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1 Tag der gewerblichen Schutzrechte, Dienstag, 30. Juni Haus der Wirtschaft, Stuttgart TAG DER GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTE T 1 G S 2015 Persönliche Haftung bei Schutzrechtsverletzungen mit freundlicher Genehmigung von: Dr. Astrid Sotriffer LL.M. Rechtsanwaltskanzlei Thalmaier Adam Stark, Freiburg

2 Persönliche Haftung bei Schutzrechtsverletzungen Wissenswertes für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte Dr. Astrid Sotriffer, LL.M. Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Worum geht es? ABC GmbH GF der ABC GmbH 2 Tag der gewerblichen Schutzrechte 2015

3 I. Grundlagen Grundsatz der Binnenhaftung, 43 GmbHG/ 93 AktG ABC GmbH/AG GF der ABC GmbH/AG Nur dann Außenhaftung, wenn der GF Selbst als Täter anzusehen ist als Störer zur Rechtsverletzung beiträgt oder Beihilfe leistet/zur Rechtsverletzung anstiftet II. Persönliche Haftung als Täter 1. Typische Entscheidungen auf GF-Ebene GF haften bei den nichttechnischen Schutzrechten - als Täter, wenn die Rechtsverletzung auf einem Verhalten beruht, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen dem GF anzulasten ist. (BGH Az. I ZR 242/12 Gaslieferverträge [WettbR] mit Verweis auf Entscheidungen zum Marken- und UrhR) Tag der gewerblichen Schutzrechte

4 II. Persönliche Haftung als Täter: Beispiele Dies wurde angenommen, wenn die Firmierung Rechte Dritter verletzt Firma Miss 17 Namensrecht an Görtz 17 Gemeinschaftsmarke 17 (OLG Hamburg Az 5 U 200/04; auch BGH Az I ZR 86/10 Pelikan) II. Persönliche Haftung als Täter: Beispiele wenn das Geschäftsmodell bzw. das allgemeine Konzept der Kundenwerbung rechtsverletzend ist marions-kochbuch.de (BGH , Az I ZR 166/07 [UrhR]) Branchenbuch Berg (BGH Az I ZR 157/10 [WettbR]) 4 Tag der gewerblichen Schutzrechte 2015

5 II. Persönliche Haftung als Täter: Beispiele bei zentralen Produkt- und Marketingentscheidungen, über die typischerweise auf GF-Ebene entschieden wird Bundesweite Anzeige in der BILD-Zeitung (OLG Köln Az 81 O 55/07 rechtskräftig [WettbR]) im Unterschied zu: Gutscheinaktion auf der eigenen Webseite (OLG Hamburg, U 136/11, Z.Games Abo [MarkenR]) II. Persönliche Haftung als Täter: Beispiele 2. Nach einer Abmahnung Eine Abmahnung begründet Prüfpflichten für den GF, auch für ausländische Zulieferer, die an sich die Schutzrechtslage in Deutschland nicht prüfen müssen. persönliche SchE-Pflicht bei Weiterbelieferungen (LG Mannheim Az 7 O 139/12 Seitenaufprall-Schutzeinrichtung [PatR]; rechtskr.) Tag der gewerblichen Schutzrechte

6 II. Persönliche Haftung als Täter: Beispiele 3. Bei einem Organisationsverschulden Ständiger Aufenthalt im Ausland, wodurch sich der GF bewusst der Möglichkeit entzieht, Kenntnis zu nehmen und Einfluss zur Verhinderung von Verstößen auszuüben (OLG Hamburg U 24/01 Super Mario zu UrhR/MarkenR/DesignR) Die Auslagerung des Direktvertriebs schafft per se kein beachtlich höheres Maß an Kontrollverlust, da immer das Risiko unrichtiger Angaben Einzelner im Kundenkontakt besteht (BGH Az I ZR 242/12 Gaslieferverträge [WettbR]) II. Persönliche Haftung als Täter: Beispiele Unzureichende Prüfung in der Lieferkette Importeur GF Supermarktkette Sortiment Artikel Chief Merchandising Officer! Wiederverkäufer und Importeure müssen sich vergewissern, dass Schutzrechtsprüfung für Deutschland wenigstens 1x durchgeführt wurde. GF/CMO muss organisatorisch vorsorgen. (LG Mannheim Az 2 O 242/05 [PatR] rechtskr.; BGH Az X ZR 93/04 Melanie [Sortenschutz]) 6 Tag der gewerblichen Schutzrechte 2015

7 II. Persönliche Haftung als Störer Wer stört? Wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Rechtsverletzung beigetragen hat und Prüfungspflichten verletzt hat, obwohl ihm nach den Umständen eine Prüfung zumutbar war Rechtsfolge: Unterlassungsanspruch, aber kein Schadensersatzanspruch gegen den Störer II. Persönliche Haftung als Störer: Beispiele Eigene Äußerungen in Pressemitteilungen kostenloses Pay-TV BGH Az I ZR 57/07 Cybersky (UrhR) privater TÜV BGH, Az I ZR 108/09 TÜV II (MarkenR) Tag der gewerblichen Schutzrechte

8 II. Persönliche Haftung als Störer: Beispiele Anbieter ungesicherter WLAN-Zugänge Plattformbetreiber bei fehlender zumutbarer Filtersoftware Spediteur/Lagerhalter, der eine Schutzrechtsverletzung durch einen Dritten ermöglicht oder fördert, indem er sich trotz konkreter Anhaltspunkte oder des Verdachts einer Schutzrechtsverletzung nicht mit dem ihm möglichen und zumutbaren Mitteln die Gewissheit über ihr tatsächliches Vorliegen verschafft III. Schlussfolgerungen Die Organe einer Gesellschaft haften nicht bei jeder IP- Verletzung nach außen; Grundsatz Binnenhaftung. Sie haften Dritten gegenüber, wenn sie selbst als Täter, Teilnehmer oder Störer auftraten. Täterschaft droht bei typischerweise auf Geschäftsführungsebene zu treffenden zentralen Entscheidungen. Achtung Organisationsverschulden bei Warenbezug aus dem Ausland! Pfändungsmöglichkeit des Binnenanspruchs! Haftungsbeschränkungen im Binnenverhältnis sind möglich. 8 Tag der gewerblichen Schutzrechte 2015

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Astrid Sotriffer, LL.M. Thalmaier Adam Stark Rechtsanwälte in Kooperation mit Patentanwalt Uwe Winkler 0761/ Tag der gewerblichen Schutzrechte

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