgeber eine Neuordnung der einkommenssteuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge insgesamt. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich im Zuge des damit verbundenen Systemwechsels zur nachgelagerten Besteuerung zahlreiche Änderungen. Die bisher unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung der 5 Durchführungswege im Rahmen der bav konnte weitgehend beseitigt werden. Dazu wurden die Beiträge an eine Direktversicherung mit in die Steuerfreiheit des 3 Nr.63 EStG einbezogen, zeitgleich aber auf solche Zusagen beschränkt, die lebenslange Versorgungsbezüge vorsehen. 2 Die Pauschalbesteuerung nach 40b EStG ist eine weitere betroffene Vorschrift, nach der bisher die Beitragszahlungen vorgelagert versteuert werden konnten. Insbesondere für Neuverträge fällt diese Art der Besteuerung ab dem Jahr 2005 weg. Für bereits existierende Versorgungszusagen gibt es zahlreiche Übergangsregelungen, die die weitere Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Neben diesen Änderungen im Einkommensteuerrecht brachte das Alterseinkünftegesetz 1 BGBl. I 2004, S Vgl. Niermann (2004), S
9 auch Änderungen im Betriebsrentengesetz mit sich, im Besonderen die Verbesserung der Mitnahmemöglichkeit erworbener Betriebsrentenanwartschaften. Auch diese neuen arbeitsrechtsrechtlichen Vorschriften sind mit steuerlichen Folgewirkungen verbunden. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen diese wesentlichen steuerlichen Neuregelungen im Kontext der bestehenden Regelungen erläutert, analysiert und anhand zahlreicher Beispiele veranschaulicht werden. Diese Untersuchung berücksichtigt bereits das Schreiben der Finanzverwaltung vom , in dem wesentliche Hinweise zu Anwendung und Handhabung der neuen Vorschriften gegeben wurden. 3 Vgl. BMF-Schreiben vom , BGBl. I, 2004, S
10 2. Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung 2.1 Begriffe Die betriebliche Altersversorgung umfasst alle vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen aus Anlass eines Dienstverhältnisses zu einem Arbeitnehmer mit dem Zweck der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung ( 1 Abs.1 BetrAVG 4 ). Die Leistungen dienen demnach der Absicherung mindestens eines der biometrischen Risiken Alter, Invalidität oder Tod und werden fällig bei altersbedingtem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Beruf, im Falle der Invalidität oder im Falle des Todes des Arbeitnehmers. 5 Der Eintritt eines solchen biologischen Ereignisses ist ein notwendiges Element, um eine Leistung als betriebliche Altersversorgung zu klassifizieren. Weiterhin muss es sich um Leistungszusagen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer handeln, und die Zusage darf frühestens zur Vollendung des 60. Lebensjahres getroffen worden sein. Beginnen die Versorgungsleistungen zu einem früheren Zeitpunkt, spricht man zumeist von Übergangsgeldern, da Vereinbarungen zur Lohnfortzahlung o.ä. getroffen wurden. Ausnahmen gibt es bei solchen Berufen, bei denen üblicherweise eine Pensionierung vor dem 60. Lebensjahr stattfindet (z.b. bei Piloten). 6 4 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom Vgl. Preißer/Sieben (2005), S Vgl. Schoden (2005), S
11 Der Begriff des Arbeitnehmers ist im BetrAVG 7 sehr weit gefasst, denn auch arbeitnehmerähnliche Personen können die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, wenn ein ernsthaft gemeinter arbeitsrechtlich anzuerkennender eindeutiger schriftlicher Arbeitsvertrag über die zu erbringende Arbeitsleistung 8 besteht und gewöhnliche Bestandteile eines Arbeitsverhältnisses existieren. Die Leistungszusagen des Arbeitgebers können regelmäßige Rentenzahlungen (i.d.r. monatlich) oder auch Kapitalzahlungen einmaliger Natur sein. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Leistungen selbst erbringt oder ob er einen externen Träger beauftragt. 9 Unabhängig von der Art der Durchführung kommt es für das Vorliegen einer betrieblichen Altersversorgung darauf an, dass der Versorgungsgedanke im Vordergrund steht. So zählen beispielsweise Gewinnbeteiligungen an Arbeitnehmer nur dann dazu, wenn sie nicht als Belohnung für den Arbeitnehmer anzusehen sind, sondern für eine betriebliche Altersversorgungszusage verwendet werden. 10 Ebenfalls in den Bereich der betrieblichen Altersversorgung fällt die so genannte Entgeltumwandlung, nach der der Arbeitnehmer auf Entgeltansprüche (Einkommensteile) verzichtet, und zwar zugunsten einer wertgleichen Versorgungsleistung 11. Auf Verlangen ist der Arbeitgeber zur Einrichtung einer solchen Entgeltumwandlung sogar gemäß 1a BetrAVG verpflichtet Siehe 17 Abs.1 Satz 1 BetrAVG und 17 Abs.1 Satz 2 BetrAVG. 8 Vgl. Schoden (2005), S Vgl. Buttler (2005), S Ebd., S Vgl. Schoden (2005), S Mit Wirkung zum im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (AVmG). 11
12 2.2 Die drei Säulen der Alterssicherung Die Alterssicherung in Deutschland besteht aus drei verschiedenen gemeinhin als Säulen bezeichneten Vorsorgesystemen. Die 1. Säule bezeichnet dabei die gesetzliche Rentenversicherung, in der jeder Arbeitnehmer und abhängig Beschäftigte pflichtgemäß versichert ist.13 Sie ist umlagefinanziert, d.h. Beitragszahler haben je nach Höhe der Beiträge einen Rentenanspruch, mit ihren Beiträgen werden allerdings die heute fälligen Renten ausgezahlt. Die betriebliche Altersvorsorge bezeichnet die 2. Säule des deutschen Alterssicherungssystems und basiert auf Freiwilligkeit, ist damit kein Pflichtsystem. Genau wie die 3. Säule, die private Altersvorsorge, werden die Beiträge hier nicht als Renten umgehend wieder ausgezahlt (Umlageverfahren), sondern bis zur Auszahlung mit einer Renditeerwartung angespart und mit Beginn des Renteneintritts wieder entspart (Kapitaldeckungsverfahren).14 Der Bereich privater Altersvorsorge umfasst dabei sämtliche Arten privater Vermögensbildung wie z.b. auch Wertpapier- oder Immobilienkäufe. 2.3 Erfordernisse der demographischen Entwicklung Die enorm gestiegene Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten hat dafür gesorgt, dass die Menschen nach dem Ausscheiden aus dem Beruf sehr viel länger von ihrem Vorsorgekapital leben müssen. Das führt dazu, dass bereits heute die umlagefinanzierte gesetzliche Rente nicht mehr durch die Einzahler finanzierbar ist, denn auch die Anzahl der Leistungsempfänger ist deutlich höher geworden. Das Rentenni- 13 Vgl. Perreng/Kerschbaumer (2005), S Ebd., S
13 veau, das derzeit noch bei ca. 48 v.h. liegt, wird weiter sinken, so dass in Zukunft die gesetzliche Rente nicht viel mehr als eine Basisversorgung gewährleisten kann. Die Lücke zwischen der Höhe der gesetzlichen Rente und der Höhe des Betrages zum Erhalt des Lebensstandards im Alter kann nur durch den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung geschlossen werden. Die betriebliche Altersversorgung kann hierbei ein wichtiges Element sein, um flächendeckend die Zusatzvorsorge zur finanziellen Absicherung im Alter zu etablieren. Hierzu sind gute Rahmenbedingungen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nötig, also im freiwilligen System betrieblicher (und privater) Vorsorge Die fünf Durchführungswege der bav Aufgrund der hohen Komplexität der betrieblichen Altersversorgung gerade bei den Möglichkeiten der Durchführung der bav werden die einzelnen Wege im Folgenden nicht in aller Ausführlichkeit behandelt, sondern zum Zwecke der besseren Verständlichkeit weiterer Ausführungen lediglich kurz erläutert Die Pensionskasse Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich eigenständige Einrichtung, die sich aus einem oder mehreren Arbeitgebern zusammensetzt. Die Leistungszusagen sind rechtlich bindend, so dass die Arbeitnehmer einen unmittel- 15 Vgl. Perreng/Kerschbaumer (2005), S
14 baren Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen der Pensionskasse haben, wobei die Zusagen sowohl auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruhen als auch umlagefinanziert sein können Der Pensionsfonds Durch die Einführung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) zum wurde die betriebliche Altersversorgung um diesen Durchführungsweg erweitert, der im Wesentlichen dem der Pensionskasse ähnelt. Hier genießt allerdings der Versorgungsträger eine größere Freiheit im Bereich der Kapitalanlage. Dennoch hat auch hier der Versorgungsempfänger einen rechtlichen Anspruch auf Mindestauszahlung Die Direktversicherung Die am weitesten verbreitete Form der bav ist die Direktversicherung, denn sie ist schnell und unkompliziert abzuwickeln. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung mit einem externen Versicherungsunternehmen auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Leistungsberechtigte im Versorgungsfall sind also der Arbeitnehmer selbst oder seine Hinterbliebenen, die dann gegenüber dem Versicherer rechtlichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen haben und diese auch direkt vom ihm beziehen Vgl. Preißer/Sieben (2005), S Vgl. Perreng/Kerschbaumer (2005), S Vgl. Buttler (2005), S
15 2.4.4 Die Unterstützungskasse Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung bestehend aus zumeist mehreren Trägerunternehmen, die rechtlich selbständig ist.19 Auch bei diesem Durchführungsweg werden den Arbeitnehmern Versorgungsleistungen gewährt, auf die sie allerdings keinen Rechtsanspruch haben. Sollte also die Unterstützungskasse dem Arbeitnehmer die Leistungen nicht gewähren können, so kann er einen Anspruch nur gegen den Arbeitgeber selbst geltend machen, der dann für den Mangel an Liquidität der Kasse haftet. 20 Da die Finanzierung aus unternehmenseigenen Kapitalerträgen erfolgt, macht eine unternehmenseigene Kasse wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nur für Großunternehmen Sinn, weshalb vielfach die Versorgung über Unterstützungskassen von vielen Unternehmen gemeinsam (Gruppenunterstützungskasse) abgewickelt wird Die Direktzusage (Pensionszusage) Bei diesem letzten der fünf Durchführungswege werden keine Beiträge an eine Versorgungseinrichtung entrichtet, der Arbeitgeber gibt vielmehr dem Arbeitnehmer das Versprechen auf die Zahlung einer Leistung 22 im Versorgungsfall, an die er dann rechtlich gebunden ist. Um das erforderliche Kapital auch zur Verfügung stellen zu können, bildet der Arbeitgeber 19 Zumeist sind diese Einrichtungen in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.v.) organisiert, aber in der Praxis finden sich auch GmbH s oder Stiftungen. 20 Vgl. Preißer/Sieben S Vgl. Buttler (2005), S Häufig Betriebs- oder Firmenrente genannt. 15
16 zu diesem Zwecke i.d.r. Pensionsrückstellungen 23, die das finanzielle Risiko vorzeitiger Versorgungsfälle mildern. Ergänzend empfiehlt sich für Unternehmen der Abschluss einer Versicherung, die bei Entstehen einer Versorgungslücke das erforderliche Kapital aufbringen kann. 24 Die Pensionszusage eignet sich also wegen des hohen betriebsinternen Aufwandes nur für solche Unternehmen, die diese Art der Durchführung mit einer großen Zahl an Mitarbeitern vereinbaren können. 2.5 Die Finanzierung Arbeitgeberfinanzierte bav Zur Berechnung der Kosten eines Arbeitsplatzes rechnet der Arbeitgeber auch den Aufwand für die betriebliche Altersversorgung mit in die Gesamtkosten ein; das ist schon intuitiv klar. Deshalb wird der Arbeitgeber schon bei Beginn des Arbeitsverhältnisses diese Kosten berücksichtigen und deshalb bspw. einen geringeren Barlohn vereinbaren. Von Arbeitgeberfinanzierung ist also immer dann auszugehen, wenn die Versorgungszusage schon bei Arbeitsvertragsabschluss getroffen wird oder nachträglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wird, dann allerdings ohne das anfangs vereinbarte Entgelt zu reduzieren. 25 Das Versprechen bzw. die Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer kann auf drei verschiedene Arten erfolgen: Leistungszusage 23 Pensionsrückstellungen mindern gemäß 6a EStG den Unternehmensgewinn. 24 Vgl. Buttler (2005), S Ebd., S.7. 16
17 beitragsorientierte Leistungszusage Beitragszusage mit Mindestzusage Im Rahmen der Leistungszusage wird ein Rentenbetrag in ganz bestimmter Höhe vereinbart oder ein bestimmter Vomhundertsatz des letzten Gehalts vor dem Ausscheiden aus dem Beruf; keine Rolle spielt hier der Vorsorgeaufwand, anders bei der beitragsorientierten Leistungszusage. 26 Dabei geht es lediglich darum, dass der Arbeitgeber sich verpflichtet, Beiträge in bestimmter Höhe zur Altersvorsorge zur Verfügung zu stellen. Im Versorgungsfall wird dann das daraus Erwirtschaftete als Rente an den Versorgungsempfänger ausgezahlt. 27 Die dritte und letzte Form der Zusage ist die Beitragszusage mit Mindestleistung, die vom Gesetzgeber zusätzlich ins Betriebsrentengesetz eingefügt wurde 28, damit das Risiko nicht vom Arbeitnehmer getragen werden muss. Denn bei riskanter Kapitalanlage bestand die Möglichkeit, dass die im Versorgungsfall ausbezahlten Leistungen geringer sind als die arbeitgeberfinanzierten Beiträge. Deshalb ist der Arbeitgeber hier verpflichtet, dass der Auszahlungsbetrag mindestens der Summe der Einzahlungsbeträge entspricht Entgeltumwandlung Von Entgeltumwandlung spricht man immer dann, wenn ein Arbeitnehmer in Absprache mit seinem Arbeitgeber auf zukünftiges Arbeitsentgelt verzichtet und es für eine mindes- 26 Vgl. Buttler (2005), S Vgl. Perreng/Kerschbaumer (2005), S.22f. 28 Dies geschah mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) mit Wirkung ab Vgl. Buttler (2005), S.4. 17
18 tens wertgleiche 30 betriebliche Altersversorgung nutzt. 31 Sein Lohnanspruch wandelt sich also in einen Versorgungsanspruch. Jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte hat rechtlichen Anspruch auf diese Möglichkeit der arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung. Über die Höhe des Anspruchs auf Entgeltumwandlung gibt 1a BetrAVG Auskunft, wonach maximal 4 v.h. der für das Kalenderjahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung für den Aufbau betrieblicher Altersversorgung verwendet werden dürfen. 32 Hat ein Arbeitnehmer bereits von seinem Anspruch zur Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht, aber die Beitragsbemessungsgrenze von 4 v.h. noch nicht voll ausgeschöpft, so hat er in Höhe des Differenzbetrages ein weiteres Anrecht auf Entgeltumwandlung Bisherige steuerrechtliche Regelungen in der bav Dem im dritten Kapitel zu erläuternden Alterseinkünftegesetz gingen zahlreiche Steuerrechtsänderungen in der Vergangenheit voraus. Die wichtigste war die Rentenreform 2001/2002, die durch das Altersvermögensgesetz 34 und das Altersvermögensergänzungsgesetz 35 realisiert wurde. Die Förderung der Altersvorsorge wurde darin auch auf die Anwendung der betrieblichen Alterssicherung erweitert. Der Gesetzgeber strebte damit den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Alters- 30 Wertgleichheit wird gefordert in 1 Abs.2 Nr.3 BetrAVG. 31 Vgl. Geiermann/Manderfeld (2005), S.60f. 32 Vgl. Perreng/Kerschbaumer (2005), S Vgl. Preißer/Sieben (2005), S Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AVmG) vom Gesetz zur Ergänzung des AVmG (AVmEG) vom
19 versorgung an und modifizierte das Einkommensteuergesetz (EStG) dahingehend, dass es um weitere steuerliche Fördermaßnahmen und Entlastungen erweitert bzw. ergänzt wurde. 36 Auch wurde im Rahmen der Reform neben den vier bestehenden Durchführungswegen mit dem Pensionsfonds ein Fünfter geschaffen. 37 Darüber hinaus ist es für Arbeitnehmer ab dem möglich, auf einen Teil ihres Arbeitsentgeltes zu verzichten, um diesen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu nutzen (Entgeltumwandlung). 2.7 Steuersystematische Grundsätze Wesentlicher Maßstab einer gerechten Besteuerung ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, die das Einkommen als bedeutendste Bestimmungsgröße hat. Indem im Rahmen des Einkommensteuergesetzes Frei-, Pausch- und Anrechnungsbeträge gewährt werden, versucht der Gesetzgeber eine indirekte Progression zu erwirken und will damit auch der horizontalen Steuergerechtigkeit dienen. Die allgemeine Forderung von Vertretern aus Politik und Steuerwissenschaft nach einem Prinzip der Korrespondenz besagt in diesem Zusammenhang, dass jede zugeflossene Geldeinheit (Einkünfte) nur einmal der Besteuerung unterworfen werden darf. 38 Steuerrechtswissenschaftlich diskutiert wurde in den letzten Jahren dann besonders das so genannte intertemporale Korrespondenzprinzip. Danach soll das gesamte Einkommen, dass ein Steuerpflichtiger im Laufe seines Lebens erzielt, nur ein einziges Mal besteuert werden. Dies dient der Vermeidung von Besteuerungslücken und besonders von 36 Vgl. Niermann/Plenker (2002), S Vgl. Welling/Hohaus (2002), S.R Vgl. Preißer/Sieben (2005), S
20 Doppelbelastungen. 39 Im Rahmen der Alterssicherung ist häufig die Rede vom Prinzip der vorgelagerten oder der nachgelagerten Korrespondenz. Wenn also Altersvorsorgebeiträge aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet werden und die späteren Rückflüsse lediglich mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern sind, spricht man von einer vorgelagerten Besteuerung. Insofern korrespondiert die Besteuerung in der Anspar- und in der Auszahlungsphase im Rahmen der Alterssicherung. Dagegen stellt das intertemporale Korrespondenzprinzip in Bezug auf eine nachgelagerte Besteuerung sicher, dass der steuerliche Zugriff auf Bezüge in der Auszahlungsphase in vollem Umfang gewährleistet ist, sofern die ursprünglichen Beitragszahlungen in der Ansparphase steuerfrei gestellt waren. 40 Dennoch ist es auch im Rahmen einer intertemporal korrespondierenden Besteuerung von entscheidender Bedeutung, den verfassungsrechtlichen Anforderungen einer leistungsfähigkeitskonformen Besteuerung gerecht zu werden. Abschließend bleibt festzuhalten, dass für das System der betrieblichen Alterssicherung im Besonderen schon seit geraumer Zeit vor allem im Schrifttum 41 ein Übergang vom vorgelagerten zum nachgelagerten Korrespondenzprinzip 42 gefordert wird Vgl. Gröpl (2001), S Vgl. Trost (2003), S Vgl. Birk (2002), S Dieser Dogmenwechsel ist mit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes zum und des Alterseinkünftegesetzes zum weitgehend vollzogen worden. 43 Vgl. Richter (2001), S.1003f. 20
Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrBetriebliche Altersversorgung
Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig
MehrGesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)
Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung Inhalt 1. Die betriebliche Altersversorgung... 1 2. Durchführungswege... 1 2.1 Direktzusage... 1 2.2 Unterstützungskasse... 2 2.3 Pensionsfonds... 2 2.4 Direktversicherung...
MehrBeratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung. Postfach Berlin
Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung Postfach 82 02 35 12504 Berlin Tel. 030 76 77 1291 Fax 030 13 88 2972 service@bgbav.de www.bgbav.de Christian
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
MehrT a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung
T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim
MehrPensions- und Krankenversicherungsmathematik
Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Prof. Dr. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg WS 2013/14 Inhaltsübersicht I. Pensionsversicherungsmathematik 1. Altersversorgung in Deutschland 2.
MehrBarmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia. Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge
Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge Möglichkeiten der Altersvorsorge Seit dem 01.01.2002 hat der
MehrArbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,
Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
MehrL o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )
L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien
MehrAllgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen
1 Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen E i n k o m m e n s t e u e r Beiträge an Pensionskassen Beiträge an Pensionskassen
MehrDas Einmaleins der bav-praxis
Das Einmaleins der bav-praxis überarbeitet Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 89577 534 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung schnell und portofrei erhältlich
MehrBetriebliche Altersversorgung: Haftung des Arbeitgebers und Besteuerung der Leistungen
Betriebliche Altersversorgung: Haftung des Arbeitgebers und Besteuerung der Leistungen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Betriebliche Altersversorgung: Haftung des Arbeitgebers und Besteuerung der Leistungen
MehrVorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005
Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Beitragsfreistellung
MehrLVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs
LVM-Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs Als Spezialist für betriebliche Altersversorgung bietet die LVM bedarfsgerechte Lösungen auch in Ihrem Unternehmen. Auf die richtige
MehrDie betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland ab dem Jahre 2002
Wirtschaft Christian Wagener Die betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland ab dem Jahre 2002 Diplomarbeit Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein Hochschule für Wirtschaft Fachbereich Internationale
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg
MehrII. Versorgungsverhältnis
BAV muss so 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG»dem Arbeitnehmer zugesagt«werden. Voraussetzung für ein Versorgungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist also eine»versorgungszusage«. 1 Wenn eine Versorgungszusage
MehrReferentin. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte
Betriebliche Altersversorgung, 8. Juli 2016 Referentin Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung
MehrIndustriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg
Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.12.2009 Gültig ab: 01.01.2009 Kündbar zum: 31.12.2010
MehrBetriebliche Altersversorgung
Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse
MehrDurchführungswege im Detailüberblick Seite 1
Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse
Mehr1 Altersversorgung in
1 Altersversorgung in Deutschland Die Altersversorgung der Arbeitnehmer in Deutschland beruht auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge.
Mehr2 Gestaltungsmöglichkeiten von Versorgungszusagen
2 Gestaltungsmöglichkeiten von Versorgungszusagen Dr. Udo Müller, Thomas Hagemann 2.1 Die fünf Durchführungswege Für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung.
Mehr1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?
FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf
MehrBetriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen
Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen Beiträge, Übertragung, Pfändung und Auflösung Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie
MehrBetriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
1 Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung bei der Klinikum Ingolstadt GmbH KLINIKUM INGOLSTADT GmbH Krumenauerstraße 25 85049 Ingolstadt Postfach 21 06 62 85021 Ingolstadt Tel.: (0841) 880-0
MehrSteuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen
Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10
MehrInformationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009
Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage
MehrMUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)
Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.
MehrDie betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland ab dem Jahre 2002
Wirtschaft Christian Wagener Die betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland ab dem Jahre 2002 Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek
MehrSteuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen
Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10
MehrBetriebliche Altersvorsorge (bav)
Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich
METALL NRW, Verband der Metall - und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v., Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.v., Verband
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Landesverband Holz + Kunststoff Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden- Württemberg), Danneckerstr. 35, 70182 Stuttgart und
MehrMit der Rürup-Rente Steuern sparen!
Mit der Rürup-Rente Steuern sparen! Die private Altersvorsorge in Deutschland boomt: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt die Zahlen für das zweite Quartal 2008 veröffentlicht:
MehrZusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse
2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte
MehrInhaltsübersicht. Band I
Inhaltsübersicht Ausführliche Inhaltsverzeichnisse siehe jeweils vor den einzelnen Teilen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Band I Rdnr. Einführung Einf. I. Die Anfänge der betrieblichen Altersversorgung...
MehrDirektversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse
Zur internen Verwendung Fachinformation Vergleich Durchführungswege,,, zusage und Stand: Januar 2018 BA823_201712 txts Seite 1 von 5 Inhalt Rechtsform des Anbieters 3 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
MehrAktuelles aus der bav
Aktuelles aus der bav Dr. Henriette Meissner Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Generalbevollmächtigte für die bav der Stuttgarter Lebensversicherung a.g. 12. Alumnitagung der bav-betriebswirte,
MehrMaterial. zur Information. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Material zur Information Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung Berlin, den 8. August 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung Artikel
MehrPraxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge
Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge Alles Wichtige für den täglichen Einsatz Bearbeitet von Robert Schwarz 1. Auflage 2013. Buch. XIII, 139 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 02845 9 Format (B x L):
MehrVertriebsinformation. Für jede Versorgung der richtige Weg. Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Vergleich
Vertriebsinformation Für jede Versorgung der richtige Weg Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Vergleich Die passende Versorgung für jedes Unternehmen Liebe Vertriebspartnerinnen
MehrHandbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2012
Der Ratgeber Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2012 Der Kommentar zur praktischen Lohnabrechnung Bearbeitet von Prof. Dr. Thomas Werner 1. Auflage 2012. Taschenbuch. 445 S. Paperback ISBN
MehrGothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung
Gothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung Intelligent, attraktiv, einfach. Firmenlogo Platzhalter Gothaer: Erfahrungen im Firmenkundengeschäft Standort der Gothaer in Göttingen Mehr
MehrPensionsplan aus Gehaltsumwandlung
Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Ende der Motivationsflaute Ein Unternehmen ist so gut wie seine Mitarbeiter. Erstklassige Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten ist bei der heutigen Konkurrenzsituation
MehrQuerverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen)
Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Volksfürsorge Betriebliche Altersversorgung Keine Sorge vf 1105 01/2005 que Unser Name ist unser Auftrag. Wesentliche Reformen der
MehrHaufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München
Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Agenda Definition der betrieblichen Alterversorgung Zusagearten und Finanzierungsformen Durchführungswege Unverfallbarkeit
MehrBetriebliche Altersvorsorge Sparteninformation
Seite 02/07 Schon jetzt an später denken! Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist
MehrStichwörter Betriebliche Altersversorgung, Pensionskasse, Leistungskürzung, Einstandspflicht des Arbeitgebers
infobrief 27/2012 Mittwoch, 27. November 2012 CF - Seit 1995 - Ein Service des iff für die Verbraucherzentralen und den VZBV - Seit 1995 - Infobriefe im Internet: http://news.iff-hh.de/index.php?id=2599
Mehr1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern?
// Wechselwirkung zwischen dem Steuerfreibetrag für Umlagezahlungen des Arbeitgebers in die Zusatzversorgung nach 3 Nr. 56 EStG und der Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG Stand: Januar 2017 Seit dem
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen. Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker
Betriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker Person Frank J. Kontz 1987, Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Handel, Berufsakademie Heidenheim
MehrGünter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen
Günter Carduck Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb Typische Fragestellungen Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Grundlagen 1 1.1 Die betriebliche Altersversorgung im deutschen System der Alterssicherung.
MehrKompaktwissen Gesundheitswesen
Marcus Kurmann/Manfred Baier Altersvorsorge für Ärzte Grundlagen und Beratungsempfehlungen für eine zielgerichtete Altersvorsorge Kompaktwissen Gesundheitswesen DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere
MehrWer schreibt, der bleibt!
Wer schreibt, der bleibt! Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung AssCompact Forum bav, Kassel, 23. Juni 2015 Sascha Holstein, bav-betriebswirt (FH) Leiter
MehrBetriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen.
Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen. Erfahren. Stark. Serviceorientiert. Kunden und Rating-Agenturen bewerten die Württembergische Lebensversicherung AG. Die betriebliche Altersversorgung
MehrFragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse
Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung Januar 2017 Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse Die gesetzliche Rente reicht künftig nur noch als Grundversorgung. Eine zusätzliche Absicherung
MehrNeustrukturierung der drei Säulen des Alterssicherungssystems in Deutschland
Wilhelm Schmeisser Birgit Bischoff Neustrukturierung der drei Säulen des Alterssicherungssystems in Deutschland - im Spiegel einer länderübergreifenden Betrachtung - Rainer Hampp Verlag München und Mering
MehrDie Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut.
Tit. II.3.6.1 RdSchr. 07q Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 Tit. II.3 Beitragsrechtliche
MehrPensionsplan aus Gehaltsumwandlung
Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung So bringen Sie Ihre Altersvorsorge auf Kurs Der Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung funktioniert ganz einfach: Ein beliebig bestimmbarer Teil Ihres Bruttogehalts wird
MehrDie VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.
Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen
MehrPensionLine Direktversicherung.
PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur
MehrAltersversorgung (bav) Grundlagen für Arbeitgeber Apotheker
Betriebliche Altersversorgung (bav) Grundlagen für Arbeitgeber Herbstveranstaltung 2009 Apotheker Person Frank J. Kontz 1987, Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Handel, Berufsakademie
MehrMerkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG)
Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG) Allgemein Steuer Sozialabgaben Die Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen und ist eine Versicherung auf das
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung Steuerfreiheit + nachgelagerte Besteuerung Sozialversicherung Ausscheiden
MehrUnterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen
Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen Unterstützungskasse VBLU e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Unterstützungskasse VBLU e. V. Geschäftsstelle: Gotenstraße 163,
MehrWas versteht man unter Rürup-Rente?
Was versteht man unter Rürup-Rente? Die Rürup-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die durch Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung ( 10 EStG) staatlich gefördert
Mehrunabhängiger Versicherungsmakler Was ist der Unterschied zwischen Vertretern und Maklern
Objektive Beratung ist unsere Stärke Patrick Koll Versicherungskaufmann seit 1997 unabhängiger Versicherungsmakler Was ist der Unterschied zwischen Vertretern und Maklern Spezialist für betriebliche Altersversorgung
MehrStaatlicher Zuschuss zur bav bei Kleinverdienern ein Mittel zur Mitarbeiterbindung
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Staatlicher Zuschuss zur bav bei Kleinverdienern ein Mittel zur Mitarbeiterbindung von Dipl.-Finw. Tobias Arndt, Wermelskirchen Ab 2018 wird mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrA. Anwendungsbereich. BMF IV C 3 - S 2221/09/10024 BStBl 2010 I S. 323
BMF 9. 4. 2010 IV C 3 - S 2221/09/10024 BStBl 2010 I S. 323 Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach 10 Absatz 1 Nummer 1b EStG und 22 Nummer
MehrBetriebliche Altersvorsorge
drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Erich Sohst Versicherungsmakler GmbH Lauterbachstr. 3 1.OG 21073 Hamburg
Mehrvon Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben Pensionsmanagement, München
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Die wichtigsten Spielregeln für Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung - Teil I von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben Pensionsmanagement, München Um das Thema betriebliche
MehrUnterstützungskasse Information für Arbeitgeber
pressmaster, Fotolia #26508455 Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber Beratung durch: Erich Sohst Versicherungsmakler GmbH Lauterbachstr. 3 1.OG 21073 Hamburg Tel.: 040 / 7665159 Fax: 040 / 770557
MehrDie betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz
Matthias Kaiser Die betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz GRUNDLAGEN ANALYSE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN Verlag Wissenschaft & Praxis Inhaltsverzeichnis : 5 Abbildungsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis
MehrVersorgungszusage. Unterschrift des Arbeitgebers. 1. Ausfertigung: Arbeitnehmer 2. Ausfertigung: Arbeitgeber FVB 5005 (01)
Versorgungszusage Wir haben uns entschlossen, eine betriebliche Altersversorgung für Sie einzurichten bzw. die für Sie bereits bestehende Versorgung fortzuführen. Für Ihre Versorgung gelten die nachfolgenden
MehrVorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:
Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2010 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze aus dem Bereich
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz L-FK-FVB Juni 2017 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am 01.01.2018 Verbesserung der Rahmenbedingungen EStG, VAG und SGB XII Sozialpartnermodell
MehrNeuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz
Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich
MehrVERSORGUNG FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER
VERSORGUNG FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER INHALT 4 5 6 7 10 Hoher Versorgungsbedarf Leistungsstarke Lösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer Stufe 1: Die Direktversicherung als Grundversorgung Mit
MehrBetriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG
nach 3.63 EStG präsentiert von Gerhard Schneider geprüfter Fachberater für betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann
MehrBetriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse. Wenn es auf die beste Lösung für das Unternehmen ankommt. HDI hilft.
Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse Wenn es auf die beste Lösung für das Unternehmen ankommt. HDI hilft. www.hdi.de/bav Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter bei der Planung des Ruhestands
MehrZusatzversorgung. Die Besteuerung in der Zusatzversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz
Zusatzversorgung Die Besteuerung in der Zusatzversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz Stand: 22.06.2015 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 3 2 Übergang zur nachgelagerten Besteuerung in der gesetzlichen
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege
Betriebsrentenstärkungsgesetz Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells
MehrBekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten sowie zur Entgeltumwandlung für die Herstellung von Musikinstrumenten in Heimarbeit
vom 23. November 2006, die im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2007, Nr. 41, Seite 2119 Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten sowie zur Entgeltumwandlung für die Herstellung von Musikinstrumenten
MehrDie steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG
Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm
MehrAlterseinkünftegesetz. Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
Alterseinkünftegesetz Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Ausgangspunkt für die Reform BVerfG erklärt am 6.3.2002 die unterschiedliche Besteuerung
MehrDie Besteuerung von Alterseinkünften in Deutschland - ein Modell für Europa? Horlemann
Rechtswissenschaften 53 Die Besteuerung von Alterseinkünften in Deutschland - ein Modell für Europa? Zugl. Diss. Bratislava, Univ. 2007 von Heinz-Gerd Horlemann 1. Auflage Die Besteuerung von Alterseinkünften
MehrHEGA 09/ Einführung der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA
HEGA 09/14-02 - Einführung der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA Geschäftszeichen: POE 5 2275 / 2209 / 1937 Gültig ab: 22.09.2014 Gültig bis: 19.09.2019 SGB II:- SGB III:
MehrReferent. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte
Betriebliche Altersversorgung, 27. August 2015 Referent Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung
MehrBetriebliche Altersversorgung
TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker
MehrTarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR)
www.soka-bau.de Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15. Mai 2001 in der Fassung vom 27. Februar 2002 und 31. März 2005
MehrSoziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen.
Betriebliche Altersversorgung Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Kapital verzinsen
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. November 2010 BETREFF Betriebliche
MehrDie betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung T. Schwabhäuser schwabts@googlemail.com Rauser Towers Perrin GmbH Pensions Sevice Center 8.11.2006 TSW (Rauser Towers) bav Eine Einführung 1 / 12 Einleitung Grundbegriffe
Mehr