Die Agentur in f ormiert

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1 1 Die Agentur in f ormiert 2005 PRAKTISCHES HANDBUCH ZU DEN WICHTIGSTEN STEUERVERPFLICHTUNGEN: Wie, wo und wann Amt für Öffentlichkeitsarbeit

2 DIE AGENTUR INFORMIERT NR. 1/2005 Zweimonatliche Ausgabe, veröffentlicht von der Agentur der Einnahmen Amt für Öffentlichkeitsarbeit Abteilung Verlagserzeugnisse Kostenlose Verteilung solange der Vorrat reicht durch die Ämter der Agentur der Einnahmen Registrierung des Gerichtshofes in Rom Nr. 504 vom 1. Dezember 2003 Verantwortlicher Direktor Verlagskoordinator Antonio Iorio Camilla Ariete Verfasst von der Abteilung Verlagsprodukte Direktion und Redaktion Europaallee Rom Graphisches Projekt Druck Meta-Studio des Mauro Fanti Printeam - Bozen Die Druckarbeiten dieser Ausgabe wurden am 23. Februar 2005 abgeschlossen. Für zusätzliche Auskünfte und neueste Informationen: Die Agentur informiert kann auch auf der Webseite abgerufen werden

3 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 2 STEUERVERPFLICHTUNGEN: WIE, WO UND WANN 3 Wenn man die lokalen Ämter aufsucht 3 Wenn man sich mit dem Netz in Verbindung setzt 4 Über das Telefon 6 Der Beistandsdienst am Wohnsitz 8 VERZEICHNIS DER DIENSTE: WAS, WO UND WIE 9 Erklärungen 9 Befähigung für die telematischen Dienste 10 Mitteilungen und Steuerzahlkarten 11 Einzahlungen 12 Rückerstattungen 12 Steuernummer und MwSt.-Nummer 13 Registrierung der Akten 14 Selbstschutz, Zustimmung Rekurse 15 Erbfolgen 16 Verschiedene Auskünfte und Bescheinigungen 17 WICHTIGE TERMINE 18 VERZEICHNIS DER ÄMTER 20 1

4 VORWORT Heutzutage können die meisten Steuerverpflichtungen von den Steuerzahlern auf verschiedene Art und Weise erledigt werden. Zum Beispiel durch die lokalen Ämter, über das Internet, telefonisch und von zu Hause aus. Die Agentur der Einnahmen hat das Angebot der Dienstleistungen auf verschiedenen Kanälen ausgebaut, um den Steuerzahlern Zeitverschwendung und unnütze Wartezeiten zu ersparen. In diesem Zusammenhang wurden wichtige Schritte unternommen, um einige Steuerverpflichtungen weniger beschwerlich zu gestalten. Es wird die Möglichkeit geboten, telefonisch bei den Ämtern einen Termin zu vereinbaren oder bei Überlastung der Telefonleitungen, vom call center der Agentur zurückgerufen zu werden. Außerdem werden Broschüren veröffentlicht (die zweimonatliche Zeitschrift Die Agentur informiert, das Jahrbuch für Steuerzahler), damit nützliche Informationen über steuerliche Themen, einfach und direkt verbreitet werden. Schließlich kann für die täglichen Neuigkeiten, der Videotext der Rai (Seiten 390/394), die Website der Agentur und die telematische Zeitschrift in Anspruch genommen werden. Die natürliche Ergänzung des Umwandlungsprozesses der Finanzverwaltung, die im Statut der Rechte des Steuerzahlers eine wesentliche Stufe erreicht hat, wurde auch durch die Genehmigung der Charta der Dienstleistungen der Agentur der Einnahmen, in die Wege geleitet. Das Dokument, das gewissermaßen einen moralischer Vertrag darstellt, ist der wahre Schlüssel einer modernen Beziehung zwischen der öffentlicher Verwaltung und den Bürgern und ist die Verpflichtungserklärung des Fiskus gegenüber den Steuerzahlern. Zum Beispiel stehen den Steuerzahlern, die zur Verbesserung der Dienstleistungen durch ihre Vorschläge und Beschwerden beitragen wollen, auch in der Webseite eigene Formulare zur Verfügung, die über das Internet übermittelt bzw. im Amt, in dem sich der Misstand ereignet hat, abgegeben bzw. an dieses übermittelt werden können. Dadurch kann die Nichtbeachtung der erklärten Standards unverzüglich beanstandet werden bzw. organisatorische Vorschläge eingebracht oder das nicht korrekte Verhalten der Angestellten, festgestellt werden. Aufgrund der eingegangenen Meldungen werden die einzelen Ämter bzw. die zentralen und regionalen Einrichtungen, präzise und zielgerechte Verbesserungsmaßnahmen in die Wege leiten und, falls möglich, spezifische Antworten zukommen lassen. Vergessen wir aber nicht, dass den Bürgern auch über andere Mittel zur Verfügung stehen: - für Steuerprobleme im engeren Sinne, kann der Steuerzahler zur Vermeidung von Steuerstreitigkeiten, zweckorientierte Einrichtungen (z.b. Selbstschutz, Rücktritt, Steuerplanung, Übereinkommen, Vergleich, Schlichtung) und den gerichtlichen Schutz (z.b. Berufung an die Steuerkommissionen), in Anspruch nehmen; - für den Schutz der Rechte des Steuerzahlers muss man auf das Statut der Rechte des Steuerzahlers beziehen und sich eventuell an den Garanten des Steuerzahlers wenden; - für die Stellungnahme der Agentur der Einnahmen bei der Auslegung der Bestimmungen, ist das Interpellationsverfahren in Anspruch zu nehmen. 2

5 STEUERVERPFLICHTUNGEN: WIE, WO UND WANN WENN MAN DIE LOKALEN ÄMTER AUFSUCHT Die Agentur der Einnahmen ist im nationalen Staatsgebiet mit ungefähr 400 lokalen Ämtern vertreten (siehe Verzeichnis auf Seite 20), welche die operativen Funktionen ausüben: Auskünfte und Betreuung der Kunden, Verwaltung der Abgaben, Ermittlung, Eintreibung und Bearbeitung der Steuerstreitverfahren. Für eine mühelose Auffindung des eigenen zuständigen lokalen Amtes, steht in der Webseite ein Suchprogramm zur Verfügung. Da die Betreuungs- und Auskunftsdienste in jedem Fall von allen Ämtern, ohne irgendwelche gebietsmäßige Bindung gewährleistet wird, kann durch den so genannten Dienst trova l ufficio, das zuständige Amt gefunden werden, indem man die Stadt und die Anschrift des Wohnsitzes eingibt sowie das nächstgelegene Amt des Ortes in dem man sich befindet gesucht werden, in dem irgend eine andere Adresse eingegeben wird. Durch dieses Suchprogramm wird in jedem Fall die Anschrift, die Telefonnummer, die des gesuchten Amtes und, wenn man es möchte, ein detaillierter Plan der Zone ersichtlich, in dem das Amt und der Weg dorthin, deutlich angeführt sind. Diese nützlichen Informationen können durch einen einfachen Druckbefehl, ausgedruckt werden. Den Dienst trova l ufficio kann man auch über die Telefonnummer in Anspruch nehmen, indem die eigene Steuernummer auf den Telefontasten eingegeben wird, kann die Anschrift und der Kode des Amtes, das aufgrund des eigenen Steuerwohnsitzes zuständig ist, in Erfahrung gebracht werden. Außerdem ist es gut zu wissen, dass in allen Ämtern der Agentur, ein Termin mit einem Funktionär vorgemerkt werden kann, damit unnütze und lästige Wartezeiten vermieden werden. Die Vormerkung kann telefonisch (Nummer ) als auch übers Internet auf zweierlei Arten erfolgen: - setzt man sich mit der Webseite der Agentur in Verbindung und befolgt man die Anweisungen des Systems, wird zuerst das entsprechende Amt gewählt. Dadurch wird das Verzeichnis der verfügbaren Leistungen ersichtlich, die je nachdem, ob es sich um einen Steuerzahler oder einen Freiberufler handelt (Handelsberater, Arbeitsberater, Notar, CAF oder Berufsvereinigung), verschieden sind. Nachdem die Dienstleistung gewählt wurde, öffnet sich das Dialogfach, durch welches das Datum und die Zeit der Vormerkung festgelegt werden kann, die eine halbe Stunde dauern kann. Nachdem die Vormerkung durchgeführt wurde, wird eine E- Mail zur Bestätigung übermittelt; - über das eigene Steuerpostfach (eine telematische Dienstleistung, die den Besitzern des PIN-Code vorbehalten ist) kann beim eigenen, zuständigen Amt (je nach Steuerwohnsitz), für Informationen über die Daten, die im Steuerpostfach aufscheinen, ein Termin vorgemerkt werden. 3

6 WENN MAN SICH MIT DEM NETZ IN VERBINDUNG SETZT Das telematische Internet-Netz wird von der Finanzverwaltung zur Verbesserung der Beziehungen mit den Steuerzahlern, bevorzugt. Setzt man sich mit der Webseite der Agentur in Verbindung, kann on-line die Datenbank Documentazione tributaria befragt werden, die alle Steuergesetze, Rundschreiben und Beschlüsse enthält, die von der Agentur erlassen wurden. Außerdem können die Fristen der steuerlichen Verpflichtungen in Erfahrung gebracht, die Software und die Vordrucke, die den Steuerzahlern zur Verfügung stehen, kostenlos heruntergeladen werden. Die Autosteuer kann berechnet werden, das Duplikat der Steuernummer angefordert und die MwSt.- Nummern der europäischen Gemeinschaft, überprüft werden. Jene Benutzer, die den Pin-Code besitzen, welcher sowohl über den Dienst Fisconline der Webseite als auch durch die Ämter oder das Telefon bezogen werden kann, können in aller Sicherheit online die eigene Steuererklärung abfassen und einreichen, die Zahlungen der geschuldeten Steuern vornehmen, die Gutschrift eventueller Rückerstattungen anfordern, gewissen Verpflichtungen von Mietverträgen oder Vermietungen von beweglichen Gütern, nachkommen. Über das Steuerpostfach haben die Steuerzahler Zugang zu Informationen, die sie selbst betreffen und in den Archiven der Steuerdateien enthalten sind, wie zum Beispiel: meldeamtliche Daten, Angaben zum Wohnsitz, MwSt.-Nummer, Daten über die eingereichten Steuererklärungen, Rückerstattungen, Einzahlungen mittels Vordr. F23 und F24 und Registerakten. Der Dienst des Steuerpostfaches kann auch von Vermittlern verwendet werden, welche die eigenen meldeamtlichen Daten und Einkommensdaten überprüfen und nach Erhalt der entsprechenden Vollmacht, auch Informationen über die eigenen Kunden, beziehen können. Durch den Dienst Webmail können Informationen im Bereich der Steuern auch mittels Übermittlung einer Mitteilung an die Agentur durch die elektronische Post ( ), beantragt werden. Der Dienst kann, auf dem Computer direkt von zu Hause bzw. vom Büro aus, rund um die Uhr in Anspruch genommen und etwaige Zweifel im Steuerbereich können sofort gelöst werden. Es genügt die Verbindung mit der Webseite herzustellen, die Punkte Servizi und Webmail anzuklicken, und die Karte der Anfrage, die abzufassen und einzusenden ist, zu öffnen. Für jede zugesandte übermittelt das Contact Center, automatisch eine Mitteilung über den erfolgten Eingang bzw. über eine misslungene Übermittlung und die Lösung des gestellten Problems. Wenn das Ansuchen keine spezifische Erläuterung der Rechtsvorschriften bzw. die Lösung von besonders schwierigen Problemstellungen erfordert, erfolgt die Antwort gleich darauf. In jedem Fall wird, sollte die Frage nicht beantwortet werden, eine Mitteilung über das übermittelt. Die telematische Dienste, die durch das Netz in Anspruch genommen werden können, werden in zwei große Kategorien eingeteilt und zwar: - in jene, die von den mittleren und großen Unternehmen und von den Vermittlern über das Netz Entratel, in Anspruch genommen werden können (Berater, Freiberufler, Banken, Postämter, Caf usw.); - in jene, die von den Kleinunternehmen und von allen anderen Steuerzahlern über das Internet durch den Dienst Fisconline, in Anspruch genommen werden können. 4

7 Die wichtigsten telematischen Dienste: Erklärungen Einzahlungen und Rückerstattungen Register Andere Dienst- Leistungen Fälligkeiten Unterlagen Die On.-line Übermittlung der Erklärungen Annullierungsantrag für eine fälschlich übermittelte Erklärung Übermittlung der Gesuche und der Daten für die Gewährung von Steuerguthaben Erklärungen bezüglich MwSt.- Formalitäten (Auflösung, Änderung und Beendigung der Tätigkeit) On-line Zahlung der Steuern mit F24 Antrag für die Gutschrift der Rückerstattungen, die sich aus der Abrechnung der Unico Erklärungen der natürlichen Personen ergeben Registrierung der Miet- oder Pachtverträge für unbewegliche Güter Zahlung der Steuern, die für den Mietvertrag von unbeweglichen Gütern der Jahre nach dem ersten Jahr, geschuldet sind Die Zahlung der Steuern für den Zahlungsaufschub, auch für den stillschweigenden, von Abtretungen und Auflösungen für Miet- und Pachtverträgen von unbeweglichen Gütern Registrierung von notariellen Akten Die On-line Abrechnung der Gerichtsakten Duplikat der Steuernummer Der Webmail Dienst Der Beistandsdienst für bestimmte Steuerzahler On-line Finde das Amt, eine Dienstleistung, durch welche in realer Zeit, von der Adresse des Wohnortes ausgehend das zuständige und/oder das nächstgelegene Amt, gefunden werden kann Vormerkung von Terminen bei den Ämtern über Internet Berechnung der Autosteuer Steuerpostfach, das die eigenen, meldeamtlichen und einkommensmäßigen Daten (und jene der eigenen Kunden, für die der Vertreter einer Vollmacht benötigt), beinhaltet Adressbuch, und zwar jener Teil mit den Anschriften der lokalen Ämter der Agentur (sind mit dem Suchsystem mühelos abrufbar), der Regional- und Provinzialdirektionen, der CAF und der Einhebungskonzessionäre Zuweisung der Steuernummer über Web seitens der italienischen Botschaften im Ausland an Steuerzahler, die nicht in Italien ansässig sind Übermittlung von Mitteilungen an die Steuerdatei, wie die Übermittlung von Daten und Mitteilungen seitens der Verwalter von Dienstleistungen für die Allgemeinheit, wie die Verträge für Telefon, Wasser und Gas, welche nicht die Anschlüsse für Haushalte und für die Öffentlichkeit betreffen Übermittlung seitens der freiwilligen Spender, der Daten der Spenden und der der Daten der Bezieher der Zuweisungen Übermittlung der Daten von Steuerunterlagen seitens der Druckereien, die für den Druck und den Wiederverkauf berechtigt sind Übermittlung der Fragebögen bezüglich der Fachstudien Befragung der Datenbanken der Steuergerichtsbarkeit(Dienst, der den Freiberuflern vorbehalten ist, welche die Steuerzahler bei den Steuerkommissionen verteidigen) Erhebungen im Bereich der begünstigten Besteuerungssysteme Das contact center Von der Webseite können fast alle Vordrucke für Gesuche heruntergeladen werden, die nicht auf telematischem Wege einzureichen sind Durch das Suchsystem dieses Dienstes können alle Steuerfälligkeiten in Erfahrung gebracht werden Über den Dienst der Steuerunterlagen, kann die Datenbank alle Rechtsprechung, der Rechtsvorschriften und die Verfahrensweise der Finanzverwaltung, zu Rate gezogen werden Über die Internet-Webseite können die monothematischen Handbücher und die Informationsbroschüren der Agentur zu Rate gezogen werden und, man kann sich bei der Newsletter der Agentur einschreiben 5

8 ÜBER DAS TELEFON Die Verwendung der Telefondienste ist besonders für die Verbesserung der Beziehungen mit den Bürgern von Bedeutung. Durch das Telefon ist es möglich, verschiedene steuerliche Auskünfte zu bekommen ohne dabei die Ämter aufsuchen zu müssen. Z. B. Auskünfte und Berechnungen für den Vordr. 730, den Vordruck UNICO und Einzahlungen. Außerdem können sonstige Auskünfte wie zum Beispiel in Bezug auf Rückerstattungen, Steuerguthaben, Erklärungen über die Renovierung von Gebäuden und in Bezug auf alle Steuern im Allgemeinen, die von der Agentur der Einnahmen verwaltet werden. Diese Nummern können angerufen werden: Es antworten die Angestellten der zentralen Telefonbetreuung, die von Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr und am Samstag von 9 bis 13 Uhr (bei Notfällen auch während der Abendstunden), geöffnet sind. Die Kosten des Telefonanrufs sind gleich eines begrenzten Stadtgesprächs. Folgende Dienste werden von den Call Center geleistet: - allgemeine Auskünfte über die steuerlichen Verpflichtungen (Rechtsvorschriften, Fälligkeiten); - Informationen über die Steuerposition des einzelnen Steuerzahlers (Erklärungen, Rückerstattungen), - Beistand bei der telematischen Übermittlung der Einkommenserklärungen; - Annullierung von Zahlkarten (Kontrolle Artikel 36-bis D.P.R. 600/73 oder Artikel 54-bis des D.P.R. 633/72) und Mitteilung von nicht vorhandenen Unregelmäßigkeiten, zwecks Selbstschutz. Die CAT haben sich vom Call Center zum Contact Center entwickelt, das sind Strukturen, die mit den Steuerzahlern auch über Alternativmittel in Verbindung stehen (Fax, Web, Sms, usw.). Sie liefern auch den Dienst Vormerkung eines Rückrufes (Call back), durch den man zu bestimmten Tageszeiten zurückgerufen wird (der Dienst darf nicht von den Vermittlern in Anspruch genommen werden). Die Vormerkung des Rückrufes kann telerfonisch oder durchs Internet erfolgen, indem man mit der Website der Agentur der Einnahmen Verbindung aufnimmt. Der Steuerzahler muss nur ein Formular mit den eigenen meldeamtlichen Daten ausfüllen, die Nummer angeben, unter welcher er zurückgerufen werden möchte (die Mobiltelefone ausgenommen), als auch die Zeitspanne, in der er zu erreichen ist (von bis Uhr, oder von 14,30 bis 16,30 Uhr). Der Dienst Rückruf wird in der angegebenen Zeitspanne mehrmals versuchen den Antragsteller anzurufen, sollte er aber nicht erreichbar sein (besetzte Leitung und/oder unterbliebene Antwort), muss dieser eine neue Vormerkung beantragen. Die Vormerkung des direkten telefonischen Rückrufes wird dem Benutzer nur angeboten, wenn die Wartezeiten länger sind als die vorgesehenen Standardzeiten, in diesem Fall erfolgt die Vormerkung durch Betätigung der Telefontastatur (voice call-back). 6

9 Ist eine Dienstleistung von automatischen Informationen (die Kosten des Telefonanrufes sind gleich einem begrenzten Stadtgespräch), wie zum Beispiel: - Anforderung des persönliche PIN, der für den Gebrauch der telematischen Dienstleistungen der Agentur unentbehrlich ist. Der Pin-Kode kann auch beantragt werden, indem man sich mit der Webseite in Verbindung setzt. - Auskünfte über telematische Voranmeldungen und den Sammelvordruck F24. Dieser Dienst kann nur von den ermächtigten Vermittlern in Anspruch genommen werden, - Auskünfte über Irpef-Rückerstattungen. Für den Zugang zu diesen Dienst, muss man im Besitz des PIN- Kode sein und die eigene Steuernummer in Zahlen umwandeln; - Umwandlung in Zahlen der Steuernummer; - Anforderung des Duplikats des Steuernummerausweises; - Ansuchen für die Übermittlung von Vordrucken, Broschüren und Formularen mittels Fax; - Überprüfung der MwSt.-Nummern der Unternehmer aus der europäischen Union. Für die Überprüfung muss die MwSt.-Nummer und die internationale telefonische Vorwählnummer des Herkunftslandes des Unternehmers eingetippt werden; - Adresse, Bezeichnung und Kode des Amtes, das auf Grund des eigenen Steuerwohnsitzes zuständig ist Ist die Nummer des Zentrums für die telefonische Vormerkung (zum Höchstkostenpreis von 14 Eurocents pro Minute, MwSt. eingeschlossen) eines Termins bei einem Funktionär des Amtes. Die Vormerkung kann (auch über Web) rund um die Uhr vorgenommen werden, dabei kann das Amt, der Tag und die Zeit ausgewählt werden. Der Besitzer des PIN-Kode, kann auch über das Steuerpostfach in der Webseite zwecks Klärung der Daten im Steuerpostfach selbst einen Termin vormerken, und zwar ausschließlich beim Amt, das laut Steuerwohnsitz des Steuerzahlers zuständig ist Das ist die kostenlose grüne Nummer für Steuerzahler, die in Erwartung einer Steuerrückerstattung sind und Informationen über ihre Position erhalten möchten. Der neue Telefondienst ist eine Möglichkeit, außer bei den Schaltern in den Ämtern, Auskünfte über die Rückerstattungen einzuholen SENDE EIN SMS Ist die Nummer, unter welcher es möglich ist, steuerliche Auskünfte mittels SMS (Short message service) einzuholen. Es genügt, die Übermittlung einer Nachricht (SMS) an die erwähnte Nummer, um sofort eine einfache Auskunft zu erhalten. Die Sms können zu jeder Tageszeit nur mittels Mobiltelefone geschickt werden (Sms über Internet, über dem festen Telefonnetz oder über Mobiltelefon mit reservierter Nummer, sind vom 7

10 System ausgeschlossen). Die Kosten, gehen zu Lasten des Übermittlers der Mitteilung und ändern sich je nach dem eigenen Tarifplan. Natürlich können nur zusammenfassende Mitteilungen übermittelt (160 Buchstaben oder nicht mehr als 320 Buchstaben, gleich zwei Sms), und nur bestimmte Auskünfte eingeholt werden, wie zum Beispiel: den Kode einer Abgabe der im Einzahlungsvordruck anzugeben ist, eine steuerliche Verfallsfrist, die Verfallsfrist eines Aufschubes, die Abgabefrist der Erklärung, das sind Auskünfte, die keine umfassende und detaillierte Antwort erfordern. Im Falle von Mitteilungen, die nicht beantwortet werden können, schickt die Agentur eine SMS, mit welcher sie mitteilt, dass die Frage nicht über diesen Dienst behandelt werden kann. DER BEISTANDSDIENST AM WOHNSITZ Steuerzahler mit Behinderung oder Personen, die nicht in der Lage sind, in ein Amt zu gehen und Schwierigkeiten bei der Verwendung anderer Kanäle haben (Internet, Call-Contact Center), können den Beistandsdienst am eigenen Wohnsitz beantragen. Für die Inanspruchnahme des Dienstes muss man sich an folgende Ämter wenden: an die Koordinatoren des Dienstes der Regional- und Provinzialdirektionen der Agentur; an die lokalen Ämter; an Vereinigungen, die im Bereich der Betreuung von Personen mit Behinderung tätig sind; an die Sozialdienste der lokalen Ämter und an die Patronate. Der Dienst ist in allen lokalen Ämtern in Betrieb. Für weitere Informationen kann die Internet-Adresse zu Rate gezogen werden. 8

11 VERZEICHNIS DER DIENSTE:. WAS, WO UND WIE was wo Erklärungen wie Betreuung bei der Abfassung der Erklärungeni Betreuung bei der Abfassung und bei der telematischen Übermittlung der Erklärungen durch die Agentur der Einnahmen - bei jedem lokalen Amt - Telefonnummer bei jedem lokalen Amt Beim Amt kann der Steuerzahler folgendes beantragen: - Betreuung und Information bei der Abfassung der Erklärungen; - Abfassung der Einkommenserklärung Unico Natürliche Personen (Berechnung der geschuldeten Steuern und Ausdruck des Vordruckes); in diesem Fall muss er die nötigen Unterlagen einreichen; das Amt übergibt dem Steuerzahler den abgefassten Erklärungsvordruck. Beim Amt kann der Steuerzahler folgendes beantragen: - Auskünfte über Erklärungsvordrucke, die online zur Verfügung stehen; - Beistand und Informationen für die Abfassung der Erklärungen; - telematische Übermittlung der Erklärung, die vom Amt bzw. vom Steuerpflichtigen abgefasst wurde; das Amt stellt dem Steuerpflichtigen eine Einreichebestätigung aus. Direkte telematische Übermittlung der Erklärungen Telematische Übermittlung der Steuererklärungen Internet-Webseite Fisconline Webseite Entratel Die direkte, telematische Übermittlung von Seiten des Steuerzahlers, ist nur dann möglich, wenn er im Besitz desman den PIN-Kodes ist. Von der Webseite kann die Software für die Abfassung der meisten Vordrucke heruntergeladen werden. Mit dem PIN-Kode kann der Steuerpflichtige ausschließlich die eigene Jahreserklärung bzw. jene Erklärung übermitteln, die er als Erbe oder Vormund abgefasst hat. Der Erklärer muss eine Kopie der Erklärung auf Papier, aufbewahren. Die Erklärungen gelten dann als eingereicht, wenn die Dateien mit den entsprechenden Daten bei der Finanzverwaltung ankommen. Die erfolgte Einreichung wird ausschließlich durch eine Bescheinigung bestätigt, die von der Verwaltung selbst, auf telematischem Wege übermittelt wird. Eine fälschlicherweise übermittelte Erklärung kann auch annulliert werden. Die Annullierung ist nur dann möglich, wenn der Fehler nicht durch die Übermittlung einer Ersatzerklärung (wenn außerhalb der Frist) richtig gestellt werden kann. Der Dienst kann auch von den Steuersubstituten in Anspruch genommen werden, welche die Erklärung für nicht mehr als 20 Personen einreichen müssen. Jenseits dieser Schwelle müssen sie, für die Inanspruchnahme der telematischen Übermittlung, den Entratel-Dienst verwenden. Dieser Dienst ist den mittleren und großen Betrieben und den Vermittlern vorbehalten (Berater, Freiberufler, Banken, Postämtern, Caf, usw.), die über das so genannte virtuale Privatnetz bzw. über das Internet, Zugang haben. Der Intratel Dienst beruht auf einem öffentlichen Netz mit Zugängen, die den ermächtigten Benutzern vorbehalten sind. Er ist mittels einer grünen Nummer zugängig, die auf dem ganzen Staatsgebiet die selbe ist bzw. übers Internet (mit Breitband Verbindung ADSL), und zwar unter der Adresse Erklärungen 9

12 Befähigung für die telematischen Dienste Befähigung für die telematischen Dienste was wo wie Befähigung zum telematischen ENTRATEL Dienst Befähigung für den telematischen Dienst FISCONLINE (Ausstellung des PIN-Kodex) - jedes lokale Amt - Internet-Webseite - Telefonnummer (automatischer Dienst) - Internet-Webseite Fisconline - jedes lokale Amt - Telefon Nummer (automatischer Dienst) Der Befähigungsantrag, auf dem entsprechenden Vordruck abgefasst, ist am Schalter einzureichen. Der Vordruck liegt bei den Ämtern auf oder kann von der Webseite der Agentur der Einnahmen herunter geladen werden oder kann auch telefonisch unter der Nummer angefordert werden. Der Schalterbeamte übermittelt den Befähigungsantrag an das zentrale System und händigt dem Antragsteller folgendes aus: - einen versiegelten Umschlag mit dem Passwort damit die Übermittlung der Daten vorgenommen werden kann; - die Anweisungen für die Anwendung des Dienstes. Wenn man sich mit den Internet in Verbindung setzt, verlangt das System die Angabe der meldeamtlichen Daten und einiger Auskünfte über die letzten Steuererklärung (Art des Vordruckes und entsprechender steuerpflichtiger Betrag). Nach Überprüfung der angegebenen Daten, weist das System dem Steuerzahler die ersten vier Buchstaben des persönlichen Identifikationskodes (PIN-Kode) zu, der für den Zugang zum Dienst nötig ist. Der zweite Teil des PIN-Kodex (sechs Buchstaben) und das Passwort werden innerhalb von 15/20 Tage ab Antragstellung, an den Wohnsitz des Antragstellers, mit der Post zugesandt (Postel). Bei Nichtzustellung muss sich der Interessent persönlich an das gebietsmäßig zuständige Amt wenden, das den PIN-Kode und das vorher zugewiesene Passwort annulliert und dem Antragsteller einen neuen PIN-Kode und ein neues Passwort zuweist. Für die im Amt oder übers Telefon gestellten Anträge hingegen, erhält der Steuerzahler sofort die ersten vier Ziffern des PIN-Kode und das Passwort für den Zutritt zu Fisconline. In dieser Webseite bekommt er die restlichen Zahlen des PIN-Kode. 10

13 Auskünfte über die Unregelmäßigkeitsmitteilu ngen der Erklärung und etwaige Richtigstellung oder Annullierung derselben Auskünfte über die Steuerzahlkarten (Überprüfung Art. 36 bis DPR 600/73 oder Art. 54 bis DPR 633/72) und etwaige vollständige oder teilweise Entlastung Antrag auf Ratenzahlung Mitteilungen und Steuerzahlkarten was wo wie - jedes lokale Amt - Telefonnummer lokales Amt, welches die Steuerzahlkarte ausgestellt hat - Telefonnummer lokales Amt, welches die Steuerzahlkarte ausgestellt hat Wenn der Steuerzahler mit der erhaltenen Mitteilung nicht einverstanden ist, muss er beim Amt eine Unregelmäßigkeitsmitteilung und eine Kopie der Steuererklärung einreichen und die entsprechenden Unterlagen (abzugsfähige Aufwendungen, Einzahlungsvordrucke usw.) beilegen, die als Beweis seines Gesichtspunktes dienen. Wenn der Steuerzahler im Recht ist, annulliert oder berichtigt das Amt die Mitteilung. Die Annullierung muss im Beisein der interessierten Person vorgenommen werden; allerdings könnte das Amt bei komplizierten Verfahren oder in besonderen Fällen (zum Beispiel bei übermäßigem Andrang von Steuerzahlern) gezwungen sein, die Akte intern zu bearbeiten. Umgekehrt kann die Annullierung in sehr einfachen Fällen durch einen Anruf des Steuerzahlers beim call center vorgenommen werden. Wenn der Steuerzahler glaubt, dass die Schuldanlastung unbegründet sei, muss er dem Amt die Steuerzahlkarte und eine Kopie der Steuererklärung einreichen und die entsprechenden Unterlagen (abzugsfähige Aufwendungen, Einzahlungsvordrucke usw.) beilegen, die als Beweis seines Gesichtspunktes dienen. Wenn der Steuerzahler im Recht ist, annulliert oder berichtigt das Amt die Mitteilung. Die Annullierung muss im Beisein der interessierten Person vorgenommen werden; allerdings könnte das Amt bei komplizierten Verfahren oder in besonderen Fällen (zum Beispiel bei übermäßigem Andrang von Steuerzahlern) gezwungen sein, die Akte intern zu bearbeiten. Umgekehrt kann die Annullierung in sehr einfachen Fällen durch einen Anruf des Steuerzahlers beim call center vorgenommen werden. Für den Antrag auf Ratenzahlung muss man vor Beginn des Vollstreckungsverfahrens folgendes einreichen: - einen Antrag auf Stempelpapier; - die Kopie der Steuerzahlkarte. Mitteilungen und Steuerzahlkarten 11

14 Einzahlungen was wo wie Einzahlungen Einzahlungen der Steuern auf telematischem Wege (Vordruck F24 on line) Informationen über die Art und Weise wie der Vordruckes F24 abzufassen ist und eventuelle Richtigstellung desselben - Internet-Webseite - Fisconline - Webseite Entratel - jedes lokale Amt - Telefonnummer Der Vordruck F24 kann ohne dass man sich in eine Bank oder ein Postamt begeben muss und ohne irgendeine Begrenzung der Anzahl der Steuern und des Betrages (Ausgleich der Schulden mit eventuellen Guthaben) abgefasst werden und gleichzeitig kann man die Einzahlungen on-line vornehmen. Um in den Genuss der Dienstleistung zu gelangen ist es notwendig, dass man Inhaber des Pinkode und eines Bankkontos bei einer der Banken ist, welche mit der Agentur der Einnahmen ein eigenes Abkommen abgeschlossen haben. Ein ähnlicher Dienst ist über das Entratel-Netz zugänglich. Im Besonderen haben die Vermittler außerdem die Möglichkeit, den Sammelvordruck F24 zu verwenden, um die Zahlung in Rechnung der eigenen Kunden vornehmen zu können. Auskünfte und den Steuerbeistand hinsichtlich Abfassung des Vordruckes F24 erhält man zudem bei jedem beliebigen lokalen Amt der Agentur der Einnahmen, bzw. indem man das Call Center anruft. Zwecks Richtigstellung der Fehler, die sich nicht auf die Bezahlung der Steuern auswirken, kann man ein Gesuch um Richtigstellung des Vordruckes bei jedem lokalen Amt einreichen. Rückerstattungen was wo wie Rückerstattungen Auskünfte über die Rückerstattungen Antrag zwecks Gutschrift des Betrages auf ein eigenes Bankkonto für die Rückerstattungen - jedes lokale Amt - grüne Nummer Telefonnummer lokales Amt - Internet-Webseite - Fisconline Seit Februar 2005 steht den Steuerzahlern, welche auf eine steuerliche Rückerstattung warten eine grüne Nummer zur Verfügung. Die Steuerzahler, welche noch keine Irpef.-Rückvergütungen, die sich auf die Jahre vor 1997 bezieht, erhalten haben, können sich auch an das Dienstzentrum von Pescara (via Rio Sparto, Pescara) wenden: Faxnummern: adresse: cop.rimborsi@agenziaentrate.it Bei Mitteilung der Daten des eigenen Bankkontos, nimmt die Agentur der Einnahmen automatisch die Gutschrift der zustehenden Rückerstattungen vor. 12

15 Steuernummer und MwSt.- Nummer Was wo wie Antrag der Steuernummer natürliche Personen, oder des Duplikats des Ausweises mit der Steuernummer. Antrag der Steuernummer nicht gewerblicher Körperschaften Eröffnung, Abänderung und Löschung der MwSt.- Nummer-Position Abänderungen des Steuerwohnsitzes Zuweisung des Steuerwohnsitzes im Falle des meldeamtlichen Wohnsitzes in einer anderen Gemeinde - jedes lokale Amt - Internet-Webseite (nur für das Duplikat) - Telefonnummer ( nur für die Ausstellung des Duplikats ) - Telefonnummer (nur Auskünfte) lokales Amt - jedes lokale Amt - Internet-Webseite (mit Pinkode) www. agenziaentrate.gov.it - eigens zugewandtes Entratel-Netz (für die befähigten Vermittler) - Telefonnummer (nur Auskünfte) lokales Amt - Regional und Provinzialdirektion - Zentrale Direktion für Ermittlungen Der Steuerzahler muss beim Schalter den Antragsvordruck und ein en Ausweis vorlegen. Der Vordruck liegt im Amt auf. Der Antrag kann auch von einer dritten Person eingereicht werden, welche eine Kopie eines Ausweises der anweisenden Person vorlegen muss. Außerdem ist es, je nach Sachlage erforderlich, folgende Unterlagen einzureichen: - für Minderjährige einen Ausweis des Minderjährigen (für die Neugeborenen die Geburtsurkunde) oder eine von einem Elternteil unterschriebene Selbstbescheinigung; - für Ausländer den Reisepass mit entsprechendem Sichtvermerk, falls vorgeschrieben, oder die Aufenthaltsgenehmigung; - bei Nachfolge einen Totenschein (oder Selbstbescheinigung) mit den meldeamtlichen Daten des Verstorbenen und Identitätskarte eines Erben oder der Person, die den Antrag stellt Dieser Vorgang muss vor dem Antragsteller am Schalter durchgeführt werden. Der Antrag eines Duplikat kann auch über Internet oder mittels Anruf beim call center (unter dem automatischen Dienst ) gestellt werden, indem die eigenen meldeamtlichen Angaben eingegeben oder mitgeteilt werden: Das Duplikat wird an den letzten Wohnsitz übermittelt, der der Agentur bekannt ist. Der Antragsvordruck liegt im Amt auf und muss vom gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Bevollmächtigten unterschrieben werden. Der Steuerzahler muss beim Schalter den Antragsvordruck vorlegen, welchen er von der Internet-Webseite herunterladen oder direkt im Amt abholen kann. Der Vordruck muss vom Steuerzahler (der natürlichen Person), vom gesetzlichen Vertreter (Gesellschaft oder Körperschaft) oder von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden; letzterer muss eine Kopie des Ausweises des Bevollmächtigenden vorweisen. Dieser Vorgang muss vor dem Antragsteller am Schalter durchgeführt werden. Die zeitliche Frist für die Anfrage um Zuweisung, Abänderung oder Löschung der MwSt.- Nummer-Position beträgt 30 Tage ab Eintreten eines bestimmten Ereignisses. Falls ein Steuerzahler nur den Steuerwohnsitz ändert muss er keine Abänderung der MwSt.-Nummer beantragen, dies auch in dem Fall, dass er in eine andere Provinz umgezogen ist. Für die Gesellschaften und die Körperschaften gilt die zugewiesene MwSt.- Nummer auch als Steuernummer. Für die Änderungen des Steuerwohnsitzes muss ein gültiger Ausweis oder eine Selbstbescheinigung vorgelegt werden. Wenn die Änderung innerhalb derselben Region erfolgt, ist die Regional- und Provinzialdirektion dafür zuständig. Wenn die Änderung dagegen zwischen verschiedenen Regionen stattfindet, ist die Zentrale Direktion für Ermittlungen dafür zuständig. Steuernummer und MwSt.- Nummer 13

16 Registrierung der Akten Was wo wie Registrierung von Pacht- oder Mietverträgen von Immobilien - jedes lokale Amt - Internet-Webseite - Fisconline - Webseite Entratel - Telefonnummer (nur Auskünfte) Zum Unterschied von allen anderen Privatakten ist von Seiten des Steuerzahlers die sogenannte Selbstverrechnung vorgesehen,. Wer Schwierigkeiten bei der Berechnung der geschuldete Steuer oder beim Abfassen des Vordruckes F23 hat, kann um den Beistand des Amtes ansuchen. Für die Registrierung bezahlt man 2% des jährlichen Mietbetrages (0,50% für die ländlichen Güter) oder einen Mindestbetrag von 67 Euro. Der Vertrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Abschluss oder Eintritt der Wirksamkeit, wenn er vorher abgeschlossen wurde registriert werden (für andere Akten beträgt die Frist normalerweise 20 Tage). Die Registrierung ist auch on-line möglich, indem die eigens dafür vorgesehene Software von heruntergeladen wird. In diesem Fall, muss man im Besitz des Pinkode sein oder den Zugang zu Entratel haben Die telematische Registrierung ist nur für jene verpflichtend, welche mindestens 100 Immobilieneinheiten besitzen. Die telematische Registrierung sieht gleichzeitig die Zahlung der Steuern über on-line vor. Registrierung der Akten Registrierung von Pacht- oder Mietverträgen von Immobilien: Für nachfolgende Jahre, Verlängerungen, Auflösungen, Abtretungen Registrierung von Privatakten Registrierung von öffentlichen Akten - Amt, in dem der Vertrag registriert wurde - Internet-Webseite Fisconline - Internet-Webseite Entratel - Telefonnummer (nur Auskünfte) - jedes lokale Amt - Telefonnummer (nur Auskünfte) lokales Amt, in dessen Bezirk sich die Kanzlei des Notars befindet (das zuständige Amt wird mit Maßnahme des Regionaldirektors in der Stadt in der ein Bezirksamt seinen Sitz hat ermittelt) Die Steuer für die nachfolgenden Jahre, die Verlängerungen, die Auflösungen und Abtretungen muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Geschäftsvorfall mittels Vordruck F23 bezahlt werden, indem der Kode des Amtes bei dem der Vertrag registriert wurde angegeben wird, die Einzahlungsbestätigung für die Abtretungen, die Löschungen und Verlängerungen muss beim Amt innerhalb der nächsten 30 Tage abgegeben werden. Der Vorgang ist on-line durchführbar, indem man die Software von der Webseite herunterladet. Für die nachfolgenden Jahre kann die Steuer für das erste Jahr auch geringer sein als der Mindestbetrag (67 Euro). Vor Antrag auf Registrierung beim Amt muss der Steuerzahler die geschuldeten Steuern mittels Vordruck F23 einzahlen. Die Einzahlung Kann in der Bank, in einem Postamt oder beim Einhebungsdienst durchgeführt werden. Die Steuer muss vom Amt berechnet werden. Nach erfolgter Einzahlung muss der Steuerzahler beim Amt folgendes einreichen: - den zu registrierenden Akt, in mindestens zwei Originalen, jeder muss mit den Stempelmarken versehen sein (normalerweise 11 Euro für einen Bogen von 4 Seiten bzw. pro 100 Zeilen); - den Vordruck 69 für den Antrag auf Registrierung, auf welchem die Daten der Parteien angegeben werden müssen, und den Vordruck RR (wenn mehrere Akten registriert werden); die Vordrucke liegen im Amt auf oder können von der Internet-Webseite abgerufen werden; - die Einzahlungsbestätigung (Kopie des Vordruckes F23). Das Amt registriert den Akt, behält ein Original und händigt das andere Original (oder die anderen) dem Steuerzahler aus. Die Registrierung wird in Realzeit oder, je nach Organisation des Amtes, zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Der Notar oder die Amtsperson muss beim Amt (Schalter für den Steuerbeistand und Informationen) um Verrechnung der geschuldeten Steuern ansuchen und muss dann die entsprechende Zahlung durchführen, indem er den Vordruck F23 verwendet. Die Bezahlung muss in der Bank, auf der Post oder bei, Einzugsdienst vorgenommen werden. Nach Bezahlung muss der Steuerzahler dem Amt (dem Mehrzweckschalter) folgendes vorlegen: - eine entsprechende Kopie der in einem Bündel zusammengefügten Akten, die registriert werden müssen (ein Bündel kann auch nur einen Akt enthalten); - den Vordruck 69 des Antrages um Registrierung für jeden Akt; im Vordruck müssen die Daten der vertragsschließenden Parteien angegeben werden; der Vordruck ist im Amt oder im Internet erhältlich; - einen Vordruck A8 im Amt erhältlich für jedes Bündel, mit den zusammenfassenden Daten der im Paket enthaltenen Daten; - die Einzahlungsbestätigung (Kopie des Vordruckes F23). Das Amt folgt der Amtsperson eine Quittung für jedes Paket aus. Zu einem späteren Zeitpunkt registriert das Amt die Akten und führt auf jedem Vordruck 69 die Registrierungsdaten und die bezahlten Steuern an. Die Vordrucke 69 werden dann der Amtsperson zurückgegeben. Die Agentur ist verpflichtet die Registrierung innerhalb von 15 Tagen durchzuführen. Bei Kaufverträgen von Immobilien führen die Notare alle entsprechenden steuerlichen Verpflichtungen auf telematischem Wege durch. 14

17 Selbstschutz, Zustimmung und Rekurse was Wo wie Antrag um Selbstschutz Ermittlung mittels Steuervergleich im Sinne des GvD Nr. 218 von 1997 Rekurs gegen: - Feststellungsbescheide - Verrechnungsbescheide - Maßnahme bzgl. Verhängung von Strafen - von den lokalen Ämtern ausgestellte Hebelisten - ausdrückliche Ablehnung des Amtes zu Steuerrückerstattungen Rekurs gegen die stillschweigende Ablehnung (stillschweigende Ablehnung) der Rückerstattung von Steuern Rekurs gegen Steuerzahlkarten infolge eigener Fehler bei der Eintreibung Rekurs gegen die Feststellungsbescheide, welche die Steuern auf die staatlichen Konzessionsgebühren betreffen Rekurs gegen die Hebelisten, welche in Bezug auf die Steuern auf die staatlichen Konzessionsgebühren ausgestellt wurden Aufschiebung der Zahlungen Das lokale Amt, welches den Akt ausgestellt hat Das zuständige lokale Amt - das lokale Amt, welches die Bescheide und/oder Hebelisten ausgestellt hat - die zuständige provinziale Steuerkommission Das lokale Amt, welches es unterlassen hat, auf das Gesuch zu antworten (Aufbewahrung bei der zuständigen provinzialen Steuerkommission) Einzugsdienst Lokales Amt Das lokale Amt,. welches die Hebeliste ausgestellt hat Das lokale Amt, welches die Hebeliste ausgestellt hat Man muss ein Gesuch auf stempelfreiem Papier abfassen und den Tatbestand darlegen sowie die Kopien der entsprechenden Unterlagen beilegen. Infolge einer Beanstandungsniederschrift oder nach Erhalt eines Feststellungsbescheides besteht die Möglichkeit einen Antrag um einvernehmlichen Steuervergleich einzureichen. Im ersten Fall muss man sich an das gebietsmäßig zuständige Amt wenden; im zweiten an das Amt, welches den Bescheid zugestellt hat. Der Rekurs auf Stempelpapier muss innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung des Aktes bei der Steuerbehörde eingereicht werden und zwar: Zur Beachtung: Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Rekurses beim Amt, muss eine Kopie des Rekurses (oder das Original mit entsprechenden Anlagen, wenn dieser durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird) auch beim Sekretariat der zuständigen provinzialen Steuerkommission hinterlegt werden, da der Rekurs ansonsten Null und Nichtig ist. Die Anfechtung gegen die stillschweigende Ablehnung von Seiten der Verwaltung kann nach dem 90. Tag nach dem Einreichungstermin des Rückerstattungsgesuches und bis zu dem Zeitpunkt eingereicht werden, an dem das Recht auf Rückerstattung nicht verjährt ist. Der Rekurs auf Stempelpapier muss beim Einzugsdienst innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung des Aktes eingereicht werden und zwar: - Mittels Post, eingeschriebener Brief mit Empfangsbestätigung ohne Umschlag; - mittels direkter Übergabe (indem man sich die entsprechende Quittung ausstellen lässt); - mittels Gerichtsvollzieher (2 Originale auf Stempelpapier). Zur Beachtung: Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Rekurses beim Einzugsdienst muss eine Kopie des Rekurses (oder das Original, wenn dieser durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird) auch beim Sekretariat der zuständigen provinzialen Steuerkommission hinterlegt werden, da der Rekurs ansonsten Null und Nichtig ist. Es muss der zugestellte Feststellungsbescheid und das Original der durchgeführten Einzahlung vorliegen. Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Steuerzahlkarte muss der Steuerzahler den Rekurs auf Stempelpapier mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung ohne Umschlag, übermitteln oder den Rekurs direkt beim Amt einreichen, indem er sich eine eigene Quittung ausstellen lässt. Der Rekursführer muss eine Kopie des Rekurses an den Einzugsdienst übermitteln, und falls der Rekurs an die getrennte Sektion der Regionaldirektion bzw. Landesdirektion (des lokalen Amtes) gerichtet ist, muss derselbe auch das Amt, das die Hebeliste ausgestellt hat gesandt werden. Wenn die getrennte Sektion der Regionaldirektion bzw. Landesdirektion (oder des lokalen Amtes) ab Zustellung des Rekurses nicht innerhalb von 60 Tagen antwortet oder ihn zurückgewiesen hat, kann der Steuerzahler Rekurs bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit einlegen, und zwar innerhalb von 180 Tagen ab Zustellung des Rekurses (im ersten Fall), ab Mitteilung der Ablehnung (im zweiten Fall). Zwecks Aufschiebung der Zahlung muss man einreichen: - Gesuch auf stempelfreiem Papier; - Kopie der Steuerzahlkarte; - Kopie des Rekurses. Selbstschutz, Zustimmung und Rekurse 15

18 Erbfolgen Was Wo wie Erbfolgen Einreichung der Erbschaftsmeldung - im lokalen Amt, in dessen Zuständigkeitsgebiet sich der letzte Steuersitz des Verstorbenen befand; für die im Ausland Ansässigen wird auf den letzten italienischen Wohnsitz zurückgegriffen; wenn dieser nicht bekannt ist, fällt die Zuständigkeit dem Amt Roma 6 zu - Telefonnummer (nur Auskünfte). Es ist zur Zeit die Aktivierung im Gange, dass man die Erbschaftsmeldung in Zukunft über Internet einreichen kann. In den Fällen, in denen unbewegliche Güter geerbt werden (Grundstücke und Gebäude) muss die Erbschaftsmeldung innerhalb von 12 Monaten ab dem Ableben eingereicht werden. Vor Einreichung der Erklärung muss der Steuerzahler: - beim Gebietsamt (Ufficio del Territorio) die Katasterbescheinigung (Visur), der Liegenschaft einholen; - unter Zuhilfenahme einer eigenen Tabelle die Hypothekar- und Katastersteuern, sowie die Hypothekargebühr und die Stempelmarken berechnen (der Vordruck für die Selbstverrechnung liegt im Amt auf); - die entsprechende Bezahlung bei der Bank, auf dem Postamt oder beim Einzugskonzessionär mittels Verwendung des Vordruckes F23 (verfügbar auch beim Amt) vornehmen. Nach erfolgter Zahlung muss der Steuerzahler am Schalter einreichen: - die Erbschaftsmeldung (Vordruck 4, beim Amt verfügbar), in welcher er die Daten des Verstorbenen, der Erben und der geerbten Liegenschaften angeben muss. Außer der für das Amt bestimmten Kopie, jener für sich selbst und jener für ICI-Zwecke muss eine Kopie der Erklärung für jedes Amt des Gebietes (Ufficio del Territorio) in dessen Zuständigkeitsgebiet sich die Liegenschaften befinden eingereicht werden. (Die Ämter der Gebietes haben Provinzialzuständigkeit: ein Steuerzahler, welcher eine Wohnung in Rom erbt und eine in Mailand, muss eine Erklärung in drei Kopien einreichen; wer zwei Wohnungen erbt, die beide in Mailand sind, muss die Erklärung in zwei Kopien einreichen); - eine Selbstbescheinigung der meldeamtlichen Daten und des Status als Erbe (im Amt aufliegender Vordruck); - die Übersicht der selbstverrechneten Steuern (im Amt aufliegender Vordruck); - die Zahlungsbestätigung Vordruck F23; - die Katasterbescheinigung. Das Amt behält eine Kopie der Erklärung zurück und reicht die andere dem Steuerzahler mit der Einreichungsbestätigung zurück. Der Steuerzahler muss bei jedem Gebietsamt eine Kopie der Erbschaftsmeldung einreichen, woraufhin das Amt die Änderung der Katasterdaten vornehmen wird. 16

19 Auskünfte über die eigene Steuerposition Auskünfte, Steuerbeistand und letzte Informationen über die Steuergesetze Ausstellung von Bescheinigungen und Genehmigungen Informationsbroschüren, Veröffentlichungen im Steuerbereich auch on-line Verschiedene Auskünfte und Bescheinigungen was wo wie - in jedem lokalen Amt - Internet-Webseite Fisconline - Webseite Entratel (für die befähigten Subjekte) - In jedem lokalen Amt - Telefonnummer über Internet - Sms-Dienstl in jedem lokalen Amt - in jedem lokalen Amt - Internet-Webseite Außer bei jedem lokalen Amt können die Steuerzahler über Internet aus dem Steuerpostfach Informationen zu die eigenen Steuern abrufen, welche sich in den Archiven des Steuermeldeamtes befinden (eingereichte Erklärungen, Rückerstattungen, Einzahlungen, Vermögensdaten, Registerakten, Steuernummer, meldeamtliche Daten und Wohnsitz, Betriebsbezeichnung, MwSt.-Nummer, Steuersitz, Rechtssitz), Man muss Inhaber des Pinkode sein. Die Dienste des Steuerpostfaches können auch von den Vermittlern in Anspruch genommen werden, die zusätzlich zur Einsichtnahme der eigenen meldeamtlichen Daten und Einkommensdaten, auch Auskünfte zu den eigenen Kunden einholen können und zwar nach vorheriger Übertragung einer entsprechenden Vollmacht von Seiten der Kunden. Durch die Webseite Entratel ist es außerdem möglich, auch die Datenbanken der Steuerstreitgerichtsbarkeit abzufragen (Dienst, welcher den befähigten Freiberuflern, welche die Steuerzahler bei den Steuerkommissionen verteidigen, vorbehalten ist). Der Zugang zu einer ganzen Reihe von Auskunftsdiensten ist außer in jedem lokalen Amt oder durch Anruf in einem Call Center auch über das Internet-Netz möglich: - webmail durch Absendung einer ist es möglich, eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, welche einen allgemeinen Informationscharakter hat (für die Anwendung besonderer Steuerfragen kann man das Recht auf Interpellation in Anspruch nehmen) - Newsletter- kostenloser Dienst, welcher den Mitgliedern vorbehalten ist, die durch die E- Mails Nachrichten über Maßnahmen, Verfallsfristen und Dienstleistungen erhalten. - Steuerliche Verfallsfristen mit Suchmaschine - Steuerliche Unterlagen (Gesetze, Rundschreiben und Beschlüsse), Broschüren und ajournierte Mitteilungen, Zeitschriften der Agentur, usw. Durch Lesen der telematischen Zeitschrift fiscooggi,it. gelangt man täglich an die laufend auf den letzten Stand gebrachten Steuerinformationen. Für einige Unterlagen (zum Beispiel die Bescheinigung der Existenz von vorliegenden Steuerlasten bei Veräußerung eines Betriebs, Ermächtigung der Erben für die Einhebung einer Rückerstattung, usw.) ist es notwendig, sich an das zuständige lokale Amt zu wenden. Bei den Ämtern liegen die periodischen zweimonatlichen Broschüren Die Agentur informiert und das Jahrbuch des Steuerzahlers kostenlos auf, in denen nützliche Informationen über steuerliche Termine verschiedener Art angeführt sind. Die darin angewandte Sprache ist so einfach und verständlich wie nur möglich. Alle Veröffentlichungen sind auch im Internet vorzufinden. Verschiedene Auskünfte und Bescheinigungen 17

20 WICHTIGE TERMINE JÄNNER FREIWILLIGE BERICHTIGUNG ICI Es verfällt der Termin für die Berichtigung mit verminderter Strafe von 3,75% plus Zinsen, der nicht (oder in einem unzureichenden Ausmaß) durchgeführten Einzahlung des ICI-Saldos innerhalb 20. Dezember. UNICO Letzter nützlicher Tag zur Sanierung der unterlassenen Einreichung innerhalb 31. Oktober des Vordruckes Unico betreffend das vorherige Jahr (mittels telematischer Zusendung der Erklärung). UNICO: EINREICHUNG DER ERKLÄRUNG DER ERBEN Frist innerhalb welcher die Erben jener Personen, die ab 1. April verstorben sind die Einkommenserklärung in Bezug auf das von den verstorbenen Personen bezogene Einkommen einreichen müssen. MÄRZ 15 VORDR. CUD Die Substituten sind verpflichtet den Arbeitnehmern den CUD (einheitliche Bestätigung für Arbeitnehmer) in Bezug auf das Einkommen und die durchgeführten Einbehalte auszufolgen. APRIL 30 VORDRUCK 730 Einreichung des Vordruckes 730 beim Arbeitgeber oder bei der Pensionskörperschaft. MAI 2 UNICO Anfang der Abgabefrist der Einkommenserklärung von Seiten der natürlichen Personen. 15 VORDR. 730 Letzte Frist für die Einreichung beim CAF des Vordruckes 730 und des Vordruckes für die Wahl der Bestimmung von 8 pro Mille der Irpef JUNI UNICO Frist für die Einzahlung des Saldos und/oder der 1. Akontozahlung der Beträge, welche aus der Steuererklärung ohne Zuschlag hervorgehen (oder erste Rate derselben). VORDR. 730 Frist für die Übermittlung der Kopie des Vordruckes 730 und der Verrechnungsübersicht von Seiten des CAF (Steuerbeistandsdienst) an den Steuerzahler ICI-ANZAHLUNG Einzahlung der Akontozahlung * Zur Beachtung: Wenn die Verfallsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder auf anderen Feiertag fällt, wird sie auf den unmittelbar nachfolgenden Arbeitstag verschoben. Zur Sicherheit, 18

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