Niederschrift. Erwin Rist Georg Schmalhofer, Verw.-Fachwirt

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1 Gemeinde Sünching Niederschrift Über die 20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Sünching Sitzungsbeginn Uhr Sitzungstag 20. Oktober 2009 Sitzungsort Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Sünching SR Vorsitzender Schriftführer Erwin Rist Georg Schmalhofer, Verw.-Fachwirt Gemeinderäte: Bauer Timo Bergmüller Thomas Blümel Josef jun. Brauneiser Albert jun. Firlbeck Gerhard Gabler Reiner Gerl Hermann Grundner Bernhard Hartmann Florian Kastl Christian Schreiber Marianne Spindler Robert Entschuldigt abwesend waren: Bergmüller Thomas Außerdem waren anwesend: Architekt Bernhard Bartsch von Ingenieurgemeinschaft Bartsch + Trummer Christian Stern, Bauamtsleiter Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates war anwesend und stimmberechtigt; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.

2 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: 1. Flächennutzungsplan 2. Sünchinger Markt 3. Sonstiges B) Nichtöffentlicher Teil: 1. Vorkaufsrechte 2. Radweg Haidenkofen - Ingenieurvertrag 3. Städtebauförderung 4. Sonstiges Sitzungsniederschrift vom 29. September 2009: Der Gemeinderat beschloss mit 12:0 Stimmen: Die Sitzungsniederschrift vom wird genehmigt. A) Öffentlicher Teil: 1. (610) Flächennutzungsplan Hierzu konnte der Bürgermeister den Landschaftsarchitekten Herrn Bartsch begrüßen. Bei der zweiten öffentlichen Auslegung mit Behördenbeteiligung vom bis wurden hauptsächlich die neuen Überschwemmungsgrenzen in den Plan eingearbeitet. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass bei der zweiten öffentlichen Auslegung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes seitens der Bürger keine Einwendungen vorgebracht wurden. Der Gemeinderat nimmt weiter zur Kenntnis, dass von der Regierung der Oberpfalz (Gewerbeaufsichtsamt), dem Bund Naturschutz, dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, dem Staatl. Gesundheitsamt, dem Vermessungsamt, der Oberfinanzdirektion, dem RVV Regensburg, der Deutschen Post AG, Kabel Deutschland, dem Staatlichen Bauamt, dem Bayer. Bauernverband, der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz, der Industrie- und Handelskammer, dem Kreisjugendring, der Stadt Geiselhöring, dem Kreisheimatpfleger, dem Landesbund für Vogelschutz, dem Katholischen Pfarramt Sünching, dem Evang. Pfarramt Geiselhöring, dem Bundeswehr Dienstleistungszentrum Regensburg und dem Bayer. Landesamt für Umwelt keine Stellungnahmen eingegangen sind. Folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben dem Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zugestimmt: Regionaler Planungsverband, Regierung der Oberpfalz (Feuerschutz), Wasserwirtschaftsamt, Amt für Ländliche Entwicklung, E.ON Netz GmbH, Erdgas Südbayern GmbH, Eisenbahn- Bundesamt München, Gemeinden Aufhausen, Mötzing und Riekofen, Autobahndirektion, Regierung von Oberfranken (Bergamt Nordbayern), Wehrbereichsverwaltung Süd, Immobilien Freistaat Bayern, der Regierung von Mittelfranken (Luftamt Nordbayern).

3 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober a) Stellungnahme Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanung Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanung, vom zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan: Das Wohnbauflächenpotenzial wurde nicht geändert. Die Stellungnahme vom wird inhaltlich aufrecht erhalten. Der Umfang der geplanten Bauflächen als auch die nicht organische Siedlungsentwicklung entsprechen nicht den Zielen der nachhaltigen Siedlungsentwicklung gem. Landesentwicklungsprogramm (LEP)Bayern. Der Gemeinderat beschloss mit 11 : 1 Stimmen: Bauleitpläne sind gem. 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Verbindliche Ziele sind zu beachten. Das genannte Ziel des LEP ist als Ziel formuliert und demnach zu beachten. Eine Neuberechnung des Wohnbauflächenbedarfs aufgrund aktueller Daten und auf Basis der Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung ergibt folgendes Ergebnis: Bevölkerungszuwachs: Für den Landkreis Regensburg wird bis zum Jahr 2024 eine Bevölkerungszunahme von ca. 8,5 % prognostiziert. Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von ca. 0,5 %. Die Höhere Landesplanungsbehörde hält einen Zuwachs in Höhe des Landkreisdurchschnitts (ca. 0,4%/Jahr nach Daten des statistischen Landesamtes) für angemessen. Im Planungszeitraum von 15 Jahren entspricht dies einem Zuwachs von ca Einwohnern. Bei einer durchschnittlichen Dichte von zukünftig ca. 35 Einwohner/ha ergeben sich rechnerisch. bei Vorgabe von 0,4 % Wachstum durch die Höhere Landesplanungsbehörde ca. 3,4 ha Wohnbauflächen. Auflockerung durch Haushaltsstrukturveränderung. Innerhalb des Planungszeitraums wird mit einer weiteren Verringerung der Belegungsdichte (Einwohner pro Wohneinheit) zu rechnen sein. Entwicklung der Belegungsdichte: Jahr Einwohner Wohneinheiten Belegungsdichte , ,50 0, ,39 0, ,33 0, ,27 0, Prognose 2,0 0,018 Quelle: Bayer. Statistisches Landesamt/ Berechnungen Büro Bartsch Verringerung pro Jahr In den letzten Jahren ist eine Beschleunigung bei der Abnahme der Belegungsdichte festzustellen. Auch bei einer angenommenen sich verlangsamenden Abnahme von ca. 0,018 E/WE pro Jahr ergäbe sich im 15-Jahres-Planungszeitraum auf der Basis von ca. 870 Wohneinheiten ein Einwohnergleichwert von 235. Bei einer durchschnittlichen Dichte von zukünftig ca. 35 E/ha ergäbe sich rechnerisch ca. 6,7 ha Bauflächen. Gesamtbedarf: ca. 10,1 ha

4 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober Die Summe der in der Flächennutzungsplanfortschreibung enthaltenen Flächenpotentiale, der Leerstände und der Baulücken beträgt: Entwicklungsflächen Verfügbare Einzelbaulücken gesamt ca. 9,3 ha ca. 0,7 ha ca. 10 ha Der Wert entspricht dem prognostizierten Bedarf. Auch bei einem verlangsamten Bevölkerungswachstum entspricht das Potenzial noch dem berechneten Bedarf von ca. 10 ha. Im Rahmen der Deckblattänderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Allgemeines Wohngebiet Sünching wurde im Verfahren und bei einer Besprechung am Landratsamt die Genehmigung nicht in Aussicht gestellt, da die Ziele der Landesplanung missachtet werden und die Verletzung von Planungsgrundsätzen konstatiert wird. Um eine organische Entwicklung zu erreichen, ist in diesem Bereich eine Planänderung notwendig. Auf die nachfolgende Behandlung zur Stellungnahme der Kreisbaumeisterin (SG 45) wird verwiesen. b) Stellungnahmen Landratsamt Regensburg Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen des Landratsamtes Regensburg vom und zur zweiten öffentlichen Auslegung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan. Naturschutz Keine Einwendungen zu geänderten und ergänzten Teilen. Stellungnahme Kreisbaumeisterin: Grundsätzlich sollten in bebauten Ortslagen keine weißen Flächen dargestellt werden, da die Flächen für die Landwirtschaft gelb-oliv schraffiert sind und somit die Zuordnung nicht eindeutig ist. Jenseits der Bahnlinie südöstlich des Gewerbegebiets wird empfohlen, die weiße Fläche zwischen Gewerbegebiet und Wohnbaufläche als Mischbaufläche auszuweisen. Ausweisung der weißen Flächen südöstlich der Schule als Mischbaufläche mit Grünverbindung zur Ortsmitte und zum Schloss. Ablehnung der isolierten, fingerartigen WA-Entwicklung in Sünching. Fehlende Berücksichtigung von Grundsätzen der Bauleitplanung, keine geordnete, städtebauliche Entwicklung. Einbindung des Baubestandes (WA-Flächen und Schule), Herstellung eines Siedlungszusammenhanges. Der Gemeinderat beschloss mit 11 : 1 Stimmen: Die gelb-oliv schraffierten Flächen stellen auf Flächen für die Landwirtschaft eine überlagernde Plandarstellung als Ziel des Landschaftsplanes Mindestausstattung an Hecken und naturnahen Kleinstrukturen anstreben dar. Flächen für die Landwirtschaft sind alle weißen Flächen gemäß Planlegende. Planänderungen sind nicht notwendig. Der Wohnanteil eines Mischgebiets kann entsprechend der Bedarfsermittlung nicht dargestellt werden. Die planerisch nachvollziehbare Anregung kann somit nicht aufgenommen werden, ohne an anderer Stelle Mischbauflächenpotentiale oder Wohnbauflächenpotentiale zu reduzieren.

5 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober Der Vorschlag einer Grünverbindung wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung, Kap. 6.2 ergänzt, um bei einer späteren Entwicklung der Fläche diesen Aspekt zu berücksichtigen. Die Fortführung der Grünverbindung zwischen der weißen Fläche entlang des Südrandes der Gemeinbedarfsfläche bis zu den bestehenden und geplanten Wohnbauflächen wird im Plan aufgenommen. Eine Planänderung ist zum Erreichen der Genehmigungsfähigkeit unumgänglich. Dies wurde auch bei der Besprechung im Landratsamt am deutlich. Nachdem für den Hauptort Sünching keine Alternativbereiche zur Deckung des künftigen Wohnbauflächenbedarfs bestehen, ist eine Planänderung gemäß dem Besprechungsergebnis am Landratsamt im Westen von Sünching zwischen Schule und bestehenden Wohnbauflächen notwendig. Die nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Gesamtortes wäre ansonsten gefährdet, Auswirkungen auf die städtebauliche Struktur und auch auf die Infrastruktureinrichtungen und die Versorgung der Bevölkerung wären dauerhaft gefährdet, wenn kein dem Bedarf entsprechendes Entwicklungspotential in der vorbereitenden Bauleitplanung angeboten wird. Es ist nach 1 Abs. 3 Satz 1 die Aufstellung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Neben der aus dem Gesetz abgeleiteten Erforderlichkeit ist im Rahmen der Abwägung die Konfliktbewältigung zu beachten. Das bisherige Wohnbauflächenkonzept im Westen von Sünching entstand nach Willen der Gemeinde unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse und der Stellungnahmen einzelner Grundeigentümer. Eine Gemeinbedarfsfläche zur Schul- oder Turnhallenerweiterung mit anschließender organischer Wohnbauflächenentwicklung war bereits Bestandteil des Vorentwurfes vom Die städtebauliche Entwicklung gemäß dem vorliegenden Entwurf vom nach den Grundsätzen der Bauleitplanung und unter Berücksichtigung landesplanerischer Vorgaben im Flächennutzungsplan wird aufgenommen. Der Entwurf vom umfasst die für eine nachhaltige Entwicklung nur an dieser Stelle städtebaulich sinnvolle Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Schule und Sporthalle, eine nach dem Trennungsgrundsatz zur Vermeidung von Immissionskonflikten notwendigen Grünfläche als Puffer zur westlich daran anschließenden Wohnbauflächenentwicklung. Am südwestlichen Rand der Entwicklungsfläche sichert eine Grünfläche die Grünflächenversorgung der künftigen Bevölkerung sowie einen angemessenen Übergang zur freien Landschaft und ergänzt die Grünflächenversorgung der bisherigen Wohnbauflächen südlich der Entwicklungsflächen. Bei der Abwägung eigentumsrechtlicher Belange sind das städtebauliche Erfordernis der Planung, die Vorgaben der städtebaulichen Grundsätze, die landesplanerischen Vorgaben und die möglichen oder nicht möglichen Alternativen mit ausreichender Gewichtung zu berücksichtigen. Das Planungskonzept wird deshalb entsprechend dem vorliegenden Entwurf in der Fassung vom geändert. c) Stellungnahme Amt für Landwirtschaft und Forsten Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen des Amtes für Landwirtschaft und Forsten vom zur zweiten öffentlichen Auslegung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan. Mit Beschluss vom hat der Gemeinderat bereits über die Stellungnahme befunden.

6 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober d) Stellungnahme DB Services Immobilien GmbH Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der DB Services Immobilien GmbH, Regensburg, vom zur zweiten öffentlichen Auslegung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan. Eine Abwägung hierzu hat bereits stattgefunden. e) Stellungnahme Deutsche Telekom Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH vom zur zweiten öffentlichen Auslegung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan. Eine Abwägung hierzu hat bereits stattgefunden. f) Billigungs- und Auslegungsbeschluss: Der Gemeinderat beschloss mit 13 : 0 Stimmen: Die behandelten Ergänzungen oder Änderungen werden durch den Gemeinderat gebilligt. Der Entwurf ist in der ergänzten Fassung vom erneut öffentlich auszulegen und die Fachstellen zu beteiligen. In der Bekanntmachung ist zu bestimmen, dass gemäß 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 2. (842) Sünchinger Markt Die Festleiterin, Frau Marianne Schreiber, gab einen Bericht über den bisherigen Sünchinger Markt ab: Der Markt war wie jedes Jahr ein Highlight und war an allen fünf Tagen sehr gut besucht. Man hatte gutes Wetter, außer am Markt-Freitag. Die Kapellen kamen beim Publikum gut an. Die Brauerei Eichhofen lieferte ein sehr süffiges Bier. Der Ausschank lag jedoch mit 145 Hektoliter etwas unter dem Vorjahr. Die Festzeltküche Englberger lieferte wieder wie gewohnt Wiesenschmankerl. Auch der Mittagstisch am Sonntag lief in diesem Jahr reibungslos. Auch am Montagnachmittag war das Zelt fast voll besetzt und die Musik ohne Verstärker kam bei den Senioren und den Besuchern sehr gut an. Auch die Verkaufsstände der Vereine und der Fieranten waren gut gesucht. Am Dienstag war das Festzelt wie gewohnt wieder voll besetzt. Auch das Feuerwerk von der Firma Pyroflash war brillant und begeisterte die Marktbesucher. Bürgermeister Rist bedankte sich bei der Festleitung für den Bericht und für die geleistete Arbeit. Man wird demnächst mit dem Festausschuss die anstehenden Entscheidungen für den Markt 2010 treffen. Bezüglich der Stromversorgung des Festplatzes wurde mit E.ON bereits gesprochen. Die vorhandene Leistung von 200 Ampere kann ohne zusätzliche Baumaßnahmen nicht erhöht werden. E.ON würde eine Station im Bereich der Schulstraße errichten. Dann könnte der Gemeinde mehr Leistung zur Verfügung gestellt werden. Dies muss jedoch die Gemeinde dann auch zahlen. Demnächst findet ein Ortstermin mit Vertretern von E.ON statt. b) Musik Der Gemeinderat beschloss mit 12 : 0 Stimmen: Für den Sünchinger Markt 2010 wird wieder die Joe Williams Band verpflichtet.

7 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober Sonstiges a) (613) Bundeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft Unser Dorf soll schöner werden Der Bürgermeister gratulierte offiziell noch mal den Haidenkofener Bürgern für die Goldmedaille im Landesentscheid. Am Freitag, den 16. Oktober, als die Bewertung feststand, wurde eine kleine Feier in Haidenkofen organisiert. Es spielten die Denglinger Buam. Das Essen lieferte das Gasthaus Englberger und es gab ein kleines Feuerwerk. Der Bürgermeister bedankte sich bei den Bürgern von Haidenkofen für das Engagement und ihre Bereitschaft hier mitzumachen. Es wurde alles in Eigenregie erledigt, ohne der Gemeinde zur Last zu fallen. Hermann Gerl bedankte sich beim Bürgermeister Erwin Rist und der Gemeinde für die Unterstützung, ebenso beim 2. Bürgermeister Robert Spindler, der den Anstoß gegeben hat, damit sich Haidenkofen an dem Wettbewerb beteiligt. Gemeinderat Hermann Gerl bat die Gemeinde, die Gratulationen der Politiker und sonstigen Institutionen an die Dorfgemeinschaft weiterzugeben. b) (200) Entwicklung der Hauptschulen Am Mittwoch, den um Uhr, findet im Vereins- und Jugendhaus Sünching eine Informationsveranstaltung zur Entwicklung der Hauptschulen statt. c) (023) Neujahrsempfang Der Neujahrsempfang am 6. Januar 2010 findet wieder im Vereins- und Jugendhaus statt. Als Festrednerin konnte die Archivdirektorin Frau Dr. Maria Rita Sagstetter (Leiterin des Staatsarchivs Amberg) gewonnen werden. d) (140/631 Staatsstraße Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels Beim Staatl. Bauamt wurde für die Staatsstraße 2111 im Bereich der unübersichtlichen Kurve beim Elektrohaus Völkl ein Verkehrsspiegel beantragt. Aufgrund des Antrages wird von der Gemeinde eine Verkehrsschau durchgeführt. e) (850) Lärmschutz an der Bahnlinie Von der Bahn wurde die geforderte Lärmschutzwand zum Baugebiet Von-Seinsheim-Straße abgelehnt. Die Gemeinde erwägt gegen das Planfeststellungsverfahren Klage einzureichen. Die gemeindliche Rechtschutzversicherung hat mitgeteilt, dass für ein erstes Gespräch mit einem Rechtsanwalt die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung gegeben ist. Ein Anwalt soll zunächst die Erfolgsaussicht beurteilen, dann wird die Rechtsschutzversicherung entscheiden, ob die Kosten für eine Klage übernommen würden. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde beträgt 250,--. f) (850) Umbau von Weichen Gemeinderat Rainer Gabler teilte mit, dass nach seiner Auskunft die Deutsche Bahn alle Weichen umbaut. Es soll versucht werden, dass die jetzt auftretenden Lärmbelästigungen durch die vorhandenen Weichen auf der Brücke beseitigt werden. Hier könnten entsprechend andere Techniken eingesetzt werden, um den Isolierstoß zu verringern. g) (131) Plakatierung 2. Bürgermeister Robert Spindler wies darauf hin, dass es in Sünching extreme wilde Plakatierungen gibt. Da die Gemeinde keine Verordnung hat, werden an allen Straßenlampen und sonstigen Stellen Plakate von Veranstaltern aufgehängt.

8 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober Er bat die Gemeinde eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Nach längerer Diskussion einigte sich man darauf, dass von der Verwaltung ein Entwurf einer Verordnung erarbeitet wird. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr. B) Nichtöffentlicher Teil:

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