9.30 Uhr Begrüßung und Einführung Margret Hirthammer, NRW.BANK, Bereichsleiterin Wohnraumförderung

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1 Jahrestagung 2014 am 8. April 2014 bei der NRW.BANK in Düsseldorf Wohnungsverkäufe, Mietenentwicklung, Erfahrungsaustausch der Kommunen 9.30 Uhr Begrüßung und Einführung Margret Hirthammer, NRW.BANK, Bereichsleiterin Wohnraumförderung 9:45 Uhr Wohnungsverkäufe in Deutschland und Nordrhein- Westfalen aktuelle Entwicklungen Jonathan Franke, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung aktuelle Ergebnisse des Monitorings großer Wohnungstransaktionen im Rahmen der Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung des BBSR Fragen & Diskussion Mieten bei Neuvermietung und im Bestand wie könnte eine Mietpreisbremse wirken? Matthias Waltersbacher und Tobias Held, BBSR Ergebnisse einer vergleichenden Untersuchung von Mietspiegelmieten und aktuellen Angebotsmieten aus dem Internet in ausgewählten Städten und Regionen Fragen & Diskussion Kaffeepause 11:15 Uhr Erfahrungsaustausch zu Wohnungsmarktentwicklung, -beobachtung und -politik in den Kommunen 12:30 Uhr Mittagspause (Büffet) 13:30 Uhr Erfahrungsaustausch und Planung der weiteren Arbeit 14:30 Uhr Ende der Jahrestagung Einführung in die Pflege an der Website komwob.de Wie kann ich die Informationen über meine Kommune selbst aktualisieren, Berichte und andere Materialien hochladen, Veranstaltungstermine einstellen etc. Seite 1 von 18

2 Begrüßung und Einführung Begrüßung und Einführung Margret Hirthammer Bereichsleiterin Wohnraumförderung Seite 2 von 18 Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der NRW.BANK heiße ich Sie in unserem Haus herzlich willkommen. Ich bin Margret Hirthammer und verantworte hier im Haus den Bereich Wohnraumförderung und damit auch die Wohnungsmarktbeobachtung. Ich freue mich, dass Sie zur diesjährigen Tagung des Forums Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung zu uns gekommen sind. Ganz besonders möchte ich die Kollegen vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung begrüßen, die hier ihre Erkenntnisse zu zwei sehr interessanten Themen präsentieren werden. Letztes Jahr haben wir hier viele von Ihnen waren dabei das 20jährige Jubiläum unserer landesweiten Wohnungsmarktbeobachtung gefeiert. In diesen 20 Jahren wurde einiges erreicht, u.a. auch der Aufbau kommunaler Beobachtungssysteme bei Ihnen und in anderen Kommunen und Regionen. Anfangs haben Sie sicherlich eine ganze Menge von unseren Erfahrungen lernen können. Immer aber haben auch wir von Ihnen gelernt von Ihren praktischen Erfahrungen vor Ort und mit den lokalen Marktakteuren. Wie wertvoll dieses Wissen für uns ist, hat sich gerade im letzten Jahr gezeigt. Das Ministerium und die NRW.BANK haben bei den gemeinsamen Bemühungen, den Neubau von geförderten Mietwohnungen wieder anzukurbeln und die Wohnraumförderprogramme wieder beliebter zu machen, sehr von Ihren Erfahrungen profitieren können. Der Dialog mit Ihnen, zum Beispiel in der AG Konzepte, hat viele Anregungen zur Verbesserung der Förderung und des Fördermarketings erbracht. Auch Ihre Unterstützung bei der Veranstaltungsreihe wir nennen sie Planer und Bewilliger - war sehr hilfreich. Dafür möchte ich mich bei Ihnen herzlich bedanken. Ich hoffe, dass es uns gemeinsam gelingt, die Trendwende in der Förderung, die schon jetzt erkennbar ist, weiterhin voranzutreiben. Dabei ist die Wohnungsmarktbeobachtung ein ganz zentrales Instrument. Auf der Basis ihrer Ergebnisse ist es leichter, den Dialog mit potentiellen Investoren zu führen und sich sozusagen auf Augenhöhe unterhalten zu können. Daher werden wir auch in Zukunft die kommunale und regionale Wohnungsmarktbeobachtung und das im Forum KomWoB entstandene Netzwerk weiter unterstützen. Heute werden zunächst die Kollegen von der Wohnungsmarktbeobachtung des BBSR zu zwei wichtigen Themen referieren. Als erstes hören Sie aktuelle Ergebnisse aus dem Monitoring von Wohnungsverkäufen, das das BBSR vor einigen Jahren eingerichtet hat. Seit die Enquetekommission, die es in unserem Landtag zu diesem Thema gab, ihren Bericht vorgelegt hat, ist das Thema leider etwas aus der öffentlichen Aufmerksamkeit verschwunden. Umso wichtiger ist es, hier am Ball zu

3 Jahrestagung 2014 des Forum KomWoB bleiben und die neuen Entwicklungen zu verfolgen. Im Anschluss geht um ein ganz aktuelles Thema die Entwicklung der Mieten. Die Pläne der Landes- und der Bundesregierung, neue Instrumente einzuführen, die die rasante Mietenentwicklung in einer Reihe von Städten dämpfen sollen, werden derzeit heftig debattiert. Heute Nachmittag findet hier im Landtag dazu eine Anhörung statt. Die Analysen des BBSR zur Entwicklung der Angebots- und Bestandsmieten können sicher einen Beitrag leisten, die Diskussion zu versachlichen. Nach dem Erfahrungsaustausch haben Sie noch die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wie Sie Ihre Aktivitäten und Erkenntnisse auf unserer Website darstellen können. Wir unterstützen dieses Projekt sehr, weil wir denken, dass wichtige Informationen so leichter verfügbar werden: Zum einen können Kommunen, die ihren Wohnungsmarkt besser kennen wollen, von Ihren Erfahrungen profitieren. Zum anderen finden Investoren, die sich für die Wohnungsmarktlage interessieren, leichter die Ergebnisse Ihrer Arbeit. Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten, die diese Website bietet als Nutzer und als Anbieter von Informationen. Nun wünsche ich Ihnen eine gute Veranstaltung und einen fruchtbaren Erfahrungsaustausch. Wohnungsverkäufe in Deutschland und NRW Jonathan Franke, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Die Ergebnisse sind noch nicht veröffentlicht. Die Präsentation wird daher erst später zur Verfügung gestellt. Mit Beginn der Diskussion um die Verkäufe großer Wohnungsbestände an Finanzinvestoren hat das BBSR im Rahmen seiner Wohnungsmarktbeobachtung eine Transaktionsdatenbank aufgebaut und in den letzten Jahren immer wieder erweitert. Mit ihrer Hilfe erfasst und analysiert das BSSR anhand von öffentlich zugänglichen Daten aus Zeitschriften etc. größere Transaktionen (> 800 Wohnungen). Insgesamt werden die Daten von ca. 2,5 Millionen gehandelten Wohnungen strukturiert verwaltet. Herr Franke präsentiert Zahlen für Deutschland und für Nordrhein- Westfalen. Einige Stichpunkte: Mit der Finanzmarktkrise 2008 gingen die Transaktionen in Deutschland auf einen Schlag zurück. Einerseits hatten die Finanzinvestoren zunächst Schwierigkeiten bei der Finanzierung neuer Käufe. Auf der anderen Seite haben Kommunen und andere öffentliche Eigentümer wohl auch wegen der inzwischen negativen Wahrnehmung der Finanzbranche in der Öffentlichkeit kaum noch erwogen, größere Bestände zu verkaufen. In Seite 3 von 18

4 Wohnungsverkäufe in Deutschland und NRW Nordrhein-Westfalen z.b. waren nur 2% des gesamten Transaktionsvolumens Verkäufe von Kommunen. Seit diesem Einbrechen haben sich die Verkaufsaktivitäten dennoch langsam wieder gesteigert und 2013 wieder das Vorkrisenniveau erreicht auch wenn das Thema in der öffentlichen Diskussion derzeit kaum mehr auftaucht. Das mag daran liegen, dass sich die Art der Verkäufer und der Verkäufe geändert hat: Neu ist unter anderem, dass es vor allem um Wiederverkäufe geht und in erster Linie Finanzinvestoren zu den Verkäufern zählen. Hedgefonds, die wegen der Krise zu Bestandshaltern wieder Willen wurden, können ihre ursprünglich geplanten Exit- Strategien nun umsetzen. Dabei sind zunehmend Anteilsverkäufe (Share deals) zu beobachten als Börsengang oder sonstiger Verkauf von Unternehmensanteilen. Vor allem bei größeren Portfolios sind sie offenbar interessanter als Paketverkäufe. Beim Share deal werden bis zu 95 % des Unternehmens in Form von Anleihen verkauft; dabei fällt aber dann keine Grunderwerbssteuer an, auch etwaige Vorkaufsrechte der Kommune kämen dann nicht zum Tragen. Ebenfalls neu, aber vom Gesamtumfang eher unbedeutend ist das Phänomen, dass Kommunen oder kommunale Wohnungsunternehmen inzwischen auch wieder Bestände aufkaufen, u.a. um preisgünstigen Wohnraum zu erhalten oder städtebaulich problematische Entwicklungen zu stoppen (z.b. Dortmund, Berlin). Seite 4 von 18 Diskussion Frage: Was bedeutet ein Verkauf an der Börse? Es werden doch nur Unternehmensanteile und keine konkreten Wohnungen verkauft kann man da wirklich von Wohnungsverkäufen sprechen? Die Verwaltung bleibt doch die gleiche, oder? Was bedeutet der Wechsel von Aktionären für die Ausrichtung des Unternehmens? Antwort: Da Börsengänge und Anteilsverkäufe in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werden, muss genau diesen Fragen nachgegangen werden. Bisher gibt es dazu noch kaum Erfahrungen. Das Unternehmen bleibt erst einmal dasselbe, ja. Dennoch können die Aktionäre neue Ziele formulieren, z.b. zu Renditevorstellungen. Wenn die Aktien in Streubesitz gehen, ist der Einfluss der Aktionäre nicht so direkt. Anders wenn es Großaktionäre gibt, die den Unternehmenskurs dominieren können. Ansonsten werden die Aktionärsversammlungen Einfluss auf die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat nehmen und damit auf den Unternehmenskurs. Frage: Gibt es Informationen darüber, an wen die Aktien bei dem LEG-Börsengang verkauft werden? Antwort: Zum LEG-Fall liegen keine Details vor. Generell verändert sich bei Börsengängen zunächst die Aktionärsstruktur. Käufer sind in erster Linie internationale Fonds, Privat-Equity-Unternehmen, und Versicherungen- weniger Privatper-

5 Jahrestagung 2014 des Forum KomWoB sonen. Anm. NRW.BANK: Lt. Presseberichten sind es vor allem institutionelle Anleger, z.b. auch Versicherungen, die mehr sichere Anlagen brauchen, aber keine eigenen Wohnungen oder Immobilienfonds kaufen möchten. Frage: Wird von BBSR über die weitere Entwicklung der LEG bzw. die neue Eigentümerstruktur berichtet? Kommunen, die Finanzinvestoren bei der Stadtteilentwicklung beteiligt haben, möchten einschätzen können, ob die Kooperation weiter geht oder ein Eigentümerwechsel einen Strategiewechsel vor Ort zur Folge hat Antwort: Aus bisherigen Beobachtungen kann noch keine pauschale Aussage über die Auswirkungen getroffen werden, da dieses Gebiet noch Neuland für die Wohnungsbranche ist. Die Beobachtung wird fortgeführt. Zum Thema Exit-Strategien/Börsengang ist ein eigenes Forschungsprojekt geplant. Frage: Gibt es auch Daten zu Transaktionen in einzelnen Gemeinden? Antwort: Nein. Die Daten werden nur aus Berichten und Zeitschriften o.ä. bezogen und sind deshalb sehr selten auf einzelne Kommunen ausgerichtet. Allenfalls lassen sich die Daten auf Bundesländer oder bestimmte Regionen liefern. Frage: Wieso liegen NRW (insbesondere das Ruhrgebiet) und Berlin so weit vorne bei den Verkäufen? Antwort: In Nordrhein-Westfalen bzw. Ruhrgebiet wurden abgesehen von der LEG - in erster Linie ehemalige Werkswohnungsbestände verkauft. In Berlin wurden auch umfangreiche kommunale Bestände verkauft. Angesichts der Verschuldung auf der einen und der lange Zeit entspannten Marktlage war der Druck auf die Politik stark, kommunale Bestände zu verkaufen. Die damals entspannte Marktlage und die niedrigen Preise in beiden Regionen ließen den Investoren den Kauf gerade dort besonders lohnenswert erscheinen. Dementsprechend gibt es in beiden Regionen heute viele Weiterverkäufe bzw. Börsengänge. Seite 5 von 18

6 Neuvermietungs- und Bestandsmieten wie könnte eine Mietpreisbremse wirken? Neuvermietungs- und Bestandsmieten wie könnte eine Mietpreisbremse wirken? Matthias Waltersbacher und Tobias Held, BBSR Die Präsentation von Matthias Waltersbacher und Tobias Held findet sich im Anhang, daneben ist eine PDF-Publikation verlinkt. Das BBSR hat versucht abzuschätzen, wie stark Mieten in bestehenden Verträgen und Neuvertragsmieten tatsächlich auseinanderklaffen. Die Differenz würde zeigen, inwiefern die von der Bundesregierung geplante Mietpreisbremse tatsächlich Erhöhungsspielräume der Vermieter beschneiden würde. Ansatz der Analyse ist der Vergleich von Bestandsmieten (abgeleitet aus dem Mietspiegel) und Angebotsmieten (aus Internet-Anzeigen). Für mehrere Städte wurden Mittelwerte verglichen; in ausgewählten Metropolen auch auf Ebene von Stadtteilen bzw. Wohnlagen. Fazit: Es gibt viele Städte, in denen der Unterschied zu gering ist, d.h. die Marktmieten liegen dort ohnehin nicht über dem Mietspiegel. In einigen Metropolen liegt das Niveau der Angebotsmieten im gesamten Stadtgebiet über dem Mietspiegel hier waren flächendecken Mietsteigerungen zu beobachten (z.b. Berlin, Hamburg). In vielen Metropolen und Universitätsstädten wiederum beschränken sich die Mietsteigerungen auf die guten bis sehr guten Lagen, so dass die Mietpreisbremse auch nur dort greifen würde (z.b. Bonn). Hinsichtlich der Wirkung der Mietpreisbremse bleibt unklar, inwieweit sie den Haushalten mit geringerem Einkommen nutzen wird, da die Mietpreisbremse dort in vielen Fällen gar nicht greifen würde. Es bleibt abzuwarten, wie sich Diskussionen und Verhandlungen des Ministeriums bezüglich der Mietpreisbremse entwickeln und welches Konzept gegebenenfalls umgesetzt wird. Diskussion Fragen und Antworten sind aus der Diskussion zusammengefasst. Seite 6 von 18 Frage: Zur Klarstellung: Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kappungsgrenze bei der Erhöhung von Bestandsmieten von standardmäßig 20 % auf 15 % senken. Die Mietpreisbremse des Bundes möchte den Mietenanstieg bei der Wiedervermietung begrenzen. Sind die Neu-/ Wiedervermietungsmieten denn bisher völlig frei? Antwort: Bisher besteht bereits die Möglichkeit, wegen Mietwucher nach Strafge-

7 Jahrestagung 2014 des Forum KomWoB setzbuch oder Mietpreisüberhöhung nach Wirtschaftsstrafgesetz Anklage zu erheben; das gibt es in der Praxis aber selten. Mietsteigerungen finden in Deutschland bisher hauptsächlich beim Mieterwechsel statt, daher möchte der Bund hier eine neue Stellschraube etablieren. Allerdings soll auch ein Bestandsschutz enthalten sein, so dass Bestandsmieten nach Einführung der Mietpreisbremse nicht gesenkt werden müssen soweit der Referentenentwurf, der derzeit noch in der Bundesregierung diskutiert wird. Frage: In der Fachpresse wurde des Öfteren die Möglichkeit diskutiert, die Mietenbremsen mit Index- oder Staffelmietverträgen zu umgehen dort ist die Mietenentwicklung ja nicht an den Mietspiegeln orientiert. Gibt es Informationen darüber, wie viele Mieten nach BGB definiert sind und wie viele unter Index- und Staffelmieten fallen? Antworten: Im aktuellen Referentenentwurf gilt die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen auch für Staffel- und Indexmieten. Bei Staffelmieten dürfen auch die Erhöhungen nicht mehr als 10 % über dem Mietspiegel liegen. Bei Indexmieten gilt der Deckel nur für den Anfangswert; die Erhöhungen gem. Preisindex werden nicht berücksichtigt. Die Kappungsgrenzen- Begrenzung der Länderverordnungen dagegen gilt nicht für (bestehende) Staffelmietverträge. Über die Häufigkeit von Staffel- und Indexmieten liegen keine Zahlen vor; vermutlich sind die Anteile eher gering. Städte, die für qualifizierte Mietspiegel Erhebungen durchführen, haben vielleicht einen besseren Überblick. Frage: Warum werden die Länder ermächtigt, die Gebiete festzulegen, für die die Mietpreisbremse gelten soll? Wäre es nicht sinnvoller, der Bund mache das selbst nach einheitlichen Kriterien oder komplett flächendeckend? Antworten verschied. Teilnehmer: Das wäre aus wissenschaftlicher Sicht sicher gut, aber: Das Vorgehen hat politische Gründe der Bund will den Ländern die Möglichkeit eröffnen, Gebiete zu benennen dann sollen die bitte aber auch die Diskussionen ausfechten. Frage: Die Analysen des BBSR legen ja nahe, dass es in sinnvoll sein könnte, die Preisbremsen nur in bestimmten Stadtteilen umzusetzen. Das sieht der BGB-Text ja auch vor. So könnte man z.b. in einem Viertel Gentrifizierungsprozesse verlangsamen, und in anderen, nicht so nachgefragten Stadteilen oder bei Sanierungsstau der Mietenentwicklung ihren Lauf lassen. Wird eine kleinräumige Gebietskulisse in einem der Länder diskutiert? Antworten verschied. Teilnehmer: Das ist aus administrativer Sicht nicht umsetzbar. In Berlin wurde es diskutiert, aber aus systematischen Gründen verworfen, weil der Mietspiegel ja auch für die gesamte Stadtfläche gilt Frage: In der Analyse werden die Mietspiegelwerte als Indikator für das Mietniveau in bestehenden Mietverhältnissen verwendet. Das sind sie ja aber nur dann, wenn a) die Mietspiegel regelmäßig aktualisiert werden und b) die Vermieter die Mieterhöhungsspielräume tatsächlich re- Seite 7 von 18

8 Neuvermietungs- und Bestandsmieten wie könnte eine Mietpreisbremse wirken? gelmäßig bis zum Mietspiegelniveau nutzen. In der Realität liegen langjährige Mietverträge oft noch deutlich unter dem Mietspiegel. Kann das BBSR aus anderen Datenquellen einschätzen, wie groß der Unterscheid zwischen Mietspiegeln und den tatsächlichen Bestandsmieten ist? Antwort: Die allermeisten Großstädte haben qualifizierte Mietspiegel, die sie auch regelmäßig aktualisieren, in Berlin beispielsweise alle zwei Jahre. Insofern dürften die Bestandsmieten in den untersuchten Städten tatsächlich recht nah am Mietspiegel liegen - sofern die Vermieter regelmäßig erhöhen. Inwiefern Letzteres der Fall ist, ist aber unbekannt. Welche Mieten in die Mietspiegel einfließen sollen, ist durchaus eine politische Frage. Derzeit fordert z.b. der Mieterbund, Verträge und Erhöhungen der letzten zehn Jahre (statt aktuell vier) als Basis zu nehmen. So würden die Preissteigerungen der letzten Jahre den Mietspiegel weniger dominieren. Andere fordern wiederum eine Verkürzung, z.b. auf zwei Jahre. Frage: Bei einigen Untersuchungsstädten liegen Angebots- und Mietspiegelmieten kaum auseinander, in anderen deutlich. Sind die Angebotsmieten dort tatsächlich in kurzer Zeit so stark gestiegen, oder ist der dortige Mietspiegel einfach lange nicht mehr aktualisiert worden? Antwort: Die Angebotsmieten wurden jeweils zum Zeitpunkt der Mietspiegelerhebung ausgewertet. Also kann die Abweichung nicht auf einem etwaigen Time lag beruhen. So muss der Anstieg der Angebotsmieten tatsächlich der Grund sein. Frage: Da der Mietspiegel dann auch Maßstab für die Wiedervermietungsmieten sein wird, dürften zumindest in der Theorie die Anforderungen an Qualität und Aktualität steigen; auch nach mehr Differenzierung, etwa nach Wohnungsgröße, Lage/Stadtteil etc. Zumindest auf Vermieterseite dürfte der Wunsch entstehen, dass sich Qualitäts- und Lageunterschiede deutlicher im Preis bemerkbar machen. Ist also zu erwarten, dass der Druck steigt, Mietspiegel häufiger zu aktualisieren und statt einfacher mehr qualifizierte zu erarbeiten? Antwort: Das ist möglicherweise in den kleinen und mittleren Kommunen der Fall. In den Großstädten sind Mietspiegel überwiegend schon qualifizierte und werden regelmäßig erneuert, stehen aber aus Kostengründen schon unter hohem Rechtfertigungsdruck. Hier wäre es schon gut, das derzeitige Niveau des Mietspiegels zu halten. Frage: Inwiefern beeinflusst die Entscheidung, Angebotsmieten aus dem Internet zu benutzen, die Ergebnisse? Bekanntlich sind dort Angebote von Wohnungsunternehmen und Genossenschaften mit ihren tendenziell niedrigeren Mieten unterrepräsentiert. Antwort: Die Daten beruhen auf der IDN- Datenbank. Natürlich sind dort Wohnungen, die nicht öffentlich inseriert werden, nicht enthalten. Zu deren Anzahl gibt es aber keine Daten oder auch nur Schätzungen. Fürs Ergebnis ist das aber nicht entscheidend, denn es geht um grundsätzlichere Erkenntnisse - etwa dass eine Mietpreisbremse in Regionen mit einem entspannten Wohnungsmarkt kaum Folgen hätte also auch keine negativen. Dazu Frau Heising: Empirica hat in einigen Projekten (z.b. Untersuchungen zu Seite 8 von 18

9 Jahrestagung 2014 des Forum KomWoB KdU-Mietobergrenzen) Internet- Angebotsmieten mit Mieten von Wohnungsunternehmen vergleichen können, die nicht öffentlich inserieren. Fazit: Wohnungsunternehmen, die am Markt agieren, unterscheiden sich bei der Miethöhe kaum vom Rest des Markts (Ausnahme: Genossenschaften); auch mengenmäßig spielen deren Angebote meist keine bedeutende Rolle. Was die Beurteilung der Folgen betrifft, sieht Frau Heising die Landesverordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze als unproblematisch an, macht sich aber Sorgen um die geplante Bundes-Mietpreisbremse für Neuverträge. Sie sei eine Novum und ein starker Eingriff auf den Markt und genau in den Regionen problematisch, wo man Investoren zum Neubau von Wohnungen animieren möchte. Auch wenn die Grenze bei Erstvermietung von Neubau-Wohnungen nicht gelten soll, sei eine Signalwirkung zu befürchten. Dazu andere Teilnehmer: Die Mietpreisbremse hat zum Ziel, die Verteuerung von Wohnungen ohne Gegenleistung zu vermeiden: In wachsenden Regionen können Vermieter auch für Wohnungen einfacher Art plötzlich deutlich höhere Mieten verlangen, weil die Region oder der Stadtteil gerade sehr nachgefragt ist. Die Mietpreisbremse schränkt diese Möglichkeit ein, so dass nur derjenige seine Wohnung deutlich über Mietspiegelniveau anbieten kann, der neu gebaut oder umfassend modernisiert hat. Man hofft, die Verdrängungsprozesse so wenigstens etwas zu bremsen. Herr Kraus (NRW.BANK): Aus Zeitgründen wird die Diskussion beendet. Über einige Punkte könnte und sollte weiter diskutiert werden Vorschlag: Die AG Methoden könnte das Thema weiterverfolgen. Weitere Arbeit im Forum KomWoB AG Konzepte Die AG Konzepte hat sich 2013 stark mit der Wohnraumförderung beschäftigt, insbesondere mit Fragen, wie Investoren gefunden und Konzepte auch umgesetzt werden können. Erfahrungen mit der Umsetzung von Konzepten und das KfW- Programm zur energetischen Stadtsanierung sind in der Diskussion für die weitere Arbeit. Im Jahr 2014 soll sie sich mit der Förderung, aber auch wieder stärker mit wohnungspolitischen Konzepten beschäftigen. AG Methoden 2013 hat sich die AG mit den Themen preiswerter Wohnraum, online- Befragung von Experten, Preisdaten, Problemimmobilienkataster und Zensusdaten befasst. Seite 9 von 18

10 Neues aus dem Teilnehmerkreis Die nächste Sitzung soll zum Thema alternde Einfamilienhaus-Gebiete gestaltet werden. Im Herbst wird es noch mal um den Zensus gehen Dabei soll die Frage behandelt werden, wie die Kommunen mit den Zensusdaten umgehen und wie diese im Verhältnis zu den Fortschreibungsdaten nutzen. Die nächste Sitzung wird für Mai oder Juni geplant (Nachtrag: auf Herbst verschoben Termine AG Methoden:). AG Konzepte: Die nächste Sitzung findet im Herbst statt. Neues aus dem Teilnehmerkreis (in separater Datei, da nur arbeitskreisintern veröffentlicht) Anhänge Präsentationen des BBSR Teilnehmerliste Seite 10 von 18

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