Vorbemerkung der Herausgeber 5 Inhaltsübersicht 7 Abkürzungsverzeichnis 17 Vorwort 21
|
|
- Karin Schumacher
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsübersicht Vorwort: Gute Arbeit - Gute Arbeitszeiten - Gute Tarifverträge von Jörg Hofmann Wem gehört die Zeit? Arbeitszeit und Lebenszeit von Kay Ohl und Hilde Wagner Dauer der Arbeitszeit von Kay Ohl Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung von Dirk Schumann Lage und Verteilung der Arbeitszeit: Grundprinzipien von Hartmut Meine Flexibilisierung der Arbeitszeit mit Arbeitszeitkonten von Hilde Wagner und Gerhard Wiek Schichtarbeit von Andrea Fergen, Elke Schulte-Meine und Stephan Vetter Besondere Arbeitszeiten von Kay Ohl Arbeitszeit und Qualifizierungszeit von Jörg Köhlinger Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben von Hartmut Meine und Hilde Wagner Arbeitszeit und Urlaub von Dirk Schumann Altersteilzeit und flexibler Übergang in die Rente von Hartmut Meine und Elke Schulte-Meine Arbeitsverhinderung und Betriebsstörung von Kay Ohl Arbeitszeit und Tarifautonomie von Dirk Schumann Perspektiven der Arbeitszeitgestaltung von Hilde Wagner 391 7
2 Vorbemerkung der Herausgeber 5 Inhaltsübersicht 7 Abkürzungsverzeichnis 17 Vorwort Wem gehört die Zeit? Arbeitszeit und Lebenszeit Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeit Arbeitsvertrag und die Verfügungsgewalt über die Arbeitszeit Arbeitszeit, Arbeitsentgelt und Leistung Dauer der Arbeitszeit Gesetzliche Höchstgrenzen der Arbeitszeit Tarifvertraglicher Rahmen Individuell vereinbarte Arbeitszeit Tarifliche Arbeitszeit von 35 Stunden im Westen bzw. 38 Stunden im Osten Arbeitszeit außertariflich Beschäftigter Teilzeit Verlängerte Arbeitszeiten Mehrarbeit (Überstunden) Quotenregelung für eine Arbeitszeit bis zu 40 Stunden Arbeitszeit in betrieblichen Ergänzungstarifverträgen Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung Kurzarbeit Tarifvertragliche Regelungen über Kurzarbeit Mitbestimmung des Betriebsrates Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld Kurzarbeit und Arbeitszeitkonten Höhe und Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes Kurzarbeit und Arbeitskampf 76 9
3 3.2 Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung Tarifsystematik und Regelungsinhalte Verhältnis zur gesetzlichen Kurzarbeit Tarifliche Kurzarbeit Betriebliche Ergänzungstarifverträge Grundsätze Verfahrensregelungen Regelungsinhalte Fragen aus der Praxis Lage und Verteilung der Arbeitszeit: Grundprinzipien Arbeitszeit als betriebliches Konfliktfeld Verteilung der Arbeitszeit Rechtliche und tarifliche Grundlagen Gleichmäßige und ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit Pausenregelung Freie Tage bei Arbeitszeitverkürzung Ansparprinzip Setzungsprinzip Verfall von freien Tagen bei Krankheit, Urlaub und Feiertagen Bezahlung von freien Tagen Weitere Fragestellungen Das freie Wochenende Samstagsarbeit Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit Fragen aus der Praxis Regelungsvorschläge Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten Überblick über Arbeitszeitkonten Zeiterfassung Methoden der Zeiterfassung Grenzen ständiger Erreichbarkeit Regelungsvorschläge für eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung Gleitzeit Rechtliche und tarifliche Grundlagen Hinweise für die Interessenvertretung und Regelungsvorschläge Kollektives Flexi-Konto Ausgangssituation und tarifliche Grundlagen Hinweise für die Interessenvertretung und Gestaltungsvorschläge
4 5.5 Langzeitkonto und Wertguthaben Tarifliche Grundlagen von Langzeitkonten Zufluss zu Langzeitkonten Entnahme von Zeitguthaben Insolvenzsicherung Arbeitsmarkt und Sozialversicherung Hinweise für die Interessenvertretung zu Langzeitkonten Vertrauensarbeitszeit Flexible Arbeitszeit und Mehrarbeit Fragen aus der Praxis Hinweise für die Interessenvertretung und Gestaltungsvorschläge 165 Schichtarbeit Schichtarbeit und Belastungen Gesundheitliche Gefährdungen durch Schichtarbeit Soziale Probleme durch Schichtarbeit Mitbestimmung und Organisation von Schichtarbeit Arbeitszeit und Betriebsnutzungszeit Formen der Schichtarbeit Zwei-Schichtarbeit Drei-Schichtarbeit Drei-Schichtarbeit mit drei Schichtgruppen Drei-Schichtmodell mit vier Schichtgruppen Drei-Schichtmodell mit fünf Schichtgruppen Tarifliche Zuschläge für Schicht- und Nachtschichtarbeit Besondere Formen der Schichtarbeit Dauernachtschicht Schichtarbeit bei Werkfeuerwehren Computergestützte Schichtplangestaltung Arbeitswissenschaftliche Gestaltungsanforderungen und Regelungsvorschläge Arbeitswissenschaftliche Gestaltungsanforderungen Regelungsvorschläge Fragen aus der Praxis 226 Besondere Arbeitszeiten Arbeitsbereitschaft Rufbereitschaft Arbeitszeit und Reisezeit Dienstreisen und Arbeitszeit Arbeitszeit auf Montagen Auslandsreisen Arbeitszeit von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen 240
5 7.4 Arbeiten im Netz: Zuhause und unterwegs Arbeiten zuhause: Homeoffice/Telearbeit Arbeiten unterwegs: Mobiles Arbeiten Arbeitszeit und Qualifizierungszeit Tarifverträge zur Qualifizierung und Bildung Betrieblich notwendige und zweckmäßige Qualifizierung Bildungsteilzeit (persönliche berufliche Weiterbildung) Umsetzung Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates Gesetzliche Ansprüche auf Bildungsfreistellung Arbeitszeit für Auszubildende (Ausbildungszeit) Der Berufsschulbesuch Tarifverträge zur Einstiegsqualifizierung in die Berufsausbildung Regelungsvorschläge Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben Hinderliche und förderliche Faktoren Unbefristete Arbeitsverhältnisse oder prekäre Arbeit Dauer der Arbeitszeit Normalarbeitszeit oder Schichtarbeit Freies Wochenende oder Wochenendarbeit Flexible und planbare Arbeitszeiten Entgeltgerechtigkeit und Gleichstellung Fazit An Lebensphasen orientierte Arbeitszeit Mehr Zeit für die Kindererziehung Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld Wiedereinstellung nach Zeiten der Kinderziehung Anspruch auf Teilzeit und Rückkehrrecht auf Vollzeit Freistellung bei Krankheit von Kindern Mehr Zeit für die Pflege von Familienangehörigen Fragen aus der Praxis Arbeitszeit und Urlaub Gesetzlicher und tariflicher Urlaub Urlaubsanspruch Urlaubsdauer Die Zwölftelung im Eintritts- und Austrittsjahr Anteiliger Urlaub im Eintritts- und Austrittsjahr
6 Berücksichtigung eines angefangenen Kalendermonats als voller Monat Behandlung von Bruchteilen von Urlaubstagen Ausscheiden des Beschäftigten im Laufe des Kalenderjahres Keine Doppelansprüche bei Wechsel des Arbeitsverhältnisses Der Urlaubsplan Änderung des festgelegten Urlaubs Der Verfall von Urlaubsansprüchen Übertragungsmöglichkeiten Übertragung von Teilurlaub Übertragung bei Arbeitsunfähigkeit Erwerbstätigkeit im Urlaub Elternzeit und Urlaubsanspruch Tod des Urlaubsberechtigten Urlaubsabgeltung Erkrankung im Urlaub Urlaub bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit Bezahlung des Urlaubs Urlaubsentgelt Zusätzliches Urlaubsgeld Fragen aus der Praxis Altersteilzeit und flexibler Übergang in die Rente Rechtliche und tarifliche Grundlagen der Altersteilzeit Betriebsvereinbarungsmodelle Neue freiwillige Betriebsvereinbarungen Fortführung bestehender Betriebsvereinbarungen Praktische Beispiele Individuelle Anspruchsmodelle Anspruch für besonders belastete Beschäftigte Allgemeiner Anspruch bei ungeminderter Altersrente Berechnung des Gesamtentgeltes bei Altersteilzeit Berechnung des Aufstockungsbetrags Besteuerung des Entgeltes in der Altersteilzeit Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung Software zur Berechnung des Gesamtentgeltes bei Altersteilzeit Abfindungsregelung Ersetzende wertgleiche Betriebsvereinbarungsmodelle Altersteilzeit und geförderte Bildungsteilzeit Altersteilzeit und Krankheit Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit
7 11.9 Fragen aus der Praxis Regelungsvorschläge Arbeitsverhinderung und Betriebsstörung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Volle Entgeltfortzahlung für 6 Wochen Entgeltfortzahlungsgesetz Zuschuss zum Krankengeld Mitteilung und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Freistellung von der Arbeit Arbeitsausfall, Betriebsstörung, Betriebsrisiko Wirtschafts- und Betriebsrisiko Tarifvertragliche Regelungen zu Betriebsstörung und Betriebsrisiko »Arbeitskampfrisiko« Fragen aus der Praxis Arbeitszeit und Tarifautonomie Bedeutung von Tarifautonomie und Tarifverträgen Schutz durch Mindestarbeitsbedingungen Gleiche Konkurrenzbedingungen Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand und Demokratisierung Ausdruck von Machtverhältnissen Verhältnis des Tarifvertrages zum Gesetz, zu betrieblichen Regelungen und zum Arbeitsvertrag Verhältnis der tariflichen Regelungen zum Gesetz Verhältnis des Tarifvertrages zu betrieblichen Regelungen Verhältnis der tariflichen Regelungen zum Arbeitsvertrag Tarifvertragsparteien und die Geltung von Tarifverträgen Gewerkschaften Arbeitgeberverbände - mit und ohne Tarifbindung Beidseitige Tarifbindung bei Inhalts-, Abschlussund Beendigungsnormen Einseitige Tarifbindung bei betrieblichen und betriebsverfassungsrechdichen Normen Allgemeinverbindlichkeit Anwendung mehrerer Tarifverträge im Betrieb Inkrafttreten und Beendigung von Tarifverträgen Inkrafttreten Laufzeit Ende des Tarifvertrages Nachwirkung des Tarifvertrages
8 13.5 Verbandsaustritt, Verbandswechsel und Betriebsübergang Verbandsaustritt und Nachbindung Verbandswechsel Verkauf des Betriebes: Gesellschafterwechsel oder Betriebsübergang Umwandlung Fragen aus der Praxis Perspektiven der Arbeitszeitgestaltung 391 Literaturverzeichnis 399 Autorinnen und Autoren 403 Stichwortverzeichnis
Flexible Arbeitszeit
Flexible Arbeitszeit Von Dr. Claudia M. Hahn Rechtsanwältin, Stuttgart 2. Auflage 2014 III Inhaltsübersicht Vorwort............................................. Inhaltsverzeichnis.....................................
MehrUmsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie
Die Auswirkungen des demografischen Wandels gestalten Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie 22. September 2010 Sozialpartner-Fachtagung In Zusammenarbeit mit: Lebensarbeitszeit und
MehrVerhandlungsergebnis Altersteilzeit, 3. September 2008
Die Neue Altersteilzeit Verhandlungsergebnis Altersteilzeit, 3. September 2008 Erreicht: Die Neue Altersteilzeit! Presseartikel 2 350 000 Beschäftigte im Warnstreik! 3 Übersicht 1. Ausgangslage 2. Zugangsmöglichkeiten
MehrTarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während
MehrTarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016
Tarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016 Jürgen Bänsch, Bezirksleitung IG Metall Bayern IG Metall, Jürgen Wechsler 1 Einstieg Tarif für Vertrauensleute 1 Rückblick Tarifrunde
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Flexibilisierung der Arbeitszeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 08.06.2005 Gültig ab: 01.08.2005
MehrArbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner
Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.v. Marienburger Str. 7 50968 Köln 0221 / 93 46 140 Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner Markus Erlewein Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit
MehrHinweise zum Urlaub für Beschäftigte
Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.
MehrArbeitszeit in der Metall- und Elektro-Industrie
Arbeitszeit in der Metall- und Elektro-Industrie Ifo Umfrage im Auftrag von Gesamtmetall Ergebnisse Die Ergebnisse sind repräsentativ für die in den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42
9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...
MehrMindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
Bundesurlaubsgesetz BUrlG 817 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag
MehrUrlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung
ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt
MehrTarifvertragsrecht - Grundlagen
Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einführung 1.1 Arbeitsrecht im Dachdeckerhandwerk 1.1.1 Gesetze 1.1.2 Tarifverträge 1.1.3 Arbeitsvertrag 1.1.4 Betriebliche Übung 1.1.5 Vorgehensweise in
MehrURLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG
URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf
MehrS e m i n a r Ta r i f v e r t r ä g e M E TA L L N R W I Ü b e r b l i c k G r u n d l a g e n. S e m i n a r e R e c h t s f r a g e n
S e m i n a r 0 2 6 Ta r i f v e r t r ä g e M E TA L L N R W I Ü b e r b l i c k G r u n d l a g e n Das Grundlagenseminar gibt eine Einführung in die wichtigsten Tarifregelungen der nord - rhein-westfälischen
MehrUrlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Urlaubsrecht Petair-Fotolia.com Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt
MehrFlexible Arbeitszeit
Flexible Arbeitszeit von Dr. Claudia M. Hahn 1. Auflage Flexible Arbeitszeit Hahn schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Arbeitszeit, Urlaub Verlag
MehrMuster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit
Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit Betriebvereinbarung Nr...../..über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen der..gesetzlich vertreten durch..und dem Betriebsrat der..wird nachstehende
MehrIG BCE Bezirk Thüringen
IG BCE Bezirk Thüringen 1 Ausgangssituation Arbeitszeitpolitik der IG BCE Länger arbeiten, wenn....ausstieg mit 60 möglich ist. weitere Entlastung bzw. Arbeitszeitverkürzungen für ältere Arbeitnehmer vorhanden
MehrKeine Angst vor besseren Zeiten. 16. April Was wäre, wenn keine Gewerkschaften gäbe?
Keine Angst vor besseren Zeiten Keine Angst vor besseren Zeiten Vor mehr als 100 Jahren haben sich abhängig beschäftigte Menschen zusammengeschlossen, um ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge
MehrMindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
Bundesurlaubsgesetz BUrlG 551 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert am 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag hat mit Zustimmung
MehrF. Gemeinsames Schreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 26 Altersteilzeit Kommentar von Stephan Rittweger, Ulrich Petri, Franz-Josef Schweikert 2. Auflage Altersteilzeit Rittweger / Petri / Schweikert schnell und portofrei
MehrIndustrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 1. Geltungsbereich der Tarifverträge 17 1.1 Was ist einfacher geworden? 17 1.2 Was ist gleich geblieben? 17 1.3 Was ist schwieriger geworden? 17 1.4
MehrTARIFVERTRAG. über den Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer geschlossen: 1 Geltungsbereich
Zwischen dem Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie - Südwesttextil - e. V., Stuttgart, einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e. V., Albstadt, und der Industriegewerkschaft
MehrArbeitsrecht für Arbeitgeber
Fachbuch Recht Arbeitsrecht für Arbeitgeber Tipps zur Vermeidung von kostspieligen Fehlern - Mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen für die betriebliche Praxis. Inkl. CD-ROM! Bearbeitet von Ralph Jürgen
MehrTarifliche Jahresleistung Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie
Tarifliche Jahresleistung 2014 Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie Juli 2014 Tarifliche Jahresleistung in der Druck- und Medienindustrie Nach den Tarifverträgen der Druck- und Medienindustrie
MehrArbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI
TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung
MehrUrlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer
Urlaub - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/2016 - Urlaubsdauer Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmern 24 Werktage pro Kalenderjahr. Dabei zählen als Werktage alle
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrAG 2 Familienbewusste Schichtarbeit
AG 2 Familienbewusste Schichtarbeit Arbeit und Leben im Lebensverlauf, Berlin 18. Juni 2012 DGB-Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten Dr. Christina Stockfisch, Frank Meissner Thesen zur
MehrLohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe
Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten
MehrBetriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit und Gestaltung
Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit und Gestaltung der Arbeitszeit (Quelle: der betriebsrat [dbr] Ausgabe 06/2009) Zwischen der Firma XYZ, nachfolgend Firma genannt, und dem Betriebsrat
MehrPersonalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst
Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst TVöD, TV-L, TV-Ärzte von Prof. Dr. Peter Conze 2. Auflage Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst Conze schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrNordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ÜBER LANGFRISTKONTEN
Vorstand Frankfurt am Main 011 18 200 524 072 00 Nordrhein-Westfalen Industrie: Arbeiter Angestellte Eisen- und Stahlindustrie Abschluss: 13.12.2000 gültig ab: 01.01.2001 kündbar zum: 31.12.2007 TARIFVERTRAG
MehrEntgeltfortzahlung Gutschrift bei Arbeitszeitausfall. Keine Leitsätze BAG vom , 5 AZR 58/03
Entgeltfortzahlung Gutschrift bei Arbeitszeitausfall Keine Leitsätze BAG vom 28.1.2004, 5 AZR 58/03 Die Parteien streiten über die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto.
MehrBetriebliche Bündnisse
Marcus Schwarzbach Betriebliche Bündnisse Ein Leitfaden für die Praxis GABLER Einleitung 11 Definition: Betriebliche Bündnisse, Standortpakt und tarifliche Härtefallklauseln... 15 1. Konkrete Ausgestaltung
MehrArbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)
Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen
MehrSollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
MehrAltersteilzeitordnung
Altersteilzeitordnung AltTZO 4.75 Altersteilzeitordnung Vom 26. Januar 2011 (ABl. EKD 2011 S. 58) zuletzt geändert am 9. April 2014 (ABl. EKD 2014 S. 164) Lfd. Nr. Änderndes Recht 1 Arbeitsrechtsregelung
MehrTarifvertrag Leiharbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen
MehrWEM GEHÖRT DIE ZEIT? Frauentag der IG BCE Dr. Christina Klenner
WEM GEHÖRT DIE ZEIT? Frauentag der IG BCE 27.05.2016 Dr. Christina Klenner Gliederung des Vortrags Trends: Vollzeitarbeit für Männer Teilzeitarbeit für Frauen? Warum gibt es mit der Arbeitszeitschere ein
MehrLangzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile
Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile www.wertguthabenfonds.de Vor der Altersrente, z. B. mit 62, ohne Abschläge freigestellt zu sein Langzeitkonto im DB-Konzern 2 Zeit für meine
MehrLUST AUF (WEITER-) BILDUNG DIE BILDUNGSTEILZEIT MACHT`S MÖGLICH! DIE ARBEITSZEITKAMPAGNE DER IG METALL
LUST AUF (WEITER-) BILDUNG DIE BILDUNGSTEILZEIT MACHT`S MÖGLICH! DIE ARBEITSZEITKAMPAGNE DER IG METALL LEBENSLANGES LERNEN INTERESSE AN WEITERBILDUNG? Bildung und Weiterbildung sind wichtig für das gesamte
MehrUnterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund
Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund 3 Absatz 2 Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen o-
Mehr1. Abgrenzung des angestellten vom selbständigen Außendienstmitarbeiter
Inhaltsverzeichnis Vorwort................................... 5 Abkürzungsverzeichnis........................... 13 Literaturverzeichnis............................ 17 Einleitung..................................
MehrM e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen
Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen
MehrMEHR MEHR WERT. TarifInfo DRIN. für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie
MEHR DRIN WERT MEHR TarifInfo für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie www.mehr-drin-mehr-wert.de Gemeinsam stark Liebe Kollegin, lieber Kollege, immer wieder stellen wir fest, dass
MehrTarif - intensiv. DemografieTV. Besondere Teilzeit im Alter
Tarif - intensiv 28.08.2015 DemografieTV Besondere Teilzeit im Alter Mit der Besonderen Teilzeit im Alter startete das Demografiemodell. Daher wird es im DemografieTV für Unternehmen im DB Konzern auch
MehrZeitwertkonten bei Schunk. Herausforderungen und Perspektiven
Zeitwertkonten bei Schunk Herausforderungen und Perspektiven Agenda Zeitwertkonten bei Schunk Hintergrund Allgemeine Informationen Aktuelle Zahlen Ausblick und Benefits 29.09.2014 Friedrich// Zeitwertkonten
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 17
7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 17 Abfindung... 29 Abmahnung... 45 Abwicklungsvertrag... 56 AGG (siehe Benachteiligungsverbot [AGG]) Ältere Arbeitnehmer (DVD) Änderungskündigung...
Mehr... zur Infoveranstaltung. Freie MitarbeiterInnen im 3. Kreis. Manövriermasse oder MitarbeiterIn mit Perspektive?
Willkommen...... zur Infoveranstaltung Freie MitarbeiterInnen im 3. Kreis Manövriermasse oder MitarbeiterIn mit Perspektive? ZITAT Die Geschäftsleitung bekräftigt in diesem Zusammenhang noch einmal, dass
MehrBetriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014
1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014 abgeschlossen zwischen und dem Betrieb, Standort Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des
MehrTeilzeitarbeit und betriebliche Mitbestimmung
Dr. Peter Pulte, Professor an der Fachhochschule Gelsenkirchen Regine Westphal, Richterin am Arbeitsgericht Dortmund Teilzeitarbeit und betriebliche Mitbestimmung Luchterhand Abkürzungsverzeichnis Seite
MehrPflege und Beruf beides geht?!
Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.
MehrArbeitsvertrag für verblockte Altersteilzeit (gemäß TV FlexÜ)
Arbeitsvertrag für verblockte Altersteilzeit (gemäß TV FlexÜ) Zwischen... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau..., geb. am..., PLZ / Wohnort:..., Straße:..., (Beschäftigte/r) wird auf der Grundlage des Tarifvertrages
MehrArbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit
Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Zwang zu Arbeitszeitkonten Durch Betriebsvereinbarung kann ein
MehrGratifikationen, Anwesenheitsund Treueprämien, Tantiemen
Gratifikationen, Anwesenheitsund Treueprämien, Tantiemen Sonderzahlungen als zusätzliche Leistungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht Von Babette Weinrich, Regierungsoberrätin Christian
MehrNeuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz
Neuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz DGB Bildungswerk Hessen 17. März 2016 Brigitte Göbel TBS ggmbh brigitte.goebel@tbs-rlp.de 1 Veränderungen
Mehr6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001
6. Änderungstarifvertrag vom 30. Juni 2008 zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und der Vereinten
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrBetriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes
1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte der Maschinen, Metallwaren und Gießerei Industrie per 1.11.2015 abgeschlossen
MehrUrlaub für Auszubildende
Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu
MehrA. In Wohnhäusern privater Eigentümer beschäftigte Hauswarte
A. In Wohnhäusern privater Eigentümer beschäftigte Hauswarte 1. Geltungsbereich, Begriffe 1 1.1 Persönlicher Geltungsbereich 1 1.2 Fachlicher Geltungsbereich 1 2. Einstellung, Vertrag, Befristungen 1 2.1
MehrNeue Arbeitszeitpolitik Die Arbeitszeitkampagne der IG Metall
Vorstand Neue Arbeitszeitpolitik Die Arbeitszeitkampagne der IG Metall, Stand 19.2.2016 Gliederung 1. Ausgangssituation 2. Arbeitszeitpolitische Handlungsfelder 3. Neue Arbeitszeitpolitik - Arbeitszeitpolitische
MehrKollektives Arbeitsrecht. Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen
Kollektives Arbeitsrecht Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen Tarifautonomie 9 Abs. 3 GG Recht zur Gewerkschaftsbildung Tarifvertragssystem als System kollektiver Selbsthilfe Tarifverträge mit Normativcharakter
MehrArbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber Leichteste Fahrlässigkeit = keine Haftung Normale Fahrlässigkeit = Quotelung (0,5 1 Gehalt) Grobe Fahrlässigkeit
Mehrss: /2 Oe; ~ MANTELTARIFVERTRAG für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg vom 18. August 2006, gültig ab 01.
I~ ~ versand erlediat --.;:---.;---.;..:~ ss: 00 37 /2 Oe; ~ Zwischen dem Laufzeit: gültig ab 01.10.2006 erstmals kündbar zum 31.08.2010 AVE ab. BAZ Nr vom. MANTELTARIFVERTRAG für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
MehrArten von Tarifverträgen
2.2 Die Arten und die Inhalte von Tarifverträgen 2.2.1 Die Arten von Tarifverträgen Aus Sicht des Abschlusses der Tarifverträge unterteilt man in - Verbandstarifverträge (Vertrag zwischen Gewerkschaft
MehrArbeitszeitbedürfnisse im Lebensverlauf
Arbeitszeitbedürfnisse im Lebensverlauf Dr. Christina Stockfisch, Frank Meissner DGB-Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten, Gotha 15.11.2012 Lebenslauforientierung Maßnahmen zur individuellen
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Teil I. Kurzarbeit
VII Abkürzungsverzeichnis... XIII Teil I. Kurzarbeit Abschnitt I. Einleitung... 1 1. Kurzarbeit... 1 I. Begriff... 1 II. Rechtsgrundlagen... 1 III. Einführung von Kurzarbeit mit Kurzarbeitergeld... 2 Abschnitt
MehrAbkürzungsverzeichnis 13. A) Einführung 17 I. Arbeitszeitflexibilisierung 17 II. Ziel der Untersuchung 19 III. Gang der Untersuchung 20
Abkürzungsverzeichnis 13 A) Einführung 17 I. Arbeitszeitflexibilisierung 17 II. Ziel der Untersuchung 19 III. Gang der Untersuchung 20 B) Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung 21 I. Gleitende Arbeitszeit
Mehr9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich?
Infos zum Urlaub 1. Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz? 2. Besteht ein Anspruch auf Erholungsurlaub? 3. Was gilt als Urlaubstag? 4. Was gilt als Urlaubsjahr? 5. Ab wann besteht Urlaubsanspruch? 6. Wann
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitssuche und Vermittlung........................ 1 1.1 Personalsuche und neues Arbeitsvermittlungssystem...........1 1.2 Gebot der Nichtdiskriminierung und Vorrangsrechte...........
MehrABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE
DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Landesverband NRW www.kfz-nrw.de ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE Gültig ab 01.01.2016 Gerresheimer Landstraße 119 40627 Düsseldorf Telefon 0211-92595 0 Fax 0211 92595 90 E-Mail
MehrEinführung und Gestaltung in der Praxis. von. Katrin Kümmerle Rechtsanwältin febs Consulting GmbH, Geschäftsleitung. und
Betriebliche Zeitwertkonten Einführung und Gestaltung in der Praxis von Katrin Kümmerle Rechtsanwältin febs Consulting GmbH, Geschäftsleitung und Markus Keller Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) febs Consulting
MehrAusgangslage. Seit Jahren steigender arbeitszeitpolitischer Handlungsbedarf: Ergebnisse der großen Beschäftigtenbefragung
Ausgangslage Seit Jahren steigender arbeitszeitpolitischer Handlungsbedarf: die Realität der 35-Stunden-Woche Ergebnisse der großen Beschäftigtenbefragung Anträge an den Gewerkschaftstag Umsetzung tariflicher
MehrInhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung
Freistellung Sozialversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Freistellung 3. Anwendungsfälle 3.1 Arbeitskampfmaßnahmen 3.2 Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit 3.3 Elternzeit/ Elterngeldbezug 3.4 Familienpflegezeit
MehrKurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan
Aktuelles Recht für die Praxis Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan von Dr. h.c. Günter Schaub, Friedrich Schindele 2. Auflage Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan Schaub / Schindele wird vertrieben
MehrTarifvertragsrecht Ein Überblick
Tarifvertragsrecht Ein Überblick Inhaltsverzeichnis I. Tarifvertrag... 2 II. Funktionen eines Tarifvertrages... 2 1. Schutzfunktion... 2 2. Friedensfunktion... 2 3. Ordnungsfunktion... 2 4. Verteilungsfunktion...
MehrMitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016
Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
MehrGrundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze und Verordnungen, die
MehrArbeitsbefreiung. Urlaub und Erholungsurlaub Zusatzurlaub Arbeitsbefreiung
Urlaub und Arbeitsbefreiung 30 - Erholungsurlaub 31 - Zusatzurlaub 32 - Arbeitsbefreiung 1 30 Erholungsurlaub 2 Urlaubsanspruch Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche
MehrTVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.
TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen
MehrEinstieg nach dem Studium? Bezirk Frankfurt. Angestellte? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1
Entgelte und Arbeitszeiten AT- Angestellte? für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Geltungsbereich der TV im Geltungsbereich des Manteltarifvertrag (M+E, Stahl) ist geregelt wer nicht unter
MehrInteressenvertretung!? warum wollen Arbeitgeber sie? wozu wollen Arbeitnehmer sie? wieso vereinbaren Gewerkschaften sie?
warum wollen Arbeitgeber sie? wozu wollen Arbeitnehmer sie? wieso vereinbaren Gewerkschaften sie? Tarifliche Regelungen Spartentarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen als Herausforderung (TV-N für
MehrGeld ist Zeit! Die Bildung von Langzeitkonten auf Basis der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft
Geld ist Zeit! Die Bildung von Langzeitkonten auf Basis der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft Rechtsanwältin Betina Kirsch Mögliche Freistellungszwecke i.r.v. Langzeitkonten Pflege
MehrInhaltsverzeichnis. 2 Begründung des Arbeitsverhältnisses Rechtsanspruch auf Arbeitsplatz? Stellenausschreibung...
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung....................................................... 1 1.1 Schutzbereich................................................ 1 1.2 Geschichtlicher Überblick......................................
MehrEinstieg nach dem Studium AT? Bezirk Frankfurt. Arbeitszeiten -? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1
AT- Angestellte, Entgelte und Arbeitszeiten -? für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Geltungsbereich der TV im Geltungsbereich des Manteltarifvertrag (M+E, Stahl) ist geregelt wer nicht unter
MehrTarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013
Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) - einerseits - und der Gewerkschaft Kirche und Diakonie
MehrTarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)
Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) vom 27. Februar 2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 4 vom 1. April 2014 Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen
Mehr2. Rechtsquellen des Azubi-Rechts 20
Inhalt 1. Grundlagen des Azubi-Rechts 10 1.1 Was bedeutet.azubi-recht"? 10 1.2 Wer ist Ausbilder? 11 1.3 Wer ist Auszubildender? 12 1.4 Wo und in welchem Umfang ist die Berufsausbildung geregelt? 13 1.5
MehrAus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:
Der Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis Die tägliche Praxis des Arbeitsrechtlers zeigt, dass die Gewährung von Erholungsurlaub oftmals zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führt,
MehrLandesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006
Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeit-TV Hessen) zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.v. (KAV Hessen) - einerseits
MehrVortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund
Mantel Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Grundsätze TV-L verbindet tarifpolitische
MehrZweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung
Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung Ein Leitfaden für die tägliche Praxis nach dem neuesten Recht von Ministerialrat Alfred Müller und Dr. jur. utr. Walter Schön 3. Auflage 1977
MehrStudium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium
Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium Tarifvertrag zur Qualifizierung Freistellungsmöglichkeiten beim Studium Karlsruhe, 20. Mai 2014 Hans Joachim Hoos AgenturQ 1 Tarifvertrag
MehrTarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte - TV FlexAZ -
Stand: Juni 2011 Seite 1 i.d.f. des ÄTV Nr. 1 Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte - TV FlexAZ - vom 27. Februar 2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1
MehrA R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks
A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender
Mehr