Alles Wichtige für Arbeitgeber zum Datenaustausch für Entgeltersatzleistungen. 19. Oktober 2017

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1 Alles Wichtige für Arbeitgeber zum Datenaustausch für Entgeltersatzleistungen 19. Oktober 2017

2 Referent Ramón Lang Tätigkeitsschwerpunkte sind neben Fragen zum Krankengeld alle Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit und dem Datenaustausch für Entgeltersatzleistung nach 107 SGB IV. bis 2009 seit 2010 Teamleiter in verschiedenen Bereichen für Krankenkassen Fachreferent im Bereich Geldleistungen für den GKV- Spitzenverband, Betreuung des Datenaustausches für Entgeltersatzleistungen seit Ende 2016 Zertifizierter Mediator, Autor und Referent insbesondere zum Datenaustausch für Entgeltersatzleistungen 2 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

3 Inhaltsverzeichnis Kommentierung und Beispielpapier 4 Anpassung beim Kinderkrankengeld 9 Übersicht der Änderungen zur Version 9 16 Mehrfachmeldung 17 Vorerkrankungsanfragen 23 Weitere fachliche Anpassungen 33 Gesetzgeberische Neuerungen 38 Weitere geprüfte Themen 45 Weiterer Ausblick 49 3 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

4 Kommentierung und Beispielpapier 1.

5 Ziel der Kommentierung Einheitliches Verständnis der Verfahrensbeteiligten zu den geforderten Inhalten in den Feldern: Enthalten sind nun für alle relevanten Felder: Befüllungshinweise, Erläuterungen zu den Hintergründen und weitergehende Verfahrensabsprachen. Verfahren soll so transparent und bürokratiearm wie möglich gestaltet werden. Unterschiedliche Interpretationen sollen vermieden werden. Praktische Beispiele sollen die Sachverhalte weiter verdeutlichen. 5 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

6 Arbeitsgruppe zur Kommentierung Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern der Sozialversicherungsträger Ersteller von Entgeltabrechnungssoftware und Arbeitgeber. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, praktische Erfahrungen mit dem DTA austauschen und Verbesserungspotentiale für die Weiterentwicklung des DTA EEL nutzen. 6 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

7 Fokus der aktuellen Überarbeitung Rücksicht, Verständnis und Erleichterung für alle Verfahrensbeteiligten aktuelle rechtliche Änderungen abbilden und die fortschreitenden technischen Möglichkeiten nutzen Sachverhalte zu vereinfachen bzw. logischer und verständlicher darzustellen weitere einzelne Sachverhalte abzubilden und dadurch die Kommentierung noch eindeutiger zu fassen die Felder und Plausibilitäten zu reduzieren und zu vereinheitlichen 7 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

8 Unterlagen zum Datenaustausch für Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) Unter gen.jsp sind alle Dokumente zum Datenaustausch hinterlegt Neben den gemeinsamen Grundsätzen und der Verfahrensbeschreibung sind hier auch alle weitergehenden Anlagen abrufbar. Anlage 4 zur Verfahrensbeschreibung ist die Kommentierung des Verfahrens. Anlage 5 enthält entsprechende praktische Beispielfälle. 8 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

9 Anpassung beim Kinderkrankengeld 2.

10 Anlass der Änderung Die Bemessungsgrundlage des Kinderkrankengeldes wurde zum 1. Januar 2015 verändert. Die Umstellung im DTA EEL erfolgte zum 1. Januar Definition für die Ermittlung des ausgefallenen Brutto/Netto war ausschließlich eine Leitplanke für die arbeitsrechtliche Auslegung. Aufgrund anhaltender Probleme bei der Bestimmung der Werte wurde eine praktisch umsetzbare Definition benötigt. Eine Anpassung der Kommentierung ist daher bereits zum 1. Januar 2017 erfolgt. Das Beispielpapier wurde um entsprechende Berechnungen ergänzt. 10 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

11 Probleme Problematisch war die Bestimmung des ausgefallenen Brutto- und Nettoarbeitsentgelts. Fraglich war insbesondere der Umgang mit variablen Entgeltbestandteilen. (Wie hoch wäre eine Provision gewesen?) Unterschiedliche Kürzungsvorgaben der Tarifverträge müssen berücksichtigt werden. Ziel Eine Definition finden, welche in den Entgeltabrechnungsprogrammen umgesetzt werden kann. 11 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

12 Ausgefallenes Brutto (Alt) Brutto 1 Brutto 2 Ausgefallenes Brutto Brutto 1 sollte das laufende SV-Brutto analog Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) (nicht auf BBG gekürzt) sein, welches abgerechnet worden wäre, wenn keine Freistellung vorgelegen hätte. Brutto 2 sollte das laufende SV-Brutto analog EBV (nicht auf BBG gekürzt) sein, welches abgerechnet worden wäre, wenn das Arbeitsentgelt nur wegen des Freistellungszeitraums gekürzt worden wäre. 12 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

13 Ausgefallenes Brutto (Neu) Brutto 1 Brutto 2 Ausgefallenes Brutto Brutto 1 ist das laufende SV-Brutto analog EBV (nicht auf BBG gekürzt), welches abgerechnet worden wäre, wenn die Freistellungstage mit Entgeltfortzahlung vergütet worden wären. Brutto 2 ist das tatsächlich abgerechnete laufende SV-Brutto analog EBV (nicht auf BBG gekürzt). 13 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

14 Ausgefallenes Netto (Alt) Netto aus Brutto 1 Netto aus Brutto 2 Ausgefallenes Netto Netto 1 ist fiktiv aus Brutto 1 zu ermitteln. Netto 2 ist ggf. fiktiv aus Brutto 2 zu ermitteln. Die Werte sind für jede Freistellung separat zu ermitteln. 14 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

15 Ausgefallenes Netto (Neu) Netto aus Brutto 1 Netto aus Brutto 2 Ausgefallenes Netto Netto 1 ist fiktiv aus Brutto 1 zu ermitteln. Netto 2 ist ggf. fiktiv aus Brutto 2 zu ermitteln. Die Werte sind bei mehreren Freistellungen in einem Entgeltabrechnungszeitraum kumuliert zu ermitteln. Sie sind aber nachträglich im Verhältnis der Kalendertage der Freistellungszeiträume aufgeteilt zu melden. 15 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

16 Übersicht der Änderungen in Version 9 3.

17 17 Mehrfachmeldungen

18 Bisheriges Dialogverfahren Arbeitgeber startet das Verfahren durch eine Meldung an den SV-Träger. SV-Träger kann einmal im Dialog darauf antworten. Datensatz (initiativ) Arbeitgeber SV-Träger Datensatz (reaktiv) 18 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

19 Zukünftiges Dialogverfahren Arbeitgeber startet das Verfahren durch eine Meldung an den SV-Träger. SV-Träger speichern die Identifikationsdaten des Arbeitgebers (z.b. Absendernummer) im Bestand. Datensatz (initiativ) SV-Träger kann mehrfach im Dialog darauf antworten. Arbeitgeber SV-Träger Datensatz (mehrfach reaktiv) Speicherung der AG- Daten 19 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

20 Initiativmeldung durch Arbeitgeber Eine Erstmeldung durch den Arbeitgeber ist weiterhin erforderlich. SV-Träger können weiterhin nicht das Verfahren initiativ starten. Problem der korrekten Adressierung des Arbeitgebers Welches Abrechnungsprogramm wird genutzt? Ob und ggf. welcher Steuerberater vertritt den Arbeitgeber? Ob und ggf. wohin ist die Entgeltabrechnung ausgegliedert? Wie ist die Unternehmensstruktur (Untergliederungen ) gestaltet? 20 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

21 Neuer Meldegrund 99 SV-Träger adressieren die Rückmeldung auf Basis des letzten Datensatzes. Bei Änderungen muss die korrekte Adressierung weiterhin gewährleistet werden. Arbeitgeber meldet einen Wechsel mit Abgabegrund 99. Die Meldung ist nur erforderlich, wenn der Arbeitnehmer sich im laufenden EEL-Bezug befindet. Keine Übermittlung bei Abfrage von Vorerkrankungen oder Höhe der Entgeltersatzleistung (hier ggf. Neuanfrage). 21 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

22 Stornierungen durch SV-Träger Bisher waren Stornierungen der SV-Träger nur außerhalb des DTA EEL möglich, weil keine Mehrfachantworten möglich waren. Zukünftig können die SV-Träger abgegebene Datensätze stornieren und neu melden. Korrekturmeldungen der Arbeitgeber führen daher bei einer Auswirkung auf die Entgeltersatzleistung ebenfalls zu einer Korrektur. 22 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

23 23 Vorerkrankungsanfragen

24 Veränderung des Verfahrens (1) Arbeitgeber durften Vorerkrankungsanfragen bereits bisher erst versenden, wenn dem Arbeitgeber für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, zusätzlich mindestens eine bescheinigte potentielle Vorerkrankung in den letzten 6 Monaten vor Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit vorliegt. 24 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

25 Veränderung des Verfahrens (2) Zukünftig müssen zusätzlich die kumulierten Zeiten der anzufragenden Arbeitsunfähigkeiten mit der aktuellen Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Meldung mindestens 30 Tage umfassen. Werden im Entgeltabrechnungssystem die Fehlzeiten mit einem offenen Ende verwaltet, ist zur Prüfung der Frist die AU mit einer Dauer von einer Woche in die Zukunft ab dem Tagesdatum zu beurteilen. Ziel der Verfahrensänderung ist, die Anzahl der Vorerkrankungsanfragen auf die relevanten Fallgestaltungen zu reduzieren und dadurch zu entbürokratisieren und das Verfahren zu beschleunigen. 25 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

26 Beispiel Vorerkrankung (1) Aktuelle AU Montag Freitag Vorerkrankung 1 Montag Freitag Vorerkrankung 2 Mittwoch 3.5. Freitag 6.5. Lösung: Es ist kein Datensatz abzugeben, weil die kumulierten Zeiten ( = 5 Tage, = 4 Tage und = 12 Tage, insgesamt 21 Tage) zum Zeitpunkt der Meldung nicht mindestens 30 Tage umfassen. 26 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

27 Beispiel Vorerkrankung (2) Aktuelle AU Montag offenes Ende Vorerkrankung 1 Montag Freitag Vorerkrankung 2 Mittwoch 3.5. Freitag 6.5. Lösung: Ein Datensatz ist frühestens am abzugeben, weil aufgrund der Verwaltung mit offenen Ende der Arbeitsunfähigkeit die kumulierten Zeiten ( = 5 Tage, = 4 Tage und = 14 Tage + 7 Tage wegen offenem Ende, insgesamt 30 Tage) zu diesem Zeitpunkt mindestens 30 Tage umfassen. 27 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

28 Logische Klarstellung Die Krankenkassen beurteilten bisher die Anrechenbarkeit jeder Vorerkrankung mit einem von acht Kennzeichen. Hierdurch gab es vielfältige Nachfragen zur Beurteilung, weil diese unübersichtlich und schwer nachvollziehbar war. Zukünftig gibt es zwei Kennzeichen: Vorlage des Nachweises (vollständig (1), teilweise (2) + ggf. der bescheinigte Zeitraum oder nicht angegeben (4)) und Anrechenbarkeit (anrechenbar (1), nicht anrechenbar (2), in Prüfung (3) oder teilweise anrechenbar (5) + ggf. der anrechenbare Zeitraum) 28 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

29 Beispiel neue Logik (1) Aktuelle AU vom (30 Tage-Regelung erfüllt) laufend Vorerkrankung AU Nachweis AU ist anrechenbar Lösung: BEGINN-AU ENDE-AU KZ-NACHWEIS-1 2 (teilweise vorliegend) 29 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

30 Beispiel neue Logik (2) TEIL-NACHWEIS-AU-BEGINN TEIL-NACHWEIS-AU-ENDE KZ-AU-1 5 (teilweise anrechenbar) TEIL-ANR-AU-BEGINN TEIL-ANR-AU-ENDE Der Zeitraum kann nicht durch die Krankenkasse beurteilt werden. Ggf. ist eine neue Anfrage für diesen Zeitraum möglich, wenn der Nachweis vorliegt. 30 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

31 Auswirkung Mehrfachmeldung (1) Die Übermittlung der Kennzeichen 3 = In Prüfung und 4 = AU liegt nicht vor stellen zukünftig lediglich eine Zwischennachricht dar. Die Krankenkassen überprüfen regelmäßig nach Versand der Zwischennachricht, ob ein entsprechender Nachweis eingeht bzw. die Prüfung beendet ist. Nach Eingang des AU-Nachweises bzw. Abschluss der Prüfung wird ein neuer Datensatz mit aktualisierten Angaben ohne erneute Anforderung versandt. Kein Datensatz = kein Eingang des Nachweises bzw. kein Abschluss der Prüfung. 31 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

32 Auswirkung Mehrfachmeldung (2) Die Zwischennachricht wird nicht storniert. Sofern innerhalb von 8 Wochen nach Versand der Anfrage kein Eingang des AU-Nachweises bei der Krankenkasse erfolgt, muss im Bedarfsfall der Zeitraum durch den Arbeitgeber neu angefragt werden. Hierdurch soll die dauerhafte Überwachung durch die Krankenkassen und Rückantwort in Altfällen (Päckchen) vermieden werden. 32 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

33 33 Weitere fachliche Anpassungen

34 Automatischer DBEE Anforderung des Endes der Entgeltersatzleistung erfolgt weiterhin auf Anforderung des Arbeitgebers. Eine automatische Meldung des DBEE bei allen Beendigungen wurde als unnötig und bürokratisch abgelehnt. Bei abschließender Berechnung des Ablaufs der Leistungsdauer (Aussteuerung) übermittelt der SV-Träger den DBEE ohne vorherige Anforderung durch den Arbeitgeber. Eine gleichartige automatisierte Rückmeldung erfolgt auch im Rahmen des Mutterschaftsgeldes Grund 06 = Verlängerungstatbestand 34 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

35 Weitergewährtes Arbeitsentgelt (1) Im Feld AE-VERGLEICHSNETTO wird aktuell eine Prognose zum weitergewährten Arbeitsentgelt > 50 Euro gefordert. Zusätzlich optional im WAEHREEL-BRUTTO im DBAE die Prognose der Höhe des weitergewährten Arbeitsentgelts, wenn dieses prognostisch 50 Euro im Monat übersteigt. Hintergrund ist das Ruhen der Entgeltersatzleistung. Zukünftig entfällt das Feld AE-VERGLEICHSNETTO. Dafür ist regelmäßig eine Prognose anzugeben, wenn weitergewährtes Arbeitsentgelt prognostisch > 50 Euro. 35 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

36 Weitergewährtes Arbeitsentgelt (2) Das zur Prognose gehörende Feld DATUM-AE-BIS wird aus dem DBAL in den DBAE überführt. Im DBMU ist ein vergleichbares Feld WAEHREEL-NETTO enthalten, bei welchem die Kommentierung analog angepasst wurde. Zur Vermeidung von Irritationen wurde das ehemalige Feld TEILW-AE im DBMU gleichbenannt in DATUM-AE-BIS (analog DBAE). 36 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

37 Entgeltumwandlung Bisher war der Betrag der jährlich beitragsfrei umgewandelten Arbeitsentgelts nur bei Kranken- und Verletztengeld zu melden. Zukünftig wird dies auch bei der Berechnung des Übergangsgelds der RV, ALV und UV analog benötigt und ist entsprechend zu übermitteln. Hintergrund ist die Vereinheitlichung bei der Berücksichtigung von Entgeltumwandlungen im Rahmen der Leistungsgewährung. In der Kommentierung wurde dies klargestellt und die entsprechende Prüfung gestrichen. 37 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

38 38 Gesetzgeberische Neuerungen

39 6. SGB IV Änderungsgesetz Die gesetzliche Grundlage für den DTA EEL wurde verändert. Der bisher für den DTA EEL maßgebliche Teil des 23c SGB IV wurde in 107 SGB IV überführt. Aufgrund inhaltlicher Gleichheit der gesetzlichen Regelung war nur eine redaktionelle Anpassung in der Kommentierung erforderlich. Es wurden die neue gesetzliche Grundlage abgebildet und entsprechende Verweise im Text korrigiert. 39 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

40 Bundesteilhabegesetz Die gesetzlichen Grundlagen im SGB IX wurden verändert. In der Kommentierung sind Ausführungen zum Übergangsgeld und Kontinuität der Leistungsgewährung enthalten. Da keine für den DTA EEL relevanten inhaltlichen Änderungen erfolgten, war ebenfalls nur eine redaktionelle Anpassung erforderlich. Es wurden die neue gesetzliche Grundlage abgebildet und die entsprechenden Verweise im Text korrigiert. 40 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

41 Mutterschutzgesetz (1) Das neue Mutterschuttgesetz sieht eine Vereinheitlichung der Berechnung von Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld vor. Zukünftig wirken sich Änderungen am Arbeitsentgelt auch auf das Mutterschaftsgeld aus. Daher war eine Überarbeitung der Aussagen in der Kommentierung erforderlich: Änderungen während des Berechnungszeitraums sind so abzubilden, als wenn sie im gesamten Zeitraum bereits bestanden hätten. Änderungen während der Mutterschutzfristen führen grundsätzlich zu einer neuen Höhe des Mutterschaftsgeldes. 41 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

42 Mutterschutzgesetz (2) Meldungen während der Mutterschutzfrist sind nur erforderlich, sofern das Mutterschaftsgeld beeinflusst wird. Dies sind nur seltene Fallgestaltungen mit Änderungen des Arbeitsentgelts in dem Bereich unter 13 Euro kalendertäglich. Aufgrund der erwarteten geringen Fallzahl ist keine erneute Meldung im Datenaustausch vorgesehen. Diese wurde als unwirtschaftlich angesehen und der Anlage 3 zugeordnet. 42 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

43 Mutterschutzgesetz (3) Es wurde ein neuer Verlängerungstatbestandes für die Mutterschutzfrist bei Behinderung des Kindes eingeführt. Analoge Regelungen für Mehrlings- und Frühgeburten gab es bereits. Ziel war es daher für alle Verlängerungstatbestände ein einheitliches Verfahren festzulegen. Umsetzung und Nutzung des bisherigen ärztlichen Nachweises für Frühgeburten (Mustervordruck aktuell in Verhandlung). Der Antrag erfolgt daher bei der Krankenkasse mit dem entsprechenden Vordruck. 43 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

44 Mutterschutzgesetz (4) Es werden vermieden: Zusatzkosten für ärztliche Befunde und eine Kenntnis des Arbeitgebers über die Behinderung des Kindes, weil dies datenschutzrechtlich bedenklich erscheint. Nutzung der Mehrfachmeldung für Verlängerungstatbestände, daher ist als neuer Meldegrund 06 im DBEE vorgesehen. Bei Verlängerung wird DBEE ohne Anforderung an den Arbeitgeber gesandt. 44 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

45 Weitere geprüfte Themen 4.

46 Geprüfte Themen (1) Die Anlage 3 der Gemeinsamen Grundsätze enthält die nicht im Datensatz umgesetzten Ausnahmen. Diese wurden auf ihre Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit erneut durch die Arbeitsgruppe geprüft, aber weiterhin nicht umgesetzt. Die geprüften Themen waren: Mitteilung über die dynamisierte Höhe der EEL (DBHE) Pflegeunterstützungsgeld Krankengeld bei Organspende Einmalzahlungen vom vorherigen Arbeitgeber Aufforderung zur Meldung durch den SV-Träger (z. B. Verletztengeld außerhalb Generalauftrag) 46 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

47 Geprüfte Themen (2) Erweiterung des DTA EEL Austausch zwischen den SV-Trägern wegen Kontinuität der Berechnung bei der Leistungsgewährung Umsetzung eines separaten Verfahrens, daher keine Auswirkung auf den Startzeitpunkt und die Versionierung des DTA EEL Ziel ist es, gleichzeitig fachliche Auslegungen und Verfahren anzugleichen. -> benötigt Zeit 47 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

48 Geprüfte Themen (3) Kombinations- und Kontinuitätstabelle ist in Anlage 3 aktualisiert. Kein Bestandsprüfverfahren Bestandsabweichungen sind im EEL-Verfahren fachlich bedingt (z.b. AU- Beginn). Kein zusätzlicher Baustein, da diese Bestandsabweichungen bereits in den Bausteinen als Rückmeldung integriert sind. Mit BMAS abgestimmt, wird bei zukünftiger Gesetzgebung entsprechend berücksichtigt. 48 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

49 Weiterer Ausblick 5.

50 Weiterer Ausblick (1) Das Genehmigungsverfahren ist bereits abgeschlossen und alle Papiere wurden veröffentlicht. Die Umsetzung der Version 9 erfolgt ab Eine Verarbeitung der Versionen 8 und 9 wird für den Übergangszeitraum bis ermöglicht werden. Aktuell erscheinen weitere Anpassungen des Datensatzes kurzfristig nicht erforderlich. Nächster Erfahrungsaustausch erfolgt ca. im 3. Quartal Vielfach wird das Verfahren vorerst durch Anpassung der Kommentierung und des Beispielpapiers angepasst werden. Gesetzliche Änderung oder neue Rechtsprechung könnten jedoch zu Anpassungsbedarf führen (z. B. Anpassung des DBLT wegen Neuberechnung Übergangsgeld). 50 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

51 Weiterer Ausblick (2) Es gibt jedoch schon erste Themen für eine Weiterentwicklung Prüfung, ob das Feld Versicherungsnummer ein Mussfeld werden kann, weil diese regelmäßig vorliegt. Möglichkeit zur Verschlankung des Datensatzes, weil andere Identifikationsmerkmale entfallen könnten. Veränderung durch weitere fachliche Absprachen (z.b. Entgeltumwandlung). Transparenz über die Absprachen im DTA EEL herstellen, insbesondere die Kommentierung und das Beispielpapier bekannter machen. 51 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

52 Weiterer Ausblick (3) Anpassungen durch gesetzliche Veränderungen forcieren Veränderung der Vorerkrankungsthematik einheitliche Bemessungsgrundlage für die Entgeltersatzleistungen transparente Leistungsberechnung Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen elektronische Umsetzung der AU-Bescheinigung Datenaustausch zwischen den SV-Trägern 52 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen - Ramón Lang

53 Techniker Krankenkasse Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme

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