Umsatzsteuer Aktuell - Praktikerwissen 2017 November Frank Rininsland, Dipl.-Oec., Steuerberater, Frielendorf
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- Marielies Maier
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1 Umsatzsteuer Aktuell - Praktikerwissen 2017 November 2017 Frank Rininsland, Dipl.-Oec., Steuerberater, Frielendorf
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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Geschäftsveräußerung bei Gebäuden, welche vom Veräußerer vollständig verpachtet, vom Erwerber nur noch teilweise verpachtet werden Umsatzsteuerliche Aspekte beim Verkauf über Online-Handelsplattformen (Amazon), 1 und 3c UStG Sonderentgelt bei kombinierter Vergütung, 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne Ig. Erwerb neuer Fahrzeuge, 1b UStG Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Jubilarfeiern Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks unter Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs Umsatzsteuerliche Organschaft mit Personengesellschaften, 2 Abs. 2 UStG Ort der Lieferung bei Beförderung oder Versendung über ein Konsignationslager Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung auf Golfplätzen im In- und Ausland Golf zu spielen USt-IdNr. und Vertrauensschutz bei ig. Lieferungen Steuerfreiheit des ig. Verbringens auch ohne Aufzeichnung der USt-IdNr. des Bestimmungslandes, 3 Abs. 1a, 6a Abs. 2 und 3 UStG Steuerbefreiung nach 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG bei Stundenhotels Umsatzsteuerbefreiung bei Fahrschulen, EuGH-Vorlage Nr. 28 UStG in einem Krankenhaus Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts Mindestbemessungsgrundlage bei VuV zwischen Ehegatten, 10 Abs. 5 UStG Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt Steuersatz für Leistungen einer Krankenhauscafeteria Verzehr an Ort und Stelle in einem Imbissbetrieb Kein ermäßigter Steuersatz für Leistungen eines Portrait- bzw. Hochzeitsfotografen Übergang der Steuerschuld nach 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG bei Verwendung der Bauleistung für steuerfreie Vermietungsumsätze Errichtung einer Biogasanlage als Bauleistung i.s.v. 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Unrichtiger Steuerausweis in den Fällen des 13b UStG, Rückwirkung der Rechnungsberichtigung Rechnungen über Kleinbeträge, 33 UStDV (AU 50007/171 USt Aktuell 2017) 3
4 Inhaltsverzeichnis 27. Rückwirkung der Rechnungsberichtigung Zulässigkeit einer Postfachanschrift in der Rechnung Vorsteuer aus Anzahlungen Vorsteueraufteilung gem. 15 Abs. 4 UStG bei Blockheizkraftwerken Vorsteuervergütungsverfahren: Kopie einer Rechnungskopie reicht aus Umsatzsteuerberichtigung, 17 UStG, bei Sollbesteuerung EuGH-Vorlagen zur Sollversteuerung, 16 UStG und Margenbesteuerung, 25 UStG Vorsteuerkorrektur bei Rabattgewährung innerhalb einer in einem anderen Mitgliedstaat beginnenden Lieferkette Vorbereitungshandlungen als Beginn der unternehmerischen Tätigkeit bei 19 UStG Differenzbesteuerung beim Ausschlachten von Gebrauchtfahrzeugen Neue Kennziffer 23 im Formular Umsatzsteuervoranmeldung Automatische USt-Voranmeldungen durch Betreiber eines Buchführungsbüros Erstattung des Überschusses bei Sondervorauszahlung, 48 Abs. 4 UStDV Vorsteuerabzug aus Mietverträgen und Zahlungsbelegen, 15 UStG Der praktische Fall, Berichtigung des Vorsteuerabzuges gem. 15a UStG Anlagen Anlage 1 Anlage 2 BMF-Schreiben vom Umsatzsteuerrechtliche Organschaft, 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Vorsteuerabzug beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, Konsequenzen der Rechtsprechung des EuGH und des BFH BMF-Schreiben vom Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen und Preiserstattungen außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen, Überarbeitung des Abschnitts 17.2 UStAE
5 1. Geschäftsveräußerung bei Gebäuden, welche vom Veräußerer vollständig verpachtet, vom Erwerber nur noch teilweise verpachtet werden BFH-Urteil vom XI R 1/15, DB 2016 S Sachverhalt 350 qm steuerbar und steuerpflichtig VuV an Dritte 350 qm steuerbar und steuerpflichtig VuV an Ehemann 76 qm Lager und Werkstatt VuV an Dritte Isolde Meier (M) ist Eigentümerin eines Geschäftshauses in Berlin, welches sie in 2009 errichtet hatte und für das sie Vorsteuer geltend gemacht hatte. Das Erdgeschoss vermietete sie steuerbar und steuerpflichtig an ihren gewerbetreibenden Ehemann (350 qm), das Obergeschoss (350 qm) und das Lager/Werkstatt im Erdgeschoss (76 qm) vermietete sie steuerbar und steuerpflichtig an einen Dritten. Im Jahr 2013 veräußerte M das gesamte Objekt an den Käufer (K). Ein Verzicht auf die Steuerfreiheit der Veräußerung unterblieb. Beide gingen von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen aus. 350 qm steuerbar und steuerpflichtig VuV an Dritte 350 qm und 76 qm eigene unternehmerische Zwecke von K Die Mietverhältnisse im Obergeschoss wurden von K fortgeführt. Das Erdgeschoss nutzte K (einschließlich Lager/Werkstatt) für eigene unternehmerische Zwecke. Frage Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor? 5
6 Lösung Voraussetzung für die Geschäftsveräußerung im Ganzen ist gem. 1 Abs. 1a Satz 2 UStG, dass ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Der Erwerber muss außerdem beabsichtigen, den übertragenen Geschäftsbetrieb oder Unternehmensteil zu betreiben. Der Erwerber darf den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb z.b. aus betriebswirtschaftlichen oder kaufmännischen Gründen in seinem Zuschnitt ändern oder modernisieren. Das Finanzgericht hat ausgehend davon angenommen, dass die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bezüglich der ursprünglich an den Ehemann der M verpachteten Räume schon deshalb nicht vorliegen, weil K diese Räume nicht weiterhin verpachtet, sondern für seine eigene unternehmerische Tätigkeit selbst genutzt hat, BFH- Urteile vom V R 26/09, BStBl 2010 II S. 1114, und vom V R 6/08, BStBl 2010 II S. 315, zum Erwerb durch den bisherigen Mieter. Entgegen der Annahme des Finanzgerichts sind jedoch die an Dritte vermieteten Räume ein selbstständiger Unternehmensteil. Der in Art. 19 MwStSystRL verwendete Begriff des Teilvermögens, das Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sein kann, verlangt bei teilweiser Vermietung eines Grundstücks nicht, dass der vermietete Grundstücksteil ein zivilrechtlich selbstständiges Wirtschaftsgut ist. Ob das Grundstück vom Veräußerer vor der Übertragung zivilrechtlich geteilt wurde oder nicht, spielt daher für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung insoweit keine Rolle. Daher liegen die Voraussetzungen einer (Teil-)Geschäftsveräußerung im Ganzen für den an Dritte vermieteten Teil des Gebäudes vor. Im Übrigen (der bisher an den Ehemann vermietete Teil sowie der an Dritte als Werkstatt/ Lager vermietete Teil, welcher jeweils von K für eigenbetriebliche Zwecke unter Nichtfortführung des Mietvertrages verwendet wurde) liegen die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht vor. Die Lieferung dieser Gebäudeteile ist gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG steuerbar und nach 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG steuerfrei. Dadurch änderten sich insoweit die Verhältnisse für den ursprünglichen Vorsteuerabzug und es war insoweit eine Berichtigung gem. 15a UStG vorzunehmen. Zusammenfassung Überträgt ein Veräußerer ein verpachtetes Geschäftshaus und setzt der Erwerber die Verpachtung nur hinsichtlich eines Teils des Gebäudes fort, liegt hinsichtlich dieses Grundstücksteils eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.s.d. 1 Abs. 1a UStG vor. Dies gilt unabhängig davon, ob der verpachtete Gebäudeteil zivilrechtlich selbstständig ist oder nicht. 6
7 2. Umsatzsteuerliche Aspekte beim Verkauf über Online-Handelsplattformen (Amazon), 1 und 3c UStG Gothmann/Pawlik, UVR 2016 S. 380, Denker/Trinks UStB 2017 S. 54, Hammerl/Fietz NWB 2017 S I. Allgemeines Mit wenigen Klicks kauft man heute Ware auf der Internetseite von amazon.de. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten (Europageschäft, ohne Besonderheiten Drittland): 1. Wer kauft von wem? Geschäftspartner Kennzeichnung Abwicklung Direktkauf bei Amazon EU S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg Verkauf und Versand durch Amazon Lieferant und Rechnungssteller ist Amazon Direktkauf vom Verkäufer (Händler) und Versand durch den Verkäufer (Händler) Direktkauf vom Verkäufer (Händler), aber Versand durch Amazon. Händler nutzt Marketplace und Fulfillment by Amazon (Auftragsabwicklung durch Amazon) Verkauf und Versand durch den Händler Fulfillment by Amazon (FBA) Für den deutschen Markt in der Regel aus Amazon Lagern in Polen 2. Welche Grundsätze sind zu beachten? Lieferant und Rechnungssteller ist der Verkäufer (Händler) Lieferant und Rechnungssteller ist der Verkäufer (Händler), nicht Amazon Das gesamte Europageschäft wird von Amazon Service Europe S.a.r.l. Luxemburg betrieben. Den gesamten Kaufpreis entrichtet der Käufer unabhängig vom Zahlverfahren direkt an Amazon. Der Kaufpreis wird von Amazon unter Abzug der angefallenen Gebühren auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Amazon tritt (außer bei Eigenumsätzen) als Vermittler und Servicedienstleister für die Anbieter auf. 7
8 3. Wie ist die umsatzsteuerliche Behandlung der von Amazon einbehaltenen Gebühren? Amazon behandelt nur diejenigen Verkäufer als Unternehmer, die bei der Registrierung eine USt-IdNr. eines EU-Mitgliedstaates angegeben haben. - Geht Amazon von einem Unternehmer als Verkäufer aus, verzichtet Amazon auf die Berechnung der luxemburgischen Umsatzsteuer (Ort der Vermittlungsleistung in Deutschland wegen 3a Abs. 2 UStG, Anwendung des 13b UStG). - Geht Amazon von einer Privatperson als Verkäufer aus wird luxemburgische Umsatzsteuer ausgewiesen. Vorsicht Hat der Verkäufer seine USt-IdNr. nicht angegeben, ist aber Unternehmer, liegt gleichwohl ein Fall des 13b UStG vor. Aus der Rechnung kann die luxemburgische Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer gezogen werden. Amazon überweist an den Händler stets nur den Differenzbetrag aus Verkaufspreis abzgl. der Gebühr. In der Buchhaltung ist wie folgt zu verfahren: Beispiel: UD verkauft über Amazon Kleidung i.h.v ,00 EUR brutto. Amazon berechnet ihm in der Abrechnung Gebühren i.h.v ,00 EUR und überweist ihm auf sein Bankkonto ,00 EUR. Der Unternehmer erfasst (fälschlicherweise) in seiner Buchführung nur ,66 EUR (100/119 x ,00 EUR) Nettoerlös und ,34 EUR Umsatzsteuer. Tatsächlich ist der Nettoerlös mit ,00 EUR und die Umsatzsteuer i.h.v ,00 EUR zu erfassen. Für die von Amazon berechneten Gebühren i.h.v ,00 EUR besteht die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. 13b UStG. Der Unternehmer erhält in gleicher Höhe hierauf in der Regel den Vorsteuerabzug. Praktikerhinweis Die von Amazon auf elektronischem Weg monatlich übermittelte Gebührenrechnung ist zwar für den Vorsteuerabzug nicht notwendig, aber als Buchführungsunterlage grundsätzlich 10 Jahre aufbewahrungspflichtig, 147 Abs. 1 Nr. 1 AO. II. Fulfillment by Amazon (FBA) und Paneuropäischer Versand durch Amazon 1. Allgemeines Online-Händler können eine große Palette an Serviceleistungen durch Amazon erhalten. Je mehr sie sich auf Amazon einlassen, desto geringer die Vermittlungsgebühr für Kundenanfragen, Rückgaben, Erstattungen, usw. In 5 europäischen Amazon-Marktplätzen wird ein Rund-um-die-Uhr-Service in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt. Der Online-Händler muss seine Ware nur noch an ein Amazon-Logistikzentrum senden und kann alles weitere Amazon überlassen. 8
9 2. Wo liegen die umsatzsteuerlichen Probleme? FBA-Händler, die ausschließlich die deutschen Lager von Amazon verwenden, zahlen ab dem pro Artikel 0,50 EUR für ihre Versendung (statt bisher 0,25 EUR). Um in den Genuss der günstigen Konditionen (Paneuropäischer Versand) zu kommen, muss der Händler zustimmen, dass Amazon seine Ware in allen folgenden Ländern mit Logistikzentren disponieren darf: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen, Spanien, Tschechien. a) Ig. Verbringen Der 1. Schritt bei der Nutzung eines ausländischen Warenlagers besteht in der Regel darin, dass der Online-Händler die Ware (z.b. von Deutschland) an sich selbst (z.b. nach Polen) liefert. UD Versandzentrum Amazon in Polen Waren des UD Beispiel: UD nimmt am Paneuropäischen Versandverfahren von Amazon teil. Die Ware wird zunächst von D nach Polen ins Logistikzentrum von Amazon verbracht und von dort an die Kunden des UD versendet. Lösung: UD tätigt in D ein steuerfreies ig. Verbringen gem. 3 Abs. 1a Satz 1 i.v.m. 6a Abs. 2 UStG. In Polen hat er einen ig. Erwerb gem. 1a Abs. 2 UStG-Polen mit Vorsteuerabzug gem. 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG-Polen. Vorsicht: Auch bei vorherigem Transport aus dem Drittland (z.b. China) liegt ein ig. Verbringen vor, 1a Abs. 2 UStG, 3 Abs. 1a UStG (wenn die Ware im Gemeinschaftsgebiet zum freien Verkehr abgefertigt worden ist). 9
10 Praktikerhinweis In Deutschland hat UD die steuerfreie ig. Lieferung in seiner USt-Voranmeldung und USt- Jahreserklärung zu erfassen, eine pro-forma-rechnung mit deutscher und polnischer USt-IdNr. zu erstellen, Abschn. 14a.1 Abs. 5 UStAE, EuGH-Urteil vom C-24/15, Rs. Josef Plöckl, DStR 2016 S. 2525, grundsätzlich wohl kein Erfordernis einer Gelangensbestätigung, FG Köln, Urteil vom K 3157/11, Revision eingelegt, Az des BFH V R 17/15, die Angabe des Verbringens in der Zusammenfassenden Meldung (ZM), 18a UStG, zu machen, die Abgabe der Intrastat-Meldung (Intrastathandelsstatistik), vorzunehmen. In Polen hat UD sich registrieren zu lassen (wegen des Verbringens sogar, bevor er eine Ware verkauft hat), eine USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung für den ig. Erwerb und den Vorsteuerabzug abzugeben. b) Warentransport zwischen den Logistikzentren UD Versandzentrum Amazon in Polen Waren des UD Versandzentrum Amazon in Italien Waren des UD Das Paneuropäische Versandsystem von Amazon soll helfen, die Ware immer stärker in der Nähe der Kunden bereit zu halten. Würde eine verstärkte Nachfrage z.b. in Italien auftauchen, würde Amazon automatisch vorausschauend Ware (z.b.) von Polen ins Lager nach Italien transportieren. Auch diesbezüglich liegt wiederum ein Verbringen der Ware durch den Online-Händler (von Polen nach Italien) vor. Praktikerhinweis Amazon stellt einen monatlichen Transaktionstätigkeitsbericht im Seller Control Fallprotokoll bereit. Der Bericht enthält Informationen über Verkäufe, Rücksendungen, Erstattungen, Warenbewegungen zwischen Amazon und Versandzentren in Europa. 10
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