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1 Druckbehälter von Druckbehälteranlagen und April 2018 in Essen für zur Prüfung befähigte Personen März 2018 in Essen Druckgeräteanlagen richtig erstellen März 2018 in Essen ür pril 2018 in Essen.hdt.de FB020/35412E

2 Zur Prüfung befähigte Person von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen Der Lehrgang befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen/Rohrleitungen entsprechend 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV zu prüfen Zielsetzung Der Lehrgang hat zum Ziel, den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse und somit die Befähigung für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen zu vermitteln. Als befähigte Personen können sie auch Prüfungen von Arbeitsmitteln nach 10 BetrSichV im Hinblick auf Druckgefährdungen gemäß der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers durchführen. Inhalt Die Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte Anwendungsbereich, Inhalte, CE-Kennzeichnung Grundlegende Sicherheitsanforderungen Regelwerke: Harmonisierte EN, AD 2000 Die Betriebssicherheitsverordnung Anwendungsbereich, Begrie Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Arbeitsmittel, Prüfungen nach Gefährdungsbeurteilung Überwachungsbedürftige Druckanlagen: Prüfungen, Prüristen und Prüfzuständigkeiten Das neue Regelwerk TRBS Aufbau, aktueller Stand Gefährdungsbeurteilung nach der TRBS 2141 Werksto-, Konstruktions- und Schweißkunde im Druckgerätebau Prüftätigkeit der befähigten Person Grundlage: TRBS Feststellung des IST-Zustandes /Vergleich IST-/SOLL-Zustand Bewertung der Prüfergebnisse, Aufzeichnungen Workshop: Fallbeispiele Abschlussprüfung

3 Zum Thema Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Betreiber, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach Änderungen den vorgeschriebenen Prüfungen nach 14, 15 und Anhang 5 zu unterziehen. Befähigte Personen, die solche Prüfungen durchführen dürfen, haben die vom Verordnungsgeber festgelegten Qualifikationsanforderungen gemäß TRBS 1203 Abschnitt 3.2 zu erfüllen. Darin sind u. a. die erforderlichen Kenntnisse betreend die gesetzlichen Grundlagen, das neue technische Regelwerk für Betriebssicherheit TRBS, die erforderlichen Prüfungen, Prüfverfahren, Schadensmechanismen und -bilder, Bewertung von Prüfbefunden vorgegeben. Zur Person Langjährige Industrietätigkeit im Anlagenbau, Mitglied der deutschen Regierungsdelegation bei der Erarbeitung der Druckgeräterichtlinie, Obmann des CEN/TC 210 (1991 bis 2006), Mitglied im AD 2000-Arbeitskreis, externer Berater für Druckanlagen im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2003 bis 2004), als Mitglied in den zuständigen Arbeitskreisen direkt beteiligt an der Erarbeitung des neuen TRBS-Regelwerkes im Gefahrenfeld Dampf und Druck unter der Betriebssicherheitsverordnung, seit über 20 Jahren Ausbilder für Sachkundige bzw. befähigte Personen für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen. Leitung Dr.-Ing. Tiberius Schulz, TSS Consulting Software, Bergheim Uhrzeiten , 09:00 Uhr , 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 1890,00 Nichtmitglieder: 1990,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Befähigte Person Druckbehälter/Rohrleitungen Veranst.-Nr.: E-H

4 Gesetzlich geforderte Aurischung für zur Prüfung befähigte Personen von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen für die Prüfung von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen Teilnehmerkreis Befähigte Personen nach 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen, ehemalige Sachkundige nach 32 Druckbehälterverordnung, Verantwortliche für die Instandhaltung von Druckanlagen, Betriebsleiter, Projektingenieure, Sicherheitsfachkräfte, Aufsichtspersonen der Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaften, Mitarbeiter von zugelassenen Überwachungsstellen und anderen Prüforganisationen, Feuerwehren Inhalt Rechtliche Grundlagen Aktuelles: Betriebssicherheitsverordnung: Auswirkungen der Novellierung vom 24. Dezember Haftungsfragen: Arbeitgeber/Betreiber und befähigte Person, Auswirkungen der neuen TRBS 1203 Das neue Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung - TRBS: Aktueller Stand, Ausblick, künftige Arbeiten - Gefährdungsbezogene TRBS der Reihe 2141 im Bereich Dampf und Druck Inverkehrbringen von Druckgeräte: Druckgeräterichtlinie und AD 2000-Regelwerk: neue Entwicklungen - AD 2000-Regelwerk - Beschaungsprobleme: fehlerbehaftete Druckgeräte - Eigenherstellung von Rohrleitungen: wann gilt die Druckgeräterichtlinie Aus der betrieblichen Praxis: Prüfung von Sicherheitsventilen bei laufendem Betrieb - Spezifikation von explosionsdruckstoßfesten Behältern - Gefährdungsbeurteilung beim Befahren von Druckbehältern - Innere Prüfung: Bewertung von Wanddickenverschwächung Erkenntnisse aus Schadensfällen, Unfällen: Korrosions- und Schwingungsschäden an Druckanlagen - Schaden an Schauglas nach Instandsetzung - Schaden an Tank bei Reinigungsarbeiten Zum Thema Prüfungen an überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen dürfen nur befähigten Personen übertragen werden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit die Gewähr bieten, diese Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen. Diese in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegten Qualifikationsanforderungen werden in der TRBS 1203 "Befähigte Personen" konkretisiert. Die Neufassung der TRBS 1203, Ausgabe März 2010 enthält gegenüber der alten Fassung vom November 2004 weiter gehende und verschärfende Anforderungen:

5 im Hinblick auf die zeitnahe berufliche Tätigkeit wird die regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse über Druckgefährdungen z. B. durch Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen gefordert; neben den Kenntnissen der rechtlichen Vorschriften (Geräteund Produktsicherheitsgesetz, Druckgeräterichtlinie, Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, TRBS-Regelwerk) werden spezifische Fachkenntnisse gefordert, z. B. zu Konstruktions- und Herstellungsverfahren, sicherheitstechnische Bewertung und Gefährdungsbeurteilung, in der Praxis vorkommenden Einflüssen und Schadensbildern. Der Fortbildungslehrgang stellt eine bewährte Maßnahme zur Aktualisierung der Kenntnisse über Druckgefährdungen dar. Mit den traditionellen Schwerpunktthemen Rechtsgrundlagen, TRBS-Regelwerk, Druckgeräterichtlinie, AD 2000-Regelwerk werden aktuelle Entwicklungen der Vorschriften erläutert. Berichte über z. B. neue Prüfverfahren, deren Einsatzmöglichkeiten und die Bewertung der Ergebnisse, die Gefährdungsbeurteilung bei gefährlichen Arbeiten im Zuge der Prüfungen, Schnittstellenfragen bei der Beschaung von Druckgeräten, bringen die Teilnehmer auf den neuesten Stand der betrieblichen Praxis. Unabdingbar ist aus dem Schadensgeschehen zu lernen. Hierzu werden aktuelle Schadensfälle und Unfälle und daraus gewonnene sicherheitstechnische Erkenntnisse dargestellt. Der Fortbildungslehrgang bietet den Teilnehmern zudem die Möglichkeit, eigene Fragestellungen einzubringen und zu diskutieren. Leitung Dipl.-Ing. (FH) Peter Schau, Sachverständigenbüro für Anlagensicherheit, Berlin Uhrzeiten , 09:00 Uhr , 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 1090,00 Nichtmitglieder: 1190,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Weiterbildung Befähigte Person/Druckbehälteranlagen Veranst.-Nr.: E-H

6 Bedienungsanweisung und Gefährdungsbeurteilung für Druckgeräteanlagen nach Betriebssicherheitsverordnung 2015 richtig erstellen Teilnehmerkreis Betriebliche Führungskräfte Zur Prüfung befähigte Personen (bp) Fachkräfte für Arbeitssicherheit Projektleiter Inhalt Den Teilnehmern werden rechtliche Stellung und zentrale Bedeutung von Bedienungsanweisung und Gefährdungsbeurteilung für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb von Anlagen erläutert. Die Hauptinhalte sind: Was hat sich geändert? Inhalt und Methodik zum Erstellen von Bedienungsanweisungen unter Einbeziehung der Bedienungsanleitung des Herstellers Inhalt und Methodik zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen unter Einbeziehung der Gefahrenanalyse des Herstellers Gefährdungen in allen auftretenden Betriebssituationen ermitteln und bewerten Art und Umfang wiederkehrender Prüfungen Festlegung von Fristen für wiederkehrende Prüfungen Inhalt und Methodik zum Erstellen von Prüfanweisungen Durchführung von Prüfungen und Bewertung von Prüfergebnissen Prüfbefugnisse (ZÜS oder bp) Musterbeispiele Zum Thema Die neue Betriebssicherheitsverordnung stellt komplexere Anforderungen an Inhalt und Umfang an Bedienungsanweisung und Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln und insbesondere von überwachungsbedürftigen Druckgeräteanlagen. Fehlerhafte Bedienungsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen können Haftungsforderungen auslösen.

7 Zur Person Peter Schau Diplom-Ingenieur (FH) und internationaler Schweißfachingenieur (IWE), verfügt über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Konstruktion, Fertigung, Montage, Instandsetzung, Prüfung und Inbetriebnahme von Druckbehältern, Rohrleitungen und Kesselanlagen. Er war als Prüfer und Sachverständiger einer Benannten Stelle und einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) tätig und betreibt jetzt ein eigenes Sachverständigenbüro für Anlagensicherheit in Berlin. Leitung Dipl.-Ing. (FH) Peter Schau, Sachverständigenbüro für Anlagensicherheit, Berlin Uhrzeiten , 09:00 Uhr , 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 1090,00 Nichtmitglieder: 1190,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Gefährdungsbeurteilung/Druckgeräteanlagen Veranst.-Nr.: E-H

8 Prüfungen von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach der Betriebssicherheitsverordnung Neue Prüfkonzepte - Sicherheitstechnische Bewertung - Sicherer Betrieb Teilnehmerkreis Anlagenbetreiber, Konstrukteure, Anlagenplaner und -errichter, Projektingenieure, Sicherheitsfachkräfte, Verantwortliche für Anlagensicherheit, Überwachung und Instandhaltung von Druckanlagen, Aufsichtspersonal von Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften, Mitarbeiter von Überwachungs- und Prüforganisationen Inhalt Gesetzliche Grundlagen - BetrSichV: Vorgeschriebene Prüfungen für überwachungsbedürftige Druckanlagen - Erweiterte Betreiberpflichten - Sicherheitstechnische Bewertung, Ermittlung der Prüristen Das neue Technische Regelwerk - Übersicht: TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" - Konzept, Zuständigkeiten- TRBS der Reihe 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck" - Aufbau, Konzept Prüfungen von Druckanlagen nach TRBS 1201 und TRBS "Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck": Prüfung von der erstmaligen Inbetriebnahme - Änderungen und wesentliche Veränderungen im Anlagenbestand - Rechtsfolgen, Prüfungen- Eigenherstellung: Stand der Technik, erweiterte Prüfungen- Wiederkehrende Prüfungen - Prüfung der Anlage - Prüfung von Anlagenteilen (Druckbehälter, Rohrleitungen) Einbindung von Prüfkonzepten bei der sicherheitstechnischen Bewertung: Sicherheitstechnische Bewertung - Inhalt, Ablauf, Dokumentation - Prüfungen als Maßnahmen für den sicheren Betrieb- Ermittlung der Prüristen: Gestaltungsmöglichkeiten, sicherheitsorientierte Beschaung Neue Prüfkonzepte: On-Stream-Inspection - Zustandsanalyse bei laufendem Betrieb - Risikobasierte Inspektion Zum Thema Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - bringt tief greifende Änderungen mit sich. Die erweiterten Betreiberpflichten betreend Planung/Beschaung, Inbetriebnahme, Betrieb und Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen erfordern eine integriertes Betriebskonzept. In den neuen TRBS werden u. a. Anforderungen und Zusammenhänge zwischen der sicherheitstechnischen Bewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung bei Beschaung und Betrieb und den daraus resultierenden Prüristen und Prüfkonzepten für überwachungsbedürftige Druckanlagen geregelt.

9 In der ganzheitlichen Betrachtungsweise der BetrSichV wird nunmehr vor der erstmaligen Inbetriebnahme die Prüfung der Anlage (Gesamtanlage) gefordert. Änderungen bzw. wesentliche Veränderungen im Anlagenbestand haben unterschiedliche Rechtsfolgen, mit Auswirkungen auf den einzuhaltenden Stand der Technik und Art/Umfang der Prüfung vor (Wieder)Inbetriebnahme. Wiederkehrende Prüfungen sind sowohl für die Anlage als auch für deren Anlagenteile vorgeschrieben. Für Besichtigungen bei inneren und äußeren Prüfungen sowie für Druckprüfungen können nach BetrSichV Ersatzprüfungen bzw. gleichwertige zerstörungsfreie Prüfungen eingesetzt werden. Für wiederkehrende Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen - ZÜS - sind nach unten flexible Höchstfristen festgesetzt. Diese Fristen hat der Betreiber auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln und von einer ZÜS überprüfen zu lassen. Die neuen TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS "Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck" lösen die bisherigen TRB der Reihe 500 für Prüfungen von Druckbehältern und TRR der Reihe 500 für Prüfungen von Rohrleitungen ab. Sie konkretisieren die Prüfanforderungen der BetrSichV und bieten Spielraum für den Einsatz von neuen, innovativen Verfahren für Prüfungen sowie Risikoanalyse. Die Kenntnis der neuen TRBS für die Prüfung von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen, im Kontext der TRBS für die sicherheitstechnische Bewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung, ist unabdingbar für die rechtskonforme Umsetzung der BetrSichV. Die flexiblen Prüfvorschriften der BetrSichV und deren Konkretisierung in der TRBS erönen den Betreibern und den Prüforganisationen/-personen Möglichkeiten für neue wirtschaftliche Prüfkonzepte zur Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagensicherheit, bei hoher Verfügbarkeit und planbaren, zeitlich optimierten Anlagenstillständen. Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Leitung Dr.-Ing. Tiberius Schulz, TSS Consulting Software, Bergheim Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 720,00 Nichtmitglieder: 780,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Prüfung Druckbehälter Veranst.-Nr.: E-H

10 Zur Prüfung befähigte Person für Dampfkesselanlagen - auf der Basis der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Sicherheitstechnische Einrichtungen und sicherheitsgerechter Betrieb von Dampfkesselanlagen Teilnehmerkreis Ehemalige Kesselwärter Leiter und Mitarbeiter der Instandhaltung Betriebsleiter Kraftwerksmeister Mitarbeiter im Qualitätswesen Projektleiter Inhalt Den Teilnehmern wird der Anwendungsbereich der zum 1. Juni 2015 neuen Betriebssicherheitsverordnung vermittelt. Die Änderung wurde notwendig als Reaktion auf die gemeldeten Umsetzungsfehler insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten und ein Einhaltung der Prüfungen. Die Qualifikation der Benutzer, Instandhalter und zur Prüfung befähigten Person wird herausgestellt und erläutert, insbesondere an der Schnittstelle zur Anlagenüberwachung und Arbeitsschutz. Der Einfluss der noch gültigen "alten" Technischen Regelwerke wird erklärt. Die Beschaenheit von neuen Anlagen aufgrund der Druckgeräterichtlinie wird mit den bisherigen Bauvorschriften verglichen, Unterschiede werden herausgestellt, Sicherheitseinrichtungen werden praxisnah erklärt. Es werden die Prüristen diskutiert, und zwar auf Basis der vom Betreiber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen, deren Wichtigkeit und Bedeutung erhöht wurde. Die sicherheitstechnische Wartung und Instandhaltung werden behandelt. Ein Schwerpunkt des Seminars ist die Instandsetzung und inwieweit sie eine prüfpflichtige Änderung oder nicht.

11 Zum Thema Für den Betrieb von Dampfkesselanlagen, das sind sowohl Dampfals auch Heißwassererzeuger, gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung. Zum Betrieb gehört außer der Instandhaltung auch die Durchführung von Prüfungen an sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteilen an der Anlage. Hier werden neben den Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen auch Anforderungen an die Durchführung der Prüfungen gestellt. Leitung Dipl.-Ing. (FH) Peter Schau, Sachverständigenbüro für Anlagensicherheit, Berlin Uhrzeiten , 09:00 Uhr , 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 1090,00 Nichtmitglieder: 1190,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Befähigte Person/Dampfkesselanlagen Veranst.-Nr.: E-H

12 Anmeldung und Veranstaltungsservice Veranstaltungen Anmeldung online Anmeldung per Anmeldung per Fax Anmeldeformular Download Anmeldung per Post Umbuchung, Rechnungsänderung Hotelbuchung DB-Ticket-Buchung Weitere Fragen Allgemeines Fachliches oder ein neues Thema anbieten zu Unterlagen in MyHDT zur Adresskorrektur AGB Zahlungsweise Umbuchung/ Stornierung Umsatzsteuer Wir erwarten Essen finden Sie unter bzw. Bei online-buchung finden Sie vorausgefüllte Formulare, Hotel- und DB-Ticket-Buchungsmöglichkeit sind in den Anmeldevorgang integriert. Eva Gorter & 0201/ Monica Martins & 0201/ Haus der Technik e.v., Essen Kostenloser Hotelbuchungsservice für alle Veranstaltungsorte. DB-Ticket-Reservierung Sonderpreis Kl. bundesweit Nuri Grohnert & 0201/ beantworten Ihnen gern Katrin Klein & 0201/ Andrea Wiese & 0201/ Dipl.-Kff. Ute Jasper Fehmi Inci & 0201/ Thomas Pavelka & 0201/ finden Sie unter per Überweisung oder per Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX und Diners Club) Bei Umbuchung oder Stornierung einer Anmeldung kann das HDT eine Gebühr von 50,- erheben. Diese Gebühr entfällt für HDT-Mitglieder. Für alle Anmeldungen, die nicht schriftlich bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr voll berechnet werden. Teilnahmegebühren des HDT e.v. sind gem. H4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei Sie in Hollestr. 1, Essen HDT-Newsletter unter

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