Vorsorge für die Zukunft

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1 Vorsorge für die Zukunft Erster Sustainability Bond Land NRW

2 Nachhaltigkeitsstrategie NRW Nachhaltigkeit ist ein Leitprinzip für das Land Nordrhein-Westfalen. Nachhaltige Entwicklung ist ein integrierter Ansatz ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele. Im Juni 2014 Veröffentlichung eines Strategiepapiers Auf dem Weg zu einer Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen. Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie in 2015 auf der Basis bestehender Strategien, Projekte und Prozesse. Verantwortung für Ökologie und Umwelt Regionale, europäische und internationale Entwicklung Engagement der Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Bildung und Wissenschaft Nachhaltigkeit in den Kommunen Gender mainstreaming Inklusion und sozialer Zusammenhalt Kernpunkte 2

3 Nachhaltige Entwicklung: Handlungsfelder und Querschnittsthemen Finanzministerium Klimaschutz Energiewende Nachhaltiges Wirtschaften Schutz natürlicher Ressourcen Demografie Sozialer Zusammenhalt Faire Arbeit Integration und Interkulturalität Nachhaltige Stadtentwicklung Nahmobilität Nachhaltiger Konsum Bildung für nachhaltige Entwicklung Eine-Welt-Politik Nachhaltige Finanzpolitik Bildung und Wissenschaft Nachhaltigkeit in den Kommunen Gleichstellung der Geschlechter Barrierefreiheit und Inklusion Bürgerschaftliches Engagement Internationale Dimension Für weitere Informationen: Nachhaltigkeits-Strategie NRW. 3

4 Nachhaltigkeits-Qualität der Anleihe Rahmenkonzept Überprüfung der Übereinstimmung Geeignete Projekt-Kategorien basierend auf den Haupt- Handlungsfeldern Nachhaltigkeitskriterien für jede Kategorie Quantitative Indikatoren zur Bewertung und Berichterstattung Second Party Opinion (oekom research, 12. Feb. 2015) Bewertung des formalen Konzepts, der definierten Prozesse und der (angekündigten) Angaben Bewertung des Nachhaltigkeits-Ertrags für alle unterstützten Projekte/Aktivitäten 4

5 Sustainability Bond Rahmenkonzept Das Sustainability Bond Rahmenkonzept dient zur Bestimmung der Nachhaltigkeits-Qualität insbesondere des sozialen oder ökologischen Nutzens der zugrunde liegenden Projekte und Initiativen. Auf der Grundlage zentraler Themen der Nachhaltigkeits-Strategie des Landes definiert das Rahmenkonzept klar abgegrenzte Kategorien zur Verwendung der Erlöse. Die Ausgaben des Landes für geeignete Projekte dieser Kategorien gehen über gesetzliche Verpflichtungen hinaus und weisen einen klar erkennbaren sozialen und/oder ökologischen Nutzen aus. Für jede der Kategorien definiert das Rahmenkonzept spezifische Nachhaltigkeitskriterien, anhand derer der Beitrag der zugrunde liegenden Projekte zur nachhaltigen Entwicklung identifiziert und verifiziert werden kann. Die Nachhaltigkeitskriterien werden ergänzt durch Indikatoren, die eine quantitative Messung des Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung ermöglichen und die im Rahmen eines noch zu entwickelnden Reportings verwendet werden könnten. 5

6 Verwendung der Erlöse Der Betrag in Höhe des Nettoemissionserlöses aus den Landesschatzanweisungen wird für die Deckung von Ausgaben des Haushaltsjahres 2014 verwendet. Das Haushaltsjahr 2014 wird zum Ende des ersten Quartals des Kalenderjahres 2015 abgeschlossen. Einzelheiten zu den Geeigneten Projekten sind auf der Internetseite des Landes Nordrhein- Westfalen verfügbar. Alle Projekte sind ersichtlich aus dem NRW Haushaltsplan Investitionen werden ausgewiesen in den Hauptgruppen 7.. und 8.. Mittelbare Ausgaben wie Förderungen für private und öffentliche Unternehmen und für spezielle Zwecke werden ausgewiesen in Hauptgruppe 6.. Sachausgaben werden ausgewiesen in Hauptgruppe 5.. Personalausgaben des Landes (Hauptgruppe 4..) wurden ausgenommen. Nur Ausgaben des Landes (ohne EU-Beihilfen, Bundes-Zuwendungen oder andere Einnahmen für spezielle Zwecke) wurden berücksichtigt. 6

7 Verwendung der Erlöse (final terms) Der Betrag in Höhe des Nettoemissionserlöses aus den Landesschatzanweisungen wird für die Deckung von Ausgaben des Haushaltsjahres 2014 verwendet. Die verausgabten Beträge für die nachstehend beschriebenen Geeigneten Projekte entsprechen mindestens der Höhe des Nettoemissionserlöses. Kurzfristige Geldmarktpositionen werden insoweit abgelöst. Das Haushaltsjahr 2014 wird zum Ende des ersten Quartals des Kalenderjahres 2015 abgeschlossen. Geeignete Projekte sind Projekte und Initiativen des Landes Nordrhein- Westfalen mit positivem Beitrag zur ökologischen und/oder sozialen Entwicklung in den folgenden Kategorien: Bildung und Nachhaltigkeitsforschung, Inklusion und Sozialer Zusammenhalt, Öffentlicher Nahverkehr und Nahmobilität, Klimaschutz und Energiewende, Umweltschutz und Nachhaltige Stadtentwicklung. Einzelheiten zu den Geeigneten Projekten und die von oekom research erstellte Second Party Opinion zur Qualifizierung der Geeigneten Projekte als umwelt- und sozialrelevant sind auf der Internetseite des Landes Nordrhein- Westfalen verfügbar. 7

8 Sustainability Bond Finanzministerium Projektkategorie A. Bildung und Nachhaltigkeitsforschung B. Inklusion und sozialer Zusammenhalt C. Öffentlicher Nahverkehr und Nahmobilität D. Klimaschutz und Energiewandel E. Umwelt- und Naturschutz F. Nachhaltige Stadtentwicklung Qualifizierte Ausgaben [in Mio. EUR] Davon investiv 430,4 193,7 28,3 6,6 169,5 10,1 49,2 15,6 52,1 22,3 54,9 54,9 Kategorien A-F 784,3 302,9 8

9 A. Bildung und Nachhaltigkeitsforschung: EUR 430,4 Mio. Ausbau des Fachhochschulbereichs Hochschulpakt 2020 Forschungsinitiative Fortschritt NRW Hochschulmodernisierungsprogramm Verbraucherschutz Nachhaltige Entwicklung Stiftung Umwelt und Entwicklung 166,0 Mio. 207,8 Mio. 15,9 Mio. 24,4 Mio. 13,8 Mio. 0,5 Mio. 2,0 Mio. 9

10 10

11 B. Inklusion und sozialer Zusammenhalt: EUR 28,3 Mio. Europäischer Sozialfonds Inklusion von Menschen mit Behinderungen Förderung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen 17,8 Mio. 3,9 Mio. 5,0 Mio. 1,6 Mio. 11

12 12 Siehe Aktionsplan Finanzministerium

13 C. Öffentlicher Personennahverkehr und Nahmobilität: EUR 169,5 Mio. Sozialticket Ausbildungsverkehr Nahmobilität 29,3 Mio. 130,0 Mio. 10,2 Mio. 13

14 Siehe Konzept Nahmobilität 14

15 D. Klimaschutz und Energiewende: EUR 49,2 Mio. Finanzministerium Ressourceneffizientes Wirtschaften Erneuerbare Energien EU-Programm EFRE (Förderzeitraum ) 4,6 Mio. 12,6 Mio. 32,0 Mio. 15

16 16

17 E. Umwelt- und Naturschutz: EUR 52,1 Mio. Bodenschutz Naturschutz und Landschaftspflege Hochwasserschutz und naturnaher Wasserbau EU-Programm ELER (Förderzeitraum ) 3,6 Mio. 24,2 Mio. 13,5 Mio. 10,8 Mio. 17

18 Siehe auch: Biodiversitätsstrategie NRW 18

19 F. Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: EUR 54,9 Mio. Stadterneuerung 54,9 Mio. Teilprogramm Soziale Stadt Teilprogramm Stadtumbau West 19

20 20

21 Ergebnis der Evaluation von oekom oekom s zusammenfassende Bewertung der ersten Nachhaltigkeitsanleihe des Landes NRW ist positiv: Das formale Konzept der Anleihe, die definierten Prozesse und die (angekündigte) Berichterstattung stimmen weitgehend mit den Green Bond Principles überein (Teil I der Second Party Opinion). Die gesamte Nachhaltigkeits-Qualität der Anleihe und die Nachhaltigkeits- Performance aller finanzierten Projekte/Aktivitäten unter den Gesichtspunkten von Beiträgen zur Nachhaltigkeit sowie Risikovermeidung und -minimierung ist gut (Teil II der Second Party Opinion). Deutschland als Gebietskörperschaft, der die Emittentin angehört, zeigt eine gute Nachhaltigkeits-Performance (Teil III der Second Party Opinion). (Quelle: Second Party Opinion, 12. Februar 2015 (im Original in Englisch) 21

22 Kontakte Axel Bendiek Treasurer Phone: (0) axel.bendiek@fm.nrw.de Johannes Jehmiller Senior Funding Manager Phone: (0) johannes.jehmiller@fm.nrw.de Ursula Kluck Senior Funding Manager Phone: (0) ursula.kluck@fm.nrw.de Stefan Wegner Senior Funding Manager Phone: (0) stefan.wegner@fm.nrw.de 22

23 Haftungsausschluss Finanzministerium Dieses Dokument stellt weder eine Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen können jederzeit vervollständigt oder ergänzt werden; es stellt weder eine Anlageempfehlung dar, noch soll es als Basis für eine Kaufentscheidung dienen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen. 23

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