Share Deal versus Asset Deal bei nationalen Übertragungen von Kapitalgesellschaften

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1 Schrifenreihe Seuerinsiu Nürnberg Nr Share Deal versus Asse Deal bei naionalen Überragungen von Kapialgesellschafen SIMON JÜTTNR Seuerinsiu Nürnberg Inerdisziplinäres Zenrum für Seuerwissenschafen der Friedrich-Alexander-Universiä rlangen-nürnberg November 2009 Absrac Die Überragung einer Kapialgesellschaf kann grundsäzlich miels Share Deal oder Asse Deal erfolgen. Beseh ein nich enscheidungsneurales Beseuerungssysem, komm es i. d. R. zwischen eräußerer und rwerber bezüglich des Durchführungsweges zu einem Ineressenkonflik. Zur Lösung dieses Ineressenkonflikes wird ein allgemeingüliges Analyseinsrumen enwickel, anhand dessen für jede beliebige naionale Transakion der aus seuerlicher Sich voreilhafe Durchführungsweg besimm werden kann. ine beispielhafe Quanifizierung zeig die Anwendung dieses Analyseinsrumenes für den inzelfall auf und ermöglich eine Ableiung allgemeingüliger Tendenzaussagen.

2 Kommunikaion Seuerinsiu Nürnberg Inerdisziplinäres Zenrum für Seuerwissenschafen der Universiä rlangen-nürnberg Lange Gasse Nürnberg, Germany Tel.: Fax: Mail:

3 I Inhalsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... III Tabellenverzeichnis... III Abkürzungsverzeichnis... I Symbolverzeichnis... II 1 Problemsellung, Ziel und Gang der Unersuchung Mehodische Grundlagen nsehung eines Ineressenkonflikes zwischen eräußerer und rwerber bei der Überragung einer Kapialgesellschaf rmilung des seuerlich voreilhafen Durchführungsweges im Falle eines Ineressenkonflikes Absrake rmilung des seuerlich voreilhafen Durchführungsweges rmilung der Neoergebnisse von eräußerer und rwerber bei Share Deal und Asse Deal Durchführung der Transakion als Share Deal Darsellung des Share Deals Seuerliche Folgen auf bene der Kapialgesellschaf Seuerliche Folgen auf bene des eräußerers Seuerliche Folgen auf bene des rwerbers Durchführung der Transakion als Asse Deal Darsellung des Asse Deals Seuerliche Folgen auf bene der Kapialgesellschaf Seuerliche Folgen auf bene des eräußerers Seuerliche Folgen auf bene des rwerbers rmilung der Grenzpreise für den Asse Deal auf eräußerer- und rwerberebene... 21

4 II Grenzpreisermilung für den Asse Deal auf bene des eräußerers Grenzpreisermilung für den Asse Deal auf bene des rwerbers Ableiung der seuerlichen oreilhafigkei von Share Deal oder Asse Deal miels beispielhafer Quanifizierung Darsellung des Beispielunernehmens Darsellung und Inerpreaion der rgebnisse Gründerfall Deuschland: naionaler Fall Schweiz: naionaler Fall rwerberfall Zusammenfassung der rgebnisse Lieraurverzeichnis erzeichnis der Rechsquellen und der sonsigen Quellen... 36

5 III Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Darsellung des Share Deals... 7 Abbildung 2: Darsellung des Asse Deals Abbildung 3: Aufeilung der Liquidaionsraen auf Aneilseignerebene Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Darsellung der nscheidungssiuaion... 5 Tabelle 2: Gründerfall / Deuschland Tabelle 3: Gründerfall / Schweiz Tabelle 4: Tabelle 5: Gegenübersellung der Asse Deal-Grenzpreise des eräußerers im Gründerfall und im rwerberfall Gegenübersellung der Asse Deal-Grenzpreise des eräußerers bei ariaion der Anschaffungskosen für den naionalen Fall Tabelle 6: Zusammenfassung der seuerlichen influssfakoren Tabelle 7: Seuerliche oreilhafigkei von Share Deal oder Asse Deal... 33

6 I Abkürzungsverzeichnis Abs. AO Ar. Aufl. Absaz Abgabenordnung Arikel Auflage BB Beil. BFH BSBl bzw. Beriebs-Beraer (Zeischrif Beilage Bundesfinanzhof Bundesseuerbla beziehungsweise CH Schweiz D Deuschland d. h. das heiß DB Der Berieb (Zeischrif DBA Doppelbeseuerungsabkommen DBG Bundesgesez über die direke Bundesseuer (Schweiz DSR Deusches Seuerrech (Zeischrif rg.-lfg. SG evl. rgänzungslieferung inkommenseuergesez evenuell GewSG ggf. GmbH GmbHR Gewerbeseuergesez gegebenenfalls Gesellschaf mi beschränker Hafung GmbH-Rundschau (Zeischrif HGB Hrsg. Handelsgesezbuch Herausgeber i. d. R. in der Regel i. H. v. in Höhe von i.. m. in erbindung mi IAS Inernaional Accouning Sandards ISR Inernaionales Seuerrech (Zeischrif IWB Inernaionale Wirschafsbriefe (Zeischrif JSG Jahresseuergesez KSG Körperschafseuergesez MA Muserabkommen

7 M & A Mergers & Acquisiions m. w. N. mi weieren Nennungen Nr. Nummer OCD Organisaion for conomic Cooperaion and Developmen OCD-MA OCD-Muserabkommen 2008 PiSB Praxis Inernaionale Seuerberaung (Zeischrif RIW Rn. Rz. Rech der inernaionalen Wirschaf (Zeischrif Randnummer Randziffer S. Seie SSG Gesez über seuerliche Begleimaßnahmen zur inführung der uropäischen Gesellschaf und zur Änderung weierer seuerlicher orschrifen sog. sogenanne SolZG Solidariäszuschlaggesez SuB Seuern und Bilanzen (Zeischrif SuW Seuer und Wirschaf (Zeischrif u. a. uner anderem UnSFG Unernehmensseuerforenwicklungsgesez v. vom v. a. vor allem vgl. vergleiche WiS WPg Wirschafswissenschafliches Sudium (Zeischrif Die Wirschafsprüfung (Zeischrif z. B. zum Beispiel ZfB Zeischrif für Beriebswirschaf (Zeischrif ZfbF Zeischrif für beriebswirschafliche Forschung (Zeischrif zzgl. zuzüglich

8 I Symbolverzeichnis γ Aneil der jährlich abschreibbaren sillen Reserven über alle abschreibbaren Wirschafsgüer ν Aneil der jährlich abschreibbaren sillen Reserven pro Wirschafsgu Asse Deal AfA Abschreibung (Absezung für Abnuzung AK Anschaffungskosen asses Wirschafsgüer abnuzbare Wirschafsgüer B Beriebsvermögen BW Buchwer der Wirschafsgüer Div Dividende rwerber F rwerberfall es inkommenseuer + F posiiver Folgeeffek aus der Aufdeckung von sillen Reserven AfA bei rwerb von Wirschafsgüern F negaiver Folgeeffek aus der Aufdeckung von sillen Reserven AfA bei rwerb von Wirschafsgüern G Geldeinhei gews Gewerbeseuer GF Gründerfall GP Grenzpreis i Kalkulaionszinssaz i s Neokalkulaionszinssaz j seuerlicher Saus des Aneilseigners (allgemein jur jurisische Person KapGes Kapialgesellschaf K Kapialerräge an den Aneilseigner bei Liquidaion einer Kapialgesellschaf KR Kapialrückzahlung an den Aneilseigner bei Liquidaion einer Kapialgesellschaf ks Körperschafseuer LR Liquidaionsraen an den Aneilseigner LZ Liquidiäszufluss bei Liquidaion bzw. Beendigung der Invesiion aus rwerbersich n Anzahl der abschreibbaren Wirschafsgüer N (Gesam-Abschreibungszeiraum NA Neoabfluss des rwerbers na naürliche Person n nich abnuzbares Wirschafsgu NK Nennkapial NZ Neozufluss des eräußerers offrl offene Rücklagen P Preis

9 II P s S s ab sd shares solz sr T T G W WG Z Zins Privavermögen effekiver Seuersaz (Gesam-Seuerbelasung/(Gesam-Seuerenlasung Abgelungseuer für Dividenden Share Deal Aneile Solidariäszuschlag sille Reserven Periode Zeipunk der Liquidaion bzw. Beendigung der Invesiion aus rwerbersich Teileinkünfeverfahren eräußerer eräußerungsgewinn erkehrswer der Wirschafsgüer Wirschafsgu Zufluss Zinsen

10 1 1 Problemsellung, Ziel und Gang der Unersuchung Die Überragung einer Kapialgesellschaf auf einen neuen igenümer kann aus zivilrechlicher Sich grundsäzlich miels zweier alernaiver Grundmodelle erfolgen. 1 Zum einen kann das Unernehmen durch eräußerung aller Gesellschafsaneile an der Zielgesellschaf überragen werden (Share Deal. 2 Zum anderen können alle im Unernehmen befindlichen ermögensgegensände auf den neuen igenümer überragen und die danach lediglich aus finanziellen Mieln besehende Kapialgesellschaf liquidier, sowie das ermögen an die Gesellschafer vereil werden (Asse Deal. 3 Lieg ein enscheidungsneurales Beseuerungssysem vor, sind der eräußerer und der rwerber zwischen diesen beiden Handlungsalernaiven indifferen. 4 s besehen jedoch Anhalspunke dafür, dass aufgrund von Bemessungsgrundlagen-, Seuersaz- und Zeieffeken bei der Unernehmensransakion eräußerer und rwerber Präferenzen bezüglich des aus seuerlicher Sich voreilhafen Durchführungsweges besizen. Da die Präferenzen i. d. R. engegengesez geriche sind (eräußerer zieh Share Deal vor, rwerber wünsch Asse Deal, komm es zu einem Ineressenkonflik zwischen eräußerer und rwerber bezüglich der Ar der Durchführung der Transakion. Der Ausgleich der gegensäzlichen Ineressen finde vielfach über eine Anpassung des Kaufpreises sa 5, indem sich eräußerer und rwerber die jeweils besehenden seuerlichen or- und Nacheile durch Preisanpassungen ausgleichen und sich auf einen Durchführungsweg einigen. 6 Ziel der Unersuchung is es, den aus seuerlicher Sich, uner Berücksichigung der Ineressen beider Transakionsbeeiliger, voreilhafen Durchführungsweg im ergleich beider Alernaiven zu besimmen. Den Unersuchungsgegensand bilden ausschließlich naionale Überragungen von personenbezogenen Kapialgesellschafen gegen ngel von einem eräußerer auf einen rwerber. Als seuerlicher influssfakor wird ausschließlich die Seuerbelasung aus der durch die Transakion aufgelösen sillen Reserven und offenen Rücklagen berücksichig gl. Herzig, N., DB 1990, S. 130; Oo, H.-J., DB 1989, S gl. Holzapfel, H.-J., Unernehmenskauf, 2008, Rn. 131; Kroniger, A., ISR 2003, S. 730; Semler, F.-J., Unernehmens- und Beeiligungskaufverrag, 2005, Teil 7, Rn. 7. gl. die ausführliche Darsellung bei Beisel, W./Klumpp, H.-H., Unernehmenskauf, 2006, Kapiel 4, Rn gl. Rogall, M., DSR 2003, S gl. lser, T., DSR 2002, S m. w. N.; Förser, G., DB 2002, S. 1399; Munker, M. J., DSR 2008, S. 2507; Scheffler, W., SuW 2001, S gl. Jänisch, C., Unernehmensransakionen, 2005, C.., Rn. 11.

11 2 Da die nscheidung von der jeweiligen inzelsiuaion abhängig is, wird in einem ersen Schri ein allgemeingüliges Analyseinsrumen enwickel, anhand dessen die seuerliche oreilhafigkei für naionale Unernehmensransakionen uner inbezug der jeweils vorliegenden konkreen seuerlichen Siuaionen ermiel werden kann. In einem zweien Schri wird darauf aufbauend die seuerliche oreilhafigkei anhand einer beispielhafen Quanifizierung ermiel, um daraus allgemeingülige Tendenzaussagen bezüglich der Wirkung der seuerlichen influssfakoren abzuleien. 2 Mehodische Grundlagen 2.1 nsehung eines Ineressenkonflikes zwischen eräußerer und rwerber bei der Überragung einer Kapialgesellschaf Das Haupineresse bei der eräußerung eines Unernehmens auf Seien des eräußerers lieg darin, die Beseuerung des aus der eräußerung erlangen Gewinns zu vermeiden. 7 Der rwerber ha dagegen insbesondere ein Ineresse daran, den Kaufpreis in (zukünfiges seuerminderndes Abschreibungsvolumen zu ransformieren, um durch eine Seuerersparnis zu erzielen (sog. sep-up. 8 Lieg kein enscheidungsneurales Beseuerungssysem vor, werden durch die differenziere seuerliche Behandlung von Share Deal und Asse Deal die jeweiligen Ineressen von eräußerer und rwerber aus der Transakion durch den einen Durchführungsweg besser erfüll als durch den anderen. Is einerseis die auf den Gewinn aus der eräußerung der Aneile lasende Seuerbelasung geringer als die Seuerbelasung, die sich aus der eräußerung der Wirschafsgüer ergib 9, präferier der eräußerer den Share Deal. 10 Andererseis können die im Rahmen des Kaufpreises mi vergüeen sillen Reserven zukünfig nur beim Asse Deal 11 als Abschreibungspoenzial erragseuermindernd gelend gemach werden gl. u. a. lser, T., DSR 2002, S. 1827; Holzapfel, H.-J., Unernehmenskauf, 2008, Rn. 140; Rödder, T./Hözel, O./Mueller-Thuns, T., Unernehmenskauf, 2003, 22, Rn. 2; Söffing, A./Thomas, G., SB 2000, Beil. 1 in Hef 4, S. 4. gl. u. a. lser, T., DSR 2002, S. 1827; Froscher, G., Inernaionales Seuerrech, 2005, Rn. 451; Herzig, N., WPg 2001, S ; Niewierra, M., Unernehmenskauf, 2006, S. 64; Seib, C. H., DSR 2000, S Dies ensprich dem Regelfall. gl. z. B. Froscher, G., Inernaionales Seurrech, 2005, Rn. 452; Scheffler, W., SuW 2001, S Der erkauf der einzelnen Wirschafsgüer is of deshalb nacheilig, weil die aufgelösen sillen Reserven sowohl auf bene der veräußernden Kapialgesellschaf als auch bei Ausschüung auf bene des Aneilseigners (eräußerer der Beseuerung unerliegen (Trennungsprinzip. gl. z. B. Scheffler, W., SuW 2001, S Beim Share Deal erwirb der Käufer Aneile an einer Kapialgesellschaf, die i. d. R. nich abgeschrieben werden können. gl. Schneider, S. in: Kirchhof, P./Söhn, H., inkommenseuergesez, 2009, 17 SG,

12 3 Zu einem Ineressenkonflik zwischen eräußerer und rwerber bezüglich des aus seuerlicher Sich voreilhafen Durchführungsweges komm es immer dann, wenn die Präferenzen engegengesez geriche sind, d. h. wenn der eräußerer den Share Deal und der rwerber den Asse Deal oder umgekehr präferier. 2.2 rmilung des seuerlich voreilhafen Durchführungsweges im Falle eines Ineressenkonflikes Kann der Ineressenkonflik nich anhand von Kompromisslösungen mangels rechlicher Zulässigkei gelös werden 13, is der seuerlich voreilhafe Durchführungsweg durch ergleich der jeweils bei Share Deal und Asse Deal besehenden gegensäzlichen seuerlichen or- und Nacheile von eräußerer und rwerber und einen Ausgleich über den Kaufpreis zu besimmen. 14 Dabei gil derjenige Durchführungsweg gegenüber dem anderen als seuerlich relaiv voreilhaf, dessen seuerlicher oreil (Seuerenlasung für den einen Transakionsparner den seuerlichen Nacheil (Seuerbelasung des anderen Transakionsparners über den Kaufpreis mehr als kompensier, um eine gemeinsame Seuerersparnis zu Lasen des Fiskus zu erzielen (Modell der Seuerarbirage. 15 Ursache eines möglichen Seuerarbiragepoenzials sind nich enscheidungsneurale Beseuerungssyseme, die aufgrund von besehenden Bemessungsgrundlagen-, Seuersaz- sowie Zeieffeken wirschaflich vergleichbare Hand Rn. A 450. Bei im Beriebsvermögen eines inzelunernehmens oder einer Personengesellschaf gehalenen Aneilen is aus deuscher Sich in Ausnahmefällen jedoch eine Teilwerabschreibung möglich. gl. BFH v , BSBl 1998 II, S. 90. gl. in der Lieraur z. B. Froscher, G., Inernaionales Seuerrech, 2005, Rn. 52; Haun, J./Winkler, H., DB 2001, S. 1390; Herzig, N., WPg 2001, S. 264; Scheffler, W., SuW 2001, S. 293; Siller, D., BB 2002, S Solche Lösungen versuchen i. d. R. im Anschluss an einen für den eräußerer seuerlich voreilhafen Share Deal einen sog. sep-up zu erreichen, um das vom rwerber gewünsche erragseuermindernde Abschreibungspoenzial auch bei Durchführung eines Share Deals zu erzielen. gl. Söffing, A./Thomas, G., SB 2000, Beil. 1 in Hef 4, S. 12; Siller, D., BB 2002, S Da die errechnung des bei einer Umwandlung ensehenden Übernahmeverluses oder eine ausschüungsbedinge Teilwerabschreibung i. d. R. rechlich nich mehr zulässig sind, kann der gewünsche sep-up über solche Kompromisslösungen nich mehr erziel werden. gl. u. a. für die in Deuschland früher möglichen Umwandlungs-, Kombinaions- oder Miunernehmermodelle Blumers, W./Beiner, S./Wi, S.-C., DSR 2001, S. 234; Dieerlen, J./Schen, M., BB 2000, S. 2552; Haun, J./Winkler, H., DB 2001, S ; Pluska, S., DB 2001, S ; Seib, C. H., DSR 2000, S Solche Modelle sind in der Mehrzahl der Fälle auch im Ausland nich möglich. gl. lser, T., DSR 2002, S ; Funk, T.., BB 2002, S. 1231; Kämpf, L., ZfB 2003, S ; Scheffler, W., SuW 2001, S gl. Schneider, D., Invesiion, 1992, S. 378, 690; Wagner, F. W., SuW 1992, S Seuerarbiragepoenzial beseh immer dann, wenn zwei erragsparner mi gegensäzlichen Ineressen aufeinanderreffen, wie z. B. bei Arbeigeber und Arbeinehmer im Rahmen der Gesalung von Abfindungsklauseln oder Pensionsrücksellungen, sofern aus seuerlicher Sich je nach erragsparner eine unerschiedliche seuerliche Behandlung beseh. gl. z. B. zu einem Anwendungsfall im Bereich von Abfindungsklauseln Wangler, C., DB 1994, S , zu Pensionsrücksellungen Schneider, D., Invesiion, 1992, S , zu Leasingverrägen Mellwig, W., Leasingverräge, 1995, S oder im Bereich der ngelpoliik Scheffler, W./dinger, T., SuB 1999, S

13 4 lungsalernaiven differenzier beseuern. 16 Durch die bei vollsändiger Kompensaion der seuerlichen Nacheile des einen Transakionsparners durch die seuerlichen oreile des anderen Transakionsparners besehenden Seuerersparnisse können beiderseiige finanzielle oreile erziel werden, die ohne die Seuerarbirage nich möglich gewesen wären. 17 Zur rmilung des seuerlich voreilhafen Durchführungsweges sind die aus Sich von eräußerer und rwerber jeweils beragsmäßig besehenden seuerlichen or- und Nacheile zu besimmen. Um die besehenden seuerlichen ffeke isolieren zu können, wird unersell, dass nach Durchführung einer Unernehmensbewerung nach den Grundsäzen ordnungsmäßiger Unernehmensbewerung uner Berücksichigung der rragseuern 18 die Preisunergrenze des eräußerers der Preisobergrenze des rwerbers für den Share Deal ensprich. Diese Annahme der Gleichhei der Grenzpreise dien als Ausgangspunk, um die alernaiven Durchführungswege mieinander vergleichen zu können (ergleichsbasis. Die Höhe des einheilichen Grenzpreises is für die Analyse unbedeuend. 19 Ausgehend von dem einheilichen Grenzpreis des Share Deals von eräußerer und rwerber ( GP = GP sind jeweils diejenigen Grenzpreise (Preisuner- und sd sd -obergrenze für den Asse Deal zu ermieln, die den eräußerer und den rwerber im ergleich zur Durchführung der Transakion miels Share Deal nich schlecher sellen. Die so ermielen Grenzpreise für den Asse Deal ensprechen denjenigen Preisen, die vom eräußerer mindesens verlang werden müssen bzw. vom rwerber höchsens gezahl werden dürfen, um sich gegenüber dem Share Deal nich schlecher zu sellen. Da die Grenzpreise für den Asse Deal auf der Basis des einheilichen Grenzpreises für den Share Deal besimm werden, kann der seuerlich voreilhafe Durchführungsweg durch ergleich der Grenzpreise für den Asse Deal ermiel werden. Is der für den Asse Deal ermiele Grenzpreis des eräußerers kleiner als der ermi- ele Grenzpreis des rwerbers ( GP < GP, ergib sich ein posiiver erhandlungs- spielraum, der dazu führ, dass der Asse Deal beide Transakionsparner gegenüber gl. lser, T., BB 2001, S gl. Menck, T. in: Mössner, J. M., Seuerrech inernaional äiger Unernehmen, 2005, Rn. A 68. gl. zu den Grundsäzen ordnungsmäßiger Unernehmensbewerung u. a. Ballwieser, W., Unernehmensbewerung, 2007; Drukarczyk, J./Schüler, A., Unernehmensbewerung, 2007; Henselmann, K., Unernehmensrechnungen, 1999; Kruschwiz, L./Löffler, A., Discouned Cash Flow, 2007; Kuhner, C./Malry, H., Unernehmensbewerung, 2006; Maschke, M. J./Brösel, G., Unernehmensbewerung, 2007; Moxer, A., Unernehmensbewerung, 1983; Siegel, T., Paroxa in der Unernehmensbewerung, 2000, S Is der asächliche inigungsgrenzpreis höher oder niedriger, wird lediglich die Höhe der im Unernehmen enhalenen sillen Reserven einschließlich eines Geschäfs- oder Firmenweres anders eingeschäz, wobei die Höhe für die Analyse irrelevan is. gl. so Scheffler, W., SuW 2001, S. 297.

14 dem Share Deal besser sellen kann Die Seuerarbirage komm darin zum Ausdruck, dass der seuerliche oreil des rwerbers beim Asse Deal größer is als der seuerliche Nacheil des eräußerers, der durch kompensier werden kann. Im umgekehren Fall ( GP > GP enseh ein negaiver erhandlungsspielraum. In diesem Fall is der Share Deal uner Berücksichigung der Ineressen beider Transakionsbeeiliger die seuerlich bessere Alernaive. Bei Gleichhei der Grenzpreise für den Asse Deal ( GP = GP beseh Indifferenz zwischen Share Deal und Asse Deal. ergleich der Grenzpreise Umfang des erhandlungsspielraums beim Asse Deal seuerlich opimaler Durchführungsweg GP < GP posiiver erhandlungsspielraum Asse Deal GP > GP negaiver erhandlungsspielraum Share Deal GP = GP kein erhandlungsspielraum Asse Deal oder Share Deal Tabelle 1: Darsellung der nscheidungssiuaion xisier als Ausgangspunk keine inigung der Transakionsbeeiligen auf einen Durchführungsweg, können die ermielen rgebnisse auch auf die Siuaion unerschiedlicher Preisgrenzen von eräußerer und rwerber (fehlende inigung angewende werden. Dies dürfe in der Realiä den Regelfall darsellen. Der aus den rgebnissen abgeleiee Durchführungsweg ha im Falle einer nich besehenden inigung einen größeren posiiven bzw. kleineren negaiven erhandlungsspielraum als der nich zu wählende alernaive Durchführungsweg zur Folge. Deshalb biee es sich aus seuerlicher Sich an, sich auf die aus der Analyse abgeleiee eräußerungsform zu einigen. 21 Zur Besimmung der Grenzpreise für den Asse Deal sind jeweils formal die Neozuund -abflüsse des eräußerers und des rwerbers sowohl für den Share Deal als auch für den Asse Deal zu ermieln, die sich nach Durchführung der Transakion jeweils uner Berücksichigung der Beseuerung ergeben. Durch Gleichsezen der jeweiligen Neozu- und -abflüsse und Auflösung nach dem Asse Deal-Preis läss sich jeweils derjenige Grenzpreis besimmen, der mindesens verlang werden muss bzw. höchs gl. Kämpf, L., ZfG 2003, S gl. Scheffler, W., SuW 2001, S. 295.

15 6 ens gezahl werden darf, um sich im ergleich zum Share Deal nich schlecher zu sellen. 22 Dabei werden folgende Modellannahmen zugrunde geleg: (1 Die zum erkauf sehende Kapialgesellschaf besiz sowohl abschreibbare als auch nich abschreibbare Wirschafsgüer, in denen sich sille Reserven ( sr einschließlich eines Geschäfs- oder Firmenweres befinden. Des Weieren wurden bis zur eräußerung auch offene Rücklagen ( offrl aus hesaurieren Gewinnen gebilde. Die Kapialgesellschaf erwirschafe ausschließlich Gewinne. (2 Der eräußerungspreis ( P wird vereinfachend in drei Besandeile aufgeeil 23 : rsens in das eingezahle Nennkapial ( NK 24, zweiens in die in den orjahren gebildeen offenen Rücklagen ( offrl sowie driens in die sillen Reserven einschließlich eines Geschäfs- oder Firmenweres ( sr : P = NK + offrl + sr. (3 Unersellung eines vollkommenen unbeschränken Kapialmarkes. (4 Die handelsrechlichen Abschreibungen und seuerrechlichen Absezungen für Abnuzungen simmen beragsmäßig überein. (5 Der rwerber verfüg über ausreichend hohe finanzielle Miel in Form von igenkapial, um den rwerb der Kapialgesellschaf über igenkapial finanzieren zu können. (6 Is der eräußerer oder der rwerber eine jurisische Person wird unersell, dass die aus der eräußerung bzw. aus der erworbenen Beeiligung erwirschafeen Gewinne vollsändig hesaurier werden. (7 Zuschlagseuern werden nur dann in die Berachung einbezogen, wenn sie gewinnabhängig sind. Dagegen bleiben Frei- und Pauschberäge ses unberücksichig. (8 Alle finanziellen Zu- und Abflüsse erfolgen am nde eines Kalenderjahres gl. lser, T., DSR 2002, S ; Scheffler, W., SuW 2001, S , der den umgekehren Fall der rmilung der Share Deal-Grenzpreise auf der Basis eines Asse Deals als inigungsdurchführungsweg darsell. gl. Scheffler, W., SuW 2001, S s wird unersell, dass über das Nennkapial hinaus keine weieren inlagen geäig wurden. So auch Kämpf, L., ZfB 2003, S. 605.

16 7 3 Absrake rmilung des seuerlich voreilhafen Durchführungsweges 3.1 rmilung der Neoergebnisse von eräußerer und rwerber bei Share Deal und Asse Deal In Abhängigkei vom Durchführungsweg führ die Aufdeckung von sillen Reserven und offenen Rücklagen bei eräußerung einer Kapialgesellschaf zu einer unerschiedlichen seuerlichen Behandlung auf eräußerer- und rwerberebene, die die Neoergebnisse wesenlich beeinfluss. Dabei is jeweils zwischen den seuerlichen Folgen auf bene der zum erkauf sehenden Kapialgesellschaf, auf bene des eräußerers (= Aneilseigners sowie auf bene des rwerbers zu differenzieren Durchführung der Transakion als Share Deal Darsellung des Share Deals Beim Share Deal überräg der Aneilseigner seine Beeiligung an der Kapialgesellschaf auf einen rwerber, der neuer Aneilseigner der Kapialgesellschaf wird. KapGes KapGes 100% 100% Überragung der Aneile Abbildung 1: Darsellung des Share Deals Seuerliche Folgen auf bene der Kapialgesellschaf Wird die Kapialgesellschaf durch eräußerung der Aneile durch den Aneilseigner an einen rwerber überragen, lös die eräußerung aufgrund der rechlich und seuerlich gesonderen rfassung von Gesellschaf und Gesellschafer keine rragsbeseuerung auf bene der Kapialgesellschaf aus. 25 Kapialgesellschafen gelen als eigensändige (Seuer-Rechssubjeke (jurisische Personen 26, sodass reignisse, die allein die bene des Aneilseigners (eigenes Seuerrechssubjek 27 bereffen und eine mögli gl. Jacobs, O. H., Unernehmensbeseuerung, 2009, S gl. Jacobs, O. H., Inernaionale Unernehmensbeseuerung, 2007, S. 377; Lang, J. in: Tipke, K./Lang, J., Seuerrech, 2008, 6, Rz. 13. Als Aneilseigner bzw. Gesellschafer einer Kapialgesellschaf kommen sowohl naürliche als auch jurisische Personen in Berach. gl. Jacobs, O. H., Inernaionale Unernehmensbeseuerung, 2007, S. 379.

17 8 che Beseuerung auslösen, keine Auswirkungen auf Kapialgesellschafsebene zur Folge haben und umgekehr (Trennungsprinzip. 28 Durch den Gesellschaferwechsel werden bei der Kapialgesellschaf keine sillen Reserven aufgedeck, sodass die bisherigen Buchwere der Wirschafsgüer weier forgeschrieben werden Seuerliche Folgen auf bene des eräußerers Durch die eräußerung von Kapialgesellschafsaneilen an einen rwerber fließ dem eräußerer als Gegenleisung ein besimmer eräußerungspreis ( P sd zu. In Abhängigkei von der Höhe der besehenden eräußerungskosen 30 sowie von der Höhe der Anschaffungskosen ( AK der Aneile, die bei rmilung des rgebnisses aus der Transakion den eräußerungspreis mindern, kann sich ein eräußerungsgewinn oder -verlus 31 ergeben. Die Höhe der Anschaffungskosen is vom Zeipunk des rwerbs der Aneile abhängig. Wurden die Aneile im Zeipunk der Gründung der Gesellschaf erworben, ensprechen die Anschaffungskosen i. d. R. dem Nennkapial (Gründerfall. rwarb der eräußerer die Aneile eines bereis besehenden Unernehmens, sind seine Anschaffungskosen i. d. R. höher als das gezeichnee Nennkapial, da er die in den orjahren gebildeen offenen Rücklagen und sillen Reserven im Kaufpreis mi vergüe ha (rwerberfall. 32 Is der Aneilseigner im gleichen Saa wie die Kapialgesellschaf ansässig, unerlieg ein eräußerungsgewinn ausschließlich den Beseuerungsregelungen des Ansässigkeissaaes des Aneilseigners und der Kapialgesellschaf. 33 Die Beseuerung des eräußerungsgewinnes is davon abhängig, ob der Aneilseigner eine naürliche oder eine jurisische Person is und ob sich die Aneile im Priva- oder im Beriebsvermö gl. Hey, J. in: Tipke, K./Lang, J., Seuerrech, 2008, 11, Rz. 1; Jacobs, O. H., Unernehmensbeseuerung, 2009, S. 159; Lehner, M./Waldhoff, C. in: Kirchhof, P./Söhn, H., inkommenseuergesez, 2009, 1 SG, Rn. A 101. gl. Jacobs, O. H., Unernehmensbeseuerung, 2009, S. 723; Scheffler, W., SuW 2001, S Die Nichaufdeckung der sillen Reserven auf bene der Kapialgesellschaf führ i. d. R. dazu, dass der rwerber aufgrund der in den sillen Reserven lasenden laenen rragseuerbelasung einen Kaufpreisabschlag vornehmen wird. gl. z. B. lser, T., DSR 2002, S ; Müller, H./Semmler, B., ZfB 2003, S ; Rogall, M., DSR 2003, S ; Scheffler, W., SuW 2001, S ; Schreiber, U., Beseuerung der Unernehmen, 2008, S ; Schreiber, U./Mai, J. M., ZfbF 2008, S Dieser Kaufpreisabschlag ensprich dem Barwer der rragseuer auf die sillen Reserven, da insowei der in späeren Jahren ausschüungsfähige Gewinn geminder wird. gl. Jacobs, O. H., Unernehmensbeseuerung, 2009, S Die eräußerungskosen umfassen alle Aufwendungen, die in einem unmielbaren sachlichen Zusammenhang mi der eräußerung sehen. Diese werden im Folgenden nich weier explizi berücksichig. Auf den Fall eines eräußerungsverluses wird im Folgenden nich näher eingegangen. gl. dazu ausführlich Jüner, S., Überragung einer Kapialgesellschaf, 2009, S gl. zur Unerscheidung zwischen Gründerfall und rwerberfall Jacobs, O. H., Unernehmensbeseuerung, 2009, S. 436; Scheffler, W., SuW 2001, S Für die allgemeine seuerliche Behandlung im grenzüberschreienden ergleich vgl. Jüner, S., Überragung einer Kapialgesellschaf, 2009, S

18 9 gen befinden. 34 Darüber hinaus können für die seuerliche Behandlung auch die Höhe der Beeiligungsquoe (wesenliche versus unwesenliche Beeiligung sowie der Zeiraum, über welchen die Aneile gehalen werden (Behalefris maßgebend sein. 35 Im inernaionalen ergleich besehen für die Beseuerung des Gewinns aus der eräußerung von Aneilen an einer Kapialgesellschaf verschiedene konzepionelle Ansäze, die eine (aneilige Freisellung von der Beseuerung (Bemessungsgrundlageneffek, eine Beseuerung mi einem ermäßigen Seuersaz (Seuersazeffek oder eine Sundung der fesgesezen Seuer (Zeieffeke vorsehen. Der Neozufluss des Aneilseigners beim Share Deal ergib sich aus dem eräußerungspreis abzüglich der auf den eräußerungsgewinn ggf. zu enrichenden (effekiven Seuerbelasung 36 : (1 NZ sd = P sd ( Psd AK * sg shares, j Seuerliche Folgen auf bene des rwerbers Im Rahmen des Share Deals erhäl der rwerber alle Aneile an einer Kapialgesellschaf und ha die erworbenen Aneile mi ihren Anschaffungskosen in seiner Handels- und Seuerbilanz i. d. R. im Anlagevermögen zu akivieren. 37 Die Zahlung des Kaufpreises führ zu einer (Bruo-Liquidiäsbelasung in Höhe des Kaufpreises P sd (. Da Aneile an einer Kapialgesellschaf i. d. R. nich abnuzbare Wirschafsgüer 38 sind, können die im Kaufpreis mi vergüeen sillen Reserven und offenen Rücklagen nich über planmäßige Abschreibungen seuerlich gelend gemach werden. 39 ine Abschreibung is nur bei einer voraussichlich dauerhafen Werminderung möglich bzw. zwingend (verlusbedinge oder ausschüungsbedinge Werberichigung. 40 Somi kann keine zukünfige rragseuerminderung generier werden, die den Neo gl. Brück, M./Sinewe, P., Unernehmenskauf, 2008, Kapiel 3, Rn. 2. gl. Jacobs, O. H., Unernehmensbeseuerung, 2009, S gl. Siegel, T., WiS 1991, S gl. Baege, J./Kirsch, H. J./Thiele, S., Bilanzrech, 2008, 253 HGB, Rn. 19. Nach IAS 39 is ein Ansaz mi dem fair value durchzuführen, vgl. ndres, D./Oesreicher, A./Scheffler, W./Spengel, C., Corporae Taxable Income, 2007, S. 67. gl. Brandis, P. in: Blümich, W., inkommenseuergesez, 2008, 7 SG, Rz. 208; Kluge,., Inernaionale Seuerrech, 2000, Rn. P 161. gl. für Deuschland: Herzig, N., DB 1990, S. 133; Holzapfel, H.-J., Unernehmenskauf, 2008, Rn. 145; Schreiber, U., Beseuerung der Unernehmen, 2008, S Die nich planmäßige Abschreibbarkei von Kapialgesellschafsaneilen is auch im Ausland der Regelfall; vgl. ndres, D./Oesreicher, A./Scheffler, W./Spengel, C., Corporae Taxable Income, 2007, S. 67. gl. z. B. für Öserreich: Zöchling, H./Unger, C., Öserreich, 2005, Abschni C, Kapiel, Rn Davon wird jedoch im Folgenden nich ausgegangen. ielmehr wird unersell, dass die sillen Reserven im Unernehmen konsan bleiben und nur der in den Folgejahren erwirschafee Gewinn an die Aneilseigner ausgeschüe wird.

19 10 abfluss des rwerbers verringern würde. Der Neoabfluss des rwerbers beim Share Deal ( NA ensprich somi dem gezahlen Kaufpreis 41 : sd (2 NA = P sd sd Durchführung der Transakion als Asse Deal Darsellung des Asse Deals Da der rwerber beim Asse Deal unmielbarer igenümer aller Wirschafsgüer der Kapialgesellschaf wird, wohingegen er beim Share Deal nur mielbare erfügungsmach über die Beeiligung an der Kapialgesellschaf besiz, kauf zur Hersellung einer seuerlichen ergleichbarkei 42 eine vom rwerber gegründee Tocherkapialgesellschaf 43 die Wirschafsgüer der zum erkauf sehenden Kapialgesellschaf (sog. präakquisiorische Umsrukurierung. 44 Die Tocherkapialgesellschaf erwirb die Wirschafsgüer zu 100% mi igenkapial, mi dem die Tocherkapialgesellschaf bei Gründung durch den rwerber i. H. d. Kaufpreises der Wirschafsgüer ausgesae wurde. 45 Der Asse Deal sell sich folgendermaßen dar: KapGes Überragung der Wirschafsgüer Tocher- KapGes Liquidaionszahlungen 100% Gründung 100% Abbildung 2: Darsellung des Asse Deals gl. Kämpf, L., ZfB 2003, S gl. Scheffler, W., SuW 2001, S Ggf. anfallende Gründungskosen werden im Folgenden vernachlässig. So auch Kämpf, L., ZfB 2003, S. 605; Rogall, M., DSR 2003, S Mi dem Hinweis, dass zur Angleichung beider Transakionsformen zusäzliche gesellschafsrechliche Schrie nowendig sind, Beck, R./Klar, M., DB 2007, S Bei inlage der Wirschafsgüer in eine Beriebssäe wäre dann keine ergleichbarkei mehr gegeben, wenn der rwerber ein inzelunernehmer is, da die Beseuerung der Beriebssäe von der Rechsform des Sammhauses abhängig is. Wäre der rwerber ein inzelunernehmer, würde die Beriebsäe nach den für inzelunernehmen gelenden Beseuerungsregelungen beseuer werden. Im Gegensaz dazu würden beim Share Deal die Gewinne weierhin nach den Regelungen für Kapialgesellschafen beseuer. Nur im Falle einer jurisischen Person als rwerber wäre eine ergleichbarkei noch gewahr. gl. Modellannahme (5, Abschni 2.2.

20 Seuerliche Folgen auf bene der Kapialgesellschaf Im Rahmen des Asse Deals werden alle in der Bilanz der Kapialgesellschaf bilanzieren Wirschafsgüer (Reinvermögen 46 an einen rwerber veräußer, wodurch die Kapialgesellschaf einen eräußerungserlös i. H. v. erziel. Die Differenz zwischen eräußerungserlös und Buchwer des verkaufen Reinvermögens ergib den realisieren Gewinn 47 und ensprich den in den Wirschafsgüern enhalenen sillen Reserven einschließlich immaerieller ermögensgegensände sowie ggf. eines Geschäfs- oder Firmenweres. 48 Die Höhe der sillen Reserven ( sr ergib sich vereinfachend aus der Differenz zwischen den erkehrsweren und den Buchweren, d. h. zwischen dem erzielen rlös ( P und der Summe aus Nennkapial ( NK und offenen Rücklagen ( offrl : (3 sr = P NK offrl 49 Der erziele eräußerungsgewinn unerlieg i. d. R. im Ansässigkeissaa der Kapialgesellschaf der rragsbeseuerung ( S sr. Die Höhe der (effekiven Seuerbelasung ( s G asses is von der seuerlichen Behandlung von berieblichen eräußerungsgewinnen aus Wirschafsgüern nach naionalem innersaalichem Rech des Ansässigkeissaaes der Kapialgesellschaf abhängig. Diese werden i. d. R. wie gewerbliche inkünfe ohne seuerliche rleicherungen beseuer oder von der Beseuerung (aneilig freigesell (Bemessungsgrundlageneffek bzw. mi einem ermäßigen Seuersaz (Seuersazeffek beseuer. Darüber hinaus is eine Sundung der fesgesezen Seuer denkbar (Zeieffek. Insgesam ergib sich die Seuerbelasung auf bene der Kapialgesellschaf aus der eräußerung der Wirschafsgüer formal aus der Muliplikaion der aufgedecken sillen Reserven mi dem effekiven Seuersaz: (4 S sr = ( P NK offrl * sg asses Der nach Abzug der rragsbeseuerung verbleibende Gewinn erhöh die offenen Rücklagen der Kapialgesellschaf. Nach eräußerung aller Wirschafsgüer sez sich P Das Reinvermögen eines Unernehmens is nach beriebswirschaflichem ersändnis die Summe aller Akiva abzüglich des Fremdkapials. Da Akiv- und Passivseie einer Bilanz dieselbe Summe aufweisen müssen, is das Reinvermögen auf Basis von bilanziellen Größen gleich hoch wie das igenkapial. gl. Wöhe, G., Beriebswirschafslehre, 2008, S gl. Schreiber, U., Beseuerung der Unernehmen, 2008, S Dabei wird unersell, dass bei Durchführung der Transakion kein erlus erziel wird, d. h. dass der eräußerungspreis mindesens so groß is wie der Buchwer des Reinvermögens. gl. Wagner, F. W./Rümmele, P., WPg 1995, S gl. Modellannahme (2, Abschni 2.2.

21 12 das ermögen der Kapialgesellschaf nur noch aus finanziellen Mieln zusammen. 50 Die Folge is eine Liquidaion der Kapialgesellschaf und Auskehrung des verbleibenden ermögens an die Aneilseigner Seuerliche Folgen auf bene des eräußerers Die aufgrund der Liquidaion an den Aneilseigner ausbezahlen Liquidaionsraen sezen sich i. d. R. aus den Kapialrückzahlungen ( KR und den Kapialerrägen 52 ( K zusammen. Liquidaionsraen = Nennkapial + offene Rücklagen + sille Reserven der Wirschafsgüer nach Seuern Kapialrückzahlung KR = Nennkapial Kapialerrag K = offene Rücklagen + sille Reserven der Wirschafsgüer nach Seuern Abbildung 3: Aufeilung der Liquidaionsraen auf Aneilseignerebene Auf die Kapialrückzahlungen sind i. d. R. die für Aneilsveräußerungserlöse gelenden Regelungen ensprechend anzuwenden. 53 Bei den Kapialerrägen is jedoch sowohl eine inordnung als Dividende wegen des ausschüungsähnlichen organgs auf Seien der Gesellschaf als auch eine seuerliche Behandlung als eräußerungsgewinn heoreisch denkbar. 54 Die an den Aneilseigner ausbezahlen Liquidaionsraen können deshalb einerseis enweder vollsändig als Aneilsveräußerungsgewinne qualifizier werden. Andererseis kann eine Aufeilung der Liquidaionsraen in (Aneils-eräußerungsgewinne (Kapialrückzahlungen und Dividenden (Kapialerräge erfolgen gl. Kämpf, L., ZfB 2003, S. 607; Scheffler, W., SuW 2001, S gl. Grüzner, D. in: Gosch, D./Kroppen, H.-K./Groherr, S., DBA-Kommenar, 2007, Ar. 10 OCD-MA, Rz An Selle des Begriffs der Kapialerräge werden in der Lieraur auch häufig die Begriffe Auflösungsgewinn, Liquidaionsgewinn, Liquidaionserlös oder Liquidaionsüberschuss verwende, die bereis ein posiives Liquidaionsergebnis suggerieren. Zum Teil erfolg eine Freisellung der Kapialrückzahlungen von der Beseuerung wie z. B. in der Schweiz, vgl. Ah, J., IWB 2007, Fach 5, Schweiz, Gruppe 2, S gl. Burmeser, G., RIW 1987, S. 300; Früchl, B./Prokscha, A., BB 2007, S So z. B. in Deuschland, wo sich die Liquidaionsraen i. d. R. aus Kapialrückzahlungen (Nennkapial einschließlich des seuerlichen inlagekonos, die wie eräußerungsgewinne behandel werden und Kapialerrägen (offene Rücklagen, die wie Dividenden behandel werden, zusammensezen. gl. Jacobs, O. H., Unernehmensbeseuerung, 2009, S ; Scheffler, W., SuW 2001, S. 297.

22 13 Für die seuerliche Behandlung von Aneilsveräußerungsgewinnen kann auf Abschni verwiesen werden. Die Beseuerung der ggf. als Dividenden qualifizieren Liquidaionsraen häng mi dem jeweils im Ansässigkeissaa gelenden Körperschafseuersysem zusammen. Die Dividenden unerliegen auf Aneilseignerebene enweder einer vollsändigen rragsbeseuerung (klassisches Sysem oder einer begünsigen Beseuerung (Doppelbeseuerung vermeidende oder mildernde Syseme. 56 Dabei können wiederum Bemessungsgrundlagen- und/oder Seuersazeffeke aufreen. 57 Der Neozufluss auf bene des Aneilseigners ( NZ sez sich aus dem für die Wirschafsgüer gezahlen Kaufpreis ( P abzüglich der Seuerbelasung der sillen Re- serven auf bene der Kapialgesellschaf ( S sr 58 sowie der Seuerbelasung der ausbezahlen Liquidaionsraen auf bene des Aneilseigners ( zusammen 59 : S LR (5 NZ = P S sr S LR Die Beseuerung der Liquidaionsraen auf Aneilseignerebene beseh aus der Beseuerung der Kapialrückzahlung ( S KR sowie der Kapialerräge ( S K. Je nach Höhe der Anschaffungskosen ( AK ergib sich aus der Kapialrückzahlung ein (eräußerungs- Gewinn oder (eräußerungs-erlus bzw. wenn die Anschaffungskosen dem Nennkapial ensprechen (Gründerfall einen zu verseuernden Gewinn von null. Da Kapialrückzahlungen aus seuerlicher Sich wie inkünfe aus der eräußerung von Aneilen behandel werden, ensprich der effekive Seuersaz aus der Kapialrückzahlung ( s KR, j dem effekiven Seuersaz für Aneilsveräußerungsgewinne. Die Seuerbe- bzw. -enlasung aus der Kapialrückzahlung ergib sich aus: S = NK AK *, (6 KR ( s KR j Die Kapialerräge ( K sezen sich aus den vor dem Asse Deal in der Kapialgesellschaf besehenden offenen Rücklagen ( offrl sowie den nach Abzug der rragseuerbelasung aus der eräußerung der Wirschafsgüer verbleibenden sillen Reserven ( sr * (1 zusammen: s G asses (7 K = offrl + sr * ( 1 s = offrl + ( P NK offrl * ( 1 s G asses G asses gl. für einen Überblick über die v. a. von den U-Saaen angewendeen Syseme Jacobs, O. H., Inernaionale Unernehmensbeseuerung, 2007, S gl. ausführliche Darsellung in Jüner, S., Überragung einer Kapialgesellschaf, 2009, S gl. Abschni gl. Siegel, T., WiS 1991, S. 236.

23 14 Die Höhe der Seuerbelasung der Kapialerräge is zum einen von der Qualifikaion der Kapialerräge als Aneilsveräußerungsgewinne oder als Dividenden abhängig. Zum anderen is die jeweils seuerliche Behandlung von eräußerungsgewinnen 60 oder Dividenden 61 im Ansässigkeissaa vom jeweiligen seuerlichen Saus des Aneilseigners abhängig. Die Seuerbelasung ergib sich allgemein durch Muliplikaion der Kapialerräge mi dem jeweiligen effekiven Seuersaz für Kapialerräge ( : (8 S K = ( offrl + ( P NK offrl * ( 1 s * s K j G asses, s K, j Durch insezen der Formeln (4, (6 sowie (8 in Formel (5 erhäl man zusammenfassend den Neozufluss des eräußerers beim Asse Deal als: (9 NZ = P ( P NK offrl * s ( NK AK asses Seuerbelasung aus der Auflösung der sillen Reserven in den Wirschafsgüern auf bene der Kapialgesellschaf ( offrl + ( P NK offrl * ( 1 s G * s asses K, j G Seuerbelasung der Kapialerräge * s KR, j Seuerbelasung aus der Kapialrückzahlung Seuerliche Folgen auf bene des rwerbers Für die erworbenen Wirschafsgüer enriche der rwerber bzw. die von ihm gegründee Tocherkapialgesellschaf 62 an die Kapialgesellschaf den Gesamkaufpreis. Die erworbenen Wirschafsgüer sind in Höhe ihrer Anschaffungskosen in der P Handels- und Seuerbilanz der Tocherkapialgesellschaf zu bilanzieren. 63 Durch komm es in Abhängigkei von der Höhe der Anschaffungskosen zu einer Aufsockung der Buchwere (sep-up. 64 Um den Neoabfluss des rwerbers beim Asse Deal im ergleich zum Share Deal zu ermieln, müssen die (zukünfigen Seuerbe- und -enlasungen sowie deren Auswirkungen auf rwerberebene einbezogen werden, die sich aufgrund der Durchführung der Transakion als Asse Deal im ergleich zum Share Deal aus der Auflösung der sillen Reserven ergeben (sog. Differenzberachung. Beim Asse Deal können im Gegensaz zum Share Deal die in den abschreibbaren Wirschafsgüern mi erworbenen sillen Reserven über planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen in den Fol gl. Abschni gl. Ausführungen in diesem Abschni. gl. Abschni gl. ilers, S./Rödding, A. in: Pico, G., Unernehmenskauf, 2004, Teil, Rn. 45. gl. Schreiber, U., Beseuerung der Unernehmen, 2008, S Dabei wird im Folgenden unersell, dass der Gesamkaufpreis größer als die erkehrswere der erworbenen Wirschafsgüer is. Für die anderen Fälle vgl. Jüner, S., Überagung einer Kapialgesellschaf, 2009, S

24 15 gejahren erragseuermindernd gelend gemach werden (sog. nlasungseffek sep-up. 65 Durch kann die Liquidiäsbelasung grundsäzlich abgeschwäch werden (posiiver Bemessungsgrundlageneffek. 66 Die erzielbare Seuerersparnis is umso größer, je höher der Aneil der aufgedecken sillen Reserven is, der den Wirschafsgüern mi vergleichsweise kurzer Resnuzungsdauer zugewiesen wird. 67 Is eine planmäßige und/oder außerplanmäßige Abschreibung nich zulässig, erfolg eine erragseuermindernde nlasung späesens im Zeipunk der eräußerung der Wirschafsgüer bzw. Liquidaion der Tocherkapialgesellschaf aufgrund vergleichsweise geringerer zu verseuernder eräußerungsgewinne. 68 Die aus der Aufdeckung der sillen Reserven resulierende zukünfige Mehrabschreibung wirk sich indirek über die Ausschüungen der Tocherkapialgesellschaf auf die Liquidiäsbelasung des rwerbers bzw. Aneilseigners der Tocherkapialgesellschaf sowohl posiiv als auch negaiv aus. (1 Negaiver Folgeeffek aus der Aufdeckung der sillen Reserven. Die Mehrabschreibung beim Asse Deal führ zu einem aus der Gewinn- und erlusrechnung abgeleieen, vor Seuern verbleibenden, geringeren ausschüungsfähigen Gewinn an den Aneilseigner als beim Share Deal. 69 Bei Unersellung einer ollausschüung 70, ha der Aneilseigner beim Asse Deal grundsäzlich aufgrund der Mehrabschreibung in Höhe der in den abschreibungsfähigen Wirschafsgüern aufgedecken sillen Reserven ( sr weniger finanzielle Miel zur erfügung (negaiver Folgeeffek aus der Aufdeckung der sillen Reserven. Der negaive Folgeeffek ( F führ zu einer rhöhung des Neoabflusses des rwerbers im Rahmen des Asse Deals. Dieser wird jedoch durch die aus der Mehrabschreibung resulierende Seuerenlasung ( S AfA auf bene der Tocherkapialgesellschaf sowie des Aneilseigners abgeschwäch. Der negaive Folgeeffek besimm sich aus: (10 FAfA = sr S AfA AfA gl. Herzig, N., WPg 2001, S s wird unersell, dass die Gelendmachung der jährlichen Abschreibungen als Aufwendungen nich zu einem bilanziellen erlus führ, da eine soforige erlusverrechnung auf bene der Tocherkapialgesellschaf mangels weierer inkünfe ausscheide (Toalmodell und die Berücksichigung eines erlusrück- oder -vorrages ohne Kennnis der jährlichen Cashflows nich möglich is. gl. Scheffler, W., SuW 2001, S. 301; Wagner, F. W./Rümmele, P., WPg 1995, S gl. Herzig, N., DB 1990, S gl. Scheffler, W., SuW 2001, S. 301; Wagner, F. W./Rümmele, P., WPg 1995, S Immer vorausgesez, dass der vor Berücksichigung der Abschreibungen erziele Gewinn der Kapialgesellschaf (Share Deal und der Tocherkapialgesellschaf (Asse Deal, die aufgrund des rwerbs aller Wirschafsgüer der Kapialgesellschaf das Unernehmen in gleicher Weise forführen kann, beragsmäßig übereinsimmen. waige gesezlich geregele Ausschüungssperren zum Zwecke des Gläubigerschuzes werden im Folgenden vernachlässig.

25 16 Da der Gesampreis für den Asse Deal größer als die erkehrswere aller Wirschafsgüer is ( P > W, ensprechen die in den abschreibbaren bzw. nich abschreibbaren Wirschafsgüern aufgedecken sillen Reserven der Differenz aus den erkehrsweren und den Buchweren. Der darüber hinaus verbleibende Berag kann zusäzlich als immaerielle Wirschafsgüer oder als Geschäfs- oder Firmenwer abgeschrieben werden. 71 Die gesamen abschreibbaren bzw. nich abschreibbaren aufgedecken sillen Reserven ergeben sich aus: (11 sr n n n = ( W BW + ( P W, sr = ( W BW Das zusäzlich erworbene Abschreibungspoenzial is i. d. R. über einen besimmen Abschreibungszeiraum ( N gelend zu machen. Im ungünsigsen Fall erfolg eine seuerliche Berücksichigung ers im Zeipunk der eräußerung der Wirschafsgüer bzw. Liquidaion der Gesellschaf. Dabei wird unersell, dass die Tocherkapialgesellschaf die Resnuzungsdauer der erworbenen Wirschafsgüer forsez. 72 Der Aneil der zusäzlich abschreibbaren sillen Reserven im Zeipunk wird allgemein durch den Abschreibungsfakor γ berücksichig. Der Abschreibungsfakor γ ergib sich als Summe aus dem jeweiligen Aneil pro abschreibbaren Wirschafsgu an den sillen Reserven ( ν WG, muliplizier mi dem jeweiligen Abschreibungssaz für das jeweilige Wirschafsgu, der sich in Abhängigkei von der Resnuzungsdauer und Abschreibungsmehode pro abnuzbaren Wirschafsgu im Zeipunk ergib ( AfA WG. Zusäzlich is zu berücksichigen, dass die Höhe der abschreibbaren Wirschafsgüer von der Höhe des gezahlen Kaufpreises abhängig is. Der Abschreibungsfakor ergib sich aus: (12 γ = n ( W BW * ν WG * AfAWG + ( P W * AfA n n ( P W WG= 1 ( W BW + ( P W Die sich aus der Mehrabschreibung ergebende jährliche rragseuerersparnis ( S besimm sich durch Muliplikaion der jährlich geäigen Abschreibungen ( γ * sr mi dem der Beseuerung zugrunde zu legenden effekiven Seuersaz ( s AfA : AfA Die Nichabschreibung eines engellich erworbenen Geschäfs- oder Firmenweres wie z. B. in Frankreich wird im Folgenden aus ereinfachungsgründen nich weier berücksichig. gl. dazu ausführlicher Jüner, S., Überragung einer Kapialgesellschaf, 2009, S Uner der Bedingung, dass das Unernehmen in gleicher Weise wie bisher forgeführ wird, is diese Annahme verrebar. Außerdem wird durch auch der geforderen seuerlichen ergleichbarkei des Asse Deals mi dem Share Deal Rechnung geragen, indem in beiden Fällen von der jeweils je Wirschafsgu gleichen, gesamen Nuzungsdauer ausgegangen wird.

26 17 (13 S AfA = γ * sr * safa Die Höhe des effekiven Seuersazes ergib sich einerseis aus der Seuerenlasung bei der Tocherkapialgesellschaf in Höhe des jeweils auf Unernehmensgewinne anzuwendenden effekiven rragseuersazes ( s KapGes. 73 Andererseis erfolg auf bene des Aneilseigners eine weiere Seuerredukion, die von der Höhe des effekiven Seuersazes für Dividenden ( abhängig is. 74 Der effekive Seuersaz ergib sich aus: s Div, j (14 ( 1 s KapGes * s Div j s AfA = s KapGes +, Um die Höhe des negaiven Folgeeffekes im Zeipunk der Transakion = 0 zu ermieln, is die jährliche Differenz zwischen den im Jahr abschreibbaren aufgedecken sillen Reserven sowie der im Jahr besehenden Seuerenlasung auf den Zeipunk der Transakion abzuzinsen (Barwerermilung. Uner Berücksichigung der Formeln (11, (12, (13 und (14 sowie der Abzinsung auf den Transakionszeipunk ergib sich nach Umformung formal folgender negaiver Folgeeffek: (15 F AfA mi = N * n ( W BW * ν WG * AfAWG + ( P W * AfA n n ( P W WG= 1 ( 1 s * ( 1 s KapGes Div, j (1+ i = 1 s, j i, = Neokalkulaionszinssaz in Abhängigkei vom seuerlichen Saus des s j Aneilseigners = i i * s Zins, j (2 Posiiver Folgeeffek aus der Aufdeckung der sillen Reserven. Da Abschreibungen nur aufwands- und nich zahlungswirksam sind, verbleib der Berag der Mehrabschreibung beim Asse Deal in der Tocherkapialgesellschaf und kann wieder angeleg werden. Bei Beendigung der Invesiion z. B. durch Liquidaion der Gesellschaf 75 im Zeipunk ( T führ dies zu einem höheren Mielzufluss an den Aneilseigner im ergleich zum Share Deal (posiiver Folgeeffek aus der Aufdeckung der sillen Reserven. Die Höhe des ermögenszuflusses im Zeipunk der Liquidaion ( Z ergib T gl. Kämpf, L., ZfB 2003, S gl. zur seuerlichen Behandlung von Dividenden die Ausführungen in Abschni s wird hier unersell, dass die Beendigung der Invesiion des rwerbers bzw. Aneilseigners durch Liquidaion der Gesellschaf und nich durch eräußerung über einen Share Deal oder Asse Deal erfolg, da sons der eräußerungspreis wiederum vom jeweiligen rwerber abhängig wäre und es zu einem Zirkelschluss kommen würde.

27 18 sich durch Aufzinsung der jährlich in Höhe der zusäzlichen Abschreibungen im Unernehmen verbleibenden Gewinne mi der Nachseuerrendie ( i, : s KapGes T (16 Z = sr * γ T = 1 * (1+ i T s, KapGes Wurden im Rahmen des Asse Deals auch nich abschreibbare Wirschafsgüer erworben, is der im Falle einer Weierveräußerung zu verseuernde eräußerungsgewinn in Höhe der bei rwerb aufgedecken sillen Reserven geringer als beim Share Deal 76. Dies führ zu einer zusäzlichen Ausschüung an den Aneilseigner beim Asse Deal ( in Höhe der auf bene der Tocherkapialgesellschaf ersparen Seuer: T Z n (17 T n Z n = sr * s G asses Insgesam ergib sich der zusäzliche Liquidiäszufluss beim Asse Deal ( LZ ergleich zum Share Deal aus der Summe von Formel (16 und (17: im (18 T T LZ = sr * γ *(1+ i s, KapGes n + sr * = 1 s G asses Der posiive ffek wird durch die auf den zusäzlichen Liquidaionsauszahlungen lasenden Seuern auf Aneilseignerebene abgeschwäch. Da nich eindeuig erkennbar is, wie hoch die Differenz der sich auf Aneilseignerebene ergebenden Seuerbelasung zwischen Asse Deal und Share Deal is, werden im Folgenden alle sich ergebenden Seuerbe- und ggf. -enlasungswirkungen ermiel und mieinander verrechne. (a Asse Deal. Die ausbezahlen Kapialrückzahlungen führen auf bene des Aneilseigners zu keiner zusäzlichen Seuerbelasung ( S 0, da die Anschaffungskosen KR, = dem Nennkapial ensprechen (Gründerfall. 77 Jedoch ha der Aneilseigner die nach Seuern verbleibenden Zinsen aus der Wiederanlage der Mehrabschreibungen sowie den Liquidaionsgewinn aus der eräußerung der erworbenen und nich abschreibbaren Wirschafsgüer nach Abzug einer evl. Seuerbelasung auf bene der Tocherkapialgesellschaf als Kapialerräge zu verseuern. Der Liquidaionsgewinn ergib sich aus dem eräußerungspreis ( P n abzüglich des Buchweres im Liquidaionszeipunk T, der dem ursprünglichen Buchwer in der Bilanz der zum erkauf sehenden Kapialgesellschaf ( BW n KapGes zzgl. der durch rwerb aufgedecken sillen Reserven gl. Scheffler, W., SuW 2001, S. 301; Wagner, F. W./Rümmele, P., WPg 1995, S s wird unersell, dass während des Besehens der Tocherkapialgesellschaf kein weieres Nennkapial durch eine Kapialerhöhung zugeführ wird. Das Gleiche gil für die Kapialgesellschaf, um die ergleichbarkei zu wahren.

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