Der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen"

Transkript

1 Der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen Thomas Rauscher Sellier. European Law Publishers Recht und Wirtschaft Verlag des Betriebs-Berater

2 Thomas Rauscher, geboren am , Studium der Mathematik ( , Diplom) und der Rechtswissenschaft ( ) in München, dort Promotion Zweite juristische Staatsprüfung in München 1986, Assistent am Institut für Internationales Recht Rechtsvergleichung der Universität München von 1986 bis 1991, Habilitation Nach Lehrstuhlvertretungen seit 1993 ordentlicher Professor in Leipzig. Veröffentlichungen: Lehrbücher IPR mit IZPR und EuZPR sowie IPR-Fälle und Lösung; großes Lehrbuch Familienrecht, Kommentierungen zum Ehescheidungs- und Kindschaftsrecht sowie zum Überleitungsrecht (Einigungsvertrag) in J. von Staudingers Kommentar zum BGB, Herausgeber und Mitautor in Rauscher, Europäisches Zivilprozeßrecht Kommentar. ISBN Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar by Sellier. European Law Publishers, München und Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg. Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Gestaltung und Herstellung: Sandra Sellier, München. Druck und Bindung: AZ-Druck, Kempten im Allgäu. Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier. Printed in Germany

3 I. EG-VollstrTitelVO 1. Grundzüge a) Inkrafttreten I. EG-VollstrTitelVO Systemwechsel im Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht Am wird die Verordnung (EG) zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EG-Vollstr- TitelVO) 1 in Kraft treten. In ihrem prozeßrechtlich relevanten Teil wird sie erst ab gelten (Art 33 2 ). Als weiterer Baustein der auf Art 61 lit c, 65 EGV gestützten Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit soll durch die VO eine erhebliche Kosten- und Zeitersparnis bei der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung im Binnenmarkt erreicht werden. 3 Die Rechtsgrundlage führt wiederum dazu, daß Dänemark nicht Mitgliedstaat isd EG-VollstrTitelVO ist (Art 1 Abs 3). 1 b) Grundzüge des Europäischen Vollstreckungstitels aa) Vollstreckungswirkung Mit der EG-VollstrTitelVO wird für Titel, die auf Zahlung einer bestimmten fälligen Geldsumme lauten (Art 4 Nr 2), erstmals eine Kategorie des Vollstreckungstitels etabliert, der sich kraft einer Entscheidung des Urteilsstaates über seine nationale Vollstreckungswirkung hinaus auf die anderen Mitgliedstaaten erstreckt. Als Europäischer Vollstreckungstitel (Eu-Vollstreckungstitel) ist zwar nicht sein Zustandekommen europäisch, VO (EG) Nr 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen, ABl EU L 143/15; Artikel ohne Bezeichnung beziehen sich auf die EG-VollstrTitelVO. Bis dahin sind die organisatorischen Voraussetzungen durch die Mitgliedstaaten zu schaffen. Heß NJW 2002, 2417,

4 Rn 3-5 I. EG-VollstrTitelVO denn seine Erwirkung findet weiterhin im nationalen Verfahren statt. 4 Der Titel gilt aber EU-weit in seiner Vollstreckungswirkung. bb) Bestätigungsverfahren 3 4 Diese Wirkung verleiht dem Titel eine Bestätigung, die, Vollstreckbarkeit 5 des Titels im Ursprungsmitgliedstaat (Definition Art 4 Nr 4) vorausgesetzt (Art 6 Abs 1 lit a), auf Antrag des Gläubigers an das Ursprungsgericht (Definition Art 4 Nr 6), auch im Ursprungsmitgliedstaat durch den Vollstreckungsschuldner 6 grundsätzlich unanfechtbar (Art 10 Abs 4), erteilt wird (Art 6). Voraussetzung hierfür ist, daß eine unbestrittene Forderung (Art 3) tituliert ist, was insbesondere Versäumnisentscheidungen einschließt. Das nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaats für die Bestätigung zuständige Gericht überprüft die Wahrung der auch in Art 35 Abs 1 Brüssel I-VO als anerkennungsrelevant behandelten Zuständigkeiten (Art 6 Abs 1 lit b: ausschließliche Zuständigkeiten, Versicherungssachen, nicht Arbeitnehmersachen); gegen Verbraucher gerichtete Titel können nur als Eu-Vollstreckungstitel bestätigt werden, wenn sie von einem Gericht des Wohnsitzstaates des Verbrauchers (vgl Art 16 Abs 2 Brüssel I-VO) stammen (Art 6 Abs 1 lit d). 5 cc) Wahrung von Mindeststandards des Beklagtenschutzes Kernstück der Prüfung in Versäumnisfällen (Art 3 Abs 1 lit b, c) ist ein System von Mindeststandards der Zustellung (Art 13 ff), das zwar nicht zwingend nationale Zustellungsvorschriften ändert, dessen Nichtbeachtung im Ausgangsverfahren jedoch als Maßstab der Beurteilung im Zur Mißverständlichkeit des Begriffes vgl schon die Begründung zum Kommissionsvorschlag vom KOM (2002) 159 endgültig Nr 2 (im folgenden: Kommissionsvorschlag ). Vorläufige Vollstreckbarkeit genügt, Rechtskraft ist nicht erforderlich: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament vom KOM (2004) 90 endgültig Nr 3.1. (im folgenden Mitteilung an das EuP ). Insoweit wurde gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag KOM (2002) 159 jedoch die Fassung des Art 10 EG-VollstrTitelVO recht mißverständlich modifiziert; dazu und zur Anfechtung ablehnender Entscheidungen durch den Gläubiger Rn 136 ff,

5 1. Grundzüge Rn 6-8 Nachhinein 7 einer Bestätigung als Eu-Vollstreckungstitel entgegensteht (Art 12 Abs 1). Daß zwischen den Mitgliedstaaten erforderliche Zustellungen der EG-ZustellVO 8 entsprechen müssen (Art 28), gewährleistet nicht die Wahrung dieser Mindestvorschriften, denn die EG-ZustellVO regelt den letzten Akt der Zustellung an den Adressaten mit Ausnahme der unscharf erfaßten Postzustellung 9 nicht und verhindert zudem nicht Formen der fiktiven Inlandszustellung. 10 Mindeststandards gelten zudem für die Unterrichtung über die Forderung (Art 16) und über die notwendigen verfahrensrechtlichen Schritte zu deren Bestreiten (Art 17). 6 dd) Stark reduzierte Kontrolle im Vollstreckungsmitgliedstaat Die Vollstreckung erfolgt sodann in allen Mitgliedstaaten unter den gleichen Bedingungen wie die eines inländischen Titels (Art 20 Abs 1 S 2); eine Verweigerung der Vollstreckung und damit eine Kontrolle der Anerkennungs- und Vollstreckungsfähigkeit findet nur noch ausnahmsweise bei Konflikten mit im Vollstreckungsmitgliedstaat (Definition Art 4 Nr 5) rechtskräftigen Titeln statt (Art 21). 11 Eine Aussetzung der Vollstreckung durch den Vollstreckungsmitgliedstaat ist möglich, wenn der Schuldner einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung eingelegt hat (Art 23). Anerkennungshindernisse gemäß Art 34 ff Brüssel I-VO können dagegen gegen den Eu-Vollstreckungstitel nicht geltend gemacht werden. 7 c) Verordnungsgebungsverfahren Die Abschaffung des auch im europäischen Anerkennungsrecht bisher prinzipiellen Exequaturverfahrens steht, jedenfalls hinsichtlich unbestrittener Forderungen, seit einer Initiative des Europäischen Rates auf seiner Kohler in: Reichelt/Rechberger (Hrsg), Europäisches Kollisionsrecht (2004), 72. VO (EG) Nr 1348/2000 vom , ABl EG 2000 L 160/37. Vgl Heß NJW 2002, 2417, Eine erhebliche Schwachstelle der EG-ZustellVO ist es überdies, daß die Abgrenzung zwischen effektiver Auslands- und fiktiver Inlandszustellung schlicht unterlassen wird, dazu Heß NJW 2002, 2417, 2424; Stadler IPRax 2001, 514, 521. Stein IPRax 2004, 181,

6 Rn 9 I. EG-VollstrTitelVO Sondertagung 1999 in Tampere auf der Agenda der EU. 12 Seine Aufnahme in den gemeinsamen Maßnahmenkatalog von Kommission und Rat führte alsbald zu einem ersten Vorschlag der Kommission ( Kommissionsvorschlag ) Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß 14 bewertete das Vorhaben mit Rücksicht auf die Beschleunigungswirkung nahezu uneingeschränkt positiv, eher sogar als zu wenig weit gehend. 15 Das nach Inkrafttreten des Vertrags von Nizza nunmehr im Mitentscheidungsverfahren berufene Europäische Parlament beschloß, gestützt auf die Stellungnahme seines Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, 16 bei ebenfalls grundsätzlicher Zustimmung eine Reihe von Abänderungen, die sich jedoch insgesamt auf die Anforderungen an das Bestätigungsverfahren im Ursprungsmitgliedstaat bezogen und die grundsätzliche Abkehr von der zweitstaatlichen Anerkennungskontrolle nicht in Frage stellten. Diese Änderungen gingen großteils in einen geänderten Verordnungsvorschlag der Kommission ( Geänderter Kommissionsvorschlag ) 17 ein, wurden aber überwiegend in dem vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament erarbeiteten Gemeinsamen Standpunkt, 18 der wörtlich mit der verabschiedeten Fassung der VO übereinstimmt, wieder aufgegeben. Einen Eindruck von der rechtspolitischen Brisanz der VO gibt die ansehnliche Liste der in dieser letzten Phase neu durch den Rat eingeführten Bestimmungen, 19 die inzwischen laut gewordener Kritik in einzelnen Punkten entgegenzukommen versucht Eingehend zur Geschichte der VO Wagner IPRax 2002, 75; s auch Erwägungsgründe Nr 2-4. KOM (2002) 159 endgültig vom Vgl Stellungnahme des europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11./ , ABl EU 2003 C 85/1. Gerügt wurde insbesondere der zu geringe Vereinheitlichungsdruck auf die Mitgliedstaaten, die ihr Verfahren nicht notwendig den Mindesterfordernissen der VO anpassen müssen. Bericht des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt vom A5-0108/2003. Geänderter Vorschlag KOM (2003) 341 endgültig vom Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr 19/2004 vom , ABl EU C 79 E/59. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Art 251 II (2) EGV betreffend den Gemeinsamen Standpunkt vom , KOM (2004) 90, Nr

7 1. Grundzüge Rn Gleichwohl macht die Haltung der Kommission, die diese Änderungen in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament ( Mitteilung an das EuP ) 20 mit erkennbarem Unbehagen akzeptierte, deutlich, daß die hervorgetretenen grundsätzlichen Bedenken nicht bereinigt wurden. Die Kommission hebt vielmehr hervor, daß sie die Änderungen nur akzeptieren konnte, weil am grundsätzlichen Anspruch festgehalten wurde, das Exequaturverfahren sowie jede Art von Kontrolle, die auf den ordre public Bezug nimmt, abzuschaffen. 21 Offen bleibt damit weiter die Grundsatzfrage, ob die EU reif war für die Umsetzung dieser beiden weit reichenden Grundsatzschritte (dazu Rn 15 ff). Aus Sicht des Verfahrens bleibt hierzu nur anzumerken, daß es schwerlich als Erfolg angesehen werden kann, wenn diese erste im Mitentscheidungsverfahren erlassene Verordnung bereits im Rat nicht einstimmig, sondern gegen die Niederlande mit qualifizierter Mehrheit zustande kam. 22 Offenbar sind Rat und Kommission bereit, ihren eitel so genannten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nach dem just do it- Prinzip mit wenig Rücksicht auf Widerstände zu konstruieren und nutzen dabei Spielräume des Verfahrens voll aus. Der in Tampere geäußerte 23 politische Wille will sich durchsetzen; an Fakten festgemachte Sachbedenken werden zu Bauchschmerzen 24 oder europawidriger Fundamentalopposition, 25 die dem Zweck geopfert werden d) Bedeutung Die beschränkte Beseitigung des Exequaturverfahrens darf weder in ihrer praktischen noch in ihrer prinzipiellen Reichweite unterschätzt werden. Die durch die VO erfaßten unbestrittenen Forderungen, insbesondere die Versäumnisurteile, machen einen hohen Prozentsatz 26 aller zivil- und han S vorige Fn. Mitteilung an das EuP KOM (2004) 90 Nr 3.1. ae. Dazu Stein IPRax 2004, 181, 182. ABl EG 2001 C 12/1. Bezeichnend Stein IPRax 2004, 181, 183, dessen persönliche Meinung eher eine Apologie der VO aus dem Blickwinkel der Kommission darstellt. Stein IPRax 2004, 181, 185 betreffend Stimmen im Rat, die den ordre-public- Vorbehalt erhalten wollten. 90 % laut der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11./ , ABl EU 2003 C 85/1, Nr

8 Rn I. EG-VollstrTitelVO delsrechtlichen Titel 27 aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO 28 aus. Entscheidend für den impact der VO wird deshalb sein, in welchem Maß die Gerichte bereit sind, schon im Erkenntnisverfahren die Mindeststandards zu wahren, die den Titel für eine Bestätigung als Eu-Vollstreckungstitel qualifizieren. Zudem steht die EG-VollstrTitelVO im Kontext einer Entwicklung, die darauf abzielt, auch im übrigen EG-Anerkennungsund Vollstreckungsrecht das Exequatur zu beseitigen; als nächster Schritt könnte auch in der Brüssel I-VO das Exequaturverfahren fallen Prinzipiell ist die Aufgabe einer Anerkennungs- und Vollstreckungskontrolle im Vollstreckungsmitgliedstaat gegenüber dem, wenn auch gelockerten, Konzept klassischer Anerkennungs- und Vollstreckungserleichterung 30 der Brüssel I-VO und der Brüssel II-VO 31 nicht als kontinuierlicher Schritt, sondern als Systemwechsel 32 zu sehen. Der Urteilsstaat entscheidet über die Vollstreckbarkeit seines Titels in den anderen Mitgliedstaaten; der Vollstreckungsmitgliedstaat wird zum hoheitlichen Durchsetzungsgehilfen ohne generelle Kontrollbefugnis. 14 Eine andere Frage ist es, ob ein solcher problematischer Systemwechsel den erhofften Effizienzgewinn erbringt. Angesichts der erst mit der Brüssel I-VO bewirkten Straffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens be Der sachliche Anwendungsbereich der EG-VollstrTitelVO entspricht weitgehend dem der Brüssel I-VO. VO (EG) Nr 44/2001 vom über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ABl EG 2001 L 12/1, beruhend auf dem Brüsseler EG-Übereinkommen (EuGVÜ). Stadler IPRax 2004, 2, 6: Pilotprojekt ; vgl auch den insoweit in Tampere vorgesehenen Stufenplan, ABl EG 2001 C 12/1. Zur reduzierten Kontrolldichte im Vollstreckungsmitgliedstaat vgl Kropholler EuZPR 7 (2002) Art 41 Rn 5 ff; Rauscher/Mankowski EuZPR (2003) Art 41 Brüssel I-VO Rn 1 ff; Rauscher/Rauscher ebenda Art 24 Brüssel II-VO Rn 1 ff; zu den dort gescheiterten weitergehenden Intentionen der Kommission, insbesondere den ordre-public-vorbehalt zu beseitigen Stadler IPRax 2004, 2, 5. VO (EG) Nr 1347/2000 vom über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten ABl EG 2000 L 160/19, die zum abgelöst wird durch die VO (EG) Nr 2201/2003 vom , ABl EU 2003 L 338/1 (Brüssel IIA). Kohler in: Baur/Mansel (Hrsg) Systemwechsel im europäischen Kollisionsrecht, 147 ff, 153; vgl auch Stadler IPRax 2004, 2, 5 wenn nicht sogar ein Paradigmenwechsel. 6

Europäisches Zivilverfahrensrecht

Europäisches Zivilverfahrensrecht Springer-Lehrbuch Europäisches Zivilverfahrensrecht von Prof. Dr. Jens Adolphsen 2. Auflage Springer Verlag Berlin; Heidelberg 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen... 1 1 Begriff und Entwicklung

Mehr

Grundlagen Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht

Grundlagen Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht GPR Grundlagen Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht Die Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht werden herausgegeben von Professor Dr. Martin Schmidt-Kessel, Osnabrück Professor Dr. Christian Baldus,

Mehr

Internationales Familienrecht für das 21. Jahrhundert

Internationales Familienrecht für das 21. Jahrhundert Internationales Familienrecht für das 21. Jahrhundert Internationales Familienrecht für das 21. Jahrhundert Symposium zum 65. Geburtstag von Ulrich Spellenberg herausgegeben von Robert Freitag Stefan

Mehr

Merkblatt Vollstreckung in Österreich in Zivil- und Handelssachen

Merkblatt Vollstreckung in Österreich in Zivil- und Handelssachen Stand: Juni 2012 Merkblatt Vollstreckung in Österreich in Zivil- und Handelssachen Die Vollstreckung deutscher Titel Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide etc. in Österreich beurteilt sich in Zivil-

Mehr

AUFZEICHNUNG Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen

AUFZEICHNUNG Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (22.06) 9577/01 LIMITE JUJSTCIV 82 AUFZEICHNUNG des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel

Mehr

Rike Werner Der Insolvenzplan im Anwendungsbereich der europäischen Insolvenzordnung

Rike Werner Der Insolvenzplan im Anwendungsbereich der europäischen Insolvenzordnung Rike Werner Der Insolvenzplan im Anwendungsbereich der europäischen Insolvenzordnung Studien zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht Band 26 Herausgegeben von den Professoren Dr. Wolfgang Hau,

Mehr

Whittaker, Holtermann, Hänni / Einführung in die griechische Sprache

Whittaker, Holtermann, Hänni / Einführung in die griechische Sprache $ 8. Auflage Vandenhoeck & Ruprecht Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte

Mehr

Heinrich Hemme, Der Mathe-Jogger 2

Heinrich Hemme, Der Mathe-Jogger 2 Heinrich Hemme Der Mathe-Jogger 2 100 mathematische Rätsel mit ausführlichen Lösungen Vandenhoeck & Ruprecht Mit zahlreichen Abbildungen Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die

Mehr

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN zur rechtlichen Problematik internationales Familienrecht - u.a. anwendbares Recht für geltend gemachte Ansprüche erstellt im Auftrag

Mehr

Handbuch Kundenmanagement

Handbuch Kundenmanagement Handbuch Kundenmanagement Armin Töpfer (Herausgeber) Handbuch Kundenmanagement Anforderungen, Prozesse, Zufriedenheit, Bindung und Wert von Kunden Dritte, vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

Mehr

Einleitung: Statusentscheidung und vermögensrechtliche Folgeentscheidung im grenzüberschreitenden Zivilrechtsverkehr

Einleitung: Statusentscheidung und vermögensrechtliche Folgeentscheidung im grenzüberschreitenden Zivilrechtsverkehr Einleitung: Statusentscheidung und vermögensrechtliche Folgeentscheidung im grenzüberschreitenden Zivilrechtsverkehr A. Einführung in den Problembereich Die Zahl der Personen, die ihr Herkunftsland aus

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 29. November 2005 (30.11) (OR. en) 15043/05. Interinstitutionelles Dossier: 2004/0251 (COD) LIMITE

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 29. November 2005 (30.11) (OR. en) 15043/05. Interinstitutionelles Dossier: 2004/0251 (COD) LIMITE Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 29. November 2005 (30.) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2004/025 (COD) 5043/05 LIMITE JUSTCIV 27 COC 03 VERMERK des AStV (2. Teil) für den

Mehr

Das Internationale Zivilprozessrecht erbrechtlicher Streitigkeiten

Das Internationale Zivilprozessrecht erbrechtlicher Streitigkeiten Das Internationale Zivilprozessrecht erbrechtlicher Streitigkeiten von Sophie Maria Weber JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2012 Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Mehr

3. Voraussetzungen und Verfahren für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel (EuVT) Der Antrag auf Bestätigung als Europäischer

3. Voraussetzungen und Verfahren für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel (EuVT) Der Antrag auf Bestätigung als Europäischer Prof. em. Martiny SS 2015 Internationales Zivilverfahrensrecht Arbeitspapier Anerkennung ausländischer Entscheidungen III Anerkennung in Zivil- und Handelssachen nach besonderen EU-Verordnungen A. Schrifttum

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.6.2010 KOM(2010)280 endgültig 2010/0168 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über die verbindliche Anwendung der Regelung Nr. 100 der UN-Wirtschaftskommission

Mehr

GPR. Grundlagen. Grundlagen eines europäischen Vertragsrechts. sellier european law publishers www.selllier.de. Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht

GPR. Grundlagen. Grundlagen eines europäischen Vertragsrechts. sellier european law publishers www.selllier.de. Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht GPR Grundlagen Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht Grundlagen eines europäischen Vertragsrechts Die Schriften zum Gemeinschaftsprivatrecht werden herausgegeben von Professor Dr. Martin Schmidt-Kessel,

Mehr

Kieler Rechtswissenschaftliche Abhandlungen (NF) Band 65. Die Hemmung der Verjährung durch Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren

Kieler Rechtswissenschaftliche Abhandlungen (NF) Band 65. Die Hemmung der Verjährung durch Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren Kieler Rechtswissenschaftliche Abhandlungen (NF) Band 65 Levke Kiesbye Die Hemmung der Verjährung durch Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren Verfahrensrechtliche Erwägungen zu einer materiellrechtlichen

Mehr

Seminar. Rom II Kollisionsrecht und materielles Recht im Vergleich

Seminar. Rom II Kollisionsrecht und materielles Recht im Vergleich Prof. Dr. G. Hohloch Institut für ausländisches und internationales Privatrecht/Universität Freiburg RiaOLG Stuttgart Seminar WS 2009/10 (SPB 6) Rom II Kollisionsrecht und materielles Recht im Vergleich

Mehr

Prof. em. Dr. Dieter Martiny. Internationales Zivilverfahrensrecht SS 2015

Prof. em. Dr. Dieter Martiny. Internationales Zivilverfahrensrecht SS 2015 Prof. em. Dr. Dieter Martiny Internationales Zivilverfahrensrecht SS 2015 Prof. em. Martiny 2 SS 2015 Internationales Zivilverfahrensrecht Arbeitspapier Schrifttum Textsammlung: Jayme/Hausmann (Hrsg.),

Mehr

E u roparecht. Beiheft 1 2012. Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Nomos. Jürgen Schwarze [Hrsg.

E u roparecht. Beiheft 1 2012. Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Nomos. Jürgen Schwarze [Hrsg. EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon Nomos EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Die Markenrechtsfähigkeit. der Erbengemeinschaft

Die Markenrechtsfähigkeit. der Erbengemeinschaft Franziska Erlen Die Markenrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft RHOMBOS-VERLAG BERLIN I Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Mehr

Der Einziehungsprozess nach Forderungspfändung im internationalen Rechtsverkehr

Der Einziehungsprozess nach Forderungspfändung im internationalen Rechtsverkehr Studien zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht 13 Der Einziehungsprozess nach Forderungspfändung im internationalen Rechtsverkehr Zugleich Diss. Universität Passau 2007 Bearbeitet von Lucie Sonnabend

Mehr

Human Capital Management, Personalcontrolling, Saarbrücker Formel, Personalvermögensrechnung, monetäre Bewertung

Human Capital Management, Personalcontrolling, Saarbrücker Formel, Personalvermögensrechnung, monetäre Bewertung Michael Kock. Human Capital Management: Anwendbarkeit und Nutzen einer monetären Human Capital Bewertung mit der Saarbrücker Formel nach Scholz, Stein & Bechtel Praxisorientierte Personal- und Organisationsforschung;

Mehr

Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer

Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer Kommentar zum FPersG, zur FPersV, zu den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 sowie zum AETR von Dr. Bernd Andresen Rechtsanwalt

Mehr

SCHRIFTEN DES VEREINS FÜR UMWELTRECHT BREMEN. Schriftleitung: Dr. Sabine Schlacke RHOMBOS VERLAG RHOMBOS-VERLAG BERLIN

SCHRIFTEN DES VEREINS FÜR UMWELTRECHT BREMEN. Schriftleitung: Dr. Sabine Schlacke RHOMBOS VERLAG RHOMBOS-VERLAG BERLIN SCHRIFTEN DES VEREINS FÜR UMWELTRECHT BREMEN Schriftleitung: Dr. Sabine Schlacke Forschung Politik RHOMBOS VERLAG RHOMBOS-VERLAG BERLIN 1 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche

Mehr

Human Capital Management: Anwendbarkeit und Nutzen einer monetären Human Capital Bewertung mit der Saarbrücker Formel nach Scholz, Stein & Bechtel

Human Capital Management: Anwendbarkeit und Nutzen einer monetären Human Capital Bewertung mit der Saarbrücker Formel nach Scholz, Stein & Bechtel Michael Kock. Human Capital Management: Anwendbarkeit und Nutzen einer monetären Human Capital Bewertung mit der Saarbrücker Formel nach Scholz, Stein & Bechtel Praxisorientierte Personal- und Organisationsforschung;

Mehr

BWL im Bachelor-Studiengang

BWL im Bachelor-Studiengang BWL im Bachelor-Studiengang Reihenherausgeber: Hermann Jahnke, Universität Bielefeld Fred G. Becker, Universität Bielefeld Fred G. Becker Herausgeber Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Mit 48 Abbildungen

Mehr

Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit)

Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit) www.stephan-fuhrer.ch Europäischer Gerichtshof C-463/06 13.12.2007 Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit) Leitsatz Ein Geschädigter kann durch Klage an seinem Wohnsitz sein direktes Forderungsrecht gegen den

Mehr

BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1

BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx053_10 letzte Aktualisierung: 3.12.2010 OLG München, 10.11.2010-31 Wx 053/10 BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1 Korea: Ehegattenerbrecht

Mehr

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577 HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.

Mehr

Energierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung

Energierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Tatjana Schmidt Energierecht Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Diplomica Verlag Tatjana Schmidt Energierecht

Mehr

STELLUNGNAHME ZUM GRÜNBUCH

STELLUNGNAHME ZUM GRÜNBUCH Ö S T E R R E I C H I S C H E N O T A R I A T S K A M M E R C O N S E I L N A T I O N A L D U N O T A R I A T A U T R I C H I E N A U S T R I A N C H A M B E R O F C I V I L L A W N O T A R I E S Wien,

Mehr

Management im Gesundheitswesen

Management im Gesundheitswesen Management im Gesundheitswesen Reinhard Busse Jonas Schreyögg Tom Stargardt (Hrsg.) Management im Gesundheitswesen Das Lehrbuch für Studium und Praxis 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

Mehr

Der Einfluss der Freizügigkeit auf Namen und Status von Unionsbürgern

Der Einfluss der Freizügigkeit auf Namen und Status von Unionsbürgern Der Einfluss der Freizügigkeit auf Namen und Status von Unionsbürgern Zu den Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf hinkende Rechtslagen im Internationalen Familien- und Namensrecht von Erik Sommer JWV

Mehr

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,

Mehr

Daniela Lohaus. Outplacement PRAXIS DER PERSONALPSYCHOLOGIE

Daniela Lohaus. Outplacement PRAXIS DER PERSONALPSYCHOLOGIE Daniela Lohaus Outplacement PRAXIS DER PERSONALPSYCHOLOGIE Outplacement Praxis der Personalpsychologie Human Resource Management kompakt Band 23 Outplacement von Prof. Dr. Daniela Lohaus Herausgeber der

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 6. Februar 2006 (15.02) (OR. en) 5504/06. Interinstitutionelles Dossier: 2002/0222 (COD) LIMITE

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 6. Februar 2006 (15.02) (OR. en) 5504/06. Interinstitutionelles Dossier: 2002/0222 (COD) LIMITE Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 6. Februar 2006 (15.02) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2002/0222 (COD) 5504/06 LIMITE JUSTCIV 12 CONSOM 6 COC 54 VERMERK des Generalsekretariats

Mehr

Tanja Hartwig genannt Harbsmeier. Up- und Cross-Selling

Tanja Hartwig genannt Harbsmeier. Up- und Cross-Selling Tanja Hartwig genannt Harbsmeier Up- und Cross-Selling Tanja Hartwig genannt Harbsmeier Up- und Cross-Selling Mehr Profit mit Zusatzverkäufen im Kundenservice Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht

Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 173 Ingo Reinke Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Eine Analyse der Modifizierung eines Anspruchs als Grundlage

Mehr

X.systems.press ist eine praxisorientierte Reihe zur Entwicklung und Administration von Betriebssystemen, Netzwerken und Datenbanken.

X.systems.press ist eine praxisorientierte Reihe zur Entwicklung und Administration von Betriebssystemen, Netzwerken und Datenbanken. X. systems.press X.systems.press ist eine praxisorientierte Reihe zur Entwicklung und Administration von Betriebssystemen, Netzwerken und Datenbanken. Rafael Kobylinski MacOSXTiger Netzwerkgrundlagen,

Mehr

Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung, KOM (2011) 315 endgültig

Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung, KOM (2011) 315 endgültig Frau/Herrn MdEP Europäisches Parlament Rue Wiertz 1047 BRÜSSEL BELGIEN E-Mail:.. Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Hu/Di Tel.: +49 30 240087-17 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: europa@bstbk.de 3. Februar 2012

Mehr

HANAUER H!LFE e.v. (Hrsg.) Die Entwicklung professioneller Opferhilfe

HANAUER H!LFE e.v. (Hrsg.) Die Entwicklung professioneller Opferhilfe HANAUER H!LFE e.v. (Hrsg.) Die Entwicklung professioneller Opferhilfe VS RESEARCH HANAUER H!LFE e.v. (Hrsg.) Die Entwicklung professioneller Opferhilfe 25 Jahre Hanauer Hilfe VS RESEARCH Bibliografische

Mehr

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG

Mehr

TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001

TEN/068 Internet-Bereich .EU Brüssel, den 28. März 2001 TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001 STELLUNGNAHME zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Internet-Bereichs oberster Stufe

Mehr

RICHTLINIE 2000/26/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 16. Mai 2000.

RICHTLINIE 2000/26/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 16. Mai 2000. RICHTLINIE 2000/26/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, und zur Änderung

Mehr

Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v.

Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v. Völkerrechtliche Aspekte der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Russland Stammtischgespräch der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.v. Prof. Dr. Burkhard Breig FB Rechtswissenschaft und ZI Osteuropa-Institut

Mehr

3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Mitgliedstaat" die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.

3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck Mitgliedstaat die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks. EU-Richtlinie zur Mediation vom 28.02.2008 Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich 1. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von

Mehr

Praxis der Personalpsychologie Human Resource Management kompakt

Praxis der Personalpsychologie Human Resource Management kompakt Praxis der Personalpsychologie Human Resource Management kompakt herausgegeben von Prof. Dr. Heinz Schuler, Dr. Rüdiger Hossiep Prof. Dr. Martin Kleinmann, Prof. Dr. Werner Sarges Band 6 Auslandseinsatz

Mehr

Rundschreiben Nr. 20/2010 Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf einen neuen Gläubiger nach Abtretung einer Grundschuld

Rundschreiben Nr. 20/2010 Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf einen neuen Gläubiger nach Abtretung einer Grundschuld B U N D E S N O T A R K A M M E R B E R L I N, den 28.07.2010 G E S C H Ä F T S F Ü H R U N G Unser Zeichen re/jb T I 32, T VII 21, E 22 An alle Notarkammern nachrichtlich: An das Präsidium der Bundesnotarkammer

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

K.-H. Bichler Das urologische Gutachten

K.-H. Bichler Das urologische Gutachten K.-H. Bichler Das urologische Gutachten Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH K.-H. Bichler Das urologische Gutachten 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Unter Mitarbeit von B.-R. Kern, W. L Strohmaier,

Mehr

Methoden der Lehrveranstaltung... Zivilprozessrecht. Realisierung und Durchsetzung materiellrechtlicher Ansprüche

Methoden der Lehrveranstaltung... Zivilprozessrecht. Realisierung und Durchsetzung materiellrechtlicher Ansprüche Methoden der Lehrveranstaltung... Zivilprozessrecht Prof. Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.d. Im

Mehr

Mediation als Mittel zur Konfliktlösung in internationalen Unternehmen

Mediation als Mittel zur Konfliktlösung in internationalen Unternehmen Mediation als Mittel zur Konfliktlösung in internationalen Unternehmen Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

I. Sachverhalt. II. Fragen. 1. Welches Gericht wäre für die Ehescheidung zuständig? 3. Welches Recht wäre für die Unterhaltsberechnung anwendbar?

I. Sachverhalt. II. Fragen. 1. Welches Gericht wäre für die Ehescheidung zuständig? 3. Welches Recht wäre für die Unterhaltsberechnung anwendbar? DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14279 letzte Aktualisierung: 11.5.2007 EGBGB Art. 14, 15, 17, 18 Chile: Ehescheidung eines deutsch-chilenischen Ehepaares (zuständiges Gericht, Güterstand,

Mehr

III. Abkürzungsverzeichnis... II

III. Abkürzungsverzeichnis... II III Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... II A. Anspruch V gegen K auf Kaufpreiszahlung gemäß 433 II BGB... 1 I. Wirksamer Kaufvertrag... 1 1. Willenserklärung des S... 3 a) Persönliches Angebot...

Mehr

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Martin Rinscheid Diensteanbieter und das Urheberrecht Störerhaftung im Internet und ihre zivilrechtlichen Grundlagen Tectum Verlag Marburg, 2011 Zugl. Univ.Diss., Johannes Gutenberg-Universität Mainz 2011

Mehr

Kommunale Bürgerkommunikation

Kommunale Bürgerkommunikation Kommunale Bürgerkommunikation Konzeptionelle Grundlagen Empirische Befunde Kommunale Praxis Herausgegeben von Helmut Schneider und Heinz-Hermann Herbers in der Schriftenreihe des Innovators Club Deutschlandforum

Mehr

Leitsätze des Urteils

Leitsätze des Urteils 1 von 6 10.09.2012 22:35 Rechtssache C-339/07 Christopher Seagon als Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frick Teppichboden Supermärkte GmbH gegen Deko Marty Belgium NV (Vorabentscheidungsersuchen

Mehr

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021 RICHTLINIE 96/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. März 1996 zur Änderung der Richtlinie 89/647/EWG im Hinblick auf die aufsichtliche Anerkennung von Schuldumwandlungsverträgen und Aufrechnungsvereinbarungen

Mehr

Lösungsskizze zum Besprechungsfall XL 1

Lösungsskizze zum Besprechungsfall XL 1 1 Verwaltungsrecht SS 2008 Prof. Dr. Jochen Rozek Lösungsskizze zum Besprechungsfall XL 1 I. Zulässigkeit der Klage 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges ( 40 I 1 VwGO) öffentlich-rechtliche Streitigkeit:

Mehr

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN im Familienrecht zur Frage Kindesunterhalt/Sonderbedarf erstellt im Auftrag von xxx xxx xxxxx Köln, xxx x Oststr. 11 50996 Köln Telefon

Mehr

A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20

A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 7 7 Inhaltsverzeichnis A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 B) Die Entwicklung des Verbraucherkreditrechts... 23 I. Europäisches Verbraucherkreditrecht...

Mehr

Der Demokratieprozess in der Europäischen Union

Der Demokratieprozess in der Europäischen Union Der Demokratieprozess in der Europäischen Union Gliederung I. Hintergrund... 1 II. Rechtssetzung in der Europäischen Union und der Einfluss der Unionsbürger... 2 1. Repräsentative Demokratie als Grundmodell

Mehr

Einführung in das neue IPR des Wirtschaftsverkehrs

Einführung in das neue IPR des Wirtschaftsverkehrs Einführung in das neue IPR des Wirtschaftsverkehrs Praxishandbuch von Prof. Dr. Peter Kindler Universität Augsburg Mit 9 Übersichten 'III Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Frankfurt am Main Vorwort VII

Mehr

Finanzdienstleistungen: Kommission billigt Empfehlung auf dem Gebiet der elektronischen Zahlungsmittel

Finanzdienstleistungen: Kommission billigt Empfehlung auf dem Gebiet der elektronischen Zahlungsmittel IP/97/626 Brüssel, den 9. Juli 1997 Finanzdienstleistungen: Kommission billigt Empfehlung auf dem Gebiet der elektronischen Zahlungsmittel Die Europäische Kommission hat eine an die Mitgliedstaaten und

Mehr

Hochschulmanagement und Führungsmodelle

Hochschulmanagement und Führungsmodelle Hochschul- und Wissenschaftsmanagement - Band 4 Professionalisierung des Hochschulmanagements - Zukunftsorientierte Führung Change Management und Organisationsentwicklung im Hochschulwesen Prof. Dr. Dr.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES X I Z R 2 7 / 1 4 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Mai 2015 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 17.12.2009 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0230/2006 eingereicht von Michael Reichart, österreichischer Staatsangehörigkeit, betreffend

Mehr

Brüssel I-VO Reformvorschlag Brüssel Ia-VO. ABl 2001 L 12, 1 KOM (2010) 748 endgültig ABl 2012 L 351 KAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH

Brüssel I-VO Reformvorschlag Brüssel Ia-VO. ABl 2001 L 12, 1 KOM (2010) 748 endgültig ABl 2012 L 351 KAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH ABl 2001 L 12, 1 KOM (2010) 748 endgültig ABl 2012 L 351 KAPITEL I KAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH ANWENDUNGSBEREICH Art 1 (1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf

Mehr

Christina Janning. Change Management. Möglichkeiten der Kommunikation zur Reduzierung innerbetrieblicher Widerstände. Diplomarbeit

Christina Janning. Change Management. Möglichkeiten der Kommunikation zur Reduzierung innerbetrieblicher Widerstände. Diplomarbeit Christina Janning Change Management Möglichkeiten der Kommunikation zur Reduzierung innerbetrieblicher Widerstände Diplomarbeit Janning, Christina: Change Management: Möglichkeiten der Kommunikation zur

Mehr

Übersicht der europäischen Finanzhilfen und Rettungsschirme (alle Zahlen in Milliarden Euro)

Übersicht der europäischen Finanzhilfen und Rettungsschirme (alle Zahlen in Milliarden Euro) Übersicht der europäischen Finanzhilfen und Rettungsschirme (alle Zahlen in Milliarden Euro) (aus Volumen 110 (ursprünglicher Betrag, der sich verringert, sofern beteiligte Staaten Finanzhilfen erhalten)

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG

Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG FamFG-Überblick / Seite 1 Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG Verfahren in Familiensachen ( 111 bis 270 FamFG [Buch 2]) Ehesache = Scheidung selbst 121 bis 150 FamFG Familienstreitsachen gemäß 112 FamFG:

Mehr

UWG. Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ERICH SCHMIDT VERLAG. von Cornelius Matutis Rechtsanwalt

UWG. Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ERICH SCHMIDT VERLAG. von Cornelius Matutis Rechtsanwalt UWG Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von Cornelius Matutis Rechtsanwalt ERICH SCHMIDT VERLAG Die Deutsche Bibliothek CIP-Einheitsaufnahme Die Deutsche Bibliothek verzeichnet

Mehr

Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte

Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Vortrag (Kurzfassung) anlässlich der der 2. Nürnberger Tage zum Asyl- und

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im November 2006 Stellungnahme Nr. 62/06 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zum Grünbuch der Kommission zu den Kollisionsnormen

Mehr

Vortrag von Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker anlässlich der Landesvertreterversammlung 2010 des Bundes Deutscher Schiedsmänner und

Vortrag von Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker anlässlich der Landesvertreterversammlung 2010 des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Vortrag von Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker anlässlich der Landesvertreterversammlung 2010 des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) am 21. August 2010 in Rheine zum Referentenentwurf

Mehr

Titel der Präsentation

Titel der Präsentation Titel der Präsentation Haftpflicht von Ärzten gegenüber den von ihnen behandelten Patienten im Rahmen der neuen EU-Richtlinie zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Mehr

Zahlungsdienstevertrag. Lastschrift. -- Stichpunkte --

Zahlungsdienstevertrag. Lastschrift. -- Stichpunkte -- Zahlungsdienstevertrag Lastschrift -- Stichpunkte -- I. Lastschrift durch Einzugsermächtigung (Rechtslage bis 31.1.2014) 2 1. (Deckungs-) Verhältnis Zahler Bank des Zahlers 3 2. (Inkasso-) Verhältnis Empfänger

Mehr

Erfolgreich im Studium der Geisteswissenschaften

Erfolgreich im Studium der Geisteswissenschaften UTB M (Medium-Format) 2660 Erfolgreich im Studium der Geisteswissenschaften Ein Uni-Grundkurs von Albrecht Behmel 1. Auflage 2003 Erfolgreich im Studium der Geisteswissenschaften Behmel schnell und portofrei

Mehr

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden

Mehr

Der ordre public-einwand im Europäischen Zivilverfahrensrecht. Staudinger, Ansgar. The European Legal Forum (D) 5, 2004, 273-281

Der ordre public-einwand im Europäischen Zivilverfahrensrecht. Staudinger, Ansgar. The European Legal Forum (D) 5, 2004, 273-281 Staudinger, Ansgar Der ordre public-einwand im Europäischen Zivilverfahrensrecht The European Legal Forum (D) 5, 2004, 273-281 2004 IPR Verlag GmbH München The European Legal Forum - Internet Portal Literatur

Mehr

Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 105

Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 105 Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften 105 Jens Nimis Der Anspruch des Patienten auf neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung Nomos Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/506 "Produktion und Kennzeichnung von Bio- Erzeugnissen" Brüssel, den 4. Mai 2011 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu

Mehr

Amtsblatt Nr. L 288 vom 18/10/1991 S. 0032-0035 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S. 0097 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S.

Amtsblatt Nr. L 288 vom 18/10/1991 S. 0032-0035 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S. 0097 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S. Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen

Mehr

Liquidator muss bei seiner Anmeldung zum Handelsregister nicht versichern, dass er nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht

Liquidator muss bei seiner Anmeldung zum Handelsregister nicht versichern, dass er nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx040_09 letzte Aktualisierung: 17.7.2009 OLG München, 22.4.2009-31 Wx 040/09 GmbHG 67 Abs. 3, 67 Abs. 4; BGB 1903 Liquidator muss bei seiner Anmeldung zum

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2010 KOM(2010)293 endgültig 2010/0161 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Polens, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe

Mehr

Stellungnahme der Arbeitsgruppe der JuCH. zum. Fragebogen der EU-Kommission. betreffend

Stellungnahme der Arbeitsgruppe der JuCH. zum. Fragebogen der EU-Kommission. betreffend Stellungnahme der Arbeitsgruppe der JuCH zum Fragebogen der EU-Kommission betreffend öffentliche Anhörung über das anzuwendende Recht und die gerichtliche Zuständigkeit in Scheidungssachen Grundlagen,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. März 2014. in der Rechtsbeschwerdesache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. März 2014. in der Rechtsbeschwerdesache BUNDESGERICHTSHOF I Z B 6 0 / 1 3 BESCHLUSS vom 13. März 2014 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 259 Abs. 2 Bei der Prüfung, ob es dem zur Abgabe einer eidesstattlichen

Mehr

Übersicht. Rechtspraktikanten.ch. Sicherung und Vollstreckung nach revidiertem Lugano-Übereinkommen (Zivilprozess und die Schnittstellen zum LugÜ)

Übersicht. Rechtspraktikanten.ch. Sicherung und Vollstreckung nach revidiertem Lugano-Übereinkommen (Zivilprozess und die Schnittstellen zum LugÜ) Rechtspraktikanten.ch Sicherung und Vollstreckung nach revidiertem Lugano-Übereinkommen (Zivilprozess und die Schnittstellen zum LugÜ) Prof. Dr. Rodrigo Rodriguez Assistenzprofessor für Verfahrensrecht

Mehr

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische

Mehr

Österreichisches und europäisches Wirtschaftsprivatrecht

Österreichisches und europäisches Wirtschaftsprivatrecht ÖSTERREICHISCHE AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN PHILOSOPHISCH-HISTORISCHE KLASSE SITZUNGSBERICHTE, 636. BAND VERÖFFENTLICHUNGEN DER KOMMISSION FÜR EUROPARECHT, INTERNATIONALES UND AUSLÄNDISCHES PRIVATRECHT

Mehr

Ausländisches Wirtschaftsrecht

Ausländisches Wirtschaftsrecht Ausländisches Wirtschaftsrecht Systematischer Arbeitskatalog für die Praxis von Dr. jur. R. Böckl Rechtsanwalt in Bonn begründet von Dr. jur M. Wittenstein Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main AW

Mehr

John Bowlby. Bindung. Aus dem Englischen von Gertrud Mander Mit einem Nachwort von Daniel N. Stern. Ernst Reinhardt Verlag München Basel

John Bowlby. Bindung. Aus dem Englischen von Gertrud Mander Mit einem Nachwort von Daniel N. Stern. Ernst Reinhardt Verlag München Basel John Bowlby Bindung Aus dem Englischen von Gertrud Mander Mit einem Nachwort von Daniel N. Stern Ernst Reinhardt Verlag München Basel John Bowlby (1907 1990), britischer Psychiater und Psychoanalytiker,

Mehr

Ratgeber Soziale Phobie

Ratgeber Soziale Phobie Ratgeber Soziale Phobie Ratgeber zur Reihe Fortschritte der Psychotherapie Band 20 Ratgeber Soziale Phobie von Katrin von Consbruch und Ulrich Stangier Herausgeber der Reihe: Prof. Dr. Dietmar Schulte,

Mehr

Theorie und Praxis des DaF- und DaZ-Unterrichts heute

Theorie und Praxis des DaF- und DaZ-Unterrichts heute 7 Lang Hahn / Wazel (Hrsg.) Theorie und Praxis des DaF- und DaZ-Unterrichts heute Deutsch als Fremdsprache in der Diskussion 7 Martin Hahn / Gerhard Wazel (Hrsg.) Theorie und Praxis des DaF- und DaZ-Unterrichts

Mehr

Bundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) 06.11.15 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014

Mehr

002928/EU XXV. GP. Eingelangt am 21/11/13. Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

002928/EU XXV. GP. Eingelangt am 21/11/13. Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 002928/EU XXV. GP Eingelangt am 21/11/13 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) 15993/13 Interinstitutionelles Dossier: 2013/0295 (NLE) RECH 522 ATO 137 COMPET 800 VERMERK Absender:

Mehr