Steuern I Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

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1 Steuern I Grundzüge der Unternehmensbesteuerung t /Essen/Stand: April 2008

2 2 Lernziele: - Grundkenntnisse über ausgewählte Steuerarten als Bestandteil des Steuersystems und damit der Wirtschaftsordnung - Einblicke in die Bedeutung von Steuern für betriebswirtschaftliche Fragestellungen /Essen/Stand: April 2008

3 3 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

4 4 Literatur Haberstock, Lothar/Breithecker, Volker: Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 14. Aufl., Berlin 2008 Kußmaul, Heinz: Betriebswirtschaftliche i t h Steuerlehre, 4. Aufl., München 2005 Neus, Werner: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre aus institutionenökonomischer Sicht, 5. Aufl., Tübingen 2007 Rose, Gerd: Ertragsteuern, 16. Aufl., Berlin 2006 Rose, Gerd: Umsatzsteuern, 18. Aufl., Berlin 2004 Schanz, Günther: Wissenschaftsprogramme der Betriebswirtschaftslehre, i t h in: Bea, Franz Xaver/ Friedl, Birgit/Schweitzer, Marcell (Hrsg.): Allgemeine Betriebswirtschaftlehre, Band 1: Grundfragen, 9. Aufl., Stuttgart 2004, S Scheffler, Wolfram: Besteuerung von Unternehmen I, 10. Aufl., Berlin 2007 Schreiber, Ulrich: Besteuerung der Unternehmen, 2. Aufl., Berlin 2008 /Essen/Stand: April 2008

5 5 Literatur Schweitzer, Marcell: Gegenstand und Methoden der Betriebswirtschaftslehre, in: Bea, Franz Xaver/Friedl, Birgit/Schweitzer, Marcell (Hrsg.): Allgemeine Betriebswirtschaftlehre, Band 1: Grundfragen, 9. Aufl., Stuttgart tt t 2004, S Siegel, Theodor/Bareis, Peter: Strukturen der Besteuerung, 4. Aufl., München 2004 Tipke, Klaus/Lang, Joachim: Steuerrecht, 18. Aufl., Köln 2005, Neuerscheinung voraussichtlich im April 2008 Gesetzestexte: Wichtige Steuergesetze, NWB-Verlag, 56. Aufl., Herne 2008 Wichtige Wirtschaftsgesetze, NWB-Verlag, 21. Aufl., Herne 2008 /Essen/Stand: April 2008

6 6 Kassenmäßige Steuereinnahmen 2007 nach Steuerarten in Mio. Steuerart 2007 Änderung ggü. Vorjahr in vh Steuerart 2007 Änderung ggü. Vorjahr in vh 1. Lohnsteuer 2. Veranlagte Einkommensteuer 3. nicht veranlagte Einkommensteuer 4. Zinsabschlag 5. Körperschaftsteuer 6. Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer kjkjjkjkjk Einfuhrumsatzsteuer 7. Gewerbesteuerumlage 8 Erhöhte Gewerbesteuerumlage , , , , , , , ,9 3850, ,5 42,5 15,8 46,4 0,1 15,6 14,6 19,1 0, Erhöhte Gewerbesteuerumlage 3.124,6 1,6 Gemeinschaftliche Steuern insgesamt ,3 13,4 9. Energiesteuer 10. Tabaksteuer 11. Branntweinsteuer 11a. Alcopopsteuer 12. Schaumweinsteuer 13. Zwischenerzeugnissteuer 14. Kaffeesteuer 15. Versicherungsteuer 16. Stromsteuert 17. Solidaritätszuschlag 18. Sonstige Bundessteuern 19. Pauschalierte Einfuhrabgaben , , ,7 2,8 371,4 25, , , , ,5 0,1 1,4-2,4-0,9-9,3-0,53-11,7-3,5 11,7 17,7 13 1,3 9,5 1,2-8,1 20. Vermögensteuer 21. Erbschaftsteuer 22. Grunderwerbsteuer 23. Kraftfahrzeugsteuer 24. Rennwett- und Lotteriesteuer 25. Feuerschutzsteuer 26. Biersteuer 27. Sonstige Ländersteuern 5, , , , ,5 319,3 756,8 0,1-81,8 11,7 13,5-0,4-4,1-0,8-2,9 Ländersteuern insgesamt ,7 5,1 28. Zölle 3.983,0 2,7 Steuereinnahmen insgesamt (ohne reine Gemeindesteuern) ,8 10,7 Quelle: Bundesministerium der Finanzen, online im Internet, und Verwaltung/Steuern/Steuerschaetzung einnahm en/steuereinnahmen/ a6001.html, Stand: Bundessteuern insgesamt ,8 1,8 /Essen/Stand: April 2008

7 7 Ausgewählte Steuern im Unternehmensprozess Grundsteuer rechtsformabhängig bei Vermögenstransfer Erbschaft- & Schenkungsteuer im Unternehmensprozess eingesetztes Vermögen Beschaffung Produktion Absatz Gewinn Grunderwerbsteuer Stromsteuer Mineralölsteuer Umsatzsteuer rechtsformabhängig Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer /Essen/Stand: April 2008

8 8 Ausgewählte Rechtsformen Rechtsformen Einzelunternehmen Gesellschaften Kapitalgesellschaften -GmbH -AG -KGaA personalistische -GbR -OHG -KG Personengesellschaften kapitalistische -GmbH&Co.KG /Essen/Stand: April 2008

9 9 Zuordnung von Rechtsformen und ausgewählten Steuerarten Rechtsformen Einzelunternehmen Einzelunternehmer (natürliche Person) Gewerbesteuer Einkommensteuer Erbschaftsteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Kapitalgesellschaften Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Erbschaftsteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Personengesellschaften Gewerbesteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Gesellschafter Gesellschafter Annahme: natürliche Person Annahme: natürliche Person Einkommensteuer Einkommensteuer Erbschaftsteuer Erbschaftsteuer /Essen/Stand: April 2008

10 10 Steuerbegriff ( 3 Abs. 1 AO) Geldleistung keine direkte Gegenleistung auferlegt durch öffentlich-rechtliches Gemeinwesen hoheitliche Auferlegung gleichmäßige Auferlegung zur Erzielung von Einnahmen (u. U. nur Nebenzweck) zur Steuerauferlegung era bedarf es eines Gesetzes /Essen/Stand: April 2008

11 11 Kriterium: Keine direkte Gegenleistung Abgaben Gebühren - Inanspruchnahme besonderer Leistungen - individuelle Nutzenzurechnung - Ausschlussprinzip Beiträge - Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen - gruppenbezogene Nutzenzurechnung - Ausschlussprinzip auf Gruppenebene Steuern - weder individuelle noch gruppenbezogene Gegenleistung aber: abstrakte Äquiva- lenz in Form öffentlicher Güter /Essen/Stand: April 2008

12 12 Divisionsprinzip Äquivalenzprinzip Kriterium: Gleichmäßige Auferlegung Möglichkeiten der Steuerlastverteilung Leistungsfähigkeitsprinzip horizontale Gerechtigkeit vertikale Gerechtigkeit /Essen/Stand: April 2008

13 13 Kriterium: Gleichmäßige Auferlegung Bemessung steuerlicher Leistungsfähigkeit (1) direkt Steuern knüpfen unmittelbar an Indikatoren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit g an Einkommensteuer Körperschaftsteuer Eb Erbschaft- und dschenkungsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer (2) indirekt Erfassung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit auf Umwegen über Einkommensverwendung Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Mineralölsteuer /Essen/Stand: April 2008

14 14 Steuertatbestand Steuerschuldner = Rechtssubjekt, dem Steuerschuld zugewiesen wird Steuerobjekt = Steuergut/Steuergegenstand Steuerbemessungsgrundlage = quantifiziertes Steuerobjekt Zurechnung des Steuerobjektes zum Steuersubjekt Steuertarif = funktionale Beziehung zwischen Steuerbemessungsgrundlage und dsteuerbetrag t Steuer = St = Bt s mit St = Steuer Bt = Bemessungsgrundlage s = Steuersatz /Essen/Stand: April 2008

15 15 Rechtsquellen der Besteuerung EU-Vertrag Verordnungen und Richtlinien der EU Grundgesetz einfache Steuergesetze Auslegung durch Judikative Rechtsverordnungen Auslegung durch Exekutive /Essen/Stand: April 2008

16 16 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

17 17 Einkommensteuerpflicht Einkommensteuerpflicht unbeschränkte insbesondere 1 Abs. 1 EStG Welteinkommen beschränkte insbesondere 1 Abs. 4 EStG inländisches Einkommen /Essen/Stand: April 2008

18 18 Steuerrechtliches Einkommenverständnis Periodeneinkommen als Maßgröße persönlicher Leistungs- fähigkeit Anknüpfung an das Erwerbseinkommen Elemente der Quellenkonzeption (Fuisting) sowie der Reinvermögenszugangskonzeption (von Schanz) Nettoprinzip Besteuerung des disponiblen Einkommens /Essen/Stand: April 2008

19 19 Beispiel zur Abgrenzung von Quellen- und Reinvermögenszugangskonzeption Die natürliche Person A hat am eine festverzinsliche Anleihe zum Nennwert in Höhe von gekauft. Die Anleihe wird mit 10% p.a. verzinst und ist am fällig. A veräußert die Anleihe am zu 104%. Wie hoch ist sein Ein- kommen in der Periode 02 nach der Quellenkonzeption? nach der Reinvermögenszugangskonzeption? /Essen/Stand: April 2008

20 20 Beispiel zur Einkommensteuer Der unbeschränkt steuerpflichtige X betreibt seit Periode 00 eine Buchhandlung. Er ist als Einzelkaufmann im Handelsregister eingetragen. Der Handelsbilanzgewinn des Einzelunternehmens beträgt Zu Weihnachten hat X seinen 20 besten Kunden Bücher im Wert von je 50 geschenkt. Zu Beginn des Jahres war X noch für einen Monat Arbeitnehmer und hat daraus ein Bruttogehalt in Höhe von erzielt. Dafür wurde Lohnsteuer in Höhe von 500 einbehalten. X hat des Weiteren festverzinsliche Wertpapiere mit einem Nennwert in Höhe von in seinem Depot. Er erzielt aus diesen Wertpapieren in Periode 00 Zinsen in Höhe von 800. X hat die Wertpapiere am zum Nennwert angeschafft. Am veräußert er diese zu X hat unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von X ist ledig, kinderund konfessionslos. Ermitteln Sie die Einkommensteuerschuld, die Einkommensteuerabschlusszahlung, den Durchschnittssteuersatz sowie den Grenzsteuersatz des X. /Essen/Stand: April 2008

21 21 Bemessungsgrundlage ( 2 EStG) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13-14a) + Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15-17) Gewinneinkünfte + Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18) + Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 19-19a) 19a) + Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20) (aber: 2 Abs. 5b EStG) Überschusseinkünfte + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21) + Sonstige Einkünfte ( 22-23) = Summe der Einkünfte Erwerbseinkommen./. div. Freibeträge = Gesamtbetrag der Einkünfte./. Sonderausgaben ( 10-10c)./. außergewöhnliche Belastungen ( 33-33b) = Einkommen./. Kinderfreibeträge = zu versteuerndes Einkommen disponibles Einkommen /Essen/Stand: April 2008

22 22 Ermittlung der Einkünfte Einnahmen steuerbare Einnahmen nicht steuerbare Einnahmen steuerpflichtige Einnahmen steuerfreie Einnahmen Ausgaben Ausgaben in wirtschaftlichem Zsh. mit steuerbaren Einnahmen Ausgaben für private Lebensführung grds. Abzugsverbot./. Ausgaben in wirtschaftlichem h Zsh. Ausgaben in wirtschaftlichem h Zsh. mit steuerpflichtigen Einnahmen mit steuerfreien Einnahmen 3c EStG = Einkünfte /Essen/Stand: April 2008

23 23 Abgrenzung steuerbare/nicht steuerbare Einnahmen Einnahme ist unter eine Einkunftsart zu subsumieren Lotteriegewinne, Erbschaften sind nicht steuerbar Einkünfteerzielungsabsicht muss vorliegen Liebhaberei (= Tätigkeit aus privater Hingabe/Neigung) ist nicht steuerbar /Essen/Stand: April 2008

24 24 Gewinneinkunftsarten allgemeine Merkmale: Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Hinausgehen über Vermögensverwaltung 13 EStG: Land- & Forstwirtschaft, insbesondere Feldwirtschaft, Tierzucht, Tierhaltung, Forstwirtschaft 18 EStG: insbesondere Freiberufler: z.b. Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, Wirtschafts- prüfer, Steuerberater persönliche Arbeitsleistung des Berufsträgers ist charakteristisch 15 EStG: weder Land- & Forstwirtschaft noch selbständige Arbeit i.s.d. 18 EStG /Essen/Stand: April 2008

25 25 Einkünfteermittlung Gewinneinkunftsarten Grundlage: Reinvermögenszugangskonzeption; g g eingesetztes Vermögen: Betriebsvermögen Gewinnermittlung Betriebsvermögensvergleich ( 5 Abs. 1 EStG) Steuerbilanz Einnahmenüberschussrechnung ( 4 Abs. 3 EStG) steuerpflichtige Betriebseinnahmen i Gewinn/Verlust Handelsbilanz./. abzugsfähige Betriebsausgaben +/./. Entnahmen/Einlagen = Gewinn/Verlust +/./. Durchbrechungen Maßgeblichkeitsprinzip = Gewinn/Verlust Steuerbilanz +/./. Entnahmen/Einlagen./. steuerfreie Betriebseinnahmen + nicht abzugsfähige Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust weitgehend zahlungsorientiert periodisierte Zahlungen unterschiedliche Periodengewinne Liquiditäts-, Rentabilitätswirkungen Totalgewinn ist gleich /Essen/Stand: April 2008

26 26 Einkünfteermittlung Gewinneinkunftsarten Gewinnermittlung derivativ ( 140 AO)/ originär ( 141 AO) buchfüh- rungspflichtige Gewerbetrei- bende Einnahmenüberschussrechnung Freiberufler kleine Land- und Forstwirte weder buchführungspflichtige noch freiwillig buchführende Gewerbetreibende Betriebsvermögensvergleich Steuerbilanz /Essen/Stand: April 2008

27 27 Einkünfteermittlung Überschusseinkunftsarten Grundlage: Quellenkonzeption Ausnahme 17, 20 Abs. 2, 23 EStG steuerpflichtige Einnahmen ( 8 Abs. 1 EStG)./. abzugsfähige Werbungskosten ( 9 Abs. 1 EStG) = Einkünfte Grundsatz: Zuflussprinzip ( 11 EStG) eingesetztes Vermögen: Privatvermögen /Essen/Stand: April 2008

28 28 Überschusseinkunftsarten 19 EStG: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte als Arbeitnehmer ( 1 Abs. 1 LStDV) typische Einnahmen: Gehälter, Löhne aus laufendem/früherem Arbeitsverhältnis steuerfreie Einnahmen: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Sonntagsund Nachtzuschläge Werbungskosten: Beiträge Berufsverband, typische Berufskleidung, Fortbil- dungskosten Besonderheiten: Arbeitnehmerpauschbetrag, Lohnsteuer als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer /Essen/Stand: April 2008

29 29 Überschusseinkunftsarten 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen Überlassung von Geldvermögen zur Nutzung Gewinne aus der Veräußerung des Geldvermögensstamms typische Einnahmen: Dividenden, Zinsen, Beteiligungserträge aus typisch stiller Gesellschaft, Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren Grundsatz: gesonderter Steuertarif nach 32d EStG Werbungskosten: nur Sparerpauschbetrag 801 Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung /Essen/Stand: April 2008

30 30 Überschusseinkunftsarten Ausnahmen vom gesonderten Steuertarif nach 32d EStG: Günstigerprüfung gepüu g 32d Abs. 6 EStG Regelbesteuerung für bestimmte Kapitaleinkünfte ( 32d Abs. 2 EStG) Teileinkünfteverfahren für Dividenden bei Antrag nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG /Essen/Stand: April 2008

31 31 Überschusseinkunftsarten 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Überlassung von Realvermögen zur Nutzung typische Einnahmen: Miete/Pacht aus Vermietung/Verpachtung von unbeweglichem Vermögen Werbungskosten: Gebäudeabschreibung, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherung /Essen/Stand: April 2008

32 32 Überschusseinkunftsarten 22 EStG: Sonstige Einkünfte typische Einnahmen: wiederkehrende d Bezüge, insbesondere Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung private Veräußerungsgeschäfte: Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung 10 Jahre (Grundstücke und Gebäude) 1 Jahr (andere Wirtschaftsgüter, insbesondere Wertpapiere) Besonderheiten: Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften i.h.v. 599,99 /Essen/Stand: April 2008

33 33 Veräußerungsgewinne g im Privatvermögen Grundsatz: Steuerfreiheit Überschusseinkunftsarten Ausnahmen: Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 1% innerhalb der letzten 5 Jahre gewerbliche Einkünfte ( 17 EStG) sonstige Gewinne aus der Veräußerung des Geldvermögensstamms Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 2 EStG) Gewinne aus der Veräußerung von: Grundstücken/Gebäuden mit Zeitraum zw. Anschaffung/Veräußerung g 10 Jahre sonstige Einkünfte ( 23 EStG) anderen Wirtschaftsgütern mit Zeitraum zwischen Anschaffung/Veräußerung 1 Jahr sonstige Einkünfte ( 23 EStG) /Essen/Stand: April 2008

34 34 Haupteinkunftsarten: t Ergänzung zu den Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Nebeneinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte Beispiel: Der Steuerpflichtige X betreibt ein gewerbliches Einzelunternehmen. Liquide Mittel des Unternehmens legt X in festverzinsliche Wertpapiere und Anleihen an. Welcher Einkunftsart werden die Zinsen und Dividenden zugerechnet? /Essen/Stand: April 2008

35 35 Einkunftsarten und Rechtsform Einzelunternehmen: grds. jede Einkunftsart möglich, Ausnahme: Einkünfte nach 19 EStG Personengesellschaften: grds. jede Einkunftsart möglich, Ausnahme: Einkünfte nach 19 EStG Die Einkünfte werden bei den Gesellschaftern besteuert. Gewerbliche Einkünfte sind bei Personengesellschaften kraft gewerblicher Betätigung, Infizierung, Prägung ( 15 Abs. 2, 3 EStG) möglich. /Essen/Stand: April 2008

36 36 Ermittlung des disponiblen Einkommens Ausgaben für private Lebensführung grds. Abzugsverbot gesetzlich zum Abzug zugelassene Ausgaben Ausgaben für normale Lebensaufwendungen - Sonderausgaben 10-10c EStG - Kinderlastenausgleich 31, 32 EStG außergewöhnliche Belastungen 33-33b EStG /Essen/Stand: April 2008

37 37 Sonderausgaben Sonderausgaben unbeschränkt abziehbar beschränkt abziehbar z.b. gezahlte Kirchensteuer ( 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) Pauschbetrag ( 10c Abs. 1 EStG) z.b. bestimmte Unterhaltsleistungen ( 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) z.b. Aufwendungen für eigene Berufsausbildung ( 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 EStG) bestimmte Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht-, Lebens-, Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 EStG) Pauschbetrag ( 10c Abs. 2-4a EStG) /Essen/Stand: April 2008

38 38 Einkommensteuertarif 2007 Durchschnittssteuersatz n Prozent ndtarifs ittsbelastung i dung des Grun Durchschn bei Anwend rd. 19,4% bei zve rd. 35% bei zve zu versteuerndes Einkommen (zve) in Euro Quelle: Parmentier, W. (2007) /Essen/Stand: April 2008

39 39 Einkommensteuertarif 2007 Grenzsteuersatz Prozent bei rundtarifs Gren nzbelastung in Anw wendung des G 42% 45% zu versteuerndes Einkommen (zve) in Euro Quelle: Parmentier, W. (2007) /Essen/Stand: April 2008

40 40 Ermittlung der Einkommensteuer zu versteuerndes Einkommen Tarif tarifliche Einkommensteuer./. Steuerermäßigungen (z.b. GewSt-Anrechnung) = festzusetzende Einkommensteuer./. Vorauszahlungen = Abschlusszahlung/Erstattung /Essen/Stand: April 2008

41 41 Beispiele zum Einkommensteuertarif 1. Der ledige Steuerpflichtige A erzielt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von Überdies erzielte er Einkünfte in Höhe von , die nach einem DBA von der deutschen Einkommensteuer freigestellt sind. Wie hoch ist seine Einkommensteuerschuld? 2. Die Ehefrau B erzielt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von , der Ehemann C in Höhe von 0. Wie hoch ist die Einkommensteuerschuld der Eheleute bei getrennter Veran- lagung ( 26a EStG) und bei Zusammenveranlagung ( 26b EStG)? /Essen/Stand: April 2008

42 42 Einkommensteuertarif Progressionsvorbehalt 32b EStG Splitting-Tarif bei Zusammenveranlagung ( 32a Abs. 5 EStG) Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte ( 34 EStG) Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne ( 34a EStG) /Essen/Stand: April 2008

43 43 Beispiel zur Verlustverrechnung Der ledige und kinderlose steuerpflichtige A erzielt in Periode 2: - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus Mietobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus Mietobjekt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Überdies hat er abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von In der Periode 1 hat A einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von und abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von Für die Periode 3 rechnet A mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von Wie sieht die Verlustverrechnung aus, wenn A sein Wahlrecht nach 10d Abs. 1 S. 4 EStG nicht ausübt und die Erwartungen des A bezüglich der Periode 3 eintreten? Würden Sie A empfehlen, von seinem Wahlrecht nach 10d Abs. 1 S. 4 EStG Gebrauch zu machen? /Essen/Stand: April 2008

44 44 Verlustverrechnung ( 10d EStG) Verlustverrechnung Verlustausgleich = innerperiodisch Verlustabzug = interperiodisch horizontaler vertikaler Verlustrücktrag Verlustvortrag innerhalb einer Einkunftsart zwischen verschiedenen Einkunftsarten begrenzt auf ein Jahr Obergrenzen: 1. Verlust 2. Verlustverrechnungspotenzial / zeitlich unbegrenzt 1. Verlust 2. Verlustverrechnungspotenzial [G.d.E ] 60% dabei: Verlustrücktragswahlrecht /Essen/Stand: April 2008

45 45 Zuschlagsteuern zur Einkommensteuer Bemessungsgrundlage: modifizierte festzusetzende Einkom- mensteuer ( 51a EStG) Kirchensteuer: 8% bzw. 9% gemäß Kirchensteuergesetzen der Länder Solidaritätszuschlag: 5,5% gemäß 4 SolzG /Essen/Stand: April 2008

46 46 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

47 47 Körperschaftsteuerpflicht Körperschaftsteuerpflicht unbeschränkte 1 KStG Welteinkommen beschränkte insbesondere 2 Nr. 1 KStG inländisches Einkommen /Essen/Stand: April 2008

48 48 Körperschaftsteuerliches Einkommenverständnis Anknüpfung an die einkommensteuerrechtliche Einkommens- definition ( 8 Abs. 1 KStG) Kapitalgesellschaften haben ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 8 Abs. 2 KStG) Reinvermögens- zugangskonzeption Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb mithilfe der Steuerbilanz (Betriebsvermögensvergleich) 5 Abs. 1 EStG Kapitalgesellschaften haben keine Privatsphäre und damit keine privaten Lebensaufwendungen /Essen/Stand: April 2008

49 49 Ermittlung der Körperschaftsteuer Gewinn/Verlust gemäß Handelsbilanz + /./. Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsprinzips 5-7 EStG = Gewinn/Verlust gemäß Steuerbilanz./. steuerfreie Betriebseinnahmen + nicht abzugsfähige Betriebsausgaben = Gewinn aus Gewerbebetrieb/zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuertarif 15% ( 23 Abs. 1 KStG) festzusetzende Körperschaftsteuer./. Vorauszahlungen = Abschlusszahlung/Erstattung /Essen/Stand: April 2008

50 50 Beispiel zur Körperschaftsteuer Die X-GmbH mit Sitz in München hat in Periode 00 einen handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von erzielt. In diesem Gewinn wurden die folgenden Sachverhalte gewinnmindernd bzw. gewinnerhöhend berücksichtigt: Ausländische Erträge in Höhe von , die gemäß einem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland freizustellen sind. Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von Geldstrafen in Höhe von Die X-GmbH hat eine Körperschaftsteuervorauszahlung in Höhe von geleistet. Ermitteln Sie die Körperschaftsteuerschuld t h und die Körperschaftsteuerabschlusszahlung t hl hl der X-GmbH. Der Alleingesellschafter der X-GmbH beschließt für die Periode 00 eine Bruttobardividende in Höhe von Wie hoch ist die daraus entstehende Einkommensteuerabschlusszahlung des X für die folgenden Fallgestaltungen? a) X hält die Beteiligung im Privatvermögen. b) X hält die Beteiligung im Privatvermögen und stellt den Antrag auf Besteuerung nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. c) X hält die Beteiligung imbetriebsvermögen. Gehen Sie davon aus, dass X über keine weiteren Einkünfte verfügt und abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von hat. /Essen/Stand: April 2008

51 51 Verlustverrechnung Verlustverrechnung Verlustausgleich (horizontal) Verlustabzug (Einschränkung: 8 c KStG) Verlustrücktrag begrenzt auf ein Jahr Obergrenzen: 1. Verlust 2. Verlustverrech- nungspotenzial Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt Obergrenzen: 1. Verlust 2. Verlustverrech- nungspotenzial [z.v.e ] 60% dabei: Verlustrücktragswahlrecht /Essen/Stand: April 2008

52 52 Charakteristika des Körperschaftsteuersystems Grundsatz: Trennungsprinzip zwischen Gesellschaftsund Gesellschafterebene Besteuerung von Gewinnen auf Gesellschafterebene erfordert Gewinnausschüttung gesonderter Tarif nach 32d EStG bei natürlichen Personen (Beteiligung im Privatvermögen) Ausnahme: 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG Teileinkünfteverfahren bei natürlichen Personen (Beteiligung im Betriebsvermögen) Dividendenfreistellung bei Kapitalgesellschaften ( 8b Abs. 1 KStG) /Essen/Stand: April 2008

53 53 Besteuerung von Gesellschaft und Anteilseigner Ebene der Kapitalgesellschaft: zu versteuerndes Einkommen der Kapitalgesellschaft 100,00 Körperschaftsteuer 15,00 HB-Gewinn 100,00./. Körperschaftsteuer 15,00 = Ausschüttung (Bruttobardividende) 85,00./. Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) 21,2525 = Auszahlung (Nettobardividende) 63,75 Ebene des Gesellschafters: natürliche Person mit Beteiligung im PV Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft kein Antrag auf Besteuerung nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG keine weitere Besteuerung (Kapitalertragsteuer hat Abgeltungswirkung) /Essen/Stand: April 2008

54 54 Besteuerung von Gesellschaft und Anteilseigner Ebene der Kapitalgesellschaft: zu versteuerndes Einkommen der Kapitalgesellschaft 100,00 Körperschaftsteuer 15,00 HB-Gewinn 100,00./. Körperschaftsteuer 15,00 = Ausschüttung (Bruttobardividende) 85,00./. Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) 21,25 = Auszahlung (Nettobardividende) 63,75 Ebene des Gesellschafters: natürliche Person mit Beteiligung im BV oder natürliche Person mit Beteilung im PV und Antrag auf Besteuerung nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG Bruttobardividende 85,00./. steuerfreie Einnahmen (Teileinkünfteverfahren) 34,00 = steuerpflichtige Einkünfte des Anteilseigners 51,00 festzusetzende Einkommensteuer unterstellter Steuersatz von z.b. 30 % 15,30./. Kapitalertragsteuer 21,25 = Einkommensteuerzahlung./. 5,95 Nettobardividende nach Einkommensteuer 69,70 /Essen/Stand: April 2008

55 55 Besteuerung von Gesellschaft und Anteilseigner Ebene der Tochterkapitalgesellschaft: zu versteuerndes Einkommen der Kapitalgesellschaft ll 100,00 Körperschaftsteuer 15,00 HB-Gewinn 100,00./. Körperschaftsteuer 15,00 = Ausschüttung (Bruttobardividende) 85,00./. Kapitalertragsteuer 21,25 = Auszahlung (Nettobardividende) 63,75 Ebene der Mutterkapitalgesellschaft: Bruttobardividende 85,00./. steuerfreie Einnahmen (Dividendenfreistellung) 85,00 + nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 4,25 = steuerpflichtige Einkünfte der Mutterkapitalgesellschaft 4,25 Körperschaftsteuer 0,6375./. Kapitalertragsteuer 21,25 = Körperschaftsteuerzahlung Nettobardividende nach Körperschaftsteuer./. 20, ,3625 /Essen/Stand: April 2008

56 56 Zuschlagsteuer zur Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag Bemessungsgrundlage: festzusetzende Körperschaftsteuer ( 3 SolzG) Steuersatz: 5,5% gemäß 4 SolzG /Essen/Stand: April 2008

57 57 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

58 58 Gewerbesteuerpflicht Einzelunternehmer: kraft gewerblicher Betätigung ( 2 Abs. 1, 5 GewStG) Kapitalgesellschaften: kraft Rechtsform ( 2 Abs. 2, 5 GewStG) Personengesellschaften: kraft gewerblicher Betätigung, Infizierung, Prägung ( 2 Abs. 1, 5 GewStG) /Essen/Stand: April 2008

59 59 Charakteristika des Gewerbeertrags Anknüpfung an den einkommen-/körperschaftsteuerlichen Gewinn aus Gewerbebetrieb b b ( 7 GewStG) Durchbrechung des Nettoprinzips p durch Hinzurechnungen/ Kürzungen ( 8,9 GewStG) Begrenzung ng auf inländische Ertragsanteile ( 2 Abs. 1 GewStG) /Essen/Stand: April 2008

60 60 Beispiel zur Gewerbesteuer Die X-GmbH hat einen handelsbilanziellen Gewinn in Höhe von erzielt. In diesem wurden folgende Sachverhalte gewinnmindernd bzw. gewinnerhöhend berücksichtigt: Zinsen für ein Darlehen in Höhe von (Freibetrag nach 8 Nr. 1 GewStG ausgeschöpft) Gewinnanteil eines typisch stillen Gesellschafters in Höhe von Verlustanteil an einer gewerblichen OHG in Höhe von Wie hoch ist die Gewerbesteuer der GmbH bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 500%? Abwandlung: Wie hoch wäre die Gewerbesteuer, wenn es sich um das gewerbliche X-Einzelunternehmen handeln würde? /Essen/Stand: April 2008

61 61 Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb ( 7 GewStG) + Hinzurechnungen ( 8 GewStG)./. Kürzungen ( 9 GewStG)./. Freibetrag für Einzelunternehmen/Personengesellschaften ( 11 Abs. 1 GewStG) = Gewerbeertrag /Essen/Stand: April 2008

62 62 Ermittlung der Gewerbesteuer Gewerbeertrag Messzahl ( 11 Abs. 2 GewStG) Steuermessbetrag Hebesatz ( 16 GewStG) Gewerbesteuer /Essen/Stand: April 2008

63 63 Gewerbesteuertarif Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen/Personengesellschaften: Messzahl = 3,5 %: proportionaler Tarif SGew = GE m 100 h 100 GewSt-Messbetrag /Essen/Stand: April 2008

64 64 Verlustverrechnung I.d.R. Auseinanderfallen von einkommen-/körperschaft- steuerlichem und gewerbesteuerlichem Verlust ausschließlich h zeitlich unbegrenzter, aber der Höhe nach begrenzter Verlustvortrag ( 10a GewStG) erfordert Unternehmens- und Unternehmeridentität bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften bzw. rechtliche und wirtschaftliche Identität bei Kapitalgesellschaften /Essen/Stand: April 2008

65 65 Einkommen-/körperschaftsteuerliche Behandlung der Gewerbesteuer Einzelunternehmer/Gesellschafter einer gewerblichen Personengesellschaft: pauschalierte Anrechnung der Gewerbe- steuer auf die Einkommensteuer in Höhe des 3,8-fachen (anteiligen) Gewerbesteuermessbetrags ( 35 EStG) dabei: Begrenzung auf Einkommensteuer, soweit diese auf gewerbliche Einkünfte entfällt, und tatsächlich gezahlte GewSt /Essen/Stand: April 2008

66 66 Beispiel zum Zusammenwirken der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer Die A-GmbH hat zum Ende der Periode 00 einen handelsbilanziellen Jahresüberschuss vor Abzug der sich aus der Aufgabe ergebenden Sachverhaltsgrößen in Höhe von erzielt. Der handelsbilanzielle Gewinn nach Steuern soll dem Alleingesellschafter A bereits am Jahresende zufließen (gehen Sie davon aus, dass dies gesellschaftsrechtlich zulässig ist). A ist Geschäftsführer der GmbH und zahlt sich dafür ein angemessenes Gehalt in Höhe von A ist ledig, kinder- und konfessionslos, hat abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von und keine weiteren Einkünfte. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 420%. a) Berechnen Sie die relevanten Ertragsteuern. b) Halten Sie es für sinnvoll, dass A den Antrag auf Besteuerung nach 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG stellt? c) Berechnen Sie die relevanten Ertragsteuern für den Fall, dass 50% des Gewinns ausgeschüttet werden. d) Wie würde sich die Aufgabenlösung ändern, wenn es sich um das A-Einzelunternehmen handeln würde? (Fall a) e) Wie würde sich die Aufgabenlösung ändern, wenn es sich um das A-Einzelunternehmen handeln würde und sich A dazu entscheidet, 50% des Gewinns zu thesaurieren und diesen nach einem Jahr zu entnehmen? Die Unternehmensrendite nach Steuern betrage 5%. Lohnt sich eine Antragstellung nach 34a EStG? Sollten Ergänzungen der Aufgabenstellung erforderlich sein, nehmen Sie diese vor. Lassen Sie den Solidaritätszuschlag bei Ihren Berechnungen unberücksichtigt. /Essen/Stand: April 2008

67 67 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer 2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer (Unterlagen werden im Laufe des Semesters mit der Änderung des ErbStG aktualisiert) 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer 2.7 Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und daufgaben der Betriebswirtschaftlichen i t h Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

68 68 Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht Erblasser natürliche Personen Erbe Beschenkter Schenker natürliche Personen Kapitalgesellschaften /Essen/Stand: April 2008

69 69 Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unbeschränkte insbesondere 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Erblasser, Schenker oder Erwerber ist Steuerinländer beschränkte insbesondere 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG weder Erblasser noch Schenker oder Erwerber ist Steuerinländer in- und ausländischer Vermögenszuwachs Weltvermögen inländischer Vermögenszuwachs Inlandsvermögen /Essen/Stand: April 2008

70 70 Beispiel zur Erbschaft- und Schenkungsteuer Der 30-jährige Sohn S erbt von seinem Vater ein gewerbliches Einzelunternehmen. Der Wert des Betriebsvermögens beträgt Es liegen abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten in Höhe von vor. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? /Essen/Stand: April 2008

71 71 Steuerobjekt der Erbschaft- und Schenkungsteuer Steuerobjekt Erwerb von Todes wegen Schenkungen unter Lebenden 1Abs.1Nr.1ErbStG 1 1 1Abs.1Nr.2ErbStG 1 sachliche Befreiungen /Essen/Stand: April 2008

72 72 Bemessungsgrundlage Vermögensarten: land- und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen Betriebsvermögen übriges Vermögen Bewertung gemäß BewG Betriebsvermögen 12 Abs. 5 ErbStG, BewG Wert des Vermögensanfalls ( 12, 13, 13a ErbStG)./. abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten./. persönliche Freibeträge ( 16 ErbStG)./. Versorgungsfreibetrag ( 17 ErbStG) = steuerpflichtiger Erwerb Abrundung auf volle 100 ( 10 Abs. 1 S. 5 ErbStG) /Essen/Stand: April 2008

73 73 Tarif ( 19 ErbStG) doppelt progressiv Höhe der Bemessungsgrundlage Verwandtschaftsgrad Härteausgleich nach 19 Abs. 3 ErbStG Tarifbegrenzung 19a ErbStG /Essen/Stand: April 2008

74 74 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

75 75 Beispiel zur Grundsteuer Der gewerblich tätige Einzelunternehmer A hat in seinem Einzelunternehmen ein Betriebsgrundstück mit einem Einheitswert in Höhe von Der Grundsteuerhebesatz B der Gemeinde beträgt 280%. Wie wird der Einheitswert ermittelt? Wie hoch ist die Grundsteuer und wie wird sie ertragsteuerlich behandelt? /Essen/Stand: April 2008

76 76 Grundsteuerpflicht allgemein: derjenige, dem der Grundbesitz zugerechnet wird ( 10 Abs. 1 GrStG) natürliche Personen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften /Essen/Stand: April 2008

77 77 Steuerobjekt Grundbesitz i.s.d. BewG Betriebe der Land- und dforstwirtschaft ( 2N Nr. 1GSG GrStG, 33, 34 BewG) Grundstücke des Grundvermögens ( 2N Nr. 2S S. 1GStG GrStG, 68, 70 BewG) Betriebsgrundstücke ( 2 Nr. 2 S. 2 GrStG, 99 BewG) /Essen/Stand: April 2008

78 78 Bemessungsgrundlage/Ermittlung der Grundsteuer Einheitswert ( 13 Abs. 1 GrStG) Messzahl ( 13, 14, 15 GrStG) Steuermessbetrag ( 13 Abs. 1 GrStG) Hebesatz ( 25 GrStG) Grundsteuer /Essen/Stand: April 2008

79 79 Ertragsteuerliche Behandlung der Grundsteuer Kapitalgesellschaften: abzugsfähige Betriebsausgabe bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer; Kürzung nach 9 Nr. 1 S. 1 GewStG gewerbliche Personengesellschaften: abzugsfähige Betriebsausgabe bei der Gewerbesteuer; Kürzung nach 9 Nr. 1 S. 1 GewStG natürliche Personen: abzugsfähige Betriebsausgabe/abzugsfähige Werbungskosten bei der Einkommensteuer, wenn im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen abzugsfähige Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer, wenn Grundbesitz im gewerblichen Betriebsvermögen; Kürzung nach 9 Nr. 1 S. 1 GewStG /Essen/Stand: April 2008

80 80 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

81 81 Umsatzsteuersystem technisch h als Verkehrsteuer ausgestaltete t allgemeine Verbrauchsteuer Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit sofortigem Vorsteuerabzug Endverbraucher Ware zu % USt Händler Ware zu % USt Zahlung 178,5 28,5 USt Finanzamt:./. 19,0 Vorsteuer = 9,5 Zahlung Produzent 119 Finanzamt: 19 USt /Essen/Stand: April 2008

82 82 Beispiel zur Umsatzsteuer Der inländische Unternehmer U hat in der Periode 01 die folgenden Umsätze getätigt: t 1. Veräußerung von Waren an - inländische Unternehmer: Mengeneinheiten zu je 15 netto - Unternehmer in der Schweiz: Mengeneinheiten zu je 15 netto - Unternehmer in den Niederlanden: Mengeneinheiten zu je 15 netto. Diese Waren hat U zu je 10 netto von einem inländischen Unternehmer gekauft. 2. Veräußerung von Waren (2.000 Mengeneinheiten) an inländischen Unternehmer zu je 30 netto. Diese Waren hat U zu je 20 netto von einem schweizerischen Unter- nehmer gekauft. 3. Veräußerung von Waren (2.000 Mengeneinheiten) an inländischen Unternehmer zu je 30 netto. Diese Waren hat U zu je 20 netto von einem niederländischen Unter- nehmer gekauft. /Essen/Stand: April 2008

83 83 Beispiel zur Umsatzsteuer (Fortführung) 4. Außerdem vermietet t U eine Wohnung und erhält daraus eine Miete von im Jahr. Für Reparaturarbeiten wurden U netto in Rechnung gestellt. Wie hoch ist die Umsatzsteuerschuld des U? Falls notwendig, legen Sie für die Be- steuerung in den Niederlanden einen Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% und für die Schweiz in Höhe von 7,6% zugrunde. /Essen/Stand: April 2008

84 84 Umsatzsteuerpflicht Grundsatz: Unternehmer ( 2 UStG) Selbständigkeit gewerbliche/berufliche Tätigkeit Einnahmenerzielungsabsicht Nachhaltigkeit natürliche Personen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften /Essen/Stand: April 2008

85 85 Steuerobjekt Umsätze steuerbare Umsätze nicht steuerbare Umsätze Leistungen Einfuhr aus innergemein- 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Drittlandsgebiet schaftlicher Erwerb 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfreie Umsätze steuerpflichtige 4 UStG Umsätze mit Optionsrecht 9 UStG ohne Optionsrecht /Essen/Stand: April 2008

86 86 Leistungen ( 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Lieferung/sonstige Leistung ( 3 UStG) eines Unternehmers ( 2 UStG) im Inland gegen Entgelt ( 10 UStG) im Rahmen seines Unternehmens /Essen/Stand: April 2008

87 87 Steuerfreie Umsätze ( 4 UStG) Exportleistungen ( 4 Nr. 1-7 UStG) Geld- und Kapitalverkehr ( 4 Nr. 8, 11 UStG) Umsätze, die anderen Verkehrsteuern unterliegen ( 4 Nr. 9, 10 UStG) begünstigter privater Verbrauch ( 4 Nr. 11a-27 UStG) /Essen/Stand: April 2008

88 88 Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Leistungen Bestimmungslandprinzip keine Besteuerung von Ausfuhren im Exportstaat exportierender Unternehmer: Vorsteuererstattungsanspruch t tt Besteuerung der Einfuhr mit Umsatzsteuer im Importstaat Bruttopreise werden vom Steuersatz des Staates bestimmt, auf dessen Ge- biet der Absatz stattfindet Ursprungslandprinzip Besteuerung von Ausfuhren im Exportstaat keine Besteuerung der Einfuhr im Importstaat Bruttopreise werden vom Steuersatz des Landes bestimmt, in dem produzierendes Unternehmen ansässig ist /Essen/Stand: April 2008

89 89 Einfuhr aus dem/ausfuhr in das Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet: Staaten, die nicht Mitglied der EU sind Einfuhr: 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Bestimmungslandprinzip: Einfuhrumsatzsteuer Ausfuhrlieferung: Bestimmungslandprinzip: Steuerbefreiung nach 4Nr Nr. 1a UStG /Essen/Stand: April 2008

90 90 Innergemeinschaftlicher Erwerb/innergemeinschaftliche Lieferung Erwerb: durch inländischen Unternehmer für sein Unternehmen gegen Entgelt von Unternehmer im Rahmen dessen Unternehmen aus anderem Mitglied- staat t Bestimmungslandprinzip: steuerbarer Umsatz nach 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG Lieferung: durch inländischen Unternehmer an Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet für Unternehmer, der Gegenstand für sein Unternehmen erwor- ben hat, wobei der Erwerb beim Abnehmer als innergemeinschaftlicher Erwerb versteuert wird Bestimmungslandprinzip: Steuerbefreiung nach 4 Nr. 1b UStG dagegen: Lieferung an Privatpersonen Grundsatz: Ursprungslandprinzip /Essen/Stand: April 2008

91 91 Vorsteuerabzug ( 15 UStG) persönliche Voraussetzung: Unternehmer sachliche Voraussetzungen: Umsatzsteuer ste er für Lieferungen/sonstige Leistungen, die von anderem Unternehmer für das Unternehmen des empfangenden Unternehmers ausgeführt werden; Rechnung i.s.d. 14, 14a UStG Einfuhrumsatzsteuer Umsatzsteuer, die bei innergemeinschaftlichem Erwerb angefallen ist Ausschluss: Vorsteuer im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen aber: Vorsteuerabzug bei Ausfuhr in das Drittland/innergemeinschaftlicher Lieferung ( 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG) /Essen/Stand: April 2008

92 92 Ermittlung der Umsatzsteuer steuerpflichtige Umsätze Bemessungsgrundlage: Entgelt Steuersatz = Umsatzsteuer ( 10 UStG) ( 12 UStG)./. abzugsfähige Vorsteuer ( 15 UStG) = Umsatzsteuerschuld t /Essen/Stand: April 2008

93 93 Ertragsteuerliche Behandlung der Umsatzsteuer Steuerbilanz: Ausweis einer Umsatzsteuerverbindlichkeit t it bei Ertragsrealisation Aktivierung abzugsfähiger g Vorsteuer als Forderung Einnahmenüberschussrechnung: vereinnahmte Umsatzsteuer = Betriebseinnahme gezahlte Umsatzsteuer = Betriebsausgabe gezahlte Vorsteuer = Betriebsausgabe vom Finanzamt erstattete Vorsteuer = Betriebseinnahme Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten: vereinnahmte Umsatzsteuer = Einnahme gezahlte Umsatzsteuer = Werbungskosten gezahlte Vorsteuer = Werbungskosten vom Finanzamt erstattete Vorsteuer = Einnahme /Essen/Stand: April 2008

94 94 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

95 95 Beispiel zur Grunderwerbsteuer A bringt in die neu gegründete A-B-OHG, an der er zu 50% beteiligt ist, ein Grundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein. Der Wert des Grundstücks nach 138 Abs. 3 BewG beträgt Es wird vereinbart, dass die Grunderwerbsteuer von der OHG zu zahlen ist. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer und wie wird sie ertragsteuerlich behandelt? /Essen/Stand: April 2008

96 96 Grunderwerbsteuerpflicht grds.: die am Erwerbsvorgang als Vertragspartner beteiligten Personen ( 13 Nr. 1 GrEStG) bei Kaufverträgen: i.d.r. Vereinbarung, dass Erwerber Grunderwerbsteuer allein übernimmt natürliche Personen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften /Essen/Stand: April 2008

97 97 Steuerobjekt Rechtsvorgänge, welche den Erwerb eines inländischen Grundstücks betreffen ( 1 GrEStG) bebaute/unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte, Ge- bäude auf fremdem Grund und Boden ( 2 GrEStG) insbesondere Eigentumsübergang durch notariell beurkundeten Kaufvertrag ( 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) andere Tatbestände - Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft ( 1 Abs. 2a GrEStG) - Anteilsvereinigung in einer Hand ( 1 Abs. 3, 4 GrEStG) Steuerbefreiungen: z.b. Transaktionen zwischen Gesamthandsgemeinschaf- ten und ihren Mitgliedern ( 5, 6 GrEStG) /Essen/Stand: April 2008

98 98 Ermittlung der Grunderwerbsteuer Bemessungsgrundlage ( 8 GrEStG) Wert der Gegenleistung g Grundbesitzwert nach BewG Tarif 3,5% ( 11 GrEStG) Grunderwerbsteuer /Essen/Stand: April 2008

99 99 Ertragsteuerliche Behandlung der Grunderwerbsteuer Erwerber: Bestandteil der Anschaffungskosten des Grund und Bodens sowie des Gebäudes Verkäufer: Grundstück = Betriebsvermögen Betriebsausgabe Grundstück = Privatvermögen Werbungskosten, wenn Veräußerungsvorgang steuerwirksam /Essen/Stand: April 2008

100 100 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

101 101 Überblick über das Besteuerungsverfahren Ermittlungs- Festsetzungs- Erhebungsverfahren verfahren verfahren Rechtsbehelfsverfahren Straf- und Bußgeldverfahren /Essen/Stand: April 2008

102 102 Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (Ermittlungsverfahren) Ermittlung durch die Finanzverwaltung von Amts wegen ( 88 AO) Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen: allgemeine Mitwirkungspflicht irk ( 90 Abs. 1 AO) spezielle Mitwirkungspflichten: z.b. Buchführungspflicht ( 140 f. AO) Steuererklärungspflicht ( 149 AO) Sanktionen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten: Verspätungszuschlag ( 152 AO), Zwangsgeld ( 328 f. AO) /Essen/Stand: April 2008

103 103 Festsetzung der Steuerschuld (Festsetzungsverfahren) erfolgt durch Steuerbescheid 155, 157 AO Steuerfestsetzung nur während der Festsetzungsfrist ( 169 AO) Differenzierung insbesondere zwischen vorbehaltlicher und endgültiger Steuerfestsetzung ( 164 AO) /Essen/Stand: April 2008

104 104 Realisierung der Steueransprüche (Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren) Fälligkeit der Steuerzahlung ( 220 AO) Erlöschen der Steuerschuld insbesondere durch Steuerzah- lung ( 224 AO) Sanktionen bei Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen: Säumniszuschlag ( 240 AO), Vollstreckung ( 249 ff. AO) /Essen/Stand: April 2008

105 105 Rechtsschutz des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren (Rechtsbehelfsverfahren) außergerichtliches Vorverfahren: Einspruch ( 347 ff. AO) gerichtliches h Rechtsbehelfsverfahren h f h (FGO): Klage Finanzgericht Revision BFH /Essen/Stand: April 2008

106 106 Ahndung von Pflichtverletzungen (Straf- und Bußgeldverfahren) Steuerstraftaten: Gefängnis-/Geldstrafen durch Gerichte (insbesondere Steuerhinterziehung) Steuerordnungswidrigkeiten: Geldbußen der Finanzbehörde (insbesondere leichtfertige Steuerverkürzung) /Essen/Stand: April 2008

107 107 Vorlesungsgliederung Steuern I 1 Einführung 2 Steuerrecht in betriebswirtschaftlicher Perspektive Einkommensteuer 2.2 Körperschaftsteuer 2.3 Gewerbesteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 2.5 Grundsteuer 2.6 Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer 2.8 Besteuerungsverfahren 3 Gegenstand und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre /Essen/Stand: April 2008

108 108 Gegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Gegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre unter besonderer Berücksichtigung des Steuereinflusses Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre nach häufig vertretener Auffassung: Wirtschaftliches Handeln in Einzelwirtschaften Gegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: Wirtschaftliches Handeln unter besonderer Berücksichtigung des Steuereinflusses /Essen/Stand: April 2008

109 109 Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Erklärungsaufgabe: Lassen sich Regelmäßigkeiten über den Einfluss der Besteuerung auf das wirtschaftliche Handeln von Steuerpflichtigen aufzeigen? Gestaltungs-/Beratungsaufgabe: Welche betriebswirtschaftlichen Entscheidungen sollten einzelne Steuerpflichtige unter Berücksichtigung der Besteuerung treffen, um ihre ökonomischen Ziele zu erreichen? Wie sollte das Steuerrecht ausgestaltet werden, wenn bestimmte gesamt- wirtschaftliche Ziele angestrebt werden? /Essen/Stand: April 2008

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