Verkehrsuntersuchung. Anbindung eines geplanten Gewerbegebietes an die Achimer Straße (L 167)/ AS Oyten Rampe Süd in der Gemeinde Oyten

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1 Verkehrsuntersuchung Anbindung eines geplanten Gewerbegebietes an die Achimer Straße (L 167)/ AS Oyten Rampe Süd in der Gemeinde Oyten Im Auftrag der Gemeinde Oyten erstellt von Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias (vormals Verkehrsplanungsbüro Hinz). Elkartallee 3, Hannover Tel: 0511/ , Fax: 0511/ Dezember 2013

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3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Vorhandene Situation Verkehrsprognose Allgemeine Verkehrsprognose Spezielle Entwicklungen/ GE AS Oyten Ermittlung der Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität Alternativanbindung L Fazit Bearbeitung: Dipl.-Ing. Felix Bögert Dipl.-Geogr. Maik Dettmar Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

4 1 Aufgabenstellung (1) In der Gemeinde Oyten ist die Realisierung eines neuen Gewerbegebietes an der Autobahn A 1 im Bereich der AS Oyten geplant. Die Anbindung soll über den Knotenpunkt Achimer Straße (L 167)/ AS Oyten Rampe Süd erfolgen. Zu diesem Zweck soll der vorhandene dreiarmige Knotenpunkt zu einem vierarmigen Kreisverkehr umgebaut werden. Das geplante Gewerbegebiet liegt dann südöstlich des Knotenpunktes. (2) Auf der Basis aktueller Verkehrsdaten wird das zukünftige Verkehrsaufkommen zunächst noch ohne die o.g. Nutzung abgeschätzt. Dieser Prognose wird der zu ermittelnde Verkehr mit Bezug zu dem geplanten Bauvorhaben überlagert (Verkehrsmengen, Lkw-Anteil, Herkunfts-/ Zielrichtungen, tageszeitliche Verteilung). (3) Für den Knotenpunkt Achimer Straße/ AS Oyten Rampe Süd/ Anbindung Gewerbegebiet sowie den Knotenpunkt Achimer Straße/ AS Oyten Nord/ An der Autobahn wird die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität auf der Grundlage des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001, Ausgabe 2009) ermittelt. (4) Alternativ wird auch die Anbindung des geplanten Gewerbegebietes ca. 500 bis 700 Meter südlich der Anschlussstelle Oyten über eine 3-armige Einmündung an die L 167/ Achimer Straße geprüft (siehe Kapitel 5). (5) Die Ergebnisse der Untersuchung können als Grundlage für ggf. erforderliche weitergehende Untersuchungen (z.b. schalltechnische Gutachten, Entwurfsplanung) genutzt werden. Die Arbeiten werden in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt. 4

5 Quellen u.a.: Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025, ITB BVU 2007 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen Ausgabe 2001, FGSV Köln, Fassung 2009 Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung Abschätzung der Verkehrserzeugung, Dietmar Bosserhoff, Hessisches Landesamt für Straßen und Verkehrswesen, Wiesbaden 2000 Programm ver_bau, Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Dietmar Bosserhoff, Stand 2009 Definitionen: Im Rahmen dieser Untersuchung werden u.a. die folgenden Begriffe bezüglich des Lkw-/ Schwerverkehrsaufkommens verwendet: Pkw: Personenkraftwagen (< 5m, < 2,8 t) Lfw: Lieferwagen (5-7m, 2,8-3,5 t) Lkw: Lastkraftwagen/ Lastzug (> 7m, > 3,5 t) Bus: Busse (> 7m, > 3,5 t) Der im Gutachten verwendete Begriff Schwerverkehrsanteil bezeichnet die für die Leistungsfähigkeitsberechnungen relevanten Lastkraftwagen, Lastzüge und Busse (ohne Lieferwagen), also alle Fahrzeuge > 3,5 t. 5

6 L 168 Oyten K Kfz/ 24h 5,4% SV-Anteil Kfz/ 24h 2,9% SV-Anteil Achimer Str. K 2 K Kfz/ 24h 2,6% SV-Anteil AS Oyten Kfz/ 24h 5,0% SV-Anteil geplantes GE A 1 L 168 N A Kfz/ 24h 2,8% SV-Anteil Kfz/ 24h 4,6% SV-Anteil L 167 A 27 Kartengrundlage A (1,6 %) 29 (5,4 %) (3,4 %) Knoten 2 Kfz Spitzenstunde :00-17:00 Uhr 210 (4,8 %) 33 (6,1 %) 95 (9,5 %) Rampe A 1 Nord Achimer Straße An der Autobahn 50 (2,0 %) 162 (7,4 %) 122 (4,1 %) 47 (2,1 %) 484 (2,7 %) 170 (6,5 %) (1,9 %) (6,8 %) Knoten 1 Kfz Spitzenstunde :15-17:15 Uhr Achimer Straße Rampe A 1 Süd 441 (2,3 %) 12 (8,3 %) 283 (0,7 %) 35 (2,9 %) % = Schwerverkehrsanteil (Fz > 3,5 t) ABB. 1 Übersichtsplan Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

7 2 Vorhandene Situation (6) Das Untersuchungsgebiet liegt südlich von Oyten im Anschluss an die Autobahn A 1 (AS Oyten, Rampe Süd). (7) Nördlich des Plangebiets ist bereits ein Gewerbegebiet vorhanden, im Westen erstreckt sich der Ort Oyten mit überwiegender Wohnnutzung, der durch die Autobahn geteilt wird. Südlich und östlich des geplanten Gewerbebereichs gliedern sich in erster Linie landwirtschaftlich genutzte Flächen an (ABBILDUNG 1). (8) Zur Ermittlung der aktuellen Verkehrsmengen und -beziehungen wurden am in der Zeit von bis Uhr die Verkehrsströme im Knotenpunkt Achimer Straße (L 167)/ AS Oyten Rampe Süd ermittelt (Knoten K 1). Für die weitere Betrachtung wurde dann am eine Verkehrszählung am Knotenpunkt Achimer Straße (L 167)/ AS Oyten Rampe Nord (Knoten K 2) im gleichen Zeitintervall durchgeführt. (9) Die berechneten 24h-Querschnittswerte passen dabei exakt zusammen. Lediglich die Spitzenstunden weichen um ca. 15 Minuten voneinander ab, was zu einer leichten Differenz der Verkehrsströme im betrachteten Spitzenzeitraum führt. Diese Schwankungen werden aber innerhalb des 3-stündigen Zählzeitraums wieder ausgeglichen. Für die weitere Betrachtung wird für die Knotenpunkte K 1 und K 2 die jeweils ermittelte Spitzenstunde verwendet. (10) Die Verkehrsbelastung im nördlichen Abschnitt der Achimer Straße beträgt ca Kfz pro Tag. Zwischen den Anschlussrampen steigt die Verkehrsbelastung auf ca Kfz/24h an, südlich der Rampe sinkt die Querschnittsbelastung auf etwa Kfz/24h. Die nördliche Rampe wird täglich von ca Fahrzeugen genutzt, die südliche Rampe weist eine Verkehrsbelastung von ca Kfz/24h auf. (11) Die Schwerverkehrsanteile liegen dabei in allen Querschnitten im Mittel unter 10 %, größtenteils sogar unter 5 %. Die Knotenströme schwanken dabei von 0,7 bis maximal 9,5 %. 7

8 Tageszeitliche Schwankungen - Jahr 2011 L 167, AS Oyten (zwischen Rampe Nord und Rampe Süd) Tageszeitliche Schwankungen - Jahr 2013 L 167, AS Oyten (zwischen Rampe Nord und Rampe Süd) 8,6 % 8,3 % Kfz :00 15:15 15:30 15:45 16:00 16:15 Kartengrundlage Uhrzeit 16:30 16:45 17:00 17:15 17:30 17:45 Ri Nord Ri. Süd Kfz :00 15:15 15:30 15:45 16:00 16:15 16:30 Uhrzeit 16:45 17:00 17:15 17:30 17:45 Ri Nord Ri. Süd L 168 Oyten L 168 N 0425 Achimer Str. A 1 AS Oyten A L 167 A 27 A A 1 Zst Pkw Güterverk L 168 Zst Pkw Güterverk L 167, Zst Pkw Güterverk ABB. 2 Tageszeitliche Schwankungen/ Durchschnittl. täglicher Verkehr Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

9 (12) Aus den Zählwerten lassen sich die tageszeitlichen Schwankungen auf der L 167 erkennen (hier dargestellte Ganglinie nördlich der Rampe AS Oyten Süd). (13) Die höchsten Belastungen im Tagesverlauf ergeben sich zumeist am Nachmittag eines Werktages im Zeitraum bis Uhr bei Überlagerung von Berufspendler-, Wirtschaft-, Einkaufs- und Besorgungs- sowie Freizeitverkehren. (14) Im Laufe des Nachmittags zeigt sich, dass es keine herausragende Verkehrsspitze gibt. Die höchsten Belastungen treten zwischen und Uhr (Knoten K 2) und und Uhr (Knoten K 1) auf. Hierbei ergeben sich ca. 8,3 bis 8,6 % der Tagesbelastung (ABBILDUNG 2, oben). (15) Zur Ermittlung des Durchschnittlichen-Täglichen-Verkehres im Jahresmittel (DTV) führen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Abstand von 5 Jahren Verkehrszählungen durch. In der Nähe des Untersuchungsraumes sind drei Zählstellen vorhanden: A 1 zwischen AS Oyten und Bremer Kreuz (Zählstelle 0009) 2010 ca Kfz/ Tag, L 168 westlich von Oyten (Zst. 0425) 2010 ca Kfz/ Tag, L 167 zwischen AS Oyten und Embsen (Zst. 0590) 2010 ca Kfz/ Tag. (16) Der Schwerverkehrsanteil (LKW und Lastzüge) auf der A 1 betrug 2010 ca. 21,0 %. Auf der L 168 lag der Wert bei etwa 2,4 %, auf der L 167 bei ca. 5,6 %. (17) Im zeitlichen Verlauf der Verkehrsmengen seit 1970 erkennt man ein stetiges Ansteigen bis Mitte der 90er Jahre. Seitdem steigen die Verkehrsmengen nicht mehr relevant an, stagnieren oder sind teilweise sogar rückläufig (ABBILDUNG 2, unten). (18) Der Verkehrsrückgang im Verlauf der A 1 für das Jahr 2010 ist ggf. mit den Ausbauarbeiten der Autobahn zu erklären, so dass sich Verkehre durch Baustellen und Stauerscheinungen eher großräumig verlagert haben. Gleiches gilt vermutlich auch für die autobahnparallel verlaufende L

10 Übersicht Knotenpunkte AS Oyten K 2 LSA (vorh.) Verteilung Neuverkehre 5 % Ri. Oyten Ri. Bremen Ri. Hamburg 40 % 35 % N K 1 KV (gepl.) Anbindung Gewerbe Ri. A 27, Achim 20 % Knoten 2 - Szenario 1 (guter Branchenmix, u.a. auch Kleinbetreibe) 70 Zufahrten/ ha NBL, SV-Anteil GE = 30 % Knoten 2 - Szenario 2 (hoher Anteil verkehrserzeugendes Gewerbe) 105 Zufahrten/ ha NBL, SV-Anteil GE = 45 % allg. Verkehrszuwachs = 9 % SV-Anteil restl. Knotenströme = 10 % Rampe A 1 Nord K 2 Signalanlage An der Autobahn Rampe A 1 Nord K 2 Signalanlage An der Autobahn Achimer Straße Kfz Spitzenstunde Jahr 2025 Achimer Straße Knoten 1 - Szenario 1 (guter Branchenmix, u.a. auch Kleinbetreibe) 70 Zufahrten/ ha NBL, SV-Anteil GE = 30 % Knoten 1 - Szenario 2 (hoher Anteil verkehrserzeugendes Gewerbe) 105 Zufahrten/ ha NBL, SV-Anteil GE = 45 % Achimer Str. Nord Achimer Str. Süd Rampe A 1 Süd allg. Verkehrszuwachs = 9 % SV-Anteil restl. Knotenströme = 10 % K 1 70 K 1 Kreisverkehr Kreisverkehr Anbindung GE Kfz Spitzenstunde Jahr 2025 Achimer Str. Nord Achimer Str. Süd Anbindung GE Rampe A 1 Süd ABB. 3 Verkehrsmengen 2025 Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

11 3 Verkehrsprognose Allgemeine Verkehrsprognose 2025 (19) Für den Untersuchungsraum wird trotz der in der jüngeren Vergangenheit eher stagnierenden Verkehrsmengen bis zum Prognosehorizont 2025 pauschal von einer Steigerung um ca. 9,0 % ausgegangen. (20) Bis 2025 wird sich der Anstieg der Verkehrsmengen abschwächen und dann einer Sättigung entgegenstreben. Wesentliche Verkehrssteigerungen sind dann nur noch im überregionalen Verkehr und insbesondere im Güterfernverkehr zu erwarten (u.a. entlang der Autobahn A 1). 3.2 Spezielle Entwicklungen/ geplantes Gewerbegebiet (21) Die Gemeinde Oyten plant ein Gewerbegebiet mit einer Nettobaulandfläche (NBL) von ca. 32 ha. Da die Nutzungen noch nicht bekannt sind, wird mit zwei unterschiedlichen Szenarien gearbeitet, um die mögliche Nutzungsbandbreite zu berücksichtigen. (22) Szenario 1 geht von großflächigem Gewerbe aus (auch Logistik), das jedoch durch kleinteilige Handwerksbetriebe ergänzt wird. Szenario 2 sieht weitgehend verkehrserzeugende Betriebe vor (Großteil Logistik, Spedition), da der Standort für diese Branche verkehrsgünstig an der Autobahn gelegen ist. Welches Szenario den zukünftigen Nutzungen am nächsten kommt, kann an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden. GE AS Oyten Szenario 1 Szenario 2 Nutzung Guter Branchenmix, u.a. auch kleinteiliges Gewerbe Hoher Anteil an verkehrserzeugendem Gewerbe, u.a. Logistik Zufahrten/ ha NBL SV- Anteil % % Zufahrten/Tag Kfz SV = 675 Lkw Kfz SV = Lkw (23) Da Verbundverkehrsfahrten hier weitgehend ausgeschlossen werden können, entstehen in Szenario 1 ca neue Fahrten pro Tag (2.250 Zu-/ Abfahrten), in Szenario 2 beträgt das zusätzliche Verkehrsaufkommen etwa Kfz/24h (3.375 Zu-/ Abfahrten), wobei die Lkw-Fahrten (SV > 3,5 t) hier mehr als doppelt so hoch ausfallen. (24) Die sich hieraus ergebenden Fahrten sind in ABBILDUNG 3 für die Spitzenstunde dargestellt. Dabei wird neben den auf das Jahr 2025 bezogenen Bestandsverkehren ein pauschaler Ansatz von 10 % der Tagesbelastung für die Neuverkehre angesetzt (Bestand 8,3 bis 8,6 %). Zudem ist für die Spitzenstunde davon auszugehen, dass 40 % der Fahrzeuge dem neuen Gewerbegebiet zufahren und 60 % das Gelände verlassen (u.a. Dienstende am Nachmittag). 11

12 4 Ermittlung der Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität (25) Die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität der Knotenpunkte wird gemäß Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001, Ausgabe 2009) für einen Kreisverkehr geprüft. Dabei werden die Ergebnisse in den Qualitätsstufen A bis F angegeben. A bedeutet dabei freien Verkehrsfluss, F eine Überlastung der Verkehrsanlage. Stufe A: Die Verkehrsteilnehmer werden äußerst selten von anderen beeinflusst. Sie besitzen die gewünschte Bewegungsfreiheit in dem Umfang, wie sie auf der Verkehrsanlage zugelassen ist. Der Verkehrsfluss ist frei. Stufe B: Die Anwesenheit anderer Verkehrsteilnehmer macht sich bemerkbar, bewirkt aber eine nur geringe Beeinträchtigung des Einzelnen. Der Verkehrsfluss ist nahezu frei. Stufe C: Die individuelle Bewegungsmöglichkeit hängt vielfach vom Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer ab. Die Bewegungsfreiheit ist spürbar eingeschränkt. Der Verkehrszustand ist stabil. Stufe D: Der Verkehrsablauf ist gekennzeichnet durch hohe Belastungen, die zu deutlichen Beeinträchtigungen in der Bewegungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer führen. Interaktionen zwischen ihnen finden nahezu ständig statt. Der Verkehrszustand ist noch stabil. Stufe E: Es treten ständige gegenseitige Behinderungen zwischen den Verkehrsteilnehmern auf. Bewegungsfreiheit ist nur in sehr geringem Umfang gegeben. Geringfügige Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum Zusammenbruch des Verkehrsflusses führen. Der Verkehr bewegt sich zwischen Stabilität und Instabilität. Die Kapazität wird erreicht. Stufe F: Die Nachfrage ist größer als die Kapazität. Die Verkehrsanlage ist überlastet. (26) Aus den Verkehrserhebungen ergeben sich die Zeiten von ca bis Uhr bzw bis Uhr als relevante Spitzenstunden. In dieser Zeit sind durch die Überlagerung von Wirtschafts-, Berufspendler-, Einkaufs- und Besorgungs- sowie Freizeitverkehren die höchsten Verkehrsbelastungen eines Tages festzustellen. (27) An Werktagen werden innerhalb des Planungsraumes in dieser Stunde gemäß Verkehrserhebungen ca. 8,3 bis 8,6 % der Fahrten eines Tages abgewickelt. Für die Berechnung der Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität wird demnach für die Neuverkehre pauschal ein Bemessungsstundenanteil von 10 % bezogen auf die Jahresdurchschnittsbelastung eines Tages angesetzt. Die Werte liegen damit auf der sicheren Seite. (28) Die Anteile des Schwerverkehrs entlang der L 167 gehen mit einem pauschalen Wert von 10 % in die Berechnungen ein, die Zuund Abfahrten der geplanten Gewerbegebietsanbindung aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsstrukturen mit 30 bis 45 % (Szenario 1 und 2). 12

13 (29) Die bei den prognostizierten Verkehrsmengen zu erwartende Verkehrsqualität des Kreisverkehrs an Knotenpunkt K 1 ergibt in Szenario 1 eine befriedigende Leistungsfähigkeit der Stufe C. Alle Verkehre können den Knotenpunkt ohne größeren Rückstau passieren, der Verkehrszustand ist stabil (ANHANG 1). (30) Durch die höheren Verkehrsmengen, insbesondere den gestiegenen SV-Anteil, weist der Kreisverkehr an Knotenpunkt K 1 in Szenario 2 eine mangelhafte Verkehrsqualität der Stufe F auf. Die Verkehrsanlage ist in der Spitzenstunde überlastet (ANHANG 1). (31) Auch bei einer zusätzlichen - südlicher gelegenen - Anbindung des geplanten Gewerbegebietes an die Landesstraße L 167 tritt keine Verbesserung der Verkehrsqualität im Kreisverkehr in Szenario 2 auf (QSV = F). Hierbei wurde davon ausgegangen, dass 80 % der Fahrten von/ nach Süden über die zusätzliche Anbindung verlaufen und nicht mehr im Kreisverkehr auftauchen. Zusätzlich verlagern sich 20 % der Fahrten von Norden bzw. von der Autobahn innerhalb des Kreisverkehrs auf die Fahrtroute zur südlichen Anbindung (Änderung der Verkehrsströme). Insgesamt sind dies jedoch zu wenig Fahrten, um eine Änderung der Verkehrsqualität zu bewirken (ANHANG 2). (32) An Knotenpunkt K 1 kann nur durch einen Bypass im Kreisverkehr von der Abfahrt der südlichen Rampe auf den nördlichen Abschnitt der Achimer Straße (L 167) die Leistungsfähigkeit des in Szenario 2 auf eine gute Qualitätsstufe QSV = B gesteigert werden (ANHANG 2). Der Verkehrsfluss ist dann nahezu frei. (33) Der bereits im Bestand signalisierte Knotenpunkt K 2 kann die zusätzlichen Verkehre in Szenario 1 sowie in Szenario 2 aufnehmen. Bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden verfügt der Knotenpunkt in beiden Szenarien über eine ausreichende Verkehrsqualität der Stufe QSV = D (ANHANG 3). Dabei wird der Strom 1G in Phase I eher gestoppt, so dass der Strom 3L nach einer Zwischenzeit mitfließen kann. (34) Rückstauungen von der Signalanlage in den Kreisverkehr (max. = ca. 100 Meter) sowie in Gegenrichtung vom Kreisverkehr aus gesehen (max. = ca. 78 Meter), sind nicht zu erwarten. Die Knotenpunkte K 1 und K 2 liegen etwa 250 Meter auseinander. 13

14 L 168 Oyten K 2 L 168 N Achimer Str. A 1 K 1 AS Oyten geplantes GE A 1 K 3 Notanbindung Anbindung Achim L 167 A 27 Kartengrundlage A 27 Kfz Spitzenstunde Achimer Straße Rampe A 1 Süd Knoten 1 Achimer Straße Rampe A 1 Süd Knoten 1 Szenario 1 Szenario Achimer Straße Rampe A 1 Süd Knoten 3 Achimer Straße Rampe A 1 Süd Knoten 3 Szenario 1 Szenario % = Schwerverkehrsanteil (Fz > 3,5 t) ABB. 4 Alternativanbindung L 167/ Achimer Str. Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

15 5 Alternativanbindung L 167 (35) Sollte eine Anbindung des Gewerbegebietes an der AS Oyten Süd über einen 4-armigen Kreisverkehr nicht zeitnah realisierbar sein, könnte das Gewerbegebiet alternativ über eine 3-armige Einmündung an die L 167/ Achimer Straße angebunden südlich der Autobahnrampe angebunden werden (ABBILDUNG 4). (36) Angedacht ist die Anbindung etwa 500 Meter südlich der Rampe als Notanbindung oder 700 Meter südlich als Anbindung Achim. Die Notanbindung soll nach Herstellung des nördlichen Anschlusses zurückgebaut werden, die Anbindung Achim soll auch danach bestehen bleiben. Die Anbindung Achim wird dabei als Knotenpunkt K 3 bezeichnet. (37) Welche der Anbindungen verwirklicht wird, ist derzeit noch offen. Aus verkehrstechnischer Sicht sind beide Anbindungen identisch, es erfolgt demnach nur eine Prüfung der sich ergebenden Einmündung, deren Ergebnisse für beide Anbindungsvarianten gelten. (38) Die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Einmündung des GE in die Achimer Straße/ L 167 wird als vorfahrtgeregelte Einmündung sowie ggf. als Einmündung mit Lichtsignalanlage oder Kreisverkehrsplatz durchgeführt. (39) Zu beachten ist bei dieser Alternativplanung jedoch, dass die Rampe AS Oyten Süd dann zunächst im Bestand verbleibt. Deshalb muss in diesem Fall für den Knotenpunkt K 1 ebenfalls eine Prüfung als vorfahrtgeregelte Einmündung sowie ggf. als Einmündung mit Lichtsignalanlage mit den zukünftig zu erwartenden Verkehren zum GE durchgeführt werden. 15

16 Szenario 1, vorfahrtgeregelte Einmündung (Knotenpunkt K 3) (40) Die Einmündung des Gewerbegebiets in die Achimer Straße/ L 167 verfügt in Szenario 1 über eine ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D. Eine Signalisierung oder die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes ist nicht erforderlich. (41) Im Zuge der Achimer Straße/ L 167 ist ein Linksabbiegestreifen erforderlich. Hier sollten sich zwei Lastzüge aufstellen können, die Länge der Aufstellfläche des Linksabbiegestreifens sollte demnach 40 Meter betragen. (42) Vom Gewerbegebiet in die Achimer Straße sollten ein Links- und ein Rechtseinbiegestreifen angelegt werden, damit wartende Linkseinbieger die Rechtseinbieger nicht behindern. Für den Linkseinbiegestreifen sind 20 Meter Aufstelllänge ausreichend. Bild 1 16

17 Szenario 2, vorfahrtgeregelte Einmündung (Knotenpunkt K 3) (43) In Szenario 2 verfügt die Einmündung ( Anbindung Achim ) vorfahrtsgeregelt über keine ausreichende Leistungsfähigkeit. Selbst bei optimalem Ausbau der Einmündung (Linksabbieger von der Achimer Straße Nord, freiem Rechtseinbieger in die Achimer Straße Nord und freiem Rechtsabbieger von der Achimer Straße Süd) ergibt sich nur eine Verkehrsqualität im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit (Qualitätsstufe E). Der Knoten muss demnach signalisiert werden. Bild 2 17

18 Szenario 2, Signalanlage (Knotenpunkt K 3) (44) Die Einmündung ( Anbindung Achim ) lässt sich mit Lichtsignalanlage in drei Phasen bei einer Umlaufzeit von 60 Sekunden regeln. Dabei ergibt sich eine gute Leistungsfähigkeit der Stufe B: (45) Für den Linksabbiegestreifen von der Achimer Straße Nord zum GE ist dabei eine Aufstelllänge von ca. 35 Metern (zuzüglich Verziehungs- und Verzögerungsstrecke) erforderlich. Damit sich ggf. zwei Lastzüge aufstellen können, sollte die Aufstelllänge aber 40 Meter betragen. Gegenüber des Abbiegestreifens könnte die Anlage einer Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen werden. (46) Der Linkseinbiegestreifen vom Gewerbegebiet in die Achimer Straße Süd sollte eine Aufstelllänge von 20 Metern aufweisen. Bild 3 18

19 Szenario 2, Kreisverkehrsplatz (Knotenpunkt K 3) (47) Es ist möglich, die Einmündung ( Anbindung Achim ) mittels eines Kreisverkehrsplatzes zu gestalten. Dieser verfügt über eine gute Leistungsfähigkeit der Stufe B. (48) Die Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes ist nur für die Anbindung Achim sinnvoll, da die Notanbindung nach Fertigstellung der nördlichen Anbindung zurück gebaut werden soll. Der bauliche und finanzielle Aufwand wäre als Zwischenlösung zu groß. (49) Der Kreisverkehrsplatz sollte einen Außendurchmesser von 30 bis 45 Metern aufweisen. Aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteils sollte sich am oberen Wert orientiert werden. Auf die Leistungsfähigkeit hat der Kreisdurchmesser keinen wesentlichen Einfluss. Bild 4 19

20 Szenario 1, vorfahrtgeregelte Einmündung (Knotenpunkt K 1) (50) Die im Bestand vorfahrtsgeregelte Einmündung der Rampe AS Oyten Süd in die Achimer Straße/ L 167 bietet bei den zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen schon in Szenario 1 eine Verkehrsqualität im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit (QSV = E). (51) Der Knotenpunkt K 1 muss für den Übergangszeitraum bis zum geplanten Umbau zum Kreisverkehr signalisiert werden. Bild 5 20

21 Szenario 1 und 2, Signalanlage (Knotenpunkt K 1) (52) Die Einmündung der Rampe AS Oyten Süd in die Achimer Straße/ L 167 bietet bei den zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen in Szenario 1 sowie in Szenario 2 als signalgeregelter Knotenpunkt eine befriedigende Verkehrsqualität der Stufe QSV = C bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden. (53) Dabei wird der Rechtsabbieger im südlichen Ast der Achimer Straße mit in die Signalschaltung integriert, um eine sicheres Queren der Fußgänger zu gewährleisten. Wird der Rechtsabbieger aus Süden als freier Rechtsabbieger geführt, kann die Verkehrsqualität weiter gesteigert werden. (54) Die maximal auftretende Rückstaulänge in Richtung Knotenpunkt K 2 (Norden) beträgt 56 Meter, so dass ein Rückstau von Knotenpunkt K 1 in den Knotenpunkt K 2 auszuschließen ist (Entfernung ca. 250 Meter). Bild 6 21

22 6 Fazit Anbindung GE an AS Oyten als 4-armiger Kreisverkehr Knoten K 1 (AS Oyten Rampe Süd) (55) Die Entwicklung geplanter Gewerbegebiete ist näherungsweise abzuschätzen. Gerade bei einer relativ großen Flächeninanspruchnahme von ca. 32 ha Nettobauland machen sich die Auswirkungen verschiedener Nutzungen deutlich in der Verkehrserzeugung bemerkbar. (56) Während der Verkehr in Szenario 1 (u.a. auch kleinteiliges Gewerbe) ohne größere Rückstauungen über einen Kreisverkehr im Knotenpunkt K 1 (AS Oyten Rampe Süd) abgewickelt werden kann (Qualitätsstufe QSV = C), liegt die Verkehrsmenge bei Szenario 2 (hoher Anteil verkehrserzeugender Betriebe) über der Kapazitätsgrenze des Knotenpunktes, so dass die Verkehrsanlage überlastet ist (QSV = F). (57) Auch eine zusätzliche Anbindung des Gewerbegebiets südlich des geplanten Kreisverkehrs führt unter Berücksichtigung der angenommenen Verkehrsverteilung zu keiner wesentlichen Entlastung des nördlichen Knotenpunktes, die Anlage bleibt somit weiterhin überlastet. Nur durch einen Bypass zwischen Autobahnrampe und Achimer Straße Nord kann die Verkehrsqualität deutlich auf die Stufe QSV = B gesteigert werden. (58) Rückstauerscheinungen vom Kreisverkehr in den nördlich gelegenen signalisierten Knotenpunkt K 2 sind nicht zu erwarten, da der maximale Rückstau 78 Meter beträgt und die Knotenpunkte K 1 und K 2 etwa 250 Meter auseinander liegen. (59) Prinzipiell kann jedoch durch gezieltes Entwickeln der Gewerbeflächen Einfluss auf die entstehenden Neuverkehre genommen werden. Hierbei sollte insbesondere auf die Art der Betriebe geachtet werden (Branchenmix). (60) Zudem kann die Ausweisung freier Gewerbeflächen bei Bedarf reduziert werden, wenn zu Beginn verkehrlich hochfrequentierte Betriebe angesiedelt werden. Die Entwicklung des geplanten Gewerbegebietes sollte in einem Zwischenschritt durch erneute Verkehrszählungen überprüft werden (z.b. bei Realisierung der Hälfte der geplanten Flächen = ca. 15 bis 20 ha NBL). 22

23 (61) In den Leistungsfähigkeitsberechnungen sind Schwertransportfahrten pauschal als Schwerverkehr enthalten, da die Bemessungsgrenze zwischen Pkw und Lkw laut HBS 2001 bei einer Tonnage > 3,5 t liegt. Entscheidend für die Verkehrsqualität ist demnach nicht die Größe der Lastkraftwagen, sondern der Anteil am Gesamtverkehr. Das Durchfahren des Kreisverkehrs ist somit eine straßenbauliche Fragestellung und sollte im Entwurf berücksichtigt werden (Vergrößerung der Kreisfahrbahn, ggf. diagonaler Durchstich in bestimmter Fahrtrelation). (62) Dies betrifft in erster Linie nur Schwerverkehrsfahrten, deren Ziel im geplanten oder bereits bestehenden Gewerbegebiet liegt. Überregionale Fahrten sollten in diesem Fall über das Autobahnnetz (A 1, A 27) abgewickelt werden. Autobahnumleitungsstrecken sind bei Sondertransporten nur bedingt einzubeziehen. Knoten K 2 (AS Oyten Rampe Nord) (63) Der bereits im Bestand signalisierte Knotenpunkt K 2 kann die zusätzlichen Verkehre in Szenario 1 sowie in Szenario 2 aufnehmen. Bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden verfügt der Knotenpunkt in beiden Szenarien über eine ausreichende Verkehrsqualität der Stufe QSV = D. Rückstauungen von der Signalanlage in den Kreisverkehr (max. = ca. 100 Meter) sind ebenfalls auszuschließen (Knotenpunktabstand K 1 zu K 2 = ca. 250 Meter). Anbindung GE an L 167 als Einmündung (Alternativanbindung) Knoten K 1 (AS Oyten Rampe Süd) (64) Die im Bestand vorfahrtsgeregelte Einmündung der Rampe AS Oyten Süd in die Achimer Straße/ L 167 (Knotenpunkt K 1) bietet bei den zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen schon in Szenario 1 eine Verkehrsqualität im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit (QSV = E). (65) Der Knotenpunkt K 1 muss dementsprechend für den Übergangszeitraum bis zum geplanten Umbau zum Kreisverkehr signalisiert werden und bietet dabei in Szenario 1 und 2 eine befriedigende Verkehrsqualität der Stufe QSV = C (U = 90 Sekunden). (66) Die maximal auftretende Rückstaulänge in Richtung Knotenpunkt K 2 (Norden) beträgt 56 Meter, so dass kein Rückstau in den benachbarten Knotenpunkt zu erwarten ist (Abstand = ca. 250 Meter). 23

24 Knoten K 2 (AS Oyten Rampe Nord) (67) Analog zu den bisherigen Ergebnissen verfügt der Knotenpunkt K 2 weiterhin über eine ausreichende Verkehrsqualität der Stufe QSV = D. (68) Durch eine Umlaufzeit von 90 Sekunden kann der Knotenpunkt K 2 bei Bedarf mit der Signalsteuerung von Knotenpunkt K 1 (AS Oyten Rampe Süd) koordiniert werden. Knoten K 3 (Anbindung Achim) (69) Sollten sich nur Verkehrsmengen wie in Szenario 1 einstellen, so ist eine Signalisierung der Einmündung des Gewerbegebietes in die Achimer Straße (Knotenpunkt K 3) nicht erforderlich. Der Knoten verfügt dann vorfahrtsgeregelt über eine ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D. (70) Jedoch muss von der Achimer Straße Nord ein Linksabbiegestreifen mit einer Aufstelllänge von 40 Metern eingerichtet werden. Vom Gewerbegebiet sollte ein Rechts- und ein Linkseinbiegestreifen vorgesehen werden, damit Linkseinbieger die Rechtseinbieger nicht behindern. Für den Linkseinbiegestreifen ist eine Aufstelllänge von 20 Metern ausreichend. (71) Sollten sich die Verkehrsmengen gemäß Szenario 2 einstellen, ist eine Signalisierung des Knotenpunktes erforderlich. Es ergibt sich bei einer Umlaufzeit von 60 Sekunden eine gute Verkehrsqualität der Stufe B. Der Linksabbiegestreifen von der Achimer Straße Nord sollte auch in diesem Fall 40 Meter Aufstelllänge aufweisen und der Linkseinbiegestreifen aus Richtung Gewerbeflächen ca. 20 Meter Aufstellfläche. (72) Es könnte - zumindest vorerst - auf eine Signalisierung der Einmündung verzichtet werden. Bei Verkehrsmengen laut Szenario 1 ist eine Signalisierung insgesamt nicht erforderlich, bei Szenario 2 ergibt sich das Erfordernis einer Signalregelung erst bei weitgehender Füllung des Gewerbegebietes. Ob es sich vollständig füllt oder sich tatsächlich Nutzungen mit hoher Verkehrserzeugung einstellen, ist jedoch noch ungewiss. (73) Insofern sollten bei einem Ausbau der Einmündung zur Sicherheit Leerrohre für eine spätere Signalisierung vorgesehen werden. Das Erfordernis einer Lichtsignalanlage kann dann zu einem späteren Zeitpunkt mit genaueren Daten bestimmt werden. (74) Weiterhin ist es auch möglich, den Knotenpunkt K 3 zu einem Kreisverkehrsplatz umzugestalten. Dieser verfügt über eine gute Verkehrsqualität der Stufe B. 24

25 Allgemeines (75) Bei einer Bedarfsumleitung der Autobahn A 1 ist je nach Art der Sperrung (Teil- bzw. Vollsperrung) mit Verkehren von bis zu Kfz/24h zu rechnen. Schon bei einer Teilsperrung wären dies ca Kfz, die den geplanten Kreisverkehr in der Spitzenstunde zusätzlich in einer Richtung passieren müssen. Diese Verkehrsmengen sind durch keine der im Umfeld befindlichen Verkehrsknotenpunkte leistungsfähig abzuarbeiten. Somit stellen Autobahnumleitungsverkehre eine Ausnahmesituation dar, auf die kein Knotenpunkt bemessen werden kann. D.h. nicht, dass der Verkehr am Kreisverkehr (oder auch an einer Signalanlage) zusammenbricht, es entstehen jedoch ggf. sehr lange Wartezeiten. (76) Für die Realisierung eines 5-ten Armes im Kreisverkehr sind neben der baulichen Dimensionierung der Verkehrsanlage vor allem die zu erwartenden Verkehre maßgebend. Während die Anbindung eines Wirtschaftsweges i.d.r. kein Problem darstellt, muss für höhere Verkehrsbelastungen die Leistungsfähigkeit im Detail geprüft werden. Zwar verfügt der geplante Kreisverkehr mit Bypass über eine gute Verkehrsqualität der Stufe QSV = B und bietet deshalb noch Kapazitätsreserven. (77) Für die Anbindung einer Ortsumgehung/ Entlastungstraße sind dabei jedoch gesonderte Untersuchungen erforderlich, um die Verkehrsmengen sowie die Verlagerungseffekte zu bestimmen. Die Planung der o.g. Trasse wird aktuell jedoch nicht weiter verfolgt und ist auch in Zukunft in Frage gestellt. Hannover, Dezember 2013 i.a. Dipl.-Ing. Felix Bögert 25

26 ANHANG

27 Szenario 1 - Kreisverkehr Szenario 2 - Kreisverkehr ANH. 1 Leistungsfähigkeitsberechnungen Achimer Str. (L 167)/ AS Oyten Rampe Süd Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

28 Szenario 2 - Kreisverkehr + zusätzliche Anbindung an L 167 Szenario 2 - Kreisverkehr mit Bypass ANH. 2 Leistungsfähigkeitsberechnungen Achimer Str. (L 167)/ AS Oyten Rampe Süd Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

29 Szenario 1 - Lichtsignalanlage (vorh.) Formblatt 3 Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage a) Nachweis der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr Projekt: Oyten Stadt: Oyten Knotenpunkt: K 2 - Szenario 1 Datum: Zeitabschnitt: Spitzenstunde Bearb.: FB t u = 90 s T= 60 min Phase Bez t f f t s q m q s t B n c C g N GE n H h S N RE l Stau w QSV [s] - [s] [Fz/h] [Fz] [Fz/h] [s/fz] [Fz] [Fz/h] [-] [Fz] [Fz] [%] [%] [Fz] [m] [s] I 1G 23 0, , ,93 11,9 476,5 0,558 0,00 5, , ,1 B I 3G 29 0, , ,93 15,0 600,8 0,892 2,77 13, , ,6 C I 1R frei I 3R frei II 1L 8 0, , ,51 5,3 212,5 0,151 0,00 0, , ,9 C II 3L 14 0, , ,03 6,9 275,5 0,606 0,00 3, , ,4 C III 2GR 14 0, , ,98 7,1 282,6 0,821 2,29 5, , ,0 D III 2L 14 0, , ,03 6,9 275,5 0,497 0,00 3, , ,8 B IV 4GR 15 0, , ,11 7,1 284,7 0,709 0,81 4, , ,7 C IV 4L 15 0, , ,03 7,4 295,2 0,776 1,69 5, , ,5 D q K = 1801 Fz/h C K = 2703 Fz/h Szenario 2 - Lichtsignalanlage (vorh.) Formblatt 3 Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage a) Nachweis der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr Projekt: Oyten Stadt: Oyten Knotenpunkt: K 2 - Szenario 2 Datum: Zeitabschnitt: Spitzenstunde Bearb.: FB t u = 90 s T= 60 min Phase Bez t f f t s q m q s t B n c C g N GE n H h S N RE l Stau w QSV [s] - [s] [Fz/h] [Fz] [Fz/h] [s/fz] [Fz] [Fz/h] [-] [Fz] [Fz] [%] [%] [Fz] [m] [s] I 1G 23 0, , ,93 11,9 476,5 0,565 0,00 5, , ,1 B I 3G 29 0, , ,93 15,0 600,8 0,897 2,83 13, , ,0 C I 1R frei I 3R frei II 1L 8 0, , ,51 5,3 212,5 0,151 0,00 0, , ,9 C II 3L 14 0, , ,03 6,9 275,5 0,780 1,76 5, , ,5 D III 2GR 14 0, , ,98 7,1 282,6 0,821 2,29 5, , ,0 D III 2L 14 0, , ,03 6,9 275,5 0,508 0,00 3, , ,8 B IV 4GR 15 0, , ,11 7,1 284,0 0,835 2,46 5, , ,5 D IV 4L 15 0, , ,03 7,4 295,2 0,776 1,69 5, , ,5 D q K = 1893 Fz/h C K = 2703 Fz/h ANH. 3 Leistungsfähigkeitsberechnungen Achimer Str. (L 167)/ AS Oyten Rampe Nord Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

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