Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten
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- Jörn Linden
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1 Willkommen zum Haufe Online Kompakt-Seminar Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Ihre Referentin: Ulrike Fuldner, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Aschaffenburg präsentiert von
2 Agenda I. Geschäftswagen: 1 %-Regelung contra Fahrtenbuch II. Fragerunde III. Unfallkosten Relevante Regelungen IV. Fragerunde V. Reisekosten Fahrtkosten für Unternehmer und deren Arbeitnehmer VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 2
3 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Begriff: Geschäftswagen ist ein Fahrzeug, das der Unternehmer aufgrund der betrieblichen Nutzung seinem Betriebsvermögen zuordnet. Wichtig! Zuordnung zum Betriebsvermögen erfolgt nicht automatisch durch Kauf aus aus betrieblichen Mitteln! Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 3
4 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Zuordnung erfolgt nach Umfang der betrieblichen Nutzung: >50 % betriebliche Nutzung: Pkw gehört zum notwendigen Betriebsvermögen. <10 % betriebliche Nutzung: Pkw ist zwingend notwendiges Privatvermögen. 10 % bis 50 % betriebliche Nutzung: Unternehmer hat Wahlrecht, ob er Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt oder als Privatvermögen. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 4
5 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Was gehört zur betrieblichen Nutzung: Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (Hin- und Rückfahrt) Fahrten zu Kunden/Geschäftspartnern Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen Fahrten bezüglich Kauf von Anlage- und Umlaufvermögen Fahrten zu Messen Fahrten zum Steuerberater zwecks Besprechung Jahresabschluss. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 5
6 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Zuordnung erfolgt durch Buchung beim Bilanzierer auf dem Bestandskonto: 0320(SKR03)/0520(SKR04) Pkw EUR an 1200(SKR03)/1800(SKR04) Bank. Aufzeichnung beim Einnahme-Überschuss-Rechner mittels Dokumentation oder mittels Antrag auf Vorsteuerabzug. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 6
7 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Steuerliche Folgen der Zuordnung zum Betriebsvermögen: Private Nutzung des Geschäftswagens führt zur Gewinn erhöhenden Entnahme Unternehmer kann Privatnutzung exakt ermitteln (Fahrtenbuch) Unternehmer kann 1%-Regelung als Vereinfachung nutzen Verkauf ist stets ertragsteuerpflichtig Ermittlung/Abführen der Umsatzsteuer für die Privatnutzung. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 7
8 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Kosten des betrieblichen Pkw: Abschreibung Laufende Kosten Ermittlung der Anschaffungskosten: Kaufpreis (abzüglich Investitionsabzugsbetrag) und Überführungskosten Aufwendungen für Sonderausstattungen Kosten für Zulassung und Nummernschilder Fahrzeugbeschriftung Umrüstung auf Gasbetrieb (FG Münster, Urteil v , 10 K 1666/07; Revision zum BFH wurde zugelassen) Umsatzsteuer, soweit kein Vorsteuerabzug möglich ist. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 8
9 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Typische laufende Fahrzeugkosten: Benzin und Wagenpflege Reparaturen Inspektionskosten Versicherungen (Haftpflicht, Kasko) Kfz-Steuer Beiträge zum ADAC Finanzierungszinsen Pkw Miete für Stellplatz/Garage. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 9
10 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Private Nutzung Ermittlung nach der 1 %-Methode Grundsätze: 1 % -Methode kommt nur in Betracht, wenn Unternehmer das Fahrzeug (nachweisbar) zu mehr als 50 % betrieblich nutzt (Regelung seit ) formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum reichen. Unternehmer muss i. Ü. keinerlei Aufzeichnungen führen. Privater Nutzungsanteil wird mit 1 % des Brutto- Listenpreises (Neuwagenpreis) pro Monat pauschal ermittelt. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 10
11 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Private Nutzung Ermittlung nach der 1 %-Methode Bemessungsgrundlage: Inländischer Listenpreis zuzüglich aller Kosten für Sonderausstattungen zuzüglich Mehrwertsteuer Wichtig: Zeitpunkt der der Erstzulassung ist ist relevant. Falle: Re-Importe Aufgriff durch Betriebsprüfung. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 11
12 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Private Nutzung Ermittlung nach der 1 %-Methode Besonderheiten: Fahrten von Wohnung zum Betrieb: Nichtabzugsfähig ist die Differenz zwischen 0,03 % des inländischen Listenpreises des Pkw je Kalendermonat für jeden Entfernungskilometer und der allgemeinen Entfernungspauschale (siehe Arbeitnehmer) Wechsel zur Fahrtenbuchregelung während des Jahres ist unzulässig Bei Fahrzeugwechsel kann Methode geändert werden Private Nutzung mehrerer Firmenfahrzeuge. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 12
13 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Private Nutzung Ermittlung nach der 1 %-Methode Argumente für die 1 %-Regelung: Private Nutzung ist im Verhältnis zur Gesamtnutzung des Pkw sehr hoch Laufende Kosten des Pkw sind hoch Listenpreis des Pkw ist sehr gering Praxis-Tipp: Zur Sicherheit immer Fahrtenbuch führen zwecks Vergleich. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 13
14 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Private Nutzung Ermittlung mittels Fahrtenbuch Grundsätze der Aufzeichnungspflichten - Unterteilung in vier Gruppen: Betriebliche Fahrten Private Fahrten Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 14
15 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Private Nutzung Ermittlung mittels Fahrtenbuch Grundsätze der Aufzeichnungspflichten: Lückenlosigkeit Nachvollziehbarkeit Zeitnähe Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 15
16 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Private Nutzung Ermittlung mittels Fahrtenbuch Grundsätze der Aufzeichnungspflichten- Mindestangaben: Datum Kilometerstand zu Beginn und zum Ende jeder Fahrt Reisezweck, Reiseziel, aufgesuchte Kunden Reiseroute bei Privatfahrten genügt Kilometerangabe Bei Fahrten zwischen Betrieb und Wohnung reicht Hinweis darauf. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 16
17 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Private Nutzung Ermittlung mittels Fahrtenbuch Argumente für das Fahrtenbuch: Laufende Fahrzeugkosten sind sehr niedrig Listenpreis war bei Erstzulassung sehr hoch Geringe private Nutzung Häufige Geschäftsfahrten/-reisen Weitere Nutzung des Pkw für andere Einkunftsarten (z. B. Vermietung und Verpachtung) Geringe Entfernung Wohnung/Betrieb. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 17
18 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Private Nutzung Ermittlung mittels Fahrtenbuch Praxis-Hinweise: Fehler Perfektion Erleichterungen für bestimmte Berufsgruppen Regelmäßiger Besuch bestimmter Kunden Vereinfachung durch Kundennummer Keine Berufung auf berufliche Schweigepflicht Für Fahrten zwischen Betrieb und Wohnung dürfen maximal die Kosten in Höhe der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 18
19 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Generelle Praxis-Hinweise zum Geschäftswagen: Unangemessen hohe Anschaffungskosten (Luxuskarosse: FG Niedersachsen, Urteil v , 1 K 2011/04, Revision wurde nicht zugelassen) Verstoß gegen Verbot der privaten Benutzung bei GmbH-Geschäftsführer führt zur vga (in Höhe der tatsächlichen Kosten plus Gewinnzuschlag) Junggesellenprivileg mehrere betriebliche Pkw 1 % Regelung für jedes Fahrzeug BMF contra FG Münster v , 6 K 2405/07 E (BFH: Revision anhängig VIII R 24/08). Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 19
20 I. Geschäftswagen: 1 %-Regel - Fahrtenbuch Generelle Praxis-Hinweise zum Geschäftswagen: 1 %-Regelung gilt für volle Monate der nachweisbaren Nichtnutzung nicht (Urlaub, Krankheit) Unternehmer mit mehren Firmen-Pkw und Ehefrau und Kinder: Im Zweifel gilt die 1 %-Regel für so viele Fahrzeuge wie mögliche Nutzer 1 %-Regelung auch für Leasingfahrzeug, wenn es unter 50 % betrieblich genutzt wird (FG Köln, Urteil v , 14 V 4485/06). Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 20
21 Agenda I. Geschäftswagen: 1 %-Regelung contra Fahrtenbuch II. Fragerunde III. Unfallkosten Relevante Regelungen IV. Fragerunde V. Reisekosten Fahrtkosten für Unternehmer und deren Arbeitnehmer VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 21
22 Teilnehmer-Telefon Stellen Sie Ihre Fragen per Telefon Unser Teilnehmer-Telefon ruft Sie an und nimmt Ihre Frage auf. Schreiben Sie dazu Ihre vollständige Rufnummer ins Chat- Fenster auf der linken Bildschirmseite. Die Telefon-Aufzeichnung spielen wir dann im Online Kompakt- Seminar ab und der Referent beantwortet live Ihre Frage. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 22
23 Agenda I. Geschäftswagen: 1 %-Regelung contra Fahrtenbuch II. Fragerunde III. Unfallkosten Relevante Regelungen IV. Fragerunde V. Reisekosten Fahrtkosten für Unternehmer und deren Arbeitnehmer VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 23
24 III. Unfallkosten - Relevante Regelungen Unfallkosten des Unternehmers mit Geschäftswagen 1 % - Regelung Unfallkosten sind stets als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sich der Unfall auf einer betrieblichen oder privaten Fahrt ereignet. Schadensersatz-Leistungen von Dritten sind voll als Erlöse zu verbuchen. Wichtig: Bei Bei der der 1 %-Methode sind sind alle alle außergewöhnlichen Kosten lt. lt. Finanzverwaltung für für private Zwecke abgegolten. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 24
25 III. Unfallkosten - Relevante Regelungen Unfallkosten des Unternehmers mit Geschäftswagen Fahrtenbuch: Unfallkosten zählen zu den Gesamtkosten, egal ob sich der Unfall auf einer betrieblichen oder privaten Fahrt ereignet. rechnerisch entfällt damit immer ein Anteil auf den außersteuerlichen Bereich. Schadensersatz-Leistungen von Dritten sind im Verhältnis der betrieblichen Nutzung als Erlöse zu verbuchen. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 25
26 III. Unfallkosten - Relevante Regelungen Unternehmer überlässt Arbeitnehmer (dauerhaft) einen Dienstwagen Arbeitnehmer hat Unfall während Dienstfahrt: - Zahlt der Arbeitgeber die Unfallkosten, sind es für ihn Betriebsausgaben.* - Zahlt der Arbeitnehmer (ausnahmsweise) die Unfallkosten, hat er Werbungskosten. *BFH, Urteil v , VI R 73/05 Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 26
27 III. Unfallkosten - Relevante Regelungen Unternehmer überlässt Arbeitnehmer (dauerhaft) einen Dienstwagen Arbeitnehmer hat Unfall während Privatfahrt: - Zahlt der Arbeitgeber die Unfallkosten, sind es für ihn Betriebsausgaben (kein geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer).* - Zahlt der Arbeitnehmer die Unfallkosten, hat er keine Werbungskosten. * R.8.1. Abs. 9 Nr. 2 Satz 8 LStR Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 27
28 III. Unfallkosten - Rückkehr zur alten Regelung* Unternehmer haben mit privatem Pkw von Wohnung zum Betrieb einen Unfall Unfallkosten sind vollabzugsfähige Betriebs-Ausgaben! Arbeitnehmer haben mit privatem Pkw von Wohnung zur Arbeitsstätte einen Unfall Unfallkosten sind vollumfänglich Werbungskosten. * Dt. Bundestag Drucksache 16/12099 v * Rückwirkung zum Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 28
29 Agenda I. Geschäftswagen: 1 %-Regelung contra Fahrtenbuch II. Fragerunde III. Unfallkosten Relevante Regelungen IV. Fragerunde V. Reisekosten Fahrtkosten für Unternehmer und deren Arbeitnehmer VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 29
30 Teilnehmer-Telefon Stellen Sie Ihre Fragen per Telefon Unser Teilnehmer-Telefon ruft Sie an und nimmt Ihre Frage auf. Schreiben Sie dazu Ihre vollständige Rufnummer ins Chat- Fenster auf der linken Bildschirmseite. Die Telefon-Aufzeichnung spielen wir dann im Online Kompakt- Seminar ab und der Referent beantwortet live Ihre Frage. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 30
31 Agenda I. Geschäftswagen: 1 %-Regelung contra Fahrtenbuch II. Fragerunde III. Unfallkosten Relevante Regelungen IV. Fragerunde V. Reisekosten Fahrtkosten für Unternehmer und deren Arbeitnehmer VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 31
32 V. Reisekosten Fahrtkosten: Unternehmer Definition: Reisekosten sind Aufwendungen eines Selbstständigen anlässlich einer Geschäftsreise aus betrieblichen Gründen. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn der Unternehmer außerhalb von Wohnung/Betrieb seiner betrieblichen Tätigkeit nachgeht. Beispiele: Unternehmer fährt mit mit Pkw Pkw zur zur Bank (Darlehen) Unternehmer fliegt zum Kunden Unternehmer reist mit mit dem Zug Zug zur zur Messe Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 32
33 V. Reisekosten Fahrtkosten: Unternehmer Wahl des Verkehrsmittels: Freie Wahl Ungewöhnliche Wahl Art des Verkehrsmittels: Öffentliche Verkehrsmittel Belege als Nachweis Fahrten/ Firmenfahrzeug siehe Teil 1 Vortrag Fahrten/privater Pkw- 0,30 pro gefahrenen Kilometer (Aufzeichnungen) oder tatsächliche Kosten (Fahrtenbuch). Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 33
34 V. Reisekosten Fahrtkosten: Unternehmer Nachweis der betrieblichen Veranlassung mittels Aufzeichnungen (soweit nicht aus Fahrtenbuch ersichtlich): Grund der Reise Aufbewahrung von Einladungen zu Messen etc. Visitenkarten (Kunden) Notizen über Tagesablauf (untergeordnete Bedeutung privater Aktivitäten. Aufteilung der Reisekosten in bestimmten Fällen. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 34
35 V. Reisekosten Fahrtkosten: Arbeitnehmer Aufteilung der Reisekosten bei Urlaub unmittelbar nach mehrtägiger Geschäftsreise Fortbildung mit Freizeitangebot in nicht abziehbare und abziehbare Kosten. Grundsatz der Zeitanteiligkeit der An-und Abreisekosten. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 35
36 V. Reisekosten Fahrtkosten: Arbeitnehmer Neuer Reisekostenbegriff seit Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses aus beruflichen Gründen fast ausschließlich beruflich veranlasst vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und regelmäßigen Arbeits- /Einsatzstätte tätig wird. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 36
37 V. Reisekosten Fahrtkosten: Arbeitnehmer Fahrtkosten können entstehen bei folgenden Fahrten: Fahrten zwischen Wohnung u. auswärtiger Tätigkeitsstätte Fahrten zwischen Betrieb u. auswärtiger Tätigkeitsstätte Fahrten zwischen mehreren auswärtigen Tätigkeitsstätten Zwischenheimfahrten von der auswärtigen Tätigkeitsstätte zur Wohnung oder Betrieb. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 37
38 V. Reisekosten Fahrtkosten: Arbeitnehmer Als Fahrtkosten sind abzugsfähig: bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tatsächliche Kosten bei Nutzung des privaten Pkw die anteiligen tatsächlichen Kosten (Verhältnis Dienstreisekilometer zur Jahresfahrleistung) oder pauschaler Kilometersatz von 0,30 pro gefahrenen Kilometer. Wahlrecht bei den Kostenansatzarten: jedes Jahr neu oder bei Fahrzeugwechsel innerhalb des Jahres. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 38
39 V. Reisekosten Fahrtkosten: Arbeitnehmer Übernahme der Fahrtkosten durch den Unternehmer: generelle Pflicht zur Übernahme ( 670, 675 BGB, Rechtsprechung des BAG) Steuerfreie Erstattung möglich, soweit höchstens die als Werbungskosten abziehbaren Beträge erstattet werden Arbeitnehmer muss Unterlagen vorlegen (Voraussetzungen der Steuerfreiheit) Aufbewahrung der Unterlagen zum Lohnkonto. Siehe R 9.5 Abs. 2 LStR 2008 und H 9.5 LStH Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 39
40 V. Reisekosten Fahrtkosten: Arbeitnehmer Praxis-Hinweise: Berücksichtigung von Fahrtkosten bei beruflichen Bildungsmaßnahmen (BFH, Urteil v , VI R 66/05) Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzorten ohne Anwendung der 30-Km-Grenze voll abzugfähig (BFH, Urteil v , VI R 39/07) Wegfall der Dreimonatsfrist für Fahrtkosten (auch für Zeiträume vor 2008) OFD Karlsruhe v , S 2353/25 St 143 Beispiele zur Auswärtstätigkeit OFD Rheinland v , S St 215 Beispiele zur Auswärtstätigkeit. Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 40
41 Agenda I. Geschäftswagen: 1 %-Regelung contra Fahrtenbuch II. Fragerunde III. Unfallkosten Relevante Regelungen IV. Fragerunde V. Reisekosten Fahrtkosten für Unternehmer und deren Arbeitnehmer VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 41
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