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1 Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, NIEDERSCHRIFT öffentlicher Teil über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat am Montag, um 16:00 Uhr Nr. 03 (Wahlperiode 2008/2013) Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16:00 Uhr 19:30 Uhr Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6 Haus Trave, 7. OG. Sitzungssaal Anwesende Ausschussmitglieder: als Vorsitzender: Senator: Herr Koch, FDP Herr Melchers, FDP Herr Hinrichs, CDU Herr Mauritz, CDU Frau Schneider, CDU Frau Stockfisch, CDU Herr Ollrogge, SPD Herr Friedrichsen, SPD Herr Hoffmann, SPD Frau Knöckel, SPD Herr Welsch, SPD Herr Freiheit, Die Linke Herr Martens, Die Linke Herr Dedow, Bürger für Lübeck Herr Möller, Bü90/ Die Grünen Herr Geißler Vertreterinnen und Vertreter der Bereiche: Frau Neitzke Fachbereichscontrolling Herr Siegrist Verkehrsangelegenheiten Herr Ohlow Verkehrsangelegenheiten Herr Rocksien Meldestelle Herr Dr. Müller-Buder Gewerbeangelegenheiten Herr Bäth Feuerwehr Herr Radtke Stadtfeuerwehrverband Herr Muhs Personalrat Feuerwehr Herr Fettköther Personalrat FB 3 Herr Behrends Polizeidirektion Lübeck Als Protokollführer: Herr Hopp Fachbereichsdienst Seniorenbeirat: Abwesende Ausschussmitglieder: Gäste: Frau Thalmann Herr Zahn, SPD Herr Lüdtke, SPD Herr Gesthüsen (Jugendamt) Herr Ruland (Bereich Logistik) Herr Mahnkopf (Bereich Stadtwald) Frau Neskovic (Bereich Recht) Frau Hartmann (Bereich Recht) Frau Hoch (Bereich Naturschutz)

2 2 TAGESORDNUNG I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom Mitteilungen 4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung Beschaffung eines Dienstfahrzeuges f. d. Bereich Verkehrsangelegenheiten Erläuterungen zum Personalfaktor der Feuerwehr 4.3 Beantwortung von Anfragen 5. Aktuelles aus der Bürgerschaft Kenntnis Empfehlung vertagt 6. Überweisungen aus der Bürgerschaft 6.1 Datenschutz in Lübeck (Drs. Nr. 222) 6.2 Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt. Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften- Datenschutzbeauftragter und Datenschutzbericht (Drs. Nr. 297) 6.3 Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt. Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften- Verbot des Datenhandels (Drs. 298) 7. Anträge der Fraktionen 8. Vorlagen 8.1 Zustimmung zur Wiederwahl des stellvertretenden Stadtwehrführers der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl von Ortswehrführern und stellvertretenden Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck 8.2 Ergebnis des Gutachtens über die Abdeckung der Wachbezirke 3 und 4 der Hansestadt mit Leistungen der Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr) 9. Berichte 10. Neue Anfragen und Verschiedenes 10.1 Beratung über die zukünftige Form des Arbeitskreises gegen Extremismus II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des Ausschusses vom Beantwortung von Anfragen 13. Polizeibeirat Mitteilung der Polizei Bericht über das polizeiliche Vorgehen und die Vorkommnisse bei der Demonstration am Neue Anfragen und Verschiedenes III. Öffentlicher Teil der Sitzung 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse

3 3 I. Öffentlicher Teil der Sitzung Herr Koch begrüßt die Ausschussmitglieder. TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Koch stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Herr Koch stellt die Tagesordnung fest. Herr Möller stellt folgenden Antrag: Herr Dedow weist daraufhin, dass diesem Antrag der 39 (3) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft entgegenstehe. Herr Möller schlägt vor, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen und diesbezüglich eine Stellungnahme des Bereiches Recht einholen zu lassen. Herr Behrends betont, dass die Entscheidung entscheidenden Einfluss auf die Tiefe der Aussagen der Polizei habe. Weiterhin könne die Funktion des Polizeibeirates, etwa das Absprechen von Vorgehensweisen oder Erläuterungen und Hintergründe zu polizeilichen Entscheidungen, bei einer Beratung im öffentlichen Teil der Sitzungen nicht mehr gewährleistet werden. An der folgenden Diskussion beteiligen sich Herr Dedow, Frau Lenz, Herr Hinrichs und Herr Möller. Herr Möller bittet darum, dass für die Zukunft geprüft werde, ob eine Sitzung im öffentlichen Teil möglich sei. Der Ausschuss stimmt zu.

4 4 Herr Möller schlägt vor, über den zweiten Teil des Antrages in einer geänderten Form abzustimmen: Künftig ist ein Tagesordnungspunkt Anträge auch für den nichtöffentlichen Teil vorzusehen. Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. TOP 3 Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom Herr Möller bittet darum, dass in die Niederschrift aufgenommen werde, dass er zu TOP 9.1 Ergebnis des Gutachtens zur Kostenabschätzung für die Einrichtung einer regionalisierten Leitstelle aus der Sitzung am angeregt habe, dass die Sicherheitspolitischen Sprecher der Fraktionen mit den entsprechenden Personen im Kreis Ostholstein Kontakt aufnehmen, um dieses Thema zu besprechen und eventuell weiter voran zu bringen. Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest. Ferner stellt Herr Möller folgenden Antrag: Die Niederschrift soll künftig Fragen und Beiträge der Ausschussmitglieder sowie ggf. die erfolgten Reaktionen oder Auskünfte kurz inhaltlich wiedergeben. Begründung: Der Antrag wird einstimmig angenommen. TOP 4 Mitteilungen TOP 4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden Es liegt nichts vor. TOP 4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung TOP Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für den Bereich Verkehrsangelegenheiten (TOP aus der Sitzung vom ) Herr Geißler teilt mit, dass der Bereich Verkehrsangelegenheiten plane, ein neues Dienstfahrzeug zu beschaffen. Herr Ohlow erläutert dem Ausschuss, dass die Bürgerschaft mit Beschluss vom alle Haushaltsansätze zur (Wieder)-Beschaffung von Straßenfahrzeugen mit einem Sperrvermerk versehen habe, welche nur durch die zuständigen Ausschüsse im Einzelfall aufgehoben werden könnten. Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Sperrvermerk aufzuheben.

5 5 TOP Erläuterungen zum Personalfaktor der Feuerwehr Herr Bäth stellt dem Ausschuss folgende Grafik vor: So beruhe die Ermittlung des tatsächlichen Personalfaktors auf der Bestimmung der Summe der persönlichen Ausfallzeiten aller Beamten auf Planstellen des Schichtdienstes md. Dabei stelle die Abbildung die Beeinflussung des Personalfaktors durch die unterschiedlichen (durchschnittlichen) Ausfallzeiten dar. Ferner gebe der Personalfaktor wieder, wie viele Planstellen notwendig seien, um eine Funktionsstelle (Feuerwehrfunktion, die 24 Std. rund um die Uhr über das ganze Jahr vorzuhalten sei) zu besetzen. Hierfür seien die folgenden Rechengrößen von Bedeutung: Konstanten Die Soll-Stunden pro Jahr pro Funktionsstelle: Diese würden sich aus dem Produkt der 24 Stunden des Tages, multipliziert mit den 365 Tagen des Jahres (8760 h), ergeben. Die durchschnittliche wöchentliche Anwesenheitszeit im Bereitschaftsdienst (bis 2006 = 54 Std., ab 2007 = 48 Std.) Die Brutto-Jahresanwesenheitsstunden je Beamter als Produkt der wöchentlichen Anwesenheitszeit multipliziert mit der Anzahl der Wochen eines Jahres (2.503 h = 48 h x 52,14) Die genannten Konstanten seien dabei auf ein Jahr bezogen bemessen und bei gegebenen Rahmenbedingungen nicht veränderlich. Weiterhin würden sie das Grundgerüst der Personalbedarfsberechnung bilden.

6 6 Ausfallzeiten Die Ausfallzeiten würden u. a. Urlaub, Krankheit und Fortbildungen umfassen. Ausfallzeiten würden dabei mitarbeiterbezogen (wie z.b. Krankheit) ermittelt bzw. würden sich aus den gesetzlichen Vorgaben (wie z.b. Urlaubsansprüche, gesetzlich festgelegte Ausbildungsstunden) ergeben. Ermittlung des Personalfaktors Der Personalfaktor ergebe sich aus dem Quotient aus Soll-Stunden pro Jahr pro Funktionsstelle zu Netto-Anwesenheits-Jahresstunden pro Beamter (für 2008: 8760 h / 1779 h = 4,92) Prognose Herr Bäth halte eine Entwicklung des Personalfaktors von 4,92 im Jahre 2008 über 4,89 im Jahre 2009 auf 4,87 im Jahre 2010 für realistisch. Verständnisfragen von Herrn Dedow und Herrn Möller beantwortet Herr Bäth. Herr Möller stellt folgenden Antrag: Herr Geißler weist darauf hin, dass Braunschweig bereits in der Vergangenheit nicht dazu bereit gewesen sei, die Berechnungsweise und die Ergebnisse der Personalfaktor-Kalkulation darzulegen. Des Weiteren sei Frankfurt auf Grund seiner Größe nur eingeschränkt vergleichbar. Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. TOP Mitteilung über die Änderungen im Schornsteinfegergesetz Herr Dr. Müller-Buder trägt vor, dass der Kunde bis kaum Veränderungen spüren werde. Bis dahin bleibe es bei dem herkömmlichen System von Kehrbezirken. Dies bedeute, dass der Kunde verpflichtet bleibe, Schornsteinfegerarbeiten durch den für ihn zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ausführen zu lassen. Allerdings könne der Bezirksschornsteinfegermeister nun auch Nebentätigkeiten ausführen und den Kunden in seinem Bezirk anbieten. Ab dem bestehe dann für den Kunden die Möglichkeit, die laufenden Schornsteinfegerarbeiten von einem Schornsteinfeger seiner Wahl ausführen zu lassen. Allerdings blieben bestimmte Kontrollfunktionen, z.b. Bauabnahmen und Feuerstättenschauen, einem behördlich bestellten Bezirksbevollmächtigten vorbehalten, welchem die Kunden eines Kehrbezirks zugeordnet seien. Die Bezirksbevollmächtigten würden von der Behörde nach Ausschreibung des Kehrbezirks für die Dauer von 7 Jahren ausgewählt und bestellt. Der Bezirksbevollmächtigte habe zudem zu kontrollieren, ob die Hauseigentümer die erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten haben ausführen lassen. TOP Grootkoppel Tempo 30 Zone und Altstadtinsel 20 Tonnen Fahrzeuge Grootkoppel Tempo 30 Zone: Herr Geißler trägt eine Antwort des fachlich zuständigen Fachbereiches 5 vor: Demnach würden die Straßen "Im Gleisdreieck" und Grootkoppel das Gewerbegebiet "Im Gleisdreieck/Grootkoppel" bilden. Die Ausweisung von Tempo 30-Zonen komme nach der

7 7 Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) "nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- und Indurstiegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht." Demnach könne eine Ausweisung der Grootkoppel als Tempo 30-Zone nicht erfolgen. Die Zunahme des Lkw-Verkehrs sei für ein Gewerbegebiet ein Zeichen für florierende Betriebe. Durchgangsverkehr und insbesondere Lkw-Durchgangsverkehr könne hier auch nicht auftreten, da es sich insgesamt um eine Art Sackgassenlage handele. Altstadtinsel 20 Tonnen Fahrzeuge: Herr Geißler trägt eine Antwort des fachlich zuständigen Fachbereiches 5 vor: So dürften Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 20 Tonnen auf die Altstadtinsel fahren, allerdings nicht über die Marienbrücke. Eine Frage von Herrn Martens beantwortet Herr Koch. TOP 4.3 Beantwortung von Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. TOP 5 Aktuelles aus der Bürgerschaft Es liegt nichts Aktuelles aus der Bürgerschaft vor. TOP 6 Überweisungen aus der Bürgerschaft TOP 6.1 Datenschutz in Lübeck (Drs. Nr. 222) Sitzung der Bürgerschaft am 25. September Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.2 mit Drs. Nr. 222 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag der CDU-Fraktion und Lübecker BUNT mit Mehrheit abschließend an den Hauptausschuss und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen: (Datenschutz in Lübeck) Der aktuell bekannt gewordene massenhafte Datenmissbrauch erfordert eine neue Sensibilität im Umgang mit dem Datenschutz, auch in der Hansestadt Lübeck. Aus diesem Grunde beantragt die CDU Fraktion und der Lübecker BUNT, der Bürgermeister wird beauftragt, mit Hilfe des/der Datenschutzbeauftragte/n für die Hansestadt Lübeck oder dem mit dieser Tätigkeit Beauftragte/n, bis zur Novembersitzung 2008 der Bürgerschaft über die derzeitige Struktur und das Konzept des Datenschutzes in der Lübecker Verwaltung detailliert zu berichten.

8 8 In diesem Bericht sind auch die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur Bestellung eines eigenen kommunalen Lübecker Datenschutzbeauftragten mit aufzunehmen und deren Vor- und Nachteile in der jetzigen Struktur des Datenschutzes in der Hansestadt gegenüberzustellen. Des Weiteren wird der Bürgermeister als Gesellschaftervertreter der Stadt in den städtischen Gesellschaften aufgefordert, den Stand der Umsetzung des Datenschutzes und ggf. die Benennung von eigenen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen zu erfragen und der Bürgerschaft zu berichten. Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an. TOP 6.2 Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt. Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften- Datenschutzbeauftragter und Datenschutzbericht (Drs. Nr. 297) Sitzung der Bürgerschaft am 25. September Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.49 mit Drs. Nr. 297 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit abschließend an den Hauptausschuss und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen: (Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt. Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften Datenschutzbeauftragter und Datenschutzbericht) Der Bürgermeister wird aufgefordert, 1. der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung ein Konzept über die Einrichtung der Stelle eines Datenschutzbeauftragten bzw. einer Datenschutzbeauftragten in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städtischen Gesellschaften und in den Beteiligungsgesellschaften vorzulegen. 2. der Bürgerschaft folgende Berichte vorzulegen: über die Stelle die in der Lübecker Stadtverwaltung für die Einhaltung des Datenschutzes zuständig ist, und über die Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) über Datenschutzüberprüfungen des ULD bei der Stadtverwaltung oder einzelnen Bereichen, den Eigenbetrieben, den städtischen Gesellschaften und den Beteiligungsgesellschaften über Empfehlungen und Anweisungen des ULD und der Kommunalaufsicht zur Wahrung des Datenschutzes in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städtischen Gesellschaften und in den Beteiligungsgesellschaften, sowie über deren Umsetzungen in der Novembersitzung und danach jährlich fortlaufend einen Datenschutzbericht für die Stadtverwaltung, für die Eigenbetriebe, für die städtischen Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften. An der folgenden Diskussion beteiligen sich Herr Möller, Herr Welsch, Herr Dedow und Herr Hinrichs. Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an.

9 9 TOP 6.3 Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt. Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften Verbot des Datenhandels (Drs. 298) Sitzung der Bürgerschaft am 25. September Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.50 mit Drs. Nr. 298 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit abschließend an den Hauptausschuss und den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat überwiesen: (Datenschutz in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben, in den städt. Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften Verbot des Datenhandels) Der Bürgermeister wird aufgefordert, 1. dafür zu sorgen, dass die Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe und die städtischen Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften personen-bezogene Daten nicht an natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts (nichtöffentliche Stellen) verkaufen. Über die Umsetzung ist der Bürgerschaft zu berichten. 2. der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung zu berichten: über den Datenhandel der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe der städtischen Gesellschaften und der Beteiligungsgesellschaften mit nichtöffentlichen Stellen seit dem Inkrafttreten des Landesdatenschutzgesetzes - LDSG ( ). Es soll u. a. auch berichtet werden über die jeweiligen Käufer bzw. Käuferinnen, sowie die jeweilige Anzahl der verkauften Daten, den Zweck, die Kontrolle über der missbräuchliche Verwendung durch die Käufer bzw. Käuferinnen und über die Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) über die Übermittlung personenbezogene Daten an nichtöffentliche Stellen, über die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und über Maßnahmen, mit denen die missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten verhindert werden kann. Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an. TOP 7 Anträge der Fraktionen Es liegen keine Anträge vor. TOP 8 Vorlagen TOP Zustimmung zur Wiederwahl des stellvertretenden Stadtwehrführers der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl von Ortswehrführern und stellvertretenden Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt

10 10 Herr Geißler weist daraufhin, dass alle gewählten Personen die benötigten Vorraussetzungen erfüllen würden. Die Vorlage wird einstimmig empfohlen. TOP Ergebnis des Gutachtens über die Abdeckung der Wachbezirke 3 und 4 der Hansestadt mit Leistungen der Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr) vertagt in der Sitzung am Herr Koch trägt ein Schreiben eines ehemaligen Mitarbeiters der Feuerwehr Lübeck vor, welcher bezweifelt, dass das Gebiet Kücknitz nach einer Verlagerung der Feuerwache weiter so gut abgedeckt werde. Herr Bäth versichert, dass eine Verlagerung eine weit aus bessere Abdeckung ermögliche und es nur im direkten Umfeld des ehemaligen Standorts zu einem geringfügig späteren Eintreffen der Feuerwehr kommen könne, was aber nur an dem etwas verlängerten Anfahrtsweg liege. Fragen von Herrn Welsch und Herrn Hinrichs beantworten Herr Geißler und Herr Bäth. Herr Möller stellt folgenden Antrag: Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft die Beschlussfassung mit folgendem Zusatz: Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an. Fragen von Herrn Hinrichs, Herrn Welsch, Herrn Martens beantworten Herr Geißler und Herr Bäth. Die Vorlage wird (mit dem erweiterten Beschlussvorschlag) einstimmig empfohlen. TOP 9 Berichte Es liegen keine Berichte vor. Der Ausschuss nimmt Kenntnis TOP 10 Neue Anfragen und Verschiedenes TOP 10.1 Beratung über die zukünftige Form des Arbeitskreises gegen Extremismus Herr Melchers würde es als sinnvoll erachten, den Arbeitskreis weiter bestehen zu lassen. Frau Stockfisch hält den Arbeitskreis nicht für erforderlich, da aus ihrer Sicht bereits andere Institutionen diese Themen abdecken würden beziehungsweise es besser abdecken könnten.

11 11 Herr Hoffmann hält das Thema Rechts- und Linksextremismus für ein überaus wichtiges Thema und ist der Meinung, dass der Extremismus überall bekämpft werden müsse. Herr Dedow sieht es als selbstverständlich an, dass dieses Thema in allen Ausschüssen Beachtung findet und diese die Bekämpfung von Extremismus (nach ihrer Zielgruppe bzw. thematischem Schwerpunkt) als Aufgabe wahrnehmen sollten. Er hält es für nicht richtig, diese Aufgabe heraus zu lösen. Herr Möller stellt heraus, dass der Arbeitskreis bisher keine wesentlichen Ergebnisse hervor gebracht habe und nicht nur auf Grund von Symbolik bestehen sollte. Ferner stellt Herr Möller folgenden Antrag: Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Arbeitskreis gegen Extremismus nicht weiterzuführen. Vielmehr soll bei entsprechender Sachlage erneut über die Notwendigkeit entscheiden werden, den Arbeitskreis erneut einzuberufen. Der Ausschuss nimmt den Antrag einstimmig an. II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung Herr Koch stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift. III. Öffentlicher Teil der Sitzung TOP 15 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse Herr Koch stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst worden seien. Herr Koch schließt um 19:30 Uhr die Sitzung. Gerrit Koch Vorsitzender Ronny Hopp Protokollführer

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