Rathaus. Umschau. Inhaltsverzeichnis. Dienstag, 18. August 2015 Ausgabe 155 muenchen.de/ru

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1 Rathaus Umschau Dienstag, 18. August 2015 Ausgabe 155 muenchen.de/ru Inhaltsverzeichnis Terminhinweise 2 Bürgerangelegenheiten 3 Meldungen 3 Bürgermeister Josef Schmid kondoliert zum Tod von Max Greger 3 Sanierung des Schulzentrums an der Klenzestraße: Erhalt eines Kastanienbaums 4 Antworten auf Stadtratsanfragen 5 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, München, Telefon , Telefax , presseamt@muenchen.de,

2 Terminhinweise Wiederholung Mittwoch, 19. August, 9.30 Uhr, Infopavillon an der Rad- und Fußwegunterführung Freihamer Allee Die neue Rad- und Fußwegunterführung unter der S-Bahn-Trasse an der Freihamer Allee im Stadtbezirk Aubing Lochhausen Langwied ist fertig und freigegeben. Bürgermeister Josef Schmid, Ralf Wulf, Hauptabteilungsleiter Ingenieurbau im Baureferat, und Stefan Diemling vom Immobilienbereich des Kommunalreferates informieren über das Projekt. Die Freihamer Allee ist Teil einer stark frequentierten Fahrradroute. Die neue Unterführung schafft eine Rad- und Fußwegverbindung vom Wohngebiet Freiham zum südlich der S-Bahn-Trasse gelegenen Gut Freiham. Damit entsteht eine wichtige Achse für die Naherholung im Münchner Westen. Die neue Unterführung ersetzt den alten beschrankten Bahnübergang an der Freihamer Allee, der nach Inbetriebnahme des neuen S-Bahn-Haltepunktes Freiham im September 2013 geschlossen wurde. Der Kfz-Verkehr wird bereits seit 2014 über die Hans-Steinkohl-Straße zur Centa-Hafenbrädl-Straße geführt; diese hat das Baureferat bis zur Freihamer Allee südlich des Guts Freiham verlängert. Der Termin ist auch für Fotografen geeignet. Freitag, 21. August, 19 Uhr, Hochschule für Angewandte Sprachen, Baierbrunner Straße 28 Zur Eröffnungsveranstaltung für die 14. Xiangqi Weltmeisterschaft spricht Stadtrat Thomas Ranft (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP HUT Piraten)) in Vertretung des Oberbürgermeisters Grußworte. Das chinesische Schach (Xiangqi) ist ein Brettspiel mit einer langen Tradition. Vom 21. bis 27. August werden Spitzenspieler aus China, Vietnam, Singapur, Hongkong, Macau, Nordamerika und Europa als Turnierteilnehmer erwartet , Seite 2

3 Bürgerangelegenheiten Dienstag, 25. August, 19 Uhr, BA-Geschäftsstelle, Tal 13 (barrierefrei) Ferienausschuss des Bezirksausschusses 2 (Ludwigsvorstadt Isarvorstadt). Dienstag, 25. August, Uhr, Heidehaus, Admiralbogen 77 (barrierefrei) Ferienausschuss des Bezirksausschusses 12 (Schwabing Freimann). Meldungen Bürgermeister Josef Schmid kondoliert zum Tod von Max Greger ( ) Mit einem Schreiben an die Witwe Johanna Greger kondolierte Bürgermeister Josef Schmid zum Tode von Max Greger: Mit großem Bedauern habe ich vom Tod Ihres Ehemannes erfahren. Zu diesem schmerzlichen Verlust möchte ich Ihnen im Namen des Stadtrats der Landeshauptstadt München und vor allem persönlich mein herzliches Mitgefühl ausdrücken. Max Greger begeisterte sein Publikum mit einem abwechslungsreichen Musikspektrum, das von Schlager über Jazz, Volksmusik, Klassik bis hin zur Tanzmusik reichte. Musik war sein Lebenselixier, er feierte große Erfolge und stand noch kurz vor seiner abrupt auftretenden Krankheit auf der Bühne. Berühmt wurde er durch die Zusammenarbeit mit Jazz-Größen wie Duke Ellington und Ella Fitzgerald. Bis zuletzt füllte er immer noch die großen Konzerthallen und hatte nichts von seinem musikalischen Temperament eingebüßt. Seinen Fans bereitete er einen besonderen Genuss, als er in den letzten Jahren mit seinem langjährigen Freund und Musikkollegen Hugo Strasser und wechselnden Gästen auf Tournee ging. Wie sehr seine Musik in München geschätzt wurde, zeigt sich auch daran, dass ihm neben den zahlreichen Auszeichnungen, die er im Laufe seines Lebens erhielt, auch die Medaille München leuchtet Den Freundinnen und Freunden Münchens im Jahr 2001 verliehen wurde. Ich wünsche Ihnen für die kommenden schweren Wochen viel Kraft und für die Zukunft auch Trost in dem Wissen, dass sein Andenken nie vergessen werden wird und er mit seiner Musik in den Gedanken der internationalen Musikwelt weiterleben wird , Seite 3

4 (teilweise voraus) Sanierung des Schulzentrums an der Klenzestraße: Erhalt eines Kastanienbaums ( ) Das Schulzentrum an der Klenzestraße wird derzeit baulich und energetisch saniert. Diese Maßnahmen, die bis in die Grundmauern der Gebäude reichen, sind zwingend erforderlich. Einige kleinere Bäume im Schulhofbereich mussten dazu entfernt werden. Ein wertvoller Kastanienbaum, der im rückwärtigen Bereich unmittelbar an der Turnhalle und der Grenze zu den Nachbargrundstücken steht, soll jedoch erhalten bleiben. Unmmittelbar im Wurzelbereich musste die Kellermauer der angrenzenden Turnhalle freigelegt werden; deshalb war die Standsicherheit des Baumes akut gefährdet. Auf Anraten zweier ökologischer Gutachter wurde die Kastanie zunächst provisorisch an der Fassade der Turnhalle verankert. Um den Baum an seinem sehr beengten Standort auch künftig freistehend belassen zu können, ist jedoch ein deutlicher Rückschnitt notwendig. Diese Arbeiten haben unter fachgutachterlicher Begleitung am vergangenen Freitag begonnen und werden in den nächsten Tagen abgeschlossen. Kastanien sind erfahrungsgemäß sehr regenerationsfähig , Seite 4

5 Antworten auf Stadtratsanfragen Dienstag, 18. August 2015 Bauvorhaben Limesstraße 39 Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner und Katrin Habenschaden (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom , Seite 5

6 Bauvorhaben Limesstraße 39 Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner und Katrin Habenschaden (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk: Mit Schreiben vom haben Sie gemäß 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird. In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus: Der Bezirksausschuss 22 Aubing - Lochhausen Langwied hat sich schon mehrmals mit dem o. a. Bauvorhaben beschäftigt. Dabei gab er eine Stellungnahme zu den angeforderten und vorgelegten Plänen ab, in denen er einige wesentliche Änderungen für wünschenswert hielt. Nun wurde bekannt, dass das Bauprojekt ohne die vom BA gewünschten Änderungen bereits genehmigt ist und ohne, dass dieser erneut gehört worden wäre. Wir weisen darauf hin, dass es verfahrenstechnisch notwendig ist, bei wichtigen Bauvorhaben dem Gremium die Pläne und das Bauvorhaben vorzustellen. Natürlich ist die Verwaltung an die Empfehlungen des Gremiums in ihrer Entscheidung nicht gebunden. In diesem Fall handelt es sich aber um ein besonderes Bauprojekt, das aufgrund seiner Bedeutung für das Quartier sogar in der Stadtgestaltungskommission begutachtet wurde. Dass der BA bei der Neuplanung übergangen wurde, und auch die Empfehlung der Stadtgestaltungskommission nicht berücksichtigt wurde, ist in den Augen des BA 22 eine grobe Verletzung des verfahrenstechnischen Vorgehens. Nach Auffassung des BA bedeutet dies sogar, dass die Genehmigung unwirksam sein könnte. Frage 1: Wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um dem Vorschlag des BA und der Stadtgestaltungskommission zu entsprechen? Wurde die Untere Denkmalschutzbehörde eingeschaltet? (Selbst wenn ein denkmalrechtliches Ensemble nicht eingetragen ist, kann de facto Denkmalschutz vorliegen und muss demzufolge als solches berücksichtigt werden). Antwort: Der Bezirksausschuss 22 hat sich wiederholt mit dem Baufall befasst und sich im Rahmen seines Anhörungsrechts sehr engagiert gegen die , Seite 6

7 im Bauantrag einer privaten Bauherrin vorgesehene Terrassendachlösung ausgesprochen und eine Umplanung zu Gunsten einer Walmdachform gefordert. Auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Baurechts gilt gestützt auf Art. 14 Grundgesetz das Prinzip der Baufreiheit. Dies bedeutet, dass ein Vorhaben zu genehmigen ist, soweit diesem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen gehalten werden können. Zudem ist die Baugenehmigungsbehörde verpflichtet, zulässige Bauanträge zügig und ohne schuldhaftes Zögern zu genehmigen. Im vorliegenden Fall liegt das Baugrundstück nicht im Umgriff eines qualifizierten Bebauungsplans. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach 34 BauGB. Es fügt sich mit seiner Baumasse, Grundfläche und Höhenentwicklung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Dies gilt ausdrücklich auch für die mit dem Terrassengeschoss zusätzlich erreichte Wandhöhe, da in der Umgebung auch größere Wandhöhen vorhanden sind. Die Dachform selbst ist bei der planungsrechtlichen Prüfung zu 34 BauGB kein selbstständiges Beurteilungskriterium. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht sind mit dem Dachgeschoss die Abstandsflächen eingehalten. Ein Ensemblebereich oder eine örtliche Gestaltungssatzung, etc. bestehen nicht. Eine Verunstaltung im Sinne des Art. 8 BayBO liegt hier unzweifelhaft nicht vor. Die nähere Umgebung weist auch keine derart stringenten Gestaltungsmerkmale auf, so dass das Ortsbild hier keine eindeutigen Vorgaben liefert. Gemäß der Aussage des Landesamtes für Denkmalpflege beeinträchtigt die Dachform auch nicht das der Limesstraße gegenüberliegende Baudenkmal. Das Vorhaben bedarf auch im Übrigen keinerlei Befreiungen oder Abweichungen. Im Sinne des Bezirksausschusses hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mehrfach Gespräche mit dem Entwurfsverfasser wie auch mit der Bauherrin geführt, und versucht, auf freiwilliger Basis eine Umplanung zu einer anderen Dachgestaltung zu erreichen. Die Bauherrenschaft war dazu letztlich aber nicht bereit. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist dem Vorschlag aus dem Kreis des Bezirksausschusses gefolgt und hat den Bauantrag am der Kommission für Stadtgestaltung zur Erörterung vorgestellt. Im Ergebnis hat sich dieses Gremium zwar gegen das Projekt in der vorgestellten Fassung ausgesprochen, sich in der Diskussion aber gerade nicht eindeutig zur Dachform festgelegt. Das Votum der Kommission für Stadtgestaltung hat zudem nur einen empfehlenden, aber in Fällen wie diesem keinen verpflichtenden Charakter , Seite 7

8 Die Bauherrenschaft und ihr Entwurfsverfasser sind auf die Einwände der Kommission zur Fassadengestaltung eingegangen und haben umgeplant. Statt der Fensterbänder ist jetzt eine Lochfassade vorgesehen. Trotz des bereits sehr hoch investierten Beratungsaufwandes konnte vor diesem Hintergrund und dem nicht ablehnbaren Projekt kein anderes Verhandlungsergebnis zur Dachgestaltung erreicht werden. Der Vorsitzende der Bezirksausschusses 22 wurde hierüber telefonisch am unterrichtet. Der zur Fassade geänderte Bauantrag ging dann am ein und wurde am genehmigt. Für eine nochmalige Beteiligung des BA 22 bestanden, nachdem das Vorhaben eindeutig genehmigt werden musste, keine zeitlichen Spielräume. Trotz aller Appelle und Bemühungen einschließlich der Behandlung in der Kommission für Stadtgestaltung war am Ende der eindeutig anders formulierte Bauherrenwille zu akzeptieren und es war zur Vermeidung von ansonsten berechtigten Schadenersatzforderungen für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung kein anderes Handeln mehr möglich. Frage 2: Welche Meinung hat der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung und Vorsitzender der Stadtgestaltungskommission dazu? Antwort: Als Vorsitzenden der Kommission für Stadtgestaltung war der Fall dem Oberbürgermeister bekannt. Das Votum der Kommission zu einer Umplanung der Fassaden wurde von der Bauherrenschaft aufgegriffen. Als Chef der Verwaltung ist Herrn Oberbürgermeister an einem rechtmäßigen Handeln der Verwaltung gelegen. Frage 3: Welche planerischen und juristischen Instrumente nutzte die LBK, um die Beschlüsse von BA und Stadtgestaltungskommission im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage , Seite 8

9 Frage 4: Wie beurteilt der Oberbürgermeister das Verhalten der LBK gegenüber dem BA 22? Antwort: Das Vorgehen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung ist nicht zu beanstanden. Vergleiche hierzu auch die Antworten zu den Fragen , Seite 9

10 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Inhaltsverzeichnis Dienstag, 18. August 2015 Seniorenbänke Antrag Stadträtinnen Kristina Frank und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) Radfahrstreifen für die Schwanthalerstraße überprüfen! Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Amlong, Simone Burger, Horst Lischka, Bettina Messinger, Alexander Reissl und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, München; Druck: Stadtkanzlei

11 Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München Stadträtin Kristina Frank Stadträtin Ulrike Grimm ANTRAG Seniorenbänke Das Baureferat prüft, ob und wo im Münchner Stadtgebiet, insbesondere in der Fußgängerzone, speziell geformte und höhenangepasste Parkbänke für Senioren in ausreichender Anzahl aufgestellt werden können. Begründung: Unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger engagieren sich gerne im sozialen und ehrenamtlichen Bereich. Im Gegenzug unterstützt die Landeshauptstadt München Senioren in vielerlei Hinsicht. Was jedoch an manchen Stellen fehlt, sind Sitzgelegenheiten, die Senioren einen einfachen Moment der Erholung bieten. Für ältere Menschen ist auch schon ein kürzerer Fußweg, z.b. vom Odeonsplatz zum Marienplatz, oft beschwerlich. Eine Möglichkeit zu rasten sollte eigentlich die Norm sein. Diese Erwartung wird jedoch gerade an Plätzen und Orten, an denen das soziale Leben pulsiert, nicht immer erfüllt. So kann es passieren, dass eine ganze Personengruppe vom Leben und Erleben ferngehalten wird. Durch spezielle Parkbänke für Senioren mit angepasster Sitzgeometrie wird allen bewegungseingeschränkten Menschen nicht nur Senioren Erleichterung verschafft. Kristina Frank Stadträtin Ulrike Grimm Stadträtin Seite 1 von 1 CSU-Fraktion, Rathaus, Marienplatz 8, München Tel , Fax: , csu-fraktion@muenchen.de,

12 Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Simone Burger Christian Amlong Bettina Messinger Alexander Reissl Horst Lischka Beatrix Zurek Stadtratsmitglieder München, Radfahrstreifen für die Schwanthalerstraße überprüfen! Antrag: Es ist zu untersuchen, ob und wie in der Schwanthalerstraße Radfahrstreifen realisiert werden können. Begründung: Die Schwanthalerstraße ist eine wichtige Verbindung für alle Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Westen in die Innenstadt möchten, oder umgekehrt. Dennoch gibt es dort bislang keinen Radweg. Wer mit dem Rad unterwegs ist, muss sich die Fahrbahn mit Autos und Lkw teilen. Dies ist für die Fahrradfahrer oft gefährlich. Deshalb soll dem Stadtrat dargestellt werden, ob und wie die Situation mit Radfahrstreifen entschärft werden kann. Gleichzeitig muss stärker kontrolliert werden, dass die Straße nicht als Parkplatz benutzt wird. gez. Simone Burger Christian Amlong Bettina Messinger Alexander Reissl Horst Lischka Beatrix Zurek Stadtratsmitglieder

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