Kurzfassung der Tagesordnung für die 400. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 26. Juni 2014

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1 Kurzfassung der Tagesordnung für die 400. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 26. Juni 2014 ÖFFENTLICHE SITZUNG 1.) Sitzungsprotokoll über die 399. Sitzung des Gemeinderates am ) Bericht des Bürgermeisters 3.) Anfragen 4.) Nachwahl in Ausschüsse Nach dem Mandatsverzicht von GR Maier Josef, sind die jeweiligen Ausschüsse neu zu besetzen. 5.) Strategische Haushaltskonsolidierung 2014 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt die Realisierung der im Anhang aufgelisteten Maßnahmen. Dieser Beschluss ersetzt jenen vom , TOP 9, und ergänzt den Gemeinderatspunkt vom , TOP 26. Soweit es sich dabei um Angelegenheiten handelt, die nicht in den Kompetenzbereich des Gemeinderates fallen, hat dieser Beschluss in diesen Fällen lediglich empfehlenden Charakter. 6.) Darlehensumwidmungen und Darlehensaufnahmen für das Haushaltsjahr ) Einrichtung eines Kultur- und Eventbeirates für die Multiversum Schwechat Betriebs GmbH 8.) Mietverträge im Concorde Business Park betreffend academia nova und CEIT Die Stadtgemeinde Schwechat übernimmt die monatlichen Mietenzahlungen im Bereich der "academia nova" im bisherigen Ausmaß bis zum in Höhe von brutto 7.363,20 pro Monat. Weitere Verpflichtungen - welcher Art auch immer - übernimmt die Stadtgemeinde Schwechat mit dieser Maßnahme nicht. Weiters einigt sich die Stadtgemeinde Schwechat mit der Novoreal Immobilieninvest AG auf einen Vergleich, in dem die Stadtgemeinde Schwechat die Hälfte des hochgerechneten Bruttomietzinses von ,81, sohin ,41 hinsichtlich der CEIT-Verträge, übernimmt. Weitere Verpflichtungen - welcher Art auch immer - übernimmt die Stadtgemeinde Schwechat auch mit dieser Maßnahme nicht. Mit diesem Vergleich mit der Novoreal Immobilieninvest AG sind insbesondere auch alle offenen Forderungen aus den "CEIT-Verträgen" (Mutter und Töchter) während der Dauer des Insolvenzverfahrens bereinigt und verglichen. Falls die Räumlichkeiten zur Gänze oder teilweise vor dem weitervermietet werden, verringert sich der Anteil der Stadtgemeinde Schwechat von ,41 aliquot. 9.) Änderung der Wasserabgabenordnung Folgende Änderung der Wasserabgabenordnung wird beschlossen. Ä N D E R U N G D E R W A S S E R A B G A B E N O R D N U N G DER STADTGEMEINDE SCHWECHAT Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 unter Tagesordnungspunkt 9 folgende Änderung der Wasserabgabenordnung vom , TOP 18, geändert am , TOP 10, , TOP 22, , TOP 13, , TOP 39, , TOP 38 und am , TOP 12, beschlossen. 2

2 (1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschluss- und Ergänzungsabgaben für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung wird gemäß 6 und 7 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 i.d.g.f., mit 12,00 festgesetzt. (2) Für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) wird eine Baukostensumme von ,00 und eine Gesamtlänge des Rohrnetzes von Meter zu Grunde gelegt. 4 (2) Für die Berechnung der Wasserbezugsgebühr wird die Grundgebühr für 1 Kubikmeter Wasser mit 1,73 festgesetzt. 6 (1) Der Bereitstellungsbetrag wird mit 1,80 pro Kubikmeter/Stunde festgesetzt. (2) Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (Kubikmeter/Stunde) und den Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr: Wasserzähler x Bereitstellungsbetrag = Bereitstellungsgebühr Nennbelastung in m³/stunde Euro Euro 1,5 1,80 2,70 2,5 1,80 4,50 3 1,80 5,40 4 1,80 7,20 5 1,80 9,00 7 1,80 12, ,80 27, ,80 36, ,80 54, ,80 72, ,80 108, ,80 144, ,80 180, ,80 270,00 Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit den Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten. 8 Die Änderung der Wasserabgabenordnung tritt mit 01. Jänner 2015 in Kraft. Die Änderung der Grundgebühr tritt mit dem Beginn des Ablesungszeitraumes in Kraft, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt. Auf Abgabentatbestände, die vor Inkraftreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, sind die bis dahin geltenden Gebührensätze weiterhin anzuwenden. 10.) Verleihung von sichtbaren Auszeichnungen Der Gemeinderat möge an folgende Personen sichtbare Auszeichnungen verleihen: Plakette für Verdienste um die Schwechater Wirtschaft für eine 40jährige Dienstzeit in einem Schwechater Betrieb: Bernhard Novak - Borealis Polyolefine GmbH. Walter Jilek - Borealis Polyolefine GmbH. Gerhard Amon - Borealis Polyolefine GmbH. Johann Dulik - Borealis Polyolefine GmbH. Norbert Braun - OMV GmbH. Franz Prikryl - OMV GmbH. Horst Pachlina - OMV GmbH. Miodrag Petrovic - Brau Union Österreich Erich Heiss - Brau Union Österreich Ehrenzeichen der Stadt in Bronze Univ.Prof.Dr. Ulrike Tanzer Univ.Prof.Dr. Walter Pape

3 Univ.Prof.Dr. Martin Stern Dr. Rainer Theobald für ihre Engagement bei den "Internationalen Nestroy-Gesprächen". Frau Univ.Prof. Dr. Tanzer hat seit 1997 durch eigene Beiträge und als Ideengeberin maßgeblich an der Gestaltung der Programme der Internationalen Nestroy-Gespräche mitgewirkt. Im letzten Jahrzehnt war sie auch als Mitorganisatorin tätig. In gleicher Weise haben die Professoren Pape, Stern und Theobald durch eigene Beiträge als Impulsgeber und Moderatoren das wissenschaftliche Niveau der Symposien gehalten, so die Schwechater Nestroy-Gespräche zur internationalen Anerkennung gebracht und damit dazu beigetragen, dass Schwechat sich als Kulturstadt positionieren konnte. 11.) Kleingartenanlage Auf der Ried II, Parzelle 4; Übertragung eines Mietvertrages Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung des Mietvertrages an Frau Christa Dolezal, hinsichtlich der Parzelle 4 in der Kleingartenanlage Auf der Ried II, zu nachfolgenden Bedingungen; Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag (abgeschlossen mit Herr Alois und Frau Christa Dolezal) bleiben inhaltlich aufrecht. Die Fortsetzungserklärung von Frau Dolezal liegt vor. 12.) Kleingartenanlage Auf der Ried II, Parzelle 13; Übertragung eines Mietvertrages Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung des Mietvertrages an Frau Hermine Schuppler, hinsichtlich der Parzelle 13 in der Kleingartenanlage Auf der Ried II, zu nachfolgenden Bedingungen; Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag (abgeschlossen mit Herrn Reinfried und Frau Hermine Schuppler) bleiben inhaltlich aufrecht. Die Fortsetzungserklärung von Frau Schuppler liegt vor. 13.) Kleingartenanlage Auf der Ried II, Parzelle 6; Übertragung eines Mietvertrages Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung des Mietvertrages an Frau Brigitte Sommer, hinsichtlich der Parzelle 6 in der Kleingartenanlage Auf der Ried II, zu nachfolgenden Bedingungen; Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag (abgeschlossen mit Herrn Julius Sommer) bleiben inhaltlich aufrecht. Die Fortsetzungserklärung von Frau Sommer liegt vor. 14.) KG Schwechat, EZ 42, Gst.Nr.: 814; Verkauf der Körnerhalle samt angeschlossenem Wohnhaus Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt den Abschluss des beiliegenden, einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Kaufvertrages mit der Familienwohnbau Niederösterreich gemeinnützige Wohnbau- und Baubetreuungsgesellschaft m.b.h., 3107 St.Pölten, Austinstraße ) KG Schwechat, EZ 588, Gst.Nr. 208/1; Verkauf Liegenschaft (Teilstück) Industriestraße Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt den Abschluss des beiliegenden, einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Kaufvertrages mit Hr. Ing. Manfred Leiner MSc, Himbergerstraße 1, 2320 Schwechat. 16.) KG Schwechat, EZ 2185, Gst.Nr. 52/4; Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der "Wien-Süd" zum Zwecke der Errichtung eines Parkplatzes Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt den Abschluss des beiliegenden, einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Baurechtsvertrages mit der Gemeinnützigen Bau- u. Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 1235 Wien, Untere Aquäduktgasse 7.

4 17.) Löschung von Rechten an Liegenschaften Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat genehmigt die Löschung des folgenden Rechtes an der angeführten Liegenschaft: KG Schwechat EZ 1787 / Alfred Gerstenkorn C-Blatt: Vorkaufsrecht 18.) Einstellung der Förderungen betreffend Umwelt- und Klimaschutz, Fassadenförderung Die nachfolgend genannten Investitionen werden mit seitens der Stadtgemeinde Schwechat nicht mehr gefördert: Förderung von Fahrradanhängern gemäß Gemeinderatsbeschluss vom , Top 16 bzw. nach EURO-Umstellung Stadtratsbeschluss vom , Top 60. Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom , Top 42 bzw. nach EURO-Umstellung Stadtratsbeschluss vom , Top 61. Förderung der Mitgliedschaft bei Denzeldrive-Carsharing und des Erwerbes der ÖBB-Vorteilscard classic sowie das Erreichen bestimmter Energiekennzahlen im kleinvolumigen Wohnbau inklusive Energieberatung und Energienachweis gemäß Gemeinderatsbeschluss vom , Top 24. Förderung erneuerbarer Energieträger und Fernwärme im Wohnbereich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom , Top 21. Förderung der NATUR im GARTEN Beratung gemäß Gemeinderatsbeschluss vom , Top 22. Förderung für die Ausbildung von Hunden gemäß Gemeinderatsbeschluss vom , Top 8. Förderung der im Maßnahmenpaket Feinstaub genannten Investitionen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom , Top 28. Förderung der Fassadengestaltung im Zentrum von Schwechat gemäß Gemeinderatsbeschlüssen vom , Top 23, , Top 21 (EURO-Umstellung) und , Top ) Anpassung der Zimmerpreise im Schloss Rothmühle Der Gemeinderat beschließt für die Frühstückspension im Schloss Rothmühle eine Anpassung der Tarife sowie eine Sonderregelung zur Benützung der "Hochzeitssuite" Einzelzimmer (Zimmer Nummer 4 und 5) 40,- Doppelzimmer (Zimmer Nummer 1, 2 und 6) 90,- als Einzelzimmer: 45,- Hochzeitssuite (Zimmer 3): 140,- als Einzelzimmer: 70,- Weiters soll es eine Sonderregelung für die Suite geben: Sollten alle DZ sowie EZ belegt sein und die Suite leer stehen (sofern es sich nicht um eine explizite Anfrage betreffend der Suite handelt), so kann die Suite wie folgt vergeben werden: als Doppelzimmer 90,- als Einzelzimmer 45,- Die Preise verstehen sich inkl. Ust. jedoch exklusive Frühstück. Zukünftig kann ein Frühstück (Mo-Fr.; ausgenommen Feiertage) um 10,- hinzugebucht werden. An Wochenenden bzw. Feiertagen gelten dieselben Preise jedoch ohne jegliche Art von Service (Zimmerreinigung und Frühstück). 20.) Änderungen der Erwachsenenregelung bei den Schulgeldtarifen sowie bei den Schulgeldermäßigungen in der Musikschule. Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen der Schulgeldtarife: Als Erwachsene gelten ausnahmslos alle Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr. Die Ausnahmen für sogenante Mangelinstrumente entfallen.

5 Weiters genehmigt der Gemeinderat, dass im Punkt III. 1 der Schulordnung die Schulgeldermäßigungen ebenfalls von "über 19" auf "das vollendete 24. Lebensjahr" angepasst werden. Die Pflicht zu Erbringung von Nachweisen (z.b. Familienbeihilfe) entfällt. Diese neuen Regelungen gelten ab dem Schuljahr 2014/ ) Felmayergarten: Vermietung Gymnastiksaal Der Gemeinderat genehmigt den beiliegenden, einen integrativen Bestandteil des Beschlusses bildenden, Mietvertrag mit dem Club A. Der Club A. mietet ab den Gymnastiksaal und den Seminarraum im Felmayergarten sowie die dazugehörigen Nebenräume. Die wertgesicherte Monatsmiete beträgt 1.403,60 zuzüglich Umsatzsteuer. Die Reinigung wird durch den Club A. eigenverantwortlich durchführt. 22.) Ankauf von Fertigware und Jungpflanzen für den Herbst 2014 und Frühjahr 2015 Fertigware für Gräberschmückung Für 2014: Bruno Figlmüller, Mannswörther Straße 53, 2320 Schwechat (bei Ausfall der Fa. Figlmüller div. Firmen) Stück Viola um 1.672,00 zuzüglich Umsatzsteuer 200 Stück Cineraria um 84,00 zuzüglich Umsatzsteuer Für 2015: Bruno Figlmüller, Mannswörther Straße 53, 2320 Schwechat (bei Ausfall der Fa. Figlmüller div. Firmen) Stück Viola um 1.218,00 zuzüglich Umsatzsteuer Stück Bellis um 672,00 zuzüglich Umsatzsteuer 300 Stück Myosotis um 204,00 zuzüglich Umsatzsteuer Stück Sommerblumen um 5.023,90 zuzüglich Umsatzsteuer Jungpflanzen für Park- und Gartenanlagen 2015: Florensis Deutschland GmbH, Schlossallee 26, Weeze Stück Sommerblumen um 2.744,52 zuzüglich Umsatzsteuer Stück Stauden um 1.137,12 zuzüglich Umsatzsteuer Gärtnerei Robert Poppenberger, Ortsstraße 99, 2362 Biedermannsdorf Stück Sommerblumen um 2.110,80 zuzüglich Umsatzsteuer Austrosaat Österr. Samenzucht- und Handels-AG, Oberlaaerstraße 279, 1232 Wien Stk. Blumenzwiebeln um 1.491,70 zuzüglich Umsatzsteuer Die notwendigen finanziellen Mittel für die Fertigware 2014 sind im Voranschlag 2014 auf der Voranschlagstelle 1/ vorhanden, die finanziellen Mittel für die Blumen, Zwiebeln und Jungpflanzen 2015 sind im Voranschlag 2015 auf den Voranschlagstellen 1/ und 1/ vorzusehen. 23.) Schwechater Kinderbetreuungseinrichtungen: Schulstartbeihilfe - Weiterführung der Schulstartbeihilfe für das Schuljahr 2014/2015 Der Gemeinderat genehmigt die Schulstartbeihilfe in der Höhe vom 100,00 Euro für Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2014/2015 erstmals die erste Klasse einer Volks-schule, der ASO oder eine Vorschulklasse in Schwechat besuchen und deren Ein-kommen die nachstehenden Richtsätze nicht übersteigt. Als Grundlage zur Ermittlung des Anspruches auf die Schulstarthilfe dienen die Richtsätze auf Anspruch von Ausgleichzulagen. Als Grenze für den Anspruch auf Förderung wird das 1 1/2 fache des im Ausgleichszulagenrichtsatz angeführten Monatseinkommen festgesetzt. Dieser Betrag erhöht sich für jedes Kind pro Haushalt um das 1 1/2 des im genannten Richtsatz angeführten Betrages. Die finanziellen Mittel sind auf der VAST 1/ vorgesehen. 24.) Schwechater Kinderbetreuungseinrichtungen: Kinderkrippe Frauenfeld - Weiterführung der Kinderkrippe

6 Der Gemeinderat genehmigt die Weiterführung der Kinderkrippengruppe am Standort Frauenfeld für die Kinderkrippenjahre 2014/15 und 2015/16. Die damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben sind auf dem Ansatz 2598 auf den jeweiligen Voranschlagsstellen bereitgestellt und sind in den kommenden Voranschlägen ebenfalls zu berücksichtigen. 25.) Schwechater Kinderbetreuungseinrichtungen: Kooperation mit der Pfarre Schwechat bezüglich Pfarrkindergarten Der Gemeinderat genehmigt die Fortsetzung des Kooperationsmodells mit der Pfarre Schwechat bezüglich Pfarrkindergarten für das Kindergartenjahr 2014/15, wobei die unter./1 angeschlossene Kooperationsvereinbarung einen integrativen Bestandteil des Antrags bildet. Die entsprechenden Mittel sind auf der VASt 1/ im VA 2014 vorgesehen. 26.) Schwechater Kinderbetreuung: Bereitstellung eines Hortplatzes für ein Kind aus Lanzendorf Der Gemeinderat genehmigt, dem Lanzendorfer Kind, das vom Bezirksschulinspektor in die VS Schwechat zugewiesen wurde, einen Hortplatz zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinde Lanzendorf werden für die Dauer des Hortbesuches jährlich 2.000,- vorgeschrieben. Sollte das Kind während des Jahres aus dem Hort austreten, werden die Kosten monatsweise anteilig verrechnet. 27.) Sozialmarkt; Abschluss eines Untermietvertrages Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss eines Untermietvertrages zwischen der Service Mensch GmbH./ Volkshilfe NÖ, Grazer Straße 49-51, 2700 Wiener Neustadt und der Stadtgemeinde Schwechat, welcher einen integrierenden Bestandteil diese Beschlusses darstellt. 28.) Städt. Wohnhäuser Schwechat, Sendnergasse 6 und Bruck Hainburger-Straße 1 A; Beendigung des Hausbesorger-Dienstverhältnisses Der Gemeinderat genehmigt rückwirkend die Beendigung des Dienstverhältnisses mit Frau Zagorka Stevanovic zum 31.Mai 2014, die gesetzliche Abfertigung im Sinne des Arbeiterabfertigungsgesetzes und den Abschluss eines Mietvertrages ab 01. Juni 2014 für die bisherige Dienstwohnung. 29.) Erlassen einer Bausperre gemäß 74 NÖ Bauordnung 1996, LGBl i.d.g.f., für die Grundstücke Nr. 66/9, 66/16, 66/17, 66/18, 66/19, 81/2, 81/3, 81/4, 87/14, 87/15, 87/16, 87/17 und 87/19 in der KG Rannersdorf Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt für die Grundstücke Nr. 66/9, 66/16, 66/17, 66/18, 66/19, 81/2, 81/3, 81/4, 87/14, 87/15, 87/16, 87/17 und 87/19 in der KG Rannersdorf nachfolgende VERORDNUNG 1 Entsprechend 74 NÖ Bauordnung 1996, LGBl i.d.g.f., wird eine Bausperre für die Grundstücke Nr. 66/9, 66/16, 66/17, 66/18, 66/19, 81/2, 81/3, 81/4, 87/14, 87/15, 87/16, 87/17 und 87/19 in der KG Rannersdorf erlassen. 2 Ausgehend von den bisherigen Ergebnissen, welche Maßnahmen im Zuge der Sanierungs- /Sicherungsmaßnahmen der bekannten Altlast notwendig sind, soll geprüft werden, ob die aktuell gültigen Bebauungsbestimmung des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Schwechat abgeändert oder ergänzt werden müssen, um künftig eine gefahrlose Bebauung des Areales zu ermöglichen. Um bis dahin die Errichtung von (weiteren) Baulichkeiten auf den gegenständlichen Grundstücken zu verhindern, soll folglich eine Bausperre erlassen werden. 3 Diese Verordnung tritt mit dem ersten Tag ihrer Kundmachung in Kraft.

7 30.) Kindergarten Frauenfeld - Ergänzungsarbeiten Firma/Leistung Auftragssumme netto Franz Urani GmbH 5.887,15 Spirikgasse 1, 2320 Schwechat Erdarbeiten und Fallschutz Raiffeisen Lagerhaus GmbH 1.541,88 Klederinger Straße 4-6, 2320 Schwechat Gastroschirme Gestra Spiel- und Freizeiteinrichtungen GmbH ,00 Wimbergstraße 12a, 4595 Waldneukirchen Dreifachschaukel Ing. Rudolf Richter GmbH 7.662,83 Wimpffengasse 43, 1220 Wien Baumpflanzungen div. Firmen und Reserve für 6.224,14 Unvorhergesehenes Die Ausgaben sind den VASt. 5/ , 5/ und 5/ zu entnehmen und im VA 2014 vorgesehen. 31.) Tätigkeit des Prüfungsausschusses NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 32.) Allgemeine Personalangelegenheiten 33.) Einbringung einer Klage auf Schadenersatz 34.) Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches

S T A D T G E M E I N D E G Ä N S E R N D O R F =====================

S T A D T G E M E I N D E G Ä N S E R N D O R F ===================== S T A D T G E M E I N D E G Ä N S E R N D O R F ===================== Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gänserndorf hat in seiner Sitzung am 7. September 2011 folgende W A S S E R A B G A B E N O R D N

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