Flächennutzungsplan. B e g r ü n d u n g. Stadt Strehla. Landkreis Meißen - ENTWURF - mit integriertem Landschaftsplan. vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Flächennutzungsplan. B e g r ü n d u n g. Stadt Strehla. Landkreis Meißen - ENTWURF - mit integriertem Landschaftsplan. vom"

Transkript

1 Stadt Strehla Landkreis Meißen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - ENTWURF - B e g r ü n d u n g vom geändert am: ARNOLD CONSULT AG HEINRICH-HEINE-STR. 26, MEISSEN, TEL /7594-0

2 Flächennutzungsplan Strehla 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Regionale Bedingungen und historische Entwicklung Räumliche Lage und Größe Natürliche Grundlagen Naturräumliche Gliederung, Morphologie Geologie und Bodenbildung Vegetation Bodennutzung, Reale Vegetation Gewässer Bestand Hochwassersituation Klimatische Verhältnisse Historische Entwicklung Bevölkerung Bevölkerungsentwicklung Bisherige Entwicklung Künftige Entwicklung Bevölkerungsstruktur Wirtschaft Landwirtschaft Nichtlandwirtschaftliche Betriebe Siedlung Planungsziele Flächennutzung Flächenübersicht Bauflächen Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen Sondergebiete Gemeinbedarfsflächen Freiflächen... 35

3 Flächennutzungsplan Strehla Grünflächen Forst- und landwirtschaftliche Flächen Wasserflächen Flächen für Abgrabungen Schutzbereiche Natur- und Landschaftsschutz Trinkwasserschutz Hochwasserschutz (Überschwemmungsgebiete) Immissionen Altlasten Verkehr und Versorgung Verkehr Straßennetz Individualverkehr und Parkplätze Öffentlicher Verkehr Rad-, Wander- und Reitwege Binnenschifffahrt Versorgungs- und Entsorgungsanlagen Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Energieversorgung Fernmeldewesen Gasversorgung Windenergienutzung Abfall Freizeit und Erholung Natur und Landschaft Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Anlass und Zielsetzung Beschreibung der geplanten Baugebiete Naturraumbezogenes Leitbild unter Berücksichtigung überregionaler Planungen Funktion, Beeinträchtigung und Ausgleich der einzelnen Schutzgüter Maßnahmen zur Realisierung des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleiches Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen Interne Kompensationsmaßnahmen Externe Kompensationsmaßnahmen Fazit... 75

4 Flächennutzungsplan Strehla Denkmalschutz Sonstige Hinweise und nachrichtliche Übernahmen Tabellen Tab Einwohnerentwicklung bis 1990 Tab Einwohnerentwicklung von Tab Zu- und Abnahme der Bevölkerung Tab Bevölkerungsstruktur Tab Flächenbilanz Tab Bergbauberechtigungen Tab Gasanlagen Tab Amtliche Biotope nach Angaben des Kreisumweltamtes Meißen Tab Neu ausgewiesene Baugebiete Tab Beschreibung von Bestand und besonderer Empfindlichkeit der geplanten Baugebiete Tab Gegenüberstellung von Funktion, Beeinträchtigung und Ausgleich der einzelnen Schutzgüter von Natur und Landschaft Anlagen Anlage 1 - Altlastenverdachtsflächen Anlage 2 - Vorläufige Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Anlage 3 - Archäologische Funde/Denkmale Anlage 4 - Umweltbericht

5 Flächennutzungsplan Strehla 5 1. Vorbemerkung Der Flächennutzungsplan stellt planungsrechtlich einen sog. vorbereitenden Bauleitplan dar, in welchem für ein gesamtes Gemeindegebiet die Grundzüge der städtebaulichen Konzeption und Entwicklung für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren vorgegeben werden ( 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Erste Planungen zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wurden in der Stadt Strehla bereits Ende der 90er Jahre aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde ein erster Entwurf für den Flächennutzungsplan Strehla erarbeitet, der mehrmals öffentlich ausgelegt (1997, 1999, 2001) und immer wieder fortgeschrieben wurde (zuletzt 2012). Diese Planungen wurden letztlich aber nie zum Abschluss gebracht und einer Genehmigung zugeführt, so dass die Stadt Strehla über keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan verfügt. Zudem haben sich in den letzten Jahren auch mehrere Gesetzesänderungen (BauGB, BNatSchG, etc.) ergeben, die grundsätzlich auch einen nicht unerheblichen Einfluss auf die städtebaulichen Planungen der Kommunen (z.b. Innen- vor Außenentwicklung, etc.) haben. In Abstimmung mit dem Landratsamt Meißen soll demzufolge der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet entsprechend den aktuellen Anforderungen an die künftige Entwicklung der Stadt neu aufgestellt werden. Diese Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan kann grundsätzlich auf den Inhalten der bereits existierenden Planentwürfe basieren, wobei die dargestellten Entwicklungsziele und Bauflächenausweisungen der bisherigen Planentwürfe dabei im Hinblick auf den tatsächlichen Bedarf, das städtebauliche Erfordernis und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben innerhalb des gesamten Stadtgebietes in ihrer Gesamtheit kritisch geprüft und gegeneinander verträglich abgewogen werden müssen. 2. Regionale Bedingungen und historische Entwicklung 2.1 Räumliche Lage und Größe Die Stadt Strehla liegt linkselbisch im nordwestlichen Teil des Landkreises Meißen, nördlich der Stadt Riesa und gehört der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge an.

6 Flächennutzungsplan Strehla 6 Die Stadt Strehla besteht aus den Ortsteilen Forberge, Görzig, Trebnitz, Großrügeln, Kleinrügeln, Lößnig, Paußnitz, Oppitzsch, Unterreußen und dem Hauptort Strehla (Stand 2017). So betragen die Entfernungen (Luftlinien): - nach Riesa ca. 6 km - nach Oschatz ca. 10 km - nach Meißen ca. 30 km - nach Dresden ca. 50 km Strehla liegt innerhalb des Landkreises Meißen. An das Stadtgebiet grenzen folgende Gemeinden bzw. Orte an: Im Norden: Gemeinde Cavertitz (Gemarkung Schirmenitz) (Landkreis Nordsachsen) Stadt Mühlberg/Elbe (Gemarkung Fichtenberg) (Landkreis Elbe-Elster) Im Osten: die Elbe sowie die Gemeinde Zeithain (Gemarkung Kreinitz, Gemarkung Lorenzkirch, Gemarkung Gohlis) (Landkreis Meißen) Im Süden: Große Kreisstadt Riesa (Gemarkung Groba, Gemarkung Pochra, Gemarkung Canitz) (Landkreis Meißen) Im Westen: Gemeinde Liebschützberg (Gemarkung Zaußwitz, Gemarkung Leckwitz) (Landkreis Nordsachsen) Die Stadt Strehla soll gemäß Regionalplan Oberes Elbtal /Osterzgebirge in ihrer Funktion für den Naherholungs- und Ausflugsverkehr gesichert bzw. ausgebaut werden [ (G)]. Über die Bundesstraße 182 besteht eine Verbindung zum Mittelzentrum Riesa (ca. 8 km) sowie zum Mittelzentrum Torgau (ca. 33 km). Strehla fügt sich in die Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachse Riesa Strehla Torgau ein. Weiterhin liegt die Stadt Oschatz (ca. 10 km südwestlich) in unmittelbarer Nähe zum Ort. Die Stadt Strehla sowie ihre umliegenden Orte sind über die bestehende Bundesstraße und das vorhandene Ortsverbindungsstraßennetz in Nord Süd Richtung verkehrstechnisch gut und ausreichend erschlossen. Lediglich nach Osten stellt die Elbe eine natürliche Barriere für den Verkehr dar. Die Flächengröße des gesamten Stadtgebietes beträgt ca ha. Die Anzahl der Bevölkerung in der Stadt Strehla mit ihren Ortsteilen beträgt Einwohner (Stand ). Somit ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 124 Ew./km².

7 Flächennutzungsplan Strehla 7 Übersichtslageplan Meißen N:\4. Meissen\2015Mei\ \SV\BE\Auslegung\Begründung_Entwurf_FNP Strehla doc

8 Flächennutzungsplan Strehla Natürliche Grundlagen Naturräumliche Gliederung, Morphologie Die östliche Hälfte des Plangebietes liegt in der naturräumlichen Einheit der Elbe-Elster-Niederung, die westliche Hälfte gehört zum nordsächsischen Platten- und Hügelland. Durch die weiträumige Flusslandschaft und die Elbwiesen an der mäandrierenden Elbe und die angrenzende Plattenund Hügellandschaft liegt das Plangebiet in einer äußerst attraktiven landschaftlichen Umgebung. Elbe-Elster Niederung Das Riesa-Torgauer Elbtal ist, wie die meisten anderen Tieflandauen auch, eine pleistozän angelegte Talniederung mit holozänen Sedimentdecken, die in unterschiedlichem Maße vom Grundwasser geprägt werden. Bis Strehla wird die Flussaue noch auf beiden Seiten von niedrigen Terrassen begleitet und ist nicht über 1 km breit. Zwischen Riesa und Mühlberg dehnt sie sich bis auf 3-4 km Breite aus, um bei Dommitzsch am Nordrand Sachsens schon etwa 10 km zu erreichen. Weiter flussabwärts bildet sie eine noch breitere Stromaue aus. Der Talboden senkt sich von etwa 95 m ü. NN bei Merschwitz auf unter 70 m ü. NN bei Prettin ab. Das Riesa-Torgauer Elbtal ist ein flaches, nahezu ebenes Auenland. Der Fluss ist 140 bis 260 m breit und wenige Meter eingetieft. Er wird auf großen Strecken von Deichen begleitet, die ein markantes Element des Reliefs geworden sind. Die höhere, westliche Talflanke hat der Fluss an zahlreichen Stellen mit Prallhängen angeschnitten. Dort grenzt die Aue an die Moränen und Schmelzwasserablagerungen des Nordsächsischen Plattenund Hügellandes und der Düben-Dahlener Heide. Unterhalb Riesa sind Niederterrassen am westlichen Talrand kaum noch vorhanden. Nordsächsisches Platten- und Hügelland Es herrschen flachwellige Platten aus Moränen-, Schmelzwasser- und Schottersedimenten mit geringmächtigen Decksand- bzw. Sandlössauflagen vor, die von Systemen kleiner Flüsse und Bäche durchzogen sind. Ihre Höhen liegen zwischen 120 und 140 m ü. NN (teilweise bis 180 m ü. NN) und sinken am Elbtalrand bis auf 90 m ab. Die Pleistozänplatten stehen räumlich mit Verebnungen tiefgründig verwitterter Gesteine in Verbindung; zu nennen sind v.a. die Porphyrschwellen in den Bereichen des Wermsdorfer und Colditzer Forstes.

9 Flächennutzungsplan Strehla 9 Flächenmäßig von geringer Ausdehnung, aber für den Raum überaus prägend sind die hügeligen bis kuppigen Festgesteinsdurchragungen. Sie bestehen überwiegend aus oberflächig verwitterten sauren Vulkaniten (Wurzener Porphyrkuppen, Hohburger Berge, Porphyrkuppen von Dornreichenbach, Grimmaer und Oschatzer Porphyrhügelland) sowie silikatischen Gesteinen des Grundgebirges (Collmberg, Liebschützer Berg- und Buchberg-Rücken). Diese Vollformen überragen ihre Umgebung bis etwa 100 m und bilden deutliche Landmarken, vor allem der weithin sichtbare Einzelberg des Collm mit 312 m ü. NN. Höhenstufe: Überwiegend Tiefland (planar); Vollformen mit Übergang zum Hügelland (collin) Geologie und Bodenbildung Das Gemeindegebiet ist geprägt durch im Bereich der Elbaue anstehende Auelehme, die von holzänen und pleistozänen Flussablagerungen (Sande und Kiese) unterlagert werden. Weite Teile des Plangebietes werden durch eiszeitliche Schmelzwasserablagerungen (Sand und Kies) dominiert. Im Nordwesten sowie um Strehla treten eiszeitliche Ablagerungen in Form von Geschiebelehm/-mergel auf. Vereinzelt sind nördlich von Strehla Festgesteinsaufragungen von Hornblendebiotitgranodiorit zu verzeichnen. Die Stadt Strehla mit ihren umliegenden Orten liegt aufgrund ihrer naturräumlichen Lage im Riesa - Torgauer Elbtal. Die Hauptbodenarten im Plangebiet sind schwach lehmige Sandböden mit wechselndem Kiesgehalt, hauptsächlich auf eiszeitlichem Sand und Sandlöß. Sand und Sandlöß von cm Stärke werden von schwer durchlässigem Geschiebelehm unterlagert. Weiterhin findet man im Plangebiet stellenweise Humusanreicherungen in alluvialen und eiszeitlichen Bindungen, 2,0 m mächtigen Flugsand, Flussschotter, Flusssand und Auelehm, wechselnd mit dünnen Lagen von feinem Flusssand. Das Felsgestein ist weitgehend durch die vorstehend genannten Bodenbildungen verhüllt. Lediglich westlich und nördlich von Strehla tritt in ehemaligen Steinbrüchen Quarzdiorit zutage. Im Planungsgebiet besteht der tiefere Untergrund aus monzonitischen und dioritischen Gesteinen des Meißner Massivs sowie aus Gneisen und kontaktmetamorphen Schiefern. An folgenden Stellen stehen sie im Gelände an: Monzonit: Nixstein (ND) Quarzdiorit: Aufl. Steinbruch an der Straße Strehla Sahlassan sowie südlich der Ortslage Görzig

10 Flächennutzungsplan Strehla 10 Gneis: südlich der Ortslage Görzig Kontaktmetamorphyer Schiefer (Chiastolithschiefer): Aufl. Steinbruch am Leckwitzer Schieferberg (ND) Nördlich einer etwa in Höhe des Marktes von SW nach NO verlaufenden Linie wurden die Festgesteine von eiszeitlichen Kiessanden und elsterglazialer Grundmoräne überlagert. Südlich dieser Linie liegen zunächst Lockekergesteine der Braunkohlenzeit und darüber solche der Eiszeit über den Festgesteinen. Den Abschluss bilden feinsandreiche Schluffe (Sandlöß) in durchschnittlich 5-10 m starken Schichten. In der Elbaue wird der Sandlöß durch einen etwa 2 m mächtigen Auelehm ersetzt. Im Bereich des Rietzschgrabens sind zuoberst schluffig-humose Ablagerungen zu erwarten. Der sagenumwobene Nixstein an der Elbe unterhalb des Schlosses Strehla ist ein Granitfelsen, der in früherer Zeit in die Elbe ragte Vegetation Potentiell natürliche Vegetation Die potentiell natürliche Vegetation entspricht der Pflanzengesellschaft, die sich ohne Einfluss des Menschen in einem bestimmten Gebiet aufgrund der heutigen Standortverhältnisse als Dauer- bzw. Schlussgesellschaft einstellen würde. Im Raum Strehla kann zwischen folgenden Gesellschaften unterschieden werden: Zittergrasseggen-Hainbuchen-Stieleichenwald (Süden) Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald (Zaußwitzer Bach) Typischer Hainbuchen-Traubeneichenwald im Komplex mit Grasreichem Hainbuchen-Traubeneichenwald (Norden, und Südosten) Silberweiden-Auenwald (im Auenbereich der Elbe) Die potenziell natürliche Vegetation gibt wichtige Hinweise für die standortgerechte Pflanzenwahl bei Neuaufforstungen, Rekultivierungen, Straßenbepflanzungen, Pflanzungen zur weiteren Orts- und Flurdurchgrünung etc Bodennutzung, Reale Vegetation Der Großteil der landwirtschaftlichen Fläche wird ackerbaulich genutzt. Hinsichtlich der Nutzung dieser Flächen gab es seit Beginn der landwirt-

11 Flächennutzungsplan Strehla 11 schaftlichen Umstrukturierung sowohl beim Flächennutzungsverhältnis als auch beim Anbauverhältnis unterschiedlicher Kulturarten tiefgreifende Veränderungen. Die Reduzierung des Grünlandanteils durch Schaffung neuer Ackerflächen und die Stilllegung wenig ertragreicher Flächen sind die wesentlichen Veränderungen bei der Flächennutzung. Bei den Kulturarten ist der Anbau von Hackfrüchten (Zuckerrüben, Kartoffel) rückläufig, während es infolge marktpolitischer Überlegungen zu einem vermehrten Anbau von Mähdruschfrüchten, vor allem einer Ausdehnung des EU-gestützten Ölfruchtanbaues (Raps, Sonnenblumen), kommt. Charakteristisch für diese Region sind die insbesondere an der Elbe bei Strehla vorkommenden Streuobstwiesen, die keiner anderen Nutzung zugeführt werden sollen Gewässer Bestand Zu den ca. 93,57 ha umfassenden Wasserflächen zählen die Elbe mit Elbteichen, die das Gemeindegebiet von Strehla nach Osten hin abgrenzt, der See in Paussnitz, zahlreiche Teiche im Gemeindegebiet, wie z.b. der Schlossteich in Strehla und der Dorfteich in Oberreußen sowie der Zaußwitzer Bach und der Rietzschgraben. Die ausgebaute Elbe ist aufgrund von Uferbefestigungen und Eindeichungen weitgehend nicht mehr in natürlichem Zustand erhalten. Typische Auevegetation ist nur noch sporadisch vorhanden. Ein komplett ausgebauter Hochwasserdamm reduziert die Elbe auf einen Bruchteil ihres ursprünglichen Retentionsraumes und ursprünglichen Auenbereichs. Des Weiteren sind im gesamten Plangebiet zahlreiche kleinere Stillgewässer vorhanden, die sich sowohl innerhalb der Ortschaften als auch in der freien Feldflur befinden. Die Mehrzahl der Stillgewässer ist nicht natürlich entstanden. In der Regel handelt es sich um aufgestaute Teiche, die von einem Fließgewässer oder einer Quelle gespeist werden. Teiche in Senken sind natürlichen Ursprungs. Einige Gewässer sind durch den Abbau von Bodenschätzen entstanden Hochwassersituation Das Plangebiet liegt am westlichen Ufer der Elbe und ist daher einer grundsätzlichen Gefährdung durch Überschwemmungen ausgesetzt.

12 Flächennutzungsplan Strehla 12 So kam es beispielsweise im Jahr 2013 während des Jahrhunderthochwassers der Elbe auch im Stadtgebiet von Strehla zu großflächigen Überflutungen und Zerstörungen. Zum Schutz vor Hochwasserereignissen sind im Plangebiet mehrere Deichanlagen vorhanden. Der Freistaat Sachsen ist für die Planung, den Bau und die Untehaltung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen an der Bundeswasserstraße Elbe zuständig, so dass folgende Elbdeiche vom Betrieb Oberes Elbtal unterhalten werden: Deich Elbe-li-Riesa-Oppitzsch (Lage teilweise im Planungsbereich) Deich Elbe-li-Görzig-Paußnitz Zudem wird auf die gesetzlichen Vorgaben bzw. Verpflichtungen gemäß SächsWG hinsichtlich Bau- und Unterhaltungslast öffentlicher Hochwasserschutzanlagen verwiesen. Überschwemmungsgebiet Mit der Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes vom (Bekanntmachung: SächsGVBl. S 482 vom ) wurden die Überschwemmungsgebiete der Elbe nach 76 Abs. 2 WHG aufgrund der starken Schäden und Zerstörungen während des Hochwassers im August 2002 neu festgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde auch für das Gemeindegebiet von Strehla ein neues Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, welches seit rechtskräftig und auch nach der Neufassung des Gesetzes vom weiterhin gültig ist. Das rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Elbe wurde in den Flächennutzungsplan eingearbeitet und ist in der Planzeichnung entsprechend dargestellt. Überschwemmungsgebiete sind gemäß 77 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) als Rückhalteflächen zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, sind rechtzeitig zumindest die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. Im Bereich von festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gemäß 78 WHG zudem besondere Schutzvorschriften. Hochwasserschutzkonzept (HWSK) HWSK-Maßnahmen in Zuständigkeit der Landestalsperrenverwaltung (LTV) werden vorbehaltlich der Finanzmittelbereitstellung sowie der wasserwirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Machbarkeiten umgesetzt. Gemäß HWSK der Elbe und Gefahrenkarte für die Stadt Strehla (Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen / HGN Hydrologie GmbH vom ) kann das Gemeindegebiet in drei Elbabschnitte eingeteilt werden:

13 Flächennutzungsplan Strehla 13 - Abschnitt 1 (Stadtgrenze Riesa bis Beginn der Ortslage Strehla) Dieser Elbabschnitt ist durch unterschiedlich hohe Deichabschnitte charakterisiert. Ab einem Ereignis HQ 50 kann es an vereinzelten Stellen zu Überströmungen der Deiche kommen, infolgedessen in der Ortslage Forberge Überflutungen von 0,5 m bis 1,5 m eintreten können. Die Ortslage Oppitzsch ist bei einem HQ 50 komplett überflutet, teilweise bis zu 2,0 m. Im östlichen Teil von Neuoppitzsch kann es bei einem HQ 50 und HQ 100 teilweise zu Überschwemmungen von über 2 m kommen. Ab einem Ereignis HQ 100 ist im Bereich der Ortslage Oppitzsch mit einer Überlastung des Deiches zu rechnen, wodurch sich die Gefährdungslage durch erhöhte Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten erhöht. In Forberge sind weiterhin nur vereinzelt Gefährdungen von bebauten Grundstücken zu erwarten. Aufgrund des derzeit geringen Schutzniveaus sollten die im HWSK Elbe für die Ortslagen Oppitzsch und Forberge beschriebenen Hochwasserschutzmaßnahmen und zusätzlich eine für positiv befundene Überlaufstrecke zwischen Riesa und Forberge durch Absenkung des Deiches umgesetzt werden. - Abschnitt 2 (Ortslage Strehla) Der Abschnitt auf Höhe der Ortslage Strehla befindet sich im steilen Hochuferbereich der Elbe, weshalb das Gefährdungspotential an dieser Stelle sehr niedrig ist. Lediglich aufgrund der hydraulischen Verbindung des Rietzschgrabens kann es bei ansteigenden Wasserständen der Elbe zu einem Rückstau kommen in die Wiesen südlich der B 182 und über weitere offene und verrohrte Grabenabschnitte im Fährweg und der Bahnhofstraße Richtung Süden. Für die betroffenen Bebauung unmittelbar südlich der Riesaer Straße in Strehla ist neben der Errichtung eines mobilen Hochwasserschutzes auf der Straße auch die rechtzeitige Beräumung/Evakuierung eine ausreichende Hochwasservorsorge möglich, um das Schadenspotenzial zu minimieren. Für das Umspannwerk nördlich der Riesaer Straße in Strehla ist ein Hochwasserschutz an sich kaum möglich. Hier ist auf der Grundlage der ermittelten Wasserspiegellagen zu entscheiden, ob ggf. entsprechende Anlagenteile höher oder komplett umverlegt werden müssen. - Abschnitt 3 (ab Ortsgrenze Strehla bis zur Kreis- und Gemeindegrenze) Der Abschnitt nördlich der Ortslage Strehla bis zur Kreis- und Gemeindegrenze hin ist wiederum durch unterschiedlich hohe Deichabschnitts charakterisiert.

14 Flächennutzungsplan Strehla 14 Bei einem Ereignis HQ 50 kann es durch Rückstauungen zu Überschwemmungen erster bebauter Grundstücke im nordöstlichen Bereich von Paussnitz nördlich der Dorfstraße von bis zu 1,0 m kommen. Bei einem HQ 100 kann es lokal zu Wasserständen bis zu 1,0 kommen. Im Falle eines HQ 100 kommt es in Lößnig stellenweise zu einer Überströmung des Deichabschnittes und zu einer Überflutung des kompletten Ortes. In Lößnig ist dann mit lokalen Wasserständen von bis zu 3,0 m zu rechnen, während in Paussnitz deutlich größere bebaute Flächen südlich der Dorfstraße überschwemmt werden. Zusätzliche Überschwemmungen ergeben sich des Weiteren im westlichen Teil der Ortslage über den Rietzschgraben. Auch hier stellen sich Wasserstände von etwa einem halben Meter ein. Außerdem werden größere Flächenanteile der Stallungen am Lößniger Weinberg überflutet. Bei einem Deichversagen ist sowohl bei einem HQ 100 als auch bei einem HQ 50 eine potenziell komplette Überschwemmung in Lößnig und eine Ausdehnung der gefährdeten Bereiche in Paussnitz zu befürchten. Die nördlich gelegene Ansiedlung von Trebnitz ist bei einem HQ 100 ebenfalls komplett überflutet, wohingegen der südliche Teil von Trebnitz nicht gänzlich betroffen ist. Auch in Görzig wären dann die östlichen Randbereiche der Ortslage durch die Überschwemmungen gefährdet. Für den Deichabschnitt zwischen Lößnig und Görzig sollte im Zuge von Deichunterhaltungs- oder Deichertüchtigungsmaßnahmen eine Erhöhung des Freibords auf das in den Normen bzw. Richtlinien maßgebliche Niveau unter Berücksichtigung der aktuell ermittelten elbseitigen Wasserstände vorgesehen werden. Darüber hinaus wird empfohlen, bei weiteren Planungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation auf dem Gebiet der Stadt Strehla eine Deichrückverlegung und eine dann parallel zur Elbe verlaufende Linienführung zwischen Elb-km 117,7 und 120,9, verbunden mit einer erforderlichen Eindeichung von Trebnitz, zu berücksichtigen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nördlich von Trebnitz ein Horizontalfilterbrunnen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung auf der Landseite des Deiches abgeteuft wird. Hier müsste im Falle einer Rückverlegung des Deiches der Objektschutz ins Auge gefasst werden, da der Brunnen auch im Hochwasserfall betrieben wird und erreichbar sein muss.

15 Flächennutzungsplan Strehla Klimatische Verhältnisse Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt für den Raum Strehla etwa 9,5 C und die mittlere Jahressumme der Niederschläge liegt zwischen mm. Die vorherrschende Windrichtung ist West bei einer mittleren Windgeschwindigkeit zwischen 4,6 und 5,5 m/s. Die effektiv mögliche Sonnenscheindauer eines Raumes beschreibt die mögliche Sonneneinstrahlung unter Berücksichtigung von Nebelhäufigkeit und Abschattungseffekten durch das Relief. Das gesamte Gemeindegebiet wird der Zone der Tal- und Bodennebel zugerechnet, die effektiv mögliche Sonnenscheindauer liegt bei mehr als 81-90%. Die Globalstrahlung beträgt KWh/m² und die mittlere Inversionshäufigkeit liegt bei 235 Tagen/ a (RPV 2009) Historische Entwicklung Die germanischen Hermunduren, zum Beginn unserer Zeitrechnung nach Funden in Strehla - Görzig hier lebend, waren ein Volksstamm, welcher hauptsächlich Weidewirtschaft betrieb. Er verließ im sechsten Jahrhundert, zur Zeit der Völkerwanderung, die Elblandschaft. Etwa um 550 n. Chr. zogen Slawen in dieses unbesiedelte Gebiet hier an der Elbe, der Volksstamm der Daleminzier. Diese Menschen waren Ackerbauern und wurden sesshaft. Sie gaben dieser Landschaft ihren Besiedlungscharakter. Eine noch vorhandene Erdwallanlage auf dem Höhenzug, etwa 1,0 km nördlich vom jetzigen Stadtkern Strehla entfernt, ist ein Zeuge der slawischen Besiedlung und etwa um 800 entstanden. Diese Wallanlage wurde höchstwahrscheinlich zur Sicherung der Elbfurt, welche durch Ablagerung oberhalb der im Strom liegenden Granitschwelle Nixstein entstand, errichtet und lässt erkennen, dass bereits zu dieser Zeit ein Handelsweg durch diese Elbfurt führte. Der Chronist Albinus (Meyßnische Land- und Bergchronika) berichtete u. a., dass Strehla schon zu dieser Zeit eine wendische Herrschaft gewesen ist. Als im Jahre 927 n. Chr. die slawische Hauptfestung Gana vom deutschen Kaiser Heinrich I. bezwungen wurde, setzte eine frühdeutsche Besiedlung bis zur Elbe ein. Zur Sicherung der neuen kaiserlichen Macht wurden entlang der Elbe Burgwarten errichtet; auch an der Elbfurt Streyl im Jahre 928 n. Chr. Im Schutze dieser Burgwarte siedelten sich nach und nach Menschen an, Bauern, Handwerker und in Strehla bedingt Fuhr- und Handelsleute.

16 Flächennutzungsplan Strehla 16 Kurz nach Gründung der Burgwarte Streyl erhielt der Burgort Salzmarktrechte. So wird in der Wilsdruffer Chronik Strele als kaiserliche Reichsstadt genannt. Erste urkundliche Nennung von Strela 1002 bei der Zerstörung durch den Polenkönig Boleslav. Die Stadt Strehla stand unter Herrschaft der Herren der Burgwarte. Bis Mitte des 11. Jahrhunderts waren es die deutschen Kaiser; 1065 wurde die Burgwarte Strele an das Stift Naumburg vergeben. Fast alle Schicksale, die das mächtige Meißen erlitt, hat auch der kleine Burgort Strehla erlebt: Belagerung, Brand, teilweise Zerstörung. Die Elbfurt war zwar dem Handel günstig, aber in Kriegszeiten gefährlich. Jahrhundertelang blieb Strehla ein Landstädtchen. Seine Bewohner waren Ackerbürger, d. h. jeder hatte außer seinem Handwerk auch einige Acker Feld. Neben den Handwerkern für die tägliche Versorgung gab es in Strehla besonders Leinenweber, Fischer im 15. Jh., Seiler vom 17. bis 18. Jh. und Töpfer seit dem 16. Jahrhundert. Besonders das Töpferhandwerk hatte Strehla zu Ruhm verholfen errichtete der 24-jährige Töpfer Melchior Tatzen in der Kirche eine Kanzel, die er zuvor in seiner Werkstatt aus Ton gefertigt hatte. Dieses Meisterwerk handwerklichen Könnens brachte dem Ort den Namen Topp - Strehle ein. Mit der Ablösung der feudalistischen Ordnung verlor Strehla an Bedeutung. In Riesa war die erste Ferneisenbahn Deutschlands über die Elbe geführt worden, woraufhin Riesa sprunghaft anwuchs. Erst nach dem Bau der Schmalspurbahn 1891 nach Oschatz taten sich einige Betriebe auf. Es kam zur Ausdehnung des Wohngebiets der Stadt. Die Kriege behinderten diese positive Entwicklung. Am 25. April 1945 verbrüderten sich in Strehla erstmals amerikanische Soldaten mit Angehörigen der Roten Armee. Ab den 1960er Jahren entwickelte sich Strehla durch den zunehmenden Ausbau der Freizeit-Infrastruktur immer mehr zu einem Erholungsort mit Bad, Jugendherberge, Sporteinrichtungen und Tiergarten. Im Jahr 1978 wurden große Teile von Strehla aufgrund der wertvollen Bausubstanz und der mittelalterlichen Prägung unter Denkmalschutz gestellt. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde wie auch in allen anderen Kommunen der neuen Bundesländer ein struktureller und gesellschaftlicher Wandel in Strehla eingeleitet wurden Paußnitz und Lößnig durch Eingemeindung Ortsteile der Stadt Strehla. Durch die Zusammenlegung der beiden ehemaligen Landkreise Riesa- Großenhain und Meißen wurde die Stadt Strehla am 1. August 2008 Bestandteil des neuen Landkreises Meißen.

17 Flächennutzungsplan Strehla 17 Tabelle 2.1: Einwohnerentwicklung bis 1990 Einwohnerentwicklung bis 1990 Jahreszahl Einwohner Bevölkerung 3.1 Bevölkerungsentwicklung Bisherige Entwicklung Gemäß der Gemeindestatistik des Statistischen Landesamtes im Freistaat Sachsen hat sich die Bevölkerung in der Stadt Strehla wie folgt entwickelt: Tabelle 3.1: Einwohnerentwicklung von 1990 bis 2015* Jahreszahl Einwohner gesamt

18 Flächennutzungsplan Strehla 18 Jahreszahl Einwohner gesamt *Die Einwohnerzahl aus dem Jahr 1990 ergibt sich aus der Summe der Einwohnerzahlen der ehemaligen Gemeinden Paußnitz und Strehla mit Stand vom ; die restlichen Angaben beziehen sich jeweils auf den Stand am des jeweiligen Jahres. Die dargestellten Einwohnerzahlen ergeben sich aus dem Wanderungssaldo (Wanderungsgewinn bzw. -verlust) und der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geborenen-Gestorbenen-Saldo). Die absolute Zu- bzw. Abnahme der Bevölkerung gibt nachstehende Tabelle wieder. Tabelle 3.2: Zu- und Abnahme der Bevölkerung Zu- und Abnahme der Bevölkerung Zeitspanne Zunahme (+) bzw. Abnahme (-) (5 Jahre) - 5,3 % (5 Jahre) - 0,7 % (1 Jahr) + 0,3 % (1 Jahr) - 0,8 % (1 Jahr) - 1,3 % (1 Jahr) - 0,9 % (1 Jahr) - 0,9 %

19 Flächennutzungsplan Strehla 19 Zu- und Abnahme der Bevölkerung Zeitspanne Zunahme (+) bzw. Abnahme (-) (1 Jahr) - 1,6 % (1 Jahr) - 1,2 % (1 Jahr) - 1,3 % (1 Jahr) - 1,8 % (1 Jahr) - 0,1 % (1 Jahr) - 1,1 % (1 Jahr) - 1,3 % (1 Jahr) - 0,9 % (1 Jahr) - 1,0 % (1 Jahr) - 0,4 % Künftige Entwicklung Gemäß den Schätzungen der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen ist für den Landkreis Meißen bis 2025 ein weiterer Bevölkerungsrückgang von rund 8,6 % bis 11,2 % im Vergleich zum Einwohnerstand aus dem Jahr 2013 zu erwarten. Vor diesem Hintergrund muss die Stadt Strehla versuchen die Entwicklung der letzten Jahre aufzuhalten, um zumindest eine gewisse Stabilisierung der Einwohnerzahl zu erreichen. In Verbindung mit einem Aufschwung der im Zuge der Wiedervereinigung stark gebeutelten sächsischen Wirtschaft im Mittelzentrum Riesa und einer Verbesserung der Infrastruktur in diesem Bereich, gewinnt die Stadt Strehla als Wohn- und Erholungsort mit maßvollem Gewerbeansatz immer mehr an Bedeutung. Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass auch die junge Bevölkerung die Attraktivität von Strehla als Wohnstandort neu erkannt hat, so dass es durch Neuansiedlung sowie durch die Steigerung des spezifischen Wohnraumbedarfs je Einwohner trotz der negativen Bevölkerungsprognosen zu einer kuntinuierlichen Nachfrage nach Wohnbauflächen kommen wird. Die zukünftige Entwicklung soll und wird sich dabei vorrangig in dem Hauptort der Stadt Strehla vollziehen.

20 Flächennutzungsplan Strehla Bevölkerungsstruktur Die am erfasste Gesamtbevölkerung von Einwohnern setzt sich aus weiblichen (50,9 %) und männlichen (49,1 %) Personen zusammen. Der Prozentanteil der einzelnen Jahrgänge an der Gesamtbevölkerung ist in Tabelle 3.3 ersichtlich (Stand 2012): Tabelle 3.3: Bevölkerungsstruktur (Stand ) Bevölkerungsstruktur Altersgruppe absolut Anteil Prozentual unter 6 Jahren 188 4,9 % von 6 bis unter 10 Jahren 120 3,1 % von 10 bis unter 15 Jahren 161 4,2 % von 15 bis unter 30 Jahren ,6 % von 30 bis unter 50 Jahren ,5 % von 50 bis unter 65 Jahren ,3 % von 65 bis unter 75 Jahren ,5 % über 75 Jahre ,9 % Durch einen Anteil von Personen (63,4 % der Gesamtbevölkerung) im arbeitsfähigen Alter zeigt die Bevölkerungspyramide auf den ersten Blick einen noch relativ günstigen Aufbau. Bei genauer Betrachtung wird jedoch die zunehmende Alterung der Bevölkerung, bedingt durch die allgemeine demographische Entwicklung sowie die immer noch anhaltende Abwanderung insbesondere jüngerer Bevölkerungsschichten, deutlich. So stellt der Einwohneranteil im Rentenalter (ab 65 Jahre) bereits knapp ein Viertel der Bevölkerung.

21 Flächennutzungsplan Strehla Wirtschaft 4.1 Landwirtschaft Das Areal der Stadt Strehla ist traditionell landwirtschaftlich geprägt. Insbesondere im südlichen Teil des Plangebietes liegen die Bodenwertzahlen zwischen Teilweise erstrecken sich nördlich des Hauptortes Strehla Ackerböden mit hoher bis sehr hoher Wassererosionsgefährdung (Elbe). Die Ebenmäßigkeit der Flächen, kaum Hangneigung sowie geringe Steinigkeit haben ökonomisch sinnvoll bewirtschaftbare Schläge entstehen lassen, die von mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen unterschiedlicher Rechtsform bewirtschaftet werden. Die Flächenausstattung der Haupterwerbsbetriebe beläuft sich zwischen 46 ha bis ha. Besondere agrarstrukturelle Bedeutung haben die Tierhaltungsbetriebe, die für die Aufrechterhaltung einer gesunden Bodenstruktur wichtig sind. Die Tierhaltungsbetriebe sind besonders schutzbedürftig. Die Bedeutung der Landwirtschaft für Strehla und die umliegenden Ortschaften ist infolge der Strukturveränderungen und des nachfolgenden Arbeitsplatzabbaues in den letzten Jahren zurückgegangen. Wie auch zu Zeiten der LPG s (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft) in der ehemaligen DDR ist die dörfliche Struktur heute nicht mehr ausgeglichen. Das zeigt sich darin, dass viele Bauernhöfe nicht mehr von Landwirten bewohnt und betrieben werden. Die zukünftige Entwicklung der Landwirtschaft ist nicht abzusehen. 4.2 Nichtlandwirtschaftliche Betriebe In Strehla sind derzeit mehr als 140 Firmen und Betriebe ansässig, wobei der Schwerpunkt deutlich auf dem Dienstleistungssektor liegt. Die Gewerbeentwicklung konzentriert sich dabei in erster Linie auf die vorhandenen Gewerbeflächen im Süden der Stadt Strehla.

22 Flächennutzungsplan Strehla Siedlung 5.1 Planungsziele Der Landkreis Meißen ist der Planungsregion "Oberes Elbtal / Osterzgebirge" zugeordnet. Gemäß Regionalplan 2009 befindet sich die Stadt Strehla im Ländlichen Raum und ist, im Gegensatz zur vorherigen Fassung des Regionalplanes, nicht mehr als Unter- bzw. Grundzentrum ausgewiesen. Die Stadt liegt im Mittelbereich des Mittelzentrums Riesa. In diesem Zusammenhang gelten für die Stadt Strehla gemäß den Aussagen des Regionalplanes 2009 der Planungsregion Oberes Elbtal / Osterzgebirge sowie des Landesentwicklungsplans Sachsen 2013 insbesondere folgende, für das Plangebiet relevante Ziele und Grundsätze: Ländlicher Raum: Gemäß Landesentwicklungsplan Sachsen sind u.a. bei der Aufstellung von Bauleitplänen allgemeine Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die Stadt Strehla ist Bestandteil der Raumkategorie des Ländlichen Raumes. Für die Raumkategorie gelten u.a. folgende Grundsätze, die insbesondere auch für die Raumentwicklung der Stadt Strehla gültig sind und denen durch die vorliegende Flächennutzungsplanung weitestgehend Rechnung getragen wird: Der ländliche Raum soll unter Berücksichtigung seiner siedlungsstrukturellen Besonderheiten und seiner Vielfalt als attraktiver Lebens-, Wirtschafts-, Kultur- und Naturraum weiterentwickelt und gestärkt werden. Hierzu sollen u.a. die Erreichbarkeit der zentralen Orte aus ihren Verflechtungsbereichen gesichert, die besonderen Herausforderungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Daseinsvorsorge, sowohl durch Anpassung als auch durch Gegenstrategien bewältigt sowie staatliches, kommunales und privates Handeln stärker miteinander vernetzt werden [LEP (G)]. Zur Entwicklung der Stadt Strehla und seiner eigenständigen Potenziale sollen gemäß [LEP (G)] insbesondere Planungen und Maßnahmen unterstützt werden, die

23 Flächennutzungsplan Strehla 23 die räumlichen Voraussetzungen für die Erhaltung, Stärkung und zeitgemäße Fortentwicklung einer vielfältig strukturierten Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der damit verbundenen Arbeitsplätze schaffen, die Erwerbsgrundlagen für Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen erweitern, zur Stärkung der Funktionen als Freizeit- und Erholungsraum beitragen, die regionale Handlungsfähigkeit und Verantwortung stärken und die Eigeninitiative und das lokale Engagement der Bevölkerung befördern. Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachse: Die Stadt Strehla befindet sich an der Regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachse zwischen dem Mittelzentrum Riesa und der großen Kreisstadt Torgau im Landkreis Nordsachsen. Diese ist eine regional bedeutsame Achse im Sinne von räumlichen Korridoren zur Bündelung von Einrichtungen der Bandinfrastruktur, die das Netz der überregionalen Verbindungsachsen ergänzt. Die regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen übernehmen im ländlichen Raum überwiegend Entwicklungsfunktionen. Siedlungsentwicklung: In allen Teilräumen der Region sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Wohnungen unter Berücksichtigung der differenzierten Ansprüche an Wohnungsgröße, Wohnungsstruktur und Wohnkomfort sowie der absehbaren Veränderungen von Bevölkerungszahl und -struktur geschaffen werden [RP (G) ]. Dieser regionalplanerische Grundsatz trifft insbesondere auf die Siedlungsbereiche und Ortsteile der Stadt Strehla zu. Natur und Landschaft, Klima: Die Grünzäsuren im Plangebiet sind von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten und im Rahmen der Bauleitplanung so auszuformen, dass die landschaftsgliedernde Funktion des Freiraums zwischen den benachbarten Siedlungsgebieten erhalten bleibt. Die Vorranggebiete Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass sie als Kerngebiete des ökologischen Verbundsystems fungieren. Raumbedeutsame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die im Rahmen der Flächennutzungsplanung darzustellenden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" sollen unter Wahrung des funktionellen Bezugs

24 Flächennutzungsplan Strehla 24 so vernetzt und konzentriert werden, dass sie in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft, in Vorranggebieten Waldmehrung, in Bereichen der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen oder in Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft zur Umsetzung von Entwicklungserfordernissen beitragen. Beeinträchtigungen der regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie der Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten sollen ausgeschlossen werden. Die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen entlang der Elbe sind mittel- bis langfristig so zu entwickeln, dass ein hoher Natürlichkeitsgrad und eine Erhöhung des Retentionsvermögens erreicht werden. Dazu soll eine Wiedervernässung noch vorhandener bzw. bodenkundlich, hydrogeologisch nachweisbarer Nassbereiche und Altarme angestrebt werden. Der Bestand an standortgerechten Ufergehölzen soll erhalten und ergänzt werden. Die Maßnahmen sind so durchzuführen, dass vorhandene naturnahe Bereiche der Aue nicht gestört werden. Die Funktionsfähigkeit der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche ist, auch unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels, hinsichtlich Größe, Durchlässigkeit und Qualität der Vegetationsstrukturen zu erhalten. Dazu sind Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftbahnen von großflächigen Aufforstungen und Versiegelungen, abriegelnden Beund Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen freizuhalten. Die im Geotopkataster dargestellten Geotope sind als Flächennaturdenkmal (FND) geschützt (Schieferberg bei Strehla) bzw. erhaltenswert und schutzwürdig (Nixstein bei Strehla mit Monzonitaufragung) Wasser: Die nachgewiesenen Wasserdargebote in den Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen sollen im Sinne der Daseinsvorsorge unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels hinsichtlich Stand, Menge und Beschaffenheit erhalten und geschützt werden, so dass die dauerhafte Regenerationsfähigkeit der Wasserdargebote gewährleistet ist und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes vermieden werden. Hochwasserschutz: Bei Planungen und Maßnahmen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz und in sonstigen Überschwemmungsbereichen der Elbe soll eine Verschärfung von Hochwasserrisiken für Ober- bzw. Unterlieger unter Berücksichtigung der Summationswirkungen mit anderen Vorhaben vermieden werden.

25 Flächennutzungsplan Strehla 25 Vorranggebiete Hochwasserschutz sind von neuen Hochwasserschutzanlagen, die zu einem nicht ausgleichbaren Verlust von Rückhalteraum führen, von Bebauung und von weiteren hochwasserunverträglichen Nutzungen freizuhalten. Innerhalb von Vorranggebieten Hochwasserschutz ist die Errichtung von Anlagen der Infrastruktur, die den Wasserabfluss behindern können oder Rückhalteraum nicht ausgleichbar einschränken, auszuschließen. Dies gilt nicht für Vorhaben, die notwendigerweise unter fachplanerischen Aspekten dort ihren Standort haben. In den Hauptabflussgebieten von Hochwasser soll eine Umnutzung von Ackerland in Grünland erfolgen. Bei Planungen und Maßnahmen in Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz sind das bestehende Überschwemmungsrisiko einschließlich der Gefahren des Versagens bestehender Schutzeinrichtungen und sich künftig verschärfender Hochwasserrisiken sowie das Gebot zur Wiederherstellung ehemaliger Rückhalteräume zu berücksichtigen. In den Bereichen der Vorranggebiete Natur und Landschaft, die gleichzeitig als Vorranggebiete Hochwasserschutz ausgewiesen sind, sind die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie sich mit den Zielen des Hochwasserschutzes vereinbaren und diese unterstützen. Land- und Forstwirtschaft: Der Waldanteil in der Region ist von derzeitig 26,4 % auf 28,7 % zu erhöhen. Die Waldmehrung soll unter Beachtung langfristiger Standortveränderungen einschließlich des prognostizierten Klimawandels mit nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand standortgerechten Baumarten erfolgen, welche die angestrebten Waldfunktionen gewährleisten und zur Strukturbereicherung der Landschaft beitragen. In allen Teilen der Region soll die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft so erhalten und entwickelt werden, dass sie dauerhaft und nachhaltig ihre wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, landschaftspflegerischen und ökologischen Aufgaben wahrnehmen und als ein leistungsfähiger Wirtschaftsfaktor im europäischen Wettbewerb bestehen kann. Auf Ausgeräumten Agrarflächen sollen landschaftsgliedernde, autochthone Gehölzstrukturen und Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische Verbundsystem und unter Ausnutzung der bereits vorhandenen gliedernden Landschaftselemente (Wege, Gräben, Böschungen, Fließgewässer u. a.) unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen der Landwirtschaft geschaffen werden. Die Ackerflächen in den Winderosionsgefährdeten Gebieten sollen unter Beachtung der Durchgängigkeit für landwirtschaftliche Großmaschi-

26 Flächennutzungsplan Strehla 26 nen und der Feldzufahrten mit einer gegen Winderosion schützenden Bepflanzung mit autochthonen Gehölzstrukturen (z. B. Windschutzstreifen) versehen werden. Verkehr: Die Ortsumfahrung Strehla (Bundesstraße 182) ist im Landesverkehrsplan Sachsen 2025 Verkehr des Freistaates Sachsen raumordnerisch gesichert und im Regionalplan dargestellt. Auf die Ortsumfahrung Strehla wird unter Pkt eingegangen. Die Elbequerungen durch Fähren sollen als Bestandteil des regionalen ÖPNV-Netzes erhalten werden. Das Netz der Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten soll entsprechend der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen ausgebaut werden. Tourismus, Landschaftsbild: Die Stadt Strehla soll in ihrer Funktion für den Naherholungs- und Ausflugsverkehr gesichert bzw. ausgebaut werden. Der Tourismus soll als ergänzender Wirtschaftsfaktor weiter entwickelt werden. Dazu sollen die gebietsspezifischen Potenziale, insbesondere die für eine landschaftsbezogene naturnahe Erholung erlebniswirksamen Landschaftsteile und kulturhistorischen Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten, touristisch erschlossen werden. Eine ergänzende bedarfsgerechte touristische Infrastruktur soll schrittweise geschaffen werden. Historisch wertvolle Bausubstanz soll erhalten und gepflegt werden. Die Zugänglichkeit zu den kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und/oder landschaftlich attraktiven Anziehungspunkten der Umgebung soll in geeigneter Form gesichert und gegebenenfalls erweitert werden. Dabei soll die Zugänglichkeit nach Möglichkeit auch für Behinderte gewährleistet werden. Die weitere touristische Entwicklung soll durch die Erschließung, Aufwertung und stärkere touristische Inwertsetzung historischer, technischer und industrieller Denkmale sowie deren Vernetzung qualitativ verbessert werden. Auf eine touristisch attraktive Ausgestaltung der Innenstadt, einschließlich einer attraktiven Ortsbildgestaltung sowie einer Verbesserung des Erholungsangebotes soll hingewirkt werden. In den Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen Wert ist der Landschaftscharakter in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten.

27 Flächennutzungsplan Strehla 27 Die Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig sichtexponierter Lage (Kirche und Schloss Strehla) sowie die siedlungstypischen historischen Ortsrandlagen sind von sichtverschattender bzw. landschaftsbildstörender Bebauung freizuhalten. Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht werden. Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft durch extensive und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie durch Erhalt und Pflege ortstypischer Bausubstanz, wie Vierseithöfe und Fachwerkbauten, bewahrt bzw. durch den Neuaufbau naturraum- und siedlungstypischer Ortsrandstrukturen verbessert werden. Der sichtexponierte Elbtalbereich ist in seiner charakteristischen Ausprägung zu erhalten. Raumbedeutsame Maßnahmen dürfen den Landschaftscharakter nicht erheblich beeinträchtigen bzw. grundlegend verändern. Zusätzliche allgemeine Zielsetzungen Unter Berücksichtigung bestehender Verhältnisse, Entwicklungserfordernisse und regionaler Rahmenbedingungen werden für die Stadt Strehla zudem folgende allgemeine Zielsetzungen fixiert, die neben den vorgenannten regionalplanerischen Vorgaben gelten sollen: Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung und Etablierung Strehlas als Wohn- und Erholungsort durch Verbesserung der Wohnumfeldsituation sowie der Wohn- und Freizeitqualität, Attraktivere Gestaltung der Funktionen Wohnen, Versorgen und Arbeiten durch städtebauliche Maßnahmen, Erhalt und Schutz des Siedlungskernes von Strehla bzw. wichtiger Ensembles und Gebäude durch sinnvolle Nutzung, Sicherung der Grundversorgung durch Erhalt/Wiederherstellung innenstadtrelevanter Infrastruktureinrichtungen und gewerblicher Einrichtungen sowie Einordnung neuer Einrichtungen in historischer Substanz; maßvoller Ausbau des gewerblichen Bestandes, Sicherung, Ausbau und Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur und der Freizeit- und Naherholungsangebote. Speziell für den ländlichen Bereich wird angestrebt: Erhalt der in Teilen überlieferten dörflichen Grundstruktur, Rekonstruktion und Sanierung der dörflichen Bausubstanz,

28 Flächennutzungsplan Strehla 28 Rekonstruktion und Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude und Gebäudeensembles, Nutzung aller Möglichkeiten, um historisch wertvolle bzw. orts- und landschaftsbildprägende Gebäude und Ensembles, die von der Landwirtschaft nicht mehr benötigt werden, durch Umnutzung zu bewahren. (z.b. Schaffung von Wohnraum, Einordnung von überwiegend örtlichem Gewerbe oder Einrichtungen der Daseinsfürsorge). Den vorgenannten Zielen und Grundsätzen wird mit der vorliegenden Planung weitestgehend Rechnung getragen. 5.2 Flächennutzung Die bestehende und geplante Flächenaufteilung des Plangebietes ist in nachstehender Tabelle dargestellt: Flächenübersicht Tabelle 5.1: Flächenbilanz Nr. Art der Nutzung Bestand (ha) Planung (ha) Gesamt (ha) 1 Wohnbauflächen 61,57 + 7,12 68,69 2 Gemischte Bauflächen 57,97 + 0,89 58,86 3 Gewerbliche Bauflächen 17,07 + 3,96 21,03 4 Sondergebietsflächen 5, ,93 5 Gemeinbedarfsflächen 8,45 + 1,19 9,64 6 Hauptverkehrsflächen einschl. Wege 77,13-0,33 76,80 7 Wasserflächen 93, ,57 8 Flächen für Forstwirtschaft 53,30-1,85 51,45 9 Flächen für Landwirtschaft 2.207,06-5, ,43 10 Grünflächen 394,02-5,35 388,67 11 Flächen für Ver- und Entsorgung 11, ,48 12 Flächen für Abgrabungen 40, , Bauflächen 150, ,16 164,15 6 Verkehrsflächen 77,13-0,33 76,80

29 Flächennutzungsplan Strehla 29 Nr. Art der Nutzung Bestand (ha) Planung (ha) Gesamt (ha) 7 Wasserflächen 93, ,02 8 Flächen für Forstwirtschaft 53,30-1,85 51, Freiflächen 2.653,18-10, , GESAMTFLÄCHE 3.028, Bauflächen Wohnbauflächen Der Stadt Strehla hat keine zentralörtliche Funktion im Sinne der Regional- und Landesplanung inne und weist weitestgehend rückläufige Einwohnerzahlen auf. Daher ist auf die Darstellung einer konkrete Bedarfsberechnung für die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen hinfällig. Gemäß der Bestandssituation wurden in Strehla und seinen Ortsteilen mehrere Flächen als Wohngebiete ausgewiesen, die sich über den gesamten Ort verteilen und in denen sich vereinzelt auch Nachverdichtungsmöglichkeiten anbieten. Die bestehenden Nachverdichtungspotentiale beschränken sich vorwiegend auf leerstehende Gebäude und ehemalige landwirtschaftliche Hofstellen in den Ortszentren. Baulücken im Bereich geringfügig bebauter Grundstücke stehen oft immissionsschutzrechtliche Konflikte entgegen (z.b. Nähe zu landwirtschaftlichem Betrieb, Verkehrslärm, etc.). Die Stadt Strehla beabsichtigt mittelfristig im Rahmen des Flächenmanagements ein Baulückenkataster zu erstellen, in dem sämtliche Nachverdichtungspotentiale (klassische Baulücken, geringfügig bebaute Grundstücke, leerstehende Gebäude) erfasst werden. Zur Deckung des Auflockerungs- und Ersatzbedarfs für die Stadt Strehla sollen im Hauptort Strehla zwei großzügige Flächen neu als Wohnbauflächen ausgewiesen werden, auch wenn gemäß den Schätzungen der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen für den Landkreis Meißen bis 2025 ein Bevölkerungsrückgang von rund 8,6 % bis 11,2 % im Vergleich zum Einwohnerstand aus dem Jahr 2013 zu erwarten ist. Bei den übrigen Neuausweisungen handelt es sich um die Aktivierung von Nachverdichtungspotentialen. Die Stadt Strehla muss versuchen die Entwicklung der letzten Jahre aufzuhalten, um zumindest eine gewisse Stabilisierung der Einwohnerzahl zu erreichen. Dies soll einerseits durch die stufenweise Aktivierung des Nachverdichtungspotentials und andererseits durch die Schaffung neuen hochwertigen und attraktiven Wohnraums erreicht werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Strehla als Wohn- und Erholungsort mit maßvollem Gewerbeansatz immer mehr an Bedeutung

30 Flächennutzungsplan Strehla 30 gewinnt. Diese Entwicklung wird bekräftigt und gestützt durch den allmählichen Aufschwung der im Zuge der Wiedervereinigung stark negativ beeinflussten sächsischen Wirtschaft im Mittelzentrum Riesa und durch die Verbesserung der Infrastruktur in diesem Bereich. Aufgrund der landschaftlichen und kulturhistorischen Gegebenheiten im Plangebiet ist in Strehla bereits eine hohe Wohnattraktivität vorhanden, die sich im Zuge des angestrebten Ausbaus des Naherholungs- und Tourismusangebotes voraussichtlich noch weiter erhöhen wird. Dies könnte auch eine gesteigerte Nachfrage nach neuen Wohnbauflächen zur Folge haben. Der Trend der letzten Jahre, wonach auch die junge Bevölkerung die Attraktivität von Strehla als Wohnstandort neu erkannt hat, bestätigt diese Entwicklung. Darüber hinaus wird gemäß den Prognosen des Statistischen Landesamtes Sachsen die allgemeine Wohnbaufläche pro Kopf im Freistaat deutlich ansteigen. Derzeit beläuft sich die Wohnbaufläche pro Kopf in Sachsen auf etwa 38,9 m² pro Einwohner (2013). Im Jahr 2020 ist jedoch mit einem Anstieg auf 42,1 m² pro Einwohner (+ 3,2 m²/ew) und bis zum Jahr 2030 sogar auf 45,1 m² pro Einwohner (+ 6,2 m²/ew) zu rechnen. Durch den zu erwartenden Auflockerungsbedarf ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Wohnbauflächen. Um der Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Wohnungen in Strehla auch in Zukunft gerecht werden zu können, werden im Flächennutzungsplan insofern Flächen ausgewiesen, welche für eine neue Wohnbebauung zur Verfügung stehen sollen. Damit hat die Stadt die Möglichkeit, die angestrebte städtebauliche Entwicklung für die nächsten Jahre festzuhalten und ihrem Bedürfnis entsprechend auch Nutzungen, welche die zukünftige Wohnbebauung an den vorgesehenen Orten stören können, zu untersagen. Strehla: Südlich der Oschatzer Straße zwischen den Einmündungen zur Kleinrügelner Straße soll außerdem die Baulücke auf der noch vorhandenen Freifläche zwischen den bereits bestehenden Wohngebäuden durch Ausweisung neuer Wohnbauflächen geschlossen werden (W1; ca. 0,33 ha). Zukünftig ist entlang der Oschatzer Straße somit durchgängig an beiden Straßenseiten eine Wohnnutzung möglich und somit ein geschlossenes Ortsbild in diesem Bereich sichergestellt. Nördlich der Schule westlich der Torgauer Straße werden auf einem Areal (ca. 2,78 ha), auf dem teilweise bereits eine bauliche Nutzung stattfindet, ebenfalls Wohnbauflächen dargestellt (W2). Dadurch entsteht eine städtebauliche Anbindung des bestehenden Wohngebietes im Bereich am Pönitzberg an den baulichen Bestand des Hauptortes Strehla. Für diesen Be-

31 Flächennutzungsplan Strehla 31 reich wird derzeit im Parallelverfahren der Bebauungsplan Torgauer Straße aufgestellt. Zur Aktivierung einer bislang weitestgehend noch unbebauten Fläche (ca. 0,75 ha) innerhalb der Ortslage Strehla werden ebenfalls Wohnbauflächen ausgewiesen (W3). In diesem Bereich wurde bereits der der seit rechtskräftige Bebauungsplan Zum Alten Weinberg aufgestellt. Südlich des Einkaufszentrums an der Lindenstraße wird eine ca. 3,26 ha große Fläche als neue Wohnbaufläche ausgewiesen (W4). Dieses Baugebiet soll dem künftigen Bedarf entsprechend erschlossen und in Abschnitten realisiert werden. Die bestehende Baulücke im Süden von Strehla kann somit geschlossen und ein zusammenhängendes Ortsbild geschaffen werden. Der Ortsrand nach Süden erhält einen städtebaulich sinnvollen Abschluss und kann sich durch eine im nachfolgenden Bebauungsplan ggf. noch zu berücksichtigende Ortsrandeingrünung gegenüber der landwirtschaftlichen Fläche abgrenzen. Neben den bereits beschriebenen Wohnbauflächen sind innerhalb der Ortslage Strehla noch Potentiale zur Nachverdichtung vorhanden, die künftig ebenfalls für Wohnbebauung herangezogen werden können. Die Stadt Strehla beabsichtigt mittelfristig im Rahmen des Flächenmanagements ein Baulückenkataster zu erstellen, in dem sämtliche Nachverdichtungspotentiale (klassische Baulücken, geringfügig bebaute Grundstücke, leerstehende Gebäude) erfasst werden. Ortsteile: Ausgehend von der bestehenden Bebauung sind entsprechend des Gebietscharakters in den Ortsteilen Paußnitz (entlang der Lößniger Straße und westlicher Ortsteil), Lößnig (westlicher Ortsteil), Großrügeln (östlich der K 8565), Unterreußen (südöstlicher Ortsteil), Forberge (entlang der B 182) und Neuoppitzsch (gesamte Ortslage) Wohnbauflächen ausgewiesen. Da sich die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den Kernort Strehla konzentrieren soll, sind abgesehen von einzelnen Baulücken in den Ortsteilen keine neuen Wohnbauflächen vorgesehen. Die Ortsteile Oppitzsch, Forberge am Heger und Trebnitz wurden aufgrund der vorhandenen baulichen Strukturen und der partiellen Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Elbe als Bestand Außenbereich gemäß 35 BauGB dargestellt.

32 Flächennutzungsplan Strehla Gemischte Bauflächen Entsprechend des derzeit vorhandenen Gebietscharakters erfolgt in Strehla die Ausweisung von Mischbauflächen im Bereich des Marktplatzes im Zentrum des Ortes, beidseitig entlang der B 182, im Südosten der Ortslage in Nachbarschaft zu den ausgewiesenen Gewerbegebieten sowie in Bereichen am nordwestlichen und südwestlichen Ortsende. Darüber hinaus wird der Ortsteil Görzig in seiner Gesamtheit, ein Großteil der Ortsteile Forberge, Paußnitz, Großrügeln und Unterreußen sowie der Osten von Lößnig als gemischte Baufläche ausgewiesen. Bei den bestehenden Mischbauflächen handelt es sich zu ca. 50 % um Gebiete mit dörflichem Charakter. Diese vorhandenen dörflichen Strukturen sollen in ihrer ursprünglichen Form bestehen bleiben. Die alten Bauernhöfe in den Dorfgebieten sollen teilweise einer nichtstörenden gewerblichen Nutzung zugeführt werden, um damit deren Erhaltung zu sichern. Die Ansiedlung von Handwerksbetrieben sowie nichtstörenden Gewerbebetrieben ist innerhalb gemischter Bauflächen grundsätzlich möglich. Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung muss grundsätzlich versucht werden, die Dorfgebiete durch Sanierung in ihrem Gefüge zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln und als Wohn- und Arbeitsort lebenswert zu gestalten. Infolge der Veränderungen in der Landwirtschaft stehen viele der innerörtlichen Dreiseitgehöfte leer und weisen erhebliche bauliche Mängel auf, da in der Vergangenheit die Instandsetzung und Instandhaltung der Gebäude insgesamt vernachlässigt wurde. Im Mittelpunkt stehen daher die Instandsetzung und Instandhaltung der vorhandenen Gebäude, Maßnahmen zur Beseitigung der baulichen Mängel und zur Verbesserung der Ausstattung von Wohnungen und Arbeitsstätten sowie die Anpassung der vorhandenen Gebäudesubstanz an veränderte Nutzung und Nutzungsansprüche. Die einzige Ausweisung einer neuen Mischbaufläche in einer Größenordnung von ca. 0,89 ha ist südlich der Speicherstraße geplant (M1). Hierbei handelt es sich um Brachflächen, die teilweise bereits mit kleinen Lagerhütten überbaut sind und als intensive Grün-, Stellplatz- und Lagerfläche genutzt werden. Gehölze sind nur vereinzelt am nördlichen und südlichen Rand der neu geplanten Mischbaufläche vorhanden und könnten voraussichtlich auch erhalten werden. Diese neu ausgewiesenen Mischbauflächen sollen für den nördlich angrenzenden Betrieb eine Möglichkeit zur zukünftigen Weiterentwicklung sicherstellen. Teilweise befinden sich in der Innerortslage der Stadt Strehla vereinzelte Grundstücke, die derzeit nicht baulich genutzt werden, jedoch im Fläche-

33 Flächennutzungsplan Strehla 33 nnutzungsplan ebenfalls als gemischte Bauflächen ausgewiesen werden. Es besteht somit auch noch Nachverdichtungspotential Gewerbliche Bauflächen Im Flächennutzungsplan der Stadt Strehla werden insgesamt ca. 21,03 ha als Gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Der Schwerpunkt der Gewerbeentwicklung in Strehla befindet sich im Osten der Ortslage südlich der B 182. Hier erfolgt auf den Flächen der bestehenden Betriebe eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen. Um entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten dieser Betriebe gewährleisten zu können, werden in diesem Bereich auch Erweiterungsflächen in einer Größenordnung von ca. 1,57 ha vorgesehen, die bislang überwiegend als landwirtschaftliche Grünflächen genutzt wurden (G2). Des Weiteren wird auch der Bereich des bestehenden Gewerbebetriebes zwischen Speicherstraße und Hugo-Haase-Straße als Gewerbefläche ausgewiesen. Im Planbereich des Flächennutzungsplanes befindet an der Lindenstraße ein Einkaufszentrum (EKZ), das ebenfalls als bestehende gewerbliche Baufläche ausgewiesen wird. Hier befinden sich mehrere Einkaufsmärkte und Geschäfte (u.a. Lebensmitteldiscounter, Drogerie-Einkaufsmarkt, Getränkemarkt, Bäckerei, Metzgerei, Apotheke, Optiker, Geschenke- und Schreibwarenladen, Blumenladen). Nördlich von Strehla bzw. südlich von Görzig werden die bestehenden gewerblich genutzten Flächen an der B 182 als Gewerbeflächen dargestellt. Für die zukünftige gewerbliche Weiterentwicklung in der Gemeinde sollen somit an anderer Stelle neue gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Dies soll auf einer Fläche zwischen Görzig und Strehla nahe dem bestehenden Gewerbegebiet erfolgen. In diesem Zusammenhang sollen entlang der B 182, südlich des als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Schießplatzes, neue gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von ca. 2,39 ha entstehen (G1). Der Bereich wird bislang landwirtschaftlich bzw. teilweise auch als Parkplatzfläche genutzt. Um eine bessere Einbindung in die umgebende Landschaft sicherstellen zu können, wird östlich und westlich dieses neuen Gewerbegebiets eine Grünfläche für die mögliche Entwicklung einer Randeingrünung ausgewiesen. Bei der Lage dieser Fläche wurde bereits die entsprechende Variante der Ortsumfahrung Strehla berücksichtigt. Im Osten des Ortsteiles Paußnitz wird die Produktionsanlage der Biogasanlage auf dem Grundstück Flur Nr. 520/3 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

34 Flächennutzungsplan Strehla 34 Weitere Neuausweisungen von Gewerbeflächen sind im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes nicht vorgesehen, da sich die gewerbliche Entwicklung von Strehla zukünftig am Bestand orientieren soll und daher die vorhandenen Potentiale vorrangig zu nutzen sind Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen Im Ortsteil Lößnig wird eine Kläranlage betrieben, die im Flächennutzungsplan als solche gekennzeichnet ist. In Strehla befindet sich zwischen B 182 und Elbe die Abwasserpumpstation des Zweckverbandes Oberes Elbtal Riesa. Östlich der Kiesabbaufläche "Reußener Berge 2" (Bewilligungsfeld Nr. 2592), südwestlich des Ortsteiles Forberge, ist eine Fläche für eine Baustoffrecyclinganlage vorgesehen (Vorhaben- und Erschließungsplan). Dieses Gebiet wird als Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung "Baustoffrecyclinganlage" dargestellt. Für Ver- und Entsorgungsanlagen werden insgesamt ca. 11,48 ha im Flächennutzungsplan gekennzeichnet Sondergebiete Nördlich von Strehla befindet sich zwischen Torgauer Straße und Elbe die Sondergebiete Wochenende und Erlebnisbad, die der Erholung dienen. Dort werden ein Campingplatz betrieben, Wochenendgrundstücke bewohnt sowie das Erlebnisbad der Stadt Strehla genutzt. Die bestehenden Sondergebietsflächen umfassen eine Flächengröße von zusammen rund 5,93 ha Gemeinbedarfsflächen Im Stadtgebiet wurden insgesamt ca. 9,64 ha als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Zu den Gemeinbedarfsflächen zählen in Strehla die Kirche, die Grund- und die Mittelschule, die Kindergartenanlage, das Altenpflegeheim, die Feuerwehr, das Jugend- und Freizeitzentrum mit Bibliothek sowie der Schießplatz nördlich von Strehla. Des Weiteren ist die Kirche mit Friedhof in Paußnitz als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Der Schießplatz nördlich von Strehla, westlich der B 182 gelegen, soll aufgrund eines entsprechenden Bedarfs nach Westen hin erweitert werden. Aufgrund dessen werden westlich an den bereits bestehenden Schießplatz angrenzend neue Gemeinbedarfsflächen in einer Größenordnung von ca. 0,61 ha ausgewiesen (Gem. 1).

35 Flächennutzungsplan Strehla 35 Am Südufer der Elbe im Einmündungsbereich des Oppitzscher Weges in der Riesaer Straße wird ein ca. 0,05 ha großes Areal als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Somit kann der Nutzung der Fläche als Fähranlegestelle auch planungsrechtlich Rechnung getragen werden (Gem. 2). Darüber hinaus soll die teilweise bereits bebaute, aber brachliegende Fläche am Melchior-Tatzen-Weg (ca. 0,53 ha), östlich des Kindergartens bzw. der Kindertagesstätte, durch Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen reaktiviert werden und somit als potentielle Erweiterungsfläche für den Kindergarten dienen (Gem. 3) Freiflächen Grünflächen Als Grünflächen werden alle im Plangebiet anzutreffenden Rasen- und Wiesenflächen (außer landwirtschaftliche Nutzung - Grünland), private Klein- und Hausgärten, Parkanlagen, Sport- und Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen mit geringem Aufwuchs gekennzeichnet. Der Großteil der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünflächen setzt sich aus den elbnahen Uferbereichen zusammen. Diese Grünflächen ziehen sich entlang des Elbufers in einem durchgehenden Band durch das gesamte Plangebiet. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für Natur und Landschaft sollen diese wertvollen Flächen, die überwiegend auch Bestandteil des FFH- und SPA-Gebietes Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg sind, von einer Bebauung und intensiven Nutzung freigehalten werden. Größere bedeutende Grünflächen stellen darüber hinaus insbesondere der Stadt- und Schlosspark im Nordwesten der Ortslage Strehla dar. Der geschützte Stadtpark Strehla, der bei Besuchern und Einwohnern aufgrund der Ruhe und Entspannungsmöglichkeiten sehr beliebt ist, unterliegt in der Gestaltung nicht einem bestimmten Gartenbaustil, sondern ist eher als Bewaldung der Geländeterrassenstufe zu betrachten. Erosionsschluchten, die sich in das abschüssige Gelände gegraben haben, sorgen für eine lebhafte Landschaft. Angrenzend an den Stadtpark befindet sich der Schlosspark Strehla, welcher als waldähnlicher Park am Elbhang in seinem Charakter erhalten bleiben soll. Die öffentlichen Grünflächen, wie Kinderspielplätze und die Friedhöfe bleiben unverändert bestehen. Den öffentlichen Grünflächen muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sie Vorbildfunktion bei der Neugestaltung privater Freiflächen haben. Weitere Grünflächen wurden im Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen (nördlich der Reußener Straße, nördlich der Oschatzer Straße sowie am nordöstlichen Ortsende von Strehla) ausgewiesen. Die Gesamtfläche

36 Flächennutzungsplan Strehla 36 der Kleingartenanlagen im Plangebiet beläuft sich auf eine Größe von ca. 6,65 ha. Auch die vorhandenen Sportanlagen werden als Grünflächen dargestellt. Im Westen von Strehla befindet sich ein Sportplatz mit einer Größe von ca. 0,99 ha. Im Ortsteil Paußnitz ist ein Sportplatz mit einer Größe von ca. 1,36 ha vorhanden. Die restlichen Grünflächen im Plangebiet setzen sich in erster Linie aus bestehenden Wiesen- und Vegetationsflächen zusammen, die auch weiterhin erhalten werden sollen Forst- und landwirtschaftliche Flächen Mit einem Bestand von ca. 53,30 ha Forstfläche bilden auch die Stadt Strehla und ihre umliegenden Orte keine Ausnahme zur Waldarmut des übrigen Landkreises Meißen. Größere zusammenhängende Waldgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die bewaldeten Hänge/Schluchten zwischen dem Schloss Strehla und dem Erlebnisbad sind Schutzwald i.s.d. 29 Abs. 1 SächsWaldG. Dabei handelt es sich um Wald auf erosionsgefährdeten Standorten, insbesondere auf rutschgefährdeten Hängen, auf felsigen oder flachgründigen Steilhängen oder auf Flugsanddünen. Falls im Rahmen evtl. nachfolgender verbindlicher Bauleitplanverfahren Wald im Sinne des SächsWaldG berührt wird, sind bei späterer Bebauung besondere Genehmigungsanforderungen einzuhalten. Die betroffenen Flächen werden im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung bei konkreten Bauvorhaben im Einzelfall auf ihre Waldeigenschaft geprüft. Kleinere Waldflächen befinden sich zwischen den Ortslagen Paußnitz und Görzig sowie östlich von Großrügeln und von Unterreußen. Diese bestehenden Waldflächen sollen geschützt und erhalten bzw. möglichst in naturnahe Laub- und Laubmischwaldflächen umgewandelt werden. Zukünftig soll der vorherrschenden Waldarmut im Landkreis begegnet werden. Gemäß Regionalplan sind für den Bereich des Plangebietes Aufforstungen von ca. 325,50 ha vorgesehen, die sich vorwiegend auf den landwirtschaftlichen Flächen südlich von Paußnitz und westlich von Görzig sowie südöstlich von Großrügeln und von Unterreußen befinden. Diese Bereiche wurden auch im Flächennutzungsplan (durch eine überlagernde Darstellung) entsprechend gekennzeichnet und sollen in Zukunft als Aufforstungsflächen zur Verfügung stehen. Eine tatsächliche Aufforstung dieser Flächen hängt jedoch von der Flächenverfügbarkeit ab, so dass erst nach freiwilliger Aufgabe der nach wie vor dort stattfindenden landwirtschaftlichen Nutzung eine Umwandlung in Waldflächen möglich ist.

37 Flächennutzungsplan Strehla 37 Die Landwirtschaft hat neben den Anforderungen, die sich aus den für die Landwirtschaft geltenden Vorschriften und 17 Abs. 2 des Bundes- Bodenschutzgesetzes ergeben, insbesondere die folgenden Grundsätze der guten fachlichen Praxis zu beachten: Bei der landwirtschaftlichen Nutzung muss die Bewirtschaftung standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen gewährleistet werden. Vermeidbare Beeinträchtigungen von vorhandenen Biotopen sind zu unterlassen. Die Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente ist zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren. Die Tierhaltung hat in einem ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau zu stehen und schädliche Umwelteinwirkungen sind zu vermeiden. Auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ist ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliches Maß hinaus beeinträchtigt werden. Eine schlagspezifische Dokumentation über den Einsatz von Düngeund Pflanzenschutzmitteln ist nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechts zu führen. Von der mit 2.201,43 ha ausgewiesenen landwirtschaftlichen Nutzfläche entfällt ein großer Teil auf reine Ackerflächen, die von den einzelnen Haupt- und Nebenerwerbslandwirten bewirtschaftet werden. Häufig wird auch die Möglichkeit der Flächenstilllegung in Anspruch genommen Wasserflächen Zu den ca. 93,57 ha Wasserflächen zählen die Elbe mit Elbteichen, die im Osten Strehlas den Geltungsbereich abgrenzen, der See in Paußnitz sowie weitere Teiche im Stadtgebiet wie z. B. der Schlossteich in Strehla und die Dorfteiche in Oberreußen. Als weitere Fließgewässer im Stadtgebiet sind der Zaußwitzer Bach und der Rietzschgraben zu nennen Flächen für Abgrabungen Aus Sicht der Stadt Strehla wird im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes grundsätzlich kein Kiesabbau gewünscht, da, insbesondere

38 Flächennutzungsplan Strehla 38 vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Belange Naherholung und Tourismus, das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden soll. Im südlichen Plangebiet befinden sich gemäß Regionalplan 2009 zwei Vorranggebiete sowie ein Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe: - Vorranggebiet für den Abbau von Kiessand nördlich Riesa / Reußener Berge, - Vorranggebiet für den Abbau von Lehm, Strehla-Forberge, - Vorbehaltsgebiet für den Abbau von Kiessand westlich Oppitzsch. Innerhalb des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes der Stadt Strehla befinden sich in diesem Zusammenhang Bergbauberechtigungen gemäß 7, 8 und 151 Bundesberggesetz (BBergG) (siehe Tab. 5.2), die als Flächen für Abgrabungen in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet sind. Tabelle 5.2: Bergbauberechtigungen Der Bereich des Bergwerkseigentums Forberge ist zudem ein Baubeschränkungsgebiet gemäß 107 bis 109 Bundesberggesetz (BbergG). Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 108 BbergG die für die Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen innerhalb von Baubeschränkungsgebieten erforderliche Genehmigung oder Zustimmung oder eine diese einschließende Genehmigung nur mit Zustimmung des Sächsischen Oberbergamtes erteilt werden darf.

39 Flächennutzungsplan Strehla Schutzbereiche Natur- und Landschaftsschutz Im Plangebiet des Flächennutzungsplanes der Stadt Strehla befinden sich mehrere Schutzgebiete für Natur und Landschaft, deren Schutzziele bei allen Planungen und Maßnahmen entsprechend zu beachten sind. Landschaftsschutzgebiet Riesaer Elbtal und Seußlitzer Elbhügelland Das Landschaftsschutzgebiet Riesaer Elbtal und Seußlitzer Elbhügelland wurde mit Verordnung des Landkreises Riesa-Großenhain vom 29. Oktober 2001 festgesetzt. Schutzzweck dieses Landschaftsschutzgebietes ist die nachhaltige Sicherung, Pflege und Entwicklung eines im überregionalen Biotopverbundes wesentlichen Ausschnittes der Aue des Elbstromes als gefährdeter Kulturlandschaftsanteil von hoher ökologischer Wertigkeit und besonderer Bedeutung für die Erholung. Wesentliche Schutzzwecke sind im Einzelnen: die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in einem durchgängigen Auenabschnitt in seiner Gesamtheit, insbesondere das Wirkungsgefüge von Boden, Wasser, Luft, Klima, Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern; die vorhandenen Freiräume sowie auentypischen Landschaftselemente und Biotope in den naturraumtypischen Windungen des Elbstromes vor Beseitigung, Beschädigung, nachhaltiger Störung oder Veränderung ihres charakteristischen Zustandes und ihres Entwicklungspotentials zu bewahren; die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter im geschützten Auenkorridor so zu gewährleisten, dass die naturraumtypische Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes gewahrt bleiben und Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen insbesondere zu Erhaltung, Erhöhung und ökologischen Aufwertung des Grünlandanteils ergriffen werden können; die fluss- und auentypischen Lebensstätten und Lebensgemeinschaften wildlebender Tiere und freiwachsender Pflanzen in ihrer naturraumtypischen Vielfalt, Größe und Verteilung zu erhalten und insbesondere die Funktion der Elbaue als überregional bedeutsamen Wanderweg und Rastplatz für wandernde Tierarten aufrechtzuerhalten; In einem Raum mit Siedlungsverdichtung den besonderen Erholungswert des Elbtales zu bewahren und unter Berücksichtigung seiner Biotopfunktion zu entwickeln.

40 Flächennutzungsplan Strehla 40 Zur Erhaltung und zum Schutz der Natur und Landschaft sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen, das Landschaftsbild stören, den besonderen Erholungswert der Landschaft beeinträchtigen oder auf andere Weise dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. FFH-Gebiete Innerhalb des Plangebietes befinden sich folgende FFH-Gebiete: - Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg, - Dahle und Tauschke, - Elbtal zwischen Schöna und Greudnitz. Bei den FFH-Gebieten Dahle und Tauschke sowie Elbtal zwischen Schöna und Greudnitz handelt es sich dabei um Schutzgebiete, deren Ausläufer nur in geringfügigem Maße das Plangebiet im nördlichen Grenzbereich tangieren. Ziel der FFH-Richtlinie ist der dauerhafte Erhalt der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union durch Unterschutzstellung von Lebensräumen und einzelnen schützenwerten Arten sowie die Vernetzung der Gebiete, welche nach europaweit einheitlichen Kriterien ausgewählt werden. In diesem Zusammenhang sind für das Plangebiet insbesondere folgende Schutzziele für die im FFH-Gebiet Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg liegenden Bereiche von Bedeutung: Erhaltung des überregional bedeutsamen, außerordentlich struktur- und artenreichen Elbtales von der Landesgrenze in der Sächsischen Schweiz bis Mühlberg im sächsischen Tiefland, im Sandsteingebirge mit Engtalcharakter und meist beidseitigen bewaldeten, felsreichen Steilhängen sowie stromabwärts als offene Auenlandschaft mit Altwässern, wertvollen Auwaldbeständen und ausgedehnten Grünlandflächen; Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o.g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und des psci insgesamt sowie für den Erhalt der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind; Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG;

41 Flächennutzungsplan Strehla 41 Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird; Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belang fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise - der Erhaltung und abschnittsweisen Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik und naturnahen Fließgewässerstrukturen einschließlich der zeitweiliger Überflutung auf geeigneten Flächen sowie der Erhaltung und Förderung eines naturnahen Grundund Oberflächenwasserregimes der Auenbereiche, - der Erhaltung der Durchgängigkeit der Elbe und der Erhaltung bzw. Verbesserung ihrer Wasserqualität als Vorraussetzung zur langfristigen Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerbiozönose, darunter der artenreichen Fischpopulation mit mehreren Wanderfischarten, - der Vermeidung jeglicher Verschlechterung der aktuellen Fließgewässerstrukturgüte der Elbe durch Verzicht auf Gewässerver- und - ausbau über ausgewählten Unterhaltungsmaßnahmen hinaus, - Erhaltung und Entwicklung wertvoller Gewässerstrukturen wie Flussschotter-, Kies-, Sand- und Schlammbänke, - Erhaltung und ggf. Wiederherstellung naturnaher Mündungsbereiche der zahlreichen Nebenflüsse und -bäche, - der Erhaltung und Förderung auentypischer Lebensräume, wie z.b. der wertvollen Hart- und Weichholzauenwälder, insbesondere für die Erhaltung und Entwicklung der überregional bedeutsamen Biberpopulation, - der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung der Pillnitzer und der Gauernitzer Elbinsel, - der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche unter besonderer Förderung des Alt- und Totholzreichtums, - dem schrittweise Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnäheren Baumartenzusammensetzung und Bestandstruktur, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist,

42 Flächennutzungsplan Strehla 42 - der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung, - der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen und Auenwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung, - der Erhaltung günstiger Habitatbedingungen für das einzige ostdeutsche Vorkommen der Würfelnatter (Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie), - der Vermeidung von Stoffeinträgern in das Gebiet insbesondere durch angepasste landwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung. Vogelschutzgebiete Im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes sind folgende Vogelschutzgebiete ( SPA-Gebiet ) vorhanden: - Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg - Elbaue zwischen Schöna und Mühlberg (geringfügige Fläche im nördlichen Grenzbereich des Plangebietes) Für die Vogelschutzgebiete sind folgende Ziele zur Sicherung der für den Vogelschutz wichtigen Elemente und Funktionen zu beachten: Sicherung, ggf. Wiederherstellung auentypischer Grundwasserstände; Erhaltung eines naturnahen Zustandes der Elbe einschließlich Mündungsbereiche der Nebengewässer; Erhaltung von Altgewässern, Flutrinnen und temporär wasserführenden Senken; angepasste Gewässerunterhaltung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit; Erhaltung der Auwaldreste und Ufergehölze und langfristige Bestandssicherung, ggf. Wiederherstellung von Baumgruppen und -reihen sowie Einzelbäumen, Hecken und Gebüschen; auf Teilflächen angepasste forstliche Bewirtschaftung, z. B. durch eingeschränkte Nutzung der naturnahen Laubmischwälder der Talhänge, Erhaltung des Strukturreichtums sowie eines hohen Altholzanteils; Erhaltung von Biotopbäumen (Nest- und Höhlenbäume); Belassen eines angemessenen Anteils von liegendem und stehendem Totholz; Erhaltung offener, störungsarmer Felsbildungen mit Brutplatzeignung;

43 Flächennutzungsplan Strehla 43 Beibehaltung des Anteils von Dauergrünland, Brachen und Saumstrukturen; naturschutzgerechte Nutzung von Teilflächen in Grünlandgebieten, z. B. durch naturschutzgerechte Nutzung oder Pflege von Feucht- und Nassgrünland, Magerrasen und mageren Frischwiesen (lokales Belassen von Altgrasstreifen), angepasste Beweidung (geeignete Besatzdichten, Auskoppeln von Gewässern, Gehölzen und Saumstrukturen); ggf. Umwandlung von Acker in Dauergrünland im Überschwemmungsgebiet; Erhaltung von störungsarmen Nahrungsflächen für rastende Gänse; Erhöhung des Flächenanteils von Feldfutter; Erhaltung der bisher wenig zerschnittenen Lebensräume (z. B. bei Planungen von Windenergieanlagen, Strom- und Verkehrstrassen zu beachten); soweit erforderlich Sicherung störungsarmer Brutplätze (z. B. durch Berücksichtigung von Brutzeit und Brutplatz ausgewählter Arten, Schutzzonen, angepasste Freizeitaktivitäten und ggf. zeitweilige Sperrung von Wegen); angepasste Jagdausübung. Vorranggebiete Natur und Landschaft Vorranggebiete Natur und Landschaft sind in der Planzeichnung gemäß Regionalplan südwestlich der B 182 und nordwestlich von Strehla entlang der B 182 ausgewiesen. Ebenso sind die an die Elbe angrenzenden Bereiche als Vorranggebiete Natur und Landschaft gekennzeichnet. Regionale Grünzäsuren Regionale Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung, dienen dem Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen und sollen das Zusammenwachsen dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete verhindern. Der Regionalplan Oberes Elbtal / Osterzgebirge 2009 weist für das Plangebiet zwischen Strehla und Neuoppitzsch eine solche Grünzäsur aus. Dieser in der Planzeichnung entsprechend dargestellte Bereich ist von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzung freizuhalten. Die landschaftsgliedernde Funktion des Freiraums zwischen den benachbarten Siedlungsgebieten soll erhalten bleiben. Naturdenkmale Des Weiteren befinden sich folgende Naturdenkmale im Gebiet des Flächennutzungsplanes Strehla, die entsprechend zu erhalten und zu schützen sind ( 28 BNatSchG):

44 Flächennutzungsplan Strehla 44 Flächenhafte Naturdenkmale - Steinbruch Schieferberg bei Strehla - Reußener Wäldchen Kleinräumige Naturdenkmale - Nr. 001: Rotbuche im Reußener Wäldchen - Nr. 002: Zwei Robinien im Schlosshof Strehla Biotope nach 21 SächsNatSchG Im Plangebiet liegen zudem mehrere Biotope, welche zum Teil nach 21 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) besonders geschützt und in der Planzeichnung auch entsprechend dargestellt sind. In diesen Biotopen sind alle Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung oder Zerstörung führen könnten, verboten. Eine genaue Auflistung der im Plangebiet festgestellten und derzeit geschützten Biotope ist unter Tabelle 8.1 im Kapitel 8 Natur und Landschaft enthalten Trinkwasserschutz Im Bereich des Flächennutzungsplanes Strehla gibt es keine rechtskräftigen Trinkwasserschutzgebiete Hochwasserschutz (Überschwemmungsgebiete) Große Teile des Gemeindegebietes entlang der Elbe befinden sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Elbe. In der Planzeichnung sind die Bereiche, die vom Überschwemmungsgebiet erfasst werden, entsprechend gekennzeichnet. Im 78 WHG werden alle Maßnahmen und Handlungen, die in Überschwemmungsgebieten untersagt sind, detailliert aufgeführt und beschrieben. Unzulässig sind alle Handlungen, die das Gewässer gefährden sowie den Hochwasserabfluss hindern können. In diesem Zusammenhang wird auf die detaillierten Ausführungen unter Kapitel Hochwasserschutz verwiesen.

45 Flächennutzungsplan Strehla Immissionen Von der das Planungsgebiet durchquerenden Bundesstraße 182 gehen Lärmemissionen sowie Abgasbelästigungen aus. Schädliche Umwelteinwirkungen auf die vorwiegend Wohnfunktion besitzenden Gebiete, sowie auf andere schutzbedürftige Gebiete, müssen vermieden werden. Aus diesem Grund sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Einwirkungen ausbleiben Altlasten Nach 5 Abs. 3 BauGB sind im Flächennutzungsplan Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, als Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen. Altlasten lassen sich wie folgt typisieren: - Altablagerungen: künstliche Aufhaldungen und Verfüllungen mit Stoffen, die sich von dem vorgefundenen Untergrund unterscheiden und von denen eine Umweltgefährdung ausgehen kann. - Altstandort: ehemalige Betriebsgelände, in deren Böden gefährliche Stoffe vorhanden sind oder vermutet werden und von denen eine Umweltgefährdung ausgehen kann. - Großflächige Bodenbelastungen: sonstige altlastenverdächtige Flächen, deren Belastung auf Lufteintrag, Überschwemmung oder anderen Ursachen beruht (z.b. Verunreinigungen durch Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel, durch Klärschlämme oder Abfälle etc.) Altlastverdachtsflächen des Freistaates Sachsen sind im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) aufgeführt. Der Planungsträger hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob die dort aufgeführten Angaben vollständig sind bzw. ob aufgrund einer gewerblichen, industriellen, militärischen oder anderweitig altlastenrelevanten Nutzung eine Beeinträchtigung des Planungsbereiches mit umweltgefährdenden Stoffen erfolgt ist. Gegebenenfalls notwendige Arbeiten zur Sicherung/Sanierung oder Entsorgung am jeweiligen Standort sind je nach Erheblichkeit der Schadstoffbelastung und der Art der vorgesehenen Nutzung zu veranlassen. Die entsprechend dem Altlastenkataster des Landkreises Meißen (Stand: März 2011) innerhalb des Planungsgebietes befindlichen Altlastenverdachtsflächen sind in Anlage 1 aufgeführt.

46 Flächennutzungsplan Strehla Verkehr und Versorgung 6.1 Verkehr Straßennetz Die Bundesstraße 182 verläuft von Südosten nach Nordwesten durch das Plangebiet, wobei die Stadt Strehla unmittelbar durchquert wird. Der Erschließungsbereich der Ortsdurchfahrt beginnt im Süden bei km 5,745 und endet im Norden bei km 8,277. Als wichtigste Haupterschließungsstraße der Gemeinde verbindet die Bundesstraße B 182 die Stadt Strehla mit Riesa und Torgau. Oschatz ist in knapp 10 Kilometer Entfernung über die S31 und S 21 erreichbar. Damit wird die Gemeinde an drei wichtige Mittelzentren angebunden. Strehla ist über die B 182 ab Riesa an die B 169 angeknüpft, welche eine Verbindung nach Osten über die Elbe ermöglicht. Über Riesa ist Strehla gut an das überörtliche Straßennetz angebunden. Die Ortslagen von Paußnitz, Görzig und Forberge werden von der B 182 nur im Osten tangiert. Die alten Ortskerne sind vom Durchgangsverkehr daher nicht so stark betroffen wie die Stadt Strehla selbst. Strehla ist durch den Durchgangsverkehr, vor allem durch den Schwerlastverkehr stark belastet, so dass grundsätzlich das Erfordernis einer Umgehungsstraße besteht. Die Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrt der B 182 in Strehla liegt derzeit bei rund Kfz/24h. Der Schwerlastverkehrsanteil ist mit 14 % dabei überdurchschnittlich hoch. Ortsumfahrung Strehla Seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) NL Meißen wird derzeit die Vorplanung zur B 182 Ortsumfahrung Strehla erarbeitet und in diesem Zusammenhang eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. In der nachfolgenden Abbildung sind die Trassenvarianten der geplanten Ortsumfahrung dargestellt. Die Varianten werden derzeit hinsichtlich ihrer Auswirkungen und ihrem Konfliktpotenzial mit anderen rechtlichen Belangen untersucht.

47 Flächennutzungsplan Strehla 47 Darstellung der Trassenvarianten OU Strehla Zur frühzeitigen Abstimmung zur Abgrenzung des Untersuchungsraums und der Untersuchungstiefe sowie zu weiteren umweltrelevanten Aspekten fand bereits ein Scoping-Termin mit Vertretern der betroffenen Behörden und Verbänden statt. Im Folgenden wird zusammenfassend auf die Ergebnisse dieser Abstimmung eingegangen. Untersuchungstiefe Artenschutz Zur Vorplanung wird kein separater Artenschutzfachbeitrag erarbeitet, artenschutzrechtliche Aussagen erfolgen variantenbezogen im Rahmen der UVS. Artengruppe Fledermäuse Ausgehend von den Vorkommen im Schloss Strehla ist zur Abschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Betroffenheiten ein Fledermaussachverständiger in das Projekt einzubinden um zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Aussage zur Relevanz von Fledermausleitstrukturen für das Vorhaben treffen zu können. Anhand einer vom Fachmann durchzuführenden Strukturanalyse ist ein Konflikt mit dem Westraum entweder frühzeitig auszuschließen oder so Meißen N:\4. Meissen\2015Mei\ \SV\BE\Auslegung\Begründung_Entwurf_FNP Strehla doc

48 Flächennutzungsplan Strehla 48 fern ein Ausschluss nicht möglich ist die zu untersuchende Örtlichkeit für nachfolgende faunistische Untersuchungen konkret zu bestimmen. Sonstige Artengruppen Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde auf die Relevanz der Fließgewässer für den Fischotter und des Bahndamms für Zauneidechsen hingewiesen. Vertiefender Untersuchungsbedarf wird nicht gesehen. Für alle Artengruppen (außer Fledermäuse) ist eine Artdatenbankabfrage ausreichend. NATURA 2000 Zur Vorplanung wird keine separate FFH-Verträglichkeitsprüfung erarbeitet, allgemeine Aussagen zur Betroffenheit von Natura2000-Gebieten durch die einzelnen Varianten erfolgen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wird eingeschätzt, dass bei Berücksichtigung projektimmanenter Vermeidungsmaßnahmen (z.b. fischottergerechte Querungsbauwerke) ein FFH-Konflikt ohne großen Aufwand ausgeschlossen werden kann. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser FFH-Variantenanalyse wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Notwendigkeit einer FFH-Vorprüfung nach Leitfaden für die Vorzugsvariante entschieden. Ausschluss einer rechtselbischen Variante Eine rechtselbische Variante ist nach Einschätzung der Fachbehörden aufgrund des sehr hohen Raumwiderstandes sowie aus FFH- und artenschutzrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig wäre (erforderliche Ausnahme- und Alternativenprüfung ohne Aussicht auf Erfolg). Die Begründung erfolgt im Rahmen der UVS (Beibehaltung des Untersuchungsraums). Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen / Entsiegelung Dem LASUV NL Meißen liegt eine von der UNB des Landkreises Meißen übergebene Liste mit Vorschlägen für Kompensationsmaßnahmen vor. Da ein Ortsbezug nur bei artenschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich ist, wird seitens der UNB kein Problem bei der Zuordnung dieser Kompensationsmaßnahmen oder von Ökokontopunkten zum Straßenbauprojekt gesehen. Von den Maßnahmenvorschlägen sind darüber hinaus keine landwirtschaftlichen Nutzflächen betroffen. Entsiegelungsmaßnahmen stehen im Landkreis in den Truppenübungsplätzen Gohrischheide und Zeithain zur Verfügung. Seitens der UNB wird jedoch nicht prioritär eine Entsiegelungsmaßnahme gefordert. Unabhängig davon wird der Bauernverband um Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen im Planungsraum gebeten. Produktionsintegrierte Maßnahmen werden seitens der UNB kritisch gesehen.

49 Flächennutzungsplan Strehla 49 Trassennahe Bepflanzungen / Windschutzpflanzungen Trassennahe Bepflanzungen als Gestaltungsmaßnahme, wenn funktional begründet, sind auch als Kompensationsmaßnahme grundsätzlich geeignet. Seitens der Stadt Strehla werden trassennahe Bepflanzungen v.a. in Siedlungsnähe befürwortet. Belange der Landwirtschaft Splitter- und Restflächen von < 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche sollten vermieden werden. Grundsätzlich wird seitens des Bauernverbandes die geringstmögliche Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzflächen gefordert. Der Bauernverband plädiert aufgrund der besseren Lastenverteilung für ein projektbezogenes Flurneuordnungsverfahren. Für Flächenentzug werden angemessene Entschädigungs- bzw. Kaufpreise gefordert. Die Bodenzahlen bewegen sich im Untersuchungsgebiet etwa zwischen 40 und 50. Belange Bauleitplanung (Stadt Strehla) Es wird darauf hingewiesen, dass gegenüber Flächen mit schutzbedürftigen Nutzungen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden können. Im Norden der Stadt Strehla sind im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanung gewerbliche Bauflächen vorgesehen (G 1). Daher ist aus Sicht der Stadt eine Optimierung der Lage der Ortsumgehung zu prüfen um die Gewerbenutzung an dem geplanten Standort auch unter Berücksichtigung des 20 m Anbauverbotes zu ermöglichen. Grundsätzlich hat die Ortsumgehung jedoch auch für die Stadt Strehla oberste Priorität. Etwaige Windenergieausweisungen in der Fortschreibung des Regionalplanes sind ebenfalls zu berücksichtigen. Hinweise des Regionalen Planungsverbandes Im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplanes sollten seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Hinweise zu den Trassenvarianten vorgebracht werden, um diese evtl. berücksichtigen zu können. Von den geplanten Varianten werden mehrere, im rechtskräftigen bzw. in der Fortschreibung des Regionalplanes ausgewiesene Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete tangiert. Bei der weiteren Planung der Varianten ist dieser Sachverhalt zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Zusammenfassung Eine abschließende Planung liegt insofern nicht vor. Auch können keine Aussagen getroffen werden, wann die Planungen zur Ortsumgehung abgeschlossen sein werden. Um eine Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Strehla durch eine Reduzierung der Verkehrsbelastung zu erreichen, soll die Rea-

50 Flächennutzungsplan Strehla 50 lisierung der B 182 Ortsumgehung Strehla jedoch zeitnah umgesetzt werden. Im Plangebiet des Flächennutzungsplanes befinden sich neben der B 182 folgende Staats- und Kreisstraßen: S 31: vom Südwesten des Plangebietes über Kleinrügeln bis zum Stadtkern Strehla, S 27: vom Nordwesten Strehlas Richtung Nordwesten (Sahlassan), K 8565: von Süden (Großrügeln) kommend, mündet die K 8565 auf die S 31 (Strehla) Individualverkehr und Parkplätze In den letzten Jahren kam es, bedingt durch die angewachsene räumliche Distanz zwischen Arbeitsstätten und Wohnort sowie einer Erhöhung der Fahrpreise des ÖPNV zu einem Anstieg des Individualverkehrs im Plangebiet. In dem kleinstädtischen Regime ist fast ausschließlich Individualverkehr durch Tagespendler vertreten. Auch sind Geschäfte fast ausschließlich in den Unter- und Mittelzentren vorhanden, was ein steigendes Verkehrsaufkommen zur Folge hat. Der Bedarf an Parkplätzen für den Touristenverkehr wird zum Großteil über privat zur Verfügung gestellte Parkflächen vor den eigenen Gaststätten, dem Hotel, dem Freibad oder Pensionen gedeckt. Es sind jedoch auch öffentliche Parkflächen z.b. am Schloss in Strehla, in der Lindenallee auf dem Marktplatz in Strehla und an der Elbfähre vorhanden Öffentlicher Verkehr Im Plangebiet gibt es jeweils Busverbindungen von Strehla nach Riesa, Mühlberg, Kleinrügeln und Nünchritz mit Zwischenstationen u.a. in Außig, Canitz und Zeithain. Die Anbindung von Strehla und der eingemeindeten Ortsteile erfolgt seitens der KVRG (Kreisverkehrsgesellschaft Riesa-Großenhain mbh) mit den Omnibuslinien 432, 433 und 442. Weiterhin gibt es Schülerverkehrsstrecken von Strehla nach Riesa, einschließlich Oppitzsch und Forberge sowie Schirmenitz einschließlich Görzig.

51 Flächennutzungsplan Strehla 51 In den nahegelegenen Mittelzentren Riesa und Oschatz besteht ein Anschluss an das Netz der Deutschen Bahn mit Regional- und Fernverbindungen. Die durch das Plangebiet verlaufende, stillgelegte ehemalige Militärbahnstrecke Oschatz-Röderau (6664 bzw. 6965) wird als Grünfläche dargestellt Rad-, Wander- und Reitwege Das Plangebiet wird vom überregionalen Elberadweg und weiteren Radwegerouten in Nord-Süd- (Schirmenitz - Paußnitz - Lößnig - Strehla - Oppitzsch - Riesa) und Ost-West-Richtung (Riesa - Oppitzsch - Strehla - Zaußnitz) durchquert. Die Radwege sollen auch weiterhin ausgebaut werden, um die Region für Touristen und Urlauber noch attraktiver zu gestalten. Ein entsprechender Bedarf an ausgebauten Radwegen ist vor dem Hintergrund der zahlreichen Freizeitnutzer insbesondere entlang der Elbe vorhanden. Als überregionaler Wanderweg verläuft die Via regia durch das Plangebiet. Darüber hinaus durchquert eine Fernreitroute das Gemeindegebiet in Ost- West-Richtung (von Zaußwitz kommend über Großrügeln, Unterreußen, Oppitzsch und Strehla nach Lorenzkirch per Elbfähre führend). Ergänzt wird das Reitwanderangebot durch eine Lokalroute zwischen Unterreußen und Strehla Binnenschifffahrt Der Elbe kommt als Bundeswasserstraße eine große Bedeutung zu. Gemäß Landesentwicklungsplan Sachsen sollen im Rahmen einer Gesamtkonzeption zum Ausbau einer leistungsfähigen Wasserstraße Elbe unter angemessener Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen erfolgen. Auch soll die Personenschifffahrt auf der Elbe als eine Attraktion des Tourismus und des Fremdenverkehrs in Sachsen erhalten und weiterentwickelt werden. In Strehla existiert bereits eine Bootsanlegestelle im Bereich Am Fährweg. Des Weiteren ist perspektivisch eine weitere Anlegestelle auf Höhe des Sondergebietes Wochenende geplant, um die Freizeitanlage mit Campingplatz, Erlebnisbad und Bungalowsiedlung auch wasserseitig für den Tourismus und die Naherholung zu erschließen.

52 Flächennutzungsplan Strehla 52 Anlagen, die dem Umschlag dienen oder als Anlegestelle für Fahrgastschiffe, Fähren oder Sportboote vorgesehen sind, bedürfen der Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Dresden sowie einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde. 6.2 Versorgungs- und Entsorgungsanlagen Wasserversorgung Die Wasserversorgung des Gemeindegebietes wird durch die Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH sichergestellt. Über das Wasserwerk Fichtenberg wird die Stadt Strehla ausreichend mit Trinkwasser versorgt. Die Wasserversorgung geplanter Wohngebiete wird durch das vorhandene Trinkwassersystem (Trinkwasserverbundsystem Riesa-Fichtenberg) abgesichert. Die Ortsteile Paussnitz und Lößnig erhalten ihr Trinkwasser inzwischen ebenfalls über das Wasserwerk Fichtenberg. Der Wasserversorger beabsichtigt die Erschließung einer weiteren Gewinnungsanlage (Horizontalfilterbrunnen) im Paussnitzer Elbbogen. Da der künftige Brunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgung dient, ist ein Wasserschutzgebiet auszuweisen, dessen Umfang noch festgelegtwerden muss. Im Planungsgebiet befinden sich folgende Grundwassermessstellen des Staatlichen Grundwassermessnetzes: Interaktive Karte LfULG Dabei handelt es sich aus geologischer Sicht um schützenswerte Objekte, die zwecks Ermittlung von Grundwasserständen und Entnahme von Grundwasserproben mit anschließender chemischer Analytik erhalten bleiben sollten Abwasserbeseitigung Die Stadt Strehla ist abwasserseitig fast vollständig über den Zweckverband Abwasser Oberes Elbtal erschlossen. Die Abwasserpumpstation Strehlas befindet sich im Osten zwischen B 182 und Elbe. Es erfolgt eine

53 Flächennutzungsplan Strehla 53 Überleitung des Abwassers zur Kläranlage Riesa. Für den Bau der Ortskanäle ist die Stadt selbst verantwortlich. Die Kernstadt Strehla wird im Mischsystem entwässert. In den Ortsteilen erfolgt die Entwässerung im Trennsystem, wobei das Regenwasser direkt den naheliegenden Gewässern zugeleitet wird. Im Ortsteil Lößnig ist eine eigene Kläranlage für 100 Einwohner vorhanden. Diese soll in der Perspektive abgelöst werden. Es ist in der langfristigen Planung des für die Abwasserbehandlung zuständigen Zweckverbandes Oberes Elbtal vorgesehen, das anfallende Abwasser vom Ortsteil Paußnitz über Lößnig und Görzig dem zentralen Abwasserentsorgungsnetz und damit der Kläranlage Riesa zuzuleiten. Die abwasserseitige Erschließung der Ortsteile Forberge, Oppitzsch und Unterreußen erfolgt in Verantwortung der Stadt Strehla. Die Überleitung des in den Ortsteilen gesammelten Abwassers zu der vorhandenen Druckrohrleitung von Strehla nach Riesa wird in Verantwortung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Oberes Elbtal erstellt. Für Großrügeln und Altoppitzsch ist aufgrund der geringen Einwohnerzahl eine dauerhaft dezentrale Abwasserentsorgung vorgesehen Energieversorgung Die Energieversorgung in Strehla sowie in den Ortslagen der Stadt wird größtenteils durch die ENSO Energie Sachsen Ost AG sichergestellt. Nur im nordwestlichen Gemeindegebiet (Lößnig, Paußnitz) erfolgt die Versorgung durch die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviam). Im Gemeindegebiet befinden sich unterschiedliche Anlagen der Versorgungsträger (Mittelspannungs- und Niederspannungsleitungen) für die örtliche Stromversorgung. Die bestehenden Leitungstrassen und baulichen Anlagen für die Energiefortleitung sind bei allen Planungen zu berücksichtigen. Die zukünftigen Bauträger bzw. Bauherren sind anzuhalten, eine Stellungnahme zum betreffenden Baugebiet bei dem Versorgungsträger anzufordern, mit welcher sie Kenntnis über den Verlauf vorhandener Versorgungsleitungen und dabei zu beachtender Bedingungen erhalten. Bei vorgesehenen Bebauungen sind die Versorgungsträger rechtzeitig in die Planungen einzubeziehen. Im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes verläuft eine 110 kv- Hochspannungsleitung der ENSO. Folgende Bedingungen sind zu beachten bzw. einzuhalten:

54 Flächennutzungsplan Strehla 54 Im Schutzbereich der Hochspannungsleitung, unterhalb und seitlich bis zu einem Abstand von 25 m beidseits der Trassenachse, sollte keine Bebauung vorgesehen werden. Für alle Baumaßnahmen im Näherungsbereich der Freileitung (50,0 m beidseits von der Trassenachse) muss eine gesonderte Standortzustimmung bei der ENSO eingeholt werden. Bei weiteren Planungen sind die in der DIN VDE (12/85) aufgeführten Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Besonders betrifft das den Punkt Mindestabstände und Leitungsausführungen im Bereich von baulichen Anlagen und Verkehrsräumen. Alle Folgemaßnahmen (bauliche Veränderungen an der 110 kv- Leitungsanlage), die zur Einhaltung der im vorherigen Punkt genannten Vorschriften (z. B. Abstände zu Straßen und Bauwerken sowie die bruchsichere Aufhängung) notwendig werden, sind vom Bauträger unter Berücksichtigung eventuell bestehender vertraglicher Vereinbarungen mit der ENSO zu finanzieren. Bei der Landschaftsgestaltung ist zu beachten, dass im Bereich der Hochspannungsfreileitung (30,0 m von Trassenachse) keine hochstämmigen Gehölze angepflanzt werden dürfen, die den Bestand oder den Betrieb der 110-kV-Leitung gefährden. Im Plangebiet verläuft außerdem die 380 kv-freileitung Streumen-Eula 585/586. Es ist ein Freileitungsbereich von 50,0 m (Anhaltswert) beidseitig der Trassenachse zu beachten, für den Bau- und Nutzungsbeschränkungen bestehen. In diesem Bereich wird einer Errichtung von Gebäuden und der Nutzung von Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, nicht zugestimmt. Insbesondere zählen dazu Wohnungen, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Kinderhorte und Spielplätze. Für sonstige Bauvorhaben bestehen Höhenbeschränkungen. Bei der Ausweisung von Wohngebieten ist ein Mindestabstand von 100 m zur vorhandenen Freileitung einzuhalten Fernmeldewesen Im Gemeindebereich befinden sich mehrere Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom Technik GmbH. Vor geplanten Baumaßnahmen ist der aktuelle Leitungsbestand bei der Deutschen Telekom Technik GmbH einzuholen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist in allen öffentlichen Flächen, vorrangig in Gehwegen, zukünftig darauf zu achten, dass geeignete und

55 Flächennutzungsplan Strehla 55 ausreichende Trassen zur Unterbringung der Fernmeldeanlagen vorgesehen werden. Aus städtebaulicher Sicht ist zur Wahrung des Ortsbildes der Telekommunikationsausbau ausnahmslos in unterirdischer Bauweise erstrebenswert. Bei der Erschließungsplanung sind geeignete Gleichlaufmöglichkeiten mit anderen Versorgungsträgern zu ermöglichen, damit eine unterirdische Verlegung der Telekommunikationsnetze erfolgen kann Gasversorgung Im südlichen Bereich der Gemarkung Strehla verlaufen mehrere Ferngasleitungen der Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS). Im Bereich der Hoch-, Mittel- und Niederdruckleitungen sowie der Gasdruckregelanlagen sind je nach Druckstufe Mindestabstände von Bebauungen und Bepflanzungen von 1,0 m bis 15,0 m einzuhalten. Im Territorium des Flächennutzungsplanes Strehla befinden sich außerdem folgende Anlagen der ONTRAS GmbH: Tabelle 6.3: Gasanlagen Im Schutzstreifen der Anlagen der ONTRAS dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Einwirkungen vorgenommen werden, die deren Bestand oder Betrieb beeinträchtigen oder gefährden. Im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung und Grünordnungsplanung kann es ggf. zu Einschränkungen aufgrund von Gasleitungstrassen kommen. Es ist zu gewährleisten, dass notwendige Arbeiten in den Schutzstreifen der Anlagen der ONTRAS weiterhin durchgeführt werden können. Dies schließt erforderlichenfalls eine Auswechslung der Rohrleitung bzw. der Korrosionsschutzanlagen (mit Kabel) ein. Der notwendige Arbeitsstreifen (ca m) ist der ONTRAS im Fall der Erneuerung zur Verfügung zu stellen.

Begründung zur 2. Offenlage des Entwurfs Teil A: Begründung

Begründung zur 2. Offenlage des Entwurfs Teil A: Begründung planaufstellende Große Kreisstadt Riesa Kommune: 01589 Riesa Projekt: Begründung zur 2. Offenlage des Entwurfs Teil A: Begründung Erstellt: September 2017 Auftragnehmer: Zur Mulde 25 04838 Zschepplin Bearbeiter:

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Anlage 1 zu 1 der 14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans. Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) Neugliederung und Neunummerierung

Anlage 1 zu 1 der 14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans. Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) Neugliederung und Neunummerierung Anlage 1 zu 1 der 14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) und Neunummerierung 1 Vergleichende Darstellung der des RP 1 mit der Gliederung des LEP 2018

Mehr

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)

Mehr

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Flächennutzungsplan Stadt Wörth a.d.donau vom

Flächennutzungsplan Stadt Wörth a.d.donau vom Deckblatt Flächennutzungsplan Stadt Wörth a.d.donau vom 21.06.2002 5. Änderung Begründung & Umweltbericht 5 Abs. 5 BauGB Entwurf: 06.10.2016 Stadt Wörth a. d. Donau Landkreis Regensburg Regierungsbezirk

Mehr

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

II. Teil Planungsrecht

II. Teil Planungsrecht II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan

Mehr

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger DECKBLATT NR. 1 ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNGSPLANUNG MI Ganacker-Süd Unterlage: 1 Markt Pilsting Marktplatz 23 * 94431 Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger ENTWURFSBEARBEITUNG

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN! ÄNDERUNGSPLAN 3 (vereinfachte Änderung nach 13 BauNVO) ERLÄUTERUNGEN JULI 2001 Bauhof der Verbandsgemeinde im Bereich der ehemaligen Bezirksstelle der Pfalzwerke

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

Gemeinde Bayerisch Gmain

Gemeinde Bayerisch Gmain Gemeinde Bayerisch Gmain Landkreis Berchtesgadener Land 42. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Streitbichlgebiet im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB BEGRÜNDUNG Fassung: 23.11.2017 - ENTWURF - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mehr

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach Bürgerversammlung am 10.09.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) 1 Anlass Warum ein neuer

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.

Mehr

Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof

Bebauungsplan Nr. 58/17 Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bürgerversammlung/Erörterungsveranstaltung am 30. Mai 2017 Elke Minor, Benjamin

Mehr

Kommunale Landschaftsplanung

Kommunale Landschaftsplanung Landschaftsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe Kommunale Landschaftsplanung Die Flächennutzungsplanung wird durch die Landschaftsplanung unterstützt Der Landschaftsplan ist gesetzlich gefordert, erlangt

Mehr

Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen

Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen Bärbel Wallrabenstein, Landratsamt Enzkreis, Umweltamt 1 Gliederung Ausgangssituation, Rechtslage

Mehr

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Umspannwerk Merscher Höhe zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:

Mehr

X X X K 364 K 363 X X X X X X X X X X X K 14. Wochenend. Hausen-Oes. Wochenend

X X X K 364 K 363 X X X X X X X X X X X K 14. Wochenend. Hausen-Oes. Wochenend K 363 K 364 K 18 Ebersgöns L 3129 K 256 Kirch-Göns Pohl-Göns Hausen-Oes K 14 Sport Nahversorgu Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Gemeindeteil3 1 L 3129 K 256 Kirch-Göns Pohl-Göns A 5 B 488 L 3132 Gambach

Mehr

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West 1. Lage des Plangebietes Im Ortsteil Mauerkirchen des Marktes Bad Endorf wurde 1997 für den westlichen Teil die Ortsabrundungssatzung

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Erhalt der Bodenvielfalt. Besonderer Schutz seltener Böden. Schutz vor Bodenverlust (Erosion) Schutz der Bodenfunktionen und ihrer Leistungsfähigkeit

Erhalt der Bodenvielfalt. Besonderer Schutz seltener Böden. Schutz vor Bodenverlust (Erosion) Schutz der Bodenfunktionen und ihrer Leistungsfähigkeit BODEN 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 Erhalt der Bodenvielfalt Besonderer Schutz seltener Böden

Mehr

Kurzfassung Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 der Stadt Erlangen

Kurzfassung Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 der Stadt Erlangen Leitziel der Erlanger Flächennutzungsplanung Leitziel der Erlanger Flächennutzungsplanung ist eine nachhaltige und umweltgerechte Siedlungsentwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21. Auf freiwilliger Basis

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Bevölkerung und Wohnen Hedersleben

Bevölkerung und Wohnen Hedersleben 5.2.7. Bevölkerung und Wohnen Hedersleben HEDERSLEBEN Entwicklung Einwohnerzahlen -2011 Prognose Einwohnerzahlen 2012-2025 1777 1756 1800 1735 1675 1800 1603 1759 1757 1600 1718 1540 1540 1638 1600 1513

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

Große Kreisstadt Flöha

Große Kreisstadt Flöha Große Kreisstadt Flöha Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Stadt Flöha (INSEK) 4. Fortschreibung Vorstellung Entwicklungsstrategie Stadtratssitzung 22.02.2018 Inhaltsübersicht Demografie Demografische

Mehr

Vorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften. VEP Bau-und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße,

Vorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften. VEP Bau-und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße, Vorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften Bau- und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße Begründung ABSCHRIFT zum Satzungsbeschluß vom 10.12.2007 Beauftragt durch: Fa. Ballenmoos

Mehr

Bauvorhaben Erweiterung Landschulheim Steinmühle

Bauvorhaben Erweiterung Landschulheim Steinmühle Ausgleich des Retentionsraumverlustes Bauvorhaben Erweiterung Landschulheim Steinmühle Ausgleich des Retentionsraumverlustes und naturschutzrechtlicher Ausgleich Anlegen einer Geländesenke mit Stillwasserbiotop,

Mehr

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Hochwasser im Elbeeinzugsgebiet

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies

Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies Grünfläche und Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung statt Wohnbaufläche und statt gewerbliche Baufläche"

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplans für die Gebiete Kirschwiesen auf Gemarkung Kuchen und Wetterhecke auf Gemarkung Bad Überkingen-Unterböhringen

Änderung des Flächennutzungsplans für die Gebiete Kirschwiesen auf Gemarkung Kuchen und Wetterhecke auf Gemarkung Bad Überkingen-Unterböhringen Änderung des Flächennutzungsplans für die Gebiete Kirschwiesen auf Gemarkung Kuchen und Wetterhecke auf Gemarkung Bad Überkingen-Unterböhringen Erläuterungsbericht / Stand 31.01.2017 I. Kirschwiesen Gemeinde

Mehr

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN PATTENSEN Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN ORTSTEIL PATTENSEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1. BERICHTIGUNG 2015 in

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Ergänzung des Grünordnungsplans. Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe

Ergänzung des Grünordnungsplans. Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage der Kreisstadt Olpe Ergänzung des Grünordnungsplans Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe Kreisstadt Olpe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2.

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 6. Änderung Flächennutzungsplan Bad Salzungen Stadt Bad Salzungen Zusammenfassende Erklärung Erklärung zum Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie

Mehr

2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN. BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB

2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN. BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB 1 GEMEINDE OBERAU 2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Schongau, den 23.11.2009 geändert: 14.04.2010 Planung ARCHITEKTURBÜRO HÖRNER BAUERNGASSE 27 86956 SCHONGAU Landschaftsplanung

Mehr

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Stellungnahme der Stadt Radebeul zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Herstellung einer Hochwasserschutzlinie

Stellungnahme der Stadt Radebeul zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Herstellung einer Hochwasserschutzlinie Anlage 1 SR 04/11 09/14 Stellungnahme der Stadt Radebeul zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren Herstellung einer Hochwasserschutzlinie in Radebeul-Fürstenhain (M68), Radebeul-Kötzschenbroda

Mehr

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

Freiraumsicherung: nur Fehlanzeige?

Freiraumsicherung: nur Fehlanzeige? Freiraumsicherung: nur Fehlanzeige? Herbsttagung der ARL-LAG-Landesarbeitsgemeinschaften Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern und LAG Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen Berlin, 09./10.11.2015 Planungsregion

Mehr

TOP 7b: Bebauungsplanverfahren Roßrucken-Süd, Königsbronn

TOP 7b: Bebauungsplanverfahren Roßrucken-Süd, Königsbronn Verbandsversammlung 13. Juli 2018 DS 10 VV-2018 TOP 7b: Bebauungsplanverfahren Roßrucken-Süd, Königsbronn Beschlussvorschlag Auf Basis der bisher vorliegenden Unterlagen hat der Regionalverband Ostwürttemberg

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim 32. Änderung, des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 Wohngebiet zwischen Sportpark und Neufahrner Straße" Vorbemerkung

Mehr

Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden

Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen Übersicht zu bestehenden Karteninformationen Gefahrenhinweiskarten Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete Hochwasserschutzkonzepte mit Maßnahmenkarten, Intensitätskarten

Mehr

Forum 1 Hochwasserangepasstes Planen und Bauen am Fluss. Die Rolle der Regionalplanung beim Hochwasserrisikomanagement - Fallbeispiel

Forum 1 Hochwasserangepasstes Planen und Bauen am Fluss. Die Rolle der Regionalplanung beim Hochwasserrisikomanagement - Fallbeispiel Forum 1 Hochwasserangepasstes Planen und Bauen am Fluss Die Rolle der Regionalplanung beim Hochwasserrisikomanagement - Fallbeispiel Dr. Peter Seiffert Regionalverband Neckar-Alb www.tagesschau.de www.tagesschau.de

Mehr

Potenzialflächenfindung Morsum

Potenzialflächenfindung Morsum Potenzialflächenfindung Morsum Untersuchungsflächen n Potenzialflächen 1. Filterung: Ausschluss offensichtlich nicht geeigneter Flächen 2. Filterung: städtebauliche Untersuchung Ermittlung der Potenzialflächen

Mehr

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung - Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB

Mehr

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße GEMEINDE HAAR GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße www.workside-haar.de Gemeinde Haar Gewerbefläche nördlich Leibstrasse Größe 4,2 ha davon ca. 2,07 ha als gewerbliches Bauland Geobasisdaten:

Mehr

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche

Mehr

Fortschreibung des Regionalplans Leipzig- Westsachsen

Fortschreibung des Regionalplans Leipzig- Westsachsen Fortschreibung des Regionalplans Leipzig- Westsachsen Handlungsfeld Siedlungsklimaschutz Transfer KlimaMORO 2. Regionenforum Bad Tölz, 07./08.04.2016 Regionalplan 2017 Siedlungsklimaschutz 2 Rahmenbedingungen

Mehr

Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung

Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Jürgen Schmauß und Peter Schmid Regierung von Niederbayern Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 PV-Freiflächenanlagen in Niederbayern

Mehr

GIU - Ein Unternehmen der Landeshauptstadt Saarbrücken. Gemeindeentwicklungskonzept Heusweiler. Holz

GIU - Ein Unternehmen der Landeshauptstadt Saarbrücken. Gemeindeentwicklungskonzept Heusweiler. Holz Gemeindeentwicklungskonzept Heusweiler Holz 04.04.2008 1. Einführung in das Thema - Anlass der Arbeit - Demographische Grundlagen - Thema des Abends 2. Heusweiler-Holz - Bevölkerung - Lage - Vorgaben der

Mehr

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE - Betrachtung der Schutzgüter der Umwelt - Markt Murnau a. Staffelsee Untermarkt 13 82418 Murnau a. Staffelsee Planungsbüro U-Plan

Mehr

Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer. Begründung. Stadt Künzelsau. Seite 1 von 6

Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer. Begründung. Stadt Künzelsau. Seite 1 von 6 Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer Begründung Stadt Künzelsau Seite 1 von 6 Übersicht: 1. Aufhebungsgebiet 1.1 Lage im Raum, Größe 1.2 Bestand 2. Ziele und

Mehr

Groß-Gerau GROSS-GERAU!! Büttelborn. Worfelden. Klein-Gerau. Dornberg. allerstädten Berkach!(

Groß-Gerau GROSS-GERAU!! Büttelborn. Worfelden. Klein-Gerau. Dornberg. allerstädten Berkach!( Groß-Gerau Ausschnitt aus der Hauptkarte städten Nahversorgung rt Nahversorgung Wochenend Camping Einkaufszentrum 9 THW GROSS-GERAU Dornberg allerstädten Berkach ( ( ( ( ( L 3040 ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( (

Mehr

Konflikte zwischen Hochwasserschutz und Bauleitplanung

Konflikte zwischen Hochwasserschutz und Bauleitplanung 54. Fortbildungslehrgang des BWK Niedersachsen und Bremen e. V. Hochwasserrisiken managen Konflikte zwischen Hochwasserschutz und Bauleitplanung 23.04.2014 Seite 1 Gliederung Ausgangslage Rechtliche Grundlagen

Mehr

Versorgung und Erreichbarkeit im ländlichen Raum Bewährte Pfade und neue Wege aus der Sicht der sächsischen Landesplanung

Versorgung und Erreichbarkeit im ländlichen Raum Bewährte Pfade und neue Wege aus der Sicht der sächsischen Landesplanung Versorgung und Erreichbarkeit im ländlichen Raum Bewährte Pfade und neue Wege aus der Sicht der sächsischen Landesplanung Dr. Ludwig Scharmann Sächsisches Staatsministerium des Innern, Dresden Aktuell:

Mehr

Begründung. - Vorentwurf -

Begründung. - Vorentwurf - Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

6.7.1 Lage Hochwassergefahren

6.7.1 Lage Hochwassergefahren Plan Hochwasservorsorge Dresden 6.7 Abbildung 6.7-01: Betrachtungsgebiet 7 Steinbach, Roitzsch Luftbild: Städtisches Vermessungsamt Dresden, 2007 6.7.1 Lage Das BG 7 umfasst das im südwestlichen Stadtgebiet

Mehr

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS. 1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt

Mehr

Gemeinde Edewecht. Demografie und Siedlungsentwicklung. Dorfentwicklung in Edewecht-West. 3. Arbeitskreissitzung 21.

Gemeinde Edewecht. Demografie und Siedlungsentwicklung. Dorfentwicklung in Edewecht-West. 3. Arbeitskreissitzung 21. Gemeinde Edewecht 1 Dorfentwicklung in Edewecht-West Demografie und Siedlungsentwicklung 3. Arbeitskreissitzung 21. September 2017 Rückblick 2 1. Arbeitskreissitzung (10.06.2017) Bereisung des Dorferneuerungsgebietes

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Ergänzende Informationen

Ergänzende Informationen Stadtumbau Historischer Ortskern Berne Ergänzende Informationen zur 2. Sitzung der Lenkungsgruppe am 10.02.2014 Stadtumbau Historischer Ortskern Berne Vorschlag zur Abgrenzung des Stadtumbaugebietes Abstimmung

Mehr

Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung. Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse

Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung. Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse Die Stärken- und Schwächenanalyse ist Ergebnis des gemeinsamen und transparent angelegten Arbeitsprozesses

Mehr

FORUM ZUKUNFT PIDING Öffentliche Informationsveranstaltung 16. September 2010

FORUM ZUKUNFT PIDING Öffentliche Informationsveranstaltung 16. September 2010 FORUM ZUKUNFT PIDING 2030 Öffentliche Informationsveranstaltung 16. September 2010 Anlass der Ortsentwicklungsplanung Im Gemeindegebiet Piding sollen grundsätzliche Weichen für die zukünftige Entwicklung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN

BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN .2011 BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN FÜR DAS GEBIET DER HOCHFELDER MÜHLE ZWISCHEN DER LANDESSTRASSE 217 UND DER BUNDESSTRASSE 207 NÖRDLICH VON STRUKKAMP, WESTLICH VON BLIESCHENDORF ZUSAMMENFASSENDE

Mehr

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Schweich Teilplan Schweich, 9. Teiländerung. Verbandsgemeinde Schweich Kreis Trier-Saarburg

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Schweich Teilplan Schweich, 9. Teiländerung. Verbandsgemeinde Schweich Kreis Trier-Saarburg Kreis Trier-Saarburg Juni 2013 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt, dass die vorliegende Fassung der zur Flächennutzungsplanfortschreibung mit der Fassung, die in den Verfahren nach 3 und

Mehr

Dorfentwicklung Gellersen

Dorfentwicklung Gellersen Dorfentwicklung Gellersen Unterarbeitskreistreffen Kirchgellersen Dienstag, 24.10.17 um 19.00 Uhr Ort: Grundschule Kirchgellersen Thema: Siedlungsentwicklung Woher kommen wir, wohin gehen wir? Dorfentwicklung

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB 5.12.2018 GEMEINDE BRÖCKEL BEBAUUNGSPLAN NR. 14 SENIOREN- UND GESUNDHEITSZENTRUM BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan

Mehr

BEGRÜNDUNG Entwurf vom KLARSTELLUNGSSATZUNG BOXBACH nach 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB

BEGRÜNDUNG Entwurf vom KLARSTELLUNGSSATZUNG BOXBACH nach 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB KLARSTELLUNGSSATZUNG BOXBACH nach 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB BEGRÜNDUNG Entwurf vom 17.01.2019 MARKT HENGERSBERG LANDKREIS DEGGENDORF REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Seite 1 von 10 1. Lage Die Ortschaft Boxbach

Mehr