PRODUKTHAFTUNG IN DER PRAXIS Das 1x1 der zivilrechtlichen Produkthaftung Die Fallstricke in der unternehmerischen Praxis
|
|
- Jobst Siegel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PRODUKTHAFTUNG IN DER PRAXIS 2014 Das 1x1 der zivilrechtlichen Produkthaftung Die Fallstricke in der unternehmerischen Praxis Dr. Eric Wagner, 30. Januar 2014
2 Bedeutung der Produkthaftung Rückrufaktionen im Bereich der Automobilindustrie 2012 auf Rekordniveau (Spiegel, 15. Februar 2013) Rückruf-Rekord zeichnet sich ab Im ersten Halbjahr 2013 beorderten Hersteller 11,3 Millionen Autos in den USA in die Werkstätten (Braunschweiger Zeitung, 15. Juli 2013) Viele Lebensmittelrückrufe in diesem Jahr (SR-Online, 30. Dezember 2013) 2
3 Bedeutung der Produkthaftung Branchenübergreifende Beobachtung: Fleischskandal und Adventskalender Hüftprothesen Silikonimplantate Bremsprobleme, Kraftstoffleitungen, Ölprobleme, Ursachen: Produkte werden technisch immer komplexer Kostendruck nimmt in allen Bereichen zu Immer größerer Teile der Wertschöpfung werden ausgelagert Entwicklungszyklen werden kürzer 3
4 Inhalte Einordnung der zivilrechtlichen Produkthaftung Unterschiede zwischen Produkthaftung und Produzentenhaftung Die einzelnen Fehlerkategorien/Verkehrssicherungspflichten im Überblick Rückruf und Folgen 4
5 Einordnung der zivilrechtlichen Produkthaftung Behördliches Produktsicherheitsrecht Behördliche Eingriffsbefugnisse dienen der Gefahrabwendung/Prävention, z.b. Zivilrechtliche Produkthaftung/Produzentenhaftung Primär geht es um Schadenskompensation (Ausnahme: Produzentenhaftung) (vorläufiges) Inverkehrbringungsverbot öffentliche Warnung Rückruf sonstige erforderliche Maßnahmen Maßstab: Im Regelfall Einhaltung des geschriebenen Rechts Maßstab: Einhaltung des Stands von Wissenschaft und Technik Strafrechtliche Produkthaftung knüpft an menschliches Fehlverhalten in den beiden oben genannten Bereichen an 5
6 Einordnung der zivilrechtlichen Produkthaftung Behördliches Produktsicherheitsrecht Behördliche Eingriffsbefugnisse dienen der Gefahrabwendung/Prävention, z.b. Zivilrechtliche Produkthaftung/Produzentenhaftung Primär geht es um Schadenskompensation (Ausnahme: Produzentenhaftung) (vorläufiges) Inverkehrbringungsverbot öffentliche Warnung Rückruf sonstige erforderliche Maßnahmen Maßstab: Im Regelfall Einhaltung des geschriebenen Rechts Maßstab: Einhaltung des Stands von Wissenschaft und Technik Strafrechtliche Produkthaftung knüpft an menschliches Fehlverhalten in den beiden oben genannten Bereichen an 6
7 Einordnung der zivilrechtlichen Produkthaftung Die zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen Gewährleistung/ Mängelrechte ( 433 ff. BGB) Nur gegenüber direkten Abnehmern Äquivalenzinteresse als Maßstab (Wurde geliefert wie vereinbart?) Vertragliche Beschränkung (in Grenzen) möglich Verschuldensabhängig (aber: Verschuldensvermutung, 280 I 2 BGB) Produzentenhaftung ( 823 ff. BGB) Unbekannter Kreis an Berechtigten (geschädigte Nutzer) Integritätsinteresse als Maßstab (wurde ein geschütztes Rechtsgut widerrechtlich verletzt?) Verschuldensabhängig Produkthaftung ( 1 ff. ProdHG) Unbekannter Kreis an Berechtigten (geschädigte Nutzer) Integritätsinteresse Gefährdungshaftung Erweiterter Haftungskreis (Quasi-Hersteller; Händler) Haftungshöchstbetrag Selbstbehalt 7
8 Einordnung der zivilrechtlichen Produkthaftung Die zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen Gewährleistung/ Mängelrechte ( 433 ff. BGB) Nur gegenüber direkten Abnehmern Äquivalenzinteresse als Maßstab (Wurde geliefert wie vereinbart?) Vertragliche Beschränkung (in Grenzen) möglich Verschuldensabhängig (aber: Verschuldensvermutung, 280 I 2 BGB) Produzentenhaftung ( 823 ff. BGB) Unbekannter Kreis an Berechtigten (geschädigte Nutzer) Integritätsinteresse als Maßstab (wurde ein geschütztes Rechtsgut widerrechtlich verletzt?) Verschuldensabhängig Produkthaftung ( 1 ff. ProdHG) Unbekannter Kreis an Berechtigten (geschädigte Nutzer) Integritätsinteresse Gefährdungshaftung Erweiterter Haftungskreis (Quasi-Hersteller; Händler) Haftungshöchstbetrag Selbstbehalt 8
9 Einordnung der zivilrechtlichen Produkthaftung Die zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen in zeitlicher Hinsicht Gefahrübergang (Lieferung an Abnehmer) Gewährleistung/Mängelrechte (2 Jahre, 438 BGB) Garantie (nach individualvertraglicher Vereinbarung) Produkthaftung (3 Jahre ab Kenntnis ( 12 ProdHG)) Produzenten- Haftung ( 823 BGB) Produkthaftung: 10 Jahre ab Inverkehrbringen ( 13 ProdHG) Erlöschen des Anspruchs Produzentenhaftung: Ausschluss ggfs. erst 30 Jahre ab dem schadensauslösenden Ereignis ( 199 II, III BGB) 9
10 Produzentenhaftung, 823 ff. BGB Voraussetzungen der Produzentenhaftung: Verletzungshandlung Inverkehrbringen/-belassen eines fehlerhaften Produkts Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Schadenseintritt Verschulden Vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht entspricht im Wesentlichen den Fehlerkategorien (ProdHG) 10
11 Produkthaftung, 1 ff. ProdHG Voraussetzungen der Produkthaftung: Grundlage: Produkthaftungsgesetz wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet [ ] oder [ ] verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. ( 1 ProdHG) Fehlerhaftes Produkt persönliches Fehlverhalten Wer haftet nach dem ProdHG neben dem Hersteller? Quasi-Hersteller, 4 Abs. 1 S. 2 ProdHG Importeur, soweit Produkt aus Drittland in den EWR eingeführt wird, 4 Abs. 2 ProdHG Subsidiär: Lieferant, sofern Hersteller nicht bekannt, 4 Abs. 2 ProdHG Was gilt bei geteilter Verantwortlichkeit? Geschädigter kann jeden in vollem Umfang in Anspruch nehmen, insgesamt jedoch nur einmal Aufteilung im Innenverhältnis nach Verantwortlichkeiten 11
12 Produkthaftung, 1 ff. ProdHG Zum Fehlerbegriff 3 ProdHG: Produkt hat einen Fehler, wenn es beim Inverkehrbringen nicht die Sicherheit bietet, die nach seiner Darbietung und seinem Gebrauch (mit dem billigerweise zu rechnen ist) bestimmungsgemäßer Gebrauch vorhersehbare Fehlanwendung nicht: Vollkommen zweckfremder/missbräuchlicher Gebrauch berechtigterweise erwartet werden kann. Wertungsfrage, bei der das Gericht alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Fehlerkategorien Konstruktionsfehler Instruktionsfehler Fabrikationsfehler Konstruktionspflicht Instruktionspflicht Fabrikationspflicht Produktbeobachtungspflicht (!) 12
13 Konstruktionsfehler Welcher Sicherheitsstandard ist einzuhalten? totale Sicherheit gibt es nicht Aber: Alle Maßnahmen, die zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Gefahren objektiv erforderlich und zumutbar sind müssen getroffen sein relative Gefährlichkeit maßgeblich Wie gefährlich ist das Produkt im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Produkten? Mindestmaß: Falls es solche nicht gibt: Welchen Nutzen bringt das Produkt und welche Gefahren ist der Nutzerkreis bereit, hierfür in Kauf zu nehmen (berechtigte Sicherheitserwartung)? Allgemeine Regeln der Technik (DIN/ISO-Normen, etc.) Aber: Das alleine reicht nicht! Stand von Wissenschaft und Technik Achtung: Maßgeblich hier nicht Zeitpunkt der Serienfreigabe oder des SOP sondern des Inverkehrbringens jedes einzelnen Produkts! Bei langen Produktionszyklen bereitet dies Schwierigkeiten! 13
14 Konstruktionsfehler Mindestmaß: Stand von Wissenschaft und Technik Problem: Abwägung Bewährtheit und neuester Sicherheitsstand? Airbag-Urteil des BGH: (16. Juni 2009) darf nicht mit Branchenüblichkeit gleichgesetzt werden muss sich um eine praktisch einsatzfähige Lösung handeln eine sicherheitstechnisch überlegene Alternative mit Serieneinsatzreife ist zu verwenden nicht dagegen Sicherheitskonzepte [ ] die bisher nur auf dem Reißbrett existieren Kosten-Ratio zu berücksichtigen: Zumutbarkeit einer Sicherheitsmaßnahme ist abhängig von der Schwere der Gefahr, den Auswirkungen auf die Produktionskosten und der Auswirkung auf die Absatzchancen. Einzelfallbetrachtung! 14
15 Konstruktionsfehler Bereits im Rahmen der Produktentwicklung ist darauf zu achten, dass der Stand von Wissenschaft und Technik beim Inverkehrbringen dokumentiert wird ein Weniger an Konstruktionssicherheit nicht durch ein Mehr an Hinweisen ausgeglichen werden kann der potentielle Nutzerkreis klar vor Augen ist (einschließlich sog. Produktmigrationen ) vorhersehbare Fehlanwendungen mit berücksichtigt werden Zu Fragen ist daher unter anderem: Welche Sicherheitsrisiken gehen von dem Produkt aus? Welche Sicherheitsrisiken gehen von vergleichbaren Produkten aus? Ist das Produkt unter den zu erwartenden Einsatzbedingungen bei relativer Beurteilung sicher? Sind die Sicherheitseinrichtungen verständlich? 15
16 Fabrikationsfehler Betrifft nicht sämtliche Produkte sondern nur einzelne Produkte/Chargen Entlastung bei sogenannten Ausreißern möglich (trotz aller zumutbaren Vorkehrungen unvermeidbar, dann fehlt es am Verschulden) Entlastung hilft aber nur bei Produzentenhaftung! In der Praxis kritisch: Zulieferteile und Zukauf Angemessene Untersuchung und Prüfung muss vom Hersteller sichergestellt werden Abschluss Qualitätssicherungsvereinbarung Zertifizierung der Zulieferbetriebe regelmäßige Auditierung des Zulieferers durch den Hersteller sorgfältige Dokumentation Achtung: Ohne genaue Chargenrückverfolgbarkeit können Streitigkeiten über die Kostentragung (z.b. bei Produktrückrufen) entstehen! 16
17 Instruktionsfehler Hinweise in Gebrauchsanleitung dienen lediglich zur Vermeidung des Warnhinweise müssen über nicht offenkundig erkennbare Gefahren informieren auf den Nutzerkreis abgestimmt sein Maßgeblich: Die am Wenigsten informierte Benutzergruppe konstruktiv nicht vermeidbaren Restrisikos! Gefahren so deutlich aufzeigen, dass der Nutzer sein Verhalten daran ausrichten kann Auf Wirkungslosigkeit in bestimmten Konstellationen hinweisen, wenn das Produkt eine sicherheitsrelevante Funktion hat Vorsicht bei Werbeaussagen Diese haben Einfluss auf die Darbietung des Produkts und sind damit sicherheitsrechtlich relevant. Rechtsprechung hat zwar anerkannt, dass der Markt mit gewissen Übertreibungen rechnet. Werbung kann aber Einfluss auf Sicherheitserwartung haben, wenn sie nicht vorhandenes Maß an Sicherheit suggeriert. 17
18 Produktbeobachtungspflicht Nach Inverkehrbringen: Pflicht zur Beobachtung und ggfs. Gefahrenabwendung Aktive Produktbeobachtung Aktive Erfassung von Informationen z.b. aus dem Internet, Fachzeitschriften, auf Veranstaltungen Beobachtung von Marktbegleitern Internet-Screening: Web 2.0? Bei Verbraucherprodukten: Stichproben ( 6 I 2 ProdSG) Passive Produktbeobachtung Überprüfung von Reklamationen und ggfs. Einleitung von Maßnahmen lückenlose Erfassung, Analyse und Abarbeitung Teil des Qualitätsmanagements Honda-Urteil des BGH: Beobachtung schließt Zusammenwirken des Produkts mit Produkten anderer Hersteller ein, insbesondere wenn bereits werkseitige Vorkehrungen für den Einbau vorhanden sind (z.b. Bohrlöcher, etc.) Zubehör muss geprüft werden! ACHTUNG: Diese Grundsätze lassen sich auch auf Zulieferer übertragen! 18
19 Produktbeobachtungspflicht Wird im Rahmen der Produktbeobachtung eine Gefährdung festgestellt, muss diese möglichst effektiv beseitigt werden Warnung Rückruf (stiller/öffentlicher) Die Pflicht wird häufig durch öffentlich-rechtliche Pflichten flankiert! (z.b. Meldepflicht) Nach der Lederspray-Entscheidung des BGH ist ein Rückruf insbesondere dann erforderlich, wenn ein Massenprodukt einen Fehler aufweist, der eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit der Verwender darstellt und weniger drastische Maßnahmen keine hinreichende Gefahrabwendung erreichen. 19
20 Berlin Friedrichstraße Berlin Deutschland T F Hamburg Hohe Bleichen Hamburg Deutschland T F Brüssel Rue de Loxum Brüssel Belgien T F Prag Kooperationspartner: Kubánek & Nedelka v.o.s. nám. Republiky 1a Prag 1 Tschechische Republik T F Düsseldorf Bleichstraße Düsseldorf Deutschland T F München Karl-Scharnagl-Ring München Deutschland T F Budapest Kooperationspartner: Bán, S. Szabó & Partners József nádor tér Budapest Ungarn T F Warschau Kooperationspartner: Cvak Sp. k. ul. Złota Warschau Polen T F Frankfurt Mendelssohnstraße Frankfurt am Main Deutschland T F Stuttgart Lautenschlagerstraße Stuttgart Deutschland T F
PRODUKTHAFTUNG IN DER PRAXIS Produktsicherheitsgesetz und Qualitätssicherungsvereinbarungen
PRODUKTHAFTUNG IN DER PRAXIS 2014 Produktsicherheitsgesetz und Qualitätssicherungsvereinbarungen Dr. Detlef Schmidt, 22. Januar 2014 Inhalt Thema und Thesen des Vortrags 3 Systematik des Produktsicherheitsrechts
MehrRechtliche Aspekte und Haftungsfragen beim Einsatz elektronischer Systeme
Rechtliche Aspekte und Haftungsfragen beim Einsatz elektronischer Systeme Tobias Haar, LL.M. (Rechtsinformatik) Dr. Severin Löffler Clifford Chance Mainzer Landstraße 46 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069-71
MehrVERMEIDUNG GERICHTLICHER AUSEINANDERSETZUNGEN. Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht
VERMEIDUNG GERICHTLICHER AUSEINANDERSETZUNGEN Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht Dr. Gerhard Röder, 3. Juli 2013 Inhalt I. Freiwilligenprogramm/Turboprämien 3 II. Ausschlussfristen
MehrAUSWEG ODER FALLE? ALTERNATIVER PERSONALEINSATZ DURCH WERKVERTRAG, DIENSTVERTRAG, ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Jahrestagung Arbeitsrecht 2014
AUSWEG ODER FALLE? ALTERNATIVER PERSONALEINSATZ DURCH WERKVERTRAG, DIENSTVERTRAG, ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Jahrestagung Arbeitsrecht 2014 Dr. Thomas Winzer, 31. Januar 2014 Inhalt 1. Ausgangspunkt 1 2.
MehrALLGEMEINES. Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht
ALLGEMEINES Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht Dr. Doris-Maria Schuster, 26. Juni 2013 Sinn und Zweck Ausgleich/Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die infolge der
MehrWAS KANN SCHIEFGEHEN? BETRIEBSRATSWAHLEN 2014 AUS ARBEITGEBERSICHT. Jahrestagung Arbeitsrecht 2014
WAS KANN SCHIEFGEHEN? BETRIEBSRATSWAHLEN 2014 AUS ARBEITGEBERSICHT Jahrestagung Arbeitsrecht 2014 Dr. Jens Günther, 31. Januar 2014 Gliederung I. Rolle des Arbeitgebers bei Betriebsratswahlen II. III.
Mehr823 I BGB. (1) Rechtsgutverletzung: Körper, Gesundheit
SS 2008, Folie II 1 823 I BGB (1) Rechtsgutverletzung: Körper, Gesundheit Problem: Verletzung bei bloßer Aufrechterhaltung eines pathologischen Zustands (Wirkungslosigkeit ohne weitere Folgen) Problem:
MehrDIE HAFTUNG DES ÜBERTRAGUNGS- UND VERTEILNETZBETREIBERS FÜR DAS PRODUKT ELEKTRIZITÄT
Berlin, 13.10.2014 enreg. Workshop zum Energierecht DIE HAFTUNG DES ÜBERTRAGUNGS- UND VERTEILNETZBETREIBERS FÜR DAS PRODUKT ELEKTRIZITÄT Dr. Susanne Wende, LL.M. Der Fall BGH, Urteil vom 25.2.2014, Az.
MehrStudienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Schweiz
Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Schweiz Spannungsfeld Selbstanzeigen und Akteneinsicht - Die Perspektive des Kronzeugen / Schadenersatzbeklagten Dr. Ingo Brinker, Bern, 8. Februar 2012 EuGH-Urteil
MehrDie gesellschaftspolitische Verantwortung des Ingenieurs unter Haftungsgesichtspunkten
Die gesellschaftspolitische Verantwortung des Ingenieurs unter Haftungsgesichtspunkten 1 Leitideen - Verantwortung als gesellschaftliche Dimension - Verantwortung als technische Dimension / Sicherheit
MehrFahrassistenzsysteme - Produkthaftungsfragen aus juristischer Sicht. Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner
Fahrassistenzsysteme - Produkthaftungsfragen aus juristischer Sicht Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner Drei Säulen des Produktrechts behördliches Produktsicherheitsrecht (z.b. GPSG) (Maßstab
MehrFragen der Produkthaftung im Hinblick auf den Betrieb unbemannter Schiffe Carina Lutter
Fragen der Produkthaftung im Hinblick auf den Betrieb unbemannter Schiffe 29.06.2017 Carina Lutter Einfluss der Technik auf die Schiffsführung Sensoren (Kameras, Radar, Sonar, LiDAR)-> situation awareness
MehrDer Werkstoff Elastomer aus produkthaftungsrechtlicher Sicht
Der Werkstoff Elastomer aus produkthaftungsrechtlicher Sicht - Überblick über die Produkthaftung am Beispiel aktueller Produkthaftungsfälle und Rückrufaktionen - Merseburger Elastomertage Vortrag am Mittwoch,
MehrQualität und Recht: Übersicht
Übersicht Quelle: Pfeifer, 2001, S. 226 Arbeitsgruppe Wirtschaftsinformatik Managementinformationssysteme Arndt 14.04.2010 Folie 37 Fehler und Mangel Fehler und Mangel im juristischen Sprachgebrauch: Synonyme
MehrHaftungsoptionen für autonom agierende Komponenten und Systeme
Haftungsoptionen für autonom agierende Komponenten und Systeme Jan-Philipp Günther Forschungsstelle RobotRecht Juristische Fakultät Universität Würzburg www.robotrecht.de jan-philipp.guenther@jura.uni-wuerzburg.de
MehrHaftung / Gewährleistung
Haftung / Gewährleistung Vortrag anlässlich von Tagungen zur Schutzbeschichtung elektronischer Bauteile Anwalts Contor Cassel Bürogemeinschaft Gliederung Erster Teil: juristische Begriffe, z.b. Haftung
MehrHaftungsrisiken für Hersteller und Betreiber bei Arbeitsunfällen
Landshut, 27. November 2012 Haftungsrisiken für Hersteller und Betreiber bei Arbeitsunfällen Produkthaftung und strafrechtliche Konsequenzen Dr. Arun Kapoor, Rechtsanwalt Die drei Säulen des Produktsicherheitsrechts
MehrMedizinproduktehaftung
Lehrstuhl Prof. Erwin Deutsch -Zentrum für Medizinrecht- Gosslerstr.19 37075 Göttingen E-Mail: edeutsc@gwdg.de Medizinproduktehaftung von Prof. Dr.iur., Dr. iur. med. h.c. mult., Dres. Erwin Deutsch vorgetragen
MehrHaftung nach dem ProdHaftG
Vor 1990 Haftung des Herstellers fehlerhafter Produkte lediglic h aus allgemeinen Vorschriften: Produzentenhaftung ( 823 ff. BGB) In Umsetzung der EG-Produkthaftungsrichtlinie trat am 1.1.1990 das Produkthaftungsgesetz
MehrGENEHMIGUNGSRECHTLICHE FRAGESTELLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER PCI-VERORDNUNG UND ANPASSUNGSBEDARF IN DEUTSCHLAND
GENEHMIGUNGSRECHTLICHE FRAGESTELLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER PCI-VERORDNUNG UND ANPASSUNGSBEDARF IN DEUTSCHLAND Energie-Workshop der WWU Münster/Forschungsstelle Regulierungsrecht (ITM) Prof. Dr. Tobias
MehrDas neue Produkthaftungsrecht
NWB Ratgeber Wirtschaft Das neue Produkthaftungsrecht Von Dr. Christoph Landscheidt Richter am Landgericht Duisburg 2., überarbeitete Auflage VERLAG NEUE WIRTSCHAFTS-BRIEFE HERNE/BERLIN Inhaltsverzeichnis
MehrAuswirkungen eines zertifizierten Qualitâtsmanagementsystems nach DIN EN ISO 900Qff. auf die Haftungssituation
Auswirkungen eines zertifizierten Qualitâtsmanagementsystems nach DIN EN ISO 900Qff. auf die Haftungssituation im Unternehmen Von Thomas Bayer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung
MehrBochumer juristische Studien Bd. 110
Bochumer juristische Studien Bd. 110 Produkthaftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und dem Recht der Republik China (Taiwan) unter Berücksichtigung der EG-Produkthaftungsrichtlinie - Eine
MehrGESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING. Umsetzung von Outsourcing/Betriebsübergang
GESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING Umsetzung von Outsourcing/Betriebsübergang Dr. Katrin Haußmann, 1. Juli 2014 Inhalt Zuordnung der Mitarbeiter 1 Interessenausgleich/Sozialplan
MehrProduktsicherheit Produkthaftung
Béate Ilona Nettelbeck Produktsicherheit Produkthaftung Anforderungen an die Produktsicherheit und ihre Umsetzung Springer Inhaltsverzeichnis A. B. I. II. 1. 2. 3. ee. c (1). 0). (a). (b). (c). Einleitung
MehrThema: Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Aufgabenblatt Thema: Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz 1. Unterscheiden Sie die Arten von Herstellern gemäß Produkthaftungsgesetz. Endprodukthersteller derjenige, der das Endprodukt tatsächlich hergestellt
MehrENTWICKLUNGSPOTENTIALE IN DER IMMOBILIENTRANSAKTION WEITSICHT BEI DER KÄUFER DUE DILIGENCE ALS GRUNDLAGE FÜR EIN EXIT- ORIENTIERTES ASSET MANAGEMENT
ENTWICKLUNGSPOTENTIALE IN DER IMMOBILIENTRANSAKTION WEITSICHT BEI DER KÄUFER DUE DILIGENCE ALS GRUNDLAGE FÜR EIN EXIT- ORIENTIERTES ASSET MANAGEMENT Revitalisierung und Neukonzeption von Einkaufs- und
MehrRechtliche Risiken bei integrierter Software
Rechtliche Risiken bei integrierter Software Embedded Engineering Gespräche Minden, 23. September 2016 Agenda Vorüberlegungen Begrifflichkeiten - Gewährleistung / Garantie - Produkthaftung / Produzentenhaftung
MehrA-GmbH B-AG H GF V EJ
Produktverantwortung von Händlern, Herstellern und Zulieferern - Überblick über die Produkthaftung am Beispiel aktueller Rückrufaktionen - Montag, den 12. April 2010 Beispielfall A-GmbH B-AG H GF GF V
MehrRECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN: PROBLEMSTELLUNGEN UND FALLSTRICKE FÜR DEN VERKÄUFER. Bundesverband der Unternehmensjuristen M&A Summit 2013
RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN: PROBLEMSTELLUNGEN UND FALLSTRICKE FÜR DEN VERKÄUFER Bundesverband der Unternehmensjuristen M&A Summit 2013 Dr. Jan Bauer, 18. Juni 2013 Inhalt Einleitung: Ablauf eines Verkaufsverfahrens
MehrDie Pflicht zum Produktrückruf gemäß 823 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung
Die Pflicht zum Produktrückruf gemäß 823 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche
MehrCompliance Investigations aus arbeitsrechtlicher Sicht
Compliance Investigations aus arbeitsrechtlicher Sicht Osnabrück, den 11. Juni 2008 Dr. Frank Merten Rechtsanwalt in München Inhalt Ausgangssituation Befragungen von Arbeitnehmern Kronzeugenregelung Einsichtnahme
MehrHeuking Kühn Lüer Wojtek
Heuking Kühn Lüer Wojtek Rückrufaktionen und Auswirkungen auf den Kostenregress in der Zulieferkette Rechtsanwalt Veit Päßler Rechtsanwalt Tobias Leege Übersicht I. Einleitung II. Was ist ein Rückruf?
MehrAktuelle Entwicklungen: Produktsicherheit und Stand der Technik
Aktuelle Entwicklungen: Produktsicherheit und Stand der Technik Dr. Nicole Burkardt, Rechtsanwältin, Robert Bosch GmbH 1 AGENDA I. Einleitung II. Stand der Technik: Anforderungen an die Produktsicherheit
MehrPersönliche Haftungsrisiken in der Produkthaftung
Thementag Risikomanagement Persönliche Haftungsrisiken in der Produkthaftung Montag, 08. April 2013 Produkthaftungsrechtliche Risiken: Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche Vertragliche Haftung Haftung
MehrINNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE
INNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Calciumcarbid-Kartell II vom 18. November 2014 Dr. Birgit
MehrProdukthaftungsrecht
RWS-Skript 153 Richter am BGH, Dr. Hans Josef Kullmann, Karlsruhe Produkthaftungsrecht Höchstrichterliche Rechtsprechung 5., neubearbeitete Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum Köln Literaturverzeichnis
MehrProdukthaftung bei Just-in-Time-Systemen
Produkthaftung bei Just-in-Time-Systemen INAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen vorgelegt von HARALD WERNER POTINECKE aus
MehrProdukthaftung in Schweden, Norwegen und Dänemark. von. Dr. Christian Bloth. Frankfurt a. M. 'IIP. Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg
Produkthaftung in Schweden, Norwegen und Dänemark von Dr. Christian Bloth Frankfurt a. M. 'IIP Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 20 1 Einleitung 23 2
MehrProdukthaftung und Compliance -
Produkthaftung und Compliance - Frank Graichen DQS Medizinprodukte GmbH, Frankfurt Seite 0 von x Was haben alle diese Vorfälle gemein? Rückruf von 18 Mio. Mattel-Spielzeugen im August 2007 Absturz der
MehrLeseproben Fernstudienlehrbriefe
Weiterbildender Masterstudiengang»Technische Kommunikation«Leseproben Fernstudienlehrbriefe Marina Tamm Juristische und normative Grundlagen Wissenschaftliche Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Einleitung...7
MehrProdukthaftung und Risikominimierung
DGQ Regionalkreis Karlsruhe Produkthaftung und Risikominimierung Montag, 05. November 2007 Themenübersicht: Produkthaftungsrechtliche Risiken Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche Strafrechtliche Produktverantwortung
MehrGesetzlicher Know-how-Schutz: Möglichkeiten und Grenzen. Seminar Know-how-Schutz. Dr. Björn Kalbfus, LL.M., Rechtsanwalt. Gleiss Lutz, 6.
Gesetzlicher Know-how-Schutz: Möglichkeiten und Grenzen Seminar Know-how-Schutz Dr. Björn Kalbfus, LL.M., Rechtsanwalt Gleiss Lutz, 6. März 2013 Themenübersicht Welches Know-how ist als Betriebs- oder
MehrDelikts- und Schadensrecht
Einheit 14: Produzenten-, Produkt- und Umwelthaftung Produzentenhaftung und Produkthaftung 823, 831 BGB Produzentenhaftung Haftung des Produzenten v.a. für Nachlässigkeit in Produktion und Vertrieb Haftung
MehrBEFREIUNGSRECHT UND DIE URTEILE DES BSG VOM 4. MÄRZ 2014: WAS BLEIBT, WAS IST NEU?
BEFREIUNGSRECHT UND DIE URTEILE DES BSG VOM 4. MÄRZ 2014: WAS BLEIBT, WAS IST NEU? Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Unternehmensanwälte!? Was ist nach den Syndikus-Urteilen des BSG
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei gemeinsamer Produktion Wer haftet?
/ Rechtliche Rahmenbedingungen bei gemeinsamer Produktion Wer haftet? Regionalforum Industrie 4.0@Mittelstand IHK Ostthüringen/Fraunhofer-IKTS 25. August 2016, Hermsdorf Dr. Susanne Wende, LL.M. Alicante
MehrENTSCHÄDIGUNGSRECHT IN DEUTSCHLAND. 27. März 2013
ENTSCHÄDIGUNGSRECHT IN DEUTSCHLAND 27. März 2013 2 I. Entschädigungsbegriffe Bundesentschädigungsgesetz Entschädigung für Opfer der NS-Verfolgung Lastenausgleich Entschädigung für Vertreibung und Kriegssachschäden
MehrPRODUKTHAFTUNG IM AGRARBEREICH
PRODUKTHAFTUNG IM AGRARBEREICH BERNHARD HERINGHAUS Dr. jur., Dipl.-Ing. Agrar, Rechtsanwalt in Osnabrück 1994 CARL HEYMANNS VERLAG KG Köln Berlin Bonn München 1 Einleitung 1 2 Anwendbarkeit der EG-Produkthaftungsrichtlinie
MehrDie Produkthaftung für fehlerhafte medizinische Expertensysteme
Zoi Kardasiadou Die Produkthaftung für fehlerhafte medizinische Expertensysteme Eine Untersuchung unter Einbeziehung arzthaftungsrechtlicher Fragen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. Volker Krey, Arun Kapoor. Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht
Volker Krey, Arun Kapoor Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht CE-Kennzeichung - Gefahrenanalyse - Betriebsanleitung - Konformitätserklärung - Produkthaftung - Fallbeispiele ISBN: 978-3-446-22831-3 Weitere
MehrGESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING
GESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING Unterrichtungsschreiben Neues zum notwendigen Inhalt und zur Verwirkung des Widerspruchsrechtes Dr. Jens Günther, 1. Juli 2014 Inhalt
MehrHaftung beim automatisierten Fahren. JUNE 28, 2018 Benedikt Xylander +49 (0)
Haftung beim automatisierten Fahren JUNE 28, 2018 Benedikt Xylander Benedikt.Xylander@gtlaw.com +49 (0)30 700 171 226 Gliederung I. Automatisierungsstufen II. III. IV. Rechtsrahmen Haftung von Fahrzeughalter
MehrKeine Haftung ohne Verschulden! Die Verkehrssicherungspflichten müssen durch den Hersteller vorsätzlich oder fahrlässig verletzt worden sein.
Verschulden Keine Haftung ohne Verschulden! Die Verkehrssicherungspflichten müssen durch den Hersteller vorsätzlich oder fahrlässig verletzt worden sein. Vorsatz: Wissentliche und willentliche Verletzung
MehrHaftungsrechtliche Probleme beim autonomen Fahren. Maximilian Harnoncourt
Haftungsrechtliche Probleme beim autonomen Fahren Maximilian Harnoncourt Haftungsregime Verschuldenshaftung ( 1293 ff ABGB) Gefährdungshaftung des Halters ( 1 ff EKHG) Produkthaftung des Herstellers (
MehrDas Verhältnis von Arzthaftung und Arzneimittelhaftung
Technischen Universität Braunschweig Das Verhältnis von Arzthaftung und Arzneimittelhaftung Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität zu Göttingen
MehrHaftung und Gewährleistung. Rechtliche Bedeutung von Normen im Zivilrecht
Haftung und Gewährleistung Rechtliche Bedeutung von Normen im Zivilrecht Gliederung 1. Norm Gesetz 2. Sichere Seite a) Unbestimmte Rechtsbegriffe b) Beispielfälle c) Ergebnis Normen sind keine Gesetze
MehrABSTRAKTER FEHLERBEGRIFF IM HINBLICK AUF MEDIZINPRODUKTE EUGH-URTEIL VOM UND DESSEN FOLGEN FÜR DEN PATIENTENSCHUTZ
ABSTRAKTER FEHLERBEGRIFF IM HINBLICK AUF MEDIZINPRODUKTE EUGH-URTEIL VOM 05.03.2015 UND DESSEN FOLGEN FÜR DEN PATIENTENSCHUTZ Rechtsanwältin Sonja Hemmerich EINLEITUNG Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte
MehrDer Zuliefervertrag. Von Dr. Hans-Peter Gebhardt. Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München
Der Zuliefervertrag Von Dr. Hans-Peter Gebhardt Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Vorwort Abkürzungen V XI Einleitung 1 I. Aktuelle Bedeutung 1 II. Gegenstand der Untersuchung 2 1. Teil
MehrWas der Qualitätsmanager vom Recht wissen muß
Dirk Johannsen Gerd Krieshammer f Heinz W. Adams Was der Qualitätsmanager vom Recht wissen muß Mit 25 Beispielen aus der Rechtspraxis 3. aktualisierte und erweiterte Auflage Verlag TÜV Rheinland Seite
MehrMERKBLATT PRODUKTHAFTUNG
MERKBLATT Recht und Steuern PRODUKTHAFTUNG Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt Haftungsansprüche für Schäden, die als Folge der Fehlerhaftigkeit eines Produkts eintreten. Die Haftung gilt sowohl
MehrMERKBLATT PRODUKTHAFTUNG
MERKBLATT Recht und Steuern PRODUKTHAFTUNG Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt Haftungsansprüche für Schäden, die als Folge der Fehlerhaftigkeit eines Produkts eintreten. Die Haftung gilt sowohl
MehrV Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht
Privatrecht / Prof. Dr. H. Buschmann 1 2002-11-30 V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Schlechtleistung im Kaufrecht Gewährungsleistung für Mängel bei Sachkauf Sachmangel 434 Mangel Abweichung
MehrPraxisleitfaden Produktsicherheitsrecht
Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht CE-Kennzeichung - Risikobeurteilung - Betriebsanleitung - Konformitätserklärung - Produkthaftung - Fallbeispiele Bearbeitet von Dipl.-Ing. Volker Krey, RA Dr. Arun
MehrKomma vertauscht, Patient tot Wer haftet?
www.softwarehaftung.de 25. September 2008 MedConf 2008 Software und Systementwurf für Medical Devices Übersicht Haftungskonstellationen 1 Haftungskonstellationen 2 ProdHaftG BGB Produzentenhaftung 3 Haftung
MehrDie Haftung des Quasi-Herstellers
Stefan Krüger Die Haftung des Quasi-Herstellers PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XI-XXVIII A. Einführung i I. Grundsätzliches zum Quasi-Hersteller
MehrJun.-Prof. Dr. Janine Wendt Teilprojekt C10
Jun.-Prof. Dr. Janine Wendt Teilprojekt C10 Die Beherrschung von Unsicherheit in lasttragenden Systemen des Maschinenbaus aus rechtswissenschaftlicher Sicht (Product Compliance) Agenda I. Innere Produktsicherheit
MehrHERBSTTAGUNG DER DAV-ARGE
HERBSTTAGUNG DER DAV-ARGE VERWALTUNGSRECHT (LANDESGRUPPE NRW) Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht Die höchstrichterlichen Urteile zum störfallrechtlichen Abstandserfordernis d Konsequenzen im Bauplanungsrecht
MehrDie Haftung des Herstellers und des Vertriebsunternehmens im deutsch-russischen Wirtschaftsund Handelsverkehr
Dörte Poelzig Die Haftung des Herstellers und des Vertriebsunternehmens im deutsch-russischen Wirtschaftsund Handelsverkehr Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 21 Einleitung 27 A. Fragestellung
MehrInstandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum
Instandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum 42. Fachgespräch des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis vom 26. bis 28. Oktober 2016 in
MehrFMEA Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse DGQ-Band 13 11
Qualitätsplanung/Qualitätslenkung FMEA Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse DGQ-Band 13 11 Methode Organisation Bewertungskatalog DV-unterstützte FMEA- Erstellung Kosten-Nutzen Produkthaftung und FMEA
MehrProdukthaftungsgesetz (PHG) PrintPreview=True
Produkthaftungsgesetz (PHG) http://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=10002864&show PrintPreview=True Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Produkthaftungsgesetz,
MehrProduktsicherheitsgesetz und Produkthaftung
Produktsicherheitsgesetz und Produkthaftung Von Dr. Alexandra König Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Vorwort V Einleitung 1 1. Teil Die Auslegung des ProdSG 5 /. Abschnitt Die Grundsätze
MehrQualitätssicherungsvereinbarungen
Qualitätssicherungsvereinbarungen Inhalt Folgen fehlerhafter Produkte Gewährleistungshaftung Produkthaftung Qualitätssicherungsvereinbarungen Produkthaftung und Qualitätsvereinbarungen Nach DIN EN ISO
MehrSelbststeuernde Fahrzeuge: Reformbedarf beim zivilen Haftungsrecht (?)
Prof.Dr.Gerald Spindler, Institute of Economic Law Corporate, Securities and E- Commerce Law Selbststeuernde Fahrzeuge: Reformbedarf beim zivilen Haftungsrecht (?) Phänomene Haftung für selbststeuernde
MehrFACHVERBAND WERKZEUGINDUSTRIE e. V.
FACHVERBAND WERKZEUGINDUSTRIE e. V. Pressemitteilung Elberfelder Str. 77 42853 REMSCHEID Postfach 10 03 62 42803 REMSCHEID Telefon 0 21 91/4 38-21 Telefax 0 21 91/4 38-79 E-Mail fwi@werkzeug.org Internet
MehrARBEITSRECHTLICHE PROBLEME BEI BESTEHENDER BETRIEBLICHER ALTERSVERSORGUNG - UND WIE KÖNNEN DIESE VERMIEDEN WERDEN? AXA bav-symposium 2014
ARBEITSRECHTLICHE PROBLEME BEI BESTEHENDER BETRIEBLICHER ALTERSVERSORGUNG - UND WIE KÖNNEN DIESE VERMIEDEN WERDEN? AXA bav-symposium 2014 Dr. Martin Diller, 20. Februar 2014 A. Gesetzgebung Rente mit 63
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet:
Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 22.06.2011 Der Tatbestand des 823 Abs. 1 (II) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=39651 Die Rechtsgutverletzung
MehrVerantwortlichkeiten bei Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Verantwortlichkeiten bei Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Von Rechtsanwalt Thomas Lange, Geschäftsführer GermanFashion Modeverband e.v. Haftungsfragen nach unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen Die
MehrNeuregelung der Sicherheitsanforderungen an technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte zum 1. Mai 2004
Neuregelung der Sicherheitsanforderungen an technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte zum 1. Mai 2004 Am 1. Mai 2004 ist das neue Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräteund
MehrIWW Studienprogramm. Modul XXV (R1): Grundzüge des Vertrags- und Haftungsrechts. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches
MehrPUMPSPEICHERKRAFTWERKE IM MARKT. Rechtlicher Rahmen für Strombezug und -vermarktung
PUMPSPEICHERKRAFTWERKE IM MARKT Rechtlicher Rahmen für Strombezug und -vermarktung 2. Pumpspeichertagung des Energie-Forschungszentrums Niedersachsen Dr. Jacob von Andreae, Goslar, 20. November 2014 Inhalt
MehrHaftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen: Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Menschenwürde des Betroffenen
MehrDr. Timo Hohmuth Rechtliche Anforderungen an Refurbishing-/ ReUse-Konzepte. Hamburg, 11. April 2012
Dr. Timo Hohmuth Rechtliche Anforderungen an Refurbishing-/ ReUse-Konzepte Hamburg, 11. April 2012 Kurze Vorstellung, Hamburg Schwerpunkte: Umwelt- und Technikrecht Technologietransfer Gewerblicher Rechtsschutz
MehrProduktehaftung: Der Fehlerbegriff nach deutschem, amerikanischem und europäischem Recht
Produktehaftung: Der Fehlerbegriff nach deutschem, amerikanischem und europäischem Recht DDr. Peter Borer
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist
MehrGPSG. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Auswirkungen und Konsequenzen
GPSG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Auswirkungen und Konsequenzen Peter Hadwiger, Hadwiger Dokumentation Liebfrauenstr. 74, 64289 Darmstadt Hadwiger.doku@t-online.de 0 61 51 95 33 53 GPSG - Entstehung
MehrWoche 5: Gesetzliche Schuldverhältnisse
Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 5: Gesetzliche Schuldverhältnisse Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Einführung II. Geschäftsführung ohne Auftrag
MehrAusgabe 03/2017. Fach-Informationsdienst. Haftung des Einzelhändlers für von ihm vertriebene und/oder selbst hergestellte Produkte.
Fach-Informationsdienst Ausgabe 03/2017 Haftung des Einzelhändlers für von ihm vertriebene und/oder selbst hergestellte Produkte Verfasser: Patrick Frank und Julian Hartfiel (Abteilung Haftpflicht Vertrag
MehrAutonomes Fahren in Deutschland Neue Haftungsschwerpunkte für Hersteller und Zulieferer
Autonomes Fahren in Deutschland Neue Haftungsschwerpunkte für Hersteller und Zulieferer Dr. Jan Kraayvanger Rechtsanwalt T +49 69 7941 2271 jkraayvanger@mayerbrown.com Mayer Brown is a global legal services
MehrV orw ort... V. Abkürzungsverzeichnis... XXI. 1. Kapitel: Einleitung und Gegenstand des Produkthaftungsrechts...1
Inhaltsübersicht V orw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XXI 1. Kapitel: Einleitung und Gegenstand des Produkthaftungsrechts...1 2. Kapitel: Das Produkthaftungsrecht in D eutschland... 17 3. Kapitel: Das
MehrWer übernimmt die Verantwortung?
Wer übernimmt die Verantwortung? Haftung der einzelnen Akteure: Fahrer, Hersteller, Halter DVR- Presseseminar 25.11.2014 Sven Hötitzsch Wissenschaftlicher Mitarbeiter Forschungsstelle RobotRecht Domerschulstraße
Mehr1.2. Qualität & Recht; Produktsicherheit & -haftung; Produktha*ung Gliederung; Inhalt (
Qualität & Recht; Produktsicherheit & -haftung; Produktha*ung Gliederung; Inhalt 1.2 Produkthaftung - Grundlagen (Folgen fehlerhafter Produkte; Außervertragliche Haftung / Produkthaftung; Rechtsfall Ein
MehrZumutung und Zumutbarkeit von Verantwortung in Mensch-Maschine-Assoziationen
ZiF-Tagung Robotik und Gesetzgebung, Bielefeld, 7.-9.5.2012 Zumutung und Zumutbarkeit von Verantwortung in Mensch-Maschine-Assoziationen Dr. Malte Gruber gruber@jur.uni-frankfurt.de www.malte-gruber.de
MehrDIE HAFTUNG DES REEDERS EINES UNBEMANNTEN SCHIFFES
DIE HAFTUNG DES REEDERS EINES UNBEMANNTEN SCHIFFES Prof. Dr. Dieter Schwampe Szenarien Fallgruppe I: Ferngesteuerte Schiffe Das Schiff kommt von der vorgesehenen Route ab, weil (1) der Remote Controller
MehrDie Haftung des pharmazeutischen Unternehmers für Arzneimittelschäden durch off label use"
Alexandra Dany Die Haftung des pharmazeutischen Unternehmers für Arzneimittelschäden durch off label use" Nomos Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Einfuhrung 17 A. Die Problematik des off label use" 17 I. Entstehungsgründe
MehrÜbersicht über ausgewählte examensrelevante Urteile aus dem Jahr 2018
Übersicht über ausgewählte examensrelevante Urteile aus dem Jahr 2018 Übersicht über ausgewählte examensrelevante Urteile aus dem Jahr 2018 Anbei findest Du den jeweiligen Link zum behandelten Urteil und
MehrBESONDERHEITEN BEIM VERKAUF VON NOTLEIDENDEN UNTERNEHMENSTEILEN. Bundesverband der Unternehmensjuristen M&A Summit 2013
BESONDERHEITEN BEIM VERKAUF VON NOTLEIDENDEN UNTERNEHMENSTEILEN Bundesverband der Unternehmensjuristen M&A Summit 2013 Dr. Ralf Morshäuser, 18. Juni 2013 Inhalt Ausgangssituation Haftungsrisiken beim Share
MehrRechtsgrundlagen Gewährleistung & Produkthaftung
Rechtsgrundlagen Gewährleistung & Produkthaftung T H E P R E M I E R E M S C O M P A N Y Bernd Enser Manager Quality Qualitätsmanagement Begriffe des Rechts Der lange Weg zum Vertrag Geheimhaltungsvereinbarung
Mehr