PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Last-Minute-Seminare Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen an, die sich durch besonders kleine Teilnehmergruppen auszeichnen. Sie profitieren also zweifach: einmal durch den besonders niedrigen Last-Minute- Preis und zum anderen durch den kleinen Teilnehmerkreis, der eine besonders starke Konzentration auf die Interessenschwerpunkte der Teilnehmer und ein Eingehen auf die individuellen Fragestellungen ermöglicht. Den "Last-Minute-Preis" er halten diejenigen Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Seminars in die Last-Minute- Liste noch nicht für das Seminar reserviert oder fest angemeldet waren. Wir würden uns über viele Kurzentschlossene unter Ihnen freuen. Eine Teilnahme an diesen Last- Minute-Seminaren lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Dieses Mal bieten wir Ihnen folgende Seminarveranstaltungen an: Auf einen Blick Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Dienstag, den 03. Dezember 2013, in Stuttgart im Hilton Garden Inn Hotel 260,00 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Dienstag, den 03. Dezember 2013, in Berlin im NH Hotel Alexanderplatz 260,00 Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Mittwoch, den 04. Dezember 2013, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz 260,00 Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Mi/Do, den 04./05. Dezember 2013, in München im NH Hotel Deutscher Kaiser 680,00 Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Donnerstag, den 05. Dezember 2013, Karlsruhe im Leonardo Hotel Karlsruhe 260,00 Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Donnerstag, den 12. Dezember 2013, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana 260,00 Postfach Frechen Telefon: / Telefax: / Internet: seminare@pfa-arbeitsrecht.de

2 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Erfahren Sie das Wichtigste zu: Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung mit und ohne Sachgrund Schriftformerfordernis in der Praxis Folgen unzulässiger Befristung Neuregelung bei Befristung älterer Arbeitnehmer Kündigung während der Befristung Informationspflicht des Arbeitgebers Formfallen beim Abschluss und bei der Verlängerung von befristeten Verträgen Sensationelle neue Rechtsprechung zur Befristung ohne Sachgrund Änderung bei der sog. Zuvor-Beschäftigung Zulässigkeit von Zwangspensionierung wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen wegen wiederholter Vertretung Wirksamkeit von Haushaltsbefristungen Arbeitsgerichtsprozess: Klagefrist, Beweislast usw. Beteiligung des Betriebsrats bei Abschluss und Beendigung befristeter Arbeitsverträge Aktuelle höchstrichterliche Urteile Teilzeitarbeit im Betrieb Unterschiedliche Formen der Teilzeitarbeit Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit Fristen und Geltendmachung von Teilzeitarbeit Ablehnungsrecht des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen Diskriminierungsverbot Beteiligungsrechte des Betriebsrats Durchsetzungsmöglichkeiten vor Gericht (ggf. auch im Eilverfahren) Aktuelle Rechtsprechung Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Anspruchsvoraussetzungen Form und Frist Bezugszeitraum, Verlängerungsmöglichkeiten Auskunftspflichten Aufteilung des Anspruchs unter den Eltern Beanspruchung der Partnermonate Erforderlichkeit der Zustimmung des Arbeitgebers Teilzeittätigkeit während der Elternzeit Kündigungsschutz während der Elternzeit Rückkehr aus der Elternzeit Aktuelle Rechtsprechung und neue gesetzliche Regelungen zum Elterngeld Mutterschutzgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beschäftigungsverbote, Kündigungsverbote, Leistungen Pflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes, sozialversicherungsrechtliche Absicherung Beteiligungsrechte des Betriebsrates Familienpflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Finanzierung Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes

3 Zum Thema: Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge sind aus der Ar beitswelt nicht mehr wegzudenken. Den Arbeitgebern gibt die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Arbeitnehmer erhalten über ein befristetes Arbeitsverhältnis die Chance, in ein unbefristetes zu gelangen. Die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit bezwecken sogar deren Ausweitung. Das entsprechende Gesetz will Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen, ermöglichen, und dies selbstverständlich für Frauen und Männer. Befristete Arbeitsvertragsverhältnisse sowie die Beschäftigung in Teilzeit stellen demnach heutzutage keine Besonderheit mehr dar. In der Praxis herrschen jedoch oft eine frappierende Unkenntnis und Unsicherheiten über die korrekte Anwendung der speziellen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet wird eher beiläufig zur Kenntnis genommen. Daher werden Sie im ersten Teil dieses Seminars umfassend mit den Problemen des befristeten Arbeitsvertrages vertraut gemacht. Betriebsräte sollten in der Lage sein, ihre Kollegen korrekt darüber zu informieren, wann und in welcher Form eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine vermeintlich oder tatsächlich unwirksame Befristung erhoben werden muss. Personalverantwortliche müssen die formellen und materiellen Hürden bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages kennen, um kostenträchtige Fehler zu vermeiden. Alle Beteiligten müssen zur Wahrung ihrer Rechte nicht nur über die aktuelle Gesetzeslage, sondern natürlich auch über die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichte umfassend und zeitnah infor mier t sein. Jeder, der mit Arbeitsrecht im Unternehmen befasst ist, muss insbesondere die sensationelle neue Rechtsprechung zur Befristung ohne Sachgrund kennen. Das Bundesarbeitsgericht ist von seiner bisherigen Rechtsprechung zur sog. Zuvor-Beschäftigung abgewichen und eröffnet den Arbeitsvertragsparteien neue Möglichkeiten. Außerdem werden die neuen Entwicklungen zur Zulässigkeit von Zwangspensionierungen wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen, der Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen wegen wiederholter Vertretung und der Wirksamkeit von Haushaltsbefristungen vorgestellt. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zu dem Einfluss der europäischen Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht gefällt. Der Anspruch auf Teilzeit, insbesondere während und nach der Elternzeit, hat in den Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Denn immer häufiger wird in Betrieben die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt, eine Frage, die fast zwangsläufig mit der Reduzierung der Arbeitszeit verbunden ist. Daher werden in diesem Seminar auch alle Fragen rund um das Thema Teilzeit ausführlich behandelt. Personalverantwortliche und Betriebsräte müssen über die Anspruchsvoraussetzungen, aber auch über die Möglichkeiten des Arbeitgebers Bescheid wissen, dieses Begehren aus betrieblichen Gründen abzuwehren. Insbesondere den Begriff betriebliche Gründe werden die Referenten anhand von Praxisfällen konkretisieren. In diesem Zusammenhang werden den Arbeitgebern und den Personalabteilungen auch umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten auferlegt. Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten müssen Arbeitgeber mit einer empfindlichen Schadenersatzpflicht rechnen. Einen Anspruch auf Elternteilzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei Teilzeit, befristeten Verträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen. Daher vermittelt diese Veranstaltung Personalern und Betriebsräten nicht nur das erforderliche Wissen im rechtssicheren Umgang mit Befristung und Teilzeit. Die Seminarteilnehmer erhalten zudem auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowie der Gesetzeslage einen umfassenden und kompakten Überblick über die Eltern- und Pflegzeit. Die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld sind Bestandteil des Seminars. Neu ist das Familienpflegezeitgesetz, welches am in Kraft getreten ist. Mit Recht wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie vollständig und sachlich fehlerfrei unterrichtet werden, insbesondere nicht zuletzt über schlichte Formalien, die bei der Anwendung der Eltern- wie auch Pflegezeit zu beachten sind. So etwa, welche Anspruchsvoraussetzungen oder Fristen zu erfüllen sind und welche Modelle der Betrieb für den beruflichen Wiedereinstieg vorsieht. Bei den Referenten dieser Veranstaltung handelt es sich um erfahrene Praktiker des Arbeitsrechts, die den Teilnehmern nicht nur ihr eigenes Wissen vermitteln, sondern ihnen auch die Gelegenheit bieten werden, eigene aktuelle Probleme ihres Betriebs zu thematisieren.

4 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskräfte mit Personalverantwortung und Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie an Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder, die neben Befristungen und Teilzeitwünschen auch über Fragen zur Eltern- und Pflegzeit beraten und entscheiden müssen und die für die rechtssichere Umsetzung der angesprochenen Gesetze in der Praxis verantwortlich sind. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 360,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RA Ralf Dupré Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Ralf Dupré ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist Partner der renommierten Kanzlei Dupré Schmidt d Oleire in Berlin. Zu seinen Auftraggebern zählen sowohl mittelständische Unternehmen, Vorstandsmitglieder, GmbH-Geschäftsführer, (leitende) Angestellte als auch Betriebsräte sowie kaufmännische und gewerbliche Arbeitnehmer. Rechtsanwalt Dupré kennt somit "beide Seiten der Medaille". Diese berät er in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Dupré ein erfahrener Referent für arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen. RA Christian Michels Rechtsanwalt in Mainz Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhältnisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendigung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.

5 Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Dienstag, den 03. Dezember 2013, in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn Donnerstag, den 30. Januar 2014, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Donnerstag, den 27. März 2014, in München im NH Hotel Deutscher Kaiser Mittwoch, den 07. Mai 2014, in Köln im Novotel Köln City Dienstag, den 03. Juni 2014, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

6 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien als Grundlage des Gesetzes Übersicht über die einzelnen gesetzlichen Regelungen des neuen AGG Anwendungs- und Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Formen der Diskriminierung Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung, sexuelle Belästigung Anweisung zur Benachteiligung Diskriminierungsmerkmale und ihre Definition Zulässige unterschiedliche Behandlung Positive Maßnahmen, zwingende Anforderungen der Tätigkeit Die neuen gesetzlichen Organisationspflichten des Arbeitgebers Erforderliche Maßnahmen, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung treffen Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter zur Unterbindung und Vorbeugung von Diskriminierung Unterbindung der Benachteiligung, z.b. durch Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung Haftung des Arbeitgebers für Handlungen Dritter Bekanntmachungs-, Aufklärungs- und Hinweispflichten Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Rechte der Arbeitnehmer und Rechtsfolgen unzulässiger Diskriminierung Beschwerderecht Abhilfeanspruch Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers Maßregelungsverbot Schadensersatz/Schmerzensgeld Entschädigung bei einer Nichteinstellung Entschädigung bei Benachteiligungen durch kollektivrechtliche Vereinbarungen Bemessung der Entschädigung - Welche Elemente sind maßgeblich? Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden und Diskriminierungstatbeständen Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer Die gesetzliche Pflicht nach dem AGG zur Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Das Beschwerdeverfahren Beschwerderechte der Arbeitnehmer und Prüfungspflichten des Arbeitgebers Einsetzung eines Gleichbehandlungsbeauftragten Frühzeitige Wahrnehmung von Diskriminierungsgefahren Vermeidung von rufschädigenden Prozessen und Kampagnen durch umsichtiges Beschwerdemanagement Verhaltensrichtlinien für den Konfliktfall Neue Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim AGG Überwachung der Einhaltung des AGG Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach 13 AGG Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungstatbeständen und -beschwerden Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen Beteiligungsrechte bei Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung Klagerecht bei groben Pflichtverletzungen des AGG Unterlassungsanspruch und Informationsrechte Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld Anspruch auf bestimmte Maßnahmen des AGG Überprüfung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen Einsetzung eines Gleichbehandlungsbeauftragten Rechte der Arbeitnehmer/Innen nach dem AGG

7 Zum Thema: Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehen zahlreiche einschneidende Veränderungen des bisherigen Arbeitsrechts einher. Erheblichen Einfluss nimmt das Gesetz dabei nicht nur auf die Gestaltung nahezu aller Personalmaßnahmen, sondern auch auf die tägliche Arbeit von Führungskräften. Da sie als direkte Kontaktpersonen der Mitarbeiter in der Regel auch Ansprechpartner bei Diskriminierungsbeschwerden sind, kommt den Führungskräften bei der Risikovermeidung, der Sicherstellung von diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen und beim wirkungsvollen Schutz des Unternehmens vor ungerechtfertigten Klagen eine besondere Bedeutung zu. So obliegt es zumeist den Führungskräften, im Falle eines Diskriminierungsvorwurfs eine erste Einschätzung und Risikoerwägung vorzunehmen und die nach dem AGG drohenden Rechtsfolgen für das Unternehmen durch ein umsichtiges Beschwerdemanagement zu minimieren. Zudem ist es Aufgabe der Führungskräfte, mögliche Problemquellen und Diskriminierungstatbestände so früh wie möglich zu erkennen und zu beseitigen, um imageschädigende Gerichtsprozesse und unkalkulierbare Prozessrisiken für das Unternehmen bereits im Vorfeld zu verhindern. In dem speziell auf Führungskräfte zugeschnittenen Seminar erhalten die Teilnehmer einen strukturierten, kompakten und praxisorientierten Überblick über die Rechtslage und deren vielfältige Auswirkungen für das Unternehmen und die eigene Führungsaufgabe. Hierzu werden alle relevanten Inhalte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Risiken erläutert und anhand zahlreicher Praxisbeispiele verdeutlicht. Anhand zahlreicher konkreter Beispielfälle aus der Praxis werden die Teilnehmer für relevante Diskriminierungstatbestände sensibilisiert und bekommen wirkungsvolle Maßnahmen und Führungsstrategien zu deren Vermeidung, Früherkennung und Behebung aufgezeigt. Zudem werden den Teilnehmern wirksame Lösungs- und Gestaltungsansätze für eine diskriminierungsfreie Ausübung der eigenen Führungsarbeit sowie Maßnahmen zum Schutz vor ungerechtfertigten Diskriminierungsvorwürfen vorgestellt. Sie erhalten zunächst einen kompakten und praxisorientierten Überblick über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Anwendungsbereiche. Sie erfahren, welche Diskriminierungsmerkmale es gibt und werden vertraut gemacht mit den verschiedenen Formen und Arten von Diskriminierungstatbeständen nach dem neuen AGG. Sie lernen rechtssicher abzuschätzen, wann tatsächlich ein arbeitsrechtlicher Diskriminierungstatbestand vorliegt und welche Rechtsfolgen zu erwarten sind. Ebenso erfahren Sie, wann eine Ungleichbehandlung dennoch zulässig ist und wie sie begründet werden muss. Mit Hilfe vieler Praxisfälle werden die Teilnehmer für diskriminierungsrechtliche Risiken sensibilisiert. Weitere Themen dieses Seminars sind unter anderem: Welches Verhalten am Arbeitsplatz muss zukünftig vorbeugend unterbunden werden? Wann liegt nach dem AGG eine Benachteiligung vor? Wann liegt überhaupt eine Belästigung vor? Wie soll ein Vorgesetzter konkret verfahren, wenn ihm ein Fall von Belästigung bekannt wird? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es gegen denjenigen, der benachteiligt oder belästigt? Die versierten Referenten werden Ihnen auf all diese Fragen konkrete und praktikable Antworten geben. Sie zeigen mögliche Gegenmaßnahmen und wirkungsvolle Strategien auf. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um mit zukünftig auftretenden Situationen rechtssicher umgehen zu können. Sie erhalten zudem umfangreiche Hinweise, Checklisten, Hilfen und Muster-Anleitungen zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Betriebes. Zugleich bekommen Sie fundierte Strategieanweisungen für einen umfassenden Schutz im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten.

8 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 360,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. RA Christian Michels Rechtsanwalt in Mainz Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhältnisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendigung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Hackl ein geschätzter Referent im Arbeitsrecht und für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig.

9 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Dienstag, den 03. Dezember 2013, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Mittwoch, den 12. Februar 2014, in Köln im Novotel Köln City Mittwoch, den 02. April 2014, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Dienstag, den 27. Mai 2014, in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn Donnerstag, den 03. Juli 2014, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

10 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Erfahren Sie das Wichtigste zu: der aktuellen Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz: Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung (Beachtung maßgeblicher Prüfkriterien wie negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und umfassende Interessenabwägung) den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber (z.b. Schadensersatzansprüche) den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber (z.b. Prämien und Boni) und für die Beschäftigten den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Einbindung von BR und SBV den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in die Praxis: -Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle -Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf -Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit -die Rolle des Integrationsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis (Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen) Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG

11 Zum Thema: Bereits seit ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten, die für alle Beschäftigungsverhältnisse und nicht nur für schwer behinderte Arbeitnehmer gilt. Deren wesentliche Änderung besteht in der Neufassung des 84 Abs.2 SGB IX. Nach dieser Regelung ist die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben. Der Arbeitgeber hat danach mit der zuständigen Interessenvertretung (z.b. Betriebs- bzw. Personalrat), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, die Möglichkeit zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten möglichst überwunden werden kann sowie mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und der Arbeitsplatz zu erhalten ist (betriebliches Eingliederungsmanagement). Es besteht hier eine klare Rechtspflicht des Arbeitgebers, das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Pflichtverletzungen können erhebliche Konsequenzen (u.a. Schadensersatzansprüche; Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung) nach sich ziehen. Erst langsam wird allen am Arbeitsprozess Beteiligten die immense praktische Bedeutung dieser nicht leicht zu verstehenden Vorschrift für die betriebliche Praxis deutlich. In nahezu jedem Betrieb, unabhängig von dessen Größe, finden sich Fälle, auf die diese Regelung anzuwenden ist - ein länger als 6 Wochen arbeitsunfähig kranker Mitarbeiter genügt! In dem eintägigen Seminar werden nun ganz konkrete Fragen nach der praktischen und arbeitsrechtlichen Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements gestellt und auch geklärt: Welche Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements müssen zwingend erfüllt sein? Auf wen ist es anzuwenden? Wie sieht das Verfahren inhaltlich im Einzelnen aus? Welche präventive Maßnahmen können umgesetzt werden? Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten? Worüber sollten Beschäftigte aufgeklärt werden? Was können Betriebsräte tun? Was sind die Konsequenzen bei unterbliebenem Eingliederungsmanagement? Einen breiten Raum nimmt die Frage nach dem Zusammenhang zwischen krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement ein. Insbesondere soll geklärt werden, wie sich die neue gesetzliche Vorschrift des 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz auswirkt. Ist die Einführung dieses betrieblichen Verfahrens eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung? Anhand aktueller Urteile der Rechtsprechung insbesondere des diesbezüglich richtungweisenden Urteils des BAG vom werden die Referenten des Seminars diese brisante Frage beantworten. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangt zwar zusätzliche organisatorische Maßnahmen, diese können sich aber für alle Beteiligten lohnen. Zum Beispiel für den Arbeitnehmer: Die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder die Veränderung des Arbeitsplatzes. Für den Arbeitgeber könnte die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements neben der Verbesserung der Erfolgsaussichten in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren auch folgende Vorteile haben: Qualifiziertes Personal kann gehalten werden. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger. Die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsverfahrens kann ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach neuen Fachkräften sein. Die Ursachen betrieblich bedingter Krankheiten können besser erkannt und schneller beseitigt werden. Die Zahl weiterer Krankheitsfälle und die damit verbundenen Lohnfortzahlungskosten und sonstige Störungen im Betriebsablauf dürften reduziert werden. Und nicht zuletzt bieten nach 34 SGB IX die Sozialleistungsträger, Fürsorgestellen und Integrationsämter den Arbeitgebern finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Lohnkostenzuschüsse oder Prämien und Boni für die erfolgreiche Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Alle Seminarteilnehmer erhalten auch einen Musterentwurf zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

12 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Veranstaltungsablauf Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 360,00. zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Ihre Referenten RA Jean Martin Jünger Rechtsanwalt in Mannheim Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BperVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter Tel.: von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen behilflich sein zu dürfen. Herr Jean Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Kanzlei Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Er steht Firmen als Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und berät diese in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung. RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Darüber hinaus ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg.

13 Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Mittwoch, den 04. Dezember 2013, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Mittwoch, den 05. Februar 2014, in München im NH Hotel Deutscher Kaiser Dienstag, den 11. März 2014, in Mannheim im Park Inn Mannheim Donnerstag, den 03. April 2014, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Dienstag, den 20. Mai 2014, in Hamburg im Hotel Hamburg Hafen Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

14 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts Betriebsverfassungsrecht als Recht der Belegschaft Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes Organe der Betriebsverfassung und ihre Funktion Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds im BetrVG Verhältnis von persönlichen Arbeitspflichten zu den Betriebsratsaufgaben Besonderer Kündigungsschutz Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit Pflicht zur Geheimhaltung und Haftung von Betriebsratsmitgliedern Erforderliche Betriebsratsfortbildung und Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben / Kontrollaufgaben Art und Umfang der jeweiligen Auskunfts- und Unterrichtungsansprüche Informations-, Beratungs, Vorschlags- und Initiativrechte des Betriebsrats Abgrenzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten Zwingende und freiwillige Mitbestimmung Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Werkzeuge der Mitbestimmung Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Fragen der Ordnung des Betrieb; Festlegung der Arbeitszeiten und Überstunden Urlaubsgrundsätze Technische Überwachungseinrichtungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliche Lohngestaltung / Gruppenarbeit Durchführung des Einigungsstellenverfahrens Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Personalplanung und Beschäftigungssicherung Interne und externe Stellenausschreibungen Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen Verfahren bei der Verweigerung der Zustimmung Rechtsfolgen bei Zustimmungsverweigerung Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber Einstieg in die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Zusammensetzung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses Betriebsänderung Interessenausgleich Sozialplan Nachteilsausgleich Hinzuziehung von Sachverständigen und Experten

15 Zum Thema: Das Seminar ist sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte konzipiert, die sich in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld die Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht aneignen und erste praxisorientierte Kenntnisse hinsichtlich der wichtigsten betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen erlangen möchten. Gerade in Zeiten zunehmender Konkurrenz, Globalisierung und wirtschaftlichen Krisen kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat in der täglichen Praxis eine besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat das Betriebsverfassungsgesetz so ausgestaltet, dass es bei dauerhaften Auseinandersetzungen nur einen Verlierer gibt, nämlich den gesamten Betrieb. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern regeln, wenn beide Seiten im vollen Umfang über ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten unterrichtet sind und auch eine gegenseitige Akzeptanz für die Rollenzuweisung besteht, die der jeweils andere wahrnimmt. Eine im Betriebsverfassungsrecht hervorragend ausgebildete Personalabteilung und ein in diesem Arbeitsfeld ebenso geschulter Betriebsrat werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen. Das Seminar setzt allererste Grundkenntnisse im Arbeitsrecht voraus, denn bevor man sich mit dem Betriebsverfassungsrecht beschäftigt, sollte beispielsweise bekannt sein, welche Arten von Kündigungen es gibt und wie diese funktionieren. Um fit für den Grundkurs Betriebsverfassungsrecht zu werden, sei an dieser Stelle unser Grundkurs Arbeitsrecht empfohlen, allerdings werden sich unsere Referenten bemühen, auch die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsrechts nebenbei zu vermitteln. In Sachen Betriebsverfassungsrecht setzt das Seminar keine Kenntnisse voraus und ist ein idealer Einstieg für Teilnehmer, die sich an zwei zusammenhängenden Tagen in komprimierter Form über die Grundlagen in der täglichen Zusammenarbeit informieren wollen, vor allem über diejenigen Themen, die für Personalentscheider und Betriebsräte die größte praktische Relevanz besitzen, weshalb die Themenfelder Geschäftsführung und Wahl des Betriebsrates nur am Rande behandelt werden. Die Referenten werden Ihnen in diesem praxisbezogenen Einführungskurs in anschaulicher Weise die Grundbegriffe des BetrVG und die Organe der Betriebsverfassung mit ihrer grundlegenden Funktion erläutern. Wichtig sind dabei die Auskunfts- und Informationsansprüche des Betriebsrats, ohne welche die später dargestellten Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in ihrer erheblichen Bedeutung für Betrieb und Gesamtbelegschaft weitgehend unverständlich blieben. Sind wirtschaftliche Angelegenheiten betroffen sind, so sieht z.b. 106 BetrVG eine umfangreiche Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftausschuss vor. Auch im personellen Bereich bestehen umfangreiche Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats, insbesondere im Bereich der Personalplanung ( 92 BetrVG) sowie bei personellen Einzelmaßnahmen ( 99 und 102 BetrVG). Einen ausgesuchten Schwerpunkt des Seminars bildet die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach 87 BetrVG die den Kern der Mitbestimmung des Betriebsrates darstellt. Schließlich liefert das Seminar einen ersten Einblick in die komplexe Materie der Betriebsänderungen im Sinne des 111 BetrVG, die zu Interessenausgleich und Sozialplan führen. Der Überblick über die Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten liefert Ihnen das unentbehrliche Basiswissen für Ihre tägliche Praxis. Nur auf dieser Grundlage kann kompetent und engagiert gehandelt werden. Mit dem an zwei Tagen vermittelten Rüstzeug im Gepäck und dem geschärften Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden die Teilnehmer des Seminars in die Lage versetzt, auch entscheidende Fehler von vornherein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben beiden Betriebsparteien damit erspart. Natürlich können Sie die Veranstaltung auch zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen (meist branchenübergreifenden) Unternehmen nutzen und damit Ihr Blickfeld für betriebsverfassungsrechtliche Fragen erweitern. Selbstverständlich kann jeder die Veranstaltung besuchen, um vergessenes Wissen wieder aufzufrischen ( Fresh up ).

16 Allgemeine organisatorische Hinweise: Veranstaltungsablauf Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Teilnehmerkreis Seminargebühren Das zweitägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und optimal für alle, die sich schnell in das Thema Betriebsverfassungsrecht einarbeiten wollen. Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur 790,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Johannes Hack Rechtsanwalt in Berlin Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Hackl ein geschätzter Referent im Arbeitsrecht und für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig.

17 Mittwoch und Donnerstag, den 04. und 05. Dezember 2013, in München im NH Hotel Deutscher Kaiser NH München Deutscher Kaiser Das Haus Die Tagungsräumlichkeiten Für Veranstaltungen stehen 4 Tagungsräume zur Verfügung. Modernste Tagungstechnik ist genau so selbstverständlich wie ISDN-Anschluss, Klimaanlage und optimale Schallisolierung. Die Räume sind von Tageslicht erhellt und bei Bedarf verdunkelbar. Das tagungserfahrene Servicepersonal lässt mit einer individuellen und aufmerksamen Betreuung konzentriertes und effizientes Arbeiten zu. Direkt im Zentrum von München direkt am Hauptbahnhof Ausgang Nord ragt das moderne und komfortable NH München Deutscher Kaiser mit seinen 11 Stockwerken in den bayerischen Himmel. Alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Tram-Bahn, U-Bahn Bus und Zug befinden sich direkt vor Tür. Zum Flughafen Franz-Josef Strauß sind es 38 km, zur Neuen Messe 9 km und die Autobahn ist 3 km entfernt. In nur 500 Metern sind Sie direkt am Stachus und der Kaufinger Strasse mit seinen Sehenswürdigkeiten der Frauenkirche und dem Marienplatz. Das freundliche und zuvorkommende Personal und die ansprechende und einladende Ausstattung des Hauses versprechen einen angenehmen Aufenthalt. Kategorie: 4 Sterne Für Ihr leibliches Wohl Das hoteleigene Restaurant bietet neben internationalen Spezialitäten auch typisch bayerische Spezialitäten an. Ein Lunchbuffet, das wirklich keine Wünsche offen lässt erwartet Sie hier zu Ihrer Mittagpause. Lassen Sie sich vom Einfallreichtum der Küche überraschen. Für unsere Teilnehmer sind alle Softgetränke kostenlos. Wenn Sie über Nacht bleiben Wenn Sie übernachten wollen, buchen wir gerne für Sie zu unserer günstigen Sonderkonditionen eines der 174 Zimmer. Alle Räume sind modern und geschmackvoll eingerichtete Zimmer. Nichtraucherzimmer stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. Alle Zimmer sind ausgestattet mit TV, Pay TV, Minibar, Direktwahltelefon mit Modemanschluß, Haartrockner, schallisolierten Fenstern, Schreibtisch mit Leselampe und Relaxliege. Zum Entspannen laden der Fitneßraum und das Dampfbad ein. Am nächsten Morgen erwartet Sie ein Schlemmerfrühstück der Extraklasse und sorgt so für einen guten Start in den neuen Tag. Für unsere Teilnehmer, die über Nacht bleiben, natürlich alles inklusive. NH Deutscher Kaiser Arnulfstr München Deutschland Tel: 089 / Fax: 089 /

18 Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Mi / Do, den 04. und 05. Dezember 2013, in München im NH Hotel Deutscher Kaiser Mi / Do, den 05. und 06. Februar 2014, in Köln im Novotel Köln City Di / Mi, den 04. und 05. März 2014, in Frankfurt a.m. im Mövenpick Hotel Frankfurt City Di / Mi, den 01. und 02. April 2014, in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn Di / Mi, den 29. und 30. April 2014, in Berlin im Best Western Grand City Hotel Di / Mi, den 20. und 21. Mai 2014, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Mi / Do, den 21. und 22. Mai 2014, in Hamburg im Hotel Hafen Hamburg Mi / Do, den 04. und 05. Juni 2014, in Mannheim im Park Inn by Radisson Mannheim Mi / Do, den 02. und 03. Juli 2014, in Köln im Novotel Köln City Di / Mi, den 15. und 16. Juli 2014, in München im Eden Hotel Wolff Di / Mi, den 22. und 23. Juli 2014, in Leipzig im The Westin Hotel Leipzig Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

19 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Erfahren Sie das Wichtigste zu: Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Häufige Kurzerkrankung Langandauernde Erkrankung Dauerhafte Leistungsunfähigkeit Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung Die krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts Negativer Gesundheitsprognose Betrieblichen Beeinträchtigungen/Entgeltfortzahlungskosten Interessenabwägung Beweislastverteilung Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen - auch mit Auslandsbezug. Low-Performance Besondere Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Alkoholismus und Drogenabhängigkeit - Problematik des einmaligen Rückfalls Psychische Erkrankungen des Arbeitnehmers Kündigung wegen eines Glaubenskonflikts HIV-Infektion Inhaftierung des Arbeitnehmers Eignungsmängel Betriebliches Eingliederungsmanagement Einführung, Anwendung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement Die Pflichten des Arbeitgebers und ihre Grenzen Kontrollrechte des Betriebsrates Rechtsfolgen der Nichtdurchführung Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung Unwirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Diskriminierung Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit / Ausschlussfristen Wiedereinstellungsanspruch Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderter bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer) Rückgabe des Dienstwagens? Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung

20 Zum Thema: Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat. Doch hat nicht jede ärztliche Bescheinigung den gleichen Beweiswert! Zu denken ist hier insbesondere an ärztliche Bescheinigungen während der Urlaubszeit. Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen. Oftmals bleibt allein der Neben Grundsatzurteilen werden die Referenten insbesondere folgende Urteile aus der neueren Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung behandeln: Anspruch auf Jahresurlaub trotz Krankheit BAG, EuGH Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen BAG Wirksame krankheitsbedingte Kündigung negative Gesundheitsprognose BAG Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit BAG Krankheitsbedingte Kündigung wegen Alkoholismus LAG Berlin-Brandenburg Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz BAG Krankheitskündigung und leidensgerechter Arbeitsplatz BAG Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten BAG Betriebliches Eingliederungsmanagement (Keine) Wirksamkeitsvoraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung BAG Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) auch ohne Betriebsrat BAG Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Integrationsamtes BAG Mitteilung von Unterhaltsverpflichtungen ird 102 BetrVG bei Krankheitskündigung LAG Berlin-Brandenburg Kündigung bei Nichtanzeige der Arbeitsunfähigkeit LAG Köln Verspätete Krankmeldungen als (wirksamer) Kündigungsgrund LAG Hessen Vorlage des Attests am ersten Tag der Krankheit BAG Rückgabe des Dienstwagens nach sechs Wochen Krankheit? BAG Urlaubsabgeltung nach Krankheit fällt unter Ausschlussfristen BAG Beweiswert ausländischer ärztlicher Bescheinigungen BAG Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus. In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein Lotteriespiel ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprüften in der Praxis als solche empfunden wird. Brandaktuell ist auch das höchstrichterliche Urteil zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Arbeitgeber ist das ein klarer Fortschritt. Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen.

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