N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 05/2016) 04. Oktober 2016
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1 MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 05/2016) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 04. Oktober 2016 im Rathaus-Sitzungssaal. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender die Mitglieder des Bauausschusses Johann Hummel Georg Eichstetter Karl-Heinz Böhm Christian Bauer Josef Paintner Sebastian Hutzenthaler (i. V. für MGR Max Wittmann) Michael Forster Franz Deinhart Abwesend: MGR Max Wittmann (beruflich verhindert) Sonstige Anwesende: Ortssprecher Robert Rengstl Schriftführer: VFA Franz Kerscher Beginn: Uhr Ende: Uhr Zuhörer: 2 Presse: Fr. Marklstorfer Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.
2 Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Antrag der Eheleute Dan und Ilka Vogt auf Überprüfung der Hochwassersituation bei der Bahnüberführung, Rottenburger Straße; hier: Ortsbesichtigung P. 2 Antrag der Eheleute Auer auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 26 Muldenstraße Erweiterung durch Deckblatt Nr. 2; hier: Ortsbesichtigung P. 3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom P. 4 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Helmuth Radlmeier zur Errichtung eines Wohnhauses auf den Grundstücken FlStNr. 604, 603 und 592 (Teilfläche), Gemarkung Langenhettenbach P. 5 Antrag von Herrn Christian Brenner auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a Kapellenberg / 1. Erweiterung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück FlStNr. 377/15, Gemarkung Ergoldsbach, Schwalbenweg 10 P. 6 Bauantrag von Herrn Alois Meier auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlStNr. 30, Langenhettenbach 414 P. 7 Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Kristina und Hans Auer auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken FlStNr. 740/23 und 740 (Teilfläche), Gemarkung Ergoldsbach, Muldenstraße P. 8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); hier: Antrag von Herrn Sebastian Hutzenthaler auf Anweisung eines Geh- und Radweges auf dem Wirtschaftsweg entlang der B 15 zwischen der ehemaligen Diskothek Extra zur GVS Martinshaun - Kläham P. 9 Straßenbauprogramm 2017; hier: Festlegung der zum Ausbau vorgesehenen Straßen P. 10 Kindergarten Ergoldsbach; hier: Erneuerung der Fußböden in 3 Gruppenräumen P. 11 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: P. 14 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse -2-
3 Sitzungsverlauf: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Antrag der Eheleute Dan und Ilka Vogt auf Überprüfung der Hochwassersituation bei der Bahnunterführung, Rottenburger Straße; hier: Ortsbesichtigung Herr Bürgermeister Robold teilte mit, dass die Eheleute Dan und Ilka Vogt mit Schreiben vom eine Überprüfung des Hochwasserschutzes beim Anwesen Rottenburger Straße 16 beantragt haben. Bezugnehmend auf das Hochwasserereignis vom wird um Überprüfung der Hochwassersituation gebeten. Da jegliche Schutzmaßnahmen der Gemeinde nicht gefruchtet haben und die Sanierung der Bahnbrücke ansteht, wird um Vorschläge für eine Hochwassersanierung gebeten. Von Seiten der Eheleute Vogt wurden alle Maßnahmen getroffen, um das Haus zu schützen. Es wurde an der Eingangstür zur Praxis ein Hochwasserschutzsystem angebracht. Es wird vorgeschlagen, in der Unterführung eine Pumpe einzubauen, welche den Wasseranstieg bei Starkregen verzögert. Als Alternative könnte ein unterirdisches Auffangbecken direkt an der Unterführung gebaut werden. Aufgrund der vorgebrachten Anregung wurde mit dem Ingenieurbüro Dietlmeier, Pfeffenhausen, am Dienstag, den im Beisein der Eheleute Vogt eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Herr Dipl.-Ing. Dietlmeier teilte mit Schreiben vom mit, dass die Überflutung der Bahnunterführung dadurch entsteht, dass aus überlasteten Kanälen Wasser aus den Schächten und Sinkkästen austritt. Zur Zeit der Überflutung sind auch alle in der Nähe befindlichen Mischwasserkanäle überlastet, so dass die Lösungsmöglichkeit des Ableitens in weiterführende Kanäle ausscheidet. Die Verbreiterung der Unterführung, wie vom Anlieger gewünscht, bringt im Vergleich zum damit verbundenen Aufwand kaum eine Verbesserung, da damit eine Absenkung um wenige Millimeter oder Zentimeter verbunden wäre. Wie bei der letzten Überflutung, bei der sich ein Wasserspiegel eingestellt hat, der bis zum Überlaufen im weiteren Verlauf der Rottenburger Straße reicht, wäre damit überhaupt keine Verbesserung erreicht. Denkbar wäre, ein Pumpwerk anzuordnen das die austretenden Wassermengen zum Goldbach weiterleitet, wobei aber Wassermengen von geschätzt l/s zu transportieren wären. Da hauptsächlich das Anwesen Hausnummer 16 betroffen ist, sollte ein Hochwasserschutz am Haus selbst errichtet werden, so wie es der Anlieger bereits begonnen hat. Vorstellbar wäre auch den Hauseingang generell zu verlegen, wobei dies zugegebenermaßen für den Hauseigentümer einen nicht unbeträchtlichen Aufwand darstellt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Beseitigung der Überflutung der Bahnunterführung sicherlich technisch möglich ist. Dies ist jedoch mit einem gewaltigen Aufwand verbunden, der die Kosten von Hochwasserschutzmaßnahmen am Haus selbst um ein Beträchtliches überschreitet. -3-
4 Vom Schreiben der Eheleute Dan und Ilka Vogt vom auf Überprüfung der Hochwassersituation beim Anwesen Rottenburger Straße 16 (Bahnüberführung) wurde Kenntnis genommen. Da eine finanzierbare Lösung derzeit nicht möglich ist, wird Herr Bürgermeister Robold beauftragt, weitere Gespräche mit dem betroffenen Anwohner zu führen. P. 2 Antrag der Eheleute Auer auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 26 Muldenstraße Erweiterung durch Deckblatt Nr. 2; hier: Ortsbesichtigung Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Eheleute Kristina und Hans Auer am 15. September 2016 einen Antrag auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 26 Muldenstraße Erweiterung durch Deckblatt Nr. 2 gestellt haben. Aus dem Antrag geht hervor, dass der im derzeit rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 26 Muldenstraße Erweiterung festgesetzte Wendeplatz im Nordwesten zu einer Bauparzelle umgewidmet werden soll. Die Bauparzelle soll die gesamte FlStNr. 740/28 und eine Teilfläche der FlStNr. 740, Gemarkung Ergoldsbach, beinhalten. Diese Fläche ist im Lageplan gekennzeichnet: -4-
5 Bereits im Jahre 2012 gab es hierzu schon einen Vorgang und hier wurde mündlich festgelegt, dass der Wendeplatz zwingend für die Müllentsorgung erforderlich ist, da sonst keine Wendemöglichkeit für die Müllentsorgungsfahrzeuge besteht. Auch eine schriftliche Stellungnahme der Fa. Heinz, Moosburg, vom bestätigt das nochmals. Des Weiteren ist der Wendeplatz auch öffentlich als sogenannter Eigentümerweg gewidmet. -5-
6 Vom Antrag der Eheleute Kristina und Hans Auer auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 26 Muldenstraße Erweiterung durch Deckblatt Nr. 2 hinsichtlich der Umwidmung des Wendeplatzes (Eigentümerweges) zu einer Bauparzelle wurde Kenntnis genommen. Herr Bürgermeister Robold wird beauftragt, mit der Grundstückseigentümerin wegen der Deckblattänderungen Verhandlungen aufzunehmen. Da für die Müllabfuhr eine Wendemöglichkeit erforderlich ist, muss bei einer weiteren Bebauung ein Wendehammer mit 22 m Durchmesser erstellt werden. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Erstellung des asphaltierten Wendeplatzes mit Verlängerung der Anschlussleitungen Kanal, Wasser, Strom und Telekom sind von der Grundstückseigentümerin zu tragen. P. 3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Mit 8 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom genehmigt. P. 4 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Helmuth Radlmeier zur Errichtung eines Wohnhauses auf den Grundstücken FlStNr. 604, 603 und 592 (Teilfläche), Gemarkung Langenhettenbach Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Helmuth Radlmeier auf den Grundstücken FlStNr. 604, 603 und 592 (Teilfläche), Gemarkung Langenhettenbach, ein Wohnhaus errichten möchte. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Ergoldsbach als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die kanalmäßige Erschließung ist durch den vorhandenen Schmutzwasserkanal gesichert. Der Wasserzweckverband Mallersdorf teilte in seiner Stellungnahme vom mit, dass die wassermäßige Erschließung gesichert ist. -6-
7 Vom Antrag auf Vorbescheid von Herrn Helmuth Radlmeier zur Errichtung eines Wohnhauses auf den Grundstücken FlStNr. 604, 603 und 592 (Teilfläche), Gemarkung Langenhettenbach, wurde Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob aufgrund einer Ortsabrundungssatzung eine Bebauung möglich ist. P. 5 Antrag von Herrn Christian Brenner auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a Kapellenberg / 1. Erweiterung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück FlStNr. 377/15, Gemarkung Ergoldsbach, Schwalbenweg 10 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Christian Brenner auf seinem Grundstück FlStNr. 377/15, Gemarkung Ergoldsbach, Schwalbenweg 10, ein Gartenhaus errichten möchte. Hierzu ging am ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a Kapellenberg / 1. Erweiterung ein. Das Gartenhaus ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO genehmigungsfrei. Das Gartenhaus hat eine Gesamtfläche von 13,50 m². Wegen der Baugrenzüberschreitung ist jedoch eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a Kapellenberg/ 1. Erweiterung erforderlich. Überschreitung der kompletten Baugrenze im Punkt 3.5. Vom Antrag von Herrn Christian Brenner auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a Kapellenberg / 1. Erweiterung wegen der Errichtung -7-
8 eines Gartenhauses auf dem Grundstück FlStNr. 377/15, Gemarkung Ergoldsbach, Schwalbenweg 10, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der Überschreitung der kompletten Baugrenze im Punkt 3.5 wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a Kapellenberg / 1. Erweiterung gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 6 Bauantrag von Herrn Alois Meier auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlStNr. 30, Langenhettenbach 414 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Alois Meier auf dem Grundstück FlStNr. 30, Gemarkung Langenhettenbach, ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichten möchte. Das Bauvorhaben fügt sich nach 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die wasser- und kanalmäßige Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt soll über die öffentliche Grünfläche FlStNr. 712/32, Gemarkung Langenhettenbach, erfolgen. Des Weiteren hat der Antragsteller angeboten, im Zuge der Errichtung des Wohnhauses das bestehende Kühlhaus auf dem Grundstück FlStNr. 30/3, Gemarkung Langenhettenbach, auf seine Kosten abzubrechen und zu entsorgen. -8-
9 Vom Bauantrag von Herrn Alois Meier auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlStNr. 30, Gemarkung Langenhettenbach, Langenhettenbach 414, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Unter der Voraussetzung, dass auf Kosten des Antragstellers das bestehende Kühlhaus abgebrochen und entsorgt wird, wird dem Abbruch des bestehenden Kühlhauses zugestimmt. Der beantragten Zufahrt über die öffentliche Grünfläche FlStNr. 712/32, Gemarkung Langenhettenbach, wird zugestimmt. Es ist hierzu eine Sondervereinbarung für den Ausbau und Unterhalt der Zufahrt über die öffentliche Grünfläche FlStNr. 712/32, Gemarkung Langenhettenbach, mit dem Antragsteller abzuschließen. P. 7 Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Kristina und Hans Auer auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken FlStNr. 740/23 und 740 (Teilfläche), Gemarkung Ergoldsbach, Muldenstraße Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass am ein Antrag der Eheleute Kristina und Hans Auer auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken FlStNr. 740/23 und 740 (Teilfläche), Gemarkung Ergoldsbach, Muldenstraße, eingegangen ist. Das geplante Bauvorhaben befindet sich teilweise außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsund Grünordnungsplanes Nr. 26 Muldenstraße - Erweiterung und liegt somit gemäß 35 BauGB im Außenbereich. -9-
10 Vom Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Kristina und Hans Auer auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken FlStNr. 740/23 und 740 (Teilfläche), Gemarkung Ergoldsbach, Muldenstraße, wurde Kenntnis genommen. Da sich das geplante Bauvorhaben im Außenbereich befindet, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. P. 8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); hier: Antrag von Herrn Sebastian Hutzenthaler auf Ausweisung eines Geh- und Radweges auf dem Wirtschaftsweg entlang der B 15 zwischen der ehemaligen Diskothek Extra zur GVS Martinshaun Kläham Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Sebastian Hutzenthaler am einen Antrag auf Ausweisung eines Geh- und Radweges auf dem Wirtschaftsweg von Siegensdorf nach Martinshaun entlang der B 15, linke Seite ortsauswärts, und dem Wirtschaftsweg rechts der B 15 von Martinshaun bis zur Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Wölflkofen gestellt hat. Begründung: Das hohe Verkehrsaufkommen auf der B 15 (alt) stellt für Radfahrer eine erhebliche Gefahr dar, so dass langfristig unbedingt eine Radwegverbindung zwischen Ergoldsbach und Essenbach geschaffen werden sollte. Ab Essenbach bestehen gute Radwegverbindungen nach Landshut. Derzeit laufen Verhandlungen, um auch eine Radwegverbindung bis zum Unsbacher Berg seitens des Marktes Essenbach zu schaffen. Die Umwidmung der Wirtschaftswege zu Radwegen mit landwirtschaftlicher Anliegernutzung wäre die schnellste und kosten- -10-
11 neutralste Möglichkeit von Seiten des Marktes Ergoldsbach, die notwendige Radwegverbindung zu schaffen. Laut telefonischer Stellungnahme des Landratsamtes Landshut, Herr Absmeier, vom rät dieser strikt von einer Ausweisung als Geh- und Radweg ab. Er führt an, dass es sich bei den bestehenden Wegen gemäß Bayerischen Straßen- und Wegegesetz um Wirtschaftswege handelt und diese dann zu einem Geh- und Radweg umgestuft werden müssten. Mit der Ausweisung als Geh- und Radweg besteht dann auch ein Benutzungszwang für Fußgänger und Radfahrer. Die rechtliche Situation stellt sich so dar, dass mit der Ausweisung eines Geh- und Radweges auf dieser Straße grundsätzlich auch der landwirtschaftliche Verkehr diese Straße nicht mehr benutzen darf. Herr Absmeier rät zu einer Beschilderung des Wirtschaftsweges mit dem Zeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit den Zusatzzeichen Nr (landwirtschaftlicher Verkehr frei) und dem Zusatzzeichen Nr (Radfahrer frei). Der gleichen Ansicht ist auch die Polizeiinspektion Rottenburg a. d. Laaber. Herr MGR Franz Deinhart sprach sich gegen eine Sperrung des Wirtschaftsweges von Martinshaun bis zur Einmündung nach Wölflkofen aus, da durch diese Sperrung der Verkehr nach Wölflkofen umgeleitet wird. Herr MGR Josef Paintner erklärte, dass durch die vorgesehene Sperrung die Anwohner der Anwesen Martinshaun 101, 103, 105 und 107 ihre Grundstücke aus Richtung Landshut nicht mehr anfahren können. Sie müssen zuerst in Richtung Siegensdorf über den Kreisverkehr wieder zurückfahren. -11-
12 a) Wirtschaftsweg von Martinshaun bis zur Einmündung der Straße nach Wölflkofen Mit 3 : 5 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag von Herrn Sebastian Hutzenthaler auf Ausweisung eines Geh- und Radweges auf dem Wirtschaftsweg entlang der B 15 (alt) zwischen Martinshaun und der Einmündung zur GVS nach Wölflkofen wurde Kenntnis genommen. Eine Änderung der bestehenden Beschilderung wird abgelehnt. b) Wirtschaftsweg von Siegensdorf nach Martinshaun neben der B 15 linke Seite Mit 8 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag von Herrn Sebastian Hutzenthaler auf Ausweisung eines Geh- und Radweges auf dem Wirtschaftsweg entlang der B 15 (alt) von Siegensdorf nach Martinshaun, linke Seite ortsauswärts, wurde Kenntnis genommen. Aufgrund der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Wirtschaftsweg entlang der B 15 (alt) zwischen Siegensdorf und Martinshaun (ortsauswärts linke Seite) mit den Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen Nr (landwirtschaftlicher Verkehr frei) und dem Zusatzzeichen Nr (Radfahrer frei) zu beschildern. P. 9 Straßenbauprogramm 2017; hier: Festlegung der zum Ausbau vorgesehenen Straßen Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass im Jahre 2016 eine Sanierung der Schillerstraße, Buchenstraße und Friedhofstraße/Rest vorgesehen war. Aufgrund einer Bohrkernentnahme wurde jedoch festgestellt, dass die Schiller- und Buchenstraße über einen sehr schwachen Straßenaufbau verfügt und somit bei einer Deckenerneuerung nach dem Abfräsen zu wenig Asphaltschicht vorhanden ist. Das Ingenieurbüro Dietlmeier, Pfeffenhausen, teilte hierauf mit, dass bei beiden Straßen ein Vollausbau erforderlich ist. Die vorgenannten Straßen wurden daher aus dem Straßenbauprogramm 2016 herausgenommen. -12-
13 Herr MGR Josef Paintner berichtete, dass sich die Badstraße in einem schlechten Zustand befindet und in das Straßenbauprogramm aufgenommen werden sollte. Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass im Frühjahr / Sommer 2017 der Neubau der Bahnüberführung Rottenburger Straße durchgeführt wird und eine Sperrung der Badstraße daher nicht möglich ist. Der Ausbau der Badstraße sollte für die Jahre 2018 oder 2019 vorgesehen werden. Aufgrund der vorhandenen Schadstellen soll im Jahr 2017 an folgenden Straßen eine Sanierung durchgeführt werden: Schillerstr. (Vollausbau) Buchenstr. (Einmündung Birkenweg bis Buchenstr. 20, Vollausbau) Friedhofstr. (Rest aus 2015) -13-
14 P. 10 Kindergarten Ergoldsbach; hier: Erneuerung der Fußböden in 3 Gruppenräumen Herr Bürgermeister Robold teilte mit, dass im Kindergarten Ergoldsbach in 3 Gruppenräumen die vor ca. 40 Jahren eingebauten Bodenbeläge noch vorhanden sind. Es sollte eine Erneuerung durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erneuerung der Bodenbeläge Angebote von geeigneten Firmen einzuholen. Es ist, wie bereits in anderen Gruppenräumen, ein Kautschukbelag norament 925 grano (Farbe nach Wahl des AG) auszuschreiben. P. 11 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Robold teilte mit, dass folgende Bauanträge im Büroweg an das Landratsamt Landshut weitergeleitet wurden: Bauantrag von Frau Ostermeier Bettina und Herrn Späth Andreas auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlStNr. 4, Gemarkung Martinshaun, Martinshaun 118 Bauantrag von Herrn Simon Biederer zum Neubau zweier Dachgaupen auf dem Grundstück FlStNr. 1489/11, Gemarkung Ergoldsbach, Goldbachstr. 14 Bauantrag von Frau Andrea und Herrn Markus Oettl auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlStNr. 49 (Teilfläche), Gemarkung Ergoldsbach, Mühlenstraße 18 Bauantrag von Frau Doris Gallmeier auf Ausbau des 1. OG zu einer Wohnung mit Nebenräumen im EG, Anbau von Wohnräumen im 1. OG auf dem Garagendach und Errichtung von Gaupen im Dachbereich gemäß Absprache mit der Denkmalbehörde auf dem Grundstück FlStNr. 33 und 33/3, Gemarkung Ergoldsbach, Hauptstraße 24 und
15 Badstraße Höhe Schulstraße Herr Zweiter Bürgermeister Hutzenthaler teilte mit, dass ein Geschwindigkeitsmessgerät mit Smiley bei der Schule für längere Zeit aufgestellt werden sollte. Herr MGR Josef Paintner berichtete, dass er von Bürgern wegen der Bäume im Friedhof angesprochen wurde. In der Nähe der Toilette befindet sich ein Baum, welcher drei bis vier Gräber beschmutzt. Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass ein zusätzliches Geschwindigkeitsmessgerät mit Smiley Funktion angeschafft wird. Die Problematik am Friedhof wegen der bestehenden Bäume ist bekannt, es wird eine Lösung gesucht. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! -15-
16 B) Nichtöffentlicher Teil: P. 14 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Zu TOP 11 wird veröffentlicht, dass von der Firma Spielplatzgeräte Maier, Altenmarkt, Spielgeräte für den Kinderspielplatz an der Sudetenstraße gekauft werden. -16-
N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 06/2016) 07. Dezember 2016
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