Bilanzierung von Zweckgesellschaften im Konzern. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit nach US-GAAP und IFRS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bilanzierung von Zweckgesellschaften im Konzern. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit nach US-GAAP und IFRS"

Transkript

1 Bilanzierung von Zweckgesellschaften im Konzern Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit nach US-GAAP und IFRS INAUGURALDISSERTATION zur Erlangung der Würde eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum vorgelegt von Diplom-Kauffrau Jana Isabelle Streckenbach aus Frankfurt am Main 2006

2 Dekan : Prof. Dr. Bernhard Pellens Erstgutachter : Prof. Dr. Bernhard Pellens Zweitgutachter : Prof. Dr. Hannes Streim Tag der mündlichen Prüfung: 8. November 2006

3 Kapitelverzeichnis Inhaltsverzeichnis... ii Abkürzungsverzeichnis... vi Abbildungsverzeichnis... x Tabellenverzeichnis... xi Kapitel 1: Einführung... 1 Kapitel 2: Rechnungslegung und Bilanzpolitik im Kapitalmarktzusammenhang Kapitel 3: Zweckgesellschaften Kapitel 4: Bilanzierungsvorschriften zur Konzernabgrenzung unter der Berücksichtigung von Zweckgesellschaften Kapitel 5: Kritische Würdigung der Rechnungslegungsvorschriften für Zweckgesellschaften. 147 Kapitel 6: Ableitung von Konsolidierungskriterien für Zweckgesellschaften Kapitel 7: Thesenförmige Zusammenfassung und Ausblick Literaturverzeichnis Standard- und Rechtsverzeichnis Eidesstattliche Erklärung Lebenslauf i

4 Inhaltsverzeichnis 1 EINFÜHRUNG Problemstellung Methodologie und Gang der Untersuchung Methodologie der Arbeit Gang der Untersuchung RECHNUNGSLEGUNG UND BILANZPOLITIK IM KAPITALMARKTZUSAMMENHANG Die Principal-Agent-Beziehung zwischen Anteilseignern und Managern Arbitrage gegen Regulierung: Managementanreize zur Ausnutzung von Regulierungslücken im Rechnungswesen Determiniertheit von Rechnungslegungsvorschriften und die Diskussion eines Standard-Based bzw. Principle-Based Accounting Der FASB-Ansatz zum Principles-Based Accounting ZWECKGESELLSCHAFTEN Definition einer Variable Interest Entity nach US-GAAP Nicht ausreichendes Eigenkapital Fehlende substanzielle Rechte Definition einer Zweckgesellschaft nach IFRS Literaturdefinition und Abgleich mit der Rechnungslegungsdefinition Leasingobjektgesellschaften in der Praxis Funktionsweise Merkmale Risiken Sicherungsmaßnahmen Fallbeispiele Immobilienleasing Prüfung der Definition einer Variable Interest Entity nach FIN 46R Prüfung der Definition einer Zweckgesellschaft nach SIC Mobilienleasing Prüfung der Definition einer Variable Interest Entity nach FIN 46R Prüfung der Definition einer Zweckgesellschaft nach SIC Herstellerleasing Prüfung der Definition einer Variable Interest Entity nach FIN 46R Prüfung der Definition einer Zweckgesellschaft nach SIC ii

5 3.5 Asset Backed Securities Gesellschaften in der Praxis Funktionsweise Beteiligte Parteien und ihre Aufgaben Risiken Strukturierungs- bzw. Ausgestaltungsmerkmale Sicherungsmaßnahmen Externe Besicherung Interne Besicherung Ausfallgarantie, Rückkauf- und Austauschverpflichtungen Übersicherung und Kaufpreisabschläge Reservekonto Subordination Swaps Dienstleistungs- bzw. Verwaltungsentgelt Fallbeispiel Prüfung der Definition einer Variable Interest Entity nach FIN 46R Prüfung der Definition einer Zweckgesellschaft nach SIC Ergebnisse für die weitere Analyse BILANZIERUNGSVORSCHRIFTEN ZUR KONZERNABGRENZUNG UNTER DER BERÜCKSICHTIGUNG VON ZWECKGESELLSCHAFTEN Unternehmensverbindungen als Kooperationsform zwischen Unternehmen und Markt Die veränderte Verfügungsrechtsstruktur als Ursache von Konzernrisiken Vermögensverlagerungsrisiko Zwischengewinnrisiko Eingeschränkte Metafunktion von Einzelabschlüssen bei Konzernunternehmen und das Konzernabschlusserfordernis Konzerntheorien Einheitstheorie Interessentheorie Konzernabgrenzung Die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit nach US-GAAP und IFRS US-GAAP ARB No FIN 46R Ausnahmetatbestände iii

6 Grundlagen des Konsolidierungskonzepts Variable Interests Erwartete Verluste und erwartete Gewinne Bestimmung der konsolidierungspflichtigen Partei Silostrukturen Vollkonsolidierung IFRS IAS SIC Bestimmung der konsolidierungspflichtigen Partei Vollkonsolidierung Übertragung des Konsolidierungskonzepts auf die Praxisbeispiele Fallbeispiel Mobilienleasing Fallbeispiel Herstellerleasing Ergebnisse für die weitere Analyse KRITISCHE WÜRDIGUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN FÜR ZWECKGESELLSCHAFTEN Darstellung und Erläuterung des Leitprinzips US-GAAP IFRS Kriterien zur konsistenten Anwendung der Konsolidierungskriterien Definition Variable Interest Entity Angemessenheit des Eigenkapitals Fehlende substanzielle Rechte Special Purpose Entity Das Konsolidierungskonzept FIN 46R Das control determinierende Konzept bei Variable Intererst Entities Silostrukturen SIC Das control determinierende Konzept bei Special Purpose Entities Silostrukturen Art und Umfang Ausnahmetatbestände Ausnahmetatbestände des FIN 46R iv

7 5.3.2 Ausnahmetatbestände des SIC Ergebnisse für die weitere Analyse ABLEITUNG VON KONSOLIDIERUNGSKRITERIEN FÜR ZWECKGESELLSCHAFTEN Kapitelüberblick Die Definition der wirtschaftlichen Verfügungsmacht auf Basis der Property- Rights- und der Vertragstheorie Der Zusammenhang zwischen Stimmrechten und wirtschaftlichem Eigentümer bei verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen Übertragung der vertragstheoretischen Argumente auf Zweckgesellschaften Ableitung von Kriterien zur Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit auf Basis vertragstheoretischer Argumente Der stufenweise Konsolidierungsansatz : Ergänzung durch den Chancen- und Risikobegriff und die Einführung der Quotenkonsolidierung Widerlegbare Vermutung des Konsolidierungstatbestands Einordnung der Ergebnisse in bestehende Bilanzierungsvorschriften zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK v

8 Abkürzungsverzeichnis AAA American Accounting Association ABACUS A Journal of Accounting, Finance and Business Studies Abb. Abbildung ABS Asset-Backed Security/Securities Abs. Absatz ADS Adler Düring Schmaltz AG Die Aktiengesellschaft AIN AICPA Accounting Interpretation AICPA American Institute of Certified Public Accountants AktG Aktiengesetz APB Accounting Principles Board ARB Accounting Research Bulletin Aufl. Auflage BB Betriebsberater BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise CA Chartered Accountant Corp. Corporation Co. Partner (in einer GmbH) CP Commercial Paper CPA Certified Public Accountant d. h. das heißt DB Der Betrieb DBW Die Betriebswirtschaft DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standard Committee EBITDA Earnings Before Interest Depreciation and Amortization E-DRS Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Standard EDV Elektronische Datenverarbeitung EITF Emerging Issues Task Force EK Eigenkapital et al. et alii vi

9 etc. et cetera EU Europäische Union F. Framework FASB Financial Accounting Standards Board FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FIN FASB Interpretation FK Fremdkapital FLF Finanz-Leasing-Factoring GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. gemäß GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz GrErwStG Grunderwerbsteuergesetz HFA Hauptfachausschuss HGB Handelsgesetzbuch i. d. R. in der Regel i. S. v. im Sinne von IAS International Accounting Standard IASB International Accounting Standards Board IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. IFRS International Financial Reporting Standards i. V. m. in Verbindung mit JB Junk Bonds Jg. Jahrgang KG Kommanditgesellschaft KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung LG Leasinggegenstand lt. laut MTN Medium Term Notes Mio. Millionen m. w. N. mit weiteren Nennungen n. F. neue Fassung No. Number NY New York vii

10 OHG Offene Handelsgesellschaft o. J. ohne Jahr o. Jg. ohne Jahrgang o. O. ohne Ortsangabe ORDO Jahrbuch für Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft OTC Over The Counter o. V. ohne Verfasser QSPE Qualifying Special Purpose Entity R Revised R&D Research and Development RIW Recht für Internationale Wirtschaft Rn. Randnummer RS Rechnungslegungsstellungnahme (des IDW) Rz. Randziffer S. Seite SEC Securities and Exchange Commission SFAC Statement of Financial Accounting Concepts SFAS Statement of Financial Accounting Standards SIC Standing Interpretations Committee sog. sogenannte(r) Sp. Spalte(n) SPE(s) Special Purpose Entity (Entities) StuB Steuern und Bilanzen Tab. Tabelle Tz. Textziffer u. a. unter anderem/n, und andere u. U. unter Umständen US United States US-GAAP United States General Accepted Accounting Principles vgl. vergleiche VFE-Lage Vermögens-, Finanz- und Ertragslage VIE(s) Variable Interest Entity (Entities) Vol. Volume WiSt Wirtschaftwissenschaftliches Studium viii

11 WISU Das Wirtschaftsstudium WP Wirtschaftsprüfung WpG Die Wirtschaftsprüfung WPK Wirtschaftsprüfungskammer z. B. zum Beispiel ZBB Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung ZfhF Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung z. T. zum Teil ix

12 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Methodologie und Analyseschritte der Arbeit Abb. 2: Die Grundstruktur einer Zweckgesellschaft Abb. 3: Die Grundstruktur einer Leasingobjektgesellschaft Abb. 4: Fallbeispiel Immobilienleasing Abb. 5: Kapitalverteilung im Mobilienleasing Abb. 6: Vermögenstransfer im Mobilienleasing Abb. 7: Fallbeispiel Herstellerleasing Abb. 8: Die grundlegende Struktur einer ABS-Transaktion Abb. 9: Fallbeispiel einer Verbriefungsgesellschaft Abb. 10: Darstellung einer Leasingtransaktion mit Silostruktur Abb. 11: Darstellung einer asset-backed securities-transaktion mit Silostruktur Abb. 12: Zusammenfassung des Konsolidierungskonzepts nach US-GAAP Abb. 13: Zusammenfassung des Konsolidierungskonzepts nach IFRS Abb. 14: Kapitalstruktur im Fallbeispiel Mobilienleasing bei veränderter Transaktionsstruktur Abb. 15: Konsolidierungskriterien zur Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers Abb. 16: Eingliederung der Ergebnisse in den bestehenden Konsolidierungsansatz x

13 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Determiniertheit nach US-GAAP und IFRS Tab. 2: Berechnung der erwarteten Gewinne und erwarteten Verluste Tab. 3: Verteilung der Nettozahlungsströme in verschiedenen Szenarien Tab. 4: Berechnung von wahrscheinlichkeitsgewichteten Zahlungsströmen Tab. 5: Berechnung der erwarteten Abweichungen in den Zahlungsströmen Tab. 6: Berechnung der erwarteten Verluste und Gewinne der VIE Tab. 7: Erwartungswert der Verlustübernahme durch die X AG in Szenario 1 bis Szenario Tab. 8: Abweichung vom Erwartungswert in den Szenarien 1 bis 3 und gesamte erwartete Verlustübernahme durch die X AG Tab. 9: Zusammenfassung der Ergebnisse aus Kapitel xi

14 1 EINFÜHRUNG 1.1 Problemstellung Durch den Konzernabschluss soll ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage (VFE-Lage) der wirtschaftlichen Einheit Konzern vermittelt werden. 1 Zu Erfüllung dieser Vorgabe werden alle Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Cash Flows der Unternehmen erfasst, die die wirtschaftliche Einheit bilden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Güte der dargestellten VFE-Lage des Konzerns im entscheidenden Maß von der Qualität der Beurteilungskriterien abhängt, die die wirtschaftliche Einheit definieren. Erfüllen Gesellschaften nicht die Beurteilungskriterien, werden sie nicht im Konzernabschluss erfasst. Dies mag jedoch nicht immer zu einer ökonomisch korrekten Darstellung der VFE-Lage führen. Gesellschaften, die aufgrund bestehender Regelungen als bilanzneutral bzw. off-balance eingestuft werden, können u. U. erhebliche Risiken beinhalten, die auf das Mutterunternehmen und somit die VFE-Lage des Konzerns zurückwirken. Aufgrund der Weiterentwicklung von Gesellschaftsformen insbesondere sogenannter bilanzneutraler Zweck- oder Objektgesellschaften (special purpose entities; im Folgenden auch SPEs bzw. SPE) gewinnt das Problem der Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit erneut an Bedeutung. Eindrucksvolles Beispiel für mögliche Probleme bei der Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit war der überraschende Zusammenbruch des texanischen Energiekonzerns Enron im Januar Hauptursache des Zusammenbruchs waren komplexe Finanztransaktionen, durch die ein Großteil der Firmenkredite sowie riskante Geschäfte aus der Konzernbilanz in bilanzneutrale SPEs ausgelagert wurden. In derartigen Gesellschaften verbarg Enron Schulden in zweistelliger Milliardenhöhe und wies in seinem Konzernabschluss eine Milliarde Dollar überhöhte Gewinne aus. 2 Sicherlich lag hier ein Extremfall vor, da Enron bei der Ausgrenzung der SPE aus dem Konsolidierungskreis nicht nur rechtliche Gestal- 1 2 Vgl. ARB 51.1; F.12, IAS 1.13; Baetge/Roß (2000), S ; Haller (1994), S. 256; Frankenberg (1993), S. 42; Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 106 und 112f. Vgl. o. V. (2002), S

15 tungsmöglichkeiten von SPEs nutzte, sondern in einigen Fällen auch die Rechnungslegungsvorschriften zur Konsolidierung 3 regelwidrig anwendete. 4 Vielen Investoren wurden durch den Enron-Skandal mögliche Bilanzierungsspielräume bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und damit die Unschärfe in der ökonomischen Abbildung von Konzernrisiken bewusst. Ihr Vertrauen in den Aktienmarkt und das externe Rechnungswesen sank. 5 In der Presse wurde vermutet, dass es infolgedessen zu den panikartigen Aktienverkäufen von Unternehmen, deren Bilanzen den Eindruck einer black box erweckten, kam. 6 Diese Beobachtung erzeugte in der Presse auch den Eindruck, dass der Informationsstand über SPE-Transaktionen für außenstehende Eigenkapitalgeber nicht ausreiche, um die inhärenten Risiken derartiger Finanztransaktionen richtig abschätzen und adäquate Marktpreiskorrekturen vornehmen zu können. Die Presse forderte daher vehement eine detaillierte Offenlegung dieser Transaktionen. Dabei ließ sie offen, welche Formen diese Offenlegung im Detail annehmen und wie Standardsetter ihre bestehenden Regelungen anpassen sollten. Die gesamte Diskussion zeigt die Bedeutung von Abbildungsregeln für Zweckgesellschaften für eine umfassende und korrekte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss. Deutlich wurde darüber hinaus, dass Bilanzierungsregelungen zur Abbildung von Zweckgesellschaften im Konzern einer Überarbeitung bedürfen. Vielmehr sollten diese Regelungen auch so formuliert werden, dass zukünftige Ausweichhandlungen von Unternehmen gegenüber bestehenden Abbildungsregelungen und damit möglicherweise eine erneute ökonomisch nicht sachgerechte Darstellung im Konzernabschluss eingeschränkt werden Der Begriff Konsolidierung wird im Rahmen dieser Arbeit auch als Synonym für Vollkonsolidierung verwendet. Vgl. Powers/Troubh/Winokur (2002), S. 66 f., die in ihrem Untersuchungsbericht umfangreich die Transaktionen von Enron beschreiben. Zu einer Zusammenfassung vgl. Benston/Hartgraves (2002), S , Baker/Hayes (2004), S Vgl. Nussbaum (2002); S. 37 f.; Unerman/O Dwyer (2004), S. 984 f.; Haskins/Sack (2005), S Vgl. Dries (2002), S

16 Abstrahiert man zunächst von der Problematik der Abbildungsregelungen im Rechnungswesen, stellen Zweckgesellschaften Organisationsformen dar, die eigens für das Erreichen eines genau definierten Geschäftszwecks mit eng abgegrenzter Geschäftstätigkeit gegründet werden. 7 Sie dienen meist der Durchführung von Leasing- und ABS-Transaktionen, 8 finden gegebenenfalls aber auch Anwendung bei der Realisation von R&D-Tätigkeiten. Die Etablierung einer SPE für die Herstellung und das Vermieten eines Leasinggegenstands kann aus Risikodiversifikationsgesichtspunkten vorteilhaft sein. Aufgrund der Ausgliederung der Geschäftstätigkeit und der Vermögensgegenstände in eine rechtlich selbständige Einheit und der damit typischerweise einhergehenden vertraglichen Einschränkung der Handlungsspielräume ist eine Verteilung der rein projektimmanenten Risiken auf die maßgeblich am Herstellungsprozess beteiligten Parteien und auf die Fremdkapitalgeber möglich. 9 Vielfach sind bei diesen Zweckgesellschaften hohe Investitionsausgaben, die von einzelnen Unternehmen oder Staaten aus Bonitäts- und/oder Liquiditätsüberlegungen nicht getragen werden können, ein weiteres Merkmal, das zur Entstehung dieser Organisationsform beiträgt. Die Anwendung von solchen Leasing-SPEs findet sich deshalb vornehmlich bei Investitionen durch Staaten oder Unternehmen in der Infrastruktur, wie Transportflugzeuge, Ausbildungszentren oder Schulen, oder in der Energie- und Rohstoffgewinnung sowie im Bergbau. Der Grundidee der Risikodiversifikation folgend, kann die Durchführung einer ABS-Transaktionen dem Zweck dienen, die Ausfall- oder Zinsänderungsrisiken der zugrundeliegenden Vermögenswerte des Unternehmens über die SPE auf eine große Anzahl von Investoren am Kapitalmarkt zu übertragen. Banken nutzen diese Transaktionen häufig als Risikomanagementinstrument, mittels dessen sie die oftmals signifikanten Kreditrisikokonzentrationen in ihren Portfolios diversifizie Vgl. Schruff/Rothenburger (2002), S. 756; Hartgraves/Benston (2002), S. 245; Pellens/Sellhorn/Streckenbach (2003), S. 191; Melcher/Penter (2003), S Vgl. Pellens/Sellhorn/Streckenbach (2003), S. 514; Schruff/Rothenburger (2002), S Vgl. Laux (1997), S

17 ren und ihr Eigenkapital entlasten. 10 Die vorzeitige Umwandlung der Vermögenswerte in einen Finanzmittelzufluss hat den Effekt, die Finanzmittelbindung des Unternehmens zu verringern. 11 Die Vorteile der Gründung von Zweckgesellschaften geben keinen Aufschluss darüber, wie im externen Rechnungswesen über Zweckgesellschaften berichtet werden sollte. Da Zweckgesellschaften in rechtlich eigenständigen Gesellschaften firmieren, ergibt sich für den Konzernabschluss der beteiligten Parteien grundsätzlich die Frage nach einer ökonomisch sachgerechten Berücksichtigung. Grundsätzlich lässt sich vermuten, dass die direkt an einer Zweckgesellschaft beteiligten Parteien ausreichende Informationen über die geplante(n) Transaktion(en) besitzen, um ihre Ansprüche entsprechend zu bewerten und abzusichern. Andernfalls wären diese Parteien kaum bereit, in ihrer jeweiligen entsprechenden Form an der Zweckgesellschaft zu partizipieren. Indirekt an der Zweckgesellschaft beteiligte externe Kapitalgeber, besitzen als Unternehmensoutsider gegenüber den direkt beteiligten Parteien hingegen einen geringeren Informationsstand. Informationsasymmetrien bestehen vor allem hinsichtlich der ökonomischen Chancen und Risiken aus der Transaktion mit einer Zweckgesellschaft. Damit verknüpft ist die Frage, wie die Chancen und Risiken auf die jeweiligen restlichen Konzerngesellschaften der beteiligten Parteien und damit auf die am jeweiligen Konzern beteiligten externen Investoren zurückwirken. Ließe sich eine Rückwirkung grundsätzlich ausschließen, wäre die Frage einer Einbeziehung in den Konzernabschluss zumindest aus ökonomischer Sicht weniger bedeutsam. Wie der Enron-Fall zeigt, ist der Ausschluss möglicher Rückwir Vgl. Dickler (1991), S. 115; Eisele/Neus (2003), S Zu ABS-Transaktionen als Instrument der Eigenkapitalentlastung vgl. Litten/Cristea (2003), S. 214; Becker/Lickteig (2000), S Vgl. Benner (1988), S. 411; Becker/Lickteig (2000), S Die beschriebenen wirtschaftlichen Vorteile für Unternehmen durch die Anwendung von SPE-Transaktionsformen geben Hinweise darauf, warum Unternehmen vermehrt auf diese institutionellen Neuerungen in Vertrags- und Gesellschaftsformen zurückgreifen. Die Annahme einer grundsätzlichen Vorteilhaftigkeit der Mehrzahl von SPE-Transaktionen als primärer Grund für ihre Entstehung wird in dieser Arbeit nicht in Frage gestellt. Wohlfahrtstheoretische Argumente hinsichtlich der Gründung von Zweckgesellschaften sind nicht Teil der Fragestellung der Arbeit und werden folglich nicht weiter thematisiert. 4

18 kungen in der Praxis allerdings nicht realistisch. Die Verknüpfungen von Zweckgesellschaften mit Konzernunternehmen der an ihr beteiligten Parteien sind vielfältig. Sie reichen beispielsweise von Liefer- und Leistungsbeziehungen über Garantien und Bürgschaften bis hin zur Bereitstellung von konzerninternem Knowhow des Initiators einer Zweckgesellschaft. Die Schwierigkeit besteht für externe Investoren darin, die jeweiligen ökonomischen Chancen und Risiken des entsprechend beteiligten Unternehmens präzise zu definieren und für eigene Anlagezwecke zu bewerten. Die Abbildung von Zweckgesellschaften im Konzernabschluss ist vor diesem Hintergrund von zentraler Bedeutung. Dabei steht hinter einer Abbildung im Konzernabschluss die implizite Annahme, dass die aus SPE- Transaktionen entstehenden Konzernrisiken für die externen Investoren relevant und quantifizierbar sind. Ferner werden durch eine entsprechende Abbildung im Konzernabschluss bestehende Informationsasymmetrien beseitigt bzw. zumindest wirksam reduziert. 12 Offensichtlich waren die bestehenden Regelungen nach US-GAAP im Enron-Fall, abgesehen von dem teilweise eindeutigen rechtswidrigen Verstoß gegen bestehende Regelungen, nicht ausreichend, um eine ökonomisch sachgerechte Darstellung im Konzernabschluss des Mutterunternehmens zu erreichen. Der Grund dafür liegt primär darin, dass das auf den Stimmrechten basierende control-konzept nach ARB 51 den ökonomischen Sachverhalt der Zweckgesellschaften nicht korrekt berücksichtigt. Der eng abgegrenzte Geschäftszweck von SPEs ruft einen geringen Umfang von möglichen zukünftigen Umweltzuständen hervor und ermöglicht damit eine Beschränkung der Entscheidungsmacht des Leitungsorgans einer SPE. Im Extremfall erfolgt eine vollumfängliche Fixierung der zu erbringenden geschäftspolitischen Entscheidungen im Gründungszeitpunkt. In diesen Fällen wird dem Management keinerlei geschäftspolitische Entscheidungsmacht übertragen. Die Vorherbestimmung der während der Geschäftstätigkeit zu treffenden Entscheidungen erfolgt 12 Diese Annahme wird in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich nicht in Frage gestellt bzw. diskutiert. Zum Informationsgehalt des Konzernabschlusses vgl. Pellens (1989) und Bonse (2004). Die Arbeit richtet sich ebenfalls nicht auf die Analyse der möglichen Vorteilhaftigkeit von Angaben im Konzernanhang. 5

19 häufig durch den Gesellschaftsvertrag, die Satzung und/oder andere rechtliche oder schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen den an der SPE-Transaktion beteiligten Parteien. 13 Die künftige Unternehmenspolitik muss vom Leitungsorgan der SPE dann nur noch entsprechend den vertraglichen Regelungen umgesetzt werden. In der Literatur zu SPEs wird dies auch zutreffend als Autopilotmechanismus beschrieben. 14 Hierbei verlieren die Kontrollrechte wie beispielsweise das Stimmrecht ihren ökonomischen Bedeutungsgehalt, denn die genaue Festlegung der durchzuführenden Unternehmenspolitik für jeden Zustand ermöglicht den Verzicht der Eigentümer auf diese Rechte. Bei Zweckgesellschaften fallen somit üblicherweise der rechtliche und der ökonomische Sachverhalt auseinander. Ein an den Stimmrechten ausgerichtetes control-konzept kann nicht die intendierte Wirkung entfalten; ARB 51 läuft somit in vielen Fällen ins Leere. Seitens der Standardsetter wurde auf die Forderung der Öffentlichkeit mit einer erneuten Aufnahme der Diskussion über die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit eingegangen. Eine Vorreiterrolle in der Überprüfung und Überarbeitung bestehender Regelungen nahm dabei das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) ein. Es setzte verschiedene EITF-Regelungen zu SPE- Transaktionen außer Kraft und nahm mit der im Januar 2003 veröffentlichten FASB Interpretation No. 46 Consolidation of Variable Interest Entities (FIN 46) und mit der im Dezember 2003 veröffentlichten Überarbeitung FASB Interpretation No. 46R Consolidation of Variable Interest Entities (FIN 46R) eine Auslegung von ARB 51 und des bisherigen control-begriffs dergestalt vor, dass eine Anpassung des ungenügenden Stimmrechtskriteriums resultierte. 15 Nach IFRS bestehen Konsolidierungskriterien für Zweckgesellschaften in Form der ergänzenden Konsolidierungsrichtlinie SIC 12, die zunächst durch eine HFA- Stellungnahme konkretisiert wurde. 16 Die wirtschaftliche Einheit nach SIC 12 beruht nicht auf dem Kriterium der Stimmrechtsmehrheit, sondern enthält verschie Vgl. Schruff/Rothenburger (2002), S Vgl. SIC 12.10(b) oder beispielsweise Schultz (2001), S Vgl. Pellens/Sellhorn/Streckenbach (2003), S Zur Aufhebung der verschiedenen EITF Regelungen vgl. FIN 46R, Appendix F. Vgl. IDW RS HFA 2. 6

20 dene ökonomische Indikatoren darunter auch das Abwägen der Chancen und Risiken der beteiligten Parteien, die Beherrschung im Sinne des control- Konzepts implizieren. Der Enron-Skandal führte jedoch auch beim IASB zur erneuten Diskussion der Konsolidierungsvorschriften. Im Juni 2003 nahm es das Projekt Consolidation (including Special Purpose Entities) zur grundlegenden Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden Konsolidierungsregelungen nach IFRS auf. 17 Parallel zur Diskussion um die Anpassung der Konsolidierungsvorschriften erörtern die Standardsetter aktuell ebenfalls die Anforderungen an die Ausgestaltung von Rechnungslegungsnormen mit dem Ziel der Reduzierung sachverhaltsgestaltender Bilanzpolitik. Vorreiter ist hier das FASB mit einem Diskussionspapier zum Standard Overload und dem Problem einer hohen Determiniertheit der Regelungen. 18 Ziel des Projekts ist es neben der Fokussierung auf ein Leitprinzip u. a., in den entsprechenden Regelungen die Erläuterungen entsprechender Kriterien zur Konkretisierung des Leitprinzips zu vertiefen und durch Reduzierung von bright lines in den Regelungen die Möglichkeit der Ausnutzung von Bilanzierungsspielräumen durch Unternehmen zu reduzieren. 19 Die Ausgestaltung der Rechnungslegungsvorschriften ist hinsichtlich der Bilanzierung von Zweckgesellschaften von besonderer Bedeutung. Wie zu Beginn des Kapitels erläutert, wird in der Öffentlichkeit und in der Literatur vielfach vermutet, dass Unternehmen Bilanzierungsspielräume in den Rechnungslegungsvorschriften ausnutzen, um eine Konsolidierung der Zweckgesellschaft im eigenen Konzernabschluss durch financial engineering zu vermeiden. 20 Dies lässt sich ökonomisch auch begründen. Der principal-agent-theorie folgend, könnten Manager Anreize besitzen, SPE-Transaktionen aus konzernbilanzpolitischen Erwägungen heraus nicht zu konsolidieren, um damit dem Management des Unterneh Zum aktuellen Stand des Konsolidierungsprojekt des IASB Consolidation (including special purpose entities) vgl. Vgl. FASB (2002); FASB (2004a). Ein Leitprinzip stellt eine auf verschiedene Sachverhalte übertragbare Leitlinie für die Anwendung der Bilanzierungsvorschrift dar, die insbesondere in Zweifelsfragen das professional judgement in der Anwendung erfordert. Vgl. hierzu 2.3. Vgl. Pellens/Sellhorn/Streckenbach (2003), S. 191; Berger/Lütticke (2003), Tz

21 mens die Realisierung von Vorteilen zu Lasten anderer Wirtschaftssubjekte zu ermöglichen. Bei Zweckgesellschaften können Unternehmen zwar nicht auf Basis der Stimmrechte, jedoch durch die Vorherbestimmbarkeit der Geschäftspolitik gegebenenfalls u. a. marktunübliche Preise festlegen, Teile des Vermögens und damit Haftungsmasse des eigenen Unternehmens auf die SPE zuweisen oder Gewinne aus Lieferungen und Leistungen zwischen dem Unternehmen und der SPE ausschütten. Durch solche Maßnahmen wird der konsolidierte Gesamtgewinn des Konzernverbunds mittels konzerninterner Transaktionen manipuliert. Wie aus der Konzerndiskussion bereits bekannt, ergeben sich hier eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich opportunistisch zu verhalten. 21 Auf Basis einer agency-theoretischen Argumentation wird in der Arbeit der Hypothese gefolgt, dass die Gestaltungsmöglichkeiten von SPE-Transaktionen im Hinblick auf die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit von Managern u. U. bewusst mit dem Ziel der Reichtumsverschiebungen zu Lasten der außenstehenden Eigenkapitalgeber genutzt werden. Die beschriebenen Abschnitte stellen den Status quo der aktuellen Diskussion um die Bilanzierungsregeln für Zweckgesellschaften dar. Bis dato existiert keine umfassende theoretische oder praxisorientierte Literatur, die sich mit den neuen Regelungen nach US-GAAP und den bestehenden Vorschriften nach IFRS für Zweckgesellschaften und ihren Wirkungen auseinandersetzt. Die Standardsetter haben aktuell ebenfalls keine weiteren Erkenntnisse publiziert, die eine abschließende Weiterentwicklung der Regelung implizieren. Dass es sich bei der Bilanzierung von Zweckgesellschaften nicht nur um ein Problem in der Praxis, sondern auch um ein konzeptionell schwieriges Problem handelt, wird in einem Report der Securities and Exchange Commission (SEC) über SPEs im Zusammenhang mit Regelungen zu Section 401(c) des Sarbanes-Oxley Act beispielhaft deutlich. 22 Die Regelungen nach FIN 46R seien theoretisch und praktisch schwierig zu verstehen und anzuwenden, die Komplexität in den zu be Vgl. statt vieler bereits Lehertshuber (1986a), S. 96 f.; Ordelheide (1987), S Vgl. SEC (2005). 8

22 rücksichtigenden Analyseschritten zu hoch. 23 Zum einen wird der theoretische Zusammenhang zwischen dem Risiko-und-Chancenansatz aus FIN 46R und control ohne weitere Erläuterungen nicht ersichtlich. Zum anderen ist insbesondere die Cash-Flow-basierte Berechnung der Risiken- und Chancenverteilung auf die einzelnen Parteien außerordentlich komplex und im Standard ungenügend erläutert. Die SEC verweist in ihrer Studie zwar auf eine zukünftige mögliche Orientierung der Konsolidierungsentscheidung anhand des Kriteriums der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt mittels ökonomischer statt rechtlicher Abgrenzungskriterien, eine Konkretisierung dieses Ansatzes unterbleibt allerdings. 24 Eine theoretisch fundierte Analyse von control und eine konzeptionelle Übertragung, wie sich control insbesondere bei Zweckgesellschaften konkretisiert, könnten aber gerade die bestehenden theoretischen Verständnisprobleme reduzieren und möglicherweise ein griffigeres Konsolidierungskriterium als das Chancen- und Risikokriterium hervorbringen. Eine grundsätzliche ökonomische Auseinandersetzung mit dem control-konzept und der Ableitung möglicher Abgrenzungskriterien für eine Konsolidierung von Zweckgesellschaften erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll. Zu diesen grundsätzlichen konzeptionellen Problemen kommt, dass Informationen über konkrete Ausgestaltungsformen von Transaktionsstrukturen bei Zweckgesellschaften zumeist nicht öffentlich verfügbar sind. 25 Grundsätzlich beruht das aus der Literatur generierte Verständnis folglich auf abstrakten und inhaltlich punktuellen Darstellungen, die eine umfassende Gesamtübersicht und Einordnung der Zweckgesellschaft auf ökonomischer Grundlage vermissen lassen. 26 Folgende Fragen ergeben sich aus dem Status quo der aktuellen Diskussion, die in der vorliegenden Arbeit eingehend dargestellt bzw. analysiert werden sollen: Vgl. SEC (2005), S. 92 und 109. Vgl. SEC (2005), S Zu einer der wenigen Ausnahmen vgl. Kustner (2004), S Zu einer abstrakten Diskussion von SPEs ohne konkrete Darstellung typischer Transaktionsstrukturen vgl. Schruff/Rothenburger (2002), S. 756 f. 9

23 Welche Kriterien kennzeichnen Zweckgesellschaften, und welche typischen Ausprägungsformen existieren? Wie definieren US-GAAP und IFRS Zweckgesellschaften? Welche Konsolidierungsregelungen existieren nach US-GAAP und IFRS für Zweckgesellschaften, und wie unterscheiden sich diese? Welche Bilanzierungsspielräume bestehen nach den Regelungen von US- GAAP und IFRS im Hinblick auf Zweckgesellschaften? Wie lassen sich Zweckgesellschaften auf Basis ökonomischer Argumente definieren, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich für eine mögliche Weiterentwicklung bestehender Regelungen? Lässt sich die wirtschaftliche Einheit des Konzerns auf Basis eines einheitlichen ökonomischen Leitprinzips definieren? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der ökonomischen Erklärung von Zweckgesellschaften hinsichtlich der Abgrenzungskriterien im Konzern? Wie lässt sich eine auf ökonomischen Argumenten basierende Definition der wirtschaftlichen Einheit bei Zweckgesellschaften in bestehende Konsolidierungsregelungen nach US-GAAP und IFRS einordnen? Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Analyse der oben aufgeführten Fragestellungen. Die mögliche Weiterentwicklung bestehender Regelungen für Zweckgesellschaften erfolgt hierbei unter Rückgriff auf bestehende Theorien zur Vertragsgestaltung und deren Erweiterung für Zweckgesellschaften auf Basis ökonomischer Argumente. In dieser Vorgehensweise liegt der originäre und innovative wissenschaftliche Beitrag der Arbeit. Die erarbeiteten Argumente dienen darüber hinaus zur Ableitung von Gestaltungsempfehlungen für konkrete Regelungsänderungen. 10

24 1.2 Methodologie und Gang der Untersuchung Methodologie der Arbeit Als Analyserahmen wird dem Ansatz des FASB gefolgt, die Regelungen für Zweckgesellschaften nach US-GAAP und IFRS anhand der folgenden Punkte zu prüfen: 27 Darstellung und umfassende Erläuterung des Leitprinzips; konsistente Ableitung von Kriterien zur Konkretisierung des Leitprinzips; ausreichende Erklärungen der relevanten Kriterien; keine bright lines/geringere Determiniertheit in den Regelungen; keine Ausnahmetatbestände. Die Arbeit überträgt den allgemeinen Ansatz des FASB auf die konkreten Fragestellungen zu Zweckgesellschaften. Die Arbeit folgt somit im Rahmen der Analyse einer festgelegten Arbeitshypothese. Die Arbeitshypothese unterstellt, dass Veränderungsvorschläge auf Basis der genannten Kriterien zu einer Verbesserung der Regelungen und somit einer ökonomisch sinnvolleren Behandlung von Zweckgesellschaften im Konzernabschluss führen als die bisher existierenden Regelungen. Darüber hinaus werden in der Arbeit Zweckgesellschaften unter Rückgriff auf die ökonomische Vertragstheorie von Grossman/Hart eingehend analysiert und entsprechend definiert. Zusätzlich wird eine Definition des Leitprinzips zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit im Konzern auf Basis der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und der damit einhergehenden Einflussnahme vorgenommen. 28 Ausgangspunkt der Diskussion ist das Verständnis der Verfügungsrechte bei Unternehmensverbindungen unter Rückgriff auf die property rights-theorie. Zur Konkretisierung des wirtschaftlichen Eigentümers am Unternehmen dient die auf der property rights-theorie aufbauende Vertragstheorie. Die Ableitung konsi Vgl. FASB (2004a), S. 2; grundsätzlich möchte das FASB den Bilanzierungsregelungen ein eindeutig definiertes conceptual framework voranstellen. Zur Vertragstheorie von Grossman/Hart vgl. Grossman/Hart (1986). 11

25 stenter Kriterien auf der Grundlage des formulierten Leitprinzips wird dann vor dem Hintergrund des gewonnenen ökonomischen Verständnisses über Zweckgesellschaften erweitert und in das Gesamtkonzept bestehender Vorschriften zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit eingeordnet. 1. Analyseschritt Anwendung des FASB-Konzepts Untersuchung der Regelungen nach US-GAAP und IFRS anhand folgender Kriterien: Umfassende Erläuterung des Leitprinzips Konsistente Ableitung von Kriterien zur Konkretisierung des Leitprinzips Ausreichende Erklärungen der relevanten Kriterien Keine bright lines / geringere Determiniertheit in den Regelungen Meta-Ebene Arbeitshypothese wird in der Arbeit in Kapitel 2 diskutiert, allerdings nicht umfassend untersucht Externe Überprüfung der Arbeitshypothese auf empirische und normative Validität notwendig. Dies ist nicht Gegenstand der Arbeit! Arbeitshypothese: FASB Konzept dient Zielerreichung der Verbesserung der Bilanzierungsvorschriften (Argumente für diese Hypothese werden in Kapitel 2 diskutiert) Ergebnisse zeigen bestehende Regelungslücken, Ermessensspielräume und Ausnahmetatbestände auf 2. Analyseschritt Anwendung ökonomischer Theorien Politischer Prozess entscheidet über Akzeptanz der Ergebnisse der Arbeit und eine mögliche Umsetzung der Vorschläge durch Regelungsänderungen Diskussionsvorschläge zur Anpassung bestehender Regelungen im Rahmen der Arbeitshypothese Ableitung von Gestaltungsempfehlungen für Regelungsänderungen Analyse von Zweckgesellschaften auf Basis vertragstheoretischer Argumente Analyse eines Leitprinzips zur wirtschaftlichen Einheit auf Basis der Property-Rights - und der Vertragstheorie Einordnung der Ergebnisse in bestehende Regelungen zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit Abb. 1: Methodologie und Analyseschritte der Arbeit Abbildung 1 veranschaulicht die Vorgehensweise in der Arbeit. Im Ergebnis stehen den Standardsettern ökonomisch fundierte Vorschläge für eine mögliche Anpassung bestehender Regelungen zur Verfügung. Die Vorschläge orientieren sich dabei an den im FASB-Rahmen konkret formulierten Zielen. Darin liegt ein wichtiger Vorteil bei der Übertragung der Ergebnisse in die Praxis. Konkurrierende Vorschläge auf der Grundlage des Analyserahmens können miteinander verglichen und bewertet werden. Die vorliegende Arbeit trifft keine Aussage darüber, ob die Kriterien des Analyserahmens des FASB (und damit die Arbeitshypothese der Arbeit) zum gewünschten Ziel und somit zur Reduzierung von sachverhaltsgestaltender Bilanzpolitik bei 12

26 Zweckgesellschaften führen. Letztendlich ist die Beurteilung einer möglichen Vorteilhaftigkeit des Analyserahmens des FASB eine empirische Frage. 29 Gegebenenfalls vorgenommene Veränderungen in den Regelungen, die die Ergebnisse dieser Arbeit zur Grundlage haben, müssen ihre Vorteilhaftigkeit zunächst noch empirisch beweisen. Die vorliegende Arbeit liefert lediglich ökonomisch fundierte Argumente für eine Diskussion in der Praxis. Die Bewertung und Umsetzung der Vorschläge bleibt den Standardsettern und den am politischen Prozess beteiligten Parteien vorbehalten, deren Argumente z. T. weniger mit ökonomischer Vorteilhaftigkeit als vielmehr mit individuellen Interessen verknüpft sind. 30 Darüber hinaus hat die Arbeit nicht die Untersuchung von Entscheidungsnützlichkeit als Fokus. Es wird nicht analysiert, ob die Konsolidierung von Zweckgesellschaften oder eine andere Darstellungsform von Unternehmensverbindungen entscheidungsnützlichere Informationen generiert. Die im Rahmen der Arbeit vorgenommene Analyse ist zudem auch nicht normativ in dem Sinne, dass eine Aussage darüber getroffen wird, wie die Vorschläge vor einem nutzen- oder wohlfahrtstheoretischen Hintergrund zu bewerten sind. Der normative Ansatz beim Standardsetting ist wenig praktikabel, da ihm sowohl theoretische Argumente, wie z. B. das Problem des Nutzenvergleichs zwischen Individuen und der konkreten Bestimmung aller Kosten, als auch praktische Argumente der Standardsetting-Prozess ist ein politischer und kein ökonomischer entgegenstehen Gang der Untersuchung Kapitel 2 der Arbeit stellt den institutionenökonomischen Rahmen der Arbeit vor. Zu Beginn wird die Bedeutung des Rechnungswesens zur Verringerung von Wie Abb. 1 verdeutlicht, wird die Arbeitshypothese in Kapitel 2 diskutiert, allerdings nicht empirisch oder anderweitig untersucht. Zum politischen Prozess vgl. McLeay/Ordelheide/Young (2000). Vgl. grundlegend Demski (1974), S Zur Problematik des interpersonellen Nutzenvergleichs siehe Mueller (1979), S In der vorliegenden Arbeit wird allerdings unterstellt, dass die Anwendung der Vertragstheorie zu einem sinnvollen ökonomischen und konsistenten Konsolidierungskonzept führt, das u. a. die Anforderungen an die Übermittlung relevanter Informationen erfüllt. Zur Anforderung an relevante Informationen vgl. F.26; SFAC No.1.9. Kritisch dazu u. a. Streim (2000), S ; Moxter (2000), S

27 agency-konflikten erläutert und in den Kontext der Entwicklung von Kapitalmärkten in Richtung sogenannter insider- und outsider-systeme gestellt. Darüber hinaus wird diskutiert, warum Bilanzierungsvorschriften insbesondere in kapitalmarktorientierten Systemen für Investoren eine größere Bedeutung beigemessen wird. Es werden die agency-theoretischen Grundlagen hinsichtlich der Managementanreize, gegebenen Bilanzierungsvorschriften auszuweichen, dargestellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf den von Schneider geprägten Begriff der Arbitrage gegen Regulierung eingegangen. 32 Zum anderen soll verdeutlicht werden, warum der Rückgriff auf glaubhafte Informationen aus dem Rechnungswesen einen positiven Beitrag zur Kontrolle von Ausweichhandlungen des Managements zu leisten vermag und damit dem sogenannten Funktionsschutz von Kapitalmärkten dient. Aufbauend auf den agency-theoretischen Grundlagen wird die Determiniertheit in Rechnungslegungssystemen diskutiert. Die Erweiterung der Argumentation führt zur Diskussion eines standard based- versus principles based-ansatzes in der Rechnungslegung mit Einordnung der Rechnungslegungssysteme nach US-GAAP und IFRS. Dabei werden im weiteren Verlauf Argumente diskutiert, warum es bei der Regelungsanalyse von Zweckgesellschaften sinnvoll sein kann, einem Leitprinzip zu folgen und zur Reduzierung von Bilanzierungsspielräumen bewusst eine geringere Determiniertheit in den Regelungen zu akzeptieren. 33 Im Anschluss werden die Möglichkeiten zur Ausnutzung von sachverhaltsgestaltender Bilanzpolitik und ihre Konsequenzen im standard based- versus principle based-ansatz dargestellt. Kapitel 2 schließt mit der Vorstellung des FASB-Ansatzes und der entsprechenden Kriterien zur Diskussion bestehender Konsolidierungsvorschriften nach US-GAAP und IFRS. Kapitel 3 bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Formen und Funktionsweisen von Zweckgesellschaften. Neben den Definitionen nach US- GAAP und IFRS mit einhergehender Unterscheidung zwischen variable interest Vgl. grundlegend Schneider (1986). Es handelt sich somit nicht notwendigerweise um einen arbiträren Standardsetter-Ansatz, der ohne Bezug zu ökonomischen Argumenten auf Basis rein politischer Argumente entwickelt wurde. 14

28 entities bzw. special purpose entities wird auch die Literaturdefinition von Zweckgesellschaften diskutiert. Zusätzlich werden Ausprägungsformen aus der Praxis hinsichtlich Leasinggesellschaften und Verbriefungsgesellschaften zur Durchführung von ABS-Transaktionen vorgestellt. Anhand von Fallbeispielen werden in diesem Zusammenhang die ökonomischen Chancen und Risiken sowie die rechtlichen Gestaltungsparameter vermittelt. Die Ausführungen in Kapitel 3 legen darüber hinaus den Grundstein für die in Kapitel 6 folgende ökonomische Analyse von Zweckgesellschaften, indem sie die Trennung zwischen rechtlicher und ökonomischer Verfügungsgewalt bei Zweckgesellschaften konkretisieren. Kapitel 4 analysiert die konkreten Bilanzierungsvorschriften für Zweckgesellschaften auf der Grundlage der Definition der wirtschaftlichen Einheit nach US- GAAP und IFRS. Untersucht werden hier die US-GAAP-Regelungen ARB No. 51 i. V. m. SFAS No. 94 sowie FIN 46R. Nach IFRS werden IAS 27 und SIC 12 näher erläutert. Teile des Kapitels 4 repräsentieren darüber hinaus grundlegende Erläuterungen zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit im Konzern und die verschiedenen existierenden Konzerntheorien. Dabei liefert die Diskussion der wirtschaftlichen Einheit auf Basis bestehender Konzepte und Konsolidierungstheorien die argumentative Basis für die Erweiterung der bestehenden Konsolidierungsvorschriften auf Basis ökonomischer Argumente in Kapitel 6. Nach der Vorbereitung des Analyserahmens und der Erläuterung der entsprechenden Grundlagen in den Kapiteln 2 bis 4 folgt in Kapitel 5 der erste Analyseschritt. Auf der Grundlage des FASB-Konzepts werden die bestehenden Regelungen für Zweckgesellschaften nach US-GAAP und IFRS kritisch gewürdigt. Kapitel 5 beinhaltet die Analyse von FIN 46R und SIC 12 hinsichtlich des Bestehens eines Leitprinzips zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften und der Ableitung von konsistenten Kriterien und Erläuterungen zu einem Leitprinzip. Darüber hinaus werden Ermessensspielräume, Ausnahmetatbestände und die Existenz von Detailregelungen, die Arbitrage gegen Regulierung ermöglichen, in den Regelungen untersucht. Die Ergebnisse zeigen bestehende Lücken in den Regelungen auf Grundlage der Kriterien des FASB-Ansatzes auf. 15

29 Kapitel 6 umfasst den zweiten Analyseschritt der Arbeit und führt die Ergebnisse der vorherigen Kapitel zusammen. Das Kapitel diskutiert die Ableitung von Konsolidierungskriterien für Zweckgesellschaften. Auf Basis der property rights- und der Vertragstheorie werden hier ein konkretes Leitprinzip diskutiert und Kriterien für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit unter Anwendung ökonomischer Argumente entwickelt. Zweckgesellschaften werden in diesem Kapitel unter dem Gesichtspunkt vertragstheoretischer Argumente analysiert und in das erarbeitete Konzept zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit integriert. Im Ergebnis resultiert ein stufenweiser Konsolidierungsansatz für Zweckgesellschaften, der um die Einführung der Quotenkonsolidierung ergänzt wird. Den Abschluss der Analyse in Kapitel 6 bildet die Einordnung der Ergebnisse in die bestehenden Bilanzierungsvorschriften zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit. Die Arbeit schließt in Kapitel 7 mit einer thesenförmigen Zusammenfassung und einem Ausblick auf die Einordnung der Ergebnisse der Arbeit in die bestehende Gesamtdiskussion. 16

30 2 RECHNUNGSLEGUNG UND BILANZPOLITIK IM KAPITALMARKTZUSAMMEN- HANG 2.1 Die Principal-Agent-Beziehung zwischen Anteilseignern und Managern Die agency-beziehung in einem Unternehmen entsteht durch die Delegation der Dispositionsbefugnis über die Verwendung von Unternehmensressourcen von den Kapitalgebern (principal) auf das Management (agent), 34 um deren Spezialisierung auf die Anforderungen der Unternehmensführung zur Steigerung der Wohlfahrt der Kapitalgeber zu nutzen. 35 Voraussetzung für einen agency-konflikt zwischen Anteilseignern und Managern ist die Trennung zwischen Eigentum (ownership) und Verfügungsmacht (control). 36 Konstituierend für einen principalagent-konflikt sind konfligierende Interessen aufgrund unterschiedlicher Nutzenfunktionen der Parteien, die zu einem Zielkonflikt zwischen principal und agent führen. In Verbindung mit einer asymmetrischen Informationsverteilung zwischen principal und agent eröffnen sich dem agent Handlungsspielräume, die er opportunistisch zur Maximierung des eigenen erwarteten Nutzens und auf Kosten des principal ausnutzen kann. 37 Manager besitzen unter den aufgeführten Konstellationen für agency-konflikte beispielhaft folgende Möglichkeiten für eine Wohlfahrtsverschiebung in der Literatur wurden diese unter dem Stichwort moral hazard eingehend analysiert: 38 Anreize zur Überinvestition (Interesse an Macht, Größe, Wachstum, Reputation); 39 Anreize zur Unterinvestition zur Begrenzung des Unternehmensrisikos (und des persönlichen Risikos); Vgl. grundlegend zur principal-agent-beziehung Berle/Means (1932) S. 220 f.; Fama/Jensen (1983), S. 308, Grossman/Hart (1986), S Vgl. Berle/Means (1932) S. 220 f.; Fama/Jensen (1983), S. 308; Grossman/Hart (1986), S Vgl. Berle/Means (1968), S Vgl. Shleifer/Vishny (1997), S. 749 f. Kritisch zur Annahme eigennutzorientierter Agenten hingegen Demsetz (1983). Vgl. Jensen/Meckling (1976), S. 312; Jensen (1986), Wagner (1987), S Bei Überinvestitionen werden im Unternehmen größere Investitionsvolumen realisiert, d. h. es wird weniger Gewinn einbehalten, als es dem Interesse des principal entspricht. 17

31 Anreize zur Maximierung von perk consumption, d. h. nichtmonetäre Kontrollvorteile; 40 Anreize zur Maximierung des persönlichen Einkommensstroms (auf Basis einer Entlohnungsfunktion für den Manager); Anreize zur Maximierung des Free Cash Flow ohne Ausschüttung an Aktionäre zur Maximierung des Cash-Flow-Polsters. Können bestehende Informationsasymmetrien zwischen Managern und Anteilseignern nicht reduziert werden, drohen Funktionsstörungen im Kapitalmarktmechanismus wie z. B. Erhöhung von bid-ask spreads bei Wertpapieren und damit der Transaktionskosten 41, im Extremfall sogar ein Marktversagen durch Rückzug der Anteilseigner vom Marktgeschehen. 42 Verschiedene institutionelle Regelungen und Mechanismen fördern den Abbau von Informationsasymmetrien. Rechnungslegung wird unter diesem Blickwinkel als ein Instrument zur Reduzierung von Informationsasymmetrien angesehen. Pellens spricht in diesem Zusammenhang von der Metafunktion der Rechnungslegung. 43 Ballwieser unterscheidet im Einzelnen neben der Informationsfunktion der Rechnungslegung zwischen Anreiz-, Versicherungs- und Wohlfahrtsfunktion. 44 Je nach Ausgestaltung der Rechnungslegungsregelungen in einzelnen Ländern resultieren unterschiedliche Ausprägungen in der Konkretisierung dieser Metafunktion. 45 Dabei ist die Meinung in der Forschung über den Informationswert öffentlicher Rechnungslegungsinformationen geteilt. 46 Im Rahmen des Standard Vgl. Andrews (1965), S Zu einem Überblick über unterschiedliche Kontrollvorteile vgl. Ruhwedel (2003), S. 93. Vgl. Glosten/Milgrom (1985). Vgl. grundlegend Akerlof (1970). Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 3; vgl. auch Elschen (1998), S ; Ewert (1986), S. 2 und 5 f.; Pellens/Gassen (1998), S Vgl. Ballwieser (1985), S Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S Zu einem Überblick nationaler Einflussfaktoren vgl. McLeay (1999). Zur Klassifizierung von Rechnungslegungssystemen vgl. D Arcy (1999). Vgl. Ballwieser (1991), S Zu einem Überblick und einer ausführlichen Würdigung der Ergebnisse informationsökonomischer Analysen vgl. Ballwieser (1982), Schmidt (1982), Wagner (1982), S sowie Schildbach (1986), insb. S Schmidt (1982) und Wagner (1982) kommen zu dem Ergebnis, dass eine Informationsfunktion der Rechnungslegung nicht generell abgesprochen werden kann. Vgl. Schmidt (1982), S ; Wagner (1982), S

Inhaltsverzeichnis... ii. Abkürzungsverzeichnis... vi. Abbildungsverzeichnis... x. Tabellenverzeichnis... xi

Inhaltsverzeichnis... ii. Abkürzungsverzeichnis... vi. Abbildungsverzeichnis... x. Tabellenverzeichnis... xi Kapitelverzeichnis Inhaltsverzeichnis... ii Abkürzungsverzeichnis... vi Abbildungsverzeichnis... x Tabellenverzeichnis... xi Kapitel 1: Einführung... 1 Kapitel 2: Rechnungslegung und Bilanzpolitik im Kapitalmarktzusammenhang...

Mehr

7 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

7 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 7 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK Problem der Abbildung von Zweckgesellschaften im Konzern o Der Enron-Skandal führte zum Aufleben der öffentlichen Diskussion um eine adäquate Bilanzierung von

Mehr

Vergleich UGB IAS US-GAAP

Vergleich UGB IAS US-GAAP Buchhaltung und Bilanzierung Internationale Rechnungslegung Inhalte dieser Einheit Int. RL Einführung US-GAAP IAS Vergleich UGB IAS US-GAAP 1 Internationale Rechnungslegung treibende Kraft für Internationale

Mehr

Zweck des Konzernabschlusses

Zweck des Konzernabschlusses Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

IAS/IFRS für nichtkapitalmarktorientierte. Unternehmen

IAS/IFRS für nichtkapitalmarktorientierte. Unternehmen International Accounting Standards Board IAS/IFRS für nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen Fachtagung Zukunft der Rechnungslegung in Österreic vor dem Hintergrund europäischer Entwicklungen, Linz 8.

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Leasingbilanzierung nach IFRS im Wandel

Leasingbilanzierung nach IFRS im Wandel Wirtschaft Franziska Klier Leasingbilanzierung nach IFRS im Wandel Die Reform des IAS 17 Bachelorarbeit Klier, Franziska: Leasingbilanzierung nach IFRS im Wandel. Die Reform des IAS 17, Hamburg, Diplomica

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

GRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

GRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG Schwerpunkt Rechnungswesen 8. Semester Teil der Vorlesung Bilanzierung und Bilanzanalyse Gesetzliche Grundlagen: 271 HGB 290-315 HGB Konzernabschluss Befreiungsverordnung 1 Aufbau der Vorlesung: Entsprechend

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft

Mehr

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung 1 Einleitung 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung Obgleich Tourenplanungsprobleme zu den am häufigsten untersuchten Problemstellungen des Operations Research zählen, konzentriert sich der Großteil

Mehr

Die bilanzielle Behandlung von Asset-Backed-Securities nach IAS und HGB

Die bilanzielle Behandlung von Asset-Backed-Securities nach IAS und HGB Wirtschaft Miriam Schulte Die bilanzielle Behandlung von Asset-Backed-Securities nach IAS und HGB Diplomarbeit Universität Paderborn Fakultät Wirtschaftswissenschaften Schwerpunkt internes und externes

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Exkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz

Exkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz Exkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz USamerikanische Generally Accepted Accounting Principles (USGAAP) bzw. IFRS (International Financial Reporting Standards) Zweck: Bereitstellung

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

Übung 2: Regelungshintergrund von IFRS

Übung 2: Regelungshintergrund von IFRS Ludwig-Maximilians-Universität WS 2013/14 Seminar für Rechnungswesen und Prüfung Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser Übung 2: Regelungshintergrund von IFRS 1. Institutionen hinter den IFRS 2. Entstehung

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk

Mehr

I. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

I. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit LESEPROBE I. Einführung 32 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Latente Steuern waren im handelsrechtlichen Einzelabschluss bislang lediglich von eher untergeordneter Bedeutung. Mit dem Grundsatz

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Die Quantitative und Qualitative Sozialforschung unterscheiden sich bei signifikanten Punkten wie das Forschungsverständnis, der Ausgangspunkt oder

Die Quantitative und Qualitative Sozialforschung unterscheiden sich bei signifikanten Punkten wie das Forschungsverständnis, der Ausgangspunkt oder 1 2 3 Die Quantitative und Qualitative Sozialforschung unterscheiden sich bei signifikanten Punkten wie das Forschungsverständnis, der Ausgangspunkt oder die Forschungsziele. Ein erstes Unterscheidungsmerkmal

Mehr

1. Einleitung 11. Problemstellung

1. Einleitung 11. Problemstellung 1 1. Einleitung 11. Problemstellung In den letzten Jahren lässt sich eine zunehmende Globalisierung beobachten, die ihren Niederschlag in der Internationalisierung der Wirtschaft sowie einer wachsenden

Mehr

Die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS. Auswirkungen auf das Controlling

Die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS. Auswirkungen auf das Controlling Wirtschaft Mathias Kuropka Die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS. Auswirkungen auf das Controlling Diplomarbeit Universität Duisburg-Essen Campus Duisburg Fachbereich Betriebswirtschaft

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Bianca Beckers Controlling: Berufsfeldanalyse Deutschland und USA. IGEL Verlag

Bianca Beckers Controlling: Berufsfeldanalyse Deutschland und USA. IGEL Verlag Bianca Beckers Controlling: Berufsfeldanalyse Deutschland und USA IGEL Verlag Bianca Beckers Controlling: Berufsfeldanalyse Deutschland und USA 1.Auflage 2010 ISBN 978-3-86815-438-2 IGEL Verlag GmbH, 2010.

Mehr

DOAG Konferenz 2009 Oracle E-Business Suite R12 - Ordnungsmäßigkeit. Oracle E-Business Suite R12 - November 2009

DOAG Konferenz 2009 Oracle E-Business Suite R12 - Ordnungsmäßigkeit. Oracle E-Business Suite R12 - November 2009 DOAG Konferenz 2009 Oracle E-Business Suite R12 - Ordnungsmäßigkeit November 2009 Agenda Softwaretestat - Hintergrund 1 Softwaretestat IDW PS 880 Grundlagen & Begriffe 2 Softwaretestat IDW PS 880 Aussage

Mehr

Social Supply Chain Management

Social Supply Chain Management Social Supply Chain Management Wettbewerbsvorteile durch Social Supply Chain Management aus ressourcenorientierter Sicht (Johannes Nußbaum) Abstract Der Druck, soziale Auswirkungen entlang der Supply Chain

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Ann-Sophie Schwarzkopf. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter: Bilanzierung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und Vorschriften der IFRS

Ann-Sophie Schwarzkopf. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter: Bilanzierung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und Vorschriften der IFRS Ann-Sophie Schwarzkopf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter: Bilanzierung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und Vorschriften der IFRS Verlag Dr. Kovac Hamburg 2013 Inhaltsverzeichnis Geleitwort

Mehr

Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement. Prof. Dr. Inge Scherer

Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement. Prof. Dr. Inge Scherer Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement Prof. Dr. Inge Scherer Inhaltsverzeichnis Der Onlinekurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement soll Ihnen die Technik der Vertragsgestaltung

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte 50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Interne Kontrolle Empfehlungen des Finanzministeriums und praktische Aspekte Hamburg, 4. Juli 2014 RSP International Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Internes Kontrollsystem (IKS) als Element

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

1 Thematische Auseinandersetzung

1 Thematische Auseinandersetzung short paper: Steuerungsziele des Projektmanagements unter Risikomanagementaspekten Christian Estermaierr 2 1 Thematische Auseinandersetzung Die Planung eines Projektes ist der wichtigste Prozessschritt

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition ) Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004 Initial

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Insiderwissen 2013. Hintergrund

Insiderwissen 2013. Hintergrund Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Neue Aktivierungsmöglichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Neue Aktivierungsmöglichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Monika Müller Neue Aktivierungsmöglichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Diplomica Verlag Monika Müller Neue Aktivierungsmöglichkeit

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

DISKUSSIONSBEITRÄGE DER FAKULTÄT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE MERCATOR SCHOOL OF MANAGEMENT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN. Nr. 374

DISKUSSIONSBEITRÄGE DER FAKULTÄT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE MERCATOR SCHOOL OF MANAGEMENT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN. Nr. 374 DISKUSSIONSBEITRÄGE DER FAKULTÄT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE MERCATOR SCHOOL OF MANAGEMENT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN Nr. 374 Eignung von Verfahren der Mustererkennung im Process Mining Sabrina Kohne

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

1 Mathematische Grundlagen

1 Mathematische Grundlagen Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

Universität Passau. Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Internationales Management Prof. Dr. Carola Jungwirth. Bachelorarbeit Netzwerkservices

Universität Passau. Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Internationales Management Prof. Dr. Carola Jungwirth. Bachelorarbeit Netzwerkservices Universität Passau Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Internationales Management Prof. Dr. Carola Jungwirth Bachelorarbeit Netzwerkservices Betreuer: Robert Richter Eingereicht von: Alexander Gehm

Mehr

Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie

Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie Executive Summary Zukunftsforschung und ihre Methoden erfahren in der jüngsten Vergangenheit ein zunehmendes Interesse. So

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Jan Siebert. Konzernrechnungslegung. Die Regelung nach HGB und IFRS. Diplomica Verlag

Jan Siebert. Konzernrechnungslegung. Die Regelung nach HGB und IFRS. Diplomica Verlag Jan Siebert Konzernrechnungslegung Die Regelung nach HGB und IFRS Diplomica Verlag Jan Siebert Konzernrechnungslegung: Die Regelung nach HGB und IFRS ISBN: 978-3-8428-2223-8 Herstellung: Diplomica Verlag

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Infrastrukturkreditfonds

Infrastrukturkreditfonds 12. Februar 2014 Seite 1 Infrastrukturkreditfonds Frankfurt, 12. Februar 2014 12. Februar 2014 Seite 2 Warum sind Infrastrukturkredite interessant? (1/2) Eigenkapital Fremdkapital Aktien Beteiligungen

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Ellen Enslin, MdL Kommunalpolitische Sprecherin 1 1. Wie funktioniert der Schutzschirm? Die folgenden Folien stammen zum Teil aus dem hessischen

Mehr

Beschreibung des MAP-Tools

Beschreibung des MAP-Tools 1. Funktionen des MAP-Tool 2. Aufbau des MAP-Tools 3. Arbeiten mit dem MAP-Tool Beschreibung MAP-Tool.doc Erstellt von Thomas Paral 1 Funktionen des MAP-Tool Die Hauptfunktion des MAP-Tools besteht darin,

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Überprüfung der Bildungsstandards in den Naturwissenschaften. Chemie Marcus Mössner

Überprüfung der Bildungsstandards in den Naturwissenschaften. Chemie Marcus Mössner Überprüfung der Bildungsstandards in den Naturwissenschaften Bildungsstandards im Fach Chemie für den Mittleren Bildungsabschluss (Beschluss vom 16.12.2004) Die Chemie untersucht und beschreibt die stoffliche

Mehr

Bachelor Prüfungsleistung

Bachelor Prüfungsleistung FakultätWirtschaftswissenschaftenLehrstuhlfürWirtschaftsinformatik,insb.Systementwicklung Bachelor Prüfungsleistung Sommersemester2008 EinführungindieWirtschaftsinformatik immodul GrundlagenderWirtschaftswissenschaften

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

.. für Ihre Business-Lösung

.. für Ihre Business-Lösung .. für Ihre Business-Lösung Ist Ihre Informatik fit für die Zukunft? Flexibilität Das wirtschaftliche Umfeld ist stärker den je im Umbruch (z.b. Stichwort: Globalisierung). Daraus resultierenden Anforderungen,

Mehr

IFRIC Draft Interpretations D12 D14

IFRIC Draft Interpretations D12 D14 IFRIC Draft Interpretations D12 D14 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model Service Concession Arrangements - The Financial Asset Model Service Concession Arrangements - The

Mehr

Studie über Umfassendes Qualitätsmanagement ( TQM ) und Verbindung zum EFQM Excellence Modell

Studie über Umfassendes Qualitätsmanagement ( TQM ) und Verbindung zum EFQM Excellence Modell Studie über Umfassendes Qualitätsmanagement ( TQM ) und Verbindung zum EFQM Excellence Modell (Auszug) Im Rahmen des EU-Projekts AnaFact wurde diese Umfrage von Frauenhofer IAO im Frühjahr 1999 ausgewählten

Mehr

Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS

Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com November 2009 Inhalt 1 EINFÜHRUNG

Mehr

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com Januar 2010 Inhalt Summary und Key Findings

Mehr

Kapitel 1 auf den Punkt gebracht

Kapitel 1 auf den Punkt gebracht 20 1 Die Betriebswirtschaftslehre: Geschichte und Kontext Kapitel 1 auf den Punkt gebracht - Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) (englisch: Business Administration), befasst sich mit den ökonomischen Aspekten

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Lösungsmöglichkeiten u.a. durch anreizkompatible Verträge. Kein entscheidender Anlass für regulierendes Eingreifen

Lösungsmöglichkeiten u.a. durch anreizkompatible Verträge. Kein entscheidender Anlass für regulierendes Eingreifen Asymmetrische Information ex ante: Adverse Selektion Problematik Kreditnehmer hat vor Vertragsabschluss private Information über Sachverhalte, die für den Kredit bedeutsam sind, z.b. Qualität des Investitionsprojekts

Mehr

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5 Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat

Mehr

Rechnungslegung nach IAS/IFRS für den Mittelstand! Womit müssen Sie rechnen? WP StB Thorsten Schmidt, Diplom-Bw. (FH) Duisburg, 30.

Rechnungslegung nach IAS/IFRS für den Mittelstand! Womit müssen Sie rechnen? WP StB Thorsten Schmidt, Diplom-Bw. (FH) Duisburg, 30. Rechnungslegung nach IAS/IFRS für den Mittelstand! Womit müssen Sie rechnen? WP StB Thorsten Schmidt, Diplom-Bw. (FH) Agenda Teil I: Einführung in die Welt der IAS/IFRS Teil II: Status Quo der Rechnungslegung

Mehr

D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten. EUCoopC. PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP

D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten. EUCoopC. PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP EUCoopC PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP MULTILATERALE PROJEKTE ZUR INNOVATIONSENTWICKLUNG D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten Arbeitspaket 3 Entwurfsverfahren

Mehr

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Abgabe von Willenserklärungen: Eine Willenserklärung wird als abgegeben angesehen, wenn der Erklärende alles seinerseits

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Private Vorsorge für den Pflegefall

Private Vorsorge für den Pflegefall Private Vorsorge für den Pflegefall Bericht der IW Consult GmbH Köln, 10. August 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668 Köln Postanschrift: Postfach 10 19

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr