Niederschrift zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Bad Ems

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1 1 Niederschrift zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Bad Ems Sitzungstermin: Dienstag, Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: veröffentlicht: 18:00 Uhr 21:00 Uhr im großen Sitzungssaal (Zi. 119) des Rathauses der Verbandsgemeinde Bad Ems, Bleichstraße 1, Bad Ems, Mitteilungsblatt aktuell Nr. Anwesend sind: Unter dem Vorsitz von Herr Stadtbürgermeister Ottmar Canz CDU Von den Ratsmitgliedern Herr Wilhelm Augst SPD Herr Fritz Bingel SPD Herr Manfred Dünchem CDU Frau Marion Dürrstein CDU Herr Rüdiger Friedrich FWG Herr Bernd Geppert CDU Herr Peter Hansen SPD Herr Bernd Heinz FWG Herr Michael Held FWG Herr Lothar Krämer SPD Herr Manfred Kutscher FDP Frau Doris Lotz SPD Herr Wolfgang Lotz CDU Herr Felix Schmitt GRÜNE Herr Hubert Stubenrauch CDU Herr Achim Trappehl CDU Herr Josef Winkler GRÜNE Herr Michael Wittig CDU Herr Günter Wittler CDU Von den Beigeordneten Herr Ludwig Müller CDU Herr Frank Ackermann SPD Herr Birk Utermark FWG Von der Verwaltung Herr Andreas Brings - GB 1; zugleich Schriftführer - Herr Uwe Bruchhäuser - GB 1 - Herr Dietmar Weber - GB 2 - Als Gäste Herr Kurdirektor Reinhard Hoppe - Kurdirektor - Herr Robert Lohkamp - Citymanager -

2 2 Es fehlen: Von den Ratsmitgliedern Herr Andreas Dürrstein CDU - entschuldigt - Herr Dr. Jochen Graeff CDU - entschuldigt - Herr Peter Hauth jun. SPD - entschuldigt - Frau Petra Thiel-Hau CDU - entschuldigt -

3 3 Tagesordnung: 1. Temperatur- und Lufthygieneveränderungen während des Rheinland-Pfalz-Tages 2005 in Bad Ems; Vortrag von Herrn Dr. rer. nat. Sascha Henninger 2. Bebauungsplan "Vor der Hütthell"/"Am Steinernen Kreuz" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Vor der Hütthell"/"Am Steinernen Kreuz" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Auf dem Spieß" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Auf dem Spieß" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Im Untertalen" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 3. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Im Untertalen" - 3. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

4 4 3. Beschluss zurbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Auf der Hardt" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 2. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Auf der Hardt" - 2. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Insel Silberau"/"Auf dem Maaracker"/"Auf der Niederau"/"Auf der Pütz"/ "Hasenkümpel" und "Steinigegrund" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 6. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Insel Silberau"/"Auf dem Maaracker"/"Auf der Niederau"/"Auf der Pütz"/"Hasenkümpel" und "Steinigegrund" - 6. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Auf der Mühlbach" / "In der Mühlbach" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Auf der Mühlbach" / "In der Mühlbach" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3

5 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Auf der Weidhelle" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 3. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Auf der Weidhelle" - 3. Änderung - der Stadt Bad Ems hier. 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschlusszur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Vor der Loos" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 5. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Vor der Loos" - 5. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zurbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Fronhof" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Fronhof" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren

6 6 Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Koblenzer Straße" / "Kirchgasse" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ Bebauungsplan "Koblenzer Straße" / "Kirchgasse" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Ems - Zustimmung der Ortsgemeinden und der Stadt Bad Ems zur endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates zur 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Bad Ems Vorlage: 1 DS 13/ Anträge der Fraktionen 24. Einwohnerfragestunde Fußgängerüberweg / Zebrastreifen Koblenzer Straße 25. Mitteilungen und Anfragen Umsetzung Halle Bartholomäusmarktverein Geschwindigkeitsbegrenzung "40 km/h" Arzbacher Straße Bad Ems Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad Ems für das Jahr 2006 Umgestaltung Römerstraße 26. Verschiedenes Lahntalklinik Bad Ems; Parksituation Wanderschild am Linskopf Pfahlgraben Bad Ems

7 Schild Blöskopf Rundwanderweg Silberau

8 8 Protokoll: Der Vorsitzende stellt die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. TOP 1 Temperatur- und Lufthygieneveränderungen während des Rheinland-Pfalz- Tages 2005 in Bad Ems; Vortrag von Herrn Dr. rer. nat. Sascha Henninger Stadtbürgermeister Canz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. rer. nat. Sascha Henninger, Bad Ems. Stadtbürgermeister Canz erläutert den Anwesenden, dass Herr Dr. Henninger anlässlich des Rheinland-Pfalz-Tages im Jahre 2005 in der Stadt Bad Ems Temperatur- und Lufthygienemessungen vorgenommen hat, die er heute der Öffentlichkeit vorstellen möchte. Stadtbürgermeister Canz erteilt Herrn Dr. Henninger das Wort. Herr Dr. Henninger gibt in einem anschaulichen Vortrag mittels Videobeamer den Anwesenden seine Ergebnisse der Temperatur- und Lufthygienemessungen anlässlich des Rheinland-Pfalz Tages 2005 in Bad Ems zur Kenntnis. Fragen der Anwesenden Ratsmitglieder werden von Herrn Dr. Henninger eingehend beantwortet. Stadtbürgermeister Canz dankt Herrn Dr. Henninger für die sehr gute Arbeit und erklärt, dass das Ergebnis dieser Arbeit und auch weitere Luftmessungen für Bad Ems von großer Bedeutung hinsichtlich der Anerkennung als Kurort seien. Stadtbürgermeister Canz erklärt weiter, dass man bezüglich der Anerkennung der Stadt Bad Ems als Kurort in der Zukunft über eine weitere Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Henninger nachdenken sollte. Die Anwesenden bestätigen den Dank an Herrn Dr. Henninger durch Tischklopfen. TOP 2 Bebauungsplan "Vor der Hütthell"/"Am Steinernen Kreuz" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0387 Bad Ems geben den Anwesenden eingehende Erläuterun-

9 9 gen Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Vor der Hütthell / Am Steinernen Kreuz der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. TOP 3 Bebauungsplan "Vor der Hütthell"/"Am Steinernen Kreuz" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt.

10 10 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. TOP 4 Bebauungsplan "Auf dem Spieß" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0390 Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Auf dem Spieß der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

11 11 TOP 5 Bebauungsplan "Auf dem Spieß" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ 0391 Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt. 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. TOP 6 Bebauungsplan "Im Untertalen" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 3. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0392 Stadtbürgermeister Canz und Herr Weber von der Bauverwaltung der Verbands-

12 12 gemeindeverwaltung Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Im Untertalen der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. TOP 7 Bebauungsplan "Im Untertalen" - 3. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zurbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt. 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Ab-

13 13 satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. TOP 8 Bebauungsplan "Auf der Hardt" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 2. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0395 Ratsmitglied und Beigeordneter Müller verlässt wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerbereich Platz. Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Auf der Hardt der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ratsmitglied und Beigeordneter Müller nimmt wieder am Sitzungstisch Platz.

14 14 TOP 9 Bebauungsplan "Auf der Hardt" - 2. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ 0396 Ratsmitglied und Beigeordneter Müller verlässt wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerbereich Platz. 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt. 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ratsmitglied und Beigeordneter Müller nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. TOP 10 Bebauungsplan "Insel Silberau"/"Auf dem Maaracker"/"Auf der Niederau"/"Auf der Pütz"/ "Hasenkümpel" und "Steinigegrund" der Stadt Bad Ems

15 15 Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 6. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0400 Die Ratsmitglieder Krämer und Wittig verlassen wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nehmen im Zuhörerbereich Platz. Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Insel Silberau / Auf dem Maaracker / Auf der Niederau / Auf der Pütz / Hasenkümpel und Steinigegrund der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Ratsmitglieder Krämer und Wittig nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. TOP 11 Bebauungsplan "Insel Silberau"/"Auf dem Maaracker"/"Auf der Niederau"/"Auf der Pütz"/"Hasenkümpel" und "Steinigegrund" - 6. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemein-

16 16 sames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ 0401 Die Ratsmitglied Krämer und Wittig verlassen wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nehmen im Zuhörerbereich Platz. 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt. 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Ratsmitglieder Krämer und Wittig nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. TOP 12 Bebauungsplan "Auf der Mühlbach" / "In der Mühlbach" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0404

17 17 Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Auf der Mühlbach / In der Mühlbach der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. TOP 13 Bebauungsplan "Auf der Mühlbach" / "In der Mühlbach" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ 0405 Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt. 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-

18 18 lange ist 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. TOP 14 Bebauungsplan "Auf der Weidhelle" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 3. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0406 Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Auf der Weidhelle der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. TOP 15 Bebauungsplan "Auf der Weidhelle" - 3. Änderung - der Stadt Bad Ems hier. 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit

19 19 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschlusszur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt. 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet. 3. buch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. TOP 16 Bebauungsplan "Vor der Loos" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 5. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0409 Ratsmitglied Augst verlässt wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

20 20 Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Vor der Loos der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ratsmitglied Augst nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. TOP 17 Bebauungsplan "Vor der Loos" - 5. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zurbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ 0410 Ratsmitglied Augst verlässt wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerbereich Platz. 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt. 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet.

21 21 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ratsmitglied Augst nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. TOP 18 Bebauungsplan "Fronhof" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0412 Ratsmitglied Held verlässt wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerbereich Platz. Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Fronhof der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ratsmitglied Held nimmt wieder am Sitzungstisch Platz.

22 22 TOP 19 Bebauungsplan "Fronhof" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ 0413 Ratsmitglied Held verlässt wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerbereich Platz. 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt. 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ratsmitglied Held nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. TOP 20 Bebauungsplan "Koblenzer Straße" / "Kirchgasse" der Stadt Bad Ems Eröffnungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes Vorlage: 1 DS 13/ 0414

23 23 Ratsmitglied und Beigeordneter Müller sowie Beigeordneter Ackermann verlassen wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nehmen im Zuhörerbereich Platz. Gemäß wird mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Eröffnung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Koblenzer Straße / Kirchgasse der Stadt Bad Ems unter Anwendung des 13 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes ist mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie im beigefügten katasteramtlichen Lageplanausschnitt umgrenzt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ratsmitglied und Beigeordneter Müller sowie Beigeordneter Ackermann nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. TOP 21 Bebauungsplan "Koblenzer Straße" / "Kirchgasse" - 1. Änderung - der Stadt Bad Ems 2. Beschluss auf Verzicht einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB und zur Offenlage nach 3 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren Vorlage: 1 DS 13/ 0415 Stadtbürgermeister Canz weist die anwesenden Ratsmitglieder und Beigeordne-

24 24 ten Ratsmitglied und Beigeordneter Müller sowie Beigeordneter Ackermann verlassen wegen Ausschließungsgründen den Sitzungstisch und nehmen im Zuhörerbereich Platz. 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 03/2006, wird zugestimmt. 2. Auf eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird verzichtet. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ratsmitglied und Beigeordneter Müller sowie Beigeordneter Ackermann nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. TOP Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Ems - Zustimmung der Ortsgemeinden und der Stadt Bad Ems zur endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates zur 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Bad Ems Vorlage: 1 DS 13/ 0418 Stadtbürgermeister Canz gibt den Anwesenden eingehende Erläuterungen zur 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Ems insbesondere hinsichtlich der Zustimmung der Stadt Bad Ems zur endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates zur 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Bad Ems. Ratsmitglied Wolfgang Lotz erklärt, dass er die Begründung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises zur Linsgrundtrasse nicht nachvollziehen könne insbesondere im Hinblick auf nachfolgende Generationen.

25 25 Ratsmitglied Augst erklärt, dass die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hier lediglich einen Hinweis gegeben habe. Herr Weber von der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems erklärt, dass die Überlegungen zur Linsgrundtrasse in Bad Ems der geltenden Beschlusslage des Rates der Stadt Bad Ems entsprechen. Der endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes in Form seiner 4. Fortschreibung wird 67 Abs. 2 Gemeindeordnung unter Berücksichtigung der Einschränkung, Maßgabe und Auflagen des Genehmigungsschreibens der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises vom zugestimmt. Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0 TOP 23 Anträge der Fraktionen Hierzu ergibt sich kein Beratungsbedarf. TOP 24 Einwohnerfragestunde TOP 24.1 Fußgängerüberweg / Zebrastreifen Koblenzer Straße Ein Einwohner fragt nach, warum der Fußgängerüberweg/Zebrastreifen in Höhe der Firma Heizbau Lotz/ehemalige Esso-Tankstelle in der Koblenzer Straße in Bad Ems nicht mehr vorgesehen ist. Der Anwohner sieht in seinen weiteren Ausführungen eine erhebliche Gefährdung für Schulkinder die morgens und mittags die Koblenzer Straße in dem angesprochenen Bereich überqueren müssen. Stadtbürgermeister Canz erklärt hierzu, dass er diese Frage schriftlich an den Landesbetriebes Straßen und Verkehr weiterleiten wird. Stadtbürgermeister Canz erklärt jedoch seine Befürchtung, dass der Fußgängerüberweg aufgrund eines geringeren Verkehrsaufkommens weggefallen sei. Dem Grundsatz nach sind die Anmerkungen des Einwohners, so Stadtbürgermeister Canz, jedoch durchaus

26 26 nachvollziehbar. Stadtbürgermeister Canz erklärt weiter, dass er die Antwort des Landesbetriebes Straßen und Verkehr auf seine schriftliche Anfrage an den Einwohner Herrn Faddoul und die Fraktionsvorsitzenden zukommen lassen wird. TOP 25 Mitteilungen und Anfragen TOP 25.1 Umsetzung Halle Bartholomäusmarktverein Stadtbürgermeister Canz teilt den Anwesenden hier mit, dass hier ein guter Baufortschritt bei der Umsetzung der Bartholomäusmarkthalle zu verzeichnen sei. Insgesamt sei hier für den Bartholomäusmarktverein ein besserer Standort gefunden worden, so Stadtbürgermeister Canz. TOP 25.2 Geschwindigkeitsbegrenzung "40 km/h" Arzbacher Straße Bad Ems Stadtbürgermeister Canz verliest den Anwesenden den Ausdruck einer an die Verwaltung gerichteten des Landesbetriebes Straßen und Verkehr mit Datum vom Stadtbürgermeister Canz teilt mit, dass der Landesbetrieb Straßen und Verkehr vor einer Stellungnahme zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Arzbacher Straße auf 40 km/h eine Geschwindigkeitsmessung beauftragen wird. Laut Mitteilung des Landesbetriebes Straßen und Verkehr, so Stadtbürgermeister Canz, wird erst dann eine Stellungnahme von dort zu erwarten sein, bis die Ergebnisse dieser Geschwindigkeitsmessung vorliegen. Ratsmitglied Augst erklärt, dass dann die von Herrn Bürgermeister Oster in der Rhein-Lahn-Zeitung vom abgegebene Presseerklärung nicht stimme. Weiter wurde in dem Pressebericht erklärt, so Ratsmitglied Augst, dass es eines Antrages der SPD-Fraktion auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h in der Arzbacher Straße nicht bedurft hätte. Die Verwaltung habe jedoch in einer Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h in der Arzbacher Straße den Antrag der SPD-Fraktion als hilfreich angesehen, dies sei für ihn nicht schlüssig, so Ratsmitglied Augst. Weiter erklärt Ratsmitglied Augst, dass die von Herrn Bürgermeister Oster in der Rhein-Lahn-Zeitung vom geäußerte Meinung, dass hier keine politischen Beschlüsse gefasst werden sollten, absolut nicht nachvollziehbar sei. Wenn der Rat der Stadt Bad Ems, so Ratsmitglied Augst, keine politischen Beschlüsse mehr fassen dürfe, wären die Ratsmitglieder fehl am Platze, so Ratsmitglied Augst. Ratsmitglied Augst erklärt weiter, dass auf dem ursprünglichen Antrag der SPD-Fraktion von vor zwei Jahren nichts passiert sei. Den Verweis auf die Beteiligung oder Anhörung von Experten sieht Ratsmitglied Augst in seinen weiteren Ausführungen nicht als hilfreich an. Man müsse nur die Anlieger der Arzbacher Straße befragen, so Ratsmitglied Augst, dann hätte man

27 27 eine einhellige Meinung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h. Ratsmitglied Augst weist zum Abschluss seiner Ausführungen darauf hin, dass der gesamte Rat der Stadt Bad Ems in seiner letzten Sitzung den SPD- Antrag mehrheitlich beschlossen habe und nicht die SPD-Fraktion allein. Ratsmitglied Augst erklärt, dass er noch in diesem Monat eine Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h in der Arzbacher Straße in Bad Ems erwarte. Herr Weber von der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems erklärt, dass die Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde die Anordnung getroffen habe, der Landesbetrieb Straßen und Verkehr dieser Anordnung jedoch widersprochen habe. Stadtbürgermeister Canz spricht sich dafür aus, in der Angelegenheit noch einmal nachzuhaken. TOP 25.3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad Ems für das Jahr 2006 Stadtbürgermeister Canz teilt mit, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2006 genehmigt wurden. TOP 25.4 Umgestaltung Römerstraße Stadtbürgermeister Canz teilt den Anwesenden mit, dass in der Zeit vom bis die Römerstraße von der Grabenstraße bis zum Kurhaus voll gesperrt werden müsse. Weiter teilt Stadtbürgermeister Canz mit, dass in der Zeit vom bis der Bereich zwischen Kaiserdenkmal und Rathausstraße sowie der Bereich der Kreuzung Rathausstraße/Römerstraße für den Verkehr voll gesperrt werden müsse. TOP 26 Verschiedenes TOP 26.1 Lahntalklinik Bad Ems; Parksituation Ratsmitglied Wolfgang Lotz erklärt, dass im Bereich der Lahntalklinik in den anliegenden Straßen geparkt werde und nicht auf einem abgesperrten eigenen Grundstück der Lahntalklinik.

28 28 Stadtbürgermeister Canz erklärt, dass die Situation bekannt sei und damit zusammenhängt, dass ein Grundstück der Staatsbad Bad Ems GmbH an die Lahntalklinik Bad Ems verkauft wurde, jedoch auf diesem Grundstück offensichtlich ein Parken nicht zulässig sei. TOP 26.2 Wanderschild am Linskopf Ratsmitglied Wolfgang Lotz bittet darum, das Schild zu befestigen. TOP 26.3 Pfahlgraben Bad Ems Ratsmitglied Wolfgang Lotz bittet darum, die Verlängerung des Pfahlgrabens in Richtung Kurwaldbahn als Wanderweg in Ordnung zu bringen. TOP 26.4 Schild Blöskopf Ratsmitglied Wolfgang Lotz bittet hier das Hinweisschild in die richtige Richtung zu drehen. Stadtbürgermeister Canz erklärt am Ende des Tagesordnungspunktes Verschiedenes hinsichtlich der Anregungen und Anfragen der Ratsmitglieder, dass man diese doch zukünftig direkt an den Bauhofleiter Herrn Rauen melden solle. Herr Rauen habe alle 14 Tage eine telefonische Sprechstunde eingerichtet, so Stadtbürgermeister Canz. Die Termine der Sprechstunde sind regelmäßig im Aktuell veröffentlicht, so Stadtbürgermeister Canz. TOP 26.5 Rundwanderweg Silberau Ratsmitglied Krämer erklärt, dass der Weg durch Autoverkehr stark beschädigt sei und spricht sich dafür aus, am Anfang des Weges einen Poller anzubringen. Stadtbürgermeister Canz erklärt, dass man am Anfang des Weges einen Poller aufstellen wird und die DLRG für den Poller einen Schlüssel zur Verfügung gestellt bekommt.

29 29 Für die Richtigkeit: Datum: Vorsitzender Schriftführer/in

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