BEBAUUNGSPLAN NR. 131 FELLERSHOF

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1 ABSCHLUSSBERICHT STADT VELBERT VERKEHRSUNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 131 FELLERSHOF Düsseldorf,

2 Dokumentinformationen Dokumentinformationen Kurztitel Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 131 Auftraggeber: Auftragnehmer: Stadt Velbert Fachbereich 3 Stadtentwicklung Frau Jäger Thomasstraße Velbert PTV Transport Consult GmbH Niederlassung Düsseldorf Harffstraße Düsseldorf Auftrags-Nr.: Bearbeiter: Christian Oertel, Peter Lange Version: 2 Autor: Christian Oertel, Peter Lange Erstellungsdatum: zuletzt gespeichert: Speicherort: von Peter Lange P:\Projekte\821001_PG_Kleinprojekte\ _Velbert_VU_BPlan_Nr_131\Bericht\ _pel_Abschlussbericht_Velbert_V ers2.docx Düsseldorf, PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 2/29

3 Inhalt Inhalt 1 Vorbemerkung und Aufgabenstellung Verkehrserhebung Ortsbesichtigung Verkehrserzeugung und -verteilung Verkehrsaufkommen Verkehrsverteilung Planfall Planfall Leistungsfähigkeitsuntersuchung Planfall Planfall Ausbau der Knotenpunkte und Stellungnahme zur Verkehrssicherheit Zusammenfassung der Ergebnisse / Fazit Anhang PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 3/29

4 Inhalt Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Anzahl der Ein- und Ausfahrten unterteilt nach Fahrzeugart und Fahrzweck 6 Abbildung 2: Knotenpunkt Bonsfelder Str. / Zufahrt Rewe 8 Abbildung 3: Sichtverhältnisse Ausfahrt Wohngebiet 9 Abbildung 4: Darstellung des Sichtdreiecks Ausfahrt Anbindung Wohngebiet 9 Abbildung 5: Bonsfelder Straße: Knotenströme in der Morgenspitze (links) und Abendspitze (rechts) 12 Abbildung 6: Bonsfelder Straße: Knotenströme in der Morgenspitze (links) und Abendspitze (rechts) 13 Abbildung 7: Fellerstraße: Knotenströme in der Morgenspitze (links) und Abendspitze (rechts) 13 Abbildung 8: Ausbauvorschlag Knotenpunkt Bonsfelder Straße 17 Abbildung 9: Ausbauvorschlag Anbindung Fellerstraße 18 Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Rewe-Markt / Zufahrt Wohngebiet, Morgenspitze, Planfall 1 21 Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Rewe-Markt / Zufahrt Wohngebiet, Abendspitze, Planfall 1 22 Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Rewe-Markt / Zufahrt Wohngebiet, Morgenspitze, Planfall 2 23 Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Rewe-Markt / Zufahrt Wohngebiet, Abendspitze, Planfall 2 24 Knotenpunkt Fellerstraße / Zufahrt Wohngebiet, Morgenspitze, Planfall 2 25 Knotenpunkt Fellerstraße / Zufahrt Wohngebiet, Abendspitze, Planfall 2 26 Oberer und unterer Grenzwert der Verkehrsaufkommensermittlung; gewählt wurde der Mittelwert 27 Knotenströme der Verkehrszählung - Morgenspitze 28 Knotenströme der Verkehrszählung - Abendspitze 29 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tägliches zusätzliches Verkehrsaufkommen durch das Wohngebiet 10 Tabelle 2: Verkehrsaufkommen des Wohngebiets zu Spitzenzeiten 10 Tabelle 1: Tägliches Fußverkehrsaufkommen durch das Wohngebiet 11 Tabelle 2: Fußgängeraufkommen des Wohngebiets zu Spitzenzeiten 11 Tabelle 3: Verkehrsqualitätsstufen für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage gem. HBS, Tab PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 4/29

5 Inhalt Tabelle 4: Qualität des Verkehrsablaufs (mit Wartezeit [s] des schlechtesten Verkehrsstroms) 14 Tabelle 5: Verkehrsaufkommen des Wohngebiets zu Spitzenzeiten 15 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 5/29

6 Vorbemerkung und Aufgabenstellung 1 Vorbemerkung und Aufgabenstellung Die Stadt Velbert beabsichtigt im Bereich Fellerstraße / Bonsfelder Straße die Entwicklung von Wohnbauflächen. Es sollen nach ersten Rahmenplanungen bis zu 90 Wohneinheiten auf den derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen entwickelt werden. Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 131 wird eine Verkehrsuntersuchung erforderlich. Abbildung 1: Anzahl der Ein- und Ausfahrten unterteilt nach Fahrzeugart und Fahrzweck Die Erschließung zum Plangebiet kann nur über die Bonsfelder Straße und die Fellerstraße erfolgen (vgl. Abbildung 1). Die Zufahrt zum Plangebiet soll gegenüber der Zufahrt zum Rewe-Markt erfolgen. Dadurch entsteht ein vierarmiger Knotenpunkt, welcher in der PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 6/29

7 Verkehrserhebung Verkehrsuntersuchung hinsichtlich des möglichen Ausbaus und der Leistungsfähigkeit zu untersuchen ist. Weiterhin ist in der Untersuchung die Verkehrssicherheit zu berücksichtigen, da sich nordwestlich der Bonsfelder Straße ein Spielplatz befindet und die Erreichbarkeit zu diesem gewährleistet sein soll. Weiterhin ist in der Verkehrsuntersuchung zu prüfen, ob eine Anbindung des Plangebietes über die Fellerstraße aus verkehrstechnischer Sicht möglich ist. Da diese relativ eng und kurvenreich ausgebaut ist, sind Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. 2 Verkehrserhebung Wie in der Aufgabenstellung beschrieben, erfolgt die Anbindung des geplanten Wohngebietes über die Bonsfelder Straße. Die bestehende Einmündung des Rewe-Marktes soll dabei zu einem vierarmigen Knotenpunkt ausgebaut werden. Zur Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf der Bonsfelder Straße und der Anzahl der Ab- und Einbieger des Rewe-Marktes wurde eine Verkehrserhebung durchgeführt. Die Verkehrserhebung wurde für die Morgen- und Abendspitze zu folgenden Zeiten durchgeführt: 6:00 10:00 Uhr, 15:00 19:00 Uhr. Die Erhebung wurde am Dienstag, den durchgeführt und fand somit an einem Normalwerktag außerhalb der Ferienzeiten statt. Die Auswertung erfolgte in Intervallen von 15 Minuten, die Fahrzeugeinteilung basiert auf folgenden Fahrzeuggruppen: Pkw, Kleintransporter bis 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht und Motorisierte Zweiräder (Mofa, Moped, Roller, Motorrad), Kleintransporter > 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht, Busse und Lkw >3,5 t zul. Gesamtgewicht, ohne Anhänger (Busse, Gelenkbusse, Müllfahrzeuge, Muldenkipper u.ä.) und Lastzüge, Lastkraftwagen >3,5 t zul. Gesamtgewicht mit Anhänger, Sattelauflieger. Darüber hinaus wurden bei der Verkehrszählung die querenden Fußgänger der Bonsfelder Straße und der Zufahrt Rewe gezählt. Über die gesamte Dauer der Zählung wurden 9 querende Fußgänger über die Bonsfelder Straße gezählt, die Zufahrt des Rewe - Marktes wurde von insgesamt 51 Fußgängern und 19 Radfahrern überquert. Die detaillierten Ergebnisse der Zählung sind in Knotenstromdarstellungen im Anhang zu finden. PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 7/29

8 Ortsbesichtigung 3 Ortsbesichtigung Die Ortsbesichtigung wurde durchgeführt zur Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten. Die beiden zentralen Punkte sind Fußgängeraufkommen und Querungsmöglichkeiten an der Bonsfelder Straße durch den nahe gelegenen Spielplatz, Machbarkeit der Wohngebietsanbindung über die Fellerstraße und Möglichkeiten der Verortung. Die Ortsbesichtigung hat ergeben, dass aktuell nur ein geringer Querungsbedarf besteht. In ca. 100 m Entfernung in südlicher Richtung besteht eine Querungshilfe. Für den Fall, dass ein vorfahrtgeregelter Knotenpunkt realisiert wird, sollte außerdem geprüft werden, ob eine weitere Querungshilfe am nördlichen Knotenpunktarm vor der Aufweitung für den Linksabbieger erstellt werden kann. Die folgende Abbildung zeigt den Knotenpunkt in Blickrichtung Norden aus der südlichen Zufahrt. Zu erkennen ist der Linksabbiegefahrstreifen der Zufahrt zum Rewe-Markt. Im Hintergrund liegt die Sperrfläche, auf dem der Linksabbiegefahrstreifen zum Wohngebiet geplant ist. Abbildung 2: Knotenpunkt Bonsfelder Str. / Zufahrt Rewe In der Zufahrt des Rewe-Markts besteht bisher nur eine einseitige Führung des Fußgängerverkehrs. Der Fußweg ist nicht baulich getrennt, sondern nur entsprechend markiert. Auf der Fellerstraße wurde ein sehr geringes Verkehrsaufkommen beobachtet, was sich mit der Zählung aus dem Jahr 2013 deckt. Das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau wird als eher niedrig eingeschätzt, die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h wird somit augenscheinlich eingehalten. Es wurde jedoch keine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 8/29

9 Ortsbesichtigung Die Lage der Wohngebietsanbindung ist noch nicht abschließend festgelegt. Unter Annahme einer optimalen Lage hinsichtlich der Sichtbeziehungen wurde mit dem nachfolgenden Foto die Sicht der Ausfahrt vom Wohngebiet in die Fellerstraße abgebildet. Abbildung 3: Sichtverhältnisse Ausfahrt Wohngebiet Anhand der Luftbildaufnahme in Abbildung 3 ist das Sichtdreieck der oben gezeigten Sichtverhältnisse dargestellt. Abbildung 4: Darstellung des Sichtdreiecks Ausfahrt Anbindung Wohngebiet In der weiteren Planung zu berücksichtigen sind durch die Hanglage jedoch insbesondere die Längs- und Querneigungen. PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 9/29

10 Verkehrserzeugung und -verteilung 4 Verkehrserzeugung und -verteilung 4.1 Verkehrsaufkommen Die geplanten Wohneinheiten sollen auf bisher ungenutztem Gelände errichtet werden. Das zukünftig zu erwartende Verkehrsaufkommen wird auf Grundlage von Richtwerten ermittelt, die einschlägiger Literatur 1 entnommen sind. Die Abschätzung basiert auf der Angabe, dass 90 Wohneinheiten geplant sind. Folgende Annahmen wurden zu Grunde gelegt: 2,5 3 Einwohner pro Wohneinheit 3,5 4 Wege pro Einwohner und Tag wobei 15% der Wege weder Quell- noch Zielverkehr des Wohnorts sind % der Wege werden mit einem Pkw zurückgelegt, wobei ein Pkw mit 1,5 Personen besetzt ist 10% der bestehenden Fahrten werden als Besucherfahrten zusätzlich addiert 0,05 Lkw-Fahrten pro Einwohner und Tag entstehen durch Lieferverkehr, Müllabfuhr u.ä. Für die oberen und unteren Grenzwerte wird die zu erwartende Fahrtenanzahl ermittelt und der Mittelwert für die weitere Berechnung genutzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt das minimale und das maximale tägliche Verkehrsaufkommen. Unterer Grenzwert Oberer Grenzwert Quellverkehr 148 Kfz/Tag 216 Kfz/Tag Zielverkehr 148 Kfz/Tag 216 Kfz/Tag Tabelle 1: Tägliches zusätzliches Verkehrsaufkommen durch das Wohngebiet Anhand einer Tagesganglinie für den Verkehr von Wohngebieten werden die Quell- und Zielfahrten auf die Stunden des Tages verteilt. In den Spitzenstunden ergeben sich damit folgende Fahrtenaufkommen Quellverkehr Zielverkehr Morgenspitze (07:30 08:30 Uhr) 24 Kfz/h 2 Kfz/h Abendspitze (16:15 17:15 Uhr) 14 Kfz/h 24 Kfz/h Tabelle 2: Verkehrsaufkommen des Wohngebiets zu Spitzenzeiten Die detaillierte Aufkommensberechnung des Kfz-Verkehrs ist im Anhang zu finden. Neben dem Kfz-Verkehr wird nachfolgend auch das zu erwartende Aufkommen der Fußgänger bestimmt. Mit der fußläufigen Lage des Rewe-Marktes und des Spielplatzes ist mit querenden Fußgängern zu rechnen. Zur Bestimmung des Fußgängeraufkommens werden die Ergebnisse der Verkehrsbefragung System repräsentativer Verkehrsbefra- 1 Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wiesbaden - Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung Teil Abschätzung der Verkehrserzeugung, 2000, Fassung 2009 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 10/29

11 Verkehrserzeugung und -verteilung gung 2013 (SrV) 2 aus dem Jahr 2013 genutzt. Zur Verfügung stehen hier Daten über Wegezwecke und die jeweilige Verkehrsmittelwahl. Es wird angenommen, dass die Verteilung der Wegezwecke nicht maßgeblich von denen der Befragung abweicht. Es wird somit ein genereller Anteil des Fußverkehrs an den Gesamtwegen angesetzt. Zu Grunde gelegt wird ein Fußverkehrsanteil von 28,8%. Mit dieser Annahme ergibt sich das folgende tägliche Fußverkehrsaufkommen: Unterer Grenzwert Oberer Grenzwert Quellverkehr 96 Fußgänger/Tag 132 Fußgänger/Tag Zielverkehr 96 Fußgänger/Tag 132 Fußgänger/Tag Tabelle 3: Tägliches Fußverkehrsaufkommen durch das Wohngebiet Aufgrund verschiedener Wegeziele ist nicht davon auszugehen, dass sämtliche Fußgänger die Bonsfelder Straße überqueren. Mit der Annahme, dass bei der Hälfte aller Fußwege die Bonsfelder Straße überquert wird, ergibt sich zu den Spitzenstunden die folgende Anzahl querender Fußgänger: Quellverkehr Zielverkehr Morgenspitze (07:30 08:30 Uhr) 9 Fußgänger/h 0 Fußgänger/h Abendspitze (16:15 17:15 Uhr) 5 Fußgänger/h 9 Fußgänger/h Tabelle 4: Fußgängeraufkommen des Wohngebiets zu Spitzenzeiten 4.2 Verkehrsverteilung Planfall 1 Bei der Betrachtung der Verkehrsverteilung werden zwei Planfälle untersucht. In Planfall 1 wird zugrunde gelegt, dass die Anbindung des Wohngebiets ausschließlich über den Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Zufahrt Rewe erfolgt. Das zuvor beschriebene Verkehrsaufkommen wird ausschließlich über diesen Knoten geführt. Die Aufteilung auf Links- und Rechtsabbieger erfolgt zu nahezu gleichen Teilen. Auf der Bonsfelder Straße besteht weder zur Morgen- noch zur Abendspitze eine ausgeprägte Lastrichtung wodurch eine gleichmäßige Aufteilung auf Links- und Rechtseinbieger als plausibel angesehen werden kann. Gleiches gilt für die Einbieger von der Bonsfelder Straße. Durch den Auftraggeber wurde eine Aufteilung von jeweils 50% Links- und Rechtseinbiegern vorgegeben. 2 System repräsentativer Verkehrsbefragung, Sonderauswertung Mittelzentrum, Topologie hügelig, aktualisierte Version vom , 2015, Technische Universität Dresden PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 11/29

12 Verkehrserzeugung und -verteilung Abbildung 5: Bonsfelder Straße: Knotenströme in der Morgenspitze (links) und Abendspitze (rechts) Die höhere Belastung des Knotenpunktes erfolgt in der Abendspitze. Dieser Fall ist somit maßgebend Planfall 2 Planfall 2 basiert auf der Annahme, dass sowohl der Knoten Bonsfelder Straße als auch der Knoten Fellerstraße für die Anbindung genutzt werden kann. Es wird angenommen, dass sich die Verkehre zu gleichen Teilen auf die beiden Knotenpunkte aufteilen. Wie in Planfall 1 verteilen sich die Verkehre am Knotenpunkt Bonsfelder Straße gleichmäßig auf Links- und Rechtsabbieger. An der Fellerstraße wird angenommen, dass 90% der Fahrten in Richtung Bonsfelder Straße führen und 10% Richtung Elfringhausen. Als Basis für das Verkehrsaufkommen auf der Fellerstraße wird die Verkehrserhebung 3 des Planungsbüros BüroStadtVerkehr vom genutzt. Damit ergeben sich im Planfall 2 folgende Knotenströme: 3 BüroStadtVerkehr, Ermittlung von DTV-Werten in Velbert für eine schalltechnische Untersuchung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens, 2013 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 12/29

13 Verkehrserzeugung und -verteilung Abbildung 6: Bonsfelder Straße: Knotenströme in der Morgenspitze (links) und Abendspitze (rechts) Abbildung 7: Fellerstraße: Knotenströme in der Morgenspitze (links) und Abendspitze (rechts) Auch im Planfall 2 besteht eine höhere Verkehrsbelastung in der Abendspitze, somit ist auch hier die Abendspitze maßgebend. PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 13/29

14 Leistungsfähigkeitsuntersuchung 5 Leistungsfähigkeitsuntersuchung Die zuvor beschriebenen Knotenpunkte werden hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit als Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlagen überprüft. Die rechnerische Bewertung der Verkehrsqualitäten erfolgt in Anlehnung an das HBS, Abschnitt 7 (Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlagen). Maßgebend zur Einstufung der Verkehrsqualität eines Knotenpunktes in den betrachteten Ausbauformen ist die mittlere Wartezeit des Verkehrsstroms mit der schlechtesten Bedienungsqualität. Die Beschreibung und Einteilung der Qualitätsstufen des Verkehrsablauf (QSV) erfolgt in den Klassen A bis F. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten. QSV Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage QSV Wartezeit A <= 10 s B <= 20 s C <= 30 s D <= 45 s E > 45 s F Beschreibung Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu unbehindert den Knotenpunkt passieren, sehr geringe Wartezeiten Wartepflichtige Kraftfahrzeugströme werden durch bevorrechtigten Verkehr beeinflusst, Wartezeiten sind jedoch gering Wartepflichtige Kraftfahrzeugströme müssen auf eine merkbare Anzahl von bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern achten. Spürbare Wartezeiten, vorübergehende Rückstauerscheinungen möglich Deutliche Zeitverluste für die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer, merkliche Rückstauerscheinungen, die sich jedoch wieder zurück bilden. Verkehrszustand ist noch stabil Es bilden sich Staus, die bei gleichbleibender Belastung nicht mehr abgebaut werden können. Sehr große und stark streuende Wartezeiten, Kapazitätsgrenze ist erreicht Es bilden sich lange, ständig wachsende Staus. extrem lange Wartezeiten, Überlastung Tabelle 5: Verkehrsqualitätsstufen für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage gem. HBS, Tab Planfall 1 Mit der Anbindung des Wohngebiets ausschließlich über den Knotenpunkt Bonsfelder Straße ergeben sich die nachfolgenden Leistungsfähigkeiten. Bonsfelder Straße Morgenspitze (07:30 08:30 Uhr) Abendspitze (16:15 17:15 Uhr) B (15,3s) Linksabbieger Wohngebiet D (30,6s) Linksabbieger Rewe Tabelle 6: Qualität des Verkehrsablaufs (mit Wartezeit [s] des schlechtesten Verkehrsstroms) Der Knotenpunkt bietet eine ausreichende Leistungsfähigkeit auch ohne Lichtsignalanlage. Der Linkseinbieger aus dem Rewe Markt stellt den kritischen Knotenstrom dar. Mit einer mittleren Wartezeit von 30,6 s liegt dieser jedoch an der Grenze zu Qualitätsstufe C und ist somit nicht als problematisch anzusehen. Die vollständige Leistungsfähigkeitsberechnung ist im Anhang zu finden. PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 14/29

15 Leistungsfähigkeitsuntersuchung 5.2 Planfall 2 Die zusätzliche Anbindung des Wohngebiets über die Fellerstraße führt zu einer leichten Entlastung des Knotenpunkts Bonsfelder Straße. Der Linkseinbieger aus dem Rewe- Markt wird in der Abendspitze nun mit der Qualitätsstufe C bewertet. Der Knotenpunkt Fellerstraße ist aufgrund seiner geringen Belastung als unkritisch anzusehen. Morgenspitze (07:30 08:30 Uhr) Abendspitze (16:15 17:15 Uhr) Bonsfelder Straße /Zufahrt Rewe / Zufahrt Plangebiet B (15,0s) Linksabbieger Rewe C (28,9s) Linksabbieger Rewe Fellerstraße / Zufahrt Wohngebiet A (4,5s) Linksabbieger Wohngebiet A (5,0s) Linksabbieger Wohngebiet Tabelle 7: Verkehrsaufkommen des Wohngebiets zu Spitzenzeiten Für beide Planfälle kann festgehalten werden, dass die Prognoseverkehre leistungsfähig abgewickelt werden können. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit reicht ein vorfahrtgeregelter Knotenpunkt somit aus, eine Regelung mittels Lichtsignalanlage ist somit nicht erforderlich. PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 15/29

16 Ausbau der Knotenpunkte und Stellungnahme zur Verkehrssicherheit 6 Ausbau der Knotenpunkte und Stellungnahme zur Verkehrssicherheit Aus der zuvor beschriebenen Leistungsfähigkeitsuntersuchung geht hervor, dass bei beiden geplanten Knotenpunkten keine Qualitätsprobleme hinsichtlich des Verkehrsablaufs bestehen. Bezogen auf das Aufkommen von Fußgängern und Radfahrern hat die Verkehrszählung gezeigt, dass aktuell nur ein geringer Bedarf der Querung der Bonsfelder Straße besteht. Zu berücksichtigen ist, dass durch das geplante Wohngebiet und dessen fußläufige Lage zum Einkaufsmarkt und dem Spielplatz ein höherer Querungsbedarf entsteht. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wurde nachfolgend ein Ausbauvorschlag für einen lichtsignalanlagengeregelten Knotenpunkt entwickelt. Mit diesem Vorschlag ist die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fuß- und Radverkehrs deutlich besser zu bewerten, als in der heutigen Situation mit einem vorfahrtgeregelten Knotenpunkt. Zu beachten ist die Situation der Fußverkehrsanlagen an der Zufahrt Rewe. Bisher besteht nur eine einseitige Führung für den Fußgänger. Ein weiterer Gehweg erscheint hier sinnvoll. Auch im geplanten Wohngebiet sind beidseitige Fußwege zu berücksichtigen. Eine Alternative stellt der Ausbau des Wohngebiets als verkehrsberuhigter Bereich dar. In diesem Fall können die beidseitigen Fußwege entfallen. In diesem Fall sind verkehrsberuhigende Maßnahmen zu berücksichtigen. Nachfolgend ist der Ausbauvorschlag für den Knoten Bonsfelder Str. / Rewe-Markt / Wohngebiet mit Regelung per Lichtsignalanlage (LSA) dargestellt. Die abschließende Lage der verkehrstechnischen Einrichtungen auch im Hinblick auf die Flächenverfügbarkeit und der Flächenbesitzverhältnisse ist im Rahmen der Entwurfsplanung festzulegen. PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 16/29

17 Ausbau der Knotenpunkte und Stellungnahme zur Verkehrssicherheit Abbildung 8: Ausbauvorschlag Knotenpunkt Bonsfelder Straße Die Leistungsfähigkeitsüberprüfung des vorfahrtgeregelten Knotenpunktes hat gezeigt, dass alle Prognoseverkehre leistungsfähig abgewickelt werden können. An dieser Stelle wird eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der LSA nicht erforderlich, da die Leistungsfähigkeit mit einer signaltechnischen Lösung abschätzungsweise mindestens genauso gegeben ist, wie beim vorfahrtgeregelten Knotenpunkt. Es bleibt festzuhalten, dass durch die Signalisierung insbesondere die Fußgänger bzw. Radfahrer gesichert über die Fahrbahn geführt werden können. Daher stellt diese Lösung einen erheblichen Vorteil gegenüber dem vorfahrtgeregelten Knotenpunkt dar. Allerdings stehen diesem Vorteil auch die Kosten für die Errichtung der LSA gegenüber. Für die Anbindung Fellerstraße wurde ein Vorschlag skizziert, in dem die Lage des Knotenpunkts von der ursprünglichen Lage abweicht. Begründet wird die Verlegung damit, dass nach der Ortsbesichtigung davon ausgegangen wird, dass in der ursprünglichen Lage keine ausreichende Sichtbeziehung gewährleistet ist, da sich die Einmündung unmittelbar hinter der Kurve befindet. Mit der geänderten Lage ist sichergestellt, dass in beide Richtungen eine ausreichende Sichtbeziehung besteht. Deutlich wird dies mit der Abbildung 3 (Kapitel 2), in der der Blick in beide Richtungen der Fellerstraße widergegeben wird. Die Anbindung wurde unter Verwendung eines kleinen Tropfens zur Fahrbahnteilung skizziert. Der Tropfen wird bei Einmündungen von Außerortsstraßen genutzt. PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 17/29

18 Ausbau der Knotenpunkte und Stellungnahme zur Verkehrssicherheit Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) 4 gestatten den Verzicht auf einen Fahrbahnteiler, sofern das Linksabbiegen ohne bauliche Veränderung möglich ist und wenn die Erkennbarkeit der Wartepflicht sichergestellt ist. In Hinsicht auf die Verkehrssicherheit ist die Einmündung als problemlos anzusehen. Im betrachteten Abschnitt wurden geringe Geschwindigkeiten beobachtet und es herrscht ein geringes Verkehrsaufkommen. Mit der Lage des Knotenpunktes soll weiterhin die Einhaltung der Sichtbeziehungen gewährleistet werden. Abbildung 9: Ausbauvorschlag Anbindung Fellerstraße 4 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), 2012 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 18/29

19 Zusammenfassung der Ergebnisse / Fazit 7 Zusammenfassung der Ergebnisse / Fazit Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 131 Fellershof wurde die Anbindung des geplanten Wohngebiets überprüft. Betrachtet wurden einerseits der Ausbau der Einmündung des Rewe-Markts zu einem vierarmigen Knotenpunkt und andererseits eine ergänzende Anbindung über die Fellerstraße. An der Bonsfelder Straße wurde morgens und abends eine Verkehrserhebung durchgeführt, die als Grundlage für die Leistungsfähigkeitsberechnung genutzt wurde. Mit der Verkehrserhebung wurde auch die Anzahl Fußgänger bestimmt, die in Kreuzungsnähe die Bonsfelder Straße überqueren. Es wurde insgesamt jedoch nur eine sehr geringe Anzahl an Fußgängern ermittelt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurden die örtlichen Gegebenheiten überprüft und dokumentiert. Am Knotenpunkt Bonsfelder Straße wurde die Ortsbegehung besonders vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit für den nichtmotorisierten Verkehr durchgeführt. Der unmittelbar neben der Kreuzung liegende Spielplatz lässt ein erhöhtes Aufkommen vermuten. Bisher zeigt sich ein geringes Aufkommen an querendem Fußgängerverkehr. Weiterhin besteht in ca. 100 m Entfernung eine Querungshilfe. Für die geplante Anbindung des Wohngebiets an die Fellerstraße ist die Lage noch nicht abschließend festgelegt. Unter Annahme der in Kapitel 6 dargestellten Lage, wurde die Situation vor Ort untersucht. Durch das geringe Verkehrsaufkommen auf der Fellerstraße und das geringe Geschwindigkeitsniveau (Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h) sind keine Probleme erkennbar, die gegen die Anbindung an die Fellerstraße sprechen. Die Lage der Anbindung ermöglicht weiterhin ausreichende Sichtbeziehungen. Die Verkehrserzeugung und verteilung wurde in zwei Fällen untersucht. Im Planfall 1 erfolgt die Erschließung des Wohngebiets ausschließlich über die Bonsfelder Straße. Im Planfall 2 wird ein weiterer Knotenpunkt an der Fellerstraße errichtet. Im Rahmen der Leistungsfähigkeitsuntersuchung wurden beide Knotenpunkte vorfahrtgeregelt ohne Lichtsignalanlage betrachtet. Dabei wurde insgesamt für alle Verkehrsströme eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität festgestellt. Der am schlechtesten bewertete Verkehrsstrom ist der Linkseinbieger vom Rewe-Markt. In Planfall 1 ergibt sich eine ausreichende Verkehrsqualität, die jedoch an der Grenze zur befriedigenden Qualität liegt. Im Planfall 2 ist der Knotenpunkt geringer belastet. Damit ergibt sich beim Linkseinbieger vom Rewe-Markt eine befriedigende Verkehrsqualität. Alle weiteren Zufahrten werden in allen Planfällen mit sehr guter bis befriedigender Qualität bewertet. Eine Lichtsignalanlage ist aus Sicht der Leistungsfähigkeit nicht erforderlich. Die Errichtung einer Lichtsignalanlage würde abschätzungsweise jedoch nicht zu schlechteren Verkehrsqualitäten führen. Mit dem Bau des Wohngebietes ist zu erwarten, dass es neben dem Ver- PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 19/29

20 Zusammenfassung der Ergebnisse / Fazit kehrsaufkommen des MIV auch zu mehr Rad- und Fußverkehr kommt. Aus Sicht der Verkehrssicherheit wird daher die Variante mit Lichtsignalanlage vorgezogen. Für den Ausbau der Knotenpunkte wurde jeweils ein Vorschlag skizziert. Die Wahl des Knotenpunktbetriebs (vorfahrt- oder lichtsignalanlagengeregelt) wurde mit dem AG abgestimmt. Der Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Zufahrt Rewe / Zufahrt Plangebiet wurde als lichtsignalanlagengeregelter Knotenpunkt skizziert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit insbesondere für den nichtmotorisierten Verkehr, bei dem eine Erhöhung gegenüber dem Bestand zu erwarten ist, wurde diese Variante dem vorfahrtgeregelten Betrieb vorgezogen. Die Lage des Knotenpunkts Fellerstraße / Zufahrt Plangebiet weicht aufgrund der Optimierung der Sichtbeziehungen von den bisherigen Planungen ab. PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 20/29

21 Anhang 8 Anhang HBS-Nachweise Beurteilung eines Knotenpunktes mit Vorfahrtregelung Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Lage: Datum: Uhrzeit: Bonsfelder Str. (A/B) / Rewe (D) / Wohngeb :30-08:30 innerorts Verkehrsregelung: Zufahrt C: Z Vorfahrt beachten Zufahrt D: Z Vorfahrt beachten Knotenverkehrsstärke: 1010 Fz/h Kapazitäten der Einzelströme Strom (Rang) Verkehrsstärke übergeordnete Verkehrsstärke Grundkapazität Kapazität Sättigungsgrad Wahrscheinlichkeit rückstaufreier Zustand mittlere Wartezeit Qualitätsstufe qpe,i qp,i Gi Ci gi p0, p0* oder p0** w QSV [Pkw-E/h] [Fz/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [-] [s] 1 (2) ,05 0,946 4,8 A 2 (1) ,22 1,000 0,0 A 3 (1) ,00 1,000 0,0 A 4 (4) ,05-15,3 B 6 (2) ,02 0,981 6,3 A 7 (2) ,00 0,999 4,1 A 8 (1) ,25 1,000 0,0 A 9 (1) ,03 1,000 0,0 A 10 (4) ,13-15,2 B 12 (2) ,06 0,937 7,2 A Qualität der Einzel- und Mischströme Strom Verkehrsstärke Kapazität mittlere Wartezeit Sättigungsgrad Kapazitätsreserve Qualitätsstufe Stauraumbemessung qpe C g R w QSV S NS lstau [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] [s] [%] [Pkw-E] [m] , ,8 A , ,0 A , ,5 B , ,1 A , ,0 A , ,4 B Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Rewe-Markt / Zufahrt Wohngebiet, Morgenspitze, Planfall 1 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 21/29

22 Anhang Beurteilung eines Knotenpunktes mit Vorfahrtregelung Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Lage: Datum: Uhrzeit: Bonsfelder Str. (A/B) / Rewe (D) / Wohngebiet Uhr innerorts Verkehrsregelung: Zufahrt C: Z Vorfahrt beachten Zufahrt D: Z Vorfahrt beachten Knotenverkehrsstärke: 1314 Fz/h Kapazitäten der Einzelströme Strom (Rang) Verkehrsstärke übergeordnete Verkehrsstärke Grundkapazität Kapazität Sättigungsgrad Wahrscheinlichkeit rückstaufreier Zustand mittlere Wartezeit Qualitätsstufe qpe,i qp,i Gi Ci gi p0, p0* oder p0** w QSV [Pkw-E/h] [Fz/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [-] [s] 1 (2) ,08 0,917 5,3 A 2 (1) ,30 1,000 0,0 A 3 (1) ,01 1,000 0,0 A 4 (4) ,04-23,2 C 6 (2) ,02 0,984 7,5 A 7 (2) ,02 0,984 5,0 A 8 (1) ,26 1,000 0,0 A 9 (1) ,05 1,000 0,0 A 10 (4) ,40-30,6 D 12 (2) ,13 0,873 8,1 A Qualität der Einzel- und Mischströme Strom Verkehrsstärke Kapazität mittlere Wartezeit Sättigungsgrad Kapazitätsreserve Qualitätsstufe Stauraumbemessung qpe C g R w QSV S NS lstau [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] [s] [%] [Pkw-E] [m] , ,3 A , ,0 A , ,6 B , ,0 A , ,0 A , ,0 C Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Rewe-Markt / Zufahrt Wohngebiet, Abendspitze, Planfall 1 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 22/29

23 Anhang Beurteilung eines Knotenpunktes mit Vorfahrtregelung Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Lage: Datum: Uhrzeit: Bonsfelder Str. (A/B) / Rewe (D) / Wohngeb :30-08:30 innerorts Verkehrsregelung: Zufahrt C: Z Vorfahrt beachten Zufahrt D: Z Vorfahrt beachten Knotenverkehrsstärke: 999 Fz/h Kapazitäten der Einzelströme Strom (Rang) Verkehrsstärke übergeordnete Verkehrsstärke Grundkapazität Kapazität Sättigungsgrad Wahrscheinlichkeit rückstaufreier Zustand mittlere Wartezeit Qualitätsstufe qpe,i qp,i Gi Ci gi p0, p0* oder p0** w QSV [Pkw-E/h] [Fz/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [-] [s] 1 (2) ,05 0,946 4,8 A 2 (1) ,22 1,000 0,0 A 3 (1) ,00 1,000 0,0 A 4 (4) ,03-14,9 B 6 (2) ,01 0,990 6,2 A 7 (2) ,00 0,999 4,1 A 8 (1) ,25 1,000 0,0 A 9 (1) ,03 1,000 0,0 A 10 (4) ,12-15,0 B 12 (2) ,06 0,937 7,2 A Qualität der Einzel- und Mischströme Strom Verkehrsstärke Kapazität mittlere Wartezeit Sättigungsgrad Kapazitätsreserve Qualitätsstufe Stauraumbemessung qpe C g R w QSV S NS lstau [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] [s] [%] [Pkw-E] [m] , ,8 A , ,0 A , ,0 B , ,1 A , ,0 A , ,2 B Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Rewe-Markt / Zufahrt Wohngebiet, Morgenspitze, Planfall 2 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 23/29

24 Anhang Beurteilung eines Knotenpunktes mit Vorfahrtregelung Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Lage: Datum: Uhrzeit: Bonsfelder Str. (A/B) / Rewe (D) / Wohngebiet Uhr innerorts Verkehrsregelung: Zufahrt C: Z Vorfahrt beachten Zufahrt D: Z Vorfahrt beachten Knotenverkehrsstärke: 1295 Fz/h Kapazitäten der Einzelströme Strom (Rang) Verkehrsstärke übergeordnete Verkehrsstärke Grundkapazität Kapazität Sättigungsgrad Wahrscheinlichkeit rückstaufreier Zustand mittlere Wartezeit Qualitätsstufe qpe,i qp,i Gi Ci gi p0, p0* oder p0** w QSV [Pkw-E/h] [Fz/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [-] [s] 1 (2) ,08 0,917 5,3 A 2 (1) ,30 1,000 0,0 A 3 (1) ,00 1,000 0,0 A 4 (4) ,02-22,2 C 6 (2) ,01 0,992 7,4 A 7 (2) ,01 0,992 4,9 A 8 (1) ,26 1,000 0,0 A 9 (1) ,05 1,000 0,0 A 10 (4) ,39-28,9 C 12 (2) ,13 0,873 8,1 A Qualität der Einzel- und Mischströme Strom Verkehrsstärke Kapazität mittlere Wartezeit Sättigungsgrad Kapazitätsreserve Qualitätsstufe Stauraumbemessung qpe C g R w QSV S NS lstau [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] [s] [%] [Pkw-E] [m] , ,3 A , ,0 A , ,9 B , ,9 A , ,0 A , ,4 C Knotenpunkt Bonsfelder Straße / Rewe-Markt / Zufahrt Wohngebiet, Abendspitze, Planfall 2 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 24/29

25 Anhang Beurteilung eines Knotenpunktes mit Vorfahrtregelung Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Lage: Datum: Uhrzeit: Fellerstr (A+B) / Wohngebiet C Uhr innerorts Verkehrsregelung: Zufahrt C: Z Vorfahrt beachten Knotenverkehrsstärke: 282 Fz/h Kapazitäten der Einzelströme Strom (Rang) Verkehrsstärke übergeordnete Verkehrsstärke Grundkapazität Kapazität Sättigungsgrad Wahrscheinlichkeit rückstaufreier Zustand mittlere Wartezeit Qualitätsstufe qpe,i qp,i Gi Ci gi p0, p0* oder p0** w QSV [Pkw-E/h] [Fz/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [-] [s] 2 (1) ,02 1,000 0,0 A 3 (1) ,00 1,000 0,0 A 4 (3) ,01-4,5 A 6 (2) ,00-3,9 A 8 (1) ,04 1,000 0,0 A Qualität der Einzel- und Mischströme Strom Verkehrsstärke Kapazität mittlere Wartezeit Sättigungsgrad Kapazitätsreserve Qualitätsstufe Stauraumbemessung qpe C g R w QSV S NS lstau [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] [s] [%] [Pkw-E] [m] , ,0 A , ,4 A , ,0 A Knotenpunkt Fellerstraße / Zufahrt Wohngebiet, Morgenspitze, Planfall 2 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 25/29

26 Anhang Beurteilung eines Knotenpunktes mit Vorfahrtregelung Knotenpunkt: Verkehrsdaten: Lage: Datum: Uhrzeit: Fellerstr (A+B) / Wohngebiet C Uhr innerorts Verkehrsregelung: Zufahrt C: Z Vorfahrt beachten Knotenverkehrsstärke: 476 Fz/h Kapazitäten der Einzelströme Strom (Rang) Verkehrsstärke übergeordnete Verkehrsstärke Grundkapazität Kapazität Sättigungsgrad Wahrscheinlichkeit rückstaufreier Zustand mittlere Wartezeit Qualitätsstufe qpe,i qp,i Gi Ci gi p0, p0* oder p0** w QSV [Pkw-E/h] [Fz/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [-] [s] 2 (1) ,04 1,000 0,0 A 3 (1) ,01 1,000 0,0 A 4 (3) ,01-5,0 A 6 (2) ,00-4,1 A 7 (2) ,00 0,950 2,9 A 8 (1) ,05 1,000 0,0 A Qualität der Einzel- und Mischströme Strom Verkehrsstärke Kapazität mittlere Wartezeit Sättigungsgrad Kapazitätsreserve Qualitätsstufe Stauraumbemessung qpe C g R w QSV S NS lstau [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] [s] [%] [Pkw-E] [m] , ,0 A , ,9 A , ,1 A Knotenpunkt Fellerstraße / Zufahrt Wohngebiet, Abendspitze, Planfall 2 PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 26/29

27 Anhang Berechnung des Verkehrsaufkommens Wohngebiet Fellerstraße Ergebnis Programm Ver_Bau Größe der Nutzung Einheit Bezugsgröße Einwohnerverkehr min. Kfz-Zahl max. Kfz-Zahl 2,5 3,0 Kennwert für Einwohner Einwohner je Wohneinheit Anzahl Einwohner Wegehäufigkeit 3,5 4,0 Wege der Einwohner Einwohnerwege außerhalb Gebiet [%] Wege der Einwohner im Gebiet MIV-Anteil [%] Pkw-Besetzungsgrad 1,5 1,5 Pkw-Fahrten/Werktag Besucherverkehr durch Wohnnutzung Kennwert für Besucher Anteil des Besucherverkehrs [%] Wege der Besucher MIV-Anteil [%] Pkw-Besetzungsgrad 1,8 1,8 Pkw-Fahrten/Werktag Beschäftigtenverkehr Kennwert für Beschäftigte Anteil Beschäftigte an Einwohnern [%] Anzahl Beschäftigte Anwesenheit [%] Wegehäufigkeit Wege der Beschäftigten MIV-Anteil [%] Pkw-Besetzungsgrad Pkw-Fahrten/Werktag Kundenverkehr durch gewerbliche Nutzung 90 Wohneinheiten Kennwert für Kunden/Besucher Wege der Kunden/Besucher MIV-Anteil [%] Pkw-Besetzungsgrad Pkw-Fahrten/Werktag Güterverkehr Wege je Beschäftigtem Kennwert für Güterverkehr Lkw-Fahrten je Beschäftigtem Lkw-Fahrten durch Gewerbenutzung Lkw-Fahrten je Einwohner 0,05 0,05 Lkw-Fahrten durch Wohnnutzung Lkw-Fahrten/Werktag Gesamtverkehr je Werktag Kfz-Fahrten/Werktag Quell- bzw. Zielverkehr Oberer und unterer Grenzwert der Verkehrsaufkommensermittlung; gewählt wurde der Mittelwert PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 27/29

28 Anhang Knotenströme der Verkehrszählung Knotenströme der Verkehrszählung - Morgenspitze PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 28/29

29 Anhang Knotenströme der Verkehrszählung - Abendspitze PTV Transport Consult GmbH Jul/15 Seite 29/29

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