Gemeinde Sünching. Niederschrift
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- Emma Kraus
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1 Gemeinde Sünching Niederschrift Über die 50. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Sünching Sitzungsbeginn Uhr Sitzungstag 15. Mai 2012 Sitzungsort Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Sünching SR/E Vorsitzender Schriftführer Erwin Rist Georg Schmalhofer Gemeinderäte: Bauer Timo Bergmüller Thomas Blümel Josef Brauneiser Albert jun. Firlbeck Gerhard Gabler Reiner (ab Punkt 1 anwesend) Gerl Hermann Grundner Bernhard Hartmann Florian Regensburger Günter Schreiber Marianne Spindler Robert Entschuldigt abwesend waren: Brauneiser Albert jun. Außerdem waren anwesend: Landschaftsarchitekt Jochen Kring, ebb Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates war anwesend und stimmberechtigt; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt.
2 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15. Mai Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: 1. Bebauungsplan Höhäcker II a) Vorstellung der Planung b) Aufstellungsbeschluss mit frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung 2. Baupläne 3. Verlegung von Leerrohren für Glasfasernetz (DSL) 4. Anlegung eines Asphaltplatzes für Streethockey 5. Städtebauförderung 6. Sonstiges B) Nichtöffentlicher Teil: 1. Vorkaufsrechte 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Antrag auf Grundsteuererlass 4. Sonstiges Sitzungsniederschrift vom 24. April 2012 Der Gemeinderat beschloss mit 11 : 0 Stimmen: Die Sitzungsniederschrift vom wird genehmigt. A) Öffentlicher Teil: 1. (610) Bebauungsplan Höhäcker II a) Vorstellung der Planung Zu diesem Punkt konnte der Bürgermeister Herrn Kring, vom Ing.-Büro ebb begrüßen. Im Baugebiet Höhäcker (Bauabschnitt I) sind 16 von 18 Bauparzellen veräußert. Um dem Baulandbedarf gerecht zu werden, wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 368, Gmkg. Sünching, das Allgemeine Wohngebiet erweitert. Der Entwurf des Lageplans wurde dem Gemeinderat mit der Sitzungsladung zugestellt. Die Festsetzungen werden weitgehendst aus dem Bebauungsplan Höhäcker (BA I) übernommen. Herr Kring erläuterte dann den Entwurf des Bebauungsplanes. In Zusammenarbeit mit Herrn Dykiert wurde der Bebauungsplan Höhäcker II entworfen. Grundsätzlich gelten für den Bebauungsplan die gleichen Festsetzungen wie im Baugebiet Höhäcker I. Es wurden große Baufenster gewählt. Insgesamt entstehen zehn Parzellen mit einer Größe von ca. 600 m 2. Die Parzelle 3 wäre für ein Doppelhaus vorgesehen und hat eine Größe von 800 m 2.
3 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15. Mai Die Grenzen wurden zurückgesetzt, da eine Geländeanpassung zwischen dem neuen Baugebiet und den angrenzenden Feldern notwendig ist. Unterschied zum bisherigen Bebauungsplan ist, dass jetzt eine max. Firsthöhe von 8,50 m festgesetzt wird, damit bei breiten Gebäuden nicht zu hohe Dächer entstehen. Weggelassen wurde auch die Anpassungsverpflichtung der Nachbarn beim Bau von Grenzgaragen. Im Gemeinderat wurde dann diskutiert, ob reine Pultdächer zugelassen werden sollten. Die max. Wandhöhe von 6,50 Meter wäre auch für Häuser mit Pultdächer verpflichtend, sodass grundsätzlich diese Wandscheiben nicht höher sind wie bei E + 1 Häusern. b) Aufstellungsbeschluss mit frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung Am Westrand von Sünching wird ein Bebauungs- und Grünordnungsplan Höhäcker II samt Umweltbericht und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes aufgestellt. In dem Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.Nr. 368, 368/4 und Teile der Grundstücke 366 und 368, jew. Gmkg. Sünching, aufgenommen. Die vorgelegte Planung der Ingenieurgesellschaft ebb in der Fassung vom wird als Entwurf angenommen. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB bzw. 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 2. (602) Baupläne a) Bauantrag Michael Schilling, Sünching Michael Schilling, Sünching, beantragt die Genehmigung für Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus in Sünching, Von-Seinsheim-Str. 54. Zum Bauantrag von Michael Schilling, Von-Seinsheim-Str. 54, Sünching (Anbau eines Wintergartens an das best. Wohnhaus, Von-Seinsheim-Str. 54) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Von-Seinsheim-Straße bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen, der Größe des untergeordneten Bauteils sowie der Abweichung von Dachform und -neigung wird zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Ortsrandeingrünung im Bebauungsplan Von- Seinsheim-Straße festgesetzt ist. Ein Rückbau ist nicht möglich. Aufgrund des Heranbauens bis an diese Bepflanzung können keinerlei Regressansprüche bzw. Beschwerden wegen Beschattung, Verschmutzung und dgl. geltend gemacht werden. Von der Ortsrandeingrünung ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Es dürfen keine Pflanzen bzw. Sträucher gerodet werden. 3. (854) Verlegung von Leerrohren für Glasfasernetz In Straßenbaumaßnahmen sollen künftig Leerrohre für eine späteres Glasfasernetz für DSL verlegt werden.
4 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15. Mai In der Sudetendeutschen Straße konnte mit der bauausführenden Firma diese Leerrohrverlegung noch durchgeführt werden. Ein Muster dieses Mikrorohrverbandes wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Die Leerrohre werden bis in die Privatgrundstücke verlegt. Die Kosten betragen lt. vorliegendem Nachtragsangebot ,05 brutto. Mit der Verlegung von Leerrohren für DSL in der Sudetendeutschen Straße besteht Einverständnis. In der Kanalbaumaßnahme in der Pfarrer-Weber-Straße würde sich anbieten, ebenfalls ein Leerrohr zu verlegen. Es muss hierzu noch ein Nachtragsangebot eingeholt werden. Des Weiteren muss geprüft werden, ob dieses Leerrohr im Kanalgraben mitverlegt werden kann. Wenn dieses Leerrohr im Grünstreifen verlegt werden könnte, ist evtl. eine sofortige Verlegung im Zuge der Kanalbaumaßnahmen nicht notwendig. Dies ist bis zur nächsten Sitzung zu prüfen. 4. (521) Anlegung eines Asphaltplatzes für Streethockey Der Bürgermeister wies darauf hin, dass sich der Bereich am Festplatz neben den Tennisplätzen für die Anlegung eines Streethockeyplatzes mit einer Größe von ca. 25 x 16 Meter eignen würde. Der Unterbau ist ausreichend. Es müsste der Oberboden abgetragen werden. Als Ausgleichsschicht müsste dann ein Mineralbeton eingebracht werden, sowie eine Trag- und Feinschicht. Insgesamt entstehen Baukosten von ,-- netto. Die Firma würde noch 5 % Nachlass gewähren. Im Gemeinderat wurde dann diskutiert, ob der Platz für Streethockey jetzt überhaupt notwendig ist. Im Haushalt 2012 sind keine Mittel eingeplant. Gemeinderätin Marianne Schreiber wies darauf hin, dass es viel wichtiger wäre, den Wertstoffhof zu verlegen, da jetzt auch wieder vom Landkreis grünes Licht gegeben wurde und sich die Anlieger im Baugebiet Ortsmitte immer beschweren. Josef Blümel gab zu Bedenken, dass nur 10 Kinder und Jugendliche diesen Platz benötigen. Es steht auch kein Verein dahinter. Die Maßnahme ist im Haushalt nicht vorgesehen. Auch ist bereits zum Haushaltsausgleich eine Kreditaufnahme notwendig. Gerhard Firlbeck wies auch darauf hin, dass keine Haushaltsmittel vorhanden sind. Gemeinderäte Reiner Gabler und Timo Bauer sprachen sich für diese Spielfläche der Kinder aus. Es wäre ein weiteres Freizeitangebot und würde das Sportgelände aufwerten. Hermann Gerl sieht grundsätzlich den Vorteil einer Fläche, es sollte sich jedoch eine Abteilung bei einem Verein bilden. Florian Hartmann forderte eine konkrete Planung, die dann auch umgesetzt werden kann. Marianne Schreiber wies noch mal darauf hin, dass keine Mittel im Haushalt eingeplant sind und der Wertstoffhof viel wichtiger wäre. Robert Spindler sah die Notwendigkeit dieses Platzes. Der Platz sollte auch 2013 verwirklicht werden und bis dahin fachmännisch geplant werden. Bürgermeister Rist wies darauf hin, dass eine Streethockey-Platz eine Bereicherung des Sportgeländes wäre und der Wertstoffhof wird trotzdem in Angriff genommen. Der Vorschlag, eine Asphaltfläche für Streethockey am Festplatz anzulegen, fand im Gemeinderat mit 6 : 6 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.
5 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15. Mai (610) Städtebauförderung a) Umfeld Montessorischule Die Regierung der Oberpfalz teilt mit, dass der Verwendungsnachweis für die Städtebauförderung im Bereich Umfeld Montessorischule geprüft wurde werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. Die Förderung beträgt Es ist jedoch noch Voraussetzung, dass die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgt und die entsprechenden Unterlagen bei der Regierung vorgelegt werden. Am 12. Juni 2012, Uhr, findet die Auftaktveranstaltung zur Ortskernsanierung Sünching im Gasthaus Englberger statt. Die Einladung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht. 6. Sonstiges a) (331) Pilgerweg Via Nova Der europäische Pilgerweg Via Nova führt von St. Wolfgang in Österreich über den Bogenberg, Kloster Mallersdorf bis nach Weltenburg. Geplant ist, eine Nebenroute über Sünching, Aufhausen und Pfakofen einzurichten. Der Verlauf wurde dem Gemeinderat anhand eines Planes erläutert. Der Gemeinde entstehen Kosten von ca jährlich. Ortsheimatpfleger Willibald Zölch würde sich hier miteinbringen. Im Juli ist ein weiteres Treffen mit den Bürgermeistern der Gemeinden Aufhausen, Pfakofen, Schierling und Sünching geplant. Der Gemeinderat beschloss mit 11 : 1 Stimmen: Die Gemeinde Sünching beteiligt sich am geplanten Pilgerweg. b) (912) Donaumasters 2012 Die Oldtimer Rallye Donaumasters 2012 findet im Juli statt. Am 06. Juli 2012 ist wieder eine Sonderprüfung im Munitionsdepot vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss mit 10 : 2 Stimmen: Die Veranstaltung kann wieder im Munitionsdepot durchgeführt werden. c) (632) Pumpstation Haidenkofen Gemeinderat Hermann Gerl wies darauf hin, dass die Haustüre in der Pumpstation in Haidenkofen dringend saniert werden muss. Der Bürgermeister informierte dazu, dass bereits seit längerem eine örtliche Schreinerei beauftragt wurde. d) (850) Fahrkartenautomat am Bahnhof Zweiter Bürgermeister Robert Spindler wies darauf hin, dass die Überdachung bzw. Sichtblende am Fahrkartenautomat am Bahnhof immer noch nicht von DB Station & Service errichtet wurde. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr.
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