Christian Lahrmann. Der Fremdpersonaleinsatz
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2 Christian Lahrmann Der Fremdpersonaleinsatz
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4 Christian Lahrmann Der Fremdpersonaleinsatz Arbeitnehmerüberlassung und (Schein-)Werkvertrag im Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht Tectum Verlag
5 Christian Lahrmann Der Fremdpersonaleinsatz. Arbeitnehmerüberlassung und (Schein-)Werkvertrag im Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht Tectum Verlag Marburg, 2016 Zugl. Diss. Philipps-Universität Marburg 2016 ISBN: (Dieser Titel ist zugleich als gedrucktes Buch unter der ISBN im Tectum Verlag erschienen.) Alle Rechte vorbehalten Besuchen Sie uns im Internet Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Angaben sind im Internet über abrufbar.
6 Meinen Eltern, meiner Schwester und meinen Großeltern
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8 Vorwort Die vorliegende Arbeit lag dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg im Sommersemester 2016 als Dissertation vor. Rechtsprechung und Literatur sind bis zum eingearbeitet, soweit möglich auch darüber hinaus. Mein erster und tiefempfundener Dank gilt meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Markus Roth, der es mir ermöglichte, als Doktorand von ihm betreut zu werden. Seine Vorlesungen und Schwerpunktveranstaltungen haben maßgeblich dazu beigetragen, dass es zur Anfertigung der vorliegenden Arbeit kam. Ich möchte mich bei ihm auch dafür bedanken, mich mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise vertraut gemacht zu haben. Ohne sein Vertrauen, die freundliche Betreuung, offene Art und die Hilfe, mein Thema kritisch zu beleuchten, wäre die Arbeit in der vorliegenden Ausführung nicht möglich gewesen. So war es mir auch durch die großzügige Überlassung der Nutzungsmöglichkeit seiner Lehrstuhlbibliothek möglich, die angefertigte Arbeit in einem arbeitsfreundlichen Klima mit ausgeprägter arbeitsrechtlicher Literatur anzufertigen. Herrn Prof. Dr. Friedhelm Rost schulde ich nicht nur Dank für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens, sondern auch dafür, dass er ebenfalls dazu beigetragen hat, mein Interesse am Arbeitsrecht zu wecken. Sein tiefreichender Erfahrungsschatz aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Vorsitzender Richter des Bundesarbeitsgerichts hat dazu geführt, dass zahlreiche kritische und lehrreiche Diskussionen möglich waren. Gerade die lebhaften und erheiternden Diskussionen, um eine bodenständige Lösung zu finden, werde ich gerne in Erinnerung behalten. Im Rahmen der Entstehung der Arbeit bin ich auch den Mitarbeiter/-innen des Lehrstuhls von Herrn Prof. Dr. Markus Roth zu Dank verpflichtet. Insbesondere Herrn Alexander Stöhr danke ich für seine ständige Bereitschaft zur inhaltlichen Diskussion. Nicht zu vergessen sind Herr Hauke Hein, Frau Dorit Westermann, Frau Daniela Ziegler, Frau Cathleen Cronau und Frau Cara Dielmann. Sie alle waren stets aufmunternde Begleiter und helfende Ansprechpartner bei der Bewältigung von Problemen rund um die Arbeit. Weiter möchte ich mich bei Herrn Stephan Bühner und Herrn Manuel König vom Institut für Öffentliches Recht von Frau Prof. Dr. Monika Böhm (Philipps-Universität Marburg) bedanken. Ohne ihre Hilfe wäre es mir nicht möglich gewesen, Probleme mit dem Textverarbeitungsprogramm und der inhaltlichen Darstellung angemessen zu lösen. Diesen eben genannten Personen danke ich für ihre Freundschaft und ihre Hilfe, die vorliegende Arbeit, mit all ihren Höhen und Tiefen in der Bearbeitungszeit zu bewältigen. VII
9 Am eigentlichen Anfang dieser Arbeit stehen meine Eltern, meine Schwester und meine Großeltern. Ihnen gilt mein zu tiefst empfundener Dank für ihre stetige Unterstützung, die Prägung meiner Persönlichkeit und die Kraft, die Herausforderung einer Dissertation anzunehmen. Gerade meinem Vater, Dipl.-Betriebsw. Udo Lahrmann, möchte ich meinen Dank aussprechen, dass er mir in meinen bisherigen Lebensabschnitten immer helfend, beratend und mit väterlicher Fürsorge zur Seite stand. Sein Zusprechen von Mut war entscheidend für das Gelingen der Arbeit. Ich danke ihm nicht nur als Sohn, sondern auch als Freund. Weiter danke ich seiner Ehefrau Frau Cornelia Lahrmann (geb. Schneider), die mir während der Bearbeitungsphase der Dissertation immer wieder aufmunternde Worte zukommen ließ. Ebenso möchte ich meiner Mutter, Frau Gudrun Hörl (geb. Zörner), für ihre stetige Zuneigung, Hilfsbereitschaft und Unterstützung auf meinem Lebensweg danken. Ihre mütterliche Zuneigung hat dazu beigetragen, schwierige Phasen während der Dissertation zu überstehen. Zudem danke ich dem Ehemann meiner Mutter, Oliver Hörl, und meinem Stiefbruder, Simon Hörl, für ihre aufmunternden Worte während der Dissertationsphase. Weiter möchte ich meiner Schwester, Stefanie Lahrmann, danken. Durch ihre offene, humorvolle und ehrgeizige Art hat auch sie wesentlich dazu beigetragen, die Hürden einer Dissertation zu meistern. Die Möglichkeit, mit ihr aufzuwachsen und die Probleme des Lebens zu meistern, war und ist eine große Bereicherung. Dank gebührt zudem meinen Großeltern, Herrn Fritz Zörner, Frau Ruth- Emilie Zörner (geb. Ossenberg-Schule), Herrn Adolf Lahrmann, Frau Ilse- Helene Lahrmann (geb. Göbel) und meiner Großtante Frau Elsbeth Prawda. Insbesondere möchte ich an dieser Stelle meiner Großmutter Ilse-Helene Lahrmann danken. Durch ihre liebevolle Fürsorge, menschliche Nähe und mütterliche Art hat sie ebenfalls maßgeblich zum Gelingen der vorliegenden Arbeit beigetragen. Abschließend danke ich meinem engen Freundeskreis und den Mannschaftskollegen, die mich bisher als Fußballer begleitet haben. Auch sie haben dazu beigetragen, die Tücken einer Dissertation durch schöne und erheiternde Momente zu überstehen. Marburg, im Juli 2016 Christian Lahrmann VIII
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12 Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis... XXXIII Einleitung Teil: Der Fremdpersonaleinsatz und das Individualarbeitsrecht Abschnitt: Fremdpersonaleinsatz - Die Rechtsformen der Arbeitnehmerüberlassung, des Werkvertrags, des Dienstvertrags und des Scheinwerkvertrags Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Dienstvertrag Scheinwerkvertrag Abschnitt: Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag Abgrenzung durch Rechtsprechung Abgrenzung durch Schrifttum Die Problematik des arbeitsbezogenen Weisungsrechts im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag Eigener Lösungsansatz zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag XI
13 2. Teil: Der Fremdpersonaleinsatz und das kollektive Arbeitsrecht Betriebszugehörigkeit nach dem BetrVG Betriebsverfassungsrechte im Verleiher- bzw. Werkunternehmerbetrieb Betriebsverfassungsrechte im Entleiher- bzw. Werkbestellerbetrieb Betriebsverfassungsrechte des Entleiher- bzw. Werkbestellerbetriebsrats Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen Literaturverzeichnis XII
14 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XXXIII Einleitung... 1 I. Bedeutung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag für den Wirtschaftsstandort Deutschland Eindämmung von Lohn-/Personalkosten Nutzung von externen Fachpersonal Flexibilisierungsfunktion Fokusierung auf das Kerngeschäft Sachkunde Erprobungseffekt... 7 II. Ziel der Untersuchung Teil: Der Fremdpersonaleinsatz und das Individualarbeitsrecht 1. Abschnitt: Fremdpersonaleinsatz - Die Rechtsformen der Arbeitnehmerüberlassung, des Werkvertrags, des Dienstvertrags und des Scheinwerkvertrags Arbeitnehmerüberlassung I. Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung bis zur Reform des AÜG im Jahr Gesetzentwurf der Bundesregierung vom II. Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung Verhältnis Leiharbeitnehmer - Verleiher a) Form und Inhalt des Leiharbeitsverhältnisses b) Befristung des Leiharbeitsverhältnisses c) Zeitkonto im Leiharbeitsverhältnis Verhältnis Entleiher - Verleiher Verhältnis Entleiher - Leiharbeitnehmer XIII
15 4. Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung Begriff wirtschaftliche Tätigkeit nach 1 Abs. 1 S. 1 AÜG III. Begriff vorübergehend nach 1 Abs. 1 S. 2 AÜG Tatbestandsseite des Begriffs vorübergehend i.s.d. 1 Abs. 1 S. 2 AÜG a) Überlassungsverhältnis überdauert den Leiharbeitsvertrag b) Kettenüberlassung c) Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz im Entleiherbetrieb aa) Rechtsprechung bb) Literatur cc) Stellungnahme d) Höchstüberlassungsfrist nach 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aa) Rechtsprechung bb) Literatur cc) Stellungnahme dd) Überlassungshöchstdauer nach 1 Abs. 1 S. 4, Abs. 1b) AÜG Reg.-Entwurf Rechtsfolgenseite des Begriffs vorübergehend i.s.d. 1 Abs. 1 S. 2 AÜG a) Die Anwendbarkeit des AÜG bei einem Verstoß gegen 1 Abs. 1 S. 2 AÜG b) Die verbindliche Rechtskraft des 1 Abs. 1 S. 2 AÜG c) Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aa) Rechtsprechung bb) Literatur cc) Stellungnahme dd) Sanktionsmöglichkeiten nach dem aktuellen AÜG ee) BAG lässt Wille zur Rechtsfortbildung vermissen ff) Vorschlag einer Sanktionierung: equal-pay/-treatment Anspruch gg) Reform der 9, 10 AÜG XIV
16 d) Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen 1 Abs. 1 S. 4, Abs. 1b) AÜG Reg.-Entwurf aa) Rechtsfolge und Sanktionierung nach dem Reg.-Entwurf bb) Equal-pay/-treatment Grundsatz spätestens nach fünfzehn Monaten Werkvertrag I. Vorbemerkung zum Werkvertrag II. Prinzip des Werkvertrags Verhältnis Erfüllungsgehilfe - Werkunternehmer Verhältnis Werkbesteller - Werkunternehmer Verhältnis Subunternehmer/Arbeitnehmer - Werkbesteller III. Werkvertrag und die Vorteile gegenüber der Arbeitnehmerüberlassung IV. Werkvertrag und die Nachteile gegenüber der Arbeitnehmerüberlassung Dienstvertrag I. Vorbemerkung zum Diensvertrag II. Prinzip des Diensvertrags III. Drei-Personen-Verhältnis IV. Dienstvertrag und die Nähe zur Arbeitnehmerüberlassung Scheinwerkvertrag I. Drei-Personen-Verhältnis i.r.d. Scheinwerkvertrags II. Unterscheidung innerhalb des Scheinwerkvertrags Verdeckte illegale Arbeitnehmerüberlassung Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis III. Rechtsfolgenseite Rechtsfolge: Verdeckte illegale Arbeitnehmerüberlassung XV
17 2. Rechtsfolge: Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis IV. Minimierung des Risikos durch verdeckte Arbeitnehmerüberlassung mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis Lösungsansätze aus Schrifttum und Gesetzgebung a) Gesetzesantrag des Bundesrates b) Schüren c) Maschmann d) Brors/Schüren Eigener Lösungsansatz a) Kein Verbot von Werkvertragsarbeit für reine Zeitarbeitsbetriebe b) Modifizierung und Erweiterung des Gesetzesantrags des Bundesrates aa) Modifizierung des 3 Abs. 4 AÜG n.f bb) Übernahme des 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AÜG n.f cc) Einfügung eines neuen 8 Abs. 2 AÜG dd) Modifizierung des 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a AÜG und 16 Abs. 2 AÜG c) Reform des 9 Nr. 1 AÜG aa) Wahlrecht und subjektive Komponente contra fingiertem Arbeitsverhältnis bb) 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG keine Alternative zum fingiertem Arbeitsverhältnis cc) Notwendigkeit einer Präzisierung Gesetzentwurf der Bundesregierung vom a) Normierung von Abgrenzungshilfen aa) Weisungshoheit und Eingliederung nach 1 Abs. 1 S. 2 AÜG Reg.-Entwurf bb) Ausdrückliche Bezeichnung und Konkretisierungspflicht nach 1 Abs. 1 S. 5 u. S. 6 AÜG Reg.-Entwurf XVI
18 cc) Legaldefinition des Arbeitnehmerbegriffs nach 611a BGB Reg.-Entwurf b) Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis nach 9 Abs. 1 Nr. 1, 10 Abs. 1 AÜG Reg.-Entwurf c) Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung mit Erlaubnis nach 9 Abs. 1 Nr. 1a, 10 Abs. 1 AÜG Reg.-Entwurf d) Widerspruchsrecht nach 9 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 1b AÜG Reg.-Entwurf e) Verbot einer Festhaltenserklärung nach 9 Abs. 2 AÜG Reg.-Entwurf f) Ordnungswidrigkeitentatbestand XVII
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20 2. Abschnitt: Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag Abgrenzung durch Rechtsprechung I. Ausgangsentscheidung des BAG vom II. Weiterentwicklung der BAG-Rspr. vom Grundlegende Entscheidungen des BAG Erweiterung der Abgrenzungskriterien durch die Rechtsprechung a) Kriterien bzgl. Fremdpersonal b) Kriterien aus der Arbeitgebersphäre III. Eingrenzung der Abgrenzungskriterien durch die Rechtsprechung IV. Zusammenfassung Abgrenzung durch Schrifttum I. Abgrenzungskriterien des Schrifttums Grundsätzliche Einigkeit bzgl. einzelner Abgrenzungskriterien Uneinigkeit hinsichtlich einer Vielzahl von Abgrenzungskriterien Das Kriterium des Rahmenvertrags Das Kriterium der Zusammenarbeit II. Bewertung einzelner Abgrenzungskriterien III. Lösungsmodelle des Schrifttums Hamann: Arbeitsbezogenes Weisungsrecht als alleiniges Abgrenzungskriterium Brors/Schüren: Beweislastumkehr Schüren: Abgrenzung durch Identifikation des Werkvertrags Wank: Teleologische Abgrenzung unter dem Gesichtspunkt der Seriosität XIX
21 5. Greiner: Weiterentwicklung des Abgrenzungsmodells von Wank IV. Zusammenfassung Die Problematik des arbeitsbezogenen Weisungsrechts im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag I. Arbeitsbezogene Weisungsrecht II. Verdeckung des arbeitsbezogenen Weisungsrechts Zwischenschaltung einer Aufsichtsperson Rahmenvertrag/detaillierte Werkverträge a) Inhalt des Rahmenvertrags/detaillierter Werkverträge b) Auffassung der Rechtsprechung zu Rahmenvertrag/detaillierten Werkverträgen c) Rahmenvertrag/detaillierte Werkverträge zur Steuerung des Fremdpersonaleinsatzes d) Kritisches Zwischenergebnis Detaillierter Werkvertrag und Arbeitsanweisungen Weisungsfreie Tätigkeit a) Weisungsrecht und die Gesamtumstände b) Die Rspr. des BAG bzgl. der Unerheblichkeit von tatsächlichen Weisungen und die Gefahren c) Zusammenfassung Kritisches Zwischenergebnis III. Das arbeitsbezogene Weisungsrecht außerhalb des Betriebsgeländes XX
22 8 Eigener Lösungsansatz zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag I. Orientierung an einer teleologischen Abgrenzung II. Abgrenzungskriterien Kriterium: Vergleichbarkeit a) Wortlaut: vergleichbare Arbeitnehmer i.s.d. 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG b) Telos: vergleichbare Arbeitnehmer i.s.d. 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG c) Teleologische Abgrenzung nach vergleichbarer Tätigkeit aa) Begriff der Tätigkeit bb) Keine analoge Anwendung des AÜG cc) Indiz für Arbeitnehmerüberlassung: vergleichbare Tätigkeit dd) Kritik an der Auffassung von Maschmann d) Zwischenergebnis Kriterium: zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich a) Betriebszweck i.s.d. 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG und i.s.d. 1 Abs. 1 S. 1 a) MontanMitbestG b) BAG und Schrifttum zum Kriterium: Betriebszweck c) Modifizierung des Kriteriums: Betriebszweck d) Teleologische Abgrenzung nach dem Kriterium: Zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich e) Betriebsteilübergang durch Fremdvergabe f) Gesamtschau Kriterium: Dauer des Einsatzes a) Teleologische Abgrenzung nach dem Kriterium: Dauer des Einsatzes b) Personen-/Arbeitsplatzbezug aa) Zeitspanne des Einsatzes bb) Dauerarbeitsplatz XXI
23 c) Montage-, Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten durch Fremdpersonal d) Zwischenergebnis III. Kumulatives Zusammenwirken der Kriterien IV. Gerechtigkeits-Klausel V. Drei-Stufen-Modell VI. Sekundäre Darlegungs- und Beweislast Hemmschwelle bzgl. Klageerhebung Erleichterung der Darlegungs- und Beweislast durch Kriterien Sekundäre Darlegungslast bei Aufklärungsnot a) Inhalt der sekundären Darlegungslast b) Sekundäre Darlegungslast contra Beweislastumkehr i.r. des Fremdpersonaleinsatzes VII. Zusammenfassung XXII
24 2. Teil: Der Fremdpersonaleinsatz und das kollektive Arbeitsrecht 9 Betriebszugehörigkeit nach dem BetrVG I. Leiharbeit, 14 Abs. 1 AÜG Partielle Betriebszugehörigkeit Doppelte Betriebszugehörigkeit Modifizierte doppelte Betriebszugehörigkeit II. Werkvertragsarbeit Zwei-Komponenten-Lehre und Rechtsprechungsänderung Ausnahme: Werkvertragsarbeitnehmer als Betriebsangehörige des Einsatzbetriebs Betriebsverfassungsrechte im Verleiher- bzw. Werkunternehmerbetrieb I. Leiharbeit II. Werkvertragsarbeit Betriebsverfassungsrechte im Entleiher- bzw. Werkbestellerbetrieb I. Leiharbeit Wahlrecht, 14 Abs. 2 AÜG i.v.m. 7 S. 2 u. 8 BetrVG Teilnahme an Sprechstunden und Versammlungen, 14 Abs. 2 S. 2 AÜG i.v.m. 39 BetrVG Unterrichtungs- und Erörterungspflicht, 14 Abs. 2 S. 3 AÜG i.v.m. 81 Abs. 1 BetrVG Anhörungs- und Erörterungsrecht, 14 Abs. 2 S. 3 AÜG i.v.m. 82 Abs. 1 BetrVG Einsicht in die Personalakte, 83 Abs. 1 BetrVG Beschwerderecht, 14 Abs. 2 S. 3 AÜG i.v.m BetrVG Vorschlagsrecht, 86a BetrVG XXIII
25 8. 75 BetrVG Betriebsverfassungsrechtliche Schwellenwerte, 14 Abs. 2 AÜG Reg.-Entwurf II. Werkvertragsarbeit Wahlrecht a) Grundsatz: Kein aktives und passives Wahlrecht b) Ausnahme Sonstige Betriebsverfassungsrechte a) Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis b) 75 BetrVG c) Scheinwerkvertrag Betriebsverfassungsrechte des Entleiher- bzw. Werkbestellerbetriebsrats I. Zahl der Betriebsratsmitglieder, 9 BetrVG Leiharbeit Werkvertragsarbeit a) Grundsatz b) Ausnahme aa) 7 S. 2 BetrVG analog bb) Rechtsmissbrauchskontrolle II. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, 87 BetrVG Angelegenheiten bzgl. Betriebsordnung/-ablauf a) Betriebsordnung/Verhalten der Arbeitnehmer, 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG b) Verhütung von Arbeitsunfällen/Gesundheitsschutz, 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG c) Technische Einrichtung zur Überwachung, 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG d) Vorschlagswesen, 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG e) Gruppenarbeit, 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG Angelegenheiten bzgl. Arbeitszeit/Urlaub XXIV
26 a) Beginn und Ende der Arbeitszeit, 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG b) Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit, 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG c) Urlaubsgrundsätze/-plan/zeitliche Lage des Urlaubs, 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG Angelegenheiten bzgl. Lohn/Arbeitsentgelt a) Zeit, Ort und Art der Auszahlung des Arbeitsentgelts, 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG b) Betriebliche Lohngestaltung, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG c) Leistungsbezogene Entgelte, 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG Angelegenheiten bzgl. Sozialeinrichtungen/Wohnraum a) Sozialeinrichtungen, 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG b) Wohnraum, 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG Zusammenfassung III. Allgemeine Aufgaben, 80 BetrVG Aufgaben bzgl. Überwachung/Schutz a) Überwachungsaufgabe, 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG b) Arbeits-/Umweltschutz, 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG Aufgaben bzgl. Soziales/Gleichstellung/Integration a) Gleichstellung von Frauen und Männern, 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG b) Familie und Erwerbstätigkeit, 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG c) Eingliederung Schwerbehinderter, 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG d) Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer, 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG e) Integration ausländischer Arbeitnehmer/Bekämpfung von Rassismus, 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Aufgaben bzgl. Förderung des Betriebs und der Belegschaft a) Beantragung von Maßnahmen, 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG b) Förderung und Sicherung der Beschäftigung, 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG XXV
27 4. Aufgaben bzgl. Anregungen von Arbeitnehmern und Verhandlung mit Arbeitgeber/Wahl einer Jugendvertretung a) Anregungen von Arbeitnehmern und Verhandlung mit Arbeitgeber, 80 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG b) Vorbereitung der Wahl einer Jugendvertretung, 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG Zusammenfassung IV. Unterrichtungsrecht, 80 Abs. 2 BetrVG Leiharbeit Werkvertragsarbeit a) Änderungsvorschlag des Bundesrates b) Kritische Beurteilung des Änderungsvorschlags Unterrichtungsrecht nach 80 Abs. 2 BetrVG Reg.-Entwurf V. Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen, 75 BetrVG VI. Freiwillige Betriebsvereinbarungen, 88 BetrVG Leiharbeit a) Freiwillige Entleiherbetriebsvereinbarung b) Die Regelungsbeispiele des 88 BetrVG Werkvertragsarbeit a) Freiwillige Werkbestellerbetriebsvereinbarung b) Die Regelungsbeispiele des 88 BetrVG VII. Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz, 89 BetrVG VIII. Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, 90, 91 BetrVG IX. Allgemeine personelle Angelegenheiten, BetrVG Personalplanung, 92 BetrVG a) Leiharbeit b) Werkvertragsarbeit aa) Gesetzesantrag des Bundesrates bb) Kritik XXVI
28 c) Unterrichtungsrecht nach 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG Reg.-Entwurf Beschäftigungssicherung, 92a BetrVG Ausschreibung von Arbeitsplätzen, 93 BetrVG Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze, 94 BetrVG Auswahlrichtlinien, 95 BetrVG a) Leiharbeit aa) Mitbestimmungsrecht bb) Schwellenwert nach 95 Abs. 2 BetrVG b) Werkvertragsarbeit aa) Mitbestimmungsrecht bb) Schwellenwert nach 95 Abs. 2 BetrVG X. Berufsbildung, BetrVG XI. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, 99 Abs. 1 BetrVG Leiharbeit a) Begriff der Übernahme eines Leiharbeitnehmers i.s.d. 14 Abs. 3 S. 1 AÜG b) Eröffnung des Anwendungsbereichs des 14 Abs. 3 S. 1 AÜG i.v.m. 99 BetrVG c) Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung, 99 Abs. 1 BetrVG i.v.m. 14 Abs. 3 S. 1 AÜG aa) Einstellung bb) Eingruppierung/ Umgruppierung cc) Versetzung d) Unterrichtungspflicht des Entleihers, 14 Abs. 3 S. 2 u. S. 3 AÜG aa) Erforderliche Bewerbungsunterlagen, 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG bb) Auskunft über die Person, 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG cc) Anzahl/Qualifikation/ in Aussicht genommener Arbeitsplatz XXVII
29 dd) erforderliche Unterlagen, 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG ee) vorgesehene Eingruppierung, 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG ff) Auswirkungen der geplanten Maßnahme, 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG e) Verletzung der Unterrichtungspflicht und 100, 101 BetrVG Werkvertragsarbeit a) Einstellung, 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG aa) Grundsatz: Keine Einstellung von Werkvertragsarbeitnehmern i.s.d. 99 Abs. 1 BetrVG bb) Unterrichtung des Betriebsrats nach 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG b) Gesetzesantrag: Erweiterung des 99 BetrVG c) Kritische Stellungnahme bzgl. Gesetzesantrag d) Scheinwerkvertrag als Einstellung i.s.d. 99 Abs. 1 BetrVG aa) 14 Abs. 3 AÜG als Beispiel für Werkverträge bb) Fingiertes Arbeitsverhältnis nach 10 Abs. 1 AÜG kann kein Mitbestimmungsrecht nach 99 Abs. 1, 2 BetrVG begründen e) Klare Abgrenzung erübrigt Mitbestimmungsrecht XII. 99 Abs. 2 BetrVG im Rahmen von Leiharbeit Verstoß gegen Gesetz, Verordnung, etc., 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG a) AÜG als Gesetz i.s.d. 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG aa) Fehlende Überlassungserlaubnis bb) Keine Vorlage des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags cc) Fehlende Schriftform dd) Nichtbeachtung des equal-pay/-treatment Grundsatzes ee) Verstoß gegen 1a, 1b u. 6 AÜG ff) Verstoß gegen 3 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2 AÜG XXVIII
30 gg) Nichtbeachtung der Informationspflicht durch den Entleiher, 13a AÜG hh) Keine vorübergehende Überlassung i.s.d. 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ii) Einsatz auf Dauerarbeitsplatz b) Andere Rechtsvorschriften i.s.d. 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG aa) MuSchG, JArbSchG, AufenthG, SGB III bb) Verstoß gegen 75 BetrVG cc) Verstoß gegen 81 Abs. 1 SGB IX dd) Zustimmungsverweigerungsrecht wegen konzerninterner Personaldienstleistungsgesellschaft ee) Verstoß gegen Tarifvertrag ff) Verstoß gegen Betriebsvereinbarung gg) Zustimmungsverweigerungsrecht wegen gerichtlicher Entscheidung, behördlicher Anordnung oder Unfallverhütungsvorschrift Verstoß gegen Auswahlrichtlinie, 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG Kündigung oder sonstige Nachteile für Stammarbeitnehmer, 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG Benachteiligung des Leiharbeitnehmers, 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG Verstoß gegen Ausschreibung ( 93 BetrVG), 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG Verstoß gegen 75 BetrVG, 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG XIII. Vorläufige personelle Maßnahme und Zwangsgeld, 100, 101 BetrVG Leiharbeit Werkvertragsarbeit XIV BetrVG Mitbestimmung bei Kündigungen, 102 BetrVG Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen, 103 BetrVG XXIX
Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis... XXXIII Einleitung... 1
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis... XXXIII Einleitung... 1 1. Teil: Der Fremdpersonaleinsatz und das Individualarbeitsrecht...11 1. Abschnitt: Fremdpersonaleinsatz - Die
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