Vieh- und Grünlandwirtschaft (Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2013)

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1 C Judith Bermúdez Morte Vieh- und Grünlandwirtschaft (Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2013) AIGEN 24. Januar 2013 Peter Kaltenegger Unit F 3 - rural development (AUT, D, SI) DG for Agriculture and Rural Development European Commission

2 Gliederung 1. Bedeutung der Vieh- und Grünlandwirtschaft für Europa 2. Agrarpolitik Europa / Österreich 3. Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik 2 2

3 Bedeutung der Vieh- und Grünlandwirtschaft 13 Millionen lw. Betrieben in Europa / 3,3 Millionen Tierhalter halten 85 Millionen Rinder 85 Millionen Schafe 13 Millionen Ziegen produzieren 156 Millionen Tonnen Milch 8 Millionen Tonnen Rindfleisch 1 Million Tonnen Schaf- u; Ziegenfleisch 3

4 Bedeutung der Viehwirtschaft im Grünland Grünland - Verwertung über Wiederkäuer Erosionsschutz CO2 Speicher Biologische Vielfalt - Weidehaltung Landschaft / Infrastruktur, Tourismus Bäuerliche Familienbetriebe / Nebenerwerbsbetriebe Österreich BG NBG Lw. Betrieben -19% - 34% Lw. Flächen(LN) -11% - 4 % 4

5 Diskussion Agrarpolitik nach 2013 Politische Ebene Das Europäische Parlament stellte bereits 2010 fest, dass kleine Tierhaltungsbetriebe in der EU fester Bestandteil der Wirtschaftsstruktur in ländlichen Gebieten Europas sind und im Hinblick auf den Umweltschutz wichtige Vorzüge bieten, sowie dass viele dieser Betriebe in benachteiligten Gebieten angesiedelt sind, in denen es keine tragfähigen wirtschaftlichen Alternativen gibt und forderte daher die Kommission und den Rat auf Sondermaßnahmen in Erwägung zu ziehen, um Kürzungen der EU-Beihilfen für Tierhaltungsbetriebe, die nachhaltige Produktionsverfahren nutzen, entgegen zu wirken die Maßnahmen zur Unterstützung der Viehwirtschaft in benachteiligten Gebieten zu verstärken 5 5

6 Diskussion Agrarpolitik nach 2013 Europäische Agrarmodell Landwirtschaft soll Politische Ebene..sich über den gesamten Raum verteilen, die Landschaft pflegen, die Naturräume erhalten, einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raums leisten Kommissar Ciolos, eine nachhaltige und flächendeckende Landwirtschaft, eine marktorientierte Landwirtschaft mit Sicherheitsnetz und eine starke "Ländlichen Entwicklung" Operationeller Ebene Landwirte: Kann ich mit meinem Betrieb und Arbeitseinsatz - (Preise, Förderungen) auch in der nächsten Periode das Auslangen finden? Jugend: Habe ich in der Landwirtschaft bzw. mit unserem Betrieb überhaupt Zukunft? 6

7 Entwicklung der Agrarpolitik Produktivität Wettbewerbsfähigkeit Nachhaltigkeit Neue Herausforderungen Anfang Krisenjahre 1992 Reform Agenda 2000/ Reform 2003/ Post 2013 Vorschlag Einkommensstabilisierung Ernährungsicherheit Produktivitätsanstieg Marktstabilisierung Einkommensbeihilfe Überschüsse Ausgabenexplosion Quoten Abbau der Überschüsse Entkoppelung Probleme WTO Integrierte ländl. Entwicklung Wettbewerbs- fähige Betriebe Internat. Umwelt Umwelt Handelskonflikte Vereinfachung LE+ LEADER Territoriale AGRI-G1 CAP key challenges 7 Entwicklung Ernährungssicherheit Umwelt und Klimawandel 7

8 Herausforderungen Habitate Artenvielfalt Kultur & Landschaft Ernährung Klima Ländlicher Raum Biomasse Wettbewerbsfähigkeit Ressourcen- Management 8

9 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 1. Säule: - Direktzahlungen (von der Produktion entkoppelt) - Marktstützungsmassnahmen (Cross Compliance Standards) 76% 2. Säule: Ländliche Entwicklungs politik 24% Multifunktionale Landwirtschaft Nahrungsmittel Umwelt funktion Ländl. Funktion Modulation 9

10 Inhalt/Diskussionen 1. Säule (Einkommen. Öffentliche Güter) Neugestaltung gerechter grüner zielgerichteter A) Direktzahlungen aktive Landwirte Grundsicherung - Einheitsprämie keine eu-flat rate verpflichtende Ökologisierung besondere natürl. Einschränkungen Kleinlandwirteregelung Junglandwirte gekoppelte Prämien Obergrenzen B) Marktinstrumente Sicherheitsnetz 10

11 Neue Direktzahlungsregelung Aktiver Landwirt Zuwendung an aktive Landwirte (gilt nicht für DZ unter 5000 ): Summe der jährlichen DZ müssen mehr als 5% des außerlandwirtschaftlichen Einkommens ausmachen) DZ 6000 alw. Jahreseinkommen % = 2100 ( in ) DZ 6000 alw. Jahreseinkommen % = 7000 (out) Festgelegte Mindesttätigkeit (Mitgliedstaat legt fest) muss erfolgen keine Gefahr für Nebenerwerbslandwirte 11

12 Neue Direktzahlungsregelung Basisprämie - muss Weg vom historischen Modell (historische Prämien) Nationaler oder regionaler Einheitssatz je beihilfefähigem Hektar ( Festlegung von Regionen durch Mitgliedstaaten Übergangsregelungen bis 2019 möglich ab 2019 muss jeder ha gleich behandelt werden! 12

13 Neue Direktzahlungsregelung Ökologisierung - muss 30% des Finanzrahmens der Direktzahlungen Voraussetzungen: Kulturartendiversifizierung: 3 Kulturen (min 5% und max 70%), ab 3 ha Ackerbau Ökologische Vorrangfläche (7%) Erhaltung von Dauergrünland (5% Flexibilität) (BIOlandbau erfüllt die Anforderungen, AUM???) 13

14 Neue Direktzahlungsregelung Gekoppelte Zahlungen - kann Bis zu 5-10 % des Finanzrahmens für Direktzahlungen Spezifische Landwirtschaftsformen (Regionen) Bestimmte Agrarsektoren mit wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Problemen Bis zu 5 % des Finanzrahmens für Direktzahlungen Anwendbar in der Gebietskulisse für die Ausgleichszulage der ländlichen Entwicklung 14

15 Prioritäten Ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (1) Europa Strategie Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) für ELER, EFRE, ESF, Kohäsionsfonds und EMFF; spiegelt EU2020 mittels gemeinsamer thematischer Ziele wieder, die durch zentrale Aktionen für jeden Fonds adressiert werden Partnerschaftsvereinbarung Nationales Dokument, welches die beabsichtigte Nutzung der Fonds zur Erreichung der Ziele von EU2020 beschreibt Ländliche Entwicklungspolitik: ELER Übrige GSR-Fonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds & EMFF) Innovation, Umwelt und Klimaveränderung als Querschnittsthemen Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Rentabilität der landwirtschaftl. Betriebe Förderung einer Organisation d. Nahrungsmittelkette u. d. Risiko- Managements i. d. Landwirtschaft Wiederherstellung, Erhaltung u. Ver- Besserung der land- + forstwirtschaftlichen Ökosysteme Förderung der Ressourceneffizienz + Unterstützung des Agrar-, Ernährungsu. Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen u. klimaresistenten Wirt. Förderung der sozialen Eingliederung, Armutsbekämpfung und der wirtsch. Entw. in ländl. Gebieten 5 % Leader lokales Entwicklungskonzept 15

16 Keine Achsen mit Minimaldotationen, aber 6 Prioritäten Minimum 25% des ELER Betrages für: Agrar-Umwelt-Klima Zahlungen, Biologische Landwirtschaft, Zahlungen für Gebiete mit natürlichen und spezifischen Nachteilen Minimum 5% des ELER Betrages für: LEADER (CLLD) Unterprogramme mit höherer Zuwendungsrate Junglandwirte: + 20% bei investiven Massnahmen Berggebiete: +20% bei investiven Massnahmen Kleinlandwirte nach der Definition der Mitgliedstaaten: +10% Kurze Vermarktungsketten: +10% 16

17 Ko-finanzierung Generell: Einheitliche Kofinanzierungsrate bis zu: 85% in wenig entwickelten Gebieten, peripheren Gebieten und kleineren Ägäischen Inseln 50% in anderen Gebieten (Österreich) Höhere Kofinanzierungsrate bis zu 80% für:???? Wissenstransfer und Informationsaktionen Errichtung von Erzeugergruppen Kooperation Leader Bis zu 100% ELER Kofinanzierung für innovative Projekte, die aus den Kappungsmitteln der 1. Säule finanziert werden 17

18 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung Wissenstransfer und Informationsaktionen Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste Investitionen in physisches Kapital Unterstützung von Qualitätsvorschriften bei landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln -!!!!Geschäftsentwicklung (landw. und nicht-landw. Betriebe) Bildung von Erzeugergruppen Grunddienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Ausgleichszahlungen: Gebiete mit natürlichen oder sonstigen spezifischen Nachteilen (!!Neue Abgrenzung in Überarbeitung) Tierschutzverpflichtungen (Weideprämie) bessere und flexiblere Bedingungen: jährliche Verträge Investitionen für die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Waldkonservierung Kooperation (Clusters, Netzwerke usw.) NEU Risikomanagement NEU EIP ( Wissenschaft, Firmen, Bauern und Beratung) NEU 18

19 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung Tierschutzverpflichtungen (Weideprämie) bessere und flexiblere Bedingungen: jährliche Verträge!!Biologische Landwirtschaft Getrennte Massnahme zur besseren Sichtbarkeit Ausgleichszahlungen: Gebiete mit natürlichen oder sonstigen spezifischen Nachteilen (!!Neue Abgrenzung in Überarbeitung) Agrarumwelt und Klima Zahlungen Breiter Rahmen von Verpflichtungen mit mehr Flexibilität (z.b. jährliche Verlängerung nach 5 Jahren) und Förderung von Gemeinschaftsverträgen Artenvielfalt und Ökosysteme Klimawandel Wasser (Menge und Qualität) Boden (Menge und Qualität) Landschaftsformen Konservierung genetischer Ressourcen!!Mitgliedstaaten müssen adequate Fortbildung und Information bewährleisten 19

20 Inhalt/Diskussionen 2. Säule ( Landwirte, Umwelt, Regionen, Problemgebiete) Produktion + Verknüpfung von Massnahmen untereinander Verknüpfung von Massnahmen mit Fortbildung/ Beratung Vorgefertigte Pakete für bestimmte Gebiete bzw. Gruppen Erhöhte Förderintensität für bestimmte Bereiche Programmgestaltung/Massnahmengestaltung Arbeitsgruppen Landwirte/LKÖ/Länder/ AMA/Ministerium 20

21 Wie wird die GAP finanziert? In den Kommissionsvorschlägen für den EU-Haushalt im Zeitraum werden die GAP-Ausgaben nominal auf dem Niveau von 2013 festgeschrieben in Milliarden Euros Quelle: Mitteilulng der Kommission Ein Haushalt für Europa bis 2020 COM(2011) 500 endg., Teil II. Nominale Preise - Säule 1 Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben Säule 2 Ländliche Entwicklung Gesamt Säule 1 und Lebensmitelsicherheit Bedürftige Krisenreserve für den Agrarsektor Fonds für die Anpassung an die Globalisierung Bis zu Forschung und Innovation in den Bereichen Versorgungssicherheit, Bio-wirtschaft und nachhaltige Landwirtschaft Zusätzliche Mittel gesamt Bis zu 17.1 Gesamtes vorgeschlagenes Budget für den Zeitraum Bis zu

22 Kosten der GAP 140 Kosten der GAP im Jahr 2010 (absolut) 60% Kosten der GAP im Jahr 2010 (relativ) % des EU- Haushalts 50% 40% 30% 20% 0.5% des EU-BIP 20 10% 0 Milliarden Euro 0% % des BIP GAP-Ausgaben EU-Haushalt GAP-Ausgaben Alle öffentlichen Ausgaben der EU Quelle: Europäische Kommission GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 22

23 mio EUR Budget für Ländliche Entwicklung: Vergleich / ? DE AT SI 23

24 mio EUR Anteil EU - Geld / LE Österreich ( ) ELER EFRE ESF 24

25 Mittel für die Periode (EU - Österreich) Strukturfond 1,2 mrd Regionalfonds 680 mio Sozialfonds 524 mio Landwirtschaftsfonds 9,3 mrd Direktzahlungen 5,3 mrd Ländl. Entwicklung 4,0 mrd Gesamtsumme 10,5 mrd (4,0 x2=8,0 mrd + 5,3+2=15,3 mrd) (2,2 mrd / Jahr für Landwirtschaft) /ha 25

26 Wo stehen wir mit der Reform der GAP? 12. April 11. Juni Juli November November Januar Juni Oktober 2011 Öffentliche Debatte (Bürger und Organisationen in der EU) Öffentliche Konferenz Mitteilung der Kommission Die GAP bis 2020 Konsultation zur Folgenabschätzung (Interessenträger) Kommissionsvorschläge für den EU-Haushalt Rechtsvorschläge der Kommission zur GAP Den Rechtsvorschlägen liegt eine Folgenabschätzung bei, in der auf der Grundlage umfassender quantitativer und qualitativer Analysen alternative Szenarios für die Fortentwicklung der Politik bewertet Erörterung im Europäischen Parlament und im Rat Erörterung im Europäischen Parlament und im Rat Bis Mitte 2014 Annahme der Verordnungen und Durchführungsrechtsakte 26

27 GAP Mitteilung der Kommission Rechtsvorschläge Herausforderungen Politische Ziele Operative Ziele Wirtschaftliche Ökologische Räumliche Europa 2020 Rentable Lebensmittelerzeugung Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zum Klimawandel Ausgewogene räumliche Entwicklung Stärkere Wettbewerbsfähigkeit Verbesserte Nachhaltigkeit Bessere Effektivität + Effizienz Produktion + sonstige Leistungen = E I N K O M M E N S S I C H E R U N G 27

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei den Verhandlungen und der Vorbereitung für das Programm "Ländliche Entwicklung " 28 28

29 Agrarbudget - Zuteilung nach Säule I + II ( ) AUT+EU Geld EU Geld AUT EU 27 Budget % 20% 40% 60% 80% 100% 1. Säule 2. Säule 29

30 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung Grunddienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Lokale Grunddienstleistungen Breitbandinfrastruktur; andere Arten von kleinerer Infrastruktur, Erneuerbare Energie Freizeit-Infrastruktur, Touristeninformationen Kulturelles und Natur-Erbe von Dörfern und Landschaften, Umbau von Gebäuden und Verbesserung der Lebensqualität 30

31 Neue Direktzahlungsregelung Kleinlandwirteregelung - muss Bis zu 10 % des Finanzrahmens für Direktzahlungen Vereinfachung von Anträgen und Kontrollen Pauschalzahlung vom Mitgliedstaat festzusetzen ( Euro) 31

32 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung Investitionen für die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern Aufforstung Einrichtung von Agrarforstsystemen Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden und Naturkatastrophen Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Waldökosysteme Investitionen in neue Techniken der Forstwirtschaft sowie in Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Produkte Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Waldkonservierung Waldumweltverpflichtungen, die über die einschlägigen rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen Erhaltung und Förderung forstgenetischer Ressourcen Neu? Zusätzlich Förderung forstgenetischer Ressourcen 32

33 Neue Direktzahlungsregelung Ausgleichszahlung - kann Bis zu 5 % des Finanzrahmens für Direktzahlungen Anwendbar in der Gebietskulisse für die Ausgleichszulage der ländlichen Entwicklung 33

34 Neuigkeit: thematische Unterprogramme Unterprogramme mit höherer Zuwendungsrate Junglandwirte: + 20% bei investiven Massnahmen Berggebiete: +20% bei investiven Massnahmen Kleinlandwirte nach der Definition der Mitgliedstaaten: +10% Kurze Vermarktungsketten: +10% Unterprogramme nach Auswahl des Mitgliestaates ohne Zusatz Bei Agrarsektoren unter Strukturanpassung, in Gebieten wo diese von besonderer Bedeutung sind 34

35 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung Ausgleichszahlungen: Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie Zahlungmöglichkeit auch für Trittsteinbiotope Zahlungen für gesetzliche Vorschriften Ausgleichszahlungen: Gebiete mit natürlichen oder sonstigen spezifischen Nachteilen!!Neue Abgrenzung in Überarbeitung Tierschutzverpflichtungen Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus) Bessere und flexiblere Bedingungen: jährliche Verträge 35

36 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung!!Kooperation - breitangelegte Förderung wirtschaftlicher, Umwelt- und sozialer Kooperation (einschliesslich der Operationsgruppen im Rahmen der EIP) Entwicklung von neuen Produkten, Praktiken, Verfahren und Technologien Pilotvorhaben Kooperation zwischen kleinen Akteuren zur Organisation von gemeinsamen Arbeitsprozessen, gemeinsames Bewirtschaften von Anlagen und Ressourcen Horizontale und vertikale Kooperation zwischen Akteuren in der Lieferkette zur Förderung von kurzen Vermarktungswegen und lokalen Märkten Gemeinsame Umsetzung von Umweltvorhaben Lokale Entwicklungsstrategien ausserhalb von Leader 36

37 2. Säule LE Achse 1 min. 10% 13,4% Ländliche Entwicklung Achse 2 min. 25% 72,6 % Umweltschutz + Landmanagement «LEADER» Achse - mind.5 % (5,3%) Technische Hilfe 2,0 % Achse 3 min. 10% 6,9 % Wettbewerbsfähigkeit Lebensqualität + Diversifizierung 37

38 Neue Direktzahlungsregelung Direktzahlungen Kürzungen Progressives Modell mit Obergrenze 20 % Kürzung über % Kürzung über % Kürzung über % Kürzung über Löhne können abgezogen werden Arbeitskräfte Grenning wir ebenfalls abgezogen! 38

39 Neue Direktzahlungsregelung Regelung für Junglandwirte - muss 2% des Finanzrahmens der Direktzahlungen Antragstellung bis zum Alter von 40 Jahren Erstmalige Niederlassung (bis 5 Jahre vor erstmaliger Antragstellung der Basisprämie Zahlung über 5 Jahre (Verkürzung um Jahre zwischen Niederlassung und Antragstellung) Zusatzzahlung von 25% der Direktzahlungen eines Betriebes 39

40 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung!!Risikomanagement Beitrag zu den Prämien für Ernte-, Tier und Pflanzenversicherungen!!Beitrag zu Gemein-Hilfe-Fonds, für Entschädigungen im Falle von Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten oder Umweltbedingten Vorfällen!!Beitrag zu Gemein-Hilfe-Fonds zur Einkommensstabilisierung (Entschädigung von Landwirten bei erheblichen Einkommensverlusten) Wiederaufbau von landwirtschaftlichem Produktions-Potenzial nach Naturkatastrophen und Einführung vorbeugender Massnahmen 40

41 GAP - Förderungen (für Berggebiete) in Österreich 1. Säule Betriebsprämie, Muttterkuhpr / Betrieb 2. Säule Achse I Land-und Forstwirtschaft Investitionen, Niederlassung 8000 / Förderfall und 9000 / NL Achse II Abgeltung natürlicher Nachteile Ausgleichszulage / Betrieb Abgeltung für erbrachte Leistungen Agrarumwelt 4200 / Betrieb Achse III Ländliche Entwicklung im engeren Sinn Diversifizierung, Naturschutz, Leader 41

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