PÜ - Finanzrecht - Einkommensteuer

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1 PÜ - Finanzrecht - Einkommensteuer Persönliche Steuerpflicht ( 1 EStG) Einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen Unbeschränkte Steuerpflicht Wohnsitz Gewöhnlicher Aufenthalt Zweitwohnsitz-VO (BGBl II 2003/528) Universalitätsprinzip Beschränkte Steuerpflicht Kein Wohnsitz Kein gewöhnlicher Aufenthalt Territorialitätsprinzip 2 1

2 Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt Wohnsitz ( 26 Abs 1 BAO) dort, wo jemand eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Wohnung steht jederzeit zur Verfügung zb auch durch Ferienwohnung, Untermietzimmer Gewöhnlicher Aufenthalt ( 26 Abs 2 BAO) dort, wo sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Jedenfalls bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten. 3 Beispiel Ein Kabarettist aus Köln tritt in Wien auf. Honorar von Steuerpflichtig in Österreich? (ohne DBA) Der Kabarettist hat keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Ö und ist daher nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Da das Kabarett in Wien aufgeführt wird, ist er mit dem Honorar in Österreich beschränkt steuerpflichtig. 2

3 Beispiel Ein Computerhändler aus München liefert Computer an Kunden nach Wien. Jährlicher Gewinn von EUR ,00. Steuerpflichtig in Österreich? (ohne DBA) Der Computerhändler hat keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Ö und ist daher nicht unbeschränkt steuerpflichtig (vgl 1 Abs 2 EStG). Er hat auch keine inländische Betriebsstätte, daher auch nicht beschränkt steuerpflichtig (vgl 98 Abs 1 Z 3 EStG). Der Gewinn ist in Österreich nicht steuerpflichtig. Zweitwohnsitz-VO Trotz Innehabung einer Wohnung im Inland besteht keine unbeschränkte Steuerpflicht, wenn die Wohnung im Inland max 70 Tage im Jahr genutzt wird der Mittelpunkt der Lebensinteressen länger als 5 Jahre im Ausland liegt und ein Verzeichnis darüber geführt wird. 6 3

4 Beispiel Ein Kabarettist wohnt in Prag (Tschechien). Neben seinen Auftritten in Prag, hat er manchmal auch welche in Wien. Deshalb hat er auch in Wien eine Wohnung, in der er sich etwa 40 Tage pro Jahr aufhält. Steuerpflichtig in Ö? (ohne DBA) K hat einen Wohnsitz in Tschechien, wo er unbeschränkt steuerpflichtig ist. Er hat auch einen Wohnsitz in Österreich und ist auch in Ö grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund der Zweitwohnsitzverordnung begründet die Wohnung in Wien aber keinen Wohnsitz isd 1 Abs 2 EStG, wenn A sie nicht mehr als 70 Tage im Jahr nutzt. K ist mit seinen Einkünften in Ö gem 98 EStG beschränkt steuerpflichtig). Doppelwohnsitz - Doppelbesteuerung Kann vorliegen bei Wohnsitz in zwei Staaten Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in zwei Staaten Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht in zwei Staaten Problem der Doppelbesteuerung Abhilfe durch Doppelbesteuerungsabkommen völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten Beseitigen/Einschränken von Besteuerungsrechten, begründen keine Besteuerungsrechte Anrechnungsmethode Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt 48 BAO Gegenseitigkeit kein Rechtsanspruch, liegt im Ermessen des BMF 8 4

5 Sachliche Steuerpflicht ( 2 EStG) Der Einkommensteuer ist das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte (7 Einkunftsarten) nach Ausgleich mit Verlusten aus den Einkunftsarten nach Abzug der Sonderausgaben ( 18 EStG) und nach Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ( 34 und 35 EStG). Freibeträge ( 104, 105, 106a EStG) 9 Die sieben Einkunftsarten 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 21 EStG) 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 22 EStG) 3. Einkünfte aus Gewerbetrieb ( 23 EStG) 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 25, 26 EStG) 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG) 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG) 7. Sonstige Einkünfte ( EStG) 10 5

6 Einteilung der 7 Einkunftsarten Nach 2 Gesichtspunkten Art der Einkünfteermittlung (vgl 2 Abs 4 EStG) Betriebliche Einkunftsarten: Gewinneinkünfte Außerbetriebliche Einkunftsarten: Überschusseinkünfte Subsidiarität Haupteinkunftsarten Nebeneinkunftsarten sind auch untereinander subsidiär 11 Einteilung der 7 Einkunftsarten Betriebliche Einkunftsarten = Gewinneinkünfte Außerbetriebliche Einkunftsarten = Überschußeinkünfte 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 21 EStG) 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 22 EStG) 3. Einkünfte aus Gewerbetrieb ( 23 EStG) 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 25, 26 EStG) 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG) 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG) 7. Sonstige Einkünfte ( EStG) Haupteinkunftsarten Nebeneinkunftsarten 12 6

7 Beispiele Zinsen aus einem Darlehen, das zum Betriebsvermögen eines Gewerbetreibenden gehört. = betriebliche Einkünfte, Haupteinkunftsart, (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Zinsen aus einem Darlehen, das zum Privatvermögen eines Gewerbetreibenden gehört. = außerbetriebliche Einkünfte, Nebeneinkunftsart, (Einkünfte aus Kapitalvermögen) Mieteinkünfte eines Gebäudes, das zum Betriebsvermögen gehört = betriebliche Einkünfte, Haupteinkunftsart Mieteinkünfte eines Gebäudes, das zum Privatvermögen gehört = außerbetriebliche Einkünfte, Nebeneinkunftsart, (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 21 Urproduktion (zb Land- und Forstwirtschaft, Weinbau) Tierzucht und Tierhaltung, Fischerei,.. Nebenbetriebe, die dem Hauptbetrieb dienen (zb Verarbeitung eigener Produkte) Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften Veräußerungsgewinne isd 24 EStG 14 7

8 Beispiele A besitzt einen großen Wald, welchen er bewirtschaftet. Zudem betreibt er ein kleines Sägewerk, in dem er das Holz aus seinem Wald verarbeitet. = A hat Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft. Das Sägewerk ist ein Nebenbetrieb zur L&F, weil er nur zur Verarbeitung eigener Produkte dient gehört daher zum land-und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb. (wäre ansonsten Einkunft aus Gewerbebetrieb) A ein Land- und Forstwirt bietet Urlaub auf dem Bauernhof an. Er hat zehn Betten zu vermieten. = Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ab 11 Betten? = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Beispiel Gewinnanteil Mitunternehmerschaft Die Personengesellschaft A-OG betätigt sich ausschließlich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft und betreibt einen Forellenzuchtbetrieb. Der beteiligte Gesellschafter B erhält einen Gewinnanteil. = Gewinnanteil = Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 8

9 Einkünfte aus selbständiger Arbeit 22 EStG Freiberufliche Tätigkeiten zb Künstler, Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Schriftsteller, Notare, Dolmetscher, Journalist, Ziviltechniker, Unternehmensberater, Psychologen,.. Vermögensverwaltende Tätigkeiten (Verwaltung von fremden Vermögen) zb Hausverwalter, Masseverwalter, Aufsichtsratmitglied, Stiftungsvorstand,.. Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft im Dienstverhältnis bei Beteiligung über 25 % oder im Werkvertrag oder freiem Dienstvertrag unabhängig von der Beteiligungshöhe Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften Veräußerungsgewinne isd 24 EStG 17 Gesellschafter Geschäftsführer an einer Kapitalgesellschaft A ist an der A-GmbH zu 30 % beteiligt. Er erhält im Rahmen eines Dienstverhältnisses eine monatliche Vergütung von EUR 5.000,00. = Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 22 EStG), da die Beteiligungshöhe 25% übersteigt. A ist an der A-GmbH zu 10 % beteiligt. Er erhält im Rahmen eines Werkvertrages (oder freien Dienstvertrag) eine monatliche Vergütung. = Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 22 EStG), unabhängig von der Beteiligungshöhe!! A ist an der A-GmbH zu 10 % beteiligt. Er erhält im Rahmen eines Dienstverhältnisses eine monatliche Vergütung. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages ist er weisungsfrei gestellt. = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 25 EStG), da nicht wesentlich beteiligt. Gesellschafter Geschäftsführer an einer Personengesellschaft: A ist an einer Automaten-OG mit 25% beteiligt und ist für diese im Angestelltenverhältnis als Wartungstechniker tätig. Er erhält monatlich EUR 500,00. = Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da es sich um eine Personengesellschaft handelt, gilt unabhängig von der Art der Anstellung das Durchgriffsprinzip 9

10 Beispiel Gewinnanteil Mitunternehmerschaft A ist Rechtsanwalt und ist beteiligt an der Rechtsanwälte- OG, einer Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten. Er bezieht einen Gewinnanteil von EUR ,00. = Gewinnanteil = Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb 23 EStG Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung mit Gewinnabsicht, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt wenn diese nicht unter 21 und 22 EStG fallen. Gewinnanteile an Mitunternehmerschaften (Durchgriffsprinzip) Veräußerungsgewinne isd 24 EStG 20 10

11 Einkünfte aus Gewerbebetrieb Merkmale eines Gewerbetriebes: Selbständigkeit Gegensatz zur nichtselbständigen Tätigkeit, weisungsfrei, Unternehmerwagnis Nachhaltigkeit Wiederholungsabsicht, objektive Umstände Gewinnabsicht im Unterschied zur Einnahmenabsicht Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet Gilt grundsätzlich auch für die anderen betrieblichen Einkünfte deshalb EK aus Gewerbebetrieb nur dann, wenn nicht EK aus LuF oder EK aus selbständiger Tätigkeit vorliegen und den Rahmen der bloßen Vermögensverwaltung überschreiten. 21 Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder bloße Vermögensverwaltung? Frau A hat sechs Eigentumswohnungen in einem Haus in Kitzbühel. Sie vermietet diese laufend an verschiedene Touristen, verabreicht das Frühstück und unterhält eine Fremdenrezeption. = Einkünfte aus Gewerbebetrieb (geht über die bloße Vermögensverwaltung hinaus) Veräußerung eines privaten Grundstücks unter bloßer Ausnützung einer sich zufällig ergebenden Möglichkeit = reine Vermögensverwaltung Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, wiederholt und planmäßig innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit unter Ausnützung der Marktverhältnisse = Einkünfte aus Gewerbebetrieb (geht über die bloße Vermögensverwaltung hinaus) 11

12 Gewinnanteile an Mitunternehmerschaften A ist an einer Automaten-OG mit 25% beteiligt und ist für diese im Angestelltenverhältnis als Wartungstechniker tätig. Er erhält monatlich EUR 500,00. = Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da es sich um eine Personengesellschaft handelt, gilt unabhängig von der Art der Anstellung das Durchgriffsprinzip Die Handels-OG vermietet Wohnungen. Gewinnanteil an A. = Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da die Personengesellschaft betriebliche Einkünfte hat Im Unterschied dazu: Eine Immobilien-OG vermietet ausschließlich Wohnungen. Gewinnanteil an A. = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, da bloß vermögensverwaltend tätig Gewinnanteile an Mitunternehmerschaften (Stille Gesellschaft)? A ist als stiller Gesellschafter am Gewinn und Verlust, aber auch an den stillen Reserven und am Firmenwert einer gewerblich tätigen Personengesellschaft P beteiligt. A erhält Gewinnanteil. =Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil A ein unechter stiller Gesellschafter ist, weil er auch an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist und daher als Mitunternehmer gilt A ist als stiller Gesellschafter nur am Gewinn und Verlust an der gewerblich tätigen P beteiligt. A erhält Gewinnanteil. = Einkünfte aus Kapitalvermögen, weil A ein echter stiller Gesellschafter ist, weil er nur am Gewinn und Verlust beteiligt ist und daher nicht als Mitunternehmer gilt 12

13 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 25 EStG Bezüge und sonstige Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus Pensionen Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft im Dienstverhältnis bei einer Beteiligung bis zu 25 % Einkünfte von politischen Funktionären Einkünfte von Lehrbeauftragten 26 EStG: Einkünfte, die nicht unter 25 EStG fallen 25 Beispiele A ist an der A-GmbH zu 10 % beteiligt. Er erhält im Rahmen eines Dienstverhältnisses eine monatliche Vergütung. = Gesellschafter Geschäftsführer an einer Kapitalgesellschaft, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 25 EStG), da nicht wesentlich beteiligt A erhält Bezüge eines Nationalratsabgeordneten = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit A erhält Bezüge als Vorsitzender der Österreichischen Hochschülerschaft = Sonstige Einkünfte, Funktionsgebühren 29 Z4 Unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Wohnung durch den AG an den AN = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Sachbezug 13

14 Einkünfte aus Kapitalvermögen 27 EStG Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (insb Dividenden und Zinsen) ( 27 Abs 2 und 5 EStG) Einkünfte aus der Veräußerung von Kapitalvermögen (realisierte Wertsteigerungen) ( 27 Abs 3 und 6 EStG) Einkünfte aus Derivaten ( 27 Abs 4 EStG) Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital 27/2 u 5 Gewinnanteile (Dividenden, etc.) an Kapitalgesellschaften Gewinnanteile eines echten stillen Gesellschafters Zinsen aus zb Bankeinlagen und Forderungswertpapieren (Anleihen) Zinsen aus privaten Darlehen bestimmte Versicherungsleistungen Zuwendungen von Privatstiftungen an (Letzt) Begünstigte Sonstige Vorteile aus Kapitalvermögen (zb Sachleistungen) 28 14

15 Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus der Veräußerung von Kapitalvermögen realisierte Wertsteigerung ( 27 Abs 3 und 6) Sind die laufenden Erträgnisse aus einer Kapitalveranlagung steuerpflichtig, dann ist auch der Gewinn im Fall einer Veräußerung steuerpflichtig Einkünfte aus Derivaten ( 27 Abs 4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören die Einkünfte aus verschiedenen Termingeschäften, zb Optionen, Swap, Future,.. Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen überwiegend dem besonderen Steuersatz von 25 % ( 27a Abs. 1) Ausnahmen, die dem Normalsteuersatz unterliegen ( 27a Abs.2): Zinsen aus privaten Darlehen Gewinnanteile aus echten stillen Gesellschaften Nicht öffentlich angebotene Forderungswertpapiere Versicherungsleistungen aus Erlebensversicherungen Regelbesteuerungsoption ( 27 Abs 5): Auf Antrag Regelbesteuerung möglich 15

16 Steuererhebung bei Einkünften aus Kapitalvermögen Steuerabzug (KESt, besonderer Steuersatz 25 %, endbesteuert) Gewinnanteile aus Aktien (Dividenden) und GmbH-Anteilen Zinsen aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren Verbriefte Derivate Gds. Einkünfte aus realisierter Wertsteigerung (wenn KESt-Abzug möglich) Veranlagung (besonderer Steuersatz 25 %, endbesteuert) Vergleichbare Kapitaleinkünfte aus dem Ausland Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen Privat (nicht am Bankdepot) gehaltene Aktien Veranlagung (Normalsteuersatz bis 50%, NICHT endbesteuert) Zinsen aus privaten Darlehen Gewinnanteile aus echten stillen Gesellschaften Versicherungsleistungen aus Erlebensversicherungen Nicht öffentlich angebotene Forderungswertpapiere Beispiele Einkünfte aus Überlassung von Kapital A kauft eine öffentlich angebotenen Unternehmensanleihe um EUR ,00 mit einer 5,75 % igen jährlichen Verzinsung auf sein inländisches Depot. = Zinsen aus Forderungswertpapieren= Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (besonderer Steuersatz von 25 %, KESt-Abzug, endbesteuert). A vergibt ein Darlehen von EUR ,00 an einen Bekannten mit 7 % jährlich. = Zinsen aus privaten Darlehen = Einkünfte aus Überlassung von Kapital (Normalsteuersatz, nicht endbesteuert). 16

17 Beispiele Überlassung von Kapital A hat ein Sparbuch mit einer 2% igen Verzinsung. = Zinsen aus Bankeinlagen= Einkünfte aus der Überlassung von Kapital A ist zu 30% an der Möbel-GmbH beteiligt. Er erhält eine Gewinnausschüttung. = Gewinnanteile an Kapitalgesellschaften = Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (besonderer Steuersatz von 25% und Kest-Abzug) Beispiele realisierte Wertsteigerung A verkauft eine Anleihe/Aktie mit Gewinn. = Gewinn = Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen. Es kommt der besondere Steuersatz von 25 % nach 27a Abs. 1 ivm 93 EStG zur Anwendung (Kest-Abzug), endbesteuert. A verkauft ihren Anteil an der A-GmbH mit Gewinn. = Gewinn = Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen Besonderer Steuersatz von 25 %. Kest Abzug nicht möglich, daher Veranlagung 17

18 Beispiele Derivate A bezahlt an B für eine Option 10, um von ihm eine bestimmte Aktie zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt um 100 zu erwerben. Da der Aktienwert auf 130 steigt, B dem A wie vereinbart aber nicht die Aktie liefert, bezahlt B dem A die Differenz vom Ausübungspreis zum aktuellem Preis von 30 (Differenzausgleich). = Gewinn von 20 = A hat Einkünfte aus Derivaten Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen und Derivaten nur mit Überschüssen aus Kapitalvermögen ausgleichsfähig und auch insoweit nur eingeschränkt ( 27 Abs 8): Verluste aus Einkünften realisierter Wertsteigerungen und Derivaten können insbesondere nicht mit Zinsen aus Bankeinlagen ausgeglichen werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist, können nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden, für die dieser nach 27a Abs. 2 nicht gilt. Verlustanteile eines (echten) stillen Gesellschafters können nur mit späteren Gewinnen aus der stillen Gesellschaft verrechnet werden. Verlustausgleich nur im selben Jahr möglich (kein Verlustvortrag) 18

19 Beispiele A verkauft eine Anleihe mit Verlust. Er bezieht Zinsen aus einem Sparbuch und Zinsen aus einer Anleihe. = Verluste aus Einkünften realisierter Wertsteigerung können nicht mit Zinsen aus Bankeinlagen ausgeglichen werden. Die Verrechnung mit den Zinseinkünften aus der Anleihe ist möglich, da gleichartig besteuert. A verkauft Aktien mit Verlust. Er bezieht Zinsen aus einem privaten Darlehen, Zinsen aus einer Anleihe, die nicht öffentlich begeben wurde und eine Dividende aus einer Aktie. = Der Verlust aus der realisierten Wertsteigerung der Aktie kann nur mit gleichartig besteuerten Kapitalvermögen ausgeglichen werden (Dividende). Das private Darlehen und die Zinsen aus der nicht öffentlich begebenen Anleihe unterliegen nicht dem besonderen Steuersatz von 25 %. ( 27a Abs. 2). Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 28 EStG Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen (zb Unternehmen) Einkünfte aus der Überlassung von Rechten Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen Hinweis: außerbetriebliche (gelegentliche) Vermietung von beweglichem Vermögen 29 Z 3 EStG 38 19

20 Beispiele A vermietet seine Wohnung. = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung A vermietet seinen privaten Wohnwagen für 3 Monate an B = Die gelegentliche Überlassung von beweglichem Privatvermögen sind Einkünfte aus Leistungen 29 Z 3. Die Immobilien-OG vermietet ausschließlich Wohnungen. = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, da nur vermögensverwaltend tätig Sonstige Einkünfte ( 29 EStG) Taxative Aufzählung von Einkünften, die nicht unter andere Einkunftsarten fallen (subsidiär!) Wiederkehrende Bezüge ( 29 Z 1) Private Grundstücksveräußerungen nach 30 Spekulationsgeschäfte nach 31 Leistungen ( 29 Z 3) Funktionsgebühren ( 29 Z 4) 20

21 Wiederkehrende Bezüge ( 29 Z1 EStG) Bezüge, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg wiederholt zufließen und nicht schon bei den anderen sechs Einkunftsarten zu erfassen sind ( subsidiär) zb Renten und Sachbezüge! - Unterhaltsrenten - Freigebige Renten - Außerbetriebliche Gegenleistungsrenten - Rentenlegat -... Wiederkehrende Bezüge ( 29 Z1 EStG) Einschränkungen: - Freigebige Renten und Unterhaltsrenten (Renten an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen) sind beim Empfänger steuerfrei! - Gegenleistungsrenten erst ab Übersteigen des Werts der Gegenleistung steuerbar, davor steuerfrei Wert der Gegenleistung: kapitalisierter Rentenbarwert Renten sonst grds vom ersten Bezug an steuerpflichtig! Gilt nur für die außerbetriebliche Gegenleistungsrente 21

22 Wiederkehrende Bezüge ( 29 Z1 EStG) Beispiel 1 Welche Einkunftsart liegt vor? X verkauft ein Gemälde gegen Rente. Es liegen Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen vor (Gegenleistungsrente). Bis zum Erreichen des Rentenbarwerts sind diese steuerfrei. X verkauft seinen Bauernhof gegen Rente. Da der Bauernhof zum Betriebsvermögen des X gehört, liegen betriebliche Einkünfte vor [Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft] und keine Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Subsidiarität!). Wiederkehrende Bezüge ( 29 Z1 EStG) Beispiel 3 Y erhält aufgrund eines Testaments vom Erben eine jährliche Rente und außerdem Unterhaltszahlungen von ihrem geschiedenen Mann. Es liegen in beiden Fällen Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen vor. Die Unterhaltszahlungen sind von der Steuer befreit. 22

23 Private Grundstücksveräußerungen - Allgemeines RL bis : Allgemeine Spekulationsfrist von 10 Jahren; Veräußerungen nach 10 Jahren grds steuerfrei StabilitätsG 2012: Neue Immobilienbesteuerung Veräußerungen von Grundstücken im Privatvermögen unterliegen unbefristet der ESt. Grundstücke: Grund und Boden, Gebäude, grundstücksgleiche Rechte (zb Wohnungseigentum, Baurecht, ) Einkünfte: Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten (minus steuerwirksame AfA) Private Grundstücksveräußerung - Befreiungen und Einschränkungen 1.Hauptwohnsitzbefreiung: Veräußerung von Eigentumswohnungen und Eigenheimen ist steuerfrei,; wenn sie von Anschaffung bis Veräußerung (mindestens zwei Jahre) durchgehend oder innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung durchgehend 5 Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat und dieser aufgegeben wird. 2.Befreiung für selbst hergestellte Gebäude: Gebäudewert bleibt steuerfrei, wenn es in den letzen zehn Jahren nicht der Erzielung von Einkünften gedient hat 3. Veräußerungen bzw Tauschvorgänge wegen (drohender) Enteignung, gesetzlicher Flurbereinigung oder Zusammenlegung oder behördlicher Baulandgestaltung 23

24 (Private) Grundstücksveräußerung - Besonderer Steuersatz Besonderer Steuersatz von 25% ( 30a EStG) Auch für Veräußerungen im betrieblichen Bereich mit folgenden Ausnahmen: Grundstück als Umlaufvermögen (Grundstückshandel) Ein Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit in der Liegenschaftsverwaltung [soweit vor Teilwertabschreibungen vorgenommen wurden oder stille Reserven übertragen worden sind] Private Grundstücksveräußerung - Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen für Grundstücksveräußerungen ab dem Altgrundstücke : grds angeschafft vor dem Nach alter Rechtslage steuerfreie Veräußerung grds möglich; am nicht mehr steuerverfangen AK-Fiktion: 86% des Veräußerungserlöses Effektiver Steuersatz: 3,5% vom Erlös (25% von 14%) [bei Umgründungen in Bauland nach 1987: effektiver Steuersatz von 15% (AK-Fiktion: 60%)] - Neugrundstücke": angeschafft ab dem Neuregelung gilt uneingeschränkt Inflationsabschlag (2% pro Jahr) ab dem 11. Jahr 24

25 Private Grundstücksveräußerung - Durchführung der Besteuerung 2 Möglichkeiten: jeweils Anknüpfung an GrESt 1. Mitteilung im Zuge der GrESt- Abgabenerklärung - Besondere Vorauszahlung (wird angerechnet) oder 2. Selbstberechnung und Abfuhr von GrESt und Immobiliensertragsteuer durch einen Parteienvertreter (Abgeltungswirkung) Private Grundstücksveräußerung Beispiel 1 Im Jänner 2005 kauft H ein Eigenheim, welches er bis zum Juli 2012 als Hauptwohnsitz nutzt, danach vermietet er es für weitere 12 Monate. Ende 2013 entschließt er sich zum Verkauf. A hat Einkünfte aus der Veräußerung eines privaten Grundstücks. Da H das Haus innerhalb der letzten 10 Jahre 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt hat, kann er die Hauptwohnsitzbefreiung geltend machen. 25

26 Private Grundstücksveräußerung Beispiel 2 Im Jänner 2008 kauft X ein Eigenheim und nutzt es als Hauptwohnsitz. Im Jahr 2014 kommt er in finanzielle Schwierigkeiten und verkauft es. Gleichzeitig schließt er mit dem neuen Besitzer einen Mietvertrag über das Haus ab und wohnt weiterhin dort. X hat Einkünfte aus der Veräußerung eines privaten Grundstücks. Grundsätzlich könnte X die Hauptwohnsitzbefreiung in Anspruch nehmen (seit Anschaffung mehr als 2 Jahre durchgehend HWS), allerdings setzt diese voraus, dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Da dies hier nicht der Fall ist, kommt die HWS- Befreiung nicht zur Anwendung. Private Grundstücksveräußerung Beispiel 3 Die Tochter T erbt von ihrer Mutter M im Jahr 2015 eine Eigentumswohnung und möchte diese verkaufen. Ihre Mutter hat die Wohnung 2012 erworben und seitdem als Hauptwohnsitz genutzt. Da T die Voraussetzungen nicht selbst erfüllt, kommt für sie die HWS-Befreiung nicht in Betracht. [Hinweis: Nach der alten Rechtslage (Spekulationsbesteuerung) wurden bei unentgeltlichen Übertragungen die Zeiten vom Steuerpflichtigen und seinen Rechtsvorgänger zusammengerechnet. Demzufolge hätte T Anspruch auf die HWS-Befreiung gehabt. ] 26

27 Einkünfte aus Spekulationsgeschäften ( 31 EStG) Veräußerungen von Privatvermögen Wenn Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung Wenn kein Kapitalvermögen, keine Immobilien (seit BBG 2011 bzw StabilitätsG 2012) - zb Veräußerung von Goldbarren, Gemälden, Antiquitäten. - Freigrenze von 400 / Jahr Einkünfte aus Leistungen ( 29 Z 3 EStG) Leistungen - keine Definition, demonstrative Aufzählung gelegentliche Vermittlung Vermietung von beweglichen Gegenständen Schwierige Abgrenzug: strspr: kann Tun, Unterlassen, Dulden oder Verzicht sein; jedenfalls Leistungsaustausch hl: entgeltlicher Verzicht auf ein Wirtschaftsgut ist keine Leistung, Verzicht auf Ausflüsse der Eigentümerposition schon ( zt unbefriedigende Ergebnisse!) 27

28 Einkünfte aus Leistungen ( 29 Z 3 EStG) - Kasuistik Leistung Keine Leistung Verzicht auf ein Nachbarrecht Preisgeld für die Teilnahme an einer Unterhaltungsshow Verzicht auf die Einbringung einer Besitzstörungsklage Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrecht Schmiergelder Abschluss eines Syndikatvertrags Einräumung einer Dienstbarkeit Rücktritt von einem Vertrag Einwilligung in die Scheidung Blutspende Ablöse eines Fruchtgenussrechts Funktionsgebühren ( 29 Z 4 EStG) Einkünfte aus Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche Körperschaften, soweit sie nicht zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören. zb Bezüge von ÖH-Funktionären, Bezug des Dekans, Bezüge von Kammerfunktionären, Entschädigungen für nebenberufliche Standesbeamten,. [aber zb nicht die Bezüge eines Nationalabgeordneten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit] 56 28

29 Gemeinsame Vorschriften ( 32 EStG) Zu den Einkünften zählen auch: Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen Einkünfte aus ehemaligen Tätigkeiten im Rahmen einer der Einkunftsarten Keine eigenen Einkunftsarten! 57 29

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