Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschrift)

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1 Verfahrensregeln der eutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschrift) Version 2.4 gültig ab dem 17. November 2014 Version 2.4 Seite 1 von 38

2 Versionsüberblick atum Version Anmerkungen 6. Juli Oktober Ausführungen zum SCL-irectory (Kapitel II. Nr. 5) oppeleinreichungskontrollen und Cross- Referenzprüfung (Kapitel III. Nr ) ifferenzierung zwischen CORE und B2B Wegfall der Anhänge 2 und 3 (Kapitel VI. Vereinbarungen zur Kommunikation) Aufnahme Reports zur Berechnung der Multilateral Balancing Payment (Kapitel V.) Klarstellungen und Hinweise 1.2 Berücksichtigung EPC Scheme Rulebook und Implementation Guideline Version 3.3 efinition Teilnehmer Wegfall der gesonderten Testvordrucke (Kapitel II. Ziffer 4.1) Klarstellungen und Hinweise 1. November Berücksichtigung EPC Scheme Rulebooks und Implementation Guidelines S-CORE (Version 4.0) und S-B2B (Version 2.0) Hinweis auf die zukünftige Bereitstellung des SCL- irectory im rocs-atensatzformat (siehe Kapitel II. Ziffer 5) Einführung sogenannter erreichbarer BIC-Inhaber (Kapitel II. Ziffern 2 und 4.2.3) Klarstellungen und Hinweise 19. November Berücksichtigung EPC Scheme Rulebook und Implementation Guidelines Version 5.0 Geldliche Verrechnung der ausgetauschten Zahlungsnachrichten über TARGET2 Ausschließliche Bereitstellung des SCL-irectory als XML-atei im rocs-atensatzformat Früherer Beginn des 1. Auslieferungsfenster (neu: ab ca Uhr; zuvor: ab ca Uhr) Klarstellungen und Hinweise 17. November Berücksichtigung EPC Scheme Rulebook und Implementation Guidelines Version 6.0 bzw. 4.0 Änderung der Auslieferungs- und Buchungszeiten des 4. Auslieferungsfensters (Kapitel IV. Ziffer 3.3); bereits seit dem 20. Februar 2012 gültig Klarstellungen und Hinweise Version 2.4 Seite 2 von 38

3 30. September Beginn des 2. Auslieferungsfensters bereits ab ca Uhr (Kapitel IV Ziffer 3.2) 4. November 2013 Auf Antrag besteht für direkte SEPA-Clearer- Teilnehmer die Möglichkeit, das SCL-irectory regelmäßig vom SEPA-Clearer über den für den ateiaustausch verwendeten Kommunikationskanal übertragen zu bekommen; bereits seit dem 8. Juli 2013 gültig (Kapitel II Ziffer 6) Nutzung der Cor1-Option Klarstellungen und Hinweise 1. Februar 2014 Inkrafttreten der Version 7.0 des SEPA-Core- Lastschriftverfahrens (Referenzdokumente) Inkrafttreten der Version 5.0 des SEPA-B2B- Lastschriftverfahrens (Referenzdokumente) 17. November Neue Prüfung anhand des SCL-irectory, ob der für die Einreichungsseite auf Einzeltransaktionsebene angegebene Zahlungsdienstleister über den SEPA- Clearer erreichbar ist (Kapitel III. Ziffer 1) arstellung der Einreichungs- und Auslieferungsfenster jeweils getrennt nach dem S-Core-ienst und dem S-B2B-ienst (Kapitel III. Ziffer 3.1 und Kapitel IV. Ziffer 3.2) Einführung eines neuen Einreichungsfensters mit Annahmeschluss 8.00 Uhr und eines neuen Auslieferungsfensters (ab ca Uhr) im S-ienst (Core und B2B), bereits seit dem 24. März 2014 gültig (Kapitel III. Ziffer 3.1 und Kapitel IV. Ziffer 3.2) Einführung eines neuen Einreichungsfensters mit Annahmeschluss Uhr und eines neuen Auslieferungsfensters (ab ca Uhr) im S-B2B- ienst (Kapitel III. Ziffer 3.1 und Kapitel IV. Ziffer 3.2) Einführung neuer Einreichungsfenster für Originallastschriften mit Annahmeschluss Uhr (B2B) bzw Uhr (Core) inkl. entsprechender Auslieferungsfenster um Uhr (B2B) bzw. 15:15 Uhr (Core) sowie neuer Auslieferungsfenster für Originallastschriften von anderen CSM (ab ca Uhr [B2B] bzw Uhr [Core und B2B]) (Kapitel III. Ziffer 3.1 und Kapitel IV. Ziffer 3.2) Keine Annahme von R-Transaktionen zwischen und Uhr (Core) bzw. zwischen und Uhr (B2B) ie Validierung und ggf. Rückweisung von Ein- Version 2.4 Seite 3 von 38

4 reichungen erfolgt zeitnah und ist nicht mehr von dem Abschluss des vorangehenden Auslieferungsfensters im SEPA-Clearer abhängig (Kapitel III. Ziffer 4.2.2) Einstellung des MBP-Reports zum November 2014 (Herausnahme des bisherigen Kapitels V) Redaktionelle Überarbeitung 17. November Korrekturen in der Zeile der Buchungszeiten bei dem 3. Auslieferungsfenster des S-Core-ienstes und dem 4. und 5. Auslieferungsfenster des S-B2B- ienstes bezüglich R-Transaktionen vor Settlement. (Kapitel IV. Ziffer 3.2) Version 2.4 Seite 4 von 38

5 Referenzdokumente okument Titel 1 EPC SEPA CORE IRECT EBIT SCHEME RULEBOOK, Version 7.1 vom 27. Januar EPC SEPA CORE IRECT EBIT SCHEME INTER-BANK IMPLEMENTATION GUIELINES, Version 7.0 vom 30. November EPC SEPA BUSINESS TO BUSINESS IRECT EBIT SCHEME RULEBOOK, Version 5.1 vom 27. Januar EPC SEPA BUSINESS TO BUSINESS IRECT EBIT SCHEME INTER-BANK IMPLEMENTATION GUIELINES, Version 5.0 vom 30. November eutsche Bundesbank 6 eutsche Bundesbank 7 eutsche Bundesbank Allgemeine Geschäftsbedingungen Verfahrensregeln der eutschen Bundesbank zur Kommunikation über EBICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern mit Bankleitzahl Verfahrensregeln zur Kommunikation über SWIFTNet FileAct für den elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) und den SEPA-Clearer des EMZ (SCL) 8 TARGET2 User etailed Functional Specifications 1st book (Version 7.02) 9 TARGET2 Routing/Mapping of Payments and Ancillary System Transactions (Version 3.0) 10 TARGET2 User Guide for Collection of Static ata (Version 4.5) Version 2.4 Seite 5 von 38

6 Glossar Begriff Erläuterung B2B Business to Business BIC Business Identifier Code (ISO 9362) BPS Bulk (logische atei) C CSM CUG CUG RPS NF S-0n VF EBA CLEARING EBICS EPC File Bulk Payments Service (SWIFTNet FileAct) Buchungsrelevante atei mit Group Header Calender ay Clearing and Settlement Mechanism Closed User Group (SWIFTNet FileAct) SWIFTNet FileAct Closed User Group des EMZ; RPS steht dabei für die englische Bezeichnung des EMZ (Retail Payment System) ebit Notification File Nummerische ata-set Bezeichnung gemäß Rulebook und Implementation Guidelines des EPC ebit Validation File Euro Banking Association CLEARING Electronic Banking Internet Communication Standard European Payments Council Physische atei mit File Header FLAM Frankenstein-Limes-Access-Method IBAN International Bank Account Number (ISO 13616) IF IS KBS rocs SCL SCT S SF SEPA T XML Input ebit File Interbank Settlement ate Kundenbetreuungsservice der eutschen Bundesbank Routing Clearing and Settlement XML-Nachrichtenformat für Routingtabellen SEPA-Clearer SEPA Credit Transfer SEPA irect ebit Settled ebit File Single Euro Payments Area TARGET ay Extensible Markup Language Version 2.4 Seite 6 von 38

7 Inhaltsverzeichnis VERSIONSÜBERBLICK... 2 REFERENZOKUMENTE... 5 GLOSSAR... 6 I EINLEITUNG... 8 II GRUNLAGEN VORBEMERKUNGEN GELTUNG UN TEILNAHME LEISTUNGSUMFANG TEILNAHME UN ZULASSUNG ZUM VERFAHREN Ablauf des Testverfahrens Zulassung zur Produktion GESCHÄFTSTAGE VERRECHNUNG ER ZAHLUNGEN ROUTINGVERZEICHNIS (SCL-IRECTORY) SICHERUNGSVERFAHREN SYSTEMSTÖRUNGEN III ELEKTRONISCHE EINREICHUNG ZAHLUNGSVORGÄNGE ATEISTRUKTUR BEI EINREICHUNGEN IN EN SEPA-CLEARER WEITERE VERFAHRENSGRUNSÄTZE FÜR IE EINLIEFERUNG Einreichungsfenster Zweitausfertigungen, Nachfragen Besonderheiten bei der Einreichung von R-Transaktionen VALIIERUNG ER EINREICHUNGEN Schema-Validierung Prüfungen im SEPA-Clearer des EMZ IV ELEKTRONISCHE AUSLIEFERUNG ZAHLUNGSVORGÄNGE ATEISTRUKTUR BEI AUSLIEFERUNGEN AUS EM SEPA-CLEARER WEITERE VERFAHRENSGRUNSÄTZE FÜR IE AUSLIEFERUNG Festlegungen Auslieferungsfenster Backup V TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN S/SCL VI VEREINBARUNGEN ZUR KOMMUNIKATION SWIFTNET FILEACT EBICS ANHANG Technische Spezifikationen S/SCL Version 2.4 Seite 7 von 38

8 I Einleitung Mit dem SEPA-Clearer des EMZ stellt die eutsche Bundesbank ein Massenzahlungssystem zur zwischenbetrieblichen Abwicklung von SEPA-Zahlungen (SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften) und Karteneinzügen auf Basis des SEPA Card Clearing Framework (sog. SCC-Karteneinzüge) zur Verfügung. ie Verfahrensregeln der eutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschrift) stehen im Einklang mit den vom European Payments Council (EPC) verabschiedeten SEPA irect ebit Core bzw. Business to Business Scheme Rulebook. Sie gelten - in Ergänzung zu Abschnitt III Unterabschnitt C AGB/BBk - für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften im Interbankenzahlungsverkehr und umfassen nachfolgende okumentationen: Technische Spezifikationen der eutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften im Interbankenzahlungsverkehr über den SEPA-Clearer (SCL) des EMZ Schemadateien zu den XML-Nachrichtentypen auf Basis des Standards ISO für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften im Interbankenzahlungsverkehr Sammlung von Beispieldateien auf Grundlage der gültigen Schemadateien Zusätzliche Informationen zur Abwicklung von SEPA-Lastschriften können den aufgeführten Referenzdokumenten entnommen werden. Für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ stehen zwei ienste (S-Core-ienst und S-B2B-ienst) zur Verfügung, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können. as Leistungsangebot der eutschen Bundesbank zur Abwicklung von SEPA-Lastschriften (Core/B2B) kann unabhängig von der Nutzung des Angebots zur Abwicklung von SEPA-Überweisungen oder SCC- Karteneinzügen genutzt werden. Version 2.4 Seite 8 von 38

9 II Grundlagen 1 Vorbemerkungen (1) Mit dem Gemeinschaftsprojekt der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und der europäischen Kreditwirtschaft, repräsentiert durch den European Payments Council (EPC), zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (Single Euro Payments Area, SEPA) ist in Europa ein gemeinsamer Markt entstanden, in dem grenzüberschreitende und nationale Euro-Zahlungen gleichermaßen einfach, kostengünstig und sicher abgewickelt werden können. er EPC hat für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften einheitliche Regelwerke (Rulebooks) und SEPA-atenformate auf Basis von XML nach ISO verabschiedet. In allen Ländern des SEPA-Raumes 1 stehen grundsätzlich einheitliche Standards für die Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Lastschriften zur Verfügung. (2) Innerhalb des SEPA-Raumes bietet die eutsche Bundesbank im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) mit ihrem SEPA-Clearer ein wettbewerbsneutrales, leistungsfähiges und kostengünstiges Zahlungsverfahren zur Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften an. Um die Abwicklung von SEPA-Lastschriften mit nicht an den SEPA-Clearer angebundenen Zahlungsdienstleistern zu ermöglichen, ist der SEPA-Clearer mit den Systemen anderer Clearing Settlement Mechanisms (CSM) verbunden. 2 Geltung und Teilnahme (1) Ergänzend zu Abschnitt. III Unterabschnitt. C AGB/BBk gelten diese Verfahrensregeln für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ der eutschen Bundesbank und für die eventuell erforderliche Weiterleitung der Zahlungen über andere CSM. Zudem gelten in der jeweils gültigen Version die folgenden vom EPC verabschiedeten Referenzdokumente: SEPA Core irect ebit Scheme Rulebook SEPA Core irect ebit Scheme Inter-Bank Implementation Guidelines SEPA Business to Business irect ebit Scheme Rulebook SEPA Business to Business irect ebit Scheme Inter-Bank Implementation Guidelines (2) Voraussetzung für die Zulassung als Teilnehmer zur Abwicklung von SEPA-Lastschriften im SEPA-Clearer des EMZ ist der Beitritt zum jeweiligen SEPA-Lastschriftverfahren (Core/B2B), der durch die Zeichnung des jeweiligen SEPA irect ebit Adherence 1 siehe AGB/BBk I. Nr. 28 (6) Version 2.4 Seite 9 von 38

10 Agreements durch den Teilnehmer erfolgt. Mit der Zeichnung erkennt der Teilnehmer die Regeln des jeweiligen Rulebooks als Vertragsgrundlage zwischen ihm und dem EPC und zwischen ihm und allen anderen Teilnehmern an. Nach Abschnitt III Unterabschnitt A Nr. 1 der AGB/BBk ist die direkte Teilnahme am SEPA- Clearer auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung 2013/575/EU (sogenannte Einlagenkreditinstitute) begrenzt. Nach Abschnitt III Unterabschnitt A Nr. 1 Abs. 3 der AGB/BBk können über einen direkten Teilnehmer ausschließlich weitere Einlagenkreditinstitute als indirekte Teilnehmer an den SEPA-Clearer angebunden werden. arüber hinaus kann ein direkter Teilnehmer auch für sonstige Zahlungsdienstleister (sogenannte erreichbare BIC-Inhaber) SEPA-Lastschriften in den SEPA-Clearer einreichen und empfangen. Nach Abschnitt III Unterabschnitt A Nr. 1 Abs. 5 der AGB/BBk gelten SEPA-Lastschriften, die von einem indirekten Teilnehmer oder erreichbaren BIC-Inhaber über einen direkten Teilnehmer eingereicht oder empfangen werden, als vom direkten Teilnehmer selbst eingereichte oder empfangene Zahlungen. er direkte Teilnehmer ist an diese Zahlungen gebunden, ungeachtet der vertraglichen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen ihm und einem über ihn angebundenen indirekten Teilnehmer oder erreichbaren BIC-Inhaber. urch den direkten Teilnehmer ist sicherzustellen, dass über ihn angebundene indirekte Teilnehmer oder erreichbare BIC-Inhaber ebenfalls das entsprechende SEPA irect ebit Adherence Agreement (Core/B2B) gegenüber dem EPC gezeichnet haben. Änderungen an dem Status eines direkten Teilnehmers oder eines über ihn angebundenen indirekten Teilnehmers oder erreichbaren BIC-Inhabers sind der eutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen. 3 Leistungsumfang as Leistungsangebot umfasst die elektronische Einreichung (Kapitel III) die elektronische Auslieferung (Kapitel IV) und die Verbuchung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ gemäß Abschnitt III Unterabschnitt C AGB/BBk. er elektronische Austausch von ateien mit dem SEPA-Clearer erfolgt ausschließlich per atenfernübertragung via SWIFTNet FileAct oder EBICS. afür gelten die in den entsprechenden Verfahrensregeln zur Kommunikation über EBICS bzw. SWIFTNet FileAct (siehe Kapitel VI) getroffenen Festlegungen. Version 2.4 Seite 10 von 38

11 4 Teilnahme und Zulassung zum Verfahren 4.1 Ablauf des Testverfahrens Allgemeines Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen für die Zulassungstests, die vor Produktionsaufnahme zwischen einem direkten Teilnehmer und der eutschen Bundesbank erfolgreich durchzuführen sind, beschrieben. Im Rahmen der Testdurchführung soll die Übereinstimmung der Software des direkten Teilnehmers mit den in diesen Verfahrensregeln vorgenommenen Festlegungen anhand ausgewählter Testfälle (siehe Kapitel II. Ziffer 4.1.3) überprüft werden Anmeldung zur Testdurchführung ie Eröffnung des Testverfahrens ist von dem direkten Teilnehmer über ein Online-Formular auf der Internetseite der eutschen Bundesbank zu beantragen. as Formular kann unter dem folgenden Pfad aufgerufen werden: Aufgaben Unbarer Zahlungsverkehr Kundentestzentrum Hyperlink Eröffnung eines Testverfahrens ie für das Testverfahren zusätzlich benötigten Angaben werden den Anträgen für die produktive Teilnahme entnommen (siehe Kapitel II. Ziffer 4.2.1), die bei dem zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) der eutschen Bundesbank einzureichen sind Testdurchführung Zur Teilnahme an den Zulassungstests mit dem SEPA-Clearer des EMZ der eutschen Bundesbank sind ausschließlich direkte Teilnehmer berechtigt, welche folgende Voraussetzungen erfüllen: ie notwendige Infrastruktur (insbesondere Hardware, Software, Kommunikationskanal) steht zur Verfügung. er Aufbau der Kommunikation mit der eutschen Bundesbank über SWIFTNet FileAct oder EBICS ist abgeschlossen. Bei der Teilnahme via SWIFTNet FileAct ist zusätzlich eine Anmeldung entweder zum generischen Service oder zum Bulk Payments Service (BPS) im Rahmen der Closed User Group des EMZ (CUG RPS) bei SWIFT erforderlich. Bankinterne Qualitätssicherungstests sind erfolgreich durchgeführt. ie Anmeldung bei der eutschen Bundesbank als Testteilnehmer mit Angabe der erforderlichen aten (S-Verfahren, BIC, BLZ, Ansprechpartner etc.) über das Online- Formular ist erfolgt. ie erforderlichen Anträge für die produktive Teilnahme wurden bei dem zuständigen Kundenbetreuungsservice der eutschen Bundesbank eingereicht (siehe Kapitel II, Ziffer 4.2.1). Version 2.4 Seite 11 von 38

12 ie Tests werden vom Kundentestzentrum der eutschen Bundesbank koordiniert: eutsche Bundesbank Kundentestzentrum Z 421 Postfach üsseldorf Telefon testzentrum@bundesbank.de Folgende Testszenarien sind als Sender und Empfänger für den jeweils beantragten S-ienst (Core/B2B) zwingend mindestens einmal im Zusammenspiel mit dem SEPA- Clearer erfolgreich durchzuführen: - pacs SEPA-Lastschrift, originäre Nachricht - pacs scl Rückweisung einer SEPA-Lastschrift vor Settlement (Auslieferung durch SEPA-Clearer, bezogen auf eine vom Einreicher eingelieferte pacs zahlungsnachricht) - pacs Rückweisung einer SEPA-Lastschrift vor Settlement durch die ebtor Bank - pacs Rückgabe einer SEPA-Lastschrift nach Settlement durch die ebtor Bank - camt Stornierung einer SEPA-Lastschrift vor Settlement durch die Creditor Bank - pacs Rückerstattung des Lastschriftgegenwertes durch die Creditor Bank Im Rahmen der Tests werden die Teilprozesse der Testteilnehmer in ihrer Eigenschaft als ebtor Bank und Creditor Bank überprüft. er Testtag in den Anwendungen der Testteilnehmer ist der jeweilige Kalendertag. Neben den oben genannten, verpflichtenden Testszenarien können im Rahmen von freien Tests in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen im Kundentestzentrum weitere Testszenarien auf Wunsch des Testteilnehmers durchgeführt werden. ie okumentation des Testverlaufs ist von dem direkten Teilnehmer sicherzustellen Testabgrenzung, Testinhalt Im Rahmen der Zulassungstest erfolgt gewöhnlich keine Weiterleitung von SEPA- Lastschriften an andere CSM, da solche Testfälle Bestandteil der bilateralen Testaktivitäten der eutschen Bundesbank mit diesen CSM sind. arüber hinaus umfassen die Zulassungstests nicht die geldliche Verrechnung der mit dem Testsystem des SEPA-Clearers ausgetauschten Zahlungsnachrichten im Testsystem von Version 2.4 Seite 12 von 38

13 TARGET2. Falls von einem direkten Teilnehmer die Einbeziehung der geldlichen Verrechnung gewünscht werden sollte, ist dies bilateral mit dem Testzentrum abzustimmen Erstzertifizierung und Erneuerung des Testzertifikates Über den erfolgreichen Abschluss der erforderlichen Zulassungstests erhalten die direkten Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung (sogenannte Erstzertifizierung). Im Gegenzug hat ein direkter Teilnehmer dem Kundentestzentrum der eutschen Bundesbank (Kontaktdaten siehe Kapitel II. Ziffer 4.1.3) die erfolgreiche Testdurchführung zu bestätigen. ie Zertifizierung bezieht sich in ihrem Umfang ausschließlich auf die im Kapitel II. Ziffer genannten Testfälle und bestätigt deren erfolgreiche urchführung im Zusammenspiel mit dem SEPA-Clearer unter den Bedingungen (insbesondere Hardware, Software, Kommunikationskanal), die zum Zeitpunkt der Testdurchführung vorgelegen haben. Werden von einem direkten Teilnehmer im Nachgang zur Erstzertifizierung Anpassungen insbesondere hinsichtlich der Hardware, der Software oder des Kommunikationskanals vorgenommen, so ist durch den direkten Teilnehmer eine neue Zertifizierung einzuholen und die erfolgreiche Testdurchführung zu bestätigen. er Umfang der für eine Folgezertifizierung erforderlichen Testfälle orientiert sich an den im Kapitel II. Ziffer genannten Testfällen und ist individuell zwischen dem jeweiligen direkten Teilnehmer und dem Kundentestzentrum der eutschen Bundesbank abzustimmen. Hierzu hat sich der entsprechende direkte Teilnehmer rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anpassungen wie in Kapitel II beschrieben zum Testverfahren anzumelden. 4.2 Zulassung zur Produktion Anmeldung ie direkte Teilnahme am S-ienst des SEPA-Clearers des EMZ ist mit Vordruck 4791 Antrag auf Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ der eutschen Bundesbank für den/die ienst(e) SEPA irect ebit Core und/oder SEPA irect ebit B2B zu beantragen. Neben SEPA-Core-Lastschriften mit den Standard-Vorlagefristen (-5 bzw. -2) können unabhängig vom Sequence Type (Einmal-, Erst-, Folgelastschrift oder letztmalige Lastschrift) SEPA-Core-Lastschriften unter Beachtung einer verkürzten Vorlagefrist von minimal einem TARGET2- vor dem Fälligkeitstag ( -1 ) über den SEPA-Clearer abgewickelt werden. Zur Abwicklung dieser sogenannten SEPA-Cor1-Lastschriften wurde innerhalb des S-Core-ienstes des SEPA-Clearers eine Abwicklungsoption, die SCL-Cor1-Option, eingerichtet. ie Anmeldung zur Nutzung der SCL-Cor1-Option erfolgt ebenfalls mittels Vordruck Voraussetzung für die Nutzung der SCL-Cor1-Option ist die direkte Teilnahme am S-Core-ienst des SEPA-Clearers. Version 2.4 Seite 13 von 38

14 Mit dem Antrag auf Teilnahme erkennt der Antragsteller die in diesen Verfahrensregeln niedergelegten Bedingungen verbindlich an und bestätigt, das jeweilige SEPA irect ebit Adherence Agreement (Core und B2B getrennt) gegenüber dem EPC gezeichnet zu haben. er Vordruck ist zusammen mit den für die urchführung der geldlichen Verrechnung mit dem SEPA-Clearer über die TARGET2-Gemeinschatfsplattform erforderlichen TARGET2- Vordrucken 2 (Vordruck 1014 und Vordruck 2002) bei dem zuständigen bzw. dem für die Hauptniederlassung zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) der eutschen Bundesbank einzureichen. Im Fall der Beantragung bei dem für die Hauptniederlassung zuständigen KBS sind die Anträge von Personen zu unterzeichnen, die für das Gesamtinstitut vertretungsberechtigt sind. Sofern für die geldliche Verrechnung ein nicht in TARGET2-BBk geführtes Konto genutzt werden soll, ist zusätzlich der Vordruck 1018 zu Gunsten der eutschen Bundesbank ( MARKEFFXXX ) einzureichen. Im Wege der Anbindung als direkter Teilnehmer an das paneuropäische Clearing-Haus STEP2 der Euro Banking Association CLEARING (EBA CLEARING) bietet die eutsche Bundesbank Einlagenkreditinstituten die Möglichkeit der Registrierung als STEP2 Reachable BIC an den STEP2 SEPA irect ebit Services der EBA CLEARING ( STEP2 S Services ) bzw. an der STEP2-Cor1-Option. 3 Für eine Registrierung in den STEP2 S Services als STEP2 Reachable BIC der eutschen Bundesbank sind die hierfür zu verwendenden Vordrucke der EBA CLEARING über den zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) der eutschen Bundesbank einzureichen. ie Registrierung bei der EBA CLEARING als STEP2 Reachable BIC erfolgt auf Basis elfstelliger BICs. Sofern ein elfstelliger BIC mit Branch Code Extension XXX registriert wird, interpretiert die EBA CLEARING diesen als sogenannten Wildcard-BIC. aher muss der dazugehörige Zahlungsdienstleister sämtliche Transaktionen, deren erste acht Stellen dem registrierten BIC entsprechen, aufnehmen. Bei der Teilnahme via SWIFTNet FileAct ist zusätzlich eine Anmeldung entweder zum generischen Service oder zum Bulk Payments Service (BPS) im Rahmen der Closed User Group des EMZ (CUG RPS) bei SWIFT erforderlich. ie jeweiligen aktuellen Vordrucke zum entsprechenden Service können über die SWIFT-Homepage ( abgerufen werden. as Original des Vordrucks zur Anmeldung zu dem entsprechenden SWIFT-Service ist unmittelbar an SWIFT zu richten; eine Kopie hiervon ist dem Antrag auf Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ der eutschen Bundesbank beizufügen. 2 Nur im Falle der Nutzung eines eigenen TARGET2-PM-Kontos für die urchführung der geldlichen Verrechnung; vergleiche hierzu auch das Kapitel II. Ziffer 5 sowie das TARGET2-Referenzdokument User Guide for Collection of Static ata. 3 Hinweis: ie Weiterleitung von in den SEPA-Clearer eingereichten SEPA-Lastschriften an die STEP2 SEPA irect ebit Services der EBA CLEARING ist nur möglich, sofern die Creditor Bank an diesen Services als Reachable BIC über den direkten STEP2-Teilnehmer eutsche Bundesbank registriert ist. ies gilt für R- Transaktionen analog. Version 2.4 Seite 14 von 38

15 4.2.2 Termine ie eutsche Bundesbank teilt dem direkten Teilnehmer den Termin der erstmaligen Teilnahme, der bei Neuteilnehmern an den SEPA-Lastschriftverfahren (Core/B2B) maßgeblich vom Beitrittstermin des direkten Teilnehmers zum jeweiligen Verfahren abhängt, mit. Um Inkonsistenzen zwischen den atenbeständen einzelner CSM zu vermeiden, kann eine Zulassung grundsätzlich nur zu den monatlichen Aktualisierungsterminen des SCL- irectory (siehe Kapitel II. Ziffer 7) erfolgen. Vor der Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ müssen die erforderlichen Zulassungstests (siehe Kapitel II. Ziffer 4.1) erfolgreich abgeschlossen und ein entsprechendes Konto auf der TARGET2-Plattform für die Verrechnung der Zahlungen eingerichtet worden sein (siehe Kapitel II. Ziffer 6) Anbindung weiterer Zahlungsdienstleister Sofern über einen direkten Teilnehmer ein indirekter Teilnehmer oder erreichbarer BIC-Inhaber an den SEPA-Clearer angebunden werden soll, sind zusätzlich die Vordrucke Vordruck 4792 Antrag auf Leitwegänderung (SEPA-Clearer des EMZ) und Vordruck 4793 Einverständniserklärung (SEPA-Clearer des EMZ) bei der o. a. Stelle der eutschen Bundesbank einzureichen. er eingerichtete Leitweg gilt gleichermaßen für SEPA-Core-Lastschriften und SEPA-B2B-Lastschriften. Sofern der Vordruck 4792 von einem Zahlungsdienstleister eingereicht wird, der in keiner vertraglichen Beziehung zur eutschen Bundesbank steht, erfolgt die Einrichtung und Pflege einer Leitwegsteuerung auf Basis der Einverständniserklärung des direkten Teilnehmers. ie Rechtmäßigkeit der Vertretungsbefugnis des indirekten Teilnehmers oder erreichbaren BIC-Inhabers ist durch den direkten Teilnehmer zu prüfen und zu bestätigen. 5 e Nach Abschnitt III Unterabschnitt C Nr. 2 der AGB/BBk ist für die Verarbeitung der Zahlungsaufträge der TARGET2-Kalender maßgeblich. ies bedeutet, dass bundeseinheitliche und regionale Feiertage sowie lokale Festtage, die nicht zugleich TARGET2-Feiertage sind, im SEPA-Clearer nicht berücksichtigt werden. 6 Verrechnung der Zahlungen Nach Abschnitt III Unterabschnitt A Nr. 2 der AGB/BBk ist der SEPA-Clearer als Nebensystem an die TARGET2-Plattform angebunden. ies bedeutet, dass die Verbuchung aller ein- und ausgelieferten Zahlungsnachrichten ausschließlich über im Payments Module der TARGET2-Plattform geführte Konten (PM-Konten) unter Verwendung der für die Nebensystemverrechnung bereitgestellten Prozedur 6 erfolgt. ie Verbuchung kann über ein eigenes PM-Konto oder über das PM-Konto eines anderen direkten TARGET2-Teilnehmers erfolgen, sofern dieser der Nutzung zugestimmt hat. In letzterem Fall ist die Angabe des für Version 2.4 Seite 15 von 38

16 die Verbuchung zu nutzenden Kontos des TARGET2-Teilnehmers auf dem Vordruck 4792 Antrag auf Leitwegänderung (SEPA-Clearer des EMZ) durch den SEPA-Clearer- Teilnehmer sowie auf dem Vordruck 4793 Einverständniserklärung (SEPA-Clearer des EMZ) durch den TARGET2-Teilnehmer erforderlich. ie Verbuchung der Zahlungen erfolgt mehrmals täglich in standardisierten Verrechnungsläufen (Procedures) der TARGET2-Plattform auf einem dem PM-Konto zugeordneten technischen Unterkonto (Sub-Account). Ein Verrechnungslauf wird jeweils nach der Annahmeschlusszeit eines Verarbeitungsfensters automatisiert gestartet und besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Buchungszyklen (Cycles). Beispielsweise erfolgen die Verbuchungen der Auftragsgegenwerte aller SEPA-Lastschriften, die zu Belastungsbuchungen führen und die Verbuchungen aller SEPA-Lastschriften, die in Gutschriftsbuchungen resultieren, in getrennten Buchungszyklen. Im Rahmen dieser Buchungszyklen erfolgt zudem die Verbuchung der SCC-Transaktionen. Zu Beginn der Buchungszyklen wird die für die Verrechnung notwendige Liquidität durch den SEPA-Clearer automatisiert im Wege eines Liquiditätsübertrags vom PM-Konto 4 auf das zugeordnete Sub-Account transferiert. ie Höhe des Liquiditätsübertrags entspricht dabei der Summe der für die Verrechnung von SEPA-Lastschriften (und ggf. SCC- Transaktionen) benötigten Liquidität. Eine gesonderte isposition des Sub-Accounts durch den Kontoinhaber ist nicht erforderlich. Sofern ein Kontoinhaber gleichwohl Liquiditätsüberträge oder aueraufträge zu Gunsten des Sub-Accounts veranlasst, werden diese bei der automatisierten isposition des Sub-Accounts durch den SEPA-Clearer nicht berücksichtigt. Nach urchführung aller Belastungs- und Gutschriftsbuchungen eines Verarbeitungsfensters (SCT/BCT-Buchungszyklen und S/SCC-Buchungszyklen), d. h. nach Abschluss des kompletten Verrechnungslaufs, erfolgt automatisiert die Übertragung eines eventuell vorhandenen Guthabens von dem Sub-Account auf das zugeordnete PM-Konto. Hinweise zur Referenzierung der Buchungen in den durch die TARGET2-Plattform bereitgestellten Buchungsinformationen und elektronischen Kontoauszügen sind im Anhang Technische Spezifikationen S/SCL zu den Verfahrensregeln (Kapitel 12) zusammengestellt. 7 Routingverzeichnis (SCL-irectory) ie eutsche Bundesbank veröffentlicht zur Abwicklung von Massenzahlungen über den SEPA-Clearer des EMZ ein Routingverzeichnis (SCL-irectory) der über den SEPA-Clearer erreichbaren Zahlungsdienstleister. ieses SCL-irectory beinhaltet die BICs der am SEPA-Clearer teilnehmenden direkten Teilnehmer, der indirekten Teilnehmern und der erreichbaren BIC-Inhaber. 4 Nur sofern die erforderliche eckung auf dem PM-Konto vorhanden ist. Ggf. werden auch Teilbeträge in Höhe des auf dem PM-Konto verfügbaren Guthabens auf das Sub-Account transferiert. Version 2.4 Seite 16 von 38

17 SEPA-Lastschriften (Core/B2B), die nicht innerhalb des SEPA-Clearers abgewickelt werden, leitet die eutsche Bundesbank über andere CSM weiter. as SCL-irectory enthält daher gesondert gekennzeichnet zusätzlich auch die BICs der über andere CSM erreichbaren Zahlungsdienstleister. er Ausweis der Erreichbarkeit der BICs erfolgt zudem getrennt nach den jeweiligen iensten des SEPA-Clearers (SCT-ienst, S-ienste und SCC-ienst). as SCL-irectory wird den direkten Teilnehmern am SEPA-Clearer im ExtraNet der eutschen Bundesbank als XML-atei im rocs-atensatzformat zum Abruf bereit gestellt. Anfragen zur Registrierung im ExtraNet sowie über die dortige Bereitstellung des SCL- irectory sind an den EMZ-Service (Telefon 0211/ , und oder per an zu richten. aneben besteht auf Antrag die Möglichkeit das SCL-irectory am jeweiligen Bereitstellungstermin vom SEPA-Clearer über den für den ateiaustausch verwendeten Kommunikationskanal übertragen zu bekommen. ie Beantragung erfolgt für SWIFTNet FileAct mit Vordruck 4791 (Anlage 1) und für EBICS mit Vordruck as SCL-irectory ist nur zur internen Verwendung bestimmt. Es darf lediglich an Zweigstellen, angebundene indirekte Teilnehmer sowie über den Teilnehmer erreichbare BIC-Inhaber am SEPA-Clearer des EMZ und an Zahlungsdienstnutzer zum Zwecke von Erreichbarkeitsprüfungen weitergegeben oder dessen Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Eine kommerzielle Nutzung der im SCL-irectory enthaltenen aten ist jedoch in keinem Fall gestattet. Einzelheiten zu Aufbau, Inhalt, Bereitstellung und Verwaltung des SCL-irectory als XML- atei im rocs-atensatzformat veröffentlicht die eutsche Bundesbank in Form eines Merkblatts ( Merkblatt SCL-irectory ) auf ihrer Internet-Seite. 8 Sicherungsverfahren Zum Schutz vor unberechtigtem Zugang und Zugriff, zur Identifikation des Absenders sowie zur Wahrung der Integrität der aten werden beim atenaustausch über EBICS bzw. SWIFTNet FileAct die produktspezifischen Sicherungsmechanismen verwendet, so wie sie in den jeweiligen Verfahrensregeln für das entsprechende Kommunikationsverfahren beschrieben sind. 9 Systemstörungen Bei Störungen und Problemen im Zusammenhang mit dem SEPA-Clearer auf Kundenseite ist vom Teilnehmer die EMZ-Koordination des EMZ-Betriebs unter Verwendung der nachfolgenden Kontaktdaten zu informieren. Version 2.4 Seite 17 von 38

18 eutsche Bundesbank EMZ-Betrieb Postfach üsseldorf Telefon bzw Telefax Über Verarbeitungsstörungen seitens der eutschen Bundesbank werden die im Antrag auf Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ der eutschen Bundesbank (Vordruck 4791) zu benennenden fachlichen/technischen Ansprechpartner eines direkten Teilnehmers von der EMZ-Koordination auf telekommunikativem Wege informiert. Ist die eutsche Bundesbank oder ein Teilnehmer nicht sende- bzw. empfangsfähig oder liegen Störungen im atenübermittlungsnetz vor, kommt für die Einreichung bzw. Auftragserteilung und Auslieferung ausschließlich das Ersatzverfahren Sendewiederholung in Betracht. as bedeutet, nach Wiederherstellung der Sende-/ Empfangsfähigkeit bzw. Behebung der Störungen im atenübermittlungsnetz ist die Übertragung der Files auf dem für den Regelversand definierten Übertragungsweg zu wiederholen. Version 2.4 Seite 18 von 38

19 III Elektronische Einreichung 1 Zahlungsvorgänge (1) ie Einlieferung von SEPA-Lastschriften in den SEPA-Clearer erfolgt im Interbankenformat. Es werden nachfolgende Geschäftsfälle unterstützt, die mittels folgender logischer ateien (Bulks) abgewickelt werden: pacs : SEPA-Lastschrift, originäre Nachricht pacs : SEPA-Lastschrift, Reject/Refusal Kreditinstitut (Rückweisung vor Settlement durch die ebtor Bank an die Creditor Bank über den SEPA-Clearer. Initiiert der Zahler die Rückweisung einer SEPA- Lastschrift vor Fälligkeit (Refusal), so gibt die ebtor Bank diesen Refusal in Form eines Reject über den SEPA-Clearer zurück) pacs : SEPA-Lastschrift, Return/Refund (Rückgabe nach dem Settlement durch die ebtor Bank über den SEPA-Clearer. Initiiert der Zahler die Rückgabe einer SEPA-Core-Lastschrift nach Fälligkeit (Refund), so gibt die ebtor Bank diesen Refund in Form eines Return über den SEPA-Clearer zurück). camt : SEPA-Lastschrift, Payment Cancellation Request (Stornierung von bereits ausgelieferten SEPA-Lastschriften vor Settlement durch die Creditor Bank) pacs : SEPA-Lastschrift, Reversal (Rückerstattung des Lastschriftgegenwertes durch die Creditor Bank. Initiiert der Zahlungsempfänger einen Reversal, so leitet die Creditor Bank den Reversal über den SEPA-Clearer weiter.) In einem File dürfen nur Lastschriften des gleichen SEPA-Lastschriftverfahrens (Core/B2B) eingereicht werden. Eine gemischte Einreichung von SEPA-Core- und -B2B-Lastschriften in einem File ist nicht zulässig. ies gilt auch für in einem File enthaltene R-Transaktionen. Eine gemischte Einreichung von SEPA-Core- und SEPA-Cor1-Lastschriften in einem File ist zulässig. Ein einzelnes Bulk darf dabei entweder nur SEPA-Core-Lastschriften oder nur SEPA-Cor1-Lastschriften enthalten. iese Festlegung gilt entsprechend für in einem File enthaltene R-Transaktionen. ie Geschäftsfälle unterliegen keiner Betragsbegrenzung. (2) Bei der Einlieferung von SEPA-Lastschriften erfolgt anhand des SCL-irectory eine Prüfung, ob beide beteiligten Zahlungsdienstleister für den entsprechenden S-ienst bzw. die Cor1-Option registriert sind; andernfalls wird die Zahlung an den Einreicher zurückgewiesen. Es erfolgt allerdings keine Prüfung der Existenz oder des Inhaltes einer Version 2.4 Seite 19 von 38

20 Vereinbarung zum Austausch von SEPA-Cor1-Lastschriften zwischen den beteiligten Zahlungsdienstleistern. arüber hinaus wird anhand des SCL-irectory geprüft, ob bei Originaltransaktionen der für die Einreichungsseite auf Einzeltransaktionsebene angegebene Zahlungsdienstleister über den SEPA-Clearer erreichbar ist, d. h. entweder als direkter Teilnehmer, indirekter Teilnehmer oder erreichbarer BIC-Inhaber an den SEPA-Clearer angebunden ist. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, wird die Zahlung an den Einreicher zurückgewiesen. (3) Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss eines es im SEPA-Clearer (ca Uhr) eine Abstimmungsdatei, getrennt für SEPA-Core- und B2B-Lastschriften (aily Reconciliation Report for SEPA irect ebits [R]), siehe auch Kapitel IV. Ziffer 1 (2). iese Reports sind eine geschäftsfallabhängige Zusammenstellung der geschäftstäglich eingereichten und ausgelieferten S-Bulks im SEPA-Clearer für das jeweilige SEPA- Lastschriftverfahren (Core/B2B). Nachfolgende Inhalte werden hinsichtlich der elektronischen Einreichung übermittelt: R (pacs.003) irect ebit Bulks sent Body, Einlieferungen des Teilnehmers R (pacs.004) Return/Refund Bulks sent Body, Einlieferungen des Teilnehmers R (pacs.007) Reversals Bulks sent Body, Einlieferungen des Teilnehmers R (pacs.002) Rejects Bulks sent Body, Einlieferungen des Teilnehmers R (camt.056) Payment Cancellation Request Bulks sent Body, Einlieferungen des Teilnehmers Im aily Reconciliation Report für Core erfolgt keine Unterscheidung zwischen Core- und Cor1-Bulks. Eine Zuordnung ist über die jeweilige Message I eines Bulks möglich. Für über einen Kommunikationspartner eingelieferte Bulks erhält der Einreicher über diesen einen R. Sofern ein Teilnehmer sowohl selbst, als auch über einen Kommunikationspartner Bulks einliefert, werden zwei getrennte R-Nachrichten erstellt. er R ist keine XML-atei und wird im EBCIC-Format zur Verfügung gestellt. 2 ateistruktur bei Einreichungen in den SEPA-Clearer ie eingereichten ateien müssen in Aufbau und Inhalt dem Anhang Technische Spezifikationen S/SCL sowie den in der Anlage zu diesem okument beschriebenen Schemadateien entsprechen. In einer physischen atei (File) können bis zu 999 logische ateien (Bulks) übertragen werden. In einem Bulk dürfen maximal Einzelnachrichten (Transaction Information bzw. Underlying) eines gleichartigen Geschäftsfalls enthalten sein. Version 2.4 Seite 20 von 38

21 ateiebene Erläuterung Restriktionen File-Header File, physische ateiebene Keine Begrenzung der Anzahl der eingereichten Files innerhalb eines es Group-Header Bulk, logische ateiebene max. 999 Bulks je File Assignment Transaction Information, Underlying Einzelnachricht in einem Bulk max Einzelnachrichten je Bulk Tabelle 1 ateigrößenbegrenzung Hinweis: Bei der ateieinlieferung über SWIFTNet FileAct ist zu beachten, dass die Größe eines Files (unter Berücksichtigung eventueller ateikomprimierungen) auf 250 MB begrenzt ist (vgl. Kapitel I. Ziffer 4 der Verfahrensregeln zur Kommunikation über SWIFTNet FileAct für den elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) und den SEPA-Clearer des EMZ (SCL) ). Beispiel: ateistruktur bei einer Einlieferung von SEPA-Lastschriften in den SEPA-Clearer: File-Header IF 5 pacs (irect ebit) Group Header (Bulk 1) SEPA irect ebit Transaction Information camt (Payment Cancellation Request) Group Header (Bulk 2) SEPA irect ebit PCR Underlying pacs (Reject/Refusal) Group Header (Bulk 3) SEPA irect ebit Transaction Information and Status (Reject/Refusal) pacs (Reversal) Group Header (Bulk 4) SEPA irect ebit Reversal Transaction Information pacs (Return/Refund) Group Header (Bulk 5) SEPA irect ebit Return Transaction Information Tabelle 2 ateistruktur in der Einlieferung (Beispiel) ie Reihenfolge der Bulks innerhalb eines Files ergibt sich aus dem File-Schema BBkIFBlkireb.xsd. anach müssen zwingend zunächst alle Nachrichten des Typs pacs (eine oder mehrere) abschließend aufgeführt werden. Es folgen die Nachrichten des Typs camt , pacs , pacs sowie pacs (jeweils eine oder mehrere). 5 In einem Core-File können entweder Core-Bulks oder Cor1-Bulks eingereicht werden. Ein B2B-File kann allerdings nur B2B-Bulks enthalten. ies gilt auch für in einem File enthaltene R-Transaktionen. Version 2.4 Seite 21 von 38

22 3 Weitere Verfahrensgrundsätze für die Einlieferung 3.1 Einreichungsfenster Innerhalb eines Bearbeitungstages werden im SEPA-Clearer vier Einreichungsfenster im S-Core-ienst und fünf Einreichungsfenster im S-B2B-ienst unterstützt. abei ist jeweils ein Einreichungsfenster ausschließlich der Einreichung von Originaltransaktionen vorbehalten (S Core: 3. Einreichungsfenster, S B2B: 4. Einreichungsfenster). Für in diese Einreichungsfenster eingereichte R-Transaktionen erfolgt vom SEPA-Clearer eine Bulkrückweisung (vergleiche Kapitel III. Ziffer 3.3). Eingereichte SEPA-Lastschriften werden durch den SEPA-Clearer von montags bis freitags von Uhr bis Uhr (Wartungsfenster bei Einreichungen via SWIFTNet FileAct von Uhr bis Uhr) entgegengenommen. Zwischen Uhr und Uhr erfolgen im Störungsfall keine Supportleistungen von Seiten der eutschen Bundesbank. Aufträge, die nach Uhr übermittelt werden, puffert der Verarbeitungsrechner der Bank bis zum Beginn des Validierungsprozesses des ersten Einreichungsfensters um ca Uhr. Einlieferungen sind bis zum Ende der Annahmeschlusszeiten des jeweiligen Einreichungsfensters vorzunehmen. Einlieferungen nach der Annahmeschlusszeit gelten als Einlieferungen für das nächste Einreichungsfenster. Es ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Übertragung im Kommunikationsrechner der eutschen Bundesbank abgeschlossen ist. ie Einlieferung sollte insbesondere bei größeren Files möglichst frühzeitig vor der Annahmeschlusszeit des gewünschten Einreichungsfensters erfolgen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. ie Verbuchung der Auftragsgegenwerte für eingereichte SEPA-Lastschriften erfolgt je logischer atei (Bulk) unter der Valuta des es für den Zahlungsausgleich (Interbank Settlement ate). ie Gutschrift bzw. Belastung erfolgt zum Buchungszeitpunkt auf dem TARGET2-Konto, welches im SEPA-Clearer dem im Group Header eines Bulks angegebenen Einreicher (Instructing Agent bzw. Assigner) zugeordnet ist Einreichungsfenster im S-Core-ienst 1. Einreichungsfenster Einlieferungszeiten nach Uhr am 1 bis Uhr am Annahmeschlusszeit Uhr Verarbeitungszeit ab ca Uhr am Buchungszeiten SEPA-Core-Lastschriften sowie R-Transaktionen vor Settlement: ab ca Uhr am vor dem Interbank Settlement ate (unter der Valuta des nächsten Version 2.4 Seite 22 von 38

23 es) R-Transaktionen vor 6 /nach Settlement: ab ca Uhr Tabelle 3 1. Einreichungsfenster S Core 2. Einreichungsfenster Einlieferungszeiten Annahmeschlusszeit Verarbeitungszeit Buchungszeiten nach Uhr am bis Uhr am Uhr ab ca Uhr am SEPA-Core-Lastschriften sowie R-Transaktionen vor Settlement: ab ca Uhr am vor dem Interbank Settlement ate (unter der Valuta des nächsten es) R-Transaktionen vor 6 /nach Settlement: ab ca Uhr Tabelle 4 2. Einreichungsfenster S Core 3. Einreichungsfenster (nur für Originaltransaktionen) Einlieferungszeiten Annahmeschlusszeit Verarbeitungszeit Buchungszeiten nach Uhr am bis Uhr am Uhr ab ca Uhr am SEPA-Core-Lastschriften : ab ca Uhr am vor dem Interbank Settlement ate (unter der Valuta des nächsten es) Tabelle 5 3. Einreichungsfenster S Core 4. Einreichungsfenster Einlieferungszeiten Annahmeschlusszeit Verarbeitungszeit Buchungszeiten nach Uhr am bis Uhr am Uhr ab ca Uhr am SEPA-Core-Lastschriften sowie R-Transaktionen vor Settlement: ab ca Uhr am vor dem Interbank Settlement ate (unter der Valuta des nächsten es) R-Transaktionen nach Settlement: ab ca Uhr (unter der Valuta des nächsten es) Tabelle 6 4. Einreichungsfenster S Core 6 Betrifft nur R-Transaktionen vor Settlement mit dem Interbank Settlement ate des aktuellen es, welche von SEPA-Clearer-Teilnehmern in das 1. bzw. 2. Einreichungsfenster des aktuellen es eingeliefert wurden. Version 2.4 Seite 23 von 38

24 Bei den angegebenen Buchungszeiten handelt es sich um ungefähre Zeitangaben. ie konkreten Buchungszeiten sind abhängig von der Anzahl der insgesamt vorliegenden Zahlungsaufträge Einreichungsfenster im S-B2B-ienst 1. Einreichungsfenster Einlieferungszeiten nach Uhr am 1 bis Uhr am Annahmeschlusszeit Uhr Verarbeitungszeit ab ca Uhr am Buchungszeiten SEPA-B2B-Lastschriften sowie R-Transaktionen vor Settlement: ab ca Uhr am vor dem Interbank Settlement ate (unter der Valuta des nächsten es) R-Transaktionen vor 7 /nach Settlement: ab ca Uhr 2. Einreichungsfenster Tabelle 7 1. Einreichungsfenster S B2B Einlieferungszeiten Annahmeschlusszeit Verarbeitungszeit Buchungszeiten nach Uhr am bis Uhr am Uhr ab ca Uhr am SEPA-B2B-Lastschriften sowie R-Transaktionen vor Settlement: ab ca Uhr am vor dem Interbank Settlement ate (unter der Valuta des nächsten es) R-Transaktionen vor 7 /nach Settlement: ab ca Uhr Tabelle 8 2. Einreichungsfenster S B2B 3. Einreichungsfenster Einlieferungszeiten Annahmeschlusszeit Verarbeitungszeit Buchungszeiten nach Uhr am bis Uhr am Uhr ab ca Uhr am SEPA-B2B-Lastschriften sowie R-Transaktionen vor Settlement: ab ca Uhr am vor dem Interbank Settlement ate (unter der Valuta des nächsten es) R-Transaktionen vor 7 /nach Settlement: ab ca Uhr Tabelle 9 3. Einreichungsfenster S B2B 7 Betrifft nur R-Transaktionen vor Settlement mit dem Interbank Settlement ate des aktuellen es, welche von SEPA-Clearer-Teilnehmern in das 1., 2. bzw. 3. Einreichungsfenster des aktuellen es eingeliefert wurden. Version 2.4 Seite 24 von 38

25 4. Einreichungsfenster (nur für Originaltransaktionen) Einlieferungszeiten Annahmeschlusszeit Verarbeitungszeit Buchungszeiten nach Uhr am bis Uhr am Uhr ab ca Uhr am SEPA-B2B-Lastschriften ab ca Uhr am vor dem Interbank Settlement ate (unter der Valuta des nächsten es) Tabelle Einreichungsfenster S B2B 5. Einreichungsfenster Einlieferungszeiten Annahmeschlusszeit Verarbeitungszeit Buchungszeiten nach Uhr am bis Uhr am Uhr ab ca Uhr am SEPA-B2B-Lastschriften sowie R-Transaktionen vor Settlement: ab ca Uhr am vor dem Interbank Settlement ate (unter der Valuta des nächsten es) R-Transaktionen nach Settlement: ab ca Uhr (unter der Valuta des nächsten es) Tabelle Einreichungsfenster S B2B Bei den angegebenen Buchungszeiten handelt es sich um ungefähre Zeitangaben. ie konkreten Buchungszeiten sind abhängig von der Anzahl der insgesamt vorliegenden Zahlungsaufträge. 3.2 Zweitausfertigungen, Nachfragen (1) er Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Inhalte der ateien mindestens für einen Zeitraum von zehn en nachweisbar zu halten. Auf Anforderung der eutschen Bundesbank hat er unverzüglich eine Ersatzdatei zu liefern. Zur Reklamationsbearbeitung muss er auch über diesen Zeitraum hinaus in der Lage sein, Einzelangaben zu liefern. (2) Im Backupfall kann die Einlieferung nur über den originären Kommunikationskanal erfolgen. atenträger- bzw. Belegverfahren werden im Backupfall nicht unterstützt. (3) Nachfragen zu Zahlungsvorgängen sind an die EMZ-Koordination zu richten (Kontaktdaten siehe Kapitel II. Ziffer 9). Version 2.4 Seite 25 von 38

26 3.3 Besonderheiten bei der Einreichung von R-Transaktionen Einreichungen von R-Transaktionen vor Settlement (pacs.002 und camt.056) können noch in die ersten beiden (S Core) bzw. ersten drei (S B2B) Einreichungsfenster am Interbank Settlement ate der originären SEPA-Lastschriften vorgenommen werden. Einreichungen von R-Transaktionen nach Settlement (pacs.004 und pacs.007), die innerhalb des SEPA-Clearers abgewickelt werden, können bereits in das erste Einreichungsfenster am Interbank Settlement ate der originären SEPA-Lastschriften erfolgen. R-Transaktionen nach Settlement, die über andere CSM weitergeleitet werden, können dagegen frühestens in das vierte (S Core) bzw. fünfte (S B2B) Einreichungsfenster am Interbank Settlement ate der originären SEPA-Lastschriften eingeliefert werden. Ob eine R-Transaktion innerhalb des SEPA-Clearers verarbeitet oder an andere CSM weitergeleitet wird, kann dem SCL-irectory (siehe II. Ziffer 7) entnommen werden. In das dritte Einreichungsfenster des S-Core-ienstes (10.00 bis Uhr) sowie in das vierte Einreichungsfenster des S-B2B-ienstes (11.00 bis Uhr) dürfen keine R- Transaktionen eingereicht werden. In eingereichten Files enthaltene Bulks, die nicht dem Nachrichtentyp pacs entsprechen, werden daher unabhängig von ihrem Interbank Settlement ate vom SEPA-Clearer zurückgewiesen. 4 Validierung der Einreichungen 4.1 Schema-Validierung ie in der vereinbarten XML-atenstruktur (vergleiche Kapitel III. Ziffer 2) eingereichten SEPA-Lastschriften werden gegen die jeweils zu verwendenden XS-Schemadateien validiert (syntaktische Prüfungen). Sobald der erste Formatfehler festgestellt wird, erfolgt ein Abbruch des Validierungsvorgangs. Unter Angabe des Fehlercodes R10 (Parsing-Fehler) wird durch den SEPA-Clearer eine File-Rückweisung ohne Buchung generiert. ie Fehlernachricht wird an den Sender (Kommunikationspartner) des Files übermittelt. 4.2 Prüfungen im SEPA-Clearer des EMZ Festlegungen im Zusammenhang mit dem Interbank Settlement ate / ue ate (Requested Collection ate) Einmal-, Erst- und Folgelastschriften dürfen in einer logischen atei (Bulk) enthalten sein, sofern der Zahlungsausgleich der fälligen Lastschriften am selben Interbank Settlement ate erfolgt. Eine gemischte Einreichung von SEPA-Core- und -Cor1-Lastschriften in einem File ist zulässig. Eine Mischung von SEPA-Core- und SEPA-Cor1-Lastschriften in einem Bulk ist jedoch nicht erlaubt. SEPA-B2B-Lastschriften dürfen allerdings nur in einem separaten File eingereicht werden. ie Belegung des atenfeldes Interbank Settlement ate innerhalb eines Bulks eines IF richtet sich nach den Einlieferungszeiten. Unter Berücksichtigung dieser Zeiten werden die eingelieferten Files einer Verarbeitungsphase im SEPA-Clearer zugeordnet. Version 2.4 Seite 26 von 38

27 Im Rahmen der Verarbeitung werden die folgenden Prüfungen zur Einhaltung der in den jeweiligen Regelwerken (Rulebook) definierten Fristen auf Basis des ue ate (Requested Collection ate) durchgeführt. ie geprüften Vorlagefristen beziehen sich jeweils auf den der Verarbeitung Einreichungsfenster (S Core) und Einreichungsfenster (S B2B) Verfahren Geschäftsfall Belegung ue ate S-Core Erst-/Einmallastschrift maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit ( 14 C) und mindestens 5 TARGET2-e vor Fälligkeit ( 5 T) S-Core Folgelastschrift maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit ( 14 C) und mindestens 2 TARGET2-e vor Fälligkeit ( 2 T) S-Cor1 S-B2B Erst-/Einmal- /Folgelastschriften Erst-/Einmal- /Folgelastschriften maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit ( 14 C) und mindestens 1 TARGET2- vor Fälligkeit ( 1 T) maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit ( 14 C) und mindestens 1 TARGET2- vor Fälligkeit ( 1 T) Tabelle 12a Geschäftsfallabhängige Prüfungen Einreichungsfenster 4. Einreichungsfenster (S Core) und 5. Einreichungsfenster (S B2B) Annahmeschlusszeit: 20.00, Verarbeitung ab Verfahren Geschäftsfall Belegung ue ate S-Core Erst-/Einmallastschrift maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit ( 14 C) und mindestens 6 TARGET2-e vor Fälligkeit ( 6 T) S-Core Folgelastschrift maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit ( 14 C) und mindestens 3 TARGET2-e vor Fälligkeit ( 3 T) S-Cor1 S-B2B Erst-/Einmal- /Folgelastschriften Erst-/Einmal- /Folgelastschriften maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit ( 14 C) und mindestens 2 TARGET2-e vor Fälligkeit ( 2 T) maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit ( 14 C) und mindestens 2 TARGET2-e vor Fälligkeit ( 2 T) Tabelle 12b Geschäftsfallabhängige Prüfungen 2. Einreichungsfenster Sofern die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden, erfolgt eine Rückweisung des gesamten Bulks. Nachstehende Tabelle zeigt exemplarisch das Zusammenspiel zwischen ue ate und Interbank Settlement ate Version 2.4 Seite 27 von 38

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