NSI. Faunistische Sonderuntersuchung. Zauneidechse (Lacerta agilis) für die

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1 Faunistische Sonderuntersuchung für die Erweiterung des Gewerbegebietes an der Leipziger Straße in Köhra (Gemeinde Belgershain) Zauneidechse (Lacerta agilis) NSI Naturschutzinstitut Region Leipzig e. V. Auftraggeber: Auftragnehmer: Lücking & Härtel GmbH Bergstraße Schildau / OT Kobershain Naturschutzinstitut Region Leipzig e. V. Bertolt-Brecht-Straße Leipzig

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3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 4 2 Untersuchungsgebiet 4 3 Erfassungsmethodik 4 4 Erfassungsergebnisse 7 5 Bewertung der Kartierungsergebnisse 8 6 Zusammenfassung 10 7 Literatur 10 Fotoanhang 12 3

4 1 Einleitung Für die Erweiterung des Gewerbegebietes an der Leipziger Straße in Köhra (Gemeinde Belgershain) wurde von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde gefordert, das betreffende Grundstück auf Vorkommen der Zauneidechse zu untersuchen, da das Vorkommen aufgrund der vorhandenen Habitatstruktur nicht auszuschließen sei. Die Zauneidechse zählt zu den regelmäßig zu berücksichtigenden Tierarten, die für die Betrachtung räumlich-funktionaler Aspekte bei der Eingriffsplanung mit herangezogen werden. Aufgrund ihres europäischen und nationalen Schutzstatus als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL 2006) und als streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG 2013) bestehen besondere Verpflichtungen zum Schutz und Erhalt von Zauneidechsenpopulationen und ihren Lebensräumen. Im Freistaat Sachsen wird ihr Erhaltungszustand insgesamt als ungünstig unzureichend bewertet (HETTWER et al. 2009). Schutz- und Gefährdungsstatus der Zauneidechse Rote Liste Sachsen (2015): gefährdet Rote Liste Deutschland (2009): Vorwarnliste Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG): Streng geschützt Berner Konvention: Anhang II FFH-Richtlinie: Anhang IV 2 Untersuchungsgebiet (s. Abb. 1 und 2) Das Untersuchungsgebiet gehört zum Landkreis Leipzig und liegt in der naturräumlichen Einheit Naunhofer Moränenplatte (= Mesogeochore) und hier in der Mikrogeochore Köhraer Moränen-Ebene ( Die Untersuchungsfläche hat eine Ausdehnung von etwa 1,5 ha. 3 Erfassungsmethodik Gemäß dem Methodenblatt R1 des HVA-FStB (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR 2014) sind für die Zauneidechse 4 flächendeckende Geländebegehungen bei geeigneten Witterungsbedingungen (22-30 C, kein Niederschlag) durchzuführen. Dabei sind Strukturen, die sich als Verstecke eignen gezielt abzusuchen und Habitatstrukturen wie Sonnen-, Ruhe-, Eiablage und Überwinterungsplätze sowie Fortpflanzungs- und Jagdhabitate zu erfassen. Nach GLANDT (2011) bzw. GLANDT 2016 sind die Erfassungen für adulte und subadulte Tiere im April, Mai und Juni (Juli) durchzuführen und die Schlüpflinge im Zeitraum (Juli) August bis September (Oktober) zu kartieren. Dabei geht man bei geeignetem Wetter, d.h. an sonnigen, warmen, aber nicht ausgesprochen heißen Tagen (ggf. bei wechselnder Bewölkung) unter Meidung der Mittagshitze (am besten 4

5 5 Abb. 1: Lage des Plangebietes (rot umrandet)

6 Abb. 2: Umgrenzung des Untersuchungsgebietes und nächstgelegener Fundnachweis der Zauneidechse 6

7 10 bis 11 Uhr oder 16 bis 17 Uhr) ruhig, langsam, aber kontinuierlich durch den Lebensraum und registriert dabei alle Zauneidechsen. Die Geländebegehungen zur Erfassung (sub)adulter Tiere fanden am , und statt. 4 Erfassungsergebnisse Bei den durchgeführten Geländebegehungen wurden die auf der Untersuchungsfläche vorhandenen Habitate fotografisch dokumentiert und nach Zauneidechsen abgesucht. Ebenso wurden angrenzende Flächen (soweit zugänglich) in die Nachsuche einbezogen, um eventuelle Nachbarvorkommen der Zauneidechse, die in Bezug zur Untersuchungsfläche stehen könnten, zu ermitteln. Der größte Anteil der UF wird von einer Ackerflur eingenommen, die im Untersuchungszeitraum mit Klee (und Segetalpflanzen) bestanden war. Auf den angrenzenden Ackerkanten / Wegränder wuchsen Grasfluren. An der westlichen Begrenzung waren Gehölze in Form von Baumgruppen und Gebüsch vorhanden (teilweise mit vorgelagerten mesophilen Hochstaudensäumen). Hier schließt sich ein Grünstreifen, der gemäht wird, bis zum Parkplatz (östlich des Gebäudes) der Fa. Kugellager Fiedler GmbH an. Ebenso befindet sich ein Wiesenstreifen im Südwesten der Untersuchungsfläche. Entsprechend dem Mahdturnus ist die Vegetation hochwüchsig oder kurz gehalten. An die Untersuchungsfläche schließt sich im Süden das Betriebsgelände des Obst und Gemüse Großhandels (Köhra Kartoffelmeister) an (versiegelte Flächen, z.t. Scherrasen). Im Osten grenzt ein unversiegelter, befahrbarer Weg an (mit einseitigem Graben), an diesen wiederum ein Ackerschlag (Kultur: Raps). Nördlich der UF verläuft die Leipziger Straße (S 38) mit Graben zwischen UF und Straße. Nördlich der Straße stehen Einzelhäuser mit umgebenden Gärten. Im Westen (und Südwesten) grenzen versiegelte Flächen an, daran anschließend wiederum von Gärten umgebene Einzelhäuser. Bei allen drei Geländebegehungen konnten auf der vorgegebenen Untersuchungsfläche keine Zauneidechsen festgestellt werden. Die Nachsuche in angrenzenden zugänglichen Bereichen erbrachte lediglich einen Nachweis am Hierbei handelte es sich um ein vorjähriges Tier, welches sich auf der Pflastersteineinfassung des zuvor gemähten Straßengrabens (an der Leipziger Straße, s. Abb. 2) aufhielt und bei Annäherung in der ungemähten Vegetation der Grabensohle Zuflucht suchte (Fundstelle s. Abb. 3). Dieser Fundpunkt hat eine Mindestentfernung zur Untersuchfläche von etwa 70 m Luftlinie. 7

8 Abb. 3: Fundstelle der Zauneidechse außerhalb der Untersuchungsfläche 5 Bewertung der Kartierungsergebnisse Während der drei Kartierdurchgänge im Mai / Juni 2017 konnten auf der Untersuchungsfläche keine Zauneidechsen festgestellt werden. Das etwa 1,5 ha große Terrain wies im Untersuchungszeitraum entweder nur kleinflächig oder zeitlich begrenzt (nach der Mahd) geeignete Lebensraumbedingungen für das Auftreten von Zauneidechse auf. Die Zauneidechse ist eine xerothermophile Art, die sonnenexponierte Habitate besiedelt. Sie bevorzugt Böden mit weniger als 50% Deckungsgrad und genügend Unterschlupfmöglichkeiten (SCHIEMENZ & GÜNTHER 1994). Mindestansprüche an ein potenzielles Habitat sind (nach ELBING et al. 1996): günstiges Mikroklima, das Vorhandensein von Sonnplätzen, Rückzugs-und Überwinterungsquartieren, ausreichende Nahrungsgrundlage, günstige Fortpflanzungsmöglichkeiten (insbesondere das Vorhandensein geeigneter Eiablageplätze) Für ein Habitatschema stellen ELBING et al. (1996) folgende Kriterien auf: sonnenexponierte Lage, 8

9 lockeres, gut drainiertes Substrat, unbewachsene Teilflächen mit geeigneten Eiablageplätzen, spärliche bis mittelstarke Vegetation, Vorhandensein von Kleinstrukturen wie Steine, Totholz etc. als Sonnplätze Auf der Untersuchungsfläche erwies sich vor allem die Vegetationsstruktur als ungünstig für die Zauneidechse, denn die Bedeckung war sehr dicht und die Vegetation zeitweise sehr hochwüchsig, wodurch die mikroklimatischen Bedingungen eher ungünstig für die Zauneidechse waren. Nach der Mahd der Grünlandflächen verbesserten sich hier die Bedingungen, so dass diese Bereiche durchaus als Teillebensraum von Zauneidechsen hätten genutzt werden können. Dies blieb jedoch aus, da im eigentlichen Untersuchungsgebiet keine Tiere anwesend waren. Auch die unmittelbar an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Flächen (Beschreibung s. oben) wiesen keine geeigneten Zauneidechsen- Lebensräume auf, aus denen ein Überwechseln von Tieren auf die zeitweilig geeignete Teilbereiche im Untersuchungsgebiet erfolgen konnte. Die nähere Umgebung der untersuchten Gewerbegebiets-Erweiterungsfläche ist jedoch von Zauneidechsen nicht völlig unbesiedelt. Am konnte ein einzelnes Individuum (vorjähriges Tier, d.h. eine Zauneidechse, die im Sommer 2016 geschlüpft war) im Bereich des Straßengrabens an der S 38 festgestellt werden. Bezeichnenderweise war der Graben zu diesem Zeitpunkt an der straßenseitigen Böschung gemäht und die Fundstelle generell vegetationsfrei. Das Exemplar hatte den Grabenrand zum Sonnen genutzt. Ein Absuchen des Straßengrabens bis zur NO-Begrenzung der Untersuchungsfläche erbrachte keine weiteren Nachweise. Die Grabensohle selbst war ungemäht (ebenso die feldseitige Böschung) als auch durchfeuchtet. An den beiden anderen Kontrollterminen konnten keine Zauneidechsen mehr im Grabenbereich nachgewiesen werden, zumal auch die Wuchshöhe der Vegetation im Graben wieder zugenommen hatte. Die Herkunft des Einzeltieres ist nicht klar. Es ist anzunehmen, dass in der Nachbarschaft der Fundstelle Vorkommen der Zauneidechse existier(t)en, die sich 2016 erfolgreich reproduzierten. In Frage kämmen hier z.b. Gärten, Wegränder, Wiesen und Weiden, Gebüschsäume u.ä. Der Ursprungsort des Nachweises dürfte allerdings nicht allzuweit entfernt liegen, denn die Zauneidechse zeichnet sich überwiegend durch eine hohe Sesshaftigkeit aus (BLANKE 2010). Auch in Langzeitstudien konnten überwiegend nur geringe Ortsverlagerungen in ein- bis zweistelligen Meterbereichen nachgewiesen werden. Die längste sicher nachgewiesene zurückgelegte Entfernung liegt bei Tieren aus Deutschland bei 333 m (in Schweden bei 500 m). Es ist aber anzunehmen, dass einzelne Zauneidechsen größere Entfernungen zurücklegen, dennoch gilt die extreme Ortstreue der meisten Zauneidechsen als unstrittig (BLANKE & VÖLKL 2015). Wenn der Straßengraben an der S 38 (zeitweilig) als Wander- bzw. Ausbreitungskorridor von Zauneidechsen genutzt wird, dann wäre es auch möglich, dass sich Individuen auch weiter an die Untersuchungsfläche annähern könnten. 9

10 6 Zusammenfassung Auf der Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes in der Leipziger Straße in Köhra konnten im Mai und Juni 2017 keine Zauneidechsen (Lacerta agilis) nachgewiesen werden. Die hohe und dichte Vegetation auf einem Großteil der Fläche entspricht nicht den Habitatbedingungen der Art. Nach der Mahd des Grünlandes sind diese Standorte temporär als Teillebensraum geeignet, bleiben jedoch auch in dieser Phase unbesiedelt. D.h. auch von außen, von umgebenden Flächen her, beziehen keine Zauneidechsen diese zeitweilig als Habitat geeigneten Areale in ihren Aktionsraum ein. Auch in der unmittelbaren Umgebung der Untersuchungsfläche konnten bis auf eine Ausnahme keine Zauneidechsen gefunden werden. Zum Teil handelt es sich dabei um versiegelte Flächen (im Süden und Westen). Aber auch die Weg- /Feldränder im Osten blieben ohne Nachweise. Der einzige Nachweis erfolgte am Straßengraben der S 38, ca. 70 m (Luftlinie) nordwestlich der Untersuchungsfläche. Bei den Nachfolgebegehungen konnte dieser Nachweis nicht wieder bestätigt werden. Die Ursprungspopulation des Tieres ist unklar, da der Siedlungsbereich nicht Gegenstand der Untersuchung war. Aufgrund des Fehlens der Zauneidechse auf der Erweiterungsfläche ist nicht mit einem Verstoß gegen das Tötungsverbot oder der Zerstörung von Fortpflanzungsund Ruhestätten ( 44 BNatSchG) dieser streng geschützten Tierart zu rechnen. 7 Literatur BLANKE, I. (2010): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten. Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7, 2. aktualisierte und ergänzte Auflage. Laurenti-Verlag, Bielefeld, 176 pp. BLANKE, I. & VÖLKL, W. (2015): Zauneidechsen m und andere Legenden. Zeitschrift für Feldherpetologie 22(1): BNATSCHG (2013): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, Nr.51, S. 2542) zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1496). BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR, Abt. Straßenbau (2014): Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßenund Brückenbau (HVA F-StB). ELBING, K., GÜNTHER, R. & RAHMEL, U. (1996): Zauneidechse - Lacerta agilis LINNAEUS, S in GÜNTHER, R. (Hrsg.): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. Gustav Fischer Verlag, Jena, Stuttgart, Lübeck, Ulm, 825 S. FFH-RL (2006): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. ABl. EG Nr. L 305/42, geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006, ABl. EG L 368, Brüssel. GLANDT, D. (2011): Grundkurs Amphibien- und Reptilienbestimmung. Beobachten, Erfassen und Bestimmen aller europäischen Arten. Wiebelsheim: Quelle & Meyer, 411 S. 10

11 GLANDT, D. (2016): Amphibien und Reptilien. Herpetologie für Einsteiger. Berlin: Springer Spektrum; 246 S. HETTWER, C., MALT, S., SCHULZ, D., WARNKE-GRÜTTNER, R. & U. ZÖPHEL (2009): Berichtspflichten zur europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen. Naturschutzarbeit in Sachsen 51: KÜHNEL, K.-D.; GEIGER, A.; LAUFER, H.; PODLOUCKY, R. & M. SCHLÜPMANN (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): SCHIEMENZ, H. & GÜNTHER, R. 1994): Verbreitungsatlas der Amphibien und Reptilien Ostdeutschlands (Gebiet der ehemaligen DDR). - Rangsdorf: Natur und Text; 143 S. THIESMEIER, B.; FRANZEN, M.; SCHNEEWEIß, N. & SCHULTE, U. (2016): Reptilien bestimmen. Eier, Jungtiere, Adulte, Häutungen, Totfunde. (Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie 19). Bielefeld: Laurenti-Verlag; 48 S. ZÖPHEL, U.; TRAPP, H. [Bearb.] (2015) Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens. Kurzfassung (Dezember 2015). 33 S _final.pdf 11

12 Fotoanhang 12

13 Abb. A-1: Ackerkultur (Grünfutter) auf der Untersuchungsfläche Abb. A-2: Grünfutter-Anbaufläche nach der Mahd 13

14 Abb. A-3: Wiesenfläche im Südwesten des Untersuchungsgebietes Abb. A-4: Wiesenfläche nach der Mahd 14

15 Abb. A-5: Gemähter Grünlandstreifen am Parkplatz der Fa. Fiedler Abb. A-6: Gehölzbestand und Übergangsbereiche zur Anbaufläche 15

16 Abb. A-7: mesophile Hochstauden zwischen Ackerkultur und Gehölzbestand Abb. A-8: Gehölzbestand und Randsaum zur Ackerfläche 16

17 Abb. A-9: Straßengraben an der S 38 (Leipziger Straße) Abb. A-10: Wegrand mit Graben und anschließendem Rapsfeld östlich der Untersuchungsfläche 17

18 Abb. A-11: landwirtschaftlicher Weg östlich der Untersuchungsfläche Abb. A-12: kleinflächiger, vegetationsarmer Sonderstandort im W-Teil der Untersuchungsfläche 18

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