Amtsblatt für den Landkreis Havelland
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- Benjamin Beck
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1 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 10 Rathenow, Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Beschlüsse des Kreistages Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Havelland vom 27.Januar 419/03 Vorschlag zur Vergabe von Investmitteln nach 17 und 21 GFG 2002/03 im Jahr Seite 4 420/03 Betriebshof-Neubau der HAW mbh in räumlicher Nähe zum Deponiestandort Schwanebeck Seite /03 Einstufung des Landrates in die Besoldungsgruppe B 6 Seite 15 Amtliche Bekanntmachungen - Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Steckelsdorf, Flur 1 und 2 Seite 19 - Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Wassersuppe, Flur 1 Seite 20 - Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Einladung zur 12. öffentlichen Sitzung Seite 21 - Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Falkensee, Flur 3,4,6,7,8,33,35,36,39 und 40 Seite 16 - Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Hohennauen, Flur 1,19 und 20 Seite 16 - Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Rathenow, Flur 12,13,14 und 15 Seite 17 - Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Semlin, Flur 1,2,3,4 und 5 Seite 18
2 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 4 Beschluss Nr. 419/03 Vorschlag zu Vergabe von Investmitteln nach 17 und 21 GFG 2002/ im Jahr Der Kreistag hat beschlossen, dass der in der Anlage beigefügte Vorschlag zur Vergabe von Finanzmitteln des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Schwerpunktmaßnahmen der Städte und Gemeinden im Jahr entsprechend dem GFG 2002/ umgesetzt wird. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahmen allen rechtlichen Erfordernissen sowohl in der Vorbereitung als auch in der Durchführung entsprechen. Umverteilung vorzunehmen. Hinweis: Aus technischen Gründen sind die Vorschläge zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 /Seite 5 bis 14) hier als pdf Datei nicht darstellbar. Diese Seiten können im Archiv des Landkreises Havelland eingesehen werden. Der Landrat wird ermächtigt, im Rahmen der Einzelfallprüfung, bei Nichtinanspruchnahme der durch den Kreistag bestätigten finanziellen Mittel zu entscheiden über: 1. Eine Umverteilung zugunsten anderer durch die gleiche Gemeinde beantragten und bestätigten Maßnahmen, aber grundsätzlich maximal in der Höhe der nachgewiesenen Baukosten, bezogen auf den im Antragsverfahren dargestellten Leistungsumfang in Abhängigkeit der Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der geforderten Eigenanteile. Dies trifft jeweils gesondert für Maßnahmen des 17 und des 21 GFG zu. 2. Sofern keine Umverteilung nach Pkt. 1 erfolgen kann, ist die Prioritätenliste in weiterer Folge in Abhängigkeit der Umsetzbarkeit der beantragten Maßnahmen abzuarbeiten. Dies trifft jeweils gesondert für Maßnahmen des 17 und des 21 GFG zu. 3. Weiterhin wird der Landrat ermächtigt, Rest- und Rücklaufmittel aus den Vorjahren entsprechend der bestätigten Prioritätenliste des GFG in der weiteren Reihenfolge zu vergeben. Dies trifft jeweils gesondert für Maßnahmen des 17 und des 21 zu. 4. Beabsichtigt der Landrat abweichend von den Punkten 2 und 3 bei beantragten Maßnahmen GFG - Mittel zu bewilligen, bedarf dies der Beschlussfassung durch den Kreistag. Vor Erteilung der Zuwendungsbescheide ist durch die Städte und Gemeinden, die für Straßenbaumaßnahmen eine Förderung erhalten, der Nachweis des Vorhandenseins bestätigter Straßenausbaubeitragssatzungen zu führen. Sollte der Nachweis nicht geführt werden, wird der Landrat ermächtigt, nach den Punkten 1 und 2 ebenfalls eine
3 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung 1 Stadt Nauen Stadt Nauen 2 Wustermark Wustermark 3 Friesack Wagenitz 4 Stadt Nauen Stadt Nauen 5 Nauen-Land Berge 6 Milow Milow 7 Premnitz Premnitz Goethe-Gymnasium Nauen Gesamtsanierung , , , ,00 Errichtung einer Stützpunktfeuerwehr in der Gemeinde , ,00 Wustermark , ,00 Fertigstellung der FFw Wagenitz ,00 Weiterführung Reko Kita "Kinderland" K.-Thon-Str ,00 Neubau FFw-Gerätehaus Berge 2. BA ,00 Integration Kita Umnutzung Schulgebäudeteil Beschaffung Tanklöschfahrzeug und Gefahrguttechnik Sanierung und Instandsetzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Etzin 4. BA , , , , , , ,00 8 Ketzin Etzin 9 Falkensee Falkensee Waldbad Falkensee III. BA , ,00 10 Rathenow Rathenow 11 Brieselang Brieselang 12 Ketzin Ketzin 13 Ketzin Ketzin Schulkomplex RN Ost Fensterneuerung und Sonnenschutzanlage ,00 Sanierung der Sporthalle MT 90 der Robinson-Grundschule und Gesamtschule Brieselang Sanierung Klassenräume - Malerarbeiten in der Theodor- Fontane-Gesamtschule Ketzin ,00 Sporthalle Rathausstr. 26 Anbau eines Geräteraumes für Schulsport , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 5
4 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung 14 Glien Perwenitz 15 Ketzin Ketzin 16 Premnitz Premnitz 17 Rhinow 18 Premnitz Premnitz 19 Rathenow Rathenow 20 Premnitz Döberitz 21 Stadt Nauen Stadt Nauen Rekonstruktion der Turnhalle der Grundschule Perwenitz EUROPA-Grundschule: Gestaltung des Schulhofes und Erneuerung der Außentreppe ,00 B 102, 2. BA 1. Jahresscheibe, Eigenanteilsfinanzierung Seeblick OT Hohennauen Rhinbrücke 2. BA ,0 0 Kommunaler Anteil Bahnübergänge Premnitz und Mögelin Freiraumplanerische Umgestaltung des LAGA-Geländes Kommunaler Anteil Bahnübergänge Döberitz 22 Rathenow Rathenow Verladestraße 23 Rathenow Rathenow 1. BA Kirchberg 24 Rathenow Rathenow 25 Nauen-Land Selbelang Kofinanzierung komm. Eigenanteil - Weiterführung Altstadtsanierung lt. MDK ,00 Kultur- und Tourismuszentrum Außenhülle Errichtung einer Straßenbrücke am Bahnkilometer 47,267 der ABS Hamburg - Berlin in Selbelang OT Bienenfarm , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00
5 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung 26 Friesack Vietznitz 27 Friesack Brädikow 28 Friesack Paulinenaue Kofinanzierung DB-Kreuzungsbauwerk Kofinanzierung DB-Kreuzungsbauwerk Kofinanzierung DB-Kreuzungsbauwerk Summe der Zuweisung , , , , , , , , , , , Glien Glien 31 Rhinow Paaren 32 Stadt Nauen Stadt Nauen 33 Wustermark Elstal 34 Wustermark Wustermark Erneuerung des Daches, der Fenster und Türen im Jugend- und Gesellschaftshaus Paaren Rekonstruktion Arbeitslehreraum in der Gesamtschule Kleßen-Görne OT Kleßen Gemeindezentrum Kleßen ,00 Weiterführung Reko Kita "Biene Maja" Schützenstr ,00 Sanierungsmaßnahme Gesamtschule Elstal Hauptgebäude - Elektroarbeiten im Keller und z.t. Treppenhaus, Anbau Fluchttreppe, Maler -und Bodenbelagsarbeiten ,00 Außensanierung der Grundschule Wustermark , , , , , , , , , , , , ,00 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 7 35 Premnitz Premnitz Fassadensanierung Gymnasium ,00 36 Rathenow OT Böhne Gemeindezentrum Böhne ,00 37 Friesack Pessin 38 Rathenow Rathenow Brandschutz an Schulen Bestandssicherung 2. BA Herrenhaus Pessin , , , , , , , , ,00
6 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung 39 Dallgow-Döberitz Dallgow-Döberitz Schulwegsicherung Gym - nasium kombinierter Geh-/ Radweg, Haupstraße 1. BA , ,14 40 Glien Wansdorf Ankauf eines Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 für das Amt - Glien Ortsfeuerwehr Wansdorf , ,00 41 Stadt Nauen Stadt Nauen 42 Rathenow OT Steckelsdorf 43 Nennhausen Nennhausen Umsetzung der Medienoffensive des MBJS - Dr. Georg Graf v. Arco-Gesamtschule Nauen Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (MTW) für die Feuerwehr Steckelsdorf Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 8/6 Straße 44 Rhinow Rhinow Löschgruppenfahrzeug 45 Premnitz Premnitz 46 Ketzin Ketzin 47 Milow Nitzahn 48 Glien Pausin Lüftung und Heizung Sporthalle Tor II Feuerwehrgerätehaus Ketzin 2. BA Instandsetzung der Decke in der Fahrzeughalle Integration Feuerwehr Umbau Gebäude Schulstraße 11 Instandsetzung der Kindertagesstätte Pausin , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 8 49 Ketzin Tremmen 50 Falkensee Falkensee Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Tremmen mit einem Löschfahrzeug (Teil der Amtsfeuerwehr Ketzin) Erweiterungsbau Gesamtschule "I. Kant" (Außenanlagen) , , , ,00
7 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung 51 Ketzin Falkenrehde Sanierung der Fußböden und Gestaltung der Außenanlagen der Kindereinrichtung der Gemeinde Falkenrehde , ,00 52 Nauen-Land Grünefeld Radwegeanbindung Kienberger Weg an den Havelländischen Radwanderweg 2. BA , , ,00 53 Nauen-Land Börnicke 54 Premnitz Premnitz 55 Glien Wansdorf 56 Falkensee Falkensee 57 Glien Pausin 58 Dallgow-Döberitz Dallgow-Döberitz 59 Rathenow Rathenow 60 Rathenow Rathenow Befes tigung der Straßenanbindung FFw-Gerätehaus B 273 Ausstattung naturwissenschaftlicher Fachraum mit Baumaßnahmen Grundschule Am Dachsberg Instandsetzung der Kindertagesstätte Tanklöschfahrzeug TLF8/18 (mit Truppkabine) An- und Ausbau des Feuerwehrdepots Pausin Spielplatz Germanenstr. Einfriedung Jahngymnasium Außentreppen Jahngymnasium Flursanierung 61 Nauen-Land Nauen-Land Anschaffung Technik LF8/16 62 Nauen-Land Groß Behnitz Sanierung Dach Kita Rekonstruktion Käthe-Kollwitz-Grund- 63 Stadt Nauen Stadt Nauen schule Nauen 64 Ketzin Zachow Gestaltung der Außenanlagen der Kindereinrichtung , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 9
8 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung der Gemeinde Zachow 1.BA 65 Nauen-Land Markee Anbau am Feuerwehrgerätehaus Markee 66 Nauen-Land Retzow Anbau Gerätehaus Sanierung und Instandsetzung der Dorfbe- 67 Nauen-Land Lietzow gegnungsstätte mit Anteil FFw 68 Friesack Friesack Beschaffung eines TLF16/25 Wärmedämmmaßnahmen 69 an der Fassade der Grund- und Gesamtschule Schön- Glien walde Stadtgemeinschaftshaus 70 Rhinow Rhinow Rhinow Errichtung von Fahrradständer-Überdachungen 71 Dallgow-Döberitz Dallgow-Döberitz Grundschule Dallgow-Döberitz Jugendclub Seestraße Dallgow-Döberitz Dallgow-Döberitz Ausbau/Sanierung 73 Rathenow OT Steckelsdorf 74 Rathenow Rathenow 75 Rathenow Rathenow Gemeindezentrum Steckelsdorf Dunkergymnasium Dachsanierung Grundschule "Am Weinberg" Behindertenrampe/ Sanierung Treppe 76 Rathenow OT Semlin Gemeindezentrum Semlin 77 Friesack Paulinenaue Dorfgemeinschaftshaus Heizung 78 Rhinow Rhinow Sanierung Gesamtschule 79 Nauen-Land Tietzow Innenausbau der Dorfbegegnungsstätte , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 10
9 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung 80 Dallgow-Döberitz Dallgow-Döberitz 81 Rhinow Kleßen-Görne OT Görne Sportplatzbau an der B 5, 1. BA Straßenbeleuchtung Görne , , , ,00 82 Falkensee Falkensee 83 Friesack Friesack Ausbau Straße der Einheit (von der Potsdamer Str. bis Arcostraße) Kofinanzierung städtebauliche Maßnahme 84 Milow Jerchel Ortslage Straßenbeleuchtung 2. BA 85 Glien Wansdorf Instandsetzung der Kirche 86 Falkensee Falkensee 87 Friesack Wagenitz 88 Milow Bützer 89 Premnitz Premnitz 90 Rhinow 91 Rhinow Havelaue OT Gülpe Seeblick OT Witzke 92 Wustermark Buchow-Karpzow 93 Rathenow Rathenow 94 Rhinow Kleßen-Görne OT Görne Ausbau Elsterstraße und Beleuchtung (von der Döberitzer Str. bis Spechtstraße Kofinanzierung Kirche Wagenitz Erneuerung Straßenbeleuchtung Feldstraße Kommunaler Mitleistungsanteil zur Städtebauförderung Hauptstraße Gülpe Landwirtschaftlicher Verbindungsweg Witzke Wiederherstellung des ehemaligen Gutsparkes in der Parkstraße Bahnübergang Th.-Storm-Str. Landwirtschaftlicher Verbindungsweg Görne , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 11
10 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung 95 Wustermark Priort 96 Friesack Friesack Straßenausbauvorhaben "Am Obstgarten" und der kleinen Stichstraße "Am Weinberg" zum Sportplatz Fertigstellung/Sanierung Vereinshaus der Schützengilde , , , ,00 97 Ketzin Falkenrehde Innenausstattung für das Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Falkenrehde , ,00 98 Wustermark Elstal 99 Ketzin Zachow 100 Rhinow 101 Wustermark Elstal Gollenberg OT Schönholz- Neuwerder 102 Rathenow Rathenow 103 Ketzin Ketzin 104 Rhinow Seeblick OT Witzke Städtebauliche Sanierung "Ortskern" der Gemeinde Wustermark/Ortskern Elstal Komplementärfinanzierung zu den für das Jahr geplanten Maßnahmen Gestaltung der Außenanlagen für das Kulturhaus Zachow Platzgestaltung Waldstraße Park & Ride am Bahnhof Elstal ZOB Rathenow (Omnibusbahnhof) Uferradweg vom Strandbad bis Fähre Straßenbeleuchtung Witzke 105 Rhinow Rhinow Straßenbau Gartenstraße 106 Rathenow OT Semlin Ortsdurchfahrt "Dorfstr." Semlin , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 12
11 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung 107 Nauen-Land Bergerdamm 108 Nauen-Land Börnicke 109 Nauen-Land Groß Behnitz Ersatz der Straßenbrücke Bergerdamm Lager/ L 173 Förderung der Projektierungskosten nach HOAI LP 1 bis 4 Bau einer Buswendeschleife Ebereschenhof Errichtung von 10 Parktaschen parallel zur KHVL , , , , , , Nauen-Land Kienberg 111 Nauen-Land Klein Behnitz 112 Nauen-Land Markee 113 Nauen-Land Markee 114 Nauen-Land Ribbeck 115 Nauen-Land Ribbeck 116 Nauen-Land Ribbeck 117 Nauen-Land Selbelang 118 Nauen-Land Tietzow 119 Nauen-Land Tietzow 120 Nauen-Land Wachow Ausbau der Dorfstraße Kreuzung Ebereschenhof bis Ortsausgang Richtung Teufelshof Bau eines Gehweges an der Dorfstraße Erneuerung des Gehweges Schulstraße Befestigung des Weges zum Gut Neuhof Ausbau des Weges nach Marienhof Kofinanzierung ländlicher Wegebau Ausbau Tourismusbüro in der Schulstraße 2 Ausbau der Th.-Fontane-Str Stellplatz fü r Touristenbusse Ausbau des Gehweges der Dorfstraße Bau eines Gehweges mit Straßenbeleuchtung an der Dorfstraße in Richtung Börnicke Bau eines Gehweges an der Flatower Straße Ausbau der Fr.-Engels-Str. in Wachow , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 13
12 Vorschlag zur Vergabe der Prioritäten des Landkreises Havelland zur Förderung investiver Maßnahmen nach dem GFG 21 Priorität Kreis Amt Gemeinde Bezeichnung des Vorhabens bereits gefördert Gesamtkosten beantragt Zuweisung 1 Stadt Nauen Stadt Nauen Goethe-Gymnasium Nauen Gesamtsanierung 2 Falkensee Falkensee Erweiterungsbau Gesamtschule "I. Kant" (Neubau Zweifeldturnhalle II. BA) Summe der Zuweisung , , , , , , ,00 3 Falkensee Falkensee Grundschule "E. Lessing" Turnhallenneubau 1. BA , ,00 4 Nennhausen Nennhausen Errichtung einer Turnhalle , ,00 5 Wustermark Elstal Weiterführende Schule in der Gemeinde Elstal , , , , ,00 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 14
13 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 15 Beschluss Nr. 420/03 Betriebshof-Neubau der HAW mbh in räumlicher Nähe zum Deponiestandort Schwanebeck Der Kreistag hat beschlossen, dass der auf der Gesellschafterversammlung der HAW mb H vom unter Ziffer 3. b) gefasste Beschluss genehmigt wird. Beschluss der HAW mbh Gesellschafterversammlung vom Vorbemerkung Der Betriebshof auf dem Grundstück in Dallgow-Döberitz entspricht nicht mehr den gewachsenen Anforderungen an ein modernes Logistik- und Entsorgungsunternehmen. Aufgrund der Nutzung und Lage des Betriebshofes ist der Anlagenteil weitgehend verschlissen. Neuinvestitionen an diesem Standort sind wegen der Lage in der Trinkwasserschutzzone des Wasserwerkes Staaken, der schlechten infrastrukturellen Anbindung (Zufahrt durch ein Wohngebiet), der Ausweisung des Grundstückes als regionaler Grünzug im FNP Dallgow sowie der ungünstigen Lage zum Entsorgungszentrum (Schwanebeck) und dem Bevölkerungsschwerpunkt wirtschaftlich nicht sinnvoll. Deshalb soll ein neuer Betriebshof errichtet werden. Wegen der nur noch kurzen Laufzeit des Entsorgungsvertrages werden zur Absicherung der Interessen der Gesellschafter folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die HAW mbh wird ermächtigt, alle zur Errichtung des neuen Betriebshofes notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere auch die hierfür benötigten Grundstücke zu erwerben. Sollte die HAW mbh nicht in der Lage sein, die Finanzierung für die benötigten Investitionen ohne Bereitstellung einer weiteren Sicherheit zu erlangen, wird sich der Landkreis Havelland um Bereitstellung einer Kommunalbürgschaft bemühen. a) Die HAW mbh die Immobilie des neu erbauten Betriebshofes, soweit er für die Durchführung der vereinbarten Entsorgungsleistungen notwendig ist, zum frei zieht und an den neuen Vertragspartner des Landkreises oder den Landkreis Havelland selbst zum Zeitwert, mindestens aber zum Buchwert veräußert, b) der Landkreis die Übernahme der Immobilie des neu erbauten Betriebshofes zur Vergabebedingung bei einer möglichen Ausschreibung macht oder der HAW mbh den Zeitwert, mindestens aber den Buchwert, zum erstattet. Die vorgenannten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der diesbezüglichen Entscheidung der dafür zuständigen Gremien der Gesellschafter sowie der erforderliche Beurkundungen. gez. Dr. E. Schweitzer Für den Gesellschafter ALBA AG Beschluss Nr. 421/03 gez. Dr. B. Schröder für den Gesellschafter Landkreis Havelland Einstufung des Landrates in die Besoldungsgruppe B 6 Der Kreistag hat beschlossen: 1. Das Amt des Landrates wird mit Wirkung vom in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft. 2. Der Amtsinhaber Herr Dr. Burkhard Schröder wird mit Wirkung vom in die im Stellenplan ausgewiesene Planstelle eingewiesen. 2. Die Gesellschafter verfolgen das Ziel, die Fortsetzung der Entsorgungs- und Bewirtschaftungsverträge über den hinaus dadurch zu erreichen, dass er in Form eines sogenannten Inhousegeschäftes durch Umgestaltung der HAW mbh in ein kommunal beherrschtes Unternehmen fortgesetzt werden kann. 3. Sollte die Fortsetzung der vorgenannten Verträge über den hinaus nicht möglich sein, so dass eine Ausschreibung der Dienstleistungen zum erforderlich ist, verpflichten sich die Gesellschafter dazu, dass
14 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 16 Amtliche Bekanntmachung Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Falkensee Flur 3, 4, 6, 7, 8, 33, 35, 36, 39 und 40 Gemäß 12 Abs. 1 in Verbindung mit 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I 1998 S.2), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S.298, 299), ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters sind u.a. die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch. In der Gemarkung Falkensee in den Fluren 3, 4, 6, 7, 8, 33, 35, 36, 39 und 40 soll die Liegenschaftskarte in digitaler Form als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) geführt werden. Die für dieses Gebiet bisher analog geführten Karten genügen hinsichtlich des Kartenmaßstabs und der Qualität der Kartendarstellung oftmals nicht den heutigen Anforderungen. Daher wurde die Liegenschaftskarte im betreffenden Gebiet unter Zuhilfenahme des amtlichen Liegenschaftszahlenwerks neu kartiert. Bestehende Flurstücksgrenzen wurden dabei nicht verändert. Flurstücke, die aus mindestens zwei jeweils in sich geschlossenen Teilen bestehen, räumlich nicht zusammenhängen und durch einen Zugehörigkeitshaken als miteinander verbunden in der Liegenschaftskarte dargestellt sind, erfüllen diese zuvor genannten Forderungen nicht hinreichend. Im Rahmen der Erneuerung der Liegenschaftskarte wurden daher die Zugehörigkeitshaken beseitigt und entsprechend neue Flurstücke gebildet. Das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wurde fortgeführt. Die erneuerte Liegenschaftskarte in Form der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wird gemäß 12 Abs. 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg in Verbindung mit 1 Abs. 4 der Verordnung zum Verfahren der Offenlegung des Liegenschaftskatasters (Offenlegungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1999 (GVBl. II S.130) offengelegt. Die Offenlegung der Erneuerung der Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches erfolgt in der Zeit vom bis Ort der Offenlegung: Landkreis Havelland Der Landrat - Kataster- und Vermessungsamt Nauen Waldemardamm Nauen Zimmer 209 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag Uhr Uhr Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Tel / ) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Inhalt der erneuerten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches kann innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Havelland, Der Landrat, Kataster- und Vermessungsamt, Waldemardamm 3, Postfach 1220, Nauen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben angegebenen Anschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines durch Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Nauen, Landkreis Havelland Der Landrat Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Hohennauen Flur 1, 19 und 20 Gemäß 12 Abs. 1 in Verbindung mit 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I 1998 S.2), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S.298, 299), ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters sind u.a. die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch.
15 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 17 In der Gemarkung Hohennauen in den Fluren 1, 19 und 20 soll die Liegenschaftskarte in digitaler Form als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) geführt werden. Die für dieses Gebiet bisher analog geführten Karten genügen hinsichtlich des Kartenmaßstabs und der Qualität der Kartendarstellung oftmals nicht den heutigen Anforderungen. Daher wurde die Liegenschaftskarte im betreffenden Gebiet unter Zuhilfenahme des amtlichen Liegenschaftszahlenwerks neu kartiert. Bestehende Flurstücksgrenzen wurden dabei nicht verändert. Flurstücke, die aus mindestens zwei jeweils in sich geschlossenen Teilen bestehen, räumlich nicht zusammenhängen und durch einen Zugehörigkeitshaken als miteinander verbunden in der Liegenschaftskarte dargestellt sind, erfüllen diese zuvor genannten Forderungen nicht hinreichend. Im Rahmen der Erneuerung der Liegenschaftskarte wurden daher die Zugehörigkeitshaken beseitigt und entsprechend neue Flurstücke gebildet. Das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wurde fortgeführt. Die erneuerte Liegenschaftskarte in Form der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wird gemäß 12 Abs. 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg in Verbindung mit 1 Abs. 4 der Verordnung zum Verfahren der Offenlegung des Liegenschaftskatasters (Offenlegungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1999 (GVBl. II S.130) offengelegt. Die Offenlegung der Erneuerung der Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches erfolgt in der Zeit vom bis Ort der Offenlegung: Landkreis Havelland Der Landrat - Kataster- und Vermessungsamt Nauen Waldemardamm Nauen Zimmer 209 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Freitag Uh r außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Tel / ) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Inhalt der erneuerten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches kann innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Havelland, Der Landrat, Kataster- und Vermessungsamt, Waldemardamm 3, Postfach 1220, Nauen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben angegebenen Anschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines durch Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Nauen, Landkreis Havelland Der Landrat Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Rathenow Flur 12, 13, 14 und 15 Gemäß 12 Abs. 1 in Verbindung mit 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I 1998 S.2), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S.298, 299), ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters sind u.a. die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch. In der Gemarkung Rathenow in den Fluren 12, 13, 14 und 15 soll die Liegenschaftskarte in digitaler Form als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) geführt werden. Die für dieses Gebiet bisher analog geführten Karten genügen hinsichtlich des Kartenmaßstabs und der Qualität der Kartendarstellung oftmals nicht den heutigen Anforderungen. Daher wurde die Liegenschaftskarte im betreffenden Gebiet unter Zuhilfenahme des amtlichen Liegenschaftszahlenwerks neu kartiert. Bestehende Flurstücksgrenzen wurden dabei nicht verändert. Flurstücke, die aus mindestens zwei jeweils in sich geschlossenen Teilen bestehen, räumlich nicht zusammenhängen und durch einen Zugehörigkeitshaken als miteinander verbunden in der Liegenschaftskarte dargestellt sind, erfüllen diese zuvor genannten Forderungen nicht hinreichend.
16 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 18 Im Rahmen der Erneuerung der Liegenschaftskarte wurden daher die Zugehörigkeitshaken beseitigt und entsprechend neue Flurstücke gebildet. Das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wurde fortgeführt. Die erneuerte Liegenschaftskarte in Form der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wird gemäß 12 Abs. 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg in Verbindung mit 1 Abs. 4 der Verordnung zum Verfahren der Offenlegung des Liegenschaftskatasters (Offenlegungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1999 (GVBl. II S.130) offengelegt. Die Offenlegung der Erneuerung der Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches erfolgt in der Zeit vom bis Ort der Offenlegung: Landkreis Havelland Der Landrat Kataster- und Vermessungsamt Nauen Waldemardamm Nauen Zimmer 209 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Freitag Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Tel / ) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Inhalt der erneuerten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches kann innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Havelland, Der Landrat, Kataster- und Vermessungsamt, Waldemardamm 3, Postfach 1220, Nauen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben angegebenen Anschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines durch Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Nauen, Landkreis Havelland Der Landrat Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Semlin Flur 1, 2, 3, 4 und 5 Gemäß 12 Abs. 1 in Verbindung mit 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I 1998 S.2), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S.298, 299), ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters sind u.a. die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch. In der Gemarkung Semlin in den Fluren 1, 2, 3, 4 und 5 soll die Liegenschaftskarte in digitaler Form als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) geführt werden. Die für dieses Gebiet bisher analog geführten Karten genügen hinsichtlich des Kartenmaßstabs und der Qualität der Kartendarstellung oftmals nicht den heutigen Anforderungen. Daher wurde die Liegenschaftskarte im betreffenden Gebiet unter Zuhilfenahme des amtlichen Liegenschaftszahlenwerks neu kartiert. Bestehende Flurstücksgrenzen wurden dabei nicht verändert. Flurstücke, die aus mindestens zwei jeweils in sich geschlossenen Teilen bestehen, räumlich nicht zusammenhängen und durch einen Zugehörigkeitshaken als miteinander verbunden in der Liegenschaftskarte dargestellt sind, erfüllen diese zuvor genannten Forderungen nicht hinreichend. Im Rahmen der Erneuerung der Liegenschaftskarte wurden daher die Zugehörigkeitshaken beseitigt und entsprechend neue Flurstücke gebildet. Das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wurde fortgeführt. Die erneuerte Liegenschaftskarte in Form der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wird gemäß 12 Abs. 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg in Verbindung mit 1 Abs. 4 der Verordnung zum Verfahren der Offenlegung des Liegenschaftskatasters (Offenlegungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1999 (GVBl. II S.130) offengelegt. Die Offenlegung der Erneuerung der Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches erfolgt in der Zeit vom bis Ort der Offenlegung: Landkreis Havelland Der Landrat -
17 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 19 Kataster- und Vermessungsamt Nauen Waldemardamm Nauen Zimmer 209 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Freitag Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Tel / ) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Inhalt der erneuerten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches kann innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Havelland, Der Landrat, Kataster- und Vermessungsamt, Waldemardamm 3, Postfach 1220, Nauen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben angegebenen Anschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines durch Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Nauen, Landkreis Havelland Der Landrat Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Steckelsdorf Flur 1 und 2 Gemäß 12 Abs. 1 in Verbindung mit 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I 1998 S.2), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S.298, 299), ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters sind u.a. die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch. In der Gemarkung Steckelsdorf in den Fluren 1 und 2 soll die Liegenschaftskarte in digitaler Form als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) geführt werden. Die für dieses Gebiet bisher analog geführten Karten genügen hinsichtlich des Kartenmaßstabs und der Qualität der Kartendarstellung oftmals nicht den heutigen Anforderungen. Daher wurde die Liegenschaftskarte im betreffenden Gebiet unter Zuhilfenahme des amtlichen Liegenschaftszahlenwerks neu kartiert. Bestehende Flurstücksgrenzen wurden dabei nicht verändert. Flurstücke, die aus mindestens zwei jeweils in sich geschlossenen Teilen bestehen, räumlich nicht zusammenhängen und durch einen Zugehörigkeitshaken als miteinander verbunden in der Liegenschaftskarte dargestellt sind, erfüllen diese zuvor genannten Forderungen nicht hinreichend. Im Rahmen der Erneuerung der Liegenschaftskarte wurden daher die Zugehörigkeitshaken beseitigt und entsprechend neue Flurstücke gebildet. Das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wurde fortgeführt. Die erneuerte Liegenschaftskarte in Form der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wird gemäß 12 Abs. 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg in Verbindung mit 1 Abs. 4 der Verordnung zum Verfahren der Offenlegung des Liegenschaftskatasters (Offenlegungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1999 (GVBl. II S.130) offengelegt. Die Offenlegung der Erneuerung der Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches erfolgt in der Zeit vom bis Ort der Offenlegung: Landkreis Havelland Der Landrat - Kataster- und Vermessungsamt Nauen Waldemardamm Nauen Zimmer 209 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Freitag Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Tel / ) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Inhalt der erneuerten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches kann innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Havelland, Der Landrat, Kataster- und Vermessungsamt, Waldemardamm 3, Postfach 1220, Nauen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben angegebenen Anschrift
18 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 20 einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines durch Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Nauen, Landkreis Havelland Der Landrat Offenlegung der Automatisierten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches für die Gemarkung Wassersuppe Flur 1 Gemäß 12 Abs. 1 in Verbindung mit 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I 1998 S.2), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S.298, 299), ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters sind u.a. die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch. In der Gemarkung Wassersuppe in der Flur 1 soll die Liegenschaftskarte in digitaler Form als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) geführt werden. Die für dieses Gebiet bisher analog geführte Karte genügt hinsichtlich des Kartenmaßstabs und der Qualität der Kartendarstellung nicht den heutigen Anforderungen. Daher wurde die Liegenschaftskarte im betreffenden Gebiet unter Zuhilfenahme des amtlichen Liegenschaftszahlenwerks neu kartiert. Bestehende Flurstücksgrenzen wurden dabei nicht verändert. Flurstücke, die aus mindestens zwei jeweils in sich geschlossenen Teilen bestehen, räumlich nicht zusammenhängen und durch einen Zugehörigkeitshaken als miteinander verbunden in der Liegenschaftskarte dargestellt sind, erfüllen diese zuvor genannten Forderungen nicht hinreichend. Im Rahmen der Erneuerung der Liegenschaftskarte wurden daher die Zugehörigkeitshaken beseitigt und entsprechend neue Flurstücke gebildet. Das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wurde fortgeführt. Abs. 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg in Verbindung mit 1 Abs. 4 der Verordnung zum Verfahren der Offenlegung des Liegenschaftskatasters (Offenlegungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1999 (GVBl. II S.130) offengelegt. Die Offenlegung der Erneuerung der Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches erfolgt in der Zeit vom bis Ort der Offenlegung: Landkreis Havelland Der Landrat - Kataster- und Vermessungsamt Nauen Waldemardamm Nauen Zimmer 209 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Freitag Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Tel / ) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Inhalt der erneuerten Liegenschaftskarte und des Automatisierten Liegenschaftsbuches kann innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Havelland, Der Landrat, Kataster- und Vermessungsamt, Waldemardamm 3, Postfach 1220, Nauen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben angegebenen Anschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines durch Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Nauen, Landkreis Havelland Der Landrat Die erneuerte Liegenschaftskarte in Form der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wird gemäß 12
19 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 21 Bekanntmachung der Regionalen Planungsge-meinschaft Havelland-Fläming Einladung zur 12. öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung Havelland-Fläming Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom Die 12. öffentliche Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming findet am Donnerstag, dem , um 16:00 Uhr in der IHK Potsdam 3. Etage Raum 372 (Multi Media Zentrum) Breite Straße Potsdam statt. Sicherung der Kulturlandschaft Abwägung von Bedenken und Anregungen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren TOP 6: Aufstellung des Teilplans Windenergienutzung Beschluss über die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange TOP 7: Verschiedenes Die Beschlussanträge und zugehörigen Beschlusssachen können in der Regionalen Planungsstelle, Clara-Zetkin-Str. 23, Kleinmachnow eingesehen werden. Die Geschäftszeiten der Planungsstelle sind Montag bis Donnerstag 8.00 bis Uhr und Freitag 8.00 bis Uhr. Kleinmachnow, den gez. Lothar Koch Vorsitzender Tagesordnung: TOP1: Eröffnung (Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung) TOP2: Bestätigung des Protokolls der 11. Regionalversammlung vom TOP3: Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, Änderung TOP4: Jahresrechnung 2002 TOP5: Aufstellung des Teilplans Windenergienutzung Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Teilplans Windenergienutzung, Freiraum und Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, Rathenow Redaktion: Pressestelle, Petra Müller Der kostenlose Nachdruck von Beiträgen aus dem Amtsblatt ist mit Quellenangabe gestattet. Das Amtsblatt ist erhältlich beim Landkreis Havelland für 1,00 + Porto. Es ist schriftlich zu bestellen über: Landkreis Havelland, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Freiheit 1, Rathenow Das Amtsblatt erscheint unregelmäßig. Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlüsse und Satzungen des Kreistages Havelland und deren Anlagen liegen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die Einwohner im Kreistagsbüro im Gebäude Platz der Freiheit 1 in Rathenow und beim Informationsdienst im Eingangsbereich des Gebäudes Goethestr. 59/60 in Nauen aus.
20 Amtsblatt für den Landkreis Havelland Seite 22
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