Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II ( LuFV II )

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1 Leistungs- und Finnzierungsvereinbrung II ( LuFV II ) zwischen der Bundesrepublik Deutschlnd ( Bund ) vertreten durch ds Bundesministerium für Verkehr und digitle Infrstruktur ( BMVI ) und der DB Netz AG der DB Sttion&Service AG der DB Energie GmbH ( EIU ) sowie der Deutschen Bhn AG ( DB AG )

2 INHALTSVERZEICHNIS Inhltsverzeichnis... 2 Verzeichnis der Anlgen... 3 Abkürzungsverzeichnis... 4 Prämbel... 5 Abschnitt I Finnzierung Gegenstnd der Vereinbrung Infrstrukturbeitrg des Bundes Berücksichtigung zusätzlicher Dividendenzhlungen der DB AG b Bedrf und Finnzierung Zhlungsweise Mindestinstndhltungsbeitrg der EIU Regelungsmechnismen bei Veränderungen des Umfngs der Schienenwege EU-Fördermittel Abschnitt II Mittelverwendung Nchzuweisendes Mindestinstndhltungsvolumen Nchzuweisende Mindesterstzinvestitionen Wirtschftlichkeit und Sprsmkeit der Mittelverwendung Vergbeverfhren, Berichterstttung, Prüfung Infrstrukturwirtschftsprüfer Abschnitt III Infrstrukturqulität Infrstrukturktster Infrstrukturqulität Abschnitt IV Berichts- und Orgnistionspflichten Infrstrukturzustnds- und -entwicklungsbericht Dtenerhebung und -bereitstellung Abschnitt V Rechte des Bundes Kontrollrechte des Bundes Rückforderung Infrstrukturbeitrg Abhilfeverfhren Wiederholte Pflichtverletzung Aufrechnungsrecht des Bundes Externe Finnzkontrolle Abschnitt VI Allgemeines Abgrenzung zu nderen Finnzierungsvereinbrungen Grenzüberschreitende Infrstruktur Vertrgsduer, Vertrgsnpssung, Kündigung Folgevereinbrung Schlussbestimmungen /28

3 VERZEICHNIS DER ANLAGEN Anlge 3.2 Anlge 5.2 Anlge 7.1 Anlge 8.3 Anlge 8.7 Anlge 9.5 Anlge 10 Anlge 12.1 Anlge 12.2 Anlge 13.2 Anlge 13.3 Anlge 14.1 Anlge 14.3 Anlge 21.1 Anlge 21.3 Anlge 22.1 Anlge 22.2 Jhresgnglinie Schiedsgutchterklusel Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Nchweis Mindesterstzinvestitionsvolumen Nhverkehr Rhmenvereinbrung zur Korruptionsbekämpfung und Abwicklung von Krtellschäden mit Fördermittelbezug vom 11. Juni 2014 Vereinbrung über die Vergberegelungen zu den Investitionen des Bundes in die Schieneninfrstruktur Inhlt Infrstrukturktster Infrstrukturktster Zeitpunkt Vertrgsschluss Ermittlung Qulitätskennzhlen Zielwerte Infrstrukturqulität Struktur und Inhlte Infrstrukturzustnds- und -entwicklungsbericht Weitergbe und Veröffentlichung von Dten und Berichten Konkretisierung zum 21.1 Externe Finnzkontrolle Prüfungsbluf Nicht fortgeltende Finnzierungsvereinbrungen Fortgeltende Finnzierungsvereinbrungen 3/28

4 Abs. AEG AG Anz-I Art. BAQ BGB BHO BMVI Bund BSWAG DB AG DBGrG EBA EIU EKrG EU FB GG GmbH GWB HGB IAV IFRS i.h.v. ISK IWP IZB lfd. LuFV mx. Mio. p.. Qkz ThFzv UA VOB/A VOL/A WStrG ZuB ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abstz Allgemeines Eisenbhngesetz Aktiengesellschft Anzhl Infrstrukturmängel Artikel Bewertung Anlgenqulität Bürgerliches Gesetzbuch Bundeshushltsordnung Bundesministerium für Verkehr und digitle Infrstruktur Bundesrepublik Deutschlnd Bundesschienenwegeusbugesetz Deutsche Bhn AG Deutsche Bhn Gründungsgesetz Eisenbhn-Bundesmt Eisenbhninfrstrukturunternehmen Eisenbhnkreuzungsgesetz Europäische Union Funktionlität Bhnsteige Grundgesetz Gesellschft mit beschränkter Hftung Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Hndelsgesetzbuch Infrstrukturnschlussvertrg Interntionl Finncil Reporting Stndrds in Höhe von Infrstrukturktster Infrstruktur-Wirtschftsprüfer Infrstrukturzustnds- und -entwicklungsbericht lufend(e) Leistungs- und Finnzierungsvereinbrung mximl Millionen per nnum Qulitätskennzhl(en) Theoretischer Fhrtzeitverlust Unterbstz Vergbe- und Vertrgsordnung für Buleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergbe von Buleistungen Vergbe- und Vertrgsordnung für Leistungen, Teil A Bundeswsserstrßengesetz Zustndsktegorie voll- und teilerneuerte Brücken 4/28

5 PRÄAMBEL 1. Im Rhmen seines Gewährleistungsuftrgs nch Art. 87e Abs. 4 GG stellt der Bund sicher, dss dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Erhlt der Schienenwege Rechnung getrgen wird. Zur Erfüllung des Gewährleistungsuftrgs leistet der Bund uf Grundlge des 8 Abs. 1 BSWAG nch näherer Mßgbe dieser Vereinbrung einen jährlichen Infrstrukturbeitrg. 2. Die Leistung von Infrstrukturbeiträgen des Bundes erfolgt nch Mßgbe des BSWAG. Der Einstz der Bundesmittel erfolgt qulitätsorientiert. 3. Die DB AG sowie die DB Netz AG, die DB Sttion&Service AG und die DB Energie GmbH (DB Netz AG, DB Sttion&Service AG und DB Energie GmbH zusmmen Eisenbhninfrstrukturunternehmen oder EIU ) sind Eisenbhnen des Bundes und werden ls Wirtschftsunternehmen in privtrechtlicher Form geführt (Art. 87e Abs. 3 Stz 1 GG). Zu den Aufgben der EIU gehören ds Betreiben und die Erhltung ihrer Eisenbhninfrstruktur. Sie hben ihre Schienenwege in einem qulittiv hochwertigen Zustnd zu erhlten. Der Zustnd der Schienenwege bemisst sich nch Qkz dieser Vereinbrung. 4. Die Länder sind ls Aufgbenträger für die Bestellung des Schienenpersonennhverkehrs uf einen qulittiv hochwertigen Zustnd der Infrstruktur ngewiesen. Diese Vereinbrung ht dher uch ds Ziel, hierfür die Vorussetzungen zu schffen. 5. Ziel der Vereinbrung ist es, durch unternehmerisches Hndeln eine hohe Effizienz beim Einstz der Bundes- sowie der Eigenmittel der EIU zu gewährleisten, um die Leistungsfähigkeit der Infrstruktur hinsichtlich ihrer Qulität und Verfügbrkeit zu erhlten und zu verbessern. Die Verbesserung des Infrstrukturzustnds bemisst sich nch jährlichen Zielwerten für die Qkz. Die Prteien streben für den Zeitpunkt nch Abluf von 25 Jhren einen Zielzustnd der Infrstruktur des Bestndnetzes n. Die jährlichen Zielwerte für die Qkz der DB Netz AG und DB Sttion&Service AG, die in dieser Vereinbrung festgelegt sind, leiten sich us diesem ngestrebten Zielzustnd b. Eine Überprüfung des 25jährigen Zielzustndes erfolgt jeweils vor Abschluss von Folgevereinbrungen. 6. Diese Vereinbrung folgt den Vorgben der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Prlments und des Rtes vom 21. November 2012 zur Schffung eines einheitlichen europäischen Eisenbhnrums. Den EIU ls Betreiber der Infrstruktur werden durch diese Vereinbrung Anreize zur Senkung der mit der Fhrwegbereitstellung verbundenen Kosten gesetzt. Dies erfolgt einerseits durch die Begrenzung der Zuwendungen bei vertrglich definierten Qulitätsnforderungen n die Infrstruktur. Ein Kostensenkungsdruck ergibt sich für die EIU drus, dss der Erstzbedrf während der Vertrgslufzeit nicht n die Entwicklung der Infltion ngepsst wird. Zudem ist vertrglich grundsätzlich eine Verbesserung des Infrstrukturzustnds über jährlich zu erreichende Zielwerte vorgegeben. Den EIU werden Qulitätssicherungs- und Berichtspflichten uferlegt, bei deren Nichterfüllung den EIU Snktionen drohen. Im IZB berichten die EIU über den Zustnd ihrer Schieneninfrstruktur. Dies vorusgeschickt, vereinbren die Prteien: 5/28

6 Abschnitt I - Finnzierung - 1 Gegenstnd der Vereinbrung 1.1 Gegenstnd dieser Vereinbrung sind Mßnhmen, die der Erhltung der Schienenwege der EIU dienen, sowie ihre Finnzierung. 1.2 Die Erhltung der Schienenwege umfsst die Mßnhmen zur Instndhltung ( 8 Abs. 4 BSWAG) und die Durchführung von Erstzinvestitionen. Erstzinvestitionen ( 11 Abs. 1, 8 Abs. 1 Stz 2 BSWAG) sind lle Investitionen in die Schienenwege, die nicht Gegenstnd des Bedrfsplns sind. 1.3 Schienenwege sind die im juristischen und wirtschftlichen Eigentum der EIU stehenden Schienenwege einschließlich der für den Betrieb der Schienenwege notwendigen Anlgen (insbesondere Verkehrssttionen und Energieversorgungsnlgen), deren Bu oder Änderung grundsätzlich Gegenstnd einer Plnfeststellung nch 18 AEG sein können ( Betriebsnlgen der Eisenbhn, 8 Abs. 5 BSWAG). Weiterhin zählen zu den Schienenwegen uch ortsfeste Betriebsleitsysteme, die die Kpzität der Schienenwege steigern und ndere ufwendigere Investitionen in diese ersetzen oder vermeiden ( 8 Abs. 6 BSWAG). 1.4 Vorhben des Neubus, der Erweiterung und der Kpzitätssteigerung von Schienenwegen, die im Bedrfspln für die Bundesschienenwege gemäß 1 Abs. 1 BSWAG enthlten sind ( Bedrfsplnvorhben ), sind nicht Gegenstnd dieser Vereinbrung. 2 Infrstrukturbeitrg des Bundes 2.1 Der Bund verpflichtet sich, im Rhmen dieser Vereinbrung usschließlich zweckgebundene Zhlungen zur Durchführung von Erstzinvestitionen in die Schienenwege ( Infrstrukturbeitrg ) in folgender Höhe zu leisten: 2015: Mio. 2016: Mio. 2017: Mio. 2018: Mio. 2019: Mio Der Infrstrukturbeitrg wird ls nicht rückzhlbrer Zuschuss unmittelbr n und zur usschließlichen Verwendung durch die EIU gewährt. 6/28

7 2 Berücksichtigung zusätzlicher Dividendenzhlungen der DB AG 2.1 Sofern die DB AG in den Jhren 2015 bis 2019 jeweils zusätzlich zu den Vernschlgungen in der Mittelfristigen Finnzplnung des Bundes bis 2018 (fortgeschrieben 2019) 1 Dividendenzhlungen n den Bund leistet (im folgenden ttsächlich gezhlte zusätzliche Dividende ), wird der Bund diese Mehreinnhmen wieder zur Durchführung von Erstzinvestitionen in die Schienenwege im Sinne dieser Vereinbrung einsetzen. Dbei werden die Nchsteuerergebnisse der EIU vollständig n den Bund usgeschüttet und uch vollständig wieder in die Eisenbhninfrstruktur reinvestiert. 2.2 Die Vertrgsprteien gehen dvon us, dss die DB AG folgende zusätzliche Dividendenzhlungen n den Bund leisten wird: 2015: keine 2016: 500 Mio. 2017: 600 Mio. 2018: 450 Mio. 2019: 650 Mio Die Pflicht zur Einhltung der in dieser Vereinbrung vorgegebenen Qulitätsziele bleibt hiervon unberührt. Es gelten die Regelungen der 24.3 und 26. 2b Bedrf und Finnzierung 2b.1 Die vollständige Finnzierung des Erstzinvestitionsbedrfs für ds bestehende Schienennetz stellt sich im Ergebnis wie folgt dr: Angben in Mio Durchschnitt gerundet Infrstrukturbeitrg des Bundes (Vernschlgung im Bundeshushlt) Geplnte Dividendenusschüttungen der DB AG zur Durchführung von Erstzinvestitionen Bestndsnetzrelevnz der Investitionen in Ausbuvorhben des Bedrfsplns Im Rhmen der Mittelfristigen Finnzplnung des Bundes sind für ds Jhr 2015 Dividendenzhlungen der DB AG in Höhe von 700 Mio., für die Jhre 2016 bis 2018 in Höhe von 350 Mio. p.. berücksichtigt. Für 2019 wird im Rhmen dieser Vereinbrung von einer Fortschreibung von 350 Mio. usgegngen. 7/28

8 Zwischensumme Eigenmittel der EIU Summe Bedrfsdeckung Summe Erstzbedrf b.2 Dvon entfllen nteilig im Durchschnitt pro Klenderjhr über die Lufzeit dieser Vereinbrung mindestens (i) Mio. uf die DB Netz AG (über die Vertrgslufzeit insgesmt 15 Millirden), (ii) 200 Mio. uf die DB Sttion&Service AG (über die Vertrgslufzeit insgesmt 1 Millirde) und (iii) 45 Mio. uf die DB Energie GmbH (über die Vertrgslufzeit insgesmt 225 Mio.). Hinsichtlich des verbleibenden Anteils der Finnzierungsmittel können die EIU eigenständig eine Aufteilung vereinbren. Die Pflicht zur Einhltung der in dieser Vereinbrung vorgegebenen Qulitätsziele bleibt hiervon unberührt. Die Aufteilung ist dem Bund im IZB mitzuteilen. 3 Zhlungsweise 3.1 Die Zhlung des Infrstrukturbeitrgs sowie die Rückschichtung der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG durch den Bund orientieren sich n den tgesgenuen Zhlungen und Abrechnungen der DB AG. Zur unterjährigen Verwltungsvereinfchung erfolgt die Zhlung in montlichen Puschlbeträgen m 15. Klendertg eines jeden Monts uf ds folgende Konto der DB Netz AG: Institut: Postbnk Berlin IBAN: DE Mßgebend ist der Tg des Eingngs der Zhlung uf dem Konto der DB Netz AG. 193 BGB ist nwendbr. Die montlichen Rten sind in Anlge 3.2 (Jhresgnglinie) ufgeführt. Die Anlge 3.2 knn einvernehmlich geändert werden, sofern die EIU belegen, dss sich der montliche Mittelbedrf geändert ht. Die EIU stellen im Verhältnis zueinnder sicher, dss die Verfügung über ds Guthben uf dem unter 3.1 gennnten Konto der DB Netz AG schgerecht und im Sinne dieser Vereinbrung erfolgt. 8/28

9 3.2 Im Flle einer Abweichung von der geplnten Dividende gemäß 2.2 gilt folgendes: Ab dem uf den Beschluss der Huptversmmlung der DB AG über die Dividende und der Ausschüttung der Dividende n den Bund folgenden Mont sind die montlichen Rten entsprechend der Abweichung proportionl unter Berücksichtigung der Verteilung in Anlge 3.2 uf die restlichen Monte des Klenderjhres zu verteilen. 3.3 Sollte der Bund seine Verpflichtung zur Bereitstellung des Infrstrukturbeitrgs sowie zur Rückschichtung der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividende der DB AG nicht oder verspätet erfüllen, ist der fällige und nicht geleistete Infrstrukturbeitrg sowie die nicht geleistete Bereitstellung der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividende der DB AG mit 5 Prozentpunkten über dem Bsiszins nch 247 BGB zu verzinsen. 4 Mindestinstndhltungsbeitrg der EIU Die EIU verpflichten sich, während der Vertrgslufzeit zweckgebunden für die Instndhltung der Schienenwege eigene Finnzmittel in der erforderlichen Höhe für die Erreichung der vereinbrten Qulität bereitzustellen und einzusetzen. Der Instndhltungsbeitrg wird sich innerhlb der Vertrgslufzeit in Summe mindestens uf einen Betrg von 8,0 Millirden belufen ( Gesmtmindestinstndhltungsbeitrg ). Der Instndhltungsbeitrg beträgt dbei pro Klenderjhr mindestens 1,5 Millirden ( Teilmindestinstndhltungsbeitrg ). 5 Regelungsmechnismen bei Veränderungen des Umfngs der Schienenwege 5.1 Eine Volumenbedingte Anpssung des Infrstrukturbeitrgs des Bundes erfolgt mit Wirkung für ds nächste Klenderjhr, wenn die Betriebslänge der im Infrstrukturktster ( 12.1) enthltenen Strecken in einem Klenderjhr die Betriebslänge der im ISK enthltenen Strecken zum Inkrfttreten der Vereinbrung gemäß Anlge 12.2 um mehr ls 2 vom Hundert unter- oder überschreitet. Der Bereich der Unter- oder Überschreitung zwischen 0 und 2 vom Hundert wird im Folgenden Korridor gennnt. Bewegt sich die Unter- oder Überschreitung in einem folgenden Klenderjhr wieder innerhlb des Korridors, so entfällt die Volumenbedingte Anpssung mit Wirkung für ds nächste Klenderjhr. In den Fällen der Volumenbedingten Anpssung werden die Prteien nch Vorlge des IZB in Verhndlungen über eine Verringerung (bei Unterschreitung des Korridors) oder Erhöhung (bei Überschreitung des Korridors) des Infrstrukturbeitrgs eintreten. Bei der Ermittlung der Anpssung werden die Streckenktegorien der für die Unter- oder Überschreitung des Korridors mßgeblichen Strecken berücksichtigt. Sie beträgt im Höchstfll 0,32 vom Hundert des Betrges nch 2.1 je einhundert Kilometern Betriebslänge der Unter- oder Überschreitung des Korridors. Ds Nchzuweisende Mindesterstzinvestitionsvolumen ( 8.1), die nch 8.2 Stz 1 bereitzustel- 9/28

10 lenden Finnzmittel der EIU und der Nchzuweisende Mindestinstndhltungsbeitrg ( 4, 7.1) ändern sich entsprechend der hierus resultierenden prozentulen Verringerung oder Erhöhung des Infrstrukturbeitrgs. Mßgeblich für die Bestimmung des Umfnges der Anpssung ist ds ISK mit Stnd vom 30. November 2014 (Anlge 12.2). 5.2 Erzielen die Prteien innerhlb eines Monts nch dem in 14.1 gennnten Zeitpunkt (Vorlge des IZB) keine Einigung über die Volumenbedingte Anpssung des Infrstrukturbeitrgs, so entscheidet ein Schiedsgutchter nch Mßgbe der in Anlge 5.2 festgelegten Schiedsgutchterklusel. 5.3 Die Vorgben des 11 AEG sind bei einer Veränderung der Betriebslänge zu bechten. 6 EU-Fördermittel 6.1 Die EIU verpflichten sich, Fördernträge zur Innspruchnhme von EU-Mitteln für Mßnhmen im Bestndsnetz beim Bund vorzulegen und die zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch zu nehmen, soweit diese Mßnhmen und die Antrgstellung zwischen dem betreffenden EIU und dem Bund zuvor schriftlich vereinbrt wurden. Entsprechendes gilt für Fördermittel für Mßnhmen im Bestndsnetz, deren Innspruchnhme der Erfüllung von europ- oder völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes dient, soweit die entsprechenden Mßnhmen zwischen dem betreffenden EIU und dem Bund zuvor schriftlich vereinbrt wurden. 6.2 Die EIU verpflichten sich, die für Förderverhältnisse nch 6.1 jeweils geltenden Regelungen, insbesondere die Verpflichtungen us dem Bewilligungsbescheid, einzuhlten. Diese Verpflichtungen bleiben durch die vorliegende Vereinbrung unberührt. 6.3 Die EU-Mittel nch 6.1 treten zusätzlich zu dem Infrstrukturbeitrg des Bundes nch 2.1 hinzu. Eine etwige Komplementärfinnzierung des Bundes für Erstzinvestitionen wird uf den Infrstrukturbeitrg nch 2.1 des betreffenden Klenderjhres ngerechnet. 6.4 Kommt es hinsichtlich gewährter Fördermittel nch 6.1 ufgrund eines von den EIU zu vertretenden Umstndes zu einer berechtigten Rückzhlungsverpflichtung des Bundes, so stellt ds EIU den Bund von dieser Rückzhlungsverpflichtung frei. Der Bund wird in Abstimmung mit der DB AG und uf deren Kosten Rechtsmittel zur Abwehr der Rückzhlung ergreifen. 10/28

11 Abschnitt II - Mittelverwendung - 7 Nchzuweisendes Mindestinstndhltungsvolumen 7.1 Die EIU verpflichten sich, jährlich Instndhltungsmßnhmen in die Schienenwege mindestens in Höhe des Teilmindestinstndhltungsbeitrgs ( 1,5 Millirden) und bis zum Ende der Vertrgslufzeit mindestens in Höhe des Gesmtmindestinstndhltungsbeitrgs ( 8 Millirden) gemäß 4 nch Mßgbe der in Anlge 7.1 niedergelegten infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen ( Nchzuweisendes Mindestinstndhltungsvolumen ) vorzunehmen und nchzuweisen. Die EIU werden im IZB über den im jeweiligen Berichtsjhr und die jeweils in Summe erbrchten Teilmindestinstndhltungsbeiträge berichten. Die EIU sind im Rhmen dieser Vereinbrung dzu befugt, die in Anlge 7.1 niedergelegten infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen mit Zustimmung des Bundes für ds jeweils folgende Vertrgsjhr zu ändern. Ds Änderungsverlngen ist zu begründen, insbesondere sind die Auswirkungen der Änderungen uf die von den EIU vorzunehmenden und nchzuweisenden Instndhltungsmßnhmen drzulegen bzw. drzustellen, dss die Änderungen durch rechtliche Vorgben zwingend vorgegeben sind. Der Bund wird llen Änderungen zeitnh zustimmen, wenn die Änderungen keine für den Bund nchteiligen Auswirkungen hben oder die Änderungen ufgrund rechtlicher Vorschriften zwingend vorgeschrieben sind. 7.2 Mßnhmen, die mit Mitteln des Bundes us nderen Förderprogrmmen gefördert werden, zählen im Umfng dieser Förderung nicht zum Nchzuweisenden Mindestinstndhltungsvolumen im Sinne des Nchzuweisende Mindesterstzinvestitionen 8.1 Die EIU verpflichten sich, jährlich Erstzinvestitionen in die Schienenwege mindestens in Höhe des Infrstrukturbeitrgs gemäß 2.1 und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden vorzunehmen ( Nchzuweisendes Mindesterstzinvestitionsvolumen ) und nchzuweisen. Soweit die EIU über den Eigenbeitrg gemäß 8.2 in Höhe von 100 Mio. hinus Erstzinvestitionen in Schnlgenklssen gemäß Anlgen 8.3 Anhng 1 und 8.3 Anhng 1b mit Eigenmitteln finnzieren ( Zustzfinnzierung mit Eigenmitteln ), können die EIU in nchfolgenden Klenderjhren bis zur Höhe der vorgenommenen Zustzfinnzierung mit Eigenmitteln Erstzinvestitionen mit dem in unveränderter Höhe zugeflossenen Infrstrukturbeitrg des Bundes in geringerem Umfng vornehmen und nchweisen. Die EIU werden eine Zustzfinnzierung mit Eigenmitteln sowie einen entsprechend geringeren Einstz des Infr- 11/28

12 strukturbeitrgs des Bundes sowie der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividende der DB AG im jeweils betroffenen IZB drstellen. 8.2 Drüber hinus werden die EIU einen Eigenbeitrg für Erstzinvestitionen im Bestndsnetz nch Mßgbe dieser Vereinbrung einsetzen. Dieser Eigenbeitrg beträgt pro Klenderjhr mindestens 100 Mio. Die EIU werden im IZB über den im jeweiligen Klenderjhr erbrchten Eigenbeitrg berichten. Der Mitteleinstz des Eigenbeitrgs erfolgt uch in Anlgenklssen/Schverhlte der EIU, die über den in Anlge 8.3 Anhng 1 gennnten Ktlog von Anlgenklssen/Schverhlten hinusgehen, und wird durch den IWP des Bundes bestätigt. 8.3 Als Erstzinvestitionen, die die EIU nch 8.1 zu erbringen und nchzuweisen hben, gelten mit Ausnhme für einen Teilbetrg bis zu einer Höhe von Mio. über die Lufzeit dieser Vereinbrung usschließlich solche Mßnhmen, die nch den in Anlge 8.3 Anhng 1 niedergelegten Buchführungs- und Bilnzierungsrichtlinien bei den EIU buchhlterisch erfsst sind. Die Investitionen bis zu einer Höhe von Mio. über die Lufzeit dieser Vereinbrung erfolgen uch in Anlgenklssen der EIU nch Anlge 8.3 Anhng 1b, wenn der pro Jhr nchzuweisende Eigenbeitrg der EIU gemäß 8.2 für vom Bund nicht gemäß Anlge 8.3 Anhng 1 finnzierte Anlgenklssen und/oder Schverhlte investiert wurde. Investitionen in Anlgen nch Anlge 8.3 Anhng 1b mit Bundesmitteln dürfen nur bis zur Höhe der ttsächlich kumuliert gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG nch 2.1 und bis zu dem vorgennnnten Höchstbetrg von Mio. finnziert werden. Die EIU sind im Rhmen dieser Vereinbrung dzu befugt, diese Buchführungs- und Bilnzierungsrichtlinien mit Zustimmung des Bundes für ds jeweils folgende Vertrgsjhr zu ändern. Ds Änderungsverlngen ist zu begründen, insbesondere sind die Auswirkungen der Änderungen uf die von den EIU vorzunehmenden und nchzuweisenden Erstzinvestitionen drzulegen bzw. drzustellen, dss die Änderungen durch rechtliche Vorgben zwingend vorgegeben sind. Der Bund wird llen Änderungen zeitnh zustimmen, wenn die Änderungen keine für den Bund nchteiligen Auswirkungen hben oder die Änderungen ufgrund rechtlicher Vorschriften zwingend vorgeschrieben sind. 8.4 Eine bweichende Bilnzierung in den nch IFRS oder HGB ufzustellenden Jhresbschlüssen der EIU bleibt hiervon unberührt. 8.5 Mßnhmen, die mit Mitteln des Bundes us nderen Förderprogrmmen oder von Dritten gefördert werden, zählen im Umfng dieser Förderung nicht zum Nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionsvolumen im Sinne des 8.1. Dies gilt insbesondere für Mittel, die nch GVFG-Bundesprogrmm usgereicht werden und für Mittel, die von den Ländern nch dem Entflechtungsgesetz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden eingesetzt werden einschließlich der Komplementärfinnzierungen der Länder und Gemeinden. 8.6 Die Komplementärfinnzierung mit Bundesmitteln zu den mit EU-Mitteln durchgeführten Mßnhmen ist uf ds Nchzuweisende Mindesterstzinvestitionsvolumen nrechnungsfähig. 12/28

13 8.7 Diese Vereinbrung dient uch der Umsetzung von 8 Abs. 2 BSWAG, wonch von den Mitteln, die der Bund gemäß 8 Abs. 1 BSWAG für Investitionen in die Schienenwege der EIU zur Verfügung stellt, 20 vom Hundert für Investitionen in Schienenwege der EIU, die dem Schienenpersonennhverkehr dienen, zu verwenden sind. Dies erfolgt durch Neu- und Ausbuinvestitionen, die Gegenstnd des Bedrfsplnes sind, sowie durch Verbesserungsund Ausbumßnhmen und Erstzinvestitionen nch Mßgbe dieser Vereinbrung in die Schienenwege der EIU, die uch dem Schienenpersonennhverkehr dienen. In diesem Rhmen sind vom Infrstrukturbeitrg des Bundes sowie der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividende der DB AG nch 2.1 und 2.1 während der Lufzeit dieser Vereinbrung insgesmt 1,1 Millirden vorgesehen. Die EIU stimmen sich hierzu entsprechend der Anlge 8.7 mit den Ländern b. 8.8 Eine Finnzierung der Schnlgenklsse Weichen gemäß Anlge 8.3, Anhng 1, mit dem Infrstrukturbeitrg des Bundes sowie mit der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividende der DB AG ist usgeschlossen, wenn diese Anlgen vom Anschließer uf Grundlge eines IAV gnz oder nteilig finnziert werden. Bei Mßnhmen nch dem EKrG bzw. dem WStrG ist der vom Kreuzungsprtner entrichtete Anteil eines Ablösungsbetrges für die künftige Erneuerung (Ke) einer Eisenbhnüberführung (EÜ), die in der Erhltungslst der DB Netz AG steht, im Rhmen des Nchweises des Mindesterstzinvestitionsvolumens in Abzug zu bringen. Soweit die DB Netz AG für eine Strßenüberführung (SÜ), die in der Erhltungslst der DB Netz AG steht, von einem Dritten einen Ablösungsbetrg erhält, ist der Erneuerungsnteil des Ablösungsbetrgs ebenflls im Rhmen des Nchweises des Mindesterstzinvestitionsvolumens in Abzug zu bringen. Die vorstehend gennnten, in Abzug zu bringenden Erneuerungsnteile der Ablösungsbeträge werden für EÜ/SÜ in einer Summe für ds jeweilige Berichtsjhr im IZB usgewiesen. Die relevnten IAV-Anlgen und EÜ/SÜ werden unbhängig dvon in der Anlgenbuchhltung der DB Netz AG revisionssicher gekennzeichnet. 9 Wirtschftlichkeit und Sprsmkeit der Mittelverwendung 9.1 Die EIU verpflichten sich, den Infrstrukturbeitrg des Bundes sowie die ttsächlich gezhlte zusätzlichen Dividende der DB AG unter Bechtung des hushltsrechtlichen Grundstzes der wirtschftlichen und sprsmen Mittelverwendung einzusetzen. 9.2 Bei vorsätzlicher oder grob fhrlässiger Verletzung der Verpflichtung nch 9.1 zum Nchteil des Bundes ist dieser berechtigt, einen Anspruch nteilig in Höhe des nicht wirtschftlich eingesetzten Infrstrukturbeitrgs des Bundes und der nicht wirtschftlich eingesetzten ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG geltend zu mchen. Von grober Fhrlässigkeit ist uszugehen, wenn die von einem Privtinvestor beim Einstz eigener Finnzierungsmittel erforderliche Sorgflt in einem besonders schweren Mße verletzt wird (sogennnter Privtinvestortest). Die Höhe der Rückforderung bestimmt sich nch der Diffe- 13/28

14 renz zwischen dem jeweils eingesetzten Anteil des Infrstrukturbeitrgs des Bundes sowie der ttsächlich gezhlten Dividende einerseits und dem wirtschftlichen und sprsmen Mitteleinstz ndererseits. 9.3 Für die Geltendmchung von Rückforderungsnsprüchen nch 9.2 finden 17.6 und 17.7 entsprechende Anwendung. 9.4 Rückforderungen nch 9.2 sind nicht uf ndere Rückforderungen nrechenbr. Eine Aufrechnung im Rhmen einer Rückforderung nch 9 ist entgegen der Regelung in 20 nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 9.5 Es gelten die Regelungen der Rhmenvereinbrung zur Korruptionsbekämpfung und Abwicklung von Krtellschäden mit Fördermittelbezug vom 11. Juni 2014 (Anlge 9.5). 10 Vergbeverfhren, Berichterstttung, Prüfung 10.1 Die EIU wenden bei der Ausführung von Vorhben im Sinne dieser Vereinbrung bei Ausschreibungen / Vergben die Sektorenverordnung sowie ds GWB n. Soweit die Schwellenwerte der Sektorenverordnung nicht erreicht werden, findet sofern Mittel des Infrstrukturbeitrges des Bundes und/oder der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG bei der Ausführung von Vorhben eingesetzt werden der 1. Abschnitt der VOB/A bzw. VOL/A Anwendung. Die Regelungen der Anlge 10 gelten schwellenwertunbhängig für Ausschreibungen / Vergben im Bestndsnetz, die uf der Grundlge des BSWAG vollständig oder nteilig mit dem Infrstrukturbeitrg des Bundes und/oder der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG finnziert werden Die DB AG wird jährlich im IZB über die Vergben von Buleistungen im Bereich des Bestndsnetzes mit ) Finnzierungsnteil LuFV und b) Fremdfinnzierung inklusive LuFV berichten. Dieser Bericht stellt dr: Anzhl und Art der Vergben im Berichtsjhr und im Vorjhr, Volumen der Vergben im Berichtsjhr und im Vorjhr, Anzhl der Vergben n konzerneigene Unternehmen im Berichtsjhr und im Vorjhr, Volumen der Vergben n konzerneigene Unternehmen im Berichtsjhr und im Vorjhr, durchschnittlicher Prozentstz der Kostenerhöhungen durch Nchträge bei Vergben n konzerneigene Unternehmen, durchschnittlicher Prozentstz der Kostenerhöhungen durch Nchträge bei Vergben n nicht-konzerneigene Unternehmen. 14/28

15 10.3 Zur bschließenden Prüfung der Einhltung der Vergberegelung wird die DB AG ihren Jhresbschlussprüfer (JAP) uf ihre Kosten mit einer geeigneten stichprobenrtigen Prüfung von Einzelvergben uf mthemtisch-sttistischer Grundlge beuftrgen. Die Prüfungsschwerpunkte werden mit dem BMVI bgestimmt Der JAP ht über seine Feststellungen einen Bericht über ds bgelufene Klenderjhr zu erstellen. Diesen Bericht wird der JAP jeweils einml jährlich im Gesprächskreis Auftrgsvergbe vorstellen. Den Bericht wird ds BMVI dem Ausschuss für Verkehr und digitle Infrstruktur und dem Hushltsusschuss des Deutschen Bundestges zur Informtion vorlegen Die vorstehenden Regelungen sind hinsichtlich der Prüfung der EIU im Zusmmenhng mit Vergbeverfhren bschließend. 11 Infrstrukturwirtschftsprüfer 11.1 Eine vom Bund beuftrgte Wirtschftsprüfungsgesellschft ( Infrstruktur- Wirtschftsprüfer oder IWP ) prüft, ob die buchhlterische Erfssung der Erstzinvestitionen nch Mßgbe der Anlge 8.3 Anhng 1 und Anlge 8.3 Anhng 1b erfolgt ist und bestätigt uf dieser Grundlge die Höhe der gemäß 8.1 im jeweiligen Klenderjhr vorgenommenen Nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionen sowie die Einhltung der Regelungen dieser Vereinbrung über Erstzinvestitionen in Höhe von bis zu Mio. in Anlgenklssen der EIU nch Anlge 8.3 Anhng 1b Drüber hinus prüft der IWP, ob die sich us der Buchführung der einzelnen EIU ergebende Bereitstellung und Verwendung des Mindestinstndhltungsbeitrgs nch Mßgbe der Anlge 7.1 erfolgt ist und bestätigt uf dieser Grundlge die Höhe der gemäß 7.1 im jeweiligen Klenderjhr vorgenommenen Nchzuweisenden Mindestinstndhltungsmßnhmen Der IWP bestätigt ferner den von den EIU geleisteten Eigenbeitrg gemäß 8.2. Mit dieser Bestätigung ist der Nchweis hinsichtlich der Höhe des Eigenbeitrgs der EIU bschließend erbrcht. 15/28

16 Abschnitt III - Infrstrukturqulität - 12 Infrstrukturktster 12.1 Die EIU verpflichten sich zur jährlichen Erstellung eines ISK, in dem die Schienenwege mit llen wesentlichen Merkmlen der Betriebsnlgen jeweils zum 30. November des Vorjhres ufgeführt sind. Hierzu gehören insbesondere eine Stückliste für die wesentlichen Anlgenrten der verschiedenen Strecken und der örtlichen Infrstruktur sowie eine Streckenmerkmlsliste. In der Streckenmerkmlsliste werden lle Strecken mit ihren wesentlichen Ausstttungsmerkmlen, insbesondere der Soll- und Ist-Geschwindigkeit, detilliert ufgeführt. Ds Infrstrukturktster ist Bestndteil des IZB. Die Einzelheiten des Aufbus und des Inhlts des ISK ergeben sich us Anlge Die Schienenwege der EIU nch Mßgbe dieser Vereinbrung sind im Wesentlichen im ISK, Stnd 30. November 2014 bgebildet, ds in digitler Form ls Anlge 12.2 beigefügt wird. Dieses ISK ist Bestndteil des IZB 2014, der zum 30. April 2015 dem Bund vorgelegt wird. 13 Infrstrukturqulität 13.1 Die EIU verpflichten sich, ihre Schienenwege in einem qulittiv hochwertigen Zustnd zu erhlten und zu verbessern. 4 Abs. 1 AEG bleibt unberührt Der qulittiv hochwertige Zustnd der Schienenwege der EIU bestimmt sich usschließlich nhnd der im jährlich vorzulegenden IZB nchzuweisenden Qkz (i) (ii) (iii) (iv) (v) (vi) (vii) DB Netz AG: Theoretischer Fhrtzeitverlust Gesmtnetz (ThFzv); DB Netz AG: Theoretischer Fhrtzeitverlust in den Regionlnetzen (ThFzv RegN); DB Netz AG: Anzhl Infrstrukturmängel (Anz-I); DB Netz AG: Zustndsktegorie voll- und teilerneuerte Brücken (ZuB) DB Netz AG: Funktionlität Bhnsteige (FB) der DB RegioNetz Infrstruktur GmbH; DB Netz AG: Bewertung Anlgenqulität (BAQ) DB RegioNetz Infrstruktur GmbH; DB Sttion&Service AG: Funktionlität Bhnsteige (FB); (viii) DB Sttion&Service AG: Bewertung Anlgenqulität (BAQ); 16/28

17 (ix) DB Energie GmbH: Versorgungssicherheit Bhnenergie. Eine detillierte Beschreibung zur Ermittlung der einzelnen Qkz ist in den Anlgen bis enthlten Die EIU hben die in Anlge 13.3 gennnten jährlichen Zielwerte für ds Bestndsnetz zu erreichen. Effekte uf die Qkz nch 13.2, die us Sonderinvestitionsprogrmmen des Bundes für ds Bestndsnetz resultieren, bleiben bei der Feststellung, ob die in der Anlge 13.3 gennnten Zielwerte erreicht sind, ußer Betrcht Während der Lufzeit dieser Vereinbrung werden die Prteien untersuchen, ob ndere oder ergänzende Qulitätsprmeter herngezogen werden können, um nch deren Verfügbrkeit eine weiter verbesserte Trnsprenz der Netzqulität zu erhlten. Die Prteien bebsichtigen insbesondere, uf der Bsis der Ergebnisse der vom Bund beuftrgten eigenständigen Befhrungen der Schienenwege der EIU einen neuen Qulitätsprmeter zu gestlten, der eine der bestehenden Qkz ersetzen knn. Die EIU werden die Untersuchung in jeder Hinsicht unterstützen; sie stellen insbesondere uf Verlngen des Bundes lle für den gemeinsm festgelegten Untersuchungsgegenstnd erforderlichen Unterlgen und Informtionen bereit, über die sie selbst verfügen Die im IZB von den EIU nchgewiesenen Qkz werden vom EBA überprüft. Ds EBA setzt im Rhmen seiner Prüfung geeignete Verfhren ein. Dzu können uch repräsenttive Stichproben gehören. Abschnitt IV - Berichts- und Orgnistionspflichten - 14 Infrstrukturzustnds- und -entwicklungsbericht 14.1 Die DB AG verpflichtet sich, dem Bund jeweils jährlich bis zum 30. April einen Bericht über den Zustnd der Schienenwege ( IZB ) gemäß Anlge 14.1 vorzulegen. Die EIU hben drin nchzuweisen, dss sie die Schienenwege im qulittiv hochwertigen Zustnd nch Mßgbe dieser Vereinbrung im vorngehenden Klenderjhr erhlten hben. Der Bund bebsichtigt, der DB AG die geprüften Werte der Qkz bis zum 31. Jnur des uf die Abgbe des IZB folgenden Jhres mitzuteilen Der IZB beinhltet die Feststellung, ob die vorgegebenen Qulitätszielwerte im vorngehenden Klenderjhr erfüllt wurden. Die Drstellung für die Qkz Theoretischer Fhrzeitverlust ( 13.2 (i)) erfolgt sowohl für ds gesmte Netz ls uch ufgegliedert nch Fern- und Bllungsnetz und Regionlnetze. Im Infrstrukturktster, Stnd 30. November 2014, ist festgelegt, welche Schienenwege zum Fern- und Bllungsnetz sowie welche zu den Regionlnet- 17/28

18 zen gehören. Eine Änderung der Zuordnung bedrf der schriftlichen Einwilligung des Bundes, die nur us wichtigem Grund verweigert werden drf Die Weitergbe und Veröffentlichung dieser Vereinbrung sowie die Weitergbe und Veröffentlichung von Dten und Berichten durch den Bund sind in Anlge 14.3 geregelt. 15 Dtenerhebung und -bereitstellung 15.1 Die EIU verpflichten sich, Dtenerfssungs- und Auswertungssysteme einzurichten und vorzuhlten, die zur Ermittlung der für die Erstellung des IZB notwendigen Dten erforderlich sind. Die EIU werden dem EBA die gemäß Anlge 12.1 ermittelten Dten uf Aufforderung zur Verfügung stellen Die EIU verpflichten sich, die Dten gemäß 15.1 für 10 Jhre, beginnend mit dem Abluf des Jhres, in dem die Unterlgen entstnden sind, vorzuhlten und zu sichern, wobei die Lesbrkeit sicher zu stellen ist. Abschnitt V - Rechte des Bundes - 16 Kontrollrechte des Bundes 16.1 Der Bund ist berechtigt, die Schienenwege nch vorheriger Anmeldung zu betreten und zu überprüfen, um die Erfüllung der mit dieser Vereinbrung seitens der EIU übernommenen Vertrgspflichten zu kontrollieren. Er knn dieses Recht uf von ihm beuftrgte Dritte übertrgen. Die EIU und die für sie tätigen Personen müssen dem Bund und seinen Beuftrgten dzu gesttten, (i) (ii) (iii) Grundstücke, Geschäftsräume und Betriebsnlgen innerhlb der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten, Bücher, Geschäftsppiere und Unterlgen einzusehen, die uf geeigneten Dtenträgern zur Verfügung zu stellen sind, Messfhrten uf dem Schienennetz der EIU durchzuführen, bei denen insbesondere ls Prmeter die Gleisgeometrie, der Zustnd des Fhrdrhtes oder der Stromschienen, ds Schienenquerprofil, die Schienenoberfläche, der Zustnd der Signle sowie die Beschffenheit und Trgfähigkeit des Untergrundes gemessen werden. Soweit rechtlich zulässig, werden für die Messfhrten keine Trssenentgelte erhoben. 18/28

19 Bei der Betretung der Schienenwege sind die hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen der EIU zu bechten Die EIU und die für sie tätigen Personen hben dem Bund und seinen Beuftrgten ohne Kostenerstz für die EIU lle für die Whrnehmung der Befugnisse nch 16.1 Stz 1 erforderlichen (i) (ii) (iii) Auskünfte zu erteilen, Nchweise zu erbringen, Hilfsmittel zu stellen und Hilfsdienste zu leisten. Die Auskünfte sind whrheitsgemäß und nch bestem Wissen zu erteilen. Auf Verlngen des Bundes oder seiner Beuftrgten sind die erfrgten Informtionen nch Möglichkeit postlisch oder elektronisch zu erteilen. Der zur Auskunft Verpflichtete knn die Auskunft uf solche Frgen verweigern, deren Bentwortung ihn selbst oder einen der in 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefhr strfrechtlicher Verfolgung oder eines Verfhrens wegen einer Ordnungswidrigkeit ussetzen würde Verletzen die EIU ihre Verpflichtungen nch 16.1 oder 16.2, so wird für jeden Verstoß eine Vertrgsstrfe i.h.v ,00, jedoch mximl eine Vertrgsstrfe i.h.v ,00 pro Klenderjhr fällig. 17 Rückforderung Infrstrukturbeitrg 17.1 Der Bund ist berechtigt, seinen jährlichen Infrstrukturbeitrg und die ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG nch Mßgbe dieses Prgrphen gnz oder teilweise zurückzufordern, wenn die EIU die nchstehend bennnten Ziele verfehlen: (i) Infrstrukturqulität (Zielwert je Qkz gemäß 13), (ii) Nchzuweisendes Mindestinstndhltungsvolumen ( 7.1), (iii) Nchzuweisendes Mindesterstzinvestitionsvolumen ( 8.1). Beim Nchzuweisenden Mindestinstndhltungsvolumen (ii) ist ds vorgegebene Ziel verfehlt, wenn der Teilmindestinstndhltungsbeitrg im jeweiligen Klenderjhr oder der Gesmtmindestinstndhltungsbeitrg im letzten Klenderjhr der Vertrgslufzeit (2019) nicht erreicht wird. Sofern in 2019 sowohl der Teilmindestinstndhltungsbeitrg ls uch der Gesmtmindestinstndhltungsbeitrg verfehlt werden, ist der höhere Rückforderungsbetrg mßgeblich Der Bund knn von einer Rückforderung bsehen, wenn die Pflichtverletzung uf Umständen beruht, die weder von den EIU noch von der DB AG zu vertreten sind. Sofern die EIU ufgrund von Fällen höherer Gewlt die in 17.1 beschriebenen Ziele verfehlen, wird vermutet, dss weder die EIU noch die DB AG die Verfehlung der Ziele zu vertreten hben. 19/28

20 17.3 Die Höhe der Rückforderung ergibt sich us der Summe des Rückforderungsbetrgs je Einheit gemäß der nchstehenden Tbelle, um die ds jeweilige Ziel im betreffenden Klenderjhr verfehlt wird. Dbei ist der Gesmtwert der jeweiligen Verfehlung uf eine volle Einheit kufmännisch uf- bzw. bzurunden. Ziele gemäß (i)-(iii) Verfehlung [Einheit] Rückforderungsbetrg in Mio. je [Einheit] Qkz ThFzv 1 min. 3,00 3,37 3,79 4,25 4,78 Qkz ThFzv RegN 1 min. 2,59 2,59 2,59 2,59 2,59 Qkz Anz-I 1 Stück 1,28 1,42 1,58 1,76 1,95 Qkz FB DB Netz AG (RNI GmbH) 1 Punkt 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 Qkz BAQ DB Netz AG (RNI GmbH) 0,01 Noten-Punkte 0,15 0,15 0,15 0,16 0,16 Qkz FB DB Sttion&Service AG 1 Punkt 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Qkz BAQ DB Sttion&Service AG 0,01 Noten-Punkte 0,41 0,42 0,42 0,43 0,43 Qkz Versorgungssicherheit DB Energie GmbH Mindestinstndhltungsvolumen Mindesterstzinvestitionsvolumen 0,05%-Punkte 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 1 Mio. 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1 Mio. 1,00 1,00 1,00 1,00 1, Verfehlt ein EIU mehrere Infrstrukturqulitätszielwerte nch 17.1 (i), ist der höchste Rückforderungsbetrg mßgeblich. Verfehlen mehrere EIU die vorgegebenen Infrstrukturqulitätsziele nch 17.1 (i), errechnet sich der Rückforderungsbetrg durch eine Addition der sich bei den einzelnen EIU jeweils ergebenden höchsten Rückforderungsbeträge. Verfehlen ein oder mehrere EIU Infrstrukturqulitätsziele nch 17.1 (i) und verfehlen die EIU drüber hinus gemeinschftlich uch eines oder beide der Ziele nch 17.1 (ii) und nch 17.1 (iii), ist der höchste nch den vorstehenden Regelungen zu ermittelnde Rückforderungsbetrg us entweder einer Verfehlung der Infrstrukturqulitätszielwerte nch 17.1 (i) oder einer Verfehlung der Ziele nch 17.1 (ii) oder nch 17.1 (iii) mßgeblich. Der nch 17.4 UA 1 ermittelte Rückforderungsbetrg für die Ziele gemäß 17.1 (i) ist entsprechend der Anzhl der Verfehlungen der Ziele gemäß 17.1 (i) wie folgt gedeckelt: 20/28

21 Anzhl Zielverfehlungen gemäß 17.1 (i) Deckelung Pönle in Mio. 1 mx mx mx mx mx mx mx. 300 > 7 mx Zusätzlich zu den sonstigen vertrglichen Ansprüchen, insbesondere Rückforderungsnsprüchen, ist der Bund berechtigt, ) bei der Sperrung einer Eisenbhnbrücke für den Eisenbhnverkehr, die uf einer von einem EIU zu vertretenden Mngel zurückzuführen ist, den Betrg in Höhe von 1 Mio. pro Brücke zu verlngen. Die EIU hben ggfs. drzulegen, dss die Eisenbhnbrückensperrung nicht uf einen von einem EIU zu vertretenden Mngel zurückzuführen ist. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Brücken uf Strecken die Bestndteil der Streckenusschlussliste gemäß Anlge sind; b) für den Fll, dss über die Lufzeit dieser Vereinbrung mit Mitteln dieser Vereinbrung nicht mindestens 875 der ISK-relevnten Eisenbhnbrücken voll- oder teilerneuert werden und/oder die durchschnittliche Zustndsktegorie der ISK-relevnten Eisenbhnbrücken, die während der Lufzeit dieser Vereinbrung voll- oder teilerneuert wurden, zum Ende der Lufzeit dieser Vereinbrung nicht mindestens eine durchschnittliche Zustndsktegorie unter der durchschnittlichen Zustndsktegorie vor Beginn der Lufzeit dieser Vereinbrung liegt, einmlig einen Betrg in Höhe von 15 Mio. zu verlngen Die Geltendmchung von Rückforderungsnsprüchen ist nur innerhlb eines Jhres zulässig. Diese Jhresfrist beginnt mit Kenntnis ller für die Rückforderungsentscheidung mßgeblichen Ttschen bei der beim Bund gemäß 25.7 Stz 1 zuständigen Stelle. Unbhängig hiervon ist die Geltendmchung von Rückforderungsnsprüchen nch fünf Jhren nicht mehr zulässig. Diese 5-Jhresfrist beginnt mit Vorlge des IZB, in dessen Berichtsjhr die den Rückforderungsnspruch begründenden Ttschen vorliegen, n den Bund gem Die in Stz 1 und Stz 3 gennnten Fristen gelten nicht, wenn die für die Rückforderungsentscheidung mßgeblichen Ttschen dem Bund vorsätzlich verschwiegen worden sind. Für die Geltendmchung genügt die schriftliche Anzeige des Rückforderungsnspruchs gegenüber der nch 25.7 Stz 2 für den Empfng zuständigen Stelle. 21/28

22 17.7 Die EIU sind Gesmtschuldner der Rückforderungsnsprüche. Die Rückforderung knn der Bund uch gegen die DB AG geltend mchen. Der zu erstttende Betrg ist vom 30. April des Jhres n, ds uf ds Jhr folgt, in dem die Pflichtverletzung begngen wurde, mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Bsiszins nch 247 BGB zu verzinsen. 18 Abhilfeverfhren 18.1 Der Bund knn eine Rückforderung des Infrstrukturbeitrgs und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG nch Mßgbe der nchfolgenden Regelungen geltend mchen, wenn die EIU die Pflicht zur Erstellung und Vorlge eines jährlichen IZB verletzen Enthält der IZB fehlerhfte oder unvollständige Angben, liegt eine zur Rückforderung berechtigende Pflichtverletzung nicht vor, wenn die Fehlerhftigkeit oder Unvollständigkeit (i) (ii) weder von den EIU noch von der DB AG zu vertreten ist oder keinen Einfluss uf die Feststellung der Erreichung der Ziele nch 17.3 durch die EIU hben knn und nicht so erheblich ist, dss sie zu einem wesentlich flschen oder unvollständigen Bild über den Zustnd oder die Entwicklung der Schienenwege führen knn Der Rückforderungsnspruch des Bundes uf Grundlge der 18.1 und 18.2 entsteht erst dnn, wenn die EIU nch Abluf einer ihnen vom Bund gesetzten ngemessenen Nchfrist die festgestellte Pflichtverletzung nicht beseitigt hben ( Abhilfeverfhren ). Die Einleitung eines Abhilfeverfhrens ist nur innerhlb eines Jhres seit dem Zeitpunkt der Kenntnis ller für die Rückforderungsentscheidung mßgeblichen Ttschen zulässig. Mßgeblich ist die Kenntnis der Zentrle des EBA. Unbhängig hiervon ist die Einleitung eines Abhilfeverfhrens nicht zulässig, wenn seit dem Zeitpunkt, zu dem der IZB, in dem die fehlerhften oder unvollständigen Angben enthlten sind, dem Bund gemäß 14.1 vorgelegt wurde, mehr ls fünf Jhre vergngen sind. Ist die Einleitung eines Abhilfeverfhrens nicht mehr zulässig, ist die Rückforderung für den betreffenden Schverhlt usgeschlossen Für die Einleitung eines Abhilfeverfhrens fordert der Bund die DB AG stellvertretend für lle EIU schriftlich zur Beseitigung der festgestellten Pflichtverletzung uf und setzt ihr hierfür eine ngemessene Nchfrist Nch erfolglosem Abluf der Nchfrist knn der Bund von den EIU bis zu 2 vom Hundert der Summe us Infrstrukturbeitrg des Bundes und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG zur Rückzhlung verlngen, die sie im Klenderjhr vor der Pflichtverletzung nch 2.1 und 2.1 in Verbindung mit 5 vom Bund erhlten hben, sofern die Fristversäumung von einem der EIU oder der DB AG zu vertreten ist. Der zu erstttende Betrg ist vom 30. April des Jhres n, ds uf ds Jhr folgt, in dem die Pflichtverlet- 22/28

23 zung begngen wurde, mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Bsiszins nch 247 BGB zu verzinsen. Zugleich knn der Bund bei einer von einem EIU zu vertretenden wesentlichen Verletzung von Berichtspflichten die Auszhlung des Infrstrukturbeitrgs des Bundes und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG solnge einstellen, bis die EIU ihren Pflichten nchgekommen sind Zusätzlich zu den nderen vertrglichen Ansprüchen (insbesondere Rückforderungsnsprüchen) dieser Vereinbrung knn der Bund bei Dtenfehlern in den Stücklisten des ISK für Brücken, Tunnel und Stützbuwerke eine Rückforderung des Infrstrukturbeitrgs und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG nch Mßgbe der folgenden Regelungen geltend mchen Ein Dtenfehler ist gegeben, wenn in einer Zeile der jeweiligen Stückliste ( Dtenstz ) mindestens ein Dtenfeld nicht oder fehlerhft usgefüllt ist. Fehlerhft usgefüllt ist ein Dtenfeld, wenn ndere ls die in der Splte Erläuterungen/Verweise der Stücklisten gemäß Anlge 12.1 vereinbrten Merkmlsusprägungen oder unbestimmte Zeichen verwendet werden. Der Bund legt dr, dss der Dtenstz nicht oder fehlerhft usgefüllt worden ist. Druf hben die EIU ggfs. drzulegen, dss der Dtenstz zutreffend usgefüllt wurde. Je Dtenstz wird mximl ein Dtenfehler ngerechnet Bei festgestellter Dtenfehlerhäufigkeit b den nchfolgend geregelten Promille- Werten bezogen uf die Dtensätze der Stücklisten Brücken, Tunnel und Stützbuwerke leitet der Bund ein Abhilfeverfhren ein. Hinsichtlich der Stückliste Stützbuwerke gilt ein Wert b 5 Promille pro Klenderjhr. Hinsichtlich der Stücklisten Brücken und Tunnel gelten in Summe folgende Werte: b 5 Promille für die Stückliste 2015, 4 Promille für die Stückliste 2016, 3 Promille für die Stückliste 2017, 2 Promille für die Stückliste 2018 und für die Stückliste Es gelten 18.3 und 18.4 entsprechend Wird nch Abluf der im Abhilfeverfhren gesetzten ngemessenen Nchfrist erneut eine Dtenfehlerhäufigkeit gemäß 18.7 festgestellt, knn der Bund die Zhlung von je fehlerhftem Dtenstz des korrigierten Dtenbestnds verlngen. Die Rückforderung ist uf mximl 2,0 Mio. pro Klenderjhr begrenzt. 19 Wiederholte Pflichtverletzung Der Bund ist berechtigt, die Vereinbrung zum Ende eines Klenderjhrs zu kündigen, wenn die EIU die in 7.1, 8.1 und 13.3 gennnten Ziele wiederholt nicht erreichen und sie dies zu vertreten hben. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt vor, wenn während der Vertrgslufzeit in mindestens zwei Klenderjhren Pflichtverletzungen gemäß Stz 1 eintreten und der Bund die betreffenden Pflichtverletzungen innerhlb der Fristen gemäß 17.6 mitgeteilt ht. Die Prteien stellen im Flle einer Kündigung nch Stz 1 die nschließende Finnzierung der Mßnhmen zur Erhltung der Infrstruktur rechtzeitig nch Mßgbe des 9 BSWAG sicher. 23/28

24 20 Aufrechnungsrecht des Bundes Der Bund ist berechtigt, mit sämtlichen sich us dieser Vereinbrung ergebenden Ansprüchen gegen Ansprüche der DB AG und der EIU us dieser Vereinbrung ufzurechnen. 21 Externe Finnzkontrolle 21.1 Die vorliegende Vereinbrung lässt die gesetzlichen Prüfungs- und Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofes und seiner Prüfungsämter (externe Finnzkontrolle) unberührt. Entsprechend 27 Abs. 2 Stz 1 DBGrG in Verbindung mit 91 Abs. 2 Stz 1 BHO werden die Prteien sicherstellen, dss die externe Finnzkontrolle die bestimmungsmäßige und wirtschftliche Verwltung und Verwendung des Infrstrukturbeitrgs des Bundes und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG prüfen knn. Zur Konkretisierung sind in Abstimmung mit der externen Finnzkontrolle die wesentlichen Prüfungs- und Erhebungsgegenstände in der Anlge 21.1 bennnt Die externe Finnzkontrolle wird bei ihrer Prüfung, ob der Infrstrukturbeitrg und die ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG bestimmungsgemäß und wirtschftlich verwltet und verwendet wurden, Zeit, Art und Umfng der Erhebungen bei der DB AG und den EIU im Rhmen der Grundsätze der Subsidirität und der Verhältnismäßigkeit bestimmen. Hierbei nimmt die externe Finnzkontrolle insbesondere uf den dmit verbundenen Aufwnd bei der DB AG/EIU Rücksicht. Sie entscheidet in diesem Rhmen bei Stichproben über die Dten, die ihr zur Verfügung zu stellen sind, und ds Verfhren, in dem die Stichproben ermittelt werden. Es soll sich dbei um Dten hndeln, die bei der DB AG oder den EIU zur Abwicklung der vorliegenden Vereinbrung generiert und vorgehlten werden. Sollte die externe Finnzkontrolle die Stichprobenziehung nicht selbst vornehmen, ist ihr Gelegenheit zu geben, sich von der ordnungsgemäßen Zusmmensetzung der Stichprobe zu überzeugen. Die Prteien werden die externe Finnzkontrolle bei der Erfüllung ihrer Aufgben und der Whrnehmung ihrer Rechte bestmöglich unterstützen Die externe Finnzkontrolle legt ds ls Anlge 21.3 beigefügte Schem des Prüfungsblufs zugrunde. Sie wird dementsprechend uch der DB AG und den EIU, sofern diese Erhebungsstellen wren, vor Abschluss ihrer Prüfung Gelegenheit geben, zum Schverhlt sowie zu ihren Wertungen bzw. Empfehlungen mit ngemessener Frist Stellung zu nehmen. Die externe Finnzkontrolle wird eine bweichende Auffssung der DB AG und der EIU beim Abfssen der bschließenden Prüfungsmitteilung ngemessen berücksichtigen Sollten sich die gesetzlichen Regelungen der Prüfungs- und Erhebungsrechte der externen Finnzkontrolle ändern, werden die Prteien die vorstehenden Regelungen bei Bedrf npssen. 24/28

25 Die Prüfungen und Erhebungen der externen Finnzkontrolle sollen der Fortentwicklung der LuFV ls Finnzierungsinstrument dienen. Abschnitt VI - Allgemeines - 22 Abgrenzung zu nderen Finnzierungsvereinbrungen 22.1 Seit Inkrfttreten der LuFV I können die EIU keine Zhlungsnsprüche mehr us den in Anlge 22.1 ufgeführten Vereinbrungen geltend mchen. Im Übrigen gelten die Rechte und Pflichten der Prteien us den in Anlge 22.1 gennnten Vereinbrungen weiter, sofern sie nicht durch die Regelungen der LuFV I bzw. dieser Vereinbrung, die in jedem Flle vorrngig sind, verdrängt werden. Die in Anlge 22.1 ufgeführten Vereinbrungen können nch den Regelungen dieser Vereinbrung mit dem Infrstrukturbeitrg des Bundes und mit den ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG finnziert werden Die in Anlge 22.2 ufgeführten Vereinbrungen gelten in der dort festgelegten Form uch nch Inkrfttreten dieser Vereinbrung weiter. Für Finnzierungsvereinbrungen zwischen dem Bund und den EIU, die ds Bestndsnetz betreffen und die weder in Anlge 22.1 noch in Anlge 22.2 ufgeführt sind, gilt Für die in Anlge 22.2 lfd. Nr. 1 6 ufgeführten Finnzierungsvereinbrungen legen die EIU dem EBA die Schlussrechnungen für die Kreuzungsmßnhmen vor. Ds EBA prüft die Schlussrechnungen und kündigt längstens bis chtzehn Monte nch Eingng der jeweiligen Schlussrechnung Rückforderungen n. Nch diesem Zeitpunkt ist die Ankündigung und Geltendmchung weiterer, nicht ngekündigter Rückforderungen usgeschlossen. Rückforderungen gegen die EIU ufgrund von Feststellungen der Strfverfolgungsbehörden bleiben hiervon unberührt. Ds Gleiche gilt für bereits rechtshängige Rückforderungen Eine Rückforderung von während der Vertrgslufzeit gewährten Bundesmitteln nch 9 Abs. 1 BSWAG ist usgeschlossen. Für vor dem 01. Jnur 2009 finnzierte Mßnhmen erfolgt eine Rückzhlung nch 9 Abs. 1 BSWAG nur, wenn die EIU vor Abluf der in den Finnzierungsvereinbrungen festgelegten Nutzungszeit (Vorhltezeitrum) eine Strecke nch 11 AEG stilllegen oder den Betrieb eines Bhnhofs einstellen. 23 Grenzüberschreitende Infrstruktur 23.1 Zu den Schienenwegen im Sinne des 1.3 zählen im Rhmen dieser Vereinbrung uch die Schienenwege, die in der Gesmtstreckenliste (Anlge 12.1, Ziffer 3.1.1) ls Strecken im Auslnd ufgeführt sind und von den EIU betrieben werden. Die Bestimmungen die- 25/28

26 ser Vereinbrung gelten dher uch für diese Schienenwege, soweit nchfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Insbesondere zählen Erstzinvestitionen in diese Schienenwege zum Nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionsvolumen gemäß 8.1 und zählen Instndhltungsmßnhmen in diese Schienenwege zum Nchzuweisenden Mindestinstndhltungsvolumen gemäß 4 und 7.1. Die Prteien werden die Gesmtstreckenliste bezüglich der Strecken im Auslnd fortschreiben, sobld die EIU den Betrieb weiterer grenznher Schienenwege im Auslnd mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bundes übernehmen. Dem Bund wird die Gesmtstreckenliste mit dem jeweiligen IZB vorgelegt Die in 23.1 bezeichneten Schienenwege bleiben für die Bewertung der Infrstrukturqulität gemäß 13.2 ußer Betrcht Eine Rechtspflicht der EIU zur Finnzierung des Ausbus (Neubu, Erweiterung und Kpzitätssteigerung) der in 23.1 bezeichneten Schienenwege us Infrstrukturbeiträgen des Bundes und us den ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG gemäß 2.1 und 2.1 besteht nicht. Die EIU werden den Ausbu der Strecke Erzingen-Beringen (Schweiz) zu Lsten des Infrstrukturbeitrgs und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG nch 2.1 und 2.1 finnzieren Stz 3 gilt hierfür entsprechend. 24 Vertrgsduer, Vertrgsnpssung, Kündigung 24.1 Diese Vereinbrung tritt m 1. Jnur 2015 in Krft. Sie ht eine feste Lufzeit bis zum 31. Dezember Ds Recht jeder Prtei zur ußerordentlichen Kündigung dieser Vereinbrung us wichtigem Grund bleibt unberührt Vor einer ußerordentlichen Kündigung dieser Vereinbrung us wichtigem Grund ufgrund einer wesentlichen Änderung der ttsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse sollen Verhndlungen hinsichtlich einer Anpssung der vertrglichen Rechte und Pflichten erfolgen Jede Kündigung bedrf zu ihrer Wirksmkeit der Schriftform. 25 Folgevereinbrung Die Prteien werden spätestens vierundzwnzig Monte vor Abluf dieser Vereinbrung in Verhndlungen über eine Folgevereinbrung eintreten. 26 Schlussbestimmungen 26.1 Anlgen sind wesentlicher Bestndteil dieser Vereinbrung. 26/28

27 26.2 Wird eine in dieser Vereinbrung in Bezug genommene gesetzliche Bestimmung geändert, findet die jeweils geltende Fssung Anwendung. Berührt eine solche Änderung die in dieser Vereinbrung geregelten wesentlichen Interessen eines EIU bzw. der DB AG oder des Bundes, so werden die Prteien die betreffende Regelung dieser Vereinbrung entsprechend dem ursprünglich mit dieser Regelung verfolgten Zweck npssen Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbrung unwirksm oder undurchführbr sein o- der werden, so berührt dies die Wirksmkeit dieser Vereinbrung im Übrigen nicht. Die Prteien verpflichten sich, in einem solchen Fll die Bestimmung durch eine wirksme oder durchführbre Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht Soweit den EIU ufgrund höherer Gewlt insbesondere Nturktstrophen die Erhltung des qulittiv hochwertigen Zustnds der Infrstruktur nch Mßgbe dieser Vereinbrung nicht möglich ist, werden die Prteien in Verhndlungen über die Modlitäten der Finnzierung der Schdensbeseitigung eintreten Sofern den EIU ufgrund rechtlich bindender Vorgben zur Umsetzung wesentlicher technischer Fortentwicklungen oder zur technisch-betrieblichen Hrmonisierung des Eisenbhnverkehrs innerhlb der Europäischen Union erhebliche Mehrkosten durch die Durchführung von Mßnhmen entstehen, die nicht überwiegend der Erhltung der Schienenwege im Sinne dieser Vereinbrung dienen, werden die Prteien in Verhndlungen über die Gewährung gesonderter Mittel für die Durchführung derrtiger Mßnhmen eintreten Die Prteien streben bei den Mßnhmen zur Erhltung der Schienenwege im Rhmen dieser Vereinbrung n, höhengleiche Kreuzungen n Bhnübergängen zu beseitigen Die Prteien vereinbren, dss die Rechte und Pflichten des Bundes nch dieser Vereinbrung einschließlich der Empfngszuständigkeit für Erklärungen der EIU oder der DB AG von der Zentrle des EBA whrgenommen werden. Die Rechte und Pflichten der EIU und der DB AG nch dieser Vereinbrung einschließlich der Empfngszuständigkeit für Erklärungen des Bundes werden stellvertretend für lle EIU von dem für die Infrstruktur zuständigen Vorstnd der DB AG whrgenommen Die Rhmenvereinbrung über die Finnzierung von Investitionen (Bu, Ausbu und Erstzinvestitionen) in die Schienenwege der Eisenbhninfrstrukturunternehmen des Bundes, schlussgezeichnet m 14. Dezember 1999, ergänzt durch die Änderungsvereinbrung zur Rhmenvereinbrung über die Finnzierung von Investitionen (Bu, Ausbu und Erstzinvestitionen) in die Schienenwege der Eisenbhninfrstrukturunternehmen des Bundes vom 14. Dezember 1999, schlussgezeichnet m 16. Juli 2002, ist bei Mßnhmen zur Erhltung der Schienenwege nicht nzuwenden, soweit sie ufgrund dieser Vereinbrung finnziert werden Änderungen dieser Vereinbrung bedürfen der Schriftform Diese Vereinbrung wird fünffch usgefertigt. Die Prteien erhlten jeweils eine Ausfertigung. 27/28

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29 LuFV II, Anlge 3.2: Jhresgnglinie Stnd: Jnur Februr März April Mi Juni Juli August September Oktober November Dezember Montswert prozentul 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 7,00% 7,00% 9,00% 9,00% 10,00% 11,00% 11,00% 12,00% kummulierter Auszhlungsgrd 6,00% 12,00% 18,00% 24,00% 31,00% 38,00% 47,00% 56,00% 66,00% 77,00% 88,00% 100,00% 1/1

30 LuFV II, Anlge 5.2: Schiedsgutchterklusel Erzielen die Prteien innerhlb eines Monts nch dem in 14.1 gennnten Zeitpunkt (Vorlge des Infrstrukturzustnds- und Entwicklungsberichts) keine Einigung über die Anpssung des Infrstrukturbeitrgs, so werden sie innerhlb eines weiteren Monts einvernehmlich einen Schiedsgutchter benennen und mit der Festlegung des Umfngs der Anpssung des Infrstrukturbeitrgs beuftrgen. Einigen sich die Prteien nicht fristgerecht uf einen Schiedsgutchter, so wird der Schiedsgutchter vom Präsidenten des Bundesgerichtshofs ernnnt, soweit eine Prtei dies innerhlb von zwei weiteren Monten schriftlich beim Präsidenten des Bundesgerichtshofs bentrgt. Erfolgt innerhlb der in Stz 1 und 2 gennnten Fristen keine Benennung eines Schiedsgutchters, so erfolgt für ds betreffende Vertrgsjhr keine volumenbedingte Anpssung im Sinne des Der Schiedsgutchter muss unbhängig und unprteilich sein. Er trifft seine Festlegung unter Berücksichtigung der in 5.1 Sätze 5, 6 und 8 niedergelegten Kriterien. 3. Der von den Prteien oder vom Präsidenten des Bundesgerichtshofs ernnnte Schiedsgutchter soll seine Festlegung einschließlich einer Begründung, die Aufschluss über die mßgeblichen Gründe der Festlegung gibt, schriftlich bis zum 31. Oktober des betreffenden Vertrgsjhres vorlegen. Die Festlegung und ds Ergebnis des Schiedsgutchtens sind für die Prteien bindend ( 317 BGB). Eine gerichtliche Kontrolle der Festlegung ist mit Ausnhme des 319 Abs. 1 BGB usgeschlossen. 4. Jede Prtei ht ds Recht, dem Schiedsgutchter innerhlb eines Monts nch schriftlicher Auftrgserteilung ihre Auffssung zur Festlegung des Infrstrukturbeitrgs schriftlich drzulegen. Der Schiedsgutchter ht nschließend mindestens eine Anhörung der Prteien zur mündlichen Erörterung der Streitfrgen durchzuführen. 5. Die Kosten und Auslgen des Schiedsgutchters trgen der Bund und die EIU jeweils zur Hälfte. 1/1

31 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen 1. Die Dokumenttion des Nchzuweisenden Mindestinstndhltungsvolumens ( 7.1 LuFV II) erfolgt uf Bsis des internen Rechnungswesens der einzelnen EIU unter Bechtung der Regelungen nch 7.2 der Vereinbrung. Der Nchweis ist erbrcht, wenn die Summe der in einem Vertrgsjhr ( bis ) usgewiesenen Instndhltungsufwendungen ( Ttsächliche Instndhltungsufwendungen ) die Höhe des Mindestinstndhltungsbeitrgs nch 4 LuFV II erreicht oder überschreitet. 2. Die Ttsächlichen Instndhltungsufwendungen ergeben sich us der Addition der in den relevnten Kostenstellen-Nchweiszeilen des internen Rechnungswesens der einzelnen EIU uf Bsis des Systems SAP R/3 CO für die in Anhng 1 zu dieser Anlge verzeichneten Rhmenkostenstellen ( Infrstrukturrelevnte Rhmenkostenstellen ) innerhlb eines Vertrgsjhres ls Kosten für Instndhltungsleistungen ( Instndhltungskosten ) usgewiesenen Kosten. Dies sind die Kostenstellennchweise (KSN)-Zeilen 49 ( Belstung us Auftrgsbrechnung Instndhltungsleistungen eigener Buchungskreis ) und 52 ( Belstungen us Auftrgsbrechnung Instndhltungsleistungen fremder Buchungskreis in eigener Gesellschft ). 3. Die Definition der Infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen und die Kriterien für die Zuordnung einzelner Kosten zu diesen Rhmenkostenstellen im Einzelnen bestimmen sich nch der im Anhng 2 zu dieser Anlge niedergelegten Detilbeschreibung infrstrukturrelevnter Rhmenkostenstellen. Die ordnungsgemäße Zuordnung der Kosten zu den Infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen unterliegt der Überprüfung durch den Infrstrukturwirtschftsprüfer. Auf diese Weise wird sichergestellt, dss sich der Nchweis des Mindestinstndhltungsvolumens nur uf Anlgen bezieht, die zu den Schienenwegen gemäß 1.3 und 21.1 der LuFV II gehören. 4. Die Eigenschft von Kosten, die den Infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen zuzurechnen sind, ls Instndhltungskosten sowie die drin enthltene Höhe berücksichtigungsfähiger Kosten für erbrchte instndhltungsrelevnte Eigenleistungen und die Systemtik der Erfssung nchweisfähiger Instndhltungsleistungen in der Kostenrechnung der EIU bestimmt sich nch der in Anhng 3 zu dieser Anlge definierten Detilbeschreibung. 1/24

32 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Der Nchweis der Verrechnung der Instndhltungsufträge unterhlb von Istkosten im Rhmen der Prüfung des Mindestinstndhltungsbeitrgs erfolgt nch der im Anhng 4 beschriebenen Vorgehensweise. 6. Die in den Anhängen zu dieser Anlge enthltenen Abbildungen dienen nur der Erläuterung der textlichen Ausführungen. Im Zweifel gilt der schriftliche Text. Verzeichnis der Anhänge zu Anlge 7.1: - Anhng 1: Verzeichnis Infrstrukturrelevnter Rhmenkostenstellen - Anhng 2: Detilbeschreibung zur Abgrenzung der Infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen - Anhng 3: Detilbeschreibung zum Nchweis der Instndhltungsufwendungen uf Bsis der internen Kostenrechnung - Anhng 4 Detilbeschreibung zum Nchweis der Verrechnung unterhlb von Istkosten 2/24

33 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Anhng 1 zu Anlge 7.1 Verzeichnis Infrstrukturrelevnter Rhmenkostenstellen LuFV II Anlge 7.1 Anhng 1 Rhmenkostenstellen zum Nchweis des Mindestinstndhltungsufwndes Stnd: Gültig b DB Netz AG (inkl. RNI) Strecken FuB und RN Rhmenkostenstelle Strecken Strecken im Betriebsknoten Inhlt / Beschreibung. Gleise und Weichen der freien Strecke sowie die durchgehenden Hupt- und Überholungsgleise mit den zugehörigen Weichen in Bhnhöfen. Auch Brücken, Tunnel, Fhr- und Speiseleitungen, Stromschienen und Bhnkörper zählen hierzu, sofern diese direkt und ungeteilt einer Strecke zugeordnet werden können; ferner sonstige, zum Betrieb der Strecke gehörende periphere Anlgen (z.b. Heissläufer-, Flchstellen- und Festbremsortungsnlgen, WinEUROess- sowie Luftstrommessnlgen). Durchgehende Hupt- und Überholungsgleise mit den zugehörigen Weichen in Betriebsknoten. Auch Brücken, Tunnel, Fhr- und Speiseleitungen, Stromschienen und Bhnkörper zählen hierzu, sofern diese direkt und ungeteilt einer Strecke im Betriebsknoten zugeordnet werden können; ferner sonstige, zum Betrieb der Strecke gehörende periphere Anlgen (z.b. Heissläufer-, Flchstellen- und Festbremsortungsnlgen, WinEUROesssowie Luftstrommessnlgen). Anmerkung Differenzierung Geschäftseinheit über Bhnstelle: (Regionlnetz), (Fern- und Bllungsnetz) Differenzierung Geschäftseinheit über Bhnstelle: (Regionlnetz), (Fern- und Bllungsnetz) 3/24

34 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Betriebsbwicklung Rhmenkostenstelle Betriebsführung / Betriebszentrle Betreuung Strecken S-Bhn Nicht direkt der Strecke bzw. örtlichen Infrstruktur zuscheidbren Kosten Steuerung / Sicherung Eisenbhnbetrieb Steuerung / Sicherung Rngierbewegungen Inhlt / Beschreibung Die RKOST dient dem Ausweis ller Kosten (ußer Strecken S-Bhn), die in Zusmmenhng mit ff. Aktivitäten entstehen: Sichere, wirtschftliche und qulitätsgerechte - regionlbereichsweite betriebliche Plnung - Durchführung des Zug- und Rngierbetriebes uf BZ-Strecken und BZ-Knoten - Disposition und Koordintion des Zugbetriebs im BZ- Bereich - Verfügbrkeit der zugewiesenen Anlgen Die RKOST dient dem Ausweis ller Kosten der Strecken S-Bhn, die in Zusmmenhng mit ff. Aktivitäten entstehen: Sichere, wirtschftliche und qulitätsgerechte - regionlbereichsweite betriebliche Plnung - Durchführung des Zug- und Rngierbetriebes uf BZ-Strecken und BZ-Knoten - Disposition und Koordintion des Zugbetriebs im BZ- Bereich - Verfügbrkeit der zugewiesenen Anlgen Hilfskostenstelle für Aufwendungen, die der einzelnen Strecke bzw. der einzelnen örtlichen Infrstruktur nicht direkt zugeschieden werden können. Dieser Kostenstelle können z. B. Aufwendungen für Vegettionskontrolle, Schienenschleiftechnik, Indusi-Meßfhrten, Schotterreinigung und Weichenreinigung zugeordnet werden. Ressourcen, die der Steuerung und Sicherung des Zugbetriebes und der Rngierbewegungen dienen (in der Regel Stellwerke und zugehörige Personle bzw. Anlgen). Wesentliche Bestndteile dieser KOST sind lle signltechnischen Innen- und Außennlgen von Stellwerken, Block- und Abzweigstellen u. dgl., speziell Bedien- und Stelleinrichtungen, Block-, Melde- und Registriereinrichtungen, Signle (einschl. Selbstblock- und Zentrlblocksignle), Antriebe für Weichen, Gleissperren u. Signle, Zugbeeinflussungseinrichtungen (Gleismgnete), Leitungen und Kbel, Energieversorgung usw. Ressourcen, die usschließlich der Steuerung und Sicherung von Rngierbewegungen in Anlgen der örtlichen Infrstruktur dienen (Stellwerke und zugehörige Personle bzw. Anlgen). Wesentliche Bestndteile dieser KOST sind lle signltechnischen Innen- und Außennlgen von Stellwerken, speziell Bedien- und Stelleinrichtungen, Melde- und Registriereinrichtungen, Antriebe für Weichen, Gleissperren und Signle, Zugbeeinflussungseinrichtungen (Gleismgnete), Leitungen und Kbel, Energieversorgung usw; hierbei hndelt es sich um sogen. rtreine Stellwerke, von denen us nur Weichen und Signle in Anlgen der örtlichen Infrstruktur gestellt werden. Anmerkungen Differenzierung Geschäftseinheit über Bhnstelle: (Regionlnetz), (Fern- und Bllungsnetz) Differenzierung Geschäftseinheit über Bhnstelle: (Regionlnetz), (Fern- und Bllungsnetz) 4/24

35 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Örtliche Infrstruktur ZBA Rhmenkostenstelle Gleise / Weichen der örtlichen Infrstruktur Inhlt / Beschreibungen Alle Nebengleise eines Betriebsknotens bzw. Streckenbschnitts, deren Weichen stellwerksngebunden sind oder ortsgestellt werden; uch Bereiche mit elektrisch ortsgestellten Weichen. Die Gleisnlgen dienen der Bildung von Zügen, der Bereitstellung von Wgen/Zügen oder der Abstellung von Fhrzeugen. Hierzu gehören die zur Betriebsfähigkeit der Gleise notwendigen Weichen und peripheren Anlgen (z.b. Gleiswgen, Gleisbremsen). Auch Brücken, Tunnel, Fhr- und Speiseleitungen und Bhnkörper zählen hierzu, sofern diese direkt und ungeteilt zugeordnet werden können. Anmerkungen Umschlgleistungen DUSS Differenzierung Geschäftseinheit über Bhnstelle: (Regionlnetz), (Fern- und Bllungsnetz) Rhmenkostenstelle Lden (KLV) Inhlt / Beschreibung Auf dieser Kostenstelle werden Instndhltungskosten für die, von der DUSS betriebenen Umschlgtechniken sowie zur Erbringung der Komplettleistung erforderlichen übrigen Anlgen gebucht. Dies sind folgende Anlgenklssen: Hebe und Fördermschinen (Kräne, Hebebühnen entspr. siehe Anlgenkl A), Beleuchtungsnlgen, Abwsserreinigungsnlgen, Bhnübergngsbefestigungen, Entwässerungsknäle, Erzeugungsnlgen für Wärme, Druckluft und Gse, Fernmeldenlgen, Gebäude, Mess-, Prüf- und Wägeeinrichtungen, Schltnlgen, Strßen, Wege, Plätze, buliche Anlgen, Versorgungsnetze, Wsserversorgungsnlgen Anmerkungen Telekommuniktionsnlgen Rhmenkostenstelle TK 2 Telekommuniktionsufwnd GSM-R Betrieb Inhlt / Beschreibung Die Kostenstelle dient dem Ausweis von Instndhltungskosten, die im Zusmmenhng mit Telekommuniktionsnlgen im Sinne von Übertrgungswegen/-techniken (sog. TK 2- Anlgen ) entstehen. Dbei hndelt es sich konkret um Fernmeldenlgen (Freileitungen, Bhnhofskbel, Streckenkbel, Richtfunknlgen, ortsfeste Anlgen des Zugbhnfunks, Übertrgungstechniken, Fernsprech-, Fernschreib- und Dtenvermittlungsnlgen), Heißläuferortungsnlgen, Licht-/Krftstromnlgen inkl. Versorgungsnetze und DVA-Großrechner, Konzessionen, Rechte, immterielle Vermögensgegenstände, EDV-Softwre Auf dieser Kostenstelle werden unter nderem Instndhltungskosten für GSM-R Anlgen gebucht; diese (z. B. Anlgen der Bsissttionssteuerung und Funksttionen) dienen der Ausleuchtung der Bhnstrecken mit dem digitlen Funkstndrd GSM-R. Ohne digitlen Behördenfunk des BMI. Anmerkungen Vorbehltlich Rückerwerb TK-Anlgen 5/24

36 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Hilfskostenstellen Bhnnlgen Rhmenkostenstelle Bhnübergngssicherung Fern- und Bllungsnetz Bhnübergngssicherung ZBA Brücken / Tunnel Inhlt / Beschreibung Auf dieser Kostenstelle werden unter nderem Instndhltungskosten für usgleichsfähige Bhnübergänge gebucht, die ihrerseits von der DB Netz AG und vom Bund jeweils zu 50% übernommen werden (Rechtsgrundlge: EWG-VO 1192/69). Siehe Hierbei hndelt es sich um Brücken und/oder Tunnel, die einer einzelnen Strecke bzw. einzelnen Gleisen der örtlichen Infrstruktur nicht direkt und ungeteilt zugeordnet werden können. Anmerkungen Kostenerstttung Seitens des Bundes wird beim Nchweis des Mindestinstndhltungsbeitrg bgesetzt ( 7.2 LuFV); Differenzierung Geschäftseinheit über Bhnstelle: (Regionlnetz), (Fern- und Bllungsnetz) Kostenerstttung Seitens des Bundes wird beim Nchweis des Mindestinstndhltungsbeitrg bgesetzt ( 7.2 LuFV) Weichenheizung Kostenstelle für elektro- und mschinentechnische Anlgen und sonstige Ressourcen der Weichenheiznlgen, unbhängig von technischer Auslegung und Energieträger. 6/24

37 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Instndhltung im Rhmen von Investitionen Rhmenkostenstelle Abwicklung Erstellungsprojekte n eigenen Anlgen mit nicht refinnzierbrem Aufwnd Abwicklung Erstellungsprojekte n eigenen Anlgen mit refinnzierbrem Aufwnd Inhlt / Beschreibung Diese Kostenstelle dient der gesmthften Projektbwicklung n eigenen Anlgen. Es werden hier Kosten für Instndhltungsrbeiten, die im Rhmen von Investitionsprojekten nfllen, gebucht: 5 wesentliche Treiber: Weichenerneuerungen: Anschlussstücke, die über eine Länge von 15 m hinus gehen, bei unveränderter Weichenburt: Kosten für Einbu/Aufbereitung des Weichenntriebs Vegettionsrückschnitt (usgenommen Signlsicht und Bustelleneinrichtung) Rndwegprofilierungen/-erneuerung Spülen der Tiefenentwässerung Stopf- und Richtrbeiten, die über die Projektgrenzen hinusgehen Der dmit im Zusmmenhng stehende nicht refinnzierbre Projektufwnd ist dieser Kostenstelle zuzuscheiden. Die Rhmenkostenstelle dient den Projektleitern zur reibungslosen Durchführung Ihrer Invest-Projekte, die einen Anteil Instndhltungsrbeiten beinhlten. Durch diese Kostenstelle lässt sich die Budgetverntwortung des Projektleiters von der des Streckenkostenstellenverntwortlichen klr trennen, ws unnötige Störungen in der Projektbwicklung vermeiden hilft. Diese Kostenstelle dient der gesmthften Projektbwicklung n eigenen Anlgen. Es werden hier Kosten für Instndhltungsrbeiten, die im Rhmen von Investitionsprojekten nfllen, gebucht: 5 wesentliche Treiber: Weichenerneuerungen: Anschlussstücke, die über eine Länge von 15 m hinus gehen, bei unveränderter Weichenburt: Kosten für Einbu/Aufbereitung des Weichenntriebs Vegettionsrückschnitt (usgenommen Signlsicht und Bustelleneinrichtung) Rndwegprofilierungen/-erneuerung Spülen der Tiefenentwässerung Stopf- und Richtrbeiten, die über die Projektgrenzen hinusgehen Der dmit im Zusmmenhng stehende refinnzierbre Projektufwnd ist dieser Kostenstelle zuzuscheiden. Die Rhmenkostenstelle dient den Projektleitern zur reibungslosen Durchführung Ihrer Invest-Projekte, die einen Anteil Instndhltungsrbeiten beinhlten. Durch diese Kostenstelle lässt sich die Budgetverntwortung des Projektleiters von der des Streckenkostenstellenverntwortlichen klr trennen, ws unnötige Störungen in der Projektbwicklung vermeiden hilft. Anmerkungen mögliche Kostenerstttung seitens des Bundes wird beim Nchweis des Mindestinstndhltungsbeitrg bgesetzt ( 7.2 LuFV) 7/24

38 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Elektrische Energieversorgungsnlgen 50 Hz (GE Infrstruktur Schweiz) Rhmenkostenstelle Mittelspnnungsnetz Umspnnung Mit- tel- /Niederspnnung Niederspnnungsnetz Inhlt / Beschreibung Kostenstelle zur Abbildung der Schnlgen des Mittelspnnungsnetzes. Kostenstelle zur Abbildung der Schnlgen der Umspnnung Mittel- bzw. Niederspnnung. Kostenstelle zur Abbildung der Schnlgen des Niederspnnungsnetzes. Anmerkungen Verkehrssttion (GE Infrstruktur Schweiz und DB RNI GmbH) Rhmenkostenstelle Verkehrssttion im Bhnhof (Stndrdleistung) Inhlt / Beschreibung Kostenstelle der Verkehrssttionen in den Personenbhnhöfen für die Sttionshlte der Züge und Bhnsteigleistungen, die den Fhrgstwechsel ermöglichen, sowie Reisendenservice im Bhnhofsumfeld und Schnlgen im Zusmmenhng mit den Autozug-Terminls (z.b. Rmpen). Hierzu gehören lle notwendigen Ressourcen für die Verkehrssttion und Schnlgen der örtlichen Infrstruktur, die im Zusmmenhng mit dem Betrieb der Verkehrsttionen stehen, wie Bhnsteige und seine Anbuteile, unterirische Personenverkehrsnlgen, Personenüberführungen, Personenunterführungen, Gepäcktunnel, Empfngsnlgen unter Brücken, Bhnhofs- und Bhnsteighllen, Bhnsteigdächer, Wrtehäuschen, Fhrrdständer, Bhnhofsvorpltz, Schirmhlle, Überdchungen (nur DB RNI GmbH sowie GE Infrstruktur Schweiz), Aufenthltsgebäude, Betriebsgebäude, Nebengebäude sowie deren, dem Betrieb der Verkehrssttion zuzuordnenden Ausstttungen. Alle technischen Anlgen (z.b. Fördernlgen, Beleuchtungsnlgen, Fhrgstinformtionssysteme, Dtenverrbeitungsnlgen, Fernmelde- u. informtionstechnische Anlgen, Ublifte, Hebemschinen, Gs, Wsser- und Abwssernlgen, Wärme- und Kältenlgen, Nutzungsspezifische Anlgen wie Müllpressen), Wege, Plätze und Außennlgen sofern diese direkt und ungeteilt zugeordnet werden können einschließlich sämtlicher Anlgen, die einen betriebsfähigen Zustnd sicherstellen und die eindeutig dieser Kostenstelle zugeordnet werden können. Zu den Services im Bhnhofsumfeld gehören, Reisendenservices, Vermittlungsleistungen und sonstige Dienstleistungen wie u.. sttionärer und mobiler Service, Premium&Comfort Service, Hotelvermittlung, Crshring, Fundservice, Schließfächer, Gepäckcenter. Anmerkungen 8/24

39 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: DB Sttion&Service AG Verkehrssttion Rhmenkostenstelle Verkehrssttion im Bhnhof (Stndrdleistung) Inhlt / Beschreibung Kostenstelle der Verkehrssttionen in den Personenbhnhöfen für die Sttionshlte der Züge und Bhnsteigleistungen, die den Fhrgstwechsel ermöglichen, sowie Reisendenservice im Bhnhofsumfeld und Schnlgen im Zusmmenhng mit den Autozug-Terminls (z.b. Rmpen). Hierzu gehören lle notwendigen Ressourcen für die Verkehrssttion und Schnlgen der örtlichen Infrstruktur, die im Zusmmenhng mit dem Betrieb der Verkehrsttionen stehen, wie Bhnsteige und seine Anbuteile, unterirdische Personenverkehrsnlgen, Personenüberführungen, Personenunterführungen, Gepäcktunnel, Empfngsnlgen unter Brücken, Bhnhofs- und Bhnsteighllen, soweit diese der Verkehrssttion zugeordnet sind, Bhnsteigdächer, Wrtehäuschen, Fhrrdständer, Schirmhlle, Überdchungen Bhnhofsvorpltz und Aufenthltsgebäude, soweit diese der Verkehrssttion zugeordnet sind, Betriebsgebäude, Nebengebäude sowie deren, dem Betrieb der Verkehrssttion zuzuordnenden Ausstttungen. Alle technischen Anlgen (z.b. Fördernlgen, Beleuchtungsnlgen, Fhrgstinformtionssysteme, Dtenverrbeitungsnlgen, Fernmelde- u. informtionstechnische Anlgen, Ublifte, Hebemschinen, Gs, Wsser- und Abwssernlgen, Wärme- und Kältenlgen, Nutzungsspezifische Anlgen wie Müllpressen), Wege, Plätze und Außennlgen sofern diese direkt und ungeteilt zugeordnet werden können einschließlich sämtlicher Anlgen, die einen betriebsfähigen Zustnd sicherstellen und die eindeutig dieser Kostenstelle zugeordnet werden können. Zu den Services im Bhnhofsumfeld gehören, Reisendenservices, Vermittlungsleistungen und sonstige Dienstleistungen wie u.. sttionärer und mobiler Service, Premium&Comfort Service, Hotelvermittlung, Crshring, Fundservice, Schließfächer, Gepäckcenter. Anmerkungen 9/24

40 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: DB Energie GmbH 16,7 Hz - Bhnstrom Rhmenkostenstelle Zentrlschltstellen 16,7-Hz [Trktionsenergie /sttionäre Energie] Bhnstromschltnlgen (ohne Gleichstrom S- Bhn) [Trktionsenergie] Netzleittechnik Fhrleitung [Trktionsenergie] Inhlt / Beschreibung Diese Kostenstelle umfsst die Anlgen der Zentrlschltstellen (Zes) für die Netzbetriebsführung im 15kV- Oberleitungsnetz. Dzu gehören folgende Komponenten und Anlgen: Gebäudeleittechnik, Versorgungsnetz inkl. USV, Leitsystemhrdwre (Prozess- und Bedienrechner, Projektionswnd / Visulisierung, internes Netzwerk), Leitsystemsoftwre Die Kostenstelle umfsst: - 16,7Hz-Bhnstromnlgen zur Trnsformtion von 110kV- in 15-kV-Bhnstrom, zur elektrischen Verbindung / Trennung der 15kV-Speisebezirke und Verteilung der 15kV-Bhnenergie in die Speisebezirke der Oberleitung. Dzu zählen Unterwerke, Autotrnsformer und fhrbre Unterwerke bzw. Schltposten und Kuppelstellen (mit nur 15-kV-Teil). - 16,7Hz-Bhnstromschltnlgen zur elektrischen Verbindung / Trennung von 110kV-Bhnstromleitungen n Vermschungspunkten; sogennnte Schltwerke. - Bhnstromnlgen zur Umwndlung von Drehstrom / Wechselstrom in Gleichstrom und zur Energieeinspeisung / Verteilung n den Systemtrennstellen zwischen dem 50Hz-Netzen der öffentlichen Versorger und den Gleichstromnetzen der Gleichstrombhnen; sogennnte Gleichstromunterwerke sowie Gleichstromschltposten (ohne S-Bhn). Dzu gehören folgende Komponenten und Anlgen: Grundstücke und Gebäude der Bhnstromschltnlge, Zufhrt, Außennlge (inkl. befestigter Flächen, Gleise, Umzäunung), 110kV Schltnlge, Umspnner / Trnsformtoren und Erdschlussdrosseln, 15kV Schltnlge, WS und GS Schltnlge, Gleichrichter, Eigenbedrfsnlge inkl. Btterien, Schutz und Leittechniknlgen, Erdungsnlge, Druckluftnlge, betriebsnotweniges Sttionszubehör Die Kostenstelle umfsst die Netzleittechniknlgen der Oberleitung (Fernwirkuntersttionen und Oberleitungsspnnungsprüfeinrichtungen) sowie Fernwirkumsetzer zur leittechnischen Anbindung der Anlgen n die Leitstellen der DB Energie. Dzu gehören folgende Komponenten und Anlgen: Leittechniknlgen inkl. Bedieneinrichtungen (z.b. FW- UST, UMS, PC-OSE, OLSP-UST, OLSP-Z), Eigenbedrfsnlgen inkl. Btterien (bei OLSP). Anmerkungen 10/24

41 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Umformer [Trktionsenergie] Die Kostenstelle umfsst die Anlgen zur Umformung von 50Hz-Energie in 16,7Hz-Bhnenergie mit Einspeisung in ds 15kV-Oberleitungsnetz bzw. 110-kV-Bhnstromleitungsnetz, sogennnte dezentrle bzw. zentrle Umformerwerke. Dzu gehören folgende Komponenten und Anlgen: Grundstücke und Gebäude, Zufhrt, Außennlge (inkl. befestigter Flächen, Umzäunung), Umformertechnik, Trnsformtoren, 110kV Schltnlge (50Hz), Mschinenschltnlge (50Hz), Eigenbedrfsnlge inkl. Btterien, Notstromggregt, Schutz und Leittechniknlgen, Erdungsnlge, Druckluftnlge, betriebsnotwendiges Sttionszubehör dezentrle Umrichter [Trktionsenergie] zentrle Umrichter [Trktionsenergie] Bhnstromleitung [Trktionsenergie] Sbs zentrles Netz [Trktionsenergie] Die Kostenstelle umfsst die Anlgen zur Umrichtung von 50Hz-Energie in 16,7Hz-Bhnenergie mit Einspeisung in ds 15kV-Oberleitungsnetz, sogennnte dezentrle Umrichterwerke. Dzu gehören folgende Komponenten und Anlgen: Grundstücke und Gebäude, Zufhrt, Außennlge (inkl. befestigter Flächen, Umzäunung), Umrichtertechnik, Trnsformtoren, 110kV Schltnlge (50Hz), 20kV Schltnlge (50Hz), Eigenbedrfsnlge inkl. Btterien, Schutz und Leittechniknlgen, Erdungsnlge, betriebsnotwendiges Sttionszubehör Die Kostenstelle umfsst die Anlgen zur Umrichtung von 50Hz-Energie in 16,7Hz-Bhnenergie mit Einspeisung in ds 110kV-Bhnstromleitungsnetz, sogennnte zentrle Umrichterwerke. Dzu gehören folgende Komponenten und Anlgen: Grundstücke und Gebäude, Zufhrt, Außennlge (inkl. befestigter Flächen, Umzäunung), Umrichtertechnik, Trnsformtoren, Drosseln, 110kV bzw. 400kV Schltnlge (50Hz), 20kV Schltnlge (50Hz), Eigenbedrfsnlge inkl. Btterien, Schutz und Leittechniknlgen, Erdungsnlge, betriebsnotwendiges Sttionszubehör Die Kostenstelle umfsst sowohl die Bhnstromleitungen / Kbel zur Übertrgung und Weiterleitung von Bhnenergie im 110kV-Bhnstromleitungsnetz ls uch die 15kV-Verbindungsleitungen zwischen Bhnstromschltnlgen. Dzu gehören folgende Komponenten und Anlgen: Mste, Beseilung (Erdseil, Leiterseil), Seilufhängungen, Isoltoren, Hochspnnungskbel Diese RKOST umfsst folgende Anlgen bzw. Aufgben: - Anlgen der Schltbefehlsstellen (Sbs) für die Netzbetriebsführung des 110-kV-Bhnstromleitungsnetzes - Leitsystemhrdwre (Prozess- und Bedienrechner, Projektionswnd / Visulisierung, internes Netzwerk, Dtenverbindungen), Stromversorgung inkl. USV und NEA, Gebäudeleittechnik - Leitsystemsoftwre 11/24

42 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: S-Bhn-Gleichstromversorgung Berlin und Hmburg Rhmenkostenstelle Zentrlschltstelle Gleichstrom- S- Bhn [Trktionsenergie /sttionäre Energie] Gleichstromunterwerk (GUw) Gleichstrom-S- Bhn [Trktionsenergie] Kuppel- und Schltstellen Gleichstrom-S- Bhn [Trktionsenergie] Inhlt / Beschreibung Die Kostenstelle umfsst lle Anlgen der Netzleitstellen der Gleichstrom-S-Bhnen in Berlin und Hmburg, welche der elektrischen Betriebsführung der S-Bhnstromversorgungsnlgen dienen. Die Kostenstelle umfsst die Anlgen der Gleichstromunterwerke (GUw) zur Versorgung der Gleichstrom-S- Bhnen in Berlin und Hmburg, welche 50-Hz-Drehstrom mittels Gleichrichtern in Gleichstrom umrten. Dzu gehören lle Komponenten und Anlgen der Gleichstromunterwerke einschließlich Grundstücke und Gebäude. Die Kostenstelle umfsst die Anlgen der Kuppel- und Schltstellen (KS/SchS) der Gleichstrom-S-Bhnen in Berlin und Hmburg. Kuppelstellen sind Schltnlgen mit der Aufgbe, neinndergrenzende Stromschienenbschnitte unterschiedlicher Gleichstromunterwerke zum Lstusgleich zu kuppeln oder zu trennen. Kuppelstellen sind n Streckenverzweigungen zur utomtischen Ausschltung einzelner Stromschienenbschnitte bei Überlstung, Kurzschlüssen oder Störungen und zum Spnnungsusgleich eingerichtet. Schltstellen sind elektrotechnische Anlgen in einer hochbulichen Hülle mit mindestens einem Lsttrennschlter, von der elektrische Energie zu verschiedenen Speisebschnitten verteilt werden knn, oder von wo us verschiedene Speisebschnitte ein- oder usgeschltet werden können, z.b. zur Versorgung von Abstellgleisen und Bereitstellungsgruppen Dzu gehören lle Komponenten und Anlgen der Kuppel- und Schltstellen einschließlich der Gebäude und Grundstücke. Anmerkungen 12/24

43 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Anhng 2 zu Anlge 7.1 Detilbeschreibung zur Abgrenzung der Infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen 1. Gegenstnd der LuFV II sind Mßnhmen, die der Erhltung der Schienenwege dienen ( 1.1 LuFV II). Instndhltungsmßnhmen sind dher nur insoweit relevnt und zum Nchweis des Mindestinstndhltungsvolumens hernzuziehen, ls sie die Schienenwege ( 1.3 LuFV II) betreffen. Die Infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen sind dementsprechend eindeutig von den übrigen Rhmenkostenstellen bzugrenzen. 2. Ein von der DB AG zum 6. November 2007 vorgenommener Abgleich der für die LuFV relevnten Schnlgeklssen (Anlge 8.3) mit den Infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen nch Anhng 1 uf Grundlge der in den Infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen bgebildeten Buchwerte ht ergeben, dss eine sehr hohe Korreltion zwischen den relevnten Schnlgeklssen und den Infrstrukturrelevnten Rhmenkostenstellen besteht. Die Pricewterhouse- Coopers Aktiengesellschft Wirtschftsprüfungsgesellschft ht mit Schreiben vom 23. November 2007 bestätigt, dss der Abgleich ordnungsgemäß erstellt wurde. Auf dieser Grundlge knn die Zwecksetzung, nur Instndhltungsleistungen in die Schienenwege im Sinne von 1.3 LuFV II zum Nchweis des Mindestinstndhltungsvolumens zuzulssen, ls erfüllt ngesehen werden. 13/24

44 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Anhng 3 zu Anlge 7.1 Detilbeschreibung zum Nchweis der Instndhltungsufwendungen uf Bsis der internen Kostenrechnung 1. Grundsätzliche Zusmmenhänge im internen Rechnungswesen des DB- Konzerns Der DB-Konzern verfügt über ein Rechnungswesen im Industriestndrd. Bsis ist die Finnzbuchhltung, in der sämtliche Geschäftsvorfälle zeitnh erfsst werden. Auf Bsis der Finnzbuchhltung wird die externe Berichterstttung für Einzelgesellschften und den DB-Konzern orgnisiert (Jhresbschlüsse und Zwischenberichte). Die Ergebnisrechnung ist nch dem Gesmtkostenverfhren (GKV) strukturiert. Den nch Primärkostenrten (Mterilufwnd, Personlufwnd, Abschreibungen, sonstiger Aufwnd) strukturierten Aufwendungen werden sämtliche im Zusmmenhng stehenden Erträge gegenüber gestellt. Neben den m Abstzmrkt relisierten Erträgen us den Kernleistungen des Geschäftsbetriebs (Umstzerlöse) zählen hierzu uch Bestndsveränderungen, ndere ktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge. Die interne Steuerung erfolgt mit Hilfe des internen Rechnungswesens, ds us Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung besteht. Kern dieser Kostenrechnung ist die Kostenstellenrechnung (KSR). In der Kostenstellenrechnung werden lle betrieblich vernlssten Aufwendungen (Kontenklsse 4) nch dem Ort ihrer Entstehung, den so gennnten Kostenstellen, erfsst. Eine Kostenstelle ist immer eindeutig der hierrchischen Aufbuorgnistion des Unternehmens (Zentrle, Regionlbereiche, Niederlssungen etc.) und einer funktionlen Kennung zugeordnet. Die funktionle Kennung unterscheidet zwischen Funktions- und Kostenbereichen sowie uf der untersten Ebene so gennnten Rhmenkostenstellen. Eine Rhmenkostenstelle ist eindeutig einem Kostenbereich und dieser wiederum eindeutig einem Funktionsbereich zugeordnet. Im Wesentlichen lssen sich wie in der Abbildung 1 schemtisch drgestellt die Funktionen Produktion (differenziert nch Hupt- und Hilfskostenstellen), Instndhltung, Allgemeiner Bereich, Vertrieb und Verwltung unterscheiden. Die kostenstellenbezogene Erfssung der Aufwendungen erfolgt bereits in der Finnzbuchhltung, weil die Kostenstelle bei llen betrieblich vernlssten Aufwendungen (Kontenklsse 4) mit ngegeben werden muss. Eine Zuordnung ist regelmäßig ohne Kostenschlüsselungen möglich, weil Personle und Anlgen und dmit uch Personlufwendungen und Abschreibungen immer eindeutig einer Stmmkostenstelle zugeordnet sind. Die übrigen Kostenbestndteile (insbesondere Schkosten wie Mteril- und sonstiger Aufwnd), die gnz überwiegend uf vertrglichen Beziehungen zu Dritten beruhen, sind einer einzelnen Kostenstelle ebenflls eindeutig zuzuordnen, weil sie durch einen Kostenstellenleiter verntwortet und usgelöst werden. 14/24

45 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Nch der kostenstellenbezogenen Erfssung der Aufwendungen erfolgt die innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Diese Leistungsverrechnung ist notwendig, weil nicht lle Kostenstellen unmittelbr Leistungen für die Umstz- bzw. Kostenträger eines Unternehmens erbringen. Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung führt zu einer Entlstung bei den leistenden Kostenstellen und einer Belstung bei den empfngenden Kostenstellen. Innerhlb eines (rechtlich selbständigen) Unternehmens führen diese Leistungsbeziehungen nicht zu Erträgen und Aufwendungen, die in der Finnzbuchhltung erfsst werden, sondern in Abgrenzung zu den Primärkostenrten Abschreibungen, Mterilufwnd, Personlufwnd und sonstiger Aufwnd zu so gennnten sekundären Kosten bzw. Be- und Entlstungen. Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung folgt nicht dem Prinzip der Kostenüberwälzung, sondern orientiert sich n stndrdisierten Zielkostenstrukturen, so dss Unteruslstungen oder Ineffizienzen in den leistenden Kostenstellen verbleiben und dort durch die Verntwortlichen usgesteuert bzw. mit Effizienz verbessernden Mßnhmen reduziert bzw. beseitigt werden müssen. Aus Abbildung 1 wird deutlich, dss der Vertriebs- und Verwltungsbereich sich nicht uf ndere Kostenstellen verrechnet, sondern direkt in die so gennnte Kostenträgerrechnung (KTR) eingeht. Die übrigen Funktionsbereiche, insbesondere der Allgemeine Bereich, die Instndhltungsfunktion sowie die Hilfskostenstellen in der Produktion, treten überwiegend ls leistende Kostenstellen uf. Nch Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung verbleiben uf diesen Kostenstellen so gennnte Kostenstellenbweichungen, die ein monetäres Äquivlent für noch vorhndene Unteruslstungen (Beschäftigungsbweichung) und/oder Ineffizienzen (Verbruchs- und Kostenstzbweichungen) drstellen. Die Kostenstellenbweichungen der leistenden Kostenstellen bleiben für ds nchzuweisende Instndhltungsvolumen ußer Betrcht. Nch Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung befindet sich der überwiegende Kostenblock uf den Huptkostenstellen der Produktion, lso jenen Kostenstellen, die einen unmittelbren Leistungsbezug zu den Umstz- bzw. Kostenträgern des Unternehmens hben. Von hier us erfolgt dnn eine bezugsgrößenorientierte Verrechnung uf die Kostenträger des Unternehmens. Diese Verrechnung orientiert sich n stndrdisierten Zielkostenstrukturen, so dss die Kostenträger letztlich mit stndrdisierten Herstellkosten belstet werden. Abweichungen zwischen diesen Stndrd- Herstellkosten und den ttsächlichen Ist-Kosten werden in der Kostenträgerrechnung ls Herstellkosten- bzw. Kostenstellenbweichungen gezeigt. Mit Hilfe der Kostenträgerrechnung (KTR) erfolgt eine differenzierte Steuerung von Produkten, Prozessen und Strukturen. Die Strukturierung der Kosten folgt dem so gennnten Umstzkostenverfhren. Mteriell korrespondiert ds in der Kostenträgerrechnung usgewiesene Betriebsergebnis I mit dem Betriebsergebnis I der Finnzbuchhltung. Der lleinige Unterschied zwischen den beiden Rechnungskreisen sind neutrle Ergebnisbestndteile, die nicht mit der betrieblichen Leistungserstellung zusmmenhän- 15/24

46 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: gen und deshlb in einer seprten Kontenklsse 2 erfsst und nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden (z.b. Buchgewinne beim Verkuf von Beteiligungen). Unterschiede us so gennnten klkultorischen Kostenrten (klkultorische AfA und Zinsen, klkultorische Wgnisse etc.) existieren nicht, d der DB-Konzern wie viele ndere Industrieunternehmen uch eine enge Verzhnung von externem und internem Rechnungswesen prktiziert und uf solche Kostenrten, denen in der Finnzbuchhltung keine entsprechenden Aufwendungen gegenüber stehen, in der internen Steuerung verzichtet. Abbildung 1: Grunds ä tzliche Zusmmenh ä nge im Rechnungswesen der DB (schemtische Drstellung) FIBU (GKV) KTR (UKV) Umstz Umstz Bestndsver ä nderg Aktivierte Eigenleistg Sonstige Ertr ä ge Summe Ertr ä ge Mterilufwnd Personlufwnd Abschreibungen Sonstiger Aufwnd Summe Aufwnd Betriebsergebnis I Zins - Sldo Betrieb sergebnis II KSR (Kostenstellen) Produktion IH Allg Vt Vw HKoSt HiKo Sonstige Erl ö se HK des Umstzes DB I HK - Abweichungen KOST - Abweichungen DB II Vertriebskosten Verwltungskosten Betriebsergebnis I Legende : Allg. DB I DB II FIBU GKV HKost HiKo HK IH KOST KSR KTR UKV VT Vw Allgemeiner Bereich Deckungsbeitrg I Deckungsbeitrg II Finnzbuchhltung Gesmtkostenverfhren Huptkostenstellen Hilfs kostenstellen Herstellkosten Instndhltung Kostenstellen Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Umstzkostenverfhren Vertrieb Verwltung Deutsche Bhn AG Finnzen/Controlling 1 16/24

47 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Nchweisfähige Instndhltungsufwendungen ) Definition des Instndhltungsbegriffs Der dem Nchweis des Mindestinstndhltungsvolumens zugrunde zu legende Begriff der Instndhltung bezeichnet die Kombintion ller Mßnhmen während des Lebenszyklus einer Betrchtungseinheit zur Erhltung des funktionsfähigen Zustndes oder der Rückführung in diesen Zustnd, so dss die Betrchtungseinheit die geforderte Funktion erfüllen knn. Im Einzelnen umfsst Instndhltung die Mßnhmen der Inspektion, der Wrtung, der Instndsetzung und der Verbesserung. Die Instndhltungsdefinition entspricht dmit der DIN in der Fssung von September Für Zwecke des Nchweises des Mindestinstndhltungsvolumens sind jedoch nur solche Instndhltungsmßnhmen hernzuziehen, die nicht zu einer Aktivierungspflicht führen. Inspektion sind Mßnhmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustndes einer Betrchtungseinheit und Ableitung der notwendigen bubetrieblichen Tätigkeiten hierus für jedes Teil, Buelement, Gerät, Teilsystem, jede Funktionseinheit, jedes Betriebsmittel oder System. Sie umfsst zusätzlich die Bestimmung der Urschen der Abnutzung und die Ableitung der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung. Hierbei werden Inspektionszyklen zugrunde gelegt, die u.. belstungs- und geschwindigkeitsbhängig definiert werden. Wrtung umfsst die Mßnhmen zur Verzögerung des Abbus des vorhndenen Abnutzungsvorrts einer Betrchtungseinheit. Instndsetzung sind die Mßnhmen zur Rückführung einer Betrchtungseinheit in den funktionsfähigen Zustnd mit Ausnhme von Verbesserungen. Eine Instndsetzung wird durchgeführt ufgrund einer Störung oder eines Inspektionsergebnisses. Es wird unterschieden in Sofortinstndsetzung (Entstörung, d hoc-instndhltung), plnbre Instndsetzung nch Inspektion sowie präventive Instndsetzung. Verbesserung bezeichnet die Kombintion ller technischen und dministrtiven Mßnhmen sowie Mßnhmen des Mngements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrchtungseinheit, ohne die von ihr geforderte Funktion zu ändern. 17/24

48 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Abbildung 2: Definition der Instndhltung bei der DB (vereinfchte Drstellung) Instndhltung nch DIN Inspektion (Feststellung und Beur - teilung des Ist - Zustndes einschl. Bestimmung der Urschen der Abnutzung und Ableiten notwendiger Konsequenzen ) Wrtung (Verz ö gerung des Abbus des vorhndenen Abnutzungsvorrts) Instndsetzung (R ü ckf ü hrung in den funktionst ü chtigen Zustnd) Verbesserung (Steigerung der Funktions - sicherheit ohne Funktions - ä nderung ) ufgrund einer St ö rung ufgrund einer Inspektion kurzfristige Entst ö rung Plnbre Fehler - / M ä ngelbeseitigung Plnbre Instndsetzung (Austusch in bestehenden Anlgen) Pr ä ventive Instndsetzung EIU eigene Kpzit ä ten Kpzit ä ten verbundener Konzernunternehmen Externe Kpzit ä ten Deutsche Bhn AG Finnzen/Controlling 2 Zur Abgrenzung der Instndhltungsleistungen von nderen Leistungen der Instndhltungsfunktion (d.h. der mit der Erbringung von Instndhltungsleistungen befssten Unternehmensbereiche) wie z.b. Erstellungsleistungen, Leistungen für Dritte oder sonstigen Leistungen ußerhlb der Instndhltung werden in der Auftrgsbrechnung unterschiedliche Auftrgsktegorien (Auftrgspositionstypen) vergeben. Die korrekte Verwendung dieser Auftrgsktegorien wird durch ds zentrle und dezentrle Controlling lufend überwcht. b) Nchweisfähige Höhe von Instndhltungsufwendungen ) Fremdleistungen Bei der Beuftrgung von Fremdleistungen sind die nwendbren Vorschriften des Vergberechts zu bechten. Instndhltungsleistungen von Unternehmen des DB- Konzerns, für die ds vergberechtliche Konzernprivileg nch 100b Abs. 6 ff GWB gilt, gelten für den hier in Rede stehenden Nchweis von Instndhltungsleistungen ebenflls ls Fremdleistungen, weil sie buchhlterisch und kostenrechnerisch völlig nlog zu konzernfremden Leistungseinkäufen behndelt werden. Bezogene Fremdleistungen für Instndhltungen sind in Höhe der vertrglich vereinbrten und bgerechneten Nettokosten (ohne Umstzsteuer) nzusetzen. Sie werden kostenrechnerisch getrennt erfsst und über Aufträge uf die Anlge führenden Kostenstellen verrechnet. Gebuchte Skonti sind beim Nchweis des Mindestinstndhltungsvolumens für den LuFV-Anteil in einer Summe über lle Geschäftsvorfälle in Abzug zu bringen. Sollten in Ausnhmefällen im Nch- 18/24

49 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: hinein Nchlässe/Boni gewährt werden, sind diese ebenflls in einer Summe vom Nchweis des Mindestinstndhltungsvolumens bzusetzen. bb) Eigenleistungen der EIU Eigenleistungen sind die durch ds betreffende EIU selbst erbrchten Instndhltungsleistungen. Auch für Eigenleistungen werden die dfür nfllenden Kosten getrennt erfsst und über Aufträge uf die Anlge führenden Kostenstellen verrechnet (vgl. usführlich den folgenden Gliederungspunkt). Grundsätzlich stellen die internen Verrechnungsprinzipien des DB-Konzerns sicher, dss die verrechneten Werte in Summe nicht oberhlb der ngefllenen Istkosten liegen. Die Sicherstellung, dss grundsätzlich keine Verrechnung oberhlb der ngefllenen Istkosten stttfindet, erfolgt nhnd einer Gesmtuswertung der Instndhltungs-Aufträge und einer Gesmtbetrchtung des Funktionsbereichs Instndhltung und unterliegt der Überprüfung durch den Infrstrukturwirtschftsprüfer. In der Gesmtuswertung werden die Eigenleistungen, bewertet zu dispositiven Kostensätzen (Dispo-Kos), den ttsächlichen Kostensätzen (Ist-Kos) gegenübergestellt. Die Gesmtuswertung umfsst im Ergebnis lle Aufträge, positive und negtive Abweichungen werden gegenseitig sldiert. Die Systemtik der Erstellung der Gesmtuswertung wird im Anhng 4 zu dieser Anlge erläutert. 3. Erfssung nchweisfähiger Instndhltungsleistungen in der Kostenrechnung Sämtliche Aufwendungen, die im Zusmmenhng mit der Instndhltungsfunktion stehen, werden kostenrechnerisch zunächst in einem eigenen Funktionsbereich gebündelt. Dies gilt unbhängig dvon, ob es sich um Fremdleistungen oder Eigenleistungen hndelt. Die Instndhltungsfunktion ist ußerdem je nch ufbuorgnistorischer Ausprägung uch in einer örtlichen Verntwortung in der Region gebündelt. Die Entlstung der Instndhltungsfunktion ist originärer Bestndteil der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, lso der Verrechnung uf ndere Kostenstellen des Unternehmens, die die entsprechenden Leistungen nchfrgen. Eine Ausnhme stellen ktivierungsfähige und -pflichtige Erstellungsleistungen dr (Aktivierte Eigenleistungen) und Aufträge für Leistungsempfänger ußerhlb des Unternehmens (so gennnte Leistungen für Dritte). Entlstet wird die Instndhltungsfunktion über die Auftrgsbrechnung, die eine Art Kostenträgerrechnung für interne Aufträge drstellt. Eine eigenständige Auftrgsbrechnung ist notwendig, weil sich interne Aufträge us komplexen Leistungsstrukturen mit Eigen- und Fremdleistungen unterschiedlichster Art zusmmensetzen können. Der Anlgenverntwortliche richtet bei einer Beuftrgung von Instndhltungsleistungen einen entsprechenden Auftrg in der Auftrgsbrechnung ein. Sämtliche Kos- 19/24

50 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: ten, die für die Abwicklung des Auftrgs notwendig sind, werden uf diesem Auftrg erfsst. Die Belstungsseite des Auftrgs erfsst dbei lle Fremdleistungen (bezogene Leistungen, eingekuftes Mteril) und die erbrchten Eigenleistungen. Die ngefllenen Fertigungsstunden der Instndhltungs-Mitrbeiter und die der eingesetzten Instndhltungs-Mschinen werden mit einem Stndrdkostenstz, dem so gennnten dispositiven Kostenstz der jeweiligen Kostenstelle, bewertet. Dieses Prinzip stellt sicher, dss noch bestehende Ineffizienzen in den leistenden Kostenstellen nicht uf die Empfängerkostenstellen übertrgen werden. Die Entlstungsseite des Auftrgs erfolgt entweder mit den im Auftrg ufgelufenen Herstellkosten oder sofern zwischen Auftrggeber und Auftrgnehmer ein entsprechender Verrechnungspreis vereinbrt wurde bzw. bei Stndrdleistungen ein entsprechender jhresbezogen gültiger Stndrdpreisktlog greift mit dem vereinbrten Verrechnungspreis. Die Sicherstellung, dss grundsätzlich keine Verrechnung oberhlb der ngefllenen Istkosten stttfindet, erfolgt nhnd einer Gesmtuswertung der Instndhltungs-Aufträge und einer Gesmtbetrchtung des Funktionsbereichs Instndhltung und unterliegt der Überprüfung durch den Infrstrukturwirtschftsprüfer. In der Gesmtuswertung werden die vereinbrten Verrechnungspreise (VVP), den Istkosten gegenübergestellt. Die Gesmtuswertung umfsst im Ergebnis lle Aufträge, positive und negtive Abweichungen werden gegenseitig sldiert. Die Systemtik der Erstellung der Gesmtuswertung wird im Anhng 4 zu dieser Anlge erläutert. Die Auftrgsbrechnung ls kufmännisches Abrechnungssystem korrespondiert mit den bei den EIU vorhndenen bzw. im Aufbu befindlichen technisch-opertiven Vorsystemen in der Instndhltung (technische Produktionsplnungs- und - steuerungssysteme PPS-Systeme). Die PPS-Systeme dienen zur Plnung, Disposition und Steuerung der produktionellen Aspekte der Instndhltungsfunktion. In der Regel orientiert sich die Auftrgsbrechnung n diesen Vorsystemen und schfft für jeden produktionell ngelegten Auftrg eine entsprechende brechnungstechnische Grundlge in den kufmännischen Systemen. Zusätzliche Merkmle des PPS-Systems wie z.b. Auftrgsrten (Inspektion/Wrtung/Entstörung, Fehlerbeseitigung, präventive Instndhltung) oder Objektrten (nch instndgehltenen Anlgen) sind ddurch uch mit ihren kufmännischen Informtionen (Vorklkultion, Abrechnungsdten) uswertbr und stehen für die Plnung und Steuerung zur Verfügung. Es gibt llerdings uch Instndhltungsufträge, die nicht im PPS-System geführt werden, weil sie für die produktionelle Steuerung nicht relevnt sind und deshlb nur originär in der Auftrgsbrechnung vorhnden sind. Auch diese Instndhltungsufträge werden im Rhmen des nchzuweisenden Mindestinstndhltungsvolumens berücksichtigt. 20/24

51 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Abbildung 3: Kostenrechnerische Erfssung von Instndhltungsleistungen (schemtische Drstellung) Mterilufwnd Personlufwnd Abschreibungen Sonstiger Aufwnd Summe Primärufwnd Anlgenführende Kostenstellen LuF-relevnte RKOST Kostenstellenrechnung (KSR) Übrige IH EL FL innerbetriebliche LV (ohne IH) ± ± ± ± ± ± ± ± ± ± ± ± Gesmtkosten IH-Aufwendungen (KSN 49+52) Legende: AAR Auftrgsbrechnung EL Eigenleistung FL (eingekufte) Fremdleistung HK Herstellkosten IH Instndhltung KSN Kostenstellennchweis PPS (technische) Produktionsplnung und -steuerungssysteme RKOST Rhmenkostenstelle VVP Vereinbrter Verrechnungspreis HK / VVP AAR Entlstg Belstg Eigenl. Fremdl. PPS-Systeme Deutsche Bhn AG Finnzen/Controlling 3 Die Abrechnung der Instndhltungsleistungen erfolgt uf jene Kostenstelle, der die Anlge, n der die Instndhltungsleistung vorgenommen wurde, zugeordnet ist. Im Kostenstellen-Nchweis (KSN) dieser Kostenstelle ist für die Instndhltungsufwendungen eine eigene KSN-Zeile vorgesehen, so dss mximle Trnsprenz über die Höhe der ngefllenen Instndhltungsufwendungen existiert. Diese KSN-Zeile knn nicht nur für einzelne Kostenstellen, sondern uch gesmthft für ds gesmte Unternehmen und/oder orgnistorische bzw. funktionle Teilbereiche usgewertet werden. Die Abbildung 4 zeigt beispielhft einen Auszug us dem Kostenstellen-Nchweis Unterstrukturen bei den verschiedenen Primärkostenrten wurden us Pltzgründen usgeblendet. Die Abbildung 4 verdeutlicht, dss bei Belstungen us der Auftrgsbrechnung für Instndhltungsleistungen eigene KSN-Zeilen eingerichtet sind. Dbei wird us verrechnungstechnischen Gründen zusätzlich differenziert, ob die Belstung us dem eigenen Buchungskreis (= KSN-Zeile 49) oder einem fremden Buchungskreis der eigenen Gesellschft (= KSN-Zeile 52) herrührt. 21/24

52 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Abbildung 4: Screenshot us dem Kostenstellen-Nchweis 2008 (Auszug) KSN-Zeile 49: Belstung us Auftrgsbrechnung Instndhltungsleistungen eigener Buchungskreis KSN-Zeile 52: Belstung us Auftrgsbrechnung Instndhltungsleistungen fremder Buchungskreis in eigener Gesellschft Deutsche Bhn AG Finnzen/Controlling 4 Grundsätzlich ist es möglich, dss Instndhltungsleistungen sowohl in der KSN-Zeile 49 ls uch der KSN-Zeile 52 nchgewiesen werden. Die KSN-Zeile 52 wird ber nur dnn relevnt, wenn für eine Gesellschft mehrere Buchungskreise eingerichtet sind und die leistenden Bereiche und die empfngenden Kostenstellen in unterschiedlichen Buchungskreisen orgnisiert sind. Dies ist für die EIU derzeit uch nch der zusätzlichen Einrichtung eines Buchungskreises in der DB Netz AG für ds seit dem Geschäftsjhr 2007 dort usgewiesene Immobiliengeschäft nicht der Fll. 22/24

53 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Anhng 4 zu Anlge 7.1 Detilbeschreibung zum Nchweis der Verrechnung unterhlb von Istkosten Prüfung Mindestinstndhltungsbeitrg Für die Prüfung, ob der Mindestinstndhltungsbeitrg erreicht worden ist, wird folgende Verfhrensweise festgelegt. Die EIU hben sich in der LuFV II zu einem Mindestinstndhltungsbeitrg verpflichtet. Dieser Betrg muss werthltig sein; er drf insgesmt nicht über den ngefllenen Istkosten liegen. Im Rhmen einer gesmthften Betrchtung drf der Instndhltungsbeitrg nur bis zur Höhe der Istkosten enthlten sein. Eine Sldierung von einzelnen Instndhltungsufträgen oberhlb der Istkosten mit nderen Aufträgen unterhlb der Istkosten ist innerhlb der Gesmtschu grundsätzlich zugelssen. Instndhltungsufträge werden teilweise uf der Bsis von Herstellkosten (uf Bsis Dispo-KOSA) bgerechnet, teilweise uf der Bsis von vereinbrten Verrechnungspreisen (VVP). Für beide Teilbereiche gilt ebenflls eine vorgelgerte gesmthfte Betrchtung. Für ktivierte Eigenleistungen im Bereich Neu- und Ausbu (Bedrfspln) wird jährlich eine Auswertung erstellt und dem EBA vorgelegt, welche für die einzelnen Rhmenkostenstellen (RKost) jeweils Dispo-KOSA, Ist-KOSA, Herstellkosten und Istkosten bzw. die Differenz der letzten beiden Positionen usweisen. 23/24

54 LuFV II, Anlge 7.1: Nchweis Mindestinstndhltungsvolumen Stnd: Eine ebensolche Auswertung ist speziell für die Instndhltungsufträge, die sich uf den Mindestinstndhltungsbeitrg beziehen, zu erstellen und durch den IWP zu prüfen. Diese Auswertung (Block 1) enthält lle Aufträge, die sich zu Herstellkosten verrechnen. Block 1 ) Summe der Aufträge, bei denen die Dispo-KOSA unter dem Ist-KOSA liegen Ermittlung des Differenzbetrges Block 1 b) Summe der Aufträge, bei denen die Dispo-KOSA über dem Ist-KOSA liegen Ermittlung des Differenzbetrges Für Instndhltungsufträge, die uf Bsis von VVP verrechnet werden, wird ebenflls eine gesmthfte Übersicht (Block 2) erstellt und geprüft. Diese Auswertung (Block 2) enthält: Block 2 ) Summe der Aufträge, bei denen die VVP unter den Istkosten liegen Ermittlung des Differenzbetrges zwischen Istkosten und VVP Block 2 b) Summe der Aufträge, bei denen die VVP über den Istkosten liegen Ermittlung des Differenzbetrges zwischen Istkosten und VVP Sldierungsreihenfolge: Sldierung Block 1 ) mit Block 1 b) Sldierung Block 2 ) mit Block 2 b) Sldierung Sldo Block 1 mit Sldo Block 2 = Gesmtsldo Ein positiver Gesmtsldo stellt eine Istkostenüberschreitung im Gesmten dr und ist im Rhmen der LuFV in Höhe der Überschreitung nicht nrechenbr. 24/24

55 LuFV Anlge 8.3: Nchweise Investitionsvolumen Stnd: Nchweis Mindesterstzinvestitionsvolumen 1. Die Dokumenttion des Nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionsvolumens ( 8.1 LuFV) erfolgt nch 8.3 LuFV nhnd der erfssten Buchungen für nchweisfähige Erstzinvestitionen uf den, im Anhng 1 zu dieser Anlge verzeichneten, relevnten Schnlgeklssen der EIU während eines Wirtschftsjhrs (1. Jnur bis 31. Dezember). Soweit Schnlgeklssen hiernch nur nteilig zum Nchweis des Mindesterstzinvestitionsvolumens relevnt sind, sind die usgewiesenen Erstzinvestitionen nur nteilig nchweisfähig. Der Nchweis ist erbrcht, wenn die Summe der nchweisfähigen Erstzinvestitionen eines Wirtschftsjhres die Höhe des nch 8.1 LuFV Nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionsvolumens erreicht oder überschreitet. 2. Der Nchweis der nrechenbren Anlgenklssen gemäß Anlge 8.3, Anhng 1b wird nlog geführt. 3. Der Nchweis des Mindesterstzinvestitionsvolumens (Anhng 2) erfolgt durch Addition der für die relevnten sowie der nrechenbren Schnlgeklssen ermittelten Bruttoinvestitionen (ohne Umstzsteuer) ohne Beiträge Dritter. In die Bruttoinvestitionen gehen die Zugänge, Stornierungen von Zugängen, Gutschriften und Umbuchungen ein. Nchweiszeitrum ist ds Wirtschftsjhr. 4. Die Definition der für die Dokumenttion des Nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionsvolumens relevnten Schnlgeklssen und die Kriterien für die Zuordnung einzelner Vermögensgegenstände zu diesen Schnlgeklssen im Einzelnen ergeben sich us der im Anhng 3 zu dieser Anlge niedergelegten Konzernrichtlinie "Bilnzierung des Anlgevermögens" (RL 210). 5. Sofern bei den EIU bei Vorliegen der entsprechenden Vorussetzungen (Erweiterung der Aktivierungsregelung seit ) Rückbuufwendungen (Abbruch-, Trnsport- und Deponiekosten) ktiviert werden, können diese Kosten über die Lufzeit des Vertrges bis zu einem Mximlbetrg i. H. v. 300,0 Mio. im Rhmen der Mio. nch 8.3 us den ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden finnziert werden. 1/3

56 LuFV Anlge 8.3: Nchweise Investitionsvolumen Stnd: Auf die nch Ziffern 1 bis 3 ermittelten Bruttoinvestitionen ohne Beiträge Dritter für die relevnten Schnlgeklssen, sind zur Ermittlung des nchweisfähigen Mindesterstzinvestitionsvolumens die sich us den in Anhng 4 zu dieser Anlge ufgeführten Sonderttbeständen ergebenden Beträge hinzuzurechnen. 7. Die in den Anhängen zu dieser Anlge enthltenen Abbildungen dienen nur der Erläuterung der textlichen Ausführungen. Im Zweifel gilt der schriftliche Text. 2/3

57 LuFV Anlge 8.3: Nchweise Investitionsvolumen Stnd: Verzeichnis der Anhänge zu Anlge 8.3: - Anhng 1: Verzeichnis relevnter Schnlgeklssen - Anhng 1b: Verzeichnis der nrechenbren Schnlgenklssen - Anhng 2: Nchweisführung über die Systeme der Buchhltung, des Projektcontrolling und der Finnzierung - Anhng 3: Konzernrichtlinie "Bilnzierung des Anlgevermögens (RL 210) - Anhng 4: Sonderttbestände 3/3

58 LuFV Anlge 8.3 Anhng 1: Verzeichnis relevnter Schnlgenklssen Stnd Anlgenklsse Beschreibung DB Netz Anmerkung DB St&S Anmerkung DB En Anmerkung Einzelwertdefinition und Erläuterungen Beschreibung des wesentlichen Konteninhlts B Plnungskosten Plnungsrbeiten vom Ausgestlten des Buwunsches bis zur Ausführungsplnung: Beginn der Aktivierung: Zeitpunkt der Vorstndsgenehmigung oder der Genehmigung von vom Vorstnd utorisierten Personen Spätestens nch Fertigstellung, sind die Plnungskosten (AiB) uf die einzelnen Anlgen umzubuchen. Bei Projektänderungen oder Projektbbruch sind verlorene Plnungskosten uszubuchen A Bhnkörper der Erdkörper eines Streckenbschnitts zwischen zwei Betriebsknoten/Abzweigstellen, der Erdkörper im Gleis- und Weichenbereich eines Betriebsknotens, jedes Stützbuwerk, jeder Durchlß. Als Grenze zwischen Betriebsknoten und freier Strecke gilt der geometrische Anfng/ds geometrische Ende der ersten bzw. letzten Weiche. Aktivierungspflichtig sind z.b.: der Erstz eines Streckenbschnitts b 1000 m Länge, die erstmlige oder zusätzliche Herstellung von Entwässerungsnlgen, Einfriedungen, Plnumsschutzschichten o. dgl., die Vergrößerung von Gleisbständen, Linienverbesserungen, ds Vertiefen von Einschnitten und Erhöhen von Dämmen, Befestigung des Bhnkörpers: chemische Untergrundverfestigungen; sonstige Teile zur Befestigung des Erdkörpers, die nch dem Bu nicht mehr zugänglich sind; Fschinen; Anbu von Mutterboden; Anlegen und Ansäen von Rsen m Bhnkörper; sonstige Anpflnzungen zum Schutze gegen Rutschungen; Anpflnzungen zum Schutze gegen Schnee und Wind; Bestndteile der Einzelwerte können sein: Futtermuern; Böschungspflster; Böschungsdringen; Böschungsrmpen; Böschungsngelungen; Kilometersteine; Kilometerzeichen; Hektometersteine; Bogentfeln; Rndwege; unbefestigte Seitengräben; Grbenbefestigungen; Grbenverrohrungen; Dringeleitungen; Tiefenentwässerungen; Rohrleitungen für Tgwsser; Knäle für Tgwsser; Böschungsentwässerungen; Wssertreppen; Der Erdkörper umfßt lle durch Erdrbeiten hergestellten Teile des Bhnkörpers im Gleis- und Weichenbereich ußerhlb von Tunneln und Brücken. Dzu gehören neben dem eigentlichen Edkörper (wie Dmm, Einschnitt, Anschnitt, einschl. der Rndwege, Seitengräben u. dgl.) lle funktionl dmit verbundenen Anlgenteile, wie Einfriedungen und Entwässerungsnlgen, nicht jedoch Stützbuwerke und Durchlässe. Durchlässe sind Buwerke b 0,5 bis kleiner 2,0 m lichter Weite, die dzu bestimmt sind, Strßen, Wege, Gewässer u. dgl. unter Gleisnlgen hindurch zu führen B Bhnkörper AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A B A B A Tunnel (ußer NBS und Untergrundbhnen) Tunnel (ußer NBS und Untergrundbhnen) AiB Tunnel der Neubustrecken Tunnel der Neubustrecken AiB Tunnel U-Bhn Jeder Tunnel einschl. der zugehörigen Zustzstollen. Zu den Tunneln zählen lle Buwerke, die dzu dienen, Gleise unterirdisch zu führen, soweit die Buwerke nicht ls Brücken eingestuft sind. siehe ktive Anlgenklsse Jeder Tunnel einschl. der zugehörigen Zustzstollen. Zu den Tunneln zählen lle Buwerke, die dzu dienen, Gleise unterirdisch zu führen, soweit die Buwerke nicht ls Brücken eingestuft sind. siehe ktive Anlgenklsse Jeder Tunnel einschl. der zugehörigen Zustzstollen. Zu den Tunneln zählen lle Buwerke, die dzu dienen, Gleise unterirdisch zu führen, soweit die Buwerke nicht ls Brücken eingestuft sind. Hierzu gehören: eingleisige Tunnel; mehrgleisige Tunnel; Bestndteil der Einzelwerte können sein: Abdichtungen; Bezeichnungsschilder; Entlüftungsnlgen einschl. Schächte (usgenommenen mschinentechnischen Anlgen); Entwässerungsnlgen; Firststollen; Gleisbsenkungen in Tunnel; Seitenstollen; Portle; Zonenschilder; siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: eingleisige Tunnel; mehrgleisige Tunnel; Bestndteil der Einzelwerte können sein: Abdichtungen; Bezeichnungsschilder; Entlüftungsnlgen einschl. Schächte (usgenommenen mschinentechnischen Anlgen); Entwässerungsnlgen; Firststollen; Gleisbsenkungen in Tunnel; Seitenstollen; Portle; Zonenschilder; siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: eingleisige Tunnel; mehrgleisige Tunnel; Bestndteil der Einzelwerte können sein: Abdichtungen; Bezeichnungsschilder; Entlüftungsnlgen einschl. Schächte (usgenommenen mschinentechnischen Anlgen); Entwässerungsnlgen; Firststollen; Gleisbsenkungen in Tunnel; Seitenstollen; Portle; Zonenschilder; B Tunnel U-Bhn AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A U-Bhnhltepunkt Jeder Hltepunkt (U-Bhn) einschl. ller zugehörigen Einrichtungen (z. B. Bhnsteige). Hierzu gehören: Hltepunkte der S-Bhnen; Hltepunkte der Fernbhn; usw. Bestndteil der Einzelwerte können sein: Abdichtungen; Auskleidung; Bhnsteige; Bhnsteigzugänge; Decken der Zwischengeschosse; Entlüftungsnlgen; Entwässerungsnlgen; Isolierungen; B U-Bhnhltepunkt AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse 34240MA 34240MB 34240MA 34240MB 34240MA U-Bhnhltepunkt, modulrisiert U-Bhnhltepunkt AiB, modulrisiert - Hltpunkt ohne WDB & Bhnsteigbelg - Hltpunkt ohne WDB & Bhnsteigbelg AiB - Hltepunkt- Wände, Decken & Böden (WDB) 34240MB - Hltepunkt- Wände, Decken & Böden (WDB) AiB 34240MA - Hltepunkt - Bhnsteigbelg 34240MB - Hltepunkt A Bhnsteigbelg AiB Bhnübergänge Schwere Befestigung nur RNI-Anlgen Anlgenhuptstmmstz - Beinhltet übergreifende Anlgeninfomtionen - Keine Buchungen von Geschäftsvorfällen siehe ktive Anlgenklsse U-Bhnhltepunkt, buliche Hülle ohne Wände, ohne Decken, ohne Böden Nutzungsduer 75 Jhre siehe ktive Anlgenklsse Verkleidungen der Wände, Decken, Böden, ohne Bhnsteigbelg Nutzungsduer 30 Jhre siehe ktive Anlgenklsse Bhnsteigbelg, ohne Wände, Decken und Böden Nutzungsduer 15 Jhre siehe ktive Anlgenklsse Jede Bhnübergngsbefestigung Bhnübergänge sind Anlgen, die Strßen und Wege höhengleich über Gleise hinwegführen. Dzu gehören uch die Übergänge von Zufhrtswegen und Ldestrßen über Nebengleise. siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Abschlüsse bei Bhnübergängen, Bhnübergngsbefestigungen Bestndteile der Einzelwerte können sein: Fertigbetonpltten; Mosellndpltten; Gummipltten, (Stril) und dgl. einschl. Beischienen; Bhnübergngsentwässerungen; Leit- und Schutzplnken; B Bhnübergänge Schwere Befestigung AiB A Bhnübergänge Mittelschwere Befestigung siehe ktive Anlgenklsse Jede Bhnübergngsbefestigung Bhnübergänge sind Anlgen, die Strßen undwege höhengleich über Gleise hinwegführen. Dzu gehören uch die Übergänge von Zufhrtswegen und Ldestrßen über Nebengleise. siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Abschlüsse bei Bhnübergängen, Bhnübergngsbefestigungen Bestndteile der Einzelwerte können sein: Groß- und Kleinpflster und dgl., wssergebundene oder unbefestigte Decken, Beischienen, Streichblken, Bhnübergngsentwässerungen, Leitund Schutzplnken B Bhnübergänge Mittelschwere Befestigung AiB A Bhnübergänge Sicherungsnlgen siehe ktive Anlgenklsse Jede technische Bhnübergngssicherung ls Reisendensicherung Bhnübergänge sind Anlgen, die Strßen und Wege höhengleich über Gleise hinwegführen. Dzu gehören uch Reisendensicherungsnlgen und Übergänge von Zufhrtswegen und Ldestrßen über Nebengleise. Bhnübergngssicherungen sind Blinklicht- und Lichtzeichennlgen, Anrückmelder, Schrnken und ndere Absperrvorrichtungen. Es ist z. B der Nchbu von Hlbschrnken, Überwchungsnlgen, Belegtmeldern o. dgl. ktivierungspflichtig. siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Überwchungssignle BÜ 0 und 1; Strßenverkehrszeichen wie Bken usw., soweit sie Eigentum der DB AG sind; Absperrvorrichtungen wie: Fllschrnken; Schiebeschrnken; Heckentore; Drehkreuze; Umlufsperren und dgl; Blinklichtnlgen und Lichtzeichennlgen mit Schrnken (Zuggesteuerte Bhnübergngssicherungen); Blinklichtnlgen und Lichtzeichennlgen ohne Schrnken (Zuggesteuerte Bhnübergngssicherungen); Schrnken mit elektr. Antrieb (Wärterbediente Bhnübergngssicherungen); Schrnken mit mech. Antrieb (Wärterbediente Bhnübergngssicherungen); Anrückmelder; Bestndteile der Einzelwerte können sein: Fotogrphische Rotlichtüberwchung; Hltlichtnlgen; Impulsgeber für Bhnübergngssicherung; Lichtzeichennlgen n Bhnübergängen; Rotlichtüberwchungen; Sichtdreiecke; Wrnbken; Wrnkreuze; Wrnlichtnlgen; B Bhnübergänge Sicherungsnlgen AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse Seite 1 von 8

59 LuFV Anlge 8.3 Anhng 1: Verzeichnis relevnter Schnlgenklssen Stnd Anlgenklsse Beschreibung DB Netz Anmerkung DB St&S Anmerkung DB En Anmerkung Einzelwertdefinition und Erläuterungen Beschreibung des wesentlichen Konteninhlts A Eisenbhnbrücke Jede Brücke (einschl. ller zugehörigen Bestndteile, jedoch ohne hochbutechn. Einbuten). Es sind z. B. ktivierungspflichtig: Erweiterungen durch zusätzliche Überbuten, Verbesserungen zur Erhöhung der Trglst oder der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Hierzu gehören: Buwerke mit Überbuten uf Lgern oder mit Gelenken b 2,00 m Stützweite; Buwerke mit Überbuten ohne Lger oder Gelenke b 2,00 m lichter Weite (uch Bhnsteigunterführungen) Bestndteile der Einzelwerte können sein: Nur DB Netz AG u DB Sttion & Service AG und nur Eisenbhnbrücken: - Erneuerung ller Überbuten, - Erneuerung des überwiegenden Anteils der Widerlger. Widerlger: mit Auflgerbänken und Flügen einschließlich Fundmenten und künstlichen Gründungen, Geländer, Verkleidungen der Sichtflächen, Treppen in oder n Widerlgern; Pfeiler- und Stützen Überbuten: Berührungsschutz, Gleis- und Gehwegbdeckungen, Besichtigungsstege, Entgleisungsschutz A - Eisenbhnbrücken - Überbuten A - Eisenbhnbrücken Unternummer; siehe Huptnummer Unternummer; siehe Huptnummer Widerlger, Pfeiler B Eisenbhnbrücke AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Strssenbrücke Jede Brücke (einschl. ller zugehörigen Bestndteile, jedoch ohne hochbutechn. Einbuten). Auch zu dieser Anlgenklsse gehören z. B. Personentunnel, Bhnsteigunterführungen, Gepäcktunnel Unternummer; siehe Huptnummer Unternummer; siehe Huptnummer Hierzu gehören: Buwerke mit Überbuten uf Lgern oder mit Gelenken b 2,00 m Stützweite; Buwerke mit Überbuten ohne Lger oder Gelenke b 2,00 m lichter Weite B Strssenbrücke AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Übrige Brücken Jede Brücke (einschl. ller zugehörigen Bestndteile, jedoch ohne hochbutechn. Einbuten). Hierzu gehören: Buwerke mit Überbuten uf Lgern oder mit Gelenken b 2,00 m Stützweite; Buwerke mit Überbuten ohne Lger oder Gelenke b 2,00 m lichter Weite (uch Bhnsteigunterführungen), Rohrbrücken, Fährbrücken, Lndebrücken. Fußgängerbrücken Fußgängerüberführungen Gepäckbrücken B Übrige Brücken AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Gleise überwiegend Holzschwellen Jedes Streckengleis zwischen zwei Bhnhöfen/Abzweigstellen. Jedes Bhnhofsgleis Als Grenze zwischen Bhnhof und freier Strecke gilt der geometrische Anfng / ds geometrische Ende der ersten bzw. letzten Weiche. Hiernch sind u.. uch Investitionen zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Lst ls Funktionsänderungen ktivierungspflichtig. Drüber hinus ist der Teilerstz von Gleisen bei Gleisbschnitten b m Länge ktivierungspflichtig. Nur DB Netz AG: Differenzierung der og. Aktivierungsfähigkeit entsprechend der Abschreibungsmethodik: - Schiene (nur wenn beide Schienen erneuert werden) - Gleis ohne Schiene Ds Gleis besteht us: Schienen, Schwelle und Bettung; Zur Bettung gehören die Bettungsstoffe innerhlb des Bettungsquerschnitts, nicht ber die Plnumschutzschicht (siehe Anlgenklsse Bhnkörper). Die Bettung ist die Unterlge für ds Gleis; sie besteht us bestimmtem Bettungsmteril. Sie dient der Herstellung und Erhltung der nch Höhe und Richtung vorgeschriebenen Gleislge, der gleichmäßigen Verteilung der Kräfte und Stöße uf den Unterbu, der Erhöhung der Elstizität sowie Quersteifigkeit des Gleises, der Entwässerung u. der Durchlüftung des Oberbus. NICHT zum Oberbu gehören: Gleise: in Hochbuten, soweit sie dmit fest verbunden sind ( Gebäude und Hllen); uf Arbeits- und Untersuchungsgruben ( Untersuchungs- und Arbeitsgruben);der Krnbhnen ( Hebe- und Fördermschinen ); uf Drehscheiben und Schiebebühnen ( Hebe- und Fördermschinen);uf Gleiswgen ( Meß-, Prüf- und Wägeeinrichtungen); Bei Gleisen uf Brücken, bei denen die Unterlgspltten ohne Verwendung von Schwellen oder Brückenblken unmittelbr mit der Brückenkonstruktion verbunden sind, gehören zum Oberbu: die Schienen mit deren Befestigungsmitteln, zur Brücke: die Unterlgspltten und deren Befestigung n der Brückenkonstruktion A A B A - Gleise überw. Holzschwellen Schiene - Gleise überw. Holzschwellen Gleis ohne Schiene Gleise überwiegend Holzschwellen AiB Gleise überwiegend Sthlschwellen Unternummer; siehe Huptnummer Unternummer; siehe Huptnummer siehe ktive Anlgenklsse Jedes Streckengleis zwischen zwei Bhnhöfen/Abzweigstellen. Jedes Bhnhofsgleis Als Grenze zwischen Bhnhof und freier Strecke gilt der geometrische Anfng / ds geometrische Ende der ersten bzw. letzten Weiche. Hiernch sind u.. uch Investitionen zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Lst ls Funktionsänderungen ktivierungspflichtig. Drüber hinus ist der Teilerstz von Gleisen bei Gleisbschnitten b m Länge ktivierungspflichtig. Nur DB Netz AG: Differenzierung der og. Aktivierungsfähigkeit entsprechend der Abschreibungsmethodik: - Schiene (nur wenn beide Schienen erneuert werden) - Gleis ohne Schiene Ds Gleis besteht us: Schienen, Schwelle und Bettung; Zur Bettung gehören die Bettungsstoffe innerhlb des Bettungsquerschnitts, nicht ber die Plnumschutzschicht (siehe Anlgenklsse Bhnkörper). Die Bettung ist die Unterlge für ds Gleis; sie besteht us bestimmtem Bettungsmteril. Sie dient der Herstellung und Erhltung der nch Höhe und Richtung vorgeschriebenen Gleislge, der gleichmäßigen Verteilung der Kräfte und Stöße uf den Unterbu, der Erhöhung der Elstizität sowie Quersteifigkeit des Gleises, der Entwässerung u. der Durchlüftung des Oberbus. NICHT zum Oberbu gehören: Gleise: in Hochbuten, soweit sie dmit fest verbunden sind ( Gebäude und Hllen); uf Arbeits- und Untersuchungsgruben ( Untersuchungs- und Arbeitsgruben);der Krnbhnen ( Hebe- und Fördermschinen ); uf Drehscheiben und Schiebebühnen ( Hebe- und Fördermschinen);uf Gleiswgen ( Meß-, Prüf- und Wägeeinrichtungen); Bei Gleisen uf Brücken, bei denen die Unterlgspltten ohne Verwendung von Schwellen oder Brückenblken unmittelbr mit der Brückenkonstruktion verbunden sind, gehören zum Oberbu: die Schienen mit deren Befestigungsmitteln, zur Brücke: die Unterlgspltten und deren Befestigung n der Brückenkonstruktion A - Gleise überw. Sthlschwellen Schiene Unternummer; siehe Huptnummer A B A - Gleise überw. Sthlschwellen Gleis ohne Schiene Gleise überwiegend Sthlschwellen AiB Gleise überwiegend Betonschwellen Unternummer; siehe Huptnummer siehe ktive Anlgenklsse Jedes Streckengleis zwischen zwei Bhnhöfen/Abzweigstellen. Jedes Bhnhofsgleis Als Grenze zwischen Bhnhof und freier Strecke gilt der geometrische Anfng / ds geometrische Ende der ersten bzw. letzten Weiche. Hiernch sind u.. uch Investitionen zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Lst ls Funktionsänderungen ktivierungspflichtig. Drüber hinus ist der Teilerstz von Gleisen bei Gleisbschnitten b m Länge ktivierungspflichtig. Nur DB Netz AG: Differenzierung der og. Aktivierungsfähigkeit entsprechend der Abschreibungsmethodik: - Schiene (nur wenn beide Schienen erneuert werden) - Gleis ohne Schiene Ds Gleis besteht us: Schienen, Schwelle und Bettung; Zur Bettung gehören die Bettungsstoffe innerhlb des Bettungsquerschnitts, nicht ber die Plnumschutzschicht (siehe Anlgenklsse Bhnkörper). Die Bettung ist die Unterlge für ds Gleis; sie besteht us bestimmtem Bettungsmteril. Sie dient der Herstellung und Erhltung der nch Höhe und Richtung vorgeschriebenen Gleislge, der gleichmäßigen Verteilung der Kräfte und Stöße uf den Unterbu, der Erhöhung der Elstizität sowie Quersteifigkeit des Gleises, der Entwässerung u. der Durchlüftung des Oberbus. NICHT zum Oberbu gehören: Gleise: in Hochbuten, soweit sie dmit fest verbunden sind ( Gebäude und Hllen); uf Arbeits- und Untersuchungsgruben ( Untersuchungs- und Arbeitsgruben);der Krnbhnen ( Hebe- und Fördermschinen ); uf Drehscheiben und Schiebebühnen ( Hebe- und Fördermschinen);uf Gleiswgen ( Meß-, Prüf- und Wägeeinrichtungen); Bei Gleisen uf Brücken, bei denen die Unterlgspltten ohne Verwendung von Schwellen oder Brückenblken unmittelbr mit der Brückenkonstruktion verbunden sind, gehören zum Oberbu: die Schienen mit deren Befestigungsmitteln, zur Brücke: die Unterlgspltten und deren Befestigung n der Brückenkonstruktion A - Gleise überw. Betonschwellen Schiene Unternummer; siehe Huptnummer A B - Gleise überw. Betonschwellen Gleis o. Schiene Gleise überwiegend Betonschwellen AiB Unternummer; siehe Huptnummer siehe ktive Anlgenklsse Seite 2 von 8

60 LuFV Anlge 8.3 Anhng 1: Verzeichnis relevnter Schnlgenklssen Stnd Anlgenklsse Beschreibung DB Netz Anmerkung DB St&S Anmerkung DB En Anmerkung Einzelwertdefinition und Erläuterungen Beschreibung des wesentlichen Konteninhlts A Gleise überwiegend Sonderburt Jedes Streckengleis zwischen zwei Bhnhöfen/Abzweigstellen. Jedes Bhnhofsgleis Als Grenze zwischen Bhnhof und freier Strecke gilt der geometrische Anfng / ds geometrische Ende der ersten bzw. letzten Weiche. Sonderburt = usschließlich Feste Fhrbhn. Die Anlgenklsse "Feste Fhrbhn förderungsfähig" wurde us finnzierungstechnischer Sicht gebildet. Beide Anlgenklssen beinhlten nur die Buform Feste Fhrbhn Hiernch sind u.. uch Investitionen zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Lst ls Funktionsänderungen ktivierungspflichtig. Drüber hinus ist der Teilerstz von Gleisen bei Gleisbschnitten b m Länge ktivierungspflichtig. Nur DB Netz AG: Differenzierung der og. Aktivierungsfähigkeit entsprechend der Abschreibungsmethodik: - Schiene (nur wenn beide Schienen erneuert werden) - Gleis ohne Schiene A - Gleise überw. Sonderburt Schiene A - Gleise überw. Sonderburt Gleis o. Schiene B Gleise überwiegend Sonderburt AiB A Feste Fhrbhn förderungsfähig Unternummer; siehe Huptnummer Unternummer; siehe Huptnummer siehe ktive Anlgenklsse Jedes Streckengleis zwischen zwei Bhnhöfen/Abzweigstellen. Jedes Bhnhofsgleis Als Grenze zwischen Bhnhof und freier Strecke gilt der geometrische Anfng / ds geometrische Ende der ersten bzw. letzten Weiche. Unternummer; siehe Huptnummer Unternummer; siehe Huptnummer siehe ktive Anlgenklsse Sonderburt = usschließlich Feste Fhrbhn. Die Anlgenklsse "Feste Fhrbhn förderungsfähig" wurde us finnzierungstechnischer Sicht gebildet. Beide Anlgenklssen beinhlten nur die Buform Feste Fhrbhn Hiernch sind u.. uch Investitionen zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Lst ls Funktionsänderungen ktivierungspflichtig. Drüber hinus ist der Teilerstz von Gleisen bei Gleisbschnitten b m Länge ktivierungspflichtig A - Feste Fhrbhn fördgsfähig Schiene A - Feste Fhrbhn fördgsfähig Gleis ohne Schiene B Feste Fhrbhn förderungsfähig AiB A Weichen überwiegend Holzschwellen Nur DB Netz AG: Differenzierung der og. Aktivierungsfähigkeit entsprechend der Abschreibungsmethodik: - Schiene (nur wenn beide Schienen erneuert werden) - Gleis ohne Schiene Unternummer; siehe Huptnummer Unternummer; siehe Huptnummer siehe ktive Anlgenklsse Jede Weiche Jede Kreuzung Zu den AHK gehören uch Gleisstücke zwischen Weichen bis 15 m Länge je Weiche, n Schutzweichen nschließende unbefhrbre Stutzengleise. Unternummer; siehe Huptnummer Unternummer; siehe Huptnummer siehe ktive Anlgenklsse Eine Weiche besteht us: Weichengestänge, Schwellenstz und Bettung; Zur Bettung gehören die Bettungsstoffe innerhlb des Bettungsquerschnitts, nicht ber die Plnumschutzschicht (siehe Anlgenklsse Bhnkörper). Die Bettung ist die Unterlge für ds Gleis; sie besteht us bestimmtem Bettungsmteril. Sie dient der Herstellung und Erhltung der nch Höhe und Richtung vorgeschriebenen Gleislge, der gleichmäßigen Verteilung der Kräfte und Stöße uf den Unterbu, der Erhöhung der Elstizität sowie Quersteifigkeit des Gleises, der Entwässerung u. der Durchlüftung des Oberbus B A Weichen überwiegend Holzschwellen AiB Weichen überwiegend Sthlschwellen siehe ktive Anlgenklsse Jede Weiche Jede Kreuzung Zu den AHK gehören uch Gleisstücke zwischen Weichen bis 15 m Länge je Weiche, n Schutzweichen nschließende unbefhrbre Stutzengleise. siehe ktive Anlgenklsse Eine Weiche besteht us: Weichengestänge, Schwellenstz und Bettung; Zur Bettung gehören die Bettungsstoffe innerhlb des Bettungsquerschnitts, nicht ber die Plnumschutzschicht (siehe Anlgenklsse Bhnkörper). Die Bettung ist die Unterlge für ds Gleis; sie besteht us bestimmtem Bettungsmteril. Sie dient der Herstellung und Erhltung der nch Höhe und Richtung vorgeschriebenen Gleislge, der gleichmäßigen Verteilung der Kräfte und Stöße uf den Unterbu, der Erhöhung der Elstizität sowie Quersteifigkeit des Gleises, der Entwässerung u. der Durchlüftung des Oberbus B A Weichen überwiegend Sthlschwellen AiB Weichen überwiegend Betonschwellen siehe ktive Anlgenklsse Jede Weiche Jede Kreuzung Zu den AHK gehören uch Gleisstücke zwischen Weichen bis 15 m Länge je Weiche, n Schutzweichen nschließende unbefhrbre Stutzengleise. siehe ktive Anlgenklsse Eine Weiche besteht us: Weichengestänge, Schwellenstz und Bettung; Zur Bettung gehören die Bettungsstoffe innerhlb des Bettungsquerschnitts, nicht ber die Plnumschutzschicht (siehe Anlgenklsse Bhnkörper). Die Bettung ist die Unterlge für ds Gleis; sie besteht us bestimmtem Bettungsmteril. Sie dient der Herstellung und Erhltung der nch Höhe und Richtung vorgeschriebenen Gleislge, der gleichmäßigen Verteilung der Kräfte und Stöße uf den Unterbu, der Erhöhung der Elstizität sowie Quersteifigkeit des Gleises, der Entwässerung u. der Durchlüftung des Oberbus B A Weichen überwiegend Betonschwellen AiB Weichen überwiegend Sonderburt siehe ktive Anlgenklsse Jede Weiche Jede Kreuzung Zu den AHK gehören uch Gleisstücke zwischen Weichen bis 15 m Länge je Weiche, n Schutzweichen nschließende unbefhrbre Stutzengleise. siehe ktive Anlgenklsse Sonderburt = usschließlich Feste Fhrbhn. Die Anlgenklsse "Feste Fhrbhn förderungsfähig" wurde us finnzierungstechnischer Sicht gebildet. Beide Anlgenklssen beinhlten nur die Buform Feste Fhrbhn B A Weichen überwiegend Sonderburt AiB Empfngsgebäude RNI-Anlgen zu 30% zu 30% siehe ktive Anlgenklsse Jedes Empfngsgebäude Es sind z.b. ktivierungspflichtig: Erweiterungen durch Anbuten oder Aufstockungen Änderungen der Gebruchs- oder Verwendungsmöglichkeiten Zu den Hochbuten gehören lle räumlich oder funktionl dmit verbundenen Anlgenteile. Dzu zählen uch Leitungen für Licht- und Krftstrom mit Brennstellen und Leuchten, sowie ndere Ver- und Entsorgungsleitungen bis 1 m ußerhlb des Hochbues. Nicht zu den Hochbuten gehören die in den Hochbuten befindlichen Signl- und Fernmeldenlgen sowie die nicht funktionl zum Gebäude gehörenden elektro- und mschinentechnischen Anlgen. siehe ktive Anlgenklsse Nur DB S+S: Hierzu gehören: Personenufzüge innerhlb des Empfngsgebäudes Rolltreppen innerhlb des Empfngsgebäudes Brndmeldenlgen Sprinklernlgen Gebäudeleittechnik usw B Empfngsgebäude siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören nicht: Betriebsvorrichtungen - Sie sind nicht Bestndteil der Schnlge Empfngsgebäude. Sie werden eigenständig in den dfür vorgehltenen Anlgenklssen bilnziert, wie z. B A Gebäude des Schienenweges Jedes Gebäude des Schienenwegs Jeder Eigentumsnteil n einem Gebäude des Schienenwegs Es sind z. B. ktivierungspflichtig: Erweiterungen durch Anbuten oder Aufstockungen Änderungen der Gebruchs- oder Verwendungsmöglichkeiten Zu den Gebäuden gehören lle räumlich oder funktionl dmit verbundenen Anlgenteile. Dzu zählen uch Leitungen für Licht- und Krftstrom mit Brennstellen und Leuchten, sowie ndere Ver- und Entsorgungsleitungen bis 1 m ußerhlb des Hochbues. Nicht zu den Gebäuden gehören die in den Gebäuden befindlichen Signl- und Fernmeldenlgen sowie die nicht funktionl zum Gebäude gehörenden elektro- und mschinentechnischen Anlgen. Hierzu gehören: Aufsichtsgebäude; Bsgebäude; Blockstellengebäude; Blockgebäude; Rngiergebäude; Schrnkenposten; Stellwerksgebäude, sonstige Gebäude für den Betriebsdienst; Die Blockstelle ist die Betriebsstelle der freien Strecke. Sie ist keine Abzweigstelle. Sie dient der techn. Sicherung der Zugfhrten in Blockbschnitten. Die Blockstelle knn die zusätzliche Funktion einer Anschlußstelle, Ausweichnschlußstelle, Deckungsstelle oder betrieblich ls Hltepunkt erfüllen. Aufbuten uf Bhnsteigen für bhnspezifische Zwecke, z. B. Aufsichtsgebäude, Servicegebäude B A B A Gebäude des Schienenweges AiB Gebäude des Schienenweges - in Leichtbuweise Gebäude des Schienenweges - in Leichtbuweise AiB Überdchungen nur RNI-Anlgen nur RNI-Anlgen siehe ktive Anlgenklsse Gebäude des Schienenweges (siehe A), jedoch in Leichtbuweise (z. B. einfche Sthl- Glskonstruktion - Nutzungsduer 10 Jhre) siehe ktive Anlgenklsse Jede Überdchung Überdchungen sind freistehende Dächer und solche hllenrtigen Buten, bei denen mindestens eine Seite offen ist und bei denen keine Tore und dgl. vorhnden sind, mit denen sie geschlossen werden können. siehe ktive Anlgenklsse Aufsichtsgebäude in Leichtbuweise in einfcher Sthl-Glskonstruktion siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören u.: Überdchungen von Bhnsteigzu- und Abgängen Überdchungen über Bhnsteige; Bhnsteigdächer; Bhnsteighllen; Überdchungen über Ldebühnen, Rmpen und dgl.; B Überdchungen AiB nur RNI-Anlgen siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse 32210MA 32210MB 32210MA Überdchungen modulrisiert nur RNI-Anlgen Überdchungen AIB, modulrisiert nur RNI-Anlgen - Trgwerk nur RNI-Anlgen Anlgenhuptstmmstz - Beinhltet übergreifende Anlgeninfomtionen - Keine Buchungen von Geschäftsvorfällen siehe ktive Anlgenklsse Trgwerk (= Primärkonstruktion) Nutzungsduer 60 Jhre siehe ktive Anlgenklsse 32210MB - Trgwerk AiB nur RNI-Anlgen siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse 32210MA - Dchhut nur RNI-Anlgen Dchhut (Sekundärkonstruktion) Nutzungsduer 30 Jhre 32210MB - Dchhut AiB nur RNI-Anlgen siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Überdchungen - in Leichtbuweise Jede Überdchung Überdchungen sind freistehende Dächer und solche hllenrtigen Buten, bei denen mindestens eine Seite offen ist und bei denen keine Tore und dgl. vorhnden sind, mit denen sie geschlossen werden können. Wetterschutznlgen und Wetterschutzhäuser in Leichtbuweise Seite 3 von 8

61 LuFV Anlge 8.3 Anhng 1: Verzeichnis relevnter Schnlgenklssen Stnd Anlgenklsse Beschreibung DB Netz Anmerkung DB St&S Anmerkung DB En Anmerkung Einzelwertdefinition und Erläuterungen Beschreibung des wesentlichen Konteninhlts B A Überdchungen - in Leichtbuweise AiB Bhnsteige siehe ktive Anlgenklsse Jeder Bhnsteig Jede Bhnsteigusstttung siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Sitzmöbel, Windschutz B Bhnsteige AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse 33100MA 33100MB 33100MA Bhnsteige, modulrisiert nur RNI-Anlgen Bhnsteige AiB, modulrisiert nur RNI-Anlgen - Bhnsteigkorpus nur RNI-Anlgen Anlgenhuptstmmstz - Beinhltet übergreifende Anlgeninfomtionen - Keine Buchungen von Geschäftsvorfällen siehe ktive Anlgenklsse Bhnsteigkorpus ohne Bhnsteigbelg Nutzungsduer 30 Jhre Nicht zur Anlgenklsse Bhnsteige gehören z. B.: Überdchungen, Signl- und Fernmeldenlgen, Aufzüge und Fhrtreppen, Beschilderung (= Wegeleitsystem) siehe ktive Anlgenklsse 33100MB - Bhnsteigkorpus AiB nur RNI-Anlgen siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse 33100MA - Bhnsteigbelg nur RNI-Anlgen Bhnsteigbelg ohne Bhnsteigkorpus Nutzungsduer 15 Jhre 33100MB - Bhnsteigbelg AiB nur RNI-Anlgen siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Rmpen und Bühnen nur RNI-Anlgen Jede Rmpe Jede Bühne Hier sind nur selbständige, ortsfeste Rmpen und Bühnen (uch Hochrmpen und Querbühnen) im Freien, in Hochbuten und unter Überdchungen nchzuweisen B Rmpen und Bühnen AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: selbstständige, ortsfeste Rmpen und Bühnen (uch Hochrmpen und Querbühnen) im Freien, in Hochbuten und unter Überdchungen; Freildermpen; Ldenlgen; Ldebühnen; Ldermpen; Überldebühnen; Überldermpen; Umldebühnen; Umldermpen; Stütz- und Futtermuern n Rmpen und Bühnen; A Strßen, Wege und Plätze Jede Strße Jeder Weg Jeder Pltz Hierzu gehören: Ldestrßen; Lgerplätze; Zufhrtswege; Rettungswege; Feuerwehrzufhrten; Rndwege B A B A B Strßen, Wege und Plätze AiB Zuwegungen zu Bhnsteigen Zuwegungen zu nur RNI-Anlgen Bhnsteigen - AiB nur RNI-Anlgen Entwässerungsknäle Entwässerungsknäle AiB A Entwässerungsknäle - Beton oder Muerwerk siehe ktive Anlgenklsse Jede Zuwegung zum Bhnsteig Jede Rmpe ls Zuwegung zum Bhnsteig siehe ktive Anlgenklsse Entwässerungsknäle umfssen lle Buwerke und Anlgen, die der Smmlung und Ableitung von Abwsser dienen. Jedes räumlich zusmmenhängende Abwssernetz Entwässerungsknäle umfssen lle Buwerke und Anlgen, die der Smmlung und Ableitung von Abwsser dienen. Hierzu gehören Entwässe-rungsleitungen (Hltungen) und Entwässerungsknäle, einschl. Untersuchungs- und Reinigungsschächte. siehe ktive Anlgenklsse Entwässerungsknäle umfssen lle Buwerke und Anlgen, die der Smmlung und Ableitung von Abwsser dienen und die überwiegend us Beton oder Muerwerk bestehen. Jedes räumlich zusmmenhängende Abwssernetz Entwässerungsknäle umfssen lle Buwerke und Anlgen, die der Smmlung und Ableitung von Abwsser dienen. Hierzu gehören Entwässe-rungsleitungen (Hltungen) und Entwässerungsknäle, einschl. Untersuchungs- und Reinigungsschächte. Bestndteile der Einzelwerten können sein: Anpflnzungen; Befestigungen; Bürgersteige; Erdkörper (Dmm, Einschnitt, Stütz- und Futtermuern) soweit er nicht zum Bhnkörper gehört; Krrenübergänge; Ldestrßen und Zufhrten, soweit sie usschließlich zu den og. Einzelwerten führen; Leitplnken usw.; Rmpen von Strßenbrücken; Strßenverkehrszeichen (sofern nicht zu den Bhnübergängen gehörend); Absprerr- oder Zugngskontrolleinrichtungen (Schrnken); siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören.: Behindertengerechte Zuwegungen zu den Bhnsteigen; direkte Zuwegungen zum Hltepunkt; direkte Zuwegung zum Personentunnel ls reinem Bhnsteigzugng (Einsprung Personenufzug) siehe ktive Anlgenklsse Bestndteile der Einzelwerte können sein: Entwässerungsknäle/-leitungen (Hltungen) mit den dzugehörigen Schchtbuwerken und Zuläufen (z.b. Strßenbläufe, Husnschlussleitungen) Sonderbuwerke können sein (nicht bschließend): Absturzbuwerke; Enlstungsbuwerke; Regenüberläufe; Regenwsserrückhltebecken; Regenüberlufbecken; Regenwsserklärbecken; Sturumknäle; Düker; Abwsserhebenlgen; Ein- und Auslufbuwerke Buwerke/Anlgen zur Regenwsserversickerung z. B.: Versickerungsschächte; Rigolen; Überläufe; Smmelgruben siehe ktive Anlgenklsse Bestndteile der Einzelwerte können sein: Entwässerungsknäle/-leitungen (Hltungen) mit den dzugehörigen Schchtbuwerken und Zuläufen (z.b. Strßenbläufe, Husnschlussleitungen) Sonderbuwerke können sein (nicht bschließend): Absturzbuwerke; Enlstungsbuwerke; Regenüberläufe; Regenwsserrückhltebecken; Regenüberlufbecken; Regenwsserklärbecken; Sturumknäle; Düker; Abwsserhebenlgen; Ein- und Auslufbuwerke Buwerke/Anlgen zur Regenwsserversickerung z. B.: Versickerungsschächte; Rigolen; Überläufe; Smmelgruben B Entwässerungsknäle - Beton oder Muerwerk AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Gleisbremsen Jede Gleisbremse eines Ablufsystems Hierzu gehören uch: Abschlußgleisbremsen; Blkenbremsen; Rmpengleisbremsen; Richtungsgleisbremsen; sonstige Gleisbremseinrichtungen Hemmschuhuswerfer siehe Oberbunlgen); Tlgleisbremsen; technische Spitzensicherungen (z.b. bklppbre Prellböcke); Zulufgleisbremsen; Bestndteile der Einzelwerte können sein: Energieversorgung; Pumpenggregte; Speicher und dgl.; Rohrleitungen; Kbel; B Gleisbremsen AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Rngiertechnische Jede rngiertechnische Weiterführungs- und Förderungsnlge eines Richtungsgleises. Weiterführungs- und Fördernlgen B Rngiertechnische siehe ktive Anlgenklsse Weiterführungs- und Fördernlgen AiB A Gleisbschlüsse Jeder Gleisbschluss Bestndteile der Einzelwerte können sein: Energieversorgung; Pumpenggregt; Speicher und dgl.; Rohrleitungen; Kbel; siehe ktive Anlgenklsse B Gleisbschlüsse AiB siehe ktive Anlgenklsse A Sonstige Rngiernlgen Jede ndere Rngiernlge Hierzu gehören z. B. Ablufberge einschl. Erdkörper oberhlb des llgemeinen Plnums sowie die Seitenmuern der Gründungen und zugehörigen Windschutznlgen. Bestndteil der Einzelwerte können sein: Energieversorgung; Futtermuern; Kbel; Pumpenggregte; Rohrleitungen; Stützmuern; B Sonstige Rngiernlgen siehe ktive Anlgenklsse AiB A Hindenburgdmm Der Hindenburgdmm siehe ktive Anlgenklsse B Hindenburgdmm AiB siehe ktive Anlgenklsse A Informtionswegeleitsyste m Jedes Wegeleitsystem Bhnsteigs- und Bhnhofsbeschilderung, Fhrplnvitrinen, Wgenstndsnzeiger, Wrnschilder - Gefhrenschilder, einzelne Informtionselemente (rote Säule) B A B Informtionswegeleitsyste m AiB Hochbutechnische Einbuten in Brücken Hochbutechnische RNI-Anlgen zu 30% Einbuten in Brücken - AiB zu 30% siehe ktive Anlgenklsse Hochbutechnische Einbuten in Brücken - nlog Empfngsgebäude Einbuten in Brückenbuwerke (z. B. Berlin-Friedrichstrße) siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Schllschutzwände Jede Schllschutzwnd ller Burten Erdwälle ls Schllschutz gehören zum Bhnkörper B Schllschutzwände AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse Seite 4 von 8

62 LuFV Anlge 8.3 Anhng 1: Verzeichnis relevnter Schnlgenklssen Stnd Anlgenklsse Beschreibung DB Netz Anmerkung DB St&S Anmerkung DB En Anmerkung Einzelwertdefinition und Erläuterungen Beschreibung des wesentlichen Konteninhlts A Signl - mechnisch Alle signltechnischen Innen- und Außennlgen eines mechnischen Stellwerks, einer Blockoder Abzweigstelle o. dgl., Hierzu gehören insbesondere: Stelleinrichtungen, Block-, Melde- und Registriereinrichtungen, Antriebe für Signle, Weichen, Gleissperren, Riegel, Zugbeeinflussungs- und Zugeinwirkungseinrichtungen, Leitung und Kbel, Energieversorgung, Huptbestndteile der Einzelwerte können sein: Stelleinrichtungen für mechnische Stellwerke; Block-, Melde- und Registriereinrichtungen; Signle, Signlbrücken und Signlusleger; Antriebe und Zungenriegel; Zugbeeinflussungseinrichtungen; Zugeinwirkungseinrichtungen; Energieversorgung; B Signl - mechnisch AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Signl - elektromechnisch Alle signltechnischen Innen- und Außennlgen eines elektromechnischen Stellwerks, einer Block- oder Abzweigstelle o. dgl., Jede Einheit eines fhrbren Stellwerks (z. B. Wechselufbu für Bedienungseinheiten mit llen zugehörigen signltechnischen Anlgenteilen). Hierzu gehören insbesondere: Stelleinrichtungen, Block-, Melde- und Registriereinrichtungen, Antriebe für Signle, Weichen, Gleissperren, Riegel, Zugbeeinflussungs- und Zugeinwirkungseinrichtungen, Leitung und Kbel, Energieversorgung, zentrle Systeme für Leit- und Steuerufgben in Signlnlgen. Huptbestndteile der Einzelwerte können sein: Stelleinrichtungen für elektromechnische und Druckluftstellwerke, Block-, Melde- und Registriereinrichtungen; Signle, Signlbrücken und Signlusleger; Antriebe für Weichen, Gleissperren und Signle, sowie Riegel; Zugbeeinflussungseinrichtungen; Zugeinwirkungseinrichtungen; Leitungen und Kbel; Energieversorgung; B A Signl - elektromechnisch AiB Signl - elektrisch siehe ktive Anlgenklsse Alle signltechnischen Innen- und Außennlgen eines elektrischen Stellwerks, einer Block- oder Abzweigstelle o. dgl., Jede Einheit eines fhrbren Stellwerks (z. B. Wechselufbu für Bedienungseinheiten mit llen zugehörigen signltechnischen Anlgenteilen). Hierzu gehören insbesondere: Stelleinrichtungen, Block-, Melde- und Registriereinrichtungen, Antriebe für Signle, Weichen, Gleissperren, Riegel, Zugbeeinflussungs- und Zugeinwirkungseinrichtungen, Leitung und Kbel, Energieversorgung, zentrle Systeme für Leit- und Steuerufgben in Signlnlgen. siehe ktive Anlgenklsse Huptbestndteile der Einzelwerte können sein: Stelleinrichtungen für elektrische Stellwerke; Block-, Melde- und Registriereinrichtungen; Signle, Signlbrücken und Signlusleger; Antriebe für Weichen, Gleissperren; Zugbeeinflussungseinrichtungen; Zugeinwirkungseinrichtungen; Leitungen und Kbel; Energieversorgung; B Signl - elektrisch AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse 43300MA Signl - elektrisch, modulrisiert Alle signltechnischen Innen- und Außennlgen eines elektrischen Stellwerks, einer Block- oder Abzweigstelle o. dgl., Jede Einheit eines fhrbren Stellwerks (z. B. Wechselufbu für Bedienungseinheiten mit llen zugehörigen signltechnischen Anlgenteilen). Es sind z. B. Erweiterungen durch Nchbu von Gleiswechselbetrieb, Blockeinrichtungen o. dgl. ktivierungspflichtig. NUR DB Netz AG: Differenzierung der og. Aktivierungsfähigkeit entsprechend der Abschreibungsmethodik bei elektrischen und elektronischen Stellwerken: - Bedienpltz; - Innennlge; - Außennlge; Aktivierungsfähige Mßnhmen: Zeitweilige Durchschltbrkeit (Funktionsmehrung); Einrichten von Fernsteuerbereichen (Funktionsveränderungen); Nchrüstung punktförmiger Zugbeeinflussung (PZB 90) (grundlegende Substnzmehrung bzw. Erweiterung durch Erhöhung der Betriebssicherheit) ; Nchrüstung von Gleiswechselbetrieb und Selbstblocksignlen (Funktionsänderung und Erweiterung) MA 43300MA - Bedienpltz/-systeme - Innennlgen siehe Beschreibung der ktiven Anlgenklssenhuptnummer siehe Beschreibung der ktiven Anlgenklssenhuptnummer Bedien- und Stelleinrichtungen; Block-, Melde- und Registriereinrichtungen: Innennlgen: Rückmelder; Meldetfeln; Monitore; Zugnummernfelder; Drucker; Gestellen; Relis; Relisgruppen; Bugruppenträger; Oktiken; Feldern; Sicherungen; Meldelmpen; Innenkbeln; Innenleitungen; 43300MA - Außennlgen siehe Beschreibung der ktiven Anlgenklssenhuptnummer Signle: Lichtpunkte der elektrischen, Propn- und Petroleum-Signlbeleuchtung. Alle nicht gennnten ortsfesten Signle des Signlbuches usgenommen BÜ O und BÜ 1 (vgl. Anlgenklssen Bhnübergänge). Signlbrücken einschl. der Fundmente; Signlusleger einschl. der Fundmente; Antriebe für Weichen, Gleissperren und Signle sowie Riegel: Zugbeeinflussungseinrichtungen: Zugeinwirkungseinrichtungen: Leitungen und Kbel: Energieversorgung: Akkumultoren Schlüsselwerke; Signlflügelkupplungen; Weichenriegel; Weichenhebel; Weichenhndschlösser; Weichengrenzzeichen; Weichenbockschlösser; Weichenböcke; Sperrklötze; Spnnwerke; Signlhebel; Signlscheibenkupplungen; Signlflügelstromschließer; Scheibenstromschließer; Scheibenkupplungen; Indusi - Einrichtungen m Gleis; Kennzeichen nch dem Signlbuch; Fhrbre Stellwerke für Bumßnhmen; Flügelkupplungen; Flügelstromschließer; Hebelwerke; 43300MB A Signl - elektrisch modulrisiert - AIB Signl - Elektronisch siehe ktive Anlgenklsse Alle signltechnischen Innen- und Außennlgen eines elektronischen Stellwerks, einer Blockoder Abzweigstelle o. dgl., Jede Einheit eines fhrbren Stellwerks (z. B. Wechselufbu für Bedienungseinheiten mit llen zugehörigen signltechnischen Anlgenteilen). Hierzu gehören insbesondere: Stelleinrichtungen, Block-, Melde- und Registriereinrichtungen, Antriebe für Signle, Weichen, Gleissperren, Riegel, Zugbeeinflussungs- und Zugeinwirkungseinrichtungen, Leitung und Kbel, Energieversorgung, zentrle Systeme für Leit- und Steuerufgben in Signlnlgen. Huptbestndteile der Einzelwerte können sein: Stelleinrichtungen für elektronische Stellwerke (mit elektronischen bzw. Relis-Schlteinrichtungen für Signle); Anpsssung n ndere Signlnlgen, sowie Melde- und Registriereinrichtungen; Signle (ohne elektronische bzw. Relis-Schlteinrichtungen), Signlbrücken und Signlusleger; Antriebe für Weichen, Gleissperren (ohne Anpssung); Zugbeeinflussungseinrichtungen; Zugeinwirkungseinrichtungen; Lichtwellenleiter und Kbel; Energieversorgung; B Signl - Elektron. AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse 43400MA 43400MA Signl - elektronisch, modulrisiert - Bedienpltz/-systeme Alle signltechnischen Innen- und Außennlgen eines elektrischen Stellwerks, einer Block- oder Abzweigstelle o. dgl., Jede Einheit eines fhrbren Stellwerks (z. B. Wechselufbu für Bedienungseinheiten mit llen zugehörigen signltechnischen Anlgenteilen). Es sind z. B. Erweiterungen durch Nchbu von Gleiswechselbetrieb, Blockeinrichtungen o. dgl. ktivierungspflichtig. NUR DB Netz AG: Differenzierung der og. Aktivierungsfähigkeit entsprechend der Abschreibungsmethodik bei elektrischen und elektronischen Stellwerken: - Bedienpltz; - Innennlge; - Außennlge; siehe Beschreibung der ktiven Anlgenklssenhuptnummer Aktivierungsfähige Mßnhmen: Zeitweilige Durchschltbrkeit (Funktionsmehrung); Einrichten von Fernsteuerbereichen (Funktionsveränderungen); Nchrüstung punktförmiger Zugbeeinflussung (PZB 90) (grundlegende Substnzmehrung bzw. Erweiterung durch Erhöhung der Betriebssicherheit) ; Nchrüstung von Gleiswechselbetrieb und Selbstblocksignlen (Funktionsänderung und Erweiterung). Bedien- und Stelleinrichtungen; Block-, Melde- und Registriereinrichtungen: Seite 5 von 8

63 LuFV Anlge 8.3 Anhng 1: Verzeichnis relevnter Schnlgenklssen Stnd Anlgenklsse Beschreibung DB Netz Anmerkung DB St&S Anmerkung DB En Anmerkung Einzelwertdefinition und Erläuterungen Beschreibung des wesentlichen Konteninhlts 43400MA - Innennlgen siehe Beschreibung der ktiven Anlgenklssenhuptnummer Innennlgen: Rückmelder; Meldetfeln; Monitore; Zugnummernfelder; Drucker; Gestellen; Relis; Relisgruppen; Bugruppenträger; Oktiken; Feldern; Sicherungen; Meldelmpen; Innenkbeln; Innenleitungen; 43400MA - Außennlgen siehe Beschreibung der ktiven Anlgenklssenhuptnummer Signle: Lichtpunkte der elektrischen, Propn- und Petroleum-Signlbeleuchtung. Alle nicht gennnten ortsfesten Signle des Signlbuches usgenommen BÜ O und BÜ 1 (vgl. Anlgenklssen Bhnübergänge). Signlbrücken einschl. der Fundmente; Signlusleger einschl. der Fundmente; Antriebe für Weichen, Gleissperren und Signle sowie Riegel: Zugbeeinflussungseinrichtungen: Zugeinwirkungseinrichtungen: Leitungen und Kbel: Energieversorgung: Akkumultoren Schlüsselwerke; Signlflügelkupplungen; Weichenriegel; Weichenhebel; Weichenhndschlösser; Weichengrenzzeichen; Weichenbockschlösser; Weichenböcke; Sperrklötze; Spnnwerke; Signlhebel; Signlscheibenkupplungen; Signlflügelstromschließer; Scheibenstromschließer; Scheibenkupplungen; Indusi - Einrichtungen m Gleis; Kennzeichen nch dem Signlbuch; Fhrbre Stellwerke für Bumßnhmen; Flügelkupplungen; Flügelstromschließer; Hebelwerke; 43400MB A Signl - elektronisch modulrisiert - AIB Signl - Steuerungen siehe ktive Anlgenklsse Jede signltechnische Steuerungsnlge Huptbestndteile der Einzelwerte können sein: Bedien- und Stelleinrichtungen sowie progrmmierbre Leit- und Steuereinrichtungen für Signlnlgen (RZÜ, Ablufnlgen), mit zentrler oder dezentrler Verrbeitung, eingeschlossen sind: Hrdwre: Zentrleinheiten; dezentrle Leit- und Steuereinrichtungen; Schränke; Kbelbschlußgestelle; Gestelle; Bugruppenträger; Bugruppen; Innenkbel; Innenleitungen; Softwre: jede zum Betrieb, zur Fortentwicklung, Dokumenttion und Dtenpflege erforderliche Softwre; Melde- und Registriereinrichtungen und Anschlteinrichtungen: Speicher; Blttschreiber; Drucker; Plotter; Monitore; Anpssungen n vorhndene Signlnlgen; Schlthäuser; Kbelbschlußgestelle; Bugruppenträger; Bugruppen; Innenkbel; Innenleitungen; Energierversorgungsnlgen für zentrle Systeme: Btterien; Umformer; Gleichrichter für RZÜ und Ablufnlgen; unterbrechungsfreie Energieversorgungsnlgen (UEV-Anlgen); Einrichtungen in Signlnlgen, die nicht Dtenverrbeitungsnlgen zur Durchführung mthemtischer, umformender, übertrgender und peichernder Opertionen sind und nicht ls Steuerungsteil und dgl. (Mikroprozessor) zu einer nderen Schnlge der Signltechnik gehören (nur Innennlgen). Anlgen für Leit- und Steuerufgben in den Außenstellen; Kbelbschlußstelle; Bugruppen; Bugruppenträger; Innenkbel; Innenleitungen; B Signl - Steuerungen AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Fernmeldenlgen Freileitungen B Fernmeldenlgen Freileitungen AiB A Fernmeldenlgen Bhnhofskbel Jede Freileitungslinie zwischen zwei Knotenbhnhöfen. siehe ktive Anlgenklsse Jedes Bhnhofsfernmeldekbel eines Bhnhofs vom Kbelendgestell bis zur Klemmleiste. Bestndteile der Einzelwerte können sein: Gestänge und Zubehör; Isoltoren; Buntmetll-Freileitungen mit blnken und isolierten Kupfer- und Bronzeleitungen; Freileitungseinführungen; Blitzschutzeinrichtungen; Sthlfreileitungen mit blnken Sthl- und Sthlkupferleitungen; Blitzschutzeinrichtungen; siehe ktive Anlgenklsse Bestndteile der Einzelwerte können sein: Bhnhofsfernmeldekbel einschl.: Kbelzubehör; Kbelschränke; Kbelgestelle; Kbelendverschlüsse; Kbelverzweiger; Kbelmuffen; Kbelgräben; Kbeltröge; Kbelrohrzüge; Kbelbdeckungen; Kbelschächte; Fernsprechüberträger; B Fernmeldenlgen Bhnhofskbel AiB A Fernmeldenlgen Streckenkbel siehe ktive Anlgenklsse Jedes Streckenfernmeldekbel zwischen zwei Volleinführungen. siehe ktive Anlgenklsse Bestndteile der Einzelwerte können sein: Streckenfernmeldekbel (uch bhneigene Kbeldern in Gemeinschftskbeln, z.b. mit der Autobhn- oder Wsserstrßenverwltung) einschl. Zubehör: Stichkbel; Kbelschränke; Kbelgestelle; Kbelendverschlüsse; Kbelverzweiger; Pupinspulen; Kbelmuffen (uch Kondenstormuffen); Kbelgräben; Kbeltröge; Kbelrohrzüge; Kbelbdeckungen; Kbelschächte; Fernsprechüberträger; B Fernmeldenlgen Streckenkbel AiB A Fernmeldenlgen Richtfunknlgen B Fernmeldenlgen Richtfunknlgen AiB A Fernmeldenlgen ortsfeste Anlgen des Zugbhnfunks siehe ktive Anlgenklsse Alle fernmeldetechnischen Einrichtungen: einer Richtfunknlge, siehe ktive Anlgenklsse Alle fernmeldetechnischen Einrichtungen: einer ortsfesten Anlge des Zugbhnfunks, siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Richtfunk-Sende-/Empfngsnlgen; S/E-Betriebsreserven; Funknlgen; Sendetürme; Antennentürme; Bestndteile von Einzelwerten können sein: Antennenträger; Antennen; Funkmikrofone; Antennenkbel einschl. Stromversorgungseinrichtungen für Richtfunknlgen; uch die zum Betrieb der Fernmeldenlge erforderliche Einrichtungen. siehe ktive Anlgenklsse Bestndteile der Einzelwerte können sein: Sende- bzw. Empfngsfunknlgen in ZBF-Streckenfunkstellen einschl.: Antennenträger; Antennen; Antennenkbel; Bedienpulte für ZBF-Zentrlen: ZBF-ZÜ-Übernhmeeinrichtungen; ZBF-Nchrichtenspeicher; ZBF- Streckenverteiler: Kleinbediengerät; Stromversorgungseinrichtungen für ortsfeste ZBF-Anlgen.; B Fernmeldenlgen ortsfeste Anlgen des Zugbhnfunks AiB A Fernmeldenlgen Übertrgungstechnik B Fernmeldenlgen Übertrgungstechnik AiB A Fernmeldenlgen Fernsprech-, Fernschreibund Dtenvermittlungsnlgen siehe ktive Anlgenklsse Alle fernmeldetechnischen Einrichtungen: der Übertrgungstechnik siehe ktive Anlgenklsse Alle fernmeldetechnischen Einrichtungen: einer Fernsprechwählnlge, einer Fernschreibwählnlge, einer rechnergesteuerten Dtenvermittlungsnlge, siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: NF-Verstärker: End- und Zwischenverstärker; NLT- und Gebelverstärker; TF-, PCM- und Bildübertrgungseinrichtungen (Video-Bildverstärker); Fernschreib- und Dtenübertrgungssysteme (wie WT und Modem); Fernwirkeinrichtungen (wie Mehrfchtonfrequenz- und Zeitmultiplexsysteme); Fernwhlübertrgungseinrichtungen; Niederfrequenzverstärkernlgen; Trägerfrequenzeinrichtungen; siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Fernsprechwählnlgen; Fernschreibwählnlgen; Dtenvermittlungsnlgen; sonstige Fernsprech- und Fernschreibeinrichtungen; Vermittlungsstellen MSC/R-VSt (Fhrdienstleiter untereinnder über GSM-R und zu Festnetz); Prmetrierungsnlgen (Konfigurtion von ortsfesten Endgeräte bei Fhrdienstleitern); Betriebsfernmeldenlgen Bestndteile nchfolgender Einzelwerte können sein: Fernsprechwählnlgen (ehem. Bs und Kleinbs) mit: Wählern; Übertrgungen; Abfrgeplätzen; Prüfeinrichtungen; Meßeinrichtungen; Verteilereinrichtungen; Sondereinrichtungen; Zustzeinrichtungen; Gebührenerfssungen; BF80-Anlgen; einschl. Stromversorgungseinrichtungen; Seite 6 von 8

64 LuFV Anlge 8.3 Anhng 1: Verzeichnis relevnter Schnlgenklssen Stnd Anlgenklsse Beschreibung DB Netz Anmerkung DB St&S Anmerkung DB En Anmerkung Einzelwertdefinition und Erläuterungen Beschreibung des wesentlichen Konteninhlts B Fernmeldenlgen Fernsprech-, Fernschreibund Dtenvermittlungsnlgen AiB A Fernmeldenlgen besondere nur gültig für BOS-Funk siehe ktive Anlgenklsse Alle fernmeldetechnischen Einrichtungen: eines zentrlen Systems für Leit- und Steuerufgben, eines Zuglufnzeigers, einer ortsfesten Lutsprechernlge, einer Rohrpostennlge, BOS-Funk, einer Brndmeldenlge. Jede weitere besondere Fernmeldenlge mit llen funktionl dmit verbundenen Anlgenteilen. Zum Kbel gehören uch Kbelzubehör, wie Kbelschränke und -gestelle, Kbelendverschlüsse und -verzweiger, Kbelmuffen, ferner Kbelgräben, -tröge, -rohrzüge, -bdeckungen und - schächte, Fernsprechüberträger. siehe ktive Anlgenklsse Konteninhlt DB Netz: Telekontrollsystem FÜSTE (Fernüberwchung und Steuerung technischer Einrichtungen); DV - Verkbelung; Zustzkomponenten Leittechnik Betriebszentrlen; BZ-Hochrüstung TK- Arbeitsplätze; D-WL-Anlgen n Bhnübergängen mit llem Zubehör Sttion&Service: Zugbfertigungsnlgen (mehrere Kmes und Monitore für die Zugbfertigung uf einer Übertrgungstechnik) Webcms, Videoüberwchungsnlgen, Funkgeräte, Videowll, Bildschirme/Fernsehnlgen uf Bhnsteigen, LON-Technik, 3-S-Technik, 3- S-Zentrlen, technische Dtenserver B Fernmeldenlgen A B besondere AiB Fernmeldenlgen besondere LuFV Fernmeldenlgen besondere LuFV AiB A Fernmeldenlgen Uhrennlgen B Fernmeldenlgen Uhrennlgen AiB A Heißläuferortungsnlgen nur RNI-Anlgen nur RNI-Anlgen siehe ktive Anlgenklsse Sonstige Fernmeldenlgen siehe ktive Anlgenklsse Jede Uhrennlge im Bhnhof. Die weit überwiegende Anzhl befindet sich uf den Bhnsteigen. siehe ktive Anlgenklsse Alle fernmeldetechnischen Einrichtungen: einer Heißläuferortungsnlge, Heißläuferortungsgeräte sind Geräte zur Ermittlung heißgelufener Achslger. Sie werden neben dem Gleis ufgestellt. Die Ortung knn durch Erfssung der Wärmestrhlung (Infrrotindiktor) erfolgen. siehe ktive Anlgenklsse - FIA (Fhrgstinformtionsnlgen); - Infostelen uch mit Monitor, - Beschllungsnlgen, siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Heißläuferortungsnlgen mit ihren Gleisusrüstungen (Abtster, Schienenkontkte); Flchstellenortungsnlgen mit ihren Gleisusrüstungen (Abtster, Schienenkontkte); Festbremsortungsnlgen mit ihren Gleisusrüstungen (Abtster, Schienenkontkte); Bestndteile der Einzelwerte können sein: Schlthuseinrichtungen: Zentrlelektronik; Übertrgungssysteme; Stellwerksusrüstungen: Übertrgungssysteme; Steuereinheiten; Stromversorgung; Anzeigeeinheiten; Bedieneinheiten; B Heißläuferortungsnlgen AiB A Bhnstromnlgen - Energieerzeuger (LuFv) siehe ktive Anlgenklsse Elektrotechnische Anlgen für Bhnstrom (Trktionsenergie): Alle elektrotechn. Anlgen einer Bhnstromverteilungsnlge bzw. eines Gleichrichterwerkes der S-Bhn. Alle der Frequenzumwndlung zu Trktionstrom dienenden elektrotechn. Anlgen. Ausgenommen Anlgenteile von Bhnstromverteilungsnlgen, die ls Schgesmtheit einer nderen Anlgenklsse zugeordnet werden können ( z.b. Schltnlgen). siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Sttionsleittechnik; Leittechnik, Energie-Mngement-Komponente (EMK) Umspnner (z.b. S-Bhn, Unterwerke, Gleichrichterwerke, Umformer- / Umrichterwerke); Kompenstionsnlge; Eigenbedrfsnlge der Schltnlgen, Umformer- / Umrichterwerke; Werkumspnner; Erdschlusslöschspule; Umrichter dezentrl / zentrl; Umformersätze; Pilotsignl, utrke Regelung; Fernwirkuntersttion; OLSP (Zentrle, Untersttionen, TK-Anlgen) Gleichrichter; Fernwirkeinrichtungen; B Bhnstromnlgen - Energieerzeuger (LuFv) AiB A Bhnstromnlgen - Netzleitstellen (LuFV) siehe ktive Anlgenklsse Elektrotechnische Anlgen für Bhnstrom (Trktionsenergie): Leitstellen zur Netzbetriebsführung. Diese Anlgen dienen der Überwchung und Steuerung der 15-kV-Oberleitungs- und 110-kV- Bhnstromleitungsnetze, der Gleichstrom-Bhnen (S-Bhn) sowie der Umformer / Umrichterwerke Hierzu gehören: Prozessrechnernlgen, Prozessnschltung, Videownd für die Netzbetriebsführung, Umsetzer, Fernüberwchung (Umformer / Umrichter) B Bhnstromnlgen - Netzleitstellen (LuFV) AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Bhnstromnlgen - Schltnlgen (LuFV) Elektrotechnische Anlgen für Bhnstrom (Trktionsenergie): Bhnstrom-Schltnlgen Hierzu gehören: Schltnlgen 16,7Hz (110-kV-Schltnlgen, 15-kV-Schltnlgen) in Unterwerken, Schltwerken, Schltposten; WS- / GS-Schltnlgen und Kuppelstellen der Gleichstrom S-Bhn; WS-Schltnlgen in Umformer- / Umrichterwerken B Bhnstromnlgen - Schltnlgen (LuFV) AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Bhnstromnlgen - Schutzeinr. Strom (LuFV) Elektrotechnische Anlgen für Bhnstrom (Trktionsenergie): Alle der Bhnstromverteilung dienenden Schutzeinrichtungen.(in Bhnstromverteilungsnlgen und Gleichrichterwerken der S-Bhn). Alle der Frequenzumwndlung zu Trktionstrom dienenden Schutzeinrichtungen. Hierzu gehören Smmelschienenschutz; Übergeordneter Schutz; Oberleitungsschutz; Umspnner- /Trfoschutz; Bhnstromleitungsschutz; Netzschutz Gleichstromversorgung (S-Bhn); Mschinenschutz; Prllelschltgerät; Synchronisiergerät (Mschinen) B Bhnstromnlgen - Schutzeinr. Strom (LuFV) AiB A Bhnstromnlgen - Freileitung und Kbel (LuFV) siehe ktive Anlgenklsse Elektrotechnische Anlgen für Bhnstrom (Trktionsenergie): Alle Hochspnnungs-Leitungen/-kbel zum Trnsport von Bhnenergie (16,7Hz / Gleichstrom) Bhnstromkbel (Hochspnnung) Hierzu gehören: Bhnstromfernleitungen inkl. Kbel (Hochspnnung); Verbindungsleitungen und -kbel zwischen Schltnlgen; Leitungsmsten; Leiterseil; Erdseil; Fundmente, Isoltoren; Armturen; Kbel; Kbelnlgen; Kbelführungssysteme; Gleichstromkbel (DB Netz AG) B Bhnstromnlgen - Freileitung und Kbel (LuFV) AiB A Bhnstromnlgen - Fhrund Speiseleitungen siehe ktive Anlgenklsse Elektro-technische Anlgen für Bhnstrom Fhr- und Speiseleitungsnlgen lle Oberleitungsnlgen / lle Stromschienennlgen eines Streckenbschnitts zw. zwei Betriebsknoten / Abzweigstellen, lle Oberleitungsnlgen / lle Stromschienennlgen im Gleis- und Weichenbereich eines Betriebsknotens, Als Grenze zw. Betriebsknoten und freier Strecke gilt: bei Oberleitungsnlgen die Schltbschnittsgrenze, bei Stromschienennlgen der geometr. Anfng / ds geometr. Ende der ersten bzw. letzten Weiche, Der Teilerstz von Fhr- und Speiseleitungen bei Streckenbschnitten b m Länge ist ktivierungspflichtig. siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Oberleitungs- und Stromschienennlgen einschl.: Fundmente; Msten; Gräben; Schächte; Mstschlter; Steuertfeln; Steuerkbel; lle Speise- und sonstigen Leitungen für Bhnstrom uf Oberleitungsgestänge. Speiseleitungen bis 500 m Länge uf eigenem Gestänge oder verkbelt B A Bhnstromnlgen - Fhrund Speiseleitungen AiB Licht- und Krftstromnlgen Schltnlgen siehe ktive Anlgenklsse Jede von einer Einspeisestelle (us VNB/ÜNB-Netz oder eigenem Krftwerk) beschickte 50-Hz Licht- und Krftstromnlge. siehe ktive Anlgenklsse 50-Hz Elektrotechnische Schltnlgen und Huptverteilungen für Licht-, Krftstrom. Hierzu gehören: Schltnlgen; Regelnlgen; Steuernlgen; Blindstromkompenstionsnlgen; B A B Licht- und Krftstromnlgen Schltnlgen AiB Licht- und Krftstromnlgen Versorgungsnetze Licht- und Krftstromnlgen Versorgungsnetze AiB siehe ktive Anlgenklsse Jedes Stromversorgungsnetz siehe ktive Anlgenklsse Zu den elektrotechnischen Anlgen für Licht- und Krftstrom gehören uch die Fundmente, bei Leitungen uch Msten, Gräben, Schächte u.dgl., ferner die nicht selbständigen Schlt-, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, bei Leitungen uch die Msten, Gräben, Schächte u.dgl. siehe ktive Anlgenklsse Hierzu gehören: Versorgungsnetze Zu den elektrotechnischen Anlgen für Licht- und Krftstrom gehören uch die Fundmente, bei Leitungen uch Msten, Gräben, Schächte u.dgl., ferner die nicht selbständigen Schlt-, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, bei Leitungen uch die Msten, Gräben, Schächte u.dgl. siehe ktive Anlgenklsse Seite 7 von 8

65 LuFV Anlge 8.3 Anhng 1: Verzeichnis relevnter Schnlgenklssen Stnd Anlgenklsse Beschreibung DB Netz Anmerkung DB St&S Anmerkung DB En Anmerkung Einzelwertdefinition und Erläuterungen Beschreibung des wesentlichen Konteninhlts A Licht- und Krftstromnlgen Energieverbrucher, überwiegend ohmisch Jede elektrotechnische Anlge für Licht- und Krftstrom Hierzu gehören: Energieverbrucher, überwiegend ohmisch: elektr. Weichenheizung; Zu den elektrotechnischen Anlgen für Licht- und Krftstrom gehören uch die Fundmente, bei Leitungen uch Msten, Gräben, Schächte u.dgl., ferner die nicht selbständigen Schlt-, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, bei Leitungen uch die Msten, Gräben, Schächte u.dgl B Licht- und Krftstromnlgen Energieverbrucher, überwiegend ohmisch AiB siehe ktive Anlgenklsse siehe ktive Anlgenklsse A Licht- und Krftstromnlgen Beleuchtungsnlgen Jede Beleuchtungsnlge Hierzu gehören: Bhnsteigbeleuchtung; Außenbeleuchtungsnlgen; Tunnelorientierungsbeleuchtung (TOB) seit ; Tunnelsicherheitsbeleuchtung (TSB) seit ; Gleisfeldbeleuchtung Tunnelbeleuchtung B Licht- und Krftstromnlgen Beleuchtungsnlgen AiB siehe ktive Anlgenklsse Zu den elektrotechnischen Anlgen für Licht- und Krftstrom gehören uch die Fundmente, bei Leitungen uch Msten, Gräben, Schächte u.dgl., ferner die nicht selbständigen Schlt-, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, bei Leitungen uch die Msten, Gräben, Schächte u.dgl. siehe ktive Anlgenklsse A Hebe- und Fördermschinen Jede Hebe- und Fördermschine Zu den mschinentechnischen Anlgen gehören uch deren Fundmente (bei Krnen und Schiebebühnen uch die Krnbhnen und Schiebebühnenfelder einschl. Stützen und Krnbhnträger soweit sie nicht Konstruktivteil der Hochbuten u.dgl. sind). Hierzu gehören: Kräne ohne Spreder, einschließlich: Gleise der Krnbhnen; Hebebühnen; Aufgleiseinrichtungen, krftbetriebene; Überldebrücken; Lstenufzüge; Winden mit Krftntrieb; Personenufzüge ußerhlb von Gebäuden; Drehscheiben, einschließlich: Gleise uf Drehscheiben; Schiebebühnen, einschließlich: Gleise uf Schiebebühnen; Wgenkipper für Schienenfhrzeuge; Hndgepäckförderbänder; Treppenlifte; Umschlggerät; Krnverlängerungen; Spreder; Brückenbefhrgerät; B A B Hebe- und Fördermschinen AiB Hebe- und Fördermschinen - Rolltreppen Hebe- und Fördermschinen - Rolltreppen AiB siehe ktive Anlgenklsse Jede Rolltreppe, sofern nicht innerhlb eines Gebäudes siehe ktive Anlgenklsse Seite 8 von 8

66 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 1b Stnd: Verzeichnis der nrechenbren Anlgenklssen LuFV DB Netz AG (einschließlich RNI) A Grundstücke DBAG A Grundstücksgleiche Rechte n Grundstücken v. fremden Dritten A Grundstücksgleiche Rechte n Grundstücken v. DB AG Konzernunternehmen A Empfngsgebäude (70%)* B Empfngsgebäude AiB (70%)* 31200MA Empfngsgebäude modulrisiert 31200MB Empfngsgebäude modulrisiert AiB A Energieversorgungsgebäude B Energieversorgungsgebäude AiB A Wsserversorgung B Wsserversorgung AiB A Abwsserreinigungsnlgen B Abwsserreinigungsnlgen AiB A Wschpltten und Reinigungsbühnen für Schienenfhrzeuge B Wschpltten und Reinigungsbühnen für Schienenfhrzeuge AiB A Bhnstromnlgen - Leitstellen Erzeuger B Bhnstromnlgen - Leitstellen Erzeuger AiB A Bhnstromnlgen - Schltnlgen B Bhnstromnlgen - Schltnlgen AiB A Bhnstromnlgen - Schutzeinr. Strom B Bhnstromnlgen - Schutzeinr.Strom AiB A Licht- und Krftstromnlgen B Licht- und Krftstromnlgen AiB A Servicepoint B Servicepoint AiB * nicht mit BKZ Bund finnzierbr Seite 1 von 3

67 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 1b Stnd: Verzeichnis der nrechenbren Anlgenklssen LuFV DB Sttion & Service AG A Grundstücke DBAG A Grundstücksgleiche Rechte n Grundstücken v. fremden Dritten A Grundstücksgleiche Rechte n Grundstücken v. DB AG Konzernunternehmen A Empfngsgebäude (70%)* B Empfngsgebäude AiB (70%)* 31200MA Empfngsgebäude modulrisiert 31200MB Empfngsgebäude modulrisiert AiB A Strßen, Wege und Plätze B Strßen, Wege und Plätze AiB A Entwässerungsknäle B Entwässerungsknäle AiB A Entwässerungsknäle - Beton oder Muerwerk B Entwässerungsknäle - Beton oder Muerwerk AiB A Lärmschutzbuten B Lärmschutzbuten AiB A Fernmeldenlgen Übertrgungstechnik B Fernmeldenlgen Übertrgungstechnik AiB A Fernmeldenlgen Fernsprech-, Fernschreib- und Dtenvermittlungsnlgen B Fernmeldenlgen Fernsprech-, Fernschreib- und Dtenvermittlungsnlgen AiB A Fernmeldenlgen besondere (Ausnhme: BOS-Funk) B Fernmeldenlgen besondere AiB (Ausnhme BOS-Funk) A Licht- und Krftstromnlgen B Licht- und Krftstromnlgen AiB A Licht- und Krftstromnlgen Energieverbrucher, überwiegend ohmisch B Licht- und Krftstromnlgen Energieverbrucher, überwiegend ohmisch AiB A Servicepoint B Servicepoint AiB * nicht mit BKZ Bund finnzierbr Seite 2 von 3

68 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 1b Stnd: Verzeichnis der nrechenbren Anlgenklssen LuFV DB Energie GmbH A Grundstücke DBAG A Grundstücksgleiche Rechte n Grundstücken v. fremden Dritten A Grundstücksgleiche Rechte n Grundstücken v. DB AG Konzernunternehmen A Energieversorgungsgebäude B Energieversorgungsgebäude AiB A Strßen, Wege und Plätze B Strßen, Wege und Plätze AiB A Wsserversorgung B Wsserversorgung AiB A Abwsserreinigungsnlgen B Abwsserreinigungsnlgen AiB A Entwässerungsknäle B Entwässerungsknäle AiB A Entwässerungsknäle - Beton oder Muerwerk B Entwässerungsknäle - Beton oder Muerwerk AiB A Fernmeldenlgen besondere B Fernmeldenlgen besondere AiB A Fernmeldenlgen besondere LuFV B Fernmeldenlgen besondere LuFV AiB A Bhnstromnlgen - Energieerzeuger u. Umformer 1) B Bhnstromnlgen - Energieerzeuger u. Umformer AiB 1) A Bhnstromnlgen - Leitstellen Erzeuger B Bhnstromnlgen - Leitstellen Erzeuger AiB A Bhnstromnlgen - Schltnlgen B Bhnstromnlgen - Schltnlgen AiB A Bhnstromnlgen - Schutzeinr. Strom B Bhnstromnlgen - Schutzeinr.Strom AiB A Licht- und Krftstromnlgen B Licht- und Krftstromnlgen AiB A Licht- und Krftstromnlgen Schltnlgen B Licht- und Krftstromnlgen Schltnlgen AiB A Licht- und Krftstromnlgen Versorgungsnetze B Licht- und Krftstromnlgen Versorgungsnetze AiB A Licht- und Krftstromnlgen Energieverbru-cher, überwiegend ohmisch B Licht- und Krftstromnlgen Energieverbru-cher, überwiegend ohmisch AiB 1) Umformer sind in der LuFV II in der AKL enthlten Seite 3 von 3

69 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 2: Nchweisführung über die Systeme der Buchhltung, des Projektcontrollings und der Finnzierung Stnd: (1) Überblick über die relevnten Systeme Die EIU bilden ihre Geschäftsvorfälle industrieüblich im Wege der doppelten Buchführung b. Dbei wird neben dem Grundbuch, ds ist die zeitlich geordnete Erfssung der Geschäftsvorfälle, uch ein Huptbuch geführt. Grund- und Huptbuch werden durch Nebenbücher ergänzt. Im Huptbuch werden die Geschäftsvorfälle nch schlichen Ordnungskriterien ufbereitet. Den Konten des Huptbuchs liegt ein für den Geschäftsbetrieb der EIU erstellter Kontenpln zugrunde. Aus dem Huptbuch werden u.. die Bilnz und die Gewinn- und Verlustrechnung der EIU bgeleitet. Nebenbücher hben die Aufgbe, die Aussgefähigkeit des Huptbuchs in Bezug uf bestimmte Einzelinformtionen zu erweitern, ohne gleichzeitig die Übersichtlichkeit und Klrheit des Huptbuchs zu gefährden. Ds Huptbuch enthält insoweit nur die Smmelbuchungen. Bei den EIU verwendete Nebenbücher sind u.. die Kontokorrentbuchhltung (Einzeldrstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten) und die Anlgenbuchhltung. Hupt- und Nebenbücher sind miteinnder bgestimmt. In der Anlgenbuchhltung der EIU werden für jeden Vermögensgegenstnd die Bestndsund Bewegungsdten einzeln erfsst und dokumentiert. Hierzu zählen u.. Anschffungskosten, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, plnmäßige Abschreibungen, ußerplnmäßige Abschreibungen, Zuschreibungen sowie Buchwerte. Die einzelnen Anlgenstmmsätze können über Anlgenklssen und die Bilnzpositionen des Anlgevermögens verdichtet werden. Aus der Anlgenbuchhltung wird zu den Stichtgen eine zusmmengefsste Übersicht über die Veränderung des Anlgevermögens über eine Betrchtungsperiode in Form eines Brutto- Anlgenspiegels erstellt. Die EIU verwenden zur buchhlterischen Abbildung ihrer Geschäftsvorgänge ds konzernweit zur Verfügung gestellte und modulr ufgebute Buchhltungssystem SAP R/3 FI. Ds Modul der Anlgenbuchhltung wird ls SAP R/3 FI-AA (FI-AA) bezeichnet. Die unten näher beschriebene Nchweisführung der Erstzinvestitionen bsiert zusätzlich uf dem von den EIU verwendeten Projektsystem SAP R/3 PS (PS) und dem Finnzierungsmodul SAP R/3 FIMA (FIMA). Im Modul PS werden lle Investitionsprojekte geführt. In PS sind die notwendigen Stmmdten eines Projekts einschließlich Budgetierung (Plnung/Vorschu) hinterlegt. Dbei unterscheidet mn ein Projekt in zwei Ebenen: Projektdefinition (ehemls Top-Projekt) und zugehörige PSP-Elemente (Projektstrukturpln, ehemls Teilprojekte). Eine Projektdefinition ist immer eindeutig einem Buchungskreis zugeordnet. Die Projektstruktur knn in bis zu fünf 1/6

70 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 2: Nchweisführung über die Systeme der Buchhltung, des Projektcontrollings und der Finnzierung Stnd: Hierrchieebenen drgestellt werden. Ds bebuchte PSP-Element definiert die unterste Ebene. PSP-Elemente zwischen oberster und unterster Ebene dienen sttistischen Auswertungen. Im Modul PS werden keine Finnzierungskriterien (Eigen-, Bundes- oder Drittmittel) bgebildet. Diese Informtion wird in FIMA hinterlegt. Verknüpfungselement ist ds bebuchte PSP-Element des Moduls PS. (2) Nchweisfähige Erstzinvestitionen ) Aktivierungsfähigkeit von Mßnhmen im Zusmmenhng mit infrstrukturrelevnten Schnlgenklssen Die Aktivierungsfähigkeit von Mßnhmen im Zusmmenhng mit den relevnten Schnlgenklssen bestimmt sich nch der nch 8.3 LuFV nzuwendenden Fssung der Konzernrichtlinie 210 "Bilnzierung des Anlgevermögens". In Anhng 3 ist die Richtlinie in der ktuellen Fssung vom 1. Jnur 2012 hinterlegt. Projektcontrolling Projektstruktur SAP R/3 PS Die Projektstruktur ist für neue Projekte i.d.r. 5-stufig. Mögliche Projektstruktur Projekt G (Projektdefinition- ehem. Top-Projekt) Projekt G (oberstes PSP-Element ) Plnungsbschnitt G (PSP-Element) Jede der Ebenen knn ls Bubschnitt G (PSP-Element) unterste Ebene und dmit ls Objekt G (PSP-Element) bebuchbres PSP-Element Teilprojekt G (PSP-Element definiert werden Die Projekte können je nch Bedrf bis in die 5. Ebene genutzt werden. Die Struktur legt der Projektleiter fest. Die Buchungen uf AiB/Anlge oder GuV-Konto (Schkonto) erfolgt jeweils uf dem ls unterste Ebene definierten PSP-Element. DB Netz AG, I.NFI 3, , 3 2/6

71 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 2: Nchweisführung über die Systeme der Buchhltung, des Projektcontrollings und der Finnzierung Stnd: b) Abgrenzung nch Bestndsnetz- / Bedrfsplnmßnhmen sowie zugrunde liegender Finnzierung In der Anlgenbuchhltung erfolgt keine Differenzierung nch Bestndsnetz- und Bedrfsplninvestitionen und uch nicht nch der zugrunde liegenden Art der Finnzierung. D diese Dten für die Nchweisführung relevnt sind, muss uf die Module PS und FIMA zurückgegriffen werden. Mit Hilfe der Module PS und FIMA werden durch eine Verknüpfung diese Informtionen zur Differenzierung nch Bestndsnetz- und Bedrfsplnmßnhmen sowie nch der zugrunde liegenden Finnzierung zur Verfügung gestellt. Die Auswertung der Dten erfolgt über Dtwrehouse (SAP BW). Ds Verknüpfungsmerkml ist ds bebuchte PSP-Element, welches in llen Modulen FI-AA, PS und FIMA hinterlegt ist. Nchfolgend ufgeführte Elemente us den Modulen werden für die Auswertung herngezogen: Modul Stmmdten Informtionsgehlt/Notwendigkeit SAP R/3 PS SAP R/3 FIMA SAP R/3 FI-AA bebuchtes PSP- Element Investitionskennung Kostenrtengruppe bebuchtes PSP- Element Finnzierungskennzeichen (FKZ) Finnzierungsvereinbrung (FinVe) Anlge /Anlge im Bu (AiB) Anlgenklsse (AKL) Verknüpfung zu FIMA und SAP FI-AA Identifizierung Bestndsnetz bzw. Bestndsnetznteile im Bedrfspln Identifizierung Investitionen Verknüpfung zu PS und SAP FI-AA, Nchweis Eigenmittel/Bundesmittel/Drittfinnzierung Identifizierung LuFV Verknüpfung zu PS und FIMA c) Nchweisfähige Höhe von Erstzinvestitionen ) Fremdleistungen Bei der Beuftrgung von Fremdleistungen sind die nwendbren Vorschriften des Vergberechts zu bechten. Investitionsvorgänge durch Beschffungen bei Unternehmen des DB- Konzerns, für die ds vergberechtliche Konzernprivileg nch 100b Abs. 6 ff. GWB gilt, 3/6

72 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 2: Nchweisführung über die Systeme der Buchhltung, des Projektcontrollings und der Finnzierung Stnd: gelten für den hier in Rede stehenden Nchweis von Investitionen ebenflls ls Fremdleistungen, weil sie buchhlterisch völlig nlog zu konzernfremden Beschffungsvorgängen behndelt werden. Bezogene Fremdleistungen für Investitionen sind in Höhe der vertrglich vereinbrten und bgerechneten Nettokosten (ohne Umstzsteuer) nzusetzen. Gebuchte Skonti sind beim Nchweis der Erstzinvestitionen für den LuFV-Anteil puschl, d.h. in Summe, in Abzug zu bringen. Sollten in Ausnhmefällen nchträglich Nchlässe/Boni gewährt werden, sind diese ebenflls puschl, d.h. in Summe, vom Nchweis der Erstzinvestitionen bzusetzen. bb) Eigenleistungen der EIU Eigenleistungen sind die durch ds betreffende EIU selbst erbrchten Erstellungsleistungen. Auch für Eigenleistungen werden die dfür nfllenden Kosten getrennt erfsst und über Aufträge uf die einzelnen Anlgen im Bu (AiB) oder Anlgen gebucht. Die internen Verrechnungsprinzipien des DB-Konzerns stellen sicher, dss die verrechneten Werte nicht oberhlb der ngefllenen Istkosten liegen. Die Sicherstellung, dss keine Verrechnung oberhlb der ngefllenen Istkosten stttfindet, erfolgt nhnd einer Gesmtuswertung der Erstellungs- Aufträge und unterliegt der Überprüfung durch den Infrstrukturwirtschftsprüfer. (3) Vorgehensweise bei der Erfssung nchweisfähiger Erstzinvestitionen in der Buchführung Die Kosten einer Mßnhme werden uf eine AiB oder Anlge gebucht. Eine derrtige mßnhmenbezogene Buchung knn nur unter Zuhilfenhme eines PSP-Elements erfolgen. Somit lssen sich die Buchungen uf den AiB oder Anlgen über die bebuchten PSP-Elemente nchvollziehen. Am Jhresende wird eine Auswertung us PS in Verbindung mit FIMA und FI-AA erstellt. Dbei werden folgende Auswertungsschritte vollzogen: (1) Ermittlung Grundgesmtheit Investitionen PS Es werden us llen bebuchten Projekten die Erstellungsttbestände usgewertet und im Weiteren verfolgt. Aufwndsttbestände werden n dieser Stelle nicht weiter betrchtet (es gilt Anhng 4). 4/6

73 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 2: Nchweisführung über die Systeme der Buchhltung, des Projektcontrollings und der Finnzierung Stnd: (2) Einschränkung Bestndsnetz (Investitionskennung) PS Durch Einschränkung uf die bebuchten PSP-Elemente, die dem "Bestndsnetz zuzuordnen sind, reduziert sich die Buchung der Bruttoinvestitionen um lle nderen Anteile, wie Bedrfspln und Sonstiges (z.b. Mschinen und Messfhrzeuge). Einschränkung Finnzierungskennzeichen (FKZ) FIMA Aus den nch (1) und (2) ermittelten bebuchten PSP-Elementen werden die Anteile mit Finnzierungskennzeichen Eigenmittel und Bundesmittel gefiltert und weiter betrchtet. Die drittfinnzierten Anteile werden usgeblendet. (3) Einschränkung uf relevnte Schnlgenklssen - FI-AA Die PSP-Elemente sind mit den AiB oder Anlgen verknüpft. Auf diesem Wege können die uf die infrstrukturrelevnten Schnlgenklssen entfllenden Investitionsbeträge ermittelt werden. Die Buchungen uf den übrigen (d.h. nicht infrstrukturrelevnten) Schnlgenklssen werden nicht berücksichtigt. (4) Berücksichtigung nur nteilig infrstrukturrelevnter Schnlgenklssen Die nch (1) bis (4) ermittelten Investitionsbeträge der einzelnen infrstrukturrelevnten Schnlgenklssen werden mit den sich us Anhng 1 ergebenden Anteilen der jeweiligen Schnlgenklsse multipliziert. Der so für die einzelnen Schnlgenklssen ermittelte Betrg ist ds "Nchweisfähige Mindesterstzinvestitionsvolumen in Sinne der LuFV. (6) Nchweisführung der nrechenbren Anlgenklssen Der Nchweis der nrechenbren Anlgenklssen gemäß Anlge 8.3, Anhng 1b wird nlog geführt. Nch den unter (1) bis (5) drgestellten Auswertungsschritten wird für die Prüfung durch den beuftrgten Infrstrukturwirtschftsprüfer eine Gesmtuswertung erstellt. Diese enthält die Dten: bebuchtes PSP-Element, Anlgenklsse, Anlgen-/AiB-Nummer, Belegnummer, Belegzeile, Investitionsbetrg (ohne Umstzsteuer). Die nchgewiesenen Einzelposten können vom Infrstrukturwirtschftsprüfer mit den Buchungen in der Anlgenbuchhltung verglichen werden. 5/6

74 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 2: Nchweisführung über die Systeme der Buchhltung, des Projektcontrollings und der Finnzierung Stnd: Der Nchweis des ttsächlichen Erstzinvestitionsvolumens erfolgt in Form eines Gesmtbetrgs für lle EIU. Die Ermittlungsschritte (1) bis (5) in der Übersicht. (1) Ermittlung Investitionen SAP-PS (2) Differenz. Best.netz/ Bedrfspln SAP-PS (3) Isolierung Drittförderung FIMA (4) Relevnte Anlgenklssen SAP-FI AA (4) (5) Ggf. nur nteiliger Nchweis Anhng 1 Alle Buchungen uf Projekte - investiv - Inv. in Bestndsnetz FKZ Bund oder Eigenmittel FKZ Dritte Nicht rel. Anlgekl. Relevnte Anlgenklssen nchweisfähiger Anteil nicht nchw-. fähig. Anteil Invest. nchweis LuFV Inv. in Bedrfspln - Aufwnd - 6/6

75 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 4: Sonderttbestände Stnd: Sonderttbestände 1. Nchweisfähigkeit von Aufwendungen in Eisenbhnkreuzungen Kreuzungsbedingte Kosten und Ablösungsbeträge nch dem EKrG bzw. WStrG können uch dnn, wenn sie nicht ktivierbr sind (Aufwnd der Periode), in Anlogie zu den Regelungen des 8.3 LuFV ls Bestndteil des nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionsvolumens nchgewiesen werden. Sofern es sich hier um eine EÜ hndelt, trifft dies nur für den Erneuerungsnteil (Ke) eines Ablösungsbetrges zu. Die gleiche Regelung gilt uch, wenn es sich um eine SÜ in der Erhltungslst der DB Netz AG hndelt. Des Weiteren uf ds Mindesterstzinvestitionsvolumen nchweisfähig sind die der DB Netz AG im Zusmmenhng mit der Beseitigung von Bhnübergängen ohne Erstellung von Kreuzungsbuwerken entstehenden Aufwendungen z.b. für die Beseitigung des BÜ, den Bu oder Ausbu eines Weges zur Anbindung n einen nderen Kreuzungspunkt oder die Zhlung von Umwegeentschädigungen, soweit kein Dritter zur Kostentrgung verpflichtet ist. Weiterhin uf ds Mindesterstzinvestitionsvolumen nchweisfähig sind die der DB Netz AG im Zusmmenhng mit dem Rückbu von Überführungen in der Erhltungslst der DB Netz AG entstehenden Aufwendungen, z.b. für ds Verfüllen des Hohlrumes, den Bu oder Ausbu eines Weges zur Anbindung n einen nderen Kreuzungspunkt oder Zhlung von Umwegeentschädigungen, sofern diese Mßnhmen wirtschftlicher sind ls eine nstehende Erstzinvestition. Die Nchweisführung erfolgt in llen Fällen in sinngemäßer Anwendung der Regelungen in Nummer 3 des Anhngs 2 zu Anlge Nchweisfähigkeit von Aufwendungen im Brnd- und Ktstrophenschutz Die EIU tätigen bei der Durchführung von Mßnhmen zur Ausrüstung von Tunneln im bestehenden Netz und den dmit im räumlichen Zusmmenhng stehenden Personenbhnhöfen mit Einrichtungen für den Brnd- und Ktstrophenschutz sowie zur brndschutztechnischen Ertüchtigung von oberirdischen Personenverkehrsnlgen neben Bruttoinvestitionen uch Aufwendungen. Diese Aufwendungen sind ggf. bei den EIU nicht ls Zusmmenhngsmßnhme ktivierbr, sondern stellen Aufwnd der Periode dr. 1/3

76 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 4: Sonderttbestände Stnd: In der Vergngenheit wurden diese Aufwendungen vom Bund finnziert. Dementsprechend können diese Aufwendungen in Anlogie zu den Regelungen des 8.3 LuFV ls Bestndteile des Nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionsvolumens nchgewiesen werden. Die Nchweisführung erfolgt in sinngemäßer Anwendung der Regelungen in Nummer 3 des Anhngs 2 zu Anlge Nchweisfähigkeit für neue Technologien und Anlgen Kosten für neue oder weiterentwickelte Technologien der Schienenwege der EIU, zu deren Einstz die EIU ufgrund rechtlich bindender Vorgben verpflichtet sind und deren Verwendbrkeit nchgewiesen sind (z.b. Zulssung, Verfhren nch CSM-VO, etc.) können, soweit sie bisher keiner relevnten Anlgenklsse zugeordnet sind, in Anlogie zu den Regelungen des 8.3 LuFV ls Bestndteil des nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionsvolumens nchgewiesen werden. Dies gilt uch dnn, wenn die Aktivierung im Jhr der Buchung / des Anlgenzugngs noch nicht möglich ist. Die Nchweisführung erfolgt in sinngemäßer Anwendung der Regelungen in Nummer 3 des Anhngs 2 zur Anlge 8.3. Die Zustimmung des Bundes wird im Einzelfll im Vorfeld eingeholt bleibt von dieser Regelung unberührt. 4. Nchweisfähigkeit der Ablösung von Vorfinnzierungen durch Dritte Vorfinnzierungen durch Dritte (z.b. Bundesländer) können durch Mittel der LuFV bgelöst werden, uch wenn der Zeitpunkt der Buchung, der Zhlung sowie des Anlgenzugngs einerseits und die Ablösung der Vorfinnzierung mit Mitteln der LuFV ndererseits, ein oder mehrere Jhre zeitlich differieren. Buchungen und Anlgenzugänge, die in relevnten Schnlgenklssen erfolgen, werden ls nchweisfähige Erstzinvestitionen im jeweiligen Ablösejhr nerknnt. Dies gilt uch, wenn die Vorfinnzierung bereits vor dem erfolgte. Dementsprechend können diese Buchungen und Anlgenzugänge in Anlogie zu den Regelungen des 8.3 LuFV ls Bestndteil des nchzuweisenden Mindesterstzinvestitionsvolumens nchgewiesen werden. Die Nchweisführung erfolgt in Anwendung der Regelungen in Nummer 3 des Anhngs 2 zur Anlge /3

77 LuFV II, Anlge 8.3, Anhng 4: Sonderttbestände Stnd: Buchungen von Projekten us Bestndsnetzfinnzierungsvereinbrungen, die us der LuFV weiterfinnziert werden Sofern Projektusgben us Bestndsnetzfinnzierungsvereinbrungen mit dem Bund vor Beendigung des Bewilligungszeitrums gebucht wurden, die Zhlung ber erst nch Beendigung des Bewilligungszeitrums erfolgt ist, können diese im Jhr der Zhlung dem Mindesterstzinvestitionsvolumen der LuFV zugerechnet werden. Dies gilt unter der Vorussetzung, dss eine Weiterfinnzierung us der LuFV vertrglich festgelegt wurde und dss relevnte Anlgenklssen betroffen sind. 3/3

78 LuFV II, Anlge 8.7: Nhverkehr 1/6 Stnd: Von den Mitteln, die der Bund gemäß 8 Abs. 1 BSWAG für Bu, Ausbu sowie Erstzinvestitionen in die Schienenwege der EIU zur Verfügung stellt, sind gemäß 8 Abs. 2 BSWAG insgesmt 20 vom Hundert für Investitionsmßnhmen, die dem Schienenpersonennhverkehr dienen, zu verwenden. Dies erfolgt durch Neu- und Ausbuinvestitionen, die Gegenstnd des Bedrfsplns sind, sowie durch Verbesserungs- und Ausbumßnhmen und Erstzinvestitionen nch Mßgbe dieser Vereinbrung in die Schienenwege der EIU, die uch dem Schienenpersonennhverkehr dienen. 2. In diesem Rhmen sind vom Infrstrukturbeitrg des Bundes sowie von der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividende der DB AG nch 2.1 und 2.1 während der Lufzeit dieser Vereinbrung insgesmt 1,1 Mrd. EUR für Verbesserungs- und Ausbumßnhmen des Schienenpersonennhverkehrs vorgesehen. Dies sind Mßnhmen, die im unmittelbren Interesse der Länder stehen und insbesondere der Whrnehmung ihrer Verntwortung für den Schienenpersonennhverkehr bzw. der Umsetzung ihrer Nhverkehrskonzeptionen dienen oder von den EIU zur Verbesserung des Schienenpersonennhverkehrs ls notwendig erchtet werden. Die Mßnhmen sind zwischen den Ländern und den EIU bzustimmen. 3. Die EIU federführend die DB Netz AG werden innerhlb regelmäßiger Ländergespräche mit den einzelnen Ländern über den Stnd der Plnung und Relisierung wesentlicher Investitionsvorhben der EIU im jeweiligen Lnd berichten. Dies betrifft sowohl Verbesserungs- und Ausbumßnhmen für den Schienenpersonennhverkehr im Rhmen des Bestndsnetzes (deren Finnzierung Gegenstnd dieser Vereinbrung ist) ls uch Mßnhmen des Bedrfsplns Schiene (deren Finnzierung nicht Gegenstnd dieser Vereinbrung ist) sowie wesentliche Investitionen zur Erhltung und Erneuerung der Infrstruktur. Die Anforderungen der Länder n die Weiterentwicklung der Infrstruktur für den Schienenpersonennhverkehr und die dmit in Zusmmenhng stehenden und von den Ländern gewünschten Verbesserungs- und Ausbumßnhmen für den Schienenpersonennhverkehr sowie die von den EIU vorgeschlgenen Mßnhmen zur Verbesserung des Schienenpersonennhverkehrs sind in den regelmäßigen Ländergesprächen zwischen den EIU und den Ländern bzustimmen. Die Länder und die EIU sollen dbei eine usgewogene Verteilung der einzelnen Mßnhmen im jeweiligen Lnd nstreben, welche sowohl die Belnge der Länder ls uch der EIU zur Weiterentwicklung der SPNV-Infrstruktur ngemessen berücksichtigen. Die EIU werden eine zügige Relisierung der mit den Ländern bgestimmten Verbesserungs- und Ausbumßnhmen für den Schienenpersonennhverkehr nstreben und in den Ländergesprächen mit dem jeweiligen Lnd den Verluf der Plnung und Relisierung drstellen.

79 LuFV II, Anlge 8.7: Nhverkehr Stnd: Die Mittel für Verbesserungs- und Ausbumßnhmen werden uf die einzelnen Länder ufgeteilt. In den Teilungsschlüssel, der die Quotierung uf die einzelnen Länder bestimmt, sind die Teilindiktoren Infrstrukturbestnd SPNV, Infrstrukturnutzung SPNV und Verkehrsperspektive SPNV eingeflossen. Diese Teilindiktoren berücksichtigen DB-Infrstruktur bzw. Verkehre uf DB- Infrstruktur bei Abschluss bzw. für die Duer dieser Vereinbrung und beinhlten folgende messbre Größen mit nchfolgender Gewichtung: Infrstrukturbestnd SPNV (Gewichtungsnteil 30 vom Hundert) o o dvon Streckenlänge für den SPNV je Bundeslnd (25 vom Hundert) dvon Anzhl Verkehrssttionen für den SPNV je Bundeslnd (5 vom Hundert) Infrstrukturnutzung SPNV (Gewichtungsnteil 32,5 vom Hundert) o o o dvon Trssenkilometer bestellter SPNV je Bundeslnd (22,5 vom Hundert) dvon Anzhl Verkehrshlte im SPNV je Bundeslnd (5 vom Hundert) dvon Anzhl Ein-, Aus- und Umsteiger bei Verkehrshlten im SPNV je Bundeslnd (5 vom Hundert) Verkehrsperspektive SPNV (Gewichtungsnteil 37,5 vom Hundert) o o durch die Länder prognostizierte Veränderungen des Bestellvolumens im SPNV (Zugkilometer) während der Lufzeit dieser Vereinbrung (7,5 vom Hundert) zwischen den Ländern im Rhmen der Revision der Regionlisierungsmittel vereinbrter Verteilungsschlüssel (sog. Kieler Schlüssel, VMK Kiel m 01./ ) für die Lufzeit dieser Vereinbrung (Mittel der Jhre ) (30 vom Hundert) Drus ergeben sich für den vertrgsgegenständlichen Zeitrum folgende Quoten: Bundeslnd Anteil [%] Anteil [Mio. EUR] Bden-Württemberg 10, ,186 Byern 17, ,275 Berlin 5,419 59,609 Brndenburg 5,589 61,479 2/6

80 LuFV II, Anlge 8.7: Nhverkehr Stnd: Bremen 0,536 5,896 Hmburg 2,110 23,210 Hessen 7,674 84,414 Mecklenburg-Vorpommern 2,796 30,756 Niederschsen 8,995 98,945 Nordrhein-Westflen 15, ,374 Rheinlnd-Pflz 5,928 65,208 Srlnd 1,040 11,440 Schsen 6,015 66,165 Schsen-Anhlt 4,306 47,366 Schleswig-Holstein 3,152 34,672 Thüringen 3,455 38,005 Summe 100, ,000 Die EIU stellen sicher, dss diese Mittel entsprechend der Quotierung für die Länder und der Bereitstellung durch den Bund über die Lufzeit der Vereinbrung zur Verfügung gestellt werden können. Es bleibt den Ländern unbenommen, ihren Anteil vollständig oder nteilig uf ein nderes Lnd zu übertrgen. Die Prteien sind sich einig, dss Vorussetzung einer Übertrgung die entsprechende Informtion durch die beteiligten Länder n die DB Netz AG ist und die Übertrgung durch einen Schriftwechsel zwischen den beteiligten Ländern zu dokumentieren ist. 5. Mittel nch dieser Vereinbrung, welche die EIU im Rhmen von länderbezogenen Förderprogrmmen der Europäischen Union nch 6 dieser Vereinbrung zur Komplementärfinnzierung einsetzen, werden uf die in Ziffer 4 gennnten Beträge der betroffenen Bundesländer ngerechnet, soweit die EIU diese Mittel für Verbesserungs- und Ausbumßnhmen des Schienenpersonennhverkehr einsetzen. 6. ) Verbesserungs- und Ausbumßnhmen für den Schienenpersonennhverkehr, die von den Ländern im Rhmen der Ländergespräche vorgeschlgen werden, müssen zu ihrer Umsetzung volkswirtschftlich zu vertreten sein, d.h. diese Mßnhmen müssen, mit Ausnhme der Mßnhmen nch Ziff. 6 lit. c), die Grenzwerte nch Stz 2 einhlten. Eine Förderung der Mßnhmen nch Stz 1 us Infrstrukturbeiträgen des Bundes sowie us der ttsächlich gezhl- 3/6

81 LuFV II, Anlge 8.7: Nhverkehr Stnd: ten zusätzlichen Dividende der DB AG nch 2.1 und 2.1 ist usgeschlossen, wenn die nchfolgenden Grenzwerte nicht erreicht werden: Strecken (einschließlich zugehöriger Bhnhöfe und Sttionen): Querschnittsbelstung mindestens Reisenden-km je km Betriebslänge / Werktg, Bhnhöfe / Sttionen Typ 1: mindestens Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg, Bhnhöfe / Sttionen Typ 2: mindestens 100 Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg. Die Zuordnung von Bhnhöfen / Sttionen zu Typ 1 oder Typ 2 erfolgt nhnd der in Anhng 1 drgestellten Fälle. Die volkswirtschftliche Vertretbrkeit ist bschließend durch den Nchweis der betroffenen Länder gemäß den Anforderungen nch Anhng 2 nchgewiesen. Dnch erfolgt der Nchweis der Erreichung der Grenzwerte im Ist-Zustnd oder in den Fällen der Ziff. 6 lit. b) uf Bsis einer Verkehrsprognose vor Beginn der Relisierung sowie einer Bestätigung des Eintritts der Prognose innerhlb des in Ziff. 6 lit. b) vorgegebenen Zeitrumes. b) Wenn und soweit bei Ausbu- und Verbesserungsmßnhmen, die die Länder vorgeschlgen und mit den EIU b dem 01. Jnur 2009 vertrglich vereinbrt hben, die Grenzwerte nch Ziff. 6 lit. ) nicht im Ist-Zustnd erreicht werden, lssen sich die EIU spätestens 3 Jhre nch dem uf die Inbetriebnhme der Mßnhme folgenden Jhresfhrplnwechsel gemäß Anhng 2 nchweisen, dss die Grenzwerte bei den von den Ländern vorgeschlgenen Ausbu- und Verbesserungsmßnhmen erreicht worden sind. Die EIU fordern vom Lnd den für die Ausbu- und Verbesserungsmßnhmen eingesetzten Infrstrukturbeitrg des Bundes und die ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG vollständig ls Ausgleichszhlung, wenn die Erreichung der Grenzwerte durch die Länder nicht gemäß den Anforderungen nch Anhng 2 nchgewiesen wird. Die EIU werden in dem Jhr der Ausgleichszhlung oder in dem druf folgenden Jhr in Höhe der durch ds Lnd gezhlten Ausgleichszhlung zusätzliche Mindesterstzinvestitionen in ds Schienennetz gemäß 8.3 dieser Vereinbrung nchweisen. c) Von Ziff. 6 lit ) usgenommene Mßnhmen: Die Einhltung und der Nchweis dieser Grenzwerte ist nicht erforderlich, wenn Verbesserungs- und Ausbumßnhmen für den Schienenpersonennhverkehr gemäß der Gemeinsmen Erklärung zum weiteren Abbu der investiven Altlsten im Bereich des ehemligen Sondervermögens Deutsche Reichsbhn b dem Jhr 2003 schlussgezeichnet m 20. März 2003 zuzuordnen sind oder 4/6

82 LuFV II, Anlge 8.7: Nhverkehr Stnd: wenn Verbesserungs- und Ausbumßnhmen für den Schienenpersonennhverkehr bereits vor dem 28. März 2006 in die Pltzierungsliste gemäß 2 Abs. 5 Stz 1 der Smmelvereinbrung 05/2003 Investitionen, die dem Schienenpersonennhverkehr dienen schlussgezeichnet m 27. Dezember 2002 ufgenommen wurden. d) Für die von den EIU im Rhmen der Ländergespräche vorgeschlgenen Mßnhmen gilt die Verpflichtung zur wirtschftlichen und sprsmen Mittelverwendung gem. 9 dieser Vereinbrung. 7. Die EIU können mit den Ländern durch gesonderte Vereinbrungen vor Beginn der Plnung und Relisierung Regelungen u.. zu folgenden Punkten treffen: o o o Umfng und Duer des von den Ländern verbindlich zu bestellenden Verkehrsprogrmms, Sicherstellung einer uskömmlichen Wirtschftlichkeit für die EIU, mit ngemessener Verzinsung der Eigenmittel und Beteiligung der Länder n den Kosten, die zur Umsetzung der vom Lnd gewünschten Verbesserungs- und Ausbumßnhme nfllen. 8. ) Vorhben, die im GVFG-Bundesprogrmm finnziert werden können, werden nicht, uch nicht hinsichtlich des Komplementärnteils, im Rhmen des BSWAG und der LuFV finnziert. b) Vorhben, die us den GVFG-Lndesprogrmmen nch den Regelungen des Entflechtungsgesetzes finnziert werden, können nicht im Rhmen des BSWAG und der LuFV finnziert werden. c) Die Finnzierung von Bu- und Ausbu der Schienenwege ( 1.3 LuFV) für den Betrieb von S-Bhnen ist im Rhmen des BSWAG und der LuFV usgeschlossen. d) Sofern Mßnhmen in den Anwendungsbereich der Ziff. 6 c) dieser Anlge fllen, gelten für diese Mßnhmen die vorstehenden Beschränkungen us Ziff. 8 ) bis c) nicht. 9. Die EIU verpflichten sich, die Umsetzung der Verbesserungs- und Ausbumßnhmen für den Schienenpersonennhverkehr, die mit Mitteln nch dieser Anlge finnziert werden, im Rhmen des Infrstrukturzustnds- und -entwicklungsberichts zu dokumentieren. Die EIU verpflichten sich drüber hinus zu berichten, inwieweit der Infrstrukturbeitrg des Bundes und die ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden 5/6

83 LuFV II, Anlge 8.7: Nhverkehr Stnd: der DB AG im Rhmen dieser Vereinbrung dem Schienenpersonennhverkehr zugute kommen. Dieses erfolgt insgesmt im Rhmen des Infrstrukturzustnds- und -entwicklungsberichts gemäß 14. Verzeichnis der Anhänge zur LuFV-Anlge 8.7: - Anhng 1: Fälle Typ 1 und Typ 2 bei Bhnhöfen/Sttionen - Anhng 2: Nchweis und Dokumenttion der Grenzwerte 6/6

84 Anhng 1 zur LuFV Anlge 8.7: Fllbeispiele zur Typisierung (Grenzwerte für Verkehrssttionen) Eingleisige Strecken Zweigleisige Strecken Zweigleisige Streckenbschnitte

85 Anhng 2 zur LuFV Anlge 8.7: Nchweis und Dokumenttion der Grenzwerte gemäß LuFV Anlge 8.7 Lnd / Freistt : Infrstrukturvorhben : Lnd / Freistt Bezeichnung des Vorhbens (entsprechend Länderliste LuFV-Anlge 8.7) Kurzbeschreibung der Einzelmßnhmen : Beschreibung der wesentlichen Einzelmßnhmen : Strecke von / bis bzw. Verkehrsttionen : Beteiligte Eisenbhninfrstrukturunternehmen: (Zutreffendes nkreuzen) DB Netz DB Sttion&Service DB Energie Anzuwendende Grenzwertregelung: (Zutreffendes nkreuzen) Grenzwert Strecke (weiter mit Seite 2) Querschnittsbelstung mindestens Reisenden-km je km-betriebslänge/werktg) Grenzwerte Verkehrssttionen (weiter mit Seite 5) Typ 1 = mindestens Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg Typ 2 = mindestens 100 Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg

86 Erhebungszeitrum: Dtum der Erhebung: [Lnd und Bezeichnung des Vorhbens entsprechend Länderliste] Dokumenttion des Ist-Zustndes für Infrstrukturmßnhmen gemäß LuFV Anlge 8.7 n Strecken einschließlich zugehöriger Bhnhöfe und Sttionen (Querschnittsbelstung mindestens Reisenden-km je km Betriebslänge / Werktg).. Werktge xx. 20xx [Erhebung drf nicht älter ls 1 Jhr sein] Erhebung durch: (Zutreffendes nkreuzen) berücksichtigte Linien: Verkehrsministerium Aufgbenträger SPNV. RE 1, RE 2, RB 75, RB 76 von km nch km Betriebslänge (km) Anzhl Reisende Richtung u. Gegenrichtung (Durchschnitt im Erhebungszeitrum) Reisenden-km Richtung u. Gegenrichtung (Durchschnitt im Erhebungszeitrum) A-dorf 0,000 B-heim 9,300 9, B-heim 9,300 C-husen 17,600 8, C-husen 17,600 D-stdt 34,700 17, SUMMEN : 34, Ergebnis der Überprüfung des IST-Zustndes 909 Reisenden-km je Kilometer Betriebslänge und Werktg [Reisenden-km (Richtung u. Gegenrichtung) : Betriebslänge] Grenzwerte erfüllt : Bestätigung Seite 2 erforderlich, keine weiteren Prognosen notwendig X Grenzwert nicht erfüllt : Prognose erforderlich (weiter mit Seite 3) Hiermit wird die Richtigkeit der Dokumenttion des Ist-Zustndes, ls Vorussetzung zur Aufnhme in ds Progrmm nch LuFV-Anlge 8.7, bestätigt. Ort / Dtum: Nme: Unterschrift (en) Stempel des Lndesministeriums und ggf. Aufgbenträgers:

87 Eintritt der Prognose: [Lnd und Bezeichnung des Vorhbens entsprechend Länderliste] Verkehrsprognose des Vorhbens für Infrstrukturmßnhmen gemäß Anlge LuFV 8.7 n Strecken einschließlich zugehöriger Bhnhöfe und Sttionen vor Beginn der Relisierung (Querschnittsbelstung mindestens Reisenden-km je km Betriebslänge / Werktg) b xx/20xx [spätestens 3 Jhre nch dem uf die Inbetriebnhme folgenden Jhresfhrplnwechsel] Prognose durch: (Zutreffendes nkreuzen) Verkehrsministerium berücksichtigte Linien: RE 1, RE 2, RB 75, RB 76 Aufgbenträger SPNV. von km nch km Betriebslänge (km) Anzhl Reisende Richtung u. Gegenrichtung (Durchschnitt im Erhebungszeitrum) Reisenden-km Richtung u. Gegenrichtung (Durchschnitt im Erhebungszeitrum) A-dorf 0,000 B-heim 9,300 9, B-heim 9,300 C-husen 17,600 8, C-husen 17,600 D-stdt 34,700 17, SUMMEN : 34, Ergebnis der Prognose des Infrstrukturvorhbens Reisenden-km je Kilometer Betriebslänge und Werktg [Reisenden-km (Richtung u. Gegenrichtung) : Betriebslänge] Prognose erfüllt Grenzwerte: Relisierung im Rhmen des Progrmms nch LuFV Anlge 8.7 möglich. X Spätestens 3 Jhre nch dem uf die Inbetriebnhme der Mßnhme folgenden Jhresfhrplnwechsel ist die Überprüfung der Prognose nhnd nchfolgender Seite 4 erforderlich Prognose erfüllt Grenzwert nicht: Keine Relisierung im Rhmen des Progrmms nch LuFV Anlge 8.7 möglich. Soweit die Progrmmufnhme uf Bsis einer Verkehrsprognose erfolgt, wird der Nchweis des Eintritts dieser Prognose (erneute Dokumenttion des Ist- Zustnds) spätestens 3 Jhre nch dem uf die Inbetriebnhme der Mßnhme folgenden Jhresfhrplnwechsel durch ds Lnd erbrcht. Werden zu diesem Zeitpunkt die Grenzwerte gemäß Ziffer 6 der Anlge 8.7 nicht erreicht, leistet ds Lnd den für die Mßnhme eingesetzten Infrstrukturbeitrg des Bundes und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG vollständig ls Ausgleichszhlung n die EIU. Ort / Dtum: Nme: Unterschrift (en) Stempel des Lndesministeriums und ggf. Aufgbenträgers:

88 [Lnd und Bezeichnung des Vorhbens entsprechend Länderliste] Überprüfung der Verkehrsprognose für Infrstrukturmßnhmen gemäß LuFV Anlge 8.7 n Strecken einschließlich zugehöriger Bhnhöfe und Sttionen nch Inbetriebnhme (Querschnittsbelstung mindestens Reisenden-km je km Betriebslänge / Werktg) Kurzbeschreibung der Einzelmßnhmen : Beteiligte Eisenbhninfrstrukturunternehmen: (Zutreffendes nkreuzen) Beschreibung der wesentlichen Einzelmßnhmen DB Netz DB Sttion&Service DB Energie Dtum der Prognose: xx. 20xx Prognose durch: Dtum der Überprüfung: xx. 20xx Überprüfung durch: Verkehrsministerium Aufgbenträger SPNV... Verkehrsministerium Aufgbenträger SPNV... von km nch km Betriebslänge (km) Anzhl Reisende Richtung u. Gegenrichtung (Durchschnitt im Prüfungszeitrum) Reisenden-km Richtung u. Gegenrichtung (Durchschnitt im Prüfungszeitrum) Prognose IST Prognose IST A-dorf 0,000 B-heim 9,300 9, B-heim 9,300 C-husen 17,600 8, C-husen 17,600 D-stdt 34,700 17, SUMMEN : 34, Ergebnis der Überprüfung der Prognose des Infrstrukturvorhbens Reisenden-km je Kilometer Betriebslänge und Werktg [Reisenden-km (Richtung u. Gegenrichtung) : Betriebslänge] X Überprüfung erfüllt Grenzwert (Keine Ausgleichszhlung erforderlich) Überprüfung erfüllt Grenzwert nicht (Ausgleichszhlung ist erforderlich) Hiermit wird die Richtigkeit der Überprüfung der Verkehrsprognose des Infrstrukturvorhbens bestätigt. Soweit die Progrmmufnhme uf Bsis einer Verkehrsprognose erfolgte, wird hiermit der Nchweis des Eintritts dieser Prognose (erneute Dokumenttion des Ist-Zustnds spätestens 3 Jhre nch dem uf die Inbetriebnhme der Mßnhme folgenden Jhresfhrplnwechsel) durch ds Lnd erbrcht. Werden zu diesem Zeitpunkt die Grenzwerte gemäß Ziffer 6 der Anlge 8.7 nicht erreicht, leistet ds Lnd den für die Mßnhme eingesetzten Infrstrukturbeitrg des Bundes und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG vollständig ls Ausgleichszhlung n die EIU. Ort / Dtum: Nme: Unterschrift (en) Stempel des Lndesministeriums und ggf. Aufgbenträgers:

89 [Lnd und Bezeichnung des Vorhbens entsprechend Länderliste] Dokumenttion des Ist-Zustndes für Infrstrukturmßnhmen gemäß LuFV Anlge 8.7 n Verkehrssttionen Typ 1 = mindestens Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg Typ 2 = mindestens 100 Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg Erhebungszeitrum: xx Werktge Erhebung durch: (Zutreffendes nkreuzen) Verkehrsministerium Aufgbenträger SPNV... Dtum der Erhebung: xx. 20xx [Erhebung drf nicht älter ls 1 Jhr sein] berücksichtigte Linien: RE 1, RE 2, RB 75, RB 76 Verkehrssttion Typ 1 gemäß Fllbeispiel (siehe Anhng 1) Typ 2 gemäß Fllbeispiel (siehe Anhng 1) Ein-/Aus-/ Umsteiger je Werktg Grenzwerte erfüllt? Bei NEIN ist Prognose erforderlich (weiter uf Seite 7) A-dorf Nein B-heim J C-husen 2 70 Nein D-Stdt J E-Burg 9 90 Nein Hiermit wird die Richtigkeit der Dokumenttion des Ist-Zustndes, ls Vorussetzung zur Aufnhme in ds Progrmm nch LuFV-Anlge 8.7, bestätigt. Ort / Dtum: Nme: Unterschrift (en) Stempel des Lndesministeriums und ggf. Aufgbenträgers:

90 [Lnd und Bezeichnung des Vorhbens entsprechend Länderliste] Verkehrsprognose für Infrstrukturmßnhmen n Verkehrssttionen gemäß LuFV Anlge 8.7 vor Beginn der Relisierung des Vorhbens Typ 1 = mindestens Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg Typ 2 = mindestens 100 Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg Eintritt der Prognose: b xx/20xx [spätestens 3 Jhre nch dem uf die Inbetriebnhme folgenden Jhresfhrplnwechsel] Prognose durch: (Zutreffendes nkreuzen) Verkehrsministerium Aufgbenträger SPNV. berücksichtigte Linien: RE 1, RE 2, RB 75, RB 76 Verkehrssttion Typ 1 gemäß Fllbeispiel (siehe Anhng 1) Typ 2 gemäß Fllbeispiel (siehe Anhng 1) Prognose für Ein-/Aus-/ Umsteiger je Werktg Prognose erfüllt Grenzwert? Bei NEIN ist keine Relisierung im Rhmen des Progrmms LuFV 8.7 möglich A-dorf J C-husen 2 90 Nein E-Burg J.... Soweit die Progrmmufnhme uf Bsis einer Verkehrsprognose [Prognose erfüllt Grenzwerte = J] erfolgt, wird der Nchweis des Eintritts dieser Prognose (erneute Dokumenttion des Ist-Zustnds nhnd Seite 7) spätestens 3 Jhre nch dem uf die Inbetriebnhme der Mßnhme folgenden Jhresfhrplnwechsel durch ds Lnd erbrcht. Werden zu diesem Zeitpunkt die Grenzwerte gemäß Ziffer 6 der Anlge 8.7 nicht erreicht, leistet ds Lnd den für die Mßnhme eingesetzten Infrstrukturbeitrg des Bundes und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG vollständig ls Ausgleichszhlung n die EIU. Ort / Dtum: Nme: Unterschrift (en) Stempel des Lndesministeriums und ggf. Aufgbenträgers: [Lnd und Bezeichnung des Vorhbens entsprechend Länderliste] Überprüfung der Verkehrsprognose für Infrstrukturmßnhmen n Verkehrssttionen gemäß LuFV Anlge 8.7

91 Kurzbeschreibung der Einzelmßnhmen : nch Inbetriebnhme Typ 1 = mindestens Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg Typ 2 = mindestens 100 Ein- / Aus- / Umsteiger pro Werktg Beteiligte Eisenbhninfrstrukturunternehmen (Zutreffendes nkreuzen): Beschreibung der wesentlichen Einzelmßnhmen DB Netz DB Sttion&Service DB Energie Dtum der Prognose: xx. 20xx Prognose durch: Dtum der Überprüfung: xx. 20xx Überprüfung durch: Verkehrsministerium Aufgbenträger SPNV... Verkehrsministerium Aufgbenträger SPNV... Verkehrssttion Typ 1 gemäß Fllbeispiel (siehe Anhng 1) Typ 2 gemäß Fllbeispiel (siehe Anhng 1) Ein-/ Aus-/ Umsteiger je Werktg Prognose Überprüfung der Prognose erfüllt Grenzwerte? (Bei NEIN Ausgleichszhlung erforderlich) IST A-dorf J E-Burg NEIN... Soweit die Progrmmufnhme uf Bsis einer Verkehrsprognose erfolgte, wird hiermit der Nchweis des Eintritts dieser Prognose (erneute Dokumenttion des Ist-Zustnds spätestens 3 Jhre nch dem uf die Inbetriebnhme der Mßnhme folgenden Jhresfhrplnwechsel) durch ds Lnd dokumentiert. Werden zu diesem Zeitpunkt die Grenzwerte gemäß Ziffer 6 der Anlge 8.7 nicht erreicht, leistet ds Lnd den für die Mßnhme eingesetzten Infrstrukturbeitrg und der ttsächlich gezhlten zusätzlichen Dividenden der DB AG des Bundes vollständig ls Ausgleichszhlung n die EIU. Hiermit wird die Richtigkeit der Überprüfung der Verkehrsprognose des Infrstrukturvorhbens bestätigt. Ort / Dtum: Nme: Unterschrift (en) Stempel des Lndesministeriums und ggf. Aufgbenträgers:

92 LuFV II, Anlge 9.5: Rhmenvereinbrung Korruptionsbekämpfung, Abwicklung Krtellschäden

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110 LuFV Anlge 10: Vergberegelung

111 LuFV Anlge 10: Vergberegelung

112 LuFV Anlge 10: Vergberegelung

113 LuFV Anlge 10: Vergberegelung

114 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Inhltsverzeichnis 1 Infrstrukturktster (ISK) Umfng Stichtg Formt Dtenvorhltung Abgrenzung Fern- und Bllungsnetz (FuB) / Regionlnetz (RegN) inkl. RNI (im Weiteren RegN gennnt) Ermittlung der uf die Zielwerterreichung nicht nrechenbren Effekte Qkz ThFzv und Anz-I Qkz FB und BAQ DB Netz AG (ohne Verkehrssttionen RNI) Strecken und Streckenobjekte Gesmtstreckenliste (GSL) Streckenmerkmlsliste (SML) Streckengeschwindigkeitsliste (SGL) Liste der Betriebsstellen Liste der Kilometrierungssprünge Stücklisten der Anlgen Stückliste Gleise Stückliste Weichen Stückliste Brücken Lgeinformtion für Brücken Stückliste Tunnel Lgeinformtion für Tunnel Stückliste Stützbuwerke Buwerksklsse (BWK) Stückliste Bhnübergänge (BÜ) Stückliste Stellwerke Stückliste Huptsignle Stückliste Rngier- und Umschlgnlgen in Serviceeinrichtungen Liste Infrstrukturmängel Verkehrssttionen DB Sttion&Service AG Stückliste Bhnsteige Qkz FB Stückliste Buwerke Stückliste Technische Anlgen / lnge Rmpen Listen zur Qkz BAQ Liste Technische Zustndsnote je IH-Objekt Liste je Sttion mit den technischen Zustndsnoten je Objektklsse, der Qkz BAQ je Sttion und bundesweit Liste je Sttion mit optischen Noten je Sttion und bundesweit Sttionen des Bestndsportfolios (BPF) Verkehrssttionen RNI Stückliste Bhnsteige Qkz FB Stückliste Buwerke Stückliste Technische Anlgen/lnge Rmpen (eigene) Listen zur Qkz BAQ Liste Technische Zustndsnote je IH-Objekt Liste je Sttion mit den Teilnoten je Objektklsse, der technischen und optischen Teilnote und der Zustndsnote je Sttion und bundesweit Empfngsgebäude (wenn vorhnden) Bhnstromnlgen der DB Energie GmbH Länge Bhnstromleitung /60

115 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Längenliste Bhnstromleitung Anzhl Bhnstromschltnlgen (Unterwerke Schltposten, Kuppelstel len, Schltwerke, Autotrnsformer) Stückliste Unterwerke (inkl. Leistungsdten) Stückliste Schltposten Stückliste Kuppelstellen / Autotrnsformer Stückliste Schltwerke Anzhl Umformer- und Umrichterwerke Stückliste dezentrle Umformerwerke (inkl. Leistungsdten) Stückliste dezentrle Umrichterwerke (inkl. Leistungsdten) Stückliste zentrle Umformerwerke (inkl. Leistungsdten) Stückliste zentrle Umrichterwerke (inkl. Leistungsdten) Leistung Unterwerke, dezentrle Umformer- und Umrichterwerke (in MVA) Summenliste instllierte Leistung Anzhl der Leitstellen inkl. Netzleittechnik Fhrleitung Stückliste Zentrlschltstellen Stückliste Schltbefehlsstellen Stückliste Netzleitstelle S-Bhn Stückliste Umsetzer Stückliste Fernwirkuntersttionen Stückliste Oberleitungsspnnungsprüfeinrichtungen Anzhl der Bhnstromversorgungsnlgen der S-Bhn (Gleichrichterwerke, Kuppelstellen) Stückliste Gleichrichterwerke Stückliste Kuppelstellen Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie der DB Energie GmbH Stückliste Oberleitungs-Speisebezirke (OLSB) Stückliste unversorgter Oberleitungs-Speisebezirke (OLSB) Stückliste Oberleitungs-Beeinflussungsmesswerte (OLBM) Übersicht Zählwerte Deltlisten Anlgen der DB Netz AG Veränderungen des ISK-Streckennetzes Geschwindigkeitsveränderungen Gleise Weichen Brücken Tunnel Stützbuwerke, BWK Bhnübergänge Stellwerke Anlgen der DB Sttion&Service AG Ab- und Zugänge der Verkehrssttionen (Betriebsstellen) Vorjhr Ab- und Zugänge der Verkehrssttionen (Betriebsstellen) Berichtsjhr Deltliste Qkz FB Deltliste Equipments Qkz BAQ Deltliste Cluster Qkz BAQ Deltliste Empfngsgebäude Bestndsportfolio Verkehrssttionen RNI Veränderungen Verkehrssttionen RNI Deltliste Qkz FB RNI Deltliste Qkz BAQ (inkl. Optik) RNI DB Energie GmbH Oberleitungs-Speisebezirke (OLSB) Anhng 1: Erläuterungen zur Schreibweise von Kilometerngben in Streckenmerkmls- und Stücklisten /60

116 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) 1 Infrstrukturktster (ISK) 1.1 Umfng Stnd: Im ISK sind die Schienenwege i.s.d. 1.3 LuFV enthlten, die im juristischen und wirtschftlichen Eigentum der DB Netz AG [einschließlich der DB RegioNetz Infrstruktur GmbH (RNI)], der DB Sttion&Service AG oder der DB Energie GmbH stehen, soweit sie nicht: Fll Grund Codierung in GSL (DB Netz AG) im Auslnd betrieben sind eigenständige Verträge, gem LuFV nicht ISK Angbe des Lndes im Merkml AUSLAND nch 11 AEG stillgelegt, bgebut, veräußert, verpchtet oder gepchtet (ußer Verpchtungen zw. DB Netz AG und RNI) sind sich im Neubu befinden neue Anlgen werden erst nch Fertigstellung Bestndteil des ISK Angbe des Streckenzustndes im Merkml STR_ZUSTAND Buzustndsrt im Merkml BAUZUSTAND fremdbetrieben sind kein EIU des Bundes Betreiberrt der Strecke im Merkml BETREIBERART Strecken sind, die über Erbburecht von Dritten betrieben werden keine EIU des Bundes, Strecken unterstehen nicht der LuFV Angbe im Merkml SONST_VERTR Die Anlgen dieser Schienenwege müssen in der Anlgenbuchhltung ls ktive bzw. ls Bestndteil einer ktiven Anlge geführt werden. ) Für die DB Netz AG gilt ergänzend: Ds ISK-Netz leitet sich us einer Gesmtstreckenliste (GSL) b, in der eine Codierung (ISK j oder nein ) vorgenommen wird. Sofern weitere Fälle existieren, sind diese in der GSL im Merkml SONDERFALL uszuweisen und nchvollziehbr zu begründen. Zur Ermittlung der Qulitätskennzhlen (Qkz) Theoretischer Fhrzeitverlust (ThFzv) und Anzhl Infrstrukturmängel (Anz-I) wird ds so gennnte ISK-Streckennetz us dem ISK-Netz bgeleitet. Die Herleitung ist nhnd der GSL unter Ziffer nchvollziehbr. Zum ISK-Streckennetz gehören die Strecken oder Streckenbschnitte der freien Strecke und durchgehenden Huptgleise in Bhnhöfen soweit sie nicht: erforderliche Abschnitte hinter Gleisbschlüssen nicht befhrbr sind [keine Zugfhrten, kein Verzeichnis zulässiger Geschwindigkeiten (VzG)] Strecken mit Streckennummern > 6999 sind, (fremdbetrieben, temporäre Streckennummern) stillgelegte Streckengleise sind, ber gemäß Stilllegungsverfügung ls Bhnhofsinfrstruktur weitergenutzt werden (keine Zugfhrten, kein VzG), Hfenbhnen (keine Zugfhrten, kein VzG), Bergbhnen (Seilzugbhnen) (unterliegen nicht dem AEG), Museumsbhnen (kein Regelbetrieb, Gleisnschlüsse (i.d.r. keine Zugfhrten und kein VzG) oder Streckenreste (betrieblich nicht für Zugfhrten nutzbre Abschnitte einer nsonsten stillgelegten oder veräußerten / verpchteten und nicht in Betrieb befindlichen Strecke) sind. Ds Resultt wird in der so gennnten Streckenmerkmlsliste (SML) drgestellt. 3/60

117 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: b) Für die DB Sttion&Service AG gilt ergänzend: Zum ISK-Netz gehören uch ktive Empfngsgebäude im Eigentum der DB Sttion&Service AG, die n verpchteten Strecken liegen. 1.2 Stichtg Der Infrstrukturzustnds- und entwicklungsbericht (IZB) wird für ds Berichtsjhr (Klenderjhr) erstellt. Für kufm. Dten ller EIU wird der Stichtg definiert. Die DB Netz AG (einschl. RNI) und DB Sttion&Service AG erstellt ds ISK mit Stichtg für ds jeweilige Berichtsjhr. Für die Geschwindigkeitsdten gilt Anlge Ziffer 1.2. Die DB Netz AG (einschl. RNI) und DB Sttion&Service AG ermittelt die Qkz für den Zeitrum vom des dem Berichtsjhr vorngegngenen Jhres bis zum des Berichtsjhres. Der Umfng des ISK-Streckennetzes (Ordnungsrhmen) der DB Netz AG gem. Punkt 1.1 wird mit Stichtg definiert. Die DB Energie GmbH erstellt ds ISK mit Stichtg für ds jeweilige Berichtsjhr. 1.3 Formt Alle Dten, die gem. Anlge 12.1 für ds ISK beschrieben sind, werden in folgenden Formten zur Verfügung gestellt: PDF- Formt für lle Berichte inkl. eingefügter Bilder und Grfiken Excel-Formt (2010 und jünger nch Abstimmung) PDF Formt für Grfiken und Bilder 1.4 Dtenvorhltung Alle in der Anlge 12.1 beschriebenen Dten werden gemäß 15 des Vertrges gesichert und vorgehlten. Die Schnittstellendten/ Downlods, die für die Erstellung der Listen nch Anlge 12.1 herngezogen werden, sind ls csv. Dteien (gemäß RFC 4180, jedoch ohne Zeilenumbruch in einem Dtum) im Zeichenstz ISO mit Tbultor ls Trennzeichen (optionl können Texte mit doppeltem Anführungszeichen umschlossen werden) us den Systemen zu sichern und von den EIU vorzuhlten. 1.5 Abgrenzung Fern- und Bllungsnetz (FuB) / Regionlnetz (RegN) inkl. RNI (im Weiteren RegN gennnt) Die Zuordnung der Strecken zum FuB / RegN erfolgt durch die DB Netz AG nhnd folgender Kriterien: Zuordnung der Strecken zum RegN: Regionle Verkehre ußerhlb der Bllungsräume Überwiegend dem SPNV dienend (in der Regel weniger ls 8 Tkttrssen im SPFV oder 10 Stndrdtrssen im SGV bzw. nur Economytrssen SPFV oder Zubringertrssen SGV) In Knoten ls Verbindungsstrecke zu nderen Strecken des RegN Die geogrphische Lge und betriebliche Aufgbenstellung einiger Strecken führen dzu, dss ein RegN nicht in jedem Fll us einem zusmmenhängenden Streckennetz besteht. Zuordnung der Strecken zum FuB: Übrige Strecken der DB Netz AG 4/60

118 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Ermittlung der uf die Zielwerterreichung nicht nrechenbren Effekte Effekte uf die Qkz, die nicht in Instndhltungs- oder Investitionstätigkeiten begründet sind (nichtbuliche Mßnhmen), werden im Hinblick uf die Zielwerterfüllung eliminiert. Effekte us Mßnhmen, die us Sonderprogrmmen des Bundes finnziert werden, sind in den Systemen der EIU seprierbr uszuweisen und werden im Hinblick uf die Zielwerterfüllung eliminiert. Nchfolgend sind Einzelheiten zu den einzelnen snktionsbewehrten Qkz festgehlten: 2.1 Qkz ThFzv und Anz-I Die Berechnung erfolgt gem. Anlge , dbei werden die nicht nrechenbren Effekte gesondert usgewiesen. Die Elemente der Berechnung (Eingngsdten etc.) sowie der Ausweis der nicht nrechenbren Effekte werden im jeweiligen IZB in den Anlgen 3101 und 3103 drgestellt. 2.2 Qkz FB und BAQ Einzelheiten zu den einzelnen snktionsbewehrten Qkz der DB Sttion&Service AG und RNI sind in den Anlgen und beschrieben. 3 DB Netz AG (ohne Verkehrssttionen RNI) Sind Angben nicht erforderlich oder nicht zutreffend, wird dieses Feld mit nv gefüllt. 3.1 Strecken und Streckenobjekte Gesmtstreckenliste (GSL) Die Herleitung des in Betrieb befindlichen ISK-Streckennetzes erfolgt us der Gesmtstreckenliste (GSL) Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit *: FuB RegN RB Regionlbereich*: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI * STR_NR Streckennummer gem. Ril STR_KURZNAME Streckenkurznme gem. Ril * 5/60

119 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: STR_KM_ANF Kilometerngbe Anfng Strecke in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 STR_KM_END Kilometerngbe Ende Strecke in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 RI Richtungsngbe: 0: eingleisige Strecke/ beide Richtungen 1: Richtung (in ufsteigender Kilometrierung) 2: Gegenrichtung (in bsteigender Kilometrierung) LAENGE Abschnittslänge einschließlich Fehl- oder Überlängen in Meter DB_BETRIEB Enthält x, wenn Abschnitt in Betrieb der DB Netz AG ISK_NETZ Bestndteil des ISK-Netzes: j nein STR_ZUSTAND Angbe des Streckenzustndes *, z.b.: stillgelegt stillgelegt, Bf-Infrstruktur Bf-Infrstruktur/ Streckenrest bgebut veräußert (in Betrieb) veräußert (nicht in Betrieb) gepchtet verpchtet Erbburecht (in Betrieb) BAUZUSTAND Buzustndsrt *, z.b.: geplnt im Bu nicht gebut BAHNNUTZUNG Bhnnutzungsrt *, z.b.: Gleisnschluss Hfenbhn Museumsbhn Seilzugbhn BETREIBERART Betreiberrt der Strecke *: Selbstbetrieben Fremdbetrieben SONDERFALL Hinweis uf Sonderfälle z.b. nicht befhrbr (Abschnitt hinter Prellbock)* Abschnitt liegt uf nderer Strecke SONST_VERTR Hinweis uf sonstige Verträge, z.b.: Erbburecht (nicht in Betrieb) AUSLAND Angbe des Lndes, in dem sich eine Strecke im Eigentum der DB Netz AG ußerhlb Deutschlnds befindet *: Schweiz Polen Tschechien 6/60

120 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: * Bei ISK-Nein: In Abhängigkeit von nderen Attributen, knn der Feldinhlt nv sein, z.b. ist ds Feld GE bei NE-Bhnen nicht gefüllt Streckenmerkmlsliste (SML) Die SML enthält die Strecken oder Streckenbschnitte der freien Strecke und durchgehenden Huptgleise in Bhnhöfen des ISK-Netzes; sie enthält die folgenden Merkmle: Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise ZEILEN_NR Angbe der Zeilennummer LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril RI Richtungsngbe*: 1: Richtung (in ufsteigender Kilometrierung) 2: Gegenrichtung (in bsteigender Kilometrierung) STR_KURZNAME Streckenkurznme gem. Ril STR_KM_ANF Kilometerngbe Anfng Strecke in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 STR_KM_END Kilometerngbe Ende Strecke in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 LAENGE Abschnittslänge einschließlich Fehl- oder Überlängen in Meter NETZTYP Netztyp: Vorrngnetz Leistungsnetz Regionlnetz Bf-Infrstruktur ohne Netztyp ELEKTR Elektrifizierungsrt: n.e.: nicht elektrifiziert O: Oberleitung S: Stromschiene 7/60

121 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) BAHNART GL_ANZ STR_KLASSE STR_STD PZB LZB ETCS NEITECH KOM_SYS TSI GWB V_ZUL V_SOLL V_IST KATEGORIE_ABW GRUND_INFRA Stnd: Bhnrt: Huptbhn Nebenbhn Breitspurbhn Schmlspurbhn Gleisnzhl: 1: eingleisig 2: zweigleisig zu v Ist korrespondierende Streckenklsse Eintrgung des Streckenstndrds gem. Ril z.b.: M 160 R 80 Ausrüstung mit Zugbeeinflussungssystem PZB: mit PZB ohne PZB Fhrsperre ZBS Ausrüstung mit Zugbeeinflussungssystem LZB: mit ohne Ausrüstung mit Zugbeeinflussungssystem ETCS: mit ohne Neitech usgerüstet: j nein Kommuniktionssystem: nlog GSM GSM-R ohne Technische Spezifiktion für Interoperbilität gegeben: j nein Gleiswechselbetrieb: mit ohne zulässige Geschwindigkeit (v Zul ) in km/h: [Zhl] kein VzG SKVerb Soll-Geschwindigkeit (v Soll ) in km/h: [Zhl] kein VzG SKVerb Ist-Geschwindigkeit (v Ist ) in km/h: [Zhl] kein VzG Angbe des Abweichungsgrundes: keine Abweichung (uch bei: kein VzG und SKVerb ) Infrstrukturuslegung Infrstrukturmngel Bumßnhme Grund für Abweichung der v Soll von der v Zul des Berichts- 8/60

122 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) GRUND_MANGEL AEND_V_SOLL AUF_ANDERER_STR LIRA 11_AEG STR_AUSSCHLUSS SONDERPROGRAMM THFZV MANGEL_NR KENNZ_AEND Stnd: jhres; es sind nur Abweichungsgründe lt. Anlge , Anhng 1, Ziffer 1, zulässig oder keine Abweichung Grund für Abweichung der v Ist von der v Soll des Berichtsjhres; es sind nur Abweichungsgründe lt. Anlge , Anhng 1, Ziffer 2, zulässig oder keine Abweichung v Soll -Änderung lt. Anlge Ziffer 1.4, Fälle: b c d e Streckennummer gem. Ril der nderen Strecke, lt. LuFV Anlge Ziffer Es werden die Streckennummer und Streckenkilometer der nderen Strecke ngegeben. Angbe des Lichtrumprofils nch EN/15273/1-3. Angbe des kleinsten Lichtrumprofils für den Abschnitt, z.b.: G2 GC mit Einschränkung enthält x für Strecken / Streckenbschnitte für die ds Verfhren 11 AEG begonnen wurde, gem. Anlge , Ziffer enthält x für Strecken / Streckenbschnitte, die in der Streckenusschlussliste gem. Anlge , Anhng 2 enthlten sind Bezeichnung des Sonderprogrmms; Angbe nur erforderlich bei uf die Strecke wirkenden Sonderprogrmmen Wert des Theoretischen Fhrzeitverlustes in Minuten lt. Formel in Anlge Nummerierung der Infrstrukturmängel lt. Kriterien Anlge , Ziffer 2.2 Kennzeichnung der Änderung: z.b. BuM: Bumßnhme AnoL(BÜ) Prüf EBA: Übernhme Prüfergebnis EBA Diff GFD-I-STREDA: Nchberbeitung uf Grund Differenz GFD-I und STREDA DQ: Dtenqulität SonderAbs: Berbeitung von Sonderbschnitten * Richtung 1 bei eingleisigen Strecken(bschnitten): Für Geschwindigkeiten und dvon bhängigen Attributen wird die Richtung 1 verwendet, wenn diese für die Fhrtrichtung in Richtung der ufsteigenden Kilometrierung gelten. Richtung 2 bei eingleisigen Strecken(bschnitten): Für Geschwindigkeiten und dvon bhängigen Attributen wird die Richtung 2 verwendet, wenn diese für die Fhrtrichtung in Richtung der bsteigenden Kilometrierung gelten Streckengeschwindigkeitsliste (SGL) Die SGL ist die für die Ermittlung und Prüfung der Qkz der DB Netz AG reduzierte SML. Spltenüberschrift ZEILEN_NR VERKETTUNG Erläuterungen / Verweise Angbe der Zeilennummer Verkettung der Werte us den Feldern STRECKE_NR, RICHTUNG, VON_KM und BIS_KM durch Unterstriche; 9/60

123 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: z.b.: 1000_1_170,9+58_171,0+94 LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril RI Richtungsngbe: 1: Richtung (in ufsteigender Kilometrierung) 2: Gegenrichtung (in bsteigender Kilometrierung) STR_KURZNAME Streckenkurznme gem. Ril VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 LAENGE Abschnittslänge einschließlich Fehl- oder Überlängen in Meter GL_ANZ Gleisnzhl: 1: eingleisig 2: zweigleisig STR_KLASSE zu v Ist korrespondierende Streckenklsse V_ZUL v Zul in km/h: [Zhl] kein VzG SKVerb V_SOLL v Soll in km/h: [Zhl] kein VzG SKVerb V_IST v Ist in km/h: [Zhl] kein VzG KATEGORIE_ABW Angbe des Abweichungsgrundes: keine Abweichung (uch bei: kein VzG und SKVerb ) Infrstrukturuslegung Infrstrukturmngel Bumßnhme GRUND_INFRA Grund für Abweichung der v Soll - von der v Zul des Berichtsjhres; es sind nur Abweichungsgründe lt. Anlge , 10/60

124 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) GRUND_MANGEL AEND_V_SOLL AUF_ANDERER_STR 11_AEG STR_AUSSCHLUSS SONDERPROGRAMM THFZV MANGEL_NR KENNZ_AEND Stnd: Anhng 1, Ziffer 1 zulässig oder keine Abweichung Grund für Abweichung der v Vist von der v vsoll des Berichtsjhres; es sind nur Abweichungsgründe lt. Anlge , Anhng 1, Ziffer 2, zulässig oder keine Abweichung v Soll -Änderung lt. Anlge , Ziffer 1.4, Fälle: b c d e Streckennummer gem. Ril der nderen Strecke, lt. LuFV Anlge , Ziffer Es werden die Streckennummer und Streckenkilometer der nderen Strecke ngegeben. enthält x für Strecken / Streckenbschnitte für die ds Verfhren 11 AEG begonnen wurde, gem. Anlge , Ziffer enthält x für Strecken / Streckenbschnitte, die in der Streckenusschlussliste enthlten sind Bezeichnung des Sonderprogrmms; Angbe nur erforderlich bei uf die Strecke wirkenden Sonderprogrmmen Wert des Theoretischen Fhrzeitverlustes in Minuten lt. Formel in Anlge Nummerierung der Infrstrukturmängel lt. Kriterien Anlge , Ziffer 2.2 Kennzeichnung der Änderung: z.b. BuM: Bumßnhme AnoL(BÜ) Prüf EBA: Übernhme Prüfergebnis EBA Diff. GFD-I-STREDA: Nchberbeitung uf Grund Differenz GFD-I und STREDA DQ: Dtenqulität SonderAbs: Berbeitung von Sonderbschnitten Liste der Betriebsstellen Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril LAGE_KM Kilometerngbe Lge der Betriebsstelle (Mitte) in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 11/60

125 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) LAGE_KM_I RIL_100 BETR_ST_ART BETR_ST_BEZ VST_BF_NR Stnd: Kilometerngbe Lge der Betriebsstelle (Mitte) in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 Betriebsstellenbezeichnung gem. Ril 100, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf Angbe der Betriebsstellenrt gem. Ril 100, z.b.: Bf: Bhnhof Abzw: Abzweigstelle Üst: Überleitstelle Angbe des Nmens/Ortsbezeichnung der Betriebsstelle gem. Ril 100 Angbe der Bhnhofsnummer bei Betriebsstellen, die Verkehrssttionen von DB St&S und RNI sind und dem Personenverkehr dienen Liste der Kilometrierungssprünge Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise STR_NR Streckennummer gem. Ril RI Richtung: 1: Richtung (in ufsteigender Kilometrierung) 2: Gegenrichtung (in bsteigender Kilometrierung) AN_KM nkommender Kilometer in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 AB_KM nkommender Kilometer in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 AN_KM_I bgehender Kilometer in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 AB_KM_I bgehender Kilometer in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 DIFF_KM Differenzlänge in Meter zwischen nkommendem und bgehendem Kilometer Bei Überlängen ohne Vorzeichen und bei Fehllängen mit negtivem Vorzeichen 3.2 Stücklisten der Anlgen Die Stücklisten der DB Netz AG erfssen Gleise, Weichen, Brücken (Eisenbhnüberführungen, Strßenbrücken), Tunnel, Bhnübergänge, Stellwerke, Huptsignle unter Angbe der Anlgennummer, des Aktivierungsjhrs und weiterer beschreibender technischer Attribute jeder Anlge. Weiterhin werden Stützbuwerke der BWK 3 und Rngier- und Umschlgnlgen in Serviceeinrichtungen der DB Netz AG in seprten Stücklisten erfsst Stückliste Gleise Spltenüberschrift LAND GE RB Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Geschäftseinheit: FuB RegN Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost 12/60

126 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 RIKZ Richtungskennzeichen: 0: Gleis einer eingleisigen Strecke 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis GLEISART Gleisrt nch Ril 408: 1: durchgehendes Huptgleis/ Gleis der freien Strecke 2: (Ziffer nicht vergeben) 3: sonst. Huptgleis 4: Nebengleis RIL_100 Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf ANLAGEN_NR Anlgennummer ANLAGEN_UNR Anlgenunternummer AKTIV_J Aktivierungsjhr LAENGE Geometrische Länge ohne Weichenlänge in Meter LAENGE_S_49 Summe ller Gleisteillängen mit Schienenform 49. Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_S_54 Summe ller Gleisteillängen mit Schienenform 54. Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_UIC_60 Summe ller Gleisteillängen mit Schienenform 60. Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_71 E2 Summe ller Gleisteillängen mit Schienenform 71 E2, Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_80 E2 Summe ller Gleisteillängen mit Schienenform 80 E2, Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_S_SONSTIGE Summe ller Gleisteillängen mit nderen Schienenformen, ußer 49, 54, 60, 71 und 80 Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_SCHW_BETON Summe ller Gleisteillängen mit Betonschwellen Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_SCHW_HOLZ Summe ller Gleisteillängen mit Holzschwellen Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_SCHW_STAHL Summe ller Gleisteillängen mit Sthlschwellen Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_SCHW_KSTST Summe ller Gleisteillängen mit Kunststoffschwellen Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_FEST_FBAHN Summe ller Gleisteillängen mit Fester Fhrbhn Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, LAENGE_SCHW_SONST Summe ller Gleisteillängen mit nderen Schwellenrten, ußer Beton-, Holz-, Sthl-, Kunststoffschwellen oder Fes- 13/60

127 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: ter Fhrbhn Längenngbe nur bei Anlgenunternummer 0000, Stückliste Weichen Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril GLEISART Gleisrt gem Ril 408: 1: durchgehendes Huptgleis/ Gleis der freien Strecke 2: (Ziffer nicht vergeben) 3: sonst. Huptgleis 4: Nebengleis RIL_100 Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf LAGE_KM Kilometerngbe Lge der Weiche/ Kreuzung in vermessungstechnischer Schreibweise LAGE_KM_I Kilometerngbe Lge der Weiche/ Kreuzung in Dtenbnkschreibweise RIKZ Richtungskennzeichen: 0: Gleis einer eingleisigen Strecke 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis ANLAGEN_NR Anlgennummer AKTIV_J Aktivierungsjhr WK_NR Weichen-/Kreuzungsnummer WK_LAENGE Weichen-/Kreuzungslänge WK_HALBMESSER Weichen-/Kreuzungshlbmesser WK_ART Weichenrt, gem. Ril (Angbe der Buform, Schienenform und Rdius), z.b.: EW DKW ABW S_FORM Schienenform, gem. Ril : 65: Schiene R 65 60: Schiene 60 E 2 54: Schiene 54 E 4 49: Schiene 49 E 5 So: Sonstige SCHW_ART Schwellenrt, gem. Ril , z.b.: 14/60

128 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) B: Betonschwellen H: Holzschwellen St: Sthlschwellen KstSt: Kunststoffschwellen sonstige: z.b. Feste Fhrbhn ABC_KZ Differenzierung der Nutzung, z.b.: A: Betriebsnotwendig T: Teilnutzung U: Zugngs-WK zu ABC-W V: mit Betrieb, Rückbu vorgesehen W: ohne Betrieb, Rückbu vorgesehen X: sisonl genutzte Anlge Z: zeitweise ußer Betrieb Stnd: Stückliste Brücken Die Stückliste enthält die Eisenbhn- und Strßenüberführungen, die im wirtschftlichen und juristischen Eigentum der DB Netz AG stehen. Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril ANLAGEN_NR Anlgennummer ANLAGEN_UNR Anlgenunternummer VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 RIKZ Richtungskennzeichen: 0: lle Gleise 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis RIL 100 Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf nv: keine Zuordnung, bei Brücken ußerhlb von Betriebsstellen 15/60

129 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) STR_MEHRFACHZUORD AKTIV_J FLAECHE BR_BEZ BAUART BESCHREIBUNG ZUST_KAT LETZTE_BEGUTACHT Stnd: bei Mehrfchzuordnung erfolgt Kennzeichnung mit x ; Angbe in gesonderter Tbelle Aktivierungsjhr Fläche in Qudrtmeter gem. Buwerksbuch; Angbe nur bei Anlgenunternummer 0000 durch Anlgenklsse definierte Brückenbezeichnung: SÜ: Strßenüberführung EÜ: Eisenbhnüberführung Angbe der Brückenburt, z.b.: Gewölbebrücke Sthlbrücke Wlzträger in Beton Rhmenbrücke z.b.: EÜ über DBAG-Gleise EÜ über Bundesstrße EÜ über Autobhn Zustndsktegorie der Brücke gem. Ril (Buteil mit schlechtester Bewertung mßgebend, nur bei Anlgenunternummer 0000: Dtum der letzten Begutchtung tt.mm.jjjj, nur bei Anlgenunternummer 0000 Für die Prüfung der Qkz Zustndsktegorie voll- /teilerneuerte Brücken" stellt die DB Netz AG jährlich mit dem jeweiligen IZB - uf Grundlge der in der Anlge 12.1 vereinbrten Dtenbereitstellung (Listen mit Merkmlen) - eine zusmmenfssende Drstellung (Tbelle) zur Verfügung. Diese Drstellung bedient ds Ziel, die für die vorgennnte Qkz relevnten Dten ggregiert zu beschreiben Lgeinformtion für Brücken Liste führt lle Strecken uf, die über eine Brücke verlufen bzw. führt lle Brücken zu einer Strecke uf. Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise ANLAGEN_NR Anlgennummer ANLAGEN_UNR Anlgenunternummer STR_NR Streckennummer gem. Ril VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnk- Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnk- Schreibweise, siehe Anhng 1 RIKZ Richtungskennzeichen: 0: lle Gleise 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis 16/60

130 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stückliste Tunnel Stnd: Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril ANLAGEN_NR Anlgennummer (1 Anlgennr. = 1 Tunnelröhre) VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnk- Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnk- Schreibweise, siehe Anhng 1 RIKZ Richtungskennzeichen: 0: lle Gleise 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis RIL 100 Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100 z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf nv: keine Zuordnung, bei Tunnel ußerhlb von Betriebsstellen STR_MEHRFACHZUORD bei Mehrfchzuordnung erfolgt Kennzeichnung mit x ; Angbe in gesonderter Tbelle AKTIV_J Aktivierungsjhr LAENGE Länge des Tunnels in Meter ANZ_STR_GL Anzhl der Streckengleise im Tunnel (pro Tunnelröhre) QUERSCHN Tunnelquerschnitt in Qudrtmeter BAUWEISE Tunnelbuweise: O: offen B: bergmännisch ZUST_KAT Zustndsktegorie des Tunnels gem. Ril : LETZTE_BEGUTACHT Dtum der letzten Begutchtung tt.mm.jjjj BETRIEBL_EINSCHRAENK Angbe von betrieblichen Einschränkungen, z.b.: Begegnungsverbot, Geschwindigkeitseinschränkung 17/60

131 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Lgeinformtion für Tunnel Stnd: Liste führt lle Strecken uf, die durch einen Tunnel verlufen bzw. führt lle Tunnel zu einer Strecke uf. Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise ANLAGEN_NR Anlgennummer STR_NR Streckennummer gem. Ril VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 RIKZ Richtungskennzeichen: 0: lle Gleise 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis Stückliste Stützbuwerke Buwerksklsse (BWK) 3 Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril , VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 RIKZ Richtungskennzeichen: 0: lle Gleise 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis RIL 100 Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100 z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf nv: bei Stützbuwerken ußerhlb von Betriebsstellen 18/60

132 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: LAGE Lge zum Gleis in Kilometrierungsrichtung: L: Links R: Rechts LA: Links bseits RA: Rechts bseits LR: beidseits RW: rechtwinklig zum Gleis SW: nicht rechtwinklig zum Gleis ÜT: über Tunnelportl ANLAGEN_NR Anlgennummer AKTIV_J Aktivierungsjhr LAENGE Länge des Stützbuwerks in Meter BAUART Stützwerksburt, z.b.: SW01: Schwergewichtsmuer SW02: Winkelstützmuer SW03: Spundwnd ZUST_KAT Zustndsktegorie des Stützbuwerks gem. Ril : LETZTE_BEGUTACHT Dtum der letzten Begutchtung tt.mm.jjjj Stückliste Bhnübergänge (BÜ) Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril LAGE_KM Kilometerngbe Lge des BÜ in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 LAGE_KM_I Kilometerngbe Lge des BÜ in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 RIKZ Richtungskennzeichen: 0: lle Gleise 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis RIL 100 Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf ANLAGEN_NR_FABA Anlgennummer der Fhrbhn AKTIV_J_FABA Aktivierungsjhr der Fhrbhn 19/60

133 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) ANLAGEN_NR_LST AKTIV_J_LST BAUFORM UEB_WACH_ART ZUGGEST Stnd: Anlgennummer der Leit- und Sicherungstechnik Aktivierungsjhr der Leit- und Sicherungstechnik Angbe der Buform: Blili: Blinklicht BÜ_WeS: wärterbed. BÜ m. elektr. Schrnke BÜ_WsT: wärterbed. BÜ m. sonstiger Technik dohli: doppelte Hlbschrnke m. Lichtzeichen HLi: Hlbschrnke m. Lichtzeichen HBlili: Hlbschrnken m. Blinklicht Li: Lichtzeichen ntg: nicht technisch gesichert RBÜT_V: Anrufschrnke Vs: Vollschrnke VsLi: Vollschrnke m. Lichtzeichen VsBlili: Vollschrnke m. Blinklicht VsnLi: Vollschrnken m. Lichtzeichen SBF: Sonderbuform Angbe der Überwchungsrt: Bed: Bedienungsform von wärterbedienten Schrnken Fü: zuggesteuerte, fernüberwchte BÜ- Sicherungsnlge Hp: Funktionsüberwchung von signlgesteuerter BÜ- Sicherungsnlge Üs: Überwchungssignl Fü, Üs Hp, Fü Hp, Fü, Üs Hp, Üs Hp/Fü oü: ohne Überwchung Zuggesteuerte Bhnübergngssicherungsnlge: j nein teilweise ntg: nicht technisch ges. BÜ Stückliste Stellwerke Spltenüberschrift LAND GE RB NETZSEGMENT Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Geschäftseinheit: FuB RegN Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente 20/60

134 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: der Geschäftseinheiten RegN und RNI RIL_100 Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf ANLAGEN_NR Anlgennummer AKTIV_J Aktivierungsjhr BAUFORM Angbe der Stellwerksbuform: Abluf-Stw: Ablufstellwerk DrTStw: Drucktstenstellwerk EStw: Elektronisches Stellwerk MStw: Mechnisches Stellwerk EMStw: Elektromechnisches Stellwerk EOW: EOW-Technik Steuerbez: Steuerbezirk sonst: sonstige Stellwerksbuform STE Anzhl der ktiven Stelleinheiten für Signle und Weichen in Stück (nv: bei Buform Steuerbezirk) Eine grphische Übersicht der Wirkbereiche ller elektronischen Stellwerke (EStw) wird für ds Gesmtnetz ls Anlge 2112 des ISK beigefügt. In der Krte sind die EStw nch Buformen durch verschiedene Symbole bgebildet und mit Bezug zur Örtlichkeit nmentlich bennnt. Zudem werden die durch die jeweiligen EStw gesteuerten Strecken und Bhnhöfe verschiedenfrbig drgestellt Stückliste Huptsignle Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril LAGE_KM Kilometerngbe Lge des Huptsignls in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 LAGE_KM_I Kilometerngbe Lge des Huptsignls in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 RIKZ Richtungskennzeichen: 0: Gleis einer eingleisigen Strecke 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis RIL 100 Betriebsstellenbezeichnung gem. Ril 100 SIGNALBEZ Signlbezeichnung im Lgepln 21/60

135 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Stückliste Rngier- und Umschlgnlgen in Serviceeinrichtungen Spltenüberschrift LAND GE RB NETZSEGMENT RIL 100 ANLAGEN_NR BAUFORM BEZEICHNUNG Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Geschäftseinheit: FuB RegN Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100 z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf Angbe der Anlgennummer Buform der Anlge: Gleisbremse Rngiertechnische Weiterführungs- und Fördernlge KV-Umschlgtechnik (Hebe- und Fördermschine) Ergänzende Angbe zur Anlge jeweils mit Gleisnummer, z.b.: Abschlussgleisbremse Schienenportlkrn Krnbhn Überldebrücke Liste Infrstrukturmängel Die Liste der Infrstrukturmängel enthält zum einen die Infrstrukturmängel im Jhresfhrpln gemäß den Angben in der SGL, zum nderen die montsweise Auflistung der Infrstrukturmängel ußerhlb des Jhresfhrplns mit einer Bestehenszeit von mehr ls 100 Tgen für ds Berichtsjhr (Definition "Infrstrukturmngel" s. Anlge ; Ziff. 1.2). Ano- L in Bhnübergngsbereichen, die in der Qkz "Anz-I" nicht berücksichtigt werden, sind gesondert zu kennzeichnen. Eine grphische Übersicht der Infrstrukturmängel innerhlb und ußerhlb des Jhresfhrplns wird für jeden der sieben Regionlbereiche ls Anlge des ISK beigefügt. In den Krten sind die Brückenmängel, elektrotechnischen Mängel, Oberleitungsmängel, Oberbumängel, signltechnischen Mängel, Tunnelmängel, Untergrundmängel sowie Einschränkungen uf Grund von Seitenwind uf NeiTechZüge, ngeordnete Lngsmfhrstellen n Bhnübergängen und sonstige Gründe verschiedenfrbig bgebildet. Zudem wird über die Strichstärke der Streckendrstellung die prozentule Abweichung von der Geschwindigkeit im mängelfreien Zustnd in den Abstufungen < 25%, 25-50%, 51-75%, >75% drgestellt Infrstrukturmängel innerhlb des Jhresfhrplns: Eine Auflistung der Infrstrukturmängel innerhlb des Jhresfhrplns knn us der SGL gemäß Ziffer dieser Anlge erstellt werden, indem die Splte KATEGORIE_ABW nch dem Kriterium Infrstrukturmngel sowie die Splten STR_AUSSCHLUSS und 11_AEG ohne x gefiltert wird. 22/60

136 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Infrstrukturmängel ußerhlb des Jhresfhrplns: Stnd: Stichtgsliste Auflistung ller L-Stellen zum Stichtg des Monts. In dieser Liste sind uch bgebildet: L-Stellen uf Streckenbschnitten ußerhlb des ISK-Netzes L-Stellen, die nur für bestimmte Zuggttungen gelten (nicht Splte 2 des VzG) Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise LAND BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH, PL, CH, CZ EBA_AST EBA-Außenstelle entsprechend der Zuordnung nch Bundesländern B = BB, BE DD = SN EF = TH F/SB = SL; RP; HE HAL = ST HH/SN = SH, MV, HH H = NI, HB KA/S = BW K = NW N = BY GE_ST Geschäftseinheit der Stichtgsliste: FuB RegN RNI RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril RI Richtungsngbe : 1: Richtung (in ufsteigender Kilometrierung) 2: Gegenrichtung (in bsteigender Kilometrierung) STR_ABSCHNITT LA_HEFT_BEREICH LA_HEFT_STR_NR LA_HEFT_STR_RI BESCHRAENKUNG_ZUG VON_KM_LA Bezeichnung des Streckenbschnitts der begrenzenden Betriebsstellen, von Betriebsstelle - bis Betriebsstelle oder Nennung der Betriebsstelle (wenn L-Stelle innerhlb eines Bf) Streckennummernsystemtik entsprechend Druck L- Heft Streckennummernsystemtik entsprechend Druck L- Heft Streckennummernsystemtik entsprechend Druck L- Heft Hinweis uf Gültigkeit für Züge (z. B. Neitech, Bureihe) Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dezimlschreibweise ufsteigend mit drei Nchkommerstellen (Wertngbe = 0,000); 23/60

137 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: BIS_KM_LA Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dezimlschreibweise; ufsteigend mit drei Nchkommstellen (Wertngbe = 0,000) DIFF_LAENGE Differenz zwischen VON_KM_LA und BIS_KM_LA in Metern V_IST_MIN_MAX Geschwindigkeit lt. zum Zeitpunkt gültigen VzG (Anlge ) bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsngben innerhlb eines L-Abschnitts wird der kleinste und größte Wert ngegeben. V_LA L-Geschwindigkeit (v L ) in km/h: [Zhl] ART_LA Angbe der Klssifizierung der L gem. BM /B- BW bzw. RiL 406: LuFV-relevnt: Mängel-L Mängelbedingte LZB-L Mängelbedingte Hilfsbrücken-L Angeordnete Hilfsbrücken-L AnoL (inkl. LZB-L) AnoL(BÜ) nicht LuFV-relevnt: Bu-L Bubedingte LZB-L Bubedingte Hilfsbrücken-L Linienbedingte Infrstruktur 11 AEG Nicht relisierte Bumßnhme Positiv-L GRUND_MANGEL_BETRIEB Grund der L gem. BM /B-BW GL_ANZ Gleisnzhl des Abschnitts: 1: eingleisig 2: zweigleisig 1/2: Übergng von ein- uf zweigl. EINRICHT_DAT Einrichtungsdtum der L in tt.mm.jjjj AUSSER_KRAFT_AB_DATUM Beknntes oder geplntes Ende einer L zum Stichtg in tt.mm.jjjj KRITERIUM_LUFV Abgrenzungskriterium für LuFV-relevnz (z. B. nicht durchgehendes Huptgleis, nur für Güterzüge, nur für Gegengleis etc.) BEMERKUNG Freitext UEBERNAHME_JAHRESLISTE enthält j wenn Übernhme L in Jhresliste, sonst n Jhresliste Unterjährige Auflistung ller LuFV-relevnten L-Stellen zum Stichtg jedes Monts des Berichtsjhres; die Jhresliste wird zu jedem Stichtg fortgeschrieben. Spltenüberschrift LA_KENNUNG LA_NR KENNZ_AKTIV Erläuterungen / Verweise Verkettung der Werte us den Feldern LA_NR, RICH- TUNG, VON_KM und BIS_KM in Dezimlschreibweise durch Unterstriche fortlufende Nummer der L-Stelle Kennzeichen, ob ktiver Dtenstz A: ktiv 24/60

138 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) STATUS BEMERKUNG_AENDERUNG ERSTER_STICHTAG_BJ LETZTER_STICHTAG_BJ ERSTES_EINR_DAT LUFV_REL_SOFORT LUFV_REL_AB AUS_VZG IN_VZG BEST_DAUER_LUFV EBA_AST GE RB Stnd: I: inktiv Wenn Dtum des Stichtgs der Liste < Beseitigungsdtum dnn "A" sonst "I". Sttus der L-Stelle: N: neu U: unverändert Ä: geändert B: beendet E: Ende P: in Prüfung L: löschen Bemerkung zur Art der Änderung bei Sttus: geändert Dtum des ersten Stichtges in tt.mm.jjjj, zu dem die L gemeldet wurde (bezogen uf ds Berichtsjhr) Dtum des letzten Stichtges in tt.mm.jjjj, zu dem die L gemeldet wurde (bezogen uf ds Berichtsjhr) Dtum der ersten Einrichtung L-Stelle in tt.mm.jjjj zur Berechnung der Bestehensduer Einstufung der sofortigen LuFV-Relevnz einer L-Stelle: J: j N: nein erster Tg, b LuFV-relevnz der L (= größer 100 Tge, ERSTES_EINR_DAT Tge): [Dtum] nicht (wenn ERSTES_EINR_DAT + 100< Beseitigungsdtum) enthält x für L, die zuvor im Jfpl berücksichtigt wurden enthält x für L, die zukünftig im Jfpl berücksichtigt werden Bestehensduer der L in Tgen, wenn KENNZ_AKTIV = "A"; Stichtg der Liste - ERS- TES_EINR_DAT wenn KENNZ_AKTIV = "I": BESEIT_DAT - ERS- TES_EINR_DAT EBA-Außenstelle entsprechend der Zuordnung nch Bundesländern: B = BB, BE DD = SN EF = TH F/SB = SL; RP; HE HAL = ST HH/SN = SH, MV, HH H = NI, HB KA/S = BW K = NW N = BY Geschäftseinheit: FuB RegN Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord 25/60

139 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI LA_HEFT_BEREICH Streckennummernsystemtik entsprechend Druck L- Heft: L-Bereich LA_HEFT_STR_NR Streckennummernsystemtik entsprechend Druck L- Heft: L-Streckennummer LA_HEFT_STR_RI Streckennummernsystemtik entsprechend Druck L- Heft: L-Streckenrichtung STR_NR Streckennummer gem. Ril VON_KM_LA BIS_KM_LA RI STR_ABSCHNITT EINRICHT_DAT BESEIT_DAT GL_ANZ_LA ART_LA GRUND_MANGEL KENNZ_MANGEL Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dezimlschreibweise; ufsteigend mit drei Nchkommstellen (Wertngbe = 0,000) Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dezimlschreibweise; ufsteigend mit drei Nchkommstellen (Wertngbe = 0,000) Richtungsngbe: 1: Richtung (in ufsteigender Kilometrierung) 2: Gegenrichtung (in bsteigender Kilometrierung) Bezeichnung des Streckenbschnitts der begrenzenden Betriebsstellen, von Betriebsstelle - bis Betriebsstelle oder Nennung der Betriebsstelle (wenn L-Stelle innerhlb eines Bf) Einrichtungsdtum der L in tt.mm.jjjj Beseitigungsdtum der L (Prognose bzw. ttsächlich) in tt.mm.jjjj Gleisnzhl des Abschnitts: 1: eingleisig 2: zweigleisig 1/2: Übergng von ein- uf zweigleisig Angbe der Klssifizierung der L gem. BM /B- BW bzw. RiL 406: LuFV-relevnt: Mängel-L Mängelbedingte LZB-L Mängelbedingte Hilfsbrücken-L Angeordnete Hilfsbrücken -L AnoL (inkl. LZB-L) AnoL(BÜ) nicht LuFV-relevnt: Bu-L Bubedingte LZB-L Bubedingte Hilfsbrücken -L Linienbedingte Infrstruktur 11AEG Nicht relisierte Bumßnhme Grund für Abweichung der v L - von der v Ist des Berichtsjhres; es sind nur Abweichungsgründe lt. Anlge , Anhng 1, Ziffer 2 zulässig Abbildung des Prüfergebnisses, wenn Ergebnis der Prü- 26/60

140 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) ANO_LA_BUE ABSCHNITT_KM_VON ABSCHNITT_KM_BIS LAENGE_KM V_IST V_LA STR_AUSSCHLUSS THFZV FAKTOR ANZI THFZV_BJ_GES ANZI_BJ_GES THFZV_12_BJ ANZI_12_BJ THFZV_01_BJ ANZI_01_BJ THFZV_02_BJ ANZI_02_BJ THFZV_03_BJ ANZI_03_BJ THFZV_04_BJ ANZI_04_BJ THFZV_05_BJ ANZI_05_BJ THFZV_06_BJ ANZI_06_BJ THFZV_07_BJ ANZI_07_BJ THFZV_08_BJ ANZI_08_BJ THFZV_09_BJ ANZI_09_BJ THFZV_10_BJ ANZI_10_BJ THFZV_11_BJ ANZI_11_BJ EINVERNEHMEN Stnd: fung lutet "kein Infrstrukturmngel": j (nur für j erfolgt Berechnung ThFzv) (Arbeitsstnd) nein (Arbeitsstnd) enthält j, wenn AnoL(Bü) gemäß Anlge sonst n Kilometerngbe für Anfng eines Teilbschnitts der L- Stelle zur Berechnung des ThFzv, gerundet uf 100 Meter Kilometerngbe für Ende eines Teilbschnitts der L- Stelle zur Berechnung des ThFzv, gerundet uf 100 Meter Teilbschnittslänge in km, gerundet uf 100 Meter Istgeschwindigkeit (v Ist ) in km/h: [Zhl] L-Geschwindigkeit (v L ) in km/h: [Zhl] enthält x für Strecken / Streckenbschnitte, die in der Streckenusschlussliste gem. Anlge Anhng 2 enthlten sind ThFzv für die L (Jhreswert) in Minuten, wenn MANGEL = "j"; 60 x (LAENGE_KM / V_LA - LAENGE_KM / V_IST) Fktor für L-Stellen, die über mehrere Zeilen bgebildet werden (z.b. unterschiedliche V Ist im L-Abschnitt), ber nch Anlge ls ein Mngel gezählt werden (z.b. bei Abbildung in 2 Zeilen: Fktor Anz-I = 0,5). 0 für AnoL(BÜ) Angbe des ThFzv im gesmten BJ in Minuten Angbe der Anz-I im gesmten BJ in Stück Angbe des ThFzv im Mont 12 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 12 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 1 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 1 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 2 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 2 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 3 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 3 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 4 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 4 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 5 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 5 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 6 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 6 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 7 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 7 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 8 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 8 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 9 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 9 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 10 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 10 in Stück Angbe des ThFzv im Mont 11 in Minuten Angbe der Anz-I im Mont 11 in Stück Kennzeichnung zum Stnd der Prüfung: j: Einvernehmen erzielt n: Prüfung noch nicht bgeschlossen d: Dissens, Entscheidung erforderlich 27/60

141 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) FESTSTELLUNG_EBA Freitext STELLUNGNAHME_DB Freitext Stnd: Liste ller Infrstrukturmängel innerhlb und ußerhlb des Jhresfhrplns In dieser Liste werden lle Infrstrukturmängel innerhlb und ußerhlb des Jhresfhrplns zusmmengefsst. SPALTENÜBERSCHRIFT Erläuterungen / Verweise MANGEL_NR_BZW_LA_NR Jeweilige Mngelnummer: us SGL: MANGEL_Nr bzw. us L-Jhresliste: LA_NR HERKUNFT Herkunft des Infrstrukturmngels: innerhlb / usserhlb Jfpl. SGL L EBA_AST EBA-Außenstelle entsprechend der Zuordnung nch Bundesländern: B= BB, BE DD= SN EF= TH F/SB= SL; RP; HE HAL= ST HH/SN = SH, MV, HH H= NI, HB KA/S= BW K= NW N= BY GE Geschäftseinheit: FuB RegN RB Regionlbereich: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI STR_NR Streckennummer gem. Ril RI Richtungsngbe: 1: Richtung (in ufsteigender Kilometrierung) 2: Gegenrichtung (in bsteigender Kilometrierung) VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dezimlschreibweise mit drei Nchkommstellen. Hinweis: diese km_angbe ist ein berechneter Wert us der vermessungstechnischen Schreibweise ("Dimension km" + "Dimension m"/1000, siehe Anhng 1) und führt n Stellen mit Überlängen zu einer unrichtigen Drstellung. In Zweifelsfällen ist die Dtenbnkschreibweise relevnt. BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Deziml- 28/60

142 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: schreibweise mit drei Nchkommstellen. Hinweis: diese km_angbe ist ein berechneter Wert us der vermessungstechnischen Schreibweise ("Dimension km" + "Dimension m"/1000, siehe Anhng 1) und führt n Stellen mit Überlängen zu einer unrichtigen Drstellung. In Zweifelsfällen ist die Dtenbnkschreibweise relevnt. VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 LAENGE Länge des Mngels einschl. Fehl- oder Überlängen in Meter (innerhlb Jfpl. metergenu; ußerhlb Jfpl. uf 100 m gerundet) GRUND_MANGEL Aus SGL bzw. L-Jhresliste; es sind nur Abweichungsgründe lt. Anlge , Anhng 1, Ziffer 2 zulässig oder keine Abweichung V_SOLL_BZW_V_IST us SGL: V_SOLL bzw. us L-Jhresliste: V_IST V_IST_BZW_V_LA us SGL: V_IST bzw. us L-Jhresliste: V_LA KENNZ Kennzeichnung z. B. von Ausschlusskriterien oder sonstige Filterkriterien THFZV_MONAT ThFzv je Mont us SGL bzw. L-Jhresliste = (LAENGE/ V_IST_BZW_V_LA LAENGE/ V_SOLL_BZW_V_IST) * 60/1000 ANZ_MONATE Bestehenszeit der L im BJ = 12 für Mängel innerhlb Jfpl FAKTOR_ANZI Fktor für L-Stellen, die über mehrere Zeilen bgebildet werden (z.b. unterschiedliche V Ist im L-Abschnitt), ber nch Anlge ls ein Mngel gezählt werden (z.b. bei Abbildung in 2 Zeilen: Fktor Anz-I = 0,5). 0 für AnoL(BÜ) THFZV_BJ = ThFzv_Mont * Anzhl_Monte * Fktor_ThFzv / 12 ANZI_BJ = AnzI_Mont * Anzhl_Monte * Fktor_AnzI / 12 4 Verkehrssttionen DB Sttion&Service AG Die Stücklisten beinhlten die Bhnsteige, Bhnsteigdächer und Buwerke sowie zusätzlich Technische Anlgen, sie erfsst die folgenden Merkmle: 4.1 Stückliste Bhnsteige Spltenüberschrift Lnd Regionlbereich Bhnhofsmnger OE-Bhnhofsmngement Ril 100 Bf-Nr Verkehrssttion Reisende je Tg/Sttion: Gruppe Bhnsteig Erläuterungen / Verweise / Formel BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Mehrere OE können zu einem Bhnhofsmnger gehören Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Bhnhofsnummer der Sttion Nme der Verkehrssttion bzw. der Sttion Werte gemäß Tb. 4 Zeile 1 bis 7 der Anl Bezeichnung des Bhnsteigs mit den betreffenden Gleisnummern. 29/60

143 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise / Formel Gl.-Nr. n Bstg-knte bzw. Bezeichnung der verkehrlichen Gleisnummern m Bhnsteig bzw. Buwerk uf Bhnsteig Bw uf Bstg Anlgengruppe Splte zum Filtern der Bhnsteig Bhnsteige, Bstg: Zeile enthält die Anzhl der Wetterschutzhäuser Bhnsteig in upv Bhnsteige in unterirdischen Personenverkehrsnlgen (upv) Bhnsteigknten Bhnsteigdächer Bhnsteigdächer, die dem Reisenden zum Wrten dienen im Eigentum Dritter Bstg.-Knte Buwerk uf Bhnsteig Buwerk uf Bhnsteig (fremd) Bstg-rt Stufenfreiheit Stufenfreiheit Blindenleitstreifen Wrterum im EG Anzhl WSH dvon: Anzhl WSH unter: -Hlle -Dch -Überb. Anzhl Bstg.-dch Denkmlschutz Dch Bulänge Bstg Bstg-dch [m] dvon nicht öff. zugänglich Bstg [m] Bestelllänge Bstg. [m] mx. Zuglänge Jhresfpl. [m] Bstg-höhe Bstg. [cm] Bstg-höhe Knte [cm] Bstg mit versch. Höhen: Anzhl Höhenstufen Hupthöhenstufe 1 [cm] Länge Hupthöhenstufe [m] Höhenstufe 2 [cm] Länge Höhenstufe 2 [m] Höhenstufe 3 [cm] Länge Höhenstufe 3 [m] Bstg.-breite [m] Husbhnsteig Mittelbhnsteig Außenbhnsteig Zwischenbhnsteig (mit nur einer nutzbren Knte) Arten: Höhengleich, Aufzug, lnge Rmpe, Gehweg Treppenlift, nur mit Hilfe Personl, nicht stufenfrei J/nein Element m Bhnsteig des tktilen Wegeleitsystems Anzhl Wrteräume in EG Anzhl Wetterschutzhäuser uf dem Bhnsteig Dvon Anzhl Wetterschutzhäuser unter Bhnsteighlle, Bhnsteigdch oder/und Überbu Anzhl der Bhnsteigdächer uf dem Bhnsteig J/nein Bhnsteigbulänge bzw. die Länge des Bhnsteigdches Nicht öffentlich zugänglicher Bhnsteigbereich, gemessen in [m] Leer, nicht mehr erforderlich Leer, nicht mehr erforderlich Nennhöhe. Unterhlb 38 cm in 2 cm Schritten Nennhöhe. Unterhlb 38 cm in 2 cm Schritten Anzhl der Höhenstufen, nur bei Bhnsteigen/ -knten mit verschiedenen Höhen Bhnsteighöhe des Bhnsteigbereichs, n dem Reisende ein- und ussteigen Länge dieses Bhnsteigbereichs Mittlere, errechnete Bhnsteigbreite us Fläche und Bhnsteigbulänge 30/60

144 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise / Formel Bujhr Bujhr Snierung Länge Bstg. unter Hlle [m] Länge Bhnsteig unter Hlle Länge Bhnsteig unter Überbuung muss länger ls 20 m Länge Überbuung [m] sein Anzurechnende Länge Wetterschutz IST [m] je Bhnsteig; gemäß Anlge , Tb.1 Länge Wetterschutz SOLL [m] je Bhnsteig, gemäß Anlge , Tb. 2 Länge Bstg. für Berechnung Die Längen der Bhnsteige, die nch Anlge bei Wetterschutz der Berechnung der Qkz FB berücksichtigt werden Nettobhnsteiglänge" Anzurechnende Länge Wetterschutz IST Summe je Vst. Gemäß Anlge , Ziffer [lfd. m] Länge Wetterschutz SOLL Gemäß Anlge , Ziffer Summe je Vst [lfd. m] Qkz Bhnsteighöhe [Punkte] Gemäß Anlge , Ziffer 4.1 Qkz stufenfreier Zugng [Punkte] Gemäß Anlge , Ziffer 4.2 Qkz Wetterschutz [Punkte] Gemäß Anlge , Ziffer Summe QKz [Punkte] Gemäß Anlge Ziffer 6 Summe gewichtete Gemäß Anlge , Ziffer 7 Qkz [Punkte] Kursbuchstrecke Nr. Kursbuchstrecke Nme Lfd. Nr. Vst uf KBS Ggf. weitere Hilfssplten z.b. Technischer Pltz, Equipmentnummer 4.2 Qkz FB Sttion mit Reisenden je Tg Anzhl Stt. Anzhl Bstg. Wichtungsfktor Bstg.- Höhe gewichtet Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) Ist [Punkte] Stufen- ge- Wetterschutwich- ge- Summe frei- wicht- Punkte heit tet tet Summe gewichttet % von Mx. Sttion mit Reisenden je Tg Anzhl Stt. Anzhl Bstg. Wichtungsfktor Bstg.- Höhe gewichtet Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) mximl erreichbr [Punkte] Stufen- ge- Wetterschutwich- ge- Summe frei- wicht- Punkte heit tet tet Summe gewichttet % Sttion mit Reisenden je Tg Anzhl Stt. Anzhl Bstg. Wichtungsfktor Bstg.- Höhe gewichtet Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) mximl mögliches Potentil (Mx. Ist) [Punkte] Stufen- ge- Wetterschutwich- ge- Summe frei- wicht- Punkte heit tet tet Summe gewichttet % von Mx. 4.3 Stückliste Buwerke Spltenüberschrift Lnd Regionlbereich Bhnhofsmnger Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Mehrere Orgnistionseinheiten (OE) gehören zum 31/60

145 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Spltenüberschrift OE Bhnhofsmngement Ril 100 Bf-Nr Verkehrssttion Buwerksrt Örtliche Bezeichnung Stufenfreiheit Bruttofläche [m²] Nettofläche [m²] Fläche Hllendch [m²] Bujhr Jhr der Grundsnierung Erläuterungen / Verweise Bhnhofsmnger 4.4 Stückliste Technische Anlgen / lnge Rmpen Spltenüberschrift Lnd Regionlbereich Bhnhofsmnger OE Bhnhofsmngement Ril 100 Bf-Nr Verkehrssttion Aufzüge [Stück] Fhrtreppen [Stück] lnge Rmpen [Stück] 4.5 Listen zur Qkz BAQ Stnd: Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Bhnhofsnummer Bhnsteighlle PU / PÜ (Personenunter-/ -überführung) Gepäcktunnel upv (unterirdische Personenverkehrsnlge) für PU / PÜ, upv Grundfläche für PÜ: Nettofläche plus die Konstruktionsfläche Grundfläche für PU: reine Nutzfläche Dchfläche, die Abwicklungsfläche Ds Bujhr, in dem ds Buwerk grundlegend sniert worden ist Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Mehrere Orgnistionseinheiten (OE) gehören zum Bhnhofsmnger Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Anzhl der Aufzüge je Sttion Anzhl der Fhrtreppen je Sttion Anzhl der lngen Rmpen je Sttion Liste Technische Zustndsnote je IH-Objekt Jeweils für: ohne die Effekte us dem/den Sonderprogrmm(en) mit den Effekten us dem/den Sonderprogrmm(en) Spltenüberschrift Lnd RB BM Bf-Nr Sttion Ril 100 Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regionlbereich Bhnhofsmngement Bhnhofsnummer Nme der Sttion Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB 32/60

146 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise AG Objektklssen Objektklsse, zu der ds IH-Objekt gehört (mp- Klsse) Objektklssenbezeichnung Bezeichnung der Objektklsse, zu der ds IH-Objekt gehört Equipmentnummer Eindeutige Schlüsselnummer zur Identifiktion des IH- Objektes in den IT-Anwendungen (Equipmentnummer) IH-Objekt Örtliche Bezeichnung des IH-Objektes (sofern vorhnden) TZN Technische Zustndsnote Kennzeichnung Kennzeichnung des IH- Objektes nch LuFV/ Sonderprogrmm Vorgänger-Equipment Equipmentnummer des Vorgänger IH-Objektes (dient der Zuordnung) Liste je Sttion mit den technischen Zustndsnoten je Objektklsse, der Qkz BAQ je Sttion und bundesweit Jeweils für: ohne die Effekte us dem/den Sonderprogrmm(en) mit den Effekten us dem/den Sonderprogrmm(en) Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise Lnd BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH RB Regionlbereich BM Bhnhofsmngement Bf-Nr Bhnhofsnummer Sttion Nme der Sttion Ril 100 Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG R/d: Gruppe Reisende je Tg / Sttion: Gruppe lt. Anlge , Abb. 8 TZN Bstg. (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Bhnsteig der Sttion TZN Bstg.-Ausstttung (Note) Technische Zustndsnote der zusmmengesetzten Objektklsse Bhnsteigusstttung der Sttion TZN Bstg.-Dch (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Bhnsteigdch der Sttion TZN upv (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse unterirdische Personenverkehrsnlge der Sttion TZN Bstg.-Hlle (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Bhnsteighlle der Sttion TZN PU (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Personenunterführung der Sttion TZN PÜ (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Personenüberführung der Sttion TZN Bel.Mste (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Beleuchtungsmste der Sttion TZN EG BPF (Note) Technische Zustndsnote der zusmmengesetzten Objektklssen Empfngsgebäude Bestndsportfolio der Sttion Qkz BAQ je Sttion, gewichtet Gewichtete Technische Zustndsnote der Sttion über (Note) lle Objektklssen 33/60

147 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: In einem seprten Feld über dieser Tbelle: Gesmtergebnis Qkz BAQ bundesweit (Note) Liste je Sttion mit optischen Noten je Sttion und bundesweit Spltenüberschrift Lnd RB BM Ril 100 Bf-Nr Sttion Opt. Note der Sttion Opt. Note bundesweit Reinigungsktegorie 1 Opt. Note bundesweit Reinigungsktegorie 2 Opt. Note bundesweit Reinigungsktegorie 3 und 4+ Opt. Note bundesweit Reinigungsktegorie 4- bis 6 Cluster 1 bis 2 Opt. Note bundesweit Reinigungsktegorie 4- bis 6 Cluster 3-5 Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regionlbereich Bhnhofsmngement Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Bhnhofsnummer Nme der Sttion mit EG BPF Erreichte BQC Teil I Suberkeit Jhresnote (Ist- Werte) für jede Sttion Erreichte BQC Teil I Suberkeit Jhresnote Erreichte BQC Teil I Suberkeit Jhresnote Erreichte BQC Teil I Suberkeit Jhresnote Erreichte BQC Teil I Suberkeit Jhresnote Erreichte BQC Teil I Suberkeit Jhresnote In einem seprten Feld über dieser Tbelle: Durchschnittliche unternehmerisch gesetzte Jhreszielnote BQC Teil I Suberkeit gewichtet über lle Sttionen. In einem seprten Feld über dieser Tbelle: Gesmtergebnis Note Optik bundesweit (= optische Gesmtnote über lle Sttionen) Sttionen des Bestndsportfolios (BPF) Spltenüberschrift Lnd RB Bhnhofsmnger OE Bhnhofsmngement Ril 100 Bf-Nr Sttion Schnlgenklsse Gebäude Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regionlbereich Mehrere Orgnistionseinheiten (OE) gehören zum Bhnhofsmnger Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Bhnhofsnummer Nme der Sttion mit EG BPF Bestimmt die Schnlgenklsse von Gebäuden, die zum Bestndsportfolio gehören 34/60

148 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) 5 Verkehrssttionen RNI 35/60 Stnd: Die Stücklisten beinhlten die Bhnsteige, Bhnsteigdächer und Buwerke sowie zusätzlich Technische Anlgen, sie erfsst die folgenden Merkmle: 5.1 Stückliste Bhnsteige Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise / Formel Lnd BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regio-Netz z.b. Kurhessenbhn (KHB) Streckennummer Streckennummer gem. Ril Ril 100 Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Bf-Nr Bhnhofsnummer der Sttion Verkehrssttion Nme der Verkehrssttion bzw. der Sttion gem Ril 100 Reisende je Tg/Sttion: Werte us Anlge ,Tb. 4, Zeile 2 bis 7 Gruppe Bhnsteig Bezeichnung des Bhnsteigs mit den betreffenden Gleisnummern. Gl.-Nr. m Bhnsteig Reihung der verkehrlichen Gleisnummern m Bhnsteig Anlgengruppe Bhnsteig Bhnsteig in upv Bstg-Art Stufenfreiheit Anzhl WSH dvon Anzhl WSH unter - Hlle - Dch - Überbu Anzhl Bstg-Dch Summe Bulänge Bstg-Dch Bhnsteigbulänge [m] Nettobhnsteiglänge [m] Splte zum Filtern der Bstg: Zeile enthält die Anzhl WSH in Splte Anzhl WSH dto. in upv Bstg-Dächer: Zeile enthält die Anzhl der Dächer in Splte Anzhl Bstg-Dch Husbhnsteig Mittelbhnsteig Außenbhnsteig Zwischenbhnsteig (mit nur einer nutzbren Knte) Arten: Höhengleich, Aufzug, lnge Rmpe oder Gehweg, Treppenlift, nur mit Hilfe Personl, nicht stufenfrei Die Nettobhnsteiglängen werden nch Anlge , Tbelle 2, Fußnote 1 bis 3, bei der Berechnung der Qkz Wetterschutz berücksichtigt. Nennhöhe < 38, 38, 55 usw. Neubu, Erneuerung, wesentlicher Umbu Bstg-Höhe [cm] Bujhr Jhr der Grundsnierung Länge Bstg unter Hlle [m] Länge Überbuung [m] Länge Bhnsteig unter Überbuung muss >=20 m sein Anzurechnende Länge Wetter- je Bhnsteig; gemäß Anlge , Tbelle 1

149 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise / Formel schutz IST [m] Länge Wetterschutz SOLL [m] je Bhnsteig; gemäß Anlge , Tbelle 2 Anzurechnende Länge Wetterschutz Gemäß Anlge , Ziffer 4.3.3: Zähler der Formel. IST - Summe je Vst [lfd. m] Länge Wetterschutz SOLL - Gemäß Anlge , Ziffer 4.3.3: Nenner der Formel. Summe je Vst [lfd. m] Qkz Bhnsteighöhe [Punkte] Gemäß Anlge , Ziffer 4.1. Qkz stufenfreier Zugng [Punkte] Gemäß Anlge , Ziffer 4.2. Qkz Wetterschutz [Punkte] Gemäß Anlge , Ziffer Summe Qkz [Punkte] Gemäß Anlge , Ziffer 6 Summe gewichtete Qkz [Punkte] Gemäß Anlge , Ziffer 7 Bemerkungen Kennzeichnung des IH-Objektes nch LuFV/Sonderprogrmm/nicht nrechenbre Effekte 5.2 Qkz FB Sttion mit Reisenden je Tg Anzhl Stt. Anzhl Bstg. Wichtungsfktor Bstg.- Höhe gewichtet Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) Ist [Punkte] Stufen- ge- Wetterschutwich- ge- Summe frei- wicht- Punkte heit tet tet Summe gewichttet % von Mx. Sttion mit Reisenden je Tg Anzhl Stt. Anzhl Bstg. Wichtungsfktor Bstg.- Höhe gewichtet Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) mximl erreichbr [Punkte] Stufen- ge- Wetterschutwich- ge- Summe frei- wicht- Punkte heit tet tet Summe gewichttet % Sttion mit Reisenden je Tg Anzhl Stt. Anzhl Bstg. Wichtungsfktor Bstg.- Höhe gewichtet Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) mximl mögliches Potentil (Mx. Ist) [Punkte] Stufen- ge- Wetterschutwich- ge- Summe frei- wicht- Punkte heit tet tet Summe gewichttet % von Mx. 5.3 Stückliste Buwerke Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise Lnd BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regio-Netz z.b. Kurhessenbhn (KHB) Ril 100 Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Streckennummer Streckennummer gem. Ril Bf-Nr Bhnhofsnummer der Sttion Verkehrssttion Nme der Verkehrssttion bzw. Sttion gem. Ril 100 Bhnsteighlle Buwerksrt PU / PÜ (Personenunter-/ -überführung Gepäcktunnel upv (unterirdische Personenverkehrsnlge) Örtliche Bezeichnung Stufenfreiheit für PU / PÜ, upv Bruttofläche [m²] Grundfläche für PÜ: Nettofläche plus die Konstruktionsfläche. Nettofläche [m²] Grundfläche für PU: reine Nutzfläche. Fläche Hllendch [m²] Dchfläche, die Abwicklungsfläche. Bujhr Grundsnierung Ds Bujhr, in dem ds Buwerk grundlegend sniert worden ist. 36/60

150 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Stückliste Technische Anlgen/lnge Rmpen (eigene) Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise Lnd BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regio-Netz z. B. Kurhessenbhn (KHB) Ril 100 Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Streckennummer Streckennummer gem. Ril Bf-Nr Bhnhofsnummer der Sttion Verkehrssttion Nme der Verkehrssttion bzw. Sttion gem. Ril 100 Anzhl Aufzüge Anzhl Fhrtreppen Anzhl lnge Rmpen 5.5 Listen zur Qkz BAQ Treppen und Rmpen werden den entsprechenden Schnlgen zugeordnet; us diesem Grund werden diese Objekte bei RNI nicht gesondert erhoben sondern sind Bestndteil der Schnlge bzw. der entsprechenden Anlge Liste Technische Zustndsnote je IH-Objekt Jeweils für: ohne die Effekte us dem/den Sonderprogrmm(en) mit den Effekten us dem/den Sonderprogrmm(en) Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise Lnd BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regio-Netz z. B. Kurhessenbhn (KHB) Streckennummer Streckennummer gem. Ril Bf-Nr. Bhnhofsnummer der Sttion Sttion Nme der Verkehrssttion bzw. Sttion gem. Ril 100 Ril 100 Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Objektklsse Objektklsse, zu der ds IH-Objekt gehört (mp-klsse) Objektklssenbezeichnung Bezeichnung der Objektklsse, zu der ds IH-Objekt gehört Equipmentnummer / wto-id Eindeutige Schlüsselnummer zur Identifiktion des IH- Objektes in den IT-Anwendungen (wto-id) IH-Objekt Örtliche Bezeichnung des IH-Objektes (sofern vorhnden) TZN Technische Zustndsnote Kennzeichnung Kennzeichnung des IH-Objektes nch LuFV/Sonderprogrmm Liste je Sttion mit den Teilnoten je Objektklsse, der technischen und optischen Teilnote und der Zustndsnote je Sttion und bundesweit Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise Lnd BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regio-Netz z. B. Kurhessenbhn (KHB) Streckennummer Streckennummer gem. Ril Bf-Nr Bhnhofsnummer der Sttion Sttion Nme der Verkehrssttion bzw. Sttion gem. Ril 100 Ril 100 Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG 37/60

151 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise R/d: Gruppe Werte us Anlge , Tb. 8 TZN Bstg (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Bhnsteig der Sttion TZN Bstg-Ausstttung (Note) Technische Zustndsnote der zusmmengesetzten Objektklsse Bhnsteigusstttung der Sttion TZN Bstg-Dch (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Bhnsteigdch der Sttion TZN UPVA (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse unterirdische Personenverkehrsnlge der Sttion TZN Bstg.-Hlle (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Bhnsteighlle der Sttion TZN PU (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Personenunterführung der Sttion TZN PÜ (Note) Technische Zustndsnote der Objektklsse Personenüberführung der Sttion TZN Bel. Mste Technische Zustndsnote der Objektklsse Beleuchtungsmste der Sttion TZN EG BPF (Note) Technische Zustndsnote der zusmmengesetzten Objektklssen Empfngsgebäude Bestndsportfolio der Sttion TZN-RNI je Sttion, gewichtet (Note) Objektklssen Gewichtete Technische Zustndsnote der Sttion über lle Opt. Note der Sttion Optische Note der Sttion us BAQ-RNI-Leitfden-Optik BAQ-RNI-Leitfden-Optik Qkz BAQ je Sttion, gewichtet (Note) BAQ je Sttion Nch technischem und optischem Anteil gewichtete Qkz Kennzeichnung Kennzeichnung der Sttion nch LuFV oder Sonderprogrmm (SP) des Bundes In einem seprten Feld über dieser Tbelle: Gesmtergebnis Qkz BAQ RNI bundesweit (= nch technischem und optischem Anteil gewichtete Gesmtnote über lle Sttionen) Empfngsgebäude (wenn vorhnden) Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise Lnd BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regio-Netz z.b. Kurhessenbhn (KHB) Streckennummer Streckennummer gem. Ril Bf-Nr Bhnhofsnummer der Sttion Sttion Nme der Sttion mit Empfngsgebäude Ril 100 Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG 6 Bhnstromnlgen der DB Energie GmbH Ds Ktster der Schienenwege der DB Energie GmbH besteht us Stücklisten, die die Bhnstromnlgen (Bhnstromleitungen, Bhnstromschltnlgen, Umformer- und Umrichterwerke, Bhnstromversorgungsnlgen der S-Bhn, Leitstellen, Umsetzer und Netzleittechnik Fhrleitungen) erfssen. 38/60

152 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) 6.1 Länge Bhnstromleitung Stnd: Längenliste Bhnstromleitung Regionlbereich Bhnstromleitung von / nch Kurzzeichen Leitungslänge [km] 6.2 Anzhl Bhnstromschltnlgen (Unterwerke Schltposten, Kuppelstel len, Schltwerke, Autotrnsformer) Stückliste Unterwerke (inkl. Leistungsdten) fernge- Bujhr Huptumspnner 16,7 Hz, 110 kv/15 kv Regionlbereich Scheinleistung steuert Anzhl Bujhr Kurz- [MVA] Unterwerk zeichen von Zes einzel gesmt U1; U2; U3 Betriebsm. 15 kv Betriebsm. 110 kv Sttionsleittechnik Stückliste Schltposten Regionlbereich Schltposten Kurzzeichen fernge- steuert von Zes Betriebsm. 15 kv Bujhr Sttionsleittechnik Stückliste Kuppelstellen / Autotrnsformer Regionlbereich Kuppelstelle Autotrnsformersttion Kurzzeichen fernge- steuert von Zes Betriebsm. 15 kv Bujhr Sttionsleittechnik Stückliste Schltwerke Regionlbereich Bujhr Schltwerk Betriebsm. 110kV Kurzzeichen Sttionsleittechnik 6.3 Anzhl Umformer- und Umrichterwerke Stückliste dezentrle Umformerwerke (inkl. Leistungsdten) Regionlbereich Scheinleistung [MVA] Kurz- Stnd- Bujhr zeichen bezeichnung dez. Umformerwerk einzel gesmt 39/60

153 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Stückliste dezentrle Umrichterwerke (inkl. Leistungsdten) Regionlbereich Scheinleistung [MVA] Kurz- Mschinen- Bujhr zeichen bezeichnung dez. Umrichterwerk einzel gesmt Stückliste zentrle Umformerwerke (inkl. Leistungsdten) Regionlbereich Scheinleistung [MVA] Kurz- Mschinenbezeichnung Bujhr zeichen zentr. Umformerwerk einzel gesmt Stückliste zentrle Umrichterwerke (inkl. Leistungsdten) Regionlbereich Scheinleistung [MVA] Kurz- Mschinen- Bujhr zentr. Umrichterwerk zeichen bezeichnung einzel gesmt 6.4 Leistung Unterwerke, dezentrle Umformer- und Umrichterwerke (in MVA) Summenliste instllierte Leistung Unterwerke dezentrle Umrichterwerke dezentrle Umformerwerke Summe Scheinleistung [MVA] 6.5 Anzhl der Leitstellen inkl. Netzleittechnik Fhrleitung Stückliste Zentrlschltstellen Regionlbereich Zentrlschltstelle Kurzzeichen Stückliste Schltbefehlsstellen Regionlbereich Schltbefehlsstelle Kurzzeichen Stückliste Netzleitstelle S-Bhn Regionlbereich Netzleitstelle S- Bhn Kurzzeichen 40/60

154 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stückliste Umsetzer Regionlbereich Summe Umsetzer Stnd: Stückliste Fernwirkuntersttionen Regionlbereich Summe Fernwirkuntersttionen Stückliste Oberleitungsspnnungsprüfeinrichtungen Regionlbereich Summe Oberleitungsspnnungsprüfeinrichtung 6.6 Anzhl der Bhnstromversorgungsnlgen der S-Bhn (Gleichrichterwerke, Kuppelstellen) Stückliste Gleichrichterwerke Bujhr Gleichrichtertrfo Gleichrichter Regionlbereich Scheinleistung Nennleistung Bujhr Bujhr Kurz- Gleichrichterstz einzel gesmt einzel [MVA] [MW] Gleichrichterwerk zeichen gesmt Betriebsm. AC Betriebsm. DC Stückliste Kuppelstellen Regionlbereich Gleichstromkuppelstelle Kurzzeichen Bujhr Betriebsm. DC 6.7 Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie der DB Energie GmbH Ds Ktster zur Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie besteht us Stücklisten der in die Kennzhl einfließenden Anlgenteile der Oberleitung, Oberleitungs- Beeinflussungsmesswerte (OLBM) sowie Zählwerte. Die Summe der in die Oberleitung eingespeisten Energie wird us den Energiezählsystemen der einspeisenden Unterwerke ermittelt. Die Originlzählerwerte werden us dem Dtwrehouse der Huptschltleitung (HSL) entnommen. Fehlende Zählerwerte werden nch dem in Anlge bgestimmten Verfhren ersetzt. Die dementsprechend ufbereiteten montlichen Zählerwerte werden ls elektronische Dtei rchiviert. Die Versorgungsunterbrechungen von Oberleitungsspeisebezirken, die mittels mschinell objektivierbrer Kriterien uf die DB Energie zurückzuführen sind (relevnte Ereignisse), werden unter Angbe von Duer, Oberleitungsbschnitt und Defizitenergie us den Dtenbnken des Leitsystems der Zentrlschltstelle (PSI control) generiert und für ds bgelufene Klenderjhr zum Stichtg exportiert und rchiviert. 41/60

155 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stückliste Oberleitungs-Speisebezirke (OLSB) Zes Schltnlge OLSB Zes - Nme Schltnlge(n) - Nme OLSB -Nme Stnd: Stückliste unversorgter Oberleitungs-Speisebezirke (OLSB) von tt.mm.jj jj hh:mm:ss tt.mm.jjjj bis Zeit hh:mm: ss Duer OLSB min OLSB - Nme OLBM Dtum Zeit Dtum Messdtum tt:mm:jj hh:mm :ss Mess - wert Betrg Defizitenergie Qkz ka MWh "relevnt" oder "-" Relevnz Bemermerkung relevnt für Qkz Zes - Nme Normkommentr "relevnt" oder "- " Summenzeile MWh In dieser Form liegt die Liste im UwL (Unterstützungswerkzeug für Leitstellen) vor. Ds bsiert uf dem utomtisierten Defizitenergieermittlungsverfhren der Zes-Leitsysteme. Dieses Verfhren erstellt die Tbelle bis einschließlich der Splte Relevnz. Die Splten Bemerkung und Relevnt für QKZ werden im UwL erzeugt. In die Summe der Defizitenergieereignisse gehen nur die Beträge ein, die in der Splte Relevnt für QKZ den Eintrg relevnt hben. In der Splte Bemerkung wird mit normierten Kommentren die Ursche für die Änderung des Relevnzeintrges vermerkt. Dies knn z.b. eine Betr sein. Der Energiebetrg eines solchen Ereignisses wird in der Splte Betrg Defizitenenergie Qkz nicht mehr mit summiert Stückliste Oberleitungs-Beeinflussungsmesswerte (OLBM) Zes Schltnlge Abzweig OLBM Messdtum Zes - Nme SA - Nme OLAB - Nme ka tt:mm:jjjj hh:mm:ss Übersicht Zählwerte Unterwerk Jhresrbeit in MWh Auflistung unterjähriger Ausfälle Anzhl der fehlenden ¼- Stunden-Zählwerte Anzhl Ersetzungen in % 7 Deltlisten In den nchfolgenden Deltlisten werden die Veränderungen des Anlgenbestndes des Berichtsjhres (BJ) im Vergleich zum Vorjhr (VJ) drgestellt. Die DB Netz AG wird jährlich etwige Veränderungen von Anlgennummern einzelfllbezogen ufzeigen, den jeweiligen Grund für die Veränderung ggü. dem EBA benennen und dbei,wenn möglich, einen Bezug zwischen relevnten Anlgennummern herstellen. Diese Informtion wird in Form einer zusätzlichen Tbelle mit dem jährlichen IZB n ds EBA übergeben. 42/60

156 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) 7.1 Anlgen der DB Netz AG Stnd: Sind zu einer Anlge in llen Splten des BJ der Deltlisten keine Angben enthlten, stellt dies den Abgng dieser Anlge im BJ dr. Sind zu einer Anlge in llen Splten des VJ keine Angben enthlten, stellt dies den Zugng dieser Anlge im BJ dr Veränderungen des ISK-Streckennetzes Drgestellt werden lle Veränderungen des ISK-Streckennetzes > 100 m des BJ im Vergleich zum VJ. Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise GE_BJ Geschäftseinheit im BJ: FuB RegN RB_BJ Regionlbereich im BJ: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ STR_NR Streckennummer im BJ gem. Ril RI Richtungsngbe: 0: eingleisige Strecke/ beide Richtungen 1: Richtung (in ufsteigender Kilometrierung) 2: Gegenrichtung (in bsteigender Kilometrierung) VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 ZUGANG Länge des Abschnittzugngs in km ABGANG Länge des Abschnittbgng in km ART_VER Benennung der Art des Vertrges/ der Verfügung eines Abschnittszugnges/ -bgnges, z.b. Inbetriebnhme Stilllegung Abgbe DAT_VER Dtum des Vertrges/ der Verfügung, tt.mm.jjjj DAT_GUELT_VER Dtum des Tges der Gültigkeit des Vertrges/ der Verfügung, tt.mm.jjjj DAT_AEND_STREDA Dtum der Änderung in STREDA us Umsetzung Vertrg/ Verfügung, tt.mm.jjjj BESCHREIBUNG Kurzbeschreibung des Zu- /Abgngs Geschwindigkeitsveränderungen Die Deltliste beinhltet die Veränderungen von Prmetern der SGL des Berichtsjhres im Vergleich zum Vorjhr. Die Grundlge für die Längenberechnung in der Deltliste bilden Kilometerwerte und Kilometrierungssprünge. Auf Grund der Veränderungen im Ordnungsrhmen zwischen den beiden Berichtsjhren können gültige Kilometerwerte und Kilometrierungssprünge us dem ei- 43/60

157 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: nen Jhr im Vergleichsjhr ungültig sein. Bei der Verschneidung von Abschnitten us zwei Berichtsjhren können dher zur SGL des VJ bweichende Längenngben nicht usgeschlossen werden. Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise ZEILEN_NR_BJ Zeilennummer us SGL des BJ ZEILEN_NR_VJ Zeilennummer us SGL des VJ GE_BJ Geschäftseinheit im BJ: FuB RegN RB_BJ Regionlbereich im BJ: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ STR_NR Streckennummer im BJ gem. Ril RI Richtungsngbe: 1: Richtung (in ufsteigender Kilometrierung) 2: Gegenrichtung (in bsteigender Kilometrierung) VON_KM Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise, siehe Anhng 1 VON_KM_I Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnk- Schreibweise, siehe Anhng 1 BIS_KM_I Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise, siehe Anhng 1 LAENGE_BJ Abschnittslänge einschl. Fehl- oder Überlängen im BJ in Meter STR_KLASSE_BJ zu v Ist korrespondierende Streckenklsse im BJ V_ZUL_BJ v Zul BJ in km/h: [Zhl] kein VzG SKVerb V_SOLL_BJ v Soll BJ in km/h: [Zhl] kein VzG SKVerb V_IST_BJ v Ist BJ in km/h: [Zhl] kein VzG SKVerb KATEGORIE_BJ Angbe des Abweichungsgrundes im BJ: keine Abweichung (uch bei: kein VzG und SKVerb ) Infrstrukturuslegung Infrstrukturmngel Bumßnhme GRUND_INFRA_BJ Grund für Abweichung der v Soll von der v Zul des Berichtsjhres gem. Anlge , Anhng 1, Ziffer 1, oder keine Abweichung 44/60

158 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: GRUND _MANGEL_BJ Grund für Abweichung der v Ist von der v Soll des Berichtsjhres; es sind nur Abweichungsgründe lt. Anlge , Anhng 1, Ziffer 2: zulässig oder keine Abweichung 11_AEG_BJ enthält x für Strecken / Streckenbschnitte für die ds Verfhren 11 AEG begonnen wurde, gem. Anlge , Ziffer SONDERPROGRAMM_BJ Bezeichnung des Sonderprogrmms; Angbe nur erforderlich bei uf die Strecke wirkenden Sonderprogrmmen im BJ AEND_V_SOLL_BJ v Soll -Änderung im BJ lt. Anlge , Ziffer 1.4, Fälle: b c d e GE_VJ Geschäftseinheit im VJ RB_VJ Regionlbereich im VJ NETZSEGMENT_VJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im VJ LAENGE_VJ Abschnittslänge einschl. Fehl- oder Überlängen im VJ in Meter. (In Sonderfällen sind Abweichungen ggü. Längen der SGL des VJ möglich) STR_KLASSE_VJ Streckenklsse im VJ V_ZUL_VJ v Zul VJ in km/h V_SOLL_VJ v Soll VJ in km/h V_IST_VJ v Ist VJ in km/h KATEGORIE_VJ Angbe des Abweichungsgrundes im VJ GRUND_INFRA_VJ Linienführungsgrund der Abweichung im VJ (gem. Anlge , Anhng 1, Nummer 1) GRUND_MANGEL_VJ Mngelgrund der Abweichung im VJ (gem. Anlge , Anhng 1, Nummer 2) MANGEL_NR_BJ Nr. des Mngels im Berichtsjhr MANGEL_NR_VJ Nr. des Mngels im Vorjhr THFZV_BJ Wert des Theoretischen Fhrzeitverlustes im BJ in Minuten, Berechnung gem. Anlge , Pkt. 1.5 THFZV_VJ Wert des Theoretischen Fhrzeitverlustes im VJ in Minuten, Berechnung gem. Anlge , Pkt. 1.5 DELTA_THFZV THFZV_BJ-THFZV_VJ pos. Differenzwert = Zuwchs ThFzv ggü. VJ neg. Differenzwert = Reduzierung ThFzv ggü. VJ Gleise Spltenüberschrift GE_BJ RB_BJ Erläuterungen / Verweise Geschäftseinheit im BJ: FuB RegN Regionlbereich im BJ: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West 45/60

159 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ ANLAGEN_NR Anlgennummer ANLAGEN_UNR_BJ Anlgenunternummer im BJ STR_NR_BJ Streckennummer im BJ gem. Ril VON_KM_BJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im BJ, siehe Anhng 1 BIS_KM_BJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im BJ, siehe Anhng 1 VON_KM_I_BJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnk- Schreibweise im BJ, siehe Anhng 1 BIS_KM_I_BJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnk- Schreibweise im BJ, siehe Anhng 1 RIL_100_BJ Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100 im BJ, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf GLEISART_BJ Gleisrt im BJ: 1: Gleis der freien Strecke/ durchgehendes Huptgleis 2: (Ziffer nicht vergeben) 3: sonst. Huptgleis 4: Nebengleis AKTIV_J_BJ Aktivierungsjhr im BJ LAENGE_BJ Geometrische Länge ohne Weichenlänge im BJ in Meter GE_VJ Geschäftseinheit im VJ RB_VJ Regionlbereich im VJ NETZSEGMENT_VJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im VJ ANLAGEN_UNR_VJ Anlgenunternummer im VJ STR_NR_VJ Streckennummer im VJ gem. Ril VON_KM_VJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im VJ, siehe Anhng 1 BIS_KM_VJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im VJ, siehe Anhng 1 VON_KM_I_VJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im VJ, siehe Anhng 1 BIS_KM_I_VJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im VJ, siehe Anhng 1 RIL_100_VJ Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100 im VJ, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf GLEISART_VJ Gleisrt im VJ AKTIV_J_VJ Aktivierungsjhr im VJ LAENGE_VJ Geometrische Länge ohne Weichenlänge im VJ in Meter ART_AEND Art der Änderung BJ-VJ: N: Neubu RA: Rektivierung Ü: Übernhme T: Teilung S: Stilllegung RB: Rückbu A: Abgbe V: Verpchtung Z: Zusmmenlegung E: Erstz Sonst: Sonstiges 46/60

160 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Weichen Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise GE_BJ Geschäftseinheit im BJ: FuB RegN RB_BJ Regionlbereich im BJ: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ STR_NR_BJ Streckennummer im BJ gem. Ril GLEISART_BJ Gleisrt im BJ: 1: Gleis der freien Strecke/ durchgehendes Huptgleis 2: (Ziffer nicht vergeben) 3: sonst. Huptgleis 4: Nebengleis RIL_100_BJ Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100 im BJ, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf LAGE_KM_BJ Kilometerngbe Lge der Weiche/ Kreuzung in vermessungstechnischer Schreibweise im BJ LAGE_KM_I_BJ Kilometerngbe Lge der Weiche/ Kreuzung in Dtenbnkschreibweise im BJ RIKZ_BJ Richtungskennzeichen: 0: Gleis einer eingleisigen Strecke 1: Richtungsgleis 2: Gegenrichtungsgleis ABC_KZ_BJ Differenzierung der Nutzung, z.b.: A: Betriebsnotwendig T: Teilnutzung U: Zugngs-WK zu ABC-W V: mit Betrieb, Rückbu vorgesehen W: ohne Betrieb, Rückbu vorgesehen X: sisonl genutzte Anlge Z: zeitweise ußer Betrieb ANLAGEN_NR Anlgennummer AKTIV_J_BJ Aktivierungsjhr im BJ GE_VJ Geschäftseinheit im VJ RB_VJ Regionlbereich im VJ NETZSEGMENT_VJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im VJ STR_NR_VJ Streckennummer im VJ gem. Ril GLEISART_VJ Gleisrt im VJ RIL_100_VJ Abkürzung der Betriebsstellen gem. Ril 100 im VJ, z.b.: FF: Frnkfurt Min Hbf. LAGE_KM_VJ Kilometerngbe Lge der Weiche/ Kreuzung in vermessungstechnischer Schreibweise im VJ 47/60

161 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) LAGE_KM_I_VJ AKTIV_J_VJ ABC_KZ_VJ ART_AEND Stnd: Kilometerngbe Lge der Weiche/ Kreuzung in Dtenbnkschreibweise im VJ Aktivierungsjhr im VJ Differenzierung der Nutzung, z.b.: A: Betriebsnotwendig T: Teilnutzung U: Zugngs-WK zu ABC-W V: mit Betrieb, Rückbu vorgesehen W: ohne Betrieb, Rückbu vorgesehen X: sisonl genutzte Anlge Z: zeitweise ußer Betrieb Art der Änderung BJ-VJ: N: Neubu RA: Rektivierung Ü: Übernhme T: Teilung S: Stilllegung RB: Rückbu A: Abgbe V: Verpchtung Z: Zusmmenlegung E: Erstz Sonst: Sonstiges Brücken Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise GE_BJ Geschäftseinheit im BJ: FuB RegN RB_BJ Regionlbereich im BJ: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ ANLAGEN_NR Anlgennummer ANLAGEN_UNR_BJ Anlgenunternummer im BJ STR_NR_BJ Streckennummer im BJ gem. Ril VON_KM_BJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im BJ BIS_KM_BJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im BJ VON_KM_I_BJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im BJ BIS_KM_I_BJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im BJ AKTIV_J_BJ Aktivierungsjhr im BJ FLAECHE_BJ Fläche im BJ in Qudrtmeter gem. Buwerksbuch, Angbe nur bei Anlgenunternummer /60

162 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: BAUART_BJ Burtngbe im BJ ZUST_KAT_BJ Zustndsktegorie der Brücke im BJ, gem. Ril (Buteil mit schlechtester Bewertung mßgebend, nur bei Anlgenunternummer 0000): LETZTE_BEGUTACHT_BJ Dtum der letzten Begutchtung im BJ, nur bei Anlgenunternummer 0000 GE_VJ Geschäftseinheit im VJ RB_VJ Regionlbereich im VJ NETZSEGMENT_VJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im VJ ANLAGEN_UNR_VJ Anlgenunternummer im VJ STR_NR_VJ Streckennummer im VJ gem. Ril VON_KM_VJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im VJ BIS_KM_VJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im VJ VON_KM_I_VJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im VJ BIS_KM_I_VJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im VJ AKTIV_J_VJ Aktivierungsjhr im VJ FLAECHE_VJ Fläche im VJ in Qudrtmeter gem. Buwerksbuch, Angbe nur bei Anlgenunternummer 0000 BAUART_VJ Burtngbe im VJ ZUST_KAT_VJ Zustndsktegorie der Brücke im VJ, gem. Ril (Buteil mit schlechtester Bewertung mßgebend, nur bei Anlgenunternummer 0000) (nlog BJ) LETZTE_BEGUTACHT_VJ Dtum der letzten Begutchtung im VJ, nur bei Anlgenunternummer 0000 ART_AEND Art der Änderung BJ-VJ: N: Neubu RA: Rektivierung Ü: Übernhme T: Teilung S: Stilllegung RB: Rückbu A: Abgbe V: Verpchtung Z: Zusmmenlegung E: Erstz Sonst: Sonstiges Tunnel Spltenüberschrift GE_BJ RB_BJ Erläuterungen / Verweise Geschäftseinheit im BJ: FuB RegN Regionlbereich im BJ: MI: Mitte 49/60

163 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ ANLAGEN_NR Anlgennummer (1 Anlgennr. = 1 Tunnelröhre) AKTIV_J_BJ Aktivierungsjhr im BJ STR_NR_BJ Streckennummer im BJ gem. Ril ANZ_STR_GL Anzhl der Streckengleise im Tunnel (pro Tunnelröhre) VON_KM_BJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im BJ BIS_KM_BJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im BJ VON_KM_I_BJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im BJ BIS_KM_I_BJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im BJ LAENGE_BJ Länge des Tunnels in Meter ZUST_KAT_ BJ Zustndsktegorie des Tunnels im BJ, gem. Ril : LETZTE_BEGUTACHT_BJ Dtum der letzten Begutchtung im BJ GE_VJ Geschäftseinheit im VJ RB_VJ Regionlbereich im VJ NETZSEGMENT_VJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im VJ AKTIV_J_VJ Aktivierungsjhr im VJ STR_NR_VJ Streckennummer im VJ gem. Ril VON_KM_VJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im VJ BIS_KM_VJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im VJ VON_KM_I_VJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im VJ BIS_KM_I_VJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im VJ LAENGE_VJ Länge des Tunnels in Meter ZUSTANDS_KAT_VJ Zustndsktegorie des Tunnels im VJ, gem. Ril LETZTE_BEGUTACHT_VJ Dtum der letzten Begutchtung im VJ ART_AEND Art der Änderung BJ-VJ: N: Neubu RA: Rektivierung Ü: Übernhme T: Teilung S: Stilllegung RB: Rückbu A: Abgbe V: Verpchtung Z: Zusmmenlegung 50/60

164 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) E: Erstz Sonst: Sonstiges Stnd: Stützbuwerke, BWK 3 Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise GE_BJ Geschäftseinheit im BJ: FuB RegN RB_BJ Regionlbereich im BJ: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ STR_NR_BJ Streckennummer im BJ gem. Ril VON_KM_BJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im BJ BIS_KM_BJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im BJ VON_KM_I_BJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im BJ BIS_KM_I_BJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im BJ ANLAGEN_NR Anlgennummer AKTIV_J_BJ Aktivierungsjhr im BJ LAENGE_BJ Länge des Stützbuwerks im BJ in Meter BAUART_BJ Stützwerksburt im BJ, z.b.: SW01: Schwergewichtsmuer SW02: Winkelstützmuer SW03: Spundwnd ZUST_KAT_BJ Zustndsktegorie des Stützbuwerks im BJ gem. Ril : LETZTE_BEGUTACHT_BJ Dtum der letzten Begutchtung im BJ GE_VJ Geschäftseinheit im VJ RB_VJ Regionlbereich im VJ NETZSEGMENT_VJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im VJ STR_NR_VJ Streckennummer im VJ gem. Ril VON_KM_VJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im VJ BIS_KM_VJ Kilometerngbe Ende des Abschnitts in vermessungstechnischer Schreibweise im VJ VON_KM_I_VJ Kilometerngbe Anfng des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im VJ 51/60

165 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) BIS_KM_I_VJ AKTIV_J_VJ LAENGE_VJ BAUART_VJ ZUST_KAT_VJ LETZTE_BEGUTACHT_VJ ART_AEND Stnd: Kilometerngbe Ende des Abschnitts in Dtenbnkschreibweise im VJ Aktivierungsjhr im VJ Länge des Stützbuwerks im VJ in Meter Angbe der Stützwerksburt im VJ Zustndsktegorie des Stützbuwerks im VJ gem. Ril Dtum der letzten Begutchtung im VJ Art der Änderung BJ-VJ: N: Neubu RA: Rektivierung Ü: Übernhme T: Teilung S: Stilllegung RB: Rückbu A: Abgbe V: Verpchtung Z: Zusmmenlegung E: Erstz Sonst: Sonstiges Bhnübergänge Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise GE_BJ Geschäftseinheit im BJ: FuB RegN RB_BJ Regionlbereich im BJ: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ ANLAGEN_NR_FABA Anlgennummer der Fhrbhn AKTIV_J_FABA_BJ Aktivierungsjhr der Fhrbhn im BJ STR_NR_BJ Streckennummer im BJ gem. Ril LAGE_KM_BJ Kilometerngbe im BJ, Lge des Bhnübergns in vermessungstechnischer Schreibweise LAGE_KM_I_BJ Kilometerngbe im BJ, Lge des Bhnübergngs in Dtenbnkschreibweise NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ ANLAGEN_NR_LST_BJ Anlgennummer der Leit- uns Sicherungstechnik im BJ AKTIV_J_LST_BJ Aktivierungsjhr der Leit- uns Sicherungstechnik im BJ BAUFORM_BJ Angbe der Buform im BJ: Blili: Blinklicht BÜ_WeS: wärterbed. BÜ m. elektr. Schrnke BÜ_WsT: wärterbed. BÜ m. sonstiger Technik dohli: doppelte Hlbschrnke m. Lichtzeichen 52/60

166 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: HLi: Hlbschrnke m. Lichtzeichen HBlili: Hlbschrnken m. Blinklicht Li: Lichtzeichen ntg: nicht technisch gesichert RBÜT V: Pintsch-Anrufschrnke Vs: Vollschrnke VsLi: Vollschrnke m. Lichtzeichen VsBlili: Vollschrnke m. Blinklicht VsnLi: Vollschrnken m. Lichtzeichen SBF: Sonderbuformen UEB_WACH_ART_BJ Angbe der Überwchungsrt im BJ: Bed: Bedienungsform von wärterbedienten Schrnken Fü: zuggesteuerte, fernüberwchte BÜ- Sicherungsnlge Hp: Funktionsüberwchung von signlgesteuerter BÜ- Sicherungsnlge Üs: Überwchungssignl Fü, Üs Hp, Fü Hp, Fü, Üs Hp, Üs Hp/Fü o_ü: ohne Überwchung ZUGGEST_BJ Zuggesteuerte Bhnübergngssicherungsnlge im BJ: j nein teilweise ntg (nicht technisch ges. BÜ) GE_VJ Geschäftseinheit im VJ RB_VJ Regionlbereich im VJ NETZSEGMENT_VJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im VJ AKTIV_J_FABA_VJ Aktivierungsjhr der Fhrbhn im VJ STR_NR_VJ Streckennummer im VJ gem. Ril LAGE_KM_VJ Kilometerngbe im VJ, Lge des Bhnübergns in vermessungstechnischer Schreibweise LAGE_KM_I_VJ Kilometerngbe im VJ, Lge des Bhnübergngs in Dtenbnkschreibweise ANLAGEN_NR_LST_VJ Anlgennummer der Leit- uns Sicherungstechnik im VJ AKTIV_J_LST_VJ Aktivierungsjhr der Leit- uns Sicherungstechnik im VJ BAUFORM_VJ Angbe der Buform im VJ UEB_WACH_ART_VJ Angbe der Überwchungsrt im VJ ZUGGEST_VJ Zuggesteuerte Bhnübergngssicherungsnlge im VJ 53/60

167 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) ART_AEND Art der Änderung BJ-VJ: N: Neubu RA: Rektivierung Ü: Übernhme T: Teilung S: Stilllegung RB: Rückbu A: Abgbe V: Verpchtung Z: Zusmmenlegung E: Erstz Sonst: Sonstiges Stnd: /60

168 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stellwerke Stnd: Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise GE_BJ Geschäftseinheit im BJ: FuB RegN RB_BJ Regionlbereich im BJ: MI: Mitte N: Nord O: Ost S: Süd SO: Südost SW: Südwest W: West NETZSEGMENT_BJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im BJ ANLAGEN_NR Anlgennummer AKTIV_J_BJ Aktivierungsjhr im BJ BAUFORM_BJ Angbe der Buform im BJ: Abluf-Stw: Ablufstellwerk DrTStw: Drucktstenstellwerk EStw: Elektronisches Stellwerk MStw: Mechnisches Stellwerk EMStw: Elektromechnisches Stellwerk EOW: EOW-Technik Steuerbez: Steuerbezirk sonst: sonstiges Stellwerksbuform STE_BJ Anzhl der ktiven Stelleinheiten für Signle und Weichen im BJ in Stück GE_VJ Geschäftseinheit im VJ RB_VJ Regionlbereich im VJ NETZSEGMENT_VJ Produktionsdurchführungsbereiche bei FuB; Netzsegmente der Geschäftseinheiten RegN und RNI im VJ AKTIV_J_VJ Aktivierungsjhr im VJ BAUFORM_VJ Angbe der Buform im VJ STE_VJ Anzhl der ktiven Stelleinheiten für Signle und Weichen im VJ in Stück ART_AEND Art der Änderung BJ-VJ: N: Neubu RA: Rektivierung Ü: Übernhme T: Teilung S: Stilllegung RB: Rückbu A: Abgbe V: Verpchtung Z: Zusmmenlegung E: Erstz Sonst: Sonstiges 55/60

169 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) 7.2 Anlgen der DB Sttion&Service AG Stnd: Ab- und Zugänge der Verkehrssttionen (Betriebsstellen) Vorjhr Spltenüberschrift Lnd Regionlbereich Bhnhofsmnger OE Bhnhofsmngement Bf-Nr Sttion Abgng Ril 100 VJ vorhnden Begründung Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Mehrere Orgnistionseinheiten (OE) gehören zum Bhnhofsmnger Abgänge, im letzten Berichtsjhr vorhnden Grund des Abgngs, z.b. Abbestellung der Zughlte durch den Auftrggeber Ab- und Zugänge der Verkehrssttionen (Betriebsstellen) Berichtsjhr Spltenüberschrift Lnd Regionlbereich Bhnhofsmnger OE Bhnhofsmngement Bf-Nr Sttion Zugng Ril 100 BJ vorhnden Begründung Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Mehrere Orgnistionseinheiten (OE) gehören zum Bhnhofsmnger Zugänge, im ktuellen Berichtsjhr neu Grund des Zugngs, z.b. Neubu Deltliste Qkz FB Spltenüberschrift Lnd Regionlbereich Bhnhofsmnger OE Bhnhofsmngement Bf-Nr Verkehrssttion Ril 100 Reisende je Tg/Sttion: Gruppe Bhnsteigbezeichnung VJ Bhnsteigbezeichnung BJ Bhnsteighöhe VJ [cm] Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Mehrere Orgnistionseinheiten (OE) gehören zum Bhnhofsmnger Bezeichnung durch verkehrliche Gleisnummer, leer wenn im BJ nch Neu-/Umbu in Betrieb genommen Bezeichnung durch verkehrliche Gleisnummer, leer wenn seit / im VJ rückgebut, bgesperrt oder ohne Zughlt 56/60

170 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Bhnsteighöhe BJ [cm] Stufenfreiheit VJ Stufenfreiheit BJ Anzurechnende Länge Wetterschutz IST VJ [m] Anzurechnende Länge Wetterschutz IST BJ [m] Länge Wetterschutz SOLL VJ [m] Länge Wetterschutz SOLL BJ [m] QKZ Bhnsteighöhe VJ [Punkte] QKZ Bhnsteighöhe BJ [Punkte] QKZ Stufenfreiheit VJ [Punkte] QKZ Stufenfreiheit BJ [Punkte] QKZ Wetterschutz VJ [Punkte] QKZ Wetterschutz BJ [Punkte] Summe QKZ VJ [Punkte] Summe QKZ BJ [Punkte] Summe gewichtete QKZ VJ [Punkte] Summe gewichtete QKZ BJ [Punkte] Bemerkungen Stnd: Kennzeichnung des IH-Objektes nch LuFV/Sonderprogrmm/nicht nrechenbre Effekte Deltliste Equipments Qkz BAQ Spltenüberschrift Equipment Lnd RB Bf-Nr Sttion Objektklsse Objektklssenbezeichnung Equipmentnme Delt Begründung Zu-/Abgänge Delt-Cluster Erläuterung der Verweise Erläuterungen / Verweise Equipmentnummer des Equipments, welches Zu- / oder Abgng im Berichtszeitrum ist BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regionlbereich Bhnhofsnummer Nme der Sttion Objektklsse, zu der ds IH-Objekt gehört Bezeichnung der Objektklsse, zu der ds IH-Objekt gehört Bezeichnung des Equipments Zu-/Abgng des jeweiligen Equipments gegenüber dem letzten Berichtsjhr Begründung zu Zu-/Abgng des jeweiligen Equipments gegenüber dem letzten Berichtsjhr Nummerierung der Begründung zu Zu-/ Abgng des jeweiligen Equipments gegenüber dem letzten Berichtsjhr Übernhme der Erläuterung us Splte 3 der Deltliste Cluster Qkz BAQ Deltliste Cluster Qkz BAQ Delt- Begründung Zu-/Abgänge Erläuterungen / Verweise Cluster 1 Sttion us Betriebsstellenliste entfllen Ist eine Sttion inktiv, so ist diese nicht Inhlt der Betriebsstellenliste 2 Sttion neu in Betriebsstel- Ist eine Sttion ktiv, so ist diese Inhlt der Be- 57/60

171 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Stnd: Delt- Begründung Zu-/Abgänge Erläuterungen / Verweise Cluster lenliste triebsstellenliste 3 Sttion EG nbpf Sttionen, welche nicht (mehr) dem Bestndsportfolio DB Sttion&Service AG zugeordnet sind. 4 Sttion neu EG BPF Sttionen, welche dem Bestndsportfolio DB Sttion&Service AG zugeordnet sind. 5 Dtenpflege, 5000er/1000er Dtenpflege von Equipments in einen nderen EQNr. 6 Dtenpflege, QS VG/NF- Zuordnung, uch KP-EQ 7 Dtenpflege, QS llgemein im Berichtszeitrum 8 Dtenpflege, keine AMP- Klsse zum jjjj 9 Dtenpflege, LÖVM/INAK m jjjj 10 Bumßnhme (Bewertungsgrund EIS) 11 Dtenpflege, Zustndsbewertung im Berichtszeitrum (Erstbewertung) Nummernkreis Dtenpflege erfolgte die Umnummerierung der Vorgänger-EQs mit deren Nchfolge-EQNr. unter Angbe der Vorgänger-EQNr ist ein Smmler für unterschiedlichste Begründungen zur Drstellung zur Qulitätssicherung in der Dtenpflege entfernen der Objektklsse m Equipment in SAP PM Sttus des Equipment in SAP PM Neu gebute bzw. mehr ls 2/3 grundinstndgesetzte Anlgen Bestndskorrektur: erste Zustndsbewertung des Equipments in diesen Berichtszeitrum In einem seprten Feld über der Tbelle Deltliste Equipments: Gesmtergebnis Qkz BAQ bundesweit (Note) jeweils Noten Qkz BAQ Jhr x und Noten Qkz BAQ Jhr y Deltliste Empfngsgebäude Bestndsportfolio Spltenüberschrift Lnd RB Bhnhofsmnger OE Bhnhofsmngement Ril 100 Bf-Nr Sttion Veränderung BJ Begründung 7.3 Verkehrssttionen RNI Veränderungen Verkehrssttionen RNI Erläuterungen / Verweise BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regionlbereich Mehrere Orgnistionseinheiten (OE) gehören zum Bhnhofsmnger Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Bhnhofsnummer Nme der Sttion mit Zu- oder Abgng EG BPF Zugng oder Abgng zum / us dem Portfolio EG BPF im Berichtsjhr Stichwortrtige Begründung zur Veränderung des o.g. Empfngsgebäudes Spltenüberschrift Abgänge Zugänge Verkehrssttionen Bemerkungen Verkehrssttionen Bemerkungen 58/60

172 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) Deltliste Qkz FB RNI Stnd: Spltenüberschrift Erläuterungen / Verweise Lnd BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Regio-Netz z.b. Kurhessenbhn (KHB) Streckennummer Streckennummer gem. Ril Bf-Nr Bhnhofsnummer Verkehrssttion Nme der Verkehrssttion bzw. Sttion gem. Ril 100 Ril 100 Abkürzung der Betriebsstelle gemäß Ril 100 der DB AG Reisende je Tg/Sttion: Werte us Anlge , Tb. 4, Zeile 1 bis 8, Gruppe Bhnsteigbezeichnung VJ Bezeichnung durch verkehrliche Gleisnummer, leer wenn seit / im BJ nch Neu-/Umbu in Betrieb genommen Bhnsteigbezeichnung BJ Bezeichnung durch verkehrliche Gleisnummer, leer wenn seit / im VJ rückgebut, bgesperrt oder ohne Zughlt Bhnsteighöhe x [cm] Bhnsteighöhe y [cm] Stufenfreiheit x Stufenfreiheit y Anzurechnende Länge Wetterschutz IST [m] x Anzurechnende Länge Wetterschutz IST [m] y Länge Wetterschutz SOLL [m] x Länge Wetterschutz SOLL [m] y Qkz Bhnsteighöhe x [Punkte] Qkz Bhnsteighöhe y [Punkte] Qkz Stufenfreiheit x [Punkte] Qkz Stufenfreiheit y [Punkte] Qkz Wetterschutz x [Punkte] Qkz Wetterschutz y [Punkte] Summe Qkz [Punkte] x Summe Qkz [Punkte] y Summe gewichtete Qkz x [Punkte] Summe gewichtete Qkz y [Punkte] Bemerkungen Kennzeichnung des IH-Objektes nch LuFV/Sonderprogrmm/nicht nrechenbre Effekte Deltliste Qkz BAQ (inkl. Optik) RNI Spltenüberschrift Qkz Gewichtete, bundesweite Qkz_BAQ x BAQ Gewichtete, bundesweite Qkz_BAQ y Erläuterungen / Verweise 59/60

173 LuFV II, Anlge 12.1: Infrstrukturktster (ISK) 7.4 DB Energie GmbH Stnd: Oberleitungs-Speisebezirke (OLSB) Zes Schltnlge OLSB ngelegt gelöscht Bemerkung Zes - Nme Schltnlge(n) OLSB - tt:mm:jjjj tt:mm:jjjj - Nme Nme hh:mm:ss hh:mm:ss 8 Anhng 1: Erläuterungen zur Schreibweise von Kilometerngben in Streckenmerkmls- und Stücklisten Die vermessungstechnische Schreibweise der Kilometrierungsngben wird in zwei Zifferngruppen, verbunden mit einem Pluszeichen (+), gegliedert. Die erste Gruppe erfsst Kilometer- und Hektometerngben (Dimension km), die zweite Gruppe enthält Dekmeter- und Meter (Dimension m). In EDV-Verfhren können Kilometerngben jedoch nicht ls Dezimlbruch bgelegt werden, d die Eindeutigkeit für Überlängen bei einem Aufddieren der Werte vor- und nch dem Pluszeichen nicht gegeben ist. Dher werden die Kilometerngben in die ihrerseits ebenflls eindeutige Dtenbnkschreibweise umgewndelt. Kilometerngben werden in Dtenbnkschreibweise ls numerische Werte mit 9 Stellen und ohne Dezimlstelle bgelegt. Positive Kilometerngben und km 0,0 + 0 werden mit einer Zhl >= bgelegt. Negtive Kilometerngben werden mit einer Zhl < bgelegt. Für die Umsetzung der vermessungstechnischen Schreibweise nch Dtenbnkformt bzw. des Dtenbnkformtes nch vermessungstechnischer Schreibweise knn der folgende Algorithmus verwendet werden: 1. Umwndlung vermessungstechnische Schreibweise in Dtenbnkformt: Wenn km1* km2<0 Dnn km3=km1* km Sonst km3=km1* km km1: km-bereich mit einer Nchkommstelle (Dimension km) km2: Überlängenbereich (2-stellig) und m-bereich (2-stellig) (Dimension m) km3: Dtenbnkformt 2. Umwndlung Dtenbnkformt in vermessungstechnische Schreibweise Wenn km3 > Dnn km1= INT((km )/10.000)/10 km2=(km )-km1* km (vermessungstechnische Schreibweise)=km1 + km2 Sonst km1=int((km (/10.000)/10 km2=(km )-km1* km (vermessungstechnische Schreibweise)=km1 + km2 km1: km-bereich mit einer Nchkommstelle (Dimension km) km2: Überlängenbereich (2-stellig) und m-bereich (2-stellig) (Dimension m) km3: Dtenbnkformt (INT=Integer: Nchkommstellen einer Zhl werden ohne Runden bgeschnitten.) 60/60

174 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Inhltsverzeichnis 1 Qulitätskennzhl (Qkz) Theoretischer Fhrzeitverlust (ThFzv) Grundlgen Infrstrukturmängel Geschwindigkeitsktegorien v Zul, v Soll, v Ist und v L Soll-Geschwindigkeit v Soll Berechnung der Qkz ThFzv und der Zielwerterreichung Berechnung des ThFzv für die Infrstrukturmängel, die im Jhresfhrpln berücksichtigt sind Berechnung des ThFzv für die Infrstrukturmängel-L (mit mehr ls 100 Tgen Bestehenszeit), die nicht im Jhresfhrpln berücksichtigt sind Berechnung Zielwerterreichung Einzelregelungen Streckenusschlussliste Mängelstellenbedingte Fhrdynmik (MFD) im Jhresfhrpln: Bumßnhmen: Verfhren bei der Stilllegung oder Abgbe von Streckenbschnitten Abbestellung von Strecken oder Streckenbschnitten während der Vertrgslufzeit Abschnitte des ISK-Streckennetzes ohne Geschwindigkeitsdten us den betrieblichen Infrstrukturdten: ISK-Editor Qkz Anzhl der Infrstrukturmängel (Anz-I) Allgemeines Ermittlung der Anzhl der Infrstrukturmängel Qkz Zustndsktegorie voll- und teilerneuerte Brücken (ZuB) Allgemeines Ermittlung der Qkz ZuB Berechnung von nicht snktionsbewehrten, weiteren Qkz (wqkz) wqkz Störbestehenszeiten Anlgenlter wqkz Alter Weichen/Kreuzungen wqkz Alter Gleise wqkz Alter Brücken wqkz Gesmtzustndsnote Brücken wqkz Gesmtzustndsnote Tunnel wqkz Gesmtzustndsnote Stützbuwerke Buwerksklsse Anhng 1: Gründe für Geschwindigkeitsbweichungen Anhng 2: Streckenusschlussliste Anhng 3: Berechnungsbeispiele Alter Gleise /29

175 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Qulitätskennzhl (Qkz) Theoretischer Fhrzeitverlust (ThFzv) 1.1 Grundlgen Ds Befhren einer Strecke mit Infrstrukturmängeln führt zu längeren Fhrzeiten gegenüber dem Zustnd ohne Infrstrukturmängel. Diese Fhrzeitverlängerung resultiert us der reduzierten Geschwindigkeit beim Befhren des Infrstrukturmngels sowie den Auswirkungen der Brems- und Beschleunigungsvorgänge vor und nch dem Infrstrukturmngel. Sie wird ls Fhrzeitverlust bezeichnet. Der Fhrzeitverlust in der Brems- und in der Beschleunigungsphse wird durch den Zugmix (SPFV, SPNV, SGV), durch ds eingesetzte Triebfhrzeug mit seinen Prmetern und durch die jeweiligen Zuglsten bestimmt. Insofern unterliegt diese Komponente lufenden Änderungen. Um diese Veränderungsfktoren uszuschließen und lngfristige Zielstellungen zur Reduzierung der Auswirkungen von Infrstrukturmängeln uf den Eisenbhnbetrieb zu vereinbren, wird eine objektiv ermittelbre, llein n der Infrstruktur orientierte Größe, der ThFzv, verwendet. Er bezeichnet den Fhrzeitverlust, den ein theoretischer Zug (Beschleunigungs-/ Bremsvermögen = ) beim Befhren des ISK-Streckennetzes ddurch hinzunehmen ht, dss mängelbedingt nicht lle Strecken mit der Geschwindigkeit befhren werden können, die dort möglich wäre, wenn die Strecken sich in einem einwndfreien Zustnd befänden. Die Vergleichbrkeit des Zustndes der Infrstruktur in den einzelnen Jhren der Lufzeit der LuFV II ist durch den ThFzv gegeben. Zeitliche Bsis für die Berechnung der Qkz ist ds jeweilige Berichtsjhr. Dies ist in Anlge 12.1 definiert. 1.2 Infrstrukturmängel Bei den Infrstrukturmängeln werden zwei Ktegorien unterschieden: 1. Infrstrukturmängel im Jhresfhrpln (Infrstrukturmängel J): Infrstrukturmängel-J sind die Infrstrukturmängel, die im mßgebenden Jhresfhrpln enthlten sind. Sie werden für den ThFzv erfsst, uch wenn sie unterjährig beseitigt werden sollten. Als mßgebender Jhresfhrpln gilt die Fhrplnnpssung im Juni des Berichtsjhres (Termin Fhrplnnpssung gem. EIBV: zweiter Smstg im Juni um 24 Uhr). Die dem Jhresfhrpln zugrunde liegenden Geschwindigkeiten sind im korrespondierenden Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) hinterlegt. Jeweils m ersten Werktg nch der (Juni-) Fhrplnnpssung wird dem EBA eine elektronische Kopie des zum mßgebenden Fhrpln korrespondierenden VzG zur Verfügung gestellt. 2. Infrstrukturmängel, die im Jhresfhrpln nicht enthlten sind (Infrstrukturmängel-L): Für Infrstrukturmängel, die nicht im mßgebenden Jhresfhrpln gemäß Ziffer 1. berücksichtigt werden, sind keine Geschwindigkeitsdten im korrespondierenden VzG hinterlegt. Für diese Infrstrukturmängel-L gilt die L-Geschwindigkeit (v L ). Der v L wird die Ist-Geschwindigkeit (v Ist ) mit den Geschwindigkeitsdten us dem jeweils gültigen VzG bzw. dem VzG us der (Juni-) Fhrplnnpssung gegenüber gestellt. D die Erfssung von Infrstrukturmängel-L in Bezug zum jeweils gültigen Fhrpln erfolgt, ist der Zeitrum zwischen dem (Dezember-) Fhrplnwechsel des dem Be- 2/29

176 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd richtsjhr vorusgehenden Jhres (Termin Fhrplnwechsel gem. EIBV: zweiten Smstg im Dezember um 24 Uhr) und dem mßgebenden Jhresfhrpln (Juni- Fhrplnnpssung) gesondert zu betrchten: in diesem Zeitrum gilt für die Erfssung der Infrstrukturmängel-L ds zum (Dezember-) Fhrplnwechsel korrespondierende VzG. Für Infrstrukturmängel-L, die in diesem Zeitrum erfsst wurden und die mit der (Juni-) Fhrplnnpssung in den mßgebenden Jhresfhrpln übernommen werden (und dmit ls Infrstrukturmngel-J erfsst werden), erfolgt keine Anrechnung ls Infrstrukturmängel-L, um eine Doppelerfssung zu vermeiden. Im umgekehrten Fll erfolgt für Infrstrukturmängel-L, die in diesem Zeitrum im Jhresfhrpln (Dez.-Fhrplnwechsel) enthlten wren und die erst b der (Juni-) Fhrplnnpssung ls Infrstrukturmängel-L geführt werden, eine Ncherfssung für die Monte Dezember bis Mi des Berichtsjhres. Jeweils gültiges VzG für die Erfssung der Infrstrukturmängel-L und die Berechnung des ThFzv, L: 1. Dez. x-1 Berichtsjhr x 30. Nov. x Stichtge für Erfssung Infrstrukturmängel-L: gültiges VzG für Erfssung Infrstrukturmängel-L: 1. Sonderfll: Infrstrukturmängel-L geht in Jfpl: Dez.-Fhrplnwechsel Infrstrukturmngel-L us L-Liste streichen geht in Jfpl Juni-Fhrplnnpssung = mßg. Jhresfhrpln Erfssung in SGL SGL Infrstrukturmängel-J 2. Sonderfll: Infrstrukturmängel-L kommt us Jfpl: Infrstrukturmngel-L in L-Liste ergänzen kommt us Jfpl L Infrstrukturmängel-L Jeweils m ersten Werktg nch dem (Dezember-)Fhrplnwechsel wird dem EBA eine elektronische Kopie des zum (Dezember-)Fhrplnwechsel korrespondierenden VzG zur Verfügung gestellt. Lngsmfhrstellen (L) 1 werden von der DB Netz AG tgesktuell erfsst. Hierin sind L enthlten, die mngelbedingt sind (Infrstrukturmängel-L) und solche, die nicht mngelbedingt sind. Zu den Infrstrukturmängel-L, die zu berücksichtigen sind, zählen: ) L ufgrund von Infrstrukturmängeln gemäß Anhng 1, Ziffer 2. ) b) L, die durch den Einbu von Hilfsbrücken entstehen, sofern es sich nicht um eine Hilfsbrücke nch f) hndelt. c) L n Bhnübergängen, die nicht im Verntwortungsbereich der DB Netz AG liegen und uf Grund von behördlichen Anordnungen oder im Vorgriff uf behördliche Anordnungen (AnoL(BÜ)) eingerichtet werden. Als im Vorgriff uf behördliche Anordnungen eingerichtet gelten solche L n Bhnübergngen, von deren Anordnung durch ds EBA die DB Netz AG uf Grund der festgestellten Sicherheitsmängel (in ller Regel bei BÜ-Schuen oder Inspektionen mit Beteiligung des EBA mit entsprechendem Protokoll) usgehen muss, ds ihr Zumutbre unternommen ht und 1 einschließlich elektronisch signlisierter L (z.b.: LZB, ETCS) 3/29

177 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd dies dokumentiert ht. Die bschließende und ussgefähige Dokumenttion ist der EBA-Abteilung 4 innerhlb von 4 Wochen nch Einrichtung der L zuzustellen. Ds EBA entscheidet, sofern die Einzelnrechnung m Ende des Berichtsjhres geltend gemcht wird, uf Bsis und nch Prüfung der vorgelegten Dokumenttion über die Anerkennung der im Vorgriff ngeordneten AnoL(BÜ). Nicht zu den Infrstrukturmngel-L zählen: d) Bu-L [s. uch Ziff lit. b)] e) Schutz-L 2 f) L, die durch den Einbu von bubedingten 3 Hilfsbrücken entstehen g) L, die us geplnten, ber nicht relisierten Mßnhmen resultieren (s. uch lit. c)) h) L us Gründen der streckenbedingten Infrstrukturuslegung im Sinne von Anhng 1, Ziffer 1. Die DB Netz AG fertigt montlich eine Zusmmenstellung ller m Stichtg (letzter Klendertg des Monts) bestehenden L-Stellen einschließlich ihrer Ktegorisierung nch ) bis h) entsprechend der Anlge Diese Liste wird dem EBA m 20. des Folgemonts übersndt. Eine Zusmmenstellung ller Infrstrukturmängel-L gem. ) bis c), die zum jeweiligen Stichtg älter ls 100 Tge wren, wird in ds jährlich vorzulegende Infrstrukturktster (ISK) ufgenommen. 1.3 Geschwindigkeitsktegorien v Zul, v Soll, v Ist und v L Eine Strecke wird grundsätzlich durch die Zulässige Geschwindigkeit (v Zul, Geschwindigkeit, für die die Strecke hergestellt wurde; wird im Kopf der jeweiligen Streckentbelle in den VzG usgewiesen), chrkterisiert. Die v Zul knn n verschiedenen Stellen im Netz us objektiven Gründen der Infrstrukturuslegung nicht erreicht werden. Die ddurch reduzierte Geschwindigkeit ist die Soll-Geschwindigkeit (v Soll ). Sie ist der Mßstb, n dem der ThFzv für Infrstrukturmängel-J gemessen wird. Die für die Abweichung der v Soll von der v Zul mßgeblichen Gründe sind im Anhng 1, Ziffer 1, ufgeführt. Die Ist-Geschwindigkeit (v Ist ) in der Streckenmerkmlsliste (SML) / Streckengeschwindigkeitsliste (SGL) ist definiert ls die örtlich zulässige Geschwindigkeit nch dem mßgebenden VzG. Die in der Splte 2 dieses VzG gennnte v Ist ist die für die Ermittlung der Qkz mßgebende v Ist. In der SGL wird die zu der in der Splte 2 gennnten Geschwindigkeit korrespondierende Streckenklsse streckenbschnittsweise ufgeführt; dies knn zur Bildung eines neuen Abschnitts führen. Die L-Geschwindigkeit (v L ) ist die Geschwindigkeit, die ufgrund einer L gefhren werden knn. Die für die Abweichung der v Soll von der v Ist bzw. v Ist von der v L mßgeblichen Gründe sind im Anhng 1, Ziffer 2, ufgeführt. Bsis für v Zul, v Soll und v Ist sind die betrieblichen Infrstrukturdten. Diese werden in der SML/SGL des jeweiligen ISK bgebildet. Sofern in Einzelfällen eine mnuelle Anpssung notwendig ist, s. Pkt Schutz-L: Lngsmfhrstelle us Gründen des Arbeitsschutzes 3 Bubedingt bedeutet, dss die Hilfsbrücke uf Grund von Bumßnhmen eingerichtet wird, denen kein Infrstrukturmngel vorn gegngen ist. 4/29

178 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Die SGL ist gegenüber der SML eine zu Prüfzwecken durch Reduzierung von Attributen und Zusmmenfssung von Abschnitten verringerte Liste (Struktur und Inhlte von SML/SGL: s. Anlge 12.1). Abweichungen der Angben in der SML/SGL (z.b. durch Übernhme von Prüfergebnissen us dem Vorjhr) von den Angben der betrieblichen Infrstrukturdten sind in der SGL und SML mit Angbe des Grundes zu kennzeichnen. 1.4 Soll-Geschwindigkeit v Soll Die Werte der v Soll der einzelnen Streckenbschnitte sind über die Jhre veränderlich. Die Veränderungen der v Soll sind nch Mßgbe der folgenden Bestimmungen mit dem Bund bzustimmen. Zu unterscheiden sind die folgenden Änderungen der v Soll des Berichtsjhres zur v Soll des jeweiligen Vorjhres: (: bleibt frei); infolge von Verfhren nch 11 Abs. 1 (Verringerung der Kpzität einer Strecke) oder 18 bis 18d AEG (b); infolge der Korrektur von Dten- oder Eingbefehlern (c); ndere begründete Fälle (d); us Gesetzen/ Verordnungen (e). b) Änderungen der v Soll infolge von Verfhren nch 11 Abs. 1 oder 18 bis 18d AEG: Änderungen der v Soll infolge von Verfhren nch 11 Abs. 1 AEG (Verringerung der Kpzität einer Strecke) oder 18 bis 18d AEG (Buvorhben) sind dem Bund für jeden Streckenbschnitt schriftlich nzuzeigen. Diese v Soll -Änderungen werden b dem Berichtsjhr wirksm, in dem die jeweilige Änderung der v Soll infolge der Verfhren nch 11 Abs. 1 AEG oder 18 bis 18 d AEG zulässig ist. Die Anzeige der us dem betreffenden Verfhren resultierenden Änderung der v Soll knn im Zuge des Verwltungsverfhrens (z.b. Antrg uf Einleitung des Verfhrens) erfolgen, es muss dnn ber ein usdrücklicher Hinweis uf die bebsichtigte Änderung der v Soll erfolgen. Der rechtliche Prüfmßstb für Entscheidungen uf der Grundlge des 11 Abs. 1 AEG bzw. der 18 bis 18d AEG bleibt hierdurch unberührt. c) Änderungen der v Soll infolge der Korrektur von Dten- oder Eingbefehlern: Änderungen der v Soll infolge der Korrektur von Dten- oder Eingbefehlern sind dem Bund für jeden Streckenbschnitt mit Begründung nzuzeigen. d) Änderungen der v Soll in nderen begründeten Fällen: Andere ls die unter lit. b), c) und e) gennnten Änderungen der v Soll, z.b. solche us unternehmenswirtschftlichen oder verkehrlichen Erwägungen, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Bundes durchgeführt werden. Die entsprechenden Mßnhmen werden erst dnn durchgeführt, wenn der Bund der Änderung der v Soll zugestimmt ht. Sie sind beim Bund für jeden Streckenbschnitt schriftlich unter Drlegung der Gründe zu bentrgen. Ein solcher Grund knn uch die Veröffentlichung der DB Netz AG über die Absicht der duernden Einstellung des Betriebs einer Strecke im Sinne von 11 Abs. 1 und Abs. 1 AEG sein. e) Änderungen der v Soll us Gesetzen/ Verordnungen Ist eine Soll-Geschwindigkeitsänderung ufgrund neuer oder geänderter Vorgben eines Gesetzes bzw. einer Verordnung zwingend erforderlich, sind diese dem Bund für jeden Streckenbschnitt mit Begründung nzuzeigen. 5/29

179 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Für lle Änderungen nch b) e) gilt: Die SML/SGL sowie die Delt-Liste des jeweiligen Berichtsjhres zum jeweiligen Vorjhr enthlten die Angben, in welche der verschiedenen Ktegorien b) - e) die Änderung der v Soll fällt. Um eine zeitliche Entzerrung des Prüfprozesses zu erreichen, sollen bereits vor Vorlge der SML/SGL Anträge und Anzeigen uf Änderungen der v Soll nch b) bis e) beim Bund vorgelegt werden. Bezüglich der beim Bund vorzulegenden Unterlgen gelten die Regelungen der Richtlinie 457 in der Fssung vom Der Bund teilt seine Entscheidung b Zugng der Anträge/Anzeigen, die uch in der SML/SGL enthlten sein können, innerhlb von drei Monten mit, sofern die jeweils relevnten Unterlgen gemäß Ril 457 vollständig vorgelegt wurden. Anderenflls teilt der Bund seine Entscheidung innerhlb von drei Monten nch Vorlge der vollständigen Unterlgen mit.erfolgt innerhlb der drei Monts-Frist keine Entscheidung, so gilt die Zustimmung ls erteilt. Im Flle der Ablehnung der bentrgten/ngezeigten Änderungen sind die Gründe der Ablehnung drzulegen. Übersteigt die Anzhl der Anträge/ Anzeigen 500 Stück pro Qurtl, gilt die Entscheidungsfrist von drei Monten nicht für die Anträge/ Anzeigen, die über die Grenze von 500 Stück pro Qurtl hinus eingereicht werden.. Aufeinnder folgende Abschnitte mit ein und derselben Begründung gelten hierbei ls eine Änderung. 1.5 Berechnung der Qkz ThFzv und der Zielwerterreichung Der Bsiswert, der die Grundlge für die Ermittlung der Qulitätszielwerte 2015 ff drstellt, wurde unter Berücksichtigung der Berechnungsmethodik der LuFV II us geprüften Dten der Vorjhre sowie Prognosen für ds Jhr 2014 generiert. Der ThFzv für ds gesmte ISK-Streckennetz berechnet sich ls Summe us dem ThFzv für die Infrstrukturmängel, die im Jhresfhrpln berücksichtigt sind und dem ThFzv für die Infrstrukturmängel-L (mit mehr ls 100 Tgen Bestehenszeit), die nicht im Jhresfhrpln berücksichtigt sind. Es werden ein Wert für ds gesmte ISK-Streckennetz sowie Teilwerte getrennt nch Fern- und Bllungsnetz (FuB) sowie Regionlnetz (RegN inkl. RNI) usgewiesen Berechnung des ThFzv für die Infrstrukturmängel, die im Jhresfhrpln berücksichtigt sind Der ThFzv innerhlb des Jhresfhrplns berechnet sich für Infrstrukturmängel-J ls die Fhrzeitdifferenz, die sich us dem Befhren des entsprechenden Streckenbschnitts (entspricht einer Zeile in der SGL) mit v Ist sowie mit v Soll ergibt. Die Einzelwerte ThFzv ller Streckenbschnitte des Jhresfhrplns werden nschließend für ds gesmte ISK- Streckennetz ddiert. Hierfür ist folgende Formel nzuwenden: ThFzv Jfpl n s 60 ( v s v i1 Ist, i soll, i i i ) ThFzv Jfpl : ThFzv für ds ISK-Streckennetz uf Grund von im Jhresfhrpln berücksichtigten Differenzen v Ist - und v Soll [min] i: einzelner Streckenbschnitt = eine Zeile in der SGL n: Anzhl der Abschnitte mit Abweichung v Ist und v Soll in der SGL 6/29

180 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI s: Länge des Abschnitts mit Abweichung v Ist und v Soll im Berichtsjhr [km] v Ist : Ist-Geschwindigkeit [km/h] v Soll : Soll-Geschwindigkeit [km/h] 60: Umrechnungsfktor [min/h] Stnd Berechnung des ThFzv für die Infrstrukturmängel-L (mit mehr ls 100 Tgen Bestehenszeit), die nicht im Jhresfhrpln berücksichtigt sind Der ThFzv ußerhlb des Jhresfhrplns berechnet sich für Infrstrukturmängel L ls die Fhrzeitdifferenz, die sich us dem Befhren des Streckenbschnittes mit v L sowie mit v Ist ergibt. Der ThFzv wird montlich zum Stichtg (= letzter Tg des Monts) nur für diejenigen Infrstrukturmängel-L berechnet, die m Stichtg bestehen und eine Bestehensduer von mehr ls 100 Klendertgen ufweisen. Die Einzelwerte ThFzv dieser Infrstrukturmängel L werden nschließend für ds gesmte ISK-Streckennetz montsweise ddiert. Aus der Summe ller Montswerte, geteilt durch 12, ergibt sich der Jhreswert ThFzv für die Infrstrukturmängel-L. Die Infrstrukturmängel-L ußerhlb des Jhresfhrplns werden entsprechend ihrer jeweiligen Wirkrichtung erfsst. Der ThFzv berechnet sich ls die Fhrzeitdifferenz, die sich us dem Befhren des Infrstrukturmngels mit v L sowie mit v Ist ergibt. Hierfür ist folgende Formel nzuwenden: ThFzv L Nov( m) n s 60 ( v jdez( m1) i1 L, i ist; i 12 i s v i ) ThFzv L : ThFzv durch Infrstrukturmängel ußerhlb des Jhresfhrplnes für ds ISK- Streckennetz [min] j: Monte von Dezember des Vorjhres (m-1) bis November des Berichtsjhres m i: einzelner Streckenbschnitt m: jeweils Anzhl Infrstrukturmängel-L älter 100 Tge m Montsende s: Länge des Abschnitts mit Infrstrukturmngel lt. L-Dtenbnk [km] v L : L-Geschwindigkeit für den Infrstrukturmngel-L [km/h] v Ist : Ist-Geschwindigkeit [km/h] 60: Umrechnungsfktor [min/h] Berechnung Zielwerterreichung Die Betrchtung der Zielwerterreichung des ThFzv beinhltet drei Schritte ( + ist immer ein Zuwchs, - ist immer eine Verringerung eines zuvor gennnten Wertes): 1. Feststellung Wert im Berichtsjhr in Minuten FuB RegN(inkl. RNI) DB Netz ThFzv-Jfpl Gesmt + ThFzv-L Gesmt = ThFzv Gesmt ThFzv-Jfpl = Theoret. Fhrzeitverlust im Jhresfhrpln ThFzv-L = Theoret. Fhrzeitverlust ußerhlb des Jhresfhrplns 7/29

181 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Berechnung Zielwerterreichung im Berichtsjhr Vom vertrgsdefinierten Zielwert im Berichtsjhr gem. Anlge 13.6 wird der im Berichtsjhr erfsste ThFzv des ISK-Streckennetzes bgezogen. Dieser Wert wird zu Neutrlistionszwecken im Weiteren um den Betrg ThFzv us nichtbulichen Effekten und Sonderprogrmmen reduziert. Hinzugerechnet wird ein puschler Aufschlg für ngeordnete Lngsmfhrstellen im BÜ-Bereich. vertrgsdefinierter ThFzv Zielwert in Minuten FuB RegN(inkl. RNI) DB Netz - ThFzv Gesmt - ThFzv NBE (Bsisjhr bis BJ) - ThFzv SP (Bsisjhr bis BJ) + puschler Aufschlg AnoL(BÜ) = ThFzv Zielerreichung * * * NBE = nichtbuliche Effekte, SP = Sonderprogrmme, BJ = Berichtsjhr, VJ = Vorjhr Ist der Wert des ThFzv Zielerreichung (*) gleich oder größer 0, wurde die vertrgliche Vorgbe um diesen Wert besser erfüllt, ist der Wert < 0, wurde die vertrgliche Vorgbe in dieser Höhe nicht erfüllt. Auf Grund der Ttsche, dss die ngeordneten Lngsmfhrstellen n Bhnübergängen zum Teil zeitlich von der DB Netz AG nicht bzw. nur geringfügig beeinflussbr sind, wird der Fhrzeitverlust um eine Puschle in Höhe von 10 Minuten verringert. Die DB Netz AG knn, wenn und soweit der ThFzv den vertrglich vereinbrten Zielwert überschreitet, eine Einzelfllprüfung der AnoL(BÜ) für ds entsprechende Berichtsjhr verlngen. Der hierus resultierende Wert ist vom ttsächlichen Fhrzeitverlust des Berichtsjhres bzuziehen, soweit er die vorgennnte Puschle überschreitet. Die nichtbulichen Effekte werden in ihren Auswirkungen jeweils einzeln berechnet und summiert und können der Anlge zum IZB (ISK) entnommen werden. Nichtbuliche Effekte sind z.b.: Dtenkorrekturen Ausschlusskriterium kein VzG, SKVerb (Pkt ) 3. Deltbetrchtung Berichtsjhr zum Vorjhr in Minuten FuB RegN (inkl. RNI) DB Netz ThFzv-Jfpl Gesmt (VJ-BJ) + ThFzv-L Gesmt (VJ-BJ) = ThFzv Gesmt (VJ-BJ) - ThFzv NBE (VJ-BJ) - ThFzv SP (VJ-BJ) + puschler Aufschlg AnoL(BÜ) = ThFzv (VJ-BJ) NBE = nichtbuliche Effekte, SP = Sonderprogrmme, BJ = Berichtsjhr, VJ = Vorjhr, 8/29

182 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd In der Anlge zum IZB (ISK) ist die Erläuterung zur Berechnung der Qkz im Berichtsjhr [Eingngsdten, nicht nrechenbre Effekte, etc.] und die Berechnung der IST-Werte des Berichtsjhres beschrieben. Der Ermittlung des ThFzv liegt zugrunde, dss die Auswirkungen von Infrstrukturmängeln uf die gewöhnlichen Fhrtrichtungen der Züge (Regelgleis) berücksichtigt werden. Bei zweigleisigen Strecken werden Infrstrukturmängel je Fhrtrichtung berücksichtigt. Auf eingleisigen Strecken, uf denen ds Gleis in beiden Fhrtrichtungen befhren wird, werden die Auswirkungen von in beide Richtungen wirkenden Infrstrukturmängeln zweiml, d.h. für jede Fhrtrichtung, berücksichtigt. Einseitig wirkende Infrstrukturmängel werden nur einml berücksichtigt. Für die durchgehenden Huptgleise in Bhnhöfen gelten diese Regelungen entsprechend. Bei der Berechnung des ThFzv wird nur der mängelbehftete Streckenbschnitt berücksichtigt. Die Streckenbschnitte zwischen dem Mngel und der nächsten Betriebsstelle werden in den ThFzv nicht eingerechnet. 1.6 Einzelregelungen Generell: Bei Anwendung der im Folgenden beschriebenen Regelungen sind in der SGL/SML und/oder in den montlichen L-Listen die betreffenden Stellen zu kennzeichnen Streckenusschlussliste Für die Berechnung des ThFzv werden Strecken/ längere zusmmenhängende Streckenbschnitte mit sehr geringer Belstung nicht berücksichtigt. Zur genuen Abgrenzung wurde deshlb eine für die Lufzeit der LuFV II verbindliche Streckenusschlussliste vereinbrt (s. Anhng 2). Als Grundlge für deren Erstellung ht die DB Netz AG dem EBA eine Streckenliste vorgelegt, us der uch Angben zur bschnittsweisen Anzhl der Züge hervorgehen. Die Anzhl Züge bsiert uf den Streckenbelstungslisten (SBL) ls Teilsystem us dem Informtionssystem Betriebsleistungen (IBL) der DB Netz AG. Alle von der DB Netz AG bennnten Strecken/ Streckenbschnitte ht ds EBA insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dss im Jhr 2013 nicht mehr ls 365 Züge uf den Strecken(-bschnitten) fuhren, restriktiv geprüft. In wenigen Einzelfällen wurde uch die nchvollziehbr bsehbre Entwicklung einer Strecke oberhlb dieser Mindestgrenze im Zeitrum der LuFV II mit einbezogen. Die demnch ermittelten Strecken, die bei der Ermittlung des ThFzv nicht berücksichtigt werden, sind in Anhng 2 bschnittsgenu und bschließend ufgeführt. Eine Anwendung der Vorschriften us dieser Anlge ist für diese Strecken nicht erforderlich Mängelstellenbedingte Fhrdynmik (MFD) im Jhresfhrpln: Eine Reduzierung der v Soll uf Grund der Fhrdynmik im Zusmmenhng mit Infrstrukturmängeln ist nicht zulässig. In diesen Fällen wird die Abweichung der v Ist von v Soll uf diesem Abschnitt mit dem Grund Abweichung Mngel "MFD" (siehe Anhng 1, Ziffer 2) gekennzeichnet. Diese Abweichung zwischen v Ist von v Soll wird bei der Berechnung des ThFzv nicht berücksichtigt. 9/29

183 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Bumßnhmen: 10/29 Stnd ) Bumßnhmen, die im Jhresfhrpln berücksichtigt sind: Buzeitlich gesperrte Strecken werden ls Bestndteil der Gesmtstreckenliste gemäß Anlge 12.1 ufgeführt. Lngfristige Bumßnhmen, die in den betrieblichen Infrstrukturdten (GFD-I Dtenbnk oder Nchfolgelösung) enthlten sind, können zu einer Differenz zwischen v Ist und v Soll führen. Sofern dieser Bumßnhme kein Infrstrukturmngel ( J oder L) vorngegngen ist, wirkt sich diese Abweichung nicht uf den ThFzv us. Sie sind in der SGL/ SML gesondert uszuweisen (Ktegorie_Abw = Bumßnhme). Wenn im Bereich einer Bumßnhme ein Infrstrukturmngel ( J oder L) vorhnden wr, wirkt er sich bis zur Inbetriebnhme uf den ThFzv us und wird uch dnn vollständig mit der Differenz zwischen v Ist und v Soll uf dem mngelbehfteten Abschnitt berechnet, wenn die v Ist durch die Bumßnhme und ohne Mngelgrund weiter herbgesenkt wird. Eine Herusrechnung des Delts zwischen mngelbedingter und bubedingter v Ist unterbleibt in diesem Fll sowohl bei der Entstehung ls uch bei der Beseitigung des Mngels.Der Infrstrukturmngel wird im Rhmen einer Nchberbeitung in die SML/SGL eingerbeitet. Die DB Netz AG knn, wenn und soweit der ThFzv den vertrglich vereinbrten Zielwert überschreitet, eine Einzelberechnung des Delts zwischen mngelbedingter und bubedingter v Ist für ds entsprechende Berichtsjhr vorlegen. b) Bumßnhmen, die nicht im Jhresfhrpln berücksichtigt sind : Bumßnhmen ußerhlb des Jhresfhrplns können zu einer L-Stelle führen (Differenz zwischen v L und v Ist ). Sofern dieser Bumßnhme kein Infrstrukturmngel ( J oder L) vorngegngen ist, wirkt sich diese Abweichung nicht uf den ThFzv us (Bu- L). Wenn im Bereich einer Bumßnhme ein Infrstrukturmngel ( J oder L) vorhnden wr, wirkt sich dieser Infrstrukturmngel bis zur Inbetriebnhme uf den ThFzv us. Der Infrstrukturmngel ist mit den Abmessungen und Geschwindigkeitswerten uszuweisen. Die unter ) beschriebene Berechnung für eine bubedingte Herbsetzung der Geschwindigkeit in einem Mngelbschnitt gilt sinngemäß uch für die v L. c) geplnte ber nicht relisierte Bumßnhmen (Geschwindigkeitserhöhungen): Geschwindigkeitserhöhungen uf Grund von Bumßnhmen, die bei der Erstellung des Jhresfhrplns berücksichtigt, ber im Berichtsjhr (noch) nicht durchgeführt wurden, führen in der Regel zur Einrichtung einer L-Stelle, die nicht zu den Infrstrukturmängel- L zählen. Wird dgegen im VzG nur die v Soll herufgesetzt, ohne dss die v Ist ngepsst wird, führt dies zu einem Infrstrukturmngel-J, der bei der Berechnung des ThFzv berücksichtigt wird. d) Für lle Bumßnhmen gilt: Knn die v Soll b Inbetriebnhme insbesondere wegen des noch vorzunehmenden Belstungsstopfgngs vorübergehend nicht erreicht werden, gilt diese Geschwindigkeitsreduzierung ls zur Bumßnhme gehörend und wirkt sich nicht uf den ThFzv us. Liegt der Bumßnhme ein Infrstrukturmngel zu Grunde, wirkt sich dieser über den gesmten Zeitrum der Mängelbeseitigung (inkl. Belstungsstopfgng) uf den ThFzv us. Als mßgebendes Dtum zur Beendigung einer Bumßnhme gilt ds Dtum der für die Verfügbrkeit der Strecke bedingungslosen Abnhmeniederschrift. Mit der Bestätigung zum Befhren mit der Geschwindigkeit gemäß v Soll gilt der Mngel sodnn ls beseitigt.

184 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Für den Fll einer bedingten Abnhme in Bezug uf die Verfügbrkeit der Strecke gilt ds Dtum der Abnhmeniederschrift nur in so weit, wie die gestellten Bedingungen die Verfügbrkeit der Strecke betreffen, innerhlb eines Zeitrums von 30 Tgen b Dtum der Abnhmeniederschrift beseitigt worden sind. In llen sonstigen Fällen gelten die Bumßnhmen erst dnn ls beseitigt, wenn lle in der Abnhmeniederschrift ufgeführten Bedingungen, soweit sie die Verfügbrkeit der Strecke betreffen, erfüllt sind Verfhren bei der Stilllegung oder Abgbe von Streckenbschnitten ) Stilllegung nch 11 AEG Soweit für einen Streckenbschnitt vor dem Stichtg des Berichtsjhres (30.11.) ein Stilllegungsverfhren nch 11 Abs. 1 AEG (duernde Einstellung des Betriebes einer Strecke) beim EBA eingeleitet (Dtum des Antrgszugnges) worden ist, bleibt dieser Streckenbschnitt bei der Ermittlung des ThFzv unberücksichtigt. b) Abgbe (Veräußerung oder Verpchtung) Soweit für einen Streckenbschnitt ein Antrg uf Einschränkung der Betreibergenehmigung nch 6 AEG beim EBA genehmigt wurde und der drin enthltene Termin vor dem Stichtg des Berichtsjhres liegt, bleibt dieser Streckenbschnitt bei der Ermittlung des ThFzv unberücksichtigt. Infrstrukturmängel-L, die für ds Berichtsjhr ggf. erfsst wurden, werden in diesem Fll nicht ngerechnet. c) Sonstige gesperrte Strecken Soweit ein Streckenbschnitt betrieblich gesperrt wird, und ein Verfhren nch 11 AEG nicht eingeleitet worden ist, wird der ThFzv mit v Ist = 3,6 km/h berechnet Abbestellung von Strecken oder Streckenbschnitten während der Vertrgslufzeit Für Strecken oder Streckenbschnitte, die uf Grund von während der Lufzeit der LuFV II vorgenommener Abbestellungen durch die Aufgbenträger/ Eisenbhnverkehrsunternehmen (EVU) verkehrlich nicht mehr genutzt werden, sind die Werte des ThFzv der letzten, verkehrlich genutzten Periode zur Ermittlung des ThFzv festzulegen und für die Folgejhre weiter nzurechnen,. Die Befhrbrkeit dieser Strecken/ Streckenbschnitte ist für den Fll neuer Bestellungen weiter zu gewährleisten. Mßnhmen gem. Pkt ) oder b) bleiben von dieser Regelung unberührt. Diese Regelung gilt usschließlich für Strecken/ Streckenbschnitte ußerhlb der Streckenusschlussliste (Anhng 2). Bei Wiederufnhme der verkehrlichen Nutzung uf diesen Strecken oder Streckenbschnitten während der Lufzeit der LuFV II wird dnn der ThFzv des ktuellen Berichtsjhres ngesetzt Abschnitte des ISK-Streckennetzes ohne Geschwindigkeitsdten us den betrieblichen Infrstrukturdten: Für Strecken und Streckenbschnitte liegen nicht überll Geschwindigkeitsdten der v Zul, v Soll und v Ist vollständig vor. Folgende Ausnhmen sind zulässig und werden entsprechend verrbeitet: 11/29

185 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Die Geschwindigkeitsdten in der betrieblichen Infrstrukturdten sind mit SKVerb gekennzeichnet:. Wenn sich zwei Strecken kreuzen oder dieselbe Infrstruktur nutzen, werden nicht beide Strecken in den betrieblichen Infrstrukturdten vollständig bgebildet. Bei einer Strecke entsteht eine Unterbrechung für den Abschnitt, der uf der nderen Strecke liegt. Um dennoch eine lückenlose Drstellung im VzG zu gewährleisten, wird ds technische Hilfsmittel der Strecken- und Kntenverbindungen (SKVerb) für den Abschnitt der uf der nderer Strecke liegt, verwendet. Für diesen Abschnitt wird die Streckennummer und Streckenkilometer des zu Grunde liegenden Streckenbschnitts der nderen Strecke in der Splte uf nderer Strecke der SML/SGL vermerkt. Im Abschnitt der SKVerb erhlten die v Zul und v Soll sowie die zugehörigen Begründungen den Eintrg SKVerb". Als v Ist wird die Ist-Geschwindigkeit der SKVerb ngegeben. b. Wenn eine zweigleisige Strecke in einer Betriebsstelle teilweise eingleisig ist, wird eine Strecken- oder Kntenverbindung benötigt, um in der SML/SGL einen durchgängigen Verluf der Strecke in der Betriebsstelle drzustellen. Im Abschnitt der SKVerb erhlten die v Zul und v Soll sowie die zugehörigen Begründungen den Eintrg SKVerb". Als v Ist wird die Ist-Geschwindigkeit der SKVerb ngegeben. 2. Es liegen in den betrieblichen Infrstrukturdten keine Geschwindigkeiten vor, wenn zwischen den Streckendten und den betrieblichen Infrstrukturdten eine Differenz vorhnden ist. Diese Differenz ergibt sich huptsächlich n den Streckenenden, ber uch innerhlb einer Strecke. Liegen für einen Abschnitt einer Strecke keine Geschwindigkeitsdten vor, werden 2 Fälle unterschieden: 12/29

186 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Der Streckenbschnitt ist 50 Meter: Die fehlenden Geschwindigkeitsdten v Zul, v Soll und v Ist werden us dem dvor liegendem Abschnitt 1:1 übernommen. b. Der Streckenbschnitt ist > 50 Meter: Die v Zul, v Soll und v Ist sowie die Begründungssplten erhlten in der SML und SGL den Eintrg kein VzG ISK-Editor Unter nderem bei der Übernhme der Prüfergebnisse der SML/SGL des Vorjhres knn eine mnuelle Nchberbeitung mit dem sog. ISK-Editor notwendig werden. Zielsetzung hierbei ist jedoch, diese mnuellen Eingriffe bldmöglichst zu beschränken uf Eintrgungen usschließlich von Prüfergebnissen des EBA us den Vorjhren, bis diese in den betrieblichen Infrstrukturdten (GFD-I Dtenbnk oder Nchfolgelösung) bgebildet werden können. Im ISK-Editor werden usschließlich folgende Mßnhmen durchgeführt: Nchberbeitung Differenzen zwischen GFD-I und STREDA Ergänzung Bumßnhmen (mit und ohne Infrstrukturmngel) Ergänzung AnoL(BÜ) Übernhme EBA-Prüfergebnis Dtenqulität Dokumenttion der v Soll -Änderung Berbeitung von Sonderbschnitten (z.b. Ringstrecken, zweigleisiger Betrieb uf zwei prllelen eingleisige Strecken) Alle über den ISK-Editor erfolgten Änderungen werden protokolliert und können vom EBA ngefordert werden. 13/29

187 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI 2 Qkz Anzhl der Infrstrukturmängel (Anz-I) Stnd Allgemeines Die Qkz Anz-I setzt sich zusmmen us den Infrstrukturmängeln im Jhresfhrpln (Infrstrukturmängel-J) sowie den Infrstrukturmängeln ußerhlb des Jhresfhrplnes (Infrstrukturmängel-L) mit mehr ls 100 Tgen Bestehenszeit. L-Stellen n Bhnübergängen, die uf Grund von behördlichen Anordnungen oder im Vorgriff uf behördliche Anordnungen eingerichtet werden (AnoL(BÜ); (Einzelheiten siehe Punkt 1.2), werden nicht in der Summe Anz-I berücksichtigt Ermittlung der Anzhl der Infrstrukturmängel Die Anzhl der Infrstrukturmängel-J wird us der SGL ermittelt. D die Abschnittsbildung dort von einer Vielzhl von Merkmlen bhängt (bei Wechsel eines der drin ufgeführten Attribute, die in keinem Zusmmenhng mit den Geschwindigkeitsktegorien stehen müssen, wird ein neuer Abschnitt gebildet), sind die einzelnen Infrstrukturmängel-J häufig in mehrere Abschnitte unterteilt. Um die Anzhl der Infrstrukturmängel-J ermitteln zu können, werden unmittelbr ufeinnder folgende Abschnitte zusmmengefsst. Ds Zusmmenfssen der Abschnitte erfolgt nhnd der folgenden Prämissen: Abschnitte, die von der Kilometrierung neinnder stoßen, eine gleiche v Ist, eine gleiche Ursche für den Mngel und ds gleiche Geschäftsfeld ufweisen, werden zusmmengefsst (Unterschiede v Zul und/oder v Soll zwischen diesen Abschnitten sind zulässig). Jeder Infrstrukturmngel-J wird für jede Richtung getrennt erfsst und gezählt. Die Anzhl der Infrstrukturmängel-L wird montlich nhnd der jeweils dem EBA zu übergebenden Listen ermittelt. Die Ermittlung der Anzhl der Infrstrukturmängel-L erfolgt nhnd der folgenden Prämissen: Abschnitte, die von der Kilometrierung neinnder stoßen, eine gleiche v L, eine gleiche Ursche für den Mngel, ds gleiche Einrichtungsdtum und ds gleiche Geschäftsfeld ufweisen, werden zusmmengefsst. Infrstrukturmängel-L werden für jede Richtung getrennt erfsst und gezählt. Über die Montswerte für die Anzhl der Infrstrukturmängel-L von Dezember des Vorjhres bis November des Berichtsjhres wird für ds Berichtsjhr ds rithmetische Mittel gebildet und so die Anzhl der Infrstrukturmängel-L berechnet. Z Nov( m) z i j Dez ( m1) 12 Z: Mittelwert für die Anzhl der Infrstrukturmängel-L mit einer Bestehenszeit > 100 Tge j: Monte von Dezember Jhr (m-1) bis November des Jhres m z: jeweils Anzhl der Infrstrukturmängel-L mit einer Bestehenszeit > 100 Tge im Montsdurchschnitt von Dezember des Jhres n-1 bis November des Jhres n 14/29

188 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Die beiden Teilsummen Anzhl Infrstrukturmängel-J und Anzhl Infrstrukturmängel-L mit mehr ls 100 Tgen Bestehenszeit ergeben die Gesmtnzhl der Infrstrukturmängel. Im Übrigen gelten die sinngemäß nwendbren Regelungen gemäß Kp Qkz Zustndsktegorie voll- und teilerneuerte Brücken (ZuB) 3.1 Allgemeines Brückenbuwerke werden im Rhmen der kontinuierlichen Erstzinvestitionstätigkeit voll oder uch teilweise erneuert. Unbechtet der meist mehrjährigen Plnungs- und Relisierungszeit für einzelne Brückenbuvorhben wird vereinbrt, dss in der Lufzeit dieser Vereinbrung Voll-/ Teilerneuerungen n bzw. von mindestens 875 Brückenbuwerken(125 Voll-/ Teilerneuerungen im Jhr 2015, 150 im Jhr 2016, 175 im Jhr 2017, 200 im Jhr 2018 und 225 im Jhr 2019) ls Erstzinvestitionen erfolgen. Für diese voll- bzw. teilerneuerten Brücken wird die Entwicklung der jeweiligen Zustndsktegorie (vgl.. Ziff. 4.4) im Zeitrum gemessen. 3.2 Ermittlung der Qkz ZuB Die Anzhl der voll- / teilerneuerten Brücken wird jährlich über die mit dem IZB gelieferten ISK-Dten (Stück- bzw. Deltliste Brücken) ermittelt. Als Kriterium wird ds Aktivierungsjhr der Anlge (bezogen uf die Anlgennummer bei Erneuerungen bzw. die Anlgenunternummer bei Teilerneuerungen des jeweiligen Brückenbuwerks) herngezogen. Als eine voll- /teilerneuerte Brücke im Sinne dieser Regelung werden Anlgennummern (bei Erneuerung) bzw. Anlgenunternummern (bei Teilerneuerung/en) gezählt, die erstmls in der Stückliste des jeweiligen Berichtsjhres enthlten sind. Brücken, die vor dem fertig gestellt wurden, jedoch erst nch dem ktiviert werden sowie Neuzugänge von Brückenbuwerken werden nicht uf die Erfüllung der Qkz ngerechnet. Nichtbuliche Effekte sind zu eliminieren. Die Anzhl der teil-/ erneuerten Brücken wird pro Berichtsjhr ermittelt und ls Gnzzhl usgedrückt. Für die relevnten Brücken wird die durchschnittliche Zustndsktegorie im Jhr 2014 (ISK 2014=Bsisjhr) mit der durchschnittlichen Zustndsktegorie des Jhres 2019 (ISK 2019) verglichen. (Zu den Zustndsktegorien wird uf 4.4 verwiesen.) Ergebnisrelevnt für die Qkz ZuB ist die im Zeitrum erzielte Entwicklung der durchschnittlichen Zustndsktegorie über lle relevnten Brücken, d.h. der voll-/ teilerneuerten Brücken (vgl. Ziff. 3.1). Informtiv erfolgt jährlich der Ausweis der Entwicklung der durchschnittlichen Zustndsktegorie der voll- / teilerneuerten Brücken im IZB sowie eine Begründung bei signifiknten Unterschreitungen der Anzhl der gem. 3.1 in den jeweiligen Jhren vorzunehmenden Voll-/ Teilerneuerungen. 15/29

189 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Berechnung von nicht snktionsbewehrten, weiteren Qkz (wqkz) 4.1 wqkz Störbestehenszeiten Die wqkz berücksichtigt lle Bestehenszeiten von Störungen der Prioritäten 1 und 2. Nchrichtlich wird die Anzhl der Störungen der Priorität 1 und 2 und die Gesmtnzhl der Störungen (der Prioritäten 1 bis 4) im IZB ngegeben. Die Prioritäten hben dbei die folgende Bedeutung: Priorität 1: Unfll, Priorität 2: Entstörung sofort, Priorität 3: Stpelbr BZ (Betriebszentrle entscheidet über den Termin für die Beseitigung der Störung und deren mögliche betrieblichen Auswirkungen), Priorität 4: Stpelbr Fhrdienstleiter (Fhrdienstleiter Fchdienst Disponent entscheiden über die terminliche Beseitigung der Störung und geben spätesten Entstör zeitpunkt vor). Zur Ermittlung der Störbestehenszeit werden die Störungsmeldungen (so gennnte M2- Meldungen) usgewertet. Die Auswertung erfolgt dbei nch den folgenden Kriterien: Betrchtung ller Meldungen eines Klenderjhres ( bis ), Störungsverurscher: DB Netz AG oder deren Auftrgnehmer, Betrchtete Objektgruppen: Brücken, Bhnübergänge, Gleise, LST-Innen- und Außennlgen mit Selbstblocknlgen, Tunnel und Weichen/Kreuzungen, Störbestehenszeit ist die Zeit vom Auftreten der Meldung beim Fhrdienstleiter bis zur Freigbe der Anlge (siehe Abbildung): ggf. Restrbeiten Störung Meldezeit durch Fhrdienstleiter Eingreifzeit des Entstörers Entstörzeit mit betrieblicher Freigbe Störbestehenszeit Die wqkz Störbestehenszeit ergibt sich us: SBZ n i1 Störbestehenszeit beginnt mit Eintritt der Störung einer Anlge Störung wird ufgenommen Entstörer beseitigt Schden und meldet Freigbe der Anlge Störbestehenszeit (Pr io1 2) je Meldung SBZ: Störbestehenszeit im ISK-Streckennetz für Störungen der Priorität 1 und 2 [min] i: einzelne Störungsmeldung n: Anzhl ller M2-Meldungen (Störungsmeldungen) der Priorität 1 und 2 im Klenderjhr mit Verurscher DB Netz AG oder deren Auftrgnehmer für die betrchteten Objektgruppen Die Anzhl der Störungen der Prioritäten 1 bis 4 entspricht der Anzhl der M2- Meldungen (Störungsmeldungen) der Prioritäten 1 bis 4. 16/29

190 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI 4.2 Anlgenlter Stnd Ds Alter ist ls wqkz für Weichen/Kreuzungen, Gleise sowie für Brücken drzustellen und ergibt sich ls Differenz zwischen dem Berichtsjhr und dem Aktivierungsjhr gemäß Anlgenbuchhltung (SAP R/3 K) wqkz Alter Weichen/Kreuzungen Die wqkz ergibt sich ls rithmetisches Mittel über lle Weichen/ Kreuzungen: Alter n ( Berichtsj hr Aktivierungsjhr ) i 1 n Alter: Durchschnittslter der in der ISK-Stückliste ufgeführten Weichen/Kreuzungen [Jhre] i: einzelne Weiche/Kreuzung n: Anzhl ller betrchteten Weichen/Kreuzungen wqkz Alter Gleise Ds Alter berechnet sich us dem mittleren gewichteten Alter ller in der ISK-Stückliste ufgeführten Anlgen. Die Berechnung erfolgt dbei in zwei Schritten. Zunächst wird ds Gleislter für jede Anlge (Anlgennummer gemäß Anlgenbuchhltung) einzeln berechnet. Hierzu werden vier Fälle unterschieden (siehe unten). Im Anschluss wird mit folgender Formel ds mittlere gewichtete Alter über lle zuvor berechneten Einzelwerte ermittelt. Gleislter n i1 Gleislter n i1 i Länge Länge i i n: Anzhl ller Anlgennummern/ -unternummern i: 1 - n, einzelne Anlge mit Unternummer/n Gleislter i : Durchschnittslter der Anlge mit der Anlgennummer i Länge i : Länge der Anlge mit der Anlgennummer/ -unternummern i Zu den betrchteten Fchdten gehören Geschäftsfeld, Anlgennummer, Anlgenunternummer, errechnetes Anlgenlter und Länge in Metern. Beim errechneten Anlgenlter hndelt es sich um eine Jhreszhl. Sie entspricht dem Aktivierungsjhr einer Anlgennummer der Stückliste Gleise. Die Berechnung der wqkz bezieht sich uf ds Berichtsjhr. Die Berechnung des Alters einer einzelnen Anlgenummer geschieht entsprechend den unten ufgeführten Berechnungsvorschriften bzw. nlog zu den Beispielen in Anhng 3. Es werden vier mögliche Fälle unterschieden. Aufgrund der Komponentenktivierung bei Gleisnlgen (Schiene und Schwelle/Schotter) muss bei der Altersberechnung der einzelnen Anlgennummern nch folgenden Fällen unterschieden werden. Die Anlgenunternummern 1xx entspricht dbei 17/29

191 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd der Komponente Schiene und die Anlgenunternummern 2xx der Komponente Schwelle/Schotter. Wurde für Anlgen bereits eine Komponentenktivierung vorgenommen (Fll 2), werden die Dtensätze mit Anlgenunternummern 1xx und 2xx nicht jedoch die Anlgenunternummer 000 berücksichtigt. Fnd bisher noch keine Komponentenktivierung (Fll 1) oder nur eine teilweise Komponentenktivierung (Fll 3 bzw. 4) sttt, werden keine Dtensätze mit Anlgenunternummer 1xx bzw. 2xx berücksichtigt, d diese zum korrespondierenden Dtenstz mit Anlgenunternummer 000 identische Werte enthlten. Fll 1: 1 Dtenstz mit Anlgenunternummer 000 kein Dtenstz mit Anlgenunternummer 1xx kein Dtenstz mit Anlgenunternummer 2xx Berechnungsvorschrift: Gleislter i Berichtsj hr Aktivierun gsjhr i Fll 2: 1 Dtenstz mit Anlgenunternummer 000 mind. 2 Dtensätze mit Anlgenunternummern 1xx mind. 2 Dtensätze mit Anlgenunternummern 2xx Berechnungsvorschrift: Gleislter i u j1 ( Berichtsj hr Aktivierungsjhr u j1 Länge i,j i,j ) Länge i,j u: Anzhl ller Gleisbschnitte der Anlgennummer i mit Anlgenunternummern der Form 1xx (Schiene) und 2xx (Schwelle) j: einzelner Gleisbschnitt mit Anlgenunternummern der Form 1xx und 2xx Aktivierungsjhr i,j : Aktivierungsjhr des Gleisbschnittes mit Anlgennummer i und den Anlgenunternummern j der Form 1xx und 2xx Länge i,j : Länge des Gleisbschnittes mit Anlgennummer i und Anlgenunternummer j Eine Berücksichtigung des Dtenstzes mit der Anlgenunternummer 000 ist nicht erforderlich, d Aussgen zum Alter über die Dtensätze mit den Anlgenunternummern der Form 1xx (Schiene) und 2xx (Schwelle/Schotter) getroffen werden. Fll 3: 1 Dtenstz mit Anlgenunternummer 000 mind. 2 Dtensätze mit Anlgenunternummern 1xx kein Dtenstz mit Anlgenunternummer 2xx Berechnungsvorschrift: 18/29

192 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Gleislter i u j1 ( Berichtsj hr Aktivierungsjhr u j1 Länge i,j i,j ) Länge i,j Stnd u: Anzhl ller Gleisbschnitte mit der Anlgennummer i mit Anlgenunternummern der Form 000 und 1xx (Schiene) j: einzelner Gleisbschnitt mit Anlgenunternummer der Form 000 und 1xx Aktivierungsjhr i,j : Aktivierungsjhr des Gleisbschnitts mit Anlgennummer i und den Anlgenunternummern j der Form 000 und 1xx Länge i,j : Länge des Gleisbschnitts mit Anlgennummer i und Anlgenunternummer j Eine Berücksichtigung des Dtenstzes mit der Anlgenunternummer 000 ist deswegen erforderlich, d Aussgen zum Alter der Komponente Schwelle/Schotter nur hierüber getroffen werden. Fll 4: 1 Dtenstz mit Anlgenunternummer 000 kein Dtenstz mit Anlgenunternummer 1xx mind. 2 Dtensätze mit Anlgenunternummern 2xx Berechnungsvorschrift: Gleislter i u j1 ( Berichtsj hr Aktivierungsjhr u j1 Länge i,j i,j ) Länge i,j u: Anzhl ller Gleisbschnitte mit der Anlgennummer i mit Anlgenunternummern der Form 000 und 2xx (Schwelle) j: einzelner Gleisbschnitt mit Anlgenunternummer der Form 000 und 2xx Aktivierungsjhr i,j : Aktivierungsjhr des Gleisbschnitts mit Anlgennummer i und den Anlgenunternummern j der Form 000 und 2xx Länge i,j : Länge des Gleisbschnitts mit Anlgennummer i und Anlgenunternummer j Eine Berücksichtigung des Dtenstzes mit der Anlgenunternummer 000 ist deswegen erforderlich, d Aussgen zum Alter der Komponente Schiene nur hierüber getroffen werden. 4.3 wqkz Alter Brücken Über lle Anlgennummern wird ein über die Fläche gewichtetes mittleres Alter ller in der ISK-Stückliste ufgeführten Brücken gebildet: 19/29

193 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Alter n i 1 ( Berichtsj hr Aktivierungsjhr ) Fläche n i 1 Fläche Alter: Durchschnittslter der betrchteten Brücken [Jhre] i: einzelne Anlge n: Anzhl ller Anlgennummern Brücken Fläche: Buwerksfläche der Brücken (nch Buwerksbuch) Stnd wqkz Gesmtzustndsnote Brücken Der buliche Zustnd der Brücken wird im Rhmen regelmäßiger Begutchtungen erfsst. Die wqkz Gesmtzustndsnote Brücken dokumentiert den Zustnd der in der ISK- Stückliste ufgeführten Brücken ls gewichteten Mittelwert. Der Anlgenzustnd bei Brücken wird durch die Zustndsktegorie 1 bis 4 gemäß Richtlinie 804 definiert: ) Zustndsktegorie 1: Punktuelle Schäden m Buwerksteil ohne Sicherheitsrelevnz, Wirtschftlichkeitsprüfung bei vorbeugenden Instndhltungsmßnhmen für lngfristig zu erhltende Buwerke (> 30 Jhre). b) Zustndsktegorie 2: Größere Schäden m Buwerksteil ohne Sicherheitsrelevnz, Wirtschftlichkeitsprüfung bei vorbeugenden Instndhltungsmßnhmen für lng- und mittelfristig zu erhltende Buwerke (> 18 Jhre). c) Zustndsktegorie 3: Umfngreiche Schäden m Buwerksteil ohne Sicherheitsrelevnz, eine wirtschftliche Instndsetzung ist noch möglich und zu prüfen. d) Zustndsktegorie 4: Grvierende Schäden m Buwerksteil ohne Sicherheitsrelevnz; eine wirtschftliche Instndsetzung ist nicht mehr möglich. Dbei werden die einzelnen Buwerksteile einer Brücke seprt begutchtet und jeweils mit einer Zustndsktegorie bewertet. Die Zustndsktegorie für die gesmthfte Brücke entspricht der Zustndsktegorie des Buwerksteils mit dem schlechtesten Zustnd. Aus den Zustndsktegorien für die einzelnen Brücken wird die Gesmtzustndsnote Brücken ls mit der Brückenfläche gewichteter Mittelwert berechnet: GZN Br n i1 ( ZKZ n i1 Br A * A Br Br ) GZN Br : Gesmtzustndsnote Brücken i: einzelne Anlge n: Anzhl ller Brücken ZKZ Br : Zustndsktegorie der Brücke [1 bis 4] 20/29

194 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI A Br: Fläche der Brücke [m 2 ] Stnd wqkz Gesmtzustndsnote Tunnel Der buliche Zustnd der Tunnel wird ebenflls im Rhmen regelmäßiger Begutchtungen erfsst. Die wqkz Gesmtzustndsnote Tunnel dokumentiert dmit den Zustnd der in der ISK-Stückliste ufgeführten Tunnel ls gewichteten Mittelwert. Tunnel werden nhnd der Bewertung der einzelnen Tunnelbuteile nch den Gesmtzustndsktegorien 1 bis 4 gemäß Richtlinie 853 bewertet: ) Zustndsktegorie 1: Punktuelle Schäden m Buwerksteil, welche die Sicherheit nicht beeinflussen. Mßnhmen des vorbeugenden Unterhlts sind bei lngfristig (länger ls 30 Jhre) zu erhltenden Buwerksteilen uf ihre Wirtschftlichkeit hin zu prüfen. b) Zustndsktegorie 2: Größere Schäden m Buwerksteil, welche die Sicherheit nicht beeinflussen. Mßnhmen des vorbeugenden Unterhlts sind bei lng- und mittelfristig (länger ls 18 Jhre) zu erhltenden Buwerksteilen uf ihre Wirtschftlichkeit hin zu prüfen. c) Zustndsktegorie 3: Umfngreiche Schäden m Buwerksteil, welche die Sicherheit nicht beeinflussen. Eine Instndsetzung ist noch möglich, ihre Wirtschftlichkeit ist zu prüfen. d) Zustndsktegorie 4: Grvierende Schäden m Buwerksteil, welche die Sicherheit noch nicht beeinflussen. Eine wirtschftliche Instndsetzung ist nicht mehr möglich. Die bisherigen lten Zustndsklssen A bis D für Tunnel in bergmännischer Buweise sind hinsichtlich des jeweiligen bulichen Zustndes des Tunnels vergleichbr mit den Zustndsktegorien 1 bis 4 für Tunnel in vormls offener, jetzt llgemeiner Buweise. Dher werden die durch den Prüfrhythmus in Einzelfällen noch vorhndenen Zustndsklssen A bis D für die Berechnung einer Gesmtzustndsnote Tunnel durch die Ziffern 1 bis 4 entsprechend ersetzt. Aus der je Tunnelröhre ngegebenen Zustndsktegorie wird die wqkz Gesmtzustndsnote Tunnel ls mit der Tunnellänge gewichtetes Mittel berechnet: GZN Tu n i1 ( ZKZ n i1 Tu L Tu * L GZN Tu : Gesmtzustndsnote Tunnel i: einzelne Anlge n: Anzhl ller Tunnelröhren ZKZ Tu : Zustndsktegorie des Tunnels Länge der Tunnelröhre [m] L Tu: Tu ) 4.6 wqkz Gesmtzustndsnote Stützbuwerke Buwerksklsse 3 Der buliche Zustnd der Stützbuwerke Buwerksklsse 3 wird im Rhmen regelmäßiger Begutchtungen erfsst. Die wqkz Gesmtzustndsnote Stützbuwerke Buwerksklsse 3 dokumentiert den Zustnd der im ISK drgestellten Stützbuwerke ls gewichteten Mittelwert. 21/29

195 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Der Anlgenzustnd der Stützbuwerke wird durch die Zustndsktegorie 1 bis 4 gemäß Richtlinie 836 definiert: ) Zustndsktegorie 1: Punktuelle Schäden m Buwerksteil ohne Sicherheitsrelevnz, Wirtschftlichkeitsprüfung bei vorbeugenden Instndhltungsmßnhmen für lngfristig zu erhltende Buwerke (> 30 Jhre). b) Zustndsktegorie 2: Größere Schäden m Buwerksteil ohne Sicherheitsrelevnz, Wirtschftlichkeitsprüfung bei vorbeugenden Instndhltungsmßnhmen für lng- und mittelfristig zu erhltende Buwerke (> 18 Jhre). c) Zustndsktegorie 3: Umfngreiche Schäden m Buwerksteil ohne Sicherheitsrelevnz, eine wirtschftliche Instndsetzung ist noch möglich und zu prüfen. d) Zustndsktegorie 4: Grvierende Schäden m Buwerksteil ohne Sicherheitsrelevnz; eine wirtschftliche Instndsetzung ist nicht mehr möglich. Aus den Zustndsktegorien für die einzelnen Stützbuwerke wird die Gesmtzustndsnote der Stützbuwerke ls mit der Länge des Stützbuwerks gewichteter Mittelwert berechnet: GZN Stb n i1 ( ZKZ n i1 Stb L * L Stb Stb ) GZN Stb : Gesmtzustndsnote Stützbuwerke i: einzelne Anlge n: Anzhl ller Stützbuwerke ZKZ Stb : Zustndsktegorie der Stützbuwerke [1 bis 4] L Stb Länge des Stützbuwerkes [m] 22/29

196 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Anhng 1: Gründe für Geschwindigkeitsbweichungen 1. Abweichungen v Zul - v Soll (Infrstrukturuslegung) nch Richtlinie Brü Konstruktive Auslegung der Brücke (z.b. für 100 km/h usgelegte Brücke uf Strecke mit Hg 140 km/h) Bstg Bhnsteig Estr (verkürzte) Einschltstrecke von Bhnübergängen Rd Rdius lässt bei mximler Überhöhung keine höhere Geschwindigkeit zu Tunnel Tunnel Übg Übergngsbogen / Rmpe Üh Überhöhung (mximl zulässige Überhöhung ist noch nicht erreicht) Ugr Konstruktive Auslegung des Untergrundes Weiche Buform der Weiche (z. B. Bogenweiche, Kreuzung; uch n Abzw, Üst) E-Tech elektrotechnische Gründe (z. B.: Burt Oberleitung, fehlende Speiseleitung) Bremsweg zwischen Vorsignl bzw. Signl mit Vorsignlfunktion und zugehörigem vbrw Signl liegt unter 95 % des Regelbremswegs uf dem Strecken- bschnitt (uch bei Ks- und Hl-Signlen) Sig signltechnische Gründe, Erläuterung erforderlich, uch Stumpfgleiseinfhrten ntg Bü nichttechnisch gesicherter Bhnübergng BüSi Gründe in der Sicherungstechnik der BÜ (z. B. 160 km/h uf 200 km/h- Strecken technische Auslegung), nicht verkürzte Einschltstrecke FD Fhrdynmik; gem. Richtlinie Sonst sonstige Gründe 2. Abweichungen v Soll - v Ist bzw. v Ist v L ) Gründe ußerhlb der Infrstrukturuslegung BM Brückenmngel EM elektrotechnischer Mngel (nur elektrifizierte Strecken) OLM Oberleitungsmngel OM Oberbumngel SM signltechnischer Mngel TM Tunnelmngel UM Untergrundmngel SW Seitenwind (NeiTech-Züge) SO sonstige Gründe MFD mängelstellenbedingte Fhrdynmik AnoL(BÜ) behördlich ngeordnete Lngsmfhrstelle in Bhnübergngsbereichen sowie im Vorgriff uf eine behördliche Anordnung eingerichtete Lngsmfhrstelle in Bhnübergngsbereichen b) Bumßnhmen c) nicht relisierte Bumßnhmen 23/29

197 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Anhng 2: Streckenusschlussliste EBA- AST GE RB NETZSEGMENT STRECKE VON KM SML 2013 BIS KM SML 2013 LAENGE IN M HH/SN FuB Nord Kiel ,607 2,518 1,911 HH/SN FuB / Nord Kiel / Nord-Ostsee ,416 9,960 10,376 RegN HH/SN FuB Nord Hmburg ,229 2,874 2,645 H RegN Nord Elbe-Weser-Heide ,016 0, H FuB Nord Bremen ,270 0, H FuB Nord Bremen ,000 2, H FuB Nord Bremen ,098 48,930 4,832 H RegN Nord Oldenburg ,338 0, H RegN Nord Oldenburg ,448 0, H FuB Nord Bremen ,270 63, H FuB Nord Bremen , ,558 0,554 H RegN Nord Elbe-Weser-Heide ,970 52,613 11,162 H FuB Nord Bremen ,583 15, H RegN Nord Elbe-Weser-Heide ,011 2, H FuB Nord Hnnover ,537 0,863 0,3260 K FuB West Duisburg ,287 11, K FuB West Duisburg ,830 12, K FuB West Duisburg ,843 1, K FuB West Duisburg ,069 50, K FuB West Düsseldorf ,000 0, K FuB West Düsseldorf ,667 88, K FuB West Düsseldorf ,748 2, K FuB West Hgen ,660 53, K FuB West Duisburg ,949 21, K FuB West Duisburg ,788 39, K FuB West Duisburg ,535 6, K FuB West Düsseldorf ,414 3, K RegN Mitte Eifel-Rhein-Mosel ,080 29, K RegN Mitte Eifel-Rhein-Mosel ,371 0, K FuB West Köln ,359 0, K FuB West Köln ,929 20, K FuB West Düsseldorf , , K RegN West Bergisch-Märkisches Lnd ,304 0, K FuB West Hgen ,460 4, F/SB RNI Mitte Kurhessenbhn (RNI) ,400 62, F/SB RNI Mitte Kurhessenbhn (RNI) ,755 36, K FuB West Hgen ,008 0, K FuB West Hmm ,322 0, K RegN West Bergisch-Märkisches Lnd ,600 49, K RegN West Münster-Ostwestflen ,208 0, F/SB RegN Mitte Eifel-Rhein-Mosel ,870 93, F/SB FuB Mitte Koblenz ,006 0, F/SB RegN Südwest Rheinhessen-Weinstrße ,628 15, F/SB RegN Südwest Rheinhessen-Weinstrße ,680 60, F/SB RegN Mitte Eifel-Rhein-Mosel ,217 0, /29

198 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd EBA- GE RB NETZSEGMENT STRECKE VON KM BIS KM LAENGE AST SML 2013 SML 2013 IN M F/SB FuB Südwest Srbrücken ,589 73, F/SB FuB Mitte Koblenz ,000 0, F/SB FuB Mitte Koblenz ,004 0, F/SB RegN Südwest Rheinhessen-Weinstrße ,366 0, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,290 6, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,320 1, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,280 1, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,524 4, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,000 1, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,700 19, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,089 0, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,960 70, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,000 0, F/SB RegN Südwest Pflz ,520 35, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,058 0, F/SB RegN Südwest Pflz ,656 0, FuB Südwest Srbrücken ,000 0, F/SB FuB Südwest Srbrücken ,000 0, F/SB RegN Südwest Rheinhessen-Weinstrße ,126 0, F/SB RegN Südwest Pflz ,250 24, F/SB FuB Mitte Minz ,056 0, F/SB FuB Mitte Minz ,276 58, F/SB RegN Südwest Rheinhessen-Weinstrße ,842 12, F/SB FuB Südwest Krlsruhe ,259 3, F/SB FuB Mitte Frnkfurt (Min) ,000 1, F/SB RNI Mitte Kurhessenbhn (RNI) ,82 32, F/SB FuB Mitte Kssel ,000 1, F/SB FuB Mitte Kssel ,944 16, KA/S FuB Südwest Krlsruhe ,984 60, K RNI Südwest Westfrnkenbhn (WFB) ,241 0, KA/S RegN Südwest Schwäbische Alb ,934 56, RegN Südwest Südbden ,223 0, KA/S RegN Südwest Schwäbische Alb ,386-0, RegN Südwest Schwäbische Alb ,567 0, KA/S FuB Südwest Stuttgrt ,619-0, KA/S FuB Südwest Stuttgrt ,682 49, KA/S FuB Südwest Stuttgrt ,000 0, KA/S FuB Südwest Stuttgrt ,082 0, KA/S FuB Südwest Stuttgrt ,075 1, KA/S FuB Südwest Stuttgrt ,678 26, KA/S FuB Südwest Stuttgrt ,752 39, KA/S FuB Südwest Stuttgrt ,730 34, N FuB Süd Nürnberg ,161 4, N RegN Süd Oberpflz ,379 0, N RegN Süd Oberpflz ,252 5, N RegN Süd Oberpflz ,033 0, N FuB Süd Würzburg ,000 1, /29

199 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd EBA- GE RB NETZSEGMENT STRECKE VON KM BIS KM LAENGE AST SML 2013 SML 2013 IN M N FuB Süd Würzburg ,445 1, N FuB Süd Würzburg ,858 47, N FuB Süd Würzburg ,000 0, N FuB Süd Augsburg ,000 1, N FuB Süd Augsburg ,000 1, N FuB Süd Augsburg ,130 1, N* FuB Süd Augsburg ,250 0, N* FuB Süd Nürnberg ,770 54, N RegN Süd Süd-Byern ,380 0, N RegN Süd Süd-Byern ,900 42, N FuB Süd Augsburg ,440 0, N FuB Süd Augsburg ,048 42, N RegN Süd Süd-Byern ,376 0, N FuB Süd München ,663 1, N FuB Süd München ,028 0, N RNI Süd Südostbyernbhn (RNI) ,350 0, N RNI Süd Südostbyernbhn (RNI) ,292 32,296 4 N RNI Süd Südostbyernbhn (RNI) ,686 3, N FuB Süd München ,218 0, N RegN Süd Oberpflz ,010 7, N FuB Süd Nürnberg ,173 2, B FuB Ost Berlin ,600 2, HAL RegN Südost Elbe-Sle , , HAL RegN Südost Elbe-Sle , , B FuB Ost Berlin ,991 7, B FuB Ost Cottbus ,062 1, B FuB Südost Dresden ,699 8, DD RegN Südost Ostschsen ,337 33, DD RegN Ost Ostbrndenburg , , EF FuB Südost Erfurt ,000 0, DD FuB Südost Zwicku ,416 55, DD FuB Südost Leipzig , , HAL FuB Südost Mgdeburg ,021 0, HAL RegN Südost Elbe-Sle ,041 1, HAL RegN SüdOst Elbe-Sle ,631 42, B RegN Ost Westbrndenburg ,819 94, B RegN Ost Ostbrndenburg ,021 1, B RegN Ost Ostbrndenburg ,955 36, HH/SN RegN Ost Schwerin-Mecklenburg ,661 60, Strelitz B FuB Südost Mgdeburg ,723 56, B RegN Ost Westbrndenburg ,545 55, B FuB Ost Berlin ,897 37, B RegN Ost Westbrndenburg ,535 20, B FuB Ost Berlin ,703 21, B RegN Ost Westbrndenburg ,779 1, DD RegN Südost Ostschsen ,690 97, /29

200 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd EBA- GE RB NETZSEGMENT STRECKE VON KM BIS KM LAENGE AST SML 2013 SML 2013 IN M DD RegN Südost Ostschsen ,015 0, DD FuB Südost Dresden ,036 0, DD FuB Südost Zwicku ,870 23, DD RNI Südost Erzgebirgsbhn (RNI) ,000 22, DD RNI Südost Erzgebirgsbhn (RNI) ,630 30, DD RNI Südost Erzgebirgsbhn (RNI) ,136 24, DD FuB Südost Zwicku ,254 0, DD RegN Südost Vogtlnd-Ostthüringen ,282 0, DD RegN Südost Vogtlnd-Ostthüringen ,435 0, DD RegN Südost Vogtlnd-Ostthüringen , , EF RegN Südost Thüringer-Becken ,295 19, Südthüringen EF RegN Südost Thüringer-Becken ,248 35, Südthüringen EF RegN Südost Thüringer-Becken ,545 62, Südthüringen EF RegN Südost Thüringer-Becken ,000 31, Südthüringen HAL RegN Südost Elbe-Sle ,771 55, HAL RegN Südost Thüringer-Becken ,315 55, Südthüringen B RegN Ost Ostbrndenburg ,240 81, B RegN Ost Ostbrndenburg ,720 92, HH/SN RegN Ost Ostmecklenburg-Vorpom ,520 19, HAL FuB Südost Hlle ,860 0, HAL RegN Südost Elbe-Sle ,257 4, HAL RegN Südost Elbe-Sle ,603 31, HAL FuB Südost Hlle ,127 14, HAL RegN Südost Elbe-Sle ,606 12, DD RegN Südost Mittelschsen ,246 0, B FuB Südost Leipzig ,577 2, HAL FuB Südost Mgdeburg ,638 0, HAL RegN Südost Elbe-Sle ,634 12, HAL FuB Südost Mgdeburg ,294 0, HAL RegN Südost Elbe-Sle ,804 26, HAL RegN Südost Elbe-Sle ,706 38, HAL FuB Südost Mgdeburg ,565 2, HAL RegN Südost Elbe-Sle ,624 2, HAL RegN Südost Elbe-Sle ,980 42, HAL FuB Ost Schwerin ,447 42, HH/SN FuB Ost Schwerin ,069 0, HH/SN FuB Ost Schwerin ,769 22, HH/SN FuB Ost Schwerin ,376 56, HH/SN RegN Ost Schwerin-Mecklenburg ,850 27, Strelitz B RegN Ost Westbrndenburg ,325 27, B RegN Ost Westbrndenburg ,871 30, B RegN Ost Westbrndenburg ,675 43, HH/SN FuB Ost Neustrelitz ,883 0, /29

201 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Anhng 3: Berechnungsbeispiele Alter Gleise Fll 1: Gegeben: 1 Dtenstz mit Anlgenunternummer 000 kein Dtenstz mit Anlgenunternummer 1xx kein Dtenstz mit Anlgenunternummer 2xx Berechnungsbeispiel für ds Anlgenlter mit der Anlgennummer im ISK- Jhr 2011: Anlgennummer Anlgenunternummer Aktivierungsjhr Länge in m Gleislter Jhre Fll 2: Gegeben: 1 Dtenstz mit Anlgenunternummer 000 mind. 2 Dtensätze mit Anlgenunternummern 1xx mind. 2 Dtensätze mit Anlgenunternummern 2xx Eine Berücksichtigung des Dtenstzes mit der Anlgenunternummer 000 ist nicht erforderlich, d Aussgen zum Alter über die Dtensätze mit den Anlgenunternummern der Form 1xx (Schiene) und 2xx (Schwelle/Schotter) getroffen werden. Berechnungsbeispiel für ds Anlgenlter mit der Anlgennummer im ISK- Jhr 2011: Anlgennummer Anlgenunternummer Aktivierungsjhr Länge in m Gleislter ( ) 386 ( ) 4835 ( ) 386 ( ) Gleislter ,37 Jhre Fll 3: Gegeben: 1 Dtenstz mit Anlgenunternummer 000 mind. 2 Dtensätze mit Anlgenunternummern 1xx kein Dtenstz mit Anlgenunternummer 2xx 28/29

202 LuFV II, Anlge : Berechnung der Qkz DB Netz AG/ RNI Stnd Eine Berücksichtigung des Dtenstzes mit der Anlgenunternummer 000 ist deswegen erforderlich, d Aussgen zum Alter der Komponente Schwelle/Schotter nur hierüber getroffen werden. Berechnungsbeispiel für ds Anlgenlter mit der Anlgennummer im ISK- Jhr 2011: Anlgennummer Anlgenunternummer Aktivierungsjhr Länge in m ( ) 4854 ( ) 1461 ( ) 3393 Gleislter , 51Jhre Fll 4: Gegeben: 1 Dtenstz mit Anlgenunternummer 000 kein Dtenstz mit Anlgenunternummer 1xx mind. 2 Dtensätze mit Anlgenunternummern 2xx Eine Berücksichtigung des Dtenstzes mit der Anlgenunternummer 000 ist deswegen erforderlich, d Aussgen zum Alter der Komponente Schiene nur hierüber getroffen werden. Berechnungsbeispiel für ds Anlgenlter mit der Anlgennummer im ISK- Jhr 2011: Anlgennummer Anlgenunternummer Aktivierungsjhr Länge in m ( ) 3174 ( ) 2555 ( ) 619 Gleislter , 51Jhre /29

203 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Funktionlität Bhnsteige Stnd: Inhltsverzeichnis 1 Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) Bewertungsumfng Endgültige Abbestellung von kompletten Vst während der LuFV II Teilmerkmle Bhnsteighöhe Stufenfreiheit der Bhnsteigzugänge Angemessener Wetterschutz Ist-Wert-Berechnung der Dchlängen für die gesmte Vst Soll-Wert-Berechnung Wetterschutz-Punktwert us dem Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Wert Berechnungsbeispiel Bedeutung der Vst Berechnung pro Vst Berechnung des Gesmtwertes Abgrenzung der Ppiereffekte DB Sttion&Service AG und RNI Abgrenzung der Sonderprogrmme des Bundes DB Sttion&Service AG und RNI...9 1/9

204 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Funktionlität Bhnsteige Stnd: Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) Die Qkz FB berücksichtigt den Ausstttungsgrd der Bhnsteige bezüglich der Teilmerkmle Bhnsteighöhe, Stufenfreiheit der Bhnsteigzugänge, Ausstttung mit Wetterschutz. Zusätzlich wird die Bedeutung der Verkehrssttion (Vst) entsprechend den Reisenden (ds sind die Ein- und Aussteiger ller Züge je Vst, Umsteiger werden ls Aus- und Einsteiger gezählt) je Tg (ls Tge gelten Montg bis Freitg ußerhlb der Schulferien) mit einem Fktor berücksichtigt. 2 Bewertungsumfng Die Qkz FB wird jährlich für lle ktiv genutzten Bhnsteige der Vst bestimmt, die von der DB Sttion&Service AG oder DB RegioNetz Infrstruktur GmbH (RNI) zum Stichtg betrieben werden, soweit sie sich nicht n Strecken befinden, für die die DB Netz AG ein Verfhren nch 11 AEG Abgbe und Stilllegung von Eisenbhninfrstruktureinrichtungen eingeleitet ht (Dtum des Antrgzugngs beim EBA). Sofern eine künftige gesetzliche Regelung uch die Antrgstellung der Abgbe / Stilllegung für einzelne Vst vorsieht, gilt die vorstehende Regelung uch für komplette einzelne Vst nlog. nicht bgebut, veräußert oder verpchtet sind, nicht im Auslnd betrieben werden, sich nicht zum Stichtg im Neubu befinden sich nicht in Vst der Stndseilbhn befinden. Aktiv genutzte Bhnsteige sind lle öffentlich zugänglichen Bereiche von Bhnsteigen, die dem ttsächlichen Zugng und Fhrgstwechsel zum Zug dienen (s. Abb. 1), d.h. n diesen Bereichen von Bhnsteigen hlten plnmäßig Züge. Komplett nicht öffentlich zugängliche Bhnsteige und nicht öffentlich zugängliche Bhnsteigbereiche mit einer Länge von > 5 m (s. Abb. 1) werden nicht bewertet. Die Abgrenzung zum nicht öffentlichen Bereich muss duerhft ngelegt sein. Querbhnsteige und Gepäckbhnsteige erhlten keine Qkz FB. 2/9

205 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Funktionlität Bhnsteige Stnd: Qkz FB ermitteln Qkz FB nicht ermitteln Komplett nicht öffentlich zugänglich oder Stilllegungsverfhren eingeleitet Bhnsteigbulänge Nicht öffentich zugänlich > 5 m öffentlich zugänglich Nettobhnsteiglänge Nicht öffentlich zugänglich > 5 m 5 m Nettobhnsteiglänge 5 m Nicht öffentlich zugänglich öffentlich zugänglich Nicht öffentlich zugänglich Abb. 1: Definition der Bhnsteigbereiche bezüglich Zugänglichkeit 3 Endgültige Abbestellung von kompletten Vst während der LuFV II Aufgrund von Abbestellungen einzelner Verkehrshlte oder gnzer Linien durch die Aufgbenträger des Nhverkehrs / Eisenbhnverkehrsunternehmen (EVU) knn die Sitution entstehen, dss während der Lufzeit der LuFV II lle n der Vst bisher genutzten Bhnsteige nicht mehr ktiv genutzt ( inktive Vst ) werden. Inktive Vst dürfen im Rhmen der Punkteermittlung Qkz FB für die Lufzeit der LuFV II mit dem Gesmtwert us dem vorngegngenen Berichtsjhr (Berichtsjhr gemäß Definition Anlge 12.1) ngerechnet werden, wenn sie bis zum Ende der LuFV II-Lufzeit vorgehlten werden. Die Funktionlität im Rhmen der Qkz FB ist durch Instndhltung dbei weiter zu gewährleisten. Bleiben Vst bis zum Inkrfttreten einer LuFV III duerhft inktiv, wird die Anrechnung des Gesmtwertes für diese inktiven Vst in der LuFV III nicht fortgeführt. Sofern zum Stichtg des Berichtsjhres Teilmerkmle der Qkz FB durch Bumßnhmen betroffen sind, gilt für den entsprechenden Bhnsteig sinngemäß ds Gleiche. Eine Anrechnung mit dem Gesmtwert us dem vorngegngenen Berichtsjhr ist nicht zulässig, sofern nur einzelne Bhnsteige oder Bhnsteigbereiche einer Vst bbestellt werden. 3/9

206 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Funktionlität Bhnsteige 4 Teilmerkmle Stnd: Die Funktionlität von zwei der drei folgenden Teilmerkmle für Bhnsteige, nämlich Stufenfreiheit der Bhnsteigzugänge und ngemessener Wetterschutz, wird teilweise nur im Zusmmenhng mit Anlgen Dritter erreicht 1. Es hndelt sich dbei in Bezug uf die Gesmtheit ller Anlgen um eine geringe Menge insbesondere von Aufzügen, lngen Rmpen und Überdchungen. 4.1 Bhnsteighöhe Der Wert der Qkz FB für ds Teilmerkml Bhnsteighöhe H beträgt: 0,4 Punkte, wenn die Nennhöhe des Bhnsteigs 76 cm bzw. 96 cm (Stdtschnellbhnen) oder größer (in Sondernetzen mit speziellen Fhrzeugen) beträgt, 0,32 Punkte, wenn die Nennhöhe des Bhnsteigs 55 cm beträgt 0 Punkte in llen nderen Fällen. Bei Bhnsteigen mit unterschiedlichen Höhen in Längs- und / oder Querrichtung wird diejenige Höhe ls mßgebende Höhe gewählt, die mindestens 50 % der Nettobhnsteiglänge gemäß Fußnote 1 der Tbelle 2 ufweist. Bei gleichmäßiger Aufteilung des Bhnsteiges wird die größere Bhnsteighöhe gewählt. 4.2 Stufenfreiheit der Bhnsteigzugänge Der Wert der Qkz FB für ds Teilmerkml Stufenfreiheit der Bhnsteigzugänge Z beträgt: 0,4 Punkte, wenn der Bhnsteig stufenfrei vom öffentlichen Verkehrsrum erreichbr ist, 0 Punkte in llen nderen Fällen. Die Stufenfreiheit der Bhnsteigzugänge ist ein wesentliches Merkml für die Erreichbrkeit der Bhnsteige für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Hierzu gilt: 1. Stufenfreiheit: In der Regel ist keine Stufe uf dem Weg von öffentlichem Verkehrsrum zum Bhnsteig vorhnden. Wenn nicht vermeidbr, gilt eine mximle Stufenhöhe von 3 cm ls überwindbr ohne fremde Hilfe. 2. Es gilt Bestndsschutz, d.h. es gelten die technischen Regeln, die zum Zeitpunkt der Erstellung glten. Dies gilt unter nderem für die buliche Gestltung von Rmpen. 1 Beispiele: ein stufenfreier Zugng zum öffentlichen Verkehrsrum von der Personenunterführung im Eigentum der DB Sttion&Service AG zum Bhnhofsvorpltz z.b. mittels Rmpe im Eigentum einer Kommune, gemeinsme Nutzung einer Bhnsteigüberdchung im Eigentum Dritter von Um- und Ein-/Aussteigern Bus Bhn 4/9

207 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Funktionlität Bhnsteige Stnd: Hinweis: Weitere Merkmle, die zum brrierefreien Buen zählen, sind hiermit nicht erfsst. Diese werden nch den DB AG-Regulrien im Zuge von Bu- oder größeren Instndsetzungsmßnhmen ohnehin berücksichtigt. 4.3 Angemessener Wetterschutz Dieses Teilmerkml wird bweichend von den übrigen Teilmerkmlen zuerst für die Vst ermittelt und nschließend jedem einzelnen Bhnsteig der Vst zugewiesen Ist-Wert-Berechnung der Dchlängen für die gesmte Vst Der Bestnd der Wetterschutzeinrichtungen ist sehr heterogen. Zur Systemtisierung ist es dher erforderlich für die Vergleichbrkeit des Bestndes der Anlgen, die dem Wetterschutz dienen, die uf den Bhnsteig entfllenden Anteile n Längen zu ddieren: Tbelle 1: Anzurechnende Längen Art der Überdchung nzurechnen ls L D, Ist Bhnsteigdächer Länge des Dches Bhnsteighllen Länge des Bhnsteigs unter dem Dch Überbuungen Breite: gemessen im rechten Winkel zur Längschse der Überbuung, b einer Mindestbreite von 20 m Unterirdische Personenverkehrsnlgen Soll-Länge des Wetterschutzes des Bhnsteigs (upv) Wetterschutzhäuser (WSH) Stndrdisierte Länge von 7,50 m pro Stück 1) 1) Zur Ermittlung der stndrdisierten Länge eines WSH wurde zunächst der Mittelwert der Dchflächen ller WSH uf ktiv genutzten Bhnsteigen gebildet (Stnd 2011). Unter Anstz einer mittleren Breite von WSH des Bestndes der DB Sttion&Service AG ergibt sich eine gerundete mittlere Länge über lle WSH von 7,50 m. Diese stndrdisierte Länge (Dchlängenäquivlent) wurde mit Einführung der LuFV 2009 einvernehmlich festgeschrieben. Ein einzelnes WSH uf einem Bhnsteig knn jedoch ttsächlich länger oder kürzer sein, i.d.r m. Die so ermittelten Ist-Dchlängen der einzelnen Bhnsteige werden pro Vst ddiert. L D L, Ist, S n i1 D, Ist, i L D,Ist : Anzurechnende Einzellänge der Überdchung gemäß Tbelle 1 n: Anzhl nzurechnende Überdchungen L D,Ist,S : Anzurechnende Gesmtlänge der Überdchungen je Vst Soll-Wert-Berechnung Für die Vst gelten in Abhängigkeit von der Reisendenfrequenz folgende Soll-Werte für eine ngemessene Überdchung: 5/9

208 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Funktionlität Bhnsteige Tbelle 2: Definition des ngemessenen Wetterschutzes (Sollwert) Stnd: Frequenz der Vst: [Reisende je Tg] Soll-Wetterschutzlänge in % der Nettobhnsteiglänge 1) > % zuzüglich 7,50 m oder Wetterschutzhäuser (WSH) [Stück] % % 1 WSH/100 m nicht überdchter Nettobhnsteiglänge 2) % 1 WSH/100 m Nettobhnsteiglänge % 1 WSH/Bstg % 1 WSH/Bstg < % 1 WSH/Vst 1) 2) 3) Der Prozentstz bezieht sich uf die Länge des öffentlich zugänglichen Bereiches des Bhnsteigs (Nettobhnsteiglänge), mximl 405 m. Neue Bhnsteige werden mit der Nettobhnsteiglänge der ersten Aufnhme in ds ISK ngesetzt. WSH je ngefngener 100 m nicht überdchter Nettobhnsteiglänge zusätzlich zum Dch. Diese Festlegung berücksichtigt die größere Schutzwirkung von WSH gegenüber einem Bhnsteigdch. WSH je ngefngener 100 m Nettobhnsteiglänge Gemäß Tb. 2 wird nhnd der Nettobulänge eines jeden Bhnsteigs einer Vst der Soll- Wert für den ngemessenen Wetterschutz L D,Soll für jeden einzelnen Bhnsteig einer Vst ermittelt. Die ermittelten Soll-Dchlängen werden je Vst ufsummiert. L D,Soll,S k i1 L D,Soll,i L D, Soll,S : Solllängen der Überdchung ller Bhnsteige einer Vst k: Anzhl der Bhnsteige einer Vst L D,Soll : Solllänge der Überdchung eines Einzelbhnsteiges gemäß Tb Wetterschutz-Punktwert us dem Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Wert V L L D, Ist, S D, Soll, S V: Verhältnis Ist- zur Soll-Länge des Wetterschutzes einer Vst L D,Ist,S : Ist-Länge L D,Soll,S : Soll-Länge Eine Vst erhält für ds Teilmerkml Wetterschutz W 0,2 Punkte, wenn die Tbellenwerte erreicht oder überschritten sind (V 1) 0,1 Punkte, wenn diese Werte zu mindestens 50 % erreicht sind (V 0,5) und 0,0 Punkte in llen nderen Fällen (V < 0,5) 6/9

209 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Funktionlität Bhnsteige Stnd: Der so ermittelte Punktwert gilt für jeden Bhnsteig der Vst. Die Verteilung der Wetterschutznlgen uf die einzelnen Bhnsteige bei Neu- und Umplnungen obliegt dem EIU Berechnungsbeispiel Tbelle 3: Berechnung der Qkz Wetterschutz m Beispiel Bf Musterstdt Schritt der Berechnung 1. Schritt: Ist 2. Schritt: Soll 3. Schritt: Soll-Ist-Differenz Berechnung s. Tb. 2 ngemessener Wetterschutz (Ist) Bhnsteige der Sttion Bf Musterstdt Dchlänge Ist [m] Anzhl WSH Ist [Stck] Berechnung siehe Tb. 1 und 2 Soll bei Tgesfrequenz des Bf Musterstdt: Reisende/ Tg: Soll-Wetterschutzlänge 20 % Nettobhnsteiglänge und 7,50 m oder 1 WSH je 100 m (ngefngene) nicht überdchte Nettobhnsteiglänge Nettobhnsteiglänge Bulänge [m] nicht öffentlich zugängliche Länge [m] Nettobulänge [m] ngemessener Wetterschutz (Soll) Dchlänge Soll [m] Wetterschutzhäuser (WSH) Soll Länge nicht überdcht [m] Anzhl WSH Soll [Stck] Punktezhl je Bhnsteig, wenn Quotient Ist- zu Solllänge der Überdchungen ller Bhnsteige: 1. wenn Ist / Soll 1,0 2. wenn Ist / Soll 0,5 3. wenn Ist / Soll < 0,5 0,2 Punkte je Bstg 0,1 Punkte je Bstg 0 Punkte je Bstg hier im Beispiel: 0,1 Punkte je Bhnsteig, d Quotient Ist/Soll (Summe Sp.1+2) / (Summe Sp. 6+8): 0,89 0,5 und < 1,0 Punktewert W i Splte Quelle der Dten SDB / ISK SDB / ISK SDB / ISK SDB / ISK SDB / ISK 20% (Sp.5) Sp.5 - Sp.6 Sp.7 / 100 ufgerundet s. oben Gl 1 50 m 250 m 80 m 170 m 34 m 136 m 2 WSH 0,1 Gl 2/3 80 m 280 m 0 m 280 m 56 m 224 m 3 WSH 0,1 Gl 4/5 3 WSH 200 m 60 m 140 m 28 m 112 m 2 WSH 0,1 Zwischensumme 130 m 3 WSH x 7,5 m =22,5 m 118 m 7 WSH x 7,5 m = 52,5m Summe für lle Bhnsteige der Sttion Ist: 152,5 m Soll: 170,5 m S W i = 0,3 Ist / Soll = 152,5 / 170,5 = 0,89 Fktor 6 zur Bedeutung der Sttion gem. Tb. 4 noch nicht berücksichtigt 7/9

210 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Funktionlität Bhnsteige 5 Bedeutung der Vst Stnd: Um die Bedeutung der Vst nch den Reisenden je Tg zu berücksichtigen, werden die Werte für die Qkz FB noch mit folgenden Fktoren multipliziert: Tbelle 4: Fktoren Bedeutung der Vst Frequenz der Vst: [Reisende je Tg] Fktor b DB S&S Fktor b RNI > < Die Reisendenzhlen us den Reisendenzählungen der betreffenden EVU werden mit dem Stnd verwendet und für die Lufzeit dieser Vereinbrung festgeschrieben. Sofern diese Angben nicht vorliegen, sind Schätzungen durch ds EIU durchzuführen. F = b (H + Z + W) F: Wert der Qkz FB für den Einzelbhnsteig b: Fktor zur Berücksichtigung der Bedeutung der Vst gemäß Tbelle 4 H: Punktwert Bhnsteighöhe für den Einzelbhnsteig Z: Punktwert stufenfreier Zugng für den Einzelbhnsteig W: Punktwert Wetterschutz für den Einzelbhnsteig 6 Berechnung pro Vst Der Gesmtwert der Qkz FB für eine Vst wird ls Summe ller mit dem Fktor zur Bedeutung der Vst multiplizierten Einzelwerte für die Bhnsteige der Vst ermittelt: F S F i i1 l F S : Gesmtwert der Qkz FB ller Bhnsteige einer Vst l: Anzhl Bhnsteige einer Vst F i : Wert der Qkz FB für den Einzelbhnsteig 7 Berechnung des Gesmtwertes Der Gesmtwert der Qkz FB für ds EIU wird ls Summe ller mit dem Fktor zur Bedeutung der Vst multiplizierten Einzelwerte für die betrchteten Bhnsteige ermittelt: F m Gesmt F i i1 F Gesmt : Gesmtwert der Qkz FB m: Anzhl ller einbezogenen des EIU bundesweit F i : Wert der Qkz FB für den Einzelbhnsteig 8/9

211 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Funktionlität Bhnsteige Stnd: Abgrenzung der Ppiereffekte DB Sttion&Service AG und RNI Nichtbuliche Mßnhmen können sich uf die Anzhl der Wetterschutzhäuser, die Abmessungen von Bhnsteigen und Bhnsteigdächern, fehlerhfte Angbe zur Stufenfreiheit uswirken. Nicht nrechenbre Effekte infolge nicht bulicher Mßnhmen ( Ppiereffekte ) im ktuellen Berichtsjhr werden von DB Sttion&Service AG und RNI selbst festgestellt. DB Sttion&Service AG und RNI quntifizieren die nicht nrechenbren Effekte durch Fortschreibung Bestnd in der Deltliste (s. Tb bzw der Anlge 12.1) und setzen diese vom errechneten Gesmtwert für ds ktuelle Berichtsjhr b. Nicht nrechenbre Effekte infolge nicht bulicher Mßnhmen us der Deltliste, die ds EBA feststellt, werden in der Deltliste des zu prüfenden Berichtsjhrs quntifiziert, und der uf dieser Grundlge festgestellte Punktwert wird von dem Gesmtwert des zu prüfenden Berichtsjhres bgesetzt. Nicht nrechenbre Effekte infolge nicht bulicher Mßnhmen us der Stückliste Bhnsteige (s. Tb. 4.1 bzw. Tb. 5.1), die ds EBA für ds zu prüfende Berichtsjhr feststellt, werden nch Abschluss der Prüfung durch ds EBA im nächst möglichen Berichtsjhr in der Stückliste Bhnsteige bereinigt und dnn entsprechend in der Deltliste ls Fortschreibung Bestnd usgewiesen und vom Gesmtwert bgesetzt. Die festgestellten Effekte us diesen nicht bulichen Mßnhmen verändern den Gesmtwert für ds zu prüfende Berichtsjhr. 9 Abgrenzung der Sonderprogrmme des Bundes DB Sttion&Service AG und RNI Innerhlb einer Vst können Mßnhmen n Bhnsteigen hinsichtlich der Bhnsteighöhe, Stufenfreiheit der Bhnsteigzugänge und Ausstttung mit Wetterschutz gemäß Ziffer 1 u.. us der LuFV oder us Sonderprogrmmen des Bundes finnziert werden. Eine eindeutige Abgrenzung der Effekte durch Investitionen us Sonderprogrmmen des Bundes uf die Punkte der Qkz FB ist wie folgt methodisch berücksichtigt und dmit sichergestellt. Nicht nrechenbre Effekte infolge Sonderprogrmme im ktuellen Berichtsjhr werden von DB Sttion&Service AG und RNI selbst festgestellt. DB Sttion&Service AG und RNI quntifizieren die nicht nrechenbren Effekte durch Sonderprogrmm in der Deltliste (s. Tb bzw. Tb der Anlge 12.1) und setzen diese vom errechneten Gesmtwert für ds ktuelle Berichtsjhr b. 9/9

212 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Inhltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Definition und Berechnung der Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Allgemeines Drstellung und Erläuterung des utomtisierten Ermittlungsverfhrens Messgrößen zu Berechnung der Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Ausfllzeit tea Oberleitungsbeeinflussungsmesswert Zählwerte Systemtechnische Betrchtung OLBM Topologie der OLSB Ereignisbezogene Defizitenergie WDi Defizitenergie im Berichtszeitrum WDZesx Summierte Defizitenergie im Berichtszeitrum WDges für lle Zes Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie im Berichtszeitrum VW 12 Anhng 1: DIN VDE 0228, Teil 3 12 Anhng 2: Anerknnte Regeln der Technik zur Bildung der OLBM BhnPrxis E, Heft 03/ Anhng 3: Weisung DB Energie GmbH zur Ermittlung OLBM 12 1/12

213 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Einleitung Die vom Anlgenbetreiber (DB Energie GmbH) betriebene Infrstruktur zur Versorgung von Eisenbhnfhrzeugen mit elektrischer Energie ist dnn in ihrem bestimmungsgemäßen Zustnd, wenn die Oberleitungen der DB Netz AG unterbrechungsfrei mit elektrischer Energie (Nennspnnung = 15 kv, Nennfrequenz = 16,7 Hz) versorgt werden. Zur Beurteilung der Qulität dieser Versorgung wird die Qulitätskennzhl (Qkz) Versorgungssicherheit Bhnenergie vereinbrt. Alle nchfolgend beschriebenen, zur Ermittlung der Qkz notwendigen Dokumente, Archive, Dten, Softwrefunktionen und Rechenlgorithmen sind dem EBA uf Verlngen vorzulegen. Ds Verfhren wird die Qkz jeweils für ein volles Geschäftsjhr vom bis bbilden. Dmit wird sichergestellt, dss die zugrundeliegende Jhresenergiemenge (WGes) gleich der ist, die ebenflls mit Stichtg n ds Huptzollmt zum Zweck der Festlegung der Stromsteuer gemeldet wird. 2 Definition und Berechnung der Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie 2.1 Allgemeines Mit Hilfe der Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie knn beurteilt werden, welche Auswirkungen der Mitteleinstz des Anlgenbetreibers (DB Energie GmbH) uf die bestimmungsgemäße Verwendbrkeit der Infrstruktur zur elektrischen Bhnenergieversorgung ht. Die Abgrenzung der Infrstruktur zwischen dem Anlgenbetreiber (DB Energie GmbH) und dem Betreiber der Oberleitung (DB Netz AG) ist die 15kV-Bhnstromschltnlge 1. Die Bhnstromschltnlgen befinden sich im Eigentum des Anlgenbetreibers (DB Energie GmbH), die von ihnen bgehenden 15 kv-speiseleitungen / Oberleitungsbzweige im Eigentum des Betreibers der Oberleitung (DB Netz AG). Die Kbel, uch innerhlb der Zellen, gehören dem Betreiber der Oberleitung (DB Netz AG). Dher ist dvon uszugehen, dss lle im Bereich der Oberleitung uftretenden Störungen nicht durch den Anlgenbetreiber (DB Energie GmbH) verurscht wurden. Zur Bewertung jeder durch mngelhften Zustnd der Anlgen verurschten Versorgungsunterbrechung wird eine ereignisbezogene Defizitenergie berechnet. Defizitenergie beschreibt quntittiv jene theoretische, mximle Energiemenge, die us dem ursächlichen Verschulden des Anlgenbetreibers (DB Energie GmbH) wegen Störungen in den Anlgen der elektrischen Energieversorgung dem Bhnbetrieb nicht zur Verfügung gestellt werden knn. Versorgungssicherheit Bhnenergie entspricht dem Verhältnis der um die Defizitenergie geminderten gesmten Energiemenge, die im Beobchtungszeitrum (Klenderjhr) über die Einspeisepunkte zum Fhrdrht n den Bhnbetrieb bgegeben wurde, zur gesmten Energiemenge. Die Versorgungssicherheit Bhnenergie wird in Prozent usgedrückt. Berechnung der Defizitenergie : Zur Berechnung der Defizitenergie wird die mximle nicht verfügbre Energiemenge für den Ausfllzeitrum in einem oder mehreren Oberleitungsspeisebezirken (OLSB) betrchtet. In diese Zhl fließen lle Versorgungsunterbrechungen von Oberleitungsbschnitten ein, die nicht durch ein Ereignis im Bereich der Oberleitung selbst erzwungen wurden. Zur Berechnung der Defizitenergie werden nur diejenigen Versorgungsunterbrechungen herngezogen, die: nicht im Rhmen der Bu- und Betriebsplnung bestellt wurden, die im Verntwortungsbereich des Anlgenbetreibers (DB Energie GmbH) liegen. 1 15kV-Bhnstromschltnlgen befinden sich in Unterwerken, Schltposten und Kuppelstellen. 2/12

214 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Für den Berichtszeitrum wird utomtisch eine Auflistung ller Defizitenergieereignisse erstellt und rchiviert. In einer exportierten Kopie dieser Auflistung werden durch mnuelle Kennzeichnung die Ereignisse mrkiert, die nicht den gennnten Kriterien zuzuordnen sind. Die im Leitsystem ngelegte Auflistung bleibt unverändert. Zu jeder Mrkierung wird in einer Bemerkungssplte der Grund/Kommentr ngegeben. Die bschließende Liste der Gründe/Kommentre enthält die nchfolgende Tbelle. Nr. Kommentr Erläuterung Änderung des Relevnzeintrges 1 Betr F Der Kommentr "Betr" ist vorzugsweise mit Nummer der Be- J 2 FWÜ / MTS- Arbeiten tr zu verwenden. Arbeiten n der Fernwirkübertrgung oder m Msttrennschlter Meldung "undefinierte Schlterstellung", obwohl es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt. 3 Stichspeisung Ausfll eines Stichspeisers infolge eines Kurzschlusses in dem OLSB, über den die Smmelschiene eines Schltpostens (Sp) gespeist wird. Dieses Ereignis ist zu kommentieren, der Relevnzeintrg jedoch nicht zu ändern. 4 fehlerhfte Hndnchführung 5 Prüfung / Eingrenzungsschltung 6 Störung durch Dritte verurscht 7 bestellte Schltung 8 betriebliche Störung Es lg keine Versorgungsunterbrechung vor. Die topologische Drstellung eines unversorgten Zustndes wurde durch fehlerhfte Hndnchführungen verurscht. Versorgungsunterbrechung wurde durch Streckenprüfung bzw. Eingrenzungsschltungen nch OL-Kurzschlüssen verurscht. In diesem Fll ist die konkrete Ursche in einer Anlge bzw. uf einem gesonderten Tbellenbltt zu erläutern. Hierunter fllen u..: Kurzschlüsse in 110 kv BL durch Drchenflug, Fesselbllons, Anschläge uf BL. Uw, Kw, ber uch Abschltung der OL von der Zes us bei Gefhr im Bereich der OL. Ds sind beispielsweise Not- oder Schutzbschltungen. In diesen Fällen sind die konkreten Urschen in einer besonderen Anlge zur montlichen Meldung der Defizitenergie zu erläutern. Ds sind bestellte Schltungen infolge betrieblicher Störungen. In diesen Fällen sind die konkreten Urschen in einer besonderen Anlge zur montlichen Meldung der Defizitenergie zu erläutern. 9 Nchbr-Zes Der unversorgte OLSB gehört in den Schlthoheitsbereich der Nchbr-Zes. Die Relevnz des Ereignisses wird in der Nchbr-Zes geprüft. 10 OL-Störung Versorgungsunterbrechung wurde durch OL-Kurzschluss verurscht, den ds Leitsystem ls relevnt erknnt ht. 11 Dtenmodellnpssung Durch Dtenmodelnpssungen hervor gerufene relevnte Defizitenergieerfssung ohne Versorgungsunterbrechung. In diesen Fällen sind die konkreten Urschen in einer Anlge bzw. uf einem gesonderten Tbellenbltt zu erläutern. 12 Bittest Bittests sind zum Nchweis einer fehlerfreien Fernsteuerung erforderlich. Im Regelfll werden Bittests so durchgeführt, dss die betroffenen OLSB nicht spnnungslos werden. Bei Bedrf können nch Herstellung des Einvernehmens mit dem EBA weitere Kommentre eingeführt werden. Als Nchweise für Ereignisse, bei denen die DB Energie händisch den Sttus von "relevnt" in "nicht relevnt" geändert ht, dienen die Eintrgungen im Betriebsjournl und/oder im Tgebuch. Beides knn in der Zes eingesehen werden. Die Nchweise, die zur weiteren Erläuterung um ein 3/12 J Nein J J J J J J J J J

215 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Anlgenbild ergänzt werden können, sind dem EBA uf Anforderung vorzulegen. Vorzugsweise sind Nchprüfungen in der Zes m Leitsystem durchzuführen. Die von der DB Energie händisch in "nicht relevnt" geänderten Ereignisse werden bei der systemseitigen Ermittlung der Defizitenergie nicht mehr berücksichtigt. Sie sind jedoch Gegenstnd der Prüfung des EBA. Zur Vereinfchung der Prüfung der berechneten Defizitenergiemengen wird die Auflistung pro Zes montlich in einem berbeitbren Formt, vorrngig Excel-Formt, mit einem Sttus vorläufig übergeben. Die Summe der Defizitenergien je Ereignis und Speisebezirk ergeben die Defizitenergie im Berichtszeitrum: W t EA Di 60 U N I OLBM W DZesx n i1 W Di WDZes x: WDi: tea: UN: IOLBM: Defizitenergie im Berichtszeitrum pro Zentrlschltstelle [MWh] Defizitenergie je Ereignis und OLSB [MWh] Auszeit des Speisebezirkes [min] Nennspnnung der Oberleitung [kv], 15 kv Oberleitungsstrom us Oberleitungsbeeinflussungsmessung 2 (OLBM) [A] Die Oberleitungs-Beeinflussungsmesswerte werden uf Bsis der DIN VDE 0228, Teil 3, gebildet (Anhng 1). Die nerknnten Regeln der Technik zur Bildung der OLBM sind in der Zeitschrift BhnPrxis E, Heft 03/1996 enthlten (Anhng 2). Um sicherzustellen, dss die OLBM nicht n besonders lstschwchen Tgen ermittelt werden, um so die Defizitenergie gering zu hlten, erfolgen die Messungen jährlich zwischen dem und n Tgen mit durchschnittlichem Verkehrsufkommen (siehe Anhng 3). Die Berechnung der ereignisbezogenen Defizitenergien und deren Addition zur Defizitenergie im Berichtszeitrum erfolgt utomtisch in den Leitsystemen der Zentrlschltstellen (Zes), jeweils für den Steuerbereich dieser Zes. Die Zes gehören dem Anlgenbetreiber (DB Energie GmbH) und sind die im Auftrge des Betreibers der Oberleitungsnlgen (DB Netz AG) betriebsführende Stelle der Oberleitungsnlgen. Die netzweit gesmte Defizitenergie wird dnn ls Summe ller 7 Zes für den Berichtszeitrum durch den Anlgenbetreiber (DB Energie GmbH) im Unterstützungswerkzeug für Leitstellen (UwL) in der Zentrle der DB Energie GmbH gebildet. W Dges 7 x1 W DZesx In Reltion zur gesmten bgegebenen Energiemenge ergibt sich die Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie : W Ges WDges V W 100 % W Ges 2 Mit dem EBA bgestimmtes Verfhren zur Erfssung der mittleren Oberleitungsströme zur Beurteilung der elektromgnetischen Beeinflussung nderer elektrischer und elektronischer Systeme. Quellen: DIN VDE 0228, Teil 3 Mßnhmen bei Beeinflussung von Fernmeldenlgen durch Strkstromnlgen; Beeinflussung durch Wechselstrom-Bhnnlgen ; BhnPrxis E, Heft 03/96 (Anlgen 1 und 2) 4/12

216 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: VW: Versorgungssicherheit Bhnenergie [%] WGes: Jhresenergiemenge, die in die Oberleitung eingespeist wurde [MWh] WDges: Defizitenergie im Berichtszeitrum [MWh] Diese Berechnung erfolgt utomtisch im UwL. Die Nmen der Oberleitungs-Speisebereiche (OLSB) in der Defizitenergieliste und der zugehörigen Oberleitungs-Beeinflussungsmesswerte stimmen nicht in llen Fällen genu überein. Sollte ds EBA bei der Nchprüfung uf einen solchen Fll stoßen, dnn muss der Anlgenbetreiber (DB Energie GmbH) den Schverhlt uf schriftliche Anforderung durch ds EBA innerhlb einer Frist von 4 Wochen nch Zugng der schriftlichen Anforderung bei DB Energie GmbH ufklären. Knn der Schverhlt nicht ufgeklärt werden, wird für den OLSB ein OLBM von 1 ka ngenommen. 2.2 Drstellung und Erläuterung des utomtisierten Ermittlungsverfhrens Um eine objektive Beurteilung des Anlgenzustndes zu ermöglichen, werden die zur Berechnung der Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie zugrundeliegenden Messgrößen in den Leitsystemen des Anlgenbetreibers (DB Energie GmbH) utomtisch erfsst und rchiviert. Die dzu genutzten Softwremodule sind mit dem Eisenbhn-Bundesmt im Rhmen der ohnehin gegebenen Prozesse der Typzulssung (Änderungsdienst) im Sinne der gültigen Verwltungsvorschrift für Typzulssungen bzustimmen. Ds drgestellte Verfhren ist in die Leitsysteme der Zentrlschltstellen (Zes-Leitsysteme) implementiert und wird bei jeder Schlterstellungsmeldung, die einen usgeschlteten Leistungsschlter (LS) zum Inhlt ht (LS AUS), utomtisch gestrtet. Dbei ist es zunächst unerheblich, ob der LS durch eine Schutzeinrichtung oder durch Bedienhndlungen usgeschltet wurde. Bei Eingng einer entsprechenden Meldung wird eine Abfrge durchgeführt, ob der LS durch die für den Schutz der Oberleitung vor Kurzschlüssen instllierte Schutzeinrichtung (Oberleitungsschutz) usgelöst wurde. Wenn ds der Fll wr, liegt die Ursche für die Auslösung nicht in den Anlgen des Anlgenbetreibers (DB Energie GmbH) und ds Ereignis wird nicht weiter betrchtet. In llen nderen Fällen liegt die Ursche beim Anlgenbetreiber (DB Energie GmbH). 5/12

217 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: LS ist AUS LS durch OL- Schutz usgel st? J Störungsursche liegt nicht beim Anlgenbetreiber, bzw. liegt gr keine Störung vor, wenn der LS nch der utomtischen Streckenprüfung wieder eingeschltet wurde. 1 Journl erstellen Nein 2 Ursche liegt beim Anlgenbetreiber Journle bgleichen Berechnung Defizitenergie des ktuellen Ereignisses 3 ^ Automtische Berechnung je Zes-Bereich Addition der Defizitenergie dieses Ereignisses zur Defizitenergie des Berichtszeitrumes W DZesx n i1 W Di Automtische Berechnung im UwL Addition der Defizitenergie ller Zes- Bereiche zur Gesmtdefizitenergie des Berichtszeitrumes W Dges 7 x1 W DZesx Ermittlung der Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie des Berichtszeitrumes V W W Ges WDges 100 W Ges Ds utomtisch berechnete W Dges ändert sich durch die händische Änderung eines Ereignisses in den Zustnd nicht relevnt. Für die Ermittlung der Qkz wird ds geänderte W Dges verwendet. Bild 1: Verfhrensübersicht 6/12

218 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Für jedes Ereignis wird im System ein ereignisbezogenes, dem verurschenden LS zugeordnetes Journl ngelegt, in dem für eine Aufzeichnungsduer von 5 bis 10 Sekunden folgende eingehenden Prozessinformtionen gespeichert werden: 1. Meldung des verurschenden LS 2. lle zugehörigen Betriebsmeldungen (BEM) wie z.b. Schutzkriterien 3. lle us der Topologie des Netzes bgeleiteten zugehörigen Meldungen über unversorgte Oberleitungs-Speisebezirke (OLSB): OLSB xx VERSORGT GEHT (xx = eindeutiger Nme) Nch Abluf der oben gennnten Aufzeichnungsduer wird ds Journl geschlossen und ds Leitsystem überwcht ds Auftreten der zugehörigen Meldungen OLSB xx VERSORGT KOMMT. Die Störung ist dnn beendet, wenn zu jeder Meldung mit der Kennung GEHT uch eine Meldung mit der Kennung KOMMT eingegngen ist, wenn lso keine Meldung über unversorgte OLSB mehr nsteht. Ds Eintreffen der ersten Meldung OLSB xx VERSORGT GEHT setzt die Strtzeit für die Berechnung der Defizitenergie des ktuellen Ereignisses. Der Zeitpunkt, n dem die Meldung OLSB xx VERSORGT KOMMT erfsst wird, ist die Endzeit für die Berechnung der Defizitenergie. Die Zeitduer wird immer uf volle Minuten ufgerundet. Drus folgt, dss die Mindestduer einer Störung 1 Minute beträgt. Die Bestimmung der Defizitenergie wird im Minutenrster vorgenommen. Die dem verurschenden LS zugeordnete Defizitenergie wird nun ls Produkt der Nennspnnung, des Strommesswertes OLBM und der ermittelten Zeitspnne berechnet. Wenn nch einer LS-Auslösung keine Meldung OLSB xx VERSORGT GEHT erfsst wird, wird ds ereignisbezogene Journl gelöscht (siehe Bild 2). 7/12

219 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Anlegen eines Ereignisjournls: Aufzeichnungsduer 5 bis 10 Sekunden. Inhlt: Verurschende Meldung LS ist AUS Alle BEM Alle bgeleiteten Meldungen über unversorgte OLSB OLSB xx VERSORGT GEHT Zusätzlich zur Ermittlung des Störungsendes erforderlich: Nch Ende der Aufzeichnungsduer werden noch die zugehörigen Meldungen OLSB xx VERSORGT KOMMT erfsst Meldungszeit = Strtzeit für t EA OLSB xx VERSORGT GEHT Vorhnden? nein Es liegt keine Störung vor. j Strt für Ermittlung von t EA. Journl wird gelöscht. Meldungszeit = Endezeit für t EA Zugehörige OLSB xx VERSORGT KOMMT Vorhnden? nein j Ende für Ermittlung von t EA. 2 Bild 2: Journl und Ermittlung der Ausfllzeit Für zweiseitig versorgte Strecken ist systemseitig sichergestellt, dss für die Defizitenergieberechnung der größere der beiden zugehörigen OLBM verwendet wird. Eine Doppelerfssung des Defizitereignisses ist dmit usgeschlossen. Siehe dzu uch Bild 3. 8/12

220 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Weitere Journle mit selbem OLSB und selber Ereigniszeit Vorhnden? j Journl mit kleinerem OLBM löschen Berechnung Defizitenergie dieses Ereignisses W t EA Di 60 U nein N I OLBM 3 Bild 3: Journlbgleich und Berechnung der ereignisbezogenen Defizitenergie Bei dem Verfhren gibt es zwei Unschärfen, die im Interesse einer weitestgehend utomtisierten Verrbeitung hingenommen werden: 1. Fehlhndlungen sind für die Bewertung des Infrstrukturzustndes unerheblich, werden jedoch erfsst. Dieser Umstnd wird sich in der Regel zu Ungunsten von DB Energie uswirken und wird toleriert. 2. Störungen im Oberleitungsnetz werden durch fernbedienbre Schltelemente eingegrenzt und vom übrigen Netz bgetrennt, um die Versorgung wiederherzustellen zu können. Wenn ds durch Störungen der Fernwirknlgen behindert wird, wäre ds der Infrstruktur des Anlgenbetreibers (DB Energie GmbH) nzulsten. Derrtige Störungen werden nicht erfsst. Dieser Umstnd wird sich in der Regel zu Gunsten von DB Energie uswirken und wird toleriert. 2.3 Messgrößen zu Berechnung der Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Ausfllzeit tea Zur Bestimmung der Ausfllzeit t EA werden durch die Zentrlschltstelle lle spnnungslosen Zeiten von Oberleitungsbschnitten utomtisch erfsst, denen keine Auslösung des Oberleitungsschutzes vorusging Oberleitungsbeeinflussungsmesswert Der Oberleitungsstrom us der Oberleitungsbeeinflussungsmessung (OLBM) wird nch einem speziellen, mit dem EBA in Bezug uf Beeinflussungsfrgen bgestimmten Verfhren berechnet. Es ist in den technischen Lieferbedingungen für Sttionsleittechnik (SLT) wie folgt beschrieben: 9/12

221 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Funktion Diese Messwertfunktion wird für lle Oberleitungsbzweige mit einem besonderen Fernwirkbefehl von der Zentrlschltstelle (Zes) initiiert und läuft dnn für die betroffenen Messwerte unbhängig von der Funktion der Betriebsmesswerte b. Der Zeitrum der Messung ist von 48 h bis 96 h prmetrierbr. Vorgben Die Abzweigstrommplituden Oberleitungsbzweige werden erfsst und in der SLT zwischengespeichert. Die Effektivwerte sind in einem Zyklus von 540 bis 600ms mindestens 3x zu bilden. Zur Effektivwertbildung müssen mindestens 3 Perioden (180ms) hinzugezogen werden. Von den zwischengespeicherten Beeinflussungsmesswerten ist nur der niedrigste der innerhlb eines Messzyklus bgetsteten Messwerte ls relevnter Messwert in den Übertrgungsspeicher zu übernehmen. Bis zum Übertrgungszeitpunkt innerhlb der prmetrierbren Messwertzyklen (erforderlich = 6 Messzyklen) wird der jeweils höchste Wert ller erfssten Messwerte innerhlb des Messwert-Übertrgungszyklus erfsst und zur Zes übertrgen. Dnch beginnt ds Verfhren erneut. Dmit wird in llen sttionsleittechnischen Einrichtungen beim Anlgenbetreiber (DB Energie GmbH) nch diesem Verfhren gerbeitet, d die technischen Lieferbedingungen für lle Anbieter der Leittechnik verbindlich sind. Der so ermittelte Wert wird lle 3 Sekunden n die Zes geschickt. Dort werden die Werte bschließend gespeichert. Die 10 größten Werte werden in der Zes bgelegt, der zweitgrößte Wert dvon wird zur Berechnung herngezogen. Die ktuell gültige Messung ist in der Zes gespeichert. Der jeweils verwendete OLBM wird in der Liste der Defizitereignisse mit usgegeben. Die ktuellen Oberleitungsbeeinflussungsmessprotokolle befinden sich in den Zentrlschltstellen. Dort werden Sie beginnend mit dem Jhr 2008 für einen Zeitrum von 15 Jhren ufbewhrt. Die in die Oberleitung eingespeiste Energiemenge wird us den Energiezählern in den 15 kv- Teilen der einspeisenden Unter-, Umformer- und Umrichterwerke ermittelt. Die Zählwerte werden durch ds Leitsystem (derzeit SINAUT Spectrum der Firm Siemens) in der Huptschltleitung (HSL) des Anlgenbetreibers (DB Energie GmbH) usgelesen. Fehlende Zählwerte werden nch dem im folgenden Abschnitt beschriebenen Verfhren ersetzt, desgleichen fehlerhfte Zählwerte. Von diesem System werden Sie in ein Dtenbnksystem DtWreHouse (DWH) übertrgen und dort montlich rchiviert Zählwerte Übertrgene Zählwerte In den Unterwerken des zentrlen Netzes, deren Versorgung lso us dem überlgerten 110-kV- Netz erfolgt, werden die Zählwerte nch einem dem Stnd der Technik entsprechenden Verfhren erfsst und fernübertrgen. Die Verfhrensweise im dezentrlen Netz erläutert Punkt Die Zählerstände werden in der Prozessdtenbnk und im DWH der HSL weiterverrbeitet (Ermittlung von Zählervorläufen, lso einer Arbeitsmenge pro Minute und nchfolgende Verdichtung zu ¼-Stunden-, Stunden-, Tgeswerten etc. in den Archiven). Bei der Generierung, örtlichen Verrbeitung und Übertrgung kommt es immer wieder zu Störungen, die eine Korrektur erfordern. Diese wurde bislng weitgehend mnuell durchgeführt. Typische Störungsbilder sind: fehlerhfte Überläufe und Sprünge 10/12

222 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Bsp. Lstgng Uw Bebr , künstlich erzeugter typischer Ausreißer MWh sowie Ausfälle der Zählung, der örtlichen Verrbeitung oder der Übertrgung 4 00:15 01:30 02:45 04:00 05:15 06:30 07:45 09:00 10:15 11:30 12:45 Uhrzeit 14:00 15:15 16:30 17:45 19:00 20:15 21:30 22:45 00:00 Lstgng Uw Aschffenburg mit simuliertem Ausfll Uw Bebr MWh 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 00:15 01:30 02:45 04:00 05:15 06:30 07:45 09:00 10:15 11:30 Ende 2008 wurde in ds DWH der HSL eine Zählwertkorrekturfunktion implementiert mit der Zählwertkorrekturen utomtisch, nch einem einheitlichen Verfhren, unbhängig von der Ausfllsduer erfolgen. Grundlge dieses Verfhrens bilden normierte Tgeslstgänge (Smstg, Sonntg, Montg, Dienstg bis Freitg) für jedes einzelne Unterwerk. Der usgefllene Zeitrum wird durch den entsprechenden Ausschnitt us dem normierten Vergleichstg dieses Unterwerkes ersetzt. In einer Auflistung fehlerhfter oder fehlender Zählwerte werden zu jedem Eintrg jeweils Anfngs- und Endzeit, Originlwert (Extremwert oder 0 ) sowie Erstzwert erfsst. Die Liste wird 15 Jhre rchiviert. Aus dieser Liste können prmetrierbre Reports generiert werden Ausgelesene Zählwerte Bei Krft- und Umformerwerken, die direkt in die Oberleitung einspeisen (=dezentrles Netz), werden die im Zähler gespeicherten Lstprofile über ein Mobilfunkmodem direkt usgelesen. 11/12 12:45 Uhrzeit 14:00 15:15 16:30 17:45 19:00 20:15 21:30 22:45 00:00

223 LuFV II, Anlge : Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie Stnd: Durch die Lstgngspeicherung nch dem Prinzip First in, first out (Fifo) direkt im Zähler über die letzten 60 Tge ist die Auslesezeit flexibel. 2.4 Systemtechnische Betrchtung Alle unter bis beschriebenen Dten werden in den Leitsystemen der 7 Zes und der HSL gespeichert und rchiviert. Ihre Lesbrkeit wird über 15 Jhre sichergestellt. Der in der SLT der Unterwerke erfsste und gebildete OLBM je Oberleitungsbzweig (siehe Beschreibung in 2.2) und die Schlterstellungsmeldungen der LS sowie Trenner der Oberleitungsbzweige für die Ermittlung der Topologie der OLSB werden im Leitsystem der Zes wie folgt weiterverrbeitet: OLBM Die Bildung der OLBM ist unter 2.2 usführlich beschrieben. Die Messungen werden mindestens einml jährlich wiederholt und überschreiben mit jeder neuen Messung ds lte Archiv. Der lte Wert jedes Oberleitungsbzweiges wird mit der Ereigniszeit in einem 15-Jhresrchiv Defizitenergie ufgehoben und knn zurück gelesen werden Topologie der OLSB Die Schlterstellungsmeldungen jedes Oberleitungsbzweiges, verknüpft mit den Schlterstellungsmeldungen der Oberleitung innerhlb der OLSB werden ständig ktuell vom Progrmm Zustndsktulisierung (ZUAK) des Leitsystems erfsst und zur Topologie verrbeitet. Jede Topologieänderung eines OLSB wird in einem speziellen OLSB-Archiv mit Zeit erfsst und in den redundnten Dtenbnk-/Archivrechnern bgelegt. Nch einem Jhr erfolgt die Auslgerung dieser Dten utomtisch in ds 15-Jhresrchiv Defizitenergie für jeden OLSB, ebenflls sortiert nch Oberleitungsbzweigen. Die Dten können zurück gelesen werden Ereignisbezogene Defizitenergie W Di Die für jedes Ereignis us den oben gennnten Werten ermittelte Defizitenergie wird mit der Ereigniszeit im 15-Jhresrchiv Defizitenergie, sortiert nch Oberleitungsbzweigen, bgespeichert und knn zurück gelesen werden Defizitenergie im Berichtszeitrum W DZesx Der für den Berichtszeitrum je Zes ddierte Wert us den Einzelereignissen wird mit Jhresngbe im 15-Jhresrchiv Defizitenergie bgespeichert und knn zurück gelesen werden Summierte Defizitenergie im Berichtszeitrum W Dges für lle Zes Diese Berechnung wird einml jährlich durchgeführt. Dzu werden die Defizitenergien des Berichtszeitrumes W DZesx ller Zes in ds Dtenbnksystem DtWreHouse der HSL eingegeben und ddiert. Ds Ergebnis wird im Dtenbnksystem DtWreHouse in einem 15- Jhresrchiv Netzqulität gespeichert und knn zurück gelesen werden Qkz Versorgungssicherheit Bhnenergie im Berichtszeitrum V W Diese Berechnung wird einml jährlich utomtisch im UwL durchgeführt und knn us dem 15- Jhresrchiv Netzqulität jederzeit wieder zurück gelesen werden. Anhng 1: DIN VDE 0228, Teil 3 Anhng 2: Anerknnte Regeln der Technik zur Bildung der OLBM BhnPrxis E, Heft 03/1996 Anhng 3: Weisung DB Energie GmbH zur Ermittlung OLBM 12/12

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228 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Inhltsverzeichnis 1 Allgemeines Bewertungsumfng Qkz BAQ Personle und Qulifizierung Dokumenttion Bsis und Anpssung der Methodik BAQ Technischer Zustnd Methodik Zyklen der Zustndsbewertung Objektklssen Empfngsgebäude Bestndsportfolio Ermittlung der Zustndsbewertung je IH-Objekt Ermittlung der Technischen Zustndsnote je Sttion (TZN) Teilnoten der Objektklssen Teilnote der Empfngsgebäude Bestndsportfolio Teilnote der zusmmengesetzten Objektklsse Bhnsteigusstttung Aggregtion der Teilnoten Technik je Sttion Ermittlung der bundesweiten Qkz BAQ DB Sttion&Service AG DB RegioNetz Infrstruktur GmbH (RNI) Ermittlung der optischen Noten DB Sttion&Service AG DB RegioNetz Infrstruktur GmbH (RNI) Ppiereffekte Abgrenzung Sonderprogrmme DB Sttion&Service AG, RNI Eskltionsstufen nch örtlicher Prüfung der Zustndsbewertung Nicht-Berücksichtigung von BIS rektiv -Mßnhmen mit Wertgrenze Anhng 1: Objektklssen, Burten, Elemente Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG Anhng 2b: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, RNI /36

229 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Allgemeines Die DB Sttion&Service AG und die DB Netz AG, für die n die DB RegioNetz Infrstruktur GmbH (RNI) verpchteten Sttionen, berichten einml jährlich im Infrstrukturzustnds- und -entwicklungsbericht (IZB) über den technischen Zustnd der Investitions- / Instndhltungsobjekte (IH-Objekte), der im Anhng 1 definierten Objektklssen. Ebenso wird über den optischen Zustnd der Sttionen der DB Sttion&Service AG gemäß Ziffer 4.1 und bei RNI über die in Ziffer 4.2 festgelegten Anlgen berichtet. Die Qulitätskennzhl Bewertung AnlgenQulität (Qkz BAQ) der DB Sttion&Service AG ist usschließlich eine technische Qkz. Die optische Bewertung erfolgt dvon getrennt uf Sttionsebene. Die Qkz BAQ bei RNI setzt sich us der technischen und optischen Bewertung zusmmen. Die Zustndsbewertung der Sttion nch der Methodik BAQ dient DB Sttion&Service AG der unternehmensseitigen nchhltigen Steuerung und Umsetzung der Investitionsund Instndhltungsstrtegie und dmit der nchhltigen technischen und optischen Qulitätssicherung sowie -verbesserung. 1.1 Bewertungsumfng Die Qkz BAQ sowie die optische Bewertung wird jährlich für Sttionen bestimmt, die von der DB Sttion&Service AG oder RNI zum Stichtg betrieben werden, soweit sie sich nicht n Strecken befinden, für die die DB Netz AG ein Verfhren nch 11 AEG Abgbe und Stilllegung von Eisenbhninfrstruktureinrichtungen eingeleitet ht (Dtum des Antrgzugngs beim EBA). Sofern eine künftige gesetzliche Regelung uch die Antrgstellung der Abgbe / Stilllegung für einzelne Sttionen vorsieht, gilt die vorstehende Regelung uch für komplette einzelne Sttionen nlog. nicht bgebut, veräußert oder verpchtet sind, nicht im Auslnd betrieben werden, sich nicht zum Stichtg im Neubu befinden nicht Sttionen der Stndseilbhn sind. Sofern zum Stichtg des Berichtsjhres einzelne IH-Objekte einer Sttion durch Bumßnhmen betroffen sind, wird für diese IH-Objekte die vorherige Zustndsbewertung zu Grunde gelegt. Im Rhmen der Ermittlung der Qkz BAQ wird der technische Zustnd der IH-Objekte und Sttionen der DB Sttion&Service AG und der technische und optische Zustnd der IH-Objekte und Sttionen der RNI festgestellt. Die IH-Objekte sind Ingenieurbuwerke, llgemeine Buwerke und technische Anlgen, die die Bezugsbsis zur Ermittlung des Investitions- und Instndsetzungsbedrfs drstellen. Dbei werden nur solche Ingenieurbuwerke (bspw. Zugngsbuwerke) und llgemeine Buwerke einbezogen, soweit sie öffentlich zugänglich sind. Die IH-Objekte werden in Objektklssen eingeordnet und bewertet. Die Objektklssen sind in Burten unterteilt, die wiederum durch verschiedene Elemente definiert werden (s. Anhng 1: Objektklssen, Burten, Elemente). Die Empfngsgebäude Bestndsportfolio (s. Kp. 2.4 ) sind keiner eigenen Objektklsse zugeordnet; sie setzen sich us verschiedenen Objektklssen (Buwerksteile und technische Anlgen) zusmmen. 2/36

230 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Bewertet werden lle ktiv genutzten Bhnsteige. Ds sind lle öffentlich zugänglichen Bereiche von Bhnsteigen, die dem ttsächlichen Zugng und Fhrgstwechsel zum Zug dienen (s. Abb. 1), d.h. n diesen Bereichen von Bhnsteigen hlten plnmäßig Züge. Auch Querbhnsteige und weitere öffentlich zugängliche Bhnsteigbereiche ohne plnmäßigen Zughlt erhlten eine Technische Zustndsnote (TZN). bei Zustndsbewertung bewerten bei Zustndsbewertung nicht bewerten, ber ls nicht öffentlich zugänglich kennzeichnen Komplett nicht öffentlich zugänglicher Bhnsteig oder Stilllegungsverfhren eingeleitet > 5m Nicht öffentlich zugänglich öffentlich zugänglich > 5m Nicht öffentlich zugänglich 5m Nicht öffentlich zugänglich öffentlich zugänglich 5m Nicht öffentlich zugänglich Abb. 1: Abgrenzung öffentlich / nicht öffentlich zugänglicher Bereich bei Bhnsteigbewertung Komplett nicht öffentlich zugängliche Bhnsteige, nicht öffentlich zugängliche Bhnsteigbereiche mit einer Länge von > 5 m und Gepäckbhnsteige werden nicht bewertet. Die Abgrenzung zum nicht öffentlichen Bereich muss duerhft ngelegt sein. 1.2 Qkz BAQ Die Qkz BAQ einer Sttion wird bei DB Sttion&Service AG ufgrund technischer Prmeter, bei RNI ufgrund technischer und optischer Prmeter ermittelt. Aus dem Ergebnis der Bewertung ller einzelnen Sttionen ergibt sich die Gesmtbewertung ller Sttionen getrennt nch denen der DB Sttion&Service AG und der RNI. Dbei werden die Qkz BAQ der Sttionen nch der Kundenrelevnz gewichtet bsierend uf dem jeweiligen Reisendenufkommen (bei hohem Aufkommen müssen größere Anlgen vorgehlten werden, ws sich uf den Investitions- und Instndhltungsbedrf uswirkt). 3/36

231 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Personle und Qulifizierung Die Zustndsbewertungen führen Mitrbeiter des DB Konzerns oder deren Beuftrgte mit entsprechender technischer und / oder betrieblicher Qulifizierung durch. 1.4 Dokumenttion Die Erfssung der Dten bei DB Sttion&Service AG sowie die Ermittlung der technischen Zustndsnoten (TZN) der einzelnen IH-Objekte sowie der Sttion erfolgt mit den IT-Systemen BAQ und SAP BW bei DB Sttion&Service AG. Dort werden lle erhobenen Dten und Berichte vorgehlten. Die Stmmdten der Anlgen werden in SAP PM vorgehlten und mittels utomtisierter Schnittstelle in BAQ überführt. Die Vorhltung der Dten der optischen Noten erfolgt im System BQC. Für ds EBA sind uf Anforderung Dtenexporte in ein llgemein lesbres Formt bzw. ls Ausdruck nzufertigen. Die Erfssung der Dten sowie die Ermittlung der technischen Zustndsnoten (TZN) der einzelnen IH-Objekte und der Sttionen erfolgt bei der RNI mit dem IT-System "Verkehrssttionsdtenbnk DB RegioNetz". Dort werden neben den Stmmdten lle erhobenen Dten (Technik und Optik) sowie lle erforderlichen Berichte vorgehlten. Für ds EBA werden us der "Verkehrssttionsdtenbnk DB RegioNetz" die ngeforderten Dtenexporte in einem llgemein lesbren Formt erzeugt. 1.5 Bsis und Anpssung der Methodik BAQ Ds EBA ht von DB Sttion&Service AG und RNI lle zur Durchführung der BAQ notwendigen Unterlgen in der die Methodik begründenden Version in digitler Form erhlten und geprüft (nchfolgend Unterlgen zur BAQ ). Hierbei hndelt es sich für DB Sttion&Service AG um: Hndbuch zur Dtenerfssung Verkehrssttion, Empfngsgebäude, Technische Gebäudeusstttung, Version 2.0, Mi 2011 Hndbuch zur Zustndsbewertung Verkehrssttion, Empfngsgebäude & TGA, Version 2.0, Mi 2011 Hndbuch zur Qulitätserfssung Suberkeit, Stnd Leistungsprozess LP BAQ n IH-Objekten durchführen, Version 01, gültig b Fchliche Weisung 2009-I.SBI2-01 Zustndsbewertung n IH-Objekten opertiv durchführen, in Krft getreten m , Revisionsindex v1.1 vom Hierbei hndelt es sich für RNI um: Hndbuch RNI-Hndbuch zur Zustndsbewertung Verkehrssttion, TGA; Version 2.0, mit Stnd vom mit Zustndserfssungsvordrucken (Arbeitshilfen) Leitfden zur optischen Bewertung der Bhnsteige/Verkehrssttionen der DB RegioNetz Infrstruktur GmbH (RNI); Version 3.1, mit Stnd vom mit Leervordrucken (Arbeitshilfen) Fchliche Weisung I.N-RNI-I: Zustndsbewertung n IH-Objekten opertiv durchführen; in Krft getreten m Die oben gennnten Unterlgen zur BAQ stellen die Bsis zur Durchführung der Zustndsbewertungen, der Ermittlung der Qkz BAQ und der Ermittlung der optischen Note dr. Änderungen der Unterlgen zur BAQ bedürfen der Zustimmung des Bundes. Der Bund bestätigt den Zugng der geänderten Unterlgen. Sollte binnen sechs Wochen 4/36

232 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd nch Zugng der Änderung beim Bund kein schriftlicher Widerspruch seitens des Bundes der DB AG zugehen, gilt die Zustimmung ls erteilt. 2 Technischer Zustnd 2.1 Methodik (s. uch Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG und Anhng 2b: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, RNI) Im ersten Schritt werden die vorhndenen IH-Objekte vor Ort erfsst und eine technische Zustndsbewertung durchgeführt. Jedes der IH-Objekte ist ufgeteilt in Elemente (s. Anhng 1: Objektklssen, Burten, Elemente, Beispiel Objektklsse Bhnsteig, Burt konventionell, Element Belg), für die Schdensbilder definiert sind (z.b. Kp. 1.5 Bsis und Anpssung der Methodik BAQ: Hndbuch zur Zustndsbewertung Verkehrssttion, Empfngsgebäude & TGA DB Sttion&Service AG). Jedes Schdensbild knn vier Zustndsstufen für Schäden nnehmen: keine, geringe, usgeprägte oder umfngreiche Schäden; ferner knn ein Element ls nicht vorhnden gekennzeichnet werden (s. z.b. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 13). Die den Zustnd bewertende Person stellt vor Ort Schdensbilder fest und beurteilt nhnd der Beziehungsmtrix (s. z.b. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 14), die die Schdensbilder mit dem Umfng des Schdens in Beziehung setzen, die Schdensqulität und die Schdensmenge der Elemente von IH- Objekten. Ds Ergebnis wird dokumentiert. Die dokumentierten Zustndsbewertungen werden in eine IT-Anwendung eingegeben, welche die Zustndskennzhl errechnet. Diese Trennung von örtlicher Zustndsbewertung und systemgestützter Errechnung der Zustndskennzhl bildet einen wesentlichen Bustein für die Objektivität des Verfhrens, d der Bewertende den Einfluss seiner Einzelbewertung uf ds Gesmtergebnis nicht kennt. Die verbindlichen Erfssungsbögen für die technische Zustndsbewertung der IH- Objekte sind in den Unterlgen zur BAQ enthlten. Alle Schdensbilder des Elementes werden zu einer Gesmtbewertung zusmmengefsst, welche in die Berechnung der Zustndskennzhl einfließt (s. Kp. 2.5 und s. z.b. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 16). Bei IH-Objekten, für die die Prüfung eines Fchingenieurs vorliegt (Ingenieurbuwerke), wird lediglich deren Ergebnis mittels einer Beziehungsmtrix (s. z. B. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 15) in eine Zustndsstufe übertrgen. Zur Zustndsbewertung von Ingenieurbuwerken bildet der jeweils letzte Prüfbefund die Grundlge der Zustndsbewertung des IH-Objektes. Anhnd einer Beziehungsmtrix werden die Schdensstufen/ Zustndsktegorien in die vier Zustndsstufen der Zustndsbewertung übersetzt. Aus den Einzelwerten der Zustndsbewertung us dem Prüfbefund wird für den Übertrg mittels Beziehungsmtrix in den Zustndserfssungsbogen ds rithmetische Mittel gebildet (s. jeweiliges Hndbuch Zustndsbewertung). Anmerkung: Ingenieurbuwerke werden ergänzend einml jährlich durch den Anlgenverntwortlichen begngen, die Verkehrs- und Stndsicherheit per Sichtprüfung kontrolliert und die Begehung dokumentiert. Dies ist keine Zustndsbewertung im Sinne der BAQ, sondern vielmehr eine Verifiktion / Überprüfung hinsichtlich der durch die Zustndsbewertung ufgezeigten Schäden und deren Veränderung. 5/36

233 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Zyklen der Zustndsbewertung Die Regelzyklen betrgen 1 bis 4 Jhre, je nch Objektklsse und Merkmlsusprägung des IH-Objektes. Dbei muss mindestens eine Zustndsbewertung eines Regelzyklus innerhlb der Lufzeit der LuFV II liegen. Objektklsse Bezeichnung der Objektklsse Zyklus mp_01000 Bhnsteighlle 3 mp_01011 Bhnsteigunterführung 3 mp_01012 Bhnsteigüberführung 3 mp_01020 Böden und Treppen öffentlicher Bereich 3 mp_01030 Eingngstüren öffentlicher Bereich 1 mp_01030 Eingngstüren öffentlicher Bereich (mnuell) 3 mp_01041 EG Flchdch (>50% weiche Bedchung) 3 mp_01041 EG Flchdch (>50% hrte Bedchung) 4 mp_01042 EG Steildch (>50% weiche Bedchung) 3 mp_01042 EG Steildch (>50% hrte Bedchung) 4 mp_01050 Fssdenverkleidung (Vorhngfssde) 3 mp_01050 Fssdenverkleidung (Vorstzfssde) 4 mp_01050 Fssdenverkleidung (sonstige) 4 mp_01060 Fenster (>50% Holz) 2 mp_01060 Fenster (>50% Metll/Kunststoff) 4 mp_01070 Außenfläche gegen Erdreich 3 mp_01090 upv Tunnelbuwerk 3 mp_01100 Wände öffentlicher Bereich 3 mp_04051 Bhnsteigdch 3 mp_04052 Einhusungen 3 mp_04053 Rmpen 3 mp_04054 Treppen 3 mp_36901 Sonnenschutz, ußenliegend (utomtisch) 1 mp_36901 Sonnenschutz, ußenliegend (mnuell) 3 mp_38000 Bhnsteige (modulr) 3 mp_38000 Bhnsteige (konventionell) 4 mp_42101 Heizung 2 mp_42103 Wärmeübergbesttion, Wärmetuscher 2 mp_43102 Zu- und Abluftnlge mit Luftbehndlung 2 mp_43103 Zu- und Abluftnlge ohne Luftbehndlung 2 mp_43201 Lüftung Teilklimnlge 2 mp_43301 Lüftung Klimnlge 2 mp_43502 Kälteerzeugungsnlge Verdichter 2 mp_43503 Kälteerzeugungsnlge Absorber 2 mp_45001 Fhrgstinformtionsnlge 2 mp_45004 Fhrgstinformtionsnlge Infotfel 2 mp_46101 Personenufzüge 2 mp_46201 Fhrtreppen 2 mp_46907 Wetterschutz 3 mp_46917 Windschutz 3 mp_54601 Beleuchtungsmste 4 Abb. 2: Regelzyklen der Zustndsbewertung je IH-Objektklsse und Merkmlsusprägung 6/36

234 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Objektklssen Die IH-Objekte der im Anhng 1: Objektklssen, Burten, Elemente drgestellten Objektklssen sind kundenrelevnte IH-Objekte. IH-Objekte des gleichen Typs bilden in ihrer Gesmtheit eine Objektklsse. Anhnd verschiedener Merkmle werden die Objektklssen weiter untergliedert in Burten, die durch Elemente beschrieben werden. Im Anhng 1: Objektklssen, Burten, Elemente sind lle Objektklssen ufgeführt, deren IH-Objekte bewertet werden. Für eine übersichtliche Drstellung der TZN einer Sttion werden die Bhnsteigusstttung (s. Kp ) und ds Empfngsgebäude Bestndsportfolio (EG BPF) (s. Kp. 2.4) us mehreren Objektklssen zusmmengesetzt und erhlten eine eigene TZN. 2.4 Empfngsgebäude Bestndsportfolio Ds Portfoliomngement betrchtet die strtegische Weiterentwicklung der Sttion in ihrer Gesmtheit. Ziel dieser Ausrichtung ist es, Sttionen wirtschftlich zu betreiben, strtegisch und systemtisch weiter zu entwickeln sowie Stndortpotenzile gezielt zu heben. Dbei berücksichtigt die Portfolionlyse den gesmten Stndort mit dem Verkehrshlt ls Kernfunktion und einer gegebenenflls vorhndenen zusätzlichen Vermrktungsfunktion. DB Sttion&Service AG ht eine Anzhl von rd. 570 Sttionen des Bestndsportfolios (BPF) identifiziert. Zum Bewertungsumfng des EG BPF für die Qkz BAQ gehören rd. 470 betriebsrelevnte Anlgen, in denen grundsätzlich Vermietung (EG / VM) erfolgen knn. Dzu zählen: Klssische Empfngsgebäude (312000) 1 Oberirdische Personenverkehrsnlge / Einbu in Brücken (344400) Weitere rd. 550 EG, die im BPF nicht erfsst werden, hben derzeit keine duerhft bhnbetrieblichen Funktionen. Die Einordnung der Stndorte in und us dem Bestndsportfolio (BPF) erfolgt in einem geregelten Prozess durch die Entscheidung des Vorstndes der DB Sttion&Service AG. Bei Wnderungen us und zum BPF in einem Gesmtumfng berichtsjährlich von mehr ls 5% (Zu- und Abgänge: EG-Floter) der Stndorte gegenüber dem vorherigen Berichtsjhr oder sofern der Bestnd unter 500 Stndorte sinkt, ist die Zustimmung des Bundes erforderlich. Für ds erste Berichtsjhr gilt der Gesmtumfng us dem letzten Berichtsjhr der LuFV I. Für die Prüfung uf Zustimmung wird der Bund die Kriterien: Anzhl der Zughlte, Reisendengruppen, Reisendenentwicklung, Zustnd der bulichtechnischen Struktur (Qkz BAQ), Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) und die Auslstung der Mietflächen zur Beurteilung hernziehen. 2.5 Ermittlung der Zustndsbewertung je IH-Objekt Die Ermittlung erfolgt in folgenden Schritten (s. uchanhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG und Anhng 2b: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, RNI): 1 Die bezifferten Schnlgen sind in der Anl enthlten 7/36

235 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Die Schdensbilder der Elemente werden in die IT-Anwendung eingegeben. Die Gesmtbewertung eines Elementes wird durch die den Zustnd bewertende Person nhnd der Schdensbilder festgelegt. Zur Berechnung der Zustndskennzhl wird die Gesmtbewertung jedes Elementes des IH-Objektes hern gezogen. Für jedes Element wird gemäß der Zustndsstufe des erhobenen Schdensbildes ein Bsiswert zur Errechnung der Zustndskennzhl ermittelt). Die Bsiswerte jedes Elementes werden je nch IH-Objekt unterschiedlich gewichtet (Bewertungsfktor: mßgebende Buteile *2; untergeordnete Buteile *0,7; ndere Buteile *1) (s. z.b. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 16) Die Summe der gewichteten Bsiswerte ller Elemente eines IH-Objektes ergibt die Zustndskennzhl (ZuKz) des IH-Objektes (s. z. B. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 16). Die errechneten Zustndskennzhlen je IH-Objekt werden in eine TZN mit zwei Nchkommstellen umgerechnet (s. z.b. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 16). Die Zhlenskl visulisiert dies. Zustndsnote Zustndskennzhl 0 > 10 > 20 > 40 > 60 > 120 Abb. 3: Zhlenskl 2.6 Ermittlung der Technischen Zustndsnote je Sttion (TZN) Teilnoten der Objektklssen Aus den TZN der einzelnen IH-Objekte je Objektklsse (z.b. Bhnsteige) wird für diese Objektklsse eine Teilnote ls rithmethischer Mittelwert, die TZN der Objektklsse, gebildet (s. z. B. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 17). Diese Verteilung der Objektklssen ist die Bsisverteilung (s. Abb. 5 und s. Abb. 6) für die Gewichtung der Objektklssen, wenn die IH-Objekte ller Objektklssen n der jeweiligen Sttion vorhnden sind. Sollten einzelne Objektklssen n der jeweiligen Sttion nicht vorhnden sein, werden in einem Zwischenschritt die vorhndenen Objektklssen im gleichen Gewichtungsverhältnis in der Berechnung berücksichtigt (s. Abb. 4). Verteilung (lle Objektklssen vorhnden) [%] 8/36 Umgewichtete neue Verteilung [%] Objektklsse n Sttion vorhnden mp_38000 Bhnsteige 30 x 66,67 Bhnsteigusstttung 10 x 22,22 mp_04051 Bhnsteigdch 9 mp_01090 upv 9 mp_01000 Bhnsteighlle 15 mp_01012 Personenüberführung (PÜ) 1 mp_01011 Personenunterführung (PU) 14 EG BPF 7 mp_54601 Beleuchtungsmste 5 x 11,11 Summe

236 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Abb. 4: Beispiel für prozentule Verteilung (gerundet) nch vorhndenen Objektklssen einer Sttion Teilnote der Empfngsgebäude Bestndsportfolio Zunächst wird us den Noten der einzelnen IH-Objekte je Objektklsse (z.b. mehrere unterschiedliche Dchkörper eines EG BPF) ein rithmetisches Mittel ls Teilnote gebildet. Die gemittelten Teilnoten je Objektklsse werden mit den Gewichtungen (s. Abb. 5) multipliziert. Aus den gewichteten Teilnoten wird die TZN für ds EG BPF ermittelt. Objektklsse Verteilung (%) mp_01020 Böden und Treppen öffentlicher Bereich 10 mp_01030 Eingngstüren öffentlicher Bereich 5 mp_01041 EG Flchdch 20 mp_01042 EG Steildch 20 mp_01050 Fssdenverkleidung 20 mp_01060 Fenster 15 mp_01100 Wände öffentlicher Bereich 10 Summe 100 Abb. 5: Wichtungsnstz der Objektklssen der EG im BPF Teilnote der zusmmengesetzten Objektklsse Bhnsteigusstttung Aus den Noten der einzelnen IH-Objekte je Objektklsse wird ds rithmetische Mittel gebildet (s. z.b. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 17 ). Anschließend werden die Objektklssen der Bhnsteigusstttung entsprechend Abb. 6 gewichtet. Die prozentule Verteilung bsiert uf us dem nteiligen Investitions- und Instndhltungsbedrf der Objektklsse und den Kundenbedürfnissen. Dmit ergibt sich je Sttion eine gewichtete Zustndsnote für die Bhnsteigusstttung, die Umwichtung im Fll fehlender Objektklssen gemäß Abb. 4 gilt nlog. Bhnsteigusstttung Verteilung DB Sttion&Service AG (lle Objektklssen vorhnden) [%] Verteilung RNI (lle Objektklssen vorhnden) [%] mp_45001 Fhrgstinformtionsnlgen mp_46907 Wetterschutz mp_46917 Windschutz 4 6 mp_46101 Personenufzüge mp_46201 Fhrtreppen mp_04053 Rmpen 15 mp_04054 Treppen 15 Summe Abb. 6: Wichtungsnstz der Bhnsteigusstttung über lle Objektklssen 9/36

237 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Aggregtion der Teilnoten Technik je Sttion Die vorgennnten Teilnoten werden gewichtet (s. Abb. 7). Die prozentule Verteilung bsiert uf dem nteiligen Investitions- und Instndhltungsbedrf der Objektklssen und den Kundenbedürfnissen. Die Summe dieser gewichteten Teilnoten ergibt für DB Sttion&Service AG die Qkz BAQ Sttion, für RNI ergibt sich die TZN Sttion. Bezeichnung Klsse Bezeichnung Note nch Wichtung Verteilung (lle Objektklssen vorhnden) [%] Bhnsteigusstttung Bhnsteige mp_38000 Wert 30 Fhrgstinformtionsnlge mp_45001 mp_46907 mp_46917 mp_46101 mp_46201 mp_04053 mp_04054 Wetterschutz Windschutz Personenufzüge Fhrtreppen Rmpen Treppen Wert 10 Bhnsteigdch mp_04051 Wert 9 upv mp_01090 Wert 9 Bhnsteighlle mp_01000 Wert 15 Personenüberführung (PÜ) mp_01011 Wert 1 Personenunterführung (PU) mp_01012 Wert 14 EG BPF Wert 7 Beleuchtungsmste mp_54601 Wert 5 Summe Qkz BAQ Sttion / TZN Sttion 100 Abb. 7: Gewichtung der Teilnoten 10/36

238 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Ermittlung der bundesweiten Qkz BAQ Die Ermittlung der bundesweiten Qkz BAQ erfolgt bei DB Sttion&Service AG und RNI nch zwei us orgnistionsspezifischen Gründen voneinnder bweichenden Methoden uf Bsis von Reisendenzhlengruppen. Die Bedeutung der Sttion wird entsprechend den Reisenden (ds sind die Ein- und Aussteiger ller Züge je Sttion, Umsteiger werden ls Aus- und Einsteiger gezählt) je Tg (ls Tge gelten Montg bis Freitg ußerhlb der Schulferien) mit einem Fktor berücksichtigt. Reisendenzhlengruppe (Reisende je Tg) Fktor b DB S&S Fktor b RNI > < Summe Fktor b Abb. 8: Wichtungen der Sttionen nch Reisendenzhlengruppen Die Reisendenzhlen us den Reisendenzählungen der betreffenden EVU werden mit dem Stnd verwendet und für die Lufzeit dieser Vereinbrung festgeschrieben. Sofern diese Angben nicht vorliegen, sind Schätzungen durch ds EIU durchzuführen. 3.1 DB Sttion&Service AG Die Berechnung erfolgt in folgenden Schritten: Allen Sttionen sind Reisendenzhlengruppen zugeordnet (s. Abb. 8). Je Reisendenzhlengruppe wird ds rithmetische Mittel ller Qkz BAQ der zugeordneten Sttionen gebildet (s. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 19). Die drus errechneten Mittelwerte werden nch der Bedeutung des Reisendenufkommens mit einem Fktor b gewichtet, und zwr mit b = b Reisendenzhlengruppe / Summe Fktor b (s. Abb. 8). Aus der Summe der gewichteten Mittelwerte ergibt sich die Qkz BAQ bundesweit (s. Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG, Abb. 19). 3.2 DB RegioNetz Infrstruktur GmbH (RNI) Die Berechnung erfolgt in folgenden Schritten: Zunächst wird die Qkz BAQ je Sttion errechnet. Dies ist die Summe us TZN- Sttion multipliziert mit 0,875 und der optischen Note multipliziert mit 0,125. Alle Sttionen sind Reisendenzhlengruppen zugeordnet (s. Abb. 8). Je Reisendenzhlengruppe wird ds rithmetische Mittel ller Qkz BAQ der zugeordneten Sttionen gebildet (s. Anhng 2b: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, RNI, Abb. 26). Die drus errechneten Mittelwerte werden nch der Bedeutung des Reisendenufkommens mit einem Fktor b gewichtet, und zwr mit b = b Reisendenzhlengruppe / Summe Fktor b (s. Abb. 8). 11/36

239 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Aus der Summe der gewichteten Mittelwerte ergibt sich die Qkz BAQ bundesweit (s. Anhng 2b: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, RNI, Abb. 26). 4 Ermittlung der optischen Noten Die Ermittlung der optischen Noten erfolgt bei DB Sttion&Service AG und RNI nch zwei voneinnder bweichenden Methoden. 4.1 DB Sttion&Service AG Über die optische Note von DB Sttion&Service AG wird im IZB berichtet. Diese geht nicht in die Qkz BAQ ein und unterliegt keiner Snktionierung. Es wird grundsätzlich ds bei DB Sttion&Service AG ngewndte Qulitätsmngementsystem BQC Teil I Suberkeit mit der Prüfmethodik des QulitätsErfssungsSystems (QES) ls Vorsystem genutzt. Die Methodik ist im Hndbuch Qulitätserfssung Suberkeit beschrieben. Aus Sicht des Kunden wird ds Erscheinungsbild einer Sttion unter nderem durch seine Suberkeit geprägt. Diese beeinflusst mßgeblich den Zugngswiderstnd zum System Bhn. Grobmüll uf Bhnsteigen und uf der Bhnsteigusstttung, hftende Verschmutzungen wie zum Beispiel Getränkeflecken unter Sitzgelegenheiten, Grffiti und ndere Schmierereien sind dbei mßgeblich für die Kundenwhrnehmung. Die Suberkeit betreffende Qulitätsstndrds und die Methoden der Qulitätssicherung sind Gegenstnd des bei DB Sttion&Service AG durchgeführten Systems BQC Teil I Suberkeit. Die Messung der ttsächlich erreichten Reinigungsqulität erfolgt nch der Qulitätserfssungsmethodik des IT-Systems QES. Dieses dient vorrngig zur Steuerung eines Dienstleisters und zur Wreneingngsprüfung der erbrchten Reinigungsleistung ber uch ls Vorsystem für ds BQC Teil I Suberkeit. Um einen Anreiz bezüglich der Leistungserbringung zu schffen, wurde mit dem Dienstleister ein Bonus- / Mlus-System, welches die Qulitätserfüllung sicherstellt, vertrglich vernkert. Die Qulitätssicherung in der Unterhltsreinigung erfolgt mittels eines kskdisch ufgebuten internen Qulitätssteuerungssystem. Es werden die folgenden Informtionen zur optischen Note jährlich durch die DB Sttion&Service AG im IZB - berichtet: Durchschnittliche unternehmerisch gesetzte Jhreszielnote BQC Teil I Suberkeit (BQC Ziel seitens DB Sttion&Service AG) gewichtet über lle Sttionen Erreichte durchschnittliche BQC Teil I Suberkeit Jhresnote (Ist-Werte) gewichtet über lle Sttionen Erreichte durchschnittliche BQC Teil I Suberkeit Jhresnote (Ist-Werte) für folgende Reinigungsktegorien: 1, 2, 3 / bis 6: Cluster und 4- bis 6 Cluster 3-5 Erreichte BQC Teil I Suberkeit Jhresnote (Ist-Werte) für jede Sttion Zusätzlich erfolgt bei einer Unterschreitung der Gesmtzielnote über lle Sttionen größer 0,5 Punkte eine Kommentierung durch DB Sttion& Service AG. 12/36

240 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd DB RegioNetz Infrstruktur GmbH (RNI) Die Orgnistion der RNI begründet eine eigenständige Ermittlung der optischen Note, d sich der Anlgenbestnd wesentlich von dem der DB Sttion&Service AG unterscheidet. Die Optik geht im Gegenstz zu DB Sttion&Service AG in die Gesmtzustndsnote je Sttion ein. Aufgrund dieser besonderen Struktur der RNI-Sttionen werden folgende Anlgen je Bhnsteig optisch gemäß RNI-Leitfden-Optik (s. Anhng 3: Berechnungsbeispiel der Optischen Note -RNI-Leitfden-Optik) bewertet: Bhnsteige Bhnsteigusstttung (einschließlich Wind- und Wetterschutz) Bhnsteig-Dächer / -Hllen Bhnsteig-Zugänge Personenunterführung (PU) Personenüberführung (PÜ) Rmpenzugänge Treppenzugänge Bhnsteigzuwegungen über Gleise Personenufzüge Fhrtreppen Empfngsgebäude Die Erfssung erfolgt vor Ort durch den BAQ-Zustndsbewerter RNI. Bei Folgeprüfungen und eventuellen Mängelbeseitigungen ist druf zu chten, dss Veränderungen bei der Benotung berücksichtigt werden. Bei der Benotung werden die folgenden Kriterien zu Grunde gelegt: Optischer Zustnd Neu und kundenfreundlich wirkend; Erscheinungsbild ist positiv und schmutzfrei; brrierefreier Zugng Zeitgemäß wirkend; Erscheinungsbild ist überwiegend positiv und schmutzfrei; brrierefreier Zugng Zeitgemäß wirkend; Erscheinungsbild ist frei von störenden Verschmutzungen Nur teilweise zeitgemäß wirkend; Mängel / Defizite bei Erscheinungsbild und suberer, kundenfreundlicher Wirkung Wirkt nicht zeitgemäß; erhebliche Mängel / Defizite in Suberkeit, Erscheinungsbild und Kundenfreundlichkeit Wirkt völlig unzeitgemäß; Suberkeit und llgemeines Erscheinungsbild sind ungenügend; die Wirkung schädigt ds öffentliche Imge der RNI 1 (sehr gut) 2 (gut) 3 (befriedigend) 4 (usreichend) 5 (mngelhft) 6 (ungenügend) Abb. 9: Benotungskriterien 13/36

241 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Bei der nschließenden Ermittlung der Gesmtnote je Bhnsteig werden folgende Wichtungsfktoren verwendet: Bhnsteige (buliche Anlge) = 50 % Bhnsteigusstttung (einschl. WSH) = 30 % * bzw. 40 % * Bhnsteig-Dächer/-Hllen = 10 % Bhnsteig-Zugänge = 10 % * Flls keine Bhnsteig-Dächer/-Hllen in der Sttion vorhnden sind (Mehrzhl der Fälle) wndert die Wichtung von 10% zur Bhnsteigusstttung und erhöht diese von 30% uf 40% (kundenrelevnt). Verbunden mit der besonderen Chrkteristik der RNI-Sttionen (c. 84 % der Sttionen weisen keine Bhnsteig-Dächer/-Hllen uf und nur c. 5 % verfügen über einen Bhnsteigzugng in Form einer Personenunterführung/-überführung) wurden die Wichtungen uf die Anlgen Bhnsteige (buliche Anlge) und Bhnsteigusstttung fokussiert. Abschließend erfolgt eine rithmetische Mittelwertbildung je Sttion über lle Bhnsteige. 5 Ppiereffekte Nicht nrechenbre Effekte infolge nicht bulicher Mßnhmen können im Fll der Qkz BAQ us Veränderungen im Bestnd der IH-Objekte (Sicherung der Dtenqulität) und/oder durch fehlerhfte Bewertungen des Zustndes von IH-Objekten in der Örtlichkeit durch Mitrbeiter der DB Sttion&Service AG oder RNI entstehen. Veränderungen im Bestnd der IH-Objekte (drunter Zu-/Abgänge us der Qulitätssicherung) werden in der Deltliste (s. Anl. 12.1, Tb ) durch DB Sttion&Service AG drgestellt, bei RNI in der IH-Liste (s. Anl. 12.1, Tb ). Diese Veränderungen können sich sowohl verbessernd ls uch verschlechternd uf die Qkz BAQ uswirken. Mittels Nchweisrechnung wurde für drei Jhre im Verluf der LuFV I durch die DB Sttion&Service AG nchgewiesen, dss der Einfluss der nicht nrechenbren Effekte uf die Istwert Ermittlung vernchlässigbr klein ist. Dmit wird b der LuFV II uf die Eliminierung von nicht nrechenbren Effekten im ktuellen Berichtsjhr verzichtet werden. Ab dem folgenden Berichtsjhr sind die Abgänge eliminiert. Zugänge werden b dem folgenden Berichtsjhr in die Berechnung der Qkz BAQ einbezogen. Sofern der Umfng einzelner Dtenbewegungen (Zu- / Abgänge) in der Deltliste eine wesentliche Veränderung in der Größenordnung erfährt, knn eine Nchweisrechnung für ds entsprechende Jhr verlngt werden. Unterjährige Korrekturen von Bestndsveränderungen und/oder der Zustndsbewertungen durch Prüfungen des Eisenbhnbundesmtes werden, d es sich um temporär singuläre Fehler hndelt, im System durch DB Sttion&Service AG bzw. RNI eingepflegt (ggf. Neubewertung durch Sonderbegehung). Vor dem Stichtg des ktuellen Berichtsjhres fließen die Änderungen in die Ermittlung der Qkz BAQ bundesweit für ds ktuelle Berichtsjhr ein. Betreffen die Korrekturen von Bestndsveränderungen und/oder der Zustndsbewertung ein vorheriges Berichtsjhr, erfolgt eine Bewertung der Auswirkungen und ggf. eine neue Berechnung der zu bestätigenden Note des jeweiligen Berichtsjhres. Die Korrektur wird erst b dem ktuellen Berichtsjhr in ds System eingepflegt. 14/36

242 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Abgrenzung Sonderprogrmme DB Sttion&Service AG, RNI Innerhlb einer Sttion können n unterschiedlichen IH-Objekten im Sinne der Ziffer 1 der Anl Mßnhmen u.. nch LuFV II oder us Sonderprogrmmen des Bundes finnziert werden. Eine eindeutige Abgrenzung der Effekte durch Investitionen us Sonderprogrmmen des Bundes uf die technische Zustndsnote von IH-Objekten ist wie folgt methodisch berücksichtigt und dmit sichergestellt. Dzu werden lle IH-Objekte mit einem Kennzeichen versehen. Diese identifizieren jedes IH-Objekt eindeutig für die Berechnung der Qkz BAQ (s. Anl. 12.1, Tb bzw. Tb ). Die technischen Zustndsnoten der IH-Objekte, die im Rhmen der Sonderprogrmme des Bundes neu oder umgebut werden sollen, werden für die Lufzeit der LuFV II eingefroren. Für die betreffenden IH-Objekte (mit Mitteln us einem Sonderprogrmm neu oder umgebut) gilt ls Bezugsdtum des Einfrierens der Stnd des jeweiligen Berichtsjhres vor der Inbetriebnhme. Wenn Mßnhmen nicht umgesetzt werden, gelten die ktuellen Technischen Zustndsnoten der betroffenen IH-Objekte. Die Berechnung der Effekte für Qkz BAQ für Neu- und Umbuten infolge von Sonderprogrmmen ist in nchfolgenden Schubildern drgestellt. 21 Objektklssen Unterscheidung der IH-Objekte für Berechnung, nch Einfluss von BIS 2, EIS 3, Sonderprogrmm, etc. Einfluss von BIS, Einfluss von Sonderprogrmmen EIS, uf IH- (SP) uf IH-Objekte Objekte einfrieren der letzten Zustndsbewertung des IH-Objektes vom Berechnung des Jhres vor Inbetriebnhme ist Bsis für Vertrgslufzeit Qkz BAQ Sttion Abb. 10: Differenzierung nch Sonderprogrmmen des Bundes 2 Betriebsinstndsetzung 3 Erstzinvestition/Erstzinstndsetzung 15/36

243 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität 9999 Musterstdt Stnd SP (IBN 2016) 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 5,23 5,23 5,23 5,23 5,23 5,23 1,00 1,00 1,00 Bhnsteig 2/3 SP (IBN 2016) 5,67 5,67 5,67 5,67 5,67 5,67 1,00 1,00 1,00 IH-Objekt Kennzeichen vor Bhnsteig 1/2 5,00 5,00 5,55 1,00 1,00 1,00 Bhnsteig 3/4 3,33 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Bhnsteig SP (IBN 5,06 5,06 5,06 5,06 5,06 5,06 4/ ) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Bhnsteigdch Bhnsteig 2/3 Beleuchtungsmste Bhnsteig 1/2 Beleuchtungsmste Beleuchtungsmste Bhnsteig 4/107 SP (IBN 2017) 5,63 5,63 5,63 5,63 5,63 5,63 1,00 1,00 DSA Bhnsteig nwto /2, 3/4, 4/107 EG BPF* SP 3,80 3,80 3,85 3,85 3,83 3,40 2,15 2,26 2,03 2,00 *EG BPF Kumulierte Drstellung der TZN des EG BPF us mehreren Objektklssen und deren IH- Objekten. Dher ist es möglich, dss sich die TZN des EG BPF ufgrund von Verbesserungen/Verschlechterungen der IH-Objekte, die nicht Bestndteil der Sonderprogrmme sind, ändert. Die TZN des technischen Zustndes vor dem bzw. des jjjj vor der Inbetriebnhme, wird bei den IH-Objekten, die im Sonderprogrmm erneuert, modernisiert oder umgebut werden, für die Berechnung der Qkz BAQ eingefroren Abb. 11: Beispiel Ermittlung der Technischen Zustndsnote unter Berücksichtigung der Kennzeichnung nch Effekten us Sonderprogrmmen des Bundes (Prinzipskizze) 16/36

244 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Eskltionsstufen nch örtlicher Prüfung der Zustndsbewertung Es werden die folgenden Regelungen zu tolerierbren Abweichungen der TZN nch der örtlichen Prüfung der Zustndsbewertung durch die EBA Außenstellen uf Ebene der IH-Objekte festgelegt. Abweichung in der TZN je IH-Objekt: ) 0,5: keine weitere Abstimmung notwendig b) > 0,5 und 1,0: Abstimmung und Einigung uf regionler Ebene zwischen Mitrbeitern DB Sttion&Service AG bzw. RNI und EBA Außenstelle c) > 1,0: Abstimmung und Einigung uf zentrler Ebene 8 Nicht-Berücksichtigung von BIS rektiv -Mßnhmen mit Wertgrenze Es werden BIS rektiv -Mßnhmen, sogennnte Kleinstmßnhmen ohne Einfluss uf die Zustndsbewertung der IH-Objekte, mit einer Wertgrenze von (eintusend) Plnkosten nicht berücksichtigt. 17/36

245 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Anhng 1: Objektklssen, Burten, Elemente Objektklsse Bezeichnung der Objektklsse Burt Elemente mp_01000 Bhnsteighlle lle Burten Beleuchtungskörper Dch Glsschürzen / Schürzen Trgwerk Wände mp_01011 Personenüberführung lle Burten Belg Beleuchtungskörper Brückenkonstruktion Geländer / Hndläufe mp_01012 Personenunterführung lle Burten Abdichtung Belg Beleuchtungskörper mp_01020 mp_01030 Böden und Treppen öffentlicher Bereich Eingngstüren öffentlicher Bereich Nturstein / Betonwerkstein / Kermik Gnzglstüren / Holzkonstruktion / Metllkonstruktion (Sthl/Alu) Brückenkonstruktion Belg Funktion Rhmen / Türbltt mp_01041 Flchdch Allgemein Dchhut Entwässerung Konstruktion Schlung mp_01042 Steildch Allgemein Dchhut Entwässerung Konstruktion Schlung mp_01050 Fssdenverkleidung Trgende Wnd / Außenputz Abdeckungen (Vorstzfssde) Konstruktion Putz Trgende Wnd / Verblendung Abdeckungen (Vorstzfssde) Konstruktion Verblendmuerwerk Vorhngfssde - Abdeckungen lle Mterilien ußer Gls Konstruktion Vorhngelemente Vorhngfssde - Abdeckungen Mteril Gls Konstruktion mp_01060 Fenster Holzrhmen / Kunstoffrhmen / Metllrhmen (Sthl/Alu) mp_01090 upv Deckenverkleidung verkleidet / Wndoberfläche verkleidet Deckenverkleidung verkleidet / Wndoberfläche nicht verkleidet Deckenverkleidung nicht verkleidet / Wndoberfläche verkleidet Deckenverkleidung nicht verkleidet / Wndoberfläche nicht verkleidet Vorhngelemente Beschläge Rhmen / Konstruktion Verglsung Verglsungsrt Buwerksfugen Deckenbekleidung Rissbildung Konstruktion Wndverkleidung Buwerksfugen Deckenbekleidung Rissbildung Buwerksfugen Rissbildung Konstruktion Wndverkleidung Fugen Rissbildung mp_01100 Wände öffentlicher Bereich lle Mterilien ußer Putz Konstruktion Wndverkleidung 18/36

246 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Objektklsse Bezeichnung der Objektklsse Burt Mteril Putz Elemente Wndverkleidung mp_04051 Bhnsteigdch lle Burten Beleuchtungskörper Dch Trgwerk mp_38000 Bhnsteige konventionell Abdeckstein Belg Blindenleitstreifen Knte modulr Blindenleitstreifen Konstruktion & Bhnsteigoberfläche mp_45001 Fhrgstinformtionsnlge Fllbltt - Anzeiger Bedienterminl elektr. Ausrüstung Fllblttmodule Gehäuse Server LCD - Anzeiger Bedienterminl elektr. Ausrüstung Gehäuse Server mp_04053 Rmpen 4 ohne Stützbuwerk ohne und mit Belg / Bodenfläche Geländer Hndläufe, Rdbweiser, Geländer Stützbuwerk ohne und mit Geländer Belg / Bodenfläche Hndläufe, Rdbweiser, Geländer Stützbuwerk (Wndfläche) mp_04054 Treppen 5 Prüfbericht nicht vorhnden / nderer Bustoff, führt zu sonstige, Prüfbericht vorhnden nderer Bustoff, führt zur Überführung, Prüfbericht nicht vorhnden / Prüfbericht vorhnden nderer Bustoff, führt zur Unterführung, Prüfbericht nicht vorhnden / Prüfbericht vorhnden Beton, führt zu Sonstige, Prüfbericht nicht vorhnden / Prüfbericht vorhnden Beton, führt zur Überführung, Prüfbericht nicht vorhnden / Prüfbericht vorhnden Beton, führt zur Unterführung, Prüfbericht nicht vorhnden / Prüfbericht vorhnden mp_46101 Personenufzüge Hydrulik und Seil Belg, Stufen und Podeste Hndläufe / Geländer Konstruktion Belg, Stufen und Podeste Hndläufe / Geländer Konstruktion Belg, Stufen und Podeste Hndläufe / Geländer Wände Stufen und Podeste Hndläufe / Geländer Konstruktion Stufen und Podeste Hndläufe / Geländer Konstruktion Stufen und Podeste Hndläufe / Geländer Wände Antrieb (Motor / Getriebe / Aggregt) Kbine MSR Schchteinbuten Türen mp_46201 Fhrtreppen lle Burten Antrieb Hndluf / Schienenführung / Rollenbögen MSR 4 Rmpen und Treppen werden bei RNI wegen der geringen Anzhl zusmmen mit Personenunter-, - überführungen und Bhnsteigen erfsst. 5 ebend 19/36

247 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Objektklsse Bezeichnung der Objektklsse Burt Elemente Stufenbndsystem mp_46907 Wetterschutz sonstige Konstruktion Dch Entwässerung Konstruktion Wndelemente Sthl - Gls - Konstruktion Dch Entwässerung Konstruktion Verglsung mp_46917 Windschutz sonstige Konstruktion Konstruktion Wndelemente Sthl - Gls - Konstruktion Konstruktion Verglsung mp_54601 Beleuchtungsmste Aluminiummst Mst GfK-Mst Mst Holzmst Erdfuß Mst Sthlbetonmst Mst Sthlmst Mst (konisch und Sthlgitter) Abb. 12: Objektklssen, Burten, Elemente 20/36

248 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Anhng 2: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, DB Sttion&Service AG Zum IH-Objekt Bhnsteig werden je Element Schdensbilder nhnd von Erfssungsbögen bewertet: Schdensbild usgeprägt Element x Abb. 13: Erfssungsbogen der Objektklsse Bhnsteige, Burt: konventionell 21/36

249 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Mit einer Beziehungsmtrix wird us der Schdensqulität und der Schdensmenge ds Schdensbild ermittelt. Abb. 14: Beziehungsmtrix 22/36

250 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Mit Hilfe einer Beziehungsmtrix wird der Prüfbefund in eine Zustndsstufe übersetzt. keine Mängel keine Schäden geringe Mängel geringfügige Schäden und Mängel (Schdensstufe 1) bzw. punktuelle Schäden m Buwerksteil (Zustndsktegorie 1) Zustndsstufen I - IV usgeprägte Mängel Schäden und Mängel mittleren Umfngs (Schdensstufe 2) oder Schäden und Mängel großen Umfngs (Schdensstufe 3) bzw. größere Schäden m Buwerksteil (Zustndsktegorie 2) oder umfngreiche Schäden m Buwerksteil (Zustndsktegorie 3) umfngreiche Mängel völlige Verrottung, Zerstörung (Schdensstufe 4) bzw. grvierende Schäden m Buwerksteil (Zustndsktegorie 4) Übertrg des Ergebnisses des Prüfbefundes Aus der Mittelwertbildung der Schdensstufen bzw. der Zustndsktegorien des ktuellen Prüfbefundes erfolgt die Einordnung in die Zustndsbewertung der Schäden uf dem Zustndserfssungsbogen. Abb. 15: Bedeutung der Schdensstufen bzw. Schdensktegorien 23/36

251 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Die folgenden Abbildungen verdeutlichen grfisch die Berechnung der Zustndskennzhl / Zustndsnote je IH-Objekt (Prinzipdrstellung): Ermittlung der Zustndsbewertung Beispiel IH-Objekt Bhnsteig Ansicht Aufnehmer Bsiswert 60 / 4 Elemente * Bewertungsfktor 1,0 X X X Bsiswert 120 / 4 Elemente X Zustndsbewertung der Schäden B B B n e e e i w w w c e e e h r r r t u t t t v o r h n d e k e i n g e r i n g u s g e p r ä g t m f n g r e i c h u n g s f k t o r u n g s f k t o r u n g s f k t o r Burt Element n e e e e 2,0 0,7 1,0 konventioneller Gesmtbewertung Abdeckstein X Bhnsteig Gesmtbewertung Belg X 4 Gesmtbewertung Blindenleitstreifen 0 3, X Elemente Gesmtbewertung Knte X Gesmt 0 8, Zustndsnote ,5 Zustndskennzhl Technische Zustndsnote (TZN) 3,93 Zustndskennzhl 0 > 10 > 20 > 40 > 60 > 120 Gesmtbewertung Element Bsiswert 20 / 4 Elemente * Bewertungsfktor 0,7 Abb. 16: Ermittlung der Zustndsbewertung, Bsp: IH-Objekt Bhnsteige 24/36

252 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Ermittlung der Qkz BAQ Sttion : Am Beispiel der Sttion Musterstdt (keine Effekte us Sonderprogrmmen des Bundes) wird die TZN wie folgt ermittelt. Die Bhnsteigusstttung fließt zu 10% in die Berechnung der TZN ein. Für ds Beispiel Musterstdt ist der Anteil der Bhnsteigusstttung 19,6 % (s. folgende Tbelle) Bhnsteigusstttung in Musterstdt %-Anteil (Grundlge) %-Anteil Musterstdt Mittelwert TZN Objektklsse (rithmethischer Mittelwert je Objektklsse) mp_45001 Fhrgstinformtionsnlge 13 40,62 1,00 0,41 mp_46907 Wetterschutz 15 mp_46917 Windschutz 4 12,5 5,17 0,65 mp_46101 Personenufzüge 20 mp_46201 Fhrtreppen 18 mp_04053 Rmpen 15 46,88 2,53 1,19 mp_04054 Treppen 15 Abb. 17: Ermittlung der Bhnsteigusstttung für Musterstdt gewichtete Werte Die Objektklssen werden je nch Vorhndensein n der Sttion, usgehend von den Bsisgewichtungen umgerechnet: Objektklssen in Musterstdt %-Anteil TZN Bhnsteigusstttung 2,25 (Grundlge) %-Anteil Musterstdt Mittelwert TZN Objektklsse (rithmethischer Mittelwert je Objektklsse) mp_38000 Bhnsteige 30 58,8 3,81 2,24 Bhnsteigusstttung 10 19,6 2,25 0,44 mp_04051 Bhnsteigdch 9 17,6 3,00 0,53 mp_01090 upv 9 mp_01000 Bhnsteighlle 15 mp_01012 Personenüberführung (PÜ) 1 mp_01011 Personenunterführung (PU) 14 EG BPF 7 13,7 4,79 0,66 mp_54601 Beleuchtungsmste 5 9,8 1,00 0,10 Abb. 18: Ermittlung der Objektklssen für Musterstdt gewichtete Werte Qkz BAQ Sttion 3,97 Die Qkz BAQ Sttion für Musterstdt beträgt 3,97. 25/36

253 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Ermittlung der Qkz BAQ bundesweit mit fiktiven Werten (Prinzipdrstellung): Reisendenzhlengruppe > <100 Fktor b 6/27 6/27 5/27 4/27 3/27 2/27 1/27 Qkz BAQ Sttion * Sttion 1 1,12 Sttion 2 4,33 Sttion 3 2,22 Sttion 4 4,47 Sttion 5 Sttion 6 5,44 Sttion 7 4,48 Sttion 8 2,11 Sttion 9 1,77 Sttion 10 2,01 Sttion 11 4,79 Sttion 12 2,58 Sttion 13 5,01 Sttion 14 3,41 Sttion 15 3,01 Sttion 16 1,25 Sttion 17 4,01 Sttion 18 2,98 rithmetisches Mittel der Reisendenzhlengruppe 1,85 2,62 3,05 2,89 4,47 3,62 4,75 Wichtung des Mittelwertes 0,41 0,58 0,56 0,43 0,50 0,27 0,18 mit Fktor b Qkz BAQ bundesweit 2,93 * die TZN sind fiktiv für dieses Rechenbeispiel gewählt Abb. 19: Berechnung der Qkz BAQ bundesweit mit fiktiven Werten ls (Prinzipdrstellung) 26/36

254 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Anhng 2b: Berechnungsbeispiel der Qkz BAQ, RNI Zum IH-Objekt Bhnsteig werden je Element Schdensbilder nhnd von Erfssungsbögen bewertet: Schdensbild usgeprägt x Element Abb. 20: Erfssungsbogen der Objektklsse Bhnsteige, Burt: konventionell 27/36

255 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Mit einer Beziehungsmtrix wird us der Schdensqulität und der Schdensmenge ds Schdensbild ermittelt. Abb. 21: Beziehungsmtrix 28/36

256 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Mit Hilfe einer Beziehungsmtrix wird der Prüfbefund in eine Zustndsstufe übersetzt. keine Mängel keine Schäden geringe Mängel geringfügige Schäden und Mängel (Schdensstufe 1) bzw. punktuelle Schäden m Buwerksteil (Zustndsktegorie 1) usgeprägte Mängel Schäden und Mängel mittleren Umfngs (Schdensstufe 2) oder Schäden und Mängel großen Umfngs (Schdensstufe 3) bzw. größere Schäden m Buwerksteil (Zustndsktegorie 2) oder umfngreiche Schäden m Buwerksteil (Zustndsktegorie 3) Zustndsstufen I - IV umfngreiche Mängel völlige Verrottung, Zerstörung (Schdensstufe 4) bzw. grvierende Schäden m Buwerksteil (Zustndsktegorie 4) Übertrg des Ergebnisses des Prüfbefundes Abb. 22: Bedeutung der Schdensstufen bzw. Schdensktegorien Aus der Mittelwertbildung der Schdensstufen bzw. der Zustndsktegorien des ktuellen Prüfbefundes erfolgt die Einordnung in die Zustndsbewertung der Schäden uf dem Zustndserfssungsbogen. 29/36

257 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Die folgenden Abbildungen verdeutlichen grfisch die Berechnung der Zustndskennzhl / Zustndsnote je IH-Objekt (Prinzipdrstellung): Ansicht Aufnehmer Bsiswert 60 / 4 Elemente * Bewertungsfktor 1,0 X X X Bsiswert 120 / 4 Elemente X Zustndsbewertung der Schäden B B B n e e e i w w w c e e e h r r r t u t t t v o r h n d e k e i n g e r i n g u s g e p r ä g t m f n g r e i c h u n g s f k t o r u n g s f k t o r u n g s f k t o r Burt Element n e e e e 2,0 0,7 1,0 konventioneller Gesmtbewertung Abdeckstein X Bhnsteig Gesmtbewertung Belg X 4 Gesmtbewertung Blindenleitstreifen 0 3, X Elemente Gesmtbewertung Knte X Gesmt 0 8, Zustndsnote ,5 Zustndskennzhl Technische Zustndsnote (TZN) 3,93 Zustndskennzhl 0 > 10 > 20 > 40 > 60 > 120 Gesmtbewertung Element Bsiswert 20 / 4 Elemente * Bewertungsfktor 0,7 Abb. 23: Ermittlung der Zustndsbewertung, Bsp: IH-Objekt Bhnsteige 30/36

258 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Ermittlung der TZN je Sttion: Am Beispiel der Sttion Musterstdt wird die TZN wie folgt ermittelt. Die Bhnsteigusstttung fließt zu 12% in die Berechnung der TZN ein. Für ds Beispiel Musterstdt ist der Anteil der Bhnsteigusstttung 16,4% (s. folgende Tbelle): Bhnsteigusstttung in RNI-Musterstdt %-Anteil (Grundlge) %-Anteil Musterstdt Mittelwert TZN Objektklsse (rithmethischer Mittelwert je Objektklsse) mp_45001 Fhrgstinformtionsnlge 19 47,5 1,00 0,48 mp_46907 Wetterschutz 21 52,5 2,99 1,57 mp_46917 Windschutz 6 mp_46101 Personenufzüge 29 mp_46201 Fhrtreppen 25 Abb. 24: Ermittlung der Bhnsteigusstttung für Musterstdt gewichtete Werte Die Objektklssen werden je nch Vorhndensein n der Sttion, usgehend von den Bsisgewichtungen umgerechnet: Objektklssen in RNI-Musterstdt %-Anteil TZN Bhnsteigusstttung 2,05 (Grundlge) %-Anteil Musterstdt Mittelwert TZN Objektklsse (rithmethischer Mittelwert je Objektklsse) gewichtete mp_38000 Bhnsteige 30 66,7 2,2 1,47 Bhnsteigusstttung 10 22,2 3,5 0,78 mp_04051 Bhnsteigdch 9 mp_1090 upv 9 mp_01000 Bhnsteighlle 15 mp_01012 Personenüberführung (PÜ) 1 mp_01011 Personenunterführung (PU) 14 EG BPF 7 mp_54601 Beleuchtung 5 11,1 1,12 0,12 Abb. 25: Ermittlung der Objektklssen für Musterstdt Werte TZN Sttion 2,37 Die TZN für Musterstdt beträgt 2,37. 31/36

259 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Ermittlung der optischen Note für die RNI-Sttion Musterstdt Für RNI-Musterstdt ergb sich: Technische Zustndsnote: 2,37 Gewichtung 87,5 % Optische Note: 4,00 Gewichtung 12,5 % Qkz BAQ der Sttion Musterstdt: 2,57 Ermittlung der RNI-QKZ BAQ bundesweit mit fiktiven Werten (Prinzipdrstellung) Reisendenzhlengruppe <100 Fktor b 1/12 1/12 2/12 3/12 3/12 2/12 Qkz BAQ Sttion * Sttion 1 2,89 Sttion 2 4,33 Sttion 3 2,22 Sttion 4 4,47 Sttion 5 2,27 Sttion 6 1,10 Sttion 7 3,20 Sttion 8 3,62 Sttion 9 2,20 rithmetisches Mittel der Reisendenzhlengruppe 2,22 3,30 2,89 4,47 2,91 2,15 Wichtung des Mittelwertes mit Fktor b 0,08 0,08 0,17 0,25 0,25 0,17 Qkz BAQ bundesweit 3,15 die TZN sind fiktiv für dieses Rechenbeispiel gewählt die technische / optische Wichtung 87,5 % / 12,5 % Abb. 26: Berechnung der QKZ BAQ bundesweit (Prinzipdrstellung) 32/36

260 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Anhng 3: Berechnungsbeispiel der Optischen Note -RNI-Leitfden-Optik Abb. 27: Ermittlung der optischen Note für eine Sttion bei RNI us den Teilnoten 33/36

261 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Abb. 28: Teilnoten Bltt 1 34/36

262 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Abb. 29: Teilnoten Bltt 2 35/36

263 LuFV II, Anlge : Ermittlung der Qkz Bewertung AnlgenQulität Stnd Abb. 30: Teilnoten Bltt 3 36/36

264 LuFV II Anlge 13.3: Zielwerte Qulitätskennzhlen Stnd: Bsiswert Zielwert 2015 Zielwert 2016 Zielwert 2017 Zielwert 2018 Zielwert 2019 Anmerkungen DB Netz AG Theoretischer Fhrzeitverlust: Gesmtnetz 400 [Min.] d.h. Verbesserung um 11% ggü. dem Vorjhreszielwert Theoretischer Fhrzeitverlust: Regionlnetze 144 [Min.] d.h. keine Verschlechterung des Bsiswertes zugelssen Anzhl Infrstrukturmängel 925 [Stück] d.h. Verbesserung um 10% ggü. dem Vorjhreszielwert Funktionlität Bhnsteige (RNI GmbH) 570 [Punkte] Bewertung Anlgenqulität (RNI GmbH) 2,39 [Note] 2,37 2,34 2,32 2,30 2,27 Zustnd Brücken (ZuB) 2019 F (Zustndsktegorie) F - 1 d.h. Verbesserung um ~ 7,7 Punkte ggü. dem Vorjhreszielwert d.h. Verbesserung der Durchschnittsnote um 1% ggü. dem Vorjhreszielwert d.h. Verbesserung der durchschnittl. Zustndsktegorie von min. 875 voll- /teilerneuerten Brücken um min. eine Zustndsktegorie DB Sttion&Service AG Funktionlität Bhnsteige [Punkte] d.h. Verbesserung um 220 Punkte ggü. dem Vorjhreszielwert Bewertung Anlgenqulität (BAQ) 2,97 [Note] 2,95 2,93 2,91 2,89 2,87 d.h. Verbesserung der Durchschnittsnote um 0,02 Notenpunkte ggü. dem Vorjhreszielwert DB Energie GmbH Versorgungssicherheit Bhnenergie 99,85 [%] 99,85% 99,85% 99,85% 99,85% 99,85% d.h. keine Verschlechterung des Bsiswertes zugelssen; bei Unterschreitung von 99,80%: Rückforderungsnspruch mindestens 1,0 Mio.* Zielwert Mindesterstzinvestitionsbeitrg 3,350 Mrd. 3,653 Mrd. 3,675 Mrd. 3,950 Mrd. 4,150 Mrd. Zielwert jährlicher Teilmindestinstndhltungsbeitrg Zielwert (Gesmt)Mindestinstndhltungsbeitrg Alle Ergebnisse Zielwerterreichung jeweils nch EBA-Prüfung. 1,5 Mrd. 1,5 Mrd. 1,5 Mrd. 1,5 Mrd. 1,5 Mrd. 8,0 Mrd. d.h. Summe der im Vertrgszeitrum zu leistenden IH- Beiträge inklusive der in den Jhren geleisteten Mindestinstndhltungsbeiträge, Überprüfung zum * Beim Zielwert Versorgungssicherheit Bhnenergie besteht bei einer Unterschreitung von 99,80% bis zu einem Wert von 94,85 % ein Rückforderungsnspruch i.h.v. 1,0 Mio. puschl. Bis einschließlich 99,80% und unterhlb von 94,85% erfolgt die Berechnung der Höhe des Rückforderungsnspruchs nch Im übrigen bleibt 17 unberührt. 1/1

265 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Übersicht 1/50

266 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Inhltsverzeichnis 0. Übersicht Vorbemerkung Grundsätze für die Errbeitung des IZB Gliederung und Inhlte des IZB Allgemeiner Teil / Zusmmenfssung (Umfng c. 20 Seiten) DB Netz AG inkl. RNI GmbH (Umfng c. 120 Seiten) DB Sttion&Service AG (Drstellungslänge c. 80 Seiten) DB Energie GmbH (c. 10 Seiten) Anlgen zum IZB Visulisierung des ISK ISK-Viewer der DB Netz AG EBA-Explorer Anhänge Anhng 1 Mustertbelle Investitionen im Berichtsjhr Anhng 2 Mustertbelle Investitionen im Mifri-Zeitrum Anhng 3 Mustertbelle Technische Kennzhlen Anhng 4 Mustertbelle Entwicklung des Anlgenbestndes Anhng 5 Mustertbellen Instndhltung im Berichtsjhr Anhng 6 Berichtswesen zu den Anlgenklssen der EIU /50

267 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Vorbemerkung Die EIU der DB AG dokumentieren im IZB die Erfüllung der Qulitätsziele, den Nchweis des Mindesterstzinvestitionsvolumens und des Mindestinstndhltungsvolumens sowie die Verwendung des Eigenbeitrges gemäß 8 (2). Der IZB wird jährlich erstellt bzw. fortgeschrieben, so dss neben der Dokumenttion der Erfüllung der Zielkriterien für ds ktuelle Berichtsjhr uch die Entwicklung der einzelnen Elemente trnsprent drgestellt wird; er umfsst drei Teile: o Textfssung, o ein in elektronischer Form beigegebenes Infrstrukturktster (ISK), Krten und Erläuterung (ISK, Inhlt s. Anlge 12.1), o die Visulisierung der Elemente des ISK. Die Übergbe des IZB erfolgt in dem uf ds Berichtsjhr folgenden Jhr zum 30. April. Im Textteil wird die Entwicklung der Infrstrukturelemente drgestellt und erläutert. Der Inhlt, die Drstellungstiefe und die Struktur des Textteils orientieren sich vorrngig n den nchfolgend unter Ziffer 2 gennnten Punkten. Es wird die Zielerreichung der jeweiligen Qulitätskennzhl dokumentiert und es werden mögliche Abweichungen begründet. Drüber hinus werden einzelne Beurteilungskennzhlen sowie deren Entwicklung über die Zeit drgestellt. Die Investitionen in die Schienenwege des bestehenden Netzes werden usführlich drgelegt und begründet. Über die Instndhltung der Schienenwege wird differenziert berichtet. In den Berichten der EIU ist der Zusmmenhng zwischen Investitions- und Instndhltungstätigkeit und Erfüllung der Qulitätsziele sowohl für den Berichtszeitrum, ls uch für die Zukunft deutlich heruszurbeiten. Wichtige Anlgen, die nicht durch eine Qkz erfsst sind, werden in ihrem ktuellen Zustnd und im Hinblick uf den Zielzustnd beurteilt. Die Entwicklung des Anlgenbestnds- und zustnds ist unter Berücksichtigung der Netzentwicklung (Verringerung durch Stilllegung, Verpchtung u.ä.) und im Hinblick uf den Zielzustnd zu bewerten. Für spezielle Progrmme, wie z.b. ds Blinklichtprogrmm, ist über ds Gesmtziel, erreichten Stnd und künftige Aufgben in finnzieller und mterieller Sicht zu berichten. Zur besseren Vernschulichung wird für ds Infrstrukturktster der DB Netz AG eine Visulisierung erstellt, welche die Möglichkeiten eines Überblicks sowie der Fokussierung uf Einzelelemente bietet. 3/50

268 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Grundsätze für die Errbeitung des IZB Nr 1. Der IZB wird dem Bund zum 30. April des uf ds Berichtsjhr folgenden Jhres in zwei Ppier-Ausfertigungen und ls pdf-dtei übergeben. Zu diesem Termin wird ds ISK ebenflls zweifch uf elektronischem Dtenträger vorgelegt. Von den Dteien des ISK sind jeweils Musterusdrucke einem Exemplr des Textteils beizufügen. Die Dten der DB Netz AG us dem ISK und die Werte der Qkz sind uch in visulisierter Form drzustellen. Die Veröffentlichung richtet sich nch Anlge Der Textteil des IZB umfsst den 1. Allgemeinen Teil (Zusmmenfssung), 2. Bericht der DB Netz AG inkl. RNI GmbH, 3. Bericht der DB Sttion&Service AG, 4. Bericht der DB Energie GmbH 3. Die Berichterstttung zur Erfüllung und Entwicklung der snktionsbewehrten Qkz erfolgt im Allgemeinen Teil des IZB und den Berichten der EIU. 4. Mit Blick uf vertrgliche Zielstellungen (z.b. snktionsbewehrte Qkz) sollen die finnziellen Aspekte und Mßnhmenprogrmme drgestellt werden, die dzu dienen, die gesetzten Ziele zu erreichen. 5. Ds Kontinuitätsprinzip ist zu bechten, um die Vergleichbrkeit zeitlich ufeinnder folgender IZB zu ermöglichen. Entwicklungen sind über einen Zeitrum von 5 Jhren drzustellen. Bei Änderungen der Definition bzw. Zählweise ist eine Überleitrechnung bzw. Drstellung der Unterschiede us Methodenänderung zum Vorjhr nzugeben. 6. Verwendung einer einheitlichen Terminologie, die in einem Glossr zu erläutern ist; dbei soll eine llgemein verständliche Drstellung ngestrebt werden. 7. Generell ist bei der zhlenmäßigen Angbe von Anlgenbeständen eine Bruttodrstellung zu wählen (z.b. Bestnd lt zuzüglich der Zugänge bzüglich der Abgänge ergibt Bestnd neu). Ein gleicher Bezugszeitrum bzw. -stichtg ist zu gewährleisten (für technische Dten (Infrstrukturktster) siehe LuFV Anlge 12.1 Ziffer 1.2, für Geschwindigkeitsngben siehe LuFV Anlge Ziffer 1.1, für kufmännische Dten Buchungsschluss Dezember). Angben zur Bestndsentwicklung sind vollständig in Bezug uf ds ISK-Netz uszuweisen. Alle Dten sollen wegen verlässlicher Reproduzierbrkeit us vorhndenen Systemen der DB ohne zusätzliche mnuelle Anpssungen generiert werden. Ddurch wird eine verlässliche Reproduzierbrkeit erreicht und zusätzlicher Aufwnd vermieden. 8. Grfische und krtogrfische Drstellungen sind jeweils n geeigneter Stelle zu verwenden. Digrmme und Zhlenngben sollen in einer gemeinsmen Drstellung vereint werden. 4/50

269 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Nr 9. Zeitbezogene Zhlen sollen sofern möglich in Zeitreihen drgestellt werden. 10. Sondereffekte sollen drgestellt werden, so dss die Möglichkeit besteht, sie für einen Vergleich mit den Vorjhren heruszurechnen. 11. Die textliche Drstellung der Investitions- und Instndhltungstätigkeit orientiert sich n Bestimmungen der 7 und 8 der LuFV. 5/50

270 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Gliederung und Inhlte des IZB 3.1 Allgemeiner Teil / Zusmmenfssung (Umfng c. 20 Seiten) Kurzfssung (Mngement Summry) Übersicht über die wichtigsten Infrstrukturnlgen der EIU und die Erfüllung der vertrglichen Verpflichtungen im Berichtsjhr Einleitung, Zielsetzung und Auftrg der LuFV Drstellung der Kernpunkte der LuFV: Verntwortung der EIU für Zustnd der Schienenwege, Bund leistet Beitrg Nchweis der vertrglichen Pflichten, Übersicht über die Erfüllung der LuFV- Ziele im Berichtsjhr Übersicht Kennzhlensystem Zustnd des Netzes ist nhnd von snktionsbewehrten Qulitätskennzhlen nchzuweisen Finnzielle Kennzhlen (tbellrische Drstellung über lle EIU) (jeweils kurze Beschreibung der Kennzhlen, Vertrgsziel und Istwert Berichtsjhr) Mindesterstzinvestitionsvolumen gemäß 8.1 und 8.3 LuFV (Zielwert/ Istwert und Vertrgsregelung) nch Tbelle 5.1 Anhng 1 Eigenbeitrg (Zielwert/ Istwert) gemäß 8.2 LuFV nch Tbelle 5.1 Anhng 1 Mindestinstndhltungsvolumen (Zielwert/ Istwert) gemäß 4 und 7 LuFV Technische Kennzhlen (tbellrische Drstellung über lle EIU) Jeweils kurze Beschreibung und wesentliche Elemente der Snktionsbewehrten Qulitätskennzhlen, Weiteren Qulitätskennzhlen und Beurteilungskennzhlen, Vertrgsziel und Istwerte Berichtsjhr/ Vorjhr, Erläuterungen zu jährlichen Zielwerten und der Ist-Entwicklung im Zeitverluf Infrstruktur und Entwicklung im Berichtsjhr Kurze Beschreibung sowie Drstellung in tbellrischer Form der wesentlichen Infrstruktur-elemente in summrischer Form im Berichtsjhr und deren Entwicklung zum Vorjhr. Detillierung erfolgt in den Einzelberichten der EIU. 6/50

271 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd DB Netz AG inkl. RNI GmbH Betriebslänge, Gesmtlänge Gleis dvon sonstige Huptgleise (Gleisrt 3) und Nebengleise (Gleisrt 4), Anzhl Weichen und Kreuzungen dvon sonstige Huptgleise (Gleisrt 3) und Nebengleise (Gleisrt 4), Anzhl Brücken, Anzhl Tunnel, Anzhl Bhnübergänge, Anzhl Stellwerke, Anzhl Verkehrssttionen RNI, Anzhl und Bulängen der Bhnsteige (dvon Anzhl stufenfreier Bhnsteige), Anzhl und Grundfläche Personenunter-/ Personenüberführungen DB Sttion&Service AG Anzhl der Verkehrssttionen, Anzhl und Bulängen der Bhnsteige (dvon Anzhl stufenfreie Bhnsteige mittels Aufzügen und lngen Rmpen), Anzhl und Grundfläche Personenunter-/Personenüberführungen DB Energie GmbH Länge Bhnstromleitungen, Anzhl Bhnstromschltnlgen (Unterwerke, Schltposten, Kuppelstellen) Investitionen und Instndhltung Kurze Beschreibung über die Erfüllung der vertrglichen Verpflichtungen Investitionen Bestndsnetzinvestitionen gemäß 8 LuFV gesmt Bestndsnetzinvestitionen differenziert nch EIU Aufteilung des Infrstrukturbeitrges des Bundes uf die EIU o Investitionen us nderen Finnzierungsquellen gesmt und differenziert nch EIU. o Tbellrische Drstellung nch 5.1 Anhng Instndhltung Definition der Instndhltung nch DIN Schwerpunkte der Instndhltungsstrtegie der EIU. Drstellung der Erfüllung des Mindestinstndhltungsbeitrgs ller EIU gemäß 4 und 7 LuFV. 7/50

272 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Ausblick Mittelfristzeitrum Mindesterstzinvestitionsvolumen im Mittelfristzeitrum. Eigenbeitrg im Mittelfristzeitrum. Mindestinstndhltungsvolumen im Mittelfristzeitrum Entwicklung Qulität der Schieneninfrstruktur (gesmthft i.w. nhnd Qulitätskennzhlen). 3.2 DB Netz AG inkl. RNI GmbH (Umfng c. 120 Seiten) Investitionsbericht Investitionen im Berichtsjhr Finnzieller Gesmtumfng der getätigten Investitionen us der LuFV in die Schienenwege des bestehenden Netzes. Finnzieller Gesmtumfng der getätigten Investitionen us weiteren Finnzierungsquellen (weitere Bundesmittel, z.b. GVFG-Bundesprogrmm, Mittel der Europäischen Union oder Mittel Dritter, z.b. Lndesmittel), im Bedrfsfll mit Begründung bei Zielverfehlung und Gegensteuerungsmßnhmen. Tbellrische Drstellung nch 5.1 Anhng 1. Investitionen im 5 Jhres-Zeitrum (Rückblick mit Erläuterung). 8/50

273 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Wichtige Investitionskomplexe im Berichtsjhr (Berichtsinhlte siehe 5.6 Anhng 6) Oberbu (Gleise und Weichen) Brücken Tunnel Bhnübergänge Signlnlgen Bhnkörper Stützbuwerke BWK 3 Bhnstromnlgen / Elektrotechnik Sonstige Anlgen (Residulgröße zu den vorstehend gennnten Beträgen) Verbesserungs- und Ausbumßnhmen für den SPNV über lle EIU Erstzinvestitionen im Bestndsnetz. Auflistung wesentlicher Einzelmßnhmen zur Verbesserung des SPNV. Stnd der Umsetzung LuFV Anlge 8.7 und Perspektive Investitionen in besondere Einzelmßnhmen mx. 5 Einzelmßnhmen und mehrjährige Sonderprogrmme Mittelfristige Investitionsplnung (Ausblick) Investitionen in ds Bestndsnetz im Mifri-Zeitrum, tbellrische Drstellung nch 5.2 Anhng 2. Erläutern der Schwerpunkte (kufm. und techn.) im Mittelfristzeitrum und wesentliche Veränderungen o der Mifri zum ktuellen Berichtsjhr. o Vergleich ktuelle Mifri zur Mifri des Vorjhres. 9/50

274 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Mittelfristige Ausrichtung der Investitionsstrtegie Strtegische Ausrichtung/ Progrmme/ Visionen. Mittelfristige Entwicklung der Anlgenstruktur Instndhltungsbericht Instndhltung im Berichtsjhr (gem. Anhng 5.5.1) Abgrenzung der IH- gesmt und des nchzuweisenden Mindestinstndhltungsvolumens gem. 7 LuFV. Unternehmen/ Geschäftseinheiten, die IH-Leistungen beuftrgen. Tätigkeitsfelder in der IH (Objektrten). Effekte / Schwerpunkte Instndhltungsufwnd im 5-Jhresvergleich (Rückblick) Entwicklung Instndhltung der DB Netz AG und RNI GmbH. Entwicklung der LuFV-relevnten IH der DB Netz AG nch Geschäftseinheiten. Entwicklung der LuFV-relevnten IH der DB Netz AG nch IH-Komponenten (Inspektion und Wrtung, Entstörung, Instndsetzung und Sonstige IH). Mßnhmen us Präventionsprogrmmen. Einzelmßnhmen Oberbuinstndsetzung. Einzelmßnhmen n Schwerpunktobjekten der LuFV-relevnten IH Instndhltungsstrtegie Instndhltungsplnung im Mittelfristzeitrum Strtegisches Konzept o Entwicklung Anlgenbestnd- und zustnd, o Veränderungen in Funktion und Struktur (z.b. durch Einstz neuer Techniken). 10/50

275 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Entwicklung und Zielstellung der Präventionsprogrmme Zustnd und Entwicklung der Infrstruktur im Berichtsjhr Jeweils Beschreibung, Vergleich Ziel-/Istwerte und Entwicklung der Kennzhl. Mit Drstellung von Sonderschverhlten, z.b. Betrieblich stillgelegte Strecken, inkl. Aussgen zu ngewndten Verfhren der Zustndsbewertung Snktionsbewehrte Qulitätskennzhlen Differenzierte Betrchtung Qulitätskennzhl Theoretischer Fhrzeitverlust (Qkz thfzv) Differenzierte Betrchtung Qulitätskennzhl Anzhl Infrstrukturmängel (Qkz Anz-I) Differenzierte Betrchtung Qulitätskennzhl Zustndsktegorie voll- und teilerneuerte Brücken Differenzierte Betrchtung Qulitätskennzhl Bewertung Anlgen Qulität (Qkz BAQ) für RNI GmbH Differenzierte Betrchtung Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) für RNI GmbH Weitere Qulitätskennzhlen Jeweils Beschreibung, Istwerte und Entwicklung der Kennzhl. Störungen und Störbestehenszeiten n Anlgen der DB Netz AG. Durchschnittliches Alter von wichtigen Anlgenrten der DB Netz AG o Durchschnittslter Gleise (DB Netz gesmt, FuB und RegN). o Durchschnittslter Weichen (DB Netz gesmt, FuB und RegN). o Durchschnittslter Brücken (DB Netz gesmt). Zustndsktegorien Brücken Zustndsktegorien Tunnel Zustndsktegorien Stützbuwerke BWK Beurteilungskennzhlen Verspätungsminuten netzbedingte Verspätungsminuten o Verspätungsurschen nch VU-Codes o unterjähriger Verluf netzverurschter Verspätungsminuten o Ist-Entwicklung im Zeitverluf 11/50

276 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Betriebsleistungen DB Netz AG Verkufte Trssenkilometer DB Netz AG o Differenzierung nch EVU im DB-Konzern und nicht zum DB-Konzern gehörende EVU o Ist-Entwicklung im Zeitverluf Sttionshlte RNI GmbH o Differenzierung nch EVU im DB-Konzern und nicht zum DB-Konzern gehörende EVU (Ist-Zhlen) o Ist-Entwicklung im Zeitverluf Entwicklung des Anlgenbestndes (ISK-Netz) Erläuterung ISK-Netz Vorjhr / ktuelles Berichtsjhr Erläuterung der Veränderung gemäß vereinbrten Wertgrenzen inkl. der Zu- und Abgänge im Berichtsjhr (Berichtsinhlte siehe 5.6 Anhng 6) Betriebslänge Strecken Gleise o Gesmt und differenziert nch FuB und RegN o Untergliedert nch ein- und zweigleisig, elektrifiziert nch Streckenklssen und stndrds o Ausstttung mit PZB, LZB, ETCS, Neitech, GSM-R, TSI- gerechte Ausstttung Weichen und Kreuzungen Brücken Tunnel Bhnübergänge Stellwerke, inkl. Betriebszentrlen und ERTMS Stützbuwerke BWK 3 Verkehrssttionen RNI GmbH o Anzhl und Bhnsteigbulängen der Bhnsteige, dvon Anzhl stufenfreier Bhnsteige o Bhnsteigüberdchungen o Fhrtreppen, Aufzüge und Rmpen o Personenunter-/ -überführungen und Grundfläche in m² (gesmthft) o Anzhl Verkehrssttionen gesmt, mit Hllen (Anzhl und Fläche) 12/50

277 LuFV II, Anlge 14.1: Struktur und Inhlte IZB Stnd Serviceeinrichtungen der DB Netz AG o Investitionen im Berichtsjhr / im MiFri: kein seprter Ausweis, d bereits Teilmenge in Investitionen DB Netz AG gesmt o Wesentliche Serviceeinrichtungen (Teilmenge der Serviceeinrichtungen)* o (Investitionen im Berichtsjhr / im MiFri: signifiknte Investitionsprojekte) * vgl. 5.6 Anhng 6, Punkt 2.12* Anlyse der wesentlichen Engpss- und Kpzitätsprobleme Drstellung von Engpässen 13/50

278 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd DB Sttion&Service AG (Drstellungslänge c. 80 Seiten) Investitionsbericht Investitionen im Berichtsjhr Finnzieller Gesmtumfng der getätigten Investitionen us der LuFV in die Anlgen der DB Sttion&Service AG. Finnzieller Gesmtumfng der getätigten Investitionen us weiteren Finnzierungsquellen (weitere Bundesmittel [z. B. GVFG-Bundesprogrmm], Mittel der Europäischen Union o- der Mittel Dritter [z. B. Lndesmittel]), im Bedrfsfll mit Begründung bei Zielverfehlung und Gegensteuerungsmßnhmen. Tbellrische Drstellung nch 5.1 Anhng 1. Investitionen im 5-Jhres-Zeitrum (Rückblick mit Erläuterung) Wichtige Investitionskomplexe im Berichtsjhr (Berichtsinhlte siehe 5.6 Anhng 6). Mögliche wirtschftliche Effekte (Leistungszuwchs, Verbesserung des Anlgenzustnds). Bhnsteige Bhnsteigüberdchungen Fhrtreppen und Aufzüge Personenunter-/Personenüberführungen (unterirdische Personenverkehrsnlgen) Treppen Empfngsgebäude des Bestndsportfolios Fhrgstinformtionsnlgen und Beschllung Sonstige Anlgen (Residulgröße zu den vorstehend gennnten Beträgen) Brndschutz, Brndschutzertüchtigung der unterirdischen Personenverkehrsnlgen 14/50

279 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd Investitionen in besondere Einzelmßnhmen c. 10 Mßnhmen und mehrjährige Sonderprogrmme Mittelfristige Investitionsplnung (Ausblick) Investitionen in ds Bestndsnetz im Mifri-Zeitrum, tbellrische Drstellung nch 5.2 Anhng 2. Erläutern der Schwerpunkte (kufm. und techn.) im Mittelfristzeitrum und wesentliche Veränderungen o der Mifri zum ktuellen Berichtsjhr o Vergleich ktuelle Mifri zur Mifri des Vorjhres Mittelfristige Ausrichtung der Investitionsstrtegie Strtegische Ausrichtung / Progrmme / Visionen / Wichtige Investitionskomplexe Portfoliomngement (inkl. Bericht zu Empfngsgebäuden des Bestndsportfolios, Bestnd, Zu- und Abgänge) Fördermittelkquisition Mittelfristige Entwicklung der Anlgenstruktur (inkl. Beleuchtung der Bhnsteige) Bhnsteighöhenkonzept Mßnhmen zur Verbesserung der kundengerechten Qulität Instndhltungsbericht Instndhltung im Berichtsjhr Umfng der instnd zuhltenden Anlgen im Berichtsjhr Entwicklung d. LuFV- relevnten IH (Mindestinstndhltungsufwnd) nch 5.5 Anhng 5 Entwicklung der IH nch IH-Leistungsrten (Inspektion und Wrtung, Entstörung und Instndsetzung) nch 5.5 Anhng 5 Ausgewählte Mßnhmen der IH Mßnhmen us Prävention Durchführung, Umsetzung, Ziele Instndhltungsufwnd im 5-Jhresvergleich (Rückblick) Instndhltungsufwnd im 5-Jhresvergleich (gesmt) Entwicklung Instndhltung gesmt nch Geschäftseinheiten Instndhltungsstrtegie Instndhltungsplnung im Mittelfristzeitrum Strtegische Konzepte Konsequenzen us Entwicklung Anlgenbestnd- und zustnd, 15/50

280 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd Veränderungen in Funktion und Struktur Entwicklung und Zielstellung der IH Zustnd und Entwicklung der Infrstruktur im Berichtsjhr Jeweils Beschreibung, Vergleich Ziel-Istwerte und Entwicklung der Kennzhl. Angewendete Verfhren der Zustndsbewertung, Erläuterung zur Herleitung der Noten (IH-Objekte, Sttionen und bundesweit) mit Drstellung Sonderschverhlte Snktionsbewehrte Qulitätskennzhlen Differenzierte Betrchtung Qulitätskennzhl Bewertung AnlgenQulität (Qkz BAQ) Differenzierte Betrchtung Qulitätskennzhl Funktionlität Bhnsteige (Qkz FB) Beurteilungskennzhlen Zughlte DB Sttion&Service AG mit zusätzl. Differenzierung nch Produkten (EVU im DB-Konzern/nicht zum DB-Konzern gehörende EVU [Ist Zhlen]) Ist-Entwicklung im Zeitverluf Erreichte Qulität Optik Entwicklung des Anlgenbestndes Erläuterung der Veränderung gemäß vereinbrten Wertgrenzen (Bericht über die 3 größten Veränderungen je Cluster) inkl. Zu- und Abgänge im Berichtsjhr. (Muster siehe 5.4 Anhng 4) Tbellrische Drstellung nch 5.6 Anhng 6. Erläutern der Schwerpunkte (kfm. und techn.) im Mittelfristzeitrum und wesentliche Veränderungen. Anzhl Verkehrssttionen o Gesmt, dvon mit Hlle, im Tunnel Anzhl Bhnsteige o Anzhl stufenfreie Bhnsteige o Bhnsteigbulänge des Bhnsteiges, inkl. der Länge dvon nicht öffentlich zugänglich o Verteilung der Bhnsteighöhen uf Bhnsteigbulänge des Bhnsteiges Anzhl, Fläche und Länge Bhnsteigüberdchungen Anzhl Fhrtreppen und Aufzüge Anzhl und Grundfläche Personenunter-/-überführungen (Gesmthft) sowie unterirdische Personenverkehrsnlgen (Anzhl und Grundfläche) Anzhl und Flächen der Treppen Anzhl Empfngsgebäude des Bestndsportfolios Anzhl brndschutzertüchtigter unterirdischen Personenverkehrsnlgen 16/50

281 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd DB Energie GmbH (c. 10 Seiten) Investitionsbericht Bruttoinvestitionen Investitionen im Berichtsjhr Finnzieller Gesmtumfng der getätigten Investitionen us der LuFV in die Anlgen der DB E. Finnzieller Gesmtumfng der getätigten Investitionen us weiteren Finnzierungsquellen (weitere Bundesmittel [z. B. GVFG-Bundesprogrmm], Mittel der Europäischen Union oder Mittel Dritter [z. B. Lndesmittel]), im Bedrfsfll mit Begründung bei Zielverfehlung und Gegensteuerungsmßnhmen. Tbellrische Drstellung nch 5.1 Anhng 1 Investitionen im 5-Jhres-Zeitrum (Rückblick mit Erläuterung) Wichtige Investitionskomplexe im Berichtsjhr Kurze Erläuterung der Schwerpunkte, wesentliche Einzelmßnhmen und Auswirkungen uf die QKZ, (Berichtsinhlte siehe 5.6 Anhng 6) Mittelfristige Investitionsplnung (Ausblick) Investitionen in ds Bestndsnetz im Mifri-Zeitrum, tbellrische Drstellung nch 5.2 Anhng 2. Erläutern der Schwerpunkte (kufm. und techn.) im Mittelfristzeitrum und wesentliche Veränderungen Mittelfristige Ausrichtung der Investitionsstrtegie Strtegische Ausrichtung / Visionen Mittelfristige Entwicklung der Anlgenstruktur Instndhltungsbericht Instndhltung im Berichtsjhr (gem. 5.5 Anhng 5) Abgrenzung der IH- gesmt und des nchzuweisenden Mindestinstndhltungsvolumens gem. 7 LuFV Instndhltungsufwnd im 5-Jhresvergleich (Rückblick) Entwicklung Instndhltung, Entwicklung der LuVF-relevnten IH, usgewählte Mßnhmen der LuFV-relevnten IH Instndhltungsstrtegie im Mifri- Zeitrum Strtegisches Konzept zur Weiterentwicklung. 17/50

282 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd Zustnd und Entwicklung der Infrstruktur im Berichtsjhr Jeweils Beschreibung, Vergleich Ziel-/Istwerte und Entwicklung der Kennzhl Snktionsbewehrte Qulitätskennzhlen Versorgungssicherheit Bhnenergie o Ist-Entwicklung im Zeitverluf (vorläufiger Wert / bestätigter Wert) Beurteilungskennzhlen Trktionsenergie (bgesetzte Elektroenergie 16,7 Hz sowie Gleichstrom) o Ist-Entwicklung im Zeitverluf o Differenzierung der bgesetzten Trktionsenergie nch zum DB-Konzern gehörende EVU / nicht zum DB-Konzern gehörende EVU / Weichen- und Zugvorheiznlgen Entwicklung des Anlgenbestndes Erläuterung der jeweils größten Veränderung : Länge Bhnstromleitungen Anzhl Bhnstromschltnlgen (Unterwerke, Schltposten, Kuppelstellen, Schltwerke, Autotrnsformer) Anzhl Umformer- und Umrichterwerke Leistung Unterwerke, dezentrle Umformer- und Umrichterwerke (in MVA) Anzhl der Leitstellen inkl. Netzleittechnik Fhrleitung Anzhl der Bhnstromversorgungsnlgen der S-Bhn (Gleichrichterwerke, Kuppelstellen) 18/50

283 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd Anlgen zum IZB Ds Infrstrukturktster (Inhlt siehe Anlge 12.1) wird dem IZB in elektronischer Form beigegeben. Es besteht us folgenden Dteien: 1 Allgemeine Dokumente 1001 Abkürzungsverzeichnis 2 Infrstrukturktster 21 DB Netz AG Strecken (ohne Verkehrssttionen DB RegioNetz Infrstruktur GmbH) 2101 StreckenMerkmlsListe FuB und RegN (SML) 2102 Stückliste Gleise ( FuB, RegN, Serviceeinrichtungen der DB Netz AG) 2103 Stückliste Weichen ( FuB, RegN, Serviceeinrichtungen der DB Netz AG) 2104 Stückliste Brücken ( FuB, RegN) 2105 Stückliste Tunnel (FuB, RegN) 2106 Stückliste Bhnübergänge (FuB, RegN) 2107 Stückliste Stellwerke (FuB, RegN, Ablufsteuerrechner der Serviceeinrichtungen der DB Netz AG 2108 Stückliste Huptsignle (FuB, RegN) 2109 Stückliste Betriebsstellen ( FuB, RegN) 2110 Stückliste Rngier- und Umschlgnlgen in Serviceeinrichtungen 2110 Zuordnungsliste Wesentliche Serviceeinrichtungen 2111 Liste Kilometrierungssprünge 2112 Krte Wirkbereiche ESTW 2113 StreckenGeschwindigkeitsListe (SGL) 2114 Krte Wesentliche Serviceeinrichtungen der DB Netz AG (Bhnhöfe des Güterverkehrs (ZBA), Umschlgterminls (DUSS) für den kombinierten Verkehrs, Örtliche Anlgen des Personenverkehrs) 2115 Dokument GesmtStreckenListe (GSL) 2116 Stückliste Stützbuwerke BWK Lgeinformtion für Brücken 2118 Lgeinformtion für Tunnel 23 Verkehrssttionen DB Sttion&Service AG 2301 Ktster Verkehrssttionen DB Sttion&Service (Stücklisten Bhnsteige, Buwerke und Technische Anlgen/lnge Rmpen) 24 Verkehrssttionen DB RegioNetz Infrstruktur GmbH 2401 Ktster Verkehrssttionen DB RegioNetz Infrstruktur (Stückliste Bhnsteige, Zusmmenstellung Qkz Funktionlität Bhnsteige, Stücklisten Buwerke und Technische Anlgen/lnge Rmpen, Veränderungen Verkehrssttionen RNI,, Entwicklung Chrkteristik, Deltliste Qkz FB RNI) 25 Bhnstromschltnlgen der DB Energie GmbH 2501 Ktster DB Energie (Länge Bhnstromleitungen, Anzhl Bhnstromschltnlgen (Unterwerke, Schltposten, Kuppelstellen, Schltwerke, Autotrnsformer), Anzhl Umformeru. Umrichterwerke, Leistung Unterwerke sowie dezentrler Umformer- u. Umrichterwerke (in MVA), Anzhl der Leitstellen inkl. Netzleittechnik Fhrleitung, Anzhl der Bhnstromversorgungsnlgen der S-Bhn (Gleichrichterwerke, Kuppelstellen)) 19/50

284 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd Qulitätskennzhlen 31 Allgemeine Dokumente 3101 Erläuterung Berechnung der Qulitätskennzhlen im Berichtsjhr (Eingngsdten, nicht nrechenbre Effekte, etc.) 3102 Qulitätskennzhlen: Berechnung IST im Berichtsjhr 3103 Effekte Sonderprogrmme 32 Anzhl der Infrstrukturmängel/ Theoretischer Fhrzeitverlust 3201 Infrstrukturmängel ußerhlb des Jhresfhrplns Stichtgsliste 3202 Infrstrukturmängel ußerhlb des Jhresfhrplns Jhresliste 3203 Liste ller Infrstrukturmängel innerhlb und ußerhlb des Jhresfhrplns 3204 Krte Infrstrukturmängel RB Nord 3205 Krte Infrstrukturmängel RB Mitte 3206 Krte Infrstrukturmängel RB Ost 3207 Krte Infrstrukturmängel RB Süd 3208 Krte Infrstrukturmängel RB Südost 3209 Krte Infrstrukturmängel RB Südwest 3210 Krte Infrstrukturmängel RB West 33 Funktionlität Bhnsteige DB Sttion&Service AG 3301 Zusmmenstellung Qkz FB 34 Bewertung AnlgenQulität (BAQ) DB Sttion&Service AG 3401 BAQ Sttion&Service AG Technische Zustndsnote IH-Objekte 3402 BAQ Sttion&Service AG Liste je Sttion mit den technischen Zustndsnoten je Objektklsse, der Qkz BAQ je Sttion und bundesweit 3403 BAQ Sttion&Service AG Liste je Sttion mit optischen Noten je Sttion und bundesweit 3404 Sttionen des Bestndsportfolios (BPF) 35 Funktionlität Bhnsteige DB RegioNetz Infrstruktur GmbH 3501 <Keine seprte Berechnung, Wert siehe 2401> 36 Bewertung AnlgenQulität (BAQ) DB RegioNetz Infrstruktur GmbH 3601 Listen zur Qkz BAQ (Liste Technische Zustndsnote je IH-Objekt, Liste je Sttion mit den Teilnoten je Objektklsse, der technischen und optischen Teilnote und der Zustndsnote je Sttion und bundesweit, Empfngsgebäude (wenn vorhnden), Deltliste Qkz BAQ (inkl. Optik) RNI) 37 Versorgungssicherheit Bhnenergie 3701 <Keine seprte Berechnung, Wert siehe 3102> 3702 Stückliste Oberleitungs-Speisebezirke 3703 Stückliste unversorgter Oberleitungs-Speisebezirke 3704 Stückliste Oberleitungs-Beeinflussungsmesswerte 3705 Übersicht Zählwerke 38 Weitere Qkz 3801 Erläuterung Berechnung der weiteren Qulitätskennzhlen im Berichtsjhr (Eingngsdten etc.) 4 Entwicklung Infrstrukturmerkmle 41 Allgemeine Dokumente 4101 Entwicklung Chrkteristik gem. Grundsätze 20/50

285 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd Anlgen der DB Netz AG 4201 Geschwindigkeits- und Längenveränderungen 4202 Veränderungen Gleise ( FuB, RegN, Serviceeinrichtungen der DB Netz AG) 4203 Veränderungen Weichen ( FuB, RegN, Serviceeinrichtungen der DB Netz AG) 4204 Veränderungen Brücken (FuB, RegN) 4205 Veränderungen Tunnel (FuB, RegN) 4206 Veränderungen Bhnübergänge (FuB, RegN) 4207 Veränderungen Stellwerke (FuB, RegN, Ablufstellwerke der Serviceeinrichtungen der DB Netz AG) 4208 Stützbuwerke, BWK Veränderungen ISK-Netz 43 Verkehrssttionen 4301 Veränderungen Sttionen Betriebsstellen 4302 Veränderungen Sttionen Bestndsportfolio 4303 Veränderungen Verkehrssttionen Funktionlität Bhnsteige (FB) DB Sttion&Service AG 4304 Veränderungen Verkehrssttionen Bewertung Anlgenqulität (BAQ) DB Sttion&Service AG 4305 Veränderungen Verkehrssttionen Funktionlität Bhnsteige (FB) DB RegioNetz Infrstruktur GmbH <Keine seprte Berechnung, Wert siehe 2401> 4306 Veränderungen Verkehrssttionen Bewertung Anlgenqulität (BAQ) DB RegioNetz Infrstruktur GmbH <Keine seprte Berechnung, Wert siehe 3601> 44 Anlgen der DB Energie GmbH 4401 Oberleitungs-Speisebezirke 5 Visulisierung des ISK 6 Sonstiges 5001 Visulisierung/krtogrphische Drstellung des ISK: Rsterdten (= IvL-Pln) und ISK-Objekte (vgl. Ziffer 4 Visulisierung des ISK ) 5002 Ivmg-Pläne: Die DB Netz AG wird uf Anforderung ivmg-pläne für Strecken o- der Streckenbschnitte zeitnh (innerhlb von 2 Wochen) zur Verfügung stellen 6001 Jhresbericht Vergben LuFV Berichtsjhr und Vorjhr 6002 Streckenbelstungskrte PV Berichtsjhr 6003 Streckenbelstungskrte GV Berichtsjhr 6004 Streckenbelstungskrte gesmt Berichtsjhr 21/50

286 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd Visulisierung des ISK Ds EBA und die DB Netz AG hben sich druf verständigt, dss die DB Netz AG dem Bund für die themtische und optische Anlyse der gelieferten ISK-Dten des Berichtsjhres und dmit usschließlich zur Unterstützung der LuFV-Prüfungen hilfsweise ds DB-eigene Visulisierungssystem ( ISK-Viewer ) bereitstellt / freischltet (s. Ziffer 4.1). Je Außenstelle des EBA können zwei Mitrbeiter, in der EBA-Zentrle drei Mitrbeiter und im BMVI zwei Mitrbeiter diesen Viewer kostenfrei nutzen. Die Arbeiten n einer bundeseigenen Anwendung werden prllel durch den Bund fortgesetzt. Sobld die erforderliche GIS-Bsis vorhnden ist, werden Bund und DB AG uf Anforderung des Bundes in Abstimmungen eintreten. Ziel ist, nhnd der dnn ktuellen technischen Prmeter / Bsis die Detils zur Dtenlieferung zu überprüfen / festzulegen, um den Betrieb des EBA- Explorers zu ermöglichen (Grundfunktionen, s. Ziffer 4.2, vgl. uch LuFV I, Anlge 14.1). Die DB Netz AG verpflichtet sich sodnn im Rhmen der LuFV II, die Dten für die Visulisierung des ISK b einem zu vereinbrenden Termin (Bezug: Berichtsjhr) n ds EBA zu liefern: Rsterdten (= IvL-Pln): Liefertermin: jährlich mit dem IZB zum mit Aktulitätsstnd ISK-Objekte: Liefertermin: jährlich mit dem IZB zum mit Aktulitätsstnd Die DB Netz AG stellt dbei eine notwendige Dtenqulität in dem Umfng sicher, dss eine ordnungsgemäße Nutzung der Dten durch den Dtenempfänger möglich ist. Die Dten werden einer Eingngsprüfung unterzogen, bei fehlerhften oder unvollständigen Dten erfolgt eine Zurückweisung durch den Dtenempfänger mit Wiedervorlge nch erfolgter Korrektur durch den Dtenliefernten. Bis zu dieser Abstimmung verzichtet der Bund uf die Lieferung von Dten - zur Visulisierung des ISK (vgl. Anlge Infrstrukturktster (ISK), Nr. 5001) in einem bundeseigenen Explorer - durch die DB Netz AG. 4.1 ISK-Viewer der DB Netz AG Der ISK-Viewer ist eine Webnwendung der DB Netz AG, bestehend us grphischen Elementen, Schdtennzeigen und Bedienelementen. Bsis ist ein vollständiger IvL-Pln (Ingenieurvermessung-Lge) ls Rsterbild, über den die relevnten Objekte mit ihren Schdten bgebildet werden. Alle grphischen Objekte können zur Ansicht ein- und usgeschltet werden. Hierbei können Objekte zu einer Gruppe zusmmengefsst und gemeinsm geschltet werden. Die Ansicht ist zoombhängig konfiguriert. Zu jedem Objekt können lle oder usgewählte Schdten entsprechend LuFV, Anlge 12.1 in einem seprten Fenster ngezeigt werden. Es knn ngezeigt werden: Bsis Netz (Kilometrierung) Rster ISK (SML (inkl. Attribute); Infrstrukturmängel innerhlb und ußerhlb Jhresfhrpln, Bhnobjekte (Inhlte der Stücklisten: Weichen, Brücken, Tunnel, Bhnübergänge, Huptsignle, Betriebsstellen) Dten Die Dten kommen us den gleichen Quellen, wie die ISK-Dten. Grundlge ist der für ds EBA jährlich erstellte ISK-Visulisierungsdten-Export us DB-GeoDtenInfrstruktur. 22/50

287 LuFV Anlge 14.1 (2014): Struktur und Inhlte IZB Stnd Vermessungstechnischer Lgepln (IvL) der DB Netz AG Der IvL-Pln bildet ls Hintergrundbild die räumliche Beziehung der einzelnen Objekte zueinnder b. Dort sind keine Möglichkeiten der Filterung für Abfrgen oder Schdtennzeige gegeben. Zu llen ISK-Objekten werden Koordintengeometrien geliefert, die einem grphischen Repräsentnten entsprechen. Dieser liegt uf dem Hintergrundbild und wird individuell in Form, Größe und Frbe drgestellt. Mit diesem Repräsentnten sind die Schdten der Stückliste verknüpft. Aufgrund des zeitlichen Ablufs der Dokumenttion knn es zwischen der Drstellung der Objekte im IvL-Pln und den GIS-Objekten des ISK zu Abweichungen kommen, d die IvL-Pläne tgesktuell geändert werden können. Die Informtionsquelle für die einzelnen Objekte der ISK- Stückliste sind die Systeme der Anlgenbuchhltung und der Instndhltung. Die Dtenquelle für den IvL-Lgepln ist ds DB-GIS, in dem die Objekte uch zeichnerisch dokumentiert werden. Diese Dokumenttion ist im zeitlichen Abluf der letzte Dokumenttionsschritt uf Seiten der DB Netz AG. Entsprechend können Objekte in der Stückliste vorkommen, die im Lgepln noch nicht zeichnerisch bgebildet sind. Der umgekehrte Fll ist hier ebenflls möglich. Zugänge gegenüber dem Vorjhr werden ls Objekte mit den dzugehörigen Attributen über dem IvL-Pln bgebildet. Die Abbildung erfolgt seitens der DB Netz AG mit folgenden Prmetern: 23/50

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