Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller

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1 der 25. Sitzung des Bauausschusses Herrsching a. Ammersee am Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller Anwesend: Gemeinderätin Christiane Gruber Gemeinderat Hermann Jäger Gemeinderätin Gertraud Köhl Gemeinderat Roland Lübeck Gemeinderat Klaus Pittrich Gemeinderat Johannes Puntsch Gemeinderat Wolfgang Schneider Gemeinderat Wilhelm Welte Verwaltung: Verwaltungsfachwirt Guido Finster Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck Protokollführer: Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck Zur heutigen öffentlichen Sitzung des Bauausschusses wurden sämtliche 9 Ausschussmitglieder vorschriftsmäßig eingeladen. Erschienen sind: 9 Es hat somit mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Blatt: 1

2 1. Bürgermeister Ch. Schiller eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Tagesordnung 1) Genehmigung der Tagesordnung 2) Bekanntgaben der nichtöffentlichen Beschlüsse ) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom ) Vollzug der Baugesetze; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "zwischen Hermann-Rainer- Straße, Gachenaustraße, Conrad-Schulz-Weg und der Seeuferpromenade" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1284/2, Hermann-Rainer-Straße 2, Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen 5) Vollzug der Baugesetze; Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes "Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab"; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen; - Aufhebungsbeschluss 6) Bauantrag zur Sanierung eines Wohnhauses mit mäßiger Erweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 121/1, Seeleite 19, Gemarkung Breitbrunn (Julia Rothbauer) 7) Bauantrag zur Errichtung von vier Reihenhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 583/6 und 583/8, Seestraße 66, Gemarkung Breitbrunn (LEWOBAU Gmbh & Co. KG); - Schreiben des Landratsamtes Starnberg vom ) Bauantrag zum Abriss des Altbestandes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 22, Brünnerlweg 3, Gemarkung Breitbrunn (Ulrike Mang) Blatt: 2

3 9) Bauantrag zum Aufbau einer Dachlaterne zur Errichtung eines Wohnstudios am bestehenden Wohnhaus Seeuferstraße 28 a, Grundstück Fl. Nr. 524/4, Gemarkung Breitbrunn (Isabella Knappe und Ernst Schwindl) 10) Bauantrag zum Anbau an das bestehende Reihenmittelhaus Erich- Holthaus-Straße 12, Grundstück Fl. Nr. 1314/11, Gemarkung Herrsching (Timo Merk) 11) Antrag auf Aufhebung der Befristung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Lagerzeltes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 316 und 317, Seefelder Straße 7, Gemarkung Herrsching (HEINE Optotechnik GmbH & Co. KG) 12) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten 13) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Blatt: 3

4 Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Öffentliche Sitzung 1) Genehmigung der Tagesordnung Der Tagesordnung wird zugestimmt. 2) Bekanntgaben der nichtöffentlichen Beschlüsse Verwaltungsfachwirt Guido Finster gibt die in der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am gefassten Beschlüsse, deren Geheimhaltung aufgehoben wurde, bekannt: Energieberatung in der Christian Morgenstern Volksschule Herrsching a. Ammersee Dipl. Forstwirtin Franziska Kalz trägt den Sachstand vor. Der Auftrag für eine Energieberatung in der Christian-Morgenstern Volksschule Herrsching a. Ammersee wird zu einer Angebotssumme in Höhe von ,00 Euro brutto an die Firma TBS/Lena, Landsberg, gemäß dem Angebot vom erteilt. Blatt: 4

5 Baumpflegearbeiten in der Gemeinde Herrsching a. Ammersee, Vergabe-/Projektnr. 16 F Auftragsvergabe Dipl. Forstwirtin Franziska Kalz trägt den Sachstand vor. Der Auftrag für Baumpflegearbeiten in der Gemeinde Herrsching, Vergabe / Projektnr. 16 F 006, wird zu einer Angebotssumme in Höhe von 8.568,00 Euro brutto an die Firma Da Hoizknecht, Frieding, gemäß dem Angebot vom vergeben. Auftragsvergabe E-Check Überprüfung nach BGV A3, gemeindliche Liegenschaften Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Mit den Leistungen Elektroarbeiten wird die Firma A. und W. Stürzer entsprechend dem Angebot vom zu einer Angebotssumme in Höhe von ,00 Euro, brutto beauftragt. Retentionsmulden im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 57 Schmidschneiderstraße in Herrsching a. Ammersee Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Blatt: 5

6 Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Vorgehen mit einem Fachanwalt für Wasserrecht abzuklären und das Ergebnis dem Bauausschuss wieder vorzulegen. Gemeindliches Anwesen Keramikstraße 13, Grundstück Fl. Nr. 510, Gemarkung Herrsching; - Bauliche Nutzung als Grundlage für die Pachtverträge bzw. Nutzungsvereinbarungen 1. Bürgermeister Ch. Schiller erläutert den Sachstand und geht nochmals auf die vorangegangene Ortsbegehung ein. Daraufhin ergeht folgender Der Bauausschuss kann sich grundsätzlich eine Bebauung mit einem weiteren Gebäude (nördlich des BRK Hauptgebäudes) auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 510, Gemarkung Herrsching, vorstellen. Das BRK soll weitere Vorschläge hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit zuerst mit der Verwaltung absprechen. Die weitere Beschlussfassung zu den Pachtverträgen liegt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats. Die Zustimmung zu den Pachtverträgen bzw. Nutzungsvereinbarungen sollte vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigungen erfolgen. Liegenschaften; Auftragsvergabe Schulstr. 2, Planung und Umsetzung Energetische Sanierung Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Blatt: 6

7 Die Verwaltung wird beauftragt mit der Firma Sommersberger GmbH einen Ingenieurvertrag auf Basis des Angebots vom zu einer Angebotssumme in Höhe von ,38 Euro abzuschließen. Liegenschaften; Auftragsvergabe Martinsweg 8, Nikolaushalle, Sanierung Duschen Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse: 1. Mit den Leistungen Fließenarbeiten für die Duschanlage 1 wird die Firma Mros, Herrsching, entsprechend dem Angebot vom zu einer Angebotssumme in Höhe von ,55 Euro beauftragt. 2. Mit den Leistungen Fließenarbeiten für die Duschanlage 2 wird die Firma Mros, Herrsching, entsprechend dem Angebot vom zu einer Angebotssumme in Höhe von ,55 Euro beauftragt 3. Mit den Leistungen Installationsarbeiten für die Duschanlage 1 wird die Firma Müller & Lübeck, Herrsching, entsprechend dem Angebot vom zu einer Angebotssumme in Höhe von ,08 Euro beauftragt. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen Gemeinderat Lübeck war bei der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungssaal anwesend. Blatt: 7

8 4. Mit den Leistungen Installationsarbeiten für die Duschanlage 2 wird die Firma Müller & Lübeck, Herrsching, entsprechend dem Angebot vom zu einer Angebotssumme in Höhe von ,08 Euro beauftragt. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen Gemeinderat Lübeck war bei der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungssaal anwesend. Liegenschaften; Auftragsvergabe Martinsweg 8, Martinshalle, Bodenarbeiten Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Die Veraltung wird beauftragt Angebote einzuholen. Vorab ist nochmals zu klären, welcher Bodenbelag (Sportparkett oder Linoleum) für eine Mehrzweckhalle sinnvoller ist. 3) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom Dem Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom wird zugestimmt. Blatt: 8

9 4) Vollzug der Baugesetze; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "zwischen Hermann- Rainer-Straße, Gachenaustraße, Conrad-Schulz-Weg und der Seeuferpromenade" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1284/2, Hermann-Rainer-Straße 2, Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. A: Bürger 1. Herr Peter Dahm (Vertreter Antragsteller; Schreiben vom ) Es wird darauf hingewiesen, dass keine Realteilung vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang wird beantragt, den Standort der nördlichen Garage aus dem westlichen Bereich in die östliche Grundstücksfläche zu verschieben. Ortsplanerische Beurteilung: Da im ursprünglichen Antrag ein mittig versetztes Gebäude dargestellt war, wurde zunächst davon ausgegangen, dass hier ein Doppelhaus errichtet werden soll. Um ggf. eine spätere Realteilung des Grundstücks zu erleichtern wurde jeder Haushälfte eine Garage auf eigenem Grund zugeordnet, weshalb die nördliche Garage in den Westen verschoben wurde. Städtebaulich bestehen gegen eine Verschiebung der Garage nach Osten keine Bedenken. Der beantragte Standort hält den nach der Garagen- und Stellplatzsatzung erforderlichen Stauraum von 5m geringfügig nicht ein, jedoch kann dieser zum einen in wenig befahrenen Straßen auf 3m verkürzt werden, zum anderen können in Bebauungsplänen auch davon abweichende Festsetzungen getroffen werden. In Einzelfällen ist der Stauraum auch bei den im Geltungsbereich bestehenden Garagen unterschritten, so dass hiergegen keine Einwendungen bestehen. Auf dem nördlich angrenzenden Grundstück besteht im Nähebereich des künftigen Garagenstandortes ein als zu erhaltend festgesetzter Baum (nicht eingemessen). Dieser ist bei der Errichtung der Garage entsprechend zu schützen. Blatt: 9

10 Dem Antrag, den nördlichen Garagenbauraum aus dem westlichen Grundstücksbereich nach Osten zu verschieben wird stattgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem nördlich angrenzenden Grundstück im Nähebereich des künftigen Garagenstandortes ein als zu erhaltender Baum festgesetzt ist, der bei Errichtung der Garage entsprechend zu schützen ist. B: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 1. Landratsamt Starnberg (Schreiben vom ) 1.1 Untere Naturschutzbehörde Es wird auf die Notwendigkeit der Eingriffsregelung hinsichtlich der Komponenten Vermeidung und Minimierung hingewiesen. Die Begründung wird um Ausführungen zur Eingriffsregelung, insbesondere hinsichtlich der Komponenten Vermeidung und Minimierung ergänzt. 1.2 Untere Immissionsschutzbehörde Keine Einwendungen 1.3 Untere Denkmalschutzbehörde Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange des Denkmalschutzes nicht ausreichend berücksichtigt wurden, da sich im Nähebereich der Änderung ein denkmalgeschütztes Gebäude befindet, welches möglicherweise durch die künftig geplante Höhen- und Größenentwicklung beeinträchtigt sein könnte. Es wird daher gebeten, einen Hinweis auf die Erlaubnispflicht von Baumaßnahmen im Nähebereich von Baudenkmälern in den Entwurf aufzunehmen. Der Anregung wird statt gegeben. Der Änderungsentwurf wird um die entsprechenden denkmalrechtlichen Belange unter den Hinweisen ergänzt. Blatt: 10

11 1.4 Kreisbauamt Es werden folgende Punkte vorgebracht: - Klärung, ob die Änderung den ursprünglichen Bebauungsplan im Geltungsbereich ersetzen oder lediglich in einzelnen Punkten ändern soll - Das Wort maximal sollte vor die festgesetzte Wandhöhe von 6,50m eingefügt werden - Das Wort Vollgeschosse berichtigen - Die Bezeichnung hell in Bezug auf die Dacheindeckung sollte gestrichen werden, da sie zu unbestimmt ist - Umformulierung der Festsetzung A Prüfung, ob offene Stellplätze auch innerhalb der Baugrenzen zugelassen werden sollen - In der Begründung klarer hinsichtlich Grundfläche und Bauraum unterscheiden. - Aussage zur Niederschlagswasserbeseitigung in Begründung aufnehmen 1. Die Festsetzungen des Änderungsentwurfes basieren hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung auf dem Änderungsantrag. Da die Bebauungsplanänderung den rechtswirksamen Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereichs ersetzen soll (siehe Präambel), wird Punkt 5 der Begründung redaktionell gestrichen. 2. Das Wort maximal wird vor die festgesetzte Wandhöhe von 6,50m eingefügt. 3. Das Wort Vollgeschosse wird korrigiert. 4. Die Bezeichnung hell in Bezug auf die Dacheindeckung wird gestrichen. Blatt: 11

12 5. Auf dem Grundstück soll ein Zweifamilienhaus (kein Doppelhaus) errichtet werden. Eine Realteilung ist nach Aussage der Antragsteller nicht vorgesehen. Selbst für den Fall, dass das Grundstück tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt geteilt wird, sind die Eigentümer selbst dafür verantwortlich, dass auch die Erschließung eines evtl. Hinterliegers weiterhin gesichert ist. Die Festsetzung kann daher entfallen. Durch die neue Situierung der Garage reduziert sich die Versiegelungsfläche. Daher wird gleichzeitig die zulässige Überschreitung nach 14 ABs. 4 von 0,45 auf 0,40 reduziert. 6. Entsprechend des der Änderung zugrunde liegenden Antrages sind explizit 2 Doppelgaragen vorgesehen. Zusätzliche (offene) Stellplätze sind zwar zulässig, aber lediglich im östlichen Grundstücksbereich. Hier soll den Bauherren ein gewisser Spielraum ermöglicht werden. Weitere Stellplätze auch innerhalb der Baugrenzen unterzubringen, ist nicht vorgesehen und entspricht auch der ursprünglichen Planung. 7. Die Ausmaße des derzeitigen Baufensters entsprechen mit 22m x 12m einer Fläche von 264m². Die maximal zulässige Grundfläche beträgt 190m, so dass bereits jetzt ein planerischer Spielraum gegeben ist. Die Begründung wird diesbezüglich deutlicher formuliert. 8. Die Begründung wird um entsprechende Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung ergänzt. Blatt: 12

13 2. Deutsche Telekom GmbH, Schreiben vom Es bestehen keine Einwendungen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Bestand und Betrieb von Telekommunikationsanlagen auch weiterhin gewährleistet sein muss. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom Es bestehen keine Einwendungen. Es wird lediglich auf denkmalrechtliche Vorschriften hingewiesen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die textlichen Festsetzungen werden unter den Hinweisen entsprechend ergänzt. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussfassung zum Einwand der Unteren Denkmalschutzbehörde verwiesen. 4. Sonstige Träger öffentlicher Belange: Folgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen, Bedenken oder Anregungen vorgebracht: - Gemeinde Seefeld - Vodafone Es wird zur Kenntnis genommen, dass die vorgenannten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen, Bedenken oder Anregungen vorgebracht haben. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen/ 0 Nein-Stimmen C: weiteres Verfahren Der Entwurfsverfasser wird beauftragt, den Änderungsentwurf unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse zu ändern. Blatt: 13

14 Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der geänderten Planung die betroffenen Bürger sowie die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren zu beteiligen. 5) Vollzug der Baugesetze; Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes "Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab"; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen; - Aufhebungsbeschluss Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. A: Bürger Keine B: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 1. Landratsamt Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde (Schreiben vom ) Es werden keine Einwendungen vorgebracht, es wird lediglich darum gebeten, dass die im Beteiligungsverfahren bereits vorgebrachten Hinweise (z. B. Sicht im Einmündungsbereich zur Staatstraße) bei der Beurteilung und Genehmigung von Einzelbauvorhaben beachtet werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, er bewirkt keine Änderung des Aufhebungsentwurfes. Im Rahmen der Prüfung von Einzelbauvorhaben werden die jeweiligen Fachstellen durch die Bauaufsichtsbehörde am Verfahren beteiligt, so dass an dieser Stelle entsprechende Auflagen gefordert werden können. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen/ 0 Nein-Stimmen Blatt: 14

15 2. Deutsche Telekom (Schreiben vom ) Es werden keine Einwendungen vorgebracht, es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Bestand und Betrieb von vorhandenen Telekommunikationsanlagen auch weiterhin gewährleistet sein muss. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen/ 0 Nein-Stimmen 3. Sonstige Träger öffentlicher Belange: Folgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen, Bedenken oder Anregungen vorgebracht: - Vodafone Es wird zur Kenntnis genommen, dass die vorgenannten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen, Bedenken oder Anregungen vorgebracht haben. C: weiteres Vorgehen Satzungsbeschluss: Der Bauausschuss beschließt aufgrund der 1-4c und 8-10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Art. 23-Art. 26 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Satzung zur Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VD, K-Siedlung Lochschwab im Bereich der Grundstücke Fl./ Nrn. 1314, 1314/11, 1314/18, 1314/10, 1314/9, 1314/20, 1314/8, 1314/1, 1314/15, 1314/5 (Teil), 1314/6 (Teil), 1314/17, 1314/14, 1314/13, 1314/16, 1314/12, 1314/2 (Teil), 1314/7, 1314/23 (Teil), 1314/27 (Teil), 1314/3 (Teil), 1455/28 (Teil), 1455/34, 1314/25, 1314/28, 1455/35 (Teil), 1314/4 (Teil), der Gemarkung Herrsching in der Fassung vom und billigt die Begründung hierzu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Blatt: 15

16 6) Bauantrag zur Sanierung eines Wohnhauses mit mäßiger Erweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 121/1, Seeleite 19, Gemarkung Breitbrunn (Julia Rothbauer) Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Dem Bauantrag zur Sanierung eines Wohnhauses mit mäßiger Erweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 121/1, Seeleite 19, Gemarkung Breitbrunn, gemäß den Plänen des Dipl. Ing. (FH) Robert Benz vom , wird zugestimmt. 7) Bauantrag zur Errichtung von vier Reihenhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 583/6 und 583/8, Seestraße 66, Gemarkung Breitbrunn (LEWOBAU GmbH & Co. KG); - Schreiben des Landratsamtes Starnberg vom Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse: 1. Dem Bauantrag zur Errichtung von vier Reihenhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 583/6 und 583/8, Seestraße 66, Gemarkung Breitbrunn, gemäß den Plänen des Architekten Wolfgang Karl vom bzw. den geänderten Plänen (Keller- und Erdgeschoss, Baumbestandsplan) vom wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen/ 6 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! 2. Der auf dem Grundstück Fl. Nr. 583/3 stehende zweistämmige Walnussbaum ist zu erhalten und während der Bauarbeiten ausreichend zu schützen. Blatt: 16

17 8) Bauantrag zum Abriss des Altbestandes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 22, Brünnerlweg 3, Gemarkung Breitbrunn (Ulrike Mang) Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Dem Bauantrag zum Abriss des Altbestandes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 22, Brünnerlweg 3, Gemarkung Breitbrunn, gemäß den Plänen der Architektin Simone Riesemann vom wird zugestimmt. 9) Bauantrag zum Aufbau einer Dachlaterne zur Errichtung eines Wohnstudios am bestehenden Wohnhaus Seeuferstraße 28 a, Grundstück Fl. Nr. 524/4, Gemarkung Breitbrunn (Isabella Knappe und Ernst Schwindl) Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Dem Bauantrag zum Aufbau einer Dachlaterne zur Errichtung eines Wohnstudios am bestehenden Wohnhaus Seeuferstraße 28 a, Grundstück Fl. Nr. 524/4, Gemarkung Breitbrunn, gemäß den Plänen des Dipl. Ing. Hans-Ulrich Greimel vom März 2016, wird zugestimmt. Blatt: 17

18 10) Bauantrag zum Anbau an das bestehende Reihenmittelhaus Erich- Holthaus-Straße 12, Grundstück Fl. Nr. 1314/11, Gemarkung Herrsching (Timo Merk) Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Dem Bauantrag zum Anbau an das bestehende Reihenmittelhaus Erich-Holthaus- Straße 12, Grundstück Fl. Nr. 1314/11, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen der PGH GmbH vom , wird zugestimmt. 11) Antrag auf Aufhebung der Befristung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Lagerzeltes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 316 und 317, Seefelder Straße 7, Gemarkung Herrsching (HEINE Optotechnik GmbH & Co. KG) Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Dem Antrag auf Aufhebung der Befristung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Lagerzeltes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 316 und 317, Seefelder Straße 7, Gemarkung Herrsching, gemäß dem Antrag vom , wird zugestimmt. 12) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten Gemeinderat Pittrich möchte wissen, ob seitens der Deutschen Bahn hinsichtlich der Schallschutzmaßnahmen beim Bahnübergang schon etwas unternommen wurde. Bisher habe er noch keine Rückmeldung erhalten, so 1. Bürgermeister Ch. Schiller. Blatt: 18

19 Gemeinderat Lübeck frägt nach dem Sachstand Markierung des Fahrradschutzstreifens und Mittelstrich in der Rieder Straße/Bahnhofstraße. Gemeinderat Köhl spricht die Verkehrssituation (30iger-Zone, keine Wendemöglichkeit für die Feuerwehr) in der Seestraße in Breitbrunn an. 1. Bürgermeister Ch. Schiller gibt hierzu das Schreiben von Herrn Toni Böhm vom und das gemeindliche Antwortschreiben vom bekannt. Ferner erläutert er die rechtliche Situation und teilt die eventuellen Kosten für eine weitere Fahrbahnmarkierung mit. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen. 13) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters 1. Bürgermeister Ch. Schiller gibt bekannt, dass die Baugenehmigung für die beiden westlichen Einfamilienhäuser auf den Grundstück Fl. Nr. 121, Kientalstraße 22, Gemarkung Herrsching unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens mit Bescheid vom durch das Landratsamt Starnberg erteilt wurde. Der Bauherr hat heute beantragt, eine Funkampel während der Bauphase zu installieren. Diese soll durch einen Verantwortlichen nur bei Anlieferung durch LKW s geschaltet werden um ein rückwärts hochfahren in die Kientalstraße zu gewährleisten. Ohne förmliche Beschlussfassung besteht hiermit Einverständnis. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt 1. Bürgermeister Ch. Schiller um 19:42 Uhr die öffentliche Sitzung. Für die Richtigkeit: Der Vorsitzende: Der Niederschriftenführer Ch. Schiller Oliver Gerweck 1. Bürgermeister Verwaltungsfachwirt Blatt: 19

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